Preisliste 2014
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Nr. 57 I gültig ab 01. Januar 2014 Preisliste 2014 Ihre Ansprechpartner Juliana Rapp Geschäftsführerin Florian Himml Mitglied der Geschäftsleitung Wolfgang Wecker Verlagsleiter / Anzeigenleiter Tel. 07361 5705-15 Fax 07961 9888-98 [email protected] Tel. 07961 9888-50 Fax 07961 9888-98 [email protected] Tel. 07361 5705-12 Fax 07361 5705-33 [email protected] Konrad Kohler Medienberater / Key Account Ines Tiller Medienberaterin Günter Schmid Medienberater Tel. 07361 5705-34 Fax 07361 5705-33 [email protected] Tel. 07361 5705-35 Fax 07361 5705-33 [email protected] Tel. 07361 5705-32 Fax 07361 5705-33 [email protected] Franz Reeb Medienberater Gerhard Leitner Medienberater Heidi Küene Anzeigenservice/Telefonverkauf Tel. 07961 9888-52 Fax 07961 9888-95 [email protected] Tel. 07961 9888-54 Fax 07961 9888-95 [email protected] Tel. 07361 5705-30 Fax 07361 5705-51 [email protected] Ostalb Medien GmbH Ipf- und Jagst Zeitung, Aalener Straße 10, 73479 Ellwangen, Tel. 07961 9888-53, Fax 07961 9888-95, [email protected] Aalener Nachrichten, Marktplatz 15, 73431 Aalen, Tel. 07361 5705-30, Fax 07361 5705-51, [email protected] Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Ausgaben, Auflagen und Verbreitungsgebiet Ausgaben Verbreitete Auflage Verkaufte Auflage Ipf- und Jagst-Zeitung/ Aalener Nachrichten* 11.283 10.816 Rems-Zeitung** 14.519 14.121 Verbreitete Auflage Verkaufte Auflage 25.802 24.937 Kombination Ipf- und Jagst-Zeitung/ Aalener Nachrichten Rems-Zeitung Jagstzell Ellenberg * Auflagen 1. Quartal 2013/IVW geprüft ** Auflagen 1. Quartal 2013/IVW geprüft Ausgaben 71.500 Gmünder WochenBlatt* 58.974 INFO - der Südfinder und Gmünder WochenBlatt* Ellwangen (Jagst) Verbreitete Auflage INFO - der Südfinder Kombination Stödtlen Hüttlingen * Auflagen 1. Quartal 2013/ADA geprüft Westhausen Kirchheim a. Ries Abtsgmünd Lauchheim Verbreitete Auflage 130.474 Unterschneidheim Lorch Bopfingen Aalen Schwäbisch Gmünd Essingen Heubach Oberkochen Ebnat Neresheim Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Allgemeine Verlagsangaben Ostalb Medien GmbH Marktplatz 15 73430 Aalen Telefon Aalen 07361 5705-30 und -43 Telefon Ellwangen 07961 9888-53 Telefax Aalen 07361 5705-51 Telefax Ellwangen 07961 9888-95 Datenlieferung [email protected] [email protected] Anzeigenabteilung Telefonische Anzeigenannahme und -bearbeitung Aalen 07361 5705-30 und -43 Ellwangen 07961 9888-53 Prospektbeilagen 07961 9888-53 Erscheinungsweise werktags, morgens Schlusstermine Anzeigenaufträge und Druckunterlagen: Zahlungsbedingungen sofort nach Rechnungserhalt Geschäftsbedingungen Verträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlags ausgeführt. 1. s/w-Anzeigen Jeweils vortags 10 Uhr Montagsausgabe: freitags 15 Uhr Rabatte Für die Auftragserfüllung zählen ausschließlich die Anzeigen-Millimeter oder die Anzeigen-Stückzahl der Abschluss ausgabe und aller Kombinationen, die die Abschlussausgabe in vollem Umfang beinhalten. Diese Rabattzusage gilt auch bei Anzeigenschaltungen in anderen Aus gaben; eine Anrechnung dieser Anzeigen auf den oben genannten Auftragsumfang ist jedoch nicht möglich. Bankverbindungen: Landesbank Baden-Württemberg BLZ 600 501 01 Konto-Nr. 45 40 353 VR-Bank Ellwangen BLZ 614 910 10 Konto-Nr. 259 999 008 Kreissparkasse Ostalb BLZ 614 500 50 Konto-Nr. 805 215 179 2. Farbanzeigen 2 Tage vor Erscheinen Aufnahmemöglichkeiten, Platzierung, Farben unter Vorbehalt und nach Absprache 3. Stellenanzeigen für Samstagsausgabe Donnerstag 16.00 Uhr Ausnahme Bei Sonderbeilagen und Sonderver öffentlichungen gelten separate Schlusstermine. Rücktrittstermine wie Anzeigenschlusszeiten Chiffregebühr Bei Abholung oder Postzusendung 8,00 €, inkl. MwSt. Die Chiffre-Gebühr wird als Verwaltungspauschale auch erhoben, wenn keine Offerten eingehen. Malstaffel ab 12 Anzeigen ab 24 Anzeigen ab 52 Anzeigen 10% 15% 20% Mengenstaffel 1.000 mm 3.000 mm 5.000 mm 10.000 mm 20.000 mm 40.000 mm 60.000 mm 80.000 mm 100.000 mm 120.000 mm 3% 5% 10% 15% 20% 21% 22% 23% 24% 25% Alle weiteren Informationen finden Sie unter schwäbisch-media.de Technische Angaben Satzspiegel 320 mm breit × 480 mm hoch Strichbreite positiv mindestens 0,10 mm negativ mindestens 0,15 mm Spaltenzahl Anzeigenteil: 7 Spalten Textteil: 6 Spalten (gilt nur für Schwäbische Zeitung, nicht für INFO – der Südfinder) Umrechnungsfaktor: 1,2 (von Text- in Anzeigenspalten) Druckverfahren Offset Rotationsdruck-Positivplatte Spaltenbreiten Anzeigenteil Proofunterlagen 4c-Farbanzeigen und -bildern sowie DuplexVorlagen und autotypischen Farbanzeigen sind zwei farbverbindliche Andrucke dem Auftrag beizulegen. Andernfalls kann keine Garantie für Farbverbindlichkeit übernommen werden. 1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten 4 Spalten 5 Spalten 6 Spalten 7 Spalten 44,4 mm 90,3 mm 136,2 mm 182,2 mm 228,1 mm 274,0 mm 320,0 mm Textteil 50 mm 104 mm 158 mm 212 mm 266 mm 320 mm Panoramaanzeigen 1/1 Seite 670 mm breit × 480 mm hoch Grundschrift Private Kleinanzeigen (Pica-Punkte): Helvetica New 55 Roman, 7 Pt Geschäftsanzeigen (Pica-Punkte): Helvetica New 55 Roman, 8 Pt Rasterweite 40 L/cm (102 lpi) Rasterform gemäßigter Kettenpunkt Auflösung 1270 dpi Schwarzform skelettartig angelegt Tonwertumfang mind. 15% in den Lichtern, höchstens 90% in den zeichnenden Tiefen Farben Farben nach der Europanorm-Farbskala, maximale Farbdeckung bei CMYK 240%. Sämtliche Schmuckfarben werden aus CMYK-Prozessfarben aufgebaut. Die beim Aufbau von Schmuckfarben verfahrensbedingten Abweichungen vom Originalton sowie geringfügige Abweichungen im Farbton bei 4c-Anzeigen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen. Digitale Druckunterlagen: Druckunterlagen Geschlossene Datei im Format Postscript, EPS, PDF oder PDF/X. Bitte fügen Sie keine Passkreuze oder andere Textinformation Ihrer Anzeigendatei hinzu. Zur CMYK-Generierung verwenden Sie bitte das ICC-Profil ISONewspaper26v4.icc für 26% Tonwertzunahme (Download unter www.schwaebische.de/ download/isonewspaper26v4.icc ). Weitere Angaben erfahren Sie in unserer Broschüre „Tipps zur digitalen Anzeige“ Diese können Sie auch im Internet unter www.schwaebische.de/cms_media/module_ob/0/18_1_Tipps_08.pdf abrufen Farben 4c-Anzeigen dürfen nur die Prozessfarben cyan, magenta, yellow und black enthalten. Der maximale Farbauftrag gem. ISO 12647-3 (derzeit max. 240%) sollte eingehalten werden, andernfalls können Farbabweichungen durch eine automatische Begrenzung des Farbauftrags entstehen. Schmuckfarbenanzeigen dürfen nur eine Volltonfarbe enthalten. Als Farbname muss „HKS“ mit zweistelliger Farbnummer, z. B. HKS03, verwendet werden. Die EPS-Erweiterung DCS (Desktop Color Separation) wird von uns nicht unterstützt. DCS Elemente Dateien, die DCS-Elemente enthalten, können nicht verarbeitet werden. Schriften Sämtliche Schriften müssen eingebunden werden. Lieferungen von offenen Dateien auf Anfrage. Datenträger CD oder DVD Begleitunterlagen Ausdruck des zu belichtenden Dokuments, zwei farbverbindliche Prüfdrucke mit Kontrollmessfeldern (z. B. FOGRA-Medienkeil), Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße, Ansprechpartner mit Telefonnummer. Getrennt von den digitalen Druckunterlagen muss eine schriftliche Auftragserteilung mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben erfolgen. Diese Angaben erfüllen mindestens die Anforderungen des Bundesverbandes Druck. Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Sonderformate und Platzierungen Gültig für alle Ausgaben / Satzspiegel: 480 mm hoch, 320 mm breit, 1 Seite: 3360 mm Textteilanzeigen Mindestgröße: 1 Tsp./20 mm Maximalgröße: auf Anfrage Blatthohe Anzeigen auf Textseiten Mindestgröße: 1 Tsp./480 mm Maximalgröße: 5 Tsp./480 mm Umrechnungsfaktor: 1,2 Eckfeld-Anzeigen auf Textseiten Mindestgröße: 756 mm Umrechnungsfaktor: 1,2 Bsp. 3 Tsp. /210 mm × 1,2 = 756 mm Panorama-Anzeigen auf Textseiten Mindestgröße: 15 sp./240 mm Maximalgröße: 15 sp./480 mm 15 Spalten × Anzeigenhöhe × mm-Preis Blattbreite Anzeigen auf Textseiten Mindestgröße: 7 sp./80 mm Maximalgröße: 7 sp./380 mm Blattbreite Anzeigen unter 80 mm können nur im Anzeigenteil platziert werden. Centermanager verlässt das Mercatura Nachfolge von Horst Rottmann ist noch nicht geregelt. Stadt Aalen Mo.--Fr. € 1,50 | Sa. € 1,60 Ruthenbeck zieht im Gespräch Bilanz Wohnmobile bevölkern Schießwasen Der VfR-Trainer über die Saison und Personalentscheidungen. Sport regional Beim Carthago-Treffen sind luxuriöse Fahrzeuge zu sehen. Stadt Ellwangen Ostalbbären unterliegen hauchdünn Mit 16:17 muss sich der KSV Aalen gegen Triberg geschlagen geben. Sport regional ● ● SCHWÄBISCHE ZEITUNG SCHWÄBISCHE ZEITUNG UNABHÄNGIGE ZEITUNG FÜR CHRISTLICHE KULTUR UND POLITIK Samstag, 12. Oktober 2013 Der erste Schnee ANZEIGE Leitartikel Mo.--Fr. € 1,50 | Sa. € 1,60 UNABHÄNGIGE ZEITUNG FÜR CHRISTLICHE KULTUR UND POLITIK Freitag, 4. Oktober 2013 Leitartikel ANZEIGE ● ● Von Christoph Plate Von Hendrik Groth Wir wollten doch Malala! Es geht um die Macht as Osloer Komitee zur Wahl des Friedensnobelpreisträgers gerät alle Jahre mal wieder in die Kritik. Nun hat eine bis vor wenigen Monaten lediglich Eingeweihten namentlich bekannte Gruppe, die Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW), den hoch dotierten und höchst angesehenen Preis bekommen. Auch wenn der Auswahlprozess für den Friedensnobelpreis über ein ganzes Jahr gedauert hat und die OPCW sicher schon länger auf der Kandidatenliste stand, muss niemand Hellseher sein, um den politischen Zusammenhang zwischen der Preisvergabe und der derzeitigen Mission in Syrien zu erkennen. Da werden Menschen einer mit der UN assoziierten Organisation geehrt, die unter Gefahr für Leib und Leben Chemiewaffen zerstören. Das ist eine ausgesprochen noble Tätigkeit, für welche die Haager Experten ordentlich bezahlt werden. Aber es ist keine Initiative für Frieden und Völkerverständigung, die es auszuzeichnen gilt. Das Erstaunen über die Wahl des Osloer Komitees ist vermutlich auch darum so groß, weil viele Beobachter damit gerechnet hatten, dass die pakistanische Bloggerin Malala Yousafzai den Preis bekommen würde. Aber Malala ist erst 16 Jahre alt, und sie war so sehr von Medien und einer durch ihr Schicksal angerührten Öffentlichkeit in den Vordergrund geschoben worden, dass es von Tag zu Tag unwahrscheinlicher wurde, dass sie die Auszeichnung erhielte. Manch eine Entscheidung aus Oslo erklärt sich vielleicht erst mit der nötigen zeitlichen Distanz. Der Preis an den amtierenden US-Präsidenten Barack Obama im Jahr 2009 löst bis heute Unverständnis, sogar Verdruss aus. Oder auch jener an die Europäische Union im vergangenen Jahr, der natürlich ein politisches Zeichen hatte sein sollen, während alle Welt vom Ende Europas sprach. Wenn es dieses Jahr Malala nicht geworden ist, dann hätten wir im nächsten Jahr gerne mal wieder eine Person als Preisträger. Diese Auszeichnung braucht einen Menschen, der zum Helden taugt und den man anfassen kann! inisterpräsident Winfried Kretschmann hat den Tag der Deutschen Einheit dazu genutzt, eine grundlegende Föderalismusreform zu fordern. Wer an der Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik interessiert ist, sollte den Regierungschef eines starken Bundeslandes beim Wort nehmen. Denn die gewünschte Änderung des Grundgesetzes ist nicht leicht zu haben. Interessen aus allen Lagern und Bundesländern treffen dabei aufeinander. Kurzum: Es geht um die Macht zwischen der Bundesregierung und den 16 Bundesländern. Bundestag gegen Bundesrat, häufig auch Bundesland gegen Bundesland. Die sachlich gebotenen Fusionsversuche von kleineren Ländern zu einem größeren sind bislang krachend gescheitert. Etwa die Idee eines Nordstaates oder die Gründung eines Gebildes Berlin-Brandenburg. In der Regel wird dann der Föderalismus, also die bundesstaatliche Ordnung, zum Heiligtum erklärt, das eine Erfolgsgarantie für die Zukunft darstelle. Deshalb sei der Hinweis gestattet, dass wahrscheinlich außer den Bremern niemand so richtig erklären kann, warum diese chronisch verschuldete Stadt nicht etwa in Niedersachsen aufgehen sollte. Und was für Bremen gilt, gilt auch für andere Bundesländer. Aber so weit ist die Debatte ohnehin noch nicht gediehen. Jetzt geht es vorrangig um die Bildungs- und Finanzpolitik in den kommenden zehn Jahren. Kooperationsverbote zwischen Bund und Ländern an den Hochschulen oder die Neuregelung des Länderfinanzausgleiches nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II sind konkrete Stichpunkte. Viel wird beim Thema Föderalismus davon abhängen, welche Parteien die nächste Bundesregierung stellen werden. Sollte es zu der mehrheitlich erwarteten Großen Koalition zwischen Union und SPD kommen, dann könnte ein solch umfängliches Reformvorhaben tatsächlich angegangen werden. Schon 2005 hatte die Große Koalition ein Reformpaket erarbeitet, das dann 2006 in beiden Parlamentskammern mit der notwendigen Zwei-DrittelMehrheit verabschiedet wurde. D Oberschwabenschau lockt ab heute nach Ravensburg (sz) - Mit den Schwerpunkten Land- und Forstwirtschaft, Haushaltsgeräte und Energiesparen öffnet die Oberschwabenschau in Ravensburg heute ihre Tore. Mit 600 Ausstellern ist die Verbrauchermesse ausgebucht. Neben der eigentlichen Schau gibt es ein Unterhaltungsprogramm mit Talk-Veranstaltungen und Musik. Die Messe dauert bis zum 20. Oktober. Die Veranstalter rechnen mit etwa 90 000 Besuchern. Bei der traditionellen Bauernkundgebung spricht am Sonntag, 13. Oktober, um 10.30 Uhr der EUEnergiekommissar und ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) über die „Landwirtschaft im Spannungsfeld der