SGB XII - Nomos Shop
Transcription
SGB XII - Nomos Shop
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Nomos §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Kommentar NomosKommentar §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Bieritz-Harder §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Bieritz-Harder | Conradis | Thie [Hrsg.] Bieritz-Harder | Conradis | Thie [Hrsg.] Conradis | Thie §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Sozialgesetzbuch XII SGB XII Sozialgesetzbuch XII Sozialhilfe Lehr- und Praxiskommentar 9. Auflage 9. Auflage ISBN 978-3-8329-5601-1 Nomos BUC_Bieritz-Harder_5601-1_NHK.indd 1 27.02.12 09:58 http://www.nomos-shop.de/12512 NomosKommentar Bieritz-Harder | Conradis | Thie [Hrsg.] Sozialgesetzbuch XII Sozialhilfe Lehr- und Praxiskommentar 9. Auflage Christian Armborst, Ministerialrat, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS), Hannover | Prof. Dr. UweDietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, Universität Bamberg | Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fach anwalt für Sozialrecht, Duisburg | Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin | Prof. Dr. Sven Höfer, Hochschule Esslingen | Prof. Dr. Utz Krahmer, Fachhoch schule Düsseldorf | Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt | Prof. Dr. Johannes Münder, Technische Universität Berlin | Prof. Dr. Falk Roscher, Hoch schule Esslingen | Dietrich Schoch, Regierungsdirektor a.D., Mitglied im Aus schuss Sozialpolitik des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt, Berlin | Irene Sommer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Berlin | Stephan Thie, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Nomos BUT_Bieritz-Harder_5601-1_NHK.indd 3 30.01.12 09:31 http://www.nomos-shop.de/12512 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. ISBN 978-3-8329-5601-1 9. Auflage 2012 © Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2012. Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wie dergabe und der Übersetzung, vorbehalten. BUT_Bieritz-Harder_5601-1_NHK.indd 4 30.01.12 09:31 http://www.nomos-shop.de/12512 Vorwort zur 9. Auflage Die Neuauflage des LPK-SGB XII wurde vor allem wegen der erheblichen Änderungen erforderlich, die sich durch die Neuregelung des Regelbedarfs zum 1.1.2011 ergeben haben. Nachdem seit der Vorauflage mittlerweile mehr als drei Jahre vergangen sind, war der Kommentar aber auch sonst auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, rechtlichen Diskussionen und Rechtsprechung zu bringen. Mit der 9. Auflage verfolgt er dabei weiter das Ziel, eine an den Bedürfnissen von Lehre und Praxis orientierte, dabei wissenschaftlich fundierte Bearbeitung des SGB XII vorzulegen. Trotz der übermächtig anmutenden Bedeutung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Bereich der bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen bleibt die Sozialhilfe und damit auch der Lehr- und Praxiskommentar zum SGB XII nach wie vor für einen großen Kreis von Personen bedeutsam: Für Leistungsberechtigte ebenso wie für Beraterinnen und Berater in den Wohlfahrtsverbänden, Anwältinnen und Anwälte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialverwaltungen, Richterinnen und Richter. Als Lehrkommentar richtet sich das Buch darüber hinaus an Studierende und Lehrende der Hochschulen. Der Kommentar ist Ergebnis der Arbeit von Personen, die an verschiedenen Stellen fachlich mit dem SGB XII befasst sind. Ausgeschieden ist Albrecht Brühl, der von Beginn an den Kommentar mit geprägt hat; ihm gilt unser Dank für seine wichtigen Beiträge zur Sicherung der Qualität des Kommentars. Neu hinzugekommen sind Sven Höfer (Hochschule Esslingen), Anne Lenze (Hochschule Darmstadt) und Irene Sommer (Rechtsanwältin, Berlin). Stephan Niewald gehört unter seinem neuen Namen Thie weiter zum Kreis der Autoren. Wie in den vergangenen Jahren erhoffen wir uns auch diesmal wieder Unterstützung, Anregung und Kritik von den Leserinnen und Lesern. Wir bedanken uns für die vielen Reaktionen, die wir zur Vorauflage erhalten haben. Berlin, Duisburg, Oldenburg, im Januar 2012 Renate Bieritz-Harder/Wolfgang Conradis/Stephan Thie LPK-SGB XII 5 http://www.nomos-shop.de/12512 Bearbeiterverzeichnis Christian Armborst, Ministerialrat, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS), Hannover (§§ 1-2, 7-8, 15-18, 27 b, 37-38, 133 a, Anhang Verfahren) Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig (§§ 11-12, 24, 35-36, 73-74, 132-133) Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer (§§ 32-34 a, 47-60, 70-72, 92, 131) Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, Universität Bamberg (§ 23, AsylbLG) Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Duisburg (§§ 26, 39-39 a, 85-86, 102-105, 116, Anhang Verfahren) Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin (§§ 82-84, 90-91, 96) Prof. Dr. Sven Höfer, Hochschule Esslingen (§§ 13, 118-120) Prof. Dr. Utz Krahmer, Fachhochschule Düsseldorf (§§ 13, 61-66, 118-120) Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt (§ 28, Anhang zu § 28 – RBEG, § 28 a) Prof. Dr. Johannes Münder, Technische