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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg
An die
Träger der ESF-BAMF-Kurse
nachrichtlich:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
- Geschäftsführungen der Regionaldirektionen
- Deutscher Landkreistag
Europäischer Sozialfonds
Verwaltungsstelle
HAUSANSCHRIFT
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
POSTANSCHRIFT
90343 Nürnberg
BEARBEITET VON
Dr. Richter
+49 (0) 911 943­6020
+49 (0) 911 943­6012
ESF-BAMF-Programm: Neuerungen zum 01.01.2012
TEL
324b - 9050.2.5
Nürnberg, 06.12.2011
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[email protected]
www.bamf.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie über Neuerungen im ESF-BAMFProgramm informieren.
1. „Pauschale Teilnehmereinkommen“
Auf Grund der Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum
01.01.2012 und erneuter Berechnung der ESF-Verwaltungsstelle werden die
Pauschalen für das Einkommen von Teilnehmern, die im SGB IILeistungsbezug stehen, wie folgt angepasst:
•
Die Pauschale für Pflichtversicherte erhöht sich ab dem 01.01.2012 von
464 € auf 485 €.
•
Für Familienversicherte wird ab diesem Zeitpunkt die Pauschale von 281 €
auf 301 € erhöht.
Die Belegliste wird zum 01.01.2012 angepasst und steht Ihnen zeitnah auf der
Internetseite des Bundesamtes zur Verfügung. Sollten Sie für Kurse, die vor
dem genannten Stichtag begonnen haben und die über den 01.01.2012 hinaus
laufen, die neuen Pauschalen ansetzen wollen, so ist es erforderlich, dass Sie
Ihre Daten in die neue Belegliste übertragen.
In diesem Zusammenhang noch einmal der Hinweis, dass stets die aktuellen
Formulare zu verwenden sind.
VERKEHRSANBINDUNG U­Bahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 7, Bayernstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz
BANKVERBINDUNG
Kontonummer: 750 010 07, Bankleitzahl: 750 000 00, Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg,
Kontoinhaber: Bundeskasse Weiden, IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07, BIC MARKDEF 1750
FAX
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2. Zielgruppenerweiterung – Teilnehmer aus dem ESF-Bleiberechtsprogramm
Zum 01.01.2012 wird die Förderrichtlinie für das ESF-BAMF-Programm er­
weitert. Ab diesem Zeitpunkt werden zusätzlich Personen aus dem „ESFBundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Ar­
beitsmarkt“ zum ESF-BAMF-Programm zugelassen. Bei diesem Personenkreis
kann es sich um Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB III oder Asyl­
bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) handeln. Unabhängig von der Art des Leis­
tungsbezugs werden Ihnen alle Personen über einen „Meldebogen für Teilneh­
mer aus dem ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ von
den ESF-Bleiberechtsprojekten gemeldet. Rückmeldungen Ihrerseits zu Nicht­
antritt, Fehlzeiten, Praktikum etc. erfolgen an die Bleiberechtsprojekte. Diese
haben die Informationen an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten (z.B.
Jobcenter, Ausländerbehörde).
Als Kofinanzierung (Teilnehmereinkommen) wird für Empfänger von Leistun­
gen nach dem AsylbLG vom Projektträger im Finanzierungsplan ein Kalkulati­
onsbetrag für Teilnehmereinkommen in Höhe von 301 € angesetzt. Der Kalku­
lationsbetrag setzt sich zusammen aus 200 € „Pauschale Teilnehmereinkom­
men“ plus einer Aufstockung bis zu einer Höhe von 101 €. Nach Beendigung
eines Projektes wird im Falle einer Interventionssatzverletzung die Aufsto­
ckungssumme herangezogen. Sonstige Regelungen zum Interventionssatzaus­
gleich bleiben davon unberührt.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den für Sie zuständigen Außendienst
wenden.
3. Tagungshinweis, Zusammenarbeit
Bereits jetzt möchte ich auf eine Fachtagung zum ESF-BAMF-Programm am
14.02.2011 in Nürnberg hinweisen. Schwerpunkt dieser Veranstaltung wird der
inhaltliche Austausch im Bereich „berufsbezogenes Deutsch“ sein. Dabei sollen
beispielhafte Konzepte für ESF-BAMF-Kurse vorgestellt und erörtert werden.
Eine gesonderte Einladung wird an die Trägerkooperationen gesendet.
An dieser Stelle bedanke ich mich ganz herzlich für die bisher geleistete ge­
meinsame Arbeit. Mir ist bewusst, dass auch das Jahr 2011 für Sie als pro­
grammumsetzende Stellen mit besonderen Herausforderungen verbunden war.
Uns ist es aber gemeinsam gelungen, das verwaltungstechnische Verfahren
weiter zu vereinfachen. So hat sich z.B. seit Einführung der neuen Pauschalre­
gelung vom 01.04.2011 die Anzahl der neu beantragten Projekte noch einmal
deutlich erhöht. Durch die Pauschalen und weitere Maßnahmen stellt sich zum
Jahreswechsel eine Beschleunigung des Abrechnungsverfahrens ein. Auch in­
haltlich zeigt sich in der Praxis die große Flexibilität des Programms. Mit passgenauen Kursen erreichen wir große Vermittlungserfolge.
VERKEHRSANBINDUNG U­Bahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 7, Bayernstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz
BANKVERBINDUNG
Kontonummer: 750 010 07, Bankleitzahl: 750 000 00, Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg,
Kontoinhaber: Bundeskasse Weiden, IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07, BIC MARKDEF 1750
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Für das neue Jahr wünsche ich uns, dass wir auf diesem Weg weitergehen und
vielen Menschen den Weg in eine gesicherte berufliche Zukunft ermöglichen
können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Richter
Leiter ESF-Verwaltungsstelle
VERKEHRSANBINDUNG U­Bahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 7, Bayernstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz
BANKVERBINDUNG
Kontonummer: 750 010 07, Bankleitzahl: 750 000 00, Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg,
Kontoinhaber: Bundeskasse Weiden, IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07, BIC MARKDEF 1750