Energie- und Klimaschutzpolitik“. ● WIR IM SÜDEN RAVENSBURG Kunst an der Haltestelle BREGENZ (bikö) - Sieben internatio- nal renommierte Architekten haben Bushaltestellen für die Gemeinde Krumbach im Bregenzerwald entworfen. Am Freitag hat der Kulturverein Krumbach das außergewöhnliche Projekt mit dem Titel „Bus:Stop Krumbach“ im Kunsthaus Bregenz präsentiert. Unter den beteiligten Architekten sind unter anderem die Chinesen Wang Shu und Lu Wenyu, die 2012 den renommierten Pritzker-Preis für ihre Arbeiten gewannen. Ebenso wie ihre Kollegen, die unter anderem aus Chile, Japan und Russland stammen, erhalten sie als Lohn für die Entwürfe der Bushäuschen zwei Wochen Urlaub in Fünf-Sterne-Hotels im Bregenzerwald. Die internationalen Stars arbeiteten mit regionalen Architekturbüros und lokalen Handwerkern zusammen. ● KULTUR Relativ unbeeindruckt vom Wintereinbruch zeigte sich dieses Rind in Isny-Beuren im Allgäu am Freitagmorgen. In Lagen über 700 Metern ging in unserem Verbreitungsgebiet der erste Friedensnobelpreis geht an die OPCW, die in Syrien Chemiewaffen zerstört Der Osten ist Klassenbester Südwesten immer noch sehr groß. Nach der Studie landen die Neuntklässler aus dem Südwesten in Mathematik nur auf Rang neun von 16 Bundesländern. Schüler in Sachsen, dem Spitzenreiter in allen Disziplinen, sind ihnen ein Jahr voraus. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sieht dies als Warnsignal für die grün-rote Landesregierung. Sie verlangt ein Ende der „radikalen Sparpolitik auf dem Rücken der Kinder“. ● MEINUNG UND DIALOG iggs-Teilchen hin oder her. Warum gibt es eigentlich keinen Nobelpreis für Menschen, die Rätsel des Alltags lösen? Diese Nuss sollte mal jemand knacken: Wie schaffen es Menschen, ihre Verwandten an Rastplätzen zu vergessen? Gerade ist es wieder passiert: Ein Mann ließ seine Frau an einer Tanke im osthessischen Niemandsland stehen und fuhr zwei Stunden sorgenfrei weiter. Dass so lange niemand an seinem Fahrstil oder seiner Musikauswahl herummäkelte, muss dem Mann mutmaßlich irgendwann komisch vorgekom- men sein. Schließlich fiel der Groschen: Die Frau war weg. Um zu verhindern, dass Busladungen von Ehefrauen, Ehemännern, Tanten und Schwippschwagern an Rastplätzen vergessen werden, muss das Phänomen endlich ergründet werden. Erste Anhaltspunkte gibt es: Viele Ehefrauen werden an Samstagen ab 15.30 Uhr und in den folgenden 90 Minuten vergessen. Die Aufnahmefähigkeit fußballinteressierter Männer mit Autoradio schrumpft in dieser Zeit seltsamerweise rapide. Experten fanden zudem heraus, dass Großmütter, die ihren Enkeln So- ● LEITARTIKEL / NACHRICHTEN & HINTERGRUND Erneut Tragödie im Mittelmeer vor Lampedusa ROM (dpa) - Bei einem neuen Schiffsunglück vor der italienischen Insel Lampedusa sind nach Medienberichten mindestens 50 Menschen ums Leben gekommen. Darunter befänden sich auch etwa zehn Kinder, berichteten die Nachrichtenagentur ANSA und italienische Zeitungen am Freitagabend. Rund 200 Menschen wurden gerettet. Demnach nahm ein maltesisches Schiff 150 Menschen auf, 50 weitere wurden von der Mannschaft eines italieni- schen Marineschiffes in Sicherheit gebracht. Italienische und maltesische Rettungskräfte waren zur Unglücksstelle geeilt. Die Einsatzkräfte berichteten, es seien Menschen mit und ohne Schwimmwesten ins Wasser gesprungen, nachdem das Schiff zwischen Malta und der Insel Lampedusa gekentert war. Angeblich kam es dazu, als die Passagiere versucht hatten, ein maltesisches Patrouillenboot auf ihr Schiff aufmerksam zu machen. » [email protected] ● Wetter Unterm Strich ● ● on von 1997 zuständig. Syrien, das sich bis Mitte nächsten Jahres zur vollständigen Vernichtung seiner Chemiewaffen verpflichtet hat, soll am Montag 190. Mitglied werden. Die Würdigung verband der Nobelkomitee-Vorsitzende mit klarer Kritik: „Manche Staaten sind immer noch keine OPCW-Mitglieder. Einige Staaten haben die Frist nicht beachtet, die für April 2012 festgesetzt war, ihre Chemiewaffen zu zerstören“. Dies gelte insbesondere für die USA und für Russland. Flüchtlingsboot gekentert Studie bescheinigt Baden-Württemberg nur Mittelmaß Heute lesen Sie Gewerbliche Anzeigen 0751 / 29 551 118 Private Anzeigen 0751 / 29 555 444 AboService 0751 / 29 555 555 Ticket Service 0751 / 29 555 777 gesetzt und weiterentwickelt werden, sind wir als internationale Gemeinschaft glaubwürdig“, hob der Bundespräsident hervor. Experten der Organisation sind derzeit in Syrien im Einsatz, wo sie im Auftrag des UN-Sicherheitsrats das syrische Chemiewaffen-Arsenal zerstören sollen. Der prestigeträchtige Preis, mit dem vergangenes Jahr die EU ausgezeichnet wurde, ist mit acht Millionen Kronen dotiert, umgerechnet 920 000 Euro. Die OPCW mit 189 Mitgliedsstaaten ist für die Umsetzung der Chemiewaffenkonventi- Friedensnobelpreises an die OPCW am Freitag in Oslo mit den „umfangreichen Bemühungen zur Beseitigung chemischer Waffen“ durch die Organisation begründet. Die 1997 gegründete Institution kontrolliert weltweit die Produktion, Lagerung und Zerstörung von Chemiewaffen. Sie arbeitet eng mit den Vereinten Nationen zusammen, ist aber unabhängig von den UN. Ziel sei, ein Ende der Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen zu erreichen, schrieb Gauck weiter. „Nur wenn die Verpflichtungen, die Staaten eingehen, eingehalten, um- Das Image von Baden-Württemberg als Bildungsland ist angekratzt: Seine Schüler sind in Mathematik und Naturwissenschaften nur Mittelmaß. Das zeigt der neue Schulleistungsvergleich des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), der am Freitag von der Kultusministerkonferenz in Berlin vorgestellt wurde. Auch der Zusammenhang zwischen sozialem Stand der Familie und Bildungserfolg ist im BERLIN/STUTTGART (dpa/lsw) - H » [email protected] ● schwäbische.de/fuchs: Wie macht der Fuchs? – Witziges Video zu Tierlauten ● Union und SPD treffen sich BERLIN (buc) - Vor dem heutigen ersten Sondierungsgespräch zwischen Union und SPD hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Steuererhöhungen abgelehnt. „Der Staat sollte mit seinem Geld auskommen“, so Schäuble. Union und SPD wollen Chancen für formelle Koalitionsverhandlungen ausloten. In der SPD gibt es weiter massive Vorbehalte gegen ein Bündnis. Die Grünen bringen immer offensiver eine rot-rot-grüne Zusammenarbeit ins Gespräch. An dem Treffen in Berlin nehmen 21 Unterhändler von Union und SPD teil. In der Wirtschaft wächst derweil die Sorge, die Union könne einknicken. „Finger weg von der Steuerschraube – auch beim Spitzensteuersatz“, verlangte Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, im Gespräch mit unserer Zeitung. ● MEINUNG & DIALOG Börse ● Superzahl 3 Spiel 77 1 47 41 93 Super 6 94 58 92 DAX: + 0,45% Aktuell: 8724,83 | Vortag: 8685,77 Nr. 237 | B 1010 40. Ausspielung / Ohne Gewähr ● 4 190101 001603 Joachim Gauck