Integrity deutsch neu

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Integrity deutsch neu
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Integrity:
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Leitfaden zu den Richtlinien
Geist
Wortlaut
unserer Verpflichtung
Oktober 2000
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Geist
Wortlaut
unserer Verpflichtung
BESUCHEN SIE DIE INTRANETSEITE
ZU DEN INTEGRITÄTSANFORDERUNGEN VON GE:
integrity.ge.com
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Die Bedeutung von Integrität
Oktober 2000
In mehr als 100 Jahren haben GE Mitarbeiter ein
Kapital von unschätzbarem Wert geschaffen – den
weltweiten Ruf unseres Unternehmens für Integrität
und beispielhaftes Verhalten im Geschäftsverkehr.
Dieser Ruf, den so viele Menschen über all diese
Jahre hinweg aufgebaut und erhalten haben, be­
stimmt jedes Geschäft, das wir vornehmen.
Geist
Wortlaut
unserer Verpflichtung
GE ist heute dynamischer, globaler und kundenorientierter als je zuvor. Und doch, so
sehr wir uns entwickelt haben, bleibt Integrität das Fundament, auf das wir unseren
Geschäftserfolg bauen – unsere hervorragenden Produkte und Dienstleistungen, unser
offener und ehrlicher Umgang mit Kunden, Lieferanten und Kollegen und schließlich
unsere herausragende Erfolgsbilanz. Der gute Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit von
GE steht und fällt mit unserem rechtstreuen und untadeligen Verhalten.
Deshalb bitte ich jeden Einzelnen in der GE Gemeinschaft, sich zur Einhaltung unserer
Verhaltensregeln zu verpflichten. Es gibt eine Reihe von GE Richtlinien über die wich­
tigsten Integritätsfragen, die uns dabei helfen sollen. Alle GE Mitarbeiter haben nicht
nur den Wortlaut dieser Richtlinien, sondern auch den ihr zugrunde liegenden Geist
zu befolgen.
Wenn Sie eine Frage haben oder unsicher sind, welche Verhaltensweise für Sie oder für
jemand anderen richtig ist, sprechen Sie unverzüglich mit Ihrem Manager oder einer
GE Ombudsperson darüber oder klären Sie die Angelegenheit auf einem der vielen ande­
ren Wege, die ihnen das Unternehmen anbietet. Nichts – auch nicht das Erreichen einer
Zahlenvorgabe, Wettbewerbsfähigkeit oder direkte Anordnungen eines Vorgesetzten –
sollte jemals unsere Verpflichtung zur Integrität in Frage stellen.
GE Führungskräfte haben die zusätzliche Verpflichtung, eine Unternehmenskultur zu
pflegen, in der die Beachtung und Einhaltung der GE Richtlinien Mittelpunkt unserer
geschäftlichen Tätigkeit ist. Geäußerte Bedenken über angemessenes Verhalten sollten
unverzüglich zur Sprache gebracht und mit Sorgfalt und Respekt behandelt werden.
Wir alle haben das Privileg, für eines der besten Unternehmen der Welt zu arbeiten. Es
steht viel auf dem Spiel. Deshalb müssen wir jeden Tag die Grundlage, die unserer Ge­
sellschaft über 100 Jahre lang Erfolg beschert hat, erhalten und stärken für diejenigen,
die nach uns kommen werden – und das bedeutet, die persönliche Integrität bei GE zu
wahren.
John F. Welch, Jr.
Chairman of the Board
& Chief Executive Officer
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Inhalt
Hinweise zur Benutzung des Leitfadens
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Allgemeine Verhaltensregeln von GE
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Einleitung
Wer muss die GE Richtlinien befolgen
Anwendbares Recht
Verpflichtungen der Mitarbeiter
Verpflichtungen der Führungskräfte
Ahndung eines Verstoßes
Integritätserklärung
Innerbetriebliche Richtlinien und Verfahren
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Der Umgang mit Integritätsbedenken
Wie Sie Ihre Bedenken mitteilen können
Der weitere Verfahrensgang
Richtlinien
Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten
Unzulässige Zahlungen (Richtlinie 20.4)
Internationale Handelskontrollbestimmungen (Richtlinie 20.9)
Prävention von Geldwäsche
Datenschutz
Beziehungen zu Lieferanten (Richtlinie 30.13)
Staatliche Aufträge
Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen (Richtlinie 20.10)
Globaler Wettbewerb
Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (Richtlinie 20.5)
In der GE Gemeinschaft
Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit (Richtlinie 20.3)
Fairness am Arbeitsplatz (Richtlinie 20.2)
Schutz des Gesellschaftsvermögens
Interessenkonflikte (Richtlinie 30.5)
Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (Richtlinie 30.7)
Insidergeschäfte & Insidertipps (Richtlinie 20.13)
Geistiges Eigentum
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Stichwortverzeichnis
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Intranet-Adresse für Integritätsfragen
hinterer Umschlag
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Hinweise zur Benutzung des Leitfadens
Seit langem hat GE seine Verpflichtung zur Integrität in geschriebenen Richtlinien zu einigen Risikobereichen
bekräftigt. Diese Broschüre soll Sie in diese Richtlinien einführen und Ihnen zeigen, wie Sie mögliche Risiken bei
der Ausübung Ihrer Tätigkeit identifizieren können und mit Fragen oder Konfliktsituationen, die Integritätsricht­
linien betreffen, umgehen.
Zum Aufbau des Leitfadens
1. Lesen Sie das Schreiben des Chairmans und die allgemeinen GE Verhaltensregeln im ersten Teil des Leitfadens,
welche die große Bedeutung von Integrität für GE und die wichtigsten in unseren Richtlinien verankerten
ethischen Grundsätze hervorheben.
2. Lesen Sie die Einleitung, welche die Verpflichtung aller Mitarbeiter, die Richtlinien einzuhalten und mögliche
Verletzungen der Richtlinien und Gesetze zu melden, erläutert.
3. Lesen Sie die Zusammenfassungen der einzelnen Richtlinien von GE. Sie erhalten dort einen Überblick über
die Richtlinien und die wichtigsten Verhaltensregeln. Anhand einiger Beispiele wird Ihnen gezeigt, worauf Sie
besonders achten sollten.
4. Lesen Sie sorgfältig die aktuelle Fassung der für Ihre Arbeit wichtigen Richtlinien, die Sie auf der GE Intranet­
seite „integrity.ge.com“ finden können. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über die Anwendung der Richtlinien
bei Ihrer Arbeit. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie jede Richtlinie als Druckschrift von Ihrem
Vorgesetzten, einem Juristen der Rechtsabteilung (GE Legal Counsel) der Gesellschaft, dem Leiter der Personal­
abteilung, einer Vertrauensperson (GE Ombudsperson) oder einem Compliance-Spezialisten bekommen.
Neuigkeiten
Neufassung des Leitfadens zu den Richtlinien
Dies ist die erste Überarbeitung des Leitfadens zu den GE Richtlinien seit seiner Veröffentlichung in 1993.
Die Neufassung der Richtlinien entstand dank der Anregung von GE Mitarbeitern in der ganzen Welt,
diese Richtlinien kurz und verständlich zu gestalten. Zudem sollte mit Hilfe des Internets ein schneller und
einfacher Zugriff auf die GE Richtlinien und auf Informationen über Veränderungen des Geschäfts, der
Risikofelder und des Rechts erreicht werden.
Diese Anregung aufgreifend führt der Leitfaden alle Mitarbeiter in ihre Verpflichtungen ein, und gibt
einen Überblick zu den einzelnen Richtlinien. Auf der Intranetseite „integrity.ge.com“ finden Sie den in
viele Sprachen übersetzten vollständigen Text der Richtlinien mit Links zu anderen in diesem Zusammen­
hang wichtigen Informationen sowie eine Suchmaschine, die Ihnen dabei hilft, die gewünschte Information
schnell und präzise zu finden.
Neuer Inhalt
• Es gibt neue Richtlinien in Bereichen, die vermehrt Anlass zur Sorge geben – zum Beispiel die Prävention
von Geldwäsche, der Datenschutz und der Schutz geistigen Eigentums.
• In den überarbeiteten Richtlinien wurden die Gesetze aller Länder, in denen wir tätig sind, sowie
Gesetzesänderungen und Risikobereiche stärker berücksichtigt.
• Die Namen einiger Richtlinien wurden geändert, um unsere Begriffe an die weltweit geläufige
Terminologie anzupassen.
Anmerkung zur Nummerierung
In dieser Ausgabe des Leitfadens zu unseren Richtlinien wird weniger Wert auf die Nummern der einzelnen
Richtlinien gelegt. Diese Nummern werden aber noch für Mitarbeiter, die eine bestimmte Nummer mit
einer Richtlinie verbinden, in Klammern nach der Überschrift angeführt.
Wichtiger Hinweis
Dieser Leitfaden und die darin beschriebenen Richtlinien stellen keinen Arbeitsvertrag dar.
Durch diese Richtlinien werden von GE keine vertraglichen Rechte begründet.
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Geist
Wortlaut
unserer Verpflichtung
Allgemeine
Verhaltensregeln
von GE
• Beachten Sie weltweit die auf unsere Geschäfte anwendbaren
Vorschriften und Gesetze.
• Seien Sie immer ehrlich, fair und vertrauenswürdig bei all
Ihren GE betreffenden Tätigkeiten und Kontakten.
• Vermeiden Sie Interessenkonflikte zwischen Ihren privaten
und beruflichen Angelegenheiten.
• Schaffen Sie ein positives Betriebsklima, in dem alle
Mitarbeiter der vielfältigen GE Gemeinschaft fair behandelt
werden.
• Bemühen Sie sich um Sicherheit am Arbeitsplatz und
Umweltschutz.
• Sorgen Sie durch Ihr Führungsverhalten auf allen Ebenen
dafür, dass untadeliges Handeln anerkannt, geschätzt und
von allen Mitarbeitern praktiziert wird.
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Einleitung
GE hat einige Richtlinien erlassen, um allen GE Mitarbeitern weltweit eine einheitliche Sicht und Handlungs­
strategie in Bezug auf Integritätsfragen zu vermitteln. Diese Broschüre enthält die wichtigsten Informationen über
jede Richtlinie. Die grundlegenden Pflichten aller Mitarbeiter und Führungskräfte, die Folgen der Nicht­
beachtung einer Richtlinie und eine Anleitung, wie man mit Integritätsbedenken umgeht, sind in dieser
Einleitung zusammengefasst.
Wer muss die GE Richtlinien befolgen?
GE Mitarbeiter
Die GE Richtlinien gelten weltweit für alle Mitarbeiter von GE.
Tochtergesellschaften und andere abhängige Unternehmen
Tochtergesellschaften und andere abhängige Unternehmen in der ganzen Welt müssen entsprechende
Richtlinien herausgeben und befolgen. Ein abhängiges Unternehmen ist eine Tochter oder ein sonstiges
Unternehmen, an welchem GE unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 Prozent der Stimmrechte
beteiligt ist, oder auf welches GE unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Unabhängige Unternehmen
Mitarbeiter, die in der Geschäftsführung oder einer ähnlichen Position bei unabhängigen Unternehmen
beschäftigt sind, sollten diese Unternehmen soweit wie möglich dazu veranlassen, entsprechende Richtlinien
herauszugeben und zu befolgen.
