Mediadaten | Preise | Technische Angaben 2015/2016
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Mediadaten | Preise | Technische Angaben 2015/2016
D i e s c h ö n s t e n S e i t e n v o n K o b l e n z u n d d e r R e g i o n Mediada t en | P r eise | Technische A ngaben 2015 /2016 w w w.top -magazin-koblenz.de TOP Info TOP Qualität – und das bereits seit 30 Jahren Media-Informationen: TOP ist einzigartig! Lifestyle auf höchstem Niveau Überzeugendes Leserprofil „Einzigartig“ ist der richtige Ausdruck. Bis zu 40-mal TOP MAGAZIN im Inund Ausland mit mehr als 95 Prozent Regionalanteil in jeder Ausgabe – und das bereits seit 30 Jahren. Unter den TOP MAGAZIN Lesern der Frühjahrsausgabe 2012 wurde eine schriftliche Befragung durchgeführt. Die Auswertung erfolgte datenschutzkonform durch TOP OF THE TOPS in Bonn: Die Auflagen liegen je nach Region, Zielgruppe und Kaufkraft bei bis zu 20.000 Exemplaren und erzielen mit insgesamt ca. 500.000 Magazinen eine außerordentliche Verbreitung. TOP Magazin Leser Geschlecht: 43 % weiblich 57 % männlich Das ideale Medium, um punktgenau zu werben. Ganz gleich, ob in einzelnen Städten, deren Kombinationen (TOP Select) oder in zehn deutschen Metropolen (TOP Ten) – wir entwickeln für Sie Ihr maßgeschneidertes Angebot. Kernzielgruppe: 4 % bis 29 Jahre 4 3 % 30-49 Jahre Zielgruppengerechter Vertrieb Bildung/Beruf: 68 % haben Abitur u./o. FH/Studium 62 % arbeiten als Beamter, Angestellter oder Selbstständiger Wir investieren regelmäßig in unseren Vertrieb. Etwa die Hälfte unserer Auflage wird über den Lesezirkel vertrieben und bleibt nach der Auslieferung bei unseren „Multiplikatoren“. Über Abonnenten, Medienkooperationen und VIP-Mailings, auf die sich rund ein Viertel unserer Auflage verteilt, können wir die Verbreitung unserer Magazine verfolgen. Zirka 10 Prozent der Auflage wird über unsere (Anzeigen-)Kunden zielgruppengenau ausgegeben. 24 % 50-59 Jahre 28 % 60 Jahre und älter Netto-Haushaltseinkommen: 4 4 % verfügen monatl. durchschnittlich von 2.000,- bis 5.000,- Euro 2 1 % verfügen monatl. durchschnittlich über 5.000,- bis 10.000,- Euro 13 % verfügen monatlich durchschnittlich über 10.000,- Euro Zusätzlich ist das TOP Magazin mit zirka 15 Prozent der Auflage in First ClassHotels, Restaurants, Beauty-Farmen, Wellness-Ressorts, Arztpraxen, Kliniken, Autohäusern, Banken, Sozietäten, Finanzdienstleistern, auf hochwertigen Sport- und Kulturevents sowie im gehobenen Einzelhandel präsent. Wohnen: Nutzen einer TOP MAGAZIN Ausg.: 6 5 % leben im Eigentum 81 % 1-3 Monate (Wohnung 19 % 4-6 Monate oder Haus) 11 % länger als 6 Monate Werbung mit Langzeitwirkung Magazin-Bewertung: 9 7 % der Leser würden TOP MAGAZIN weiterempfehlen 9 4 % sind der Meinung, dass TOP MAGAZIN „interessante Informationen enthält“ 89 % lesen das Magazin, um „Tipps und Anregungen“ zu erhalten 8 8 % gefällt die „gute und umfassende Themenauswahl“ 8 2 % wurden bereits auf gute Angebote/Produkte hingewiesen Drei Monate Langzeit-Werbewirkung mit jeder Ausgabe schaffen ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis bei einer Präsentation in exklusiver Aufmachung. TOP MAGAZIN Koblenz Profil Die Redaktion im TOP MAGAZIN Koblenz: natürlich anspruchsvoll, aktuell, primär regional orientiert und immer vielseitig. Gemacht von einer erfahrenen, kompetenten und engagierten Lokalredaktion. Wir berichten über alles, was in den Städten und der Region selbst neu und angesagt ist: Veranstaltungen, Partys, Events, Smalltalk, Persönlichkeiten und interessante Menschen, Kunst, Kultur, Sport, Politik, Auto, Business und vieles mehr. Wir sagen unsere Meinung, veröffentlichen andere Meinungen, Ansichten und Einsichten. Eben TOP Ereignisse aus der Region für die Region. >>> www.top-magazin-koblenz.de Verlagsangaben Verlag Vertrieb Watterich