Gaucho WS (024787-00/00) (pdf, 219 KB, nicht barrierefrei)
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Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Pflanzenschutzmittel: Gaucho WS Antragsnummer: 024787-00/00 Wirkstoff(e): Imidacloprid Stand: 06.02.2014 SVA am: 19.09.2012 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 38104 Braunschweig BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Tel: +49 (0)531 299-3454 Fax: +49 (0)531 299-3002 E-Mail: [email protected] Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 2 von 30 BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht................................................................................................................................. 3 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen ..................................................................13 3 Anwendungen....................................................................................................................... 18 4 Decodierung von Auflagen und Hinweisen ...........................................................................28 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel: Antragsnummer: Antragsart: Antragsteller: Seite 3 von 30 Gaucho WS 024787-00/00 Zulassungsantrag gemäß § 15 PflSchG Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA Elisabeth-Selbert-Straße 4 a 40764 Langenfeld Insektizid Schlämmpulver oder Schlämmbeize Wirkungsbereich: Formulierungstyp: Wirkstoff(e): Imidacloprid(0866) Gehalt 700 g/kg Enthalten in zugelassenen Mitteln ja 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 1.2.1 Mittel nicht zulassen 1.2.2 Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/erzeugnisse/Objekte 00-001 Zuckerrübe, Futterrübe 00-002 Zuckerrübe, Futterrübe 00-003 Zuckerrübe, Futterrübe 00-004 Zuckerrübe, Futterrübe 00-005 00-006 BVL_FO_05_2273_203_V2.1 1.3 Schadorganismus/ Zweckbestimmung Moosknopfkäfer Rübenfliege Blattläuse Blattläuse als Virusvektoren Zuckerrübe, Futterrübe Schnellkäfer (Drahtwurm) Zuckerrübe, Futterrübe Tausendfüßler (Diplopoda) Entscheidung zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei Gaucho WS handelt es sich um eine Schlämmbeize zur Saatgutbehandlung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen der FAO Spezifikation 582/WS (2006) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 4 von 30 Für die Bestimmung des Wirkstoffs Imidacloprid im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es steht auch eine CIPAC-Methode zur Verfügung. Das Mittel Gaucho WS enthält den Wirkstoff Imidacloprid und wirkt gegen Mossknopfkäfer, Rübenfliegen, Blattläuse als Virusvektoren, Schnellkäfer und Tausendfüßler im Ackerbau an Zucker- und Futterrüben. Die Wirkung von Imidacloprid beruht auf einem Eingriff in die Reizübertragung im Nervensystem von Insekten. Ähnlich wie der natürlich vorkommende Signalstoff Acetylcholin wirkt Imidacloprid erregend auf bestimmte Nervenzellen, indem es agonistisch an einem Rezeptorprotein (nikotinerger Acetylcholinrezeptor) angreift. Im Gegensatz zum durch das Enzym Acetylcholinesterase schnellabbaubaren Acetylcholin kann Imidacloprid nicht oder nur langsam abgebaut werden. Die nachhaltige Wirkung des Wirkstoffs führt zu einer Störung des Insektennervensystems und in der Folge zur Abtötung der behandelten Insekten. Imidacloprid wirkt als akutes Kontakt- und Fraßgift, nicht dagegen in der Gasphase. Aufgrund der Wirkungsweise (WMI 4A) wirkt Imidacloprid gegen Stämme von Schädlingen, die gegenüber anderen Wirkstoffen resistent sind. Vereinzelt sind aber auch schon gegen Neonicotinoide resistente Schadorganismen in Europa vor allem aus dem Unterglasanbau bekannt geworden. Wegen der systemischen Wirkung und der verhältnismäßig niedrigen Aufwandmenge dieses insektiziden Wirkstoffs kann er sowohl als Beizmittel als auch zur Blatt- und Bodenbehandlung eingewendet werden. Imidacloprid hat ein breites Wirkungsspektrum, besonders gegen Saugende Insekten wie Blattläuse, Zikaden, Thripse und Weiße Fliegen. Außerdem werden verschiedene Käferarten (z. B. Atomaria spp. und Leptinotarsa decemlineata), einige Fliegenarten (z. B. Oscinella frit und Pegomyia sp.) und Blattminierer (z. B. Lithocolletis spp.) wirksam bekämpft. Gegen Spinnmilben und Nematoden ist Imidacloprid nicht wirksam. Die Wirksamkeit des Prüfmittels ist grundsätzlich ausreichend. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (NB 663). Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 485/2013 sind für Saatgutbehandlungsmittel mit dem Wirkstoff Imidacloprid besondere Risikominimierungsmaßnahmen zum Schutz der Honigbiene zu treffen. Die Anwendungsbestimmungen NT697, NT 699, NT6991, NH6831, NH681 und NH682 werden erteilt. Bei der Anwendung als Saatgutbehandlung in Futter- und Zuckerrüben besteht für Bienen nur geringe Exposition, da bei landwirtschaftlicher Nutzung dieser Kulturen weder Nektar noch Pollen für Bienen zur Verfügung stehen. Nennenswerte Honigtauproduktion durch Läuse mit für Bienen relevanten Rückstandskonzentrationen ist nicht zu erwarten, da Läuse wesentlich empfindlicher auf den Wirkstoff reagieren. Sackstaub und Staubabrieb während der Aussaat sind bei pilliertem Saatgut minimal und erreichen keine für Bienen kritischen Werte. Da der Wirkstoff Imidacloprid systemisch in der Pflanze verlagert wird, kann er unter bestimmten Voraussetzungen mit Guttationstropfen ausgeschieden werden. Aufgrund der hohen Toxizität für Honigbienen können im Jugendstadium der Pflanzen zeitweilig für Bienen letale Wirkstoffkonzentrationen von bis zu mehreren mg Wirkstoff/L auftreten. Die Guttationshäufigkeit bei Rüben ist nach intensiven Beobachtungen auf Rübenschlägen im Jahr 2009 jedoch sehr gering. Darüber hinaus ist der Zeitraum der Guttation innerhalb eines Tages relativ kurz und auch die Menge an ausgeschiedenem Guttationswasser im Vergleich zu anderen landwirtschaftlich genutzten Kulturen und der Feldrandvegetation gering. Grundsätzlich werden Bienenvölker jedoch nur sehr selten direkt am Rand einer Zuckerrübenfläche aufgestellt. Da Bienen bevorzugt im nahen Umkreis der Völker sammeln und bei Guttation der Rübe in der Regel viele alternative Wasserquellen, wie z.B. dauerhafte Wasservorkommen oder andere stärker guttierende Pflanzen vorhanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme von Guttationstropfen der Rübe nur sehr gering. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und Pardosa palustris (Wolfsspinnen), Aleochara bilineata (Kurzflügelkä- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 5 von 30 fer) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten (NN1001) und Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen (NN1002) eingestuft. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine unvertretbaren Auswirkungen des Mittels Gaucho WS auf Regenwürmer und andere Bodenmakroorganismen und insofern auch nicht auf die Bodenfruchtbarkeit zu erwarten. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Imidacloprid sowie zum Gaucho WS reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Imidacloprid in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Die für die Zulassung vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für den Wirkstoff Imidacloprid festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Verbrauchers durch Wirkstoffrückstände in der Nahrung in Folge der Anwendung von Gaucho WS kann bei bestimmungsgemäßer Anwendung ausgeschlossen werden. Schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser durch Wirkstoff oder relevante Metaboliten sind als Folge der vorgesehenen Anwendung nicht zu erwarten. Aufgrund der Persistenz des Wirkstoffs Imidacloprid im Boden ist das Pflanzenschutzmittel nur zulassungsfähig, wenn negative Auswirkungen auf die Folgekultur bzw. auf Bodenorganismen ausgeschlossen werden können. Für die vorgesehene Anwendung zur Saatgutbehandlung (Pillierung) von Rübensaatgut ist als zusätzliche Risikominderungsmaßnahme die Kennzeichnung des behandelten Saatgutes mit den üblichen Hinweisen (vollständige Einarbeitung, verschüttetes Saatgut entfernen etc.) sowie der Hinweis darauf, dass zum Schutz vor Einträgen in benachbarte Oberflächengewässer keine Ausbringung auf drainierten Flächen erfolgen sollte, vorgesehen. Gemäß den Vorgaben der Wirkstoffgenehmigung hat die Saatgutbehandlung ausschließlich in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen, welche die beste verfügbare Technik anwenden, zu erfolgen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind unvertretbare Auswirkungen auf Nichtzielarten als Folge der vorgesehenen Anwendungen nicht zu erwarten. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß § 4 Gefahrstoffverordnung N Xn Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich RX022 RX043 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 SP001 SX002 SX013 SX024 SX035 SX036 SX037 SX046 SX057 Seite 6 von 30 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS07 GHS09 Ausrufezeichen Umwelt S1 Achtung EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H302 H317 H410 BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß § 15 Abs. 4 PflSchG Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 7 von 30 BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Naturhaushalt NH677 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen." NH679 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden." NH680 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle." NT700 Das mit diesem Pflanzenschutzmittel behandelte Saatgut darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es entsprechend den Vorschriften in § 32 Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz und Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gekennzeichnet ist. NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW811 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung auf drainierten Flächen." Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 8 von 30 BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SF6142 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen. SF6161 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes. SF618 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte. SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. ST1271 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 9 von 30 Wirksamkeit NH681 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s." NH682 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen." NH6831 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts <http://www.jki.bund.de/geraete.htm>)." NT697 Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut staubfrei und abriebfest ist. NT699 Die Behandlung von Saatgut muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste als Beizgerät eingetragen ist (Anlage zur Siebenundzwanzigsten Bekanntmachung über die Eintragung von Pflanzenschutzgeräten in die Pflanzenschutzgeräteliste vom 01. Juli 1993, BAnz S. 7567, in der jeweils geltenden Fassung). NT6991 Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts <http://www.jki.bund.de)/>). WMI4A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß § 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Hinweise NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 1.5 Seite 10 von 30 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Mit Unterbrechung Analytik - keine Naturhaushalt - keine Phys.chem. Eigenschaften - keine Rückstandsanalytik - keine Rückstandsverhalten und Toxikologie - keine Wirksamkeit - keine Wirkstoff - keine Ohne Unterbrechung Analytik - keine - BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Naturhaushalt - keine Phys.chem. Eigenschaften KIIIA1 4.1 Die Spezifikation der Verpackung (Art, Material, Größe usw.), ihre Eignung gemäß ADR-Methoden und die Verträglichkeit der Zubereitung mit den vorgeschlagenen Verpackungs-materialien gemäß GIFAP Monografie Nr. 17 ist vorzulegen. Begründung: Die Angabe zum Material "Novex V22 D 464" müssen genauer Spezifiziert werden. KIIIA1 2.7.5 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 11 von 30 Die Haltbarkeit der Zubereitung bei Umgebungstemperatur über zwei Jahre muss experimentell geprüft und in einem Versuchsbericht angegeben werden. Nützliche Hinweise sind im "Technical Monograph No. 17, 2nd edition" (Juni 2009) von CropLife International enthalten. Begründung: Es liegt bislang lediglich der Zwischenbericht vor. KIIIA1 2 Bei der Untersuchung im Labor für Formulierungschemie (BVL) sind zu folgenden Parametern Abweichungen zu Ihren Angaben aufgetreten. Zur Benetzbarkeit mit (MT53.3) 70s statt 50s und bei der Schaumbeständigkeit (MT 47.2 nach 1 min) 23mL statt 19mL. In diesen Punkten wird die FAO-Spezifikation 582/WS (2006) nicht erfüllt. Hierzu erbitte ich eine Stellungnahme. Rückstandsanalytik - keine Rückstandsverhalten und Toxikologie - keine Wirksamkeit - keine Wirkstoff - keine - 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 1. November 2011 erklärt BFR 3. Januar 2012 erklärt UBA 26. September 2013 erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoffe Gaucho WS Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Bayer CropScience Deutschland 004787-00 GmbHRegistrierung & PGA Formulierungstyp WS BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Imidacloprid(0866) Confidor WG 70 Wirkstoffgehalt 700 g/kg Bayer CropScience Deutschland 024185-00 GmbHRegistrierung & PGA WG Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 12 von 30 Imidacloprid(0866) 700 g/kg Monceren G Bayer CropScience Deutschland 005960-00 GmbHRegistrierung & PGA FS Pencycuron(0649) Imidacloprid(0866) Sombrero Imidacloprid(0866) 250 g/l 120 g/l Feinchemie Schwebda GmbH 006487-00 FS 600 g/l Lizetan Plus Zierpflanzen- Bayer CropScience Deutschland 024415-00 spray GmbHRegistrierung & PGA Methiocarb(0079) Imidacloprid(0866) AE Bayer Garten 3 in 1 Schädlingsfrei Imidacloprid(0866) Bayer CropScience Deutschland 006267-00 GmbHRegistrierung & PGA ST Warrant 700 WG Imidacloprid(0866) Cheminova A/S Lizetan-Combistäbchen Bayer CropScience Deutschland 024386-00 GmbHRegistrierung & PGA ,5 g/kg ,25 g/kg 25 g/kg 007067-00 WG 700 g/kg PR Imidacloprid(0866) Bayer Garten Combigra- Bayer CropScience Deutschland 024590-00 nulat Lizetan GmbHRegistrierung & PGA Imidacloprid(0866) 1.8 25 g/kg GR 25 g/kg Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung keine 1.9 Höchstmengen BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Produktanalytik Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Seite 13 von 30 zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Imidacloprid Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften siehe Anlage 1. 2.2 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Gaucho WS ist eine weiße, muffig riechende Schlämmbeize zur Saatgutbehandlung, welche weder entzündlich, brandfördernd noch explosiv ist und eine Zündtemperatur von 355 °C besitzt. Schütt- und Stampfdichte, pH-Wert, Benetzbarkeit, Schaumbeständigkeit, Nasssiebung, Korngrößenverteilung und Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur (54 °C für 14 Tage) erfüllen die Mindestanforderung der FAO Spezifikation 582/WS (2006) für Imidacloprid. Ein Lagertest bei Umgebungstemperatur über zwei Jahre wurde vom Antragsteller angesetzt. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. BVL_FO_05_2273_203_V2.1 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel: In der Formulierung wird der Wirkstoff Imidacloprid nach einer Bayer-Methoden (Zitzmann, 2005) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer RP 18 Säule mittels UV-Detektion bei 294 nm bestimmt. Elutionsmittel: Wasser+Essigsäure (1000+1 v/v) und Acetonitril (86+14 v/v). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev. 4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in WS Formulierungen steht eine CIPAC-Methode zur Verfügung (Handbuch K, S. 75, Methode 582/WS/M/-). Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 2.4 Seite 14 von 30 Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Imidacloprid in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Der Wirkstoff Imidacloprid lässt sich mittels LC-MS/MS und HPLC/UV bestimmen. In Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs ist die Standardmultimethode QuEChERS anwendbar. Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und Gewebe sind nicht erforderlich, da Imidacloprid nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. BVL_FO_05_2273_203_V2.1 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel Gaucho WS enthält den Wirkstoff Imidacloprid und wirkt gegen Mossknopfkäfer, Rübenfliegen, Blattläuse als Virusvektoren, Schnellkäfer und Tausendfüßler im Ackerbau an Zucker- und Futterrüben. Die Wirkung von Imidacloprid beruht auf einem Eingriff in die Reizübertragung im Nervensystem von Insekten. Ähnlich wie der natürlich vorkommende Signalstoff Acetylcholin wirkt Imidacloprid erregend auf bestimmte Nervenzellen, indem es agonistisch an einem Rezeptorprotein (nikotinerger Acetylcholinrezeptor) angreift. Im Gegensatz zum durch das Enzym Acetylcholinesterase schnellabbaubaren Acetylcholin kann Imidacloprid nicht