Dritte
Sämtliche GE Unternehmen müssen Dritte, die GE vertreten – zum Beispiel Berater, Handlungsbevoll­
mächtigte, Vertragshändler, Vertriebspartner und selbstständige Unternehmer – dazu verpflichten, die
maßgeblichen GE Richtlinien zu befolgen.
Führungskräfte und Mitarbeiter müssen:
• alle Personen und Unternehmen außerhalb von GE identifizieren, deren im Namen von GE ausgeführte
Geschäftstätigkeit in den Anwendungsbereich der GE Richtlinien fallen könnte;
• solche Personen oder Unternehmen dazu verpflichten, die maßgeblichen GE Richtlinien zu befolgen;
• solche Personen oder Unternehmen angemessen in den Anforderungen der GE Richtlinien schulen;
• die notwendigen Maßnahmen bis hin zur Vertragskündigung in Bezug auf all diejenigen ergreifen, die
GE vertreten und ihrer Verpflichtung, die GE Richtlinien zu befolgen, nicht nachgekommen sind.
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Integrity – Geist und Wortlaut unserer Verpflichtung
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Einleitung
Anwendbares Recht
GE ist weltweit in über 100 Ländern tätig. Unsere Mitarbeiter sind Bürger vieler unterschiedlicher Staaten.
Unsere Geschäfte unterliegen daher den Gesetzen vieler Staaten, Provinzen, Bundesländer, Gemeinden und
Organisationen, wie zum Beispiel der Europäischen Union.
Es ist für uns alle eine wichtige Herausforderung zu verstehen, inwieweit diese Gesetze auf unsere Geschäftstätig­
keit anwendbar sind. Das Mutterunternehmen GE ist eine in den Vereinigten Staaten ansässige Aktiengesellschaft.
Die US-amerikanischen Gesetze sind häufig auf Betriebe von GE und seine verbundenen Unternehmen in der
ganzen Welt anwendbar. Das gilt auch für Tätigkeiten von GE Mitarbeitern, ganz gleich, wo sie wohnen oder
arbeiten. Auch andere Länder wenden ihre Gesetze außerhalb ihrer Landesgrenzen auf ihre Bürger und Gesell­
schaften an, die, wie beispielsweise GE Tochtergesellschaften oder abhängige Unternehmen, nach ihrem Recht
gegründet wurden.
Die Tatsache, dass ein globales Unternehmen gleichzeitig den Gesetzen vieler Länder unterliegt, kommt in den
folgenden Richtlinien sowie in den Verweisen auf die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika und die der
anderen Länder, in denen wir tätig sind, zum Ausdruck. Gelegentlich kann es zu einem Konflikt zwischen den gel­
tenden Gesetzen zweier oder mehrerer Staaten kommen. Wenn Sie auf einen solchen Widerspruch stoßen, ist es
besonders wichtig, dass Sie einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereichs konsultieren, um den Konflikt zu lösen.
Verpflichtungen der Mitarbeiter
Jede Richtlinie benennt bestimmte Verpflichtungen. Sie müssen jedoch auch die allgemeinen Pflichten erfüllen,
die allen Richtlinien gemeinsam sind:
• Machen Sie sich mit den Einzelheiten der Richtlinien, die für Ihre Arbeit von Bedeutung sind, vertraut. Sie
müssen nicht alle Richtlinien in- und auswendig kennen. Jede Richtlinie sollte Ihnen aber in groben Zügen
bekannt sein. Die Richtlinien aber, die für Ihre Arbeit maßgeblich sind, sollten Sie genau kennen. Sie finden
auf der GE Intranetseite „integrity.ge.com“ den vollständigen und aktuellen Text jeder Richtlinie, der für Ihre
Arbeit von Bedeutung ist.
• Sollten Sie hinsichtlich der Anwendung der Richtlinien Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten,
einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereichs oder eine andere qualifizierte Person bei GE.
• Melden Sie unverzüglich Bedenken, die Sie oder eine andere Person hinsichtlich der Einhaltung einer GE
Richtlinie haben, sowie jede Anfrage, von der Sie glauben, dass sie im Widerspruch zu einer GE Richtlinie
stehen könnte.
• Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Integritätsbedenken zu melden. Sie können sie Ihrem GE Manager,
oder, falls Sie es vorziehen, einem GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereichs, einem Mitarbeiter der internen
Revision (GE Auditor), der GE Ombudsperson der Gesellschaft oder einer anderen dafür zuständigen Person
bei GE mitteilen. Sie können mündlich oder schriftlich, anonym oder namentlich Bericht erstatten.
• Wenn Sie Ihre Integritätsbedenken gemeldet haben und der Fall nicht gelöst wird, informieren Sie eine
andere der oben aufgeführten Kontaktpersonen darüber.
• Seien Sie kooperativ bei GE Ermittlungen über eine mögliche Verletzung der GE Richtlinien.
GE verbietet ausdrücklich, dass Mitarbeiter, die ihre Bedenken über die Einhaltung gewisser
Integritätsanforderungen geäußert oder bei der Klärung solcher Bedenken mitgeholfen haben,
deswegen Nachteile erleiden oder Anfeindungen ausgesetzt werden.
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Einleitung
Verpflichtungen der Führungskräfte
Die Pflichten der GE Führungskräfte gehen über die der anderer Mitarbeiter hinaus. Von Führungskräften
unserer Gesellschaft wird erwartet, dass:
sie eine „Culture of Compliance“ schaffen und fördern, indem
• sie sich selbst durch häufige Mitarbeitergespräche und regelmäßige Kontrollen um die Einhaltung und
Befolgung der Richtlinie kümmern;
• sie ihren Mitarbeitern mit ihrem Verhalten als gutes Beispiel vorangehen;
• sie ihren Mitarbeitern verständlich machen, dass die Einhaltung der Richtlinien auch vor dem Erreichen
von Geschäftsergebnissen Vorrang hat;
• sie ihre Mitarbeiter ermutigen, ihre Fragen und Bedenken über Integritätsanforderungen zu äußern;
• sie ihre Mitarbeiter danach beurteilen und honorieren, inwieweit sie die Richtlinien befolgt und deren
Einhaltung mit ihrem Verhalten gefördert haben.
sie die Nichtbeachtung der Richtlinien verhindern, indem
• sie sicherstellen, dass die Bereiche des Geschäftsbetriebs, in denen die Gefahr der Nichtbeachtung
besteht, unter der Leitung des jeweiligen Betriebsleiters systematisch erfasst werden.
• sie dafür sorgen, dass Richtlinien über die bei einem bestimmten Geschäft bestehenden Risiken herausge­
geben, Verfahren zur Vermeidung dieser Risiken entwickelt und an alle Betroffenen weitergeleitet werden;
• sie bezüglich jeder Richtlinie die Mitarbeiter, abhängige Unternehmen und die Gesellschaft vertretende
Dritte identifizieren, deren Geschäftstätigkeit in den Anwendungsbereich der jeweiligen Richtlinie fallen
könnte;
• Mitarbeiter, verbundene Unternehmen und gegebenenfalls Dritte Schulungen und rechtliche Beratung
erhalten, um die Anforderungen der GE Richtlinien und des geltenden Rechts zu verstehen.
sie die Nichtbeachtung der Richtlinien erkennen, indem
• sie geeignete Kontrollmaßnahmen in den Geschäftsbetrieb einführen, zum Beispiel „Dashboards“ und
„Scorecards“, die ein erhöhtes Risiko der Nichtbeachtung und/oder tatsächliche Missachtungen anzeigen;
• sie für ein gut funktionierendes Ombudspersonen-System eintreten, welches Mitarbeitern erlaubt, ihr
Anliegen ohne Angst vor Sanktionen hervorzubringen;
• sie zusammen mit den Mitarbeitern der internen Revision (Corporate Audit) die Einhaltung der Richt­
linien und die Wirksamkeit der zur Einhaltung getroffenen Maßnahmen regelmäßig überprüfen und
Wege zur Verbesserung dieser Maßnahmen finden.
sie in Fällen der Nichtbeachtung der Richtlinien angemessen handeln, indem
• sie aufgetretene Mängel bei der Einhaltung der Richtlinien sofort beheben;
• sie angemessene disziplinarische Maßnahmen ergreifen;
• sie einen GE Legal Counsel konsultieren und die erforderlichen Mitteilungen an die zuständigen
Aufsichts- und Vollzugsbehörden machen.
Leitende Angestellte, die der Geschäftsleitung (CEO) direkt unterstehen, müssen mit ihren Mitarbeitern die Ein­
haltung der Richtlinien regelmäßig prüfen und der Geschäftsführung über die Ergebnisse der Prüfung Bericht
erstatten. Die Geschäftsleitung muss die Ergebnisse dieser Prüfungen regelmäßig auf Sitzungen des „Corporate
Policy Compliance Review Board“ erläutern.
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Integrity – Geist und Wortlaut unserer Verpflichtung
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Einleitung
Ahndung eines Verstoßes
Mitarbeitern, die gegen Geist oder Wortlaut der GE Richtlinien verstoßen, drohen disziplinarische Maßnahmen
bis hin zur Kündigung des Dienstverhältnisses. Folgende Handlungen können beispielsweise disziplinarische
Folgen haben:
• Handlungen, die eine GE Richtlinie verletzen;
• Aufforderung an andere, eine GE Richtlinie nicht zu befolgen;
• Unterlassen der unverzüglichen Meldung einer offenkundigen oder vermuteten Verletzung von GE Richtlinien;
• mangelnde Kooperationsbereitschaft bei einer GE Untersuchung über eine mögliche Verletzung der
GE Richtlinien;
• Sanktionen gegen einen Mitarbeiter, der seine Bedenken über die Einhaltung von Integritätsanforderungen
gemeldet hat;
• mangelnde Sorgfalt und unzureichendes Führungsverhalten bei der Durchsetzung der Befolgung der
GE Richtlinien und der maßgeblichen Gesetze.
Eine Verletzung der GE Richtlinien kann auch einen Rechtsbruch darstellen, der durch Geld- oder
Freiheitsstrafen sowohl gegen Mitarbeiter als auch die Gesellschaft geahndet werden oder
Schadensersatzforderungen zur Folge haben kann.
Integritätserklärung
Mit der nachfolgend abgedruckten Erklärung fordert GE seine Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen auf, ihre
anhaltende Verpflichtung zu bekunden, die GE Richtlinien nach ihrem Geist und ihrem Wortlaut zu befolgen.
Neue Mitarbeiter müssen die Integritätserklärung unterschreiben.
Das Verteilen und Einsammeln dieser Erklärungen erfolgt nach den jeweiligen innerbetrieblichen Verfahren.
Integritätserklärung
Ich bestätige, dass ich den Leitfaden zu den GE Richtlinien Integrität: Geist & Wortlaut unserer Verpflichtung,
erhalten habe.
Mir ist bewusst, dass jeder Mitarbeiter dazu verpflichtet ist, die im Leitfaden beschriebenen Richtlinien
einzuhalten.
Sollte ich die Befürchtung haben, dass eine mögliche Verletzung von GE Richtlinien vorliegt, werde ich
meinen Vorgesetzten, einen GE Legal Counsel der Gesellschaft, einen GE Auditor, eine GE Ombudsperson
oder einen anderen auf Compliance-Fragen spezialisierten GE Mitarbeiter darüber in Kenntnis setzen.
