Der Wirtschaftsprüfer und Unternehmensbewertung
Transcription
Der Wirtschaftsprüfer und Unternehmensbewertung
Der Wirtschaftsprüfer und Unternehmensbewertung g und aktuelle Entwicklungen g - Vorbehaltsaufgaben Prof. Dr. Michael Olbrich, Institut für Wirtschaftsprüfung Universität des Saarlandes Saarlandes, Saarbrücken Datum: 07. Juni 2011 WP/StB Andreas Grün WP/StB Michael Schommer PricewaterhouseCoopers AG PricewaterhouseCoopers AG Frankfurt am Main Saarbrücken Valuation & Strategy AGENDA Teil I – Aktienrechtliche Vorbehaltsaufgaben für Wirtschaftsprüfer Überblick Beispiel 1: Sacheinlageprüfung (Werthaltigkeitsnachweis) gem. § 183 Abs 3 AktG Beispiel 2: Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen Teil e II – Aktuelle tue e Entwicklungen t c u ge in der de Bewertungspraxis e e tu gsp a s Fairness Opinion Debt/Equity q y Swaps p 2 Valuation & Strategy Teil I Akti Aktienrechtliche htli h V Vorbehaltsaufgaben b h lt f b fü für Wi Wirtschaftsprüfer, t h ft üf insbesondere im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen 3 Valuation & Strategy Vorbehaltsaufgaben: Allgemein Die berufliche Tätigkeit des WP wird maßgeblich durch sog. Vorbehaltsaufgaben bestimmt: § 2 Abs 1 WPO Gesetzliche vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses von Unternehmen Gründungsprüfung (§ 33 AktG), Sonderprüfungen (§ 142 AktG z.T.) etc. § 2 Abs 2 WPO Unbeschränkte (geschäftsmäßige) Hilfestellung in Steuersachen Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen/ Leistungen: § 2 Abs 3 WPO • Unterschlagungsprüfung • Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten • Sachverständiger in Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung (Bsp. Unternehmensbewertung) 4 Valuation & Strategy Überblick aktienrechtliche Vorbehaltsaufgaben Gründungsprüfung gem. § 33 Abs. 2 AktG Nachgründungsprüfung gem. § 52 Abs. 4 AktG Sacheinlageprüfung gem. § 183 Abs. 3 AktG Unternehmensvertragsprüfung gem gem. § 293b ff. ff AktG AktG* Eingliederungsprüfung gem. § 320 Abs. 3 S.1 AktG* Angemessenheitsprüfung beim Squeeze-Out gem. § 327c Abs. 2 S.2 AktG* *) Direktverweis auf § 319 HGB 5 Valuation & Strategy Beispiel 1: Sacheinlageprüfung gem. § 183 Abs. 3 AktG 6 Valuation & Strategy Allgemeiner Ablauf einer Kapitalerhöhung 1 Einberufung HV • 2 Einberufung um S t Satzungsänderung ä d (Kapitalerhöhung) zu beschließen Bekanntmach ng Bekanntmachung • Bewertung 3 Bekanntmachung in der Tagesordnung zur HV in vollem Wortlaut HV-Beschluss • 4 Zustimmung von ¾-Mehrheit des anwesenden Kapitals notwendig Notarielle Beglaubigung • 5 Erstellung eines notariell beglaubigten Beschlusses über die Kapitalerhöhung • Anmeldung Beschluss und Durchführung Anmeldung zur Eintragung im H d l Handelsregister i t Kapitalerhöhung wird mit Eintragung in das Handelsregister wirksam 7 Valuation & Strategy Prüfung der Kapitalerhöhung mit Sacheinlage gem gem. § 183 AktG: Vorgehensweise in der Praxis Gegenstand der Prüfung ist, ob der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der im Gegenzug gewährten Aktien erreicht (wenn nicht: Ablehnung der Eintragung) Sacheinlage g kann jjede Einlage g sein, die nicht durch Einzahlung g des Ausgabebetrags g g zu erbringen g ist, beispielsweise: • Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform (AG, GmbH, KG etc.) • Unbebaute/bebaute Grundstücke Beispiel anhand eines konkreten Prüfungsauftrages: „Gegenstand Gegenstand der Prüfung ist die Bewertung der als Sacheinlage in die M M-AG AG einzubringenden Beteiligung an der L-AG. Gemäß Vertrag vom 16. November 2009 bringt die X-AG sämtliche Geschäftsanteile an der L-AG im Nominalbetrag von 1.000.000 € als Sacheinlage in die M-AG ein. Die X-AG ist zum Zeitpunkt der Einlage Alleingesellschafterin der L-AG. Als Gegenleistung für die Sacheinlage erhält die X-AG 1.550.000 Stück neue Inhaber-Stammaktien der M-AG.