- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Frankenstraße 210, 90434 Nürnberg
Europäischer Sozialfonds
Verwaltungsstelle
HAUSANSCHRIFT
An die Träger des ESF-BAMF Programms
Pollerkirchweg 101
51105 Köln
BEARBEITET VON
ORR’in Lüffe/ TB Knape
TEL
FAX
Information aktueller Stand ESF-BAMF Programm
+49 (0) 022192426300
+49 (0) 022192426399
[email protected]
www.bamf.de
Gefördert von:
Nürnberg, 23.08.2016
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Anlage: Kursneteingabehilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie über die aktuellen Entwicklungen
im ESF-BAMF Programm sowie die Auswirkungen der Erhöhung des
Kostenerstattungssatzes in den Integrationskursen auf das ESF-BAMF
Programm informieren.
Halbjahresbudget 2. Halbjahr 2016
Anfang Juli haben Sie über den zuständigen Außendienst Ihre Halbjahresbudgets mitgeteilt bekommen. Wie Sie wissen, sind diese Budgets
nicht zuletzt vor dem Hintergrund des hohen Bedafs an Kursen als Mindestumsetzungsziel zu verstehen. Sollten Ihre Planungen für das ESFBAMF-Programm zwischenzeitlich erheblich davon abweichen, informieren Sie bitte Ihren ESF-BAMF Außendienst. Bei Abweichungen nach
unten legen Sie uns bitte auch die Hintergründe dar.
Erhöhung des Honorars von Dozenten
Im ESF-BAMF-Programm werden Honorarausgaben derzeit spitz angesetzt. Es gilt für die Höhe der finanzierbaren Honorare das Wettbewerbsprinzip. Daher gilt für deren Vergütung, dass die am Markt gebildeten
Preise erstattet werden – egal ob diese unter oder über 35 € pro Unterrichtseinheit für Honorarkräfte liegen. Die Marktpreise werden vom Träger durch eine Markterkundung festgestellt (mind. drei Angebote einholen).
VERKEHRSANBINDUNG U-Bahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 8, Tristanstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz
BANKVERBINDUNG
Kontoinhaber: Bundeskasse Halle/Saale, Dienstsitz Weiden/Opf.;
IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07;
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale München; BIC (SWIFT-Code) MARKDEF 1750
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Mit der Erhöhung des Kostenerstattungssatzes in den Integrationskursen
und der Festlegung einer unteren Vergütungsgrenze auf 35 € pro Unterrichtseinheit hat sich die Marktsituation im Bereich der DaF/DaZ Lehrkräfte verändert. Diese neue Marktsituation sollten Sie vor Antragstellung berücksichtigen. Sofern Kurse von Beginn an unterfinanziert sein,
wären, wird dies durch Bundesmittel ausgeglichen.
In einem bereits laufenden Kurs kann der Honorarsatz der Lehrkräfte nur
verändert werden, wenn diese kündigen und der Träger nach einer erneuten Markterkundung ein höheres Honorar begründen kann. Wenn dies zu
einer Unterfinanzierung des Kurses führt, ist dies zunächst über die sogenannte Kofinanzierungsreserve aufzufangen. Diese wird von unserer Finanztechnik überwacht. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren
Außendienst.
ZUWES Migration
In der Kalenderwoche 33 findet die Migration von ZUWES I auf
ZUWES II für das ESF-BAMF-Programm statt. Es handelt sich bei diesem System lediglich um eine Oberflächenoptimierung bzw. Modernisierung.
Ein nachträglicher Belegupload für schlussgeprüfte Projekte ist nicht
erforderlich. Nur im Falle einer externen Prüfung (z.B. durch die Prüfbehörde) sind Sie zum Belegupload der zahlungsbegründenden Unterlagen
innerhalb von 10 Werktagen verpflichtend aufgefordert.
Dessen unbenommen müssen die Teilnehmendendaten durch Sie in
ZUWES nachgetragen werden. Aus technischen Gründen ist dies voraussichtlich erst im Frühjahr 2017 möglich.
Eintragung in Kursnet
Das Angebot an Kursplätzen des ESF-BAMF-Programms muss in
Kursnet sichtbar sein, um einen möglichst reibungslosen Zugang zum
ESF-BAMF-Programm zu ermöglichen.
Daher wird die Eintragung über die Daten zu beginnenden Kursen und
freien Plätzen in „KursNet“ auch im ESF-BAMF-Programm verpflichtend werden (voraussichtlich ab 15.09.2016 über die besonderen Nebenbestimmungen).