Verlag GmbH Friedrich-Ebert-Ring 36, 56068 Koblenz Telefon: (02 61) 97 36 76-0 Telefax: (02 61) 6 42 46 E-Mail: [email protected] Internet: www.top-magazin-koblenz.de Das aufwändige und selektive Vertriebskonzept ist der Garant dafür, dass die Werbebotschaft so nah wie möglich an den anspruchsvollen TOP Leser transportiert wird: Zeitschriftenhandel, Lesezirkel, Autohäuser, Einzelhandel, Modehäuser, Friseure, Parfumerien, Abonnenten, VIP-Mailing, Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Hotels, Restaurants, Bistros, In-Treffs. Erscheinungsweise 4-mal jährlich Auflage 10.000 Exemplare Koblenz Verkaufspreis 2,50 Euro Verbreitung Koblenz und die Region Rhein-Mosel-Lahn, Eifel, Westerwald Kombinationen Anzeigenkombinationen von verschiedenen TOP Regionalausgaben sind möglich Ansprechpartner Harald Watterich Geschäftsführer Telefon: (02 61) 97 36 76-34 [email protected] Henrik Schneider Geschäftsführer Telefon: (02 61) 97 36 76-0 [email protected] Magdalena Weber Verkaufsrepräsentantin Telefon: (02 61) 97 36 76-0 Mobil: (01 60) 8 27 40 02 Ausgaben und Termine* Ausgabe Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss Erscheinungstermin Frühjahrsausgabe 10. März 16. März 31. März Sommerausgabe 10. Juni 15. Juni 30. Juni Herbstausgabe 10. September 14. September 29. September Winterausgabe 25. November 28. November 10. Dezember Sonderpublikationen Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss Erscheinungstermin TOP GesundheitsForum Sommerausgabe Winterausgabe 10. Juni 25. November 12. Juni 27. November Ende Juni Mitte Dezember TOP GastroFibel 10. September 14. September Ende September *) Terminverschiebungen bis zu 14 Tagen vorbehalten. 2015/2016 TOP MAGAZIN Koblenz Preisliste gültig ab 01.01.2015 | sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Lieferung fertiger Druckdaten Anzeigen/PR Formate vierfarbig** 2/1 Seite 2/1 Seite Anschnitt: 436 x 300 mm* 2/1 Seite Satzspiegel: 400 x 275 mm Direktpreis 1/1 Seite 1/2 Seite 1/3 Seite 1/4 Seite 1/1 Seite Anschnitt: 218 x 300 mm* 1/1 Seite Satzspiegel: 185 x 275 mm Direktpreis 1/2 Seite hoch/Anschnitt: 109 x 300 mm* 1/2 Seite hoch/Satzspiegel: 101 x 275 mm 1/2 Seite quer/Anschnitt: 218 x 145 mm* 1/2 Seite quer/Satzspiegel: 185 x 133 mm Direktpreis 1/3 Seite hoch/Anschnitt: 75 x 300 mm* 1/3 Seite hoch/Satzspiegel: 67 x 275 mm 1/3 Seite quer/Anschnitt: 218 x 100 mm* 1/3 Seite quer/Satzspiegel: 185 x 90 mm Direktpreis 1/4 Seite hoch/Anschnitt: 109 x 145 mm* 1/4 Seite hoch/Satzspiegel: 101 x 133 mm Direktpreis € 2 690,- € 1 690,- PR vierfarbig 1/ 1- Seite Direktpreis € 1 550,- Umschlagseiten vierfarbig U 2 (nur Anzeigen) Direktpreis € 2 190,- U 3 (nur Anzeigen) Direktpreis € 2 190,- U 4 (nur Anzeigen) Direktpreis € 2 490,- Sonderformat vierfarbig TOP Gastro Guide 1/6-Seite (2-malig) 1/6-Seite (4-malig) Direktpreis € 240,-* Direktpreis € 220,-* € 990,- € 790,- € 420,- *) Preis pro Ausgabe, Zahlung pro Ausgabe (Bankeinzug) *) zzgl. 3 mm Beschnittzugabe **) schwarzweiß und Zusatzfarben auf Anfrage Platzierungszuschlag Platzierungswünsche (z. B. neben Editorial oder Inhaltsverzeichnis), deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung sind, bedingen einen Platzierungszuschlag von 15 % auf den Anzeigenpreis. Beihefter (bis 4-seitig, Format unbeschnitten 224 x 309 mm) Direktpreis pro Tausend* € 179,Beilagen (bis 50 g, Höchstformat 210 x 290 mm) Direktpreis pro Tausend* € 194,- Zahlungsbedingungen 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Vorauszahlung oder Bankeinzug bis 10 Tage vor Erscheinungstermin gewähren wir 2 % Skonto. Anzeigengestaltung/Drittverwertung Kostenpauschale bei Drittverwertung von durch den Verlag gestalteten Anzeigen (z. B. durch Abdruck in Fremdmagazinen): 1/3-Seite € 250,- | 1/2-Seite € 350,- | 1/1-Seite € 450,- Mengen-/Malrabatt