Feldkirchner Gemeindeblatt
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Feldkirchner Gemeindeblatt 2/2014 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 41. Jahrgang Februar 2014 Ausgabe 2 / 2014 Faschingstreiben auf dem Rathausplatz mit Auftritt der Kirnarra und Clown Lollele am Faschingsdienstag, 4. März 2014 von 13.00 – 19.00 Uhr Auch in diesem Jahr findet wieder das beliebte Faschingstreiben auf dem Rathausplatz statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen und wir freuen uns auf viele Besucher, viel gute Laune und tolle Kostüme. Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Der Eintritt ist frei! Seite 2 2/2014 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus dem Gemeinderat Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2013 KK Sachstandsbericht zum Asiatischen Laubholzbockkäfer Vom 11. bis 13.11. wurden an der Autobahn rund um die Anschlussstelle „Feldkirchen-Ost“ und zwischen „Feldkirchen-Ost“ und „Kreuz München-Ost“ die Hauptwirtsarten (Ahorn, Rosskastanie, Birke, Pappel und Weide) entnommen und untersucht. Es wurde glücklicherweise nichts gefunden. Seit 18.11.2013 durchkämmen 4 Baumsteigergruppen den Feldkirchner Süden (zwischen alter B 12 und Autobahn). Ein befallener Baum wurde am Europaplatz entdeckt. Trotz des aktuellen Befalls wurde bisher keine etablierte Population im Zentrum bewiesen. Die Untersuchungen sind voraussichtlich bis zum Frühjahr 2014 abgeschlossen. Danach kann mit der Aufforstung begonnen werden. Weiterhin wurde bekannt gegeben, dass ab Januar 2014 die LfL in der Gemeinde Feldkirchen keine regelmäßigen Sprechstunden mehr durchführt. Es wird um eine zukünftige Terminvereinbarung gebeten. KK N eue Gebührensatzung für die geordnete Abfallwirtschaft in Feldkirchen Aufgrund neu auftretender Ausgaben und Einnahmen in Verbindung mit Art.8 Abs.6 KAG war eine neue Gebührenkalkulation für die geordnete Abfallwirtschaft erforderlich. Die bisherige Gebührensatzung war seit 01.01.2010 in Kraft; damals mussten die Gebühren aufgrund gestiegener Kosten erhöht werden. Mittlerweile haben sich Änderungen ergeben, die eine Senkung der Gebühren ermöglichen. Die Gemeinde Feldkirchen erlässt daher folgende neue Gebührensatzung mit Gültigkeit ab 1. Januar 2014: Satzung der Gemeinde Feldkirchen über die Erhebung von Gebühren für die geordnete Abfallwirtschaft Die Gemeinde Feldkirchen erlässt aufgrund der Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.08.1996, zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 24.07.2013, i.V.m. Art. 1 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) sowie nach § 19 der Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Feldkirchen folgende Satzung: § 1 - Gebührenerhebung Die Gemeinde Feldkirchen erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. § 2 - Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen der Gemeinde Feldkirchen benutzt. (2) Bei der Abfallentsorgung im Bringund im Holsystem gilt der Eigentümer oder dingliche Nutzungsberechtigte des an die Abfallentsorgung der Gemeinde angeschlossenen Grundstücks als Benutzer. Bei der Verwendung von Restmüllsäcken ist der Erwerber Nutzer. Die Abfallentsorgung der Gemeinde benutzt auch derjenige, dessen unzulässig behandelte, gelagerte oder abgelagerte Abfälle die Gemeinde beseitigt. (3) Miteigentümer und andere dinglich Nutzungsberechtigte eines angeschlossenen Grundstücks sind Gesamtschuldner. Dies gilt insbesondere für Wohnungs- oder Teileigentümer im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Der Gebührenbescheid über die gesamte Gebührenforderung kann an den Wohnungseigentumsverwalter gerichtet werden. (4) Bei einer gemeinsamen Nutzung der Restmülltonne i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 3 der Abfallwirtschaftssatzung ist jeder einzelne Anschlusspflichtige Gebührenschuldner. Ein Gebührenschuldner muss sich gegenüber der Gemeinde als Gesamtschuldner in voller Höhe zur Zahlung der Abfallgebühren schriftlich verpflichten. Vorgenannter Gebührenschuldner wird gem. Art. 13 KAG i.V.m. §§ 44 und 155 Abs.3 Abgabenordnung (AO) als Gesamtschuldner in voller Höhe zur Zahlung der Abfallgebühr herangezogen. § 3 – Gebührenmaßstab (1) Die Gebühr für die Abfallentsorgung bestimmt sich nach der Zahl und dem Fassungsvermögen der Hausmüllabfallbehältnisse und der An- zahl der Abfuhren. Mit der Gebühr nach Satz 1 werden auch die Kosten für die zweimal jährliche Sperrmüllabholung (Doppelkartensystem), die Gartenabfallabfuhr, die Bioabfallabfuhr sowie die Altpapierentsorgung abgegolten; § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 bleiben unberührt. (2) Die Gebühr für die Entsorgung / Verwertung von Sperrmüll / Sperrgut bemisst sich nach der Menge, gemessen in Kubikmetern. (3) Bei der Entsorgung unzulässig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfälle berechnet sich die vom Verursacher zu entrichtende Gebühr nach dem angefallenen Arbeitsaufwand (je angefangene halbe Stunde) und nach der Menge des zu entsorgenden Restmülls (je angefangenen 100 Litern). Zudem ist vom Verursacher eine Verwaltungskostenpauschale zu entrichten. § 4 – Gebührensatz (1) Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung folgender Restmüllbehältnisse beträgt a) bei genereller 14-tägiger Leerung 1. einer 60 l-Restmülltonne 116,04 € / Jahr (9,67 € / Monat) 2. einer 80 l-Restmülltonne 124,68 € / Jahr (10,39 € / Monat) 3. einer 120 l-Restmülltonne 142,20 € / Jahr (11,85 € / Monat) 4. einer 240 l-Restmülltonne 194,64 € / Jahr (16,22 € / Monat) b) bei genereller wöchentlicher Leerung: 5. eines 770 l-Müllgroßbehälters 1.181,64 € / Jahr 99,47 € / Monat) 6. eines 1.100 l-Müllgroßbehälters 1.664,40 € / Jahr (138,70 € / Monat) (2) Entsteht die Gebührenschuld für weniger als ein Kalenderjahr, so beträgt die Gebühr für jeden angefangenen Kalendermonat, für den die Gebührenschuld bestand, ein Zwölftel der in Abs. 1 genannten Jahresgebühr. (3) Die Gebühr für die Entsorgung / Verwertung von Sperrmüll / Sperrgut im Hol- und Bringsystem beträgt:10 € je angefangener halber Kubikmeter; Kleinstmengen bis 100 l bleiben unberücksichtigt. Diese Gebühr ist bei der Abholung des Sperrgutes bzw. bei der Abgabe der Wertstoffe im Wertstoffhof zu entrichten. Feldkirchner Gemeindeblatt 2/2014 Seite 3 Liebe Bürgerinnen und Bürger, das neue Jahr hat begonnen und nun sind wir im Rathaus daran, die Aufgaben und Projekte zu erledigen, die 2013 beschlossen wurden. Eine Mehrfachturnhalle für Feldkirchen und seine Sportler ist seit Jahren im Gespräch. Ich freue mich, dass wir zum Ende der Amtszeit dieses Gemeinderates und zum Ende meiner ersten Amtszeit als Bürgermeister dieses Projekt umsetzungsreif entwickelt haben. Das Jahr 2013 hat uns dazu gedient, mit dem TSV und den Gemeinderäten zusammen ein Konzept für die Mehrfachturnhalle zu erarbeiten. Die so genannte „Projektgruppe Sport“, zusammengesetzt aus Gemeinderäten und TSV-Vertretern, hat hier sehr gute Vorarbeit geleistet und in der Januar-Sitzung des Gemeinderates wurde dem Vorschlag der Projektgruppe gefolgt, genaue Vorgaben für die nächsten Schritte festzulegen. Das ist nun die Suche eines Architekten. Wegen europarechtlicher Vorschriften können wir nicht einfach einen beliebigen Architekten unserer Wahl beauftragen; es bedarf eines so genannten „VOF-Verfahrens“. Dieses wird voraussichtlich in der Februar-Sitzung noch vom jetzigen Gemeinderat auf den Weg gebracht. Der neue Gemeinderat kann sich dann mit der Detailplanung und der Umsetzung im Jahr 2015 beschäftigen. Einen weiteren Punkt in der Gemeindeentwicklung haben wir zu einem Ergebnis geführt. Die innere Entwicklung mit Bebauung und Wohnraumschaffung