Studien- und Ausbildungsführer 2015
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Studien- und Ausbildungsführer 2015
Studien-und undAusbildungsführer Ausbildungsführer StudiendesFachbereiches FachbereichesPolizei Polizei des für den Einstellungsjahrgang 2012/13 2015 Impressum Herausgeber: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Fachbereich Polizei Redaktion: Fachinformationsdienst Verfasser: Fachbereich Polizei Redaktionsanschrift: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern Fachbereich Polizei Goldberger Straße 12-13 18273 Güstrow Telefon: 03843/283-405 oder 406 Telefax: 03843/283-907 E-Mail: [email protected] www.fh-guestrow.de Druck: Eigendruck © 07/2015 2. Auflage 100 Exemplare Mitteilungen und Anfragen sind an die Redaktion zu richten! Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers. 2 2201507031344 Inhalt Begrüßung5 1 Ihr Ausbildungs- und Studienort Güstrow 6 1.1 Die Stadt Güstrow 6 1.2 Die Entwicklung des Campus 7 2 Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege 8 2.1 Status 8 2.2 Organe der Fachhochschule 8 2.3 Aufgaben 8 2.4 Struktur 10 3 Der Fachbereich Polizei 11 3.1 Struktur des Fachbereichs Polizei 11 3.2 Fachbereichsrat 11 3.3 Fachbereichsleitung 12 3.4 Bildungsbeirat 12 3.5 Fachgruppen 12 3.6 Ausbildungs- und Studienleitung 13 3.7 Seminargruppenleitung 13 3.8 Seminargruppensprecher/Seminargruppenordner 14 3.9 Fachverwaltung 14 4 Die Organisationseinheiten der FHöVPR für Ihre Belange 17 4.1 Dezernat 1 17 4.2 Dezernat 2 17 4.3 Dezernat 3 17 4.4 Servicezentrum 18 4.5 Geschäftsstelle des Prüfungsamtes 18 4.6 Bibliothek 19 5 Ansprechpartner der FHöVPR 20 5.1 Informationen zur Wahl der Gremienvertreter der Auszubildenden und Studierenden20 5.2 Auszubildenden- und Studierendenvertretung 20 5.3 Auszubildenden- und Studierendenvertretung im Senat 21 5.4 Auszubildenden- und Studierendenvertretung im Fachbereichsrat 22 5.5 Personalvertretungen 22 5.6 Gleichstellungsbeauftragte 22 5.7 Ärztlicher Dienst der Landespolizei M-V 22 5.8 Suchtkrankenhilfe 23 5.9 Kirchlicher Beistand 23 5.10 Auslandsbeauftragte 24 5.11 Erreichbarkeiten der Lehrenden 24 5.12 Weitere Ansprechpartner 24 6 Wichtige Hinweise 25 6.1 Anwesenheitspflicht/Urlaub 25 6.2 Erkrankung/Fernbleiben vom Dienst 25 6.3 Ausbildung und Studium mit Kindern 26 6.4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 26 6.5 Bekleidung 26 6.6 Besoldung 26 3 6.7 6.8 7 2201507031344 8 Kopier- und Bindemöglichkeiten 27 Nutzung privater Rundfunk- und Fernsehgeräte bzw. von Computern und Internet27 6.9 Verpflegung 28 6.10 Rauchverbot 28 6.11 Verhalten auf dem Campus und in den Wohnheimen 28 6.12 Parken 28 6.13 Wichtige Telefonnummern 29 Freizeitangebote 30 7.1 Auf dem Campus 30 7.2 Förderverein 30 7.3 Stadt Güstrow 30 Lageplan 32 4 Herzlich Willkommen! Sehr geehrte Auszubildende, sehr geehrte Studierende, Platz für Foto im Namen aller Mitarbeitenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern heiße ich Sie an Ihrem Ausbildungs- bzw. Studienort herzlich willkommen! Sie haben sich für einen ganz besonderen Beruf entschieden und treten in den Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Entscheidung bedeutet, dass Sie zukünftig eine verantwortungsvolle Tätigkeit übernehmen, deren Erfüllung ein hohes Maß an Disziplin und Hingabe erfordert. Künftig werden Sie es sein, die als Angehörige der Landespolizei M-V ein Garant für Sicherheit darstellen und die die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols in allen seinen Facetten als Teil Ihres täglichen Dienstes wahrnehmen. Im Dienste der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfüllen Sie eine wichtige Aufgabe zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit des Landes. Sie sorgen dafür, dass alle Menschen - Bürgerinnen und Bürger aus M-V, Touristen und Zugezogene - in M-V sicher und gerne leben können. Alle Mitarbeitenden des Fachbereiches Polizei in Lehre und Verwaltung werden Sie dabei durch die Organisation der Ausbildungs- und Studienabläufe und die theoretische und praktische Wissens- und Kompetenzvermittlung unterstützen, die Ausbildung bzw. das Studium erfolgreich zu absolvieren und sich optimal auf die spätere Tätigkeit vorzubereiten. Ebenso werden sie Ihnen auch außerhalb des Unterrichts mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die FHöVPR bietet Ihnen hervorragende Rahmenbedingungen zur optimalen Gestaltung einer bzw. eines interessanten, abwechslungsreichen und herausfordernden Ausbildung bzw. Studiums. 3201507031344 In diesem Sinn wünsche ich Ihnen stellvertretend für alle Mitarbeitenden des Fachbereiches Polizei einen optimalen Ausbildungs- bzw. Studienverlauf sowie einen erfolgreichen Abschluss. Anja Hamann Leiterin des Fachbereiches Polizei 5 2 1 Ihr Ausbildungs- und Studienort Güstrow 1.1 Die Stadt Güstrow 3 4 5 6 7 8 Wenn Sie einen Streifzug durch Ihren neuen Ausbildungs- und Studienort machen möchten, ist der historische Stadtkern nur zu empfehlen. Teile dieses Stadtkerns standen vielleicht auch schon 1228, als die Söhne des Fürsten Heinrich Borwin II. Güstrow das Stadtrecht verliehen. Im Jahre 1549 führte die Reformation in Güstrow weitgehend zur Beseitigung des Katholizismus und zur vollständigen Enteignung der katholischen Kirche. Der General Wallenstein, oberster Feldherr des kaiserlichen Heeres, übernahm 1628 die Herrschaft. Er bezog das Schloss Güstrow und ließ es sich prächtig herrichten. Wallenstein gestaltete den Verwaltungsapparat um. Er trennte die Justiz von der Verwaltung und verwandelte den Adels- und Ständestaat in einen straff geführten Beamtenstaat. Der Eintritt des Schwedenkönigs Gustav II. Adolf in den Dreißigjährigen Krieg 1631 bedeutete das Ende der Herrschaft Wallensteins. Die alten Herzöge kehrten zurück, die Reformen wurden aufgehoben und Mecklenburg versank in seine alte Rückständigkeit. Bedeutung erfuhr Güstrow auch im Nordischen Krieg, als hier 1712 August der Starke, Kurfürst von Sachsen und König von Polen, der russische Zar Peter I. und der schwedische General Steenbock über einen Waffenstillstand verhandelten. Geringen wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung erlebte Güstrow im 19. Jahrhundert. Verschiedenste Gewerbe- und Industriebetriebe siedelten sich hier an, erste Bahnlinien entstanden zwischen Güstrow und Bützow und ein Theater wurde gebaut. Im Jahre 1887 wurde Güstrow zur Garnisonsstadt. Im Zuge der Aufrüstung im Jahre 1933 wurde die Garnison wesentlich vergrößert. Des Weiteren wurden Rüstungsbetriebe und Einrichtungen der Wehrmacht angesiedelt. Durch den Einsatz mutiger Bürger konnte 1945 die vollständige Zerstörung Güstrows verhindert werden. Nach der Teilung Deutschlands entwickelte sich die Wirtschaft in Güstrow nur sehr zögerlich. Erst in den 70er und 80er Jahren siedelten sich mehrere Industriebetriebe in der Stadt an und es entstanden die Neubauviertel Südstadt und Diestelberg. Kulturell geprägt hat der Maler und Bildhauer Ernst Barlach die Stadt Güstrow, die ihm zu Ehren den Namen Barlachstadt trägt. Barlach gilt als einer der bedeutendsten deutschen Expressionisten. Er ließ sich 1910 in Güstrow nieder und wirkte hier bis zu seinem Tod 1938. Ein Bild von Barlachs Werk können Sie sich unter anderem im Ernst-Barlach-Atelierhaus und im Dom machen. 