Merkblatt für den Übertritt an eine Realschule
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Merkblatt für den Übertritt an eine Realschule
HILDEGARDIS-GYMNASIUM KEMPTEN Lindauer Straße 22, 87439 Kempten (Allgäu) Tel.: 0831/54014-0 Fax: 0831/54014-22 E-Mail: [email protected] Internet: www.hildegardis-gymnasium.de 09. Mai 2016 Übertritt an die sechsstufige Realschule bei erfolgloser Teilnahme am Probeunterricht Sehr geehrte Eltern, falls Ihr Kind ohne Erfolg am Probeunterricht des Gymnasiums teilnehmen sollte, besteht unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit eines Übertritts an die Realschule: 1. Schüler aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, die im Übertrittszeugnis einen Notendurchschnitt von 2,66 in den Fächern D, M, HSU haben und den Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden haben, können in die Realschule aufgenommen werden. Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die den Probeunterricht nicht bestanden haben, aber oben erwähnte Bedingungen erfüllen und an die Realschule übertreten wollen, werden gebeten, sich nach dem Probeunterricht unmittelbar an der Realschule anzumelden. 2. Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 3,00 und schlechter im Übertrittszeugnis, die im Probeunterricht am Gymnasium in beiden Fächern die Note 4 erhalten haben, werden an der Realschule aufgenommen (vgl. § 26 Abs. 4 Ziffer 1 RSO). Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 3,00 und schlechter im Übertrittszeugnis, die im Probeunterricht am Gymnasium mindestens einmal die Note 5 oder schlechter erhalten haben, können am Nachtermin des Probeunterrichts an der Realschule („in den letzten Tagen der Sommerferien“) teilnehmen (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 2 RSO). An der Realschule aufgenommen werden sie im Falle des erfolgreichen Bestehens. Sie werden auch aufgenommen, wenn sie ohne Erfolg teilgenommen haben, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, und deren Erziehungsberechtigten die Aufnahme beantragen.