Formular - bei der Mercedes

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Formular - bei der Mercedes
Eröffnung Mercedes-Benz Bank Festzinskonto
Bitte alles in Druckbuchstaben ausfüllen
1 Persönliche Daten
* = Pflichtfeld
Persönliche Angaben Kontoinhaber(in)
(Postempfänger)
Herr
Frau
Persönliche Angaben zweite(r) Kontoinhaber(in)
(gilt nur für Gemeinschaftskonten; nicht für Vollmachten)
Herr
Titel
Anrede (bitte ankreuzen)
Frau
Vorname(n)*
Vorname(n)*
Name*
Name*
Straße, Hausnummer*
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Staatsangehörigkeit*
Geburtsdatum*
(TT MM JJJJ)
Titel
Anrede (bitte ankreuzen)
PLZ*
Ort*
2. Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit*
Geburtsort*
Geburtsdatum*
2. Staatsangehörigkeit
(TT MM JJJJ)
Telefon: Vorwahl/Nummer (privat)
Telefon: Vorwahl/Nummer (privat)
E-Mail-Adresse*
E-Mail-Adresse*
Kundennummer (sofern zur Hand)
Kundennummer (sofern zur Hand)
2 Anlagebetrag, Laufzeit und Verrechnung
Geburtsort*
Alle folgenden Angaben sind Pflichtangaben
Für das Festzinskonto wird ein Mercedes-Benz Bank Tagesgeldkonto zur Verrechnung benötigt.
Sämtliche Festzinskontotransaktionen werden über Ihr bestehendes Tagesgeldkonto (mit gleicher Kundennummer) bei der Mercedes-Benz Bank verrechnet. Bei
der Eröffnung eines Gemeinschaftsfestzinskontos muss auch das Tagesgeldkonto zur Verrechnung ein Gemeinschaftskonto sein und auf beide Inhaber lauten.
Gewünschter Anlagebetrag auf dem Festzinskonto
in Höhe von
EUR
(mindestens EUR 2.500,–)
sofort
oder
am
Einzug vom Tagesgeldkonto
(TT MM JJJJ)
Einzug vom Girokonto
Der genannte Anlagebetrag wird zum gewünschten Termin, frühestens jedoch 4
Bankarbeitstage nach Posteingang bei der Mercedes-Benz Bank, eingezogen.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Eröffnung des Festzinskontos.
Gewünschte Laufzeit des Festzinskontos
3 Monate
6 Monate
Kurzfristig
2 Jahre
3 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
4 Jahre
Langfristig
9 Monate
12 Monate
Keine automatische Prolongation
Zum jeweiligen Laufzeitende wird das Guthaben des Festzinskontos automatisch Ihrem Tagesgeld-Verrechnungskonto gutgeschrieben, sofern bis 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit keine anderslautende Weisung vorliegt.
0815
B1671 E023
Automatische Prolongation
Zum jeweiligen Laufzeitende wird das Festzinskonto automatisch um die
bislang vereinbarte Laufzeit zu dem dann gültigen Zinssatz verlängert, sofern
bis 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit keine anderslautende Weisung vorliegt.
Gesellschaftsrechtliche Angaben
auf der nächsten Seite.
Bitte Folgeseite beachten und Unterschriften
nicht vergessen.
Geldwäschegesetz (GwG):
Ja, ich handle/wir handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht
auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder).
Nein, ich
bin/wir sind weder eine politisch exponierte Person (PEP) i.S.d. § 6 Abs. 2
GwG, noch ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person einer PEP. Bitte
beachten Sie Ihre Mitwirkungspflichten auf dem Informationsblatt zum GwG.
