SGB XII - Nomos Shop

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Nomos
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Kommentar
NomosKommentar
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Bieritz-Harder
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Bieritz-Harder | Conradis | Thie [Hrsg.]
Bieritz-Harder | Conradis | Thie [Hrsg.]
Conradis | Thie
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Sozialgesetzbuch XII
SGB XII
Sozialgesetzbuch XII
Sozialhilfe
Lehr- und Praxiskommentar
9. Auflage
9. Auflage
ISBN 978-3-8329-5601-1
Nomos
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NomosKommentar
Bieritz-Harder | Conradis | Thie [Hrsg.]
Sozialgesetzbuch XII
Sozialhilfe
Lehr- und Praxiskommentar
9. Auflage
Christian Armborst, Ministerialrat, Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS), Hannover | Prof. Dr. UweDietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig |
Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Prof. Dr. Ulrich-Arthur
Birk, Universität Bamberg | Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fach­
anwalt für Sozialrecht, Duisburg | Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin |
Prof. Dr. Sven Höfer, Hochschule Esslingen | Prof. Dr. Utz Krahmer, Fachhoch­
schule Düsseldorf | Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt | Prof. Dr.
Johannes Münder, Technische Universität Berlin | Prof. Dr. Falk Roscher, Hoch­
schule Esslingen | Dietrich Schoch, Regierungsdirektor a.D., Mitglied im Aus­
schuss Sozialpolitik des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt, Berlin | Irene
Sommer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Berlin | Stephan
Thie, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Nomos
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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in
der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
ISBN 978-3-8329-5601-1
9. Auflage 2012
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2012. Printed in Germany. Alle
Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wie­
dergabe und der Übersetzung, vorbehalten.
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Vorwort zur 9. Auflage
Die Neuauflage des LPK-SGB XII wurde vor allem wegen der erheblichen Änderungen erforderlich, die sich durch die Neuregelung des Regelbedarfs zum
1.1.2011 ergeben haben. Nachdem seit der Vorauflage mittlerweile mehr als drei
Jahre vergangen sind, war der Kommentar aber auch sonst auf den aktuellen
Stand von Gesetzgebung, rechtlichen Diskussionen und Rechtsprechung zu bringen. Mit der 9. Auflage verfolgt er dabei weiter das Ziel, eine an den Bedürfnissen
von Lehre und Praxis orientierte, dabei wissenschaftlich fundierte Bearbeitung
des SGB XII vorzulegen.
Trotz der übermächtig anmutenden Bedeutung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Bereich der bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen bleibt die Sozialhilfe und damit auch der Lehr- und Praxiskommentar
zum SGB XII nach wie vor für einen großen Kreis von Personen bedeutsam: Für
Leistungsberechtigte ebenso wie für Beraterinnen und Berater in den Wohlfahrtsverbänden, Anwältinnen und Anwälte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Sozialverwaltungen, Richterinnen und Richter. Als Lehrkommentar richtet sich das Buch darüber hinaus an Studierende und Lehrende der Hochschulen.
Der Kommentar ist Ergebnis der Arbeit von Personen, die an verschiedenen Stellen fachlich mit dem SGB XII befasst sind. Ausgeschieden ist Albrecht Brühl, der
von Beginn an den Kommentar mit geprägt hat; ihm gilt unser Dank für seine
wichtigen Beiträge zur Sicherung der Qualität des Kommentars. Neu hinzugekommen sind Sven Höfer (Hochschule Esslingen), Anne Lenze (Hochschule
Darmstadt) und Irene Sommer (Rechtsanwältin, Berlin). Stephan Niewald gehört unter seinem neuen Namen Thie weiter zum Kreis der Autoren.
Wie in den vergangenen Jahren erhoffen wir uns auch diesmal wieder Unterstützung, Anregung und Kritik von den Leserinnen und Lesern. Wir bedanken
uns für die vielen Reaktionen, die wir zur Vorauflage erhalten haben.