pro Jahr (nicht für Sonderformate) ab 2 Seiten/Veröffentlichungen 5 % ab 4 Seiten/Veröffentlichungen 10 % ab 6 Seiten/Veröffentlichungen 15 % Agenturermäßigung Agenturen erhalten bei Nachweis der Agenturtätigkeit, Vermittlung des Auftrages und fristgerechter Bereitstellung druckfähiger Unterlagen eine Ermäßigung von 15 % auf den Agenturpreis. Technische angaben | Datenlieferung Techn. Angaben Magazinformat: 218 x 300 mm Drucktechnik: Bogenoffset (Euroskala, 60er-Raster) Verarbeitung: Klebebindung (Lumbeck) Produktion/Grafik Sandra Proksch Telefon (02 61) 97 36 76-30 E-Mail: [email protected] Druckunterlagen Die Anzeigenpreise basieren auf Anlieferung druckfertiger PDF-Dateien nach X3-Standard mit farbverbindlichem Andruck. Datenversand Per E-Mail an: [email protected] per Post: auf CD an Watterich Verlag GmbH Friedrich-Ebert-Ring 36, 56068 Koblenz *) zzgl. Handlingkosten TOP Events Einzigartig: Marketing-Plattform und Treffpunkt für Meinungsmacher Erfolgreiche Noch komfortabler ist nur seine Finanzierung. 3. Koblenzer Premiummesse Premiummesse Jetzt die neue V-Klasse zu attraktiven Konditionen finanzieren. KERN-HAUS AG Der Sänger, Musiker und begeisterte Jazzer Peter Petrel mit seiner Ehefrau, der Sängerin Tina Wulf, die in Koblenz geboren wurde. Das Ehepaar lebt schon seit einigen Jahren in der RheinMosel-Stadt. Rund 3.000 begeisterte Messebesucher bei Mercedes-Benz in Koblenz Mehr Raum für finanzielle Freiheit: • volle Flexibilität mit der Plus3-Finanzierung • drei Wahlmöglichkeiten am Laufzeitende: verkaufen, behalten oder zurückgeben3 Das Messecafé von Sabine Pauly im 1. Stock wurde sehr gut von den Besuchern angenommen Hotel WYNDHAM GARDEN Koblenz Lahnstein Fahrradhaus ZANGMEISTER CWM Juwelier & Goldschmied Link – Fenster- und Rollladenfabrik TOP Magazin Koblenz Bettenhaus Inkelhofen buch-deine-party.de Rüdiger Hau – Licht und Design 45.220,00 € 4.884,02 € 40.335,98 € 44.228,79 € 48 Monate/40.000 km 2,95 %/2,99 % 25.029,27 € 399,99 € WERKGUT Hochwertige Böden D er Lohn der Mühen waren rund 3.000 Messebesucher im Verlauf des Sonntags, die sich von den Angeboten der weit über 50 Aussteller begeistern und beeindrucken ließen. Martin Prümm, Baudezernent der Stadt Koblenz, hielt die Eröffnungsrede zur 3. Premiummesse am Samstagabend vor ausschließlich geladenen Gästen. Dabei wies er auf die große Bedeutung dieser regionalen Leistungsshow hin, darüber hinaus auch auf den perfekt zusammengestellten Branchenmix, der sich am Messewochenende präsentierte. Mercedes-Benz Direktor und Hausherr Thomas Millies zeigte sich ebenfalls beeindruckt: „Wir sind stolz darauf, bereits zum dritten Mal Gastgeber dieser tollen VIDAL – Feine Fische für Gourmets thermomix NOSS Teppiche MEDIA PARTS – Kommunikation für Profis Premiummesse zu sein, die mit Sicherheit wieder weit über die Grenzen von Koblenz hinaus wirken und für Aufsehen sorgen wird!“ Messecafé Sabine Pauly reisebuero-wuest.de Lufthansa City Center Heilbrunnen, perfectday MITTELRHEIN EVENTS, RHENSER Mineralbrunnen, Koblenzer Privatbrauerei an der Königsbach („Koblenzer Pils“), Origo Cocktail Catering, Sabine Pauly, Druckerei Hachenburg, Birkenhof Brennerei, buch-deine-party.de sowie ALTENWEG.de (Event Service). s Zum beeindruckenden Erfolg der Messe trug maßgeblich der große Einsatz dieser weiteren Veranstaltungspartner bei: METRO, GENUSSZIMMER – regional verführt, GLOBUS Lahnstein und Koblenz, BROHLER Mineral- und s Nach den bereits sehr erfolgreichen ersten beiden Auflagen der Koblenzer Premiummesse, konnten die bewährten Veranstaltungspartner um TOP Magazin-Verleger und Ideengeber Harald Watterich, Mercedes-Benz, RPR1., TV Mittelrhein/Westerwald TV (tvm/wwtv) sowie die Rhein-Zeitung, noch einmal positiv „nachlegen“ – und integrierten den gesamten 1. Stock des Autohauses mit in