Studien- und Ausbildungsführer 2015

Transcription

Studien- und Ausbildungsführer 2015
Studien-und
undAusbildungsführer
Ausbildungsführer
StudiendesFachbereiches
FachbereichesPolizei
Polizei
des
für den Einstellungsjahrgang
2012/13
2015
Impressum
Herausgeber:
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes
Mecklenburg-Vorpommern,
Fachbereich Polizei
Redaktion:
Fachinformationsdienst
Verfasser:
Fachbereich Polizei
Redaktionsanschrift: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und
Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Fachbereich Polizei
Goldberger Straße 12-13
18273 Güstrow
Telefon:
03843/283-405 oder 406
Telefax:
03843/283-907
E-Mail:
[email protected]
www.fh-guestrow.de
Druck:
Eigendruck
© 07/2015
2. Auflage
100 Exemplare
Mitteilungen und Anfragen sind an die Redaktion zu richten!
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers.
2
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Inhalt
Begrüßung5
1
Ihr Ausbildungs- und Studienort Güstrow
6
1.1 Die Stadt Güstrow
6
1.2 Die Entwicklung des Campus
7
2
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege 8
2.1 Status
8
2.2 Organe der Fachhochschule
8
2.3 Aufgaben
8
2.4 Struktur
10
3
Der Fachbereich Polizei
11
3.1 Struktur des Fachbereichs Polizei
11
3.2 Fachbereichsrat 11
3.3 Fachbereichsleitung
12
3.4 Bildungsbeirat 12
3.5 Fachgruppen
12
3.6 Ausbildungs- und Studienleitung
13
3.7 Seminargruppenleitung
13
3.8 Seminargruppensprecher/Seminargruppenordner
14
3.9 Fachverwaltung
14
4
Die Organisationseinheiten der FHöVPR für Ihre Belange
17
4.1 Dezernat 1
17
4.2 Dezernat 2
17
4.3 Dezernat 3
17
4.4 Servicezentrum
18
4.5 Geschäftsstelle des Prüfungsamtes
18
4.6 Bibliothek
19
5
Ansprechpartner der FHöVPR
20
5.1 Informationen zur Wahl der Gremienvertreter der Auszubildenden und Studierenden20
5.2 Auszubildenden- und Studierendenvertretung
20
5.3 Auszubildenden- und Studierendenvertretung im Senat
21
5.4 Auszubildenden- und Studierendenvertretung im Fachbereichsrat
22
5.5 Personalvertretungen
22
5.6 Gleichstellungsbeauftragte
22
5.7 Ärztlicher Dienst der Landespolizei M-V
22
5.8 Suchtkrankenhilfe
23
5.9 Kirchlicher Beistand
23
5.10 Auslandsbeauftragte
24
5.11 Erreichbarkeiten der Lehrenden
24
5.12 Weitere Ansprechpartner
24
6
Wichtige Hinweise
25
6.1 Anwesenheitspflicht/Urlaub
25
6.2 Erkrankung/Fernbleiben vom Dienst
25
6.3 Ausbildung und Studium mit Kindern
26
6.4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
26
6.5 Bekleidung
26
6.6 Besoldung
26
3
6.7
6.8
7
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8
Kopier- und Bindemöglichkeiten
27
Nutzung privater Rundfunk- und Fernsehgeräte bzw. von Computern und
Internet27
6.9 Verpflegung
28
6.10 Rauchverbot
28
6.11 Verhalten auf dem Campus und in den Wohnheimen
28
6.12 Parken
28
6.13 Wichtige Telefonnummern
29
Freizeitangebote
30
7.1 Auf dem Campus
30
7.2 Förderverein
30
7.3 Stadt Güstrow
30
Lageplan
32
4
Herzlich Willkommen!
Sehr geehrte Auszubildende, sehr geehrte Studierende,
Platz für Foto
im Namen aller Mitarbeitenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes
Mecklenburg-Vorpommern heiße ich Sie an Ihrem Ausbildungs- bzw. Studienort herzlich willkommen!
Sie haben sich für einen ganz besonderen Beruf entschieden und treten in den Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Entscheidung bedeutet, dass Sie zukünftig eine verantwortungsvolle Tätigkeit übernehmen, deren Erfüllung ein hohes Maß an Disziplin und Hingabe erfordert.
Künftig werden Sie es sein, die als Angehörige der Landespolizei M-V ein Garant
für Sicherheit darstellen und die die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols in
allen seinen Facetten als Teil Ihres täglichen Dienstes wahrnehmen.
Im Dienste der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfüllen Sie eine wichtige Aufgabe zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit des Landes. Sie sorgen dafür, dass alle Menschen - Bürgerinnen und Bürger aus M-V, Touristen und Zugezogene - in M-V sicher und gerne leben können.
Alle Mitarbeitenden des Fachbereiches Polizei in Lehre und Verwaltung werden Sie
dabei durch die Organisation der Ausbildungs- und Studienabläufe und die theoretische und praktische Wissens- und Kompetenzvermittlung unterstützen, die Ausbildung bzw. das Studium erfolgreich zu absolvieren und sich optimal auf die spätere Tätigkeit vorzubereiten. Ebenso werden sie Ihnen auch außerhalb des Unterrichts
mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die FHöVPR bietet Ihnen hervorragende Rahmenbedingungen zur optimalen Gestaltung einer bzw. eines interessanten, abwechslungsreichen und herausfordernden Ausbildung bzw. Studiums.
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In diesem Sinn wünsche ich Ihnen stellvertretend für alle Mitarbeitenden des Fachbereiches Polizei einen optimalen Ausbildungs- bzw. Studienverlauf sowie einen erfolgreichen Abschluss.
Anja Hamann
Leiterin des Fachbereiches Polizei
5
2
1
Ihr Ausbildungs- und Studienort
Güstrow
1.1
Die Stadt Güstrow
3
4
5
6
7
8
Wenn Sie einen Streifzug durch Ihren neuen Ausbildungs- und Studienort machen
möchten, ist der historische Stadtkern nur zu empfehlen. Teile dieses Stadtkerns
standen vielleicht auch schon 1228, als die Söhne des Fürsten Heinrich Borwin II.
Güstrow das Stadtrecht verliehen.
Im Jahre 1549 führte die Reformation in Güstrow weitgehend zur Beseitigung des
Katholizismus und zur vollständigen Enteignung der katholischen Kirche.
Der General Wallenstein, oberster Feldherr des kaiserlichen Heeres, übernahm 1628
die Herrschaft. Er bezog das Schloss Güstrow und ließ es sich prächtig herrichten.
Wallenstein gestaltete den Verwaltungsapparat um. Er trennte die Justiz von der
Verwaltung und verwandelte den Adels- und Ständestaat in einen straff geführten
Beamtenstaat. Der Eintritt des Schwedenkönigs Gustav II. Adolf in den Dreißigjährigen Krieg 1631 bedeutete das Ende der Herrschaft Wallensteins. Die alten Herzöge
kehrten zurück, die Reformen wurden aufgehoben und Mecklenburg versank in seine alte Rückständigkeit.
Bedeutung erfuhr Güstrow auch im Nordischen Krieg, als hier 1712 August der Starke, Kurfürst von Sachsen und König von Polen, der russische Zar Peter I. und der
schwedische General Steenbock über einen Waffenstillstand verhandelten.
Geringen wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung erlebte Güstrow im 19. Jahrhundert. Verschiedenste Gewerbe- und Industriebetriebe siedelten sich hier an,
erste Bahnlinien entstanden zwischen Güstrow und Bützow und ein Theater wurde
gebaut. Im Jahre 1887 wurde Güstrow zur Garnisonsstadt.
Im Zuge der Aufrüstung im Jahre 1933 wurde die Garnison wesentlich vergrößert.
Des Weiteren wurden Rüstungsbetriebe und Einrichtungen der Wehrmacht angesiedelt. Durch den Einsatz mutiger Bürger konnte 1945 die vollständige Zerstörung
Güstrows verhindert werden.
Nach der Teilung Deutschlands entwickelte sich die Wirtschaft in Güstrow nur sehr
zögerlich. Erst in den 70er und 80er Jahren siedelten sich mehrere Industriebetriebe
in der Stadt an und es entstanden die Neubauviertel Südstadt und Diestelberg.
Kulturell geprägt hat der Maler und Bildhauer Ernst Barlach die Stadt Güstrow, die
ihm zu Ehren den Namen Barlachstadt trägt. Barlach gilt als einer der bedeutendsten deutschen Expressionisten. Er ließ sich 1910 in Güstrow nieder und wirkte hier
bis zu seinem Tod 1938.