Berlin, Duisburg, Oldenburg, im Januar 2012
Renate Bieritz-Harder/Wolfgang Conradis/Stephan Thie
LPK-SGB XII
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Bearbeiterverzeichnis
Christian Armborst, Ministerialrat, Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS), Hannover
(§§ 1-2, 7-8, 15-18, 27 b, 37-38, 133 a, Anhang Verfahren)
Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig (§§ 11-12, 24, 35-36, 73-74, 132-133)
Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer
(§§ 32-34 a, 47-60, 70-72, 92, 131)
Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, Universität Bamberg (§ 23, AsylbLG)
Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Duisburg (§§ 26, 39-39 a, 85-86, 102-105, 116, Anhang Verfahren)
Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin (§§ 82-84, 90-91, 96)
Prof. Dr. Sven Höfer, Hochschule Esslingen (§§ 13, 118-120)
Prof. Dr. Utz Krahmer, Fachhochschule Düsseldorf (§§ 13, 61-66, 118-120)
Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt
(§ 28, Anhang zu § 28 – RBEG, § 28 a)
Prof. Dr. Johannes Münder, Technische Universität Berlin
(Einleitung, §§ 4-5, 30-31, 75-81, 93-95)
Prof. Dr. Falk Roscher, Hochschule Esslingen
(§§ 6, 9-10, 14, 27 a, 29, 40, 67-69, 134, 138)
Dietrich Schoch, Regierungsdirektor a.D., Mitglied im Ausschuss Sozialpolitik
des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt, Berlin (§§ 3, 19-20, 25, 27,
43-46 a, 87-89, 92 a, 97-101, 106-115, 117, 130, 135)
Irene Sommer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Berlin
(§§ 61-66)
Stephan Thie, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
(§§ 21-22, 41-42, 116 a, 121-129, 136)
LPK-SGB XII
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort zur 9. Auflage ...........................................................
Bearbeiterverzeichnis ..............................................................
Abkürzungsverzeichnis ............................................................
Literaturverzeichnis ................................................................
Einleitung ............................................................................
5
7
17
23
29
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
– Sozialhilfe –
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§1
§2
§3
§4
§5
§6
§7
Aufgabe der Sozialhilfe .................................................
Nachrang der Sozialhilfe ...............................................
Träger der Sozialhilfe ....................................................
Zusammenarbeit .........................................................
Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege ..............................
Fachkräfte .................................................................
Aufgabe der Länder .....................................................
51
55
67
71
74
93
97
Zweites Kapitel
Leistungen der Sozialhilfe
Erster Abschnitt Grundsätze der Leistungen
§8
§9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
Leistungen .................................................................
Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles .................
Leistungsformen ..........................................................
Beratung und Unterstützung, Aktivierung ..........................
Leistungsabsprache ......................................................
Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen . . . . .
Vorrang von Prävention und Rehabilitation ........................
Vorbeugende und nachgehende Leistungen .........................
Familiengerechte Leistungen ...........................................
98
99
113
121
132
137
146
147
149
Zweiter Abschnitt Anspruch auf Leistungen
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
§ 26
Anspruch ..................................................................
Einsetzen der Sozialhilfe ................................................
Leistungsberechtigte .....................................................
Eheähnliche Gemeinschaft .............................................
Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten
Buch ........................................................................
Sonderregelungen für Auszubildende ................................
Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer .....................
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland ..................................
Erstattung von Aufwendungen Anderer .............................
Einschränkung, Aufrechnung ..........................................
LPK-SGB XII
153
156
161
169
176
180
188
194
201
209
9
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Inhaltsverzeichnis
Drittes Kapitel
Hilfe zum Lebensunterhalt
Erster Abschnitt Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt,
Regelbedarfe und Regelsätze
§ 27
Leistungsberechtigte .....................................................
§ 27 a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze . . .
§ 27 b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen ...................
§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe ...........................................
Anhang zu § 28 – Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG ...............
Vorbemerkung ............................................................
§ 1 RBEG Grundsatz ..................................................
§ 2 RBEG Bestimmung der Referenzhaushalte ...................
§ 3 RBEG Abgrenzung der Referenzhaushalte ....................
§ 4 RBEG Abgrenzung untere Einkommensschichten ...........
§ 5 RBEG Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der
Einpersonenhaushalte ....................................
§ 6 RBEG Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der
Familienhaushalte .........................................
§ 7 RBEG Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten
Verbrauchsausgaben .....................................
§ 8 RBEG Regelbedarfsstufen ........................................
§ 9 RBEG Eigenanteil für die gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung .......................................
§ 10 RBEG Weiterentwicklung der Regelbedarfs-Ermittlung . . .
§ 28 a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen ..............................
§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze ....................
217
232
243
248
256
256
257
260
261
263
265
267
272
274
278
279
282
285
Zweiter Abschnitt Zusätzliche Bedarfe
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
Mehrbedarf ................................................................
Einmalige Bedarfe ........................................................
Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung .................
Beiträge für die Vorsorge ...............................................
§ 34
§ 34 a
Bedarfe für Bildung und Teilhabe .....................................
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe .............
288
304
310
318
Dritter Abschnitt Bildung und Teilhabe
320
324
Vierter Abschnitt Unterkunft und Heizung
§ 35
§ 35 a
§ 36
Unterkunft und Heizung ................................................
Satzung .....................................................................
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft ......................
§ 37
§ 38
Ergänzende Darlehen ....................................................
