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Media-Daten und Preisliste 2016
Ratinger
Wochenblatt
unabhängig · kritisch · sachlich
Grabenstraße 5 · 40878 Ratingen · Telefon (0 21 02) 20 92-0 · Telefax (0 21 02) 20 92 20
E-Mail [email protected] · www.ratinger-wochenblatt.de
Preisliste Nr. 23
1. Juli 2016
Alle Preise zuzüglich
Mehrwertsteuer
Ratinger
Wochenblatt
Erscheinungsort:
Ratingen
Nielsen II
Mindestmenge / mm
Grundpreis / Euro
42. Jahrgang
Schwarz-weiß-Anzeigen
20
Direktpreis / Euro
1,75
2,06
Zusatzfarbe*
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
Textanzeigen
20 3,95
4,65
Eckfeldanzeigen
800
Titelseite
20
PR-Anzeigen
werden deutlich mit dem Wort ANZEIGE
kenntlich gemacht und sind nicht rabattfähig
Immobilien- u. Vermietungs-Anzeigen
Familienanzeigen (ohne weiteren Nachlass)
Priv. Gelegenheits-Anzeigen
(ohne weiteren Nachlass)
zuzüglich 5 % Placierungszuschlag**
7,90
9,30
200 2,062,44
15
1,75
–
auf Anfrage
0,70
–
150,70 –
Satzspiegel: 445 mm hoch, 326 mm breit, 1 Seite 3115 mm. Anzeigenteil: 7 Spalten à 44 mm Breite.
Anzeigenschluss, dienstags 18.00 Uhr
Chiffregebühren:
Bei Abholung 3,50 Euro oder bei Zusendung 7,00 Euro je Veröffentlichung.
Rechnungsgebühr:Bei Gelegenheits- und Familienanzeigen wird bei Ausstellung einer Rechnung
eine Bearbeitungsgebühr von 1,80 Euro, zuzüglich MwSt., erhoben.
** Geringfügige Abweichungen in Passer und Ton bei Anzeigen mit Zusatzfarben berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen. Vierfarbanzeigen nach der Euro­
scala in der Druckreihenfolge Cyan, Magenta, Gelb, Tiefe (Schwarz). Schmuckfarben werden nach der Euroscala in 4c umgesetzt.
** Placierungszuschlag: Bei festen Placierungsvorschriften wird ein Aufschlag von 5 % berechnet, ein Anspruch auf Placierungseinhaltung besteht jedoch nicht.
Nachlässe im Abschlussjahr
Malstaffel
Mengenstaffel
Umsatzbonus*
bei Mindestabnahme von
13 Anzeigen 8 %
26 Anzeigen12 %
39 Anzeigen16 %
52 Anzeigen20 %
bei Mindestabnahme von
6 000 mm10 %
12 000 mm15 %
20 000 mm20 %
50 000 mm
60 000 mm
80 000 mm
100 000 mm
150 000 mm
* Umsatzbonus wird am Ende des Abschlussjahres für alle rabattpflichtigen Abschlussanzeigen vom 1. mm gewährt und errechnet sich vom endgültigen Netto.
Publication Partners
Medienkompetenz GmbH
Linsellesstraße 109
47877 Willich
Telefon 0 21 54 / 95 89 11
Telefax 0 21 54 / 95 89 15
[email protected]
www.publication-partners.de
Die gesamte Druckvorstufe für das Ratinger Wochenblatt wird in unserem Haus produziert!
1 %
2 %
3 %
4 %
5 %
Prospektanzeigen und Sonderformate
Perforation, 2-spaltig
Flying Page, 4-seitig
Preis auf Anfrage
4 gewinnt, 4 Eckanzeigen
Preis auf Anfrage
Tunnel-Anzeige, 10-spaltig
Preis auf Anfrage
Preis auf Anfrage
Panorama-Anzeige, 2-seitig
Insel-Anzeige, mittig auf der Seite
Preis auf Anfrage
Preis auf Anfrage
Prospekt-Anzeige, 4 Innenseiten
Seite 4
Seite 1
Seite 2
Seite 3
Preis auf Anfrage
Super-Panorama
Preis auf Anfrage
GANZ NEU! Die neuartige Werbeform Super-Panorama
ist das optimale Format, um aufmerksamkeitsstark mit
großformatigen Fotos oder emotionalen Gestaltungen zu
werben. Auf insgesamt 8 Seiten bietet Super-Panorama
jede Menge Werbefläche. Und das Besondere daran:
Durch mehrfaches Aufklappen eröffnet sich im Innenteil
eine zusammenhängende, 4 Seiten breite Darstellungs­
möglichkeit – der Panorama-Effekt!
