Technische nformation - Schweizerischer Feuerwehrverband
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Technische nformation - Schweizerischer Feuerwehrverband
Schweizerischer Feuerwehrverband Fédération suisse des sapeurs-pompiers Federazione svizzera dei pompieri Federaziun svizra dals pumpiers TI Nr. 09.00-01d /Mai 2007 Technische Information Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtungen und Feuerwehrfahrzeuge, angelehnt an die europäischen Normen (EN) Empfehlungen für die Abnahmeprüfung von Feuerlöschkreiselpumpen und Feuerwehrfahrzeugen Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 3 2 Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtungen 3 2.1 Bezugnahmen auf Normen 3 2.2 Begriffe und Definitionen 3 2.3 Klassifizierung und Kurzbezeichnung 5 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 6 bar Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 10 bar Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 15 bar Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 40 bar 5 5 5 5 2.4 2.5 Bezeichnung Prüfung 6 6 2.5.1 2.5.2 Typenprüfung Einzelprüfung (Individuelle Prüfung) 6 6 3 Feuerwehrfahrzeuge 7 3.1 Bezugnahmen auf Normen 7 3.2 Begriffe und Definitionen 7 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.4.1 3.2.4.2 3.2.4.3 3.2.4.4 3.2.4.5 3.2.4.6 3.2.4.7 3.2.4.8 Definition Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen Kraftfahrzeug-Kategorien Kraftfahrzeug-Gruppen Feuerlöschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Rüst- und Gerätefahrzeuge Gerätefahrzeuge Gefahrgut Einsatzleitfahrzeuge Mannschaftstransportfahrzeuge Nachschubfahrzeuge Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge 7 7 7 7 7 7 7 7 7 8 8 8 3.3 Feuerwehrfahrzeug-Bezeichnung 9 3.4 Fahrzeugtechnik 9 3.4.1 3.4.1.1 3.4.1.2 3.4.1.3 3.4.1.4 3.4.1.5 Begriffe zur Fahrzeugtechnik Radstand vorderer Überhangwinkel (a) hinterer Überhangwinkel (b) Rampenwinkel (c) Bodenfreiheit (d) 9 9 10 10 11 11 3.4.1.6 3.4.1.7 3.4.1.8 3.4.1.9 3.4.1.10 Bodenfreiheit unter der Achse (h) Verschränkungsfähigkeit (c) Wendekreisdurchmesser (D) statischer Kippwinkel (d) Steigfähigkeit (P) 11 12 12 13 13 4 Empfehlungen für die Abnahmeprüfungen 14 4.1 Abnahmeprüfung Feuerlöschpumpe 14 4.1.1 4.1.1.1 4.1.2 4.1.2.1 4.1.2.2 4.1.3 4.1.3.1 4.1.3.2 4.1.3.3 4.1.3.4 4.1.3.5 Prüfung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmassnahmen 14 Visuelle Kontrolle 14 Überprüfung der allgemeinen Anforderungen und Leistungsanforderungen 14 Visuelle Prüfung 14 Überprüfung der Messungen 14 Abnahmeprüfung (fakultativ) 14 Druckmessungen 14 Messung des Förderstromes 15 Leistungsprobe 15 Dauerprobe 15 Trockensaugprobe 15 4.2 Abnahmeprüfung Fahrzeug 16 4.2.1 Durchflussprobe TLF 16 Anhang 1 Korrigierte Geodätische Nennsaughöhe H S geoN (Korrektur durch Luftdruck und Wassertemperatur) Anhang 2 Empfehlung TLF Ausrüstung Anhang 3 Pumpen Prüfprotokoll TI Nr. 01.00-01d 17 18 22 1 Anwendungsbereich 2.2 Begriffe und Definitionen Die vorliegende Technische Information wurde durch den Schweizerischen Feuerwehrverband (SFV), in Zusammenarbeit mit den in der Schweizerischen Interessengemeinschaft der Fabrikanten und Händler von Kommunal-Maschinen und -Geräten (SIK) vertretenen Partnerfirmen, ausgearbeitet. Die Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) hat die Technische Information TI 09 00-01d zur Kenntnis genommen. Die Kantonalen Regelungen und Pflichtenhefte bleiben jeweils vorbehalten. Sie findet Anwendung für: • Kreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung für Feuerlöschzwecke ohne Antrieb und Kupplung, vorgesehen für einen dauerhaften Aufbau auf einem Fahrzeug zur Brandbekämpfung. Sie gelten sinngemäss für tragbare Motorpumpen, angetrieben von einem Verbrennungsmotor. • Feuerwehrfahrzeuge Feuerlöschkreiselpumpe FP maschinell angetriebene Strömungsmaschine zur Förderung von Flüssigkeiten für Feuerlöschzwecke Nicht betroffen sind Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung, Tragkraftspritzen sowie Feuerwehrfahrzeuge, welche vor der Inkraftsetzung der vorliegenden Technischen Information produziert worden sind. 2 Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtungen 2.1 Bezugnahmen auf Normen Diese Technische Information nimmt Bezug auf folgende europäische Normen: SN EN 1028-1 Feuerlöschpumpen – Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung – Teil 1: Klassifizierung – Allgemeine und Sicherheitsanforderungen SN EN 1028-2 Feuerlöschpumpen – Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung – Teil 2: Feststellung der Übereinstimmung mit den allgemeinen und Sicherheitsanforderungen SN EN 14466 Feuerlöschpumpen – Tragkraftspritzen – Sicherheitsund Leistungsanforderungen Fahrzeugeinbaupumpe Pumpe, die fest auf einem Fahrzeug eingebaut ist und die vom Fahrzeugmotor angetrieben wird Motorpumpe Pumpe komplett mit Antriebsmotor Tragkraftspritze Motorpumpe, die durch manuelle Kraft transportiert werden kann, und nicht dauerhaft in einem Feuerwehrfahrzeug eingebaut ist fahrbares Pumpenaggregat Motorpumpe, die auf einem Fahrgestell montiert ist und von einem Fahrzeug gezogen werden kann stationäres Pumpenaggregat Motorpumpe, die auf einem Rahmen montiert ist, der fest eingebaut oder transportierbar sein kann Normaldruckpumpe (FPN) ein- oder mehrstufige Feuerlöschkreiselpumpe für Betriebsdrücke bis 20 bar Hochdruckpumpe (FPH) Feuerlöschkreiselpumpe für Betriebsdrücke bis 54,5 bar Antriebsdrehrichtung Drehrichtung des Antriebsflansches oder der Kupplung vom Antrieb aus gesehen. Anmerkung: Die Antriebsdrehrichtung wird nach folgender Vereinbarung angegeben: • rechtsdrehend:im Uhrzeigersinn • linksdrehend: entgegen dem Uhrzeigersinn geodätische Saughöhe (theoretische) HS geo [m] Höhendifferenz zwischen der Eintrittsmitte des ersten Laufrades und dem saugseitigen Wasserspiegel bei 1013 mbar und einer Wassertemperatur von 4 °C Anmerkung: bei einem abweichenden örtlichen Luftdruck (p b) und abweichenden Wassertemperaturen sollte die korrigierte geodätische Saughöhe (H´S geo) angewendet werden (siehe Anhang 1). geodätische Nennsaughöhe HS geoN [m] für den Nennförderstrom festgelegte Höhendifferenz zwischen der Eintrittsmitte des ersten Laufrades (in Strömungsrichtung) und dem saugseitigen Wasserspiegel bei 1013 mbar und einer Wassertemperatur von 4 °C Anmerkung: bei einem abweichenden örtlichen Luftdruck (p b) und abweichenden Wassertemperaturen sollte die korrigierte geodätische Saughöhe (H´S geoN) angewendet werden (siehe Anhang 1). statischer Prüfdruck pps Druck, mit dem bei stillstehender Pumpe die Eingangsseite auf Dichtheit geprüft wird dynamischer Prüfdruck p pd Druck, mit dem bei laufender Pumpe die Festigkeit der druckbeaufschlagten Teile der Pumpe geprüft wird. Er beträgt p a lim + 5,5 [bar] Kennlinie für den Druck im Austrittsquerschnitt pa Atmosphärendruck p b angegeben in mbar Eingangsdruck pe Druck, gemessen am Eintrittsquerschnitt (Sauganschluss). Dieser Druck kann positiv oder negativ sein. Im Saugbetrieb ist dieser Druck negativ [-p e] Ausgangsdruck pa Druck, gemessen am Austrittsquerschnitt (Pumpenausgang) p a Maximaldruck p a max maximal erreichbarer Druck am Austrittsquerschnitt bei geodätischer Nennsaughöhe H S geoN und Höchstdrehzahl n 0 Grenzdruck pa lim beim Betrieb maximal zulässiger Druck am Austrittsquerschnitt p a Schliessdruck pa0 Stationärer Druck am Austrittsquerschnitt (Pumpenausgang) bei geschlossenen Abgangsventilen, jedoch ohne die angegebene Maximaldrehzahl unbedingt zu erreichen Förderdruck p [bar] Differenz zwischen dem Druck am Austrittsquerschnitt (Pumpenausgang) p a und dem Eintrittsquerschnitt (Pumpeneingang) p e p = pa - pe [bar] für den Saugbetrieb: p = pa - (-pe) = pa + pe [bar] Nennförderdruck pN (auch «Gesamtmanometrische Förderhöhe GMF» genannt) festgelegter Förderdruck für den Nennförderstrom Q N Ausgangsdruck p a0 Schliessdruck p a max Maximaldruck p a lim Grenzdruck p pd dynamischer Prüfdruck Q Förderstrom p Förderdruck Förderstrom Q [l/min] von der Pumpe gefördertes Volumen pro Zeiteinheit Nennförderstrom Q N festgelegter Förderstrom bei Nennförderdruck pN, Nenndrehzahl n N und geodätischer Nennsaughöhe H S geoN Förderleistung PQ [kW] von der Pumpe auf den Förderstrom übertragene Leistung P Q = Q [l/min] · p [bar] = [kW] 600 Entlüftungszeit t [s] erforderliche Zeit um die Pumpe einschliesslich der Saugleitung zu entlüften und das Löschwasser mit positivem Druck bis zum Austrittsquerschnitt zu fördern 2.3 Klassifizierung und Kurzbezeichnung 2.3.1 Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 6 bar Kurzbezeichnung Nennförderdruck pN bar Nennförderstrom QN l / min Grenzdruck pa lim bar Dynamischer Prüfdruck ppd bar Schliessdruck pa0 bar FPN 6 - 500 6 500 11 