Darlehen bei vorübergehender Notlage ..............................
326
367
370
Fünfter Abschnitt Gewährung von Darlehen
10
LPK-SGB XII
381
387
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Inhaltsverzeichnis
Sechster Abschnitt Einschränkung von Leistungsberechtigung und
-umfang
§ 39
§ 39 a
Vermutung der Bedarfsdeckung .......................................
Einschränkung der Leistung ...........................................
391
399
Siebter Abschnitt Verordnungsermächtigung
§ 40
Verordnungsermächtigung .............................................
402
Viertes Kapitel
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Erster Abschnitt Grundsätze
§ 41
§ 42
§ 43
Leistungsberechtigte .....................................................
Umfang der Leistungen .................................................
Besonderheiten bei Vermögenseinsatz und
Unterhaltsansprüchen ...................................................
403
415
418
Zweiter Abschnitt Verfahrensbestimmungen
§ 44
§ 45
§ 46
Besondere Verfahrensregelungen ......................................
Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung ..........
Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung ......
428
433
440
Dritter Abschnitt Bundesbeteiligung
§ 46 a
Bundesbeteiligung ........................................................
444
Fünftes Kapitel
Hilfen zur Gesundheit
§ 47
Vorbeugende Gesundheitshilfe ........................................
§ 48
Hilfe bei Krankheit ......................................................
Anhang zu § 48 – Hilfe bei Schwangerschaftsabbruch ......................
§ 49
Hilfe zur Familienplanung ..............................................
§ 50
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft .......................
§ 51
Hilfe bei Sterilisation ....................................................
§ 52
Leistungserbringung, Vergütung ......................................
445
446
452
456
457
460
461
Sechstes Kapitel
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
§ 53
§ 54
§ 55
§ 56
§ 57
Leistungsberechtigte und Aufgabe ....................................
Verordnung nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(Eingliederungshilfe-Verordnung) – Abschnitt I ...................
Leistungen der Eingliederungshilfe ...................................
Verordnung nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(Eingliederungshilfe-Verordnung) – Abschnitt II ..................
Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen . . . . .
Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte .......................
Trägerübergreifendes Persönliches Budget ..........................
Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung – BudgetV) . . . . . . .
LPK-SGB XII
463
464
477
478
498
499
500
500
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Inhaltsverzeichnis
§ 58
§ 59
§ 60
Gesamtplan ................................................................
Aufgaben des Gesundheitsamtes ......................................
Verordnungsermächtigung .............................................
507
509
510
Siebtes Kapitel
Hilfe zur Pflege
Vorbemerkung zu §§ 61 ff. .......................................................
§ 61
Leistungsberechtigte und Leistungen .................................
§ 62
Bindung an die Entscheidung der Pflegekasse ......................
§ 63
Häusliche Pflege ..........................................................
§ 64
Pflegegeld ..................................................................
Anhang zu § 64 – Besitzstandsregelung zum Pflegegeld .....................
§ 65
Andere Leistungen .......................................................
§ 66
Leistungskonkurrenz ....................................................
510
520
542
545
549
557
562
571
Achtes Kapitel
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
§ 67
§ 68
§ 69
Leistungsberechtigte .....................................................
Umfang der Leistungen .................................................
Verordnungsermächtigung .............................................
Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten ..................................
578
589
596
597
Neuntes Kapitel
Hilfe in anderen Lebenslagen
§ 70
§ 71
§ 72
§ 73
§ 74
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ..............................
Altenhilfe ..................................................................
Blindenhilfe ................................................................
Hilfe in sonstigen Lebenslagen ........................................
Bestattungskosten ........................................................
606
610
619
622
627
Zehntes Kapitel
Einrichtungen
Vorbemerkung zu §§ 75 ff. .......................................................
§ 75
Einrichtungen und Dienste .............................................
§ 76
Inhalt der Vereinbarungen .............................................
§ 77
Abschluss von Vereinbarungen ........................................
§ 78
Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen ................
§ 79
Rahmenverträge ..........................................................
§ 80
Schiedsstelle ...............................................................
§ 81
Verordnungsermächtigungen ..........................................
12
LPK-SGB XII
634
638
657
668
677
678
683
686
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Inhaltsverzeichnis
Elftes Kapitel
Einsatz des Einkommens und des Vermögens
Erster Abschnitt Einkommen
§ 82
§ 83
§ 84
Begriff des Einkommens ................................................
Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch ..........................................................
Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen ....................
Zuwendungen ............................................................
688
689
722
731
Zweiter Abschnitt Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem
Fünften bis Neunten Kapitel
§ 85
§ 86
§ 87
§ 88
§ 89
Einkommensgrenze ......................................................
