Brände in Düngerlagern - im Landratsamt Ravensburg

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Brände in Düngerlagern - im Landratsamt Ravensburg
Feuerwehr-Einsatzkräfte-Info
Ausgabe 14 - August 2007
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Einsatzhinweise bei Bränden in Düngerlagern oder bei Zersetzung von
ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln und Umgang mit deren Löschwässern
Allgemeines:
Brände in Chemikalien- und Düngemittelagern haben gezeigt, dass durch das unkontrollierte Ausbreiten von giftigen Gasen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren besteht.
Zudem besteht durch kontaminiertes Löschwasser eine beträchtliche Gefahr für die Umwelt.
Vertriebsform und Lagerung:
Die Düngemittel werden in Deutschland
überwiegend in Granulatform vertrieben.
Düngemittel wird entweder offen oder
als Sackware gelagert.
Einteilung in Gruppen:
Die ammoniumnitrathaltigen Düngemittel werden in insgesamt fünf Gruppen Bilder 1+2: Lagerung von Düngemittel (offen oder als Sackware)
eingeteilt, die jeweils bestimmte Eigenschaften aufweisen. Detaillierte Angaben zu den Eigenschaften, besondere Hinweise zur Lagerung
und zu Maßnahmen im Rahmen von Schadensfällen sind aus den Beipackungen sowie den verschiedenen Nachschlagewerken zu entnehmen. Genannte Beipackzettel werden üblicherweise in den
Lagerstätten vorgehalten.
Gruppe A:
(zur detonativen Umsetzung fähig) Düngemittel der Gruppe A werden
von Mitgliedsfirmen des Industrieverbandes Agrar in Deutschland nicht
angeboten.
Gruppe B
Zubereitungen, die zur selbstunterhaltenden fortschreitenden thermischen Zersetzung fähig sind.
Bild 3:
Dünger in Sackware mit aufgedruckter Zusammensetzung und
Hinweis auf die Gruppenzugehörigkeit
Gruppe C
Zubereitungen, die weder zur selbstunterhaltenden fortschreitenden
thermischen Zersetzung noch zur detonativen Umsetzung fähig sind, jedoch beim Erhitzen Stickoxide entwickeln.
Gruppe D
Zubereitungen, die in wässriger Lösung oder Suspension ungefährlich,
in kristallisiertem Zustand unter Reduktion des ursprünglichen Wassergehalts jedoch zur detonativen Umsetzung fähig sind.
Gruppe E (für Feuerwehr nicht weiter relevant)
In Deutschland werden nahezu ausschließlich Düngemittel der Gruppe C eingesetzt.
Alle Düngemittel sind entsprechend ihrer Gruppenzugehörigkeit zu kennzeichnen.
Herausgeber:
Landratsamt Ravensburg, Brand- und Katastrophenschutz
gemeinsam mit dem
Kreisfeuerwehrverband Ravensburg e.V.
Im Internet:
www.landkreis-ravensburg.de
www.kreisfeuerwehrverband-ravensburg.de
Eigenschaften und Gefahrenmöglichkeiten:
Bei Einwirkung von Feuer oder Wärme mit Temperaturen oberhalb 130°C kann grundsätzlich eine
Zersetzung fester ammoniumnitrathaltiger Düngemittel in Gang gesetzt werden.
Achtung: Bei der Zersetzung bilden sich gesundheitsschädliche Dämpfe, wie nitrose Gase
oder Ammoniak.
Generelle Maßnahmen bei Feuer oder Düngerzersetzung:
¾ Feuer sofort mit allen geeigneten Mitteln löschen. Die Anwesenheit von ammoniumnitrathaltigen Düngern erfordert keine Einschränkung
der Löschmittel für die Brandbekämpfung;
¾ Abzug der Zersetzungsgase ermöglichen oder
beschleunigen; zusätzliche großflächige Öffnungen schaffen;
Bild 4:
¾ Windrichtung beachten, Schaulustige und UnNitrose Gase beim Brand von Düngemittel
beteiligte entfernen, ggf. Verkehr umleiten;
¾ nach Einatmen von Zersetzungsgasen ärztliche Behandlung veranlassen. Dem Arzt mitteilen,
dass in den eingeatmeten Gasen nitrose Gase, Chlor und Ammoniak enthalten sein können;
¾ Hitzeentwicklung auf benachbarte Düngemittel ggf. durch Ausräumen verhindern;
¾ Messungen durchführen; bei mehr als 10 ppm nitrose
Gase in der Umgebungsluft Bevölkerung warnen, z.B.:
„Wohnung aufsuchen, Fenster und Türen schließen,
Lüftungssysteme abschalten“;
¾ versuchen, nitrose Gase mit Sprühstrahl niederzuschlagen;
¾ Düngemittelzersetzung nur mit ggf. viel Wasser
bekämpfen;
¾ mit Wärmebildkamera Zersetzungsherd lokalisieren;
¾ Zersetzungsbereiche abtrennen und mit Wasser abkühlen, ggf. Löschlanzen einsetzen;
Bild 5:
Einsatz einer Wärmebildkamera bei Zersetzung einer
¾ Achtung, es entsteht heißes Wasser, bzw. WasserSchüttlage. Foto mit freundlicher Genehmigung der
dampf;
Feuerwehr Schwarzenbek (Schleswig-Holstein)
¾ lang andauernde Brandwachen einplanen.
Maßnahmen zum Gewässer- / Umweltschutz
Das bei Löscharbeiten anfallende Löschwasser enthält möglicherweise aufgelöste Düngesalze (u.a.
Nitrate). Ein unkontrolliertes Abfließen ist daher zu verhindern:
¾ Löschwasser durch Errichten von Rückhaltesystemen nicht in Vorfluter, Kanalisation oder Gewässer einfließen lassen;
¾ ggf. mit Saugwagen (FF Ravensburg) aufnehmen, bzw. in geschlossene Güllegruben, Silobehälter oder Kellerräume einleiten;
¾ nitrathaltiges Löschwasser ohne weitere Verunreinigung kann ggf. als
Dünger wieder verwendet werden;
¾ die größeren Düngemittellager im Landkreis halten i.d.R. einen Feuerwehrplan vor, in dem die Löschwasserrückhaltung beschrieben ist.
gez.
gez.
Oliver Surbeck, Dipl.-Ing. (FH)
Kreisbrandmeister
Walter Kuon, Dipl.-Ing. (FH)
Kreisverbandsvorsitzender
Herausgeber:
Landratsamt Ravensburg, Brand- und KatS
gemeinsam mit dem
Kreisfeuerwehrverband Ravensburg e.V.
Im
Bild 6:
Fischsterben nach Gewässerverunreinigung
Im Internet:
www.landkreis-ravensburg.de
www.kreisfeuerwehrverband-ravensburg.de