Leben und Arbeiten in Kanada
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Leben und Arbeiten in Kanada
Leben und Arbeiten in Kanada Land und Leute Einreise und Aufenthalt Leben in Kanada Sozialversicherungen Arbeiten in Kanada Quelle: www.swissemigration.ch Bundesamt für Migration BFM SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT CONFÉDÉRATION SUISSE CONFEDERAZIONE SVIZZERA CONFEDERAZIUN SVIZRA VORWORT INHALT Diese Länderinformationen werden in Zusammenarbeit mit Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unsere Angaben gelten im Prinzip nur für Schweizer Staatsangehörige. Zahlenangaben haben einen zeitlich befristeten Aussagewert. Auch die Visa-, Impf- und Zollbestimmungen können kurzfristig ändern. Über die aktuell geltenden Einreise- und Aufenthaltsvorschriften müssen Sie sich darum direkt bei einer offiziellen Vertretung des betreffenden Landes erkundigen (Adresse siehe Abschnitt "Botschaften und Konsulate"). LAND UND LEUTE ................................. 3 Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine persönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen: Internet: Mailbox: Telefon: www.swissemigration.ch [email protected] 031 322 42 02 Wir bedanken uns bei den Dienst- und Amtsstellen im In- und Ausland, welche zum Gelingen dieser Publikation beigetragen haben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Änderungen notwendig sind und Aktualisierungen vorgenommen werden müssen. GEOGRAPHIE....................................................... 3 KLIMA .................................................................... 3 GESCHICHTE ....................................................... 3 STAATSFORM ...................................................... 4 BEVÖLKERUNG.................................................... 4 SPRACHEN ........................................................... 4 RELIGION .............................................................. 4 WÄHRUNG ............................................................ 4 ELEKTRIZITÄT ...................................................... 4 MASSE................................................................... 4 ZEITVERSCHIEBUNG .......................................... 5 VERKEHR.............................................................. 5 EINREISE UND AUFENTHALT .............. 5 STUDIERENDE ..................................................... 6 AU PAIR (CAREGIVER) ........................................ 6 STAGIAIRES (TRAINEES) .................................... 6 ARBEITNEHMER/INNEN ...................................... 6 IMMIGRATION....................................................... 7 IMPFUNGEN ......................................................... 7 ZOLLVORSCHRIFTEN.......................................... 7 BOTSCHAFTEN UND KONSULATE .................... 8 SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE.................. 8 LEBEN IN KANADA ............................... 9 WOHNEN............................................................... 9 SCHULEN .............................................................. 9 AUTOFAHREN ...................................................... 9 SCHWEIZER MEDIEN .......................................... 9 EINBÜRGERUNG.................................................. 9 LEBENSKOSTEN .................................................. 9 STEUERN .............................................................. 9 SOZIALVERSICHERUNGEN................ 10 KRANKENVERSICHERUNG............................... 10 ALTERSVORSORGE .......................................... 10 UNFALLVERSICHERUNG .................................. 11 ARBEITSLOSENVERSICHERUNG .................... 11 ARBEITEN IN KANADA ....................... 11 WIRTSCHAFT ..................................................... 11 ARBEITSMARKT ................................................. 11 STELLENSUCHE ................................................ 12 STELLENBEWERBUNG ..................................... 12 ARBEITSBEDINGUNGEN................................... 12 LÖHNE................................................................. 12 SELBSTÄNDIGKEIT............................................ 12 Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit unserer Informationen geben. Der Inhalt dieser Publikation kann ohne Vorankündigung geändert werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen auf den angeführten Internetseiten. Der Besuch dieser Seiten erfolgt auf eigenes Risiko des Benützers. Herausgeber: Bundesamt für Migration (BFM), Sektion Auswanderung und Stagiaires, Quellenweg 6, CH-3003 Bern-Wabern / Schweiz Redaktion: Luzius Stucki, Rosmarie Gfeller-Kaufmann, P. Praz (Ottawa), H. Meier (Montreal) Dokument: KANADA_AK_D.DOC Last update: 18.06.07 LAND UND LEUTE GEOGRAPHIE Durchschnittstemperaturen (Januar/Juli) und jährliche Niederschläge: Bern/Schweiz -1,3°C 17,3°C 986 mm Ottawa -10,9°C 20,6°C 879 mm Montreal -10,2°C 