oder nur langsam abgebaut werden. Die nachhaltige Wirkung des Wirkstoffs führt zu einer Störung des Insektennervensystems und in der Folge zur Abtötung der behandelten Insekten. Imidacloprid wirkt als akutes Kontakt- und Fraßgift, nicht dagegen in der Gasphase. Aufgrund der Wirkungsweise (WMI 4A) wirkt Imidacloprid gegen Stämme von Schädlingen, die gegenüber anderen Wirkstoffen resistent sind. Vereinzelt sind aber auch schon gegen Neonicotinoide resistente Schadorganismen in Europa vor allem aus dem Unterglasanbau bekannt geworden. Wegen der systemischen Wirkung und der verhältnismäßig niedrigen Aufwandmenge dieses insektiziden Wirkstoffs kann er sowohl als Beizmittel als auch zur Blatt- und Bodenbehandlung eingewendet werden. Imidacloprid hat ein breites Wirkungsspektrum, besonders gegen Saugende Insekten wie Blattläuse, Zikaden, Thripse und Weiße Fliegen. Außerdem werden verschiedene Käferarten (z. B. Atomaria spp. und Leptinotarsa decemlineata), einige Fliegenarten (z. B. Oscinella frit und Pegomyia sp.) und Blattminierer (z. B. Lithocolletis spp.) wirksam bekämpft. Gegen Spinnmilben und Nematoden ist Imidacloprid nicht wirksam. Die Wirksamkeit des Prüfmittels ist grundsätzlich ausreichend. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (NB 663). Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 485/2013 sind für Saatgutbehandlungsmittel mit dem Wirkstoff Imidacloprid besondere Risikominimierungsmaßnahmen zum Schutz der Honigbiene zu treffen. Die Anwendungsbestimmungen NT697, NT 699, NT6991, NH6831, NH681 und NH682 werden erteilt. Bei der Anwendung als Saatgutbehandlung in Futter- und Zuckerrüben besteht für Bienen nur geringe Exposition, da bei landwirtschaftlicher Nutzung dieser Kulturen weder Nektar noch Pollen für Bienen zur Verfügung stehen. Nennenswerte Honigtauproduktion durch Läuse mit für Bienen relevanten Rückstandskonzentrationen ist nicht zu erwarten, da Läuse wesentlich empfindlicher auf den Wirkstoff reagieren. Sackstaub und Staubabrieb während der Aussaat sind bei pilliertem Saatgut minimal und erreichen keine für Bienen kritischen Werte. Da der Wirkstoff Imidacloprid systemisch in der Pflanze verlagert wird, kann er unter bestimmten Voraussetzungen mit Guttationstropfen ausgeschieden werden. Aufgrund der hohen Toxizität für Honigbienen können im Jugendstadium der Pflanzen zeitweilig für Bienen letale Wirkstoffkonzentrationen von bis zu meh- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 15 von 30 reren mg Wirkstoff/L auftreten. Die Guttationshäufigkeit bei Rüben ist nach intensiven Beobachtungen auf Rübenschlägen im Jahr 2009 jedoch sehr gering. Darüber hinaus ist der Zeitraum der Guttation innerhalb eines Tages relativ kurz und auch die Menge an ausgeschiedenem Guttationswasser im Vergleich zu anderen landwirtschaftlich genutzten Kulturen und der Feldrandvegetation gering. Grundsätzlich werden Bienenvölker jedoch nur sehr selten direkt am Rand einer Zuckerrübenfläche aufgestellt. Da Bienen bevorzugt im nahen Umkreis der Völker sammeln und bei Guttation der Rübe in der Regel viele alternative Wasserquellen, wie z.B. dauerhafte Wasservorkommen oder andere stärker guttierende Pflanzen vorhanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme von Guttationstropfen der Rübe nur sehr gering. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und Pardosa palustris (Wolfsspinnen), Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten (NN1001) und Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen (NN1002) eingestuft. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine unvertretbaren Auswirkungen des Mittels Gaucho WS auf Regenwürmer und andere Bodenmakroorganismen und insofern auch nicht auf die Bodenfruchtbarkeit zu erwarten. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Imidacloprid und das Pflanzenschutzmittel Gaucho WS wurden nach den heute üblichen Anforderungen ausreichend toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels Gaucho WS und des darin enthaltenen Wirkstoffs Imidacloprid liegen ausreichende Untersuchungen an Zuckerrüben vor. Die beantragten Anwendungen führen in den Erntegütern zu Rückständen, die durch die bestehenden Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind. Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (TMDI-Berechnung auf Basis der festgesetzten Rückstandshöchstgehalte, Modell EFSA PRIMo, Britische Kleinkinder als kritischste Konsumentengruppe mit einem Körpergewicht von 14,5 kg) ergibt eine ADI-Ausschöpfung von 41 %. Somit besteht kein Risiko für den Verbraucher durch langzeitige Aufnahme von Imidacloprid-Rückständen mit der Nahrung. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Imidacloprid aus den beantragten Anwendungen besteht ebenfalls nicht. BVL_FO_05_2273_203_V2.1 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittels Gaucho WS mit dem insektiziden Wirkstoff Imidacloprid ist vorgesehen für Anwendungen als Saatgutbehandlung (Pillierung) an Zucker- und Futterrübensaatgut. Der Wirkstoff Imidacloprid weist im Boden eine erhebliche Persistenz auf. Beim Abbau unter aeroben Bedingungen werden keine Hauptabbauprodukte > 5 %AR nachgewiesen. Die Anteile der voll- BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 16 von 30 ständigen Mineralisierung und nicht extrahierbarer Rückstände erreichen nach 100 Tagen bis zu 17 %AR bzw. 27 %AR. Die DT50 aus Versuchen unter Laborbedingungen liegen für den Wirkstoff bei 106 – 193 d (normalisiert 99 – 129 d). In Freilanduntersuchungen wurden DT50 ermittelt, die an einigen Standorten noch höher liegen. Unter mitteleuropäischen Freilandbedingungen überschreitet die DT90field 1 Jahr (5 Standorte in Deutschland: 345 – 757 d). Akkumulationsstudien in