Gesprächsaufzeichnung:
Ich/Wir willige(n) ein, dass Telefongespräche, in denen Aufträge und/oder konten- bzw. personenbezogene Auskünfte erteilt werden, zur Dokumentation aufgezeichnet und aufbewahrt werden dürfen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Produktbedingungen:
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Produktbedingungen für
das Mercedes-Benz Bank Festzinskonto, die Bedingungen für Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung, die Bedingungen für das OnlineBanking, die Bedingungen für das Telefon-Banking und die Überweisungsbedingungen der Mercedes-Benz Bank AG.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung:
Die Mercedes-Benz Bank AG bedient sich bei der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten der Mercedes-Benz Banking Service
GmbH und der Mercedes-Benz Bank Service Center GmbH. Ich/Wir willige(n) ein,
dass die Mercedes-Benz Bank AG meine/unsere Daten über die Beantragung des
Kontos und mein/unser Fahrzeug mit verbundenen Unternehmen in gemeinsamen Datensammlungen speichert bzw. an die Daimler Financial Services AG und
die Daimler AG übermittelt und zur Beratung und Kundenbetreuung verarbeitet
und nutzt, soweit dies meinen/unseren Vertragsangelegenheiten dient.
Insoweit befreie(n) ich/wir die Mercedes-Benz Bank AG vom Bankgeheimnis.
Verbundene Unternehmen sind: Mercedes-Benz Leasing GmbH, MercedesBenz Leasing Treuhand GmbH, Daimler Fleet Management GmbH, MercedesBenz Mitarbeiter-Fahrzeuge Leasing GmbH, Mercedes-Benz CharterWay GmbH.
Diese Einwilligung ist Voraussetzung für den Vertragsschluss.
3 Kundeninformation zum Zwecke der Werbung
Die Mercedes-Benz Bank AG möchte Ihnen stets aktuelle Informationen über
Produkte, Dienstleistungen und aktuelle Aktionen zur Verfügung stellen. Dazu
benötigen wir Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung für die Verarbeitung und
Nutzung Ihrer Daten.
Ich/Wir stimme(n) zu, dass die bei Vertragsabschluss erhobenen Daten und die
vertragsbezogenen Daten (Produkt, Beginn und Ende der Laufzeit) zu den von
mir/uns genutzten Produkten durch die Mercedes-Benz Bank AG, MercedesBenz Leasing GmbH, Daimler Fleet Management GmbH, Mercedes-Benz
CharterWay GmbH, Daimler Financial Services AG und die Daimler AG zu meiner/unserer Information über Produkte und Dienstleistungen der Daimler
Gruppe verarbeitet und genutzt werden dürfen. Zu diesen Zwecken können die
Daten an die Daimler AG übermittelt werden.
Sie können der Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten zu Informationszwecken
jederzeit widersprechen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mercedes-Benz Bank
AG, Postfach 65 02 02, 66141 Saarbrücken, oder per Fax an 0681 96 59 50 25.
Auch wenn Sie schon früher eine Einwilligung erteilt haben, bitten wir Sie
diese zu erneuern. Ansonsten dürfen wir Sie künftig nicht mehr informieren.
Ich/wir habe/n die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gelesen, bin/sind damit einverstanden und
möchte/n wie folgt informiert werden:
per Post
ja
nein
per Telefon
ja
nein
per elektronischer Post
ja
nein**
**Ich/wir wünsche/n keine elektronische Post, möchte/n
aber dennoch regelmäßig mit dem Kundennewsletter per E-Mail
über aktuelle Themen informiert werden.
ja
nein
Selbstverständlich können Sie die Einwilligung jederzeit ändern.
4 Unterschrift(en)
Hiermit bestätige(n) ich/wir ausdrücklich, dass ich/wir über die Kosten im Preis-/Leistungsverzeichnis für Zusatzleistungen unterrichtet worden bin/sind und
erkenne(n) diese in der jeweils gültigen Fassung an. Weiterhin erteile(n) ich/wir die Einwilligung für den Vertrag.
