- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg An die Träger der Integrationskurse – via E-Mail-Verteiler – HAUSANSCHRIFT Frankenstraße 210 90461 Nürnberg POSTANSCHRIFT 90343 Nürnberg BEARBEITET VON ROAR Dorfner TEL FAX Rundschreiben 12/12 Anpassung des Kostenerstattungssatzes für Integrationskurse, Zulassung von Unionsbürgern zum Integrationskurs gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG 320-9500.12.8 Nürnberg, 07.12.2012 Seite 1 von 2 Anlagen: 1. Anpassung des Kostenerstattungssatzes und Zulassung von Unionsbürgern zum Integrationskurs gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG 2. Vordruck Rückmeldung zur Lehrkräftevergütung Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2012 war geprägt vom Inkrafttreten der neuen Integrationskursverordnung und dem zum Stichtag 01.07.2012 durchgeführten Zulassungsverfahren für die Integrationskursträger, deren bisherige Zulassung zum 30.06.2012 endete. Insgesamt sind zum Stichtag 01.10.2012 1.334 Kursträger zur Durchführung von Integrationskursen zugelassen. Diese Zahl setzt sich zusammen aus den im Jahr 2012 im Zuge des neuen Zulassungsverfahrens positiv verbeschiedenen Anträgen sowie den noch fortbestehenden Zulassungen von Trägern, deren Zulassung erst in der 2. Jahreshälfte 2012 bzw. erst im Jahr 2013 ausläuft. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 01.01.2013 der Kostenerstattungssatz für die Durchführung von Integrationskursen auf 2,94 € pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit einheitlich für alle Kursarten angepasst wird. Mit dieser Anpassung des Erstattungssatzes ist die Erwartung verknüpft, dass sich die Lehrkräftevergütung insgesamt verbessert. Bisher hat das Bundesamt eine auf ein Jahr befristete Zulassung ausgesprochen, wenn ein Honorar von weniger als VERKEHRSANBINDUNG U-Bahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 7, Bayernstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz BANKVERBINDUNG Kontonummer: 750 010 07, Bankleitzahl: 750 000 00, Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg, Kontoinhaber: Bundeskasse Weiden, IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07, BIC MARKDEF 1750 +49 (0) 911 943-6310 +49 (0) 911 943-6398 [email protected] www.bamf.de Seite 2 von 2 18 € pro Unterrichtseinheit an die Lehrkraft gezahlt wurde. Künftig wird diese Grenze bei 20 € liegen. Hinsichtlich der konkreten Regelungen verweise ich auf die beigefügte Anlage. Bitte nehmen Sie auch die dort enthaltene Neuregelung der Voraussetzungen für eine Zulassung von Unionsbürgern zum Integrationskurs gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG zur Kenntnis. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen allen für die bisherige gute Zusammenarbeit ganz herzlich zu danken. Schon jetzt wünsche ich Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Regina Jordan Abteilungsleiterin Integration VERKEHRSANBINDUNG U-Bahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 7, Bayernstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz BANKVERBINDUNG Kontonummer: 750 010 07, Bankleitzahl: 750 000 00, Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg, Kontoinhaber: Bundeskasse Weiden, IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07, BIC MARKDEF 1750 Seite 1 von 2 Anlage zum Trägerrundschreiben Nr. 12/12 vom 07.12.2012 1. Anpassung des Kostenerstattungssatzes für die Durchführung von Integrationskursen Ab dem 01.01.2013 wird der Kostenerstattungssatz für die Durchführung von Integrationskursen von derzeit 2,54 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit (bzw. 2,60 € bei Alphabetisierungs- und Jugendintegrationskursen sowie Kursen für behinderte Menschen) auf einheitlich 2,94 Euro für alle Kursarten angepasst. Er gilt für alle Integrationskursabschnitte, die ab dem 01.01.2013 beginnen. Die Fahrtkostenverwaltungspauschalen in Höhe von 3,90 Euro bzw. 6,50 Euro (bei Teilnahme am Kooperationsmodell Fahrtkosten) werden weiterhin gesondert ausgezahlt. Gemäß § 20 Absatz 2 Satz 4 Integrationskursverordnung (IntV) kann das Bundesamt die Dauer der Zulassung für Integrationskursträger verkürzen, wenn eine vom Bundesamt festzulegende Vergütungsgrenze für Honorarlehrkräfte unterschritten wird. Diese Vergütungsgrenze wird auf 20,00 Euro pro Unterrichtseinheit angehoben: a. Die Vergütungsgrenze von 20,00 Euro gilt für alle Kursträgererstzulassungen und Folgezulassungen ab dem 10.12.2012. b. Für bereits zugelassene Integrationskursträger, deren Zulassungsdauer mehr als ein Jahr beträgt, gilt die Vergütungsgrenze von 20,00 Euro ab dem 01.03.2013. Ein Unterschreiten der Vergütungsgrenze führt zu einer Reduzierung der Zulassungsdauer auf ein Jahr. Bereits zugelassene Integrationskursträger sind verpflichtet, bis zum 28.02.2013 mittels des beigefügten Vordrucks gegenüber der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes verbindlich zu erklären, ob ihre im Zulassungsantrag gemachte Angabe zur Honorarhöhe bei Lehrkräften aufrecht erhalten oder mit Wirkung ab 01.03.2013 geändert wird. Träger, deren Zulassung vor dem 01.03.2013 endet bzw. deren Zulassungsdauer nur ein Jahr beträgt, sind zur Abgabe des beigefügten Vordrucks nicht verpflichtet. VERKEHRSANBINDUNG U-Bahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 7, Bayernstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz BANKVERBINDUNG Kontonummer: 750 010 07, Bankleitzahl: 750 000 00, Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg, Kontoinhaber: Bundeskasse Weiden, IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07, BIC MARKDEF 1750 Seite 2 von 2 2. Zulassung von Unionsbürgern zum Integrationskurs gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG Im Hinblick auf die vom Bundestag am 26.10.2012 beschlossene Gesetzesänderung zum Freizügigkeitsgesetz entfällt die Pflicht für Unionsbürger, für die Zulassung zu einem Integrationskurs gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG beim Bundesamt eine Freizügigkeitsbescheinigung nach dem Freizügigkeitsgesetz vorzulegen, ersatzlos mit sofortiger Wirkung. Im Rahmen des Antrags auf Zulassung zu einem Integrationskurs gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG ist künftig von Unionsbürgern lediglich ein Identitätsnachweis vorzulegen. Dies wird in der Regel ein Ausweisdokument, z.B. der Reisepass sein. VERKEHRSANBINDUNG U-Bahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 7, Bayernstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz BANKVERBINDUNG Kontonummer: 750 010 07, Bankleitzahl: 750 000 00, Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Regensburg, Kontoinhaber: Bundeskasse Weiden, IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07, BIC MARKDEF 1750 Bitte per Post an die zuständige Regionalstelle des Bundesamts schicken. Erklärung Gemäß Trägerrundschreiben Nr. 12/12 gibt der Kursträger Name: Kennziffer: folgende Erklärung zur Höhe der Vergütung jeder seiner Honorarlehrkräfte ab: Die im Zulassungsantrag vom gemachte Angabe zur Vergütung der Honorarlehrkräfte wird aufrecht erhalten. KNr. 630.201 BAMF 11/2012 Die Vergütung der Honorarlehrkräfte wird ab dem 01.03.2013 auf ………………………………….. Ort, Datum, Unterschrift € erhöht.