hat einige Jahre für Gesprächsstoff gesorgt. Immer wieder hat der Gemeinderat nur auf Bauanfragen reagieren können. In insgesamt drei Klausurtagungen hat der Gemeinderat in den letzten Jahren dieses Thema vertieft angegangen. Nun haben wir ein Nachverdichtungskonzept vorliegen, auf das wir für unsere Ortsentwicklung aufbauen können. Der erste Bebauungsplan, der sich aus diesem Nachverdichtungskonzept ergibt, wurde bereits in der Januar-Sitzung ins Verfahren geschickt. Warum betone ich das hier? Es geht darum, günstigen Wohnraum zu schaffen. Und die erste Möglichkeit ist es, auf vorhandenen Grundstücken weitere Gebäude zuzulassen, die Ausnutzungsmöglichkeit der Grundstücke zu steigern. Denn dann entfällt für die Besitzer ein weiterer Grunderwerb. Gerade für Familienangehörige könnte einfach auf dem bisherigen Grundstück ein weiteres Gebäude errichtet werden. Wenn nicht auf der grünen Wiese zusätzliche Baumöglichkeiten geschaffen werden, sondern im Innerortsbereich, dann spricht man von Nachverdichtung. Dies ist ein effizientes Mittel, um der Preisspirale der Grundstückspreise zu entkommen. Ein anderes Mittel ist die Möglichkeit von Einheimischenprogrammen, das heißt, den Bürgern wird zu besonderen Konditionen die Möglichkeit eingeräumt, Grundstücke in einem Baugebiet zu erwerben. Hier sind die Arbeiten begonnen, um den Bedarf zu erfassen. Und ein dritter Punkt ist in die Wege geleitet. Mehrere Jahre konnte sich die Gemeinde Feldkirchen damit rühmen, für alle Kinder einen Betreuungsplatz anzubieten. Der explodierende Bedarf in den letzten zwei Jahren hat hier eine Schieflage entstehen lassen. Ich bin froh, dass wir mit dem Umbau der Pavillonanlage auf dem Grundstück der Inneren Mission ab Mitte des Jahres zwei Kinderkrippengruppen zusätzlich anbieten können. Und darüber hinaus sind die Weichen gestellt für ein neues Kinderhaus, das Kindergarten- und Krippenplätze bereitstellen wird und auch gleichzeitig dringend benötigte Wohnungen für das Pflege- und Betreuungspersonal beinhalten wird. Die Verhandlungen über die Verträge mit der Inneren Mission sind nahezu abgeschlossen. Bleibt noch ein letztes Großprojekt anzusprechen – das Gelände des ehemaligen Raiffeisenlagerhauses an der Richthofenstraße. Ich wünsche mir, dass hier eine Einrichtung für Senioren entsteht, die es älteren Menschen ermöglicht, in Feldkirchen wohnen zu bleiben. Für ein Mehrgenerationenhaus haben wir erste Gespräche mit einem möglichen Partner geführt. Auch hierüber hat sich der Gemeinderat in seiner Klausurtagung informieren können. Dieses Vorhaben möchte ich gerne weiter vorantreiben, weil es mir eine Herzensangelegenheit ist. Hierzu wird es auch in den nächsten Monaten die nötigen Beschlüsse zu fassen gelten. Alles in allem haben wir Feldkirchen im Jahr 2013 wieder ein gutes Stück nach vorne gebracht und das begonnene Jahr sollte uns nun die Möglichkeit geben, das Niveau in Feldkirchen noch weiter anzuheben. Abschließend möchte ich noch kurz auf mein Thema aus dem letzten Gemeindeblatt zurückkommen, welches von einer eventuellen Zuteilung von Asylbewerbern seitens des Landkreises handelte - wie es in anderen Gemeinden bereits der Fall ist. Hierzu habe ich Anfang Januar einen Brief von einem Bürger erhalten, welcher mich sehr angesprochen hat. Gern würde ich persönlich mit diesem Mitbürger hierüber sprechen und würde mich daher über seine Kontaktaufnahme (Tel. 909974-40) freuen. Ihr Werner van der Weck Erster Bürgermeister Seite 4 (4) Die Gebühr für die Hausmüllabfuhr unter Verwendung von Abfall- / Windelsäcken beträgt pro Sack 4,50 €. In diesem Betrag ist das Entgelt für die Abfuhr und Entsorgung des in Abfallsäcken bereitgestellten Abfalls enthalten. Die Säcke können im Rathaus erworben werden. (5) Bei unzulässiger Entsorgung nach § 3 Abs.3 beträgt die Gebühr für den angefallenen Arbeitsaufwand pro angefangener halber Stunde 17,24 €, für die Einsatzdauer des Fahrzeugs pro angefangener halber Stunde 20,00 €, sowie pro angefangenen 100 Litern Restmüll 6,50 €. Zudem ist vom Verursacher eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 67,83 € zu entrichten. § 5 - Entstehen der Gebührenschuld (1) Bei der Abfallentsorgung im Bringund Holsystem entsteht die Gebührenschuld erstmals mit dem Inkrafttreten dieser Gebührensatzung, für später hinzukommende Schuldner erstmals mit Beginn des auf den Eintritt des Gebührentatbestands folgenden Kalendermonats für den vollen Monat. Im Übrigen entsteht die Gebühr am Anfang eines Monats für den vollen Monat. Satz 1 gilt entsprechend, wenn sich die Umstände gem. § 4 Abs.1 ändern. (2) Bei der Verwendung von Abfall- / Windelsäcken entsteht die Gebührenschuld mit der Ausgabe des Abfall- / Windelsackes an den Erwerber. (3) Bei der Entsorgung / Verwertung von Sperrmüll / Sperrgut im Hol- und Bringsystem entsteht die Gebührenschuld mit der Übergabe an das Gemeindepersonal bzw. an von der Gemeinde beauftragte Personen / Unternehmen im Wertstoffhof. (4) Bei der Beseitigung unzulässig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfälle entsteht die Gebührenschuld mit dem Abtransport der Abfälle durch die Gemeinde oder deren beauftragten Dritten. § 6 - Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Die Gebühren nach § 4 Abs.1 werden für das gesamte Jahr am 01.07. jeden Jahres fällig, frühestens jedoch einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheids. (2) Bei der Entsorgung / Verwertung von Sperrmüll / Sperrgut im Holund Bringsystem, beim Erwerb von Abfall- / Windelsäcken und bei der Erfassung unzulässig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfällen wird die Gebühr mit dem Entstehen gem. § 5 sofort fällig. 2/2014 § 7 – Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die geordnete Abfallwirtschaft in der Gemeinde Feldkirchen vom 01. Januar 2010 außer Kraft. Beschluss Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Gebührensatzung für die geordnete Abfallwirtschaft wie vorgelegt. Abstimmung: einstimmig angenommen KK G enehmigung des Fragebogens für die Bedarfsumfrage zur Vergabe von Eigentumswohnungen und Bauland im Einheimischenprogramm der Gemeinde Feldkirchen Der Fragebogen für die Bedarfsumfrage bzgl. Eigentumswohnungen und Bauland im Einheimischenprogramm wurde überarbeitet. Herausgenommen wurde der Standort „Emeranstraße“, hinzugefügt wurde zu den Eigentumswohnungen nun auch eine Abfrage nach Baugrundstücken. Beschluss Der Gemeinderat genehmigt den Fragebogen in der Fassung vom 12.12.2013 und beauftragt die Verwaltung, die Bedarfsumfrage durchzuführen. Abstimmung: einstimmig angenommen KK A sylbewerberunterkünfte im Landkreis München; Geplante Unterkunft in Feldkirchen Von Vertretern des Landratsamtes München wurde ihr Anliegen bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern in Feldkirchen bei der Gemeinde vorgetragen. Die jetzt als Büros genehmigten Räume müssten dann in Form einer Nutzungsänderung baurechtlich beantragt und genehmigt werden. Der Gemeinderat steht der Aufnahme von Asylbewerbern im Gemeindegebiet Feldkirchen dabei grundsätzlich positiv gegenüber. Es wird eine sozialverträgliche Lösung angestrebt. Dabei sollte neben den räumlichen Aspekten auch auf die soziale Betreuung der Flüchtlinge eingegangen werden.Weiterhin müsste ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden, um auch die Bevölkerung für die Situation von Flüchtlingen Feldkirchner Gemeindeblatt zu sensibilisieren. Seitens des Landratsamtes wurde des Weiteren angegeben, dass es im Landkreis derzeit ca. 600 Asylbewerber gibt. Bis Ende 2014 wird sich die Anzahl verdoppelt haben. Entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinden verteilt, müsste Feldkirchen ca. 30 Menschen aufnehmen. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. Die Verwaltung bleibt im Gespräch mit dem Landratsamt München. Sobald nähere Erkenntnisse vorliegen, wird die Angelegenheit erneut behandelt. KK 1 . Änderung zum Bebauungsplan Nr. 93, Behandlung der Stellungnahmen im Verfahren Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 15.10.2013 bis zum 15.11.2013 statt. Beschluss Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen genommen. Der Gemeinderat kennt die Abwägungsvorschläge des Bau- und Umweltausschusses und macht sich diese zu Eigen. Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten. Der Gemeinderat beschließt, für die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 93 - Gewerbegebiet Süd mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 12.12.2013 eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 14 Tage verkürzt. Abstimmung: einstimmig angenommen KK B ahnhofsumbau in Feldkirchen, 1. Nachtrag zur Bauund Unterhaltsvereinbarung mit der DB AG – Fahrradabstellanlage Für den Neubau der Fahrradabstellanlage am S-Bahnhof Feldkirchen muss die Bau- und Unterhaltsvereinbarung angepasst werden. Mit dieser Vereinbarung übernimmt die Gemeinde Feldkirchen die Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht für die neue Fahrradabstellanlage. Es wird geregelt, dass die Anlagen Eigentum der Gemeinde sind und das Grund- Feldkirchner Gemeindeblatt stück bei der DB AG verbleibt. Die Bindungsfrist beträgt 25 Jahre. Beschluss Der Gemeinderat Feldkirchen hat Kenntnis vom Inhalt des 1. Nachtrages zur Bau- und Unterhaltsvereinbarung über den Bau einer Park-and-Ride-Anlage am S-Bahnhof Feldkirchen vom 12.12.2013 und stimmt dieser zu. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Abstimmung: einstimmig angenommen 2/2014 Klausurtagung im Jahr 2014 aus. Jedoch sollte die Veranstaltung ohne die Firma KlimaKom durchgeführt werden. Die Fördermittel wurden als nicht entscheidend empfunden. Beschluss Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Dokumentation der KlimaKom eG der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht wird. Abstimmung: einstimmig angenommen KK K lausurtagungen des Gemeinderates KK Asiatischer Laubholzbockkäfer: Wiederbepflanzung des Brunnenwäldchens Die letzte Klausurtagung des Gemeinderates fand am 9/10.11.2013 statt. Auch wenn es sich hierbei um eine geschlossene Veranstaltung in nichtöffentlichen Raum handelte, die keine formelle Sitzung des Gemeinderates war, soll die nun vorliegende Dokumentation ganz oder in wesentlichen Teilen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Die Mehrheit des Gemeinderates sprach sich auch für eine Weiterführung der Nachdem im September/ Oktober 2013 der Brunnenwald zu ca.2/3 aufgrund des Befalls mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer gefällt werden musste, wurde bereits im November die Fläche wieder mit Eichen, Hainbuchen, Kiefern und Lärchen bestockt. Es wurden ca. 4000 Pflanzen gepflanzt. Dabei handelt es sich um Forstpflanzen. Diese dienen dem Käfer nicht als Material, in dem er sich weiterentwickeln Seite 5 könnte, da es sich um sehr kleine Bäumchen handelt und der Käfer zur Entwicklung mindestens 4 cm an Durchmesser starkem Holz benötigt, damit sich darin die Larven entwickeln können. Außerdem wurden mit den Baumarten Eiche, Hainbuche und Nadelgehölzen keine Hauptwirtsbaumarten für den ALB gepflanzt. Zum Schutz der Pflanzen vor Hasenverbiss musste die Fläche eingezäunt werden. Der Zaun wird wieder abgebaut, wenn die Kultur gesichert ist. Die Verwaltung hat für die Aufforstungsmaßnahme einen Zuschuss beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ebersberg gestellt. Mit Bescheid vom 19.11.2013 wurde eine Förderung in Höhe von 2433 EUR bewilligt. Zusätzlich zu der Wiederaufforstung des Brunnenwaldes wurden auf der angrenzenden kahl geschlagenen Fläche (Ausgleichsfläche Gewerbegebiet Süd) und im Gewerbegebiet Süd zahlreiche Kiefern als Beimischung zu dem im Frühjahr 2015 aus den Stöcken wieder ausschlagenden Laubgehölzen und Sträuchern gepflanzt. Amtliche Nachrichten Mitteilung des gKu München-Ost Betriebszweig Wasser Blumenstr.1, 85586 Poing, Tel. 08121/701-0, Fax: 08121/70160, E-mail-Adresse: [email protected] Rufbereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten: 08106/2425-0 Trinkwasseruntersuchung vom 05.11.2013 Brunnen und Verbandsgebiet Nitrat (Brunnen 4) 17,1 mg/l, Grenzwert = 50,0 mg/l Nitrat (Brunnen 5) 16,0 mg/l, Grenzwert = 50,0 mg/l Gesamthärte: 17,43° dH; Karbonathärte:16,0° dH (entspricht Härtebereich 3/hart) Auskünfte über die Trinkwasserbeschaffenheit können auch über die Telefondaueransage Tel. 08121/701-41 und über das Internet unter www.gkuvemo.de eingeholt werden. Beratung für Senioren: Altenhilfefachberatung im Landratsamt München Für die Seniorinnen und Senioren des Landkreises bietet das Landratsamt Beratung und Unterstützung bei allen Fragen des Älterwerdens (z. B. finanzielle Hilfen, Fragen zur Pflege, Vermittlung von Diensten, Wohnen im Alter) sowie Vermittlung von passenden Angeboten in der wohnortnahen Umgebung. Die Beratung kann vor Ort bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Ansprechpartnerinnen: Frau Drogi, Tel. 089/6221-2411 Frau Wastl, Tel. 089/6221-2248 Email: [email protected] IMPRESSUM Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen Verantwortlich: Werner van der Weck, 1. Bürgermeister Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46. Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: [email protected] • Internet: www.feldkirchen.de Seite 6 2/2014 Feldkirchner Gemeindeblatt Öffentliche Zahlungsaufforderung der Gemeinde Feldkirchen Am 15.02.2014 werden zur Zahlung fällig: Gewerbesteuer: Vorauszahlung 1. Rate für das Jahr 2014 Für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise zum 01.07. nicht zugestimmt haben: Grundsteuer: 1. Rate für das Jahr 2014 Müllabfuhrgebühren: 1. Rate für das Jahr 2014 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Kasse erfolgen: Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg: Kto.-Nr. 040 250 151, BLZ: 702 501 50 IBAN: DE35 7025 0150 0040 2501 51 BIC: BYLADEM1KMS VR Bank München Land eG: Kto.-Nr. 1806580, BLZ: 701 664 86 IBAN: DE12 7016 6486 0001 8065 80 BIC: GENODEF10HC Postbank München: Kto.-Nr. 5002-804, BLZ: 700 100 80 IBAN: DE36 7001 0080 0005 0028 04 BIC: PBNKDEFF700 HypoVereinsbank München Kto.-Nr. 27 537 31, BLZ: 700 202 70 IBAN: DE78 7002 0270 0002 7537 31 BIC: HYVEDEMMXXX Bei Überweisungen oder Einzahlungen wird gebeten, in jedem Fall die Finanzadresse (FAD) und Zahlungszweck (Steuerart) anzugeben. Bareinzahlungen können in der Gemeindekasse von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geleistet werden. Bitte beachten Sie die Zahlungsfälligkeiten, um Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden. Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren an. Zahlungsverkehr mit SEPA Ab dem 01.02.2014 wird in Europa der Zahlungsverkehr vereinheitlicht und nicht mehr über die Kontonummer und die Bankverbindung abgewickelt. Stattdessen tritt ab dem vorgenannten Zeitpunkt der Zahlungsverkehr über SEPA (Single European Payment Area) in Kraft. Ab 1. Februar 2014 kann der Zahlungsverkehr bei der Gemeinde Feldkirchen nur noch mit IBAN und BIC-Nummern abgewickelt werden. Durch die Einführung eines exakten Fälligkeitstermins wissen Sie zukünftig genau, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt und können so Ihre Liquiditätsplanung optimieren. Sie müssen jedoch vorab den Zahlungsempfänger durch ein so genanntes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug des Geldes ermächtigen. – Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung bei der Gemeinde Feldkirchen müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilen, hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiterhin gültig. Das Mandat kann selbstverständlich jederzeit durch den Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden, es gilt auch vorerst unbefristet -bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen- maximal für 36 Monate nach der letzten Lastschrift. Sollten Sie daher in den nächsten Tagen oder Wochen ein Schreiben mit Ihren aktuellen Mandatsdaten vonseiten der Gemeindeverwaltung Feldkirchen erhalten und die Angaben darin sind richtig, brauchen Sie nichts unternehmen, die Umstellung wurde durch die Gemeinde durchgeführt. – Bei fehlenden bzw. mangelhaften Einzugsermächtigungen erhalten Sie ein Formular für ein SEPA-Lastschriftmandat, ausgefüllt mit der uns bekannten Bankverbindung. Falls diese Angaben zutreffend sind, bitte nur noch mit Datum, Zweck der Abbuchung und unterschrieben im Original an die Gemeinde Feldkirchen senden. Falls die vorgedruckten Angaben fehlerhaft sind, können Sie die Änderungen über das beigefügte Formular „Änderungsmitteilung“ oder auch formlos unter Angabe Ihrer Mandatsreferenz und mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen, der Gemeinde Feldkirchen mitteilen. Was ist eine Mandatsreferenznummer und eine Gläubiger-Identifikationsnummer? Jedes Mandat erhält von der Gemeindekasse Feldkirchen eine Referenznummer, um es eindeutig zu kennzeichnen. Bei einer Belastungsbuchung erkennen Sie durch die Referenznummer, dass es sich um das von Ihnen erteilte Mandat handelt. Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der europaweit einheitlichen Kennzeichnung des Zahlungsempfängers, hier der Gemeindekasse Feldkirchen. Mit der Referenznummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer lässt sich jedes erteilte Mandat eindeutig identifizieren. So können Sie leicht prüfen, ob Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Bei jeder Belastung einer SEPA-Lastschrift finden Sie diese Nummern auf Ihrem Kontoauszug. Was sind IBAN und BIC? Die IBAN (International Bank Account Number: Internationale Bankkontonummer) ist die nationale Darstellungsform der Kontonummer. Die deutsche IBAN besteht immer aus 22 Zeichen. Der BIC (Business Identifier Code, er hat die Funktion einer internationalen Bankleitzahl) besteht aus 8 oder 11 Zeichen und wird für die Weiterleitung der Zahlung benötigt. IBAN und BIC finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug, auf den neuen Bankkarten oder im Online-Banking-Portal. Informationen zu den Themen SEPA-Lastschrift, IBAN und BIC erhalten Sie auch direkt bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Ansprechpartner für alle Fragen zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren ist Sylvia Schedel, Tel. 089/909974-26, E-Mail: [email protected] Feldkirchner Gemeindeblatt 2/2014 Seite 7 Hinweis zum Personalausweis Neue telefonische Sperrnotrufnummer der Online-Ausweisfunktion Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nach Verlust oder Diebstahl steht seit dem 1. Januar 2014 die Rufnummer 116 116 zur Verfügung. Von Deutschland aus kann die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zur zusätzlichen Sicherheit ist der Sperr-Notruf auch über +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar. Unter der, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013, genutzten und gebührenpflichtigen Sperrhotline 0180-1-33 33 33 wird weiterhin der Bürgerservice des Bundesinnenministeriums zu erreichen sein. Dieser ist von Montag bis Freitag in den Servicezeiten von 07:00 bis 20:00 Uhr für alle Fragen rund um den neuen Personalausweis zu erreichen. Sperrungen der eID-Funktionen können seit dem 1. Januar 2014 dort nicht mehr entgegen genommen werden. Außerhalb der Servicezeiten des Bürgerservices wird eine automatische Ansage eingerichtet, die alle Anrufenden über die neue kostenfreie Rufnummer der Sperrhotline informieren wird. Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Biomüll: Restmüll: Leerungsgebiet Ost: Dienstag, 11.02., 25.02., 11.03.2014 Leerungsgebiet West: Dienstag, 04.02., 18.02., 04.03.2014 Papier: Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 12.02., 26.02., 12.03.2014 Großbehälter (1100/770 L) Mittwoch, 05.02., 12.02., 19.02., 26.02., 05.03.2014 Leerungsgebiet Ost Donnerstag, 06.02., 20.02., 06.03.2014 Leerungsgebiet West Donnerstag, 13.02., 27.02., 13.03.2014 Seite 8 2/2014 Feldkirchner Gemeindeblatt Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost und West; Abholung im vierwöchigen Turnus i.d.R. am Donnerstag im Februar: im März: 06.02.2014 06.03.2014 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an Ihrer Restmülltonne oder an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information. Im Notfall können volle Säcke im Wertstoffhof abgegeben werden. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag Dienstag Donnerstag Freitag Samstag 16:00 – 19.00 Uhr 16:00 – 19.00 Uhr 16:00 – 19.00 Uhr 16.00 – 19.00 Uhr 09:00 – 13:00 Uhr Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Sperrmüll (gebührenpflichtig), Altholz, Gartenabfälle, Eisenschrott, Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (auch nicht tragbar), Bauschutt (beschränkt auf 100 l), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Stanniolpapier, Schraubverschlüsse) sowie CD´s und Druckerpatronen. Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 EURO je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt) Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlieferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar (Preis: ca. 7,4 EUR/t + MwSt) oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen, bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach) oder bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen. Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von Asbestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrieben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich. Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen Gebühr) werden. Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien J Pfandregelung), Kühlschränke. GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am 11. Februar / 11. März 2014 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Vorankündigung: Häckselaktion Frühjahr 2014 Die Häckselaktion für Baum- und Strauchschnitt findet am Dienstag, 25.03.2014 statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gemeindeblatt im März. Vorankündigung zur Frühjahrs-Sperrmüllabfuhr 2014 Die für die Sperrmüll-Abholung erforderlichen Sperrmüll-Doppelkarten sind im Rathaus (Information im Erdgeschoss) ab sofort erhältlich. Die ausgefüllten Karten müssen bis spätestens Freitag, 21.März 2014 an das Abfuhrunternehmen gesandt oder in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Feldkirchner Gemeindeblatt 2/2014 Seite 9 Wertstoffinsel auf dem Gelände des ehemaligen Edeka-Marktes im Fasanweg Mit Schließung des Edeka-Marktes am Fasanweg musste auch die Wertstoffsammlung (Mehrkammercontainer) aufgegeben werden. Im Zuge der Baumaßnahmen im Bereich der ehemaligen Xaver-Münch-Brauerei wird auch wieder eine Unterflur-Wertstoffsammelstelle realisiert werden. Bis zu deren Fertigstellung bittet die Gemeindeverwaltung auf die anderen Wertstoffinseln im Gemeindegebiet (z.B. Fasanweg-West, Philipp-Hauck-Straße, Kapellenstraße (Wertstoffhof) auszuweichen. Aus unserer Gemeinde Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag – Freitag 7.30 – 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Tel. 089/909974-0 E-Mail: [email protected] Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters: Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089/909974-40. Aus dem Einwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte im Monat Dezember 2013 46 Anmeldungen Zum 31. Dezember 2013 sind 6.983 Personen mit Hauptwohnsitz, 54 Abmeldungen 370 Personen mit Nebenwohnsitz, somit 5 Wohnungswechsel 7.353 Personen insgesamt gemeldet, 6 Geburten davon 1.091 ausländische Mitbürger. 