Universität Berlin (Einleitung, §§ 4-5, 30-31, 75-81, 93-95) Prof. Dr. Falk Roscher, Hochschule Esslingen (§§ 6, 9-10, 14, 27 a, 29, 40, 67-69, 134, 138) Dietrich Schoch, Regierungsdirektor a.D., Mitglied im Ausschuss Sozialpolitik des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt, Berlin (§§ 3, 19-20, 25, 27, 43-46 a, 87-89, 92 a, 97-101, 106-115, 117, 130, 135) Irene Sommer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Berlin (§§ 61-66) Stephan Thie, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (§§ 21-22, 41-42, 116 a, 121-129, 136) LPK-SGB XII 7 http://www.nomos-shop.de/12512 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 9. Auflage ........................................................... Bearbeiterverzeichnis .............................................................. Abkürzungsverzeichnis ............................................................ Literaturverzeichnis ................................................................ Einleitung ............................................................................ 5 7 17 23 29 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften §1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 Aufgabe der Sozialhilfe ................................................. Nachrang der Sozialhilfe ............................................... Träger der Sozialhilfe .................................................... Zusammenarbeit ......................................................... Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege .............................. Fachkräfte ................................................................. Aufgabe der Länder ..................................................... 51 55 67 71 74 93 97 Zweites Kapitel Leistungen der Sozialhilfe Erster Abschnitt Grundsätze der Leistungen §8 §9 § 10 § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 Leistungen ................................................................. Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles ................. Leistungsformen .......................................................... Beratung und Unterstützung, Aktivierung .......................... Leistungsabsprache ...................................................... Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen . . . . . Vorrang von Prävention und Rehabilitation ........................ Vorbeugende und nachgehende Leistungen ......................... Familiengerechte Leistungen ........................................... 98 99 113 121 132 137 146 147 149 Zweiter Abschnitt Anspruch auf Leistungen § 17 § 18 § 19 § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 § 26 Anspruch .................................................................. Einsetzen der Sozialhilfe ................................................ Leistungsberechtigte ..................................................... Eheähnliche Gemeinschaft ............................................. Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch ........................................................................ Sonderregelungen für Auszubildende ................................ Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer ..................... Sozialhilfe für Deutsche im Ausland .................................. Erstattung von Aufwendungen Anderer ............................. Einschränkung, Aufrechnung .......................................... LPK-SGB XII 153 156 161 169 176 180 188 194 201 209 9 http://www.nomos-shop.de/12512 Inhaltsverzeichnis Drittes Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt Erster Abschnitt Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze § 27 Leistungsberechtigte ..................................................... § 27 a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze . . . § 27 b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen ................... § 28 Ermittlung der Regelbedarfe ........................................... Anhang zu § 28 – Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG ............... Vorbemerkung ............................................................ § 1 RBEG Grundsatz .................................................. § 2 RBEG Bestimmung der Referenzhaushalte ................... § 3 RBEG Abgrenzung der Referenzhaushalte .................... § 4 RBEG Abgrenzung untere Einkommensschichten ........... § 5 RBEG Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte .................................... § 6 RBEG Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte ......................................... § 7 RBEG Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben ..................................... § 8 RBEG Regelbedarfsstufen ........................................ § 9 RBEG Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ....................................... § 10 RBEG Weiterentwicklung der Regelbedarfs-Ermittlung . . . § 28 a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen .............................. § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze .................... 