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MEDIADATEN 2014 STAND: 01.04.2014 MAGAZIN · PORTAL · APP Das port01 Magazin port01 richtet sich an erlebnisorientierte und konsumbewusste Menschen. Als praktisches Crossmedia-Magazin erscheint port01 derzeit in über 14 Regionen Deutschlands sowie saisonal auf Ibiza. Eckdaten (IVW III/2013) Verbreitete Auflage: Druckauflage: Druckauflage/ Stadt: Anzahl Outlets: 103.197 Exemplare 120.000 Exemplare 10.000 Exemplare 2.503 Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. 1 Das port01 Magazin Journalistische Qualität und Nutzwert port01 verbindet hohe Lokalkompetenz mit journalistischer Qualität: Zusätzlich zu den lokalen Themen aus den Bereichen Nightlife, Events, Kultur, People und Gastro für die jeweilige Ausgabe können die Regionalredaktionen von port01 auf ausgewählte, überregionale Themen aus den Bereichen Lifestyle, Fashion, Beauty und Musik zugreifen. Somit wird jede Regionalausgabe individuell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Leserschaft vor Ort abgestimmt. Im Ergebnis sorgen der hohe Nutzwert, ein modernes Layout und die starke lokale Kompetenz von port01 dafür, dass die kostenlosen Ausgaben i.d.R. bereits zur Monatsmitte vergriffen sind. LAUFSTEG LAUFSTEG auf dem roten Transparente Bräute und biedere Damen Kaviar Gauche entführte in seine realitätsferne Welt der Hochzeitmode. Ein Mix aus Kopfschütteln und Staunen überfiel die Besucher der Fashion Week vor allem beim Anblick des zarten Brautkleides, das komplett transparent wie ein Cocoon am Model saß. Lediglich die gold-weißen Dessous erinnerten an ein wahres Hochzeitserlebnis. Auch Designer Michalsky entschied sich für eine sehr nackte Variante am schönsten Tag im Leben eines Paares. Ein wahrlich unvergesslicher Tag würde es werden, träge man dieses Kleid. Ob aber die Großeltern von derart freizügigen Modetrends, vor allem in der Kirche, entzückt wären, lässt sich in Frage stellen. Apropos Großeltern: Der Grandma-Style ist das direkte Gegenteil zum Freizügigen. Designer wie Anja Gockel präsentierten biedere, aber weibliche Mode in schlichten Grundtönen. Eine hochgeschlossene weiße Bluse mit langem Arm trägt die Dame mit Trendbewusstsein im kommenden Herbst laut Gockel am besten kombiniert mit einem langen Faltenrock. Bieder, spießig und doch verspielt, könnte man meinen. Leider ist auch die Wäsche drunter weit von Erotik entfernt: Ähnlich der Biederhosen für alte Damen fielen die Designs auf der Fashion-Week aus. Weiß, bis über den Bauchnabel hochgeschlossen und ohne jegliche Verzierungen. Skurril, ja. Ein etwas alltagstauglicheres und dennoch gewagtes Design brachte Rena Lange auf das Parkett. Stilbrüche sind in ihrer Kollektion für den Herbst/Winter 2012 Pflicht. So kombiniert sie eine recht langweilige schwarze Karottenjeans zu einer transparenten Bluse. Was sonst nicht passt, ist dieses Jahr das Must-Have. Das gilt für Farben, Schnitte, Stoffe und den Stil. So meinen es zumindest die Designer. Wir würden wetten, nicht eines der Outfits in der Fußgängerzone live zu Auge zu bekommen. wp Fotos: L. Stone: Sean Gallup/ Getty Images // P. Geldof: Sean Gallup/ Getty Images // J. Moore: Siebbi Skurril und extrem wie immer – schöne Grüße von der Fashion Week Wenn sich Herr Reich und Frau Schön Ende Januar in Berlin die prominenten Visitenkärtchen in die Hand geben, wird rundherum dick aufgetragen. Und so war auch dieses Jahr die Fashion Week an Skurrilitäten nicht zu überbieten, wenngleich die Designer erwachsener geworden scheinen. Insgesamt etwas spießiger traten vor allem die »Großen« auf. Neben zahlreich Entdeckungen für den Alltag und extravaganter Haute Couture lieferten daher vor allem die folgenden Extreme Gesprächsstoff: 3 INTERVIEW INTERVIEW Promi-Alarm Foto: li. Peter M. Dills/ Getty Images 2 Teppich Wie jedes Jahr wurde auch 2012 wieder bei der Mercedes Benz Fashion Week in der deutschen Hauptstadt gnadenlos um prominente Catwalk-Gäste gebuhlt. Denn wer sich die heißesten Stars anlacht und sie in erste Reihe bei den Modeschauen postiert, dem ist die Aufmerksamkeit der Presse gewiss. Vor allen Dingen deutsche Promi-Damen ließen sich sehen – u. a. Eva Padberg, Monica Ivancan, Charlotte Engelhard, Frida Gold, Joy Denalane, Alexandra Neldel, Heike Makatsch. Aber auch die Herren der Schöpfung bewiesen ihr modisches Interesse. Mit dabei waren u. a. Boris Becker samt Sohn und Patenkind, Matthias Schweighöfer, Henri Maske und Andreas Bourani. Ein besonders glückliches Händchen hatte beim Promi- Angeln in diesem Jahr mal wieder Hugo Boss. Wie schon auf den Schauen zuvor hier ließen sich nicht nur deutsche VIPs im Blitzlichtgewitter auf dem roten Teppich blicken, auch internationale Stars gaben