Spesenreglement - Logopädie Luzern

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Spesenreglement - Logopädie Luzern
Spesenreglement
1.
Allgemeines
Die Vorstandsmitglieder und die Mitglieder von Kommissionen haben Anspruch auf Entschädigung
und Vergütung der Spesen.
Den Vorstandsmitgliedern von Logopädie Luzern und des DLV wird der Jahresbeitrag erlassen.
(gemäss Statuten vom 21.11.2012 , Art. 6.1.5)
1.1. Grundsatz der Spesenrückerstattung
Die Spesen werden grundsätzlich effektiv nach Spesenereignis und gegen Originalbeleg
abgerechnet.
2. Entschädigungen
2.1 Entschädigungen Vorstand
Der Arbeitsaufwand wird mit CHF 25 pro Arbeitsstunde entschädigt. Der Arbeitsaufwand der
Vorstandsmitglieder muss in einer Zeiterfassungstabelle aufgeführt werden (z.B.
Vorstandsitzungen, Präsikonferenzen).
Die maximale Entschädigung (Obergrenze) wird im Voraus im Budget festgelegt. Sollten die
Ausgaben am Jahresende höher sein als budgetiert, befindet der Vorstand über eine mögliche
Überschreitung der budgetierten Beträge.
Dem Vorstand wird zusätzlich einmal pro Jahr ein Essen offeriert.
Das Auslagenformular mit den aufgeführten Spesen, sowie das Zeiterfassungsformular sind mit
Unterschrift und Datum zu versehen. Beide Formulare müssen mit den Belegen und einem
Einzahlungsschein (oder Angabe eines Bankkontos) bis zum 01. Dezember bei der Kassiererin
eingereicht werden.
2.2 Entschädigung Kommissionsmitglieder
Den Kommisionmitgliedern wird der Jahresbeitrag von Logopädie Luzern erlassen.
3. Reisespesen
3.1 Reisespesen Vorstand
Dem Vorstand werden Bahnbillett mit Halbpreis-Abo, Autokilometer 60 Rp./km und Parkgebühren
vergütet (GV ausgenommen).
3.2 DLV Delegierte
Die DLV-Delegierten haben Anspruch auf die Vergütung der Fahrspesen (nur Bahnbillett ½ Abo).
3.3 Kommissionsmitglieder
Die Kommissionsmitglieder haben keinen Anspruch auf die Vergütung der Reisespesen.
3.4 Abrechnung
Das Spesenformular von Logopädie Luzern muss bis zum 1. Dezember des Rechnungsjahres
eingereicht werden. Die Belege müssen dem Spesenformular beigelegt werden.
4.
Telefon- und Internetpauschale
Die im Budget festgelegte Telefon- und Internetpauschale wird am Ende des Kalenderjahres an
die Mitglieder des Vorstandes verteilt. Sie muss nicht eingefordert werden.
5.
Administrative Bestimmungen
5.1 Spesenabrechung
Für die Spesenabrechnung ist das entsprechende Formular von Logopädie Luzern zu benützen.
Die Spesenabrechnungen sind in der Regel nach Beendigung des Spesenereignisses zu erstellen
und der Kassiererin zukommen zu lassen.
Belege, die der Spesenabrechnung beigelegt werden müssen, sind Originaldokumente wie
Quittungen, quittierte Rechnungen, Kassenbons, Kreditkartenbelege und Fahrspesenbelege.
5.2 Spesenrückerstattung
Die Spesen werden den Mitgliedern jeweils mit dem nächsten Zahlungslauf auf das Konto
einbezahlt.
6. Inkrafttreten
Dieses Spesenreglement tritt mit der Gründung von Logopädie Luzern per 01.01.2013 in Kraft.
Legende zu den Budgetposten
GV Versand
Einladung und Versand
Generalversammlung
Raummieten, Rahmenprogramm, Dekoration, Geschenke
Fachveranstaltung
Wird von Kommission Weiterbildung organisiert. Das Budget wird jedes Jahr mit der zuständigen
Person besprochen.
Weiterbildung
Die Weiterbildung läuft über ein separates Konto, muss aber jedes Jahr in Absprache mit der
zuständigen Person budgetiert werden.
DLV Beiträge
Grundsätzlich bezahlt jedes Mitglied auch den DLV Beitrag. Ausgenommen sind
Vorstandsmitglieder von Logopädie Luzern und des DLV, Ehren- und Passivmitglieder sowie
Ausserordentliche Mitglieder. Im Beitrag sind die Kosten für die Mitgliederverwaltung inbegriffen.
ALP
Jedes Mitglied zahlt jährlich CHF 5 als Beitrag für die ALP ein.
Essen Vorstand
Dem Vorstand wird jedes Jahr ein Vorstandsessen bezahlt.
Essen Kommission Weiterbildung
Der Kommission Weiterbildung wird jedes Jahr ein Essen bezahlt.
Fahrspesen Vorstand
Siehe vorherige Seite
Fahrspesen DLV-Delegierte
Siehe vorherige Seite
Administration Vorstand
Kopien, Büromaterialien (z.B Etiketten), Porti für Verschiedenes
Extras Vorstand
Tagungsgelder, Unterlagen, spezielle Bücher, Essen und Getränke an Vorstandssitzungen
Telefon- und Internetpauschale Vorstand
Siehe vorherige Seite
Adressverzeichnis und Versand
Kopien und Versand (evtl. gekoppelt mit Mitgliederrechnung)
Buchhaltung
Software
Homepage
Gebühren (Domain-Name, Hosting-Gebühren, Programm-Updates)
Geschenke
Karten und Präsente für Spezielles (nicht Generalversammlung)
Couverts mit Logo
Druck von Couverts
Entschädigungen
Siehe vorherige Seite
Unvorhergesehenes
Bankspesen