2 Sterbefälle Herzlichen Glückwunsch Wir gratulieren im Februar 2014 zum 80. Geburtstag Ingeborg Jergas Betty Peter zum 85. Geburtstag Erich Urban Anna Lohmaier Im Dezember 2013 und Januar 2014 konnte 1.Bürgermeister Werner van der Weck Edith Plötz zum 80. Geburtstag, Hildegard Heller zum 85. Geburtstag, Hedwig Limmer und Anna Frim zum 90. Geburtstag sowie Rosa Hübner zum 100. Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche der Gemeinde überbringen und einen Geschenkkorb überreichen. Goldene Hochzeit feierten im Januar Brigitte und Horst-Dieter Schroers sowie Agnetha und Thomas Rätscher. Bürgermeister van der Weck überbrachte den Jubelpaaren einen Geschenkkorb mit den besten Wünschen der Gemeinde. Edith Plötz mit Ehemann u. 1. Bgm. van der Weck Hildegard Heller mit 1. Bgm. van der Weck Seite 10 2/2014 Herzlichen Glückwunsch Feldkirchner Gemeindeblatt Hedwig Limmer mit 1. Bgm. van der Weck Anna Frim mit 1. Bgm. van der Weck Rosa Hübner m. Familie u. 1. Bgm. van der Weck Ehepaar Schroers m. 1. Bgm. van der Weck Ehepaar Rätscher m. 1. Bgm. van der Weck Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder sehr unregelmäßig? Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung obliegt dem Verlag, der Firma Ortmaier-Druck in Frontenhausen. Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder nur unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Verteilerstelle der Firma Ortmaier-Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes zu gewährleisten. Die Telefonnummer lautet: 08732-9210-650 Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angelegenheit mit dem Verlag klären. Feldkirchner Gemeindeblatt 2/2014 Seite 11 Aktuelles zum Asiatischen Laubholzbockkäfer Sehr geehrte Feldkirchener Bürgerinnen und Bürger! Von November bis Januar suchten wieder Baumkletterer in Feldkirchen nach dem Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB). Zusätzlich werden drei neue Inspektoren der LfL unterwegs sein, die sich bei Ihnen melden und Ihre Laubbäume auf Befall des ALB vom Boden aus kontrollieren. Während der Kontrollen im November und Dezember haben Baumkletterer Larven des ALB in Ahornbäumen in folgenden Straßenzügen gefunden: Fasanweg, Jahnstraße (Kindergarten „Arche Noah“), Jakob-Wagner-Straße und Münchner Straße (Volkshochschule). Die Eigentümer der Bäume sind bereits informiert. Auf Grund des Befalls an der Volkshochschule werden nun auch nördlich der M18 die Bäume mittels Baumkletterer kontrolliert. Dadurch wurde bis Mitte Dezember ein befallener Ahornbaum direkt gegenüber der VHS am Europaplatz gefunden. Wir möchten darauf hinweisen, dass gefällte Laubbäume nicht ohne vorherige Kontrolle durch die LfL aus der Quarantänezone verbracht werden dürfen. Bei dem Kontrollgang im Herbst mussten wir mehrmals feststellen, dass Bäume auf Grundstücken „fehlten“, die wir im Sommer noch in unser Kataster aufgenommen haben. Mit dieser Verbringung von Holz kann es zu einer weiteren Verschleppung des ALB kommen. Viele Meldungen von verdächtigen Käfern oder Symptomen an Bäumen werden der LfL per Telefon oder Email gemeldet. Die Bürgersprechstunde im Rathaus wurde bisher nur sehr selten genutzt, deshalb wurde die regelmäßige Bürgersprechstunde der LfL ab 1. Januar eingestellt. Die Mitarbeiter der LfL werden weiterhin häufig vor Ort in Feldkirchen sein, um z.B. das Monitoring und die Bekämpfung zu koordinieren, und sind selbstverständlich für Sie erreichbar: E-Mail:[email protected] Telefon:08161/71-5730 Handy:0173/7470685 Die LfL bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Entgegenkommen bei der Kontrolle von Bäumen auf ihren Grundstücken und für die ALB Verdachtsmeldungen. Wir sind für Sie da! Wenn Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte hierzu unsere Einsatzleiterin Frau Monika Ikenmeyer unter der Telefonnummer 929 14 42 oder [email protected]. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage! www.nbh-feldkirchen.de Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Weihnachtsaktion „Feldkirchner Weihnachtsengel“: Mehr als 60 Feldkirchner Familien und Geschäfte/Firmenhaben sich beteiligt! Über 60 Familien und Geschäfte/Firmen aus Feldkirchen haben sich an der Weihnachtsaktion mit Geschenken und Einkaufsgutscheinen beteiligt und ihren Teil dazu beigetragen, dass sowohl bedürftige Familien mit Kindern in Feldkirchen als auch die Kinder der Krebsstation in der Kinderklinik Schwabing Weihnachten ein Stückchen sorgenfreier entgegen blicken konnten. Unsere Kinder in Feldkirchen freuen sich über in Erfüllung gehende Wunschzettel und Geschenke unterm Weihnachtsbaum, die von Familien aus Feldkirchen besorgt und liebevoll verpackt wurden. Auch viele Kisten mit gebrauchten, gut erhaltenen Spielsachen und vor allem Kinderkleidung wurden dankend von den Familien angenommen. Die Kinder der Krebsstation in Schwabing waren für eine kurze Zeit wieder einfach nur Kinder und voller Freude über die vielen Geschenke und Spielsachen, die vom Feldkirchner Christkind vorbeigebracht wurden. Für kurze Zeit war der Klinikalltag trotz Mundschutz und Infusion vergessen, die Kinderaugen strahlten und geben den Feldkirchnern ein herzliches Dankeschön, für das schöne Erlebnis und die Freude zurück! Ein großer Dank gilt allen Familien, die sich an dieser Weihnachtsaktion mit viel Herz beteiligt haben! Auch ein herzliches Dankeschön an die Feldkirchner Firmen und Geschäfte, die den Familien mit Geschenken und Einkaufsgutscheinen eine große Freude gemacht haben! Seite 12 2/2014 Feldkirchner Gemeindeblatt Der gemeindliche Seniorentreff Der Seniorentreff der Gemeinde Feldkirchen findet jeden Donnerstag von ca. 13-17.30 Uhr (außer in den Schulferien) im „Ludwig-Glöckl-Haus“ an der Bahnhofstraße 5 statt. Bei diesen geselligen Veranstaltungen wird rege diskutiert, Karten und Schach gespielt. Gelegentlich findet auch ein Vortrag statt. Faschingsfeier, Kaffeefahrt im Sommer und Weihnachtsfeier runden das Jahresprogramm ab. Kaffee und Getränke werden von den Seniorenbetreuern organisiert. Über neue Seniorinnen und Senioren, die an den geselligen Runden teilnehmen möchten, würden sich die Organisatoren freuen. Feldkirchner Künstler und Hobbykünstler: Mach Mit-Spendenaktion für schwerkranke Kinder Die letztjährige Hobby- und Künstlerausstellung im Rathaus war mit der „Mach Mit“-Spendenaktion verbunden. Feldkirchner Künstler spendeten ihre Werke für die Elternstiftung „Lichtblicke“ für schwerkranke und krebskranke Kinder. Während der Vernissage wurden auch zwei Werke versteigert, die einen Erlös von 3.333,- Euro einbrachten. Die offizielle Spendenübergabe mit Initiatorin Ursula Roidl und einem Vertreter der Elternstiftung fand im Januar im Büro des Bürgermeisters statt. Neujahrsempfang der Gemeinde 2014 Beim diesjährigen Neujahrsempfang der Gemeinde wurde Herr Helmut Kreitmayer (rechts im Bild) für seine 40-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Schriftführer der Vereinsvorständetreffen mit der goldenen Dorfmünze der Gemeinde geehrt, die ihm von 1. Bürgermeister Werner van der Weck überreicht wurde. Anschließend bedankte sich Bürgermeister van der Weck mit je einem