sich die Ehre. Mit dabei niemand anderes als Hollywood-Ikone Julianne Moore und Schauspieler-Urgestein Rupert Everett. Sogar das britische Model Pixie Geldof stattete der Hauptstadt wegen der Boss-Show einen kurzen Besuch ab. Insgesamt wächst die internationale Beachtung des Berlin Fashion Week zwar von Jahr zu Jahr, gilt aber immer noch mehr als ausbaufähig. Viele der Szenegrößen zogen die Männerschauen in Paris, die annähernd zeitgleich stattfanden, einem Besuch in Berlin vor. Bevor Vogue-Chefredakteurin Anna Wintour sich hier blicken lässt und den deutschen Modemachern so den offiziellen Ritterschlag erteilt, werden wohl noch einige Saisons verstreichen. Das Gesicht der Berlin Fashion Week Blond, groß, unwahrscheinlich hübsch – das sind drei Attribute, die auf so ziemlich jedes dritte Model passen. Fügt man der Beschreibung allerdings noch »absolut wahnsinnig niedliche Zahnlücke« und »unheimlich erfolgreich« hinzu, ist schnell klar, von dem die Rede ist: Lara Stone. Mit ihren 28 Jahren hat das niederländische Model schon für die Crème de la Crème der Designer gejobbt – für Louis Vuitton, Chanel, Fendi, Miu Miu, Prada und viele mehr. In diesem Jahr war sie das Gesicht der 10. Mercedes Benz Fashion Week und verzauberte ganz mühelos die deutsche Hauptstadt. uk Hysterie und Hölle 23 Tage ohne Nahrung: Joey Kelly über einen schreienden Magen, die Kraft der Gedanken und Döner als ultimatives Geschmackserlebnis Einst begann seine Karriere als Spross der Kelly Family in den Fußgängerzonen der Republik. Danach füllte er mit der Musik seines Geschwister-Ensembles die größten Hallen und verdiente Millionen. Seit einigen Jahren ist Joey Kelly allerdings als Ausdauersportler in aller Munde. Ob Ironman, Marathon oder Survival, dem Mann mit dem blonden Zopf scheint keine Herausforderung zu groß. Deswegen hat er im Mai dieses Jahres etwas gemacht, das für viele schier unverstellbar wäre: 23 Tage hat Joey Kelly am Stück auf Nahrung verzichtet und dabei lediglich Wasser konsumiert. Im port01-Interview spricht Kelly über ein Experiment, das ihn an den Rand seiner Belastbarkeit trieb und erklärt, was in diesem Zeitraum mit seinem Köper passiert ist. Was hast du nach 23 Tagen als Erstes gegessen und wie hat es geschmeckt? Oh, daran kann ich mich wirklich sehr gut erinnern, denn das war schon eine besondere Erfahrung. Ursprünglich wollten wir das Experiment gar nicht über 23 Tage ziehen, aber wegen meines Auftritts bei TV Total haben wir uns dazu entschlossen, die paar Tage noch draufzupacken, um während der Show mit dem Nahrungsverzicht aufzuhören. Dort hat mir Stefan Raab dann eine große Platte mit sämtlichen Leckereien aufgebaut: Torte, Schweinshaxe, Hähnchen, Burger, Fritten –Also wirklich alles, was das Herz begehrt. Aber: Das alles war kalt! Auch die Burger. Deswegen habe ich dort nur ein paar kleine Bissen genommen und mein richtiges erstes Essen folgte nach der Show bei einer Dönerbude. Während meines Experiments hatte ich sogar vorher zweimal in einer Dönerbude gearbeitet, um meine Selbstdisziplin zu testen und der Versuchung zu widerstehen. Der Döner, den ich dann als erstes Mahl gegessen habe, war unbeschreiblich gut! Wie gut Essen nach so einem Zeitraum schmeckt, ist wirklich nicht in Worte zu fassen. Alleine deswegen kann ich jedem nur empfehlen, einmal zu fasten. Zwar haben mir alle Ärzte davon abgeraten, direkt wieder normal zu essen, aber mir hat es nix ausgemacht. Auch meine Verdauung verlief völlig normal, was aber eigentlich ziemlich ungewöhnlich ist. Hast du dich beim Anblick deines eigenen Spiegelbildes erschrocken? Du sahst um mindestens 10 Jahre gealtert aus. Nein, kurioserweise finde ich immer, dass ich am besten aussehe, wenn sich mein Umfeld schon Sorgen um mich macht. Viel zu dünn war ich ja auch gar nicht, weil ich zuvor ein bisschen Übergewicht hatte. Sechs Prozent Körperfett sind eigentlich ideal, darunter wird’s kritisch und gesundheitsgefährdend. Aber klar: Meine Schweigermutter fordert mich jetzt schon zum Essen auf. Meine Familie sieht das ganz anders als ich. Warum tut man sich so etwas überhaupt an? Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen hat mich meine Schwester Patricia immer damit aufgezogen, dass ich es niemals schaffen würde so viel zu laufen ohne mir dabei Nahrung zuzuführen. Sie selbst hat vor einigen Jahren einmal für 13 Tage auf Essen verzichtet und war der festen Überzeugung, so etwas wäre nur möglich, wenn man dabei keinen Sport treibt. Zum anderen wollte ich meinen Köper entgiften und generell Kilos verlieren, weil ich über die Jahre festgestellt habe, dass ich immer dicker werde. Jetzt kann ich sagen, dass wirklich niemand Diäten à la Weightwatchers braucht, es geht einzig und allein um Selbstdisziplin. Wirklich jeder kann sieben bis zehn Tage auf Nahrung verzichten, man muss ja nicht wie ich währenddessen zwei Halbmarathons laufen, aber selbst das geht, wie ich gezeigt habe, obwohl es unglaublich kräfteraubend war. Deswegen habe ich auch darauf verzichtet, einen vollen Marathon zu laufen. Noch ein wichtiger Grund für die Aktion war die Tatsache, dass ich bald an einem Event in Italien teilnehmen werde, bei dem 330 Kilometer auf 24.000 Höhenmetern nonstop absolviert werden müssen. Jedes Kilo wäre dabei wie Gift und würde mich langsam machen. Dazu steht ein Wettkampf in Costa Rica an, wo es ums Überleben geht. Es ist einfach gut für die Psyche zu wissen, dass man unter Umständen noch länger auf Nahrung verzichten könnte, als es der Wettstreit fordert. Letztlich geht’s wie immer auch darum, die eigenen Grenzen auszutesten und die Selbstdisziplin zu schulen. Nur so weiß man, wozu der eigene Köper eigentlich in der Lage ist. Woher nimmt man die Kraft für zwei Halbmarathons, wenn man dem Körper keine Energie zuführt? Aus dem eigenen Köper! Das ist möglich, wenn auch nicht für jeden empfehlenswert. Deswegen sei an dieser Stelle betont, dass das ganze Experiment von einem Arzt, Herrn Dr. Dietmar von Bayer Leverkusen, betreut wurde. Zunächst greift der Körper auf die Fettreserven zurück. Solange TECHNIK TECHNIK Stilsicher auch in fremden Gefilden unterwegs! TomTom GO LIVE 1015 Auf welche Eigenschaften legt der Großteil der Menschheit Wert? Innere Werte müssen möglichst überragend sein und äußere Werte müssen auffallen und aus der Masse herausstechen. Mittlerweile wird wohl jedes Produkt zumindest annähernd so entwickelt. Das zeigen auch unsere aktuellen Testobjekte. Viel Spaß mit den Technik-Trends im Februar. Razer Star Wars: The Old Republic Gaming Series HP Pavilion dm1 Es kann nicht geleugnet werden: »Star Wars« beflügelt die Kreativität der ganzen Welt und gibt vielen Menschen den nötigen Raum zu träumen. 1977 eroberte der erste Teil die Kinos der Welt. Und auch heute ist der Hype nicht abgerissen. Vielmehr erreicht Lucas Arts nun damals völlig utopische Kooperationen. Die aktuellen Beispiele zeigen sich in der 3D-Version von Episode 1 und dem neuesten Gaming-Titel »Star Wars: The Old Republic«. Just dazu bringt der namhafte Hersteller für erschwingliche, professionelle Gamingperipherie, Razer, wie aus dem Ei gepellt die passende Serie. Die vierteilige Serie im spacigen, kompakten Design umfasst Tastatur, Mouse, Mousepad und Headset und erfüllt höchste Ansprüche. Die Tastatur mit ultrasensitivem Multitouchscreen, zehn dynamischen Tasten, mehrfarbigen LEDs und einer unglaublichen Reaktionszeit von einer Millisekunde bringt eine einzigartige Besonderheit mit: Zusätzlich zum irdischen Alphabet ist die Kommunikation mit der Schrift des Star-Wars Universum versehen. Außerdem können die Frak- tionssymbole ausgetauscht werden, um Loyalität für die Sith oder zur Galaktischen Republik auszudrücken. Die Mouse funktioniert dual, was bedeutet, dass sie mit oder ohne Kabel optimal genutzt werden kann. Mit siebzehn Tasten, von denen zwölf das Daumentastenfeld einnehmen, und ebenfalls anpassbarer Multi-Color-LED ist sie ein beeindruckender Anblick und fürs Zocken gemacht. Dieser präsentiert sich dann entweder auf der Performance-Oberfläche der Sith oder Republik. Das Mousepad lässt sich je nach Gesinnung drehen. Krönender Abschluss ist das Headset, natürlich mit 5.1-Surround und wirklich großen Lautsprechern. Selbstredend mit austauschbaren Fraktionssymbolen und Multi-Color-LED. Das ist was für absolute Fans! mb High-End-Gaming Tastatur, Mouse, Mousepad und Headset im einzigartigen Star-Wars-Design Preise (UVP): 199,99 Euro (Tastatur), 129,99 Euro (Mouse), 49,99 Euro (Mousepad), 129,99 Euro (Headset) Offenbar laufen die Tablets und Smartphones den Netbooks den Rang ab. Zugegeben, für die Nutzung von sozialen Netzwerken und unterhaltsamen Apps eignen sich die Smartphones. Doch gerade wer etwas professioneller arbeiten möchte, ist mit den Netbooks durch mobilen Internetzugang und Windows-Betriebssystem besser gefahren. Bemängelt wurde dann die recht schwache Leistung bei Performance und Akku, verbunden mit dem echt kleinen Display. HP zeigt mit dem dm1 die Kombination aus Net- und Notebook. Höhere Leistung, bessere Grafikdarstellung und größeres Display. Das sind die Eigenschaften, die das dm1 für Freunde des schnellen Internets und schneller Multimediaanwendungen interessant machen. Zudem macht der Akku laut Hersteller erst bei 9,5 Stunden schlapp. Bis dahin also Filmvergnügen und schnelleres Internet. mb Als Autofahrer mit dem Handy in Gebrauch erwischt zu werden, ist zum regelrechten Verbrechen und sukzessive