Ein Bild von Barlachs Werk können Sie sich unter anderem im Ernst-Barlach-Atelierhaus und im Dom machen.
6
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1
1.2
Die Entwicklung des Campus
1
Ihre Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt im Südteil Güstrows. Der Backsteinbau erstreckt sich entlang der Goldberger Straße und ist ein eingetragenes Denkmal.
2
Begonnen wurde mit dem Bau in den Jahren 1937 bis 1942. In diesen Jahren entstand das Lehrgebäude 1, das als „Hochschule für Lehrerbildung“ genutzt wurde.
In den Kriegsjahren 1942 bis 1945 diente die heutige Fachhochschule militärischen
Ausbildungszwecken und als Lazarett. Am Ende des Krieges 1945 und 1946 waren
hier dann russische Soldaten stationiert.
5
Ab 1946 erhielt das Gebäude wieder seinen originären pädagogischen Zweck. So
wurden in den Jahren 1946 bis 1949 hier Neulehrer in Kurzlehrgängen ausgebildet.
Seit 1949 wurde die spätere Fachhochschule zum Institut für Lehrerbildung zur Ausbildung von Lehrkräften genutzt.
Ab 1952 folgte dann der Bau der Lehrgebäude 2, 3 und 4 sowie der Wohnheime. Ab
1972 beheimatete der Campus dann die Pädagogische Hochschule.
Im September 1991 wurde die Pädagogische Hochschule aufgelöst und als Außenstelle in die Universität Rostock integriert. Die räumlichen Distanzen zwischen dem
Mutterhaus und der Außenstelle sowie angespannte finanzielle Lage der Universität
Rostock führten zur Errichtung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Mit
dem Wintersemester 1992/93 wurde der letzte Studiengang, der das 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien absolvierte, durchgeführt. Im Frühjahr 1993
endete die Lehrerausbildung in Güstrow.
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In den letzten Jahren entstanden weitere neue Einrichtungen an der Fachhochschule, die dazu beitragen, Ihre Ausbildung und Ihr Studium stetig zu verbessern. So
wurde in den Jahren 2006 bis 2008 eine Sporthalle gebaut und in den Jahren 2008
und 2009 wurde im ehemaligen Heizhaus ein modernes Einsatztrainingscenter eingerichtet. Für Ende 2015 ist die Übergabe einer modernen Raumschießanlage auf
dem Campus der FHöVPR durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V anvisiert.
Literatur:
Papke, Gerhard: Der Bildungsstandort Goldberger Strasse 12 in Güstrow - Ein Beitrag zum Stadtjubiläum 775 Jahre
Güstrow, Frühjahr 2003
7
3
4
6
7
8
2
2
Die Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung, Polizei und Rechtspflege
2.1
Status
3
4
5
6
7
8
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow
(FHöVPR M-V) ist eine Einrichtung mit Sonderstatus gemäß § 73 Abs. 2 Hochschulrahmengesetz. Gemäß § 107 Abs. 1 Landeshochschulgesetz M-V ist sie eine nichtrechtsfähige Körperschaft im Geschäftsbereich des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern.
Dies bedeutet, dass für die Fachhochschule abweichend vom Landeshochschulgesetz M-V eine eigene Rechtsverordnung, die Landesverordnung über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V
(Verwaltungsfachhochschullandesverordnung - FHöVPRLVO M-V) erlassen werden
konnte. Diese regelt Aufgaben, Struktur und Organisation der Fachhochschule.
2.2
Organe der Fachhochschule
Gemäß § 10 Abs. 1 der FHöVPRLVO M-V sind
• das Kuratorium,
• der Senat,
• die Vertretung der Studierenden,
• die Vertretung der Auszubildenden und
• die Direktorin/der Direktor
die zentralen Organe der Fachhochschule.
Nähere Informationen zur Auszubildenden- bzw. zur Studierendenvertretung finden
Sie unter Punkt 5.2, zum Senat unter 5.3.
2.3
Aufgaben
Die FHöVPR ist für das Studium und die Aus- und Fortbildung des öffentlichen
Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich. Sie versteht sich als Dienstleistungseinrichtung des Landes, die nach Maßgabe der beruflichen Anforderungen
an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielgerichtet mit hohem Anspruch Studiengänge durchführt, Aus- und Fortbildungsleistungen erbringt sowie wissenschaftliche Transferleistungen anbietet.
Dabei ist sich die FHöVPR bewusst, dass letztendlich Studium sowie Aus- und Fortbildung des öffentlichen Dienstes von der Allgemeinheit getragen und dem gemäß
nicht Selbstzweck sind, sondern der stetigen Verbesserung der Verwaltungsdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu dienen bestimmt sind.
Um Optimierungsmöglichkeiten im Studium sowie in der Aus- und Fortbildung,
aber auch im täglichen Verwaltungshandeln erkennen und diese gestalten zu können, bedient sich die Fachhochschule u. a. der Durchführung von Evaluationen als
ein Instrument der Qualitätssicherung bzw. -verbesserung. Zur Steuerung dieser
wurden in den einzelnen Organisationseinheiten Evaluierungsbeauftragte berufen
(vgl. Punkt 3.9).
8
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1
2. Juli 2015
ANin Matthies
RHSin Werner
Dezernat 3
Service, Logistik
630
631
OAR Schalau
620
AN Schierstedt3 621
Fachbereichsrat
OAR Bielfeldt
RD Pander
Fachbereichsrat
RD Himmerkus
RD Meier
2
221
220
Fachbereich FH 2
Rechtspflege
KDin Hamann
300
PORin Hofmann 310
Fachbereichsrat
Bildungsbeirat
Fachbereich FH 3
Polizei
Büro der
Direktorin
RAFr Hett
ANin Nehrenberg
101
102
Direktorin
Dr. Marion Rauchert
(und DP)
LRD Dr. Metzger
LRD Kulow
Fachbereich FH 1
Allgemeine
Verwaltung
200
201
Grundsatzangelegenheiten/Zentrale Dienste/Justiziariat
AN Eichler
103
außer Fortbildungsbereich 2
Fortbildungsbereich 2
3
außer KLR/Controlling/Dienstgestaltungsregelung
1
611
Dezernat 2
Finanzwesen, KLR,
Beschaffung
N. N.
ARin Meyer
Dezernat 1
Personal, Organisation,
Informationstechnik
Verwaltungsleiter
LRD Kulow
600
AN Eichler
103
Stand:
https://www. facebook.com/fh-guestrow
Goldberger Straße 12-13
18273 Güstrow
Telefon: 03843 283-0
Telefax: 03843 283-900
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fh-guestrow.de
Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
Organisationsplan
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RD Stein
ANin David
202
500
Ausbildungsinstitut für
die Kommunal- und
Landesverwaltung
Kuratorium
510
600
100
Senat
LRD Dr. Metzger 510
511
ORR Kalheber1
ORR Timm2
520
Institut für
Fortbildung und
Verwaltungsmodernisierung
Vertretung der
Auszubildenden
Datenschutzbeauftragter
OAR Bielfeldt
221
Beauftragter für den Arbeitsschutz
LRD Kulow
600
Fachkraft für Arbeitssicherheit
OAR Schalau
620
Ansprechpartner Korruptionsvorsorge
AN Eichler
103
Vertretung der
Studierenden
Vorsitzende des örtlichen Personalrats
AIin Janka Kolbe
150
Gleichstellungsbeauftragte
ANin Wilma Wäntig
304
Vertrauensperson der schwerbehinderten
Menschen
RD Volker Bieschke
223
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1
2.4
2
Die Fachbereiche und angegliederte Institute der FHöVPR teilen sich in folgende
Ausbildungs- und Studiengänge sowie Weiterbildungsangebote:
4
Allgemeine Verwaltung
5
6
7
Bachelorstudiengang
Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung
8
Polizei
Ausbildung
nach § 10 PolLaufbVO M-V
Bachelorstudiengang
nach § 12 PolLaufbVO;
(Polizeivollzugsdienst - Bachelor of Arts)
Ausbildung der Sportfördergruppe
Bachelorstudiengang
Ausbildungsgang „Aufstieg für besondere Vernach § 13 PolLaufbVO M-V;
(Polizeivollzugsdienst - Bachelor of Arts; für Auf- wendung“
nach § 14 PolLaufbVO M-V
stiegsbeamte)
Einweisungslehrgang
nach § 16 PolLaufbVO M-V
Masterstudiengang
nach § 17 PolLaufbVO M-V;
(Master of Arts - Polizeimanagement)
Diplomstudiengang
nach § 24 PolLaufbVO M-V
Fortbildung der Landespolizei
Rechtspflege
Diplomstudiengang
Diplom-Rechtspfleger/-in (FH)
Ausbildungsinstitut
Ausbildungsgang
Verwaltungswirt/-in der Allgemeinen Verwaltung
Ausbildungsgang
Verwaltungsfachangestellte/-r (Land)
Zuständige Stelle für diese anerkannten Ausbildungsberufe:
–– Verwaltungsfachangestellte/-r Land,
Ausbildungsgang
Fachangestellte/-r für Bürokommunikation
–– Fachangestellte/-r für Bürokommunikation,
–– Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste (Fachrichtungen Bibliothek,
Archiv, Information und Dokumentation,
medizinische Dokumentation),
–– Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe.
