Mediadaten | Preise | Technische Angaben 2015/2016

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Mediadaten | Preise | Technische Angaben 2015/2016
D i e
s c h ö n s t e n
S e i t e n
v o n
K o b l e n z
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d e r
R e g i o n
Mediada t en | P r eise | Technische A ngaben
2015 /2016
w w w.top -magazin-koblenz.de
TOP Info
TOP Qualität – und das bereits seit 30 Jahren
Media-Informationen: TOP ist einzigartig!
Lifestyle auf höchstem Niveau
Überzeugendes Leserprofil
„Einzigartig“ ist der richtige Ausdruck. Bis zu 40-mal TOP MAGAZIN im Inund Ausland mit mehr als 95 Prozent Regionalanteil in jeder Ausgabe – und
das bereits seit 30 Jahren.
Unter den TOP MAGAZIN Lesern der Frühjahrsausgabe 2012 wurde eine
schriftliche Befragung durchgeführt. Die Auswertung erfolgte datenschutzkonform durch TOP OF THE TOPS in Bonn:
Die Auflagen liegen je nach Region, Zielgruppe und Kaufkraft bei bis zu
20.000 Exemplaren und erzielen mit insgesamt ca. 500.000 Magazinen eine
außerordentliche Verbreitung.
TOP Magazin Leser
Geschlecht: 43 % weiblich 57 % männlich
Das ideale Medium, um punktgenau zu werben. Ganz gleich, ob in einzelnen
Städten, deren Kombinationen (TOP Select) oder in zehn deutschen Metropolen (TOP Ten) – wir entwickeln für Sie Ihr maßgeschneidertes Angebot.
Kernzielgruppe:
4 % bis 29 Jahre
4 3 % 30-49 Jahre
Zielgruppengerechter Vertrieb
Bildung/Beruf:
68 % haben Abitur u./o. FH/Studium
62 % arbeiten als Beamter, Angestellter oder Selbstständiger
Wir investieren regelmäßig in unseren Vertrieb. Etwa die Hälfte unserer
Auflage wird über den Lesezirkel vertrieben und bleibt nach der Auslieferung
bei unseren „Multiplikatoren“. Über Abonnenten, Medienkooperationen und
VIP-Mailings, auf die sich rund ein Viertel unserer Auflage verteilt, können
wir die Verbreitung unserer Magazine verfolgen. Zirka 10 Prozent der Auflage
wird über unsere (Anzeigen-)Kunden zielgruppengenau ausgegeben.
24 % 50-59 Jahre
28 % 60 Jahre und älter
Netto-Haushaltseinkommen:
4 4 % verfügen monatl. durchschnittlich von 2.000,- bis 5.000,- Euro
2 1 % verfügen monatl. durchschnittlich über 5.000,- bis 10.000,- Euro
13 % verfügen monatlich durchschnittlich über 10.000,- Euro
Zusätzlich ist das TOP Magazin mit zirka 15 Prozent der Auflage in First ClassHotels, Restaurants, Beauty-Farmen, Wellness-Ressorts, Arztpraxen, Kliniken,
Autohäusern, Banken, Sozietäten, Finanzdienstleistern, auf hochwertigen
Sport- und Kulturevents sowie im gehobenen Einzelhandel präsent.
Wohnen: Nutzen einer TOP MAGAZIN Ausg.:
6 5 % leben im Eigentum 81 % 1-3 Monate
(Wohnung 19 % 4-6 Monate
oder Haus)
11 % länger als 6 Monate
Werbung mit Langzeitwirkung
Magazin-Bewertung:
9 7 % der Leser würden TOP MAGAZIN weiterempfehlen
9 4 % sind der Meinung, dass TOP MAGAZIN „interessante Informationen enthält“
89 % lesen das Magazin, um „Tipps und Anregungen“ zu erhalten
8 8 % gefällt die „gute und umfassende Themenauswahl“
8 2 % wurden bereits auf gute Angebote/Produkte hingewiesen
Drei Monate Langzeit-Werbewirkung mit jeder Ausgabe schaffen ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis bei einer Präsentation in exklusiver
Aufmachung.