Abweichender Grundbetrag ............................................
Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze ...........
Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze ..........
Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf ..................
§ 90
Einzusetzendes Vermögen ..............................................
Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ...................................
Darlehen ...................................................................
736
746
747
754
759
Dritter Abschnitt Vermögen
§ 91
762
763
803
Vierter Abschnitt Einschränkung der Anrechnung
§ 92
§ 92 a
Anrechnung bei behinderten Menschen .............................
Einkommenseinsatz bei Leistungen für Einrichtungen ............
§ 93
§ 94
Übergang von Ansprüchen .............................................
Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht
Unterhaltspflichtigen ....................................................
Feststellung der Sozialleistungen ......................................
807
813
Fünfter Abschnitt Verpflichtungen anderer
§ 95
818
835
871
Sechster Abschnitt Verordnungsermächtigungen
§ 96
Verordnungsermächtigungen ..........................................
873
Zwölftes Kapitel
Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
Erster Abschnitt Sachliche und örtliche Zuständigkeit
§ 97
§ 98
§ 99
Sachliche Zuständigkeit .................................................
Örtliche Zuständigkeit ..................................................
Vorbehalt abweichender Durchführung .............................
873
880
898
Zweiter Abschnitt Sonderbestimmungen
§ 100
§ 101
(aufgehoben) ..............................................................
Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel ...................
LPK-SGB XII
903
903
13
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Inhaltsverzeichnis
Dreizehntes Kapitel
Kosten
Erster Abschnitt Kostenersatz
Vorbemerkung zu §§ 102 ff. .....................................................
§ 102 Kostenersatz durch Erben ..............................................
§ 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten ...........................
§ 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen ................
§ 105 Kostenersatz bei Doppelleistungen, nicht erstattungsfähige
Unterkunftskosten .......................................................
903
907
913
922
924
Zweiter Abschnitt Kostenerstattung zwischen den Trägern der
Sozialhilfe
Vorbemerkung zu §§ 106 ff. .....................................................
§ 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung .............
§ 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie . .
§ 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland ....................
§ 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts ...........................
§ 110 Umfang der Kostenerstattung .........................................
§ 111 Verjährung ................................................................
§ 112 Kostenerstattung auf Landesebene ...................................
926
928
936
939
945
946
951
952
Dritter Abschnitt Sonstige Regelungen
§ 113
§ 114
§ 115
Vorrang der Erstattungsansprüche ...................................
Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen
Vorschriften ...............................................................
Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus
dem Ausland ..............................................................
953
954
957
Vierzehntes Kapitel
Verfahrensbestimmungen
§ 116
§ 116 a
§ 117
§ 118
§ 119
§ 120
Beteiligung sozial erfahrener Dritter ..................................
Rücknahme von Verwaltungsakten ..................................
Pflicht zur Auskunft .....................................................
Überprüfung, Verwaltungshilfe .......................................
Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes .............
Verordnungsermächtigung .............................................
Verordnung zur Durchführung des § 118 Abs. 1 und 2 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(Sozialhilfedatenabgleichsverordnung – SozhiDAV) ..............
957
963
964
976
985
989
989
Fünfzehntes Kapitel
Statistik
§ 121
§ 122
§ 123
§ 124
§ 125
14
Bundesstatistik ............................................................
Erhebungsmerkmale .....................................................
Hilfsmerkmale ............................................................
Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte ............
Auskunftspflicht ..........................................................
LPK-SGB XII
995
996
998
999
1000
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Inhaltsverzeichnis
§ 126
§ 127
§ 128
§ 129
Übermittlung, Veröffentlichung .......................................
Übermittlung an Kommunen ..........................................
Zusatzerhebungen .......................................................
Verordnungsermächtigung .............................................
1000
1001
1001
1002
Sechzehntes Kapitel
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 130
§ 131
Übergangsregelung für ambulant Betreute ..........................
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung
und Teilhabe ..............................................................
§ 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im
Ausland ....................................................................
§ 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach
Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ................................
§ 133 a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen ........
§ 133 b (aufgehoben) ..............................................................
§ 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der
Regelbedarfsstufen 4 bis 6 ..............................................
§ 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten
Rechtsbereinigungsgesetzes ............................................
§ 136 Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten .....
§ 137 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung von
Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch ................................................
§ 138 Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2012 . . . .
1002
1003
1005
1006
1007
1008
1008
1009
1009
1009
1010
Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG)
Vorbemerkung ......................................................................
§1
Leistungsberechtigte .....................................................
§1a
Anspruchseinschränkung ...............................................
§2
Leistungen in besonderen Fällen ......................................
§3
Grundleistungen ..........................................................
§4
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt .........
