Praktische Anmerkungen zur Infektiösen Anämie des Pferdes

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Praktische Anmerkungen zur Infektiösen Anämie des Pferdes
Praktische Anmerkungen zur Infektiösen Anämie des Pferdes
Prof. Dr. Dr. habil. Peter Thein
Zu den seit Mai dieses Jahres laufenden Untersuchungen zur Ermittlung der
Ursachen des Ausbruches der Equinen Infektiösen Anämie (ETA) in NRW und
ihrer weiteren Verbreitung seien einige praxisrelevante Fakten in Erinnerung
gebracht.
Diese Systemerkrankung der Equiden, die in Deutschland seit 1950 der
Anzeigepflicht unterliegt und seit Oktober 2010 durch die neu gefasste
Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer geregelt
ist, wurde in den letzten Jahren wiederholt durch Pferdetransporte aus dem
osteuropäischen Ausland, insbesondere dem endemisch verseuchten Rumänien
auch nach Deutschland eingeschleppt. Hand in Hand damit konnten
Unregelmäßigkeiten bezüglich der Kennzeichnungsverordnung (Equidenpass)
der Einhufer als begünstigend dafür rekonstruiert werden. Die eindeutige
Identifizierung aller, insbesonders importierter Pferde ist eine der
Voraussetzungen, um im gegebenen Fall der EIA eine epizootiologische
Rückverfolgung zu gewährleisten.
Die Erregerübertragung des die Infektion/ Krankheit auslösenden Lentivirus
geschieht in erster Linie über blutsaugende/ -fressende Fluginsekten, wie
Bremsen, Wadenstecher usw.. Das Virus wird von diesen Insekten lediglich
über kurze Entfernungen im vermehrungsfähigen Zustand übertragen, eine
Virusvermehrung in diesen Insekten findet nicht statt.
Hinsichtlich der auf die Virusübertragung folgenden Manifestation können drei
Verlaufsformen eintreten:
1. Akute EIA
2. Chronische EIA
3. Inapparente EIA
Das Problem aller drei Verlaufsformen ist, dass jede zum lebenslangen
Virusträgertum führt und alle Se- und Exkrete dieser Pferde virushaltig sind.
Daraus resultiert die besondere Gefahr dieser Infektionskrankheit. Die
Konzentration nur auf die Weiterverbreitung der Infektion durch die
Insektenübertragung allerdings kann hierbei stark einengend wirken. Während
die akuten und die chronischen Verlaufsformen zu sehr unterschiedlichen
klinischen Bildern führen - auf die hier nicht näher eingegangen werden kann bleiben die bis zu 80/90% asymptomatischen Virusträger ohne klinische
Anzeichen die eigentliche Gefahr der Weiterverbreitung, da an ihnen individuell
kein Verdacht auf Vorliegen einer EIA ausgesprochen werden wird.
Bei Pferden, die Virusträger sind, wird die Infektion sowohl horizontal wie
vertikal übertragen; trächtige Stuten können innerhalb aller drei Verlaufsformen
abortieren oder infizierte, kranke sowie gesunde Fohlen zur Welt bringen.
Letztere können sich allerdings dann über Kolostrum und Milch infizieren, da
der Erreger, zusammen mit gegen ihn gerichteten Antikörpern, darüber
ausgeschieden wird. Bei inapparent infizierten Pferden ist dann an EIA zu
denken, wenn diese intermittierende Fieberschübe, vergesellschaftet mit einer
Thrombozytopenie/ Leukopenie, erleiden.
Die Inkubationszeiten sind sehr unterschiedlich und schwanken zwischen drei
Wochen und drei Monaten. Gleiches gilt für die Antikörperbildung/
Serokonversion, die vergleichbare Zeit in Anspruch nimmt. In seropositiven
Pferden persistiert das Virus ein Leben lang. Dies ist gemäß EIA-Verordnung
auch der Grund für die dann erfolgende Tötungsanordnung. Antikörper werden
offiziell im Immundiffusionstest (Coggins-Test) und den ELISA's
nachgewiesen. Virus DNA und RNA ist in verschiedenen Sekreten und Plasma
des antikörperpositiven Pferdes mittels PCR und RT-PCR schon früher
nachweisbar als die Antikörper.