bei den Feiern zum Tag der Deutschen Einheit in Stuttgart: Der Bundespräsident mahnte in seiner Rede einen stärkeren Einsatz Deutschlands bei Krisen in der Welt an. 60041 Vor lauter Tanken nicht die Ehefrau FOTO: SHU vergessen! RegioTV: Humpis – der Talk Gewerbliche Anzeigen 0751 / 29 551 118 Private Anzeigen 0751 / 29 555 444 AboService 0751 / 29 555 555 Ticket Service 0751 / 29 555 777 FOTO: DPA Gauck fordert starke Rolle Deutschlands 500 000 beim Tag der Deutschen Einheit in Stuttgart – Kretschmann für Föderalismusreform Von Herbert Beck ● STUTTGART - Die Überalterung der Gesellschaft, die Herausforderungen durch die digitale Revolution und die Frage nach der Rolle Deutschlands in der Weltpolitik – diese Punkte hat Bundespräsident Joachim Gauck am Donnerstag in Stuttgart in den Mittelpunkt seiner Rede zum Tag der Deutschen Einheit gestellt. „Unser Land ist keine Insel“, sagte Gauck in der Liederhalle. Er forderte mehr Einsatz in einer Welt voller Krisen und Umbrüche. Deutschland müsse sich stärker an der Lösung politischer, wirtschaftlicher und militärischer Konflikte beteiligen. Rund 500 000 Menschen besuchten nach ersten Schätzungen der Polizei an den beiden zurückliegenden Tagen die Feiern zur Deutschen Einheit in der Stuttgarter Innenstadt. Bei strahlend blauem Himmel war unter anderem die Ländermeile ein Anziehungspunkt. Hier präsentierten sich die 16 Bundesländer den Besuchern. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), als amtierender Bundesratspräsident Gastgeber, übergab zum Abschluss der Feiern die Verantwortung in der Länderkammer für die kommenden zwölf Monate an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD). Kretschmann warb in seiner Rede für eine Stärkung des Föderalismus in Deutschland und Europa. Die Bundesländer müssten ausreichend finanzielle Mittel haben, damit sie ihre Aufgaben gut erfüllen könnten. „Das Thema Finanzbeziehungen steht bald unweigerlich auf der Tagesordnung“, sagte Baden-Württembergs Regierungschef. Mit einer Reform des Länderfinanzausgleichs müsse dafür gesorgt werden, „dass Nehmerländer sich kräftigen und weiterentwickeln und Geberländer nicht dauerhaft überfordert werden“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellte fest, dass es 23 Jahre nach der Wiedervereinigung noch zu große Unterschiede zwischen Ost und West gebe. Im Osten seien die Gehälter niedriger und die Arbeitslosigkeit höher als im Westen. Gauck ging nur indirekt auf die anstehende Suche nach einer neuen Bundesregierung ein. Besonders stark macht er sich Sorgen um die Überalterung der Gesellschaft. Die Politik habe sich bei dem Thema zwar auf den Weg gemacht. „Aber sie bewegt sich nicht immer schnell genug“, so Gauck. Auch der Krippenausbau und die Verbesserung der Pflegesysteme gingen zu langsam voran. Und die Einwanderungspolitik müsse moderner werden. ● LEITARTIKEL/SEITE DREI Weit über 100 Tote und viele Vermisste vor Lampedusa Boot mit Armutsflüchtlingen kentert vor italienischer Insel – Feuer war wohl Unglücksursache linge sind bei einer Schiffskatastrophe nahe der italienischen Insel Lampedusa ertrunken. Die Zahl der Opfer könnte weiter steigen, da Dutzende Menschen noch im Mittelmeer vermisst wurden, wie italienische Medien berichteten. Unter den Opfern des Schiffbruchs vom Donnerstag seien mindestens drei Kinder und zwei schwangere Frauen, sagte Italiens Innenminister Angeli- no Alfano. Zunächst waren 93 Leichen geborgen worden, später entdeckten Taucher der Küstenwache noch weitere Tote. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Ansa soll es sich um mindestens 40 Menschen handeln. Das Boot mit etwa 500 Menschen aus Nordafrika an Bord hatte im Mittelmeer vor der Nachbarinsel Isola dei Conigli Feuer gefangen und war dann gekentert. 155 Menschen konn- ehler passieren ja so schnell. Vor allem, wenn man zehn Dinge parallel macht und dabei ein wenig ins Schwimmen gerät. Das ist bestimmt auch die Erklärung für den Patzer, der Malu Dreyer vor Kurzem passiert ist. Und das kam so: Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin musste einen dringenden Brief an die Kanzlerin schreiben. Dummerweise passierten dabei mehrere Flüchtigkeitsfehler. Genauer gesagt sechs Stück in sechs Sätzen. Eine Regierungssprecherin entschuldigte sich denn auch prompt. Es habe sich um ein „Büro-Versehen“ gehandelt. Was immer das bedeutet. Vielleicht hat dieses ominöse Büro vergessen, die Rechtschreibprüfung zu machen. Konkret stand in dem Brief: „Die auch heute wieder bekannt gewordenen Informationen, wonach die amerikanische(n) und britische(n) Geheimdienste nahezu sämtliche Verschlüss(el)ungssysteme unterlaufen können, verunsichert (korrekt: verunsichern) die Menschen in unserem Land.“ Und so weiter. Inhaltlich wollte Malu Dreyer mit ihrem Brief übrigens Gespräche zwischen Bund und Ländern anregen. ROM (dpa) - Mindestens 133 Flücht- ten von der Küstenwache in Sicherheit gebracht werden. Andere versuchten, sich selbst über Wasser zu halten. Berichten zufolge sollen einige Migranten auf dem Schiff eine Decke angezündet haben, um ein nahendes Fischerboot auf sich aufmerksam zu machen. Das Feuer breitete sich jedoch aus. Laut tunesischem Innenministerium sei das Boot in Libyen aufgebrochen und auf dem Weg nach Lampe- dusa an der tunesischen Hafenstadt Sfax vorbeigefahren. Die Flüchtlinge sollen überwiegend aus Somalia und Eritrea stammen. Sie waren nach Angaben von Geretteten vor zwei Tagen in der Hafenstadt Misrata gestartet. „Beten wir für die Opfer des tragischen Schiffbruchs vor Lampedusa“, schrieb Papst Franziskus auf Twitter. Die erneute Flüchtlingstragödie sei eine Schande. ● NACHRICHTEN & HINTERGRUND » [email protected] ● Wetter Unterm Strich ● ● Lottozahlen 17, 27, 42, 43, 46, 47 Allmählich wird es wieder milder cken zu Weihnachten schenken, auffällig häufig an Raststätten „vergessen“ werden. Auf die Frage „Ist Oma auch im Auto?“, antworten überdurchschnittlich viele Kinder unter diesen Bedingungen mit der Falschaussage: „Ja, kannst losfahren, Mama!“ Das ist gemein und kann nicht länger akzeptiert werden. Wissenschaftler, unternehmt endlich was! Auch wenn es dafür vielleicht keinen Nobelpreis gibt. Bis dahin wird Autofahrern ein gelegentlicher Blick auf ihre Rückbank empfohlen. (aug) zahlt auf der internationalen Fußball-Bühne weiter Lehrgeld. Die Breisgauer unterlagen am Donnerstag in einem schwachen Europa-League-Spiel beim FC Sevilla mit 0:2 (0:0) und müssen nach nur einem Punkt aus zwei Spielen um das Weiterkommen in der Vorrundengruppe H bangen. Vor 25 000 Zuschauern im Stadion Sánchez Pizjuán verlor der SC nicht nur die Punkte, sondern auch Abwehrspieler Fallou Diagne, der in der 62. Minute wegen einer Notbremse die Rote Karte sah. Den fälligen Strafstoß verwandelte Diego Perotti (63.) für die Andalusier, bei denen Ex-Nationalspieler Marko Marin erst in der zweiten Halbzeit zum Zuge kam. Carlos Bacca (90.