“ 8 Valuation & Strategy Prüfung der Kapitalerhöhung mit Sacheinlage gem gem. § 183 Abs. 3 AktG: Vorgehensweise in der Praxis Keine ausdrückliche Regelung über die Art und Weise der Bewertung Bewertung ist am sogenannten „Ausgabenersparniswert“ auszurichten, d.h. dem Betrag, den die Gesellschaft am Markt aufwenden müsste, um den Gegenstand g der Sacheinlage g käuflich zu erwerben Bewertungsmaßstab für die Prüfung kann in einer ersten Bewertungsstufe der Reproduktionswert (Substanzwert) des Bewertungsobjekts sein • insbesondere bei einzelnen Vermögensgegenständen Entsprechend den berufsüblichen Grundsätzen (IDW S 1 / RS HFA 10 und betriebswirtschaftlicher Praxis)) muss in einer zweiten Bewertungsstufe g der Ertragswert g oder DCFWert der einzubringenden Sacheinlage zur Prüfung herangezogen werden • insbesondere bei Teilbetrieben oder Unternehmen • abgestufte Anwendung IDW S 1 Werthaltigkeit ist gegeben, wenn der geringste Ausgabebetrag der zu gewährenden Aktien durch den Gesamtwert der zu leistenden Sacheinlage (hier Unternehmenswert) gedeckt ist 9 Valuation & Strategy Kapitalerhöhung mit Sacheinlage ohne Prüfung (§ 183a AktG) • Erleichterungsvorschrift eingeführt durch ARUG (Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechte- Richtlinie) von Juli 2009. • Keine Werthaltigkeitsprüfung g p g ((analog g § 33 a AktG), ) wenn • übertragbare Wertpapiere oder Geldinstrumente eingebracht und mit dem gewichteten Durchschnitts-Börsenkurs der letzten 3 Monate bewertet werden, oder • andere Vermögenswerte eingebracht werden, deren Zeitwert von einem sachverständigen Gutachter zu einem Stichtag ermittelt wurde, der weniger als 6 Monate vor dem Tag der Einbringung liegt. keine Prüfung bei zeitnah ermitteltem und extern legitimiertem Fair Value ! • 1. Einschränkung: 4-Wochen-Frist zwischen Bekanntmachung und Eintragung • 2. Einschränkung: Prüfung auf Antrag von Aktionären gem. § 183a Abs. 3 AktG, wenn • Börsenkurs durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinflusst oder • wertverändernde Umstände bis zum Tag der tatsächlichen Einbringung eingetreten oder bekannt geworden sind. 10 Valuation & Strategy Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss gem. § 186 Abs. 3, 4 AktG Expliziter Ausschluss der übrigen Aktionäre ¾-Mehrheit bei der Beschlussfassung erforderlich Bekanntmachung der Ausschließungsabsicht mit Veröffentlichung der Bekanntmachung der Einladung zur Hauptversammlung Berichtspflicht des Vorstands • Begründung erforderlich • Ausgabebetrag erforderlich • Umfassend und konkret Materielle Voraussetzungen / sachliche Rechtfertigung • Gesellschaftsinteresse • Geeignetheit und Erforderlichkeit • Verhältnismäßigkeit Erhöhte Anforderungen an Bewertungen! 