- Sparkasse KölnBonn
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Bitte Datum im Format TTMMJJJJ erfassen. s Sparkasse KölnBonn Kundenberater: BrokerageDepot - Zusatzvereinbarung (zu einem bestehenden Depot bei der Sparkasse KölnBonn) Telefon-Nr.: Ich/Wir bitte(n) auf der Grundlage des Depotvertrages zu dem bereits bestehenden, nachfolgend genannten Depot, dieses auch im Wege von Sparkasse direkt (d.h. Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren ohne individuelle Beratung) nutzen zu können: Personen-Nr. Depot-Nr. Personendaten Depotinhaber 1 und 2 Titel, Vorname, Name Zusatzbezeichnung Sparkassen-BrokerageDepot Geburtsdatum Straße, Haus-Nr. (ggf. Adresszusatz/Empfängerergänzungsangaben) Geburtsort PLZ, Ort (Hauptwohnsitz) ggf. Geburtsname Titel, Vorname, Name Zusatzbezeichnung Sparkassen-BrokerageDepot Geburtsdatum Straße, Haus-Nr. (ggf. Adresszusatz/Empfängerergänzungsangaben) Geburtsort PLZ, Ort (Hauptwohnsitz) ggf. Geburtsname Zugangswege für die Nutzung von Sparkasse direkt (BrokerageDepot) ◄ per Telefon/Fax ◄ per Online-Banking Ausfertigung für die GKS Depotverrechnungskonto (bitte immer angeben) Bitte unbedingt die Konto-Nr. angeben! Für An- und Verkäufe, Fälligkeiten, Erträge und Kosten dient das folgende bestehende Giro-/Geldmarkt- bzw. Cash-Konto bei der Sparkasse KölnBonn Konto-Nr. Dieses Konto muss auf mindestens einen der oben genannten Depotinhaber lauten. Soweit das betreffende Depotverrechnungskonto nur auf einen der oben genannten Depotinhaber lautet, ist der andere bevollmächtigt, Wertpapierkäufe zulasten des Depotverrechnungskontos vorzunehmen. Beratungsverzicht Das Brokerage-Angebot wendet sich nur an den gut informierten bzw. erfahrenen und selbstständig handelnden Anleger. Eine Grundaufklärung über die Risiken bei Vermögensanlagen in Wertpapieren erfolgt durch Aushändigung/Übersendung einer entsprechenden Informationsbroschüre. Seitens Sparkasse direkt erfolgen keine individuelle Beratungsleistungen zu einzelnen Wertpapierorders oder bezüglich der Strukturierung des Depots. Die Sparkasse KölnBonn führt erteilte Wertpapierorders aus ("beratungsfreies Geschäft"). Der Depotinhaber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er bei der Nutzung des Brokerage-Angebotes auf jegliche individuelle Beratungsleistung sowie auf individuelle Hinweise und Empfehlungen zu einzelnen Wertpapieren verzichtet; ihm übersandte/zur Verfügung gestellte Informationen/Unterlagen, die über die allgemeine Aufklärung/Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes hinausgehen (z.B. Broschüren, Marktkommentare, Charts oder Analysen bzw. Musterdepots) stellen keine individuelle Beratungsleistung/Anlageempfehlung dar, sondern dienen lediglich der Erleichterung seiner (selbstständigen) Anlageentscheidungen. Der Depotinhaber versichert, Eigentümer aller in obigem Depot gebuchter Wertpapiere zu sein. Soweit Wertpapiere in ausländischer Währung verwahrt werden, erklärt der Depotinhaber ausdrücklich, dass Ertragszahlungen oder Kapitalbuchungen in der Depotwährung erfolgen sollen. Für die Ausführung von Aufträgen über Finanzinstrumente gelten die Ausführungsgrundsätze der Sparkasse KölnBonn. Insbesondere für die außerbörsliche Ausführung gilt folgende Regelung: Mit der Ausführung von Aufträgen über Finanzinstrumente auch außerhalb organisierter Märkte und multilateraler Handelssysteme ist der Depotinhaber ausdrücklich einverstanden. 