Blumenstrauß bei der Initiatorin der „Feldkirchner Weihnachtsengel“-Aktion vom Dezember letzten Jahres, Frau Michaela Strathmann (2. v. links), sowie bei Frau Ursula Roidl für ihr Engagement bei den Künstler- und Hobbykünstlerausstellungen im Rathaus. Feldkirchner Gemeindeblatt 2/2014 Seite 13 Liebe Eltern unserer Schulanfänger, die Grundschule Feldkirchen lädt Sie herzlich zur Informationsveranstaltung über die Einschulung am Montag, 24. März 2014, 19.30 Uhr in der Aula der Grundschule Feldkirchen ein. Erfahrende Klassenlehrkräfte werden anwesend sein, um Ihnen Fragen zu beantworten. Auch die Vorsitzende des Elternbeirates und die Einsatzleitung der Schulweghelfer haben wir eingeladen. Wir werden uns bemühen, alle Fragen zu den Themen Schulanmeldung, Schulfähigkeit und sicherer Schulweg zu beantworten. Die Einschreibung findet statt am 1. April, 2. April und 3. April 2014 jeweils von 13.00 – 16.00 Uhr in der Schule. Dazu werden die Kinder in Gruppen eingeteilt. Die Einteilung können Sie am Infoabend einsehen. Bitte bringen Sie zur Einschreibung die Geburtsurkunde, die Bescheinigung des Gesundheitsamtes zur Vorlage bei der Schule und evtl. den Sorgerechtsbeschluss mit. Auf der Schulhomepage www.schule-feldkirchen.de können Sie sich schon einen ersten Eindruck von unserer Grundschule verschaffen. Wir freuen uns auf die erste Begegnung mit Ihnen. Günther Sigl & Band im Rathaus Feldkirchen Günther Sigl, Sänger und Songschreiber der Spider Murphy Gang stellt seine erste Solo CD „Habe die Ehre“ vor. Nach der letzten Studio CD der „Spiders“ von 2002 gibt es nach acht Jahren wieder neue Songs aus der Feder von Günther Sigl. Neben seinen typisch münchnerischen Themen (Bella Italia, Unter‘m Flauchersteg, Sommer 69, Aber heit is wieder schee oder Boogie Buam) nimmt er sich auch Personen der Zeitgeschichte vor (Papa Ratzi, Supergirl, Applaus für Küblböck). Sigl berichtet von einem „One Night Stand“, einem Trip in die Stadt der Liebe (7 Tage Paris), einem „Piccolöchen“ an der Hotelbar und stellt unter anderem fest: „Die Affen sind nicht nur im Zoo“. Mit seiner Studio Besetzung (Willie Duncan, Wolfgang Götz und Dieter Radig) bring er in einer bunten Mischung aus Boogie Woogie - Western Swing - Blues - Rock‘n‘Roll - Ska - Chanson und alten Schlagern seine Lieder auch live auf die Bühne. Beste Unterhaltung ist garantiert, wenn Günther Sigl (ausgezeichnet u.a. mit dem „Schwabinger Kunstpreis“, dem „Poetentaler der Münchner Turmschreiber“ oder sogar dem „Bambi“) in bekannt charmanter und humorvoller Art singt und Geschichten erzählt aus seinem persönlichen und musikalischen Werdegang. Dabei wird er natürlich auch den einen oder anderen - längst zum Evergreen gewordenen Song, wie z.B. Schickeria, Zwoa Zigarett‘n oder Frosch im Hois u.s.w. - aus seinem schier unerschöpflichen Repertoire interpretieren. „Habe die Ehre“ wird allen Fans der Spider Murphy Gang, den Liebhabern von gekonntem Songwriting mit bisweilen ironisch, hintersinnigen Texten sowie den Freunden guter handgemachter Musik gefallen. Die klangliche Spannbreite geht von Bar Jazz, Western und Gipsy Swing über Boogie Woogie, handfesten Rock ‚n’ Roll bis hin zum Chanson. www.guenther-sigl.de Freitag, 7. März 2014 20.00 Uhr Rathaus Feldkirchen Ticketpreise: 18,- Euro / 16,- Euro ermäßigt (Ermäßigung nur im Vorverkauf). Kartenvorverkauf: Online unter www.feldkirchen.de oder bei folgenden Vorverkaufsstellen: Rathaus (Information und Bücherei), Postagentur Kirchenstraße und Papeterie Bichlmaier am Wolfgangsplatz. Seite 14 2/2014 Feldkirchner Gemeindeblatt Kleinanzeigen Familie sucht Haus o. Grundstück zum Kauf. Tel. 089-45207267 Haushaltshilfe für Privathaushalt gesucht. Tel. 0152-34399641 G e m e i n d e b ü c h e r e i Fe l d k i r c h e n Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen, Tel.: 089/909974-65, Fax: 089/909974-76, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag: 15.00 bis 18.30 Uhr Mittwoch: 15.00 bis 20.00 Uhr Donnerstag: 15.00 bis 18.30 Uhr Freitag: 10.00 bis 12.00 Uhr Lokale Agenda 21 Die Arbeitskreise Verkehr, Bildung u. Kommunikation, Natur und Erholung und Arbeitskreis Energie treffen sich am 2. Mittwoch im Monat, jeweils um 19.30 Uhr. Die Treffen sind öffentlich und finden im Großen Clubraum im Ludwig-Glöckl-Haus, Bahnhofstraße 5, statt. Interessierte sind herzlich eingeladen! Aus dem Vereinsleben Die Ortsgruppe trifft sich am 3. Montag im Monat um 20.00 Uhr. Die Treffen sind öffentlich und finden im Großen Clubraum im Ludwig-Glöckl-Haus, Bahnhofstraße 5, statt. Informationen im Internet: Interessierte sind herzlich eingeladen! Asiatischer Laubholzbockkäfer: Einladung zum Vortrag Der Bund Naturschutz lädt ein zum Vortrag von Herrn Dr. Lemme, AFL, am Montag, 17. Februar 2014 um 20.00 Uhr im Gasthof Hartmann, Nebenzimmer. Dauer ca. 1 Stunde Gymnastik für Senioren Für besonders aktive Senioren bietet der TSV Feldkirchen folgende Kurse an: montags, von 10:30 bis 11:30 Uhr Fitte Silver-Ager, Hockergymnastik für 70+ sowie jeden Donnerstag, von 10:30 bis 11:30 Uhr Silver-Ager, Hockergymnastik für 70+., jeweils im Gymnastikraum im „Ludwig-Glöckl-Haus“, Bahnhofstraße 5. Eine Mitgliedschaft beim TSV Feldkirchen ist nicht notwendig/Teilnahme mit Kurskarte möglich. Kosten: 45 Euro für ½ Jahr. Infos: Tel. 089 9036460. Jahresprogramm des VdK Ortsverbandes: 10.03.2014: 02.06.2014: 22.09.2014: 14.10.2014: 12.12.2014: Hauptversammlung mit Neuwahlen, Gasthof zur Post, Ismaninger Str. 11, Aschheim. Beginn 16.00 Uhr Tagesfahrt zum Ammersee/Herrsching, Abfahrtzeiten werden im Gemeindeblatt bekannt gegeben. Kaffeekranzl im Cafe Feldkirchen, Beginn 14.30 Uhr Fahrt nach Gachenbach zum Törggelen, Abfahrtzeiten werden im Gemeindeblatt bekannt gegeben. Jahresabschlussfeier im Merowinger Hof, Kirchheim, Beginn 14.30 Uhr Zusätzlich werden in den Gemeinden Feldkirchen/Kirchheim-Heimstetten/Aschheim/Dornach ein gemütlicher Nachmittag mit Kaffee und Kuchen abgehalten. Freunde und Gönner des VdK werden dazu herzlich eingeladen. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Gemeindeblatt. Feldkirchner Gemeindeblatt 2/2014 Seite 15 Der Feldkirchner Theaterverein präsentiert ab dem 21. März 2014 die bayerische Komödie „Amerikaner mit Zuckerguss“ von Steffi Kammermeier, unter der Regie von Winfried Frey. Zum Inhalt: Nachkriegszeit - Schwarzmarktzeit. 1946. Die Schrecken der letzten Jahre haben den Ort Meiselbach kaum berührt. Abgesehen von einer amerikanischen Bombe, die sich ins Meiselbacher Gefängnis verirrt hatte. Weil die angrenzende Polizeistation auch in Mitleidenschaft gezogen wurde, hat man das Revier bei der Polizistenwitwe Kreszenzia Asslinger untergebracht, deren Stube jetzt auch noch als Asservatenkammer dient, in der die beschlagnahmten Würste und Schinken aus Schwarzschlachtungen hängen. Das wird von den diensthabenden Polizisten weidlich ausgenutzt, die es in bayerisch-anarchischer Weise mit Recht und Gesetz nicht so genau nehmen. Als man die Polizeistation wegen mangelnder Verbrechensraten schließen will, kommt Leben in den Polizei-Alltag... Termine Freitag, Samstag, Freitag, Samstag, Sonntag, Freitag, Samstag, 21. März um 20:00 Uhr 22. März um 20:00 Uhr 28. März um 20:00 Uhr 29. März um 20:00 Uhr 30. März um 19:00 Uhr 04. April um 20:00 Uhr 05. April um 20:00 Uhr Kartenvorverkauf ab 24. Februar 2014 Sie erhalten Karten bei Schreibwaren Bichlmaier (Wolfgangsplatz, Feldkirchen), telefonisch täglich von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter 0160/6985896 oder spätestens 1 Tag vor der jeweiligen Aufführung über unser Formular zur Kartenbestellung auf der Homepage des Feldkirchner Theatervereins www.theater-feldkirchen.de. Eintritt: 