Apfelanlagen mit jährlicher Applikation direkt auf den Boden über mehrere Jahre zeigten eine Anreicherung der Wirkstoffrückstände um Faktoren 2 – 4 beim Vergleich der Konzentrationen ein Jahr nach der ersten Applikation und ein Jahr nach der letzten Applikation (im 6. Versuchsjahr). Nach 3 Jahren wurde auf allen 3 Standorten in Abhängigkeit von den äußeren Bedingungen ein Plateau bei 15 – 38 µg/kg vor und 45 – 83 µg/kg nach der nächsten Applikation erreicht. Der überwiegende Anteil der Wirkstoffrückstände wurde in der oberen 0-10 cm-Bodenschicht gefunden. Aufgrund der Persistenz ist eine Zulassung nur möglich, sofern keine negativen Auswirkungen auf nachgebaute Kulturen und Bodenorganismen bestehen. Die für den Wirkstoff Imidacloprid ermittelten Adsorptionskonstanten (KOC: 109 – 296) weisen auf eine mittlere bis hohe Mobilität im Boden hin. In mehreren Lysimeter-Studien mit verschiedenen Applikationsarten (darunter Saatgutbehandlung in Zuckerrüben und Getreide) verschiedener Imidacloprid enthaltender Mittel wurden weder Wirkstoff noch identifizierbare Metaboliten im Sickerwasser nachgewiesen. Modellsimulationen für die vorgesehene Anwendung prognostizieren keine signifikanten Einträge des Wirkstoffs über das Sickerwasser. Imidacloprid ist bei pH-Werten von 4 – 9 hydrolytisch stabil. Unter Lichteinstrahlung ist eine deutliche Beschleunigung des Abbaus durch Photoreaktion zu beobachten. Der Wirkstoff ist als nicht leicht biologisch abbaubar anzusehen. Im Wasser-Sediment-System sind sowohl Abbau des Wirkstoffs als auch Verlagerung in die Sedimentphase zu beobachten. Für das Gesamtsystem wurden DT50 des Wirkstoffs von 30 – 150 d bestimmt. In Wasser- und Sedimentphase wurde das Abbauprodukt NTN33893-desnitro in Anteilen von jeweils < 10 %AR nachgewiesen. Studien in WasserSediment-Systemen unter natürlicher Sonneneinstrahlung weisen auf einen schnelleren Abbau des Wirkstoffs hin. Aufgrund des niedrigen Dampfdruckes von Imidacloprid ist mit einer relevanten Verflüchtigung nicht zu rechnen. In Experimenten mit Behandlung von getopften Apfelsämlingen mit einer 14Cmarkierten Wirkstoff enthaltenden Formulierung konnte innerhalb von 24 Stunden keine signifikante Verflüchtigung beobachtet werden. Eine Persistenz in der Atmosphäre ist wegen des raschen photochemisch-oxidativen Abbaus nicht gegeben. Imidacloprid weist gegenüber Wirbeltieren eine mittlere bis hohe Toxizität auf, wobei Vögel empfindlicher auf den Wirkstoff reagieren als Säuger (Japanwachtel LD50: 31 mg/kg KG; Maus LD50: 131 mg/kg KG). Die Unterschiede bei den bewertungsrelevanten chronischen Toxizitätsdaten ist geringer (Japanwachtel NOEL 9,3 mg/kg KG/d; Ratte NOAEL 17 mg/kg KG/d). Aufgrund des geringen Akkumulationspotenzials des Wirkstoffs (log POW 0,57) ist eine Risikobewertung für den Pfad der Anreicherung in der Nahrungskette nicht erforderlich. Die Risikobewertung erfolgt, soweit verfügbar, auf der Grundlage der geometrischen Mittelwerte der Toxizitätsdaten für verschiedene Spezies. Für die Expositionspfade Aufnahme von mit dem systemischen Wirkstoff belasteten Sämlingen sowie Aufnahme von behandeltem Saatgut ist unter Berücksichtigung von verfeinernden Annahmen (betrachtete Modellspezies, Verfügbarkeit des ausgesäten Saatgutes auf der Fläche, Annahme und Praxisbedingungen) die Vertretbarkeit möglicher Auswirkungen auf wild lebende Vögel und Säuger zu belegen. BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 17 von 30 Während die Standardtestorganismen der aquatischen Organismen (Fisch, Daphnie, Alge) relativ unempfindlich auf den Wirkstoff reagieren, zeigt sich gegenüber anderen Kleinkrebsen und sedimentbewohnenden Insekten (Chironomus) eine um mehrere Größenordnungen höhere Toxizität (Daphnia magna: 48 h EC50 85 mg/L; Mysidopsis bahia: 96 h LC50 0,034 mg/L Chironomus riparius: 24 h LC50: 0,055 mg/L). Die in der Wasser-Sediment-Studie beobachteten Abbauprodukte erwiesen sich als weniger toxisch als der Wirkstoff. In Mikrokosmos-Untersuchungen unter Freilandbedingungen wurde nach zweimaliger Applikation eine NOEAEC von 0,6 µg as/L abgeleitet (Invertebraten, Algen). Zu den aquatischen Insekten gehören nach den verfügbaren Daten die empfindlichsten Arten. Auf der Grundlage von veröffentlichten Toxizitätsdaten wurde eine species sensitivity distributionfür die EC10 aus 10 chronischen Tests mit aquatischen Invertebraten ausgewertet, wonach die HC5 bei 0,027 µg as/Lliegt. Mit einem Sicherheitsfaktor von 5 ergibt sich damit die regulatorisch akzeptable Konzentration (RAC) von 5,4 ng as/L für die Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen. Für den Eintragspfad Staubabdrift sind auf der Basis der derzeitigen Standardannahmen für die Rübenpillierung im Draft Guidance Document zu Saatgutbehandlungsmitteln keine zusätzlichen Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz von Gewässerorganismen erforderlich. Bei Berücksichtigung der worst case DT50f für den Abbau im Boden ist eine Gefährdung von Oberflächengewässern über den Eintragspfad Drainage nicht auszuschließen. Eine Anreicherung des Wirkstoffs Imidacloprid in aquatischen Organismen ist bei einem log POW von 0,57 nicht zu erwarten. Als insektizider Wirkstoff zeigt Imidacloprid erhebliche Auswirkungen auf terrestrische Nichtziel-Arthropoden. Für die empfindlichste untersuchte Art Aphidius rhopalosiphi wurde in erweiterten Labor-Untersuchungen auf Apfelblättern mit einer anderen Formulierung eine LR50 von 0,45 g a.i./ha abgeleitet. Für den Eintragspfad Staubabdrift sind auf der Basis der derzeitigen Standardannahmen für die Rübenpillierung im Draft Guidance Document zu Saatgutbehandlungsmitteln keine zusätzlichen Risikominderungsmaßnahmen für Nichtziel-Arthropoden in angrenzenden Saumstrukturen erforderlich. Der Wirkstoff Imidacloprid wirkt hoch toxisch auf Honigbienen; da bei Anwendung in Zucker- und Futterrüben eine relevante Exposition von Bestäuber-Insekten über Nektar und Pollen nicht gegeben ist, sind unvertretbare Auswirkungen auf Nichtziel-Arthropoden über diesen Expositionspfad nicht zu erwarten. Imidacloprid wirkt toxisch auf Regenwürmer (14 d LC50: 10,7 mg/kg TS; 56 d NOEC: 0,178 mg/kg TS). Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf Regenwürmer werden entlastend die Ergebnisse einer Reproduktionsstudie herangezogen, bei der die Exposition in einem realitätsnäheren Ansatz über behandelte Zuckerrübensamen (Pillen) erfolgte. Auch bei den Untersuchungen mit Collembolen zeigten sich bei Exposition entsprechend dem vorgesehenen Ausbringungsmuster deutlich geringere Auswirkungen als bei Test mit direkter Bodeneinmischung der Prüfsubstanz. Unvertretbare Auswirkungen auf Boden-Mikroorganismen und terrestrische Pflanzen sind nicht zu erwarten. Der Wirkstoff Imidacloprid erfüllt nicht alle Kriterien für eine Einstufung als Stoff mit POP-, PBT, oder vPvB-Eigenschaften. Für das Pflanzenschutzmittel Gaucho WS ist aufgrund der Toxizität des enthaltenen Wirkstoffs gegenüber Gewässerorganismen eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung als umweltgefährlich (N) und sehr giftig für Wasserorganismen (R50/53 bzw. GHS09, H410 nach GHS) erforderlich. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 3 Seite 18 von 30 Anwendungen 001 Zuckerrübe, Futterrübe - Moosknopfkäfer Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung: Moosknopfkäfer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Zuckerrübe, Futterrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: pillieren Aufwand: 130 g pro Einheit Saatgut Kennzeichnungsauflagen - keine Wartezeiten (F) Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen - keine - Nachforderungen zur Anwendung BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 19 von 30 Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine Wirksamkeit - keine Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine Wirksamkeit - keine - Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. 002 Zuckerrübe, Futterrübe - Rübenfliege Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung: Rübenfliege Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Zuckerrübe, Futterrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Maximale Zahl der Behandlungen: Vor der Saat Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: pillieren Aufwand: 130 g pro Einheit Saatgut Seite 20 von 30 Kennzeichnungsauflagen - keine Wartezeiten (F) Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen - keine - Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine Wirksamkeit - keine Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine Wirksamkeit - keine - BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 21 von 30 Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. 003 Zuckerrübe, Futterrübe - Blattläuse Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung: Blattläuse Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Zuckerrübe, Futterrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: pillieren Aufwand: 130 g pro Einheit Saatgut Kennzeichnungsauflagen - keine Wartezeiten BVL_FO_05_2273_203_V2.1 (F) Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen - keine - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 22 von 30 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine Wirksamkeit - keine Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine Wirksamkeit - keine - Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. 004 Zuckerrübe, Futterrübe - Blattläuse als Virusvektoren Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung: Blattläuse als Virusvektoren BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Zuckerrübe, Futterrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 23 von 30 Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: pillieren Aufwand: 130 g pro Einheit Saatgut Kennzeichnungsauflagen - keine Wartezeiten (F) Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen - keine - Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine Wirksamkeit - keine Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine - BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Wirksamkeit - keine - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 24 von 30 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. 005 Zuckerrübe, Futterrübe - Schnellkäfer (Drahtwurm) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung: Schnellkäfer (Drahtwurm) Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Zuckerrübe, Futterrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: pillieren Aufwand: 130 g pro Einheit Saatgut BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Kennzeichnungsauflagen - keine - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 25 von 30 Wartezeiten (F) Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen - keine - Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine Wirksamkeit - keine Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine Wirksamkeit - keine - Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: Nein Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers 006 Zuckerrübe, Futterrübe - Tausendfüßler (Diplopoda) BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung: Tausendfüßler (Diplopoda) Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Zuckerrübe, Futterrübe Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 26 von 30 Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: pillieren Aufwand: 130 g pro Einheit Saatgut Kennzeichnungsauflagen - keine Wartezeiten (F) Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen - keine - Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine Wirksamkeit - keine - BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten - keine Wirksamkeit - keine - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 27 von 30 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: Ja BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 BVL_FO_05_2273_203_V2.1 4 Seite 28 von 30 Decodierung von Auflagen und Hinweisen NH677 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen." NH679 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden." NH680 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle." NH681 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s." NH682 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen." NH6831 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts <http://www.jki.bund.de/geraete.htm>)." NT697 Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut staubfrei und abriebfest ist. NT699 Die Behandlung von Saatgut muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste als Beizgerät eingetragen ist (Anlage zur Siebenundzwanzigsten Bekanntmachung über die Eintragung von Pflanzenschutzgeräten in die Pflanzenschutzgeräteliste vom 01. Juli 1993, BAnz S. 7567, in der jeweils geltenden Fassung). NT6991 Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts <http://www.jki.bund.de)/>). NT700 Das mit diesem Pflanzenschutzmittel behandelte Saatgut darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es entsprechend den Vorschriften in § 32 Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz und Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gekennzeichnet ist. BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 29 von 30 NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW811 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung auf drainierten Flächen." RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX022 R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken RX043 R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SF6142 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen. SF6161 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes. SF618 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte. SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. ST1271 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes. SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden BVL_FO_05_2273_203_V2.1 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00 Seite 30 von 30 SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX036 S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen SX037 S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden WMI4A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. BVL-Bewertungsbericht ZA1 024787-00/00 Gaucho WS Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 700 g/kg Imidacloprid (0866) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Imidacloprid: ISO common name CAS No. BVL No. Imidacloprid 0866 138261-41-3 N EEC No. -- N Cl Function CIPAC No. NO2 NH N insecticide Molecular formula and molecular mass C9H10ClN5O2 255.7 g/mol Chemical name (IUPAC) (E)-1-(6-chloro-3-pyridinylmethyl)-N-nitroimidazolidin-2-ylideneamine Chemical name (CA) 1-[(6-chloro-3-pyridinyl)methyl]-N-nitro-2-imidazolidinimine FAO-Specification 582/TC; 2006: minimum purity Minimum purity of the active substance 970 g/kg (Directive 2008/116/EC) as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured -- 970 g/kg 582 Physical and chemical properties of the active substance Imidacloprid Section (Annex point) Study Purity [%] Method Results B.2.1.1.1 (IIA 2.1) Melting point, freezing point or solidification point 99.9 EEC A 1 (melt microscope) 144 °C Krohn, 1993 (CHE1999-320) B.2.1.1.2 (IIA 2.1) Boiling point Statement not measurable, see B.2.1.1.3 Krohn, 1996 (CHE1999-319) B.2.1.1.3 (IIA 2.1) Temperature of decomposition or sublimation 99.5 OECD 113 (DTA, TGA) Decomposition > 200 °C (DTA) resp. > 230 °C (TGA) Mix and Berg, 1988 (CHE1999-317) B.2.1.2 (IIA 2.2) Relative density 99.9 OECD 109 (air comparison pycnometer) d = 1.54 g/cm3 (23 °C) Weber, 1987 (CHE2003-1295) 97.2 OECD 109 (pycnometer) d = 1.41 g/cm3 (20 °C) 99.9 OECD 104 (gas saturation method) 9 x 10–10 Pa (25 °C) 4 x 10–10 Pa (20 °C) extrapolated from measurements between 50 °C and 70 °C. Krohn, 1995 (CHE2003-1292) Calculation 1.7 x 10–z Pa m3 mol–1 (20 °C) Krohn, 1995 (CHE2003-1293) Visual assessment crystals Stöcker, 2001 (CHE2003-1296) B.2.1.3.1 (IIA 2.3) Vapour pressure B.2.1.3.2 (IIA 2.3) Volatility, Henry's law constant B.2.1.4.1 (IIA 2.4) Appearance: physical state 99.8 98.5 B.2.1.4.2 (IIA 2.4) Appearance: colour 99.8 98.5 Comments Reference additional info Krohn, 1995 (CHE1999-285) powder Visual assessment colourless cream-coloured Stöcker, 2001 (CHE2003-1296) Section (Annex point) Study Purity [%] Method Results B.2.1.4.3 (IIA 2.4) Appearance: odour 99.8 Olfactory assessment odourless 98.5 B.2.1.5.1 (IIA 2.5) Spectra of purified active substance B.2.1.5.2 (IIA 2.5) Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern B.2.1.6 (IIA 2.6) Solubility in water Comments Reference Stöcker, 2001 (CHE2003-1296) characteristic, slight 99.9 UV-VIS OECD 101 λmax [nm] 212 270 ε [L mol–1 cm–1] 13346 22054 Kaußmann, 2001 (CHE2003-1297) 99.9 IR, NMR, MS Spectra are consistent with given structure of imidacloprid. Kaußmann, 2001 (CHE2003-1297) UV-VIS, IR, NMR, MS No toxicologically, ecotoxicologically or environmentally significant components. CIPAC MT 157 (flask method) 610 mg/L (20 °C) The solubility is independent of the pH in the range between 4 and 9. 