16,5 6 bis 11 2.3.2 Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 10 bar Kurzbezeichnung Nennförderdruck pN bar Nennförderstrom QN l / min Grenzdruck pa lim bar Dynamischer Prüfdruck ppd bar Schliessdruck pa0 bar FPN 10 - 750 10 750 17 22,5 10 bis 17 FPN 10 - 1000 10 1000 17 22,5 10 bis 17 FPN 10 - 1500 10 1500 17 22,5 10 bis 17 FPN 10 - 2000 10 2000 17 22,5 10 bis 17 FPN 10 - 3000 10 3000 17 22,5 10 bis 17 FPN 10 - 4000 10 4000 17 22,5 10 bis 17 FPN 10 - 6000 10 6000 17 22,5 10 bis 17 2.3.3 Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 15 bar Armaturen, Schläuche und Verrohrungen müssen den Druckverhältnissen entsprechend ausgelegt sein. Kurzbezeichnung Nennförderdruck pN bar Nennförderstrom QN l / min Grenzdruck pa lim bar Dynamischer Prüfdruck ppd bar Schliessdruck pa0 bar FPN 15 - 1000 15 1000 20 25,5 15 bis 20 FPN 15 - 2000 15 2000 20 25,5 15 bis 20 FPN 15 - 3000 15 3000 20 25,5 15 bis 20 2.3.4 Feuerlöschkreiselpumpen mit Nennförderdruck von 40 bar Kurzbezeichnung Nennförderdruck pN bar Nennförderstrom QN l / min Grenzdruck pa lim bar Dynamischer Prüfdruck ppd bar Schliessdruck pa0 bar FPH 40 - 250 40 250 54,5 60 40 bis 54,5 2.4 Bezeichnung Feuerlöschkreiselpumpen, die der Europäischen Norm EN 1028-1 entsprechen, müssen wie folgt gekennzeichnet werden: • Benennung • Nummer dieser Europäischen Norm (EN 1028-1) • Klassifikation Beispiel: Eine Feuerlöschkreiselpumpe nach EN 1028-1 mit einem Nennförderdruck von 10 bar, einem Nennförderstrom von 2000 l / min, einem Grenzdruck von 17 bar, einem dynamischen Prüfdruck von 22,5 bar und einem Schliessdruck von 10 bis 17 bar muss wie folgt bezeichnet werden: Feuerlöschkreiselpumpe Benennung Nr. dieser Europäischen Norm Klassifizierung 2.5 Prüfung 2.5.1 Typenprüfung Die Typenprüfung dient der Sicherstellung, dass jede Pumpe derselben Bauart allen Angaben und Anforderungen entspricht, welche in den betreffenden Normen festgehalten sind. Der Hersteller ist verpflichtet, eine Konformitätserklärung beizustellen, welche garantiert, dass sein Produkt diesen Normen entspricht. 2.5.2 Einzelprüfung (Individuelle Prüfung) Die individuelle Prüfung durch den Pumpenhersteller bestätigt, dass jede auf den Markt gebrachte Pumpe vor der Übergabe die Anforderungen der Norm SN EN 1028-2 erfüllt. EN 1028-1 – FPN 10 - 2000 3 Feuerwehrfahrzeuge 3.1 Bezugnahmen auf Normen Diese Richtlinie nimmt Bezug auf folgende europäische Normen: EN 1846-1 Feuerwehrfahrzeuge Teil 1: Nomenklatur und Bezeichnung EN 1846-2 Feuerwehrfahrzeuge Teil 2: Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung EN 1846-3 Feuerwehrfahrzeuge Teil 3: Fest eingebaute Ausrüstung – Sicherheits- und Leistungsanforderungen • Kategorie 2: geländefähig (in der Regel 4 × 4) Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Strassen und bedingt für Geländefahrten geeignet ist; • Kategorie 3: geländegängig (in der Regel 4 × 4 mit Untersetzung und Differenzialsperre) Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Strassen und für Geländefahrten (Querfeldeinfahrten) geeignet ist. 3.2.4 Kraftfahrzeug-Gruppen Nach ihrer hauptsächlichen Verwendung werden Feuerwehrfahrzeuge in folgende Gruppen unterteilt: 3.2.4.1 Feuerlöschfahrzeuge Tanklöschfahrzeuge Feuerwehrfahrzeug mit fest integrierter Feuerlöschpumpe und integriertem Wasserbehälter. 3.2 Begriffe und Definitionen 3.2.1 Definition Feuerwehrfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischer Hilfeleistungen und/oder für Rettungseinsätze benutzt werden. 3.2.2 Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen Alle Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht (GG) von mehr als 2 t müssen entsprechend ihrem Gesamtgewicht einer der folgenden drei Klassen zugeordnet werden: leicht: L 2,0 t < GG ≤ mittel: M 7,5 t < GG ≤ 14,0 t schwer: S 7,5 t GG > 14,0 t 3.2.3 Kraftfahrzeug-Kategorien In Abhängigkeit der Fahreigenschaften und der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit werden Kraftfahrzeuge einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet: • Kategorie 1: strassenfähig (in der Regel 4 × 2) Kraftfahrzeug, das üblicherweise zum Befahren von befestigten Strassen geeignet ist; Sonderlöschfahrzeuge Feuerwehrfahrzeug mit spezieller Ausrüstung für die Brandbekämpfung mit oder ohne spezielle Löschmittel. 3.2.4.2 Hubrettungsfahrzeuge Feuerwehrfahrzeug, ausgerüstet mit einer Drehleiter oder einer Hubarbeitsbühne. 