_______________________
Unterschrift
Innerbetriebliche Richtlinien und Verfahren
Möglicherweise gibt es in Ihrem GE Geschäftsbereich zusätzliche Richtlinien und Verfahren, die zu beachten sind.
Diese müssen in Ergänzung zu den vorliegend beschriebenen Richtlinien und Verfahren eingehalten werden.
DEN VOLLSTÄNDIGEN TEXT DER RICHTLINIEN
FINDEN SIE AUF DER INTRANETSEITE:
integrity.ge.com
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Seite 10
Der Umgang mit Integritätsbedenken
Bedenken über eine mögliche Verletzung einer GE Richtlinie oder eines Gesetzes zu melden, gehört zu den
wichtigsten Pflichten eines jeden Mitarbeiters. Manchmal fällt es schwer, seine Bedenken zu äußern. Manche
werden es sogar als Verletzung der eigenen Wertmaßstäbe empfinden. In einem solchen Gewissenskonflikt ist es
wichtig, sich die schwerwiegenden Folgen in Erinnerung zu rufen, die eine unterlassene Meldung haben kann:
• eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit, Sicherheit und des allgemeinen Wohlergehens von Ihnen, Ihren
Kollegen, dem ganzen Unternehmen, unseren Kunden und den Gemeinden, in denen wir tätig sind;
• einen Verlust des Vertrauens der Kunden, Aktionäre, Regierungen und Nachbarn in GE;
• hohe Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder andere finanzielle Maßnahmen gegen die Gesellschaft sowie
Geldbußen und/oder Freiheitsstrafen für einzelne Mitarbeiter.
Aus diesen Gründen sind alle Mitarbeiter verpflichtet, bei Bedenken über die Einhaltung einer Richtlinie aktiv zu
werden. Der Sinn und Zweck, seine Bedenken zu melden, ist nicht, einen Kollegen in Schwierigkeiten zu bringen,
sondern seine Kollegen und Nachbarn vor einem möglichen Schaden zu schützen.
WIE SIE BEDENKEN MITTEILEN KÖNNEN
Die Gesellschaft bietet Ihnen viele Möglichkeiten, damit Ihre Fragen zu Integritätsanforderungen beantwortet
werden und Sie Ihre Bedenken über eine mögliche Verletzung einer GE Richtlinie äußern können.
In Ihrem Geschäftsbereich
• Ihr Vorgesetzter oder
Geschäftsführer
• Ihr internes
Compliance/Audit Office
• Legal Counsel der
Gesellschaft
• Die nächsthöhere
Management-Ebene
GE Corporate Ombudsperson
• Die Helpline für Integritäts­
fragen Ihres Betriebes –
für nähere Informationen zu
den einzelnen Unternehmen,
Ländern und Sprachen
siehe die Intranetseite
integrity.ge.com
• 800-227-5003 (nur in den USA)
• 8*229-2603
• (1) 203-373-2603
• [email protected]
• P.O. Box 911, Fairfield, CT 06430,
U.S.A.
• Im Allgemeinen wird Ihnen Ihr Vorgesetzter oder Geschäftsführer am schnellsten mit Ihrem Anliegen
weiterhelfen können.
• Wenn Sie Ihre Bedenken über die Einhaltung gewisser Integritätsanforderungen gemeldet haben und der Fall
nicht gelöst wird, informieren Sie eine andere der oben aufgeführten Kontaktpersonen darüber.
• Sie können Ihre Bedenken mündlich oder schriftlich melden und, wenn Sie es wünschen, anonym bleiben.
Es geht darum, sich zu Wort zu melden, Fragen zu stellen, Antworten zu bekommen. Offengelegte Bedenken
helfen, Probleme schnell zu lösen und größeren Schaden zu vermeiden.
DER WEITERE VERFAHRENSGANG
Aufstellung eines
Prüfungsausschusses
Durchführung
der Prüfung
Maßnahmen
bestimmen
Verbesserungen
einführen
Rückmeldungen
geben
Die frühzeitige Erkennung & schnelle Lösung des Problems sind entscheidend!
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Geist
Wortlaut
Zusammenarbeit
mit Kunden
& Lieferanten
unserer Verpflichtung
Gleichgültig, was auf dem Spiel zu stehen scheint
oder wie großzügig sich die Gesetze auslegen lassen,
GE wird seine Geschäfte nur mit rechtmäßigen und
ethisch vertretbaren Mitteln tätigen. Wir werden
unter keinen Umständen in unseren Geschäfts­
beziehungen zu Kunden und Lieferanten unsere
Integrität aufgeben.
In diesem Abschnitt sind die fünf GE Richtlinien,
welche die Zusammenarbeit von GE mit Kunden
und Lieferanten betreffen, zusammengefasst:
• Unzulässige Zahlungen
• Internationale
Handelskontrollbestimmungen
• Prävention von Geldwäsche
• Datenschutz
• Beziehungen zu Lieferfirmen
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Unzulässige Zahlungen
(Richtlinie 20.4)
ZUSAMMENFASSUNG
GE Mitarbeitern ist es untersagt, jemandem einen Vorteil anzubieten, um dadurch eine unzulässige Bevorzugung für den
Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, für Finanzgeschäfte oder die Vertretung von Gesellschaftsinteressen bei Regierungs­
behörden zu erlangen. Diese Richtlinie beschreibt die Verhaltensnormen, die für bestimmte Zahlungen, geschäftliche Zuwendungen
und politische Spenden gelten. GE wird Geschäftspraktiken, die gegen diese Richtlinie verstoßen, weder genehmigen, noch sich
daran beteiligen, noch sie tolerieren.
Eine Verletzung dieser Richtlinie kann schwerwiegende zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. In allen Ländern ist die
Bestechung inländischer Beamten des öffentlichen Dienstes verboten, und in vielen Ländern gilt das Verbot auch für Beamte
anderer Länder.
GE geht in seinen Richtlinien über diese Gesetze hinaus und verbietet grundsätzlich alle unzulässigen Zahlungen, die an
Regierungen oder in der Privatwirtschaft gezahlt werden.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Geben Sie einem Kunden oder Staatsbeamten niemals direkt oder indirekt etwas Wertvolles (z.B. Geld,
Sachwerte oder Dienstleistungen), bieten Sie es nicht an oder veranlassen Sie ein solches Angebot, um einen
unzulässigen Vorteil zu erlangen. Darüber hinaus sollten Sie geschäftliche Gefälligkeiten wie z.B. Geschenke,
Spenden oder Vergnügungen nie unter Umständen anbieten, die den Eindruck einer Unredlichkeit entstehen
lassen könnten.
Diese Richtlinie verbietet nicht die rechtmäßige Erstattung angemessener und in gutem Glauben getätigter
Auslagen von Kunden (z.B. Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung), die ihnen im direkten
Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen durch GE oder bei der Erfüllung
eines Vertrages entstanden sind.
• Lassen Sie einem Staatsbeamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes niemals Zuwendungen oder
Zahlungen für die Beschleunigung eines routinemäßigen Verwaltungsaktes zukommen, ohne vorher den GE
National Executive oder einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereichs konsultiert zu haben. Wenn Sie eine
solche „unterstützende Zahlung“ machen, sorgen Sie dafür, dass diese Zahlung deutlich und richtig in den
Büchern ausgewiesen wird.
• Spenden Sie ohne die vorherige Erlaubnis von GE’s Vice President für Beziehungen zur US-Bundesregierung
niemals Geldmittel oder andere Vermögenswerte der Gesellschaft für politische Zwecke in den Vereinigten
Staaten von Amerika. Spenden Sie ohne die vorherige Erlaubnis von GE’s Vice President für Regierungsbezie­
hungen und von GE’s Vice President für internationales Recht und internationale Unternehmenspolitik oder
den von ihnen dafür eingesetzten Personen niemals Geldmittel oder andere Vermögenswerte der Gesellschaft
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika.
• Verpflichten Sie jede Person, die GE vertritt (z.B. Berater, Vertreter, Vertragshändler, Vertriebspartner oder
selbstständige Unternehmer), diese Richtlinie und ihre entsprechenden Gesetze zu befolgen.
• Wenden Sie die notwendige Sorgfalt bei der Auswahl der Personen oder Firmen, die GE vertreten sollen, an.
• Lesen Sie die auf der Intranetseite integrity.ge.com aufgeführten Durchführungsbestimmungen zu dieser
Richtlinie, in denen die Maßnahmen zur Befolgung dieser Richtlinie genau beschrieben sind.
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Unzulässige Zahlungen
(Richtlinie 20.4)
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Personen oder Firmen, die GE vertreten sollen oder hierfür in Betracht kommen, welche:
– unredlicher Geschäftspraktiken beschuldigt worden sind;
– Einfluss auf die Kaufentscheidung haben und als bestechlich gelten;
– eine familiäre oder sonstige Beziehung haben, welche die Entscheidung des Kunden oder Staatsbeamten
auf unerlaubte Weise beeinflussen könnte;
– kurz vor der Vergabeentscheidung an Sie herantreten und Ihnen erklären, dass er oder sie eine
„besondere Abmachung“ mit einem Kunden oder Regierungsbeamten getroffen hat;
– darauf bestehen, eine Provisionszahlung zu erhalten, bevor die Vergabeentscheidung bekannt gemacht wird;
• Personen, die vorschlagen, dass ein GE Angebot durch einen bestimmten Vertreter oder Partner gemacht
werden soll.
• Anfragen von Provisions- oder sonstige Zahlungen, die in einem Drittland oder an einen anderen erfolgen soll.
• Provisionen, die in Bezug auf die geleisteten Dienste unverhältnismäßig hoch erscheinen.
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Internationale Handelskontrollbestimmungen
(Richtlinie 20.9)
ZUSAMMENFASSUNG
Viele Länder regeln internationale Handelsgeschäfte (zum Beispiel Importe, Exporte und internationale Finanzgeschäfte) aus
unterschiedlichen Erwägungen, wie beispielsweise aus Gründen der nationalen Sicherheit oder Außenpolitik. Ferner ist es nach
US-amerikanischem Recht verboten, sich an Boykotts gegen Länder, die den Vereinigten Staaten wohlgesonnen sind oder gegen
Firmen, die von bestimmten Personen oder Ländern auf einer „schwarzen Liste“ geführt werden, zu beteiligen.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Beachten Sie alle einschlägigen Bestimmungen zur Kontrolle des internationalen Handels sowie alle geltenden
Vorschriften über Lizenzen, Versand- und Einfuhrpapiere, Berichts- und Aufbewahrungspflichten der Länder,
in denen Sie Geschäfte tätigen oder in denen sich Ihr Betrieb befindet. In einigen Fällen gelten diese Be­
schränkungen für den internationalen Handel mit Produkten, Technologie, Software und Dienstleistungen
sowie für Finanzgeschäfte. Machen Sie sich mit den Richtlinien Ihres Geschäfts zum internationalen Geschäfts­
verkehr vertraut und befolgen Sie diese.
• Machen Sie sich damit vertraut, inwieweit die US-Handelskontrollbestimmungen auf Ihren Geschäftsbereich
auch außerhalb der Vereinigten Staaten Anwendung finden.