Institut für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung
Allgemeine und IT-Fortbildung der MitarbeitenTransferstelle für Verwaltungsmodernisierung
den der Landesverwaltung
10
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3
Struktur
3
Der Fachbereich Polizei
1
3.1
Struktur des Fachbereichs Polizei
3
2
Organe des Fachbereichs gemäß der Verwaltungsfachhochschullandesverordnung
M-V (FHöVPRLVO M-V) sind:
• der Fachbereichsrat gemäß § 14 FHöVPRLVO M-V,
5
6
• die Fachbereichsleitung gemäß § 15 FHöVPRLVO M-V,
7
• der Bildungsbeirat gemäß § 16 FHöVPRLVO M-V.
8
3.2
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat als Hochschulgremium wird alle vier Jahre gewählt. Er entscheidet über die Angelegenheiten des Fachbereichs, wobei insbesondere zu seinen Aufgaben zählen:
–– Beschlussfassung über die Grundsatzfragen des Fachbereichs sowie die Grundlagen des Lehr- und Studienbetriebs,
–– Stellungnahme zu Entwürfen für die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen,
–– Erlass von Ausbildungsplänen und Studienordnungen sowie Herausgabe von
Modulhandbüchern, die die Ausgestaltung des jeweiligen Ausbildungs- und
Studienablaufs im Einzelnen nach Maßgabe der jeweiligen Ausbildungs- und
Prüfungsordnung regeln,
–– Zusammenarbeit mit den für die berufspraktischen Studienzeiten zuständigen
oder beteiligten Stellen,
–– Einrichtung von Forschungsprojekten,
–– Unterbreitung von Vorschlägen für die Wahl der stellvertretenden Direktorin
oder des stellvertretenden Direktors für Lehre und Forschung sowie für die
Berufung und Bestellung von Professorinnen oder Professoren und Hochschuldozentinnen oder Hochschuldozenten an den Senat,
–– Unterbreitung von Vorschlägen für die Wahl der stellvertretenden Direktorin
oder des stellvertretenden Direktors für polizeiliche Angelegenheiten an die
Berufungskommission.
Der Fachbereichsrat bestellt außerdem die Leitungen der Fachgruppen aus dem
Kreis der Fachhochschullehrenden (s. Punkt 3.5).
Mitglieder im Fachbereichsrat (Stand 11.03.2015):
Vorsitzende:
Hochschuldozentinnen/
Hochschuldozenten:
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4
Frau KDin Anja Hamann
Herr ORR Ulrich Bochner
Frau PORin Sybille Hofmann
Herr POR Klaus-Peter Müller
Frau EPHKin Dr. Simone Neick
Herr ORR Christoph Arnold
Lehrkräfte für besondere Aufgaben: Frau ANin Heike Wegner
Herr EPHK Jan Seifert
Frau PHKin Kathrin Wunderlich-Nickel
11
2
3
4
5
6
7
8
Behördenvertreter:
Vertreter Ministerium für Inneres
und Sport:
Lehrbeauftragtenvertreter:
Studierendenvertretung1:
Auszubildendenvertretung2:
Herr PP Thomas Laum
Herr MR Dr. Franko Müller
Herr ORR Mario Thiele
Herr Uwe Rüffer
Herr PKA René Exner (PZ § 12/14 III)
N.N.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, nimmt der Fachbereichsrat die Aufgaben des
Prüfungsamtes wahr. Hierfür steht ihm eine Geschäftsstelle zur Verfügung (s. Punkt
4.5)
3.3
Fachbereichsleitung
Die Fachbereichsleitung wird ebenfalls in einem Turnus von vier Jahren gewählt.
Sie nimmt den Vorsitz im Fachbereichsrat wahr, bereitet die Sitzungen vor und führt
die Beschlüsse aus. Ferner entscheidet sie über alle zentralen Angelegenheiten des
Fachbereichs, soweit sie nicht durch Rechtsvorschriften anderen Stellen oder Organen übertragen sind.
Derzeit haben Frau KDin Anja Hamann und ihre Vertreterin Frau PORin Sibylle
Hofmann die Fachbereichsleitung inne.
3.4
Bildungsbeirat
Dem Fachbereich Polizei ist ein Bildungsbeirat zugeordnet. Diesem gehören an:
–– die stellvertretende Direktorin für polizeiliche Angelegenheiten als Vorsitzende,
–– die Leiterin des Fachbereichs Polizei als ihre Vertreterin,
–– die Fachgruppenleiterinnen und Fachgruppenleiter,
–– die Leiter der Polizeibehörden,
–– drei Vertreter/Vertreterinnen der im Rahmen des § 4 für die Ordnung der Laufbahn zuständigen obersten Dienstbehörde.
Der Bildungsbeirat berät und unterstützt den Fachbereich bei der Umsetzung des
Bildungsauftrages in Studium sowie in der Aus- und Fortbildung, um so u. a. die
Praxisnähe in den Bildungsgängen zu gewährleisten.
3.5
Fachgruppen
Der Fachbereich besteht aus folgenden themenspezifischen Fachgruppen, deren
Inhalte die Aspekte des polizeilichen Alltags widerspiegeln. Der Fachbereichsrat
entscheidet gem. § 4 FHöVPRLVO M-V über Anzahl und Aufgaben der Fachgruppen. Derzeit ist der Fachbereich Polizei wie folgt gegliedert:
Fachgruppe 1:
Fachgruppe 2:
Fachgruppe 3:
Fachgruppe 4:
Fachgruppe 5:
Fachgruppe 6:
1
2
12
Recht/Politikwissenschaften
Führung/Sozial- und Gesellschaftswissenschaften/Sprachen
Kriminalwissenschaften
Einsatz- und Verkehrwissenschaften
Polizeiliche Trainings
Polizeiliche Informationsverarbeitung
Der Auszubildenden- sowie der Studierendenvertreter werden jeweils für ein Jahr gewählt.
Bei der Wahl am 11.03.2015 stand kein Kandidat aus der Gruppe der Auszubildenden zur Wahl.
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1
Die Leitungen der Fachgruppen koordinieren und organisieren das Studium sowie
die Aus- und Fortbildung. Sie sind Ansprechpartnerin für die Fachbereichsleitung,
die Modulverantwortlichen, die Lehrenden sowie die Auszubildenden und die Studierenden in allen allgemeinen Fragen des der Fachgruppe zugeordneten Fachgebietes. Das Organigramm finden Sie auf Seite 16.
1
3.6
5
Ausbildungs- und Studienleitung
Der Fachbereichsrat setzt für die unterschiedlichen Bildungsgänge des Fachbereiches Polizei jeweils eine Ausbildungs- bzw. Studienleitung ein.
Diese nimmt u. a. Vorgesetztenfunktion gegenüber den Teilnehmern/Teilnehmerinnen des jeweiligen Bildungsganges wahr und steht für diese als Ansprechpartner
zur Verfügung.
Die Ausbildungs- und Studienleitung arbeitet ferner an der Weiterentwicklung des
jeweiligen Bildungsgangs mit und nimmt daher auch Aufgaben innerhalb der Evaluationsverfahren wahr.
Ihre Ansprechpartner sind:
Herr PR Stefan Qualmann
Herr KR Dirk Hoffmann
Herr PHK Gerd Engelhaupt
Frau AN Christiane Schilf
3.7
Ausbildungsleitung § 10 PolLaufbVO M-V
Studienleitung § 12 PolLaufbVO M-V
Sportfördergruppenleitung und
Studienleitung § 24 PolLaufbVO M-V
Studienleitung § 17 PolLaufbVO M-V
Seminargruppenleitung
Für die Seminargruppen wird jeweils eine Leitung benannt, welche Sie während
der Dauer Ihres Bildungsgangs begleiten wird. Die Seminargruppenleiterinnen und
-leiter sind Ihre Vorgesetzten und stehen Ihnen als erste Ansprechpartner/-innen in
persönlichen sowie dienstlichen Belangen zur Verfügung.