217 232 243 248 256 256 257 260 261 263 265 267 272 274 278 279 282 285 Zweiter Abschnitt Zusätzliche Bedarfe § 30 § 31 § 32 § 33 Mehrbedarf ................................................................ Einmalige Bedarfe ........................................................ Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ................. Beiträge für die Vorsorge ............................................... § 34 § 34 a Bedarfe für Bildung und Teilhabe ..................................... Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ............. 288 304 310 318 Dritter Abschnitt Bildung und Teilhabe 320 324 Vierter Abschnitt Unterkunft und Heizung § 35 § 35 a § 36 Unterkunft und Heizung ................................................ Satzung ..................................................................... Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft ...................... § 37 § 38 Ergänzende Darlehen .................................................... Darlehen bei vorübergehender Notlage .............................. 326 367 370 Fünfter Abschnitt Gewährung von Darlehen 10 LPK-SGB XII 381 387 http://www.nomos-shop.de/12512 Inhaltsverzeichnis Sechster Abschnitt Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang § 39 § 39 a Vermutung der Bedarfsdeckung ....................................... Einschränkung der Leistung ........................................... 391 399 Siebter Abschnitt Verordnungsermächtigung § 40 Verordnungsermächtigung ............................................. 402 Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Erster Abschnitt Grundsätze § 41 § 42 § 43 Leistungsberechtigte ..................................................... Umfang der Leistungen ................................................. Besonderheiten bei Vermögenseinsatz und Unterhaltsansprüchen ................................................... 403 415 418 Zweiter Abschnitt Verfahrensbestimmungen § 44 § 45 § 46 Besondere Verfahrensregelungen ...................................... Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung .......... Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung ...... 428 433 440 Dritter Abschnitt Bundesbeteiligung § 46 a Bundesbeteiligung ........................................................ 444 Fünftes Kapitel Hilfen zur Gesundheit § 47 Vorbeugende Gesundheitshilfe ........................................ § 48 Hilfe bei Krankheit ...................................................... Anhang zu § 48 – Hilfe bei Schwangerschaftsabbruch ...................... § 49 Hilfe zur Familienplanung .............................................. § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft ....................... § 51 Hilfe bei Sterilisation .................................................... § 52 Leistungserbringung, Vergütung ...................................... 445 446 452 456 457 460 461 Sechstes Kapitel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen § 53 § 54 § 55 § 56 § 57 Leistungsberechtigte und Aufgabe .................................... Verordnung nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe-Verordnung) – Abschnitt I ................... Leistungen der Eingliederungshilfe ................................... Verordnung nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe-Verordnung) – Abschnitt II .................. Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen . . . . . Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte ....................... Trägerübergreifendes Persönliches Budget .......................... Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung – BudgetV) . . . . . . . LPK-SGB XII 463 464 477 478 498 499 500 500 11 http://www.nomos-shop.de/12512 Inhaltsverzeichnis § 58 § 59 § 60 Gesamtplan ................................................................ Aufgaben des Gesundheitsamtes ...................................... Verordnungsermächtigung ............................................. 507 509 510 Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege Vorbemerkung zu §§ 61 ff. ....................................................... § 61 Leistungsberechtigte und Leistungen ................................. § 62 Bindung an die Entscheidung der Pflegekasse ...................... § 63 Häusliche Pflege .......................................................... § 64 Pflegegeld .................................................................. Anhang zu § 64 – Besitzstandsregelung zum Pflegegeld ..................... § 65 Andere Leistungen ....................................................... § 66 Leistungskonkurrenz .................................................... 510 520 542 545 549 557 562 571 Achtes Kapitel Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten § 67 § 68 § 69 Leistungsberechtigte ..................................................... Umfang der Leistungen ................................................. Verordnungsermächtigung ............................................. Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten .................................. 