Steckbrief-Landwirtschaftl. Anlagen und
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Steckbrief-Landwirtschaftl. Anlagen und
Steckbrief Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen Marion Balthasar (BLE) Stand 23.05.2014 Version 1.0 Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz. Kst. GDI-DE Seite 1 von 14 Änderungsverzeichnis Versionsnummer 1.0 Kst. GDI-DE Datum Änderung Ersteller 23.05.2014 Ersterstellung Marion Balthasar (BLE) Seite 2 von 14 1 Ziel des Steckbriefs Der Steckbrief soll es ermöglichen, geodatenhaltenden Stellen eine schnelle Entscheidungsgrundlage bezüglich der INSPIRE-Betroffenheit zu bieten. Im Steckbrief wird das einzelne INSPIRE-Thema grob erläutert, das Thema zu anderen ähnlich gelagerten INSPIREThemen abgegrenzt, die Objektarten erläutert und eine Fragen- und Antwortensammlung zusammengestellt. Der Steckbrief soll zunächst nicht dazu dienen die Prozesse der Umsetzung zu beschreiben. Dafür sollte die Datenspezifikation selbst herangezogen werden bzw. in Diskussionsforen im entsprechenden Fachnetzwerk (z.B. auf https://wiki.gdi-de.org) geklärt werden. Grundlage der folgenden Ausführungen ist die durch die INSPIRE Arbeitsgruppe (Thematical Working Group, TWG) „Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen“ ausgearbeitete Datenspezifikation vom 10.12.2013 (D2.8.III.9 Data Specification on Agricultural and Aquaculture Facilities, Version 3.0, Download: http://inspire.jrc.ec.europa.eu/documents/Data_Specifications/INSPIRE_DataSpecification_A F_v3.0.pdf). 2 Definition des Themas Wortlaut aus der INSPIRE Richtlinie (2007/2/EG): “Landwirtschaftliche Anlagen und Produktionsstätten (einschließlich Bewässerungssystemen, Gewächshäusern und Ställen)“ Für die Zuordnung zum INSPIRE-Thema „Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen“ (AF) ist es für die entsprechenden Geodatensätze voraussetzend, dass die durch sie beschriebenen Objekte der Durchführung von Aktivitäten mit Bezug zur Landwirtschaft oder Aquakultur dienen. Demnach ist der maßgeblicher Indikator für eine inhaltliche Zuordnung die zugrunde liegende Aktivität. Das Thema AF umfasst alle baulichen Strukturen oder Aggregate baulicher Strukturen, die zu aquakulturellen oder landwirtschaftlichen Zwecken entworfen, erbaut oder eingerichtet wurden sowie Land- oder Gewässerflächen, auf denen sich solche Strukturen befinden. Innerhalb des Geltungsrahmens des Themas AF ist der Begriff der Anlage laut Datenspezifikation weit auszulegen. Somit sollen auch die zuvor genannten, einem Betrieb zugehörigen und abgegrenzten Teilbereiche von Land- oder Gewässerflächen dem Thema AF zugeordKst. GDI-DE Seite 3 von 14 net werden können (siehe Kapitel 5.2 „Erweitertes Datenmodell“). Damit soll auch eventuellen Mängeln im Definitionsrahmen anderer Themen entgegengewirkt werden, die thematisch zwar landwirtschaftliche und aquakulturelle Konzepte beinhalten, diese jedoch in einer anderen Detailgenauigkeit abdecken (siehe Kapitel 3 „Abgrenzung zu anderen INSPIREThemen“). Zudem muss es für alle dem Thema AF zuzuordnenden Objekte einen rechtmäßigen Verantwortlichen (legal responsible) für deren Verwaltung oder Tätigkeiten geben. 2.1 Begriffe (Thema) und Beispiele In Zusammenhang mit der Landwirtschaft (Agriculture) stehen alle Verfahren und Tätigkeiten der Bereiche o Kultivierung von Böden, o Anbau von Nutzpflanzen, o Tierhaltung, o Ernte, o Melken, o Haltung von Zuchttieren oder Tieren für landwirtschaftliche Zwecke (Viehbestand, engl. Livestock), o Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009. Der Begriff Aquakultur (Aquaculture) steht für alle Verfahren und Tätigkeiten der o Erzeugung, o Zucht (z. B. in Brutanlagen) und o Behandlung von o Fischen, o Weichtieren, o Seealgen o sowie anderer Arten aquatischer Ressourcen (pflanzliche oder tierische). Der Überbegriff der Anlage (Facility) umfasst alle