+1) traf zum 2:0-Endstand. SC-Trainer Christian Streich schonte die Leistungsträger Julian Schuster und Jonathan Schmid. ● SPORT ● 6° bis 9°C Ausgesetzt Freiburg verliert gegen Sevilla SEVILLA (dpa) - Der SC Freiburg Gewinnzahlen ● ● Die Schnelldenker Wie Hochbegabte ticken und warum Intelligenz eine Last sein kann Wochenende Schnee der Saison nieder, am Wochenende soll es wieder wärmer werden. FOTO: RASEMANN ● Überraschung für Waffeninspektoren BERLIN (AFP/dpa) - Bundespräsident Joachim Gauck hat der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) zum Friedensnobelpreis gratuliert. „Multilaterale Organisationen wie die Ihre sind unersetzlich, damit die Völkergemeinschaft den Weg der Abrüstung fortsetzen kann“, schrieb Gauck am Freitag an den Generaldirektor der Institution, Ahmet Üzümcü. Der grausame Konflikt in Syrien zeige in tragischer Weise, „wie aktuell die Mission der Organisation ist“. Das Nobelpreiskomitee hatte seine Entscheidung zur Vergabe des M 15° bis 20°C Ein raffinierter Code F schwäbische.de/lehrer: So werden Lehrer in Deutschland gesehen Durchwachsen. Mal Sonne, mal Wolken. Man müsse sich in Sachen Ausspähaffäre durch den US-Geheimdienst einmal dringend zusammensetzen, so die Forderung der Ministerpräsidentin. Die NSA könne nämlich alle noch so ausgeklügelten Verschlüsselungssysteme knacken. Moment mal! Tut man der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin vielleicht Unrecht? Handelt es sich bei ihrem Brief gar nicht um Flüchtigkeitsfehler, sondern um einen besonders raffinierten Code? Das wiederum wäre schlicht genial. (aug) » [email protected] ● ● Börse ● DAX: - 0,37% Aktuell: 8597,91 | Vortag: 8689,14 Nr. 230 | B 3961 4 190396 101507 50040 Fehler passieren: Ministerpräsidentin Malu Dreyer. FOTO: DPA RegioTV: Das aktuelle Journal um 18 Uhr Titelkopf-Anzeige Mindestgröße: 1 Tsp./45 mm Maximalgröße: 1 Tsp./45 mm Festgröße Griffeck-Anzeige auf der Titelseite Mindestgröße: 2 Tsp./95 mm Maximalgröße: 2 Tsp./95 mm Festgröße Inselanzeige nur im Anzeigenteil Mindestgröße: 3 sp./140 mm Maximalgröße: 3 sp./140 mm Festgröße L-Anzeige im Text- und Anzeigenteil möglich Mindestgröße: 1 Tsp./455 mm + 4 Tsp./80 mm Maximalgröße: auf Anfrage Platzierung: im Textteil Umrechnungsfaktor: 1,2 Satelliten-Anzeige nur im Anzeigenteil Mindestgröße: 5 × 1 sp./50 mm Maximalgröße: auf Anfrage Flexform-Anzeige Mindestgröße: ab 840 mm möglich Exklusive Platzierung und exklusive Anzeigenform. Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Grundpreise s/w für Werbeagenturen Ausgaben Millimeterpreis 1/1 Seite=3360 mm Textteilanzeigen Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung (2) 1,66 5.577,60 6,64 Rems-Zeitung (1) 1,75 5.880,00 7,02 INFO - der Südfinder (4) 1,69 5.678,40 3,39 Gmünder WochenBlatt (3) 1,49 5.006,40 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung (5) 2,73 9.172,80 INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt (6) 2,55 8.568,00 Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (7) 2,60 8.736,00 10,93 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder (8) 2,38 7.996,80 8,02 INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung (9) 2,75 9.240,00 8,33 Aalener Nachrichten/ Ipf- und Jagst-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (10) 2,52 8.467,20 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (11) 3,87 13.003,20 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung (12) 4,04 13.574,40 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt (13) 3,82 12.835,20 INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (14) 3,91 13.137,60 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (15) 4,95 16.632,00 13,47 Preise in €, zzgl. MwSt. Berechnungsbeispiel Grundpreise Blatthohe Anzeigen auf einer Textseite, z.B. 2-textspaltig/ Größe: 2 tsp./blatthoch = 90 × 480 mm Grundpreis für Aalener Nachrichten / Ipf- und Jagst- Zeitung: 2 × 480 mm = 960 mm × 1,2 = 1152 mm × mm-Preis von 1,66 € = 1.912,32 € zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Direktpreis s/w für Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie Ausgaben Millimeterpreis 1/1 Seite =3360 mm Textteilanzeigen Abw. Preise * Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung (2) 1,41 4.737,60 5,64 1,07 Rems-Zeitung (1) 1,49 5.006,40 5,97 1,18 2,88 1,07 INFO - der Südfinder (4) 1,44 4.838,40 Gmünder WochenBlatt (3) 1,27 4.267,20 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung (5) 2,32 7.795,20 INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt (6) 2,17 7.291,20 Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (7) 2,21 7.425,60 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder (8) 2,02 6.787,20 6,82 INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung 7,08 Privatanzeigen, private Stellengesuche inkl. MwSt. 1,27 1,27 1,02 9,29 1,80 1,67 1,76 1,53 (9) 2,34 7.862,40 Aalener Nachrichten/ Ipf- und Jagst-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (10) 2,14 7.190,40 1,67 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (11) 3,29 11.054,40 2,58 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung (12) 3,43 11.524,80 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt (13) 3,25 10.920,00 2,50 INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (14) 3,32 11.155,20 2,58 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (15) 4,21 14.145,60 3,26 11,45 1,82 1,80 2,62 Preise in €, zzgl. MwSt. Berechnungsbeispiel Direktpreise Blatthohe Anzeigen auf einer Textseite, z.B. 2-textspaltig/ Größe: 2 tsp./blatthoch = 90 × 480 mm Direktpreis für Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst- Zeitung: 2 × 480 mm = 960 mm × 1,2 = 1152 mm × mm-Preis von 1,41 € = 1.624,32 € zzgl. MwSt. * (ohne weitere Nachlässe) Vereinsanzeigen, Anzeigen der öffentlich anerkannten Wohlfahrtsverbände, amtliche Anzeigen nicht wirtschaftlicher Art Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Zusatzfarbe Grundpreise für Werbeagenturen 1 Zusatzfarbe Ausgaben 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben mm-Preis 1/1 Seite mm-Preis 1/1 Seite mm-Preis 1/1 Seite Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung (2) 1,99 6.686,40 2,49 8.366,40 2,49 8.366,40 Rems-Zeitung (1) 2,10 7.056,00 2,36 7.929,60 2,59 8.702,40 INFO - der Südfinder (4) 2,04 6.854,40 2,54 8.534,40 2,54 8.534,40 Gmünder WochenBlatt (3) 1,79 6.014,40 2,01 6.753,60 2,20 7.392,00 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung (5) 3,27 10.987,20 3,88 13.036,80 4,07 13.675,20 INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt (6) 3,06 10.281,60 3,65 12.264,00 3,80 12.768,00 Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (7) 3,12 10.483,20 3,51 11,793,60 3,84 12.902,40 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder (8) 2,85 9.576,00 3,56 