TOP MAGAZIN Koblenz
Profil
Die Redaktion im TOP MAGAZIN Koblenz: natürlich anspruchsvoll, aktuell,
primär regional orientiert und immer vielseitig. Gemacht von einer erfahrenen, kompetenten und engagierten Lokalredaktion. Wir berichten über alles,
was in den Städten und der Region selbst neu und angesagt ist: Veranstaltungen, Partys, Events, Smalltalk, Persönlichkeiten und interessante
Menschen, Kunst, Kultur, Sport, Politik, Auto, Business und vieles mehr. Wir
sagen unsere Meinung, veröffentlichen andere Meinungen, Ansichten und
Einsichten. Eben TOP Ereignisse aus der Region für die Region.
>>> www.top-magazin-koblenz.de
Verlagsangaben
Verlag
Vertrieb
Watterich Verlag GmbH
Friedrich-Ebert-Ring 36, 56068 Koblenz
Telefon: (02 61) 97 36 76-0
Telefax: (02 61) 6 42 46
E-Mail: [email protected]
Internet: www.top-magazin-koblenz.de
Das aufwändige und selektive Vertriebskonzept ist
der Garant dafür, dass die Werbebotschaft so nah wie
möglich an den anspruchsvollen TOP Leser transportiert wird: Zeitschriftenhandel, Lesezirkel, Autohäuser,
Einzelhandel, Modehäuser, Friseure, Parfumerien,
Abonnenten, VIP-Mailing, Arztpraxen, Anwaltskanzleien, Hotels, Restaurants, Bistros, In-Treffs.
Erscheinungsweise 4-mal jährlich
Auflage
10.000 Exemplare Koblenz
Verkaufspreis
2,50 Euro
Verbreitung
Koblenz und die Region Rhein-Mosel-Lahn,
Eifel, Westerwald
Kombinationen
Anzeigenkombinationen von verschiedenen
TOP Regionalausgaben sind möglich
Ansprechpartner
Harald Watterich
Geschäftsführer
Telefon: (02 61) 97 36 76-34
[email protected]
Henrik Schneider
Geschäftsführer
Telefon: (02 61) 97 36 76-0
[email protected]
Magdalena Weber
Verkaufsrepräsentantin
Telefon: (02 61) 97 36 76-0
Mobil: (01 60) 8 27 40 02
Ausgaben und Termine*
Ausgabe
Anzeigenschluss
Druckunterlagenschluss
Erscheinungstermin
Frühjahrsausgabe
10. März
16. März
31. März
Sommerausgabe
10. Juni
15. Juni
30. Juni
Herbstausgabe
10. September
14. September
29. September
Winterausgabe
25. November
28. November
10. Dezember
Sonderpublikationen
Anzeigenschluss
Druckunterlagenschluss
Erscheinungstermin
TOP GesundheitsForum
Sommerausgabe
Winterausgabe
10. Juni
25. November
12. Juni
27. November
Ende Juni
Mitte Dezember
TOP GastroFibel
10. September
14. September
Ende September
*) Terminverschiebungen bis
zu 14 Tagen vorbehalten.
