Reisekosten- und Spesenordnung (RKSO) des STTB

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Reisekosten- und Spesenordnung (RKSO) des STTB
Reisekosten- und Spesenordnung (RKSO) des STTB
Stand 24.06.2013
Reisekosten- und Spesenordnung (RKSO)
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5.
6.
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Allgemeines
Fahrtkosten
Übernachtungskosten
Verpflegungs- und Aufwendungsersatz
Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlich erhaltener Verpflegung
Verwaltungskosten
Fristen und Verfahren
Schlussbestimmungen
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Allgemeines
des STTB
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Die Reisekosten- und Spesenordnung des Saarländischen Tischtennisbundes e.V. (nachfolgend mit
„STTB“ bezeichnet) ist der Satzung des STTB als Anhang zugeordnet. Diese Reisekosten- und
Spesenordnung kann durch Beschluss des Verbandstages bzw. Verbandsbeirates im Ganzen oder in
einzelnen Punkten geändert werden. Dazu genügt die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen. Änderungen
sind auf der STTB - Homepage zu veröffentlichen und treten mit der Veröffentlichung in Kraft, wenn nicht ein
anderer Zeitpunkt bestimmt ist. Die Reisekosten- und Spesenordnung regelt die Erstattung der Kosten, die
ehrenamtlichen Mitarbeitern des STTB in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Verband entstehen.
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Fahrtkosten
Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. Für
Reisen mit der Bundesbahn werden die Kosten für Tickets der 2. Klasse zuzüglich eventueller Zuschläge
übernommen. Originalbelege sind mit einzureichen. Flugreisen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch
den Schatzmeister oder Präsidenten. Die Benutzung eigener Kraftwagen ist gestattet, wenn dadurch eine
Verringerung der Kosten oder eine deutliche Zeitersparnis erreicht wird. Soweit möglich, sind
Fahrgemeinschaften zu bilden. Bezüglich der Entfernungsmessung gilt Ort und Zeitpunkt der Abreise vom
Heimatort und die Ankunft am Heimatort. Über Ausnahmen hiervon können im Einzelfall, insbesondere
bei Fahrten zu überregionalen Sportveranstaltungen, der Präsident, der Schatzmeister und der
Sportwart entscheiden. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW werden für die kürzestmögliche Strecke
folgende Beträge pro Kilometer erstattet:
a)
b)
3
Bei Alleinfahrt: 0,30 Euro
Bei Mitnahme von einer oder mehreren Personen: 0,32 Euro
Übernachtungskosten
Die Übernachtungskosten werden in voller Höhe (ohne Frühstück) gegen Vorlage der Originalbelege erstattet.
Sie sollen ortsüblich und angemessen sein. Es sollte darauf geachtet werden, dass die zumutbar
günstigste Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird.
Wird in der Hotelrechnung der Preis für Übernachtung und Frühstück pauschal ausgewiesen, so ist das
Tagegeld des jeweiligen Tages um 20% zu kürzen. (Siehe auch Punkt 5 – Kürzung beim Tagegeld).
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Reisekosten- und Spesenordnung (RKSO) des STTB
Stand 24.06.2013
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Verpflegungs- und Aufwendungsersatz
4.1
Klassenleiter
a)
b)
c)
Aufwandsentschädigung pro Saison und Klasse: 25,00 Euro
Kostenpauschale für PC-Nutzung (Papier, Stromkosten, Tintenpatronen usw.), Porto und Telefon
pro Saison und Klasse: 40,00 Euro
Tatsächlich entstandene, höhere Aufwendungen werden auf Antrag und
Vorlage der Belege erstattet.
Die Zahlung für Klassen auf Bezirks- und Landesebene erfolgt durch den Verband, für alle Klassen auf
Kreisebene durch den jeweiligen Kreis. Dementsprechend sind auch die Abrechnungen
einzureichen.
4.2
Betreuer und sonstige Funktionsträger
4.2.1
Veranstaltungen außerhalb des Verbandsgebietes
a) Tagegeld bei Abwesenheit von mindestens 12 Stunden:
b) Tagegeld bei Abwesenheit von unter 12 Stunden:
4.2.2
Veranstaltungen innerhalb des Verbandsgebietes
a) Tagegeld bei Abwesenheit von 1 bis 14 Stunden:
b) Tagegeld bei Abwesenheit von mehr als 14 Stunden:
4.2.3
6,00 Euro
12,00 Euro
Sitzungen des Präsidiums, der Ausschüsse und Kreisorgane
Sitzungsgeld:
4.3
20,00 Euro
15,00 Euro
6,00 Euro
Sportler
Sportler, die vom STTB für Veranstaltungen nominiert sind, bekommen die Fahrtkosten und
Übernachtungskosten wie vorstehend beschrieben erstattet. Tagegelder werden bei Damen, Herren und
Senioren derzeit keine gezahlt. Der Vorstand kann diese Regelung durch Beschluss mit einfacher
Stimmenmehrheit ändern, sofern es die Haushaltslage des Verbandes erlaubt und wenn zusätzliche
Deckung für diese nicht geplanten Mehrausgaben vorhanden ist. Im Jugend- und Schülerbereich
übernimmt der STTB zu den Hallengetränken auch die kompletten Verpflegungskosten vor Ort.
5.
Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlich erhaltener Verpflegung
5.1
5.2
5.3
Frühstück
Mittagessen
Abendessen
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Verwaltungskosten
20% des jeweiligen Tagegeldes
40 % des jeweiligen Tagegeldes
40 % des jeweiligen
Porto-, Telefon-, Internet und sonstige Verwaltungskosten müssen dem jeweiligen Geschäftsbereich
angemessen sein. Sie werden in der durch Belege nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe
erstattet. Für Klassenleiter besteht eine eigene Regelung (siehe Punkt 4.1).
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Stand 24.06.2013
Fristen und Verfahren
Spesenabrechnungen sind monatlich oder vierteljährlich bei der Geschäftsstelle des STTB einzureichen,
spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Alle
Abrechnungen für die Monate Oktober bis Dezember
eines Jahres müssen der Geschäftsstelle bis spätestens 15. Januar des Folgejahres vorliegen. Die bei der
Geschäftsstelle erhältlichen bzw. auf der STTB-Homepage herunterladbaren Vordrucke sind zwingend für alle
Abrechnungen zu verwenden und immer vollständig ausgefüllt zusammen mit den Original-Kostenbelegen
bei der Geschäftsstelle einzureichen. Die Abrechnungen von Sportveranstaltungen müssen der
Geschäftsstelle spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsende vorliegen. Ebenso müssen innerhalb dieses
Zeitraumes Guthaben aus eventuell nicht ganz in Anspruch genommenen Kostenvorschüssen auf das auf
dem Formular angegebene Konto des STTB zurück überwiesen sein.
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Schlussbestimmungen
Die Reisekosten- und Spesenordnung tritt aufgrund des Beschlusses des ordentlichen
Verbandstages vom 28.06.2007 und einem Beschluss des Verbandsbeirats vom 13. Januar 2011 mit
Wirkung vom 01.07.2011 in Kraft und ersetzt die bisher gültige Reisekosten- und Spesenordnung. Es
wurden Änderungen lt. Beschluss des Verbandsbeirats am 24.06.2013 vorgenommen (Punkt 3. und Punkt 5).
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