3.2.4.3 Rüst- und Gerätefahrzeuge Feuerwehrfahrzeug die für die Durchführung technischer Hilfeleistungseinsätze ausgerüstet sind. 3.2.4.4 Gerätefahrzeuge Gefahrgut Ölwehrfahrzeug Feuerwehrfahrzeug, ausgerüstet zur Intervention bei freigesetzten flüssigen Kohlenwasserstoffen zur Begrenzung resp. Verhinderung einer Umweltverschmutzung. Chemiewehrfahrzeug Feuerwehrfahrzeug, ausgerüstet zur Intervention bei Gefahren durch chemische Stoffe. 3.2.4.5 Einsatzleitfahrzeuge Feuerwehrfahrzeug, ausgerüstet mit Kommunikationsmitteln und anderer Ausrüstung zur Führung der Einsatzformationen bei grösseren Ereignissen und dem Einsatz von Partnerorganisationen. 3.2.4.6 Mannschaftstransportfahrzeuge Feuerwehrfahrzeug zum Transport von Einsatzkräften und Personen. 3.2.4.7 Nachschubfahrzeuge Feuerwehrfahrzeug zur Beförderung von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern zur Versorgung einer eingesetzten Einheit. 3.2.4.8 Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge Kommandofahrzeuge Vorausfahrzeug des Kommandanten, u. a. zur Rekognoszierung und Einweisung der Einsatzformation; Atemschutzfahrzeuge Feuerwehrfahrzeug zum Transport von Atemschutzgeräteträgern, Atemschutzgeräten und Ausrüstungen inkl. Reservematerial für den Einsatz mehrerer Atemschutztrupps; Schlauchverlege-Fahrzeuge Feuerwehrfahrzeug zum Transport und Verlegen von Wassertransportleitungen; Kleinlöschfahrzeug Feuerwehrfahrzeug mit spezieller Ausrüstung für die Brandbekämpfung mit oder ohne Löschmittel, Signalisations- und Absperrmaterial, Rettungsmaterial usw. 3.3 Feuerwehrfahrzeug-Bezeichnung Alle Feuerwehrfahrzeuge müssen durch sechs besondere Merkmale bezeichnet sein, basierend auf der Kraftfahrzeug-Gruppe, der sie zugeordnet sind. Beispiel: Feuerlöschfahrzeug Bezeichnung eines Tanklöschfahrzeuges nach EN 1846-1 mit der Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: strassenfähig, einer Sitzplatzkapazität für die Mannschaft von 6 Personen, einer Löschwassertankkapazität von 800 l, einer Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe von 10 bar / 2000 l / min: Tanklöschfahrzeug EN 1846 -1 M – 1 – 6 – 800 – 10 / 2000 Benennung Norm-Nummer Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse: mittel Kraftfahrzeug-Kategorie: strassenfähig Sitzplatzkapazität inkl. Fahrer: 6 Löschwassertankkapazität: 800 l Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe: 10 bar / 2000 l / min 3.4 Fahrzeugtechnik 3.4.1 Begriffe zur Fahrzeugtechnik Im Folgenden werden die wichtigsten Begriffe aus dem Kraftfahrzeugwesen erläutert. 3.4.1.1 Radstand Der Radstand ist der geometrische Abstand zwischen den Radmitten der Vorder- und Hinterräder, gemessen in mm. Bei drei- und vierachsigen Fahrzeugen werden die einzelnen Radstände von vorne nach hinten nacheinander angegeben (z.B. 3500 mm + 1350 mm). 3.4.1.2 vorderer Überhangwinkel (a) Winkel a zwischen Standebene und einer tangentialen Ebene am Reifenumfang der Vorderräder, in den vor der ersten Achse des Fahrzeuges kein starres Teil des Fahrzeuges zwischen diese Ebenen ragt. 3.4.1.3 hinterer Überhangwinkel (b) Winkel b zwischen der Standebene und einer tangentialen Ebene am Reifenumfang der Hinterräder, in den hinter der letzten Achse des Fahrzeuges kein starres Teil des Fahrzeuges zwischen diese Ebenen ragt. 10 3.4.1.4 Rampenwinkel (c) Kleinster Winkel c, gemessen zwischen zwei tangentialen Ebenen zu den innen liegenden Vorder- und Hinterreifen, die sich am tiefsten starren Punkt oder der tiefen starren Oberfläche an der Unterseite des Fahrzeuges zwischen diesen beiden Reifen schneiden. Dieser Winkel bestimmt das höchste Hindernis (Rampe), welches ein Fahrzeug überfahren kann. 3.4.1.5 Bodenfreiheit (d ) Die Bodenfreiheit ist der Abstand zwischen der Standebene und dem tiefsten festen Punkt des Fahrzeuges, ausser den Achsen, der bei Gesamtmasse des Fahrzeuges gemessen wird. 11 3.4.1.6 Bodenfreiheit unter der Achse (h) Die Bodenfreiheit unter der Achse ist der Abstand, der durch die höchste Seite eines Vierecks bestimmt wird, dessen Grundseite auf der Standebene zwischen den innersten Rädern einer Achse und dessen höchste Seite am tiefsten starren Teil des Fahrzeuges liegt und sich zwischen den Rädern befindet und innerhalb von 0,3 m zu jeder Seite der Fahrzeuglängsachse liegt. 