11 Valuation & Strategy Beispiel 2: B t Beratung und d Bewertung B t bei b i gesellschaftsrechtlichen ll h ft htli h Umstrukturierungen 12 Valuation & Strategy Schematischer Ablauf eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gem. § 10 WpÜG innerhalb 4 Wochen 10 Tage Ü Übermittlung der Angebotsunterlage an BaFin (§ 14 Abs. 1 WpÜG) Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots (§ 10 Abs. 1 WpÜG) 4 bis 10 Wochen 2 Wochen Annahmefrist für die Aktionäre (§ 16 Abs. 1 WpÜG) Weitere Annahmefrist (§ 16 Abs. 2 WpÜG) innerhalb von 2 Wochen Begründete Stellungnahme der Zielgesellschaft (§ 27 WpÜG) Veröffentlichung und Weiterleitung der Angebotsunterlage an Zielgesellschaft (§ 14 Abs. 2 - 4 WpÜG) Wasserstandsmeldung (§ 23 Abs 1. S. 1 Nr. 2 WpÜG) Wöchentliche bzw. tägl. Wasserstands Wasserstandsmeldungen (§ 23 Abs. 1 WpÜG) Wasserstandsmeldung (§ 23 Abs 1. S. 1 Nr. 3 WpÜG) ggf. weitere Integration der Zielgesellschaft mittels Unternehmensvertrag, Unternehmensvertrag übernahmeübernahme rechtlichem oder aktienrechtlichem SqueezeOut 13 Valuation & Strategy Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Beteiligungsquote Betteiligungsqu uote 100 % 95 % 75 % 50 % 30 % 0% Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (§ 10 WpÜG) Purchase Price Allocation ( PPA“) („PPA“) Abschluss eines Unternehmensvertrags (§§ 291 ff. AktG), ), Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG) Pflichtangebot (§§ 35 ff. WpÜG) 14 Aktienrechtlicher (§§ 327a ff. ff AktG) oder Übernahmerechtlicher Squeeze-Out (§§ 39a-c WpÜG) Valuation & Strategy Übernahmeprozess von AWD durch Swiss Life Anteil Swiss Life 96,71 % HV-Beschluss über Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre; Barabfindung 30,00 € je Aktie Swiss Life unterbreitet AWDs Aktionären ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Preis von 30,00 € je Aktie Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes Übernahme von weiteren 10,46 % der Aktien von Carsten Maschmeyer Durch Übernahmeangebot erreicht Swiss Life einen Anteil an AWD von 86,19 % Börsenkurs ca. 23 € 3. Dezember 2007 14. Januar 2008: § 27 WpÜG 19. März 2008 15 31. Oktober 2008 24. Februar 2009: Squeeze-Out Valuation & Strategy Angemessenheitsprüfung gem gem. § 327c Abs Abs. 2 S S. 2 AktG Vorgehensweise/Ablauf Angabepflichten im Prüfungsbericht: • Nach welchen Methoden die Barabfindung ermittelt worden ist, • Aus welchen Gründen die Anwendung g dieser Methoden angemessen g ist, • Welche besonderen Schwierigkeiten bei der Bewertung des Unternehmens aufgetreten sind Testat: „Nach unseren Feststellungen ist aus den vorstehend dargelegten Gründen die infolge des beabsichtigten Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der XY-AG durch die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der XY-AG auf die HGmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG festgelegte Barabfindung von 1.000 EUR angemessen.“ 16 Valuation & Strategy Angemessenheitsprüfung gem gem. § 327c Abs Abs. 2 S S. 2 AktG Tätigkeitsschwerpunkte Verweis auf die Vorschriften zur Vertragsprüfung, • Keine eigenständige Bewertung erforderlich, da Prüfungsaufgabe im Vordergrund, • Angemessenheit g der Kompensationsleistung p g im Vordergrund, g • Prüfung des Bewertungsmodells/Zählers/Nenners Rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells Plausibilität der Planungsrechnungen g g Ableitung der sog. ewigen Rente (Terminal Value) Bemessung der einzelnen Komponenten des Kapitalisierungszinssatzes Zusätzlich: durchschnittliche Börsenkurse / Liquidationswerte Aber: Aktuell zunehmend Zwang zu eigenständigen Bewertungsleistungen 17 Valuation & Strategy Angemessenheitsprüfung gem gem. § 327c Abs Abs. 2 S S. 2 