20,9°C 946 mm Toronto -6,7°C 20,6°C 762 mm Winnipeg -19,3°C 19,6°C 525 mm Regina -17,9°C 18,9°C 384 mm Vancouver 2,5°C 17,3°C 1‘112 mm Info Aktuelles Wetter: www.weatheroffice.ec.gc.ca GESCHICHTE Fläche: Kanada ist mit 9'984'670 km2 (Schweiz: 41'300 km2) flächenmässig das zweitgrösste Land der Erde. Mit Ausnahme von Alaska umfasst es den ganzen nördlichen Teil des nordamerikanischen Kontinents, davon sind allerdings rund zwei Drittel nicht erschlossene Tundragebiete, Bergregionen und arktische Gewässer. Die in die Arktis und die Hudson-Bay fliessenden Gewässer erfassen mehr als die Hälfte des Landes. Die HudsonBay hat eine Fläche von 647'000 km2 und ist durch die Hudson-Strasse mit dem Atlantik verbunden. Topographie (von Osten nach Westen): Ausläufer des Appalachengebirges (Laurentiden), Kanadischer Schild, Prärieebenen, Gebirgsketten Rocky Mountains, Selkirks und Küstengebirge. Ausdehnung: Nord-Süd 4'600 km, Ost-West 7'700 km Höchster Berg: Mount Logan (Yukon) 5'959 m Info Statistics/Statistique Canada: www.statcan.ca Info Atlas of Canada: http://atlas.nrcan.gc.ca und www.canadiangeographic.ca/ Info Info-Magazin: www.kanada-aktuell.de KLIMA Mit Ausnahme der Gegend um Vancouver mit maritimem, niederschlagsreichem Klima, herrscht in allen Grossstädten Kanadas vorwiegend kontinentales Klima. Die jahreszeitlichen Temperaturunterschiede sind gross. In Regina und Winnipeg kann es im Januar -45°C kalt und im Juli 40°C heiss werden. 1497 Cabot entdeckt Kanada 1534 Landung von Jacques Cartier, König François I. nimmt Kanada in Besitz (NouvelleFrance) 1608 Samuel Champlain gründet die Stadt Québec 1642 Gründung von Montreal 1713 Vertrag von Utrecht: Louis XIV. verliert Neuschottland an die Briten 1763 Vertrag von Paris: Kanada wird Grossbritannien zugesprochen, Cap-Breton und Prince-Edward werden Neuschottland angeschlossen 1840 Die Provinzen Haut-Canada (englisch) und Bas-Canada (französisch) werden zusammengeschlossen 1867 Erste Verfassung: Britisch Nordamerika besteht aus Neubraunschweig, Neuschottland, Ontario (Ober-Kanada) und Québec. Zu diesen vier Provinzen stossen Manitoba (1870), Britisch-Kolumbien (1871), Prinz Edward Insel (1873), Alberta und Saskatchewan (1905) 1931 Statut von Westminster: Kanada wird unabhängiges Dominion des britischen Commonwealth 1949 Neufundland stösst als 10. Provinz dazu 1968 P.E. Trudeau (Liberale Partei) wird kanadischer Premierminister 1980 Das Referendum Souveraineté association für Québec scheitert 1982 Neue Verfassung: Mit der Charter of Freedom and Rights werden die Multikulturalität, die Rechte der Urbevölkerung (Inuit) und der spezielle Status von Québec festgeschrieben 1984 Brian Mulroney (Konservative) wird kanadischer Premierminister 1988 Freihandelsabkommen mit den USA 1995 Referendum zur Unabhängigkeit Québecs wird knapp abgelehnt 1999 Gründung des Inuit-Territoriums Nunavut 2001 Ottawa wird offiziell zweisprachig, Neufundland heisst neu Neufundland und Labrador 2004 Paul Martin (Liberale) wird Premierminister 2006 Stephen Harper (Konservative) wird Premierminister Info About/Au sujet du Canada: www.canada.gc.ca LAND UND LEUTE SEITE 3 STAATSFORM Bezeichnung: Kanada ist ein unabhängiges Dominion des British Commonwealth of Nations. Das formelle Staatsoberhaupt ist somit die britische Krone. Diese wird in Ottawa durch einen Generalgouverneur vertreten (seit 2005: Michaëlle Jean), in den Provinzen durch einen Lieutenant Governor. rung wacht jedoch darüber, dass keine der beiden Landessprachen unterdrückt wird. Der überwiegende Teil der französischsprachigen Bevölkerung lebt in der Provinz Québec, hier erfolgt die Korrespondenz mit Amtstellen in der Regel in Französisch. In New Brunswick beträgt der Anteil der Francophonen noch 30%. In den übrigen Gebieten Kanadas wird englisch gesprochen. Info Offizielle Sprachen: www.canadianheritage.gc.ca >Publications RELIGION Es herrscht Glaubensfreiheit; Staat und Kirche sind getrennt. Ca. 46 % der Einwohner sind römischkatholisch, rund 36 % protestantisch. Daneben gibt es viele andere religiöse Gemeinschaften. Regierung: Das Land wird von einem Ministerkabinett regiert, dem ein Premierminister vorsteht. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament, das aus zwei Kammern besteht (Senat=105 Mitglieder nach Regionen, und Repräsentantenhaus=308 Mitglieder nach Bevölkerungszahl der Provinzen). Hauptstadt: Ottawa Anzahl Religionsangehörige (2001): römisch-katholisch protestantisch andere christliche muslimisch jüdisch 12,9 Mio. 8,7 Mio. 1,3 Mio. 580'000 330‘000 Info Statistics/Statistique Canada: www.statcan.ca WÄHRUNG Kanadischer Dollar (CAD) zu 100 Cents Info Government/Gouvernement: www.gc.ca Noten: 5, 10, 20, 50 und 100 CAD Münzen: 1, 5, 10, 25 und 50 Cents, 1 und 2 CAD BEVÖLKERUNG Einwohnerzahl: 32,5 Mio. (Volkszählung 2006), über 60% davon leben in den Provinzen Québec und Ontario Ausländeranteil: 2001 gaben 5,4 Mio. Personen an, nicht in Kanada geboren zu sein. In Ontario beträgt