578 589 596 597 Neuntes Kapitel Hilfe in anderen Lebenslagen § 70 § 71 § 72 § 73 § 74 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts .............................. Altenhilfe .................................................................. Blindenhilfe ................................................................ Hilfe in sonstigen Lebenslagen ........................................ Bestattungskosten ........................................................ 606 610 619 622 627 Zehntes Kapitel Einrichtungen Vorbemerkung zu §§ 75 ff. ....................................................... § 75 Einrichtungen und Dienste ............................................. § 76 Inhalt der Vereinbarungen ............................................. § 77 Abschluss von Vereinbarungen ........................................ § 78 Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen ................ § 79 Rahmenverträge .......................................................... § 80 Schiedsstelle ............................................................... § 81 Verordnungsermächtigungen .......................................... 12 LPK-SGB XII 634 638 657 668 677 678 683 686 http://www.nomos-shop.de/12512 Inhaltsverzeichnis Elftes Kapitel Einsatz des Einkommens und des Vermögens Erster Abschnitt Einkommen § 82 § 83 § 84 Begriff des Einkommens ................................................ Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch .......................................................... Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen .................... Zuwendungen ............................................................ 688 689 722 731 Zweiter Abschnitt Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel § 85 § 86 § 87 § 88 § 89 Einkommensgrenze ...................................................... Abweichender Grundbetrag ............................................ Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze ........... Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze .......... Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf .................. § 90 Einzusetzendes Vermögen .............................................. Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ................................... Darlehen ................................................................... 736 746 747 754 759 Dritter Abschnitt Vermögen § 91 762 763 803 Vierter Abschnitt Einschränkung der Anrechnung § 92 § 92 a Anrechnung bei behinderten Menschen ............................. Einkommenseinsatz bei Leistungen für Einrichtungen ............ § 93 § 94 Übergang von Ansprüchen ............................................. Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen .................................................... Feststellung der Sozialleistungen ...................................... 807 813 Fünfter Abschnitt Verpflichtungen anderer § 95 818 835 871 Sechster Abschnitt Verordnungsermächtigungen § 96 Verordnungsermächtigungen .......................................... 873 Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe Erster Abschnitt Sachliche und örtliche Zuständigkeit § 97 § 98 § 99 Sachliche Zuständigkeit ................................................. Örtliche Zuständigkeit .................................................. Vorbehalt abweichender Durchführung ............................. 873 880 898 Zweiter Abschnitt Sonderbestimmungen § 100 § 101 (aufgehoben) .............................................................. Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel ................... LPK-SGB XII 903 903 13 http://www.nomos-shop.de/12512 Inhaltsverzeichnis Dreizehntes Kapitel Kosten Erster Abschnitt Kostenersatz Vorbemerkung zu §§ 102 ff. ..................................................... § 102 Kostenersatz durch Erben .............................................. § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten ........................... § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen ................ § 105 Kostenersatz bei Doppelleistungen, nicht erstattungsfähige Unterkunftskosten ....................................................... 903 907 913 922 924 Zweiter Abschnitt Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe Vorbemerkung zu §§ 106 ff. ..................................................... § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung ............. § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie . . § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland .................... § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts ........................... § 110 Umfang der Kostenerstattung ......................................... § 111 Verjährung ................................................................ § 112 Kostenerstattung auf Landesebene ................................... 926 928 936 939 945 946 951 952 Dritter Abschnitt Sonstige Regelungen § 113 § 114 § 115 Vorrang der Erstattungsansprüche ................................... Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften ............................................................... Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland .............................................................. 953 954 957 Vierzehntes Kapitel Verfahrensbestimmungen § 116 § 116 a § 117 § 118 § 119 § 120 Beteiligung sozial erfahrener Dritter .................................. Rücknahme von Verwaltungsakten .................................. Pflicht zur Auskunft ..................................................... Überprüfung, Verwaltungshilfe ....................................... Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes ............. Verordnungsermächtigung ............................................. Verordnung zur Durchführung des § 118 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfedatenabgleichsverordnung – SozhiDAV) .............. 957 963 964 976 985 989 989 Fünfzehntes Kapitel Statistik § 121 § 122 § 123 § 124 § 125 14 Bundesstatistik ............................................................ Erhebungsmerkmale ..................................................... Hilfsmerkmale ............................................................ Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte ............ Auskunftspflicht .......................................................... LPK-SGB XII 995 996 998 999 1000 http://www.nomos-shop.de/12512 Inhaltsverzeichnis § 126 § 127 § 128 § 129 Übermittlung, Veröffentlichung ....................................... Übermittlung an Kommunen .......................................... Zusatzerhebungen ....................................................... Verordnungsermächtigung ............................................. 1000 1001 1001 1002 Sechzehntes Kapitel Übergangs- und Schlussbestimmungen § 130 § 131 Übergangsregelung für ambulant Betreute .......................... Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe .............................................................. § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland .................................................................... § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ................................ § 133 a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen ........ § 133 b (aufgehoben) .............................................................. § 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6 .............................................. § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes ............................................ § 136 Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten ..... § 137 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ................................................ § 138 Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2012 . . . . 1002 1003 1005 1006 1007 1008 1008 1009 1009 1009 1010 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Vorbemerkung ...................................................................... §1 Leistungsberechtigte ..................................................... §1a Anspruchseinschränkung ............................................... §2 Leistungen in besonderen Fällen ...................................... §3 Grundleistungen .......................................................... §4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt ......... §5 Arbeitsgelegenheiten ..................................................... §6 Sonstige Leistungen ...................................................... §7 Einkommen und Vermögen ............................................ §7a Sicherheitsleistung ....................................................... §7b Erstattung ................................................................. §8 Leistungen bei Verpflichtung Dritter ................................. §8a Meldepflicht ............................................................... §9 Verhältnis zu anderen Vorschriften ................................... § 10 Bestimmungen durch Landesregierungen ............................ § 10 a Örtliche Zuständigkeit .................................................. § 10 b Kostenerstattung zwischen den Leistungsträgern .................. LPK-SGB XII 1011 1013 1016 1018 1020 1023 1025 1027 1028 1031 1031 1032 1033 1033 1034 1035 1036 15 http://www.nomos-shop.de/12512 Inhaltsverzeichnis § 11 § 12 § 13 Ergänzende Bestimmungen ............................................. Asylbewerberleistungsstatistik ......................................... Bußgeldvorschrift ........................................................ 1037 1037 1039 Anhang Verfahren .................................................................. 1040 Stichwortverzeichnis ............................................................... 1079 16 LPK-SGB XII http://www.nomos-shop.de/12512 Einleitung bedürftigen Personen zuständig ist, die erwerbsfähigen (auch die bereits erwerbstätigen) bisherigen Sozialhilfeempfänger in den Zuständigkeitsbereich des SGB II ab. Dies geschah in erheblich größerem Umfang als bei der Schaffung des SGB II angenommen wurde (Rn 45 ff.). Für diese Personengruppe stellt das SGB II nunmehr die Existenzsicherung dar, die nach dem SGB II für mehr als 7 Mio. Menschen erbracht wird (vgl. Münder in LPK-SGB II Einl. Rn 44) und damit für einen deutlich größeren Personenkreis als den, für den das SGB XII relevant ist (vgl. Rn 49 ff.). 