AktG Sonderproblem Hauptversammlung Beschlussfassende Hauptversammlung als kritisches „nächtliches Event“ • Anfechtungsklagen und Vorbereitung des sog. Spruchverfahrens • Umfassende Beantwortung g sämtlicher, meistenteils bewertungsrelevanter, g Fragen g der Aktionäre Formale Fragen (Beauftragung, Unabhängigkeit der handelnden Organe, sonstiges) Tiefgehende Exkurse in die Bewertungstheorie • Sämtliche Komponenten des Diskontierungszinssatzes • Wesentliche Komponenten der Prognoseergebnisse • Sonderwerte (z.B. nicht betriebsnotwendiges Vermögen) • Durchschnittliche Börsenkurse / Liquidationswerte / Ergebnisse kapitalmarktorientierter Plausibilisierungsüberlegungen 18 Valuation & Strategy Angemessenheitsprüfung gem gem. § 327c Abs Abs. 2 S S. 2 AktG Sonderproblem Börsenkurse Berücksichtigung von Börsenkursen als täglich verfügbares Problemlösungsmodell? • Rechtsprechung früher / heute (seit 1999) • Relevanz des Börsenkurses jja / nein Marktenge / Manipulation • Glättung durch 3-monatigen Referenzzeitraum Beginn g / Ende des Referenzzeitraumes Spekulationen und Synergien Bereinigung von außergewöhnlichen, sich nicht verstetigenden Kursausschlägen Gewichtet / ungewichtet Datenbeschaffung 19 Valuation & Strategy Teil II - Aktuelle Entwicklungen in der Bewertungspraxis F i Fairness Opinion O i i 20 Valuation & Strategy Ausgangslage und Rahmenbedingungen Öffentlichkeitswirksame Gerichtsentscheidungen sowie Haftungsansprüche von Vorstand und Aufsichtsrat zunehmend in Diskussion Siemens Schmiergeldaffäre: Von Pierer zahlt Siemens 5 Millionen Euro Quelle: Handelsblatt.com vom 1. Dezember 2009 Verkauf Bank Austria: HVB drohen juristische Folgen Quelle: manager-magazin.de vom 19. Dezember 2007 Staatsanwalt ermittelt gegen ehemaligen Arcandor Chef aufgrund unangemessener Mieten MAN-Aufsichtsrat fordert wegen Korruptionsaffäre 237 Millionen Euro von Ex-Vorstandschef Samuelsson Quelle: tagesschau.de vom 12. Juni 2009 Quelle: Handelsblatt.com vom 17. Januar 2011 Business Judgement Rule und unternehmerischer Haftungsfreiraum: Basis: Sorgfaltspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat (Organmitglieder) gegenüber der Gesellschaft und den Anteilseignern (§§ 93, 116 AktG) Entscheidungsfindung: Angemessene Information und Sorgfalt Entscheidungsumsetzung: Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen Zunehmende praktische Relevanz und entsprechende Diskussion im Schrifttum 21 Valuation & Strategy Anlässe für Fairness Opinions Sorgfaltspflicht von Vorständen und Aufsichtsräten (§§ 93, 116 AktG) Konkretisierung der Sorgfaltspflicht und Schaffung eines Haftungsfreiraumes durch das UMAG Die Haftung der Organmitglieder gegenüber der Gesellschaft ist ausgeschlossen ausgeschlossen, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (§ 93 (1) S. 2 AktG) Vorliegen einer unternehmerischen Entscheidung Gutgläubigkeit Handeln ohne Sonderinteressen und sachfremde Einflüsse Handeln zum Wohle der Gesellschaft Handeln auf der Grundlage angemessener Informationen Anlässe für Fairness Opinions Kauf und Verkauf von Unternehmens(anteilen), Geschäftsbereichen, Vermögenswerten; wesentliche unternehmerische Initiative Übernahmeangebote (§ 27 WpÜG) 22 Valuation & Strategy Zielsetzungen und Funktionen einer Fairness Opinion Ziele einer Fairness Opinion: • Absicherung Ab i h d der O Organe (B (Business i J d Judgement t Rule) R l ) • Beurteilung von Transaktionspreisen aus