§5
Arbeitsgelegenheiten .....................................................
§6
Sonstige Leistungen ......................................................
§7
Einkommen und Vermögen ............................................
§7a
Sicherheitsleistung .......................................................
§7b
Erstattung .................................................................
§8
Leistungen bei Verpflichtung Dritter .................................
§8a
Meldepflicht ...............................................................
§9
Verhältnis zu anderen Vorschriften ...................................
§ 10
Bestimmungen durch Landesregierungen ............................
§ 10 a Örtliche Zuständigkeit ..................................................
§ 10 b Kostenerstattung zwischen den Leistungsträgern ..................
LPK-SGB XII
1011
1013
1016
1018
1020
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1033
1033
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1035
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Inhaltsverzeichnis
§ 11
§ 12
§ 13
Ergänzende Bestimmungen .............................................
Asylbewerberleistungsstatistik .........................................
Bußgeldvorschrift ........................................................
1037
1037
1039
Anhang Verfahren ..................................................................
1040
Stichwortverzeichnis ...............................................................
1079
16
LPK-SGB XII
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Einleitung
bedürftigen Personen zuständig ist, die erwerbsfähigen (auch die bereits erwerbstätigen) bisherigen Sozialhilfeempfänger in den Zuständigkeitsbereich des
SGB II ab. Dies geschah in erheblich größerem Umfang als bei der Schaffung des
SGB II angenommen wurde (Rn 45 ff.). Für diese Personengruppe stellt das
SGB II nunmehr die Existenzsicherung dar, die nach dem SGB II für mehr als
7 Mio. Menschen erbracht wird (vgl. Münder in LPK-SGB II Einl. Rn 44) und
damit für einen deutlich größeren Personenkreis als den, für den das SGB XII
relevant ist (vgl. Rn 49 ff.).
33 Die Leistungen des 5. bis 7. Kapitels haben ihre Bedeutung dort, wo in den vorrangigen Sicherungssystemen für diese spezifischen Lebenslagen nicht entsprechend Leistungen erbracht werden, sei es dass der Umfang der Leistungen nicht
ausreichend ist, sei es dass die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen nicht
erfüllt sind, sei es dass die Betroffenen nicht zum Personenkreis der dort Leistungsberechtigten gehören (Pflege, Rehabilitation, Krankheit). Die Kapitel 8
und 9 dagegen entsprechen noch am ehesten dem ursprünglichen Ansatz des
BSHG von 1960/61: Hier geht es regelmäßig um Leistungen in besonderen Lebenssituationen, die ausgerichtet werden können auf eine individuelle, die jeweilige Situation der Leistungsberechtigten berücksichtigende Leistungserbringung.
34 Damit lässt sich die Funktion der Sozialhilfe nicht mehr schlagwortartig beschreiben, sie erfüllt mehrere Aufgaben:
n sie ist Existenzsicherung für die erwerbsunfähige Armutsbevölkerung,
n sie hat Auffangfunktion für nicht bzw. nicht bedarfsdeckende Leistungen
vorrangiger Sicherungssysteme,
n sie hat persönliche Hilfefunktion bei individuellen Problemlagen.
7 Rechtsentwicklung
35 Rechtsänderungen sind ein fast als konstitutiv zu bezeichnendes Merkmal der
Sozialhilfe. So kam es schon vor dem Inkrafttreten des SGB XII zu Rechtsänderungen (vgl. Rn 4). Dies setzte sich nach dem 1.1.2005 fort. Z.T. handelt es sich
um Vereinfachungen und Klarstellungen, die sich insbesondere aus Praxisproblemen ergaben, so z.B. bei der Darlehensregelung des § 34 in Hinblick auf das
SGB II (durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – BGBl. 2006 I, 558, 559) oder bei der Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt (durch das Gesetz zur Fortentwicklung
der Grundsicherung für Arbeitsuchende – BGBl. 2006 I, 1706,1018). Z.T. handelte es sich um Korrekturen von Auslassungen usw. z.B. der Berücksichtigung
von Lebenspartnerschaften in § 20 (ebenfalls durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder aufgrund von Änderungen
in anderen Gesetzen, so die Anpassung des § 32 (durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz BGBl. 2007 I, 378).