• Sorgen Sie dafür, dass bei internationalen Geschäften überprüft wird, ob die Gesetze und Verordnungen, die
den Handel mit bestimmten Ländern oder Personen beschränken, eingehalten werden. Die wichtigsten Vor­
schriften und eine Liste der von einem Handelsverbot betroffenen Parteien befinden sich auf der Intranetseite
für internationales Recht und internationale Geschäftspolitik (International Law & Policy Website).
• Beteiligen Sie sich nicht an restriktiven Handelspraktiken oder Boykotts, die nach US-amerikanischem Recht
oder den Gesetzen eines anderen Landes verboten oder strafbar sind. Informieren Sie Ihren Geschäftsführer
über alle Anfragen oder Aufforderungen im Zusammenhang mit einem Boykott, auch über Bitten um
Informationen.
• Ziehen Sie bei jedem Geschäft, bei dem es einen Widerspruch zwischen US-amerikanischem Recht und dem
Recht einer anderen Gerichtsbarkeit gibt, wie beispielsweise die Handelseinschränkungen der Vereinigten
Staaten abwehrende Gesetze von Kanada, Mexiko und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, einen
GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereiches oder Ihren Vorgesetzten zu Rate.
• Seien Sie sich bei Importgeschäften darüber im Klaren, welche Partei die rechtliche Verantwortung für die
Richtigkeit der Einfuhrpapiere übernimmt. Ist GE die dafür verantwortliche Partei, führen Sie ein Verfahren
ein, nach dem die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, die gegenüber einer Regierungsbehörde
durch GE oder einen Vertreter von GE gemacht werden, überprüft werden können. Ist ein Vertreter oder
ein Kunde die dafür verantwortliche Partei, sorgen Sie dafür, dass diese von GE die vollständigen und richtigen
Angaben erhält, die für das Ausfüllen der Einfuhrpapiere notwendig sind.
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Internationale Handelskontrollbestimmungen
(Richtlinie 20.9)
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
Achten Sie bei allen Geschäften besonders auf
• unbekannte Kunden ohne überzeugende Referenzen;
• ungewöhnliche Geschäfte oder Aufwendungen für diesen Empfänger, Kunden, Endzweck oder Ort;
• ausweichende, widerwillige oder anderweitig unzureichende Antworten eines Kunden auf Fragen über
Verwendung, Endverbraucher, Liefertermine oder Lieferorte;
• ungewöhnlich günstige Zahlungsbedingungen;
• mangelndes Interesse an handelsüblichen Schulungen und Kundendienst;
• Spediteure, die als Endadressat angegeben sind;
• ungewöhnliche Verpackung, Kennzeichnung oder Transportwege von Waren;
• ungewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen;
• militärische Verbindungen, die für die angegebene Geschäftstätigkeit oder Transaktion unangemessen
erscheinen;
• die Mitwirkung von Parteien, die Beziehungen in Länder haben, die biologische, chemische oder atomare
Waffen oder ballistische Raketen herstellen;
• die Beteiligung an Transaktionen von Ländern, die einem Embargo unterworfen sind, von Bürgern oder
Vertretern eines solchen Landes oder von natürlichen oder juristischen Personen, über die staatliche
Sanktionen verhängt wurden;
Achten Sie bei Importen besonders auf:
• Rechnungspreise, die nicht dem vollen Wert der eingeführten Waren entsprechen;
• Zahlungen an den Exporteur oder zugunsten des Exporteurs, die nicht im Einfuhrpreis enthalten sind oder
bei der Zollbehörde angegeben werden;
• Verrechnungspreise zwischen miteinander verwandten oder befreundeten Parteien, die nicht kostendeckend
oder gewinnbringend sind;
• falsche oder unvollständige Angaben über eingeführte Waren auf der Rechnung;
• die Angabe eines falschen Herkunftslandes der eingeführten Waren;
• zolltarifliche Einstufungen, die der Beschreibung der eingeführten oder einzuführenden Waren nicht
entsprechen;
• Fälle, in denen GE als Importeur für ein Land angegeben wird, für das es kein GE Importverfahren gibt;
• Eingang von Waren, für die Vorzugszölle (GSP, NAFTA, Lomé Convention, ASEAN FTA, Rückgabe von
inländisch hergestellten Waren usw.) erhoben wurden, ohne dass die Erfüllung der Anforderungen dieser
Programme im Rahmen der dafür notwendigen Verfahren überprüft wird.
Integrity – The Spirit & the Letter of Our Commitment
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Prävention von Geldwäsche
ZUSAMMENFASSUNG
Geldwäsche dient Kriminellen dazu, ihre Erlöse aus Straftaten (beispielsweise Drogenhandel, Bestechung oder Betrug) zu
verstecken oder sie als legale Gelder erscheinen zu lassen.
In über 100 Ländern wurden Anti-Geldwäsche-Gesetze verabschiedet, nach denen die Annahme oder die Weiterleitung von
illegalen Geldern verboten ist.
GE ist verpflichtet, die geltenden Anti-Geldwäsche-Gesetze weltweit zu befolgen. Aus diesem Grund wird GE nur mit seriösen
Kunden Geschäfte tätigen, deren Geschäftstätigkeit gesetzeskonform ist und deren Erträge aus legalen Quellen stammen. Jeder
GE Betrieb ist dazu verpflichtet, das „Know your Customer“-Verfahren anzuwenden und alle Vorkehrungen zu treffen, damit
gewährleistet ist, dass die zur Geldwäsche benutzten Zahlungsmethoden nicht akzeptiert werden.
Sollten wir nicht in der Lage sein, die verdächtigen Kunden und Transaktionen zu erkennen, könnten GEs Integrität und Ruf
großen Schaden nehmen.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Beachten Sie alle einschlägigen Anti-Geldwäsche-Gesetze und alle Gesetze zur Meldung von verdächtigen
Bargeld- oder anderen Transaktionen. Lernen Sie, diese Gesetze auf Ihre Geschäftstätigkeit anzuwenden.
• Befolgen Sie das „Know your Customer“-Verfahren Ihres Betriebes. Jeder Betrieb hat ein Verfahren speziell
für seinen Geschäftsbereich entwickelt, nach dem über potenzielle Kunden, Joint-Venture-Partner und ver­
bundene Unternehmen ausreichend Informationen und Unterlagen gesammelt werden, um sicherzustellen,
dass deren Geschäfte gesetzeskonform sind und deren Erträge aus legalen Quellen stammen.
• Befolgen Sie die Regeln Ihres Betriebes über akzeptable Zahlungsmethoden. Sie müssen lernen, die unter­
schiedlichen Zahlungsmethoden, die zur Geldwäsche benutzt werden, zu erkennen (z.B. mehrere Zahlungs­
anweisungen oder Reiseschecks, große Summen Bargeld oder von einem unbekannten Dritten ausgestellte
Schecks zugunsten des Kunden), und die Regeln beachten, welche die Annahme solcher Zahlungen ein­
schränken oder verbieten.
• Lernen Sie, die Warnsignale über mögliche Geldwäsche- oder andere illegale Aktivitäten oder Verletzungen
der GE Richtlinien zu erkennen, und achten Sie auf derartige Warnsignale in besonderer Weise.
• Wenn Sie ein Warnsignal bemerken, melden Sie dem GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereiches Ihren Ver­
dacht und sorgen Sie dafür, dass dieser Fall geklärt wird, bevor sie mit der Transaktion fortfahren. Zur Klärung
eines solchen Falles gehören eine Überprüfung durch das Management sowie genaue Aufzeichnungen.
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Integrity – Geist und Wortlaut unserer Verpflichtung
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29.03.2001 17:17 Uhr
Seite 17
Prävention von Geldwäsche
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Einen Kunden, Vertreter oder vorgeschlagenen Joint-Venture-Partner, der nur widerwillig vollständige Angaben,
unzureichende Angaben, falsche oder verdächtige Angaben macht oder den Berichts- oder Nachweispflichten
ausweichen möchte;
• Zahlungsweisen, die nicht zu der Geschäftstätigkeit des Kunden passen, keine nachvollziehbare Verbindung
zum Kunden haben oder als zur Geldwäsche geeignete Instrumente identifiziert wurden;
• Bitte eines Kunden, Vertreters oder vorgeschlagenen Joint-Venture-Partners um Barzahlung;
• frühzeitige Rückzahlung eines Kredits in bar oder durch vergleichbare Zahlungsmittel;
• Bestellungen und Käufe, die im Widerspruch zur Geschäftstätigkeit des Kunden stehen;
• ungewöhnlich komplexe Abwicklungsstrukturen, Zahlungsmuster, die keinen wirklichen geschäftlichen Zweck
erkennen lassen, sowie ungewöhnlich günstige Zahlungsbedingungen;
• ungewöhnliche Überweisungen von Beträgen vom und ins Ausland, die mit der Transaktion nichts zu tun
haben;
• Transaktionen, die an Orten durchgeführt werden, die als Steuerparadies oder Geldwäsche-Zentrum bekannt
sind;
• Umgehung der Berichts- und Nachweispflichten durch die geschickte Strukturierung von Transaktionen (z.B.
mehrere Transaktionen, die alle unter den meldepflichtigen Schwellenwerten liegen);
• Überweisungsverkehr, der im Widerspruch zur normalen Geschäftstätigkeit des Kunden steht oder von an der
Transaktion nicht beteiligten Personen eingeleitet oder beendet wird;
• Bitten um die Überweisung oder Rückzahlung von Beträgen an Dritte oder auf ein unbekanntes Konto oder
ein Nummernkonto.
Integrity – The Spirit & the Letter of Our Commitment
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29.03.2001 17:17 Uhr
Seite 18
Datenschutz
ZUSAMMENFASSUNG
Kundenbezogene, medizinische, finanzielle und andere sensible personenbezogene Daten müssen in einer zunehmend
informationsorientierten Gesellschaft geschützt werden. GE ist verpflichtet, alle persönlichen Daten, die wir von unseren Kunden
gesammelt und gespeichert haben, zu schützen. Jeder GE Mitarbeiter muss kundenspezifische Informationen oder andere sensible
personenbezogene Angaben vor einer unangebrachten und unbefugten Offenbarung oder Verwertung schützen. Zu diesem Zweck
soll jeder GE Betrieb Verfahren zum Schutz der Vertraulichkeit und zum Schutz personenbezogener Daten einführen und
angemessene Maßnahmen ergreifen, die die Einhaltung dieser Verfahren gewährleisten.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Befolgen Sie alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Abkommen zum Schutz der Privatsphäre und zum
Datenschutz.
• Nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze oder gemäß der Vorkehrungen Ihres Betriebes zum Schutz der
personenbezogenen Daten sollten Sie
– Ihre Kunden über die Vorkehrungen zum Schutz der personenbezogen Daten informieren;
– Ihnen eine Beschreibung der Arten von gesammelten Daten geben und sie über ihren vorgesehenen
Verwendungszweck informieren;
– Ihre Kunden über Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verwendung der Daten durch Ihren Betrieb
informieren; Ihren Kunden den Zugang zu den Daten gewähren, damit sie diese bestätigen oder
gegebenenfalls korrigieren können;
– Ihren Kunden den Schutz dieser Daten nachweisen.
