Windelsack - Stadt Neu-Ulm
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Windelsack - Stadt Neu-Ulm
Kostenloser Windelsack Windelsack Für diejenigen, die einen Anspruch auf Familiengutscheine haben, gibt es den kostenlosen Windelsack zur Entsorgung von Babywindeln. Abgabe von Windelsäcken Die Windelsäcke werden längstens bis zum 3. Geburtstag abgegeben. Den Familiengutschein bekommen Familien mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren Familien/Alleinerziehende mit schwerbehinderten Kindern Familien/Alleinerziehende, mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren, die laufende Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten (Sozialhilfe). Weitere Voraussetzung: Außer bei Empfängern von Sozialhilfe ist der Anspruch auf Familiengutscheine vom Einkommen der Familie abhängig. Zum Einkommen zählen Erwerbseinkommen, Rente, Nebenverdienste, Unterhaltszahlungen, Ausbildungshilfen, Wohngeld u.a., nicht jedoch Kindergeld oder Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz. Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden: Zahl der Personen im Haushalt: 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen Einkommensgrenze brutto 1.300 € 1.700 € 2.150 € 2.700 € 3.200 € Auch Familien mit Drillingsgeburten oder mehr erhalten kostenlose Windelsäcke, unabhängig davon, ob sie Familiengutscheine erhalten. Anträge Anträge für Familiengutscheine und Windelsäcke stellen die Berechtigten beim Bürgerbüro der Stadt Neu-Ulm. Dort werden die Windelsäcke für ein halbes Jahr direkt ausgegeben: 2 Bürgerbüro Petrusplatz 15 Mo. - Di.: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: 8.00 – 17.00 Uhr 8.00 – 13.00 Uhr 8.00 – 18.00 Uhr 8.00 – 13.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr Befüllung Die Windelsäcke dürfen ausschließlich mit Windeln gefüllt werden. Bereitstellung Die Windelsäcke werden zur Abfuhr (bitte verschlossen) neben die Restmülltonne gestellt und von der Müllabfuhr mitgenommen. Information Abfallentsorgung und –beratung Jürgen Gerhardt FB 6/BBH Telefon: 0731/7050-6601 Fax: 0731/7050-6699 E-Mail: [email protected] www.abfall.neu-ulm.de (12/2015)