Freie Hansestadt b Bremen

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Freie Hansestadt b Bremen
Freie
Hansestadt
Bremen
Finanzamt Bremen-Ost
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b
Finanzamt Bremen-Ost Postfach 10 57 09 28057 Bremen
Auskunft erteilt: Frau Dahm
Zimmer: 0376
Firma
Telefon: A421 361- 55354
Telefax: 0421 361-
Teschner & Partner
-stb.-
Email: offi ce@fi nanzamtost.bremen.de
Tannenberger 9 a
28211Bremen
ldentifi kationsnummer:
Aktenzeichen / Steuemummer 072
(bitte bei Antwort angeben):
I
549 / 08406
Bremen, 04.11.2010
Freisteilungsbeseheinigurrg zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß
Ein kommensteuergesetzes (ESIG)
S
48 b Abs. 1 Satz ,l des
Firma wolpmann Brandschutz u Sicherheitstechnik GmbH &
ne-Seel hoff-Str.4, 28357 Bremen
co lrontage, HermL
Rechtsform
wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der pflicht zum
Steuerabzug nach $ 48 Abs. 1 ESIG befreit ist.
Diese Bescheinigung gilt vom 01.01.2011bis zum 31.12.2013.
Wichtiser Hinweis:
Diese Bescheinigung ist dern Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie filr bestimmte Bauleisfungen
gilt. lst die Bescheinigung für ejnen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist Äit
Dienstsiegel, Unterschrift und Sicherheits-Nummer versehen.
Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheit zu verschaffen. Diese Pnifung kann durch eine
lntemetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) erfolgen. Dazu werden die Däten beim Bundeszentralamt fi.lr Steuern gespeichert und bei einer lntemetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine lntärÄetabfrage
nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der FreistelluÄgsbescheinigung angegebeneri
Finanzamt Gewissheit verschaffen: Das Unterlassen einer lnternetabfrage beim Bundeszentätaät tui Sleuem oder
einer Nachfrage beim Finanzamt begnindet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit.
Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb Oes o.g. eunigkeitszeitraumes undi
oder fÜr die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des ieistungsempfängers mit Ge-
genansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich.
Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
l*
Dahm
Länderschlüssel:
Finanzamtsnummer:
Steuernummer:
Sicherheitsnummer:
Dienstgebäude
Haus des Reichs
Rudolf-Hilferding-Platz
28195 Bremen
Nachtbriefkasten:
Richtweg 25
1
und
Erreichbarkeil
u.'
(7lA):Zi.10O
Besuchszeiten
tel.
Zentrale lnformation
Annahme
Mo, Do 8 - 18, Di, Mi 8
Fr 8 -'15 Uhr
-
16,
Tel. Erreichbarkeit:
Übrige Stellen:
Mo - Do g - 15 Uhr
Fr 9 - 13:30 Uhr
2
472
07254908406
04864457
Konten der Finanzkasse
Deutsche Bundesbank Fil. HB BLZ
IBAN
Btc
Sparkasse Bremen
BLZ
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MARKDEF 1290
29050101 Konto 109 0612