Die Mindestauflage von Super-Panorama beträgt 60.000
Exemplare. Das Produkt wird als Vordruck produziert und
als Beilage in die Zeitung eingesteckt.
Die Verwendungsmöglichkeiten von Super-Panorama sind
nahezu unbegrenzt, allen die Idee entscheidet. Folgende
Vorteile bietet Super-Panorama für den Werbekunden:
• großflächige Präsentation auf einer über 4 Zeitungs­
seiten gehenden Panoramafläche im Innenteil
• mehrfaches Aufklappen weckt Neugier und Entdeckerlust und kann optimal in die Gesamtgestaltung eingebunden werden
• lange Wirkung der Werbebotschaft durch extrem hohen
Erinnerungswert
• dauerhafter Werbeeffekt durch sehr hohen Wiedererkennungswert
• hervorragende Eignung auch zur Darstellung großer
Produkte z. B. als Poster
Die Werbeform verbindet das positive besetzte Image der
Zeitung mit einem emotional starken Auftritt des werbenden Unternehmens.
Ratinger Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH
Postanschrift:
Postfach 10 16 02, 40836 Ratingen
Hausanschrift:
Grabenstraße 5, 40878 Ratingen
Telefon (0 21 02) 20 92 0
Telefax (0 21 02) 20 92 20
E-Mail: [email protected]
www.ratinger-wochenblatt.de
Bankverbindung:
Zahlungsbedingungen:
Erscheinungstermin:
Gelegenheitskunden:
Grundsätzlich Vorauskasse
oder Bankeinzug.
Postbank NL Essen
(BLZ 360 100 43) Konto-Nr. 159 459 438
IBAN: DE09 3601 0043 0159 4594 38
BIC: PBNKDEFF
wöchentlich donnerstags morgens
Sofort nach Erhalt der Rechnung rein
Netto oder bei Kunden mit Abschluss­
vereinbarung 1 % Skonto bei Bank­
einzug.
Technische Angaben
Satzspiegel:
445 mm hoch, 326 mm breit (7 Spalten à 44 mm)
Grundschrift:
Anzeigenteil 8 Punkt, Textteil 9 Punkt
Druckverfahren:Zeitungs-Druck
Datenanlieferung:Angelieferte digitale Anzeigen werden im PDF-X3 Format akzeptiert. Andere Datenformate werden ohne
Gewährleistungsanspruch bearbeitet. Ein Kontrollausdruck ist erforderlich. Darüber hinausgehende Scanund Bildbearbeitungszeiten werden nach Aufwand zusätzlich berechnet. Die angegebene Spaltenbreite
entspricht nicht der Abdruckbreite.
Verbreitung:
40878 Ratingen-Stadtmitte
40882 -Ost
40880 -Tiefenbroich
40883 -Hösel
40883 -Eggerscheidt
40882 -Hasselbeck-Schwarzbach
40629 -Hubbelrath, -Knittkuhl
10.800 Exemplare
4.900 Exemplare
3.500 Exemplare
4.100 Exemplare
500 Exemplare
200 Exemplare
1.200 Exemplare
40878 -Süd
40880 -West
40885 -Lintorf
40885 -Breitscheid
40882 -Homberg
40489 Düsseldorf-Angermund
40474 -Lichtenbroich, 40472 -Oberrath
Verbreitete Auflage: 59.500 Exemplare
5.500 Exemplare
8.700 Exemplare
9.200 Exemplare
2.000 Exemplare
2.700 Exemplare
2.800 Exemplare
3.400 Exemplare
Beilagen
Preis pro 1000 Exemplare
bis 20 g
bis 30 g
bis 40 g
bis 50 g
Direktpreise/Euro
58,–67,–
78,–96,–
Grundpreise/Euro
68,– 79,–
92,–114,–
Beilagenpreise ohne Nachlass. Mehrpreis für jede angefangene 10 g: 16 Euro (Grundpreis 18 Euro).