So entscheidet sie z. B. über Anträge auf Dienstbefreiung und über Urlaubsgesuche
bis zu einem Tag. Darüber hinausgehende Anträge werden auf Vorschlag der Ausbildungs- bzw. Studienleitung durch die Fachbereichsleitung entschieden.
Ferner ist es ihre Aufgabe, einen kontinuierlichen, möglichst reibungslosen Verlauf
der Ausbildung/des Studiums zu gewährleisten und die für Sie notwendigen Informationen entsprechend an Sie weiterzusteuern.
Sie stehen Ihnen auch bei der Lösung von möglichen Konflikten innerhalb der Gruppe oder mit einer/einem Lehrenden als Vermittler zur Verfügung.
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Ihre Seminargruppenleitungen sind:
Frau PHKin Annette Wachs
Herr PK Andre Lehmkuhl
Frau PHKin Anne Wendlandt
Frau POKin Cornelia Neumann
Herr PD Ulf-Theodor Claasen
Frau KOKin Laura Heider
Herr ORR Christof Arnold
Seminargruppenleitung
Seminargruppenleitung
Seminargruppenleitung
Seminargruppenleitung
Seminargruppenleitung
Seminargruppenleitung
Seminargruppenleitung
PZ § 10/15 I
PZ § 10/15 II
PZ § 10/15 III
PZ § 10/15 IV
PZ § 12/15 I
PZ § 12/15 II
PZ § 12/15 III
13
2
3
4
6
7
8
1
3.8
2
In allen Seminargruppen wählen Sie selbst eine Sprecherin oder einen Sprecher.
Diese vertreten Ihre Anliegen den organisatorischen Ablauf Ihres Bildungsganges
betreffend gegenüber der Ausbildungs- und Studienleitung. Die Wahl sollte grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung bzw. des Studiums erfolgen.
Die Seminargruppensprecher/-innen sind außerdem Ansprechpartner/-innen für
die Seminargruppenleitung und unterstützen diese in ihrer Arbeit.
4
5
6
7
8
Für jede Seminargruppe wird je ein Seminargruppenordner geführt.
In diesem werden für Sie wichtige Informationen und Mitteilungen hinterlegt. Außerdem dient er den Lehrenden dazu, die Anwesenheit bzw. Zeiten von Krankheit
zu erfassen und die Stoffvermittlung zu dokumentieren.
Dieser Ordner ist täglich in der Fachverwaltung im Haus 6, Raum 101 abzuholen
bzw. wieder abzugeben. Der/die Seminargruppensprecher/-in zeichnet hierfür verantwortlich.
Die Postfächer für die fachhochschulinterne Post befinden sich für die Studierenden des § 12 PolLaufbVO M-V sowohl im Hauptgebäude der FHöVPR als auch im Haus 6.
Alle anderen Ausbildungs- und Studiengänge haben Ihre Postfächer im Haus 6.
3.9
Fachverwaltung
Die unten angeführten Mitarbeitenden der Fachverwaltung sind unter Leitung von
Herrn EPHK Frank Rebühr Ihre Ansprechpartner und Servicedienstleister, vor allem
für die Bereiche Stundenplanung, Praktikumsorganisation und Evaluation.
Ausbildungs- und Studienplanung
Für die Planung, Koordinierung und Organisation der Ausbildung bzw. des Studiums sind zuständig:
Herr POK Daniel Peters:
Tel: 03843/283-402
Haus 6, Raum 100
E-Mail: [email protected]
Frau ANin Kathrin Goebel-Kuhlmann:Tel. 03843/283-308
Haus 6, Raum 102
E-Mail: [email protected]
Frau RSin Anja Wellnitz
Tel. 03843/283-307
Haus 6, Raum 102
E-Mail: [email protected]
Diesen Kollegen und die Kolleginnen können Sie bei allen die Ausbildung oder das
Studium betreffenden Fragen anprechen.
Praktikumskoordinierung
Für die Planung, Koordinierung und Organisation der Praktika in den Polizeibehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig:
14
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3
Seminargruppensprecher/Seminargruppenordner
Herr POK Daniel Peters:
Tel: 03843/283-402
Haus 6, Raum 100
E-Mail: [email protected]
1
2
3
Evaluierungsbeauftragte/ECTS-Koordinatorin
4
Das Landeshochschulgesetz M-V verpflichtet u. a. die Hochschulen, ein System zur
Sicherung der Qualität ihrer Aufgabenerfüllung zu errichten. Der Fachbereich Polizei
möchte dieser Verpflichtung nicht nur gerecht werden, sondern vor allem die Evaluation (lat. Bewertung/Beurteilung) dazu nutzen, um die Lehre, die Ausbildungs- und
Studiengangskonzepte sowie die Rahmenbedingungen stetig zu optimieren.
Hierfür werden verschiedene Zielgruppen befragt, wobei Ihnen als Teilnehmende
der Bildungsgänge eine entscheidende Rolle zukommt. In Form der Modulevaluationen werden die Ausbildungs- und Studiengänge durch Sie kontinuierlich beurteilt.
Die Modulverantwortlichen haben dann die Aufgabe, die Evaluationsergebnisse
mit Ihnen auszuwerten.
Darüber hinaus ist jede bzw. jeder Lehrende pro Jahr durch zwei Seminargruppen
einzuschätzen.
Der Fachbereich profitiert enorm von Ihren Anregungen, auch wenn sich daraus resultierende Änderungen für Ihre Seminargruppe nicht mehr unmittelbar bemerkbar
machen, sondern erst im Folgejahrgang zum Tragen kommen können.
So wurde in der Vergangenheit die Verzahnung von Theorie und Praxis deutlich erhöht. Für die Ausbildungs- und Studieninhalte wurden neue Schwerpunkte gesetzt,
die Anzahl der Prüfungen wurde verringert.
Sie sind zur Teilnahme an der Evaluation verpflichtet.
5
Für die Durchführung der Evaluationsverfahren und ihre erste Auswertung ist zuständig:
Frau ANin Bianca Borgwardt
Tel. 03843/283-400
Haus 6, Raum 202
E-Mail: [email protected]
6201507031344
Sie ist auch Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Bachelormodulhandbuch.
15
6
7
8
16
stellv. Leiter:
JOI Jochens
Tel.:321
stellv. Leiter:
RD Köhne
Tel: 311
[email protected]
6201507031344
Tel.: 320
[email protected]
Tel.: 310
[email protected]
Tel.: 331
[email protected]
stellv. Leiter:
POK Awe
Tel.: 330
[email protected]
Leiter:
KR Hoffmann
Leiter:
PR Qualmann
Tel.: 350
[email protected]
stellv. Leiter:
EPHK Seifert
Tel.: 351
[email protected]
Leiter:
POR Müller
Tel.: 340
[email protected]
stellv. Leiter:
n.n.
Tel.:
[email protected]
8
[email protected]
Leiterin:
EPHKin Dr. Neick
Stand: 11.02.2015
Tel.: 392
[email protected]
stellv. Leiter:
KHK Rosenberg
Tel.: 390
[email protected]
Leiter:
PHK Steffen
Fachgruppe 6
Polizeiliche
Informationsverarbeitung
6
Fachgruppe 5
Polizeitrainings
5
Fachgruppe 4
Einsatz- und Verkehrswissenschaften
4
Fachgruppe 3
Kriminalwissenschaften
Tel.: 314
[email protected]
Leiter:
EPHK Rebühr
Fachverwaltung
3
Fachgruppe 2
Führung/Sozialund Gesellschaftswissenschaften/Sprachen
Tel.: 310
[email protected]
stellv. Leiterin:
PORin Hofmann
Tel.: 300
[email protected]
2
Leiterin:
PORin Hofmann
Fachgruppe 1
Recht/Politikwissenschaften
Fachbereichsrat
Bildungsbeirat
Leiterin Fachbereich Polizei
KDin Hamann
1
7
4
4.1
Die Organisationseinheiten der
FHöVPR für Ihre Belange
1
2
3
4
Dezernat 1
5
Personal, Organisation und Informationstechnik
Das Dezernat Personal ist für Personal- und Disziplinarangelegenheiten, insbesondere für das Führen der Personalakten, Einstellungen und Entlassungen, Vorbereitung der Ernennungen, Kranken- und Urlaubsscheine, Reisekosten- und Trennungsgeldangelegenheiten, in Fragen des Dienstausweiswesens sowie für Abordnungen
in die Praktika zuständig. Sie finden es im Lehrgebäude 1.
Die Aufbau- und Ablauforganisation (Struktur und Aufgabenzuweisungen) an der
FHöVPR werden an diesem Dezernat bearbeitet. Außerdem sind hier die Administratoren und Verantwortlichen für die Informationstechnik zugeordnet.