6 4201507031344 1 1.2 Die Entwicklung des Campus 1 Ihre Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt im Südteil Güstrows. Der Backsteinbau erstreckt sich entlang der Goldberger Straße und ist ein eingetragenes Denkmal. 2 Begonnen wurde mit dem Bau in den Jahren 1937 bis 1942. In diesen Jahren entstand das Lehrgebäude 1, das als „Hochschule für Lehrerbildung“ genutzt wurde. In den Kriegsjahren 1942 bis 1945 diente die heutige Fachhochschule militärischen Ausbildungszwecken und als Lazarett. Am Ende des Krieges 1945 und 1946 waren hier dann russische Soldaten stationiert. 5 Ab 1946 erhielt das Gebäude wieder seinen originären pädagogischen Zweck. So wurden in den Jahren 1946 bis 1949 hier Neulehrer in Kurzlehrgängen ausgebildet. Seit 1949 wurde die spätere Fachhochschule zum Institut für Lehrerbildung zur Ausbildung von Lehrkräften genutzt. Ab 1952 folgte dann der Bau der Lehrgebäude 2, 3 und 4 sowie der Wohnheime. Ab 1972 beheimatete der Campus dann die Pädagogische Hochschule. Im September 1991 wurde die Pädagogische Hochschule aufgelöst und als Außenstelle in die Universität Rostock integriert. Die räumlichen Distanzen zwischen dem Mutterhaus und der Außenstelle sowie angespannte finanzielle Lage der Universität Rostock führten zur Errichtung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Mit dem Wintersemester 1992/93 wurde der letzte Studiengang, der das 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien absolvierte, durchgeführt. Im Frühjahr 1993 endete die Lehrerausbildung in Güstrow. 4201507031344 In den letzten Jahren entstanden weitere neue Einrichtungen an der Fachhochschule, die dazu beitragen, Ihre Ausbildung und Ihr Studium stetig zu verbessern. So wurde in den Jahren 2006 bis 2008 eine Sporthalle gebaut und in den Jahren 2008 und 2009 wurde im ehemaligen Heizhaus ein modernes Einsatztrainingscenter eingerichtet. Für Ende 2015 ist die Übergabe einer modernen Raumschießanlage auf dem Campus der FHöVPR durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V anvisiert. Literatur: Papke, Gerhard: Der Bildungsstandort Goldberger Strasse 12 in Güstrow - Ein Beitrag zum Stadtjubiläum 775 Jahre Güstrow, Frühjahr 2003 7 3 4 6 7 8 2 2 Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege 2.1 Status 3 4 5 6 7 8 Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow (FHöVPR M-V) ist eine Einrichtung mit Sonderstatus gemäß § 73 Abs. 2 Hochschulrahmengesetz. Gemäß § 107 Abs. 1 Landeshochschulgesetz M-V ist sie eine nichtrechtsfähige Körperschaft im Geschäftsbereich des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Dies bedeutet, dass für die Fachhochschule abweichend vom Landeshochschulgesetz M-V eine eigene Rechtsverordnung, die Landesverordnung über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V (Verwaltungsfachhochschullandesverordnung - FHöVPRLVO M-V) erlassen werden konnte. Diese regelt Aufgaben, Struktur und Organisation der Fachhochschule. 2.2 Organe der Fachhochschule Gemäß § 10 Abs. 1 der FHöVPRLVO M-V sind • das Kuratorium, • der Senat, • die Vertretung der Studierenden, • die Vertretung der Auszubildenden und • die Direktorin/der Direktor die zentralen Organe der Fachhochschule. Nähere Informationen zur Auszubildenden- bzw. zur Studierendenvertretung finden Sie unter Punkt 5.2, zum Senat unter 5.3. 2.3 Aufgaben Die FHöVPR ist für das Studium und die Aus- und Fortbildung des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich. Sie versteht sich als Dienstleistungseinrichtung des Landes, die nach Maßgabe der beruflichen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielgerichtet mit hohem Anspruch Studiengänge durchführt, Aus- und Fortbildungsleistungen erbringt sowie wissenschaftliche Transferleistungen anbietet. Dabei ist sich die FHöVPR bewusst, dass letztendlich Studium sowie Aus- und Fortbildung des öffentlichen Dienstes von der Allgemeinheit getragen und dem gemäß nicht Selbstzweck sind, sondern der stetigen Verbesserung der Verwaltungsdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu dienen bestimmt sind. Um Optimierungsmöglichkeiten im Studium sowie in der Aus- und Fortbildung, aber auch im täglichen Verwaltungshandeln erkennen und diese gestalten zu können, bedient sich die Fachhochschule u. a. der Durchführung von Evaluationen als ein Instrument der Qualitätssicherung bzw. -verbesserung. Zur Steuerung dieser wurden in den einzelnen Organisationseinheiten Evaluierungsbeauftragte berufen (vgl. Punkt 3.9). 8 5201507031344 1 2. Juli 2015 ANin Matthies RHSin Werner Dezernat 3 Service, Logistik 630 631 OAR Schalau 620 AN Schierstedt3 621 Fachbereichsrat OAR Bielfeldt RD Pander Fachbereichsrat RD Himmerkus RD Meier 2 221 220 Fachbereich FH 2 Rechtspflege KDin Hamann 300 PORin Hofmann 310 Fachbereichsrat Bildungsbeirat Fachbereich FH 3 Polizei Büro der Direktorin RAFr Hett ANin Nehrenberg 101 102 Direktorin Dr. Marion Rauchert (und DP) LRD Dr. Metzger LRD Kulow Fachbereich FH 1 Allgemeine Verwaltung 200 201 Grundsatzangelegenheiten/Zentrale Dienste/Justiziariat AN Eichler 103 außer Fortbildungsbereich 2 Fortbildungsbereich 2 3 außer KLR/Controlling/Dienstgestaltungsregelung 1 611 Dezernat 2 Finanzwesen, KLR, Beschaffung N. N. ARin Meyer Dezernat 1 Personal, Organisation, Informationstechnik Verwaltungsleiter LRD Kulow 600 AN Eichler 103 Stand: https://www. facebook.com/fh-guestrow Goldberger Straße 12-13 18273 Güstrow Telefon: 03843 283-0 Telefax: 03843 283-900 E-Mail: [email protected] Internet: www.fh-guestrow.de Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern Organisationsplan 5201507031344 RD Stein ANin David 202 500 Ausbildungsinstitut für die Kommunal- und Landesverwaltung Kuratorium 510 600 100 Senat LRD Dr. Metzger 510 511 ORR Kalheber1 ORR Timm2 520 Institut für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung Vertretung der Auszubildenden Datenschutzbeauftragter OAR Bielfeldt 221 Beauftragter für den Arbeitsschutz LRD Kulow 600 Fachkraft für Arbeitssicherheit OAR Schalau 620 Ansprechpartner Korruptionsvorsorge AN Eichler 103 Vertretung der Studierenden Vorsitzende des örtlichen Personalrats AIin Janka Kolbe 150 Gleichstellungsbeauftragte ANin Wilma Wäntig 304 Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen RD Volker Bieschke 223 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 2.4 2 Die Fachbereiche und angegliederte Institute der FHöVPR teilen sich in folgende Ausbildungs- und Studiengänge sowie Weiterbildungsangebote: 4 Allgemeine Verwaltung 5 6 7 Bachelorstudiengang Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung 8 Polizei Ausbildung nach § 10 PolLaufbVO M-V Bachelorstudiengang nach § 12 PolLaufbVO; (Polizeivollzugsdienst - Bachelor of Arts) Ausbildung der Sportfördergruppe Bachelorstudiengang Ausbildungsgang „Aufstieg für besondere Vernach § 13 PolLaufbVO M-V; (Polizeivollzugsdienst - Bachelor of Arts; für Auf- wendung“ nach § 14 PolLaufbVO M-V stiegsbeamte) Einweisungslehrgang nach § 16 PolLaufbVO M-V Masterstudiengang nach § 17 PolLaufbVO M-V; (Master of Arts - Polizeimanagement) Diplomstudiengang nach § 24 PolLaufbVO M-V Fortbildung der Landespolizei Rechtspflege Diplomstudiengang Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) Ausbildungsinstitut Ausbildungsgang Verwaltungswirt/-in der Allgemeinen Verwaltung Ausbildungsgang Verwaltungsfachangestellte/-r (Land) Zuständige Stelle für diese anerkannten Ausbildungsberufe: –– Verwaltungsfachangestellte/-r Land, Ausbildungsgang Fachangestellte/-r für Bürokommunikation –– Fachangestellte/-r für Bürokommunikation, –– Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste (Fachrichtungen Bibliothek, Archiv, Information und Dokumentation, medizinische Dokumentation), –– Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe. Institut für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung Allgemeine und IT-Fortbildung der MitarbeitenTransferstelle für Verwaltungsmodernisierung den der Landesverwaltung 10 5201507031344 3 Struktur 3 Der Fachbereich Polizei 1 3.1 Struktur des Fachbereichs Polizei 3 2 Organe des Fachbereichs gemäß der Verwaltungsfachhochschullandesverordnung M-V (FHöVPRLVO M-V) sind: • der Fachbereichsrat gemäß § 14 FHöVPRLVO M-V, 5 6 • die Fachbereichsleitung gemäß § 15 FHöVPRLVO M-V, 7 • der Bildungsbeirat gemäß § 16 FHöVPRLVO M-V. 8 3.2 Fachbereichsrat Der Fachbereichsrat als Hochschulgremium wird alle vier Jahre gewählt. Er entscheidet über die Angelegenheiten des Fachbereichs, wobei insbesondere zu seinen Aufgaben zählen: –– Beschlussfassung über die Grundsatzfragen des Fachbereichs sowie die Grundlagen des Lehr- und Studienbetriebs, –– Stellungnahme zu Entwürfen für die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, –– Erlass von Ausbildungsplänen und Studienordnungen sowie Herausgabe von Modulhandbüchern, die die Ausgestaltung des jeweiligen Ausbildungs- und Studienablaufs im Einzelnen nach Maßgabe der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung regeln, –– Zusammenarbeit mit den für die berufspraktischen Studienzeiten zuständigen oder beteiligten Stellen, –– Einrichtung von Forschungsprojekten, –– Unterbreitung von Vorschlägen für die Wahl der stellvertretenden Direktorin oder des stellvertretenden Direktors für Lehre und Forschung sowie für die Berufung und Bestellung von Professorinnen oder Professoren und Hochschuldozentinnen oder Hochschuldozenten an den Senat, –– Unterbreitung von Vorschlägen für die Wahl der stellvertretenden Direktorin oder des stellvertretenden Direktors für polizeiliche Angelegenheiten an die Berufungskommission. Der Fachbereichsrat bestellt außerdem die Leitungen der Fachgruppen aus dem Kreis der Fachhochschullehrenden (s. Punkt 3.5). Mitglieder im Fachbereichsrat (Stand 11.03.2015): Vorsitzende: Hochschuldozentinnen/ Hochschuldozenten: 6201507031344 4 Frau KDin Anja Hamann Herr ORR Ulrich Bochner Frau PORin Sybille Hofmann Herr POR Klaus-Peter Müller Frau EPHKin Dr. Simone Neick Herr ORR Christoph Arnold Lehrkräfte für besondere Aufgaben: Frau ANin Heike Wegner Herr EPHK Jan Seifert Frau PHKin Kathrin Wunderlich-Nickel 11 2 3 4 5 6 7 8 Behördenvertreter: Vertreter Ministerium für Inneres und Sport: Lehrbeauftragtenvertreter: Studierendenvertretung1: Auszubildendenvertretung2: Herr PP Thomas Laum Herr MR Dr. Franko Müller Herr ORR Mario Thiele Herr Uwe Rüffer Herr PKA René Exner (PZ § 12/14 III) N.N. Soweit nichts anderes bestimmt ist, nimmt der Fachbereichsrat die Aufgaben des Prüfungsamtes wahr. Hierfür steht ihm eine Geschäftsstelle zur Verfügung (s. Punkt 4.5) 3.3 Fachbereichsleitung Die Fachbereichsleitung wird ebenfalls in einem Turnus von vier Jahren gewählt. Sie nimmt den Vorsitz im Fachbereichsrat wahr, bereitet die Sitzungen vor und führt die Beschlüsse aus. Ferner entscheidet sie über alle zentralen Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit sie nicht durch Rechtsvorschriften anderen Stellen oder Organen übertragen sind. Derzeit haben Frau KDin Anja Hamann und ihre Vertreterin Frau PORin Sibylle Hofmann die Fachbereichsleitung inne. 3.4 Bildungsbeirat Dem Fachbereich Polizei ist ein Bildungsbeirat zugeordnet. Diesem gehören an: –– die stellvertretende Direktorin für polizeiliche Angelegenheiten als Vorsitzende, –– die Leiterin des Fachbereichs Polizei als ihre Vertreterin, –– die Fachgruppenleiterinnen und Fachgruppenleiter, –– die Leiter der Polizeibehörden, –– drei Vertreter/Vertreterinnen der im Rahmen des § 4 für die Ordnung der Laufbahn zuständigen obersten Dienstbehörde. Der Bildungsbeirat berät und unterstützt den Fachbereich bei der Umsetzung des Bildungsauftrages in Studium sowie in der Aus- und Fortbildung, um so u. a. die Praxisnähe in den Bildungsgängen zu gewährleisten. 3.5 Fachgruppen Der Fachbereich besteht aus folgenden themenspezifischen Fachgruppen, deren Inhalte die Aspekte des polizeilichen Alltags widerspiegeln. Der Fachbereichsrat entscheidet gem. § 4 FHöVPRLVO M-V über Anzahl und Aufgaben der Fachgruppen. Derzeit ist der Fachbereich Polizei wie folgt gegliedert: Fachgruppe 1: Fachgruppe 2: Fachgruppe 3: Fachgruppe 4: Fachgruppe 5: Fachgruppe 6: 1 2 12 Recht/Politikwissenschaften Führung/Sozial- und Gesellschaftswissenschaften/Sprachen Kriminalwissenschaften Einsatz- und Verkehrwissenschaften Polizeiliche Trainings Polizeiliche Informationsverarbeitung Der Auszubildenden- sowie der Studierendenvertreter werden jeweils für ein Jahr gewählt. Bei der Wahl am 11.03.2015 stand kein Kandidat aus der Gruppe der Auszubildenden zur Wahl. 6201507031344 1 Die Leitungen der Fachgruppen koordinieren und organisieren das Studium sowie die Aus- und Fortbildung. Sie sind Ansprechpartnerin für die Fachbereichsleitung, die Modulverantwortlichen, die Lehrenden sowie die Auszubildenden und die Studierenden in allen allgemeinen Fragen des der Fachgruppe zugeordneten Fachgebietes. Das Organigramm finden Sie auf Seite 16. 1 3.6 5 Ausbildungs- und Studienleitung Der Fachbereichsrat setzt für die unterschiedlichen Bildungsgänge des Fachbereiches Polizei jeweils eine Ausbildungs- bzw. Studienleitung ein. Diese nimmt u. a. Vorgesetztenfunktion gegenüber den Teilnehmern/Teilnehmerinnen des jeweiligen Bildungsganges wahr und steht für diese als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Ausbildungs- und Studienleitung arbeitet ferner an der Weiterentwicklung des jeweiligen Bildungsgangs mit und nimmt daher auch Aufgaben innerhalb der Evaluationsverfahren wahr. Ihre Ansprechpartner sind: Herr PR Stefan Qualmann Herr KR Dirk Hoffmann Herr PHK Gerd Engelhaupt Frau AN Christiane Schilf 3.7 Ausbildungsleitung § 10 PolLaufbVO M-V Studienleitung § 12 PolLaufbVO M-V Sportfördergruppenleitung und Studienleitung § 24 PolLaufbVO M-V Studienleitung § 17 PolLaufbVO M-V Seminargruppenleitung Für die Seminargruppen wird jeweils eine Leitung benannt, welche Sie während der Dauer Ihres Bildungsgangs begleiten wird. Die Seminargruppenleiterinnen und -leiter sind Ihre Vorgesetzten und stehen Ihnen als erste Ansprechpartner/-innen in persönlichen sowie dienstlichen Belangen zur Verfügung. So entscheidet sie z. B. über Anträge auf Dienstbefreiung und über Urlaubsgesuche bis zu einem Tag. Darüber hinausgehende Anträge werden auf Vorschlag der Ausbildungs- bzw. Studienleitung durch die Fachbereichsleitung entschieden. Ferner ist es ihre Aufgabe, einen kontinuierlichen, möglichst reibungslosen Verlauf der Ausbildung/des Studiums zu gewährleisten und die für Sie notwendigen Informationen entsprechend an Sie weiterzusteuern. Sie stehen Ihnen auch bei der Lösung von möglichen Konflikten innerhalb der Gruppe oder mit einer/einem Lehrenden als Vermittler zur Verfügung. 