290017In 08.15 Wertpapierdokumente Der Depotinhaber verzichtet - gemäß der gesonderten "Bedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs" - auf die papierhafte Bereitstellung seiner Wertpapierdokumente (Order-/Ertragsabrechnungen, HV-Belege, KV-Belege, Depotauszüge, soweit diese auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden können), wenn als Zugangsweg OnlineBanking vereinbart wurde. Diese Dokumente werden zeitnah (in der Regel 1-3 Tage) in das persönliches Postfach eingestellt und für 24 Monate bereit gehalten. Werden die Dokumente nicht innerhalb einer Abruffrist abgerufen, werden die Dokumente per Post zugesandt. Der Depotinhaber kann jederzeit die Bereitstellung seiner Wertpapierdokumente in Form des elektronischen Postfachs widersprechen. Hierzu ist ein schriftlicher Auftrag erforderlich, der in einer Geschäftsstelle der Sparkasse KölnBonn, per Brief oder über den Link www.sparkasse-koelnbonn.de/rueckstellung erteilt werden kann. In diesem Fall werden dem Depotinhaber die Wertpapierdokumente per Post zugestellt. Der Depotinhaber erklärt, die "Kundeninformation zur US-Quellensteuer" erhalten zu haben und ermächtigt die Sparkasse KölnBonn, falls erforderlich, zur Datenweitergabe an die US-amerikanische Finanzverwaltung. Aufzeichnung der Telefongespräche Der Depotinhaber willigt darin ein, dass alle von ihm mit dem Sparkasse direkt Center geführten Telefongespräche aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen werden für 5 Jahre (gem. § 34 WpHG) aufbewahrt und anschließend gelöscht. Zudem bestätigt der Depotinhaber, die Broschüre "Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen" zur Grundaufklärung über die Risiken bei Vermögensanlagen in Wertpapieren erhalten zu haben. Hinweis: Der Vertrag wird erst nach Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung (Legitimationsprüfung) für alle Verfügungsberechtigten (inklusive eventuell erforderlicher Handelsregisterauszüge) und schriftlicher Bestätigung der Depotumstellung bzw. BrokerageDepot-Freischaltung für die Nutzung von Sparkasse direkt im Rahmen des StartPaketes wirksam. Vorher ist die Nutzung des BrokerageDepots nicht möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben den hier getroffenen Vereinbarungen insbesondere auch die Bedingungen für Sparkasse direkt, die Bedingungen für das BrokerageDepot, die Regelungen im Preisverzeichnis für Sparkasse direkt, die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte, Bedingungen für Termingeschäfte, der Preisaushang der Sparkasse KölnBonn, die Bedingungen für Online-Banking, die Bedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs, die Bedingungen für das Telefon-Banking und ergänzend hierzu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse KölnBonn gelten. Insbesondere wird auf Ziffer 1.4 der Bedingungen für Wertpapiergeschäfte hingewiesen. Diese lautet: 1.4 Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen Die Sparkasse erhält im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, die sie mit Kunden über die Anteile an Investmentvermögen, Zertifikate oder strukturierte Anleihen, verzinsliche Wertpapiere und andere Finanzinstrumente abschließt, umsatzabhängige Zahlungen von Dritten (z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften, ausländische Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, einschließlich Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe), die diese an die Sparkasse für den Vertrieb der Wertpapiere leisten ("Vertriebsvergütungen"). Vertriebsvergütungen werden als einmalige und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt. Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an die Sparkasse geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsvergütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,1 und 3,5 % des Nennbetrages und bei verzinslichen Wertpapieren zwischen 0,1 und 2 % des Nennbetrages. Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung an die Sparkasse geleistet. Die Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p.a., bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p.a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p.a. Sofern auch beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren laufende Vertriebsvergütungen gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung in der Regel zwischen 0,1 und 1,5 % p.a. Einzelheiten zu den Vertriebsvergütungen für ein konkretes Wertpapier teilt die Sparkasse dem Kunden auf Nachfrage, im Fall der Anlageberatung unaufgefordert vor dem Abschluss eines Wertpapiergeschäftes mit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Sparkasse die von dem Dritten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen behält, vorausgesetzt, dass die Sparkasse die Vertriebsvergütungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere § 31d WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und die Sparkasse die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die Sparkasse auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste die Sparkasse - die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung auf alle zwischen der Sparkasse und dem Kunden geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt - die Vertriebsvergütungen an den Kunden herausgeben. Die genannten Bedingungen werden dem Kontoinhaber zur Verfügung gestellt. Datum/Unterschrift 1. Depotinhaber bzw. Geschäftsführer/Vorstände Datum/Unterschrift 2. Depotinhaber bzw. Geschäftsführer/Vorstände Kunden-Information über den weiteren Ablauf: Eine Durchschrift der vorliegenden BrokerageDepot-Zusatzvereinbarung haben Sie bereits erhalten. Als neuer Kunde von Sparkasse direkt gehen Ihnen in den nächsten Tagen noch die folgenden Unterlagen per Post zu: - Ihr persönliches Sparkasse direkt-StartPaket als Bestätigung der Depot-Umstellung bzw. BrokerageDepot-Freischaltung für Sparkassse direkt mit - einem aktuellen Sparkasse direkt-Preisverzeichnis sowie - einem Leitfaden mit Angaben über den Leistungsumfang von Sparkasse direkt und die bei der Erteilung von Aufträgen zu beachtenden Punkte - sofern Sie noch kein Kunde der Sparkasse KölnBonn waren: Ihr persönlicher "Anmeldename" als Teil des Sicherheitscodes Den Telefon-Zugangsweg können Sie - sofern vereinbart - nutzen, sobald Ihnen neben Ihrem persönlichen "Anmeldename" auch Ihre persönliche "Telefon-PIN" vorliegt. Diese wird Ihnen - bei erstmaliger Freischaltung des Zugangsweges - mit gesonderter Post zugesandt. Falls Sie dieses Depot (auch) für Online-Banking haben freischalten lassen, können Sie dieses Medium kurzfristig nach Erhalt des StartPaketes nutzen. Sollten Sie das Online-Banking erstmalig nutzen, können Sie hierüber Aufträge erteilen, sobald Ihnen die Software und/oder die Online-Banking-Anmeldedaten zugegangen sind und Sie die Änderung Ihrer Eröffnungs-PIN im Online-Banking-System veranlasst haben. Bedingungen zum S BrokerageDepot 1. Übernahme bestehender bzw. Erteilung von Vollmachten zur Nutzung von Sparkasse direkt Die Anzahl der Vollmachten bei Sparkasse direkt ist auf maximal zwei je BrokerageDepot begrenzt. Auch wenn bereits Vollmachten für das Depot bestehen, ist als Voraussetzung für die Nutzung von Sparkasse direkt eine gesonderte Vollmachtsvereinbarung sowie die Angabe des durch jeden Bevollmächtigten für sich ausgefüllten Formulars "Kundenangaben für Geschäfte in Finanzinstrumenten" erforderlich. Voraussetzung zur Erteilung einer neuen Vollmacht für die Nutzung von Sparkasse direkt ist ebenfalls eine gesonderte Vollmachtsvereinbarung sowie die Abgabe des durch jeden Bevollmächtigten für sich ausgefüllten Formulars "Kundenangaben für Geschäfte in Finanzinstrumenten". Diese Vereinbarung kann im Rahmen der Legitimationsprüfung zur Umstellung des Depots für die Nutzung von Sparkasse direkt in einer Vertriebsstelle der Sparkasse KölnBonn abgeschlossen werden. Hierzu ist sowohl die Anwesenheit des Depotinhabers als auch die der jeweils zu bevollmächtigten Person sowie die Vorlage deren Personalausweise bzw. Reisepässe erforderlich. 