Leiterin:
4.2
Frau RAFr Madlen Stern
LG 1, Raum 228
Tel.: 03843/283-610
E-Mail: [email protected]
Dezernat 2
Finanzwesen, Kosten- und Leistungsrechnung und Beschaffung
Das Dezernat 2 ist für alle haushaltsrechtlichen Vorgänge der FHöVPR zuständig.
Eine wichtige Anlaufstelle für Sie ist die Zahlstelle der FHöVPR im Zimmer 142 des
Lehrgebäudes 1. Hier werden für anfallende Gebühren Rechnungen erstellt oder
Einzugsermächtigungen, z. B. für eine längere Wohnheimzimmerbenutzung, erteilt.
Ansprechpartnerin:
4.3
Frau ANin Christina Becker
LG 1, Raum 142
Tel.: 03843/283-622
E-Mail: [email protected]
Dezernat 3
Service und Logistik
Das Dezernat Service und Logistik vereint die Raum- und Wohnheimverwaltung, die
Sachbearbeitung für Verpflegungsangelegenheiten, die Poststelle, die Verwaltung
der Kraftfahrzeugtechnik und der Grundausstattung der Medien- und Kommunikationstechnik.
7201507031344
Die Wohnheimverwaltung koordiniert bei Bedarf und vorhandenen Kapazitäten die
gebührenpflichtige Unterbringung von Auszubildenden und Studierenden auf dem
Campus der FHöVPR in den Wohnheimen.
Eine Alternative zu den Wohnheimen der FHöVPR sind möblierte Wohngemeinschaften im Stadtgebiet Güstrow, die in Kooperation mit der Allgemeinen Woh-
17
6
7
8
1
2
nungsgenossenschaft (AWG) und der Wohnungsgesellschaft (WGG) vermietet werden.
4
Im Wohnheim 10 stehen Ihnen eine Münzwaschmaschine und ein Münztrockner zur
Verfügung.
5
Ihre Ansprechpartnerinnen in diesem Bereich sind:
3
6
7
Leiterin:
Frau ANin Sylvia Matthies
LG 1, Raum 125a
Tel. 03843/283-630
E-Mail: [email protected]
Wohnheimverwaltung:
Frau ANin Kerstin Rathsack
LG 1, Raum 126
Tel. 03843/283-633
E-Mail: [email protected]
8
4.4
Servicezentrum
Direkt am Haupteingang gelegen, ist es zentraler Anlaufpunkt und zentrale Auskunftsstelle für Angehörige und Gäste der FHöVPR.
Sofern Ihre Post nicht direkt in Ihre Seminargruppenbriefkästen weitergeleitet wird,
können Sie diese hier in Empfang nehmen.
Weiterhin erhalten Sie hier vor jedem Unterricht den Schlüssel für Ihren Seminarraum, den Sie nach dem Ende des Unterrichts hier wieder abgeben.
Die Mitarbeiterinnen des Servicezentrums helfen Ihnen bei Fragen bzgl. der Fachhochschule gerne weiter und vermitteln Sie an die zuständigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter.
Ansprechpartnerinnen:
4.5
Frau ANin Christine Egerer
Servicezentrum
Tel. 03843/283-0
Geschäftsstelle des Prüfungsamtes
7201507031344
Die Geschäftsstelle des Prüfungsamtes koordiniert alle Prüfungsverfahren und führt
für jede Auszubildende, jeden Auszubildenden und jede Studierende und jeden
Studierenden die Prüfungsakten.
Weiterhin ist sie für die Erstellung der Prüfungsbescheide und der Zeugnisse, der
Bachelorurkunden oder der Diplomurkunden nach erfolgreichem Abschluss zuständig.
Die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des Prüfungsamtes sind Ansprechpartnerin in Widerspruchsangelegenheiten und nehmen Ihre Anträge auf Anerkennung
von Studienleistungen entgegen.
18
Geschäftsstellenleiterin:
Vertretung:
Frau AIin Janka Kolbe
LG 1, Raum 111
Tel.: 03843/283-150
E-Mail: [email protected]
1
2
3
4
Frau RIin Beate Hink
LG 1, Raum 111
Tel.: 03843/283-155
E-Mail: [email protected]
5
6
7
8
Frau RHSin Juana Boretzky
LG 1, Raum 111
Tel.: 03843/283-152
E-Mail: [email protected]
4.6
Bibliothek
Die Bibliothek der FHöVPR ist eine öffentliche Einrichtung und steht neben den
Auszubildenden und Studierenden auch allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung.
Sie ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek und umfasst in ihren Beständen Bücher, Zeitschriften (auch polizeispezifische Fachzeitschriften), Zeitungen, zeitschriftenähnliche Reihen, Loseblattsammlungen, Polizeidienstvorschriften, audiovisuelle
und elektronische Datenträger sowie Diplomarbeiten und Bachelorarbeiten der
Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule (Fachbereiche Allgemeine
Verwaltung, Polizei).
Vorgehalten wird ein Gesamtbestand von ca. 40 000 Medieneinheiten, ca. 200 laufend gehaltenen Zeitschriften sowie Entscheidungssammlungen der höchsten bundesdeutschen Gerichte. Weiterhin umfasst das Leistungsangebot Möglichkeiten der
CD-ROM-Recherche, der Internetnutzung, sowie einen Lexisnexis-(Jurion)-Zugang.
Sammelkernbereiche sind Recht, Wirtschaft, Kriminalistik/Kriminologie und Steuerrecht. Durch die Einrichtung eines neuen Lesesaals verfügt die Bibliothek nunmehr
über 60 Arbeitsplätze, die zum Teil über WLAN-Zugang verfügen.
In der Bibliothek erhalten die Auszubildenden und Studierenden ihre Bibliotheksausweise.
7201507031344
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
Freitag
Frau ANin Martina Dehlsen
Frau ANin Elena Becker
Frau RHSin Susanne Mania
Frau RHSin Birgit Brodowski
Tel.: 03843/283-145 (Ausleihe)
Fax: 03843/283-139
E-Mail: [email protected].
von 09:30 bis 17:00 Uhr
von 09:30 bis 14:00 Uhr
Änderungen der Öffnungszeiten sind möglich.
Die Einzelheiten der Nutzung der Bibliothek sind in der Benutzungsordnung geregelt.
19
1
2
3
5
Ansprechpartner der FHöVPR
5.1
Informationen zur Wahl der Gremienvertreter der
Auszubildenden und Studierenden
4
5
7
8
Die Vertreter der Auszubildenden und Studierenden in den verschiedenen Gremien
werden jeweils im März eines Jahres durch ihre Gruppe gewählt und haben eine
Amtszeit von einem Jahr.
Die Wahl und Erfassungen der Kandidaturen führt der Wahlvorstand der FHöVPR
durch.
Eine Mehrfachkandidatur ist zulässig.
Bei Interesse oder Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Büro des Direktors.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in der Grundordnung und in der
Wahlordnung der FHöVPR.
Büro des Direktors:
5.2
Frau RAFr Daniela Hett
LG 1, Raum 124
Tel.: 03843/283-101
E-Mail: [email protected]
Auszubildenden- und Studierendenvertretung
Gemäß § 17 der Landesverordnung über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann eine
Vertretung der Auszubildenden und Studierenden zur Gestaltung der Ausbildungsbzw. Studienbedingungen sowie zur Wahrnehmung fachhochschulpolitischer Belange gebildet werden.
Grundsätzlich hat die Vertretung, soweit nicht durch Rechtsvorschriften die Zuständigkeit anderer Gremien begründet ist, folgende Aufgaben:
–– die Förderung kultureller, sozialer und sportlicher Interessen der Auszubildenden und Studierenden;
–– die Wahrnehmung gemeinsamer Anliegen der Auszubildenden und/oder Studierenden, insbesondere die Gestaltung der Ausbildungs- und Studienbedingungen, gegenüber dem Direktor oder der Direktorin der FHöVPR und
–– die Unterstützung der von den Auszubildenden und Studierenden gestellten
Mitglieder in den Organen der FHöVPR.
Die zu wählende Vertretung der Auszubildenden besteht aus einem oder einer Auszubildenden des Ausbildungsinstituts und zwei Auszubildenden der Fachbereichs
Polizei.
Auszubildendenvertretung1:
N.N.
Die studentische Vertretung besteht aus jeweils zwei Studierenden der Fachbereiche Allgemeine Verwaltung und Polizei sowie aus jeweils einem oder einer Studierenden der Fachbereiche Rechtspflege und Steuerverwaltung.