33 Die Leistungen des 5. bis 7. Kapitels haben ihre Bedeutung dort, wo in den vorrangigen Sicherungssystemen für diese spezifischen Lebenslagen nicht entsprechend Leistungen erbracht werden, sei es dass der Umfang der Leistungen nicht ausreichend ist, sei es dass die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen nicht erfüllt sind, sei es dass die Betroffenen nicht zum Personenkreis der dort Leistungsberechtigten gehören (Pflege, Rehabilitation, Krankheit). Die Kapitel 8 und 9 dagegen entsprechen noch am ehesten dem ursprünglichen Ansatz des BSHG von 1960/61: Hier geht es regelmäßig um Leistungen in besonderen Lebenssituationen, die ausgerichtet werden können auf eine individuelle, die jeweilige Situation der Leistungsberechtigten berücksichtigende Leistungserbringung. 34 Damit lässt sich die Funktion der Sozialhilfe nicht mehr schlagwortartig beschreiben, sie erfüllt mehrere Aufgaben: n sie ist Existenzsicherung für die erwerbsunfähige Armutsbevölkerung, n sie hat Auffangfunktion für nicht bzw. nicht bedarfsdeckende Leistungen vorrangiger Sicherungssysteme, n sie hat persönliche Hilfefunktion bei individuellen Problemlagen. 7 Rechtsentwicklung 35 Rechtsänderungen sind ein fast als konstitutiv zu bezeichnendes Merkmal der Sozialhilfe. So kam es schon vor dem Inkrafttreten des SGB XII zu Rechtsänderungen (vgl. Rn 4). Dies setzte sich nach dem 1.1.2005 fort. Z.T. handelt es sich um Vereinfachungen und Klarstellungen, die sich insbesondere aus Praxisproblemen ergaben, so z.B. bei der Darlehensregelung des § 34 in Hinblick auf das SGB II (durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – BGBl. 2006 I, 558, 559) oder bei der Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt (durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende – BGBl. 2006 I, 1706,1018). Z.T. handelte es sich um Korrekturen von Auslassungen usw. z.B. der Berücksichtigung von Lebenspartnerschaften in § 20 (ebenfalls durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder aufgrund von Änderungen in anderen Gesetzen, so die Anpassung des § 32 (durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz BGBl. 2007 I, 378). 36 Zu umfangreichen Änderungen kam es durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 2.12.2006 (BGBl. 2006 I, 2670). (Z.T. historisch) Erwähnenswert sind: die Erhöhung des Barbetrags in § 35 Abs. 2 Satz 2 um 1% (um dadurch auch den Wegfall der Weihnachtsbeihilfe auszugleichen); die Angleichung der Regelsätze in den neuen Bundesländern an die in den alten Bundesländern; die Festsetzung der Regelsätze 40 Münder in LPK-SGB XII http://www.nomos-shop.de/12512 Einleitung nur noch dann, wenn eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegt oder sich der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert; die Beschränkung der Freilassung von Einkünften auf die Hälfte des Eckregelsatzes in § 82 Abs. 3 Satz 1; der Ausschluss von Ausländern, deren Aufenthalt sich rechtlich aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt. Abgesehen von den eher klarstellenden, z.T. technischen Regelungen ist der Gehalt der anderen Änderungen unterschiedlich: z.T. geringe Leistungserweiterungen (Erhöhung des Barbetrags, Angleichung des Regelsatzes), z.T. weiterhin der Versuch, über Leistungskürzungen zu Einschränkungen zu kommen (der geschilderte Anspruchsausschluss für Ausländer, die verzögerte Festsetzung des Regelsatzes, die Beschränkung der Freilassung von Einkünften). In den Jahren 2007 bis 2010 kam es zu punktuellen Änderungen jeweils im Zu- 37 sammenhang mit der Änderung anderer Gesetze, zu nennen ist hier die Neufassung des § 32 bezüglich der Regelungen der Leistungen zu den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung, der neu eingeführte – ehemalige – § 28 a (jetzt § 34 Abs. 3) mit der zusätzlichen Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro und die Neuregelung hinsichtlich der Feststellung der Erwerbsfähigkeit bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen den beteiligten Trägern in § 21. Die seit Beginn der Neuregelungen 2005 im SGB II und im SGB XII bestehenden 38 verfassungsrechtlichen Bedenken führten 2008/2009 zu Vorlagebeschlüssen des LSG Hessen (LSG HE 29.10.2008 – L 6 AS 336/07) und des BSG (BSG 27.1.2009 – B 14/11 b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R), die sich auf das SGB II bezogen, jedoch hinsichtlich der zentralen Punkte materiell ebenso das SGB XII betrafen. In seiner Entscheidung vom 9.2.2010 stellte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der Regelungen fest (1 BvL 1, 3, 4/09 – E 125, 175 ff. = NJW 2010, 505 ff.). Zwar billigte es das der Regelleistung zugrunde liegende Statistikmodell (Rn 162 ff.) sowie den Bezug zu den Ausgabeverhalten des untersten Quintils (Rn 170 ff.), beanstandete jedoch die nicht verfassungsgemäße Ermittlung der