36 Zu umfangreichen Änderungen kam es durch das Gesetz zur Änderung des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 2.12.2006
(BGBl. 2006 I, 2670). (Z.T. historisch) Erwähnenswert sind: die Erhöhung des
Barbetrags in § 35 Abs. 2 Satz 2 um 1% (um dadurch auch den Wegfall der
Weihnachtsbeihilfe auszugleichen); die Angleichung der Regelsätze in den neuen
Bundesländern an die in den alten Bundesländern; die Festsetzung der Regelsätze
40
Münder in LPK-SGB XII
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Einleitung
nur noch dann, wenn eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegt oder
sich der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert; die Beschränkung der Freilassung von Einkünften auf die Hälfte des Eckregelsatzes in
§ 82 Abs. 3 Satz 1; der Ausschluss von Ausländern, deren Aufenthalt sich rechtlich aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt. Abgesehen von den eher klarstellenden, z.T. technischen Regelungen ist der Gehalt der anderen Änderungen unterschiedlich: z.T. geringe Leistungserweiterungen (Erhöhung des Barbetrags,
Angleichung des Regelsatzes), z.T. weiterhin der Versuch, über Leistungskürzungen zu Einschränkungen zu kommen (der geschilderte Anspruchsausschluss
für Ausländer, die verzögerte Festsetzung des Regelsatzes, die Beschränkung der
Freilassung von Einkünften).
In den Jahren 2007 bis 2010 kam es zu punktuellen Änderungen jeweils im Zu- 37
sammenhang mit der Änderung anderer Gesetze, zu nennen ist hier die Neufassung des § 32 bezüglich der Regelungen der Leistungen zu den Beiträgen für die
Kranken- und Pflegeversicherung, der neu eingeführte – ehemalige – § 28 a (jetzt
§ 34 Abs. 3) mit der zusätzlichen Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro
und die Neuregelung hinsichtlich der Feststellung der Erwerbsfähigkeit bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen den beteiligten Trägern in § 21.
Die seit Beginn der Neuregelungen 2005 im SGB II und im SGB XII bestehenden 38
verfassungsrechtlichen Bedenken führten 2008/2009 zu Vorlagebeschlüssen des
LSG Hessen (LSG HE 29.10.2008 – L 6 AS 336/07) und des BSG (BSG 27.1.2009
– B 14/11 b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R), die sich auf das SGB II bezogen,
jedoch hinsichtlich der zentralen Punkte materiell ebenso das SGB XII betrafen.
In seiner Entscheidung vom 9.2.2010 stellte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der Regelungen fest (1 BvL 1, 3, 4/09 – E 125, 175 ff. = NJW 2010, 505 ff.).
Zwar billigte es das der Regelleistung zugrunde liegende Statistikmodell
(Rn 162 ff.) sowie den Bezug zu den Ausgabeverhalten des untersten Quintils
(Rn 170 ff.), beanstandete jedoch die nicht verfassungsgemäße Ermittlung der
Regelleistung wegen Abweichungen von dem Strukturprinzip des Statistikmodells (Rn 173 ff.). Die Verfassungswidrigkeit erfasste auch die Fortschreibung des
Regelsatzes, da die Orientierung an der Entwicklung des Rentenwertes ein sachwidriger Maßstabswechsel ist (Rn 183 ff.). Die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung erfasste konsequenterweise alle auf die Regelleistung bezogenen Leistungen, wie die Regelleistung für den Partner, bzw. das Sozialgeld (im Einzelnen
Kommentierung § 20 und § 28). Bei den Regelleistungen für Kinder forderte das
BVerfG, den Bedarf für die Kinder eigenständig und nicht in einer prozentualen
Ableitung vom Regelsatz der Erwachsenen zu erheben (Rn 196 ff.). Hierfür ließ
das BVerfG dem Gesetzgeber eine Anpassungsfrist bis zum 1.1.2011.
Die umfassende Änderung geschah durch das Gesetz zur Ermittlung von Regel- 39
bedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
– RBEGuSGBII,SGBXIIÄndG (beruhend auf dem Entwurf der Regierung – BRDr. 661/10 vom 21.10.2010 und dem wortgleichen Fraktionsentwurf von CDU/
CSU und FDP – BT-Dr. 17/3404 vom 26.10.2010, mit Änderungen im Bundestag – BT-Dr. 17/1432). Zentrale Punkte waren zwischen der Mehrheit des Bundestages (CDU/CSU/FDP) und der Mehrheit des den Bundesrat bestimmenden
Parteien von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke heftig umstritten: so die
Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Regelbedarfs, das sog. Bildungspaket
Münder in LPK-SGB XII
41
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Einleitung
bei Kindern und die Regelungen über die Unterkunftskosten. Erst nach einem
langwierigen Verfahren im Vermittlungsausschuss konnte eine Einigung gefunden werden (BT-Dr. 17/4839; vgl. dazu info also 2011, 51 ff.). Das dann mit den
Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat beschlossene RBEGuSGBII,SGBXIIÄndG trat zum Teil rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft (BGBl. I, 453). Es ist
ein Artikelgesetz mit den Schwerpunkten des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) in Art. 1, der Änderung des SGB II in Art. 2 und zum
Teil inhaltsgleichen Änderungen im SGB XII in Art. 3. Das RBEG legt die Referenzgruppen sowie die Abgrenzung der Referenzhaushalte zu den unteren Einkommensschichten fest, bestimmt normativ die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben (differenziert nach Einpersonenhaushalten und Familienhaushalten), bestimmt darauf aufbauend die verschiedenen Regelbedarfsstufen und
enthält die Fortschreibungsregelung (im Einzelnen ausführlich die Kommentierung RBEG im Anhang zu § 28).