Die schwierige klinische Diagnose sowie die unterschiedlichen Verlaufsformen
mit Virusträgertum führen immer wieder dazu, dass EIA-Pferde entgegen den
Bestimmungen der EIA-Verordnung klinisch instrumentell untersucht und auch
therapiert werden, da noch nicht bekannt ist, dass sie infiziert sind. Daraus
resultiert die Gefahr nicht-insekten-bedingter Weiterverbreitung der Infektion
auch auf iatrogenem Weg. Daneben sind diese Pferde geeignet, über ihre
virushaltigen Se- und Exkrete ihre Umgebung zu kontaminieren und auf diese
Art neue Infektionsketten zu starten. Darauf sollte jeder Pferdepraktiker,
insbesondere in Pferdekliniken und Gestüten vorbereitet sein, um durch
möglichst schnelle Reaktion im Verdachtsfall die richtigen Schritte zur Klärung
der Infektionslage unternehmen zu können. Dazu zählen auch und vor allem
präventive Maßnahmen, die nicht in der EIA-Verordnung enthalten sind, für den
praktischen Umgang mit dieser schweren Infektionskrankheit und ihrer
Verhütung/ Kontrolle jedoch von Wichtigkeit sind. Hierbei geht es in erster
Linie um Pferdekontrolle, Dokumentation, Probennahme und -rückstellung,
präventive Testung auf EIA-Antikörper in besonderen klinisch/chirurgischen
Fällen, aseptisches Arbeiten im OP-Bereich, gezielte Desinfektion von
Instrumenten,
Geräten,
Räumen,
Insektenkontrolle
und
ggf.
Isolationsmaßnahmen.
Als praktikable Beispiele dafür seien die folgenden 10 Punkte angeführt:
1. Bei Vorstellung unbekannter Pferde, z.B. im Rahmen einer
Ankaufsuntersuchung, die Klärung der Identität und ursprünglichen
Herkunft des betreffenden Pferdes anstreben. Dies auch z.B. im Fall
länger zurückliegender Einfuhr nach Deutschland, speziell in Hinblick
darauf, ob dieses Pferd aus einem der Endemieländer stammt. In jedem
Fall empfehlenswert ist die Entnahme einer Blutprobe zur Testung auf
EIA.
2. Im speziellen Fall von Pferden, die als Schlachtpferde deklariert, z.B. aus
dem osteuropäischen Raum oder Südamerika eingeführt wurden, dann
aber im Hobbybereich als preisgünstige Freizeitpferde auftauchen:
Vorgehen wie o. a.
3. Bei Pferden mit intermittierendem, therapieresistentem Fieber:
Blutentnahme → Differentialblutbild Test auf EIA.
4. Bei Klinikpatienten zum Zeitpunkt der Aufnahme eine Blutprobe ziehen,
Plasma (Eppendorfgefäß) als Rückhalteprobe bei –20°C einfrieren. Damit
ist im Fall der Fälle die epizootiologische Spurensuche abgesichert.
5. Im Fall chirurgischer (blutiger) Intervention höchst mögliche Asepsis,
gezielte, wiederholte Desinfektion auch von Geräten wie Nasenbremse,
Thermometer, Endoskop, Nasenschlundsonde usw.
6. Im Fall der Übertragung von gewonnenem biologischem Material, z.B.
Knochenmark, Stammzellen usw., unerlässliche wiederholte Testung des
Donors und postoperativ des Rezipienten.
7. Das gleiche gilt für Plasmaspender in Gestüten und Kliniken. Hier ist die
regelmäßige, z.B. l x Jahr-Testung auf EIA anzuempfehlen.
8. Kommerziell erhältliche, homologe biologische Produkte vor Einsatz auf
EIA testen, sofern diese nicht ausdrücklich als negativ vorgetestet
deklariert sind.
9. Speziell in Kliniken mit internationalem Besatz Insektenkontrolle,
Insektenreduktion. Vorhalten von Quarantäneboxen mit entsprechenden
Eingangsuntersuchungen.
10. Das persönliche Bewusstsein dahin gehend schärfen, dass bei unklarer
klinischer Symptomatik immer auch an EIA zu denken ist und die
Entnahme einer Blutprobe und deren Testung zur frühest möglichen
Erkennung des Vorliegens dieser Infektionskrankheit vielen anderen
Pferden das Leben sichern hilft.
Insgesamt soll diese Ausführung dazu beitragen, das eigene, tägliche Verhalten
bezüglich der Verhinderung von Infektionskrankheiten einmal kritisch zu
überprüfen und Möglichkeiten zu finden, es ggf. zu optimieren.