Regelleistung wegen Abweichungen von dem Strukturprinzip des Statistikmodells (Rn 173 ff.). Die Verfassungswidrigkeit erfasste auch die Fortschreibung des Regelsatzes, da die Orientierung an der Entwicklung des Rentenwertes ein sachwidriger Maßstabswechsel ist (Rn 183 ff.). Die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung erfasste konsequenterweise alle auf die Regelleistung bezogenen Leistungen, wie die Regelleistung für den Partner, bzw. das Sozialgeld (im Einzelnen Kommentierung § 20 und § 28). Bei den Regelleistungen für Kinder forderte das BVerfG, den Bedarf für die Kinder eigenständig und nicht in einer prozentualen Ableitung vom Regelsatz der Erwachsenen zu erheben (Rn 196 ff.). Hierfür ließ das BVerfG dem Gesetzgeber eine Anpassungsfrist bis zum 1.1.2011. Die umfassende Änderung geschah durch das Gesetz zur Ermittlung von Regel- 39 bedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – RBEGuSGBII,SGBXIIÄndG (beruhend auf dem Entwurf der Regierung – BRDr. 661/10 vom 21.10.2010 und dem wortgleichen Fraktionsentwurf von CDU/ CSU und FDP – BT-Dr. 17/3404 vom 26.10.2010, mit Änderungen im Bundestag – BT-Dr. 17/1432). Zentrale Punkte waren zwischen der Mehrheit des Bundestages (CDU/CSU/FDP) und der Mehrheit des den Bundesrat bestimmenden Parteien von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke heftig umstritten: so die Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Regelbedarfs, das sog. Bildungspaket Münder in LPK-SGB XII 41 http://www.nomos-shop.de/12512 Einleitung bei Kindern und die Regelungen über die Unterkunftskosten. Erst nach einem langwierigen Verfahren im Vermittlungsausschuss konnte eine Einigung gefunden werden (BT-Dr. 17/4839; vgl. dazu info also 2011, 51 ff.). Das dann mit den Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat beschlossene RBEGuSGBII,SGBXIIÄndG trat zum Teil rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft (BGBl. I, 453). Es ist ein Artikelgesetz mit den Schwerpunkten des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) in Art. 1, der Änderung des SGB II in Art. 2 und zum Teil inhaltsgleichen Änderungen im SGB XII in Art. 3. Das RBEG legt die Referenzgruppen sowie die Abgrenzung der Referenzhaushalte zu den unteren Einkommensschichten fest, bestimmt normativ die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben (differenziert nach Einpersonenhaushalten und Familienhaushalten), bestimmt darauf aufbauend die verschiedenen Regelbedarfsstufen und enthält die Fortschreibungsregelung (im Einzelnen ausführlich die Kommentierung RBEG im Anhang zu § 28). 40 Die Änderungen im SGB XII bezogen sich schwerpunktmäßig auf das 3. Kapitel. Der 1. Abschnitt (§§ 27 bis 29), der sich mit der Leistungsberechtigung, dem notwendigen Lebensunterhalt und dem Regelbedarf und den Regelsätzen befasst, wurde inhaltlich völlig neu gestaltet. Im 2. Abschnitt (zusätzliche Bedarfe) gab es punktuelle Änderungen bei § 30 und § 31. Neu eingefügt wurde der 3. Abschnitt (§§ 34, 34 a) mit den Bedarfen für Bildung und Teilhabe und Bestimmungen zur Erbringung dieser Bildungs- und Teilhabebedarfe. Neu gefasst wurden die Bestimmungen über Unterkunft und Heizung (4. Abschnitt – §§ 35 bis 36 mit seiner Anlehnung in § 35 a an die Satzungsregelung zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in § 22 a SGB II (vgl. jeweils die einschlägigen Kommentierungen). Ob diese Neuregelungen nun den verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG durchgängig entsprechen, wird wohl zu einer erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung führen (ausführlich zur Frage der Verfassungsmäßigkeit/Verfassungswidrigkeit Münder: Soziale Sicherheit Extra, September 2011, 65 ff. m.w.N.). 41 Übersicht über die Änderungen des SGB XII Änderndes Gesetz Fundstelle betroffene Vorschriften Art. 10 Nr. 10 a ZuwanderungsG vom 30.7.2004 BGBl. I, 1950 § 23 Art. 11 G zur Organisationsreform in der gesetzl. RV vom 9.12.2004 BGBl. I, 3242 § 45 Art. 10 und Art. 27 Nr. 2 VerwaltungsvereinfachungsG vom 21.3.2005 BGBl. I, 818 §§ 29, 40, 42, 43, 45, 52, 82, 94, 98, 100, 102, 105 42 Datum des Inkrafttretens Münder in LPK-SGB XII http://www.nomos-shop.de/12512 § 34 a Drittes Kapitel | Dritter Abschnitt | Bildung und Teilhabe 8 Mitgliedsbeiträge für Vereine, Unterricht im kulturellen Bereich – Abs. 7 8 Die Leistungen des Absatz 7 sollen „unmittelbar dazu (dienen), den Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu erfüllen“ (BT-Dr. 17/3404). Die Höchstgrenze von 10 Euro monatlich für Mitgliedsbeiträge, Unterricht auf kulturellem Gebiet und die Teilnahme an Freizeiten setzt dem Erreichen des in der Gesetzesbegründung formulierten Ziels deutliche Grenzen. Ein Einzelunterricht an der Musikschule zum Erlernen eines Instrumentes wird damit kaum ermöglicht werden können. § 34 a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (1) 1Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 4 bis 7 werden auf Antrag erbracht. 