VERKEHRSANBINDUNG U-Bahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 8, Tristanstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz
BANKVERBINDUNG
Kontoinhaber: Bundeskasse Halle/Saale, Dienstsitz Weiden/Opf.;
IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07;
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale München; BIC (SWIFT-Code) MARKDEF 1750
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Die KursNet-Hotline der BA steht Ihnen auch für Fragen rund um Eintragung und Pflege der Daten zur Verfügung. Die Kontaktdaten und weitere Infos entnehmen Sie bitte der Anlage.
Richtlinienänderung für künftige Kombimaßnahmen
Ende Mai 2016 ist es gelungen, die ESF-BAMF Richtlinie bezogen auf
die Teilnehmer zu erweitern. Seither können Auszubildende ohne Kostenbeitrag von 3,20 € am Programm teilnehmen.
Weiterhin können ESF-BAMF Kurse mit ausbildungsfördernden Maßnahmen nach SGB III (Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen Einrichtung, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) kombiniert werden, ohne dass ein Kostenbeitrag entrichtet werden
muss.
Ziel
ist
es
die
Sprachförderung
bestmöglich
mit
der
Arbeitmarktförderung zu verknüpfen, um so gelernte Sprache im beruflichen Kontext direkt anzuwenden und zu festigen, was einen schnelleren
Lernerfolg unterstützt.
Neue Version der Belegliste
In Kürze wird Ihnen eine neue Belegliste zur Verfügung gestellt, die die
verschiedenen Finanzierungsarten (Eigenmittel, Drittmittel, Bundesmittel, ESF-Mittel) bezogen auf die jeweilige Ausgabe darstellt. Künftig ist
durch Sie in die Belegliste einzutragen, aus welcher Finanzierungsquelle
sich die jeweilige Ausgabe speist.
VBL Sanierungsgelder
Der Abrechnungsverband West der Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder zahlt die, von beteiligten Arbeitgebern mit Pflichtversicherten
im Abrechnungsverband West geleisteten, Sanierungsgelder für die Jahre
2013 bis 2015 in voller Höhe zurück.
Dies betrifft auch einige Kursträger, die nun geringere Personalausgaben
haben werden, als abgerechnet. Hierdurch entstehen Rückforderungsansprüche gegenüber jenen Zuwendungsempfängern, die in den Jahren
2013 bis 2015 Sanierungsgelder der Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder abgerechnet haben. Die Rückforderung bereits abgerechneter
Sanierungsgelder wird im Rahmen der aktuellen Abrechnungen der laufenden Vorhaben umgesetzt werden. Dies gilt nur für Vorhaben der aktu-
VERKEHRSANBINDUNG U-Bahn: U1, U11 bis Frankenstraße; Tram: Linie 8, Tristanstraße; Bus: Linie 65, Hiroshimaplatz
BANKVERBINDUNG
Kontoinhaber: Bundeskasse Halle/Saale, Dienstsitz Weiden/Opf.;
IBAN DE08 7500 0000 0075 0010 07;
Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale München; BIC (SWIFT-Code) MARKDEF 1750
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ellen Förderperiode 2014 bis 2020, die bereits im Jahr 2015 begonnen
haben.
Projektbezogene Kostenstelle
Aufgrund einer Prüfung des Europäischen Rechnungshofes möchte ich
Sie erneut darauf hinweisen, dass für die korrekte Abrechnung von ESFBAMF Projekten eine projektbezogene Kostenstelle erforderlich ist, so
dass alle Ausgaben im Projekt eindeutig zuzuordnen sind.
Fehltage: Vermerk Erkrankung, Wochenende
Abschließend möchte ich auf zwei wichtige Punkte im Umgang mit Fehltagen hinweisen.
Erstens gilt ein Fehltag bei Erkrankung nur als entschuldigt, wenn im
Falle einer mündlichen Krankmeldung über diese ein schriftlicher Vermerk am ersten Krankheitstag gefertigt wurde. Erfolgte die Krankmeldung per Mail, ist diese Mail zu den Akten zu nehmen. Die Krankmeldung muss am ersten Krankheitstag erfolgen. Verspätet eingehende Entschuldigungen können nicht geltend gemacht werden.
Zweitens ist beim Teilnehmereinkommen SGB III ab sofort das Wochenende komplett abzuziehen, sofern ein/e Teilnehmende/r am Freitag unentschuldigt fehlte. Bisher war das Wochenende nur abzuziehen, wenn
der/die Teilnehmende auch am Montag unentschuldigt fehlte. Eine entsprechende Verfahrensweise bei den Fahrtkosten ist nicht erforderlich.
Hier wird nur auf Unterrichtstage abgestellt, die die Teilnehmenden besuchten.
Für Ihre konstruktive Mitarbeit an der Umsetzung des ESF-BAMF Programms bedanke ich mich an dieser Stelle recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Regina Jordan
Abteilungsleiterin Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt
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