6201507031344 Ihre Seminargruppenleitungen sind: Frau PHKin Annette Wachs Herr PK Andre Lehmkuhl Frau PHKin Anne Wendlandt Frau POKin Cornelia Neumann Herr PD Ulf-Theodor Claasen Frau KOKin Laura Heider Herr ORR Christof Arnold Seminargruppenleitung Seminargruppenleitung Seminargruppenleitung Seminargruppenleitung Seminargruppenleitung Seminargruppenleitung Seminargruppenleitung PZ § 10/15 I PZ § 10/15 II PZ § 10/15 III PZ § 10/15 IV PZ § 12/15 I PZ § 12/15 II PZ § 12/15 III 13 2 3 4 6 7 8 1 3.8 2 In allen Seminargruppen wählen Sie selbst eine Sprecherin oder einen Sprecher. Diese vertreten Ihre Anliegen den organisatorischen Ablauf Ihres Bildungsganges betreffend gegenüber der Ausbildungs- und Studienleitung. Die Wahl sollte grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung bzw. des Studiums erfolgen. Die Seminargruppensprecher/-innen sind außerdem Ansprechpartner/-innen für die Seminargruppenleitung und unterstützen diese in ihrer Arbeit. 4 5 6 7 8 Für jede Seminargruppe wird je ein Seminargruppenordner geführt. In diesem werden für Sie wichtige Informationen und Mitteilungen hinterlegt. Außerdem dient er den Lehrenden dazu, die Anwesenheit bzw. Zeiten von Krankheit zu erfassen und die Stoffvermittlung zu dokumentieren. Dieser Ordner ist täglich in der Fachverwaltung im Haus 6, Raum 101 abzuholen bzw. wieder abzugeben. Der/die Seminargruppensprecher/-in zeichnet hierfür verantwortlich. Die Postfächer für die fachhochschulinterne Post befinden sich für die Studierenden des § 12 PolLaufbVO M-V sowohl im Hauptgebäude der FHöVPR als auch im Haus 6. Alle anderen Ausbildungs- und Studiengänge haben Ihre Postfächer im Haus 6. 3.9 Fachverwaltung Die unten angeführten Mitarbeitenden der Fachverwaltung sind unter Leitung von Herrn EPHK Frank Rebühr Ihre Ansprechpartner und Servicedienstleister, vor allem für die Bereiche Stundenplanung, Praktikumsorganisation und Evaluation. Ausbildungs- und Studienplanung Für die Planung, Koordinierung und Organisation der Ausbildung bzw. des Studiums sind zuständig: Herr POK Daniel Peters: Tel: 03843/283-402 Haus 6, Raum 100 E-Mail: [email protected] Frau ANin Kathrin Goebel-Kuhlmann:Tel. 03843/283-308 Haus 6, Raum 102 E-Mail: [email protected] Frau RSin Anja Wellnitz Tel. 03843/283-307 Haus 6, Raum 102 E-Mail: [email protected] Diesen Kollegen und die Kolleginnen können Sie bei allen die Ausbildung oder das Studium betreffenden Fragen anprechen. Praktikumskoordinierung Für die Planung, Koordinierung und Organisation der Praktika in den Polizeibehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig: 14 6201507031344 3 Seminargruppensprecher/Seminargruppenordner Herr POK Daniel Peters: Tel: 03843/283-402 Haus 6, Raum 100 E-Mail: [email protected] 1 2 3 Evaluierungsbeauftragte/ECTS-Koordinatorin 4 Das Landeshochschulgesetz M-V verpflichtet u. a. die Hochschulen, ein System zur Sicherung der Qualität ihrer Aufgabenerfüllung zu errichten. Der Fachbereich Polizei möchte dieser Verpflichtung nicht nur gerecht werden, sondern vor allem die Evaluation (lat. Bewertung/Beurteilung) dazu nutzen, um die Lehre, die Ausbildungs- und Studiengangskonzepte sowie die Rahmenbedingungen stetig zu optimieren. Hierfür werden verschiedene Zielgruppen befragt, wobei Ihnen als Teilnehmende der Bildungsgänge eine entscheidende Rolle zukommt. In Form der Modulevaluationen werden die Ausbildungs- und Studiengänge durch Sie kontinuierlich beurteilt. Die Modulverantwortlichen haben dann die Aufgabe, die Evaluationsergebnisse mit Ihnen auszuwerten. Darüber hinaus ist jede bzw. jeder Lehrende pro Jahr durch zwei Seminargruppen einzuschätzen. Der Fachbereich profitiert enorm von Ihren Anregungen, auch wenn sich daraus resultierende Änderungen für Ihre Seminargruppe nicht mehr unmittelbar bemerkbar machen, sondern erst im Folgejahrgang zum Tragen kommen können. So wurde in der Vergangenheit die Verzahnung von Theorie und Praxis deutlich erhöht. Für die Ausbildungs- und Studieninhalte wurden neue Schwerpunkte gesetzt, die Anzahl der Prüfungen wurde verringert. Sie sind zur Teilnahme an der Evaluation verpflichtet. 5 Für die Durchführung der Evaluationsverfahren und ihre erste Auswertung ist zuständig: Frau ANin Bianca Borgwardt Tel. 03843/283-400 Haus 6, Raum 202 E-Mail: [email protected] 6201507031344 Sie ist auch Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Bachelormodulhandbuch. 15 6 7 8 16 stellv. Leiter: JOI Jochens Tel.:321 stellv. Leiter: RD Köhne Tel: 311 [email protected] 6201507031344 Tel.: 320 [email protected] Tel.: 310 [email protected] Tel.: 331 [email protected] stellv. Leiter: POK Awe Tel.: 330 [email protected] Leiter: KR Hoffmann Leiter: PR Qualmann Tel.: 350 [email protected] stellv. Leiter: EPHK Seifert Tel.: 351 [email protected] Leiter: POR Müller Tel.: 340 [email protected] stellv. Leiter: n.n. Tel.: [email protected] 8 [email protected] Leiterin: EPHKin Dr. Neick Stand: 11.02.2015 Tel.: 392 [email protected] stellv. Leiter: KHK Rosenberg Tel.: 390 [email protected] Leiter: PHK Steffen Fachgruppe 6 Polizeiliche Informationsverarbeitung 6 Fachgruppe 5 Polizeitrainings 5 Fachgruppe 4 Einsatz- und Verkehrswissenschaften 4 Fachgruppe 3 Kriminalwissenschaften Tel.: 314 [email protected] Leiter: EPHK Rebühr Fachverwaltung 3 Fachgruppe 2 Führung/Sozialund Gesellschaftswissenschaften/Sprachen Tel.: 310 [email protected] stellv. Leiterin: PORin Hofmann Tel.: 300 [email protected] 2 Leiterin: PORin Hofmann Fachgruppe 1 Recht/Politikwissenschaften Fachbereichsrat Bildungsbeirat Leiterin Fachbereich Polizei KDin Hamann 1 7 4 4.1 Die Organisationseinheiten der FHöVPR für Ihre Belange 1 2 3 4 Dezernat 1 5 Personal, Organisation und Informationstechnik Das Dezernat Personal ist für Personal- und Disziplinarangelegenheiten, insbesondere für das Führen der Personalakten, Einstellungen und Entlassungen, Vorbereitung der Ernennungen, Kranken- und Urlaubsscheine, Reisekosten- und Trennungsgeldangelegenheiten, in Fragen des Dienstausweiswesens sowie für Abordnungen in die Praktika zuständig. Sie finden es im Lehrgebäude 1. Die Aufbau- und Ablauforganisation (Struktur und Aufgabenzuweisungen) an der FHöVPR werden an diesem Dezernat bearbeitet. Außerdem sind hier die Administratoren und Verantwortlichen für die Informationstechnik zugeordnet. Leiterin: 4.2 Frau RAFr Madlen Stern LG 1, Raum 228 Tel.: 03843/283-610 E-Mail: [email protected] Dezernat 2 Finanzwesen, Kosten- und Leistungsrechnung und Beschaffung Das Dezernat 2 ist für alle haushaltsrechtlichen Vorgänge der FHöVPR zuständig. Eine wichtige Anlaufstelle für Sie ist die Zahlstelle der FHöVPR im Zimmer 142 des Lehrgebäudes 1. Hier werden für anfallende Gebühren Rechnungen erstellt oder Einzugsermächtigungen, z. B. für eine längere Wohnheimzimmerbenutzung, erteilt. Ansprechpartnerin: 4.3 Frau ANin Christina Becker LG 1, Raum 142 Tel.: 03843/283-622 E-Mail: [email protected] Dezernat 3 Service und Logistik Das Dezernat Service und Logistik vereint die Raum- und Wohnheimverwaltung, die Sachbearbeitung für Verpflegungsangelegenheiten, die Poststelle, die Verwaltung der Kraftfahrzeugtechnik und der Grundausstattung der Medien- und Kommunikationstechnik. 