2015/2016
TOP MAGAZIN Koblenz
Preisliste
gültig ab 01.01.2015 | sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Lieferung fertiger Druckdaten
Anzeigen/PR
Formate
vierfarbig**
2/1 Seite
2/1 Seite Anschnitt: 436 x 300 mm*
2/1 Seite Satzspiegel: 400 x 275 mm
Direktpreis 1/1 Seite
1/2 Seite
1/3 Seite
1/4 Seite
1/1 Seite Anschnitt: 218 x 300 mm*
1/1 Seite Satzspiegel: 185 x 275 mm
Direktpreis 1/2 Seite hoch/Anschnitt: 109 x 300 mm*
1/2 Seite hoch/Satzspiegel: 101 x 275 mm
1/2 Seite quer/Anschnitt: 218 x 145 mm*
1/2 Seite quer/Satzspiegel: 185 x 133 mm
Direktpreis 1/3 Seite hoch/Anschnitt: 75 x 300 mm*
1/3 Seite hoch/Satzspiegel: 67 x 275 mm
1/3 Seite quer/Anschnitt: 218 x 100 mm*
1/3 Seite quer/Satzspiegel: 185 x 90 mm
Direktpreis 1/4 Seite hoch/Anschnitt: 109 x 145 mm*
1/4 Seite hoch/Satzspiegel: 101 x 133 mm
Direktpreis € 2 690,-
€ 1 690,-
PR
vierfarbig
1/ 1- Seite
Direktpreis € 1 550,-
Umschlagseiten
vierfarbig
U 2 (nur Anzeigen)
Direktpreis € 2 190,-
U 3 (nur Anzeigen)
Direktpreis € 2 190,-
U 4 (nur Anzeigen)
Direktpreis € 2 490,-
Sonderformat
vierfarbig
TOP Gastro Guide
1/6-Seite (2-malig)
1/6-Seite (4-malig)
Direktpreis € 240,-*
Direktpreis € 220,-*
€ 990,-
€ 790,-
€ 420,-
*) Preis pro Ausgabe, Zahlung pro Ausgabe (Bankeinzug)
*) zzgl. 3 mm Beschnittzugabe **) schwarzweiß und Zusatzfarben auf Anfrage
Platzierungszuschlag
Platzierungswünsche (z. B. neben Editorial oder Inhaltsverzeichnis),
deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung sind, bedingen einen
Platzierungszuschlag von 15 % auf den Anzeigenpreis.
Beihefter (bis 4-seitig, Format unbeschnitten 224 x 309 mm)
Direktpreis pro Tausend* € 179,Beilagen (bis 50 g, Höchstformat 210 x 290 mm)
Direktpreis pro Tausend* € 194,-
Zahlungsbedingungen
10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Vorauszahlung
oder Bankeinzug bis 10 Tage vor Erscheinungstermin gewähren
wir 2 % Skonto.
Anzeigengestaltung/Drittverwertung
Kostenpauschale bei Drittverwertung von durch den Verlag gestalteten
Anzeigen (z. B. durch Abdruck in Fremdmagazinen):
1/3-Seite € 250,- | 1/2-Seite € 350,- | 1/1-Seite € 450,-
Mengen-/Malrabatt pro Jahr (nicht für Sonderformate)
ab 2 Seiten/Veröffentlichungen
5 %
ab 4 Seiten/Veröffentlichungen
10 %
ab 6 Seiten/Veröffentlichungen
15 %
Agenturermäßigung
Agenturen erhalten bei Nachweis der Agenturtätigkeit, Vermittlung des
Auftrages und fristgerechter Bereitstellung druckfähiger Unterlagen eine
Ermäßigung von 15 % auf den Agenturpreis.
Technische angaben | Datenlieferung
Techn. Angaben Magazinformat: 218 x 300 mm
Drucktechnik: Bogenoffset (Euroskala, 60er-Raster)
Verarbeitung: Klebebindung (Lumbeck)
Produktion/Grafik Sandra Proksch
Telefon (02 61) 97 36 76-30
E-Mail: [email protected]
Druckunterlagen Die Anzeigenpreise basieren auf Anlieferung
druckfertiger PDF-Dateien nach X3-Standard
mit farbverbindlichem Andruck.
Datenversand
Per E-Mail an: [email protected]
per Post: auf CD an Watterich Verlag GmbH
Friedrich-Ebert-Ring 36, 56068 Koblenz
*) zzgl.
Handlingkosten
TOP Events
Einzigartig: Marketing-Plattform und Treffpunkt für Meinungsmacher
Erfolgreiche
Noch komfortabler ist nur seine
Finanzierung.
3. Koblenzer
Premiummesse
Premiummesse
Jetzt die neue V-Klasse zu attraktiven Konditionen finanzieren.