1
20
Bei der Wahl am 11.03.2015 stand kein Kandidat aus der Gruppe der Auszubildenden zur Wahl.
8201507031344
6
Studierendenvertretung
(Stand 11.03.2015):
5.3
Herr Stefan Eggeling
Herr PKA René Exner
Herr PKA Henry Siemund
AV 13 A
PZ § 12/14 III
PZ § 12/14 III
1
2
3
Auszubildenden- und Studierendenvertretung im
Senat
4
5
Dem Senat gehören zwei Mitglieder der Studierendengruppe und ein Mitglied der
Ausbzubildendengruppe der FHöVPR an.
Weitere Mitglieder gem. § 12 (1) FHöVPRLVO M-V sind
1.
die Direktorin oder der Direktor der Fachhochschule als Vorsitzende oder
Vorsitzender,
2.
die stellvertretende Direktorin oder der stellvertretende Direktor für Lehre
und Forschung,
3.
die stellvertretende Direktorin oder der stellvertretende Direktor für polizeiliche Angelegenheiten,
4.
die Fachbereichsleitung, soweit sie nicht bereits nach Nummer 2 oder 3
dem Senat angehören,
5.
vier weitere Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrenden,
6.
zwei Mitglieder aus der Gruppe der Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
7.
ein Mitglied aus der Lehrbeauftragtengruppe,
8.
ein Mitglied aus der Gruppe der sonstigen hauptberuflich an der Fachhochschule tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes.
Der Senat hat insbesondere folgende Aufgaben:
–– Wahl der stellvertretenden Direktorin/des stellvertretenden Direktors für Lehre
und Forschung,
–– Beschlussfassung über die Satzungen und Ordnungen der FHöVPR,
–– Stellungnahme zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wie Errichtung, Änderung, Zusammenlegung und Aufhebung von Einrichtungen der
Fachhochschule einschließlich ihrer Organisationsstruktur und ihrer Aufgaben,
–– Vorschläge zur Besetzung von Professoren- und Hochschuldozentenstellen
sowie
–– Stellungnahme zu den Entwürfen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
nach Beteiligung der Fachbereichsräte.
Die gewählten Vertreter sind:
Studierendenverteter:
8201507031344
Auszubildendenvertreter:
2
Herr Peter Benn
Herr Stefan Eggeling
AV 14 B
AV 13 A
N.N.2
Der gewählte Vertreter, Herr Knut Birr (PZ 10/13) schied mit Beendung seiner Ausbildung aus der Vertretung aus; ein
Stellvertreter konnte mangels Kandidaten nicht gewählt werden.
21
6
7
8
5.4
2
3
4
5
6
7
8
Auszubildenden- und Studierendenvertretung im
Fachbereichsrat
Im Fachbereichsrat gem. § 14 (1) FHöVPRLVO M-V sind ein Mitglied aus der Auszubildendengruppe und ein Mitglied aus der Studierendengruppe vertreten. (Siehe
hierzu 3.2)
Die gewählten Vertreter sind:
Studierendenverteter:
Auszubildendenvertreter:
5.5
Herr PKA René Exner
N.N.3
PZ § 12/14 III
Personalvertretungen
Nach dem Personalvertretungsgesetz M-V ist in den Behörden eine Personalvertretung zu wählen (örtliche Personalvertretung, ÖPR). Der Personalrat hat u. a. die
allgemeine Aufgabe, mit der Jugend- und Ausbildungsvertretung zur Förderung
der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten. Weitere Aufgaben der Mitbestimmung und Beteiligung können Sie dem Personalvertretungsgesetz M-V entnehmen.
Vorsitzende des ÖPR FHöVPR:
Frau Janka Kolbe
Geschäftsstelle des Prüfungsamtes
LG 1, Raum 111
Tel.: 03843/283-150
E-Mail: [email protected]
Jugend- und Ausbildungsvertretung: Herr PKA Stefan Auber
5.6
PZ § 12/14 I
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte fördert und begleitet die Durchführung des Gleichstellungsgesetzes M-V in der Dienststelle. Sie ist bei allen die weiblichen Beschäftigten betreffenden personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu
beteiligen.
Die Beauftragte nimmt Beschwerden über geschlechtsspezifische Diskriminierungen entgegen, berät die Betroffenen, leitet Mitteilungen über geschlechtsspezifische Diskriminierungen mit Einverständnis der Betroffenen der Dienststellenleitung
zu und ist über das Ergebnis der internen Untersuchung zu informieren.
Gleichstellungsbeauftragte FHöVPR: Frau Wilma Wäntig
Haus 6, Raum 117
Tel.: 03843/283-304
E-Mail: [email protected]
5.7
Ärztlicher Dienst der Landespolizei M-V
Den ärztlichen Dienst der Landespolizei M-V haben Sie in Ihrem Einstellungsverfahren bereits kennengelernt.
3
22
Der gewählte Vertreter, Herr Thomas Brandt (PZ 10/13) schied mit Beendung seiner Ausbildung aus dem Fachbereichsrat aus; ein Stellvertreter konnte mangels Kandidaten nicht gewählt werden.
8201507031344
1
Neben den Einstellungsuntersuchungen führt er auch allgemein medizinische
Sprechstunden durch.
Da es sich bei der Praxis im Haus 7 der FHöVPR nur um eine Außenstelle handelt, ist
der ärztliche Dienst nicht täglich auf dem Campus erreichbar.
Sprechzeiten sind:
Mo.:
Do.:
Di/ Mi /Fr.:
Ihre Ansprechpartner sind:
Herr MedOR Dr. Sven Thüne
Frau ANin Gudrun Herrmann
Herr PHM Lars Sulz
5.8
6
7
8
Tel.: 03843/283-730,
Tel.: 03843/283-732
Tel.: 03843/283-733
Herr Jörg Schröder
LG 1, Raum 056
Tel.: 03843/283-393
E-Mail: [email protected]
Kirchlicher Beistand
Der kirchliche Beistand steht Ihnen in allen persönlichen oder beruflichen Fragen für
individuelle Gespräche zur Verfügung. Spätestens aber im berufsethischen Unterricht werden Sie ihn kennenlernen.
Die Polizeiseelsorger begleiten die Polizei bei Schwerpunkteinsätzen und bieten
Begleitung und Hilfestellung nach belastenden Einsätzen und Erlebnissen an.
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3
5
von 08:30 bis 10:00 Uhr
von 13:00 bis 14:00 Uhr
keine Sprechzeiten
Zigaretten, Alkohol, Medikamente und Drogen führen bei unkontrolliertem bzw.
übermäßigem Konsum zu Erkrankungen und machen abhängig. Bei ständiger Benutzung von Spielen im Internet und anderen elektronischen Medien treten ähnliche Symptome auf. Rechtzeitiges Aufklären über die Gefahren von Süchten, vor
allem jedoch Prävention helfen vielen Betroffenen, ihre Probleme zu erkennen.
Der polizeipsychologische sowie der polizeiärztliche Dienst und die Suchtkrankenhilfe der Landespolizei M-V bieten Beratung und Hilfe nicht nur für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sondern auch Angehörige, Verwandte und Freunde an, die
selber Hilfe suchen, aber auch anderen helfen wollen. Es ist oft nur schwierig, den
ersten Schritt zu wagen.
5.9
2
4
Suchtkrankenhilfe
Suchtkrankenhelfer der FHöVPR:
1
Polizeiseelsorger – evangelisch
Herr Pfarrer Hanns-Peter Neumann
Tel.: 03831 297692
Mobil: 0160 8408691
E-Mail: [email protected]
Polizeiseelsorger – katholisch
Herr Diakon Dr. Stephan Handy
Tel.: 03871/5091
Mobil: 0172/3261150
E-Mail: [email protected]
23
1
5.10 Auslandsbeauftragte
2
6
Auslandsangelegenheiten und -kooperationen zu den Partnerfachhochschulen in
Polen, Norwegen, Dänemark und Estland sowie internationale Austauschprogramme von Auszubildenden, Studierenden und Lehrenden sind grundsätzlich dem Büro
des Direktors organisatorisch zugeordnet. Die konkrete Planung und Umsetzung
des Austauschprogrammes im Rahmen des Bachelorstudienganges (Modul 12) erfolgt durch den Fachbereich Polizei.
7
Ansprechpartnerin:
4
5
8
Wilma Wäntig
Haus 6, Raum 117
Tel.: 03843/283-304
E-Mail: [email protected]
5.11 Erreichbarkeiten der Lehrenden
Die Erreichbarkeiten der Lehrenden können Sie auf der Internetseite der FHöVPR
unter der Rubrik „Studium“ bzw. „Ausbildung“ > „Fachbereich Polizei“ > „Dozenten und Kontakt“ nachlesen.