• Machen Sie sich mit den Verfahren Ihres Betriebes zum Schutz von Privatsphäre und Daten vertraut und
befolgen Sie diese. Beachten Sie dabei insbesondere die Bestimmungen zum Schutz von kundenbezogenen,
medizinischen, finanziellen oder anderen sensiblen personenbezogenen Daten, zum Beispiel von Kindern oder
über Kinder gemachte Angaben.
• Erwerben, verwerten oder offenbaren Sie keine Kundendaten, sofern dies nicht mit den Richtlinien Ihres
Betriebes zum Schutz der Vertraulichkeit oder mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften vereinbar ist.
• Verwenden Sie Ihnen zugängliche Kundendaten nur im Rahmen Ihrer Aufgaben und zu dem genehmigten
Zweck.
• Sichern Sie Unterlagen, die Kundendaten enthalten, sowie im Computer abgespeicherte Kundendaten.
• Konsultieren Sie einen GE Legal Counsel, bevor Sie ein System, einen Prozess oder ein Verfahren einführen
oder aktualisieren, wodurch kundenbezogene, medizinische, finanzielle oder andere sensible personenbezogene
Daten gesammelt, verwertet, offenbart oder übermittelt werden.
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Geschäfts- oder Marketingpläne, wonach Kundendaten unangemessen oder unbefugt gesammelt, verwertet
oder offenbart werden.
• Unrichtige oder überholte Richtlinien oder Mitteilungen über den Schutz von Daten.
• Übermittlung oder die Bitte um Übermittlung von Kundendaten, insbesondere von sensiblen personenbezogenen
Daten, an unbefugte Dritte.
• Übermittlung von Kundendaten an Dritte (z.B. Verkäufer oder Lieferanten), die keine angemessenen
Sicherheitsvorkehrungen oder angemessene Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung der Daten haben.
• Übermittlung von Kundendaten zwischen Staaten.
• Unzulängliche Sicherheitssysteme, wodurch beispielsweise Unbefugte auf Kundendaten zugreifen könnten.
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Integrity – Geist und Wortlaut unserer Verpflichtung
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Beziehungen zu Lieferanten
(Richtlinie 30.13)
ZUSAMMENFASSUNG
GE gründet seine Beziehungen zu Lieferanten auf legale, effiziente und faire Praktiken. Wir erwarten von unseren Lieferanten,
dass sie ebenfalls bei ihren Geschäftsbeziehungen - einschließlich den Beziehungen zu ihren Mitarbeitern, ihrem örtlichen Umfeld
und GE – an den gesetzlichen Anforderungen festhalten. Die Qualität unserer Beziehungen zu Lieferanten hat häufig einen
direkten Einfluss auf unsere Beziehungen zu den Kunden. Ebenso beeinflusst die Qualität der an uns gelieferten Produkte und
Dienstleistungen die Qualität unserer eigenen Produkte und Dienstleistungen.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Beachten Sie beim Kauf von Gütern oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Erfüllung
von öffentlichen Verträgen die hierfür geltenden staatlichen Vorschriften.
• Geben Sie Lieferanten die Gelegenheit, sich im freien Wettbewerb einen Anteil an GE’s Einkaufsvolumen zu
erwerben, insbesondere solchen Unternehmen, die gesellschaftlich Benachteiligten, Minderheiten oder Frauen
gehören.
• Gewinnen Sie die Unterstützung von Lieferanten, um zu gewährleisten, dass GE die Erwartungen der Kunden
im Hinblick auf Qualität, Kosten und Lieferung stets erfüllt und sogar noch übertrifft.
• Unterhalten Sie geschäftliche Beziehungen nur zu Lieferanten, die die örtlichen Gesetze und die anderen
gesetzlichen Vorschriften beachten und die zusätzlichen GE Standards in Bezug auf Arbeitsbedingungen,
Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, gewerbliche Schutzrechte und unzulässige Zahlungen erfüllen.
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Auswahlverfahren, bei denen Lieferanten den Zuschlag nicht aufgrund wettbewerblicher Kriterien und nach
einem offenen Ausschreibungsverfahren bekommen;
• Potenzielle Interessenkonflikte bei der Wahl von Lieferanten, einschließlich die nicht genau mit den Richt­
linien übereinstimmende Annahme von Geschenken oder anderen Wertgegenständen;
• Die Vermittlung oder Vergabe von Aufträgen an Lieferfirmen, die einem Verwandten oder engem Freund
gehören oder von einem Verwandten oder engen Freund geführt werden;
• Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen in den Betriebsstätten des Lieferanten sowie der Einsatz vermutlich
minderjähriger oder unter Zwang arbeitender Mitarbeiter;
• Offensichtliche Missachtung der Umweltnormen in den Betriebsstätten des Lieferanten.
Integrity – The Spirit & the Letter of Our Commitment
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29.03.2001 17:17 Uhr
Seite 20
Geist
Wortlaut
Staatliche Aufträge
unserer Verpflichtung
Die meisten GE Betriebe können zumindest eine staat­
liche Stelle (Stadt, Kreis, Land, Staat, internationale
Organisation oder ein staatlich finanziertes Unter­
nehmen) zu ihrem Kundenstamm zählen. Fast alle
GE Unternehmen stehen mit einem Beamten des öffent­
lichen Dienstes in Verbindung. Daher müssen wir die
zahlreichen speziellen Bestimmungen kennen und befol­
gen, denen Unternehmen, die mit staatlichen Stellen
Geschäfte tätigen oder anderweitig in Verbindung stehen,
unterliegen.
Die nachstehende Richtlinie fasst diese Vorschriften
zusammen:
• Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen
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Integrity – Geist und Wortlaut unserer Verpflichtung
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29.03.2001 17:17 Uhr
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Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen
(Richtlinie 20.10)
ZUSAMMENFASSUNG
GE hat Geschäftsbeziehungen zu den Regierungen vieler Länder und zu deren Selbstverwaltungskörperschaften (Kreisen,
Ländern und Stadtverwaltungen usw.) sowie zu Staatsunternehmen. Außerdem steht GE mit vielen staatlichen Stellen,
Ministerien, Beamten und internationalen Behörden in Kontakt. Im Umgang mit den Vertretern von staatlichen Stellen ist GE
den höchsten ethischen Maßstäben und der Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, einschließlich der speziellen
Vorschriften für Transaktionen mit staatlichen Stellen, verpflichtet.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Befolgen Sie die geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere die speziellen Vorschriften für staatliche
Transaktionen sowie alle sonstigen Vorschriften der staatlichen Stellen.
• Verpflichten Sie jeden, der im Zusammenhang mit einem staatlichen Auftrag oder Projekt GE Produkte oder
Dienstleistungen zur Verfügung stellt (z.B. Berater, Vertreter, Vertragshändler, Vertriebspartner, selbstständige
Unternehmer oder unterbeauftragte Arbeiter), gemäß dem Geist der GE Richtlinie über die Zusammenarbeit
mit staatlichen Stellen zu handeln.
• Seien Sie im Umgang mit Beamten des öffentlichen Dienstes und staatlichen Stellen aufrichtig und ehrlich.
• Führen Sie effektive Verfahren ein, um zu gewährleisten, dass: 1) Berichte, Bescheinigungen, Erklärungen und
Angebote richtig, vollständig und auf dem aktuellen Stand sind; und 2) die Vertragsbedingungen ausreichend
verstanden und an die für die Vertragserfüllung zuständigen Personen weitergeleitet werden.
• Weichen Sie nicht von den Vertragsbedingungen ab und ersetzen Sie keine vertraglich vereinbarten Lieferungen
oder Dienstleistungen ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis eines bevollmächtigten Staatsbeamten.
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Die speziellen Vorschriften für staatliche Transaktionen, einschließlich „kommerzieller“ Transaktionen, die von
staatlichen Stellen wie zum Beispiel der EX-IM Bank, der US-amerikanischen Behörde für internationale Ent­
wicklung, der US-Kooperationsbehörde für Verteidigung und Sicherheit, der Europäischen Union oder der
Europäischen Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert werden;
• Falsche Kostenberechnungen oder Rechnungen für nicht genehmigte Kosten bei staatlichen Verträgen;
• Abweichungen von den Vertragsbedingungen oder nicht genehmigte Ersatzklauseln sowie vorschriftswidrig
unterlassene Untersuchungen oder Prüfungen;
• Die Übermittlung von falschen oder unvollständigen Kosten- oder Preisangaben, wenn diese Angaben von der
Regierung angefordert werden;
• Die Verletzung von nationalen, regionalen oder kommunalen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen über
Zuwendungsbeschränkungen, Spesen, Einstellungsverbote, nichtkommerzielle Vertragsbedingungen und
Bescheinigungserfordernisse;
• Annahme von Informationen über die Kriterien der öffentlichen Vergabe eines Auftrags, das Angebot oder die
Pläne eines Wettbewerbers, sofern die Verbreitung dieser Informationen nicht ausdrücklich und unter Einhal­
tung der einschlägigen Gesetze vom Vergabebeamten oder vom Leiter der staatlichen Behörde genehmigt wurde.
Integrity – The Spirit & the Letter of Our Commitment
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Seite 22
Geist
Wortlaut
unserer Verpflichtung
Globaler
Wettbewerb
Das Wettbewerbsrecht (in manchen Ländern auch
Kartellrecht genannt) spielt in GE’s globalem Betäti­
gungsfeld eine maßgebliche Rolle. Es regelt vielfältige
Aspekte der laufenden Geschäftstätigkeit, einschließlich
der Festsetzung von Preisen sowie dem Kauf, Verkauf
und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen. Jeder
GE Mitarbeiter ist für die Befolgung der wettbewerbs­
rechtlichen Bestimmungen mitverantwortlich.
Die nachstehende Richtlinie fasst die Anforderungen in
diesem wichtigen Bereich zusammen:
• Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen
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Integrity – Geist und Wortlaut unserer Verpflichtung
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29.03.2001 17:17 Uhr
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Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen
(Richtlinie 20.5)
ZUSAMMENFASSUNG
GE ist bestrebt, bei allen Tätigkeiten die geltenden wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu befolgen. Im Rahmen eines
Compliance-Programms für Wettbewerbsrecht werden Sie von Ihrem Betrieb Materialien und Anweisungen erhalten, die sich im
Einzelnen damit befassen, in welchen Situationen die Wettbewerbsgesetze und diese Richtlinie bei Ihrer Arbeit zur Anwendung
kommen könnten. Da wettbewerbsrechtliche Fragen häufig sehr kompliziert sind, sollten Sie in einem wettbewerbsrechtlichen Fall
die Richtlinie einsehen und einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereiches konsultieren.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Beachten Sie alle einschlägigen Wettbewerbsgesetze sowie alle wettbewerbsrechtlichen Richtlinien, Abkommen,
Verfügungen, Verordnungen und Verpflichtungen, die GE und GE Mitarbeiter betreffen.
• Machen Sie sich mit den Verfahren Ihres Betriebes über den Umgang mit Wettbewerbern, die Beschaffung und
Behandlung von Informationen über Mitbewerber sowie über die Mitgliedschaft in Wirtschaftsvereinigungen,
Standesvereinigungen und Organisationen für die Entwicklung von Standards und Produktzulassung vertraut.