40 Die Änderungen im SGB XII bezogen sich schwerpunktmäßig auf das 3. Kapitel. Der 1. Abschnitt (§§ 27 bis 29), der sich mit der Leistungsberechtigung, dem
notwendigen Lebensunterhalt und dem Regelbedarf und den Regelsätzen befasst, wurde inhaltlich völlig neu gestaltet. Im 2. Abschnitt (zusätzliche Bedarfe)
gab es punktuelle Änderungen bei § 30 und § 31. Neu eingefügt wurde der 3.
Abschnitt (§§ 34, 34 a) mit den Bedarfen für Bildung und Teilhabe und Bestimmungen zur Erbringung dieser Bildungs- und Teilhabebedarfe. Neu gefasst wurden die Bestimmungen über Unterkunft und Heizung (4. Abschnitt – §§ 35 bis 36
mit seiner Anlehnung in § 35 a an die Satzungsregelung zur Bestimmung der
Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in § 22 a
SGB II (vgl. jeweils die einschlägigen Kommentierungen). Ob diese Neuregelungen nun den verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG durchgängig entsprechen, wird wohl zu einer erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung führen
(ausführlich zur Frage der Verfassungsmäßigkeit/Verfassungswidrigkeit
Münder: Soziale Sicherheit Extra, September 2011, 65 ff. m.w.N.).
41 Übersicht über die Änderungen des SGB XII
Änderndes Gesetz
Fundstelle
betroffene Vorschriften
Art. 10 Nr. 10 a ZuwanderungsG vom 30.7.2004
BGBl. I, 1950
§ 23
Art. 11 G zur Organisationsreform in der gesetzl. RV vom
9.12.2004
BGBl. I, 3242
§ 45
Art. 10 und Art. 27 Nr. 2 VerwaltungsvereinfachungsG vom
21.3.2005
BGBl. I, 818
§§ 29, 40, 42, 43, 45, 52,
82, 94, 98, 100, 102, 105
42
Datum des
Inkrafttretens
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§ 34 a
Drittes Kapitel | Dritter Abschnitt | Bildung und Teilhabe
8 Mitgliedsbeiträge für Vereine, Unterricht im kulturellen Bereich – Abs. 7
8 Die Leistungen des Absatz 7 sollen „unmittelbar dazu (dienen), den Anspruch
auf gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen des Grundrechts auf Gewährleistung
eines menschenwürdigen Existenzminimums zu erfüllen“ (BT-Dr. 17/3404). Die
Höchstgrenze von 10 Euro monatlich für Mitgliedsbeiträge, Unterricht auf kulturellem Gebiet und die Teilnahme an Freizeiten setzt dem Erreichen des in der
Gesetzesbegründung formulierten Ziels deutliche Grenzen. Ein Einzelunterricht
an der Musikschule zum Erlernen eines Instrumentes wird damit kaum ermöglicht werden können.
§ 34 a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
(1) 1Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 4 bis 7 werden
auf Antrag erbracht. 2Einer nachfragenden Person werden, auch wenn keine Regelsätze zu gewähren sind, für Bedarfe nach § 34 Leistungen erbracht, wenn sie
diese nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig decken kann. 3Die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 7 bleiben bei der Erbringung
von Leistungen nach dem Sechsten Kapitel unberücksichtigt.
(2) 1Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 5 bis 7 werden
erbracht durch Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen zur Deckung dieser Bedarfe (Anbieter); die zuständigen Träger der Sozialhilfe bestimmen, in welcher Form sie die Leistungen erbringen. 2Die Bedarfe nach § 34 Absatz 3 und 4 werden jeweils durch Geldleistungen gedeckt.
(3) 1Werden die Bedarfe durch Gutscheine gedeckt, gelten die Leistungen mit
Ausgabe des jeweiligen Gutscheins als erbracht. 2Die zuständigen Träger der
Sozialhilfe gewährleisten, dass Gutscheine bei geeigneten vorhandenen Anbietern oder zur Wahrnehmung ihrer eigenen Angebote eingelöst werden können.