B1671 E023_2
Datum
Unterschrift Kontoinhaber(in)
Mercedes-Benz Bank AG, Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Registergericht Stuttgart HRB 22 937, USt.-ID-Nr.: DE 811 120 989
Mercedes-Benz Bank AG, Stuttgart, BIC/SWIFT: MEBEDE6SDCB
Vorstand: Franz Reiner (Vorsitzender), Andreas Berndt, Andree Ohmstedt, Benedikt Schell,
Marc Voss-Stadler, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Klaus Entenmann
Ggf. Unterschrift zweite(r) Kontoinhaber(in)
Mercedes-Benz Bank AG
Kundenservice
Eschberger Weg 38
66121 Saarbrücken
www.mercedes-benz-bank.de
Produktbedingungen für das Mercedes-Benz Bank Festzinskonto
1. Allgemeines: (1) Das Mercedes-Benz Bank Festzinskonto (künftig „Festzinskonto“ genannt) ist eine vertraglich befristete Einlage mit einem vertraglich vereinbarten Zins.
(2) Ein Festzinskonto kann der Kunde bei der Mercedes-Benz Bank AG (künftig „Bank“
genannt) nur dann anlegen, wenn er bei der Bank bereits ein Mercedes-Benz Bank Tagesgeldkonto (künftig „Tagesgeldkonto“ genannt) eingerichtet hat oder ein solches zugleich einrichtet und dieses als Verrechnungskonto für das Festzinskonto hinterlegt. Für
ein Einzel-Festzinskonto ist ein Einzel-Tagesgeldkonto und für ein Oder-Festzinskonto ein
Oder-Tagesgeldkonto erforderlich. (3) Der Anlagebetrag, der auf dem Festzinskonto angelegt werden soll, muss sich zum vereinbarten Einzugstermin auf dem TagesgeldVerrechnungskonto oder dem angegebenen bzw. bereits hinterlegten Girokonto zum Einzug auf das Tagesgeld-Verrechnungskonto befinden. Der Anlagebetrag wird vom Tagesgeld-Verrechnungskonto auf das jeweilige Festzinskonto umgebucht.
2. Kontoeröffnung: (1) Die jeweilige Kontoeröffnung erfolgt erst nach Durchführung der
gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung. (2) Festzinskonten werden nur für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland eröffnet.
3. Mindestanlagebetrag: (1) Der Mindestanlagebetrag für jedes Festzinskonto beträgt
EUR 2.500,- (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro).
4. Kundenaufträge: Der Kunde kann Aufträge gegenüber der Bank telefonisch in
Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl oder online in Verbindung mit einem
besonderen Zugangsverfahren erteilen. Auf eigenen Wunsch kann der Kunde einen
Auftrag auch schriftlich mit Unterschrift einreichen. Telefonische Aufträge werden
zu Zwecken der Beweissicherung aufgezeichnet und aufbewahrt. Die Bearbeitung der
Aufträge erfolgt an den im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach
dem im Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder
fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und
Leistungsverzeichnis der Bank, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden Geschäftstag
zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.
5. Verfügungen: Der Kunde kann nur zum Laufzeitende über den gesamten Anlagebetrag einschließlich der angefallenen Zinsen oder nur über sämtliche angefallene Zinsen
zu Gunsten des Tagesgeld-Verrechnungskontos verfügen. In den in Ziffer 6 (3) zweiter
Aufzählungspunkt beschriebenen Fällen entfällt eine Verfügungsmöglichkeit des Kunden
betreffend der angefallenen Zinsen entsprechend der Regelung Satz 1. (2) Fällt das Laufzeitende auf einen Tag, der nicht Bankarbeitstag gem. Preis- und Leistungsverzeichnis
ist, kann erst zum nächsten Bankarbeitstag nach Laufzeitende zu Gunsten des TagesgeldVerrechnungskontos verfügt werden. Die Gutschrift auf dem Tagesgeld-Verrechnungskonto erfolgt in jedem Fall mit Valuta letzter Tag der Laufzeit.
6. Zinsen: (1) Maßgebend für die Verzinsung des jeweiligen Anlagebetrages des Kunden
ist der Zinssatz, den die Bank am Tag des Geldeingangs bzw. dem Tag der Prolongation
für Festzinskonten mit der jeweiligen Laufzeit anbietet. Er ist für den Anlagezeitraum fix.
(2) Im Hinblick auf die Zinsen gilt Folgendes:
• Anlagezeitraum bis einschließlich12 Monate: Die angefallenen Zinsen werden dem jeweiligen Festzinskonto nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit Valuta letzter Tag der
Laufzeit gutgeschrieben.