5.12 Weitere Ansprechpartner
Vertrauensperson der
schwerbehinderten Menschen:
Herr RD Volker Bieschke
FB RP (Fachbereich Rechtspflege)
LG 2, Raum 160
Tel.: 03843/283-223
E-Mail: [email protected]
Fachkraft für Arbeitssicherheit:
Herr OAR Wolfgang Schalau
Dezernat 2 Haushalt/KLR/Beschaffung
LG 1, Raum 127
Tel.: 03843/283-620
E-Mail: [email protected]
Arbeitsschutzbeauftragter:
Herr LRD Winfried Kulow
LG 1, Raum 144
Tel.: 03843/283-600
E-Mail: [email protected]
Sachbearbeitung
Dienstunfallfürsorge :
PHMin Kathrin Birkholz
LG 1, Raum 224
Tel: 03843/283-613
E-Mail: [email protected]
Datenschutzbeauftragter:
Herr OAR Sven Bielfeldt
Fachbereich Rechtspflege
LG 1, Raum 107b
Tel.: 03843/283-221
E-Mail: [email protected]
24
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3
6
Wichtige Hinweise
1
6.1
Anwesenheitspflicht/Urlaub
3
2
Als Auszubildende und Studierende des Fachbereiches Polizei haben Sie einen
besonderen Status. Sie sind sowohl Auszubildende und Studierende als auch Beamte. Daher finden „studentische Freiheiten“ eine klare Begrenzung in den beamtenrechtlichen Pflichten. Anwesenheit ist eine Dienstpflicht für Auszubildende und
Studierende. Wenn keine Lehrveranstaltungen ausgewiesen sind, besteht für Sie
innerhalb der Dienstzeit, die Pflicht, telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar zu sein.
Den Auszubildenden und Studierenden stehen jährlich 30 Tage Erholungsurlaub zur
Verfügung1.
Der Fachbereichsrat legt die Urlaubszeiten fest und veröffentlicht diese in den jeweiligen Ausbildungs- und Studienkonzeptionen.
Die Entscheidung über die Beantragung darüber hinaus zustehender Urlaubstage
im jeweils verfügbaren Rahmen während der Ausbildungs- bzw. Studienzeiten trifft
die Fachbereichsleitung.
6.2
Erkrankung/Fernbleiben vom Dienst
Beamtinnen und Beamte dürfen nach § 55 (1) LBG M-V dem Dienst nicht ohne Genehmigung des Dienstvorgesetzten fernbleiben. Die Genehmigung der stundenweisen bzw. eintägigen Dienstbefreiung erteilt in begründeten Ausnahmefällen
die Seminargruppenleitung. Dieses ist der Ausbildungs- und Studienplanung der
Fachverwaltung mitzuteilen. Darüber hinausgehende Dienstbefreiungen können
nur von der Ausbildungs- und Studienleitung bzw. Fachbereichsleitung genehmigt
werden.
Eine Dienstunfähigkeit durch Krankheit ist einschließlich der voraussichtlichen Dauer unverzüglich der Ausbildungs- und Studienplanung anzuzeigen. Die Mitteilung
hat grundsätzlich bis spätestens 08:00 Uhr zu
9201507031344
Bei Prüfungen (Test, Klausur, Prüfungsgespräch, Abschlussprüfung) müssen sich die
Beamtinnen und Beamten bei der Geschäftsstelle des Prüfungsamtes vor Beginn
der Prüfung telefonisch abmelden. Die Dienstunfähigkeit zur Prüfung ist immer
durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen. Auf Verlangen der Geschäftsstelle
des Prüfungsamtes ist ein polizei- oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.2
Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage (einschließlich Sonnabend und
Sonntag), so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Vorlage kann durch
Entscheidung der Fachbereichsleitung auch bei einer kürzeren Erkrankung verlangt
werden.
Liegt kein Krankenschein vor, so ist das vorhandene Formular „Meldung Arbeitsunfähigkeit/Krankmeldung“3 zu verwenden und abzugeben.
Arztbesuche sind grundsätzlich außerhalb des Unterrichts zu vereinbaren. In begründeten Ausnahmefällen ist die Genehmigung durch die Studien- bzw. Seminargruppenleitung einzuholen.
1
2
3
Die Berechnung für das Einstellungsjahr erfolgt nach § 5 EUrlV (ein Zwölftel je vollem Monat der Dienstleistungspflicht)
siehe § 18 (2) APOPol M-V
Das Formular erhalten Sie in der Fachverwaltung.
25
4
5
6
7
8
2
3
4
5
6
7
8
6.3
Ausbildung und Studium mit Kindern
Die FHöVPR und der Fachbereich Polizei haben es sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schon während der Ausbildung bzw. während des
Studiums zu fördern. Hierfür wurden verschiedene Rahmenbedingungen für Sie auf
dem Gelände der FHöVPR geschaffen. So stehen z. B. Wohneinheiten für Mütter/
Väter mit Kindern für eine generelle Nutzung und ein Mutter/Vater-Kind-Büro (Haus
10, Raum 202) für die Nutzung im Einzelfall zur Verfügung. Darüber hinaus haben
Sie die Möglichkeit, Ihr Kind ab einem Alter von 8 Wochen in der Kindertagesstätte
„Südlichter“ des DRK, in der Friedrich-Engels-Str. 26, unmittelbar in der Nähe der
FHöVPR unterzubringen.
Ob und in welcher Form Ihr Ausbildungs- bzw. Studiengangskonzept individuell angepasst werden muss, wird in Zusammenarbeit mit Ihnen im Einzelfall entschieden.
6.4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn Sie schon an einer anderer Hochschule Studien- und/ oder Prüfungsleistungen erbracht haben, dann können Sie diese nach Maßgabe der Satzung zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für Ihr Studium anrechnen lassen. Die
Satzung finden Sie auf der Seite der FHöVPR in der Rubrik „Hochschule“> „Rechtsgrundlagen“.
6.5
Bekleidung
Ihre Dienstkleidung/Uniform wird im Rahmen eines zugewiesenen Kontingents unentgeltlich durch Ihren Dienstherrn bereitgestellt.
Die Beschaffung, die Lagerung und der Vertrieb der Dienstkleidung für alle norddeutschen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugbeamten (MecklenburgVorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hansestadt Hamburg, Hansestadt Bremen) erfolgt durch das Logistikzentrum Niedersachsen (LZN).
Ansprechpartnerin:
Frau ANin Stefanie Geschwentner
LG 1, Raum 138 b
Tel.: 03843 283-627
E-Mail: [email protected]
Auf dem Campus regelt die „Dienstanweisung zum äußeren Erscheinungsbild der
Polizeivollzugsbeamten und zur Durchsetzung der Anzugsordnung der Landespolizei M-V an der FHöVPR des Landes M-V“ die Uniformtrageweise.
Bei Fragen zur Anzugsordnung wenden Sie sich bitte an Ihre Seminargruppenleitung.
6.6
Besoldung
Die zuständige Stelle für Besoldungsangelegenheiten der Landesbeamtinnen
und Landesbeamten ist das Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern in
Neustrelitz.
26
9201507031344
1
Auf der Internetseite oder telefonisch erfahren Sie wie hoch die Besoldung von Beamten ist und welche Ansprechpartner für Ihre Anliegen zuständig sind.
1
Internetauftritt:
Telefon:
3
6.7
www.lbesa.mv-regierung.de
03981 257-0
4
5
Kopier- und Bindemöglichkeiten
Für Vervielfältigungen von Unterlagen steht Ihnen ein Wertkarten-Kopiergerät in
der Bibliothek (Raum 1-208) zur Verfügung. Die entsprechenden Wertkarten können
Sie in der Buchhandlung im Lehrgebäude 2 erwerben.
Das Binden von Bachelor- oder Diplomarbeiten wird in der Fachhochschule gebührenpflichtig (je Arbeit derzeit 4,27 €) angeboten.
Die Kosten pro Einzelkopie belaufen sich derzeit wie folgt:
schwarz/weiß
A4
0,06 €
schwarz/weiß
A3
0,12 €
farbig
A4
0,08 €
farbig
A3
0,16 €.
Ansprechpartnerin:
6.8
Frau ANin Monika Machart
LG 1, Raum 110 d
Tel.: 03843 283-648
E-Mail: [email protected]
Nutzung privater Rundfunk- und Fernsehgeräte bzw.
von Computern und Internet
Das Betreiben von privaten leistungsintensiven Geräten, wie z. B. Mikrowellen, Kühlschränken, Kochgeräten und elektrischen Heizgeräten, in den Wohnheimen und
Seminarräumen ist nicht gestattet. Dazu zählen nicht Geräte, wie z. B. Computer,
Radiogeräte, elektrische Rasierapparate, Föhne und Ähnliches. Es ist jedoch besonders darauf zu achten, dass keine defekten Geräte zum Einsatz kommen.