die neue Messegestaltung. Mit dieser sinnvollen Vergrößerungsmaßnahme bewiesen die Macher eindrucksvoll, dass bereits schon Gutes tatsächlich noch einmal verbessert und optimiert werden kann. Goldschmiede Hofacker Ein Finanzierungsbeispiel der Mercedes-Benz Bank AG2 Kaufpreis ab Werk Anzahlung Gesamtkreditbetrag MEGA Büro-Organisation Gesamtbetrag Laufzeit/Gesamtlaufleistung Sollzins gebunden p.a./eff. Jahreszins Schlussrate Mtl. Gesamtrate Privat-Leasing plus Magic Nails & Beauty Von links: Harald Watterich (TOP Magazin Koblenz), Martin Prümm (Baudezernent) und Thomas Millies (Direktor Mercedes-Benz Niederlassung Koblenz) eröffnen gemeinsam die 3. Koblenzer Premiummesse V 220 CDI EDITION lang1 s digital4home – Entertainment, Lifestyle, Automation KARGL Büro- und Datentechnik MASSAR – Schwimmbad, Sauna, Wassertechnik Mercedes-Benz Niederlassung Koblenz perfectday-MITTELRHEIN EVENTS RHENSER Mineralbrunnen HeiDe Tech (Sockelheizung) METRO Koblenz JAKOBSBERG Hotel & Golfresort VON POLL Immobilien KIMMEL Zahntechnik 1 Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: 6,8–6,3/5,3–5,0/5,7–5,7 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 149–149 g/km; Effizienzklasse: A. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Abbildung enthält Sonderausstattungen. 2 Ein Finanzierungsbeispiel der Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstr. 7, 70469 Stuttgart. Angebot ist mit weiteren Aktionen nicht kombinierbar. Angebot gültig bei Bestelleingang bis 30.09.2014 und nur, solange der Vorrat reicht. 3 Die Option beruht auf einer Zusatzvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Händler. Gartenwelt FREY ROCCO DI BLASI – Avantgarde Coiffeur KONZEPT Maßbekleidung ZERRES pur! Die Edelstahlmanufaktur 048 TOP Juwelier Martina Lieser 123 GOLD.DE Genusszimmer – Regional verführt Vorwerk-Kobold Raumpflege 049 TOP 050 TOP Anbieter: Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart Farben Schmitt Raumdesign SCHMITZ Hifi-Video Partner vor Ort: Mercedes-Benz Niederlassung Koblenz Friedrich-Mohr-Str. 6 · 56070 Koblenz · Tel.: 0261.491-133 052 TOP [email protected] · www.mercedes-benz-koblenz.de REBELIGION – True Silver Alle aktuellen Termine , Daten und Informationen finden Sie auch auf der Internet seite www.koblenz er-oktoberfest .com Sabine Pauly Litzke GmbH/TomKo Yachtsport Der in Koblenz geborene Schauspieler Hermann Giefer mit Ehefrau Sophia. Bekannt ist er u.a. durch sein Mitwirken in der Daily Soap „Dahoam is Dahoam“, zu sehen auf Bayern 3. Eingeladen wurde das Ehepaar übrigens vom Messeaussteller Metallbau Zengler vom Niederwerth. Koblenzer Pils Origo Cocktail Catering GLOBUS Koblenz und Lahnstein Metallbau ZENGLER Das Münchener Oktoberfest gibt es seit über 200 Jahren, es ist weltbekannt und das größte Volksfest der Welt. In den letzten Jahren entstanden immer mehr Oktoberfeste, weil diese einem breiten Publikum von Jung bis Alt, gute Stimmung, große Freude und echtes Vergnügen bereiten. Die Mega-Wiesn-Gaudi auf dem Messegelände vom 19. September bis zum 11. Oktober QUETLICH Feuerkultur Druckerei Hachenburg Martina Stertz – Pelz Mode Leder BROHLER Mineral- und Heilbrunnen Und so dürfte keiner der vielen Besucher aus Koblenz und der Region sein Kommen bereut haben, erlebte doch jeder von ihnen im wahrsten Sinne des Wortes hautnah und live die schönsten Dinge des Lebens aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Kosten, stöbern, ausprobieren, informieren und entdecken – diese 3. Koblenzer Premiummesse war wirklich wieder ein wahres Fest für alle Sinne! n Radio RPR1 D arum hieß es auch im letzten Jahr in Koblenz erstmals „O´zapft is!