• Treffen Sie weder ausdrücklich noch stillschweigend, formell oder informell, schriftlich oder mündlich irgend­
welche Vereinbarungen oder Absprachen mit Konkurrenten, die den Wettbewerb zwischen Ihnen und Ihrem
Konkurrenten beim Verkauf gewisser Produkte an Dritte beeinflussen, und schlagen Sie solche Vereinbarungen
oder Absprachen auch nicht vor.
• Treffen Sie keine Vereinbarungen oder Absprachen mit Kunden, welche Preise oder andere Bedingungen, zu
denen der Kunde Produkte oder Dienstleistungen an Dritte weiterverkaufen oder leasen kann, beschränken.
• Treffen Sie keine Vereinbarungen oder Absprachen mit Lieferanten, welche Preise oder andere Bedingungen,
zu denen GE Produkte oder Dienstleistungen an Dritte weiterverkaufen oder leasen kann, beschränken.
• Konsultieren Sie für die Beurteilung eines vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschlusses, Unternehmens­
kaufs oder Joint Ventures frühzeitig einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereiches.
• Konsultieren Sie bei den folgenden Vereinbarungen, die wettbewerbsrechtlichen Fragen aufwerfen könnten,
einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereiches:
– die Exklusivrechte am Kauf oder Verkauf von Produkten und Dienstleistungen;
– Kopplung von Produkten und Dienstleistungen;
– Vereinbarungen, die den Kunden hinsichtlich der Verwendung oder dem Wiederverkauf von GE
Produkten oder Dienstleistungen einschränken;
– Technologie-Lizenzverträge, die die Handlungsfreiheit des Lizenznehmers oder -gebers einschränken;
– selektive Vorzugsrabatte;
– Vertriebsvereinbarungen mit Konkurrenten;
– Vereinbarungen, einen Mitarbeiter in ein Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan einer anderen
Gesellschaft zu entsenden.
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Gespräche oder Vereinbarungen mit Konkurrenten über:
– Preise
– Produktions- oder Verkaufskapazität/-volumen
– Verkaufsbedingungen
– Marktanteile
– Kosten, Gewinne oder Gewinnspannen – Aufteilung von Vertriebsgebieten, Kunden oder Produktgruppen
– Produkt- oder Dienstleistungsangebote – Koordination von Angeboten im Zusammenhang mit einem
Vergabeverfahren
• Jeglicher Kontakt (persönlich, schriftlich, telefonisch, durch E-mails oder andere elektronische Kommunikations­
medien) mit Mitbewerbern, durch die der Anschein einer unzulässigen Vereinbarung oder Absprache entsteht.
Integrity – The Spirit & the Letter of Our Commitment
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Integrity deutsch neu
29.03.2001 17:17 Uhr
Seite 24
Geist
Wortlaut
unserer Verpflichtung
In der GE
Gemeinschaft
Abgesehen von den Verpflichtungen, die GE gegenüber
seinen Kunden und Lieferanten hat, ist jeder GE Mit­
arbeiter auch seinen Kollegen und der Gemeinschaft,
in der er oder sie arbeitet, verpflichtet. Es muss konzern­
weit gewährleistet sein, dass Mitarbeiter aufgrund
ihrer Leistung eingestellt und befördert werden und die
Arbeitsbedingungen geltendem Recht entsprechen.Wir
müssen für ein sicheres Umfeld für unsere Mitarbeiter
und die Gemeinschaft, in der wir tätig sind, sorgen.
Diese Prinzipien werden in den nachfolgend
zusammengefassten Richtlinien widergespiegelt:
• Umweltschutz,Gesundheit und Sicherheit
• Fairness am Arbeitsplatz
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Integrity – Geist und Wortlaut unserer Verpflichtung
Integrity deutsch neu
29.03.2001 17:17 Uhr
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Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit
(Richtlinie 20.3)
ZUSAMMENFASSUNG
GE ist in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit höchsten Standards verpflichtet. Dafür sind das Management
und die Mitarbeiter aller Ebenen und Funktionen verantwortlich. Ziel ist es, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen
und Umweltschäden oder negative Auswirkungen auf die Umwelt und das örtliche Umfeld, in dem GE tätig ist, zu vermeiden.
Unsere Programme müssen Führungsstärke des Managements, die Mitwirkung aller Mitarbeiter und die Verwendung geeigneter
Technologien bei der Entwicklung und dem Vertrieb von GE Produkten und Dienstleistungen miteinander verbinden.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Beachten Sie die geltenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetze und -bestimmungen.
• Schaffen und erhalten Sie ein sicheres Arbeitsumfeld und verhindern Sie Unfälle am Arbeitsplatz.
• Sorgen Sie für die Reduzierung von Abfall, Emissionen und dem Gebrauch von giftigen Stoffen.
• Beurteilen und behandeln Sie Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zutreffend.
• Beseitigen Sie unzumutbare Risiken aus unseren Produkten, Aktivitäten und Dienstleistungen.
• Kümmern Sie sich ausreichend und kosteneffektiv um Umweltverschmutzungen auf dem Betriebsgelände.
• Wahren Sie die Umweltrechte und -interessen unserer Nachbarn.
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Unsichere Aktivitäten und Situationen, wie zum Beispiel:
– Unterlassene persönliche Sicherheitsmaßnahmen (Nichttragen von Sicherheitsschuhen oder -brillen,
Lärmschutz, usw.);
– Nicht beschriftete Chemikalien;
– Offenliegende oder unsichere Kabel;
– Versperrte Feuerausgänge;
– Unvorsichtiges Fahren und Nicht-Anschnallen;
– Arbeit an hohen Plätzen ohne angemessenen Fallschutz;
– Arbeit unter schwerer schwebender Ladung oder der unsachmäßige Gebrauch von Kränen;
– Arbeit mit oder an elektrischen oder anderweitig betriebenen Geräten, ohne die vorgeschriebenen
Schließ- und Sperrverfahren zu befolgen;
• Nichtbeachtung der Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltbestimmungen und -verfahren;
• Umwelt-, Gesundheits- oder Sicherheitsbeschwerden von Mitarbeitern, Kunden oder Nachbarn;
• Von staatlichen Prüfern festgestellte Mängel;
• Nicht gemeldete Risiken oder Vorfälle, die eine Gefahr für die Umwelt, Gesundheit oder Sicherheit darstellen;
• Schleppendes Handeln bei geäußerten Bedenken hinsichtlich der Produktsicherheit;
• Verpasste Gelegenheiten zur Reduzierung von Abfall und des Freisetzens von giftigen Stoffen.
Integrity – The Spirit & the Letter of Our Commitment
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Integrity deutsch neu
29.03.2001 17:17 Uhr
Seite 26
Fairness am Arbeitsplatz
(Richtlinie 20.2)
ZUSAMMENFASSUNG
GE tritt für Fairness am Arbeitsplatz ein, was das Verbot aller Formen der Diskriminierung einschließt. Alle GE Mitarbeiter
werden nach dem Leistungsprinzip gleich und fair behandelt, wodurch GE’s Erfolg gesteigert und der Fortschritt des Einzelnen
und des örtlichen Umfeldes, in denen unsere Betriebe angesiedelt sind, gefördert wird.
Das geltende Arbeitsrecht soll überall dort, wo GE tätig ist, eingehalten werden. Dazu gehören auch Gesetze über
Versammlungsfreiheit, Datenschutz, die Beteiligung an Tarifverhandlungen, das Verbot der Zwangs- und Kinderarbeit sowie
Gesetze über die Beseitigung von Diskriminierung am Arbeitsplatz.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Machen Sie Leistung, erworbene Qualifikationen (z.B. Abschlüsse, Erfahrung, Fertigkeiten) und andere arbeits­
bezogene Kriterien zur ausschließlichen Grundlage für alle arbeitnehmerbezogenen Entscheidungen, die
Mitarbeiter oder Bewerber betreffen.
• Machen Sie Entscheidungen über die Einstellung, Aus- oder Weiterbildung, Bezahlung, Beförderung oder
andere arbeitsbezogene Fragen nicht von Rasse, Hautfarbe, Religion, der nationalen Herkunft, Geschlecht
oder Schwangerschaft, der sexuellen Orientierung, Alter, Behinderung, dem Kriegsveteranen-Status oder
sonstigen Merkmalen abhängig, deren Berücksichtigung eine rechtswidrige Diskriminierung darstellen.
• Sorgen Sie dafür, dass Mitarbeiter nicht aufgrund ihrer Rasse, Religion, ihres Geschlechts usw. belästigt werden.
• Respektieren Sie die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter, indem Sie ihre personenbezogenen Daten in
Übereinstimmung mit den Unternehmensrichtlinien und -verfahren benutzen, aufbewahren und übermitteln.
Obwohl GE bestrebt ist, die Privatsphäre der Mitarbeiter zu achten, behält sich GE das Recht vor, den Gebrauch
von Firmeneigentum (z.B. Computer, E-mail, Telefon, geschützten Mitteilungen, etc.) nach Maßgabe des
geltenden Rechts zu prüfen.
• Befolgen Sie alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften.
• Führen Sie Förderungsmaßnahmen ein, um für Frauen, Minderheiten, Behinderte verbesserte Arbeitschancen
zu schaffen.
• Konsultieren Sie im Falle eines Konflikts zwischen den Anforderungen dieser Richtlinie und den Gesetzen,
Bräuchen oder den Gepflogenheiten eines bestimmten Gebiets das Management und einen GE Legal Counsel
Ihres Geschäftsbereiches über die angemessene Vorgehensweise.
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Ein feindseliges Arbeitsumfeld (z.B. fremdenfeindliche oder diskriminierende Witze oder das Vorzeigen von
anstößigen oder bestimmte Rassen oder ethnische Gruppen verspottende Materialien);
• Entscheidungen über die Einstellung, Bezahlung, Beförderung oder andere arbeitsbezogene Fragen, die nicht
frei sind von Vorurteilen in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Religion, nationale Herkunft, Geschlecht (einschließlich
Schwangerschaft), sexuelle Orientierung, Behinderung, Alter, Kriegsveteranen-Status oder sonstige Merkmale,
deren Berücksichtigung eine rechtswidrige Diskriminierung darstellen;
• Unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche eines Mitarbeiters oder einer anderen Person, mit der Sie arbeiten;
• Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften in Ihrem Land (z.B. Beschäftigung von Minderjährigen);
• Verweigerung, mit bestimmten Personen aufgrund ihrer Rasse, Religion, ihrem Geschlecht usw. zusammenzu­
arbeiten oder zu kooperieren;
• Weitergabe von arbeitnehmerbezogenen Daten an eine Person, welche die Daten nicht für geschäftliche Zwecke
benötigt, hierfür nicht authorisiert ist oder nicht von dem betreffenden Arbeitnehmer ermächtigt wurde.
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Integrity deutsch neu
29.03.2001 17:17 Uhr
Seite 27
Geist
Wortlaut
unserer Verpflichtung
Schutz des
Gesellschafts­
vermögens
Jeder GE Mitarbeiter soll dazu beitragen, dass
GE seine finanzielle Integrität bewahrt. Dazu sind
richtige Bilanzen notwendig. Darüber hinaus ist das
Eigentum der Gesellschaft zu schützen, ganz gleich,
ob es sich dabei um Geräte, elektronische Dateien,
GE Markenzeichen oder vertrauliche Informationen
über eine bevorstehende Transaktion handelt. Und
schließlich ist jeder Mitarbeiter dazu verpflichtet, für
die Gesellschaft vernünftige Geschäftsentscheidungen
zu treffen, die frei von Eigeninteressen familiärer,
finanzieller oder anderer Art sind.