3.4.1.7 Verschränkungsfähigkeit (c) Fähigkeit des Fahrzeuges, funktionsfähig zu bleiben und zwischen verschiedenen Bestandteilen des Fahrzeuges, einschliesslich Fahrerhaus und Karosserie, keine unabsichtliche Beeinflussung hervorzurufen, wenn das Fahrzeug gleichseitig auf zwei Auffahrblöcke mit der festgelegten Höhe c gefahren wird, die diagonal auf der Standebene angeordnet sind. 3.4.1.8 Wendekreisdurchmesser (D) Der Wendekreisdurchmesser ist der Durchmesser des kleinsten zylindrischen Hüllkörpers, gemessen in mm (oder m), in dem das Fahrzeug eine Kreisfahrt bei grösstem Lenkeinschlag ausführen kann. Der Wendekreisdurchmesser ist bei Feuerwehrfahrzeugen von grosser Bedeutung. Im Interesse einer guten Beweglichkeit (Wendigkeit) des Fahrzeuges soll er möglichst klein sein. 12 3.4.1.9 statischer Kippwinkel (d) Winkel d zwischen horizontaler Ebene und der Standebene, bei dem das um seine Längsachse gekippte Fahrzeug seine Stabilität verliert. Als Stabilitätsverlust gilt der Punkt, bei dem das oberste, aussen liegende Rad den Kontakt mit der Standebene verliert; er wird bei der Gesamtmasse des Fahrzeuges bestimmt. 1 Kontaktverlust 2 Standebene 3 horizontale Ebene 3.4.1.10Steigfähigkeit (P) Fähigkeit des Fahrzeuges, mit seiner Gesamtmasse (GM) auf einer Steigung oder einem Gefälle anzufahren und anzuhalten. 13 4 Empfehlungen für die Abnahmeprüfungen 4.1 Abnahmeprüfung Feuerlöschpumpe Die Abnahmeprüfung wird vor der Lieferung durch den Lieferanten durchgeführt. Sie muss Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Hersteller oder dem Lieferanten sein. Die Abnahmeprüfung basiert auf den Sicherheits- und Leistungsanforderungen. Idealerweise hat die Abnahmeprüfung auf einer EUkonformen Prüfanlage zu erfolgen. Verlangt der Kunde eine Abnahmeprüfung im Felde, ist darauf hinzuweisen, dass die Leistungen gemäss der EN Norm und der TI Punkt 2.3 nicht erreicht werden können (Reibungs verluste durch Saugleitung und Seiher). Die Abnahmeprüfung im Felde erfolgt bei Lieferung und ist mit ausgebildetem und erfahrenem Personal durch den Kunden, durch eine kompetente und unabhängige Stelle oder durch den Hersteller durchzuführen. Die Prüfergebnisse müssen bei der Registrierung festgehalten werden. Bei der Abnahmeprüfung ist sicherzustellen, dass: • die Prüfresultate vollständig dokumentiert sind und die Konformitätserklärung vorhanden ist; • die Anforderungen und Spezifikationen an die Pumpe durch visuelle und funktionale Prüfungen gemäss Normvorgaben erfüllt werden; • die zur Pumpe gehörenden Dokumente den Normvorgaben entsprechen; • eventuelle praktische Prüfungen, um die Pumpencharakteristik zu ermitteln und den Förderstrom zu prüfen, durchgeführt werden. 4.1.1 Prüfung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmassnahmen 4.1.1.1 Visuelle Kontrolle • Überprüfen der Einrichtungen zur Ausschaltung mechanischer Gefahrenquellen (Quetsch-, Scher- und Schnittstellen), welche durch bewegliche Teile verursacht werden können. • Überprüfen, ob bearbeitete und abgeschnittene Teile, welche zugänglich sind, entgratet, abgerundet oder angefast sind. • Die Bedienungselemente müssen deutlich zu erkennen und leicht zu betätigen sein. 14 • • • • Ihre Konstruktion muss eine Gefährdung durch Schneiden, Quetschen und Scheren ausschliessen. Die Gefährdung des Personals durch Temperaturen, die sich beim Betrieb der Pumpe ergeben, muss auf ein Mindestmass reduziert werden. Die Anzeigen müssen ohne Probleme abgelesen werden können. Handbetätigte Bedienungselemente und sonstige Betätigungseinrichtungen müssen leicht zugänglich und ohne Schwierigkeiten zu betätigen sein. An der Pumpe müssen Druckmessgeräte oder Anschlussstellen für diese Instrumente auf der Ansaug- und Druckseite angebracht sein. 4.1.2 Überprüfung der allgemeinen Anforderungen und Leistungsanforderungen 4.1.2.1 Visuelle Prüfung • Die Pumpe muss so konstruiert sein, dass ein Betrieb ohne Leckage gewährleistet ist. • Die Pumpe muss Öffnungen mit einem Innendurchmesser von mindestens 9,5 mm aufweisen, welche eine Entleerung erlauben. Die Entleerungsöffnungen müssen den Sicherheitsvorschriften entsprechen. 