Flächen, Standorte, Einrichtungen, Konstruktionen oder sonstige Hilfsmittel, die zur Erledigung von Aktivitäten im Kontext der Landwirtschaft oder Aquakultur notwendig sind. Landwirtschaftliche Anlagen (Agricultural Kst. GDI-DE Seite 4 von 14 Facilities) decken in ihrer Ausprägung alle Anlagen, ausgehend von großen zusammenhängenden Besitztümern bis hin zu kleineren Einrichtungen oder Konstruktionen ab, wie zum Beispiel o Bewässerungssysteme, o Gewächshäuser, o Stallungen, o Scheunen, o Silos oder o Tanks. Aquakulturanlagen (Aquaculture Facilities) sind dauerhaft oder zeitweise errichtete (Produktions-)Systeme oder Konstruktionen zur Zucht, Behandlung und Haltung von Organismen, die sowohl o in Meerwasserregionen oder o Binnengewässern, als auch o auf dem Festland stationiert sein können. 2.2 Aktivitäten gemäß NACE-Codes NACE steht für die französische Bezeichnung „Nomenclature Générale des Activités Economiques dans I’Union Européene“ und ist eine Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Die gesamte Liste der sogenannten NACECodes wurde durch Eurostat veröffentlicht und kann u.a. im Dokument unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_co de=KS-RA-07-015 eingesehen werden. Zur ersten Eingrenzung der relevanten Aktivitäten soll die folgende Auflistung der entsprechenden Wirtschaftszweige und deren NACE – Codes dienen. (A – LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI A1 – LANDWIRTSCHAFT, JAGD UND DAMIT VERBUNDENE TÄTIGKEITEN) A1.1 – Anbau einjähriger Pflanzen A1.2 – Anbau mehrjähriger Pflanzen Kst. GDI-DE Seite 5 von 14 A1.3 – Betrieb von Baumschulen, sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken A1.4 – Tierhaltung A1.5 – Gemischte Landwirtschaft A1.6 – Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen … (A3 – FISCHEREI UND AQUAKULTUR) A3.2 – Aquakultur A3.2.1 – Meeresaquakultur A3.2.2 – Süßwasseraquakultur Zudem werden die NACE-Codes innerhalb des Datenmodells als Bezeichner für die zugrundeliegende Aktivität benötigt (siehe Kapitel 5 „Überblick zum Datenmodell“). 3 Abgrenzung zu anderen INSPIRE-Themen Der Begriff „Anlage“ ist in seiner Natur sowie in seinem Spielraum ein sehr weitläufiger Begriff. Daher muss der Geltungsrahmen für das Thema AF nicht nur thematisch klar abgegrenzt werden, sondern auch bezüglich des Detaillierungsgrades, um eine falsche Zuordnung von Daten zu vermeiden. Eine Quelle für Zuordnungsfehler wird darin vermutet, dass Anlagen im Sinne des Themas AF durch verschiedene Datenverantwortliche auf verschiedenen hierarchischen bzw. administrativen Ebenen erfasst und verwaltet werden. Zudem können die Geodaten durch die unterschiedlichen Anwendungsbereiche in unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben vorliegen. Der erste Schritt bei der Zuordnung von Geodatensätzen zum Thema AF ist demnach die genaue Prüfung der Thematik gemäß der obigen Ausführungen: Vom Thema AF betroffen sind alle Geodatensätze zu Anlagen, die Aktivitäten mit Bezug zur Landwirtschaft oder Aquakultur aufweisen. Der zweite Schritt bei der Zuordnung besteht darin, die Detailliertheit des Geodatensatzes zu prüfen (s. Abbildung unten): Kst. GDI-DE Seite 6 von 14 Die „untere“ Grenze im großmaßstäbigen Bereich, bilden die Bestandteile („Installation Part“) der „Plots“. Genauer detaillierte Teilbereiche der „Installation Parts“ sind nicht mehr dem Thema AF zuzuordnen. Diese können z. B. den Anhang III Themen „Umweltüberwachung“ oder „Gebäude“ zugeordnet werden. Die „obere“ Grenze im kleinmaßstäbigen Bereich, bilden betriebliche Komplexe („Complex Activity“). Objekte, die über diese Generalisierungsstufe hinausgehen, sollten ggf. anderen Themen zugeordnet werden, z.B. den Anhang III Themen „Bodennutzung“, „Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“, „Statistische Einheiten“ oder dem Anhang III Thema „Bodennutzung“. Geltungsrahmen für "Anlagen" innerhalb des