2Einer nachfragenden Person werden, auch wenn keine Regelsätze zu gewähren sind, für Bedarfe nach § 34 Leistungen erbracht, wenn sie diese nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken kann. 3Die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 7 bleiben bei der Erbringung von Leistungen nach dem Sechsten Kapitel unberücksichtigt. (2) 1Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 5 bis 7 werden erbracht durch Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen zur Deckung dieser Bedarfe (Anbieter); die zuständigen Träger der Sozialhilfe bestimmen, in welcher Form sie die Leistungen erbringen. 2Die Bedarfe nach § 34 Absatz 3 und 4 werden jeweils durch Geldleistungen gedeckt. (3) 1Werden die Bedarfe durch Gutscheine gedeckt, gelten die Leistungen mit Ausgabe des jeweiligen Gutscheins als erbracht. 2Die zuständigen Träger der Sozialhilfe gewährleisten, dass Gutscheine bei geeigneten vorhandenen Anbietern oder zur Wahrnehmung ihrer eigenen Angebote eingelöst werden können. 3Gutscheine können für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus ausgegeben werden. 4Die Gültigkeit von Gutscheinen ist angemessen zu befristen. 5Im Fall des Verlustes soll ein Gutschein erneut in dem Umfang ausgestellt werden, in dem er noch nicht in Anspruch genommen wurde. (4) 1Werden die Bedarfe durch Direktzahlungen an Anbieter gedeckt, gelten die Leistungen mit der Zahlung als erbracht. 2Eine Direktzahlung ist für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus möglich. (5) 1Im begründeten Einzelfall kann der zuständige Träger der Sozialhilfe einen Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen. 2Soweit der Nachweis nicht geführt wird, soll die Bewilligungsentscheidung widerrufen werden. 1 2 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antrag, Leistungsberechtigung – Abs. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2 3 4 Leistungsformen – Abs. 2 bis 4 . . . Nachweis zweckentsprechender Verwendung – Abs. 5 . . . . . . . . . . . . . 5 8 1 Überblick 1 § 34 a wurde durch Art. 3 Nr. 12 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 324 Bieritz-Harder in LPK-SGB XII http://www.nomos-shop.de/12512 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe § 34 a 24.3.2011 (BGBl. I, 453) eingefügt. Das SGB II enthält im § 29 eine inhaltlich entsprechende Regelung. 2 Antrag, Leistungsberechtigung – Abs. 1 Außer den Leistungen für Bedarfe zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 2 (§ 34 Abs. 3), werden alle Leistungen des § 34 nur auf Antrag gewährt. Die Schriftform ist für den Antrag nicht vorgesehen. Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I selber Anträge auf Sozialleistungen stellen. Kinder und Jugendliche, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind darauf angewiesen, dass ihre gesetzlichen Vertreter entsprechende Anträge stellen. Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Hilfe zum Lebensunterhalt 3 erhalten, aber nach Satz 2 auch solche, die keine Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, aber ihre Bedarfe im Sinne des § 34 nicht selber decken können. Dabei wird es sich um solche Personen handeln, denen zur Deckung des Lebensunterhalts eigene Mittel zur Verfügung stehen, die etwa der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Einbeziehung der Leistungen nach § 34 entspricht. Nach Absatz 1 Satz 3 dürfen die Leistungen nach § 34 nicht auf die Leistungen 4 der Eingliederungshilfe angerechnet werden. 3 Leistungsformen – Abs. 2 bis 4 Gemäß Abs. 2 sind lediglich die Leistungen nach Abs. 3 (persönlicher Schulbe- 5 darf) und Abs. 4 (Schülerbeförderung) Geldleistungen. Alle anderen Leistungen werden als Sach- oder Dienstleistungen erbracht. Dies erfolgt entweder durch die Ausgabe personalisierter Gutscheine oder durch Direktzahlungen des Sozialhilfeträgers an die Anbieter. Der Sozialhilfeträger kann zwischen beiden Möglichkeiten wählen. Absatz 3 enthält nähere Regelungen für den Fall, dass der Sozialhilfeträger sich 6 für die Möglichkeit der Gutscheinausgabe entscheidet. In diesem Fall gilt die Leistung mit Ausgabe des Gutscheins als erbracht. Jedoch soll nach Absatz 3 Satz 5 ein neuer Gutschein ausgegeben werden, falls der alte verloren gegangen ist, und zwar in dem Umfang, in dem der Gutschein noch nicht eingelöst wurde. Gutscheine können für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus ausgegeben werden. Sie sind angemessen zu befristen. Wählt der Sozialhilfeträger die Gutscheinvariante, ist er nach Absatz 3 Satz 2 auch verpflichtet für eine entsprechende Infrastruktur zu sorgen. Er muss dafür Sorge tragen, dass tatsächlich geeignete Anbieter vorhanden sind, bei denen die Leistungsberechtigten ihre Gutscheine einlösen können. Ist dies nicht der Fall, so ist der Sozialhilfeträger verpflichtet entsprechende eigene Angebote zu machen. Wählt der Sozialhilfeträger die Direktzahlung, so gilt gem. Abs. 4 die Leistung 7 als erbracht, sobald der Anbieter die Zahlung durch den Sozialhilfeträger erhalten hat. 4 Nachweis zweckentsprechender Verwendung – Abs. 5 Nach Absatz 5 kann der Sozialhilfeträger im begründeten Einzelfall einen Nach- 8 weis für die zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen. Die Formulierung „im begründeten Einzelfall“ deutet darauf hin, dass es bereits AnBieritz-Harder in LPK-SGB XII 325