4.1.2.2 Überprüfung durch Messungen • Der Nennförderdruck pN muss den in den Tabellen 2.3.1 – 2.3.4 angegebenen Werten entsprechen. • Der Nennförderstrom QN muss den in den Tabellen 2.3.1 – 2.3.4 angegebenen Werten entsprechen. • Die Überprüfung erfolgt bei einer geodätischen Nennsaughöhe HS geoN von 3 m, welche gemäss Anhang 1 zu korrigieren ist. 4.1.3 Abnahmeprüfung (fakultativ) Bei der Ablieferung können praktische Abnahmeprüfungen durchgeführt werden. Diese umfassen: • Leistungsprobe • Dauerprobe • Trockensaugprobe • Durchflussprobe für Tanklöschfahrzeuge 4.1.3.1 Druckmessungen Die Messung des Ausgangsdruckes pa und des Eingangsdruckes pe erfolgt mittels fest auf der Pumpe montierten Manometern oder an den Manometeranschlüssen der Pumpe. 4.1.3.2 Messung des Förderstromes Die Messung des Förderstromes kann mit einem geeichten Durchflussmessgerät oder mit Prüfstrahlrohren gemäss den in der Wasserlieferungstabelle des SFV angegebenen Durchflussmengen erfolgen. Idealerweise mit Druckschläuchen Ø 75 mm – Länge 20 m. 4.1.3.4 Dauerprobe Die Dauerprobe dient der Kontrolle der Kühlung, der Schmierung sowie der einwandfreien Funktion der Motorspritze oder des Tanklöschfahrzeuges. Die gemessenen Werte sind auf dem Formular SFV TI 01.00-01d «Pumpen-Prüfprotokoll» zu protokollieren. 4.1.3.3 Leistungsprobe Die Leistungsprobe dient zur Bestimmung der Pumpencharakteristik und der Kontrolle der Fördermenge. Die gemessenen Werte sind auf dem Formular SFV TI 01.00-01d «Pumpen-Prüfprotokoll» zu protokollieren. Bedingungen für die Dauerprobe Die Dauerprobe wird im Minimum mit der Nennförderleistung durchgeführt. Die Fördermenge darf nicht mehr als 5 % über dem Nennförderstrom liegen. Bedingungen für die Leistungsprobe Die Messwerte für den Förderdruck (p N), den Schliessdruck (p a0) und den Nennförderstrom (Q N) müssen im Minimum den Angaben entsprechen, welche in den Tabellen Pt. 2.3.1 – 2.3.4 für den entsprechenden Pumpentyp aufgeführt sind. Die Zentrifugalpumpen müssen bei einer Saughöhe H S geoN von 3 Metern geprüft werden. Die Messungen sollen nach Möglichkeit auf einem EN-konformen Prüfstand durchgeführt werden. Die Korrekturfaktoren gemäss Anhang 1 sind zu berücksichtigen. Ist kein Prüfstand vorhanden, kann auch eine Feldmessung mit den dazugehörenden Saugschläuchen und Seiher erfolgen. Q ~ 1,05 QN Leistungsdiagramm: Auf der Grundlage der Messresultate kann ein Leistungsdiagramm gemäss dem nachstehenden Muster erstellt werden Bei der Dauerprobe muss das Gerät (ohne Hochdruckpumpe) die geforderte Leistung während 2 Stunden und mit Hochdruckpumpe während ½ Stunde ohne Unterbruch und ohne Störung erfüllen. Die Dauerprobe kann im Simultanbetrieb erfolgen. Das Kühlsystem muss während den zwei Betriebsstunden ohne Eingriff von aussen sowie auch im Sommer wirkungsvoll funktionieren. Die Luft- und Wassertemperaturen sind zu protokollieren. Der Experte oder sein Stellvertreter haben den Betrieb des Gerätes dauernd zu überwachen. Alle 30 Minuten sind die auf den Messinstrumenten angezeigten Werte auf dem Formular «Dauerprobe» festzuhalten. 4.1.3.5 Trockensaugprobe Die Trockensaugprobe dient der Kontrolle der Entlüftungseinrichtung der Ansaugvorrichtung und der Dichtigkeit der Zentrifugalpumpe. Die gemessenen Werte sind auf dem Formular SFV TI 01.00-01d «Pumpen-Prüfprotokoll» zu protokollieren. Bedingungen für die Trockensaugprobe Alle Ein- und Ausgänge der Pumpe sind geschlossen. Ansaugen (Entlüften) der Pumpe gemäss den Anweisungen des Herstellers. Messen und Festhalten des erreichten Druckes im Bereich des Pumpeneinganges am Ende des Ansaugvorganges. Festhalten des Druckes nach 60 Sekunden. Druck im Bereich des Pumpeneinganges messen (pe) [mbar] und umrechnen auf den Luftdruck bezogen auf Meereshöhe (p´e) [mbar] gemäss nachstehender Formel: 15 1013 p´e = pe pb pe = p´e= pb = Druck im Bereich des Pumpeneinganges [mbar] Druck im Bereich des Pumpeneinganges, umgerechnet im Verhältnis zur Meereshöhe [mbar] örtlicher Luftdruck [mbar] Die Ansaugvorrichtung und die Pumpe müssen bei der Trockensaugprobe folgende Anforderungen erfüllen: • ein Druck pe von –0,8 bar muss innerhalb einer Zeit gemäss Angaben des Herstellers erreicht werden; • die Veränderung von pe während 60 Sekunden darf 0,1 bar nicht überschreiten; • es wird empfohlen, die gleiche Probe auch mit den Saugschläuchen durchzuführen. Die Ansaugzeit ist zu protokollieren. 