Spesenreglement - Logopädie Luzern
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Spesenreglement - Logopädie Luzern
Spesenreglement 1. Allgemeines Die Vorstandsmitglieder und die Mitglieder von Kommissionen haben Anspruch auf Entschädigung und Vergütung der Spesen. Den Vorstandsmitgliedern von Logopädie Luzern und des DLV wird der Jahresbeitrag erlassen. (gemäss Statuten vom 21.11.2012 , Art. 6.1.5) 1.1. Grundsatz der Spesenrückerstattung Die Spesen werden grundsätzlich effektiv nach Spesenereignis und gegen Originalbeleg abgerechnet. 2. Entschädigungen 2.1 Entschädigungen Vorstand Der Arbeitsaufwand wird mit CHF 25 pro Arbeitsstunde entschädigt. Der Arbeitsaufwand der Vorstandsmitglieder muss in einer Zeiterfassungstabelle aufgeführt werden (z.B. Vorstandsitzungen, Präsikonferenzen). Die maximale Entschädigung (Obergrenze) wird im Voraus im Budget festgelegt. Sollten die Ausgaben am Jahresende höher sein als budgetiert, befindet der Vorstand über eine mögliche Überschreitung der budgetierten Beträge. Dem Vorstand wird zusätzlich einmal pro Jahr ein Essen offeriert. Das Auslagenformular mit den aufgeführten Spesen, sowie das Zeiterfassungsformular sind mit Unterschrift und Datum zu versehen. Beide Formulare müssen mit den Belegen und einem Einzahlungsschein (oder Angabe eines Bankkontos) bis zum 01. Dezember bei der Kassiererin eingereicht werden. 2.2 Entschädigung Kommissionsmitglieder Den Kommisionmitgliedern wird der Jahresbeitrag von Logopädie Luzern erlassen. 3. Reisespesen 3.1 Reisespesen Vorstand Dem Vorstand werden Bahnbillett mit Halbpreis-Abo, Autokilometer 60 Rp./km und Parkgebühren vergütet (GV ausgenommen). 3.2 DLV Delegierte Die DLV-Delegierten haben Anspruch auf die Vergütung der Fahrspesen (nur Bahnbillett ½ Abo). 3.3 Kommissionsmitglieder Die Kommissionsmitglieder haben keinen Anspruch auf die Vergütung der Reisespesen. 3.4 Abrechnung Das Spesenformular von Logopädie Luzern muss bis zum 1. Dezember des Rechnungsjahres eingereicht werden. Die Belege müssen dem Spesenformular beigelegt werden. 4. Telefon- und Internetpauschale Die im Budget festgelegte Telefon- und Internetpauschale wird am Ende des Kalenderjahres an die Mitglieder des Vorstandes verteilt. Sie muss nicht eingefordert werden. 5. Administrative Bestimmungen 5.1 Spesenabrechung Für die Spesenabrechnung ist das entsprechende Formular von Logopädie Luzern zu benützen. Die Spesenabrechnungen sind in der Regel nach Beendigung des Spesenereignisses zu erstellen und der Kassiererin zukommen zu lassen. Belege, die der Spesenabrechnung beigelegt werden müssen, sind Originaldokumente wie Quittungen, quittierte Rechnungen, Kassenbons, Kreditkartenbelege und Fahrspesenbelege. 5.2 Spesenrückerstattung Die Spesen werden den Mitgliedern jeweils mit dem nächsten Zahlungslauf auf das Konto einbezahlt. 6. Inkrafttreten Dieses Spesenreglement tritt mit der Gründung von Logopädie Luzern per 01.01.2013 in Kraft. Legende zu den Budgetposten GV Versand Einladung und Versand Generalversammlung Raummieten, Rahmenprogramm, Dekoration, Geschenke Fachveranstaltung Wird von Kommission Weiterbildung organisiert. Das Budget wird jedes Jahr mit der zuständigen Person besprochen. Weiterbildung Die Weiterbildung läuft über ein separates Konto, muss aber jedes Jahr in Absprache mit der zuständigen Person budgetiert werden. DLV Beiträge Grundsätzlich bezahlt jedes Mitglied auch den DLV Beitrag. Ausgenommen sind Vorstandsmitglieder von Logopädie Luzern und des DLV, Ehren- und Passivmitglieder sowie Ausserordentliche Mitglieder. Im Beitrag sind die Kosten für die Mitgliederverwaltung inbegriffen. ALP Jedes Mitglied zahlt jährlich CHF 5 als Beitrag für die ALP ein. Essen Vorstand Dem Vorstand wird jedes Jahr ein Vorstandsessen bezahlt. Essen Kommission Weiterbildung Der Kommission Weiterbildung wird jedes Jahr ein Essen bezahlt. Fahrspesen Vorstand Siehe vorherige Seite Fahrspesen DLV-Delegierte Siehe vorherige Seite Administration Vorstand Kopien, Büromaterialien (z.B Etiketten), Porti für Verschiedenes Extras Vorstand Tagungsgelder, Unterlagen, spezielle Bücher, Essen und Getränke an Vorstandssitzungen Telefon- und Internetpauschale Vorstand Siehe vorherige Seite Adressverzeichnis und Versand Kopien und Versand (evtl. gekoppelt mit Mitgliederrechnung) Buchhaltung Software Homepage Gebühren (Domain-Name, Hosting-Gebühren, Programm-Updates) Geschenke Karten und Präsente für Spezielles (nicht Generalversammlung) Couverts mit Logo Druck von Couverts Entschädigungen Siehe vorherige Seite Unvorhergesehenes Bankspesen