2. Zugangswege für die Nutzung von Sparkasse direkt Bei Fax bitte die Unterschrift(en) nicht vergessen und keinesfalls den Sicherheitscode auf dem Fax angeben. 3. Verfügungen An- und Verkäufe von Wertpapieren zu den BrokerageDepot-Konditionen (Einzelheiten hierzu sind im Preisverzeichnis der Sparkasse KölnBonn für Sparkasse direkt geregelt) können nur über die vereinbarten Zugangswege erfolgen. Selbstverständlich können für die Orderabwicklung auch die Vertriebsstellen der Sparkasse KölnBonn in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung dieser Wertpapierorders erfolgt dann zu den laut dortigem Preisaushang gültigen Konditionen für das Wertpapiergeschäft im Hause der Sparkasse KölnBonn. Eine Verfügung über den gesamten Depotbestand führt nicht automatisch zur Depotauflösung. Hierfür ist eine audrückliche schriftliche Kündigung des Depotinhabers erforderlich. Diese ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Das WP-Tageslimit beträgt 51.129,00 Euro. Die Sparkasse KölnBonn ist nicht verpflichtet, im Rahmen des Verfügungslimits liegende Vorgänge auszuführen, wenn das betreffende Konto oder Depot keine ausreichende Deckung oder keinen ausreichenden Kreditrahmen aufweist. 4. Besonderheiten bei der Ordererteilung zu Investmentfonds Bei Ordererteilung zu Investmentfonds muss sich die Sparkasse KölnBonn nach den unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten der jeweiligen Fondsgesellschaft (Kapitalverwaltungsgesellschaft) richten. Hierbei kann es auch zu kurzfristigen Änderungen seitens der Fondsgesellschaften kommen, auf die die Sparkasse KölnBonn keinerlei Einfluss hat. Daher ist die Angabe einer einheitlichen Uhrzeit je Geschäftstag für alle Fonds, bis zu der eine Order (zwecks Abrechnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt) bei der Sparkasse KölnBonn zur taggleichen Weiterleitung an die jeweilige Fondsgesellschaft vorliegen muss, leider nicht möglich. Die jeweiligen Besonderheiten zu den Annahmezeiten bei Ordererteilung in Köln-Fonds, Deka Investmentfonds sowie der Deka-Kooperationspartner können Sie im Sparkasse direkt-Center erfragen. Die Sparkasse KölnBonn behält sich vor, den Kaufauftrag nicht direkt mit der Gesellschaft abzuschließen, sondern selbst als Verkäuferin (zu den von der Deka Investment GmbH veröffentlichten Verkaufskursen des Abrechnungstages) zu liefern. Orders zu Fonds anderer Kapitalverwaltungsgesellschaften werden grundsätzlich taggleich zur Abrechnung an diese weitergeleitet, wenn der Ordereingang bei Sparkasse direkt eine entsprechend rechtzeitige Weiterleitung an die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft ermöglicht. Die individuellen Abrechnungsmodalitäten (z.B. Orderannahme, Fondsanteilspreisermittlung, Weiterleitung an die Gesellschaft) je Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie deren jeweiligen aktuellen Verkaufsprospekten entnehmen. Bei Investmentfonds können Orders zudem ausschließlich in Stück und unlimitiert erteilt werden. Besonderheiten bei börsengehandelten Investmentfonds (ETF) Bestimmte Investmentfonds werden nur bzw. auch über die Börse gehandelt. Bei Ordererteilung zu diesen Investmentfonds gelten die üblichen Börsenusancen. Die jeweilige Order kann in diesen Fällen auch limitiert sowie mit einer abweichenden Auftragsgültigkeit versehen werden. Kombination von Rabatten auf den Ausgabeaufschlag Eine Kombination von Rabatten (z.B. Vergünstigungen im Rahmen von Sparkasse direkt, Wiederanlagerabatte, Rabatte auf den Ausgabeaufschlag im Rahmen von Produktkombinationen) ist ausgeschlossen. 290017In 08.15 5. Sonstige Besonderheiten/Ausschlüsse Die Eröffnung von BrokerageDepots für Minderjährige ist ausgeschlossen. Gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung/"Und-Konto" ist ausgeschlossen.