11.961,60 3,56 11.961,60 INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung (9) 3,32 11.155,20 3,93 13.204,80 4,11 13.809,60 Aalener Nachrichten/ Ipf- und Jagst-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (10) 3,02 10.147,20 3,61 12.129,60 3,76 12.633,60 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (11) 4,65 15.624,00 5,44 18.278,40 5,76 19.353,60 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung (12) 4,85 16.296,00 5,85 19.656,00 6,02 20.227,20 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt (13) 4,59 15.422,40 5,58 18.748,80 5,73 19.252,80 INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (14) 4,68 15.724,80 5,47 18.379,20 5,80 19.488,00 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (15) 5,94 19.958,40 7,07 23.755,20 7,38 24.796,80 Preise in €, zzgl. MwSt. Berechnungsbeispiel Grundpreise Anzeige mit 1 Zusatzfarbe: Größe 2sp./400 = 90 × 400 mm Grundpreis für die Aalener Nachrichten / Ipf- und Jagst- Zeitung: 2 × 400 mm = 800 mm x mm-Preis von 1,99 € = 1.592,00 € zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Zusatzfarbe Direktpreise für Handel, Handwerk, Gewerbe und Industrie 1 Zusatzfarbe Ausgaben 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben mm-Preis 1/1 Seite mm-Preis 1/1 Seite mm-Preis 1/1 Seite Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung (2) 1,69 5.678,40 2,12 7.123,20 2,12 7.123,20 Rems-Zeitung (1) 1,79 6.014,40 2,01 6.753,60 2,20 7.392,00 INFO - der Südfinder (4) 1,73 5.812,80 2,16 7.257,60 2,16 7.257,60 Gmünder WochenBlatt (3) 1,52 5.107,20 1,72 5.779,20 1,88 6.316,80 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung (5) 2,78 9.340,80 3,30 11.088,00 3,46 11.625,60 INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt (6) 2,60 8.736,00 3,10 10.416,00 3,23 10.852,80 Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (7) 2,65 8.904,00 2,98 10.012,80 3,26 10.953,60 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder (8) 2,42 8.131,20 3,03 10.180,80 3,03 10.180,80 INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung (9) 2,82 9.475,20 3,34 11.222,40 3,49 11.726,40 Aalener Nachrichten/ Ipf- und Jagst-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (10) 2,57 8.635,20 3,07 10.315,20 3,20 10.752,00 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (11) 3,95 13.272,00 4,62 15.523,20 4,90 16.464,00 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung (12) 4,12 13.843,20 4,97 16.699,20 5,12 17.203,20 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt (13) 3,90 13.104,00 4,74 15.926,40 4,87 16,363,20 INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (14) 3,98 13.372,80 4,65 15.624,00 4,93 16.564,80 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (15) 5,05 16.968,00 6,01 20.193,60 6,27 21.067,20 Preise in €, zzgl. MwSt. Berechnungsbeispiel Direktpreise Anzeige mit 1 Zusatzfarbe: Größe 2sp./400 = 90 × 400 mm Direktpreis für die Aalener Nachrichten / Ipf- und Jagst- Zeitung: 2 × 400 mm = 800 mm × mm-Preis von 1,69 € = 1.352,00 € zzgl. MwSt. Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Stellenmarkt Montag bis Freitag Grundpreise sw 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben mm-Preis mm-Preis mm-Preis mm-Preis (2) 1,92 2,31 2,88 2,88 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder (8) 2,74 3,29 4,12 4,12 sw 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben mm-Preis mm-Preis mm-Preis mm-Preis Ausgaben Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung Direktpreise Ausgaben Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung (2) 1,63 1,96 2,45 2,45 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder (8) 2,33 2,80 3,50 3,50 Preise in €, zzgl. MwSt. inkl. südfinder.de/job Ihre Anzeige wird zusätzlich 30 Tage auf südfinder.de/job veröffentlicht. Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Stellenmarkt am Samstag* Grundpreise Ausgaben sw 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben mm-Preis mm-Preis mm-Preis mm-Preis Schwäbische Zeitung, Teilausgabe B (2) 4,09 4,92 6,14 6,14 Schwäbische Zeitung, Teilausgabe B + INFO - der Südfinder (8) 4,92 5,91 7,38 7,38 Direktpreise Ausgaben sw 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben mm-Preis mm-Preis mm-Preis mm-Preis 5,22 Schwäbische Zeitung, Teilausgabe B (2) 3,48 4,18 5,22 Schwäbische Zeitung, Teilausgabe B + INFO - der Südfinder (8) 4,18 5,02 6,27 6,27 Preise in €, zzgl. MwSt. Anzeigenschluss: Donnerstag 16.00 Uhr *Stellenanzeigen samstags nur möglich in der Teilausgabe B der Schwäbischen Zeitung (Aalener Nachrichten/ Ipf- und Jagst-Zeitung = Bestandteil der Teilausgabe B) inkl. südfinder.de/job Ihre Anzeige wird zusätzlich 30 Tage auf südfinder.de/job veröffentlicht. Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Prospektbeilagen Anzuliefernde Exemplare Ausgaben Preise (Beilagen bis 20 g) Grundpreis Direktpreis Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung (2) 11.900 103,00 87,55 INFO - der Südfinder (4) 74.500* 60,00 51,00 Rems-Zeitung (1) 16.000 108,00 92,00 Aalener Nachrichten /Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder (8) 86.400 67,00 57,00 Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung (5) 28.000 86,00 73,00 INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt (6) 133.600 52,00 44,00 Gmünder WochenBlatt (3) 59.100 65,00 55,00 Preise in €, zzgl. MwSt. *bei Gesamtbelegung, Teilbelegung auf Anfrage Preise über 20 g auf Anfrage Ansprechpartner Frau Luise Rathgeb, Tel. 07961 9888-53 Postgebühren Bei Belegung der Postauflage (Postvertriebsstücke) bis zu einer Stärke von 3 mm entstehen keine zusätzlichen Postgebühren. Über 3 mm werden Postgebühren lt. Postzeitungsgebühren fällig. Lieferanschriften Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung: Schwäbische Zeitung, Siemensstraße 10 89079 Ulm-Donautal INFO - der Südfinder: Auf Anfrage Beilegungstage Tageszeitung: Montag bis Samstag Wochenblatt: Mittwoch Prospektbeilagen Weitere Angaben Technische Angaben 1.Format Höchstformat: 250 × 350 mm - Mindestformat Druckort Ulm: 110 × 170 mm Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt sind. 2.Papiergewicht Einzelblätter im Format DIN-A-6 dürfen ein Gewicht von 3 g (Papiergewicht von 170 g/ m2) nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN-A-6 bis DIN-A-4 müssen ein Gewicht von mind. 8 g (Papier gewicht von 120 g/m2) aufweisen. 3.Falzarten Fremdbeilagen müssen im Kreuz-, Wickeloder Mittenfalz gefalzt sein. Zickzack- und Altarfalz lassen sich nicht verarbeiten. 4. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten) sind grundsätzlich innen in der Beilage anzukleben. 5.Draht-Rückenheftung Die Drahtstärke darf nicht stärker als die Beilage sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Sonstige Angaben 1.Belegungsmöglichkeiten Teilbelegung nach belegbaren Ausgaben (siehe vorherige Seite) sowie nach Touren, nach Orten/Gemeinden, nach Stadtgebieten oder nach Landkreisen sind möglich. 