KERN-HAUS AG
Der Sänger, Musiker und
begeisterte Jazzer Peter Petrel
mit seiner Ehefrau, der Sängerin
Tina Wulf, die in Koblenz geboren
wurde. Das Ehepaar lebt schon
seit einigen Jahren in der RheinMosel-Stadt.
Rund 3.000 begeisterte Messebesucher
bei Mercedes-Benz in Koblenz
Mehr Raum für finanzielle Freiheit:
• volle Flexibilität mit der Plus3-Finanzierung
• drei Wahlmöglichkeiten am Laufzeitende: verkaufen,
behalten oder zurückgeben3
Das Messecafé von Sabine Pauly im 1. Stock wurde sehr
gut von den Besuchern angenommen
Hotel WYNDHAM GARDEN Koblenz Lahnstein
Fahrradhaus ZANGMEISTER
CWM Juwelier & Goldschmied
Link – Fenster- und Rollladenfabrik
TOP Magazin Koblenz
Bettenhaus Inkelhofen
buch-deine-party.de
Rüdiger Hau – Licht und Design
45.220,00 €
4.884,02 €
40.335,98 €
44.228,79 €
48 Monate/40.000 km
2,95 %/2,99 %
25.029,27 €
399,99 €
WERKGUT Hochwertige Böden
D
er Lohn der Mühen waren rund 3.000 Messebesucher im Verlauf des Sonntags, die
sich von den Angeboten der weit über 50 Aussteller begeistern und beeindrucken
ließen.
Martin Prümm, Baudezernent der Stadt Koblenz, hielt die Eröffnungsrede zur 3. Premiummesse am Samstagabend vor ausschließlich geladenen Gästen. Dabei wies er auf
die große Bedeutung dieser regionalen Leistungsshow hin, darüber hinaus auch auf
den perfekt zusammengestellten Branchenmix, der sich am Messewochenende präsentierte. Mercedes-Benz Direktor und Hausherr Thomas Millies zeigte sich ebenfalls
beeindruckt: „Wir sind stolz darauf, bereits zum dritten Mal Gastgeber dieser tollen
VIDAL – Feine Fische für Gourmets
thermomix
NOSS Teppiche
MEDIA PARTS – Kommunikation für Profis
Premiummesse zu sein, die mit Sicherheit wieder weit über die Grenzen von
Koblenz hinaus wirken und für Aufsehen sorgen wird!“
Messecafé Sabine Pauly
reisebuero-wuest.de Lufthansa City Center
Heilbrunnen, perfectday MITTELRHEIN EVENTS,
RHENSER Mineralbrunnen, Koblenzer Privatbrauerei an der Königsbach („Koblenzer Pils“), Origo
Cocktail Catering, Sabine Pauly, Druckerei Hachenburg, Birkenhof Brennerei, buch-deine-party.de sowie ALTENWEG.de (Event Service).
s
Zum beeindruckenden Erfolg der Messe trug maßgeblich der große Einsatz
dieser weiteren Veranstaltungspartner bei: METRO, GENUSSZIMMER –
regional verführt, GLOBUS Lahnstein
und Koblenz, BROHLER Mineral- und
s
Nach den bereits sehr erfolgreichen ersten beiden Auflagen der
Koblenzer Premiummesse, konnten die bewährten Veranstaltungspartner um TOP Magazin-Verleger und Ideengeber Harald
Watterich, Mercedes-Benz, RPR1., TV Mittelrhein/Westerwald
TV (tvm/wwtv) sowie die Rhein-Zeitung, noch einmal positiv
„nachlegen“ – und integrierten den gesamten 1. Stock des Autohauses mit in die neue Messegestaltung. Mit dieser sinnvollen
Vergrößerungsmaßnahme bewiesen die Macher eindrucksvoll,
dass bereits schon Gutes tatsächlich noch einmal verbessert und
optimiert werden kann.