7201507031344 Die Wohnheimverwaltung koordiniert bei Bedarf und vorhandenen Kapazitäten die gebührenpflichtige Unterbringung von Auszubildenden und Studierenden auf dem Campus der FHöVPR in den Wohnheimen. Eine Alternative zu den Wohnheimen der FHöVPR sind möblierte Wohngemeinschaften im Stadtgebiet Güstrow, die in Kooperation mit der Allgemeinen Woh- 17 6 7 8 1 2 nungsgenossenschaft (AWG) und der Wohnungsgesellschaft (WGG) vermietet werden. 4 Im Wohnheim 10 stehen Ihnen eine Münzwaschmaschine und ein Münztrockner zur Verfügung. 5 Ihre Ansprechpartnerinnen in diesem Bereich sind: 3 6 7 Leiterin: Frau ANin Sylvia Matthies LG 1, Raum 125a Tel. 03843/283-630 E-Mail: [email protected] Wohnheimverwaltung: Frau ANin Kerstin Rathsack LG 1, Raum 126 Tel. 03843/283-633 E-Mail: [email protected] 8 4.4 Servicezentrum Direkt am Haupteingang gelegen, ist es zentraler Anlaufpunkt und zentrale Auskunftsstelle für Angehörige und Gäste der FHöVPR. Sofern Ihre Post nicht direkt in Ihre Seminargruppenbriefkästen weitergeleitet wird, können Sie diese hier in Empfang nehmen. Weiterhin erhalten Sie hier vor jedem Unterricht den Schlüssel für Ihren Seminarraum, den Sie nach dem Ende des Unterrichts hier wieder abgeben. Die Mitarbeiterinnen des Servicezentrums helfen Ihnen bei Fragen bzgl. der Fachhochschule gerne weiter und vermitteln Sie an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ansprechpartnerinnen: 4.5 Frau ANin Christine Egerer Servicezentrum Tel. 03843/283-0 Geschäftsstelle des Prüfungsamtes 7201507031344 Die Geschäftsstelle des Prüfungsamtes koordiniert alle Prüfungsverfahren und führt für jede Auszubildende, jeden Auszubildenden und jede Studierende und jeden Studierenden die Prüfungsakten. Weiterhin ist sie für die Erstellung der Prüfungsbescheide und der Zeugnisse, der Bachelorurkunden oder der Diplomurkunden nach erfolgreichem Abschluss zuständig. Die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des Prüfungsamtes sind Ansprechpartnerin in Widerspruchsangelegenheiten und nehmen Ihre Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen entgegen. 18 Geschäftsstellenleiterin: Vertretung: Frau AIin Janka Kolbe LG 1, Raum 111 Tel.: 03843/283-150 E-Mail: [email protected] 1 2 3 4 Frau RIin Beate Hink LG 1, Raum 111 Tel.: 03843/283-155 E-Mail: [email protected] 5 6 7 8 Frau RHSin Juana Boretzky LG 1, Raum 111 Tel.: 03843/283-152 E-Mail: [email protected] 4.6 Bibliothek Die Bibliothek der FHöVPR ist eine öffentliche Einrichtung und steht neben den Auszubildenden und Studierenden auch allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Sie ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek und umfasst in ihren Beständen Bücher, Zeitschriften (auch polizeispezifische Fachzeitschriften), Zeitungen, zeitschriftenähnliche Reihen, Loseblattsammlungen, Polizeidienstvorschriften, audiovisuelle und elektronische Datenträger sowie Diplomarbeiten und Bachelorarbeiten der Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule (Fachbereiche Allgemeine Verwaltung, Polizei). Vorgehalten wird ein Gesamtbestand von ca. 40 000 Medieneinheiten, ca. 200 laufend gehaltenen Zeitschriften sowie Entscheidungssammlungen der höchsten bundesdeutschen Gerichte. Weiterhin umfasst das Leistungsangebot Möglichkeiten der CD-ROM-Recherche, der Internetnutzung, sowie einen Lexisnexis-(Jurion)-Zugang. Sammelkernbereiche sind Recht, Wirtschaft, Kriminalistik/Kriminologie und Steuerrecht. Durch die Einrichtung eines neuen Lesesaals verfügt die Bibliothek nunmehr über 60 Arbeitsplätze, die zum Teil über WLAN-Zugang verfügen. In der Bibliothek erhalten die Auszubildenden und Studierenden ihre Bibliotheksausweise. 7201507031344 Ihre Ansprechpartnerinnen sind: Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag Freitag Frau ANin Martina Dehlsen Frau ANin Elena Becker Frau RHSin Susanne Mania Frau RHSin Birgit Brodowski Tel.: 03843/283-145 (Ausleihe) Fax: 03843/283-139 E-Mail: [email protected]. von 09:30 bis 17:00 Uhr von 09:30 bis 14:00 Uhr Änderungen der Öffnungszeiten sind möglich. Die Einzelheiten der Nutzung der Bibliothek sind in der Benutzungsordnung geregelt. 19 1 2 3 5 Ansprechpartner der FHöVPR 5.1 Informationen zur Wahl der Gremienvertreter der Auszubildenden und Studierenden 4 5 7 8 Die Vertreter der Auszubildenden und Studierenden in den verschiedenen Gremien werden jeweils im März eines Jahres durch ihre Gruppe gewählt und haben eine Amtszeit von einem Jahr. Die Wahl und Erfassungen der Kandidaturen führt der Wahlvorstand der FHöVPR durch. Eine Mehrfachkandidatur ist zulässig. Bei Interesse oder Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Büro des Direktors. Weiterführende Informationen finden Sie auch in der Grundordnung und in der Wahlordnung der FHöVPR. Büro des Direktors: 5.2 Frau RAFr Daniela Hett LG 1, Raum 124 Tel.: 03843/283-101 E-Mail: [email protected] Auszubildenden- und Studierendenvertretung Gemäß § 17 der Landesverordnung über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann eine Vertretung der Auszubildenden und Studierenden zur Gestaltung der Ausbildungsbzw. Studienbedingungen sowie zur Wahrnehmung fachhochschulpolitischer Belange gebildet werden. Grundsätzlich hat die Vertretung, soweit nicht durch Rechtsvorschriften die Zuständigkeit anderer Gremien begründet ist, folgende Aufgaben: –– die Förderung kultureller, sozialer und sportlicher Interessen der Auszubildenden und Studierenden; –– die Wahrnehmung gemeinsamer Anliegen der Auszubildenden und/oder Studierenden, insbesondere die Gestaltung der Ausbildungs- und Studienbedingungen, gegenüber dem Direktor oder der Direktorin der FHöVPR und –– die Unterstützung der von den Auszubildenden und Studierenden gestellten Mitglieder in den Organen der FHöVPR. Die zu wählende Vertretung der Auszubildenden besteht aus einem oder einer Auszubildenden des Ausbildungsinstituts und zwei Auszubildenden der Fachbereichs Polizei. Auszubildendenvertretung1: N.N. Die studentische Vertretung besteht aus jeweils zwei Studierenden der Fachbereiche Allgemeine Verwaltung und Polizei sowie aus jeweils einem oder einer Studierenden der Fachbereiche Rechtspflege und Steuerverwaltung. 