der „Ausländeranteil“ rund 50%, in Québec 13%. Rund 10% der kanadischen Bevölkerung sind europäischer, 2,5% asiatischer Abstammung. Ca. 800'000 Einwohner/innen gaben an, direkt von der Urbevölkerung abzustammen (davon 70% Indianer, 25% Mischlinge, 5% Inuits). Info Currency Converter: www.oanda.com Info Royal Mint of Canada: www.mint.ca ELEKTRIZITÄT Netzspannung: 110 Volt/60 Hertz (Schweiz: 220 Volt/50 Hertz) Stecker/Steckdosen: Typ A und B Elektrische Geräte aus der Schweiz benötigen somit Transformer und Adapter, damit sie einwandfrei funktionieren. Info Statistics Canada/Statistique Canada: www.statcan.ca Info World Electric Guide: www.kropla.com SPRACHEN MASSE Kanada hat zwei Landessprachen: Rund 60% der Bevölkerung sprechen englisch, rund 23% französisch, 14 % sind gemäss eigenen Angaben zweisprachig. Die Provinzen sind im Prinzip frei, nur eine Amtssprache zu benutzen. Die Bundesregie- Seit 1971 gilt in Kanada offiziell das metrische System (wie in der Schweiz). Im Lebensmittelhandel sind die alten Gewichts- und Hohlmasse aber noch gebräuchlich. LAND UND LEUTE SEITE 4 Gewichte: 1 ounce=28,35g 1 pound (16 ounces)=0,454 kg 1 hundredweight (112 pounds)=50,8 kg 1 ton = 2240 pounds=1016, 1 kg Hohlmasse: 1 UK pint (20 fluid ounces)=0,568 l 1 UK quart (2 pints)=1,137 l 1 UK gallon (4 quarts)=4,546 l Häfen: Die Grossen Seen sind über den St. Lorenz-Seeweg mit dem Atlantik verbunden. Passagierschiffe aus Europa laufen nur in Montreal an. Info Transport Canada: www.tc.gc.ca Info VIA Rail Canada: www.viarail.ca Info Air Canada: www.aircanada.com Achtung: In den USA haben pint, quart und gallon ein anderes Volumen. ZEITVERSCHIEBUNG Kanada hat sechs verschiedene Zeitzonen: Neufundland-Zeit (Ostprovinzen, Teil Neufundland) -4,5 h Atlantik-Zeit (Teil Québec, Teil Neufundland) -5 h Ost-Zeit (Teil Ontario, Teil Québec, Nunavut) -6 h Zentral-Zeit (Teil Saskatchewan, Manitoba, Teil Ontario) -7 h Mountains-Zeit (Northwest-Territories, Alberta) -8 h Pazifik-Zeit (Yukon, Britisch Kolumbien) -9 h In Kanada gilt die Sommerzeit vom März bis November (rund 6 Wochen länger als in der Schweiz). Info Zeitzonen: www.weltzeituhr.com VERKEHR Internationale Flughäfen: Calgary, Edmonton, Gander, Halifax, Hamilton, Montreal (2), Ottawa, Québec, St. John’s, Thunder Bay, Toronto, Vancouver, Victoria, Winnipeg. Die meisten Interkontinentalflüge gehen von Toronto und Montreal (Dorval) aus. Swiss fliegt nonstop von Zürich nach Montreal. Intercity: Personenwagen und Fernbusse sind die häufigsten Verkehrsmittel. Kanada hat ein gut ausgebautes Netz von Highways (Autobahnen), besonders im Süden und Südosten. Der TransCanada-Highway führt von St. Johns bis Vancouver. Die staatliche VIA Rail Canada betreibt ein weitläufiges Eisenbahnnetz sowie dreimal wöchentlich die transkontinentale Strecke TorontoVancouver. Regional: Jede Region verfügt über ein ausgedehntes Busnetz. 9 Eisenbahngesellschaften und 75 Fluggesellschaften sorgen für regionale Verbindungen. LAND UND LEUTE SEITE 5 EINREISE UND AUFENTHALT täten ist es jedoch erlaubt, auf dem Campus zu arbeiten. In manchen Provinzen können Studierende sogar eine Arbeitsbewilligung beantragen. Kanada unterhält in der Schweiz zwar eine Botschaft und ein Konsulat, diese behandelt jedoch keine Einreise- und Aufenthaltsbegehren. Visaanträge von Schweizer Staatsangehörigen werden von der kanadischen Botschaft in Paris bearbeitet (Adresse siehe unter "Botschaften und Konsulate"). Info Studying in Canada: www.cic.gc.ca und www.cicic.ca Info Universities and Colleges: www.aucc.ca und www.studyincanada.com Die kanadische Immigrationsbehörde Citizenship and Immigration Canada (CIC) bietet zahlreiche Internetseiten an mit nützlichen Informationen für Neuankömmlinge: Als Au Pair (aide familiale/live-in caregiver) gelten Personen, die Kinder, Betagte oder Behinderte in Privathaushalten betreuen. Achtung: Wer als caregiver in Kanada tätig sein möchte, muss praktische Erfahrungen oder eine Ausbildung in der Kinder-, Betagten- oder Invalidenbetreuung vorweisen können. Info Citizenship and Immigration Canada (CIC): www.cic.gc.ca/english/newcomer/guide STUDIERENDE Wenn Sie im Rahmen eines Kurzaufenthaltes (sechs Monate oder weniger) in Kanada studieren wollen, benötigen Sie keine besondere Aufenthaltsbewilligung. Wir empfehlen jedoch, eine Aufenthaltsbewilligung als Studierende/r einzuholen. Damit können Sie Ihren Studienaufenthalt über sechs Monate hinaus verlängern, und den Antrag dafür bei CIC in Kanada selber stellen. In Québec benötigen ausländische Studierende zusätzlich die Zustimmung der MRCI-Provinzbehörde (CAQ=Certificat d’acceptation du Québec). Es muss mit einer Bearbeitungsfrist von mindestens 6 Monaten gerechnet werden, in Québec kann die Bearbeitung noch länger dauern. AU PAIR (CAREGIVER) Wer zwei Jahre lang als caregiver in Kanada tätig war, kann eine Daueraufenthaltsbewilligung (permanent residence) beantragen. Info Caregiver-Programm: www.cic.gc.ca/english/pub/caregiver