kurtaxe - Comune di Rimini
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kurtaxe - Comune di Rimini
KURTAXE BEFREIUNGSBESCHEINIGUNG * (Verordnung űber die Anwendung der Kurtaxe in der Stadt Rimini, verabschiedet mit dem Gemeinderatsbeschluss n. 30/2012) Der/Die Unterzeichente geboren am in Wohnhaft in Strasse/Platz tel n. mob. Tel. ( ) ( ) PLZ Fax e-mail: Steuernummer in Kenntnis der von Art. 76 des DPR n. 45/2000 vorgesehenen Strafbestimmungen bei Abgabe von unwahren Erklärungen ERKLÄRT gemäss Art. 4 del Verordnung űber die Anwendung der Kurtaxe in der gemeinde Rimini, aus den folgenden Grűnden, űbernachtet zu haben: gesundheitlichen Versorgung in Bezug geboren am in In medizinischen Bereich (art. 4, Absatz 1, Brief c) Verordnung űber die Anwendung der Kurtaxe in der Stadt Rimini, verabschiedet mit dem Gemeinderatsbeschluss n. 28/2013) Zur Kategorie der Streitkräfte in den Armeekorps gehören und aus dienstlichen Gründen ((art. 4, Absatz 1, Brief d) Verordnung űber die Anwendung der Kurtaxe in der Stadt Rimini, verabschiedet mit dem Gemeinderatsbeschluss n. 28/2013) als Busfahrer (art. 4, Absatz 1, Brief e) Verordnung űber die Anwendung der Kurtaxe in der Stadt Rimini, verabschiedet mit dem Gemeinderatsbeschluss n. 28/2013) als Reiseleiter eines Reisebüros mit mehr als 24 Personen (die Befreiung gilt fűr einen Reiseleiter pro 25 Reiseteilnehmer). (art. 4, Absatz 1, Brief f) Verordnung űber die Anwendung der Kurtaxe in der Stadt Rimini, verabschiedet mit dem Gemeinderatsbeschluss n. 28/2013) Mitarbeiter eines Beherbergungsbetriebes; ((art. 4, Absatz 1, Brief g) Verordnung űber die Anwendung der Kurtaxe in der Stadt Rimini, verabschiedet mit dem Gemeinderatsbeschluss n. 28/2013) INFORMATIONEN ÜBER DIE STEUERPFLICHTIGEN Kunst. 13 des Dekrets 196/2003 Wir wünschen Ihnen, dass die Gesetzesverordnung Nr. N. informieren 196 vom 30. Juni 2003 ("Kodex zum Schutz der personenbezogenen Daten") sieht den Schutz von Personen und anderer Subjekte hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Nach dem Gesetz, wird diese Behandlung auf den Prinzipien der Korrektheit, Rechtmäßigkeit und Transparenz und den Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer Rechte. Gemäß Artikel 13 des Dekrets Nr. N. 196/2003, geben wir hiermit folgende Informationen: 1. Die Informationen, die Sie wird für institutionelle Aufgaben Entity 2 verwendet werden. Die Daten werden in einem manuellen und / oder EDV-3 sein. Die Verleihung der Daten ist notwendig für die Entwicklung von Materialien in der Kunst. 66 des Dekrets Nr. 196/2003 (Besteuerung) 4. Die gesammelten Daten werden an Dritte, sowohl öffentliche als auch private, die im Auftrag der Verwaltung durchzuführen Behandlungen in den Zielen oben erwähnt, oder verbreitet werden in den Büros dieser Administration 5 enthalten offengelegt werden. Der Inhaber der Datenverarbeitung ist der Bürgermeister der Gemeinde Rimini in Piazza Cavour n. 27-47921 Rimini 6. Der Controller ist der zuständige Beamte der Tribute, mit Sitz in Ducale 5/7 - 47921 Rimini 7. Zu jeder Zeit können Sie Ihre Rechte gegenüber der verantwortlichen Stelle ausüben, in Übereinstimmung mit Artikel 7 des Dekrets Nr. N. 196/2003 (Recht auf persönliche Daten und andere Rechte). Rimini, am Unterschrift _____________________________ Anlagen: Fotokopie des Personlausweises des erklärenden *Dichiarazione sostitutiva di atto di notorietà - ESENZIONI