Die in diesem Abschnitt zusammengefassten Richt­
linien betreffen die einzelnen Pflichten zum Schutz
des Gesellschaftsvermögens:
•
•
•
•
Interessenkonflikte
Kontrolle und Transparenz im Unternehmen
Insidergeschäfte & Insidertipps
Geistiges Eigentum
Integrity – The Spirit & the Letter of Our Commitment
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Integrity deutsch neu
29.03.2001 17:17 Uhr
Seite 28
Interessenkonflikte
(Richtlinie 30.5)
ZUSAMMENFASSUNG
GE gewährt jedem Mitarbeiter das Recht, sich außerhalb seines Berufs an anderen Geschäften finanzieller oder sonstiger Art zu
beteiligen, sofern diese Geschäfte gesetzeskonform sind und er dadurch in der Erfüllung seiner Pflichten in keinen Interessenkon­
flikt mit der Gesellschaft gerät. Die Mitarbeiter sollen weder irgendwelche Mittel noch den Einfluss von GE oder den guten Namen
missbrauchen oder dem Ruf der Gesellschaft schaden. Die Wirksamkeit dieser Richtlinie hängt stark von der Kooperationsbereitschaft
aller Mitarbeiter ab, sämtliche Situationen anzuzeigen, welche möglicherweise gegen die Intention dieser Richtlinie und die all­
gemein anerkannten, in der Richtlinie zum Ausdruck kommenden ethischen Grundsätze verstoßen.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Informieren Sie Ihren Vorgesetzten sowie einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereiches oder den Leiter der
Finanzabteilung Ihres Betriebes schriftlich über Ihre externen Aktivitäten, Beteiligungen oder Geschäftsbeziehun­
gen, bei denen ein Interessenkonflikt vorliegen oder der Eindruck eines Interessenkonflikts entstehen könnte.
• Beachten Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften und GE Richtlinien, sondern wenden Sie Ihr eigenes gutes
Urteilsvermögen auch auf Ihre persönlichen und geschäftlichen Aktivitäten außerhalb Ihrer Tätigkeit bei GE an.
• Vermeiden Sie Handlungen oder Geschäftsbeziehungen, die in einem Interessenkonflikt zu Ihren Aufgaben
bei GE stehen oder diesen Eindruck erwecken könnten.
• Missbrauchen Sie nicht die Mittel, das geistige Eigentum, die Zeit und Einrichtungen der Gesellschaft
(einschließlich Büroausstattung, E-mails und Computer-Anwendungen).
• Holen Sie sich die notwendigen Genehmigungen ein, bevor Sie ein Amt als Mitglied eines Geschäftsführungs­
oder Aufsichtsorgans bei einem nicht verbundenen Unternehmen annehmen.
• Holen Sie sich die Genehmigung Ihres Vorgesetzten ein, bevor Sie ein Mitglied eines Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsratsorgans eines gemeinnützigen Vereins oder einer Stiftung werden, die mit GE geschäftlich zu tun
haben oder von GE finanzielle oder andere Unterstützung erwarten.
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Beteiligung an einer Gesellschaft, wenn Sie GE’s Geschäftstätigkeit mit dieser Gesellschaft beeinflussen können;
• die Annahme von externen Nebentätigkeiten, bei denen Sie versucht sein könnten, während Ihrer Arbeitszeit
bei GE daran zu arbeiten oder Arbeitsmittel oder Materialien von GE dafür zu verwenden;
• die Annahme von Geschenken von Lieferanten, Kunden oder Konkurrenten, die einen geringfügigen Wert
übersteigen, während Sie durch Ihre Tätigkeit bei GE Entscheidungen von GE beeinflussen können, die das
nicht verbundene Unternehmen betreffen könnten oder dieser Eindruck entstehen könnte;
• die Gewährung von persönlichen Rabatten oder Vorteilen von Lieferanten, Dienstleistern oder Kunden, die
nicht für die Allgemeinheit oder für GE Mitarbeiter in ähnlicher Stellung gelten;
• die Annahme eines Angebots, Aktien zu Vorzugskonditionen für Familienangehörige und Geschäftsfreunde bei
einer Börseneinführung einer Gesellschaft zu erwerben, mit der Sie durch Ihre Tätigkeit bei GE geschäftlich
zu tun haben;
• die Vermittlung oder Vergabe von Aufträgen an einen Zulieferer, der einem Verwandten oder engem Freund
gehört oder von einem Verwandten oder engen Freund geführt wird;
• den Missbrauch von Gesellschaftsmitteln, Ihrer Stellung oder Ihrem Einfluss bei GE, um ein nicht verbundenes
oder gemeinnütziges Unternehmen zu fördern oder zu unterstützen;
• die bevorzugte Einstellung, direkte Aufsicht oder Beförderung eines Ehepartners, Verwandten, engen Freundes;
• eine Liebes- oder andere persönliche Beziehung, die sich möglicherweise nicht mit den Pflichten eines
GE Mitarbeiters oder den Gesellschaftsinteressen vereinbaren lässt.
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Integrity – Geist und Wortlaut unserer Verpflichtung
Integrity deutsch neu
29.03.2001 17:17 Uhr
Seite 29
Kontrolle und Transparenz im Unternehmen
(Richtlinie 30.7)
ZUSAMMENFASSUNG
Kontrolle und Transparenz im Unternehmen umfasst drei Elemente, die für die von GE angestrebte Maximierung des Shareholder
Value von wesentlicher Bedeutung sind: 1) Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Unternehmensrichtlinien,
2) genau einzuhaltende Verfahren, die gewährleisten, dass Management-Entscheidungen auf fundierten wirtschaftlichen Ana­
lysen und einer gewissenhaften Einschätzung der Risiken beruhen, und dass Sach- und Finanzvermögen sowie die gewerblichen
Schutzrechte der Gesellschaft geschützt und optimal genutzt werden und 3) Wahrheitsgemäße Geschäftsberichte und -prognosen,
damit diese rechtzeitig und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend veröffentlicht werden.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Beachten Sie die anerkannten Bilanzierungsgrundsätze von GE und die allgemein anerkannten Bilanzierungs­
grundsätze sowie alle für die Rechnungslegung und Bekanntmachung von Geschäftsvorfällen, Schätzungen
und Prognosen geltenden Standards, Gesetze und Vorschriften.
• Führen Sie vollständig und richtig Buch über alle Transaktionen.
• Schützen Sie alle Sach- und Finanzanlagen, wertvollen Informationen sowie alle anderen immateriellen
Vermögenswerte der Gesellschaft.
• Wenden Sie bei Geschäftsentscheidungen wirtschaftliche Kriterien unter Berücksichtigung der Risiken an.
• Legen Sie dem Management rechtzeitig den Tatsachen entsprechende Prognosen und Berichte vor.
• Sorgen Sie für geeignete Prüfverfahren und Überwachungssysteme.
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Geschäftsergebnisse, welche die ihnen zugrundeliegenden Leistungen nicht richtig widerspiegeln zu scheinen;
• falsche Rechnungsunterlagen, wie zum Beispiel überhöhte Reise- und Spesenabrechnungen, fehlerhafte
Zeitaufstellungen, Arbeitszettel oder Rechnungen;
• Geschäfte, die vernünftigen wirtschaftlichen Prinzipien widersprechen;
• Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte;
• nicht vorhandene Risikokontrollen, die die Gesellschaft vor Verlust von Vermögenswerten schützen;
• Sachanlagen oder andere Gesellschaftsmittel, die besser genutzt, verteilt oder gewinnbringender veräußert
werden könnten;
• Umgehung von Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren;
• Effizienz von Geschäftsabläufen und Kontrollen in neu erworbenen Unternehmen und abgelegenen
Betriebsstätten mit geringer Mitarbeiterzahl.
Integrity – The Spirit & the Letter of Our Commitment
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Integrity deutsch neu
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Insidergeschäfte & Insidertipps
(Richtlinie 20.13)
ZUSAMMENFASSUNG
GE ist weltweit fairen und offenen Märkten für öffentlich gehandelte Wertpapiere verpflichtet. Aus diesem Grund hat GE Verhal­
tensregeln für Mitarbeiter und andere Personen aufgestellt, die durch ihre Tätigkeit bei GE in den Besitz von Materialien oder
kurssensiblen, nicht-öffentlichen Informationen kommen (Insiderinformationen). Insidergeschäfte und Insidertipps sind in den
meisten Ländern, in denen GE tätig ist, strafbar. GE fordert in dieser Richtlinie nicht nur die strikte Einhaltung der maßgeblichen
Gesetze, sondern dass bereits jeder Anschein von Insidergeschäften und Insidertipps vermieden wird. Diese Richtlinie will weder
die Freiheit der Mitarbeiter, zulässige private Anlageentscheidungen zu treffen, noch das Recht der Gesellschaft, Insiderinforma­
tionen im Rahmen der laufenden Geschäfte rechtmäßig zu verwenden und weiterzugeben, einschränken.
Unter Insidergeschäften versteht man den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien oder anderen Wertpapieren einer Gesellschaft,
über die man Insiderinformationen hat. Unter Insidertipps versteht man die Weitergabe von Insiderinformationen über eine Ge­
ellschaft zum Beispiel an einen Verwandten, Kollegen oder Freund, damit diese Person unter Ausnutzung solcher Informationen
Aktien oder andere Wertpapiere dieser Gesellschaft erwerben oder veräußern kann.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Erwerben oder veräußern Sie nie Aktien oder andere Wertpapiere einer Gesellschaft, über die Sie Insider­
informationen haben.
• Empfehlen oder schlagen Sie nie einer anderen Person vor, Aktien oder andere Wertpapiere einer Gesellschaft
zu erwerben, zu veräußern oder zu behalten, wenn Sie über diese Gesellschaft Insiderinformationen haben.
• Teilen Sie keiner außenstehenden Person (einschließlich Familienangehörigen) Insiderinformationen mit, es
sei denn, dass dies für die ordnungsgemäße und effektive Durchführung von GE Geschäften notwendig ist und
die erforderlichen Vorkehrungen getroffen wurden, um den Missbrauch der Informationen auszuschließen.
• Mitarbeitern wird dringend geraten, einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereichs bei der Feststellung, ob
die Mitteilung von Insiderinformationen notwendig ist und vorschriftsgemäß durchgeführt wird, zu konsultieren.
• Teilen Sie Insiderinformationen nur innerhalb von GE im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit mit und
nur dann, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass diese Informationen missbraucht werden.