99.9 Krohn, 1993 (CHE1999-803) Section (Annex point) Study Purity [%] Method Results B.2.1.7 (IIA 2.7) Solubility in organic solvents 97.2 50 ≅ CIPAC MT 157 acetone acetonitrile 50 dichloromethane 67 ethyl acetate 6.7 2-propanol 2.3 toluene 0.69 all values in g/L at 20 °C Comments Reference Krohn, 1993 (CHE1999-802) dimethylformamide > 200 dimethylsulfoxide > 200 n-hexane < 0.1 all values in g/L at 20 – 25 °C B.2.1.8 (IIA 2.8) B.2.1.9.1 (IIA 2.9) Partition coefficient Hydrolysis rate 99.8 OECD 107 (shake flask method) log Po/w = 0.57 (21 °C; demineralised water) Krohn, 1989 (CHE1999-847) 98.7 OECD 107 log Po/w = 0.6 pH°4,°6 and 9 at 23 °C Eyrich, Bogdoll, 2007, E-1668003 99.8 [14C] EPA, N, 161-1 [14C-methyl]-labelled: stable at pH 5 and pH 7 (25 °C) pH 9 (25 °C): slight degradation, DT 50 = 355 d Yoshida, 1989 (CHE2006-1299) degradation products: no hydrolysis products were accounted for more than 10 % of the radioactivity (max. 5.3 %) during the study. B.2.1.9.2 (IIA 2.9) Direct 99.8 phototransformation [14C] in purified water EPA, N, 161-2 [14C-methyl]-labelled: DT50 = 57 min (pH 7) environmental half-life DT50 = 4.2 h (50° N) Anderson, Bornatsch and Brauner 1988 (CHE2003-1302) Section (Annex point) Study Purity [%] Method Results Comments Reference B.2.1.9.3 (IIA 2.9) Quantum yield of direct photodegradation 99.5 ECETOC φ = 0.0142 GC-Solar (50° N): DT50 = 0.17 d (summer) up to DT50 = 1.62 d (winter) Frank & Klöpffer (50° N): DT50 = 0.28 d (July) up to DT50 = 3.2 d (November) B.2.1.9.4 (IIA 2.9) Dissociation constant (pKa) 99.8 It is not possible to specify a pK value of the OECD 112 (titration method) test substance in pure aqueous systems. Rosenfeldt, 1992 (CHE2003-1306) B.2.1.10 (IIA 2.10) Stability in air, indirect phototransformation Atkinson calculation (AOPWIN, Version 1.87) DT50 = 0.85 h (12 h-day) k = 151.68 x 10–12 cm3 molecules–1 s–1 (OH-radical-conc.: 1.5 x 106 molecules cm–3) Hellpointner, 1999 (CHE2003-1305) Hellpointner, 1990 (CHE2003-1303) B.2.1.11.1 Flammability (IIA 2.11) 98.2 EEC A 10 EEC A 12 not highly flammable no gases were liberated Mix, 1993 (CHE1999-318) B.2.1.11.2 Auto-flammability (IIA 2.11) 98.2 EEC A 16 Test substance did not ignite below or at the melting point of 144 °C. Mix, 1993 (CHE1999-318) B.2.1.12 (IIA 2.12) Flash point Not applicable (melting point > 40 °C ) B.2.1.13 (IIA 2.13) Explosive properties 98.2 EEC A 14 Not explosive (heat: Koenen; shock: fall hammer; friction: friction test apparatus) Mix, 1993 (CHE1999-318) B.2.1.14 (IIA 2.14) Surface tension 99.9 EEC A 5 (OECD ring method) 72.2 mN/m (c = 458.91 mg/L; 20 °C) The substance is not surface active Imre, 1993 (CHE2005-376) B.2.1.15 (IIA 2.15) Oxidising properties 98.8 EEC A 17 Test substance has no oxidising properties. Smeykal, 2005 (CHE2006-24) 98.8 EEC A 17 Test substance has no oxidising properties. Bogdoll, B., 2007 E-1765537 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) III2. 1 III2. 1 III2. 2.1 Eigenschaft Methode Farbe Geruch Explosionsfähigkeit III2. 2.2 Brandfördernde Eigenschaften III2. 3 Entzündlichkeit (Berührung mit Wasser) III2. 3 Entzündlichkeit (feste Stoffe) III2. 3 Relative Selbstentzündungstemperatur III2. 4.2 pH-Wert III2. 6.2 Schütt-/Stampfdichte III2. 6.2 Schütt-/Stampfdichte III2. 7.1 Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur III2. 8.1 Benetzbarkeit III2. 8.2 Schaumbeständigkeit III2. 8.2 Schaumbeständigkeit III2. 8.5 Nasssiebung (z.B. >= 75 µm) III2. 8.6. Korngrößenverteilung EEC A 14 Explosive properties EEC A 17 Oxidising properties (solids) EEC A 12 Flammability (contact with water) EEC A 10 Flammability (solids) EEC A 16 Relative self-ignition temperature for solids CIPAC MT 75.3 Determination of pHvalues, pH of diluted and undiluted aqueous solutions CIPAC MT 186 Bulk density CIPAC MT 186 Bulk density CIPAC MT 46.1 Accelerated storage, general methods CIPAC MT 53.3 Wetting of WP CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC CIPAC MT 185 Wet sieve test CIPAC MT 187 Particle size analysis -7- Ergebnis weiß muffig Das Mittel ist nicht explosiv. Das Mittel ist nicht brandförderd. Das Mittel reagiert nicht entzündlich bei Berührung mit Wasser. Das Mittel ist nicht entzündlich. 355 °C 7,1 ( Konzentration: 1 %) 430 g/l ( sonstiges: fest ) 340 g/l ( sonstiges: lose ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 °C / 14 d; sonstiges: Bestimmt in HDPEVerpackungen, in LDPE Verpackungen und in Al-composite foil-Verpackungen. ) 50 s 0 ml ( Standzeit: nach 1 min; Konzentration: 52 % ) 19 ml ( Konzentration: 17 %; Standzeit: nach 1 min ) 0,02 Gew. % 18,47 µm ( sonstiges: <= 90 % ) III2. 8.6. Korngrößenverteilung III2.10 Haftfähigkeit am Saatgut III2.10 Verteilung über das Saatgut III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten by laser diffraction CIPAC MT 187 Particle size analysis by laser diffraction CIPAC MT 194 Seed adhesion to treaded seed CIPAC MT 175 Determination of seedto-seed uniformity of distribution for liquid seed-treatment formulations 1,43 µm ( sonstiges: <= 10 % ) 99,8 Gew. % ( sonstiges: Bestimmt mit Mais. ) 21,6 % Gründlich mit Wasser spülen. Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Negativ The following physical, chemical and technical properties of the plant protection product were experimentally tested: colour, pH, pour and tap density, storage stability at high temperatures (14 d at 54 °C), wettability, persistent foaming and particle size distribution (laser diffraction). Deviations from the data submitted by the applicant were detected for pour and tap density and wettability. The formulation is just outside the limits of wettability and foam volume set in FAO specification 582/WS (2006). -8-