Info Aufenthalt verlängern: www.cic.gc.ca/english/visit Info Kanadische Botschaft in Paris: www.international.gc.ca >Embassies and consulates STAGIAIRES (TRAINEES) Die Schweiz und Kanada haben am 5. Dezember 1979 ein Abkommen über den Austausch von Stagiaires getroffen und dieses mit Vereinbarung vom 6. Februar 2007 erweitert. Studierende müssen einen Studienplatz in Kanada nachweisen können und bestätigen, dass sie das Land danach wieder verlassen. Sie müssen überdies belegen können, dass sie für den eigenen Lebensunterhalt und jenen von Familienmitgliedern aufkommen können. (Die Einwanderungsbehörde berücksichtigt die Angaben der Universitäten, ansonsten wird von einem Betrag von CAD 10'000 für 12 Monate ausgegangen, Studiengebühren nicht mitgerechnet). Danach können junge Schweizer Berufsleute, die eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren vorweisen können und ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern möchten, sowie Studierende, die einen Arbeitsaufenthalt als Bestandteil ihrer Ausbildung absolvieren möchten, eine kanadische Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die Dauer von maximal 18 Monaten erhalten. Altersgrenze: 18-35 Jahree. In den meisten Provinzen gilt die staatliche Krankenversicherung nicht für ausländische Studierende und deren Familien. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Einreise bei der Hochschule Ihrer Wahl, wie Sie sich versichern können. Bei gewissen Stipendien ist die Krankenversicherung inbegriffen. Achtung: Die Anstellung muss im erlernten Beruf resp. im Studiengebiet erfolgen. Eine Teilzeitbeschäftigung und die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. Stagiaires müssen nach orts- und berufsüblichen Ansätzen entlöhnt werden. Für die Anerkennung und Einstufung von Zeugnissen und Diplomen ist das Canadian Information Centre for International Credentials/Centre d’information canadien sur les diplômes internationaux (CICIC) zuständig, welches auch bei anderen Fragen weiterhilft. Info Als Stagiaire nach Kanada: www.swissemigration.ch >Stagiairesprogramme Info Landwirtschaftspraktika: www.agroimpuls.ch Ausländische Studierende dürfen im Prinzip keine bezahlte Arbeit annehmen. An gewissen Universi- Wer als Ausländer/in in Kanada einer befristeten Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, benötigt in EINREISE UND AUFENTHALT ARBEITNEHMER/INNEN SEITE 6 der Regel eine Arbeitsbewilligung. Bestimmte Berufsgattungen sind davon ausgenommen (diplomatisches Personal, Geschäftsleute, Medienleute, Artist/innen, Militärpersonen etc.). Ausländische Arbeitnehmer/innen benötigen ein Anstellungsschreiben oder einen Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber muss zudem eine Bestätigung der kanadischen Arbeitsmarktbehörde Human Resources and Skills Development Canada (HRSD) einholen, dass die betreffende Stelle mit einem/r Ausländer/in besetzt werden darf. Erst damit kann bei einer offiziellen kanadischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) eine entsprechende Aufenthaltsund Arbeitsbewilligung beantragt werden. Info Working Temporarily in Canada: www.cic.gc.ca/english/work Info Arbeitsmarktbehörde: www.hrsdc.gc.ca >Policies & Programs IMMIGRATION Bewilligungen für Daueraufenthalte werden nach einem Punktesystem erteilt. Gut qualifizierte Berufs- und Businessleute sowie Familienangehörige von kanadischen Staatsbürger/innen haben die besten Chancen, als Immigrants anerkannt zu werden. Québec und andere Provinzen haben zusätzlich noch besondere Immigrationsprogramme. Wer eine Daueraufenthaltsbewilligung beantragen oder in Kanada arbeiten will, muss sich auf eigene Kosten einer ärztlichen Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der kanadischen Botschaft unterziehen. Berufstätigkeit: Die Kategorie Skilled Worker/travailleurs qualifiés ist für Personen vorgesehen, die ohne die Unterstützung eines sponsors/parrain, aufgrund ihrer eigenen Leistung, nach Kanada einwandern möchten. Voraussetzung ist eine Kombination aus Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen, persönlicher Eignung sowie anderen Faktoren, welche alle nach Punkten bewertet werden. Viele Punkte gibt es für berufliche Fähigkeiten, welche im kanadischen Arbeitsmarkt gefragt sind. Die Ausübung mancher Berufe ist auf Provinzebene geregelt. und Grosseltern. Diese können als sponsor/parrain auftreten und sich an ein Canada Immigration Centre/Centre d’immigration Canada wenden. Rentner/innen: Für Rentner/innen gibt es kein spezielles Visum. Wer den Ruhestand in Kanada verbringen will, muss ein Leumundszeugnis vorlegen, sowie einen guten Gesundheitszustand und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können. Renter/innen müssen sich in einer bestimmten Kategorie (Family Class, Independant Class, Business Class) bewerben und ein FragenInterview bestehen. Der betreffende Visabeamte entscheidet alleine. Québec: Die Provinz Québec wendet eigene Kriterien und Rahmenbedingungen für die Auswahl von Immigrant/innen an. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt jedoch in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Personen, die sich in Québec niederlassen möchten, können sich an ein Québec immigration office wenden. Inhaber/innen von Daueraufenthaltsbewilligungen erhalten eine Permanent Residence Card. Die PR Card ersetzt die alte Bescheinigung IMM 1000 und muss bei jeder Einreise vorgewiesen werden. Info Immigration to Canada: www.cic.gc.ca/english/immigrate Info Skilled Workers Program: www.cic.gc.ca/english/skilled Info Immigrate to Québec: www.immigrationQuébec.gouv.qc.ca IMPFUNGEN Für Schweizer Staatsangehörige sind keine Impfungen vorgeschrieben. Info Impfempfehlungen: www.safetravel.ch Info Canadian Immunization Guide: www.phacaspc.gc.ca/im/index.html ZOLLVORSCHRIFTEN Devisen: Beträge (Bargeld, Cheques, Wertschriften etc.) von mehr als CAN 10'000 müssen an der Grenze deklariert werden. Selbständige: Kanada ist an der Einwanderung erfolgreicher Unternehmen interessiert, welche einen Beitrag zum wirtschaftlichen und kulturellen Wohl des Landes leisten und Arbeitsplätze schaffen. Es gibt drei Kategorien von Business Class/gens d’affaires: Unternehmer, Investoren und Selbständige. Umzugsgut: Persönliches und gebrauchtes Haushaltsgut (inkl. Motorboote und Anhänger) kann zollfrei eingeführt werden. Die Zollbehörden verlangen jedoch einen Nachweis des Besitzes und des Gebrauchs (Kaufquittungen etc.). Geleaste Gegenstände müssen verzollt werden. Familienzusammenführung: Wer in Kanada nahe Familienangehörige hat, kann sich in der Kategorie Family Class/regroupement familial bewerben. Als nahe Familienangehörige gelten: Lebenspartnerin oder -partner, Ehegattin oder -gatte sowie Eltern- Haustiere: Für Hunde und Katzen, die älter als drei Monate sind, muss die Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes (in Englisch oder Französisch) vorgelegt werden, aus welcher Art, Geschlecht und Alter des Tieres hervorgehen (Ohrmarken genügen nicht). Sie müssen innerhalb der letzten drei Jahre EINREISE UND AUFENTHALT SEITE 7 gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfstoff angeben!). In Kanada gilt das Internationale Artenschutzabkommen zum Schutz von gefährdeten Pflanzen und Tieren (CITES). Motorfahrzeuge: Ausserhalb von Nordamerika produzierte Fahrzeuge, die weniger als 15 Jahre alt sind, unterliegen strengen Importbestimmungen (Reinigung, Umrüstung, Vorführen etc.). Info Kanadischer Zoll: www.cbsa-asfc.gc.ca/travel Info Haustiere: www.inspection.gc.ca >Pets import Info Motorfahrzeuge: www.tc.gc.ca >Road safety >Importing a vehicle Konsularbezirk: Provinzen Alberta und British Columbia, sowie die Territorien Nord-West und Yukon Kanadische Vertretungen für die Schweiz: ! Kanadische Botschaft Kirchenfeldstrasse 88 Postfach CH-3005 Bern 6 Tel.: 031 357 32 00 Fax: 031 357 32 10 Mail: [email protected] Web: www.dfait-maeci.gc.ca/canadaeuropa/switzerland/ Visaanträge: BOTSCHAFTEN UND KONSULATE Schweizer Vertretungen in Kanada: ! Embassy of Switzerland 5 Marlborough Avenue Ottawa, ON K1N 8E6 Canada Tel.: 001 613 235 18 37 Fax: 001 613 563 13 94 Mail: [email protected] Web: www.eda.admin.ch/canada Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr ! Schweizerisches Generalkonsulat 1572 Avenue Dr Penfield Montréal, QC, H3G 1C4 Canada Tel.: 001 514 932 71 81/82 Fax: 001 514 932 90 28 Mail: [email protected] Web: www.eda.admin.ch/canada Öffnungszeiten: Mo-Do 9-13 Uhr, Fr 9-12 Uhr Konsularbezirk: Provinzen Québec, New Brunswick, Nova Scotia, Prince-Edward Island, Neufundland und Labrador sowie die Inseln Baffin und Bahamas ! Schweizerisches Generalkonsulat 154 University Avenue Suite 601 Toronto, ON, M5H 3Y9 Canada ! Ambassade du Canada Section de l'immigration et des visas 35, avenue Montaigne F-75008 Paris/France Tel.: 0033 1 44 43 29 16 Fax: 0033 1 44 43 29 93 Web: www.dfait-maeci.gc.ca/canadaeuropa/france/menu-fr.asp Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-11 Uhr SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE Ende 2006 waren bei den Schweizer Vertretungen gemeldet/immatrikuliert: Total , davon - Doppelbürger/innen - Frauen - Männer - Kinder/Jugendliche - Stimm- und Wahlberechtigte 36'374 25’737 15'848 13'479 7'047 3'560 Es gibt in Kanada eine Reihe von Schweizer Vereinen und Clubs. Kontaktadressen vermitteln die Schweizer Vertretungen in Kanada oder die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in Bern. Info Auslandschweizer-Organisation (ASO): www.aso.ch oder Tel. 031 356 61 00 Tel.: 001 416 593 53 71 Fax: 001 416 593 50 83 Mail: [email protected] Web: www.eda.admin.ch/canada Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-13 Uhr Konsularbezirk: Provinzen Ontario, Manitoba, Saskatchewan und Territorium Nunavut ! Schweizerisches Generalkonsulat World Trade Centre 790-999 Canada Place Vancouver, BC, V6C 3E1 Canada Tel.: 001 604 684 22 31 Fax: 001 604 684 28 06 Mail: [email