• Anlagezeitraum größer12 Monate: Die bis zum 31.12. eines jeden Jahres angefallenen Zinsen werden jeweils zum 31.12. des jeweiligen Jahres und die darüber hinaus
(unterjährig) bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit angefallenen Zinsen nach Ablauf
dem Tagesgeld-Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Die Gutschrift der Zinsen erfolgt jeweils unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen
Vorschriften.
7. Prolongation/Nichtprolongation: (1) Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit wird der jeweilige Anlagebetrag zur Rückzahlung fällig, soweit sich aus Abs. 2 nichts Abweichendes ergibt. (2) Laufzeitabhängig gilt Folgendes:
• Anlagezeitraum kleiner/gleich12 Monate: Soweit die Bank bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Laufzeitende des jeweiligen Anlagebetrages keinen anderslautenden
(telefonischen, im Online-Banking erteilten oder schriftlichen) Auftrag vom Kunden
erhält, wird das jeweilige Festzinskonto einschließlich der angefallenen Zinsen mit der
jeweiligen Laufzeit wieder angelegt, es sei denn, die Bank lehnt die Prolongation ab.
• Anlagezeitraum größer12 Monate: In diesen Fällen erfolgt keine Prolongation des Festzinskontos, es sei denn, die Bank erhält bis spätestens drei Bankarbeitstage vor Laufzeitende des jeweiligen Anlagebetrags einen anderslautenden (telefonischen, im
Online-Banking erteilten oder schriftlichen) Auftrag vom Kunden. Im Falle des Eingang
eines entsprechenden Auftrags zur Prolongation wird der Anlagebetrag (grundsätzlich
ohne Zinsen) mit der jeweiligen Laufzeit wieder angelegt, es sei denn, die Bank lehnt
die Prolongation ab.
(3) Soweit eine Prolongation erfolgt, bestätigt die Bank dem Kunden die Prolongation
schriftlich.
8. Kontoführung: (1) Festzinskonten dienen nicht der Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen. (2) Geldzugänge auf das Festzinskonto des Kunden sind nur durch
bankinterne Umbuchungen von seinem Tagesgeldkonto bei der Bank und von Tagesgeldkonten bei der Bank von Dritten, bzgl. deren der Kunde bevollmächtigt ist, zulässig. Geldabgänge vom Festzinskonto erfolgen nur auf das Tagesgeldkonto des Kunden bei der
Bank. (3) Der Kunde erhält im Falle der Kündigung bzw. bei Nichtprolongation des jeweiligen Festzinskontos eine Abrechnung. Der Kunde hat die jeweilige Abrechnung sowie
sonstige Dokumente und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und
etwaige Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Abrechnung spätestens vor Ablauf von vier Wochen nach deren Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Vier-Wochen-Frist.
Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird
die Bank bei Erteilung der jeweiligen Abrechnung besonders hinweisen.
9. Kündigung: Während der Laufzeit des jeweiligen Festzinskontos ist dessen ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Stand: 14.10.2016
Bedingungen für Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder-Konten)
1. Kontoeröffnung: Die Eröffnung des Gemeinschaftskontos mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder-Konto) setzt die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Legitimationsprüfung von sämtlichen Kontoinhabern voraus.
2. Gesamtschuldnerische Haftung: Für die Verbindlichkeiten aus den Gemeinschaftskonten haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner, d. h., die Bank kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern.
3. Kontomitteilungen: Bei gleicher Anschrift der Kontoinhaber werden die Kontomitteilungen beiden Kontoinhabern gemeinsam unter der identischen Anschrift übersandt. Sind
die Anschriften der beiden Kontoinhaber nicht identisch, erfolgt die Versendung der Kontomitteilungen an die postalische Anschrift des 1. Kontoinhabers. Die Zugangsdaten für
das Online- und Telefon-Banking der Mercedes-Benz Bank werden an die Meldeanschrift
der jeweiligen Kontoinhaber versandt.
