R E A L S C H U L E - R6 Übertrittsbestimmungen – Übersicht I-DU
Transcription
R E A L S C H U L E - R6 Übertrittsbestimmungen – Übersicht I-DU
Übertrittsbestimmungen – Übersicht REALSCHULE - I-DU R6 von der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse Realschule (§5 VSO/RSO §26) “geeignet” Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, HSU bis 2,33 “bedingt geeignet” Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, HSU mindestens 2,66 „nicht geeignet“ Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, HSU 3,00 oder schlechter Übertritt uneingeschränkt möglich ohne Probeunterricht: 1. Note in Deutsch und Mathematik 2/3 oder 3/2 2.Teilnahme an einer Beratung an der Realschule (Infoabend oder individuelle Beratung) Probeunterricht Pflicht: Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht (mind. Noten 3/4 oder 4/3 in Deutsch und Mathematik) möglich mit Probeunterricht: Note in Deutsch und Mathematik schlechter als 2/3 oder 3/2 Bestanden: mindestens Noten in Deutsch und Mathematik ¾ oder 4/3 Pflichtberatung: in beiden Fächern die Note 4, Elternwille entscheidet (gilt auch für Schüler, die bei Gesamtschnitt 2,66 im ÜZ den Probeunterricht am Gymnasium mit 4/4 nicht bestanden haben) nicht bestanden: bei einer 5 oder 6 in einem der beiden Fächern, kein Übertritt möglich Schüler mit 3,00 oder schlechter, die ohne Erfolg am Probeunterricht des Gymnasiums teilgenommen haben, können am Probeunterricht zum Nachtermin der Realschule teilnehmen von der 5. Klasse Hauptschule in die 5. Klasse Realschule (§5 VSO/RSO § 26) “geeignet” „nicht geeignet“ Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch und Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik im Übertrittszeugnis Mathematik im Übertrittszeugnis bis 2,5 3,0 oder schlechter Übertritt uneingeschränkt möglich Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht (mind. Noten 3/4 in Deutsch und Mathematik) von der 6.-9. Klasse der Hauptschule in eine höhere Klasse der Realschule Keine Aufnahmeprüfung, wenn das Jahreszeugnis der Hauptschule (Regelklasse) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,00 aufweist und die Erziehungsberechtigten an einen Beratungsgespräch an der Realschule teilnehmen. (§29 RSO ab 01.08.2007) Datei: Übertritt-komprimiert Stand: RSO 01.08.2007 May Übertrittsbestimmungen – Übersicht Gymnasium - I-DU G(8) von der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse Gymnasium(§5 VSO/§26 GSO) “geeignet” Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, HSU bis 2,33 und mindestens Notendurchschnitt 2,0 aus Deutsch und Mathematik , Übertritt uneingeschränkt möglich “bedingt geeignet” Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, HSU mindestens 2,33 und Notendurchschnitt Deutsch und Mathematik schlechter als 2,0 Beratungsgespräch an der aufnehmenden Schule (z.B. Informationsveranstaltung), danach haben die Eltern freie Entscheidung „nicht geeignet“ Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, HSU 2,66 oder schlechter Probeunterricht Pflicht: Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht (mind. Noten 3/4 oder 4/3 in Deutsch und Mathematik) möglich Schüler, die bei einem Gesamtschnitt von 2,66 im Üzeugnis den Probeunterricht am Gymnasium mit 4/4 nicht bestanden haben, können nach einer Pflichtberatung an der Realschule an die Realschule übertreten, der Elternwille entscheidet Schüler mit 3,00 oder schlechter, die ohne Erfolg am Probeunterricht des Gymnasiums teilgenommen haben, können am Probeunterricht zum Nachtermin (am Ende der Ferien) der Realschule teilnehmen von der 5. Klasse Hauptschule in die 5. Klasse Gymnasium (§5 VSO/§26 GSO) “geeignet” „nicht geeignet“ Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch und Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik im Übertrittszeugnis Mathematik im Übertrittszeugnis bis 2,0 schlechter als 2,0 Übertritt uneingeschränkt möglich Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht (mind. Noten 3/4 oder 4/3 in Deutsch und Mathematik) Wirtschaftsschule - vier- dreistufige WS (Eingangsstufe) aus der 6. oder 7. Klasse HS in die 7. oder 8. Klasse WS (§5 VSO/§4 WSO) “geeignet” Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Englisch, Mathematik im Übertrittszeugnis bis 2,33 „nicht geeignet“ Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Englisch, Mathematik im Übertrittszeugnis schlechter als 2,33 Übertritt uneingeschränkt möglich Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht (mind. Noten 3/4 oder 4/3 in Deutsch und Mathematik) Datei: Übertritt-komprimiert Stand:GSO 01.08.2007 May