finanzieller Sicht • Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen bei unternehmerischen Initiativen • Abbau Abb von IInformationsasymmetrien f i i Eine Fairness Opinion ist… • eine Beurteilung der finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen im Rahmen von unternehmerischen Initiativen • eine Stellungnahme durch einen unparteiischen Dritten • ein Bestandteil der Dokumentation, als (zusätzlicher) Beleg für die Erfüllung der S f lt fli ht der Sorgfaltspflichten d E Entscheidungsträger t h id tä Eine Fairness Opinion ist kein… • Bestandteil der Transaktionsberatung (M&A, Transaction Services) • Instrument zur Ermittlung von Unternehmenswerten gemäß IDW S 1 • Ersatz für die eigenständige Würdigung des Transaktionspreises durch den Auftraggeber • Vorschlag zur Durchführung oder zum Unterlassen einer unternehmerischen Initiative • Hinweis, ob ein vorteilhafterer Transaktionspreis mit anderen Parteien erzielbar wäre Valuation & Strategy 23 Beurteilung aus entscheidungsorientierter Sicht Definition Finanzielle Angemessenheit: • Finanzielle Angemessenheit: keine Verschlechterung der Position des Auftraggebers oder von Dritten (z.B. Anteilseigner) in finanzieller Hinsicht zu einem Beurteilungsstichtag Transaktionspreis vs. Beurteilungsmaßstab Subjektiv geprägter Entscheidungswert zum Beurteilungsstichtag (Grenzpreis) Verhandlungsergebnis 24 Valuation & Strategy Finanzielle Angemessenheit: Grenzpreis Subjektiv geprägter Entscheidungswert Grenzpreis Bewertungsverfahren und ergänzende Informationen Erwerbsfall Bandbreite ermittelter Werte/Preise Transaktionspreis Veräußerungsfall 25 Valuation & Strategy Finanzielle Angemessenheit: Bewertungsverfahren und ergänzende Informationen Subjektiv geprägter Entscheidungswert Grenzpreis Bewertungsverfahren und ergänzende Informationen Bewertungsverfahren Kapitalwertorientiert DCF-Verfahren g Ertragswertverfahren Ergänzende Informationen Marktpreisorientiert Analyse von Börsenkursen p Multiplikatorverfahren • Vergleichbare, konkurrierende Angebote • Öffentlich Öff tli h verfügbare fü b Analysen/ A l / Stellungnahmen • Beobachtete Übernahmeprämien • Weitere Transaktionsbedingungen (bspw. Lizenzraten) Anwendung aller Bewertungsverfahren unter Berücksichtigung ergänzender Informationen 26 Valuation & Strategy Teil II - Aktuelle Entwicklungen in der Bewertungspraxis D bt/E it Swap Debt/Equity S 27 Valuation & Strategy Ablauf Debt/Equity Swap ii. d d. R R. Vereinfachte Kapitalherabsetzung (sog. K it l h itt Kapitalschnitt, 75% Mehrheit) Werthaltigkeitsprüfung der Sacheinlage Eintragung der Sachkapitalerhöhung höh iins Handelsregister „Krisen“Situation Entscheidung D/E-Swap; g und Prüfung Bewertung durch Gläubiger/ Investor Einbringung der Sacheinlage; p g mit Kapitalerhöhung Bezugsrechtsausschluss (Sanierung; 75% Mehrheit) Sanierung der Gesellschaft; ggf. „Exit „Exit“ der Investoren Bewertungsanlässe 28 Valuation & Strategy Werthaltigkeitsprüfung der Sacheinlage Gerichtlich bestellter Wirtschaftsprüfer G f f bei AG G zwingend; „freiwillig“ f “ für f Werthaltigkeitsnachweis der Einlage bei der GmbH Sacheinlage; i. d. R. notleidende Forderung Darlehensgläubiger tritt Forderung ab erlischt durch Konfusion oder Erlassvertrag Darlehensgläubiger erhält dafür neue Anteile an der Gesellschaft aus Kapitalerhöhung • Grundsätzlich mit Bezugsrecht (keine Verwässerung) • Bezugsrechtsausschluss ebenfalls möglich Prüfung P üf