2.Belegungstage/Mindestzahl Montag bis Samstag, mind. 1000 Stück. 3.Beilagenhinweis In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis im Anzeigenteil, dessen Formulierung im Ermessen des Verlages liegt. 4. Höhere Gewalt Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt oder technischer Störungen kann nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze 2 %). 5.Konkurrenzausschluss Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich. Ist für eine oder mehrere Ausgaben an einem bestimmten Tag eine Verlagsbeilage Bestandteil der Zeitung, behält sich der Verlag das Recht vor, die Prospekte dort beizulegen. 6. Anlieferung Montag bis Freitag, von 8 bis 16 Uhr, mind. eine Woche vor Verteiltermin frei Haus an das Druckhaus Ulm (Anschrift siehe oben), frühestens vier Wochen vor Beilegung. Bitte achten Sie darauf, dass Beilagen in einwandfreiem Zustand angeliefert werden. Bei der Entgegennahme der Lieferung kann die Stückzahl und der einwandfreie Zustand nicht geprüft werden. Diese Prüfung bleibt dem Tag der Beilegung vorbehalten. 7.Verbundbeilagen Verbundbeilagen, bei denen mehrere Firmen verschiedener Herstellergruppen bzw. werblich ergänzende Einzelhan delsfirmen beteiligt sind, werden zum gültigen Beilagenpreis zzgl. eines Aufschlags von 25 % je beteiligter Firma berechnet. 8.Aufmachung Fremdbeilagen dürfen durch Format oder Aufmachung beim Leser nicht den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Zeitungsgleiche oder zeitungsähnliche Fremdbeilagen werden nur dann angenommen, wenn diese auf Seite 1 oben den deutlichen Vermerk tragen: „Eine Beilage der Firma XY“. Mindestumfang acht Seiten. 9.Rücktrittstermine Zwei Wochen vor Beilegung. Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfall honorar in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe an. Resthaushalts-Abdeckung Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Resthaushaltsabdeckung. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Beilage in derselben Woche verteilt wird, in der die Resthaushaltsabdeckung stattfindet. Verteilgebiete Auf Anfrage Anmeldeschluss 1 Woche vor Verteiltermin Preise pro 1000 Stück Gewicht bis Grundpreis Direktpreis 20 g 68,00 € 57,80 € 25 g 70,00 € 59,50 € 30 g 72,00 € 61,20 € 35 g 74,00 € 62,90 € 40 g 76,00 € 64,60 € 45 g 78,00 € 66,30 € 50 g 80,00 € 68,00 € Preise in €, zzgl. MwSt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Luise Rathgeb unter Tel. 07961/9888-53 Fax 07961/8097-45 [email protected] Verlagsveröffentlichungen GESUNDHEITplus klinikplus Die Zeitung für Patienten, Mitarbeiter und Besucher des Ostalb-Klinikums Die Zeitung für Patienten, Mitarbeiter und Besucher der St. Anna-Virngrund-Klinik Preise „GESUNDHEITplus“ , 4c Format Preise „klinikplus“ , 4c DP Format 1/1 Seite (184 × 277 mm) 1.615,00 1/2 Seite (184 × 137 mm) 809,00 3/8 Seite (90 × 207 mm) 666,00 1/4 Seite (90 × 137 mm) 465,00 1/8 Seite (90 × 67 mm) 269,00 Rabattstaffel 15% bei Belegung von vier Ausgaben Preise in €, zzgl. MwSt. Grundpreis für Werbeagenturen zzgl. 15 % AE-Provision. Weitere Preise auf Anfrage Auflage 12.500 Exemplare Erscheinungstermine Februar 2013 Mai 2013 DP 1/1 Seite (184 × 277 mm) 1.615,00 1/2 Seite (184 × 137 mm) 809,00 3/8 Seite (90 × 207 mm) 666,00 1/4 Seite (90 × 137 mm) 465,00 1/8 Seite (90 × 67 mm) 269,00 Rabattstaffel 10% bei Belegung von zwei Ausgaben Preise in €, zzgl. MwSt. Grundpreis für Werbeagenturen zzgl. 15 % AE-Provision. Weitere Preise auf Anfrage Auflage 6.000 Exemplare Erscheinungstermine März 2013 Oktober 2013 Juli 2013 November 2013 Kontakt „GESUNDHEITplus“ und „klinikplus“: Wolfgang Wecker Tel. 07361 5705-12, Fax 07561 8097-49 [email protected] Kombinationsrabatt 15 % bei 2 Belegungen von „klinikplus“ und 2 Belegungen „GESUNDHEITplus“ oder 4 Belegungen „GESUNDHEITplus“ im Jahr 25 % bei 2 Belegungen von „klinikplus“ und 4 Belegungen „GESUNDHEITplus“ im Jahr Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b INSIDE SPORTS OSTALB Wir Abtsgmünder Das exklusive Magazin rund um den Ostalbsport Das exklusive Magazin für die Gemeinde Abtsgmünd Preise „INSIDE SPORTS OSTALB“ , 4c Preise „Wir Abtsgmünder“ , 4c Format Format Preis 1/1 Seite (177 × 270 mm) 1/2 Seite quer (177 × 132 mm) 1/2 Seite hoch (86 × 270 mm) 1/3 Seite hoch (56 × 270 mm) 2/3 Seite hoch (116,5 × 270 mm) 1/3 Seite quer (177 × 87 mm) 1/4 Seite (86 × 132 mm) 1/6 Seite (56 × 132 mm) 1/6 Seite (86 × 87 mm) Eckfeld (116,5 × 132 mm) 926,00 520,00 520,00 369,00 703,00 369,00 287,00 198,00 198,00 307,00 Preis 1/1 Seite (182 × 270 mm) 1/2 Seite (182 × 133 mm) 1/3 Seite hoch (58 × 270 mm) 1/3 Seite quer (182 × 88 mm) 2/3 Seite (120 × 270 mm) 1/6 Seite (58 × 133 mm) Eckfeld (120 × 133 mm) U2/U3 (210 × 297 mm) U4 (210 × 297 mm) 1.267,00 686,00 502,00 502,00 871,00 311,00 528,00 1.491,00 1.584,00 Preise in €, zzgl. MwSt. Grundpreis für Werbeagenturen zzgl. 15 % AE-Provision. Auflage 5.500 Exemplare Erscheinungstermine Februar/März 2013 Juni/Juli 2013 Oktober/November 2013 Kontakt „INSIDE SPORTS OSTALB“ und „Wir Abtsgmünder“ : Wolfgang Wecker Tel. 07361 5705-12, Fax 07561 8097-49 [email protected] Preise in €, zzgl. MwSt. Grundpreis für Werbeagenturen zzgl. 15 % AE-Provision. Auflage 2.500 Exemplare Erscheinungstermine März 2013 Juli 2013 November 2013 Kombinationsrabatt 10 % auf Doppelbuchung 15 % auf Dreifachbuchung Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Daheim am Ipf Unser Essingen Das exklusive Magazin für die Stadt Bopfingen und Umgebung Das exklusive Magazin für die Gemeinde Essingen Preise „Daheim am Ipf“ , 4c Format Preise „Unser Essingen“ , 4c Preis 1/1 Seite (177 × 270 mm) 1019,00 1/2 Seite quer (177 × 132 mm) 572,00 1/2 Seite hoch (86 × 270 mm) 572,00 1/3 Seite hoch (56 × 270 mm) 406,00 2/3 Seite hoch (116,5 × 270 mm) 773,00 1/3 Seite quer (177 × 87 mm) 406,00 1/4 Seite (86 × 132 mm) 315,00 1/6 Seite (56 × 132 mm) 217,00 1/6 Seite (86 × 87 mm) 217,00 Eckfeldanzeige (116,5 × 132 m) 338,00 1/12 Seite hoch (56 × 64 mm) 111,00 1/12 Seite quer (86 × 41 mm) 111,00 Preise in €, zzgl. MwSt. Grundpreis für Werbeagenturen zzgl. 15 % AE-Provision. Auflage 5.000 Exemplare Erscheinungstermine Mai 2013 September 2013 Kombinationsrabatt 10 % auf Doppelbuchung 15 % auf Dreifachbuchung 20 % auf Vierfachbuchung Kontakt „Daheim am Ipf“ und „Unser Essingen“ : Wolfgang Wecker Tel. 07361 5705-12, Fax 07561 8097-49 [email protected] Format Preis 1/1 Seite (177 × 270 mm) 1/2 Seite quer (177 × 132 mm) 1/2 Seite hoch (86 × 270 mm) 1/3 Seite hoch (56 × 270 mm) 2/3 Seite hoch (116,5 × 270 mm) 1/3 Seite quer (177 × 87 mm) 1/4 Seite (86 × 132 mm) 1/6 Seite (56 × 132 mm) 1/6 Seite (86 × 87 mm) Eckfeldanzeige (116,5 × 132 mm) 1/12 Seite (56 × 64 mm) 1/12 Seite (86 × 41 mm) 926,00 520,00 520,00 369,00 