R E A L S C H U L E - R6 Übertrittsbestimmungen – Übersicht I-DU

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R E A L S C H U L E - R6 Übertrittsbestimmungen – Übersicht I-DU
Übertrittsbestimmungen – Übersicht
REALSCHULE
-
I-DU
R6
von der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse Realschule (§5 VSO/RSO §26)
“geeignet”
Gesamtdurchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, HSU
bis 2,33
“bedingt geeignet”
Gesamtdurchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, HSU
mindestens 2,66
„nicht geeignet“
Gesamtdurchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, HSU
3,00 oder schlechter
Übertritt uneingeschränkt
möglich
ohne Probeunterricht:
1. Note in Deutsch und
Mathematik 2/3 oder 3/2
2.Teilnahme an einer
Beratung an der Realschule
(Infoabend oder individuelle
Beratung)
Probeunterricht Pflicht:
Übertritt nur nach
bestandenem Probeunterricht
(mind. Noten 3/4 oder 4/3 in
Deutsch und Mathematik)
möglich
mit Probeunterricht:
Note in Deutsch und
Mathematik schlechter als 2/3
oder 3/2
Bestanden: mindestens Noten
in Deutsch und Mathematik ¾
oder 4/3
Pflichtberatung: in beiden
Fächern die Note 4,
Elternwille entscheidet
(gilt auch für Schüler, die bei
Gesamtschnitt 2,66 im ÜZ
den Probeunterricht am Gymnasium mit 4/4 nicht bestanden haben)
nicht bestanden: bei einer 5
oder 6 in einem der beiden
Fächern, kein Übertritt
möglich
Schüler mit 3,00 oder
schlechter, die ohne Erfolg
am Probeunterricht des
Gymnasiums teilgenommen
haben, können am
Probeunterricht zum
Nachtermin der Realschule
teilnehmen
von der 5. Klasse Hauptschule in die 5. Klasse Realschule (§5 VSO/RSO § 26)
“geeignet”
„nicht geeignet“
Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch und
Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch und
Mathematik im Übertrittszeugnis
Mathematik im Übertrittszeugnis
bis 2,5
3,0 oder schlechter
Übertritt uneingeschränkt möglich
Übertritt nur möglich nach bestandenem
Probeunterricht (mind. Noten 3/4 in
Deutsch und Mathematik)
von der 6.-9. Klasse der Hauptschule in eine höhere Klasse der Realschule
Keine Aufnahmeprüfung, wenn das Jahreszeugnis der Hauptschule (Regelklasse) in den
Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,00 aufweist und die
Erziehungsberechtigten an einen Beratungsgespräch an der Realschule teilnehmen.
(§29 RSO ab 01.08.2007)
Datei: Übertritt-komprimiert
Stand: RSO 01.08.2007 May
Übertrittsbestimmungen – Übersicht
Gymnasium
-
I-DU
G(8)
von der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse Gymnasium(§5 VSO/§26 GSO)
“geeignet”
Gesamtdurchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, HSU
bis 2,33
und
mindestens Notendurchschnitt
2,0
aus Deutsch und
Mathematik , Übertritt
uneingeschränkt möglich
“bedingt geeignet”
Gesamtdurchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, HSU
mindestens 2,33
und
Notendurchschnitt Deutsch
und Mathematik schlechter
als 2,0
Beratungsgespräch an der
aufnehmenden Schule (z.B.
Informationsveranstaltung),
danach haben die Eltern freie
Entscheidung
„nicht geeignet“
Gesamtdurchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, HSU
2,66 oder schlechter
Probeunterricht Pflicht:
Übertritt nur nach
bestandenem Probeunterricht
(mind. Noten 3/4 oder 4/3 in
Deutsch und Mathematik)
möglich
Schüler, die bei einem
Gesamtschnitt von 2,66 im Üzeugnis den Probeunterricht
am Gymnasium mit 4/4 nicht
bestanden haben, können
nach einer Pflichtberatung
an der Realschule an die
Realschule übertreten, der
Elternwille entscheidet
Schüler mit 3,00 oder
schlechter, die ohne Erfolg
am Probeunterricht des
Gymnasiums teilgenommen
haben, können am Probeunterricht zum Nachtermin
(am Ende der Ferien) der
Realschule teilnehmen
von der 5. Klasse Hauptschule in die 5. Klasse Gymnasium (§5 VSO/§26 GSO)
“geeignet”
„nicht geeignet“
Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch und
Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch und
Mathematik im Übertrittszeugnis
Mathematik im Übertrittszeugnis
bis 2,0
schlechter als 2,0
Übertritt uneingeschränkt möglich
Übertritt nur möglich nach bestandenem
Probeunterricht (mind. Noten 3/4 oder 4/3
in Deutsch und Mathematik)
Wirtschaftsschule - vier- dreistufige WS (Eingangsstufe)
aus der 6. oder 7. Klasse HS in die 7. oder 8. Klasse WS (§5 VSO/§4 WSO)
“geeignet”
Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch,
Englisch, Mathematik im Übertrittszeugnis
bis 2,33
„nicht geeignet“
Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch,
Englisch, Mathematik im Übertrittszeugnis
schlechter als 2,33
Übertritt uneingeschränkt möglich
Übertritt nur möglich nach bestandenem
Probeunterricht (mind. Noten 3/4 oder 4/3
in Deutsch und Mathematik)
Datei: Übertritt-komprimiert
Stand:GSO 01.08.2007 May