1 20 Bei der Wahl am 11.03.2015 stand kein Kandidat aus der Gruppe der Auszubildenden zur Wahl. 8201507031344 6 Studierendenvertretung (Stand 11.03.2015): 5.3 Herr Stefan Eggeling Herr PKA René Exner Herr PKA Henry Siemund AV 13 A PZ § 12/14 III PZ § 12/14 III 1 2 3 Auszubildenden- und Studierendenvertretung im Senat 4 5 Dem Senat gehören zwei Mitglieder der Studierendengruppe und ein Mitglied der Ausbzubildendengruppe der FHöVPR an. Weitere Mitglieder gem. § 12 (1) FHöVPRLVO M-V sind 1. die Direktorin oder der Direktor der Fachhochschule als Vorsitzende oder Vorsitzender, 2. die stellvertretende Direktorin oder der stellvertretende Direktor für Lehre und Forschung, 3. die stellvertretende Direktorin oder der stellvertretende Direktor für polizeiliche Angelegenheiten, 4. die Fachbereichsleitung, soweit sie nicht bereits nach Nummer 2 oder 3 dem Senat angehören, 5. vier weitere Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrenden, 6. zwei Mitglieder aus der Gruppe der Lehrkräfte für besondere Aufgaben, 7. ein Mitglied aus der Lehrbeauftragtengruppe, 8. ein Mitglied aus der Gruppe der sonstigen hauptberuflich an der Fachhochschule tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Der Senat hat insbesondere folgende Aufgaben: –– Wahl der stellvertretenden Direktorin/des stellvertretenden Direktors für Lehre und Forschung, –– Beschlussfassung über die Satzungen und Ordnungen der FHöVPR, –– Stellungnahme zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung wie Errichtung, Änderung, Zusammenlegung und Aufhebung von Einrichtungen der Fachhochschule einschließlich ihrer Organisationsstruktur und ihrer Aufgaben, –– Vorschläge zur Besetzung von Professoren- und Hochschuldozentenstellen sowie –– Stellungnahme zu den Entwürfen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nach Beteiligung der Fachbereichsräte. Die gewählten Vertreter sind: Studierendenverteter: 8201507031344 Auszubildendenvertreter: 2 Herr Peter Benn Herr Stefan Eggeling AV 14 B AV 13 A N.N.2 Der gewählte Vertreter, Herr Knut Birr (PZ 10/13) schied mit Beendung seiner Ausbildung aus der Vertretung aus; ein Stellvertreter konnte mangels Kandidaten nicht gewählt werden. 21 6 7 8 5.4 2 3 4 5 6 7 8 Auszubildenden- und Studierendenvertretung im Fachbereichsrat Im Fachbereichsrat gem. § 14 (1) FHöVPRLVO M-V sind ein Mitglied aus der Auszubildendengruppe und ein Mitglied aus der Studierendengruppe vertreten. (Siehe hierzu 3.2) Die gewählten Vertreter sind: Studierendenverteter: Auszubildendenvertreter: 5.5 Herr PKA René Exner N.N.3 PZ § 12/14 III Personalvertretungen Nach dem Personalvertretungsgesetz M-V ist in den Behörden eine Personalvertretung zu wählen (örtliche Personalvertretung, ÖPR). Der Personalrat hat u. a. die allgemeine Aufgabe, mit der Jugend- und Ausbildungsvertretung zur Förderung der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten. Weitere Aufgaben der Mitbestimmung und Beteiligung können Sie dem Personalvertretungsgesetz M-V entnehmen. Vorsitzende des ÖPR FHöVPR: Frau Janka Kolbe Geschäftsstelle des Prüfungsamtes LG 1, Raum 111 Tel.: 03843/283-150 E-Mail: [email protected] Jugend- und Ausbildungsvertretung: Herr PKA Stefan Auber 5.6 PZ § 12/14 I Gleichstellungsbeauftragte Die Gleichstellungsbeauftragte fördert und begleitet die Durchführung des Gleichstellungsgesetzes M-V in der Dienststelle. Sie ist bei allen die weiblichen Beschäftigten betreffenden personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen. Die Beauftragte nimmt Beschwerden über geschlechtsspezifische Diskriminierungen entgegen, berät die Betroffenen, leitet Mitteilungen über geschlechtsspezifische Diskriminierungen mit Einverständnis der Betroffenen der Dienststellenleitung zu und ist über das Ergebnis der internen Untersuchung zu informieren. Gleichstellungsbeauftragte FHöVPR: Frau Wilma Wäntig Haus 6, Raum 117 Tel.: 03843/283-304 E-Mail: [email protected] 5.7 Ärztlicher Dienst der Landespolizei M-V Den ärztlichen Dienst der Landespolizei M-V haben Sie in Ihrem Einstellungsverfahren bereits kennengelernt. 3 22 Der gewählte Vertreter, Herr Thomas Brandt (PZ 10/13) schied mit Beendung seiner Ausbildung aus dem Fachbereichsrat aus; ein Stellvertreter konnte mangels Kandidaten nicht gewählt werden. 8201507031344 1 Neben den Einstellungsuntersuchungen führt er auch allgemein medizinische Sprechstunden durch. Da es sich bei der Praxis im Haus 7 der FHöVPR nur um eine Außenstelle handelt, ist der ärztliche Dienst nicht täglich auf dem Campus erreichbar. Sprechzeiten sind: Mo.: Do.: Di/ Mi /Fr.: Ihre Ansprechpartner sind: Herr MedOR Dr. Sven Thüne Frau ANin Gudrun Herrmann Herr PHM Lars Sulz 5.8 6 7 8 Tel.: 03843/283-730, Tel.: 03843/283-732 Tel.: 03843/283-733 Herr Jörg Schröder LG 1, Raum 056 Tel.: 03843/283-393 E-Mail: [email protected] Kirchlicher Beistand Der kirchliche Beistand steht Ihnen in allen persönlichen oder beruflichen Fragen für individuelle Gespräche zur Verfügung. Spätestens aber im berufsethischen Unterricht werden Sie ihn kennenlernen. Die Polizeiseelsorger begleiten die Polizei bei Schwerpunkteinsätzen und bieten Begleitung und Hilfestellung nach belastenden Einsätzen und Erlebnissen an. 8201507031344 3 5 von 08:30 bis 10:00 Uhr von 13:00 bis 14:00 Uhr keine Sprechzeiten Zigaretten, Alkohol, Medikamente und Drogen führen bei unkontrolliertem bzw. übermäßigem Konsum zu Erkrankungen und machen abhängig. Bei ständiger Benutzung von Spielen im Internet und anderen elektronischen Medien treten ähnliche Symptome auf. Rechtzeitiges Aufklären über die Gefahren von Süchten, vor allem jedoch Prävention helfen vielen Betroffenen, ihre Probleme zu erkennen. Der polizeipsychologische sowie der polizeiärztliche Dienst und die Suchtkrankenhilfe der Landespolizei M-V bieten Beratung und Hilfe nicht nur für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sondern auch Angehörige, Verwandte und Freunde an, die selber Hilfe suchen, aber auch anderen helfen wollen. Es ist oft nur schwierig, den ersten Schritt zu wagen. 5.9 2 4 Suchtkrankenhilfe Suchtkrankenhelfer der FHöVPR: 1 Polizeiseelsorger – evangelisch Herr Pfarrer Hanns-Peter Neumann Tel.: 03831 297692 Mobil: 0160 8408691 E-Mail: [email protected] Polizeiseelsorger – katholisch Herr Diakon Dr. Stephan Handy Tel.: 03871/5091 Mobil: 0172/3261150 E-Mail: [email protected] 23 1 5.10 Auslandsbeauftragte 2 6 Auslandsangelegenheiten und -kooperationen zu den Partnerfachhochschulen in Polen, Norwegen, Dänemark und Estland sowie internationale Austauschprogramme von Auszubildenden, Studierenden und Lehrenden sind grundsätzlich dem Büro des Direktors organisatorisch zugeordnet. Die konkrete Planung und Umsetzung des Austauschprogrammes im Rahmen des Bachelorstudienganges (Modul 12) erfolgt durch den Fachbereich Polizei. 7 Ansprechpartnerin: 4 5 8 Wilma Wäntig Haus 6, Raum 117 Tel.: 03843/283-304 E-Mail: [email protected] 5.11 Erreichbarkeiten der Lehrenden Die Erreichbarkeiten der Lehrenden können Sie auf der Internetseite der FHöVPR unter der Rubrik „Studium“ bzw. „Ausbildung“ > „Fachbereich Polizei“ > „Dozenten und Kontakt“ nachlesen. 