Durch Mitarbeiter der FHöVPR im Dezernat 3 werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen.
Für die Einhaltung der Anmelde- und Gebührenpflicht für den Betrieb von privaten
Rundfunk- und Fernsehgeräten nach geltenden Bestimmungen bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Köln ist der Betreiber selbst verantwortlich.
9201507031344
In den Wohnheimen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und
Rechtspflege ist es möglich, die vorhandenen Internet- und Kabelfernsehanschlüsse zu nutzen. Hierzu ist es notwendig, einen entsprechenden Vertrag mit der Firma
Kabelkommunikation Krämer GmbH & KG (KKG) abzuschließen. Die Firma KKG hat
ihren Sitz neben dem Campus an der Einfahrt zu den Parkplätzen (siehe auch Lageplan des Campus).
Internetauftritt:
Telefon KKG:
2
www.gknetz.de
03843 823-00
27
6
7
8
2
6.9
3
Auf dem Campus der FHöVPR haben folgende gastronomische Einrichtungen für
Sie geöffnet:
4
5
Verpflegung
6
Mensa im Lehrgebäude 4
Mo. - Fr.
7
Mo. - Do.
von 06:30 bis 09:00 Uhr (Frühstück)
von 11:30 bis 13:30 Uhr (Mittag)
von 17:30 bis 19:00 Uhr (Abendessen)
Cafeteria im Lehrgebäude 2
Mo. - Do.
Fr.
von 07:00 bis 15.30 Uhr
von 07:00 bis 13.00 Uhr
8
6.10 Rauchverbot
Das Rauchen ist grundsätzlich in allen Gebäuden/Wohnheimen und Räumlichkeiten
der Fachhochschule verboten. „Raucherinseln“ befinden sich im Außenbereich auf
dem Campus. Zuwiderhandlungen können den Tatbestand einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit erfüllen. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz M-V auch disziplinarrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.
6.11 Verhalten auf dem Campus und in den Wohnheimen
Die gemeinsame Unterbringung von Auszubildenden, Studierenden und Gästen
auf dem Campus der Fachhochschule verpflichtet die Wohnheimnutzer zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Dies schließt ausdrücklich die Ordnung und Sauberkeit
in den gemeinsam genutzen Räumen sowie die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Bestimmungen auf den Fluren ein.
Anwärterinnen und Anwärter müssen sich ihrer besonderen Vorbildwirkung, der sie
aufgrund ihres Amtes unterliegen, stets bewusst sein.
Insbesondere die Einhaltung der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist von jedem zu gewährleisten. Näheres hierzu erfahren Sie in der Hausordnung.
Weitere Hinweise im Zusammenhang mit dem Verhalten auf dem Campus und in
den Wohnheimen können Sie ebenfalls der Hausordnung entnehmen. Sie finden
die Hausordnung und weitere wichtige Regelungen in Ihren Seminargruppenordnern. Darüber hinaus können Sie die Unterlagen bei Bedarf in der Fachverwaltung
des Fachbereichs Polizei (Haus 6) einsehen.
6.12 Parken
Auf dem Campus können Sie ihr Auto hinter den Wohnhäusern 7, 10 und 11 sowie
auf ausgewiesenen Parkplätzen parken.
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1
1
6.13 Wichtige Telefonnummern
Notruf Polizei
Polizeiinspektion Güstrow
Feuerwehr/Rettungsdienst/Notarzt
Krankenhaus Güstrow GmbH
Wach- und Sicherungsdienst4
Telefonseelsorge - evangelisch
Telefonseelsorge - katholisch
2
0-110
0-2660
0-112
0-340
950
0800 111 01 11
0800 111 02 22
3
4
5
6
7
9201507031344
8
4
Montags bis donnerstags ab 20:00 Uhr, freitags ab 16:00 Uhr sowie am Wochenende und gesetzlichen Feiertagen ist
der Wach- und Sicherungsdienst unter 03843 283-0 erreichbar.
29
7
Freizeitangebote
3
7.1
Auf dem Campus
4
Zur sportlichen Freizeitgestaltung bietet Ihnen die FHöVPR die Nutzung des
Sportplatzes und der Sporthalle an. Die Sporthalle und der sich darin befindende
Kraftraum sind montags bis donnerstags ab 16.30 Uhr für den Freizeitsport geöffnet. Zu festen Zeiten treffen sich interessierte Auszubildende und Studierende, um
abends Hockey, Volleyball oder auch Fußball zu spielen.
2
5
6
7
8
Des Weiteren steht Ihnen das Multifunktionale Zentrum (MUFZ) im Lehrgebäude 4
zur Verfügung, das Sie für Ihre selbstorganisierten Feiern nutzen können. Zu beantragen ist dies beim Verwaltungsleiter der FHöVPR.
7.2
Förderverein
Einen wichtigen Teil in der Freizeitgestaltung an der FHöVPR nimmt der Verein „Gesellschaft der Freunde und Förderer der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung,
Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ ein.
Der Verein unterstützt und organisiert Veranstaltungen zur Förderung von Bildung,
Kultur und Sport so z. B. Kinoabende.
Vorsitzender:
7.3
N. N.
Stadt Güstrow
Die Stadt Güstrow bietet für alle Interessengruppen etwas. Die Sportbegeisterten
werden sich in der Oase, dem Schwimmbad, oder in den Fitnessstudios der Stadt
wohlfühlen.
Auch das Kulturleben kommt in Güstrow nicht zu kurz. So bietet das Ernst-BarlachTheater ein vielfältiges Programm. Zu sehen sind hier neben Theatervorstellungen
auch musikalische und kabarettistische Darbietungen.
Weiterhin laden mehrere Museen in Güstrow zum Besuch ein. Das Ernst-BarlachMuseum zeigt Werke des bedeutendsten Bürgers dieser Stadt, das Stadtmuseum
stellt die Kunst- und Kulturgeschichte Güstrows dar und in der Städtischen Galerie Wollhalle ist zeitgenössische Kunst zu besichtigen. Von weitem schon gut sichtbar ist das Güstrower Schloss mit dem Schlosspark. Das Schloss beherbergt das
Schlossmuseum, in dem verschiedene Gemäldeausstellungen zu sehen sind.
Für Natur- und Tierliebhaber dürfte der Natur- und Umweltpark (NUP) Güstrows der
erste Anlaufpunkt sein. Hier sind unter anderem Bären, Hirsche und Wölfe zu beobachten. Des Weiteren bieten der Inselsee in Güstrow und das grüne Umland die
Möglichkeit für eine Radtour oder einfach nur zum Entspannen.
Filmfreunde haben im Kino Güstrow die Möglichkeit, die neuesten Filme zu sehen.
Im Anschluss daran laden verschiedene Restaurants, Gaststätten und Kneipen zum
Einkehren ein.
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1
Eine besonders bei Auszubildenden und Studierenden der FHöVPR beliebte Diskothek ist der Studentenkeller, besser bekannt als StuK. Hier ist donnerstags Treffpunkt für alle, die tanzen wollen.
Einkaufsmöglichkeiten sind gut zu Fuß zu erreichen, da sie sich in unmittelbarer
Nähe zur FHöVPR befinden.
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4
3
2
1
Legende:
Standort LG 1
Servicezentrum LG 1
1-128 Hörsaal
1-026 Hörsaal
2-184 Hörsaal
Bibliothek
Zentraler Auswahlund Einstellungsdienst
Festsaal LG 4
Mensa LG 4
Konferenzzimmer LG 4
Einsatztrainingscenter (ETC)
Multifunktionales Zentrum
Cafeteria
Buchhandlung
Grundbuchamt
Soziale Dienste der Justiz
Kabelkommunikation
Güstrow
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei
und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern
WH 9
LUNG
LUNG
HAUS 10 6
WH 11
Wegweiser
4
WH 4
WH 5
HAUS 6
WH 7
12
13
SPORTHALLE
5
HAUPTGEBÄUDE
1
SPORTPLATZ
GOLDBERGER STRASSE
LG 2
3
LG 1
Raumschießanlage
2
LG 1
10
7
8
LG 4
WH 1
HAUS 2
11
HAUS 3
15
14
Lageplan
6
32
SCHWARZER WEG
Raumschießanlage ist nur abgedeckt
Lageplan
ETC
8