Goldschmiede Hofacker
Ein Finanzierungsbeispiel der Mercedes-Benz Bank AG2
Kaufpreis ab Werk
Anzahlung
Gesamtkreditbetrag
MEGA Büro-Organisation
Gesamtbetrag
Laufzeit/Gesamtlaufleistung
Sollzins gebunden p.a./eff. Jahreszins
Schlussrate
Mtl. Gesamtrate Privat-Leasing plus
Magic Nails & Beauty
Von links: Harald Watterich (TOP Magazin Koblenz), Martin Prümm (Baudezernent)
und Thomas Millies (Direktor Mercedes-Benz Niederlassung Koblenz) eröffnen
gemeinsam die 3. Koblenzer Premiummesse
V 220 CDI EDITION lang1
s
digital4home – Entertainment, Lifestyle, Automation
KARGL Büro- und Datentechnik
MASSAR – Schwimmbad, Sauna, Wassertechnik
Mercedes-Benz Niederlassung Koblenz
perfectday-MITTELRHEIN EVENTS
RHENSER Mineralbrunnen
HeiDe Tech (Sockelheizung)
METRO Koblenz
JAKOBSBERG Hotel & Golfresort
VON POLL Immobilien
KIMMEL Zahntechnik
1
Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: 6,8–6,3/5,3–5,0/5,7–5,7 l/100 km; CO2-Emissionen
kombiniert: 149–149 g/km; Effizienzklasse: A. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind
nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.
Abbildung enthält Sonderausstattungen.
2
Ein Finanzierungsbeispiel der Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstr. 7, 70469 Stuttgart. Angebot ist mit weiteren
Aktionen nicht kombinierbar. Angebot gültig bei Bestelleingang bis 30.09.2014 und nur, solange der Vorrat reicht.
3
Die Option beruht auf einer Zusatzvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Händler.
Gartenwelt FREY
ROCCO DI BLASI – Avantgarde Coiffeur
KONZEPT Maßbekleidung
ZERRES pur! Die Edelstahlmanufaktur
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Juwelier Martina Lieser 123 GOLD.DE
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Vorwerk-Kobold Raumpflege
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Anbieter: Daimler AG, Mercedesstraße 137,
70327 Stuttgart
Farben Schmitt Raumdesign
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Partner vor Ort: Mercedes-Benz Niederlassung Koblenz
Friedrich-Mohr-Str.
6 · 56070 Koblenz · Tel.: 0261.491-133
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[email protected] · www.mercedes-benz-koblenz.de
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finden Sie auch
auf der Internet
seite
www.koblenz
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Sabine Pauly
Litzke GmbH/TomKo Yachtsport
Der in Koblenz geborene Schauspieler
Hermann Giefer mit Ehefrau Sophia. Bekannt
ist er u.a. durch sein Mitwirken in der Daily
Soap „Dahoam is Dahoam“, zu sehen auf
Bayern 3. Eingeladen wurde das Ehepaar
übrigens vom Messeaussteller Metallbau
Zengler vom Niederwerth.
Koblenzer Pils
Origo Cocktail Catering
GLOBUS Koblenz und Lahnstein
Metallbau ZENGLER
Das Münchener Oktoberfest gibt es seit
über 200 Jahren, es ist weltbekannt und
das größte Volksfest der Welt. In den
letzten Jahren entstanden immer
mehr Oktoberfeste, weil diese einem breiten Publikum von Jung
bis Alt, gute Stimmung, große
Freude und echtes Vergnügen
bereiten.
Die Mega-Wiesn-Gaudi auf dem Messegelände
vom 19. September bis zum 11. Oktober
QUETLICH Feuerkultur
Druckerei Hachenburg
Martina Stertz – Pelz Mode Leder
BROHLER Mineral- und Heilbrunnen
Und so dürfte keiner der vielen Besucher aus Koblenz und der Region sein Kommen bereut haben, erlebte doch jeder von ihnen im
wahrsten Sinne des Wortes hautnah und live die schönsten Dinge
des Lebens aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Kosten, stöbern,
ausprobieren, informieren und entdecken – diese 3. Koblenzer Premiummesse war wirklich wieder ein wahres Fest für alle Sinne!
n
Radio RPR1
D
arum hieß es auch im letzten Jahr in Koblenz erstmals
„O´zapft is!“ auf dem Messegelände am Wallersheimer
Kreisel. Und weil das Fest ein grandioser Erfolg war, können
sich Oktoberfest-Fans aus der ganzen Region schon jetzt auf
die 2. Auflage freuen!