5.12 Weitere Ansprechpartner Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen: Herr RD Volker Bieschke FB RP (Fachbereich Rechtspflege) LG 2, Raum 160 Tel.: 03843/283-223 E-Mail: [email protected] Fachkraft für Arbeitssicherheit: Herr OAR Wolfgang Schalau Dezernat 2 Haushalt/KLR/Beschaffung LG 1, Raum 127 Tel.: 03843/283-620 E-Mail: [email protected] Arbeitsschutzbeauftragter: Herr LRD Winfried Kulow LG 1, Raum 144 Tel.: 03843/283-600 E-Mail: [email protected] Sachbearbeitung Dienstunfallfürsorge : PHMin Kathrin Birkholz LG 1, Raum 224 Tel: 03843/283-613 E-Mail: [email protected] Datenschutzbeauftragter: Herr OAR Sven Bielfeldt Fachbereich Rechtspflege LG 1, Raum 107b Tel.: 03843/283-221 E-Mail: [email protected] 24 8201507031344 3 6 Wichtige Hinweise 1 6.1 Anwesenheitspflicht/Urlaub 3 2 Als Auszubildende und Studierende des Fachbereiches Polizei haben Sie einen besonderen Status. Sie sind sowohl Auszubildende und Studierende als auch Beamte. Daher finden „studentische Freiheiten“ eine klare Begrenzung in den beamtenrechtlichen Pflichten. Anwesenheit ist eine Dienstpflicht für Auszubildende und Studierende. Wenn keine Lehrveranstaltungen ausgewiesen sind, besteht für Sie innerhalb der Dienstzeit, die Pflicht, telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar zu sein. Den Auszubildenden und Studierenden stehen jährlich 30 Tage Erholungsurlaub zur Verfügung1. Der Fachbereichsrat legt die Urlaubszeiten fest und veröffentlicht diese in den jeweiligen Ausbildungs- und Studienkonzeptionen. Die Entscheidung über die Beantragung darüber hinaus zustehender Urlaubstage im jeweils verfügbaren Rahmen während der Ausbildungs- bzw. Studienzeiten trifft die Fachbereichsleitung. 6.2 Erkrankung/Fernbleiben vom Dienst Beamtinnen und Beamte dürfen nach § 55 (1) LBG M-V dem Dienst nicht ohne Genehmigung des Dienstvorgesetzten fernbleiben. Die Genehmigung der stundenweisen bzw. eintägigen Dienstbefreiung erteilt in begründeten Ausnahmefällen die Seminargruppenleitung. Dieses ist der Ausbildungs- und Studienplanung der Fachverwaltung mitzuteilen. Darüber hinausgehende Dienstbefreiungen können nur von der Ausbildungs- und Studienleitung bzw. Fachbereichsleitung genehmigt werden. Eine Dienstunfähigkeit durch Krankheit ist einschließlich der voraussichtlichen Dauer unverzüglich der Ausbildungs- und Studienplanung anzuzeigen. Die Mitteilung hat grundsätzlich bis spätestens 08:00 Uhr zu 9201507031344 Bei Prüfungen (Test, Klausur, Prüfungsgespräch, Abschlussprüfung) müssen sich die Beamtinnen und Beamten bei der Geschäftsstelle des Prüfungsamtes vor Beginn der Prüfung telefonisch abmelden. Die Dienstunfähigkeit zur Prüfung ist immer durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen. Auf Verlangen der Geschäftsstelle des Prüfungsamtes ist ein polizei- oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.2 Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Tage (einschließlich Sonnabend und Sonntag), so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Vorlage kann durch Entscheidung der Fachbereichsleitung auch bei einer kürzeren Erkrankung verlangt werden. Liegt kein Krankenschein vor, so ist das vorhandene Formular „Meldung Arbeitsunfähigkeit/Krankmeldung“3 zu verwenden und abzugeben. Arztbesuche sind grundsätzlich außerhalb des Unterrichts zu vereinbaren. In begründeten Ausnahmefällen ist die Genehmigung durch die Studien- bzw. Seminargruppenleitung einzuholen. 1 2 3 Die Berechnung für das Einstellungsjahr erfolgt nach § 5 EUrlV (ein Zwölftel je vollem Monat der Dienstleistungspflicht) siehe § 18 (2) APOPol M-V Das Formular erhalten Sie in der Fachverwaltung. 25 4 5 6 7 8 2 3 4 5 6 7 8 6.3 Ausbildung und Studium mit Kindern Die FHöVPR und der Fachbereich Polizei haben es sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schon während der Ausbildung bzw. während des Studiums zu fördern. Hierfür wurden verschiedene Rahmenbedingungen für Sie auf dem Gelände der FHöVPR geschaffen. So stehen z. B. Wohneinheiten für Mütter/ Väter mit Kindern für eine generelle Nutzung und ein Mutter/Vater-Kind-Büro (Haus 10, Raum 202) für die Nutzung im Einzelfall zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind ab einem Alter von 8 Wochen in der Kindertagesstätte „Südlichter“ des DRK, in der Friedrich-Engels-Str. 26, unmittelbar in der Nähe der FHöVPR unterzubringen. Ob und in welcher Form Ihr Ausbildungs- bzw. Studiengangskonzept individuell angepasst werden muss, wird in Zusammenarbeit mit Ihnen im Einzelfall entschieden. 6.4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Wenn Sie schon an einer anderer Hochschule Studien- und/ oder Prüfungsleistungen erbracht haben, dann können Sie diese nach Maßgabe der Satzung zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen für Ihr Studium anrechnen lassen. Die Satzung finden Sie auf der Seite der FHöVPR in der Rubrik „Hochschule“> „Rechtsgrundlagen“. 6.5 Bekleidung Ihre Dienstkleidung/Uniform wird im Rahmen eines zugewiesenen Kontingents unentgeltlich durch Ihren Dienstherrn bereitgestellt. Die Beschaffung, die Lagerung und der Vertrieb der Dienstkleidung für alle norddeutschen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugbeamten (MecklenburgVorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hansestadt Hamburg, Hansestadt Bremen) erfolgt durch das Logistikzentrum Niedersachsen (LZN). Ansprechpartnerin: Frau ANin Stefanie Geschwentner LG 1, Raum 138 b Tel.: 03843 283-627 E-Mail: [email protected] Auf dem Campus regelt die „Dienstanweisung zum äußeren Erscheinungsbild der Polizeivollzugsbeamten und zur Durchsetzung der Anzugsordnung der Landespolizei M-V an der FHöVPR des Landes M-V“ die Uniformtrageweise. Bei Fragen zur Anzugsordnung wenden Sie sich bitte an Ihre Seminargruppenleitung. 6.6 Besoldung Die zuständige Stelle für Besoldungsangelegenheiten der Landesbeamtinnen und Landesbeamten ist das Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern in Neustrelitz. 26 9201507031344 1 Auf der Internetseite oder telefonisch erfahren Sie wie hoch die Besoldung von Beamten ist und welche Ansprechpartner für Ihre Anliegen zuständig sind. 1 Internetauftritt: Telefon: 3 6.7 www.lbesa.mv-regierung.de 03981 257-0 4 5 Kopier- und Bindemöglichkeiten Für Vervielfältigungen von Unterlagen steht Ihnen ein Wertkarten-Kopiergerät in der Bibliothek (Raum 1-208) zur Verfügung. Die entsprechenden Wertkarten können Sie in der Buchhandlung im Lehrgebäude 2 erwerben. Das Binden von Bachelor- oder Diplomarbeiten wird in der Fachhochschule gebührenpflichtig (je Arbeit derzeit 4,27 €) angeboten. Die Kosten pro Einzelkopie belaufen sich derzeit wie folgt: schwarz/weiß A4 0,06 € schwarz/weiß A3 0,12 € farbig A4 0,08 € farbig A3 0,16 €. Ansprechpartnerin: 6.8 Frau ANin Monika Machart LG 1, Raum 110 d Tel.: 03843 283-648 E-Mail: [email protected] Nutzung privater Rundfunk- und Fernsehgeräte bzw. von Computern und Internet Das Betreiben von privaten leistungsintensiven Geräten, wie z. B. Mikrowellen, Kühlschränken, Kochgeräten und elektrischen Heizgeräten, in den Wohnheimen und Seminarräumen ist nicht gestattet. Dazu zählen nicht Geräte, wie z. B. Computer, Radiogeräte, elektrische Rasierapparate, Föhne und Ähnliches. Es ist jedoch besonders darauf zu achten, dass keine defekten Geräte zum Einsatz kommen. Durch Mitarbeiter der FHöVPR im Dezernat 3 werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Gebührenpflicht für den Betrieb von privaten Rundfunk- und Fernsehgeräten nach geltenden Bestimmungen bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Köln ist der Betreiber selbst verantwortlich. 