protected] Web: www.eda.admin.ch/canada Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-13 Uhr EINREISE UND AUFENTHALT SEITE 8 LEBEN IN KANADA schriften entsprechend ausgerüstet werden müssen. WOHNEN In den Grossstädten können die HaftpflichtVersicherungsprämien dreimal höher sein als auf dem Land. Mieten: Die Mietzinsen sind je nach Gegend und Zentrumsnähe unterschiedlich. Die Kosten für Heizung, Wasser und Strom sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten. Da die kanadischen Winter sehr kalt sind, können diese Kosten beträchtlich sein. Kaufen: Vielfach wird der Erwerb von Wohneigentum bevorzugt. Ausländer/innen können ohne weiteres Land und Immobilien kaufen. Es besteht ein grosses Angebot an Objekten. Es wird dringend empfohlen, nebst einem Makler einen AACIImmobilienschätzer (Accredited Appraiser Canadian Institute) beizuziehen. Kauf- oder Vorverkaufsverträge sollten von einem unabhängigen Anwalt geprüft werden. Die Land Transfer Tax (Handänderungssteuer) ist von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Info Kanadische Fahrausweise: www.tc.gc.ca/road/provinces.htm SCHWEIZER MEDIEN Radio und TV: Die Programme der SRG können in Kanada nicht empfangen werden, gewisse Sendungen werden im Internet verbreitet. Schweizer Zeitungen sind kaum erhältlich. Der französische Sender TV5 kann über Kabel empfangen werden und strahlt das Téléjournal von TSR aus. Presse: Schweizer Zeitungen sind kaum zu finden. Info Swissinfo: www.swissinfo.org Info Schweizer Revue: www.revue.ch Info Schweizer Zeitungen: www.zeitung.ch Info Finding a place to live: www.cic.gc.ca/english/newcomer Info AAIC-Immobilienschätzer: www.aicanada.ca EINBÜRGERUNG SCHULEN Schulsystem: Die öffentlichen Schulen unterstehen den Provinzverwaltungen. Schulpflicht: je nach Provinz ab 5. oder 6. Altersjahr bis zum 16. oder 18. Altersjahr. Der Unterricht ist an allen Primarund fast allen Sekundarschulen unentgeltlich. Die Programme entsprechen ungefähr denjenigen in den USA und Grossbritannien. Internationale Schulen: Es gibt in Kanada keine Schweizerschule, jedoch eine deutsche Schule (in Montreal) und zehn französische. Info Deutsche Schule: www.avh.montreal.qc.ca Info Ecoles françaises: www.aefe.diplomatie.fr/guide.php Info Independent Schools: www.cais.ca AUTOFAHREN Mit einem Schweizer Fahrausweis darf höchstens drei Monate gefahren werden, dann muss er umgetauscht oder eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden, je nach Provinz. Entsprechende Abkommen hat die Schweiz mit den Provinzen Ontario, Saskatchewan, Britisch Kolumbien, Alberta, Québec und Prince Edward Island geschlossen (mit den anderen Provinzen wird noch verhandelt). Die Einfuhr eines Wagens lohnt sich in der Regel nicht, da keine Zollermässigungen gewährt werden und importierte Fahrzeuge den kanadischen Vor- LEBEN IN KANADA Das kanadische Einbürgerungsrecht ist sehr liberal: Personen mit einwandfreiem Leumund, die im Besitz einer Permanent Residence (Daueraufenthaltsbewilligung) sind, können schon nach 3 Jahren die kanadische Staatsbürgerschaft beantragen. Kinder unter 18 Jahren können vereinfacht eingebürgert werden. Doppelbürgerrechte sind möglich. Bewerber/innen zwischen 18 und 59 Jahren müssen einen Test mit Fragen über Kanada bestehen. Info How to become a Canadian Citizen: www.cic.gc.ca/english/citizen LEBENSKOSTEN Das Leben in Kanada ist billiger als in der Schweiz: Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) rechnet für Montreal und Toronto mit einem Lebenskostenindex von 96,1 resp. 95,6 (Bern=100), Stand: September 2006 Info Lebenshaltungskosten: www.swissemigration.ch >Länderinformationen Info UBS-Studie „Preise und Löhne rund um die Welt“: www.ubs.com/g >in der Schweiz>Research Info Statistics Canada: www.statcan.ca STEUERN Kanada hat ein ähnliches Steuersystem wie die Schweiz. Natürliche Personen müssen jedes Jahr bis spätestens Ende April eine Steuererklärung SEITE 9 ausfüllen. Für den Unterhalt von Kindern, Auszubildenden, Betagten und Behinderten geleistete Beträge sowie Krankheitskosten können vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Für das Jahr 2004 betrug die federal tax (Bundessteuer) 22% (für steuerbare Einkommen ab CAD 35'000), resp. 26% (für Einkommen ab CAD 70'000) resp. 29% (für Einkommen über CAD 113'804). Beiträge des Canada Child Tax Benefit CCTB resp. National Child Benefit NCB sind steuerfrei. Mit Ausnahme der Provinz Québec, die ein besonderes Steuersystem anwendet, betragen die von den Provinzen erhobenen Steuern rund 55 % der Bundessteuer. Seit dem 5. Mai 1997 besteht zwischen der Schweiz und Kanada ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen. Info Canada Revenue Agency: www.ccra-adrc.gc.ca Info Doppelbesteuerung: www.estv.admin.ch >Themen >Internationales Steuerrecht SOZIALVERSICHERUNGEN Das kanadische Gesundheits- und Sozialwesen besteht aus den regionalen Sozialversicherungssystemen der Provinzen und Territorien, welche nur vereinzelt obligatorisch sind. Einige Programme unterstehen direkt dem nationalen Ministerium für Human Resources Development (HRDC) und dem nationalen Gesundheitsministerium Health Canada. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine dem Schweizerischen AHV-Ausweis vergleichbare Karte mit einer Social Insurance Number (SIN), welche auf Postämtern und bei allen HRDC-Büros beantragt werden kann. Info Health Services in Canada: www.hc-sc.gc.ca KRANKENVERSICHERUNG Das kanadische Gesundheitswesen hat ein hohes Niveau und wird mit Steuergeldern, Gebühren und Monatsprämien (Alberta und BC) finanziert. In allen Provinzen/Territorien gibt es Krankenpflegeund Spitalversicherungen. Die Aufnahmebedingungen unterscheiden sich je nach Provinz oder Territorium. In Ontario, British Columbia, New Brunswick und Québec erhalten Immigrant/innen erst nach 90 Tagen eine Medical Insurance Card ("Care card"). In der Regel müssen eine Geburtsurkunde, der Reisepass, das Einreisevisum (Record of landing) und die Aufenthaltsbewilligung (Confirmation of permanent residence oder Permanent Residence Card) vorgelegt werden. Private Versicherungen bieten Spitalversicherungen für Personen an, die sofort versichert sein möchten. Info Care Cards: www.cic.gc.ca ALTERSVORSORGE Der Canada Pension Plan (CPP) ist eine beitragspflichtige Rentenversicherung. Sie ist für Arbeitnehmer/innen ab dem 18. Lebensjahr obligatorisch und wird paritätisch finanziert, der Arbeitnehmerund Arbeitgeberbeitrag beträgt je 4,95% (Stand: 2005). Der CPP leistet Altersrenten, Invaliditätsrenten, Hinterbliebenenrenten, Kinder- und Waisenrenten und Sterbegelder. Bezugsberechtigt sind Personen, die zehn Jahre in Kanada niedergelassen waren und mindestens 3 Jahre Beiträge geleistet haben. Québec hat eine eigene Rentenversicherung, den Québec Pension Plan/Régie des rentes Québec. Die Old Age Security Pension (OAS) ist eine monatliche Grundrente, welche allen Personen ab 65 Jahren zusteht, ungeachtet von Beitragsleistungen und der Höhe des früheren Einkommens. Wer SOZIALVERSICHERUNGEN SEITE 10 mindestens 10 Jahre in Kanada Wohnsitz hatte, kann OAS beantragen. ARBEITEN IN KANADA Kanada und die Schweiz haben 1994 ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. In der Schweiz geleistete AHV/IV-Beiträge werden in der OAS und im CPP angerechnet. WIRTSCHAFT Der Canada Assistance Plan (CAP) und das Guaranteed Income Supplement (GIS) sind staatliche Ergänzungen zum CPP und zur OAS, vergleichbar mit den Ergänzungsleistungen der Schweizerischen AHV/IV. Sie müssen speziell beantragt werden und sichern Rentenbezüger/innen ein gewisses Mindesteinkommen. Einige Provinzen/Territorien bieten zusätzlich eigene Ergänzungsprogramme an (Steuerabzug, Wohngeld etc.). Freiwillige AHV: Schweizer Staatsangehörige im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen der Freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beitreten. Weitere Informationen erteilt die AHV-Ausgleichskasse in Genf. Info CPP und OAS: www.hrsdc.gc.ca >Policies & Programs Info Régie des rentes Québec: www.rrq.gouv.qc.ca >La retraite Info Sozialversicherungsabkommen: www.bsv.admin.ch >Themen >Internationales >Abkommen Info AHV im Ausland: www.ahv.ch >Merkblätter UNFALLVERSICHERUNG Die Berufsunfallversicherungen (Workers Compensation boards) sind regional organisiert und werden ganz von den Arbeitgebern getragen. Die voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/innen der angeschlossenen Berufssparten resp. deren Angehörige sind automatisch versichert. Info Workers Compensation Boards: www.awcbc.org BIP: 2003 war ein schwieriges Jahr (Irakkrieg, SARS-Epidemie, Währungsaufwertung gegenüber US-Dollar). Aber Kanadas Wirtschaft ist modern, dynamisch und gesund. Das Bruttoinlandprodukt wächst seit 12 Jahren. Die Staatsrechnung ist seit acht Jahren positiv, mit den Überschüssen werden Schulden getilgt. Als Basis dient ein nahezu unerschöpflicher Rohstoffreichtum (Erdgas, Erdöl, Holz, Wasser). BIP (Mia. USD) BIP/Einwohner (USD) Wachstumsrate (in % des BIP) Inflationsrate (%) 2004 993,4 31'111 3,3 1,8 2005 1130,2 35064 2,9 2,2 Sektoren: Kanadas Volkswirtschaft hat in den letzten 10 Jahren einen Strukturwandel von der Rohstoff- und Agrarwirtschaft zu Hightech und Dienstleistungen vollzogen. Die Provinzen Ontario und Québec haben die grösste Wirtschaftskraft. Fast 70% des BIP werden mit Dienstleistungen erarbeitet (Banken, Versicherungen, Tourismus usw.), die verarbeitende Industrie trägt 17% bei (v.a. Automobile und Flugzeuge, Lebensmittel, Holz und Papier), der Bausektor und die Rohstoffgewinnung je 6% und die Landwirtschaft 2% (v.a. Getreide). Handelsbeziehungen: Die kanadische Wirtschaft ist exportorientiert (41% des BIP) und eng mit den USA verflochten (86% der Exporte und 61% der Importe). Die Schweiz hat im Jahr 2005 Waren im Wert von CHF 807 Mio. importiert, die Exporte beliefen sich auf CHF 2256 Mio. Info Canada Economy: http://canadianeconomy.gc.ca Info Industry Canada: http://strategis.ic.gc.ca Info Seco-Länderinformationen: www.seco.admin.ch >Themen >Aussenwirtschaft ARBEITSLOSENVERSICHERUNG Die staatliche Employment Insurance ist obligatorisch. Versichert sind Jahreslöhne bis maximal CAD 39'000. 