4.2 Abnahmeprüfung Fahrzeug Dem Empfänger / Käufer eines Feuerwehrfahrzeuges wird empfohlen, die Einhaltung der Liefervereinbarungen mit einer Abnahmeprüfung zu kontrollieren. Diese kann bei der Auslieferung durch den Kunden selber, von einer unabhängigen Prüfstelle oder durch Dritte nach Auswahl des Kunden erfolgen. Die Grundlagen zur Abnahmeprüfung sind die im Kaufvertrag festgehaltenen Fahrzeugspezifikationen, Normen und Fahrzeugausrüstungen. Die Abnahmeprüfung soll einschliessen: • Untersuchung sämtlicher Prüfergebnisse und der Konformitätserklärung, • durch Sicht- oder Funktionsprüfung oder einzelne Prüfung wird bestätigt, dass die Spezifikation des Fahrzeuges eingehalten wird, • Bestätigung, dass die geforderte Dokumentation für das Fahrzeug, wie im Kaufvertrag festgelegt, bereitgestellt wurde, • Bestätigung, dass die Leistungsparameter und die Spezifikationen des Fahrzeuges wie im Kaufvertrag festgehalten, erfüllt werden. 16 4.2.1 Durchflussprobe TLF Die Durchflussprobe für TLF dient der Kontrolle der Durchflussleistung beim Füllen des Tanks des TLF und der Dimensionierung des Tanküberlaufs. Die gemessenen Werte sind auf dem Formular SFV TI 01.00-05d «Durchflussprobe TLF» zu protokollieren. Bedingungen für die Durchflussprobe Die Pumpe wird auf die garantierte Nennförderleistung eingeregelt mit Wasserbezug aus dem Tank (Tankbetrieb). Der Fülldruck, angezeigt durch Manometer, die am Einfüllstutzen angebracht sind, darf 3,0 bar nicht übersteigen. Die Füllleistung muss gleich oder grösser sein als die Nennförderleistung der Pumpe (Niveau im Tank darf nicht sinken). Der Tanküberlauf muss derart dimensioniert sein, um bei einem Unterbruch der Wasserförderung ein Überlaufen von 120 % der Nennförderleistung ohne Beschädigung des Tanks zu gewährleisten. SFV / Gümligen 29.05.2007 17 (Korrektur durch Luftdruck und Wassertemperatur) Anhang 1: Korrigierte Geodätische Nennsaughöhe HS geoN Anhang 2: Empfehlung TLF Ausrüstung Pos. Gewichtsklasse Einheit L M S t < 7.5 7.5 < =14 >14 nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf 1 Chassis 2 Gesamtgewicht 3 Kraftfahrzeug-Kategorie 4 Sitzplätze vorne Personen 1 + 1 1 + 1 1 + 1 5 Doppelkabine optional Personen 3 3 4 Liter 1000 < 1400 1400 < 2400 über 2400 6 7 Wassertank 8 Wassertankinhalt 9 Tankeinspeisung mit autom. Regelung Stk 1 1 – 2 2 oder mehr 10 Tankeinspeisung Storz 75 für Kreislauf Stk nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf 11 12 Normaldruckpumpe 13 Pumpe Normaldruck Typ FPN 10-1000 FPN 10-2000 FP 10-3000 14 Druckabgänge ND Storz 75 Stk 1 2 4 15 Druckabgänge ND Storz 55 Stk 1 nach Wunsch nach Wunsch 16 Schnellangriff ND Faltschlauch 40 m Stk 1 nach Wunsch nach Wunsch 17 Schnellangriffshaspel ND 30 m Stk 1 1 18 19 Hochdruckpumpe optional nach Wunsch nach Wunsch 20 Hochdruckschaumanlage nach Wunsch nach Wunsch 21 Schnellangriffshaspel HD 60 m 1 1 22 Schnellangriffshaspel HD 100 m nach Wunsch nach Wunsch 23 Schaum Fremdsaugen 24 Schaumtank für HD Schaum Liter 26 CAFS Anlage optional Typ 1200 27 Kompressorgrösse min. l/Min 1200 2400 4800 28 CAFS-Abgänge 1 2 bis 3 4 bis 6 29 Schaumtank CAFS Liter 100 200 200 30 CAFS-Hohlstrahlrohr 400 l / Min (NASS) Stk 2 4 8 31 CAFS-Rohr ca. ø 20 mm (TROCKEN) Stk 1 1 2 Stk 1 1 bis 2 1 bis 2 200 200 5 5 ja optional 200 2400 4800 25 32 33 Netzmittelzumischanlage optional 34 Druckschaumabgänge ND Storz 75 35 Schaumtank 36 Schaum ab Kanister 37 Kanister mit Löschschaum à 20 l 38 39 40 18 Liter ja Stk 2 Pos. Gewichtsklasse Einheit L M S 41 42 43 Beleuchtung 44 Lichtmast 2 × 500 W 2 × 1000 W 2 × 1000 W 45 Generator Typ min 2 kVA min 3 kVA min 3 kVA 46 Arbeitsscheinwerfer Stk 1 1 1 47 48 49 Löschgeräte mobil 50 Hydrantenschlüssel Stk 1 2 2 51 Druckschläuche ø 40 mm à 20 m Stk 8 12 16 52 Druckschläuche ø 55 mm à 20 m Stk 5 5 53 Transportschläuche ø 75 mm à 20 m Stk 8 12 14 54 Teilstück 75 / 3 × 55 Stk 1 2 3 55 Teilstück 75 / 1 × 75 und 2 × 55 Stk 1 1 56 Teilstück 55 / 2 × 55 Stk 1 1 57 Reduktionen 75 / 55 Stk 4 6 8 58 Kupplungsschlüssel Stk 4 6 8 59 Hohlstrahlrohr Stk 3 5 6 60 Wasserwerfer mobil 1200 l / Min Stk 1 1 61 Hydroschild Stk 2 2 62 Mobile Zumischer Z 2 Stk 1 2 63 Kombirohr 200 Stk 1 2 64 Standrohr Stk nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf 65 Unterflurhydrantenschlüssel Stk nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf 66 Pulverlöscher kg 1 1 1 67 Schaumlöscher kg 1 1 1 68 CO2 Löscher kg 1 1 1 69 Löschdecke Stk 1 1 1 70 Schlauchbrücken 1 1 1 Paar 71 72 73 74 75 76 77 Atem- und Personenausrüstung 78 Atemschutzgeräte 79 Reserveflaschen 80 Truppüberwachungsausrüstung 81 Brandschutzjacken