“ auf dem Messegelände am Wallersheimer Kreisel. Und weil das Fest ein grandioser Erfolg war, können sich Oktoberfest-Fans aus der ganzen Region schon jetzt auf die 2. Auflage freuen! CABINET Einbauschränke LEY´S – Markenmode-Megastore „Genusszimmer“ im 1. Stock GREENMASTER Garten Vier Wochenenden, Abendveranstaltungen mit tollen Oktoberfest- und Partybands sowie Familien-, Sonn- und Feiertage mit abwechslungsreichem Programm – lassen Sie sich mitreißen von der fantastischen Koblenzer Wiesnstimmung. Profibands und Party-Mega Stars wie die „Schürzenjäger“ (4. Oktober), Deutschlands beste Damenband – die „Isartaler Hexen“ (26. September), „De Räuber“ aus Köln (20. September), der „König von Mallorca“ Jürgen Drews (27. September), die „Allgäuer Dorfmusikanten“ (10. und 11. Oktober) und viele andere sorgen für Riesengaudi und Stimmung im Koblenzer Oktoberfestzelt, das über 3.000 Gäste fasst. Genießen Sie zur abwechslungsreichen Unterhaltung bayerische Schmankerl sowie das eigens eingebraute, frisch gezapfte Festbier. Dank der Unterstützung starker Partner aus Koblenz und der Region, so Veranstalter Hans-Jürgen Lichter, Inhaber des Ho- tel Eifelstern in Bitburg, ist man sicher, wieder ein wirklich tolles Oktoberfest im September und Oktober 2014 in der RheinMosel-Stadt zu organisieren. Zu nennen sind hier u.a. die Firmen Media Parts, Volksbank Koblenz Mittelrhein, Mercedes-Benz Niederlassung Koblenz, Galeria Kaufhof, Festartikel Schlaudt und die EVM. Als Medienpartner dabei sind die Rhein-Zeitung, die Lokalanzeiger, TV-Mittelrhein, RPR1 sowie das TOP Magazin Koblenz. Für zünftige Speis und Trank sorgen u.a. Gourmet Wagner aus Mayen, Metro, Bäcker Hoefer, Hotel Mercure, Bier Reuschenbach-Wickert sowie die Sektkellerei Deinhard. Während der Oktoberfestwochen (wochentags von montags bis donnerstags) besteht für Firmen wieder die Möglichkeit, das Festzelt für eigene, große Events zu mieten. Für Besucher an den Wochenenden, so die Erfahrung aus dem letzten Jahr, empfiehlt es sich – vor allem wenn es um größere Gruppen geht, eine rechtzeitige Reservierung. Angenehm ist auch wieder das Angebot für den Bus-Shuttle n (Alle Angaben ohne Gewähr, Informationsstand bei Redaktionsschluss am 18. Juni 2014) Fotos: Schäfges, Hintergrundbild: Coloures-pic - Fotolia.com 054 TOP Text und Fotos: TOP Magazin Koblenz 068 TOP 069 TOP Die Spitzen-ereignisse der TOP MAGAZINE Geschäftskontakte und Gedankenaustausch Netzwerk für „Macher“ TOP MAGAZIN veranstaltet für seine Kunden und Geschäftspartner exklusive Events, zu denen Persönlichkeiten wie beispielsweise engagierte Unternehmer, Entscheidungsträger aus Politik, Kultur, Gesellschaft und Sport eingeladen werden. Wir führen über unsere wertvollen TOP Netzwerke Geschäftspartner zusammen, unterstützen bei der Verwirklichung von Vorhaben, fördern vertrauensvolle Zusammenarbeit und dienen als Informations- und Inspirationsplattform. Getreu dem Grundsatz: „Nichts bewegt Menschen mehr als andere Menschen.“ Diese Premium-Events sind perfekte Plattformen, um in gehobener Atmosphäre und an außergewöhnlichen Orten zu „netzwerken“. Hier bietet sich die beste Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen, bestehende Geschäftsbeziehungen zu stärken oder produktive Gedanken auszutauschen. Ob TOP-Lounge, Party, Opern-Ball, Koch-Event, Golfturnier oder Whiskey-Lounge – sicher ist: Alle sind TOP Events auf höchstem Niveau! Allgemeine geschäftsbedingungen deR VeRlAge | Stand 01/2015 1. Anzeigenauftrag: Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Verlages ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen/PRs (redaktionelle Anzeigen) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten. 2. Veröffentlichungsfrist: Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Anzeigenabruf: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus, weitere Anzeigen abzurufen. 4. Auftrag-Nichterfüllung: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten (Rabattnachbelastung). Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Anzeigen-Stornierung: Im Falle einer Stornierung von Anzeigen bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Erfolgt die Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor dem Erscheinungstermin, beträgt das Ausfallhonorar 50 % des Anzeigenpreises; Satz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend. Der Auftragnehmer ist frei darin, anstelle der Pauschalen den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Anzeigen-Verschiebung: Im Falle einer Verschiebung von Anzeigenschaltungen (z. B. auf die nächste oder übernächste Ausgabe) bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 10 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Eine Anzeigenverschiebung innerhalb von sechs Wochen vor Erscheinungstermin kommt einer Stornierung gleich, so dass das oben zur Anzeigen-Stornierung Gesagte gilt. ge/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. 12.2. Haftung wegen Fahrlässigkeit: Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 12.3. Produkthaftung: Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen (außer bei nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 13. Probeabzüge: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt. 14. Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des Verlages. 15. Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. 16. Zahlungsverzug: Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Nachlässe und Rabatte werden im Fall des Zahlungsverzuges nachbelastet; ein Anspruch auf sie besteht nicht. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 6. Platzierungswünsche: Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung ist, bedingen einen Platzierungszuschlag von 15 %. 7. Auftrags-Ausführung: Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auszuführen ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Kennzeichnungspflicht: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 17. Belegexemplar: Der Verlag stellt dem Auftraggeber ein Belegexemplar zur Verfügung. 18. 9. Urheberrechte: Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden. Aufrechnungen: Die Aufrechnungen sind nur zulässig mit Gegenansprüchen, die vom Verlag anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 19. 10. Haftung: Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Gestaltungs-Kosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, Repros, Lithos und Satzarbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 20. Preisminderungsansprüche: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage (oder wenn eine Auflage nicht genannt ist) die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften ggf. die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 11. 12. bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Druckunterlagen: Vom Auftraggeber sind die druckfertigen PDF-Dateien bis spätestens 10 Tage vor Erscheinen des Magazins an den vom Verlag genannten Grafikpartner kostenfrei zu liefern. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Rechte und Pflichten: Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. 12.1. Zahlungsminderung: Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzei- ® Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auslage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 21. Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zugesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten nach Auftragsablauf. 22. Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 23. Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die umseitig angegebene Verlagsanschrift bzw. der Standort des herausgegebenen Verlagsproduktes. TOP MAGAZIN ist ein eingetragenes Warenzeichen der TOP OF THE TOPS + TOP MAGAZIN International GmbH & Co. Verlags- und Lizenz KG