CABINET Einbauschränke
LEY´S – Markenmode-Megastore
„Genusszimmer“ im 1. Stock
GREENMASTER Garten
Vier Wochenenden, Abendveranstaltungen mit tollen Oktoberfest- und Partybands sowie Familien-, Sonn- und Feiertage mit abwechslungsreichem Programm – lassen Sie sich
mitreißen von der fantastischen Koblenzer Wiesnstimmung.
Profibands und Party-Mega Stars wie die „Schürzenjäger“ (4.
Oktober), Deutschlands beste Damenband – die „Isartaler Hexen“ (26. September), „De Räuber“ aus Köln (20. September),
der „König von Mallorca“ Jürgen Drews (27. September), die
„Allgäuer Dorfmusikanten“ (10. und 11. Oktober) und viele
andere sorgen für Riesengaudi und Stimmung im Koblenzer
Oktoberfestzelt, das über 3.000 Gäste fasst. Genießen Sie zur
abwechslungsreichen Unterhaltung bayerische Schmankerl
sowie das eigens eingebraute, frisch gezapfte Festbier.
Dank der Unterstützung starker Partner aus Koblenz und der
Region, so Veranstalter Hans-Jürgen Lichter, Inhaber des Ho-
tel Eifelstern in Bitburg, ist man sicher, wieder ein wirklich tolles Oktoberfest im September und Oktober 2014 in der RheinMosel-Stadt zu organisieren.
Zu nennen sind hier u.a. die Firmen Media Parts, Volksbank Koblenz Mittelrhein, Mercedes-Benz Niederlassung
Koblenz, Galeria Kaufhof, Festartikel Schlaudt und die
EVM. Als Medienpartner dabei sind die Rhein-Zeitung, die
Lokalanzeiger, TV-Mittelrhein, RPR1 sowie das TOP Magazin Koblenz. Für zünftige Speis und Trank sorgen u.a.
Gourmet Wagner aus Mayen, Metro, Bäcker Hoefer, Hotel
Mercure, Bier Reuschenbach-Wickert sowie die Sektkellerei Deinhard.
Während der Oktoberfestwochen (wochentags von montags
bis donnerstags) besteht für Firmen wieder die Möglichkeit,
das Festzelt für eigene, große Events zu mieten. Für Besucher
an den Wochenenden, so die Erfahrung aus dem letzten Jahr,
empfiehlt es sich – vor allem wenn es um größere Gruppen
geht, eine rechtzeitige Reservierung. Angenehm ist auch wieder das Angebot für den Bus-Shuttle
n
(Alle Angaben ohne Gewähr, Informationsstand bei Redaktionsschluss am 18. Juni 2014)
Fotos: Schäfges, Hintergrundbild: Coloures-pic - Fotolia.com
054 TOP
Text und Fotos: TOP Magazin Koblenz
068 TOP
069 TOP
Die Spitzen-ereignisse der TOP MAGAZINE
Geschäftskontakte und Gedankenaustausch
Netzwerk für „Macher“
TOP MAGAZIN veranstaltet für seine Kunden und Geschäftspartner exklusive Events, zu denen Persönlichkeiten wie beispielsweise engagierte Unternehmer, Entscheidungsträger aus
Politik, Kultur, Gesellschaft und Sport eingeladen werden.