B1671 E023_3
4. Verfügungsberechtigung: Jeder Kontoinhaber darf über die Konten ohne Mitwirkung
des anderen Kontoinhabers verfügen und zu Lasten der Konten alle mit der Kontoführung
im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen, sofern nicht nachstehend etwas
anderes geregelt ist:
a) Kreditverträge: Für den Abschluss und die Änderung von Kreditverträgen zu Lasten
der Konten ist die Mitwirkung aller Kontoinhaber erforderlich. Jedoch ist jeder Kontoinhaber selbstständig berechtigt, über die auf den Gemeinschaftskonten etwa eingeräumten Kredite jeder Art zu verfügen und von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen.
b) Erteilung und Widerruf von Vollmachten: Eine Kontovollmacht kann nur von allen
Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Dies kann mittels Beauftragung durch
sämtliche Kontoinhaber im gesicherten Bereich des Online-Bankings sowie telefonischer
Rückbestätigung erfolgen. Auf eigenen Wunsch kann auch ein von beiden Kontoinhabern
unterzeichneter, schriftlicher Auftrag eingereicht werden. Der Widerruf durch einen der
Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht. Über den Widerruf ist die Bank
unverzüglich zu unterrichten.
c) Änderung des Referenzkontos: Eine Änderung des Referenzkontos kann nur von allen
Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Dies kann mittels Beauftragung durch
sämtliche Kontoinhaber im gesicherten Bereich des Online-Bankings sowie telefonischer
Rückbestätigung erfolgen. Auf eigenen Wunsch kann auch ein von beiden Kontoinhabern
unterzeichneter, schriftlicher Auftrag eingereicht werden.
d) Auflösung des Kontos: Eine Auflösung des Kontos kann nur von allen Kontoinhabern
gemeinschaftlich erteilt werden. Dies kann mittels Beauftragung durch sämtliche
Kontoinhaber im gesicherten Bereich des Online-Bankings sowie telefonischer
Rückbestätigung erfolgen. Auf eigenen Wunsch kann auch ein von beiden Kontoinhabern
unterzeichneter, schriftlicher Auftrag eingereicht werden.
5. Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung: Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung des anderen Kontoinhabers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
der Bank gegenüber widerrufen. Über den Widerruf ist die Bank unverzüglichzu unterrichten. Danach bedürfen Verfügungen über das Konto der Beauftragung durch
sämtliche Kontoinhaber im gesicherten Bereich des Online-Bankings sowie telefonische
Rückbestätigung der jeweiligen Verfügung. Auf eigenen Wunsch kann auch ein von
beiden Kontoinhabern unterzeichneter, schriftlicher Auftrag eingereicht werden.
6. Eröffnung weiterer Konten: Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt, zum Zwecke der
Geldanlage weitere Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung für jeden
Kontomitinhaber zu den hier getroffenen Vereinbarungen zu eröffnen. Die Bank wird alle Kontomitinhaber hierüber unterrichten.
7. Regelung für den Tod eines Kontoinhabers: Nach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Kontoinhabers unverändert bestehen. Jedoch kann der
überlebende Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben die Konten auflösen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinsam wahrgenommen. Das Recht
zum Widerruf der Einzelverfügungsbefugnis steht jedoch jedem Erben allein zu. Widerruft ein Miterbe, so bedarf jede Verfügung über die Konten seiner Mitwirkung. Widerrufen sämtliche Erben die Einzelverfügungsberechtigung des Kontoinhabers, so kann der
Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit sämtlichen Miterben über die Konten verfügen.
Mercedes-Benz Bank AG, Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Registergericht Stuttgart HRB 22 937, USt.-ID-Nr.: DE 811 120 989
Mercedes-Benz Bank AG, Stuttgart, BIC/SWIFT: MEBEDE6SDCB
Vorstand: Franz Reiner (Vorsitzender), Andreas Berndt, Andree Ohmstedt, Benedikt Schell,
Marc Voss-Stadler, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Klaus Entenmann
Stand: 14.10.2016
Mercedes-Benz Bank AG
Kundenservice
Eschberger Weg 38
66121 Saarbrücken
www.mercedes-benz-bank.de