10,00 € für Erwachsene und 8,00 € für Kinder bis 14 Jahre. Gespielt wird wie immer im Saal des Evangelischen Kinderheims, Hohenlindner Straße 8, 85622 Feldkirchen. Einlass ist jeweils eine Stunde vor Beginn. Ein behindertengerechter Zugang ist vorhanden. Wir freuen uns, Sie zu einem vergnüglichen Theaterabend begrüßen zu dürfen! Personen und ihre Darsteller Vitus Eisenkolb Adolf Königseder Isidor Moosbichler Kreszenzia Asslinger Albertine Noppenberger Nepomuk Dillinger Agnes Schicklgruber Ferdinand, Graf v. Pfuhl Ellie Blau/Eve Becker Major George Becker Adam Zapf Brunhilde Becker Christian Hauer Werner Hartmann Manuel Feneberg Gabi Gruber Christa Hauer Wolfgang Frank Susi Riedel Siggi Römer Franzi Kammerlohr Achim Weiß Josef Strasser Miriam Pfeiffer Schneeschuhwandern mit dem TSV am Sonntag, 23. Februar 2014 zum Baumgartenschneid Diese einfache Schneeschuhtour ist auch für Einsteiger geeignet! Die Baumgartenschneid ist der höchste Gipfel in den sanften Waldbergen zwischen Tegernsee und Schliersee. Wenn der Gipfel auch nur knapp die 1400m überschreitet, so bietet er doch eine überraschende Aussicht, die über den Tegernsee bis ins Karwendel und über den Wendelstein bis zum Watzmann im Osten reicht. Gehzeit: Der Aufstieg zum Gipfel dauert ca. 3 Stunden (Es sind 660 Höhenmeter zu überwinden) Abfahrt: 8:00 Uhr am Sportpark, Rückfahrt ca. 17:00 Uhr Kosten: Mitglieder 15 Euro, Nichtmitglieder 20 Euro. Im Preis inbegriffen: Fahrtkosten, Schneeschuhe und Betreuung. Wechselkleidung, Winterwander-/Skistöcke selbst mitbringen! Infos und Anmeldung: 089/9036460 TSV Büro: Mo. u. Do. von 8.00 – 12.00 Uhr. Auch gerne per Email: [email protected] Von wegen Pause! Dass in der Winterpause der Fußballer seine Füße hochlegt stimmt beim TSV sicher nicht! Die 1. Mannschaft trainiert jeden Montag von 20:00 bis 22:00 Uhr in der Schulsporthalle in Aschheim. Vorneweg ein 30 minütiges Outdoor-Lauftraining, anschließend, Koordination, Technik und Taktik in der Halle. Als kleine Abwechslung, sozusagen als „Crossover“, werden Gasttrainer aus anderen Sparten des TSV eingeladen. So kommen die Fußballer in den „Genuss“ eines Footballtrainings mit dem TSV-Lions-Trainer Less und aus der Gymnastikabteilung wird durch Marie Schumacher das gezielte Seite 16 2/2014 Feldkirchner Gemeindeblatt Dehnen und Stretching der arg strapazierten Fußballer-Wadl´n gezeigt. Einige zusätzliche Testspiele sorgen für ein buntes und abwechslungsreiches Trainingsprogramm. Bevor es am 9.3.14 heißt: Der Ball rollt wieder! Hier einige (Vorbereitungs)Termine: 8.2. Testspiel gegen SV Heimstetten 3 (Auswärts) 9.2. Testspiel gegen FC Dreistern 3 (Heim) 16.2.Testspiel gegen TSV Trudering 2 (A) 22.2. Testspiel gegen FC Schwabing 2 (A) 23.2. Testspiel gegen Bavaria Giesing 1 (A) 2.3. Testspiel FS Schwaig 1 (A) Less, Footballtrainer beim TSV, freut sich schon auf die Fußballer und deren Kondition Infos zu Fußball beim TSV gibt es unter www.tsvfeldkirchen.de/fussball Neues Jahr – Neue Vorsätze – Neue Stunden beim TSV Wer hat sie nicht - die guten Vorsätze? Der TSV hilft gerne bei der konsequenten Durchführung folgender Vorsätze: gesundes Leben, mehr Sport, mehr Aktivitäten. Wir haben unser Sportprogramm erweitert, folgende Stunden gibt es neu! Beginn ab Februar, Anmeldung ab sofort, (z.T. Kurse schon seit Januar, Teilnahme noch möglich). Infos unter: www.tsvfeldkirchen.de Latino Dance Do. 20:15-21:15 Uhr ZUMBA Party Mo. 20:15-21:15 Uhr M.A.X.-Training Do. 20:00-21:00 Uhr Bauchtanz Mi. 18:00-19:00 Uhr T.R.X.-Sling-Training Fr. 19:00-20:00 Uhr BOKWA Sensation Do. 18.00-19.00 Uhr ZUMBA pur für Anfänger Do. 19:00-20:00 Uhr Ein halbes Jahrhundert Feldkirchner Blaskapelle Als sich die Feldkirchner Vereinsvorstände anno 1964 aufgrund „dringend kultureller Bedürfnisse“ für die Gründung einer dorfeigenen Blaskapelle ausgesprochen hatten, konnten sich vermutlich die wenigsten wirklich ausmalen, welch bunte Geschichte die Feldkirchner Blaskapelle in den darauffolgenden Jahren schreiben würde! Feldkirchner Blaskapelle e.V. Vom 10. Februar bis 21. Februar 2014 können Sie im Rahmen einer Jubiläumsausstellung im Foyer des Rathauses ein halbes Jahrhundert Feldkirchner Blaskapelle zum Sehen, Hören und Anfassen erleben. Die zweiwöchige Ausstellung mit zahlreichen Bildern, Zeitungsausschnitten, Dokumenten, Erinnerungsstücken, alten Instrumenten und vielem mehr aus den letzten 50 Jahren der Feldkirchner Blaskapelle, können Sie im Foyer des Rathauses der Gemeinde Feldkirchen zu den gewohnten Öffnungszeiten besuchen. (Montag - Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr; Donnerstag zusätzlich 15.00 18.00 Uhr) Musikalische Eindrücke erhalten Sie live zur Ausstellung am Donnerstag, den 13. Februar ab 17.00 Uhr mit einer Donnerstag, den 20. Februar ab 17.00 Uhr mit dem der Feldkirchner Blaskapelle e.V. der Feldkirchner Blaskapelle e.V. unter der Leitung von Hans Pricha „kleinen“ Besetzung Nachwuchsorchester Der Eintritt ist selbstverständlich frei! Wir würden uns freuen, wenn Sie mit uns einen Streifzug durch 50 Jahre Vereinsgeschichte machen! Ihre Feldkirchner Blaskapelle (Aktuelles zu allen Veranstaltungen im Jubiläumsjahr auch unter www.feldkirchner-blaskapelle.de) Feldkirchner Gemeindeblatt 2/2014 Seite 17 Die Kirchen Evang.-Luth. Kirchengemeinde Feldkirchen mit Segenskirche Aschheim, Dornach, Hergolding, Neufarn, Parsdorf, Purfing, Weißenfeld Bahnhofstraße 4, 85622 Feldkirchen, Telefon: (089) 9032134, Fax: 49-89-9044686, E-Mail: [email protected] Internet: http://www.evangelisch-Feldkirchen-Aschheim.de Bürozeit: Montag bis Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Gottesdienste / Termine im Februar 2014 02.02.14Sonntag 9.00GOTTESDIENST 10.30 GOTTESDIENST Pfrin. Lenz-Lemberg Pfrin. Lenz-Lemberg Kirche, Feldkirchen Segenskirche, Aschheim 09.02.14Sonntag 9.00GOTTESDIENST Pfrin. Lenz-Lemberg Vorstellung d. Talente zur Kirchenmausaktie 10.30 GOTTESDIENST Pfrin. Lenz-Lemberg Vorstellung d. Talente zur Kirchenmausaktie Aschheim, Segenskirche Feldkirchen, Kirche 12.02.14 Mittwoch 16.00Rappelkiste Team Kostenbeitrag 0,50€ 20.00 Partnerschaftskreis Igongolo Feldkirchen, Kinderhaus 16.02.14Sonntag 9.00GOTTESDIENST 10.30 GOTTESDIENST Pfr. Dr. Pelikan Pfr. Dr. Pelikan Feldkirchen, Kirche Aschheim, Segenskirche 18.02.14Dienstag 15.30GOTTESDIENST Pfrin. Lenz-Lemberg Aschheim, Seniorenzentrum 19.02.14 Mittwoch Cantatekirche, Kirchheim 12.30 Seniorenausflug nach Bad Aibling 23.02.14Sonntag 9.00GOTTESDIENST mit Abendmahl 10.30 GOTTESDIENST mit Abendmahl 10.30 KINDERGOTTESDIENST Pfrin. Lenz-Lemberg Aschheim, Segenskirche Pfrin. Lenz-Lemberg Feldkirchen, Kirche Team Feldkirchen, Pfarrhaussaal Evangelische Kirche: Mutter-Vater-Kind-Gruppen Gruppe AltersbereichLeitung Tel-Nr. Tigger‘s Team Mo. 15.30 – 17.00 Uhr ab ½ Jahr Schmitz, Melanie 01 72 / 6 64 88 83 Sonnenkäfer Di. 09.00 – 11.00 Uhr ab ¾ Jahr Kirchhöfer, Katrin 089 / 82 95 92 22 Colibris Di. 16.00 – 18.00 Uhr ab ½ Jahr Deisenberger, Angelika wir sprechen spanisch 089 / 35 65 81 59 Windelpupser Mi. 15.00 – 17.00 Uhr ab ½ Jahr Scheidtmann, Anna 0 81 21 / 47 69 402 Herrmann, Dagmar 089 / 9 03 05 95 Mäuse Fr. 15.30 – 17.00 Uhr ab 2 Jahren Geschwistergruppe Vater-Kind-Gruppe jeden 2. Samstag im Monat 15.00 – 16.30 Uhr ab ½ Jahre Sperl, Markus 089 / 97 89 18 00 Spielgruppe Mo. 09.00 – 11.30 Uhr od. Mi. 09.00 – 11.30 Uhr od. Do. 09.00 – 11.30 Uhr ab 2 ½ Jahre ohne Mutti Abele, Ulla 089 / 9 03 97 89 Ansprechpartnerin für die Krabbelgruppen gesamt Herrmann, Dagmar 089 / 9 03 05 95 Seite 18 2/2014 Feldkirchner Gemeindeblatt Kath. Pfarramt St. Jakobus d. Ä. Kreuzstraße 6, 85622 Feldkirchen, Tel. 907 78 00, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Mo., Mi., Do. 8 – 12 Uhr / Di. 16 – 19 Uhr / Fr. 10.00 – 12.00 Uhr Unsere wöchentlich stattfindenden Gottesdienste Sonntag: Hochamt 09.30 Uhr Familiengottesdienst 11.00 Uhr Montag: Rosenkranz 17.00 Uhr Dienstag: Hl. Messe 18.00 Uhr Mittwoch: Hl. Messe 08.00 Uhr Donnerstag: Hl. Messe 18.00 Uhr Freitag: Hl. Messe 19.00 Uhr Samstag: Rosenkranz 17.30 Uhr Vorabendmesse 18.00 Uhr Wichtige Informationen: Unter der Handy-Nummer: 0151 54 95 63 33 ist in seelsorgerischen Notfällen (Krankensalbung, Sterbebegleitung) jederzeit ein Seelsorger des Dekanats zu erreichen. Achtung! Der Gottesdienst am Donnerstag findet ab Februar wieder um 18.00 Uhr statt. Beichtgelegenheit: Samstag um 17:00 Uhr oder rufen Sie zu einer Terminvereinbarung im Pfarrbüro an. Krankenkommunion: Herz-Jesu-Freitag ab 10:30 Uhr. Wenn Sie eine Krankenkommunion für sich oder Ihre Angehörigen wünschen, rufen Sie bitte im Pfarrbüro zur Terminabsprache an. Besondere Gottesdienste: Sa. 01.02. Samstag der 3. Woche im Jahreskreis 18.00 Uhr Vorabendgottesdienst Mariä Lichtmess mit Kerzenverkauf und Lichterprozession So. 02.02. Darstellung des Herrn (Mariä Lichtmess) 09.30 Uhr Festgottesdienst zum 25-jährigen Jubiläum unseres Herrn Pfarrers in Feldkirchen 11.00 Uhr Familiengottesdienst - e n t f ä l l t ! Fr. 07.02. Freitag der 4. Woche im Jahreskreis (Herz-Jesu-Freitag) 10.00 Uhr Aussetzung des Allerheiligsten Sakramentes, anschließend Anbetung bis 18.45 Uhr 10.30 Uhr Krankenkommunion 18.45 Uhr Abschlussandacht 19.00 Uhr Hl. Messe Alpenländischer Singkreis Der Alpenländische Singakreis probt mittwochs 14-tägig im Kirchensaal. Ansprechpartner/Leitung: Karin Effenberger, Tel. 08106-301916. Die nächsten Probetermine sind Mittwoch, 5. und 19. Februar, sowie 5. und 21. März 2014. Veranstaltungen der Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus d. Ä. Kleinkinder-Gruppen Montag von 15.00 – 17.00 Uhr: Kinder von 0 -18 Monaten. Ansprechpartnerin ist Frau Linau-Costiuc, Tel.: 30005205 Elterntreffen der Erstkommunionkinder am Dienstag 04.02. und 18.02.2014 um 20.00 Uhr Volkstanzkreis am 06.02. und 20.02.2014 um 19.30 Uhr Gottesdienste für die Erstkommunionkinder: 09.02.2014 um 09.30 Uhr Gemütliche Runde am Mittwoch, 12. Februar 2014 um 14.00 Uhr Zu einem gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen laden wir recht herzlich ein. Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei Ministunde am 14.02.2014 um 16.00 Uhr Pfarrgemeinderatswahlen am 16. Februar 2014 Am 15./16.02.2014 werden die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Das Wahllokal ist in der Kirche nach den Gottesdiensten geöffnet. Bitte beachten Sie hierzu auch die Aushänge. Information zum neuen Gotteslob Am 1. Adventssonntag wurde das neue GOTTESLOB in den Diözesen Deutschlands und Österreichs eingeführt. Die Gotteslob-Ausgabe für die Erzdiözese München-Freising wird wegen Lieferschwierigkeiten voraussichtlich erst in der Zeit zwischen Ostern und Juli 2014 verfügbar sein. Wer hat Interesse an der Gründung einer neuen Kleinkinder-Gruppe? Die katholische Kirchenstiftung St. Jakobus d. Ältere würde hierfür den Raum zur Verfügung stellen. Die Gruppenleitung würde eine Mutter aus dieser neuen Gruppe übernehmen. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro, damit wir die Kontakte herstellen können. Änderungen und täglich stattfindende Gottesdienste entnehmen Sie bitte unseren Aushangkästen direkt an der Kirche oder am Pfarrheim. Feldkirchner Gemeindeblatt 2/2014 Seite 19 Sehr geehrte Feldkirchnerinnen und Feldkirchner, Dank Ihrer Hilfe konnten unsere Sternsinger in diesem Jahr 5951,- Euro für Flüchtlingskinder in Malawi und aller Welt sammeln. Ein herzliches „Vergelt’s Gott“ für Ihre großzügige Unterstützung. Die Sternsinger im Feldkirchner Rathaus Nacht- und Notdienst der Apotheken im Monat Februar 2014 01.02. Beethoven-Apotheke München, Häherweg 1 Tel. 089-4305480 Räter-Apotheke Heimstetten, Räterstraße 19 Tel. 089-9030110 02.02. Meiersche Apotheke München, Kreillerstraße 77 Tel. 089-45125800 Herz-Apotheke Poing, Bürgerstraße 2 Tel. 08121-995500 03.02. St. Emmeram-Apotheke Heimstetten, Am Gangsteig 5 Tel. 089-9037212 Bienen-Apotheke Poing, Alte Gruber Straße 1 Tel. 08121-8880001 04.02. Tannen-Apotheke Ottobrunn, Ottostraße 80 Tel. 089-6099644 Tassilo-Apotheke Niederneuching, Münchner Straße 18 Tel. 08123-8890914 05.02. Anker-Apotheke Haar, Waldluststraße 1 Tel. 089-4546180 Sonnen-Apotheke Aschheim, Sonnenstraße 2 Tel. 089-9033939 06.02. Bahnhof-Apotheke Haar, Bahnhofplatz 6 Tel. 089-469291 Apotheke Dr. Aurnhammer Ismaning, Bahnhofstraße 22 Tel. 089-968688 07.02. Apotheke am Bahnhof Vaterstetten, Bahnhofstraße 34 Tel. 08106-5455 Schloß-Apotheke Markt Schwaben, Erdinger Straße 7 Tel. 08121-5677 08.02. Welfen-Apotheke München, Orleansplatz 10 Tel. 089-44900262 Stern-Apotheke Poing, Poststraße 21 Tel. 08121-81787 09.02. Jagdfeld-Apotheke Haar, Jagdfeldring 87 Tel. 089-464561 St. Ulrich-Apotheke Pliening, Münchner Straße 3 Tel. 08121-81145 Seite 20 2/2014 Feldkirchner Gemeindeblatt 10.02. Schloß-Apotheke Ismaning, Schloßstraße 9 Tel. 089-969145 St. Margareten-Apotheke Markt Schwaben, Marktplatz Tel. 08121-3459 11.02. Antonius-Apotheke Vaterstetten, Joh.-Seb.-Bach-Straße 8 Tel. 08106-1270 St. Georg-Apotheke Poing, Bahnhofstraße 2 Tel. 08121-99060 12.02. Brunnen-Apotheke Kirchheim, Am Brunnen 18 Tel. 089-9037766 Falken-Apotheke Markt Schwaben, Bahnhofstraße 15 Tel. 08121-3410 13.02. Falken-Apotheke Ismaning, Münchner Straße 38 Tel. 089-96200412 Rathaus-Apotheke Neufinsing, Rathausplatz 1 Tel. 08121-71324 14.02. St. Andreas-Apotheke Kirchheim, Heimstettner Straße 4 c Tel. 089-9035212 St. Silvester-Apotheke Forstinning, Münchner Straße 4 Tel. 08121-1414 15.02. St. Konrad-Apotheke Haar, Leibstraße 7 Tel. 089-469695 Herz-Apotheke Poing, Alte Gruber Str. 2-6 (City Center) Tel. 08121-976776 16.02. Ost-Apotheke München, Josephsburgstraße 83 Tel. 089-4313930 Apotheke am Hirschbach Forstern, Hauptstraße 22 Tel. 08124-910045 17.02. Dr. Knorr-Apotheke Feldkirchen, Hohenlindner Straße 1 Tel. 089-9032237 18.02. Bienen-Apotheke Poing, Alte Gruber Straße 1 Tel. 08121-8880001 Räter-Apotheke Heimstetten, Räterstraße 19 Tel. 089-9030110 19.02. Neptun-Apotheke München, Waldtruderinger Straße 67 Tel. 089-4304815 Tassilo-Apotheke Niederneuching, Münchner Straße 18 Tel. 08123-8890914 20.02. Libellen-Apotheke München, Kreillerstraße 151 Tel. 089-421621 St. Emmeram-Apotheke Heimstetten, Am Gangsteig 5 Tel. 089-9037212 21.02. Margarethen-Apotheke Baldham, Heinrich-Marschner-Straße 70 Tel. 08106-7055 Apotheke im Forsthaus Anzing, Högerstraße 20 Tel. 08121-1441 22.02. Solalinden-Apotheke München, Truderinger Straße 304 a Tel. 089-421700 Sonnen-Apotheke Aschheim, Sonnenstraße 2 Tel. 089-9033939 23.02. Post-Apotheke Baldham, Neue Poststraße 7 Tel. 08106-7090 Stern-Apotheke Poing, Poststraße 21 Tel. 08121-81787 24.02. Friedens-Apotheke München, Truderinger Straße 315 Tel. 089-426522 St. Ulrich-Apotheke Pliening, Münchner Straße 3 Tel. 08121-81145 25.02. Widder-Apotheke München, Wasserburger Landstraße 226 Tel. 089-453601 St. Margareten-Apotheke Markt Schwaben, Marktplatz Tel. 08121-3459 26.02. SaniPlus-Apotheke München/Riem, Willy-Brandt-Platz 5 Tel. 089-8987810 Jupiter-Apotheke Putzbrunn, Haarer Straße 2 Tel. 089-46200257 27.02. Augustinus-Apotheke München, Bajuwarenstraße 50 Tel. 089-422446 Schloß-Apotheke Ismaning, Schloßstraße 9 Tel. 089-969145 28.02. Beethoven-Apotheke München, Häherweg 1 Tel. 089-4305480 Rathaus-Apotheke Neufinsing, Rathausplatz 1 Tel. 08121-71324 Für die Richtigkeit der Angaben sind die Apotheken verantwortlich.