Wir führen über unsere wertvollen TOP Netzwerke Geschäftspartner zusammen, unterstützen bei der Verwirklichung von
Vorhaben, fördern vertrauensvolle Zusammenarbeit und dienen
als Informations- und Inspirationsplattform. Getreu dem Grundsatz: „Nichts bewegt Menschen mehr als andere Menschen.“
Diese Premium-Events sind perfekte Plattformen, um in gehobener Atmosphäre und an außergewöhnlichen Orten zu
„netzwerken“. Hier bietet sich die beste Gelegenheit, neue
Kontakte zu knüpfen, bestehende Geschäftsbeziehungen zu
stärken oder produktive Gedanken auszutauschen.
Ob TOP-Lounge, Party, Opern-Ball, Koch-Event, Golfturnier
oder Whiskey-Lounge – sicher ist: Alle sind TOP Events auf
höchstem Niveau!
Allgemeine geschäftsbedingungen deR VeRlAge | Stand 01/2015
1.
Anzeigenauftrag: Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen des
Verlages ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen/PRs (redaktionelle Anzeigen) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten.
2.
Veröffentlichungsfrist: Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres
nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3.
Anzeigenabruf: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten
bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus,
weitere Anzeigen abzurufen.
4.
Auftrag-Nichterfüllung: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten (Rabattnachbelastung). Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5.
Anzeigen-Stornierung: Im Falle einer Stornierung von Anzeigen bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als pauschales
Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer
kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Erfolgt die Stornierung innerhalb von
sechs Wochen vor dem Erscheinungstermin, beträgt das Ausfallhonorar 50 % des Anzeigenpreises; Satz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend. Der Auftragnehmer ist frei darin, anstelle der Pauschalen den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
Anzeigen-Verschiebung: Im Falle einer Verschiebung von Anzeigenschaltungen (z. B. auf
die nächste oder übernächste Ausgabe) bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift
werden dem Auftraggeber 10 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw.
ein niedriger Schaden entstanden ist. Eine Anzeigenverschiebung innerhalb von sechs Wochen vor Erscheinungstermin kommt einer Stornierung gleich, so dass das oben zur Anzeigen-Stornierung Gesagte gilt.
ge/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines
Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
12.2. Haftung wegen Fahrlässigkeit: Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus
vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen
Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt
nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
12.3. Produkthaftung: Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen (außer bei nicht offensichtlichen Mängeln) innerhalb von vier Wochen nach
Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus
vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn,
sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
13.
Probeabzüge: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.
14.
Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des
Verlages.
15.
Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im
einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
16.
Zahlungsverzug: Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozent
über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Nachlässe und Rabatte werden im Fall des Zahlungsverzuges nachbelastet; ein Anspruch auf sie besteht nicht.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig
zu machen.
6.
Platzierungswünsche: Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie
im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung ist, bedingen einen Platzierungszuschlag von 15 %.
7.
Auftrags-Ausführung: Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auszuführen ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8.
Kennzeichnungspflicht: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich
gemacht.
17.
Belegexemplar: Der Verlag stellt dem Auftraggeber ein Belegexemplar zur Verfügung.
18.
9.
Urheberrechte: Die durch den Verlag gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und
dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden.
Aufrechnungen: Die Aufrechnungen sind nur zulässig mit Gegenansprüchen, die vom Verlag
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
19.
10.
Haftung: Der Verlag verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt und getäuscht wird. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Auftraggeber haftet für alle
Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck
und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Verlag behält
sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen.
Gestaltungs-Kosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, Repros, Lithos und Satzarbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen
ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
20.
Preisminderungsansprüche: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über
mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage (oder wenn eine Auflage nicht genannt ist) die
durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften ggf. die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)
Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
11.
12.
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
Druckunterlagen: Vom Auftraggeber sind die druckfertigen PDF-Dateien bis spätestens 10 Tage
vor Erscheinen des Magazins an den vom Verlag genannten Grafikpartner kostenfrei zu liefern. Für
die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Rechte und Pflichten: Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts, des
Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu
dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
12.1. Zahlungsminderung: Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung
des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzei-
®
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auslage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass
dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
21.
Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zugesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten nach
Auftragsablauf.
22.
Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang
vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
23.
Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem
Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die umseitig angegebene Verlagsanschrift bzw. der
Standort des herausgegebenen Verlagsproduktes.
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