im Bußgeldkatalog nach oben gestuft worden. Aber wie soll die Welt denn dann vom momentanen Aufenthaltsort wissen, wenn die Finger vom Smartphone bleiben sollen? Und wie wäre es, unterwegs erst die Reise zu planen? All diese Möglichkeiten setzt nun der holländische Hersteller für erstklassige Navis mit seinem aktuellen Flaggschiff um. Die Details der Fahrt wie Ankunftszeit und Ziel der Route übermittelt das Gerät auf Wunsch automatisch per Twitter. Das Ziel kann easy mittels Sprachsteuerung gesucht werden. Umfangreiches, vorinstalliertes Kartenmaterial sorgt für zielsicheres Zurechtfinden in 45 Ländern Europas und auch beim sicheren Finden von lokalen Orten wie Restaurants, Parkplätzen und Geldautomaten. Mit dem Kauf erhält der Zahlende über 20 Applikationen aus dem GoLive-Dienst für volle 24 Monate kostenfrei inklusive. mb Navigationssystem mit Verlinkung zu Twitter und vielen kostenfreien Inklusiv-Diensten Preis (UVP): 299 Euro 11,6-Zoll-Netbook mit 1,6 GHz Prozessor, 3 USB-Anschlüssen und HMDI-Ausgang Preis (UVP): ab 399 Euro 2 Das port01 Magazin Distribution an den Hotspots der Zielgruppe Die lokalen City-Managements von port01 sind in ihren Regionen exzellent vernetzt und kennen die Hotspots der jungen Zielgruppe: Die Verbreitung erfolgt vor Ort in jeweils bis zu 300 ausgewiesenen Szene- und Lifestyle-Locations und wird regelmäßig IVW-geprüft. Damit unterwirft sich port01 im Gegensatz zu vielen anderen Stadtmagazinen freiwillig strengen Qualitätsstandards (www.ivw.de). Und schließlich verfehlen die hohe Magazinausstattung und die wertige Outlet-Präsentation im eigenen Display nicht ihre Wirkung. Outlets / Verbreitung port01 Über 3.500 Auslagestellen (Verlagsangabe). 3 Das port01 Magazin port01 – eine starke Medienmarke port01 ist auf Wachstumskurs: Das Print-Portfolio wird stetig ausgebaut, der Online-Auftritt permanent optimiert, und die wichtigsten Features von port01 gibt es auch als kostenlose App für Smartphones. Insgesamt bietet port01 Anzeigenkunden die Möglichkeit, eine hochattraktive Zielgruppe in einem starken, lifestyleorientierten redaktionellen Umfeld anzusprechen. Individuelle Promotion- und Paketangebote sowie crossmediale Konzepte sorgen für optimalen Werbedruck in der Zielgruppe und machen port01 zum unverzichtbaren Werbeträger für junge Lifestyleprodukte und starke Marken. 4 Das port01 Magazin Preisliste Grundformate Ausgabe Nielsen IVW Auflage Chemnitz Dortmund VII • 10.000 II • 10.000 Dresden VII • 10.000 Koblenz IIIa • 10.000 Krefeld II • 10.000 Leipzig VII • 10.000 Magdeburg V+VI • 10.000 Mainz IIIa+b • 10.000 1/2 Seite 1/1 Seite Titel 350 € 650 € 2.400 € 360 € 680 € 2.480 € 360 € 680 € 2.480 € 360 € 680 € 2.480 € 350 € 650 € 2.400 € 360 € 680 € 2.480 € 350 € 650 € 2.400 € 350 € 650 € 2.480 € U2 U3 U4 2/1 Seite 2/1 Mitte 950 € 720 € 1.100 € 750 € 1.100 € 1.100 € Gatefolder 1.500 € 1.170 € 1.400 € 1.520 € 1.700 € 1.224 € 1.450 € 1.590 € 750 € 1.700 € 1.224 € 1.450 € 1.590 € 750 € 1.700 € 1.224 € 1.450 € 1.590 € 950 € 720 € 1.500 € 1.170 € 1.400 € 1.520 € 1.100 € 750 € 1.700 € 1.224 € 1.450 € 1.590 € 1.100 € 750 € 1.700 € 1.170 € 1.400 € 1.520 € 950 € 720 € 1.700 € 1.170 € 1.400 € 1.520 € Münster II 10.000 350 € 650 € 2.400 € 950 € 720 € 1.500 € 1.170 € 1.400 € 1.520 € Mönchengladbach II • 10.000 350 € 650 € 2.400 € 950 € 720 € 1.500 € 1.170 € 1.400 € 1.520 € Neuss II • 10.000 350 € 650 € 2.400 € 950 € 720 € 1.500 € 1.170 € 1.400 € 1.520 € Paderborn II • 10.000 350 € 650 € 2.400 € 950 € 720 € 1.500 € 1.170 € 1.400 € 1.520 € Plauen/Zwickau VII • 10.000 350 € 650 € 2.400 € 950 € 720 € 1.500 € 1.170 € 1.400 € 1.520 € Regensburg IV • 10.000 350 € 650 € 2.400 € 950 € 720 € 1.500 € 1.170 € 1.400 € 1.520 € Wiesbaden IIIa+b • 10.000 350 € 650 € 2.480 € 950 € 720 € 1.700 € 1.170 € 1.400 € 1.520 € 14 150.000 23.080 € Gesamt Bundesweiter Rabatt Media-Netto-Gesamt * alle Preise zzgl. MwSt. 20% 5.290 € 9.870 € 36.480 € 15.000 € 10.950 € 23.900 € 17.766 € 21.200 € -1.058 € -1.974 € -7.296 € -3.000 € -2.190 € -4.780 € -3.553,2 € -4.240 € -4.616 € 4.232 € 7.896 € 29.184 € 12.000 € 8.760 € 19.120 € 14.212,8 € 16.960 € 18.464 € 5 Das port01 Magazin Preisliste Stopperformate Classic-Stopper Wide-Stopper Super-Stopper Inselanzeige Halbspaltiger Einspaltiger Zweispaltiger 28 mm x 33 mm 60 mm x 33 mm 92 mm x 33 mm 50 mm x 70 mm 28 mm x 66 mm 28 mm x 135 mm 60 mm x 135 mm Je Ausgabe 75 € 165 € 245 € 450 € 141 € 279 € 573 € jeder weitere mm 2€ 4€ 6€ – – – – Maße Classic-Stopper 28mm × 33 mm * alle Preise zzgl. MwSt. Wide-Stopper 60mm × 33mm Super-Stopper 92mm × 33 mm Inselanzeige 50 mm × 70 mm Halbspaltiger Stopper 28 mm × 66 mm Einspaltiger Stopper 28 mm × 135 mm Zweispaltiger Stopper 60 mm × 135 mm 6 Das port01 Magazin