2005 betrug der Arbeitnehmerbeitrag 1,95% des Bruttolohnes, der Arbeitgeberbeitrag 2,73%. Bezugsberechtigt sind Personen, die 910 Arbeitsstunden (=ca. 20 Wochen) vorweisen können. Sie erhalten 55% des vorherigen Verdienstes, maximal 45 Wochen lang. Die Employment Insurance umfasst auch eine Mütter-/Elternschaftsbeihilfe resp. Taggeldversicherung für Personen, die teilweise arbeitslos sind. Info Employment Insurance: www.hrsdc.gc.ca >Policies & Programs ARBEITSMARKT Der kanadische Arbeitmarkt ist sehr dynamisch und entwickelt sich positiv. Für 2006 und 2007 wird mit einem weiteren Rückgang der Arbeitslosenquote gerechnet. Veränderte Prioritäten in der kanadischen Einwanderungspolitik haben dazu geführt, dass es auch in diesem klassischen Einwanderungsland nicht mehr so einfach ist, eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung zu erhalten. Die Zahl der Immigrant/innen aus Europa ist seit Jahren rückläufig. Info Foreign Workers: www.hrsdc.gc.ca >Policies & Programs Info Labour market: www.labourmarketinformation.ca ARBEITEN IN KANADA SEITE 11 STELLENSUCHE Die kanadischen Arbeitsämter sind bei der Stellensuche sehr hilfsbereit. Auch private Stellenvermittler bieten per Internet eine Fülle von Hilfsangeboten an. Info Job Bank: http://jobbank.gc.ca >Job search Info Kanadische Zeitungen: www.onlinenewspapers.com/canada.htm STELLENBEWERBUNG Nur cover letter (Bewerbungsschreiben) und resume (Berufserfahrung und Qualifikation), in fehlerfreiem Englisch (für Québec: fehlerfreies Französisch): • Schreiben Sie unverblümt, wieso sich ein Arbeitgeber für Sie entscheiden soll, warum Sie sich gerade für dieses Unternehmen bewerben, und was Sie der Firma bringen werden. Gern gesehen wird auch, wenn Sie ihre ambitions (Berufsziele) angeben. • Listen Sie ihre Berufserfahrungen auf, mit Betonung der für den betreffenden Job relevanten Punkte. • Achtung: Persönliche Details wie Zivilstand, Religion und Hobbies etc. gehören nicht in den resume, er enthält auch kein Foto und wird nicht unterschrieben. • Es werden keine Arbeitszeugnisse eingereicht. • Referenzen: Vermerken Sie nur, dass Sie diese bei Bedarf gerne vorweisen werden. In Nordamerika werden mehr als die Hälfte der offenen Stellen online publiziert, Bewerbungen per E-Mail sind also völlig normal. Die Arbeitgeber schätzen engagierte Mitarbeiter/innen, fragen Sie darum nach ein paar Tagen telefonisch nach, ob die Bewerbung eingegangen ist und die richtige Person erreicht hat. Bei Interesse wird der Arbeitgeber dann Arbeits- und Abschlusszeugnisse anfordern. geht, wieviele Jahre (einschliesslich Lehrzeit) der Beruf ausgeübt wurde, sowie eine allfällige Empfehlung des schweizerischen Berufsverbandes. Info Worker information: www.jobsetc.ca >Workers LÖHNE Die Löhne in den verschiedenen Berufen schwanken je nach Ausbildung und Erfahrung des Einzelnen zu sehr, als dass allgemein gültige Angaben gemacht werden könnten. Info Wages & salaries: www.labourmarketinformation.ca Info Löhne und Gehälter in Nordamerika: www.salariesreview.com (kostenpflichtig) SELBSTÄNDIGKEIT ! Swiss Canadian Chamber of Commerce (Ontario) 154 University Avenue Suite 601 Toronto, ON, M5H 3Y9 Canada Tel.: 001 905 278 1779 Fax 001 905 271 0304 Mail: [email protected] Web: www.swissbiz.ca/ ! Swiss Canadian Chamber of Commerce (BC) 790-999 Canada Place Vancouver, BC, V6C 3E1 Canada Tel.: 604-688-7947 Fax: 604-982-3251 Mail: [email protected] Web: www.swisscanadianchamber.com Info Canadian-Swiss Chamber of Commerce: www.canswiss.ch Info Job Search Tips: www.jobbank.gc.ca ARBEITSBEDINGUNGEN Berufsverbände und unions (Gewerkschaften) spielen immer noch eine wichtige Rolle. In den meisten Grossfirmen sind die Arbeitnehmer/innen organisiert. Es empfiehlt sich, das schweizerische Berufsabschlusszeugnis ins Englische (für die Provinz Québec: ins Französische) zu übersetzen und kurz zu kommentieren. Bewerber/innen, die belegen können, dass sie den Provinzvorschriften über die Ausübung ihres Berufes genügen oder Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises sind, werden normalerweise nach einer Wartefrist von drei bis sechs Monaten in die Gewerkschaft aufgenommen. Nützlich sind auch Dokumente in englischer oder französischer Sprache, aus denen hervor- ARBEITEN IN KANADA SEITE 12 ARBEITEN IN KANADA SEITE 13 Bundesamt für Migration (BFM) mit freundlicher Unterstützung von: Auslandschweizerdienst EDA Auslandschweizer-Organisation Integrationsbüro EDA/EVD Staatssekretariat für Wirtschaft Ihre Meinung interessiert uns: Was halten Sie von dieser Publikation? Welche Abschnitte waren für Sie besonders nützlich? Auf welche Themen könnte man verzichten? Was fehlt? Schreiben Sie an: [email protected] KANADA_AK_D.DOC © BFM / A+S 2007