der d W Werthaltigkeit th lti k it d der S Sacheinlage h i l ((notleidende tl id d F Forderung) d ) • Wert der Sacheinlage ≥ geringster Ausgabebetrag Sachkapitalerhöhung in Höhe des sog. realisierbaren Erlöses • Realisierbarer Erlös entspricht dem Nennwert der Forderung, wenn diese liquide vollwertig und fällig ist 29 Valuation & Strategy Werthaltigkeitsprüfung der Sacheinlage Liquidität: • Eine Forderung ist liquide, wenn sie unbestritten ist und Gegenrechte fehlen Vollwertigkeit: • Eine Forderung ist vollwertig, wenn die Gesellschaft nicht überschuldet ist und die Forderung bedient werden kann Fälligkeit: • Eine Forderung, die noch nicht fällig ist, muss zu ihrem Barwert angesetzt werden Sind diese Kriterien nicht erfüllt, ist im Regelfall g ein Abschlag g auf den Nennwert der Forderung vorzunehmen • Barwertkalkül erforderlich Risiken: Eintragungshindernisse und Nachschußpflicht 30 Valuation & Strategy Werthaltigkeit der Forderung (I) Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit der Gesellschaft erforderlich • Stichtagsorientierte Betrachtung • Schuldendeckungspotential auf Basis von Zerschlagungswerten; • Bei Unternehmensfortführung Ermittlung von Cash Flow-orientierten Zins- und Tilgungsleistungen als wirtschaftlichem Gegenwert der Forderung Wi Wirtschaftlicher h f li h G Gegenwert d der F Forderung d (B (Barwertkalkül) k lkül) Diskontierung auf den Bewertungsstichtag mit angemessenen Diskontierungszinssätzen E(CF)t Barwert (Marktwert) der Forderung t 0 (1 (1 k)t n 31 Valuation & Strategy Werthaltigkeit der Forderung (II) Bemessung Diskontierungszinssätze: • Rendite, die fremder Dritter aus Alternativinvestition mit vergleichbarer Laufzeit und Risikostruktur erwarten kann • Prämissen und Bemessungsgrundlagen: Beurteilung vor Sanierung Im Rahmen der Sanierung g bereits vereinbarte Zinssätze ((beispielsweise p Finanzierung durch Kreditinstitute, Sale&Lease Back, sonstige Fremdfinanzierungen) Vergleichbare hochverzinsliche Anleihen („high-yield Anleihen) Implizite Zinssätze auf Basis von Vergleichstransaktionen 32 Valuation & Strategy Discounts ((„Haircut Haircut“)) auf Forderungen Haircuts zum Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung und der Strategieentscheidung für D/E -Swaps Discount bei sanierungsbedürftigen Gesellschaften anhand von Credit Default Swaps oder Renditen hochverzinslicher börsennotierter Anleihen Beispiel für Credit Default Swaps – Spekulative Bonds Germany: 1200 S Spread 1000 800 600 400 1 3 5 7 10 L f it Laufzeit 33 Valuation & Strategy Bewertungsüberlegungen bei D/E Swap Swap-Entscheidungen Entscheidungen Einschätzung des Turnaround-Potentials nach Sanierung Risiko des Totalverlustes (Restkredite und EK) Chance bzgl. Teilhabe an Restrukturierungsmaßnahmen und -erfolgen Basis: Business-Planung unter Berücksichtigung der Sanierung (Due-Diligence) Unternehmensbewertung Ertragswert/DCF und/oder Multiples 34 Valuation & Strategy Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Andreas Grün Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 60327 Frankfurt am Main Tel. +49 (69) 9585-5515 [email protected] Michael Schommer Am Halberg 4 66121 Saarbrücken Tel. +49 ((681)) 9814-153 [email protected] © 2011 PricewaterhouseCoopers. All rights reserved. PricewaterhouseCoopers refers to the German firm PricewaterhouseCoopers AG WPG and the other member firms of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. 35