Rabattstaffeln Termine Anzahl Ausgaben Kombi-Rabatt 3 7% 5 10% 10 15% bundesweit 20% Malstaffel (Anrechnung jeweils auf Kombination) 2 Frequenzen 5% 3 Frequenzen 7% 4 Frequenzen 10% 6 Frequenzen 13% 8 Frequenzen 15% 12 Frequenzen 20% Ausgabe Erscheinungstag Anzeigen- & Druckschluss 01/2014 27.12.13 18.12.13 02/2014 31.01.14 20.01.14 03/2014 28.02.14 20.02.14 04/2014 01.04.14 20.03.14 05/2014 29.04.14 20.04.14 06/2014 30.05.14 20.05.14 07/2014 01.07.14 20.06.14 08/2014 01.08.14 20.07.14 09/2014 29.08.14 20.08.14 10/2014 30.09.14 20.09.14 11/2014 30.10.14 20.10.14 12/2014 28.11.14 20.11.14 7 Das port01 Magazin Magazinformat: DIN A6, Format 105 mm x 148 mm (Hosentaschenformat) Umschlag: 200g/m² Inhalt: 90g/m² Daten: sind als PDF, TIF oder JPG zu liefern, zzgl. 3 mm Beschnitt an allen Seiten zur Anzeigengröße, Auflösung 300 dpi, Farbmodus CMYK. Stopper und Inselanzeigen benötigen keinen Beschnittrand und Schnittmarken. Anzeigenformate | Technische Angaben Titel 105 mm × 148 mm zzgl. 3 mm Beschnitt (Titel-Logo-Platzhalter 38 mm v.o.) 1/1 | U2 | U3 | U4 105 mm × 148 mm zzgl. 3 mm Beschnitt Halbe Seite quer 105 mm × 74 mm zzgl. 3 mm Beschnitt Halbe Seite hoch 49 mm × 148 mm zzgl. 3 mm Beschnitt Mittelseite | 2/1 210 mm × 148 mm zzgl. 3 mm Beschnitt Gate-Folder 202 mm × 148 mm zzgl. 3 mm Beschnitt Satzspiegel Anzeigenseite (zu liefernde Dateigröße inkl. 3 mm Druckrand (111 mm x 154 mm) Anzeigenseite (sichtbarer Bereich DIN A6 – 105 mm x 148 mm) Empfohlener Textspiegel der Anzeige (95 mm x 137 mm) Um Anschnitte von Textelementen am Anzeigenrand zu vermeiden, empfehlen wir einen Mindestabstand von mindestens 5 mm an allen Seiten für alle Text- und wichtige Bildelemente sowie Logos. Sonderfarben in CMYK umwandeln, Schriften einbetten bzw. in Pfade umwandeln. Raster/Auflösung: 70 lpc, 300 dpi Farbmodus: CMYK Beschnitt: 3 mm umlaufend Datenformate: PDF, TIF, JPG Druckprofil: ISO coated V2 Druckverfahren: Rollenoffset Kontakt: René Rothenburger [email protected] Tel. 03 51 . 21 33 00 66 8 port01.com – Das Online-Portal Das Online-Portal port01.com versorgt Internetnutzer mit allen wichtigen Informationen. Regional sortiert, wird hochfrequenter Content publiziert: aktuelle Events im praktischen Kalender, Fotogalerien mit den besten Schnappschüssen der jüngsten Veranstaltungen und nützliche CityTipps, die zielgruppenaffine Locations aus allen Branchen vorstellen. Lokale und überregionale News, Gewinnspiele und Verlosungen machen das Online-Angebot von port01 rund und sorgen für dauerhaft hohen Traffic. Natürlich können dort auch alle aktuellen Ausgaben der Printmagazine vollständig angeschaut und gelesen werden. Die Abrechnung erfolgt exakt auf TKP-Basis nach Impressionen, Laufzeit oder Budget. Supersize Skyscraper Wallpaper 728 x 90 px 160 x 600 px 888 x 600 px TKP*: 5,50 € *) Tausendkontaktpreis * alle Preise zzgl. MwSt. TKP*: 5,50 € *) Tausendkontaktpreis TKP*: 9,– € *) Tausendkontaktpreis 9 Die port01-App für Smartphones Mit der kostenlosen port01-App für Smartphones sind alle wichtigen Inhalte jederzeit auch mobil verfügbar. Damit konzentriert sich port01 auf die Bereitstellung der typischen Features mit dem höchsten Nutzwert: Fotos von tollen Events, Infos zu den besten Veranstaltungen, Tipps zu angesagten Locations und natürlich auch alle Magazine zum Anschauen. Jederzeit und überall verfügbar, standortund nutzerbezogen, einfach und kostenlos. Echte Crossmedia-Leistungen im modernen, schnörkellosen Outfit. Und genau das ist der Schlüssel für effektive Werbung: Zielgenau, flexibel, preiswert, transparent! 10 Die port01-App für Smartphones Werben mit dem City-Tipp: Werben mit dem Event: » Der City-Tipp als HotBox kann flexibel mit aktuellen Informationen gefüllt werden und wird einen ganzen Tag lang permanent und markant auf dem Top-Platz der Liste angezeigt. Die Abrechnung erfolgt fair nach tatsächlich erzielten Kontakten, zur besseren Kostenkontrolle können Sie die Menge der Kontakte auch begrenzen (Capping). » Das Event als HotBox kann flexibel mit aktuellen Informationen gefüllt werden und wird einen ganzen Tag lang permanent und markant auf dem Top-Platz der Liste angezeigt. Die Abrechnung erfolgt fair nach tatsächlich erzielten Kontakten, zur besseren Kostenkontrolle können Sie die Menge der Kontakte auch begrenzen (Capping). TKP*: € 25,– *) Tausendkontaktpreis * alle Preise zzgl. MwSt. TKP*: € 25,– *) Tausendkontaktpreis 11 AGB Stand: 15.04.2010 1. Geltungsbereich, Definitionen „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen mit der appselect GmbH (im Folgenden „port01“ genannt). Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers (AG), die port01 vor oder nach Vertragsschluss vom AG übersandt oder auf sonstigem Wege zur Verfügung gestellt wurden oder auf welche sich der AG bezieht, werden, soweit sie nicht mit diesen AGB übereinstimmen oder port01 den anderen AGB ausdrücklich zugestimmt hat, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruches bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens port01 nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. port01 schließt, vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen, einen Vertrag mit dem AG nur auf Grundlage dieser AGB ab. Ein Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB wird über ein Werbemittel geschlossen, „Werbemittel“ in diesem Sinne sind der Onlineauftritt auf der Internetplattform www.port01.com sowie Printanzeigen im Magazin port01 CityFlash. Ein Werbemittel für das Onlinemagazin kann aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom AG genannten Onlineadresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AGs oder eines Dritten liegen, darstellen. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich Formate in Frage, die in der jeweiligen gültigen Preisliste, die der Auftragserteilung zugrunde liegt, ausgewiesen sind, Sonderformate und Sonderwerbeformen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch port01. 2. Pflichten des AG Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Schaltung der Werbemittel einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Werbebestimmungen des § 9 Mediendienstestaatsvertrags, des Telekommunikationsgesetzes, sowie die spezialgesetzlichen Einschränkungen für bestimmte Berufe (Steuerberater, Ärzte, Apotheker) und Produktgruppen (z.B. Arzneimittel, Heilmittel) bei der Gestaltung und Herstellung der Werbemittel eingehalten werden. Weiterhin ist der Werbekunde verpflichtet, das Verbot der unlauteren und irreführenden Werbung (§ 1, 3 UWG) sowie sonstige für die Werbung relevanten Gesetze einzuhalten. Sollte der AG nachträglich feststellen, dass das Werbemittel geltendes Recht und / oder Rechte Dritter verletzt, so wird der AG port01 unverzüglich davon unterrichten. Der AG wird die Daten, Vorlagen und Informationen, die zur Schaltung der Werbemittel notwendig sind, port01 rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Der Werbekunde hat port01 die Daten spätestens fünf Kalendertage vor Beginn der Werbeschaltung in dem von port01 in den Mediadaten bestimmten Format (z.B. gif, jpg bei Onlinewerbung, pdf, eps, tiff, psd, jpg, ai, id bei Printwerbung, Farbmuster CMYK) zu liefern. Dies gilt auch für Beilagenwerbung, die durch port01 produziert wird. Wird Beilagenwerbung nach entspr. Sondervereinbarung durch den AG zur Verfügung gestellt, so ist diese bis zum Druckschluss der jeweiligen Ausgabe bei der von port01 genannten Druckerei anzuliefern. Bei Verweisen durch Werbemittel hat der AG die technische Verfügbarkeit der von ihm benannten Zielseiten und Daten, auf die die Werbemittel verweisen, sicherzustellen. Der AG ist verpflichtet, von allen port01 überlassenen Daten Kopien anzufertigen und diese auf Anforderung port01 unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Kostenpauschale von € 15 pro Abzug geliefert. Der AG trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. port01 berücksichtigt in diesem Falle alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Vom AG gelieferte Daten und Unterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet einen Tag nach Ablauf des Auftrages. Erfolgt die Abwicklung der Werbemaßnahme auf Wunsch des AG über die Einschaltung Dritter, also etwa durch Einbindung einer Agentur und deren technischer Einrichtung, so steht der Werbevertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung der Einrichtung des Dritten durch port01. Sofern die Werbemittel nicht ordnungsgemäß, also etwa verspätet zur Verfügung gestellt werden, ist port01 von der Verpflichtung zur Schaltung der Werbemittel um die Zeit der Verzögerung sowie eine Bearbeitungszeit von drei Kalendertagen ab Zurverfügungstellung der ordnungsgemäß gelieferten Daten befreit. Dies gilt auch für den Fall der nachträglichen Änderung der Werbemittel durch den AG. Erfolgt bei Printwerbung die Zurverfügungstellung erst nach Druckschluss, so erfolgt ein Abdruck in der nächsterreichbaren Ausgabe. Ist dies aufgrund des Inhalts der Anzeige nicht möglich, so kann der AG entweder eine Ersatzvorlage liefern oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag vereinbaren die Parteien die Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von 50% des Wertes des Anzeigenauftrages. Beiden Parteien bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen. vom AG zu vertreten sind, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen, der Vergütungsanspruch von port01 bleibt hiervon unberührt. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie mehr als 10% der Auflagenhöhe beträgt. Darüber hinaus sind Minderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn port01 dem AG von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 3. Durchführung des Auftrags port01 behält sich vor, die Schaltung einzelner Werbemittel nach billigem Ermessen abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt der Werbemittel gegen Gesetze oder behördliche Anordnungen verstoßen könnte oder deren Schaltung die Interessen des jeweiligen Kunden von port01 oder port01 selbst nicht entspricht. port01 kann auch die Schaltung zuvor bereits durch port01 verwendeter Werbemittel ablehnen. port01 ist berechtigt, Werbemittel abzubrechen, falls port01 Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte der Werbemittel oder der Zielseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, vorliegen. Indizien für die Rechtswidrigkeit der Werbemittel oder der Zielseiten liegen insbesondere dann vor, wenn Dritte die Rechtswidrigkeit der Werbemittel oder den Inhalt der Zielseiten gegenüber port01 geltend machen. port01 wird den AG über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen. Der AG stellt port01 von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit der vom Werbekunden zur Verfügung gestellten Werbemittel oder den Zielseiten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, port01 von den Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von port01 mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. port01 gewährleistet die für das Printwerbemittel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Die Kosten für Onlinewerbung werden grundsätzlich pro Woche pro Zone abgerechnet. Die Onlinewerbung erscheint je nach Vereinbarung exklusiv oder in Rotation mit anderen Onlinewerbungen. Erscheint Onlinewerbung in Rotation, so wird ein Mindestaufruf entsprechend der Preisliste oder den vertraglichen Vereinbarungen garantiert. 8. Mängelhaftung port01 bemüht sich um eine dem jeweiligen üblichen technischen Stand der Technik entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Werbemaßnahme. Der AG wird die Werbemaßnahme unverzüglich nach Veröffentlichung überprüfen und bei Mangelhaftigkeit, jedoch spätestens nach einer Frist von einer Woche nach der ersten Veröffentlichung, schriftlich rügen. Sofern eine schriftliche Rüge des AG innerhalb dieser Frist bei port01 nicht erfolgt, gilt die Werbemaßnahme als mangelfrei genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Bei späteren Reklamationen haftet port01 insbesondere nicht für die durch die Zeitverzögerung entstandenen oder vergrößerten Schaden. Im Falle einer, von port01 zu vertretenden, mangelhaften Schaltung oder Veröffentlichung der Werbemaßnahme, über die der Auftraggeber rechtzeitig Anzeige gemacht hat, ist die Haftung auf Nacherfüllung beschränkt, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Sollte Nacherfüllung fehlschlagen, so hat der AG die Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn port01 den Mangel arglistig verschweigt oder vorsätzlich handelt. 4. Pflichten von port01 port01 wird die Art und Dauer von Werbemitteln entsprechend der vertraglichen Vereinbarung schalten. port01 verpflichtet sich bei der Platzierung der Werbemittel Rücksicht auf die Interessen des AG zu nehmen und unter Berücksichtigung der Interessen des AG über die genaue Platzierung des Werbemittels entscheiden. Sofern im Werbevertrag nichts anderes bestimmt wird, besteht kein Anspruch des AG auf eine bestimmte Platzierung des Werbemittels. Bei einem Onlinewerbemittel wird sich port01 um den jeweils üblichen technischen Standard der Wiedergabe des Werbemittels bemühen. Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels sind port01 nicht zuzurechnen, wenn der Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels hervorgerufen wird durch fehlerhafte Zwischenspeicherungen auf Übermittlungsservern Dritter, durch Verwendung einer zur Darstellung des Werbemittels nicht geeigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten des AG oder Dritter oder aber bei Störung der von Dritten zur Verfügung gestellten Kommunikationsnetze. 