703,00 369,00 287,00 198,00 198,00 307,00 101,00 101,00 Preise in €, zzgl. MwSt. Grundpreis für Werbeagenturen zzgl. 15 % AE-Provision. Auflage 2.500 Exemplare Erscheinungstermine März 2013 Juni 2013 November 2013 Kombinationsrabatt 10 % auf Doppelbuchung 15 % auf Dreifachbuchung Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Schalten Sie zielgerichtete Werbung für Ihre Produkte/Dienstleistungen auf dem reichweitenstärksten Portal in der Region. Nutzerdaten Altersstruktur der Nutzer 17 % 14–19 Jahre 11 % 14 % 22 % 20–29 Jahre 30–39 Jahre 29 % 22 % 40–49 Jahre 50–59 Jahre 60–69 Jahre 610.000 eindeutige Besucher je Monat (Agof 2013-05) 2,3 Mio. Besuche je Monat (IVW 07/2013) 13,53 Mio. Seitenabrufe je Monat (IVW 07/2013) Weitere Informationen unter www.schwaebische.de/onlinewerbung Ihr Ansprechpartner für Schwäbische.de Andreas Huber Verkaufsleitung Tel. 0751 2955-2140 Fax 0751 2955-992109 [email protected] Der Marktplatz für das Leben im Süden MM-Preise Gesamtausgabe sw, 1sp. Beilagen bis 20 g jede weiteren 5 Gramm pro Tsd. GP DP 8,47 60,00 3,00 7,20 51,00 2,55 Preise rabattfähig, in €, zzgl. MwSt., weitere Preise auf Anfrage; GP = Grundpreis für Werbeagenturen, DP = Direktpreis für Handel, Handwerk und Industrie Erscheinungsweise immer mittwochs Kontakt Tel. 07361 5705-30, oder 07961 9888-53 Fax 07561 8097 - 45, - 48, - 49 [email protected] www.info-suedfinder.de facebook.de/suedfinder www.info-suedfinder.de „Stadtinfo Aalen“ im INFO - der Südfinder Ostalb Jetzt die Südfinder App herunterladen: Erhältlich im Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufge- geben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Un- möglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Preisliste Nr. 56 | gültig ab 01. Januar 2013 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Aus führungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. „Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 80 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.“ Der Verlag kann darüberhinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren 19. Druckunterlagen werden nur auf besonderer Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Für den Fall, dass aufgrund gesetzlicher Neuregelungen im Bereich des Tarifvertragsund/oder Arbeitsrechts, die erheblichen Einfluss auf die Kosten des Auftragnehmers hinsichtlich der Zustellung/Verteilung haben, insbesondere die Einführung eines gesetz- lichen Mindestlohns im Bereich der Werbungsverteilung, eine Neukalkulation der Vergütungskonditionen erforderlich wird, so verpflichten sich die Parteien, auf Anforderung einer der Parteien über die Höhe der Vergütung neu zu verhandeln. Kann eine Einigung hinsichtlich der Höhe der Vergütung nicht erzielt werden, so steht beiden Parteien ein sofortiges Sonderkündigungsrecht zu. Dieser Auftragsbestätigung liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihnen bereits vorliegen, zugrunde. Unsere AGBs können auch jederzeit im Internet unter www.schwaebisch-media.de abgerufen werden. Wir sichern Ihnen die fachgerechte Ausführung Ihrer Verteilaktion zu. 21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften a) Der Verlag wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Der Inserent verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Vertrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. c) Konzernnachlass wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt, und zwar ab einer Beteiligung von mehr als 50%. Keine Anwendung findet er zum Beispiel beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. d) Anzeigen und Beilagen, die von Werbeagenturen bzw. Werbungsmittlern in Auftrag gegeben werden, werden immer zu den entsprechenden Grundpreisen berechnet. Die Mittlerprovision wird aus dem Kunden-Nettobetrag berechnet. Für Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen berechnet werden, erhalten Werbeagenturen und Werbungsmittler keine Provision. e) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax. f) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen unserer Betriebssysteme vollständig entsprechen. Für fehlerhafte Dateien, fehlende schriftliche Auftragsunterlagen mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben sowie für Fehler, die auf die Übertragung oder den Versand zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung. g) Der Anzeigenteil dieser Zeitung wird nach typographischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung der Verlag sich vorbehält. h) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. i) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Verträgen und Leistung von Schadensersatz. j) Die Gewährung einer Agentur-Provision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungstreibenden sind. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen- und Beilagenaufträge, für die ermäßigte Preise in Anspruch genommen werden, sind nicht provisionsfähig. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. k) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. l) Neue Anzeigen- und Beilagenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Verträge. Für Anzeigenverträge von Nichtkaufleuten, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von 4 Monaten erscheinen soll. m) Der Ausschluss von Anzeigen und Beilagen konkurrierender Unternehmen kann nicht zur Bedingung gemacht werden. n) Der Verlag behält sich vor, Beilagenaufträge ganz oder teilweise abzulehnen, falls die Beilagen nicht maschinell verarbeitet werden können. o) Bei Zifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Zuschriften beigegebenen Anlagen zurückzusenden. p) Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten, den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen; was auch für schriftliche Fließsatzanzeigenaufträge gilt. Änderungen des Anzeigenauftrags, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen. q) Einzelbelege und Belegseiten erfolgen auf Wunsch und nur für Anzeigen ab einer Größe über 280 × 200 mm. r) Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontroll angaben werden nicht als Fehler in der Ausführung des Anzeigenauftrages anerkannt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. s) Vom Verlag gestaltete Anzeigen und Titelköpfe dürfen ohne seine Einwilligung nicht für eine Reproduktion anderen Werbeträgern weitergegeben oder weiterverwendet werden. t) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben ergän zend zu der Veröffentlichung in der oder in den Druckschriften sowohl in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen verarbeitet werden. Entsprechend § 26 BDSG weist der Verlag darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Ipf- und Jagst-Zeitung Aalener Nachrichten Ostalb Medien GmbH Marktplatz 15, 73430 Aalen Tel. 07361 / 5705 - 43 Fax: 07361 / 5705 - 51 Ein Unternehmen von