kompl 82 AS-Selbstrettungsgerät 83 19 Stk 3 5 7 Sätze 3 5 7 Stk 1 2 3 Sätze 2 2 2 Stk 1 1 2 Pos. Gewichtsklasse Einheit L M S 84 85 86 87 Rettungsgeräte 88 Schiebeleiter Stk 8 m 10 m 11 m 89 Anstellleiter oder Steckleiter Stk 3 m 3 m 3 m 90 Teleskopleiter Stk 1 1 1 91 Rettungstuch Stk 1 1 1 92 Rettungsschleifsack Stk 93 Rettungsbrett Stk 1 1 94 Rettungsschlitten Stk 1 1 95 Sprungpolster / Sprungretter Stk 1 1 96 Gurtenschneider Stk 1 1 97 Seilzugapparat Stk 1 98 Hebeband Satz 1 99 Absturzsicherungsset Set 1 1 1 1 100 101 102 103 Technische Geräte 104 Schaufel Stk 1 1 1 105 Pickel Stk 1 1 1 106 Besen Stk 1 1 1 107 Bolzenschere Stk 1 1 1 108 Geissfuss Stk 1 1 1 109 Werkzeugkiste Stk 1 1 1 110 Kettensäge Stk 1 1 111 Reservekanister Stk 1 1 112 Belüftungsgerät Stk 1 1 113 Tauchpumpe 230 V Stk 114 Turbinen Tauchpumpe Stk 1 1 1 1 115 116 117 118 119 Beleuchtungsmaterial 120 Beleuchtungsballon Stk 1 1 1 121 Stativ Stk 1 1 1 122 Handlampen Stk 3 6 6 123 Kleinscheinwerfer mit Stativ Stk 2 4 124 125 126 20 Pos. Gewichtsklasse Einheit L M S 127 128 129 Signalisationsmaterial 130 Triopan 90 cm Stk 2 2 2 131 Blinklampen zu Triopan Stk 2 2 2 132 Stablampen Stk 2 4 4 133 Molankegel 90 cm Stk 6 10 134 Absperrband Rollen à 500 m Stk 1 2 4 Sack 1 2 2 Stk 1 1 1 135 136 137 138 139 Ölwehrmaterial 140 Ölbinder Strasse 141 Ölwehr Notbesteck klein 142 143 144 145 Kommunikation 146 Funk fix eingebaut Stk 1 1 1 147 Tragbare Funkgeräte Stk 2 4 6 148 Megaphon Stk 1 1 1 1 149 150 151 152 153 Diverses Material 154 Wärmebildkamera Stk 155 Fotoapparat Stk 1 1 1 156 Einsatzakten Stk 1 1 1 157 Sanitätskoffer Stk 1 1 1 158 159 160 161 162 Lokal oder Fahrzeug gelagert 163 Saugschläuche à 2 m Stk 5 × Storz 110 5 × Storz 110 5 × Storz 125 164 Seiher mit Leinen Stk Storz 110 Storz 110 Storz 125 165 Reserverad Stk 1 1 1 166 Drucklufthaltekompressor Stk 1 1 1 167 168 169 21 Anhang 3: TI Nr. 01.00-01d/Juni 07 Schweizerischer Feuerwehrverband Technische Informationen Prüfprotokoll «Pumpe/Tanklöschfahrzeug» Leistungsprobe – Dauerprobe – Trockensaugprobe – Durchflussprobe Motorspritze / TLF der Feuerwehr __________________________________________ Hersteller/ Lieferfirma: ____________________ Bezeichnung:____________________________ Ort/Datum der Probe: __________________________________________ müM _______________ Wetter: _______________________________________________________________ Fahrgestell -Typ & Nr.: ______________________ Pumpen-Hersteller / Nr.: ____ /______________ Effektive Saughöhe: ____________________m Saugleitung: Länge / ø _ ______m/______ mm Wassertemperatur: ____________________°CDruckleitung: Länge / ø_______m/______ mm Atmosphärendruck pb: ____________________ mbar Garantierte Förderleistung 1) Normaldruckpumpe:_____ l/min bei_________________ bar GMF Hochdruckpumpe:_ ________________ l/min bei_________________ bar GMF Schliessdruck pa0 1)_________________ l/min bei____________________ U/min 1) gemäss Hersteller Leistungsprobe Mundstück Zahl /ø (mm) Pumpendrehzahl U/min Pumpendruck pa (bar) Eingangsdruck pe (bar) Nennförderdruck Strahlrohrdruck pN (bar) (bar) Förderstrom Q (l/min) Druck bei geschlossenen Schiebern pa0__________ bar Tourenzahl__________________ U/min Dauerprobe Anzahl Strahlrohre: Zeit Pumpendrehzahl U/min 1) 1)Beginn 22 Pumpendruck pa (bar) ____________________________ Mundstück-ø _ ___________mm Eingangsdruck pe (bar) Nennförder- Strahlrohrdruck druck (bar) pN (bar) Förderstrom Q (l/min) Öldruck/ Lufttemp. Wassertemp. Öltemp. °C °C O.k.? Schweizerischer Feuerwehrverbanda TI Nr. 01.00-01d Juni 07 Technische Informationen Prüfprotokoll «Pumpe/Tanklöschfahrzeug» Leistungsprobe – Dauerprobe – Trockensaugprobe – Durchflussprobe ohne Saugleitung Trockensaugprobe Saugzeit mit Saugleitung Länge: ...................... m [s] Druck erreicht [mbar] nach 1 Minute [mbar] Durchflussprobe Zahl und Durchmesser der Mundstücke (mm) Pumpendrehzahl (U/min) Pumpendruck pa (bar) Nennförderdruck pN (bar) *) Niveau Tank Strahlrohr- Förderstrom Eingangssteigt - sinkt druck (bar) Q (l/min) druck (x /–) (max. 3 bar) Überlauf Wassertank = 120% der Nennförderleistung *) gemessen unmittelbar beim Einfüllstutzen TLF Bedingungen für die Prüfungen siehe TI Nr. 09.00 - 01d/Pt. 4.1.3.3 - 4.1.3.5 Bemerkungen: Unterschrift des Experten: ___________________________________________________________________________ 23