9201507031344 In den Wohnheimen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege ist es möglich, die vorhandenen Internet- und Kabelfernsehanschlüsse zu nutzen. Hierzu ist es notwendig, einen entsprechenden Vertrag mit der Firma Kabelkommunikation Krämer GmbH & KG (KKG) abzuschließen. Die Firma KKG hat ihren Sitz neben dem Campus an der Einfahrt zu den Parkplätzen (siehe auch Lageplan des Campus). Internetauftritt: Telefon KKG: 2 www.gknetz.de 03843 823-00 27 6 7 8 2 6.9 3 Auf dem Campus der FHöVPR haben folgende gastronomische Einrichtungen für Sie geöffnet: 4 5 Verpflegung 6 Mensa im Lehrgebäude 4 Mo. - Fr. 7 Mo. - Do. von 06:30 bis 09:00 Uhr (Frühstück) von 11:30 bis 13:30 Uhr (Mittag) von 17:30 bis 19:00 Uhr (Abendessen) Cafeteria im Lehrgebäude 2 Mo. - Do. Fr. von 07:00 bis 15.30 Uhr von 07:00 bis 13.00 Uhr 8 6.10 Rauchverbot Das Rauchen ist grundsätzlich in allen Gebäuden/Wohnheimen und Räumlichkeiten der Fachhochschule verboten. „Raucherinseln“ befinden sich im Außenbereich auf dem Campus. Zuwiderhandlungen können den Tatbestand einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit erfüllen. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz M-V auch disziplinarrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. 6.11 Verhalten auf dem Campus und in den Wohnheimen Die gemeinsame Unterbringung von Auszubildenden, Studierenden und Gästen auf dem Campus der Fachhochschule verpflichtet die Wohnheimnutzer zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Dies schließt ausdrücklich die Ordnung und Sauberkeit in den gemeinsam genutzen Räumen sowie die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Bestimmungen auf den Fluren ein. Anwärterinnen und Anwärter müssen sich ihrer besonderen Vorbildwirkung, der sie aufgrund ihres Amtes unterliegen, stets bewusst sein. Insbesondere die Einhaltung der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist von jedem zu gewährleisten. Näheres hierzu erfahren Sie in der Hausordnung. Weitere Hinweise im Zusammenhang mit dem Verhalten auf dem Campus und in den Wohnheimen können Sie ebenfalls der Hausordnung entnehmen. Sie finden die Hausordnung und weitere wichtige Regelungen in Ihren Seminargruppenordnern. Darüber hinaus können Sie die Unterlagen bei Bedarf in der Fachverwaltung des Fachbereichs Polizei (Haus 6) einsehen. 6.12 Parken Auf dem Campus können Sie ihr Auto hinter den Wohnhäusern 7, 10 und 11 sowie auf ausgewiesenen Parkplätzen parken. 28 9201507031344 1 1 6.13 Wichtige Telefonnummern Notruf Polizei Polizeiinspektion Güstrow Feuerwehr/Rettungsdienst/Notarzt Krankenhaus Güstrow GmbH Wach- und Sicherungsdienst4 Telefonseelsorge - evangelisch Telefonseelsorge - katholisch 2 0-110 0-2660 0-112 0-340 950 0800 111 01 11 0800 111 02 22 3 4 5 6 7 9201507031344 8 4 Montags bis donnerstags ab 20:00 Uhr, freitags ab 16:00 Uhr sowie am Wochenende und gesetzlichen Feiertagen ist der Wach- und Sicherungsdienst unter 03843 283-0 erreichbar. 29 7 Freizeitangebote 3 7.1 Auf dem Campus 4 Zur sportlichen Freizeitgestaltung bietet Ihnen die FHöVPR die Nutzung des Sportplatzes und der Sporthalle an. Die Sporthalle und der sich darin befindende Kraftraum sind montags bis donnerstags ab 16.30 Uhr für den Freizeitsport geöffnet. Zu festen Zeiten treffen sich interessierte Auszubildende und Studierende, um abends Hockey, Volleyball oder auch Fußball zu spielen. 2 5 6 7 8 Des Weiteren steht Ihnen das Multifunktionale Zentrum (MUFZ) im Lehrgebäude 4 zur Verfügung, das Sie für Ihre selbstorganisierten Feiern nutzen können. Zu beantragen ist dies beim Verwaltungsleiter der FHöVPR. 7.2 Förderverein Einen wichtigen Teil in der Freizeitgestaltung an der FHöVPR nimmt der Verein „Gesellschaft der Freunde und Förderer der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ ein. Der Verein unterstützt und organisiert Veranstaltungen zur Förderung von Bildung, Kultur und Sport so z. B. Kinoabende. Vorsitzender: 7.3 N. N. Stadt Güstrow Die Stadt Güstrow bietet für alle Interessengruppen etwas. Die Sportbegeisterten werden sich in der Oase, dem Schwimmbad, oder in den Fitnessstudios der Stadt wohlfühlen. Auch das Kulturleben kommt in Güstrow nicht zu kurz. So bietet das Ernst-BarlachTheater ein vielfältiges Programm. Zu sehen sind hier neben Theatervorstellungen auch musikalische und kabarettistische Darbietungen. Weiterhin laden mehrere Museen in Güstrow zum Besuch ein. Das Ernst-BarlachMuseum zeigt Werke des bedeutendsten Bürgers dieser Stadt, das Stadtmuseum stellt die Kunst- und Kulturgeschichte Güstrows dar und in der Städtischen Galerie Wollhalle ist zeitgenössische Kunst zu besichtigen. Von weitem schon gut sichtbar ist das Güstrower Schloss mit dem Schlosspark. Das Schloss beherbergt das Schlossmuseum, in dem verschiedene Gemäldeausstellungen zu sehen sind. Für Natur- und Tierliebhaber dürfte der Natur- und Umweltpark (NUP) Güstrows der erste Anlaufpunkt sein. Hier sind unter anderem Bären, Hirsche und Wölfe zu beobachten. Des Weiteren bieten der Inselsee in Güstrow und das grüne Umland die Möglichkeit für eine Radtour oder einfach nur zum Entspannen. Filmfreunde haben im Kino Güstrow die Möglichkeit, die neuesten Filme zu sehen. Im Anschluss daran laden verschiedene Restaurants, Gaststätten und Kneipen zum Einkehren ein. 30 10201507031344 1 Eine besonders bei Auszubildenden und Studierenden der FHöVPR beliebte Diskothek ist der Studentenkeller, besser bekannt als StuK. Hier ist donnerstags Treffpunkt für alle, die tanzen wollen. Einkaufsmöglichkeiten sind gut zu Fuß zu erreichen, da sie sich in unmittelbarer Nähe zur FHöVPR befinden. 1 2 3 4 5 6 7 10201507031344 8 31 11201507031344 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Legende: Standort LG 1 Servicezentrum LG 1 1-128 Hörsaal 1-026 Hörsaal 2-184 Hörsaal Bibliothek Zentraler Auswahlund Einstellungsdienst Festsaal LG 4 Mensa LG 4 Konferenzzimmer LG 4 Einsatztrainingscenter (ETC) Multifunktionales Zentrum Cafeteria Buchhandlung Grundbuchamt Soziale Dienste der Justiz Kabelkommunikation Güstrow Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern WH 9 LUNG LUNG HAUS 10 6 WH 11 Wegweiser 4 WH 4 WH 5 HAUS 6 WH 7 12 13 SPORTHALLE 5 HAUPTGEBÄUDE 1 SPORTPLATZ GOLDBERGER STRASSE LG 2 3 LG 1 Raumschießanlage 2 LG 1 10 7 8 LG 4 WH 1 HAUS 2 11 HAUS 3 15 14 Lageplan 6 32 SCHWARZER WEG Raumschießanlage ist nur abgedeckt Lageplan ETC 8