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Nicht in der Lage zu sein, Insiderinformationen zu erkennen. Insiderinformationen sind nicht-öffentliche
Informationen, die ein vernünftiger Anleger für seine Anlageentscheidung als wichtig erachten würde;
– Insiderinformationen können GE oder ein anderes Unternehmen (z.B. Lieferanten, Kunden oder Geschäfts­
partner von GE) betreffen;
– Insiderinformationen sind nicht-öffentliche kursbeeinflussende Informationen, wie zum Beispiel Informatio­
nen über einen bevorstehenden Unternehmenszusammenschluss oder -erwerb, -verkauf oder ein bevorstehen­
des Joint Venture, eine wichtige Auftragsvergabe oder Vertragsbeendigung, einen Rechtsstreit oder Forde­
rungen von großer Bedeutung, die Bekanntgabe von Unternehmensgewinnen oder eine Veränderung der
Dividendenpolitik, eine bedeutende Produktentwicklung, den Gewinn oder Verlust eines wichtigen Kunden
oder Lieferanten, die Beantragung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
• Nicht-öffentliche Informationen über eine Gesellschaft, die Ihre eigene Entscheidung, Aktien oder andere
Wertpapiere dieser Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, beeinflussen würde, sind wahrscheinlich
Insiderinformationen.
• Insidertipps sind wahrscheinlich auch Insiderinformationen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sie
von einer Person stammen, die Kenntnis von Insiderinformationen hat.
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Geistiges Eigentum
ZUSAMMENFASSUNG
Das geistige Eigentum von GE (Patente, Betriebsgeheimnisse, Marken, Urheberrechte oder andere gesetzlich geschützte Informatio­
nen) gehört zu den wertvollsten Vermögenswerten der Gesellschaft. Es ist GEs Firmenpolitik, wirtschaftlich bedeutendes geistiges
Eigentum zu begründen, zu schützen, zu erhalten und zu verteidigen und diese Rechte verantwortungsvoll zu verwerten. Alle
Mitarbeiter müssen Maßnahmen zum Schutz dieser Vermögenswerte ergreifen.
GE schützt nicht nur sein eigenes geistiges Eigentum, sondern beachtet die gewerblichen Schutzrechte Dritter. In manchen Ländern
kann der Diebstahl und die widerrechtliche Verwendung von Betriebsgeheimnissen, anderen gesetzlich geschützten Informationen
oder geistigem Eigentum hohe Bußgelder und Strafen für GE und betroffene Personen nach sich ziehen. Bei neuen GE Produkten,
Dienstleistungen (einschließlich E-commerce), Verfahren und Software sowie bei einer geplanten Verwertung oder Nutzung von
fremden geistigen Eigentum sollte rechtzeitig ausreichend geprüft werden, ob dabei die Rechte Dritter verletzt werden.
DIE WICHTIGSTEN VERHALTENSREGELN
• Erkennen und schützen Sie das wirtschaftlich bedeutende geistige Eigentum der Gesellschaft.
• Teilt eine außenstehende Person unaufgefordert eine Idee mit, halten Sie das GE Verfahren für eingereichte
Ideen ein. Das gilt auch für Mitarbeitererfindungen, die nicht unter den „Vertrag über Erfindungen von Mit­
arbeitern und firmeneigene Informationen“ (EIPIA) fallen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie
auf der Intranetseite „integrity.ge.com“ unter „Management-Verfahren Geistiges Eigentum“.
• Beachten Sie alle rechtsgültigen Patente, Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte von anderen.
Konsultieren Sie einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereichs über die für die Verwertung oder Nutzung
erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen.
• Konsultieren Sie einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereiches, bevor Sie:
– von außenstehenden Dritten (zum Beispiel von ehemaligen Arbeitgebern von GE Mitarbeitern) vertrauliche
Informationen erbitten, annehmen, verwerten oder nutzen;
– vertrauliche Informationen von GE an außenstehende Dritte weitergeben;
– Dritten gestatten, geistiges Eigentum von GE zu verwerten oder zu nutzen.
• Machen Sie Ihre gewerblichen Schutzrechte nur auf rechtlich zulässige Weise geltend.
• Seien Sie sich über Ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft in Bezug auf neue Erfindungen und Ideen, die
sie als GE Mitarbeiter entwickeln, im Klaren. Konsultieren Sie einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereichs,
wenn sie hinsichtlich dieser Pflichten oder hinsichtlich des von vielen Mitarbeitern zu unterzeichnenden Ver­
trags über Erfindungen von Mitarbeitern (EIPIA) Fragen haben.
• Befolgen Sie die Richtlinien zum Gebrauch des GE Kennzeichens („GE Identity Manual“) und zum Gebrauch
der wichtigsten Markenzeichen und Markennamen von GE.
• Befolgen Sie das Management-Verfahren für gewerbliche Schutzrechte und das Markennamen-, Markenzeichen­
und Kennzeichenprogramm von GE, welche auf der Intranetseite „integrity.ge.com“ beschrieben sind.
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Geistiges Eigentum
WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN
• Vertrauliche Informationen, die Sie von einem Mitarbeiter über dessen vorherigen Arbeitgeber erhalten;
• Annahme vertraulicher Informationen von einem außenstehenden Dritten aufgrund einer Beziehung, die
ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurde oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, ohne
zuvor einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereichs zu Rate gezogen zu haben.
• Gespräche mit Kunden oder Lieferanten über vertrauliche Informationen von GE;
• Ideen von einer außenstehenden Person für ein neues Produkt, ein Produktmerkmal, eine Dienstleistung oder
einen Namen, die zur technischen Überprüfung oder zur Beurteilung durch das Management weitergeleitet
werden, ohne das GE Verfahren für eingereichte Ideen zu befolgen;
• Einführung eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung oder die Bekanntmachung von Informatio­
nen über ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung, ohne dass zuvor eine Entscheidung über die An­
meldung eines gewerblichen Schutzrechts getroffen wurde;
• Einführung oder Bekanntmachung eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung oder eines neuen
Namens für ein Produkt oder eine Dienstleistung, bevor eine Verletzung von Patent- und Markenzeichen
Dritter ausgeschlossen wurde;
• Androhen rechtlicher Schritte gegen eine Person, die verdächtigt wird, gewerbliche Schutzrechte von GE
verletzt zu haben, ohne zuvor einen GE Legal Counsel Ihres Geschäftsbereiches zu Rate gezogen zu haben.
• Einstellung einer Person, die in ihrer vorherigen Stellung für einen Wettbewerber gearbeitet hat, ohne die
nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die unbeabsichtigte Weitergabe von vertraulichen Informationen im
Besitz des Wettbewerbers zu verhindern.
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Stichwortverzeichnis
abhängige Unternehmen…6, 7, 16
Ahndung von Verletzungen…6, 9
allgemein anerkannte Bilanzierungs
grundsätze…29
allgemeine Verhaltensregeln…5, 6
Auslagenerstattung…12
Bargeld…16
Barzahlung…16, 17
Bedenken…4, 6, 7, 8, 9, 10
Bedenken melden…7, 8, 10
Beförderung…26, 28
Behinderung…26
Belästigung…26
Berater…6, 12, 21
Bestechung…12, 13
Betriebsgeheimnisse…31
Bevorrechtigte Aktien für Familienange
hörige und Geschäftsfreunde…28
Bezahlung…26
Beziehungen zu Lieferfirmen…11, 19
Bewirtungen…12, 21
Bilanzierungsgrundsätze…29
Boykotte…14
Datenschutz…11, 18, 26
Diskriminierung…26
Dritte…6, 8, 16, 23, 29, 31
GE Gemeinschaft…24
geistiges Eigentum…19, 27, 28, 29, 31, 32
Geldwäsche…16
Geldwäschebekämpfung… 11, 16, 17
gemeinnützige Tätigkeiten…28
Geschäftsberichte…29
Geschenke…12, 19, 28
Gesundheit…10, 19, 24, 25
gewerbliche Schutzrechte…19, 31, 32
giftige Stoffe…25
globales Unternehmen…7
globaler Wettbewerb…22
Handelsverbot unterliegende Personen…14
Hinweise zur Benutzung dieses Leitfadens…4
Importe…14,15
Innerbetriebliche Verfahren und Richtlinien…9
Insidergeschäfte & Insidertipps…27, 30
Insiderinformationen…30
Integritätserklärung…9
Intranetseite über Integritätsanforderun
gen…4, 7, 9, 12, 31
Interessenkonflikte…5, 19, 27, 28
internationale Finanzgeschäfte…14
internationale Handelskontrollbestimmun
gen…11, 14
Joint Venture…16, 23, 30
ethische Grundsätze/Standards…10, 21, 28
Eigentum…19, 26, 27, 28, 31, 32
Einhaltung von internationalen
Handelskontrollbestimmungen…14
Einhaltung wettbewerbsrechtlicher
Bestimmungen…22, 23
Einstellung…26, 28, 32
Embargo…15
Erwerb…23, 30
Exporte…14
Fairness am Arbeitsplatz…5, 24, 26
Familie…13, 27, 28, 30
feindselige Arbeitsatmosphäre…26
Förderungsmaßnahmen…26
Förderungszahlung…12
Frauen…19, 26
Fusion…23, 30
Kartellrecht…22
„Know your Customer“…16
Kontrolle und Transparenz im
Unternehmen…27, 29
Kostenberechnung…21
Kundenbeziehungen…16, 19
Lizenzen…14, 23, 31
Lieferanten…11, 18, 19,21, 24, 28, 30, 32
Minderheiten…19, 26
Nebentätigkeiten von Mitarbeitern…28
nicht öffentliche Informationen…30
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Stichwortverzeichnis
öffentliche Verträge…19, 21
Ombudsperson…7, 8, 9, 10
Patente…31, 32
politische Spenden…12
Preise…15, 22, 23, 30
Privatsphäre…18, 26
Prognosen…29
Provisionen…13
Reisekosten…12, 29
Rechnungsunterlagen…29
restriktive Handelspraktiken…14
Sanktionen…8, 9, 15
Schutz des Gesellschaftsvermögens…27
Schwarze Liste…14
selbstständige Unternehmer
Sicherheit…10, 15, 19, 24, 25
Sorgfalt…12, 16
Spenden…12
staatliche Aufträge…20
Teilzeitarbeit…28
Tochtergesellschaften und andere
abhängige Unternehmen…6, 7
Transaktionen…12, 14, 15, 16, 17, 21, 29
Überweisung…17
Umweltschutz, Gesundheit &
Sicherheit…24, 25
unabhängige Unternehmen…6
Unterkunft…12
Unternehmer…6, 12, 21
Unternehmenszusammenschluss…23, 30
unzulässige Zahlungen…11, 12, 13, 19
Urheberrechte…31
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Integrity – Geist und Wortlaut unserer Verpflichtung
verbundene Unternehmen…8, 28
verdächtige Transaktionen…16
Vergabebeamter…21
Verletzungen…4, 6, 7, 8, 9, 10
Vermögenswerte…12, 27, 29, 31
Verpflichtungen der Führungskräfte…8
Verpflichtungen der Mitarbeiter…7
Versandpapiere…14
Vertragshändler…6, 12, 21
vertrauliche Informationen…27, 29
Vertreter…6, 12, 17, 21
Vertriebspartner…6, 12, 21
Verwandte…19, 28, 30
Warennamen…31
Warenzeichen…27, 31, 32
Wertmaßstäbe…10
Wertpapiere…30
Wettbewerber…23, 28, 32
Wettbewerbsrecht…22, 23
Zahlungen…12, 13, 15, 16, 17, 19
Zulieferer…28
Zusammenarbeit mit Kunden und
Lieferanten…11
Zusammenarbeit mit staatlichen
Stellen…20, 21
Zuwendungen…12, 21
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