3Gutscheine können für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus ausgegeben werden. 4Die Gültigkeit von Gutscheinen ist angemessen zu befristen. 5Im
Fall des Verlustes soll ein Gutschein erneut in dem Umfang ausgestellt werden,
in dem er noch nicht in Anspruch genommen wurde.
(4) 1Werden die Bedarfe durch Direktzahlungen an Anbieter gedeckt, gelten die
Leistungen mit der Zahlung als erbracht. 2Eine Direktzahlung ist für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus möglich.
(5) 1Im begründeten Einzelfall kann der zuständige Träger der Sozialhilfe einen
Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen.
2Soweit der Nachweis nicht geführt wird, soll die Bewilligungsentscheidung widerrufen werden.
1
2
Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Antrag, Leistungsberechtigung –
Abs. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1
2
3
4
Leistungsformen – Abs. 2 bis 4 . . .
Nachweis zweckentsprechender
Verwendung – Abs. 5 . . . . . . . . . . . . .
5
8
1 Überblick
1 § 34 a wurde durch Art. 3 Nr. 12 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen
und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom
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Bieritz-Harder in LPK-SGB XII
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Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 34 a
24.3.2011 (BGBl. I, 453) eingefügt. Das SGB II enthält im § 29 eine inhaltlich
entsprechende Regelung.
2 Antrag, Leistungsberechtigung – Abs. 1
Außer den Leistungen für Bedarfe zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 2
(§ 34 Abs. 3), werden alle Leistungen des § 34 nur auf Antrag gewährt. Die
Schriftform ist für den Antrag nicht vorgesehen. Schülerinnen und Schüler, die
das 15. Lebensjahr vollendet haben, können gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB I selber
Anträge auf Sozialleistungen stellen. Kinder und Jugendliche, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind darauf angewiesen, dass ihre gesetzlichen Vertreter entsprechende Anträge stellen.
Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Hilfe zum Lebensunterhalt 3
erhalten, aber nach Satz 2 auch solche, die keine Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, aber ihre Bedarfe im Sinne des § 34 nicht selber decken können. Dabei
wird es sich um solche Personen handeln, denen zur Deckung des Lebensunterhalts eigene Mittel zur Verfügung stehen, die etwa der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Einbeziehung der Leistungen nach § 34 entspricht.
Nach Absatz 1 Satz 3 dürfen die Leistungen nach § 34 nicht auf die Leistungen 4
der Eingliederungshilfe angerechnet werden.
3 Leistungsformen – Abs. 2 bis 4
Gemäß Abs. 2 sind lediglich die Leistungen nach Abs. 3 (persönlicher Schulbe- 5
darf) und Abs. 4 (Schülerbeförderung) Geldleistungen. Alle anderen Leistungen
werden als Sach- oder Dienstleistungen erbracht. Dies erfolgt entweder durch
die Ausgabe personalisierter Gutscheine oder durch Direktzahlungen des Sozialhilfeträgers an die Anbieter. Der Sozialhilfeträger kann zwischen beiden Möglichkeiten wählen.
Absatz 3 enthält nähere Regelungen für den Fall, dass der Sozialhilfeträger sich 6
für die Möglichkeit der Gutscheinausgabe entscheidet. In diesem Fall gilt die
Leistung mit Ausgabe des Gutscheins als erbracht. Jedoch soll nach Absatz 3
Satz 5 ein neuer Gutschein ausgegeben werden, falls der alte verloren gegangen
ist, und zwar in dem Umfang, in dem der Gutschein noch nicht eingelöst wurde.
Gutscheine können für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus ausgegeben werden. Sie sind angemessen zu befristen. Wählt der Sozialhilfeträger die
Gutscheinvariante, ist er nach Absatz 3 Satz 2 auch verpflichtet für eine entsprechende Infrastruktur zu sorgen. Er muss dafür Sorge tragen, dass tatsächlich
geeignete Anbieter vorhanden sind, bei denen die Leistungsberechtigten ihre
Gutscheine einlösen können. Ist dies nicht der Fall, so ist der Sozialhilfeträger
verpflichtet entsprechende eigene Angebote zu machen.
Wählt der Sozialhilfeträger die Direktzahlung, so gilt gem. Abs. 4 die Leistung 7
als erbracht, sobald der Anbieter die Zahlung durch den Sozialhilfeträger erhalten hat.
4 Nachweis zweckentsprechender Verwendung – Abs. 5
Nach Absatz 5 kann der Sozialhilfeträger im begründeten Einzelfall einen Nach- 8
weis für die zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen. Die Formulierung „im begründeten Einzelfall“ deutet darauf hin, dass es bereits AnBieritz-Harder in LPK-SGB XII
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