Themas AF (aus Datenspezifikation D2.8.III.9) Kst. GDI-DE Seite 7 von 14 3.1 Bedingt einzuschließen Tätigkeiten im Bereich der Fallenstellerei, Jagd oder Sammlung natürlicher Ressourcen (Pflanzen oder Tiere) innerhalb ihrer natürlichen Umgebung (z. B. Wiese, Wald, Meer oder See) sowie auch forstwirtschaftliche Tätigkeiten gelten generell nicht als landwirtschaftliche Aktivitäten. Werden diese Aktivitäten allerdings mithilfe AF-relevanter Objekte durchgeführt, so können diese dennoch in den Geltungsbereich fallen (ausgestattet mit den gemäß der Datenspezifikation beschränkten Informationen zu den Objekten). Die Aktivitäten der Wirtschaftszweige folgender NACE-Codes gelten für diesen Graubereich. (A – LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI A1 – LANDWIRTSCHAFT, JAGD UND DAMIT VERBUNDENE TÄTIGKEITEN) A1.7 – Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten A2 – Forstwirtschaft und Holzeinschlag A2.1 – Forstwirtschaft A2.2 – Holzeinschlag A2.3 – Sammeln von wildwachsenden Produkten (ohne Holz) A2.4 – Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag […] (A3 – FISCHEREI UND AQUAKULTUR) A3.1 – Fischerei A3.1.1 – Meeresfischerei A3.1.2 – Süßwasserfischerei 3.2 Auszuschließen Ausgeschlossen vom Thema AF sind Objekte zur Aufzucht und Haltung von Tieren, die nicht im Zusammenhang mit der Landwirtschaft oder Aquakultur stehen, wie zum Beispiel Haustiere oder Zootiere. Auch Marketing-Aktivitäten sowie die Verarbeitung von biologischen Materialien in andere Produkte gehören nicht zum Geltungsbereich des Themas AF und sollten entsprechend anderen INSPIRE-Themen zugeordnet werden (z.B. den Anhang III Themen „Produktions- und Industrieanlagen“, „Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste“, „Gebäude“). Kst. GDI-DE Seite 8 von 14 4 Anwendungsbereiche Daten, die unter das Thema AF fallen, sollen im Sinne von INSPIRE vornehmlich der Unterstützung (umwelt-)politischer Entscheidungen dienen. So wird beispielsweise angestrebt, anhand von harmonisierten, europaweit flächendeckenden Geoinformationen zu landwirtschaftlichen Anlagen und Aquakulturanlagen, eine verbesserte Berichterstattung und Verwaltung paneuropäischer Initiativen aus den Bereichen Abfallentsorgung, Wasserwirtschaft, Tiertransporte, Kontrolle von Epidemien oder der Nachverfolgung von Nahrungsmittelproduktionsprozessen zu erzielen. 4.1 Fallbeispiel im Bereich der Landwirtschaft: „Sichere Pflanzen- und Tierproduktion“ Nach einem Unfall mit temporären oder kontinuierlich fortschreitenden Luft-, Wasser- oder Bodenverschmutzungen, werden in der weiteren Umgebung der Verschmutzungsquelle auf potenziell kontaminierten Gebieten, entsprechende Messungen vorgenommen. So soll verhindert werden, dass eventuell kontaminierte Produkte landwirtschaftlicher Flächen oder Anlagen aus Risikogebieten, bei der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln oder anderen Erzeugnissen, die die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen könnten, eingesetzt werden. In den verschiedenen Stadien einer solchen „Verschmutzungs-Krise“ müssen diese Messungen kontinuierlich und in jeweils angepasstem Ausmaße fortgesetzt werden, bis die Gefahr der Vermarktung kontaminierter Produkte gebannt ist. Um die Messungen im Verlauf der Krise jeweils gezielt durchführen zu können, sind verfügbare, geographische Informationen zu landwirtschaftlichen Anlagen und Aquakulturanlagen für Entscheidungsträger wichtig und notwendig. 