TÜV Rheinland | Press Reports

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TÜV Rheinland | Press Reports
Steinschlag: Reparatur der
Windschutzscheibe häufig möglich
12.02.2016 | Köln
Plötzlich ein lauter Knall und in der Windschutzscheibe des
Autos klafft ein kleiner Krater – Steinschlag. Bei solchen
Schäden ist häufig eine preisgünstige Reparatur mit einem
speziellen Harz möglich. Die Kosten dafür übernimmt in der
Regel die Teilkaskoversicherung. Doch es gibt einige
Einschränkungen für die sogenannte Smart Repair. „Die
beschädigte Stelle darf eine bestimmte Größe nicht
überschreiten und nicht im Fernsichtbereich des Fahrers
liegen“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von
TÜV Rheinland, und fügt hinzu: „Dieser ist 29 Zentimeter
breit und liegt mittig über dem Lenkrad. Oben und unten
wird die Zone begrenzt durch das Wischfeld der
Scheibenwischer.“ Hier ist auf keinen Fall eine Reparatur
möglich, es bleibt nur der Austausch der kompletten
Scheibe. Außerdem wird immer eine neue Scheibe fällig,
wenn ein Riss größer als fünf Zentimeter ist oder – egal wie
lang – bis an den Scheibenrand ragt. Übrigens: Eine derart
defekte Windschutzscheibe gilt bei der Hauptuntersuchung
als erheblicher Mangel und es gibt keine Prüfplakette.
Beratung bei TÜV Rheinland-Prüfstellen
Bei sämtlichen Steinschlagschäden beraten die
Spezialisten in allen TÜV Rheinland-Prüfstellen den
Autofahrer. Generell gilt: Beschädigungen an der
Windschutzscheibe unverzüglich in einer Fachwerkstatt
beheben lassen. „Im Fachhandel erhältliche
Scheibenpflaster schützen die defekte Stelle bis zur
Reparatur vor Verunreinigungen und Feuchtigkeit. Als
Notbehelf reicht auch ein durchsichtiges Klebeband.
Wichtig: Beim Aufbringen muss das Glas absolut trocken
sein“, sagt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.
Verschleißteil Windschutzscheibe
Die Windschutzscheibe ist wie der Auspuff oder die
Bremsbeläge ein Verschleißteil. Der ständige Aufprall von
Staubpartikeln und kleinen Steinchen schädigt im Laufe der
Jahre die Oberfläche. „Ist die Scheibe von unzähligen
winzigen Vertiefungen übersät, bildet sich bei tief stehender
Sonne oder abends im Fahrlicht des Gegenverkehrs
gefährliches Streulicht. Diese Reflexionen können den
Fahrer blenden und seine Sicht erheblich einschränken“,
betont Sander. Dann bleibt im Sinne der Verkehrssicherheit
nur ein Austausch der Scheibe übrig.
Kontakt für Journalisten: Wolfgang Partz
Telefon: +49 221 806-2290
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