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III. Personalnachrichten MJKE Zur Oberamtsrätin mit Wirkung vom 1.2.2016: Freia SommerFehse, Ministerium für Justiz, Kultur und Europa. Gerichte Ern a n n t : Zur Justizoberwachtmeisterin: Justizoberwachtmeisteranwärterin Josy Schlemmer, Amtsgericht Norderstedt. Zum Justizoberwachtmeister: Justizoberwachtmeisteranwärter Frederic Sieling, Amtsgericht Schwarzenbek; Justizoberwachtmeisteranwärter Jan Siemonsen, Amtsgericht Eckernförde. Schl. Holst. Oberverwaltungsgericht Ern a n n t : Zum Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachmeister Michael Hopp, Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht. Staatsanwaltschaften Ern a n n t : Zur Leitenden Oberstaatsanwältin: Oberstaatsanwältin Birgit Heß, Staatsanwaltschaft Kiel. Zum Staatsanwalt – als Gruppenleiter –: Staatsanwalt Christian Braunwarth, Staatsanwaltschaft Lübeck. Zum Oberregierungsrat: Regierungsrat Jonas Lehmann, Staatsanwaltschaft Kiel. Ver s e t z t : Erster Justizhauptwachtmeister Jörg Drews von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg an das Landgericht Flensburg. Ein t r i tt i n d e n Ru h e s t a n d : Leitender Oberstaatsanwalt Peter Schwab, Staatsanwaltschaft Kiel. Arbeitsgerichtsbarkeit Ein t r i tt i n d e n Ru h e s t a n d : Direktor des Arbeitsgerichts Dieter Sibbers, Arbeitsgericht Lübeck. Vollzugsanstalten Ein t r i tt i n d e n Ru h e s t a n d m i t A b l a u f d e s Monats Deze m b e r 2 015 : Justizamtsinspektor Michael Gerds, JVA Lübeck. Ver s e t z u n g i n d e n Ru h e s t a n d m i t A b l a u f des 31. Deze m b e r 2 015 : Justizamtmann Wilhelm Schulz, JVA Lübeck. Versetzt mit W irkung vom 1. Januar 2016 an das Landesamt für Ausländerangelegenheiten N������� eumünster: Justizobersekretär Ralf Paustian, JVA Lübeck���. Notare: Ernannt: Anja Tilgner, Schleswig; Andreas Jahn, Eutin; Dr. Hauke Seidel, Neustadt/H.; Nils von Bergner, Schenefeld; Stefan Eckermann, Heide/H.; Alexander Ermer, Marne. Not aramt erloschen: Michael Middelmann, Wedel. Zweite Staatsprüfung für Juristen; bestanden im Monat Dez.15/Januar 2016: Dezember 2015: Christopher Jahn, Kronshagen; Rune Weltz, Hamburg; Tilman Bock, Wentorf; Irina Behrmann, Norderstedt; Vincent Nguyen, Hamburg; Ebru-Eda Al Norderstedt; Philipp Wittchow Eutin; Ladan Mahmoudi, Norderstedt; Tanja Woisin, Lübeck; Julia Runge, Kiel; Tobias Kleimann, Kiel; Claudia Heinrich, Hamburg; Sabrina Parnitzke, Lübeck; Hauke Stehr, Kiel; Nadine Pieper, Hamburg. Januar 2016: Filiz Eskisenkaya, Hamburg; Corina Lenz, Hamburg; Rita Köpke, Hamburg; Thomas Mann, Pinneberg; Elisabeth Förster, Hamburg; Jessica Thamling, Hamburg; AnneSophie von Koester, Hamburg; Jessica-Rosalia Reimers, Hamburg; Sabrina Homrich, Lübeck; Natalie Hennrich, Taunusstein; Peyman Tavara, Hamburg; Ulrike Flau, Hamburg; Julia Lange, Nordhastedt; Karen Bosserhoff, Lübeck; Elisabeth Burczyk, Hamburg; Nils Arp, Hamburg; Anne-Kristin Adam, Klütz; Lucia-Marie Salmen, Hamburg; Samir El-Falaky, Hamburg; Conrad-Sebastina Conrad, Hamburg; Cornelia Jureit, Hamburg; Philipp Till, Lübeck; Andreas Voigt, Lübeck; Johanna Vogt, Hamburg; Christine Stöber, Hamburg; Vincent Harmstorf, Hamburg; Hendrik Behrens, Elmshorn; Dana-Kristin Gerngroß, Rendsburg; Julia Gutsche, Hamburg; Carmen Kraszon, Kaltenkirchen; Canar Kurt, Hamburg; Maike Ludewig, Hamburg; Ulf Marr, Hamburg; Tilmann Kirsch, Hamburg; Leonie Bardt, Hamburg; Marc-André Jänisch, Hamburg; Matthias Beckmann, Düsseldorf; Jan Meister, Hamburg; Christine Sommerfeld, Elmshorn; Carola Boeckmann, Lübeck; Sina Biallek, Kiel. IV. Ausschreibungen Bek. d. MJKE vom 1. März 2016 – II 332/5112 Ea – 1838 – (SchlHA 2016 S. 86) 1. Bekanntmachung Es werden Bewerbungen für die Besetzung folgender Planstellen entgegengenommen: 1 Stelle der BesGr. R 2 mit einer Amtszulage nach Anlage 8 SHBesG für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt – als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter und zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leitenden Oberstaatsanwältin oder des Leitenden Oberstaatsanwalts – bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Kiel, 1 Stelle der BesGr. R 2 mit einer Amtszulage nach Anlage 8 SHBesG für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt – als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter und zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leitenden Oberstaatsanwältin oder des Leitenden Oberstaatsanwalts – bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Lübeck, 1 Stelle der BesGr. R 2 mit einer Amtszulage nach Anlage 8 SHBesG für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt – als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter und zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leitenden Oberstaatsanwältin oder des Leitenden 86 Oberstaatsanwalts – bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Itzehoe. Die Stellen sind jeweils mit einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt zu besetzen, die oder der sich in einem Beförderungsamt in besonderer Weise bewährt hat. Gesucht wird eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die den durchgeführten und noch anstehenden Strukturveränderungen in der Justiz aufgeschlossen gegenübersteht und in der Lage ist, diese aktiv gestaltend voranzutreiben. Unverzichtbar sind ein ausgeprägtes Organisationsvermögen sowie die besondere Befähigung zur Personalführung; gefordert ist ein kooperativer Führungsstil, der insbesondere die für neue Techniken und Organisationsformen notwendige Akzeptanz aller in der Justiz Tätigen schafft und sie zur verantwortlichen Mitgestaltung im Interesse des Ansehens der Justiz in der Öffentlichkeit motiviert. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. SchlHA 3/2016 Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 (SchlHA S. 206), geändert durch Allgemeine Verfügung vom 30. Dezember 1971 (SchlHA 1972 S. 22). Bewerbungen werden erbeten binnen drei Wochen ab Datum dieser Bekanntmachung. Gleichzeitig wird um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift gebeten. 2. Bekanntmachung Es werden Bewerbungen für die Besetzung der folgenden Planstelle entgegengenommen: 1 Stelle der BesGr. R 2 für eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt – als Dezernentin oder Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht – bei der Staatsanwaltschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig Das Tätigkeitsfeld umfasst die klassische Dezernatsarbeit, also die Bearbeitung von Rechtseinzel- und Generalsachen. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 (SchlHA S. 206), geändert durch Allgemeine Verfügung vom 30. Dezember 1971 (SchlHA 1972 S. 22). Bewerbungen werden erbeten binnen drei Wochen ab Datum dieser Bekanntmachung. Gleichzeitig wird um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift gebeten. 3. Bekanntmachung: Ich sehe Bewerbungen entgegen für die planmäßige Besetzung von 1 Stelle der BesGr. R 2 für eine Richterin am Amtsgericht oder einen Richter am Amtsgericht – als weitere aufsichtsführende Richterin oder weiterer aufsichtsführender Richter – bei dem Amtsgericht Itzehoe Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 – SchlHA S. 206 – in Verbindung mit der Allgemeinen Verfügung vom 30. Dezember 1971 – SchlHA 1972 S. 22 –. Bewerbungen werden erbeten binnen drei Wochen ab Datum dieser Bekanntmachung. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift. 4. Bekanntmachung Ich sehe Bewerbungen entgegen für die planmäßige Besetzung von 2 Stellen der BesGr. R 1 für Richterinnen oder Richter am Verwaltungsgericht bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an schleswigholsteinische Richterinnen und Richter auf Probe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. SchlHA 3/2016 1 Stelle der BesGr. R 1 für eine Richterin oder einen Richter am Landgericht bei dem Landgericht Lübeck Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an schleswigholsteinische Richterinnen und Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 (SchlHA S. 206), geändert durch Allgemeine Verfügung vom 30. Dezember 1971 (SchlHA 1972 S. 22). Bewerbungen werden erbeten binnen drei Wochen ab Datum dieser Bekanntmachung. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift. –––––––––––––– Bek. d. Präs. d. SchlHOLG vom 2. Februar 2016 – 2341 E – 1 SH – (SchlHA 2016 S. 87) Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern für die Gerichtsvollzieherlaufbahn Es ist beabsichtigt, zum 1. Dezember 2016 wieder Anwärterinnen und Anwärter zum Vorbereitungsdienst für die Gerichtsvollzieherlaufbahn zuzulassen. Die Zulassung richtet sich nach der Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieher-LAPO) vom 11. Dezember 2012 bzw. nach der dann gültigen Gerichtsvollzieher-LAPO. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Beamtinnen und Beamten nach Beendigung der Ausbildung wieder in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt – Fachrichtung Justiz (ehemaliger mittlerer Justizdienst) - eingesetzt werden können, falls eine Verwendung im Gerichtsvollzieherdienst mangels freier Stellen nicht möglich sein sollte. Bewerbungen nach § 6 Gerichtsvollzieher-LAPO sind bis zum 20. April 2016 auf dem Dienstwege einzureichen und mir mit der Regelbeurteilung (Stichtag: 1. September 2015) und einer Stellungnahme des Dienstvorgesetzten vorzulegen. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift. –––––––––––––– Bek. d. Präs. d. Schl.-Holst. OLG vom 18. Februar 2016 – 5112 Eb – 316 – (SchlHA 2016 S. 87) 1. Bekanntmachung Ich sehe Bewerbungen entgegen für die planmäßige Besetzung von 1 Stelle der BesGr. A 12 für eine Justizamtsrätin oder einen Justizamtsrat (als Geschäftsleiterin oder als Geschäftsleiter) bei dem Amtsgericht Eutin. Zu den Aufgaben der Geschäftsleitung gehören die Leitung und Koordinierung folgender Aufgabenbereiche: Personalangelegenheiten, Haushaltsangelegenheiten, Initiierung und Durchführung von Projekten zur Reorganisation von Geschäftsabläufen, Hausverwaltung und Bauangelegenheiten. Die Bewerberin oder der Bewerber muss den anstehenden Strukturveränderungen in der Justiz aufgeschlossen gegenüberstehen und in der Lage sein, diese aktiv gestaltend voranzutreiben. Unverzichtbar sind ein ausgeprägtes Organi- 87 sationsvermögen sowie die besondere Befähigung zur Personalführung; gefordert ist ein kooperativer Führungsstil, der die für neue Techniken und Organisationsformen notwendige Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft und sie zur verantwortlichen Mitgestaltung motiviert. Wünschenswert sind Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Personalverwaltung, des Haushaltsrechts und der Haushaltsabwicklung sowie EDV-Kenntnisse. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleiterin bzw. des Geschäftsleiters erfordert eine abgestimmte und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Führungsebene des Gerichts. Vor Ernennung und endgültiger Bestellung zur Geschäftsleiterin bzw. zum Geschäftsleiter ist gemäß der AV über die Bestellung und Aufgaben der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – AV d. MJKE v.14. April 2015 (SchlHA 2015 S. 175) – eine Bestellung zur kommissarischen Geschäftsleiterin bzw. zum kommissarischen Geschäftsleiter für zwölf bis höchstens vierundzwanzig Monate zur Erprobung vorgesehen. Die Erprobungszeit kann abgekürzt werden, soll aber eine Mindestzeit von sechs Monaten nicht unterschreiten. hen. Die Erprobungszeit kann abgekürzt werden, soll aber eine Mindestzeit von sechs Monaten nicht unterschreiten. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 – SchlHA S. 206 – in Verbindung mit der Allgemeinen Verfügung vom 30. Dezember 1971 – SchlHA 1972 S. 22 –. Bewerbungen werden erbeten bis zum 31. März 2016. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 – SchlHA S. 206 – in Verbindung mit der Allgemeinen Verfügung vom 30. Dezember 1971 – SchlHA 1972 S. 22 –. Bewerbungen werden erbeten bis zum 31. März 2016. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift. Ich sehe Bewerbungen entgegen für die planmäßige Besetzung von 2. Bekanntmachung Ich sehe Bewerbungen entgegen für die planmäßige Besetzung von 1 Stelle der BesGr. A 12 für eine Justizamtsrätin oder einen Justizamtsrat (als Geschäftsleiterin oder als Geschäftsleiter) bei dem Amtsgericht Schwarzenbek. Zu den Aufgaben der Geschäftsleitung gehören die Leitung und Koordinierung folgender Aufgabenbereiche: Personalangelegenheiten, Haushaltsangelegenheiten, Initiierung und Durchführung von Projekten zur Reorganisation von Geschäftsabläufen, Hausverwaltung und Bauangelegenheiten. Die Bewerberin oder der Bewerber muss den anstehenden Strukturveränderungen in der Justiz aufgeschlossen gegenüberstehen und in der Lage sein, diese aktiv gestaltend voranzutreiben. Unverzichtbar sind ein ausgeprägtes Organisationsvermögen sowie die besondere Befähigung zur Personalführung; gefordert ist ein kooperativer Führungsstil, der die für neue Techniken und Organisationsformen notwendige Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft und sie zur verantwortlichen Mitgestaltung motiviert. Wünschenswert sind Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Personalverwaltung, des Haushaltsrechts und der Haushaltsabwicklung sowie EDV-Kenntnisse. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleiterin bzw. des Geschäftsleiters erfordert eine abgestimmte und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Führungsebene des Gerichts. Vor Ernennung und endgültiger Bestellung zur Geschäftsleiterin bzw. zum Geschäftsleiter ist gemäß der AV über die Bestellung und Aufgaben der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – AV d. MJKE v.14. April 2015 (SchlHA 2015 S. 175) – eine Bestellung zur kommissarischen Geschäftsleiterin bzw. zum kommissarischen Geschäftsleiter für zwölf bis höchstens vierundzwanzig Monate zur Erprobung vorgese- 88 3. Bekanntmachung 1 Stelle der BesGr. A 12 für eine Justizamtsrätin oder einen Justizamtsrat (als Geschäftsleiterin oder als Geschäftsleiter) bei dem Amtsgericht Ahrensburg. Zu den Aufgaben der Geschäftsleitung gehören die Leitung und Koordinierung folgender Aufgabenbereiche: Personalangelegenheiten, Haushaltsangelegenheiten, Initiierung und Durchführung von Projekten zur Reorganisation von Geschäftsabläufen, Hausverwaltung und Bauangelegenheiten. Die Bewerberin oder der Bewerber muss den anstehenden Strukturveränderungen in der Justiz aufgeschlossen gegen- überstehen und in der Lage sein, diese aktiv gestaltend voranzutreiben. Unverzichtbar sind ein ausgeprägtes Organisationsvermögen sowie die besondere Befähigung zur Personalführung; gefordert ist ein kooperativer Führungsstil, der die für neue Techniken und Organisationsformen notwendige Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft und sie zur verantwortlichen Mitgestaltung motiviert. Wünschenswert sind Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Personalverwaltung, des Haushaltsrechts und der Haushaltsabwicklung sowie EDV-Kenntnisse. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsleiterin bzw. des Geschäftsleiters erfordert eine abgestimmte und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Führungsebene des Gerichts. Vor Ernennung und endgültiger Bestellung zur Geschäftsleiterin bzw. zum Geschäftsleiter ist gemäß der AV über die Bestellung und Aufgaben der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein – AV d. MJKE v.14. April 2015 (SchlHA 2015 S. 175) – eine Bestellung zur kommissarischen Geschäftsleiterin bzw. zum kommissarischen Geschäftsleiter für zwölf bis höchstens vierundzwanzig Monate zur Erprobung vorgesehen. Die Erprobungszeit kann abgekürzt werden, soll aber eine Mindestzeit von sechs Monaten nicht unterschreiten. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 – SchlHA S. 206 – in Verbindung mit der Allgemeinen Verfügung vom 30. Dezember 1971 – SchlHA 1972 S. 22 –. Bewerbungen werden erbeten bis zum 31. März 2016. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift. SchlHA 3/2016 Bek. d. Präs. d. SchlHOLG v. 25. Februar 2016 – 5112 Ed – 173 – (SchlHA 2016 S. 89) Ich sehe Bewerbungen entgegen für die Besetzung von 1 Stelle für den Bewährungsaufstieg gem. § 27 ALVO in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt für eine Justizamtsinspektorin oder einen Justizamtsinspektor. Der Bewährungsaufstieg soll ab dem 1. Oktober 2016 bei dem Amtsgericht Kiel durchgeführt werden. Aufgabengebiet: • Personalangelegenheiten der Justizwachtmeister • Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Justizwachtmeister • Koordinierung und Organisation der Angelegenheiten der Justizwachtmeisterei und des Servicepoints • Sicherheitsrelevante Angelegenheiten einschließlich der Vorbereitung der durch den Präsidenten auszusprechenden Hausverbote • Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Legalisation von Urkunden; Apostillen • Angelegenheiten der Zahlstelle und der Gerichtskostenstempler • Prüfungsstelle für den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland und für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland • Wahrnehmung der SAP-Aufgaben einschließlich der Vorbereitung der Unterschriftsmitteilung nach Nrn. 20.3 und 20.4 VV zu § 70 LHO • Datentransfer EEZ-Lokal • Fortbildungsangelegenheiten einschließlich der IT für alle Personalgruppen ab Vorliegen der Anmeldungen auf eine ausgeschriebene Veranstaltung. • Hauptgruppen des Generalaktenplanes Ziffer 3 und 4 • Reisekosten- und Trennungsgeldangelegenheiten • Koordinierung SAP-Angelegenheiten • Prüfung ausgegebener Kostenstempler Dritter • Prüfung Gerichtskostenstempler in der Zahlstelle • Ordentliche Prüfung der Aufbewahrungsliste/unvermutete Prüfung • Prüfung der Verwendung der Gerichtskostenstemplerabdrucke (Verteilung an Rechtspfleger) • Durchführung von Geschäftsprüfungen • Angelegenheiten der laufenden Verwaltung Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, die ihre Laufbahn durchlaufen (Justizamtsinspektorin oder Justizamtsinspektor) und mindestens eine Dienstzeit (§§ 25 Abs. 2, 45 ALVO) von 15 Jahren erfüllt haben, können zum Aufstieg zugelassen werden, wenn ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen. Die Zugangsvoraussetzungen zum Bewährungsaufstieg und die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsreihe werden derzeit mit dem Gesetz zur Modernisierung des Beamtenrechts angepasst. Das Auswahlverfahren und der Bewährungsaufstieg werden nach den jeweils gültigen Vorschriften durchgeführt. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom 9. September 1970 – SchlHA S. 206 – in Verbindung mit der Allgemeinen Verfügung vom 30. Dezember 1971 – SchlHA 1972 S. 22 –. Bewerbungen werden erbeten bis zum 31. März 2016. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift. –––––––––––––– Bek. d. Präs. d. LAG Schl.-Holst. v. 17. Februar 2016 – 200 Ea – (SchlHA 2016 S. 89) Ich sehe Bewerbungen entgegen für die Besetzung von 1 Stelle der BesGr. A 12 für eine Justizamtsrätin oder einen Justizamtsrat bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit. Beabsichtigt ist ein Einsatz im Bereich der Verwaltung des Landesarbeitsgerichts. Es soll als Aufgabenbereich auch die Tätigkeit des Geschäftsleiters des Landesarbeitsgerichts übernommen werden. Zu den Aufgaben der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters bei dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel gehören insbesondere die Leitung und Koordinierung folgender Aufgabenbereiche: • Personalangelegenheiten aller Dienste (soweit delegiert) für die gesamte Gerichtsbarkeit, • Aufstellung und Vollzug des Personalhaushalts (Controlling), • Koordinierung der Verwaltungsabläufe, • Initiierung und Durchführung von Projekten zur Reorganisation von Geschäftsabläufen sowie • Geschäftsleitung des Landesarbeitsgerichts. Ergänzend wird hinsichtlich der weiteren Aufgaben auf die Allgemeine Verfügung über die Bestellung und Aufgaben der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein vom 14. April 2015 – II 34/3010 – 79a SH – (SchlHA 2015 S. 175) verwiesen. Die Bewerberin oder der Bewerber muss den anstehenden Strukturveränderungen in der Justiz aufgeschlossen gegen- überstehen und in der Lage sein, diese aktiv gestaltend voranzutreiben. Unverzichtbar sind ein ausgeprägtes Organisationsvermögen sowie die besondere Befähigung zur Personalführung; gefordert ist ein kooperativer Führungsstil, der die für neue Techniken und Organisationsformen notwendige Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft und sie zur verantwortlichen Mitgestaltung motiviert. Wünschenswert sind Verwaltungserfahrung und -kenntnisse, insbesondere in den Bereichen Personalverwaltung, Haushaltsrecht, Modernisierungsprojekte und elektronische Datenverarbeitung. Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen werden auf dem Dienstweg erbeten bis zum 14.3.2016. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift. V. Entscheidungen Zivilrecht und Zivilverfahren BGB § 1906 I und IV; PsychKG §§ 1, 7, 16 I und IV 1. Die Unterbringung eines Betroffenen nach dem PsychKG ist nicht dadurch obsolet, dass bereits eine UnterSchlHA 3/2016 bringung der Betroffenen betreuungsgerichtlich nach § 1906 genehmigt worden ist. 2. Der Richtervorbehalt für Fixierungsmaßnahmen folgt nicht aus der entsprechenden Anwendung von § 16 89