4.2 Fallbeispiel im Bereich der Aquakultur: „Tierkrankheiten in Aquakulturen“ Die europäische Richtlinie 2006/88/EC beschreibt folgende zu ergreifende Maßnahmen im Falle eines Verdachts auf den Ausbruch einer gelisteten Tierkrankheit innerhalb einer Aquakultur: Anlagen und (Wasser-)Flächen unter Verdacht müssen unter offizieller Beobachtung stehen Bewegungsflüsse hin zu sowie aus den beobachteten Anlagen und (Wasser-)Flächen heraus, sind verboten Kst. GDI-DE Seite 9 von 14 Untersuchungen bezüglich der Identifikation von Tierseuchen werden initiiert Wenn nach der epidemiologischen Untersuchung der Ausbruch einer Krankheit bestätigt wird, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: Die betroffene Anlage und/oder (Wasser-)Fläche wird als infiziert erklärt Ein Sperrgebiet inklusive Schutz- und Überwachungszonen wird eingerichtet Je nach Art der Krankheit wird eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, u.a. die Vermeidung von Tierbewegungen in die Anlagen / Gebiete hinein, bzw. aus diesen heraus. Darüber hinaus können Zwangsschlachtungen veranlasst sowie Desinfektionen der infizierten Bereiche vorgenommen werden. Für diese, durch die Richtlinie erforderlichen Maßnahmen und deren Planung bzw. Durchführung, sind Geodaten des Themas AF besonders hilfreich und, wenn möglich und vorhanden, heranzuziehen. 5 Überblick zum Datenmodell Das Thema AF umfasst zwei in ihrer thematischen Ausrichtung unterschiedliche Begrifflichkeiten: Landwirtschaft und Aquakultur. Bei der Datenmodellierung wurde jedoch nur ein Modell für beide Themen erarbeitet. Anhand eines entsprechenden Attributs wird die thematische Ausrichtung innerhalb des Modells ausgewiesen. Es wurde ein Basis-Modell entwickelt und darauf aufbauend ein erweitertes Modell. Letzteres bedient sich dabei u. a. auch an Objekten aus Datenmodellen anderer INSPIRE-Themen und zeigt somit implizit, dass eine flexible und individuelle Erweiterung des Modells jederzeit möglich ist. Die beiden Modelle werden im Folgenden kurz dargestellt. Details zu den Objektarten, (hier teilweise nicht erwähnten) Attributen und Datentypen entnehmen Sie bitte der Datenspezifikation. 5.1 Begriffe (Datenmodell) Der abstrakte Typ Activity Complex bezieht sich auf eine zugleich technische wie auch wirtschaftliche Einheit, die über eine gemeinsame Verwaltung verfügt und einer klassifizier- Kst. GDI-DE Seite 10 von 14 ten, wirtschaftlichen Aktivität zugeordnet werden kann (siehe Dokument D2.10.3 Activity Complex). Das Holding-Objekt (Betrieb) ist eine Erweiterung des Typs Activity Complex und umfasst die gesamten Gebiete, inklusive aller notwendigen Infrastrukturen zur Durchführung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Kontext der Aquakultur, die jeweils unter der Kontrolle eines rechtmäßigen Betreibers stehen. Ein Site-Objekt (Standort) beschreibt ein zusammenhängendes Gelände, das einem bestimmten Betrieb zugeordnet werden kann. An einem Standort werden Tätigkeiten ausgeführt, Waren hergestellt oder Dienstleistungen erbracht. Dazu zählen alle notwendigen Infrastrukturen (Gebäude, Wege, usw.) sowie Ausrüstung und Arbeitsmaterialien. Die Objekte Installation, WaterManagementInstallation, AquacultureInstallation beschreiben jeweils spezifische, bauliche Elemente innerhalb eines Standorts (Site), die in koordinierter Weise einem bestimmten Zwecke dienen. Zum Beispiel: o Anlagen für die Lagerung und Verteilung von Produkten (Gas, Flüssigkeiten oder Feststoffe) o Elektrizitätsanlagen (Stromerzeugung, -verteilung, -umwandlung) o Maschinen und sonstige Ausrüstungen (für industrielle oder automatisierte Prozesse) o Bewässerungsanlagen (Speicherung, Aufnahme, Verteilung, Ausbreitung) o Anlagen zur Tierhaltung (Ställe, Käfige, Einzäunungen) o Sanitäranlagen (Veterinäreinrichtung, Waschstellen usw.) o Einrichtungen für Mitarbeiter und Administrationsdienstleistungen (Büros, Räume für Arbeitskleidung, Umkleide usw.) o Anlagen zur Anpassung von Pflanzen an ungünstige (klimatische) Bedingungen (z. B. Gewächshäuser) o Transporteinrichtungen (Bewirtschaftungswege, ländliche Wege) Das Objekt InstallationPart bezieht sich auf Bestandteile der genannten baulichen Elemente. Die Objektart Plot steht für ein beispielsweise durch Zäune, Mauern oder Grenzmarkierungen ausgewiesenes Stück Land, das sich innerhalb eines Standortes (Site) befindet und unmittelbar landwirtschaftlichen bzw. aquakulturellen Zwecken dient. Ein Plot darf nicht mit Katastereinheiten verwechselt werden, wenngleich dieser von Fall zu Fall tatsächlich mit einer solchen übereinstimmen kann. AgriBuilding-Objekte (landwirtschaftliches Gebäude) ist nur schwer gegenüber den Objekten des Anhang III Themas „Gebäude“ abzugrenzen. Hier muss daher besonders darauf Kst. GDI-DE Seite 11 von 14 geachtet werden, dass das dem Thema AF zugeordnete Gebäude explizit der Durchführung von oben genannten Aktivitäten dient. 