Vor-Ort-Beratung: Mehr Förderung fürs Energiesparen Quel-

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Vor-Ort-Beratung: Mehr Förderung fürs Energiesparen Quel-
Vor-Ort-Beratung: Mehr Förderung fürs Energiesparen Quelle:Dena
Deutsche Energie Agentur
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine neue Richtlinie zur Energieberatung vor Ort erlassen, die zum 1. März 2015 in Kraft treten wird. Die wichtigsten Änderungen:
Die Zuschüsse für die Beratungen steigen, außerdem kann zwischen zwei Beratungsvarianten
gewählt werden.
Statt der bisherigen 50 Prozent werden künftig 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten
nach der neuen Richtlinie des BMWi bezuschusst. Der Höchstbetrag für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt dann 800 Euro (bisher 400 Euro), bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei
Wohneinheiten 1.100 Euro (bisher 500 Euro). Die Beratung darf außerdem mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden, die Fördermittel dürfen 90 Prozent der Kosten jedoch nicht
übersteigen.
Darüber hinaus können maximal 500 Euro Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, wenn der Energieberatungsbericht in einer Wohneigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutert wird. Thermografie-Aufnahmen mit Wärmebildkameras sowie Stromsparberatungen werden mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie allerdings
nicht mehr bezuschusst.
KfW-Effizienzhaus oder Sanierungsfahrplan
Allgemein besteht die Vor-Ort-Beratung aus einer Datenaufnahme vor Ort, der Anfertigung eines
Energieberatungsberichts und der anschließenden Erläuterung des Energieberatungsberichts.
Dies kann auch telefonisch geschehen, sofern der Eigentümer auf die Erläuterung vor Ort verzichtet.Grundsätzlich kann ab März 2015 zwischen zwei Beratungsvarianten ausgewählt werden:
Zum einen kann ein Konzept für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erstellt werden, sprich:
für eine Komplettsanierung. Zum anderen ist es möglich, ein Konzept für die schrittweise energetische Sanierung zu erhalten. Dieser Sanierungsfahrplan (lesen Sie dazu auch unseren Artikel
"Sanierungsfahrplan des Passivhaus-Instituts ausgezeichnet") enthält dann umfassende
aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen.Der Antrag auf den Zuschuss muss vor der Energieberatung beim BAFA gestellt werden. Den Zuschuss gibt es für alle Häuser, deren Bauantrag
beziehungsweise Bauanzeige vor dem 31. Januar 2002 gestellt wurde. Künftig ist die Vor-OrtBeratung für dasselbe Gebäude nach vier Jahren (bisher acht) erneut förderbar.
Den gesamten Text der neuen Richtlinie finden Sie hier:
G:\16_1\(2) Fachgebiete\Klimaschutz\Internetseite_einrichten\Mehr Förderung fürs Energiesparen.doc
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http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/vob_richtlinie
_2014.pdf
Eine Übersicht über die wichtigsten inhaltlichen Änderungen gegenüber 2012 finden Sie hier:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/publikationen/aktuelle_
informationen/rili2012_2014.pdf
Quellen:
http://www.geb-info.de/GEB-Newsletter-2014-26/Neue-Richtlinie-zur-Foerderungder-Vor-Ort-Beratung,QUlEPTYxODI1NyZNSUQ9MzAwMDE.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten/wirtschaft/HoehereZuschuesse-fuer-Energieberatungen-ab-Maerz-2015-id32206612.html
Bildnachweis: © Fotolia/Alexander Raths
Quelle:Dena
Deutsche Energie Agentur
G:\16_1\(2) Fachgebiete\Klimaschutz\Internetseite_einrichten\Mehr Förderung fürs Energiesparen.doc