9. Haftungsbeschränkung port01 haftet ausschließlich für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden und für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen durch fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf € 10.000,00 beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Schadensersatzpflicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehende Regelung in jedem Fall unberührt. Alle gegen port01 gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 5. Kosten, Fälligkeit, Verzug Für die Schaltung der Werbemittel durch port01 geht die im Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den AG gültige Preisliste, Rabatte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Vergütung für das jeweilige Werbemittel ist mit Beginn der Schaltung des Werbemittels fällig. Kommt der AG in Zahlun gsverzug, kann port01 vom AG Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) fordern. Für jede Rücklastschrift zahlt der AG eine Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro. Für die zweite Mahnung werden Gebühren in Höhe von 5,00 Euro fällig. port01, sowie dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen. port01 ist berechtigt, die Schaltung von Werbemitteln von einer Abschlagszahlung und gegebenenfalls vom Ausgleich noch offen stehender Rechnungen abhängig zu machen. Werbeagenturen erhalten eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % des Nettoauftragswertes, also des Auftragswertes abzgl. sämtlicher Rabatte und Abzüge vorbehaltlich des vollständigen Zahlungseinganges bei port01 und nur dann, wenn die Werbeagentur den AG berät oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen kann. 10. Datenschutz Der AG ist einverstanden, dass persönliche Daten von port01 während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt der AG sein Einverständnis. Der AG wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von port01, insbesondere die der Auftragserteilung und Bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu diesem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG dies angegeben hat sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung. Der AG kann jederzeit die zu seiner Person gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich bei port01 ansehen, hierzu kann der AG schriftlich eine Anfrage an port01 stellen. 6. Rechte Der AG sichert zu, dass er über alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte verfügt. Der AG stellt port01 von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden. Der AG räumt port01 sämtliche Nutzungsrechte für die auftragsgemäße Durchführung der Werbemittel ein, insbesondere räumt der AG port01 alle Rechte ein, die zur onlinemäßigen Zurverfügungstellung des Werbemittels erforderlich sind sowie ein Bearbeitungsrecht zum Zwecke der Schaltung des Werbemittels. port01 ist berechtigt, die diesbezüglichen Rechte an Dritte zu übertragen, sofern sich port01 zur Vertragserfüllung Dritter (Erfüllungsgehilfen) bedient. 7. Leistungsstörung Fällt die Durchführung der Werbemaßnahme ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die port01 nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten z.B. anderen Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so besteht Einverständnis des AG mit einer Erfüllung der Verpflichtungen von port01 nach Wegfall des Hindernisses. Fällt die Durchführung einer Werbemaßnahme ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die 11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Der Vertag unterliegt deutschem Recht. Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz von port01 örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. port01 kann Klagen gegen den AG auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben. 12. Änderung der AGB port01 ist berechtigt, die AGB zu ändern bzw. anzupassen. Geänderte AGB wird port01 dem Kunden unverzüglich zur Verfügung stellen, diese geänderten AGB gelten sodann für sämtliche ab diesem Zeitpunkt begründeten Vertragsverhältnisse. 13. Sonstiges, Formerfordernis, Salvatorische Klausel Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie in Textform vereinbart, also zumindestens von port01 in Textform bestätigt wurden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Vertragsbeendende Erklärungen (Kündigungen) bedürfen der Schriftform. Alle übrigen Erklärungen von port01 können auf elektronischem Weg (Textform) an den Kunden gerichtet werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem vom wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen einer Bestimmung gekannt hätten. Ansprechpartner port01 Zentrale und Anzeigenverkauf national Ihr Ansprechpartner vor Ort: Felix C.A. Wittig appselect GmbH Brucknerstraße 4 | 01309 Dresden Fon: 0351 . 21 33 00 11 Fax: 0351 . 21 33 00 22 E-Mail: [email protected] Redaktionsleitung national Markus Schneider Mobil: 0163 . 30 80 476 E-Mail: [email protected] Presseanfragen E-Mail: [email protected] appselect GmbH port01.com Brucknerstraße 4 01309 Dresden appselect GmbH Hypovereinsbank Weilheim BLZ 703 211 94 Konto-Nr. 351 799 129 Geschäftsführer: Felix C.A. Wittig Amtsgericht Dresden: HRB 18688 Ust.-Nr.: DE145470277 port01 ist eine eingetragene Marke der appselect GmbH mit Sitz in Dresden. www.port01.com