5.2 Applikationsschema “Agricultural and Aquaculture Facilities Model“ (Basis-Modell) Das Basismodell setzt sich zusammen aus Kerninformationen, bezogen auf die geographische Beschreibung von Objekten, die sich im Geltungsbereich des Themas AF befinden. Es basiert auf dem „Activity Complex Model“ (vgl. Doc 2.10.3, Download: http://inspire.jrc.ec.europa.eu/documents/Data_Specifications/D2.10.3_Activity_Complex_v1. 0rc3.pdf). Die Objektarten Holding und Site sind wie oben beschrieben, spezielle Erweiterungen des Typs ActivityComplex und beinhalten Basisinformationen über deren Lage, zugrunde liegende Aktivität und – sofern Tiere gehalten werden – die Art der gehaltenen Tiere. Es gelten die folgenden Zusammenhänge und Vorgaben: o Einem Holding-Objekt muss mindestens ein Site-Objekt zugeordnet sein. o Innerhalb eines Site-Objekts können keine, eine oder mehrere Tierarten gehalten werden. o Die Lage (bzw. Geometrie) von Holding- oder Site-Objekten kann als Punkt oder Fläche (Polygon) beschrieben werden. o Die Angabe zu(r) gehaltenen Tierart(en) innerhalb eines Site-Objekts erfolgt über das Attribut „includesAnimal“ mit dem Datentyp „FarmAnimalSpecies“. o Der Datentyp „FarmAnimalSpecies“ beinhaltet die beiden (optionalen) Codelisten „LivestockSpeciesValue“ und „AquacultureSpeciesValue“. o Die Angabe zur zugrunde liegenden Aktivität eines Site-Objekts (bzw. Holding-Objekts) erfolgt über das Attribut „activity“ anhand der extern verwalteten Klassifikations-Liste „EconomicActivityNACEValue“ (siehe Datenspezifikation). 5.3 Applikationsschema “Agricultural and Aquaculture Facilities Extended Model“ (Erweitertes Modell) Anhand des erweiterten Modells werden aufbauend auf dem Basis-Modell ergänzende Informationen zur Beschreibung von AF-relevanten Objekten berücksichtigt. Die Objektarten Kst. GDI-DE Seite 12 von 14 Holding und Site sowie der Datentyp FarmAnimalSpecies des Basismodells sind hierzu um einige Attribute erweitert worden, zudem wurden die folgenden Objektarten hinzugefügt: o AgriBuilding o Plot o CadastralParcel (Objektart aus Anhang I Thema „Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)“) o Installation • InstallationPart o AquacultureInstallation o WaterManagementInstallation o HydroObject (Objektart aus Anhang I Thema „Gewässernetz“) Es gelten die folgenden Zusammenhänge und Vorgaben (zusätzlich zu denen aus Kapitel 5.2 ): o Ein Site-Objekt kann ein oder mehrere Plot-Objekte beinhalten. o Plot-Objekte verfügen über detaillierte Informationen zur zugrunde liegenden Aktivität sowie zur Be- und Entwässerung. o Ein Site-Objekt kann ein oder mehrere AgriBuilding-Objekte beinhalten. o Ein Site-Objekt kann ein oder mehrere Installation-Objekte beinhalten (keine Gebäude). o Der Datentyp RecognisedHealthStatus ergänzt den Datentyp FarmAnimalSpecies um Informationen zum Gesundheitszustand des vorhandenen Viehbestands. 5.4 Graphischer Überblick Kst. GDI-DE Seite 13 von 14 6 FAQs Frage: Welche Daten wurden 2013 zu diesem Thema gemeldet wurden? Antwort: siehe http://www.gdi-de.org/monitoring2012/DE_gdi- de.html#topic_Theme_AnnexII_elevation Frage: Welche Daten wurden 2013 generell gemeldet? Antwort: siehe http://www.geoportal.de/monitoring2012/DE_gdi- de.html#topic_Theme_AnnexIII_agriculturalAndAquacultureFacilities Kst. GDI-DE Seite 14 von 14