Bei Belegung von Teilauflagen Aufschlag von 6 Euro je Tausend.
Verpackung, Transport:
Sonstige Angaben:
Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung zulassen, ohne
dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung
notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch
aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen
können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit
umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken
sind ebenfalls nicht verwendbar.
Palettierung: Die Beilagen müssen sauber
auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede
Palette muss analog zum Lieferschein deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.
Begleitpapiere: Beilagen müssen grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein geliefert werden, der folgende Angaben enthalten
muss:
– Erscheinungsdatum
– Auftraggeber der Beilage
– Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort
– Absender und Empfänger
– Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen.
Teilbelegungen sind möglich. In diesen Fällen wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet aus­
schließlich und allein erfasst wird.
Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss
können nicht eingeräumt werden. Liegen für
einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt
beigefügt werden.
Leporello-(Ziehharmonika-Falz) und Altarfalz
(von links und rechts zur Mitte hin gefalzt)
können nicht verarbeitet werden.
Stornogebühren für fest gebuchte Beilagentermine: 15 % vom Verteilungspreis.
Sofern mindestens 50% der Ausgabe belegt
werden, erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis. Nichterscheinen dieses Hinweises
berechtigt jedoch nicht zu Ersatzansprüchen.
Beilagenaufträge werden mit der üblichen
Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder
Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Bei­
lagen zusammenhaften und einem Exemplar
des Ratinger Wochenblattes beigefügt werden.
Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen kann der Verlag die ihm entstandenen
Kosten berechnen.
Letzter Rücktrittstermin:
8 Tage vor Erscheinen.
Beilagen-Formate
Mindestformat: 105 x 148 mm
Höchstformat: 230 x 325 mm
Größere Formate können verwendet werden,
wenn sie auf das Höchstformat gefalzt werden.
Auflage
Druckauflage: 60.000 Exemplare
Abdeckung von Gesamt-Ratingen sowie
Düsseldorf-Angermund, -Hubbelrath, -Knitt­
kuhl, -Lichten­broich und -Oberrath.
Anlieferung
Letzter Anlieferungstermin:
4 Tage vor Er­scheinen frei Haus an:
WAZ-Druckhaus
Beilagen-Annahme
Münchener Straße 60
45145 Essen
Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen im Ratinger Wochenblatt
I.„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder
sonstigen Inserenten im Ratinger Wochenblatt (RW) zum Zwecke der Verbreitung.
Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für Fremdbeilagenaufträge entsprechend. Ein Fremdbeilagenauftrag ist der
Vertrag über die Verteilung von Werbematerial oder Warenproben eines Werbung­
treibenden im RW.
II.1. Anzeigenaufträge über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen auf Abruf des Auftraggebers, für die laut jeweils gültiger Preisliste Mengennachlässe gewährt werden
(Abschlüsse), sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten
Anzeige abzuwickeln. Wird die erste Anzeige nicht innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgerufen und veröffentlicht, ist der Abschluss hinfällig.
2. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsäch­
lichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn
er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu
einem Nachlass von vornherein berechtigt.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Laufzeit des Abschlusses zur Erlangung höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen. Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines
Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
4. Wird die in einem Abschluss vereinbarte Anzeigenmenge aus Umständen, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, innerhalb der in Ziff. II Satz 1 genannten Frist nicht vollständig abgerufen, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis
entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Bei Änderung der Anzeigenpreise oder sonstiger Konditionen treten die neuen
Bedingungen auch während der Laufzeit eines Abschlusses für künftig zu veröffent­
lichende Anzeigen sofort in Kraft.
III.1. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen aus­schließlich in
bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen des RW veröffentlicht werden
sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss unterrichtet werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht
auszuführen ist.
2. Wird eine Anzeige fehlerhaft oder wird eine andere Anzeige des Auftraggebers als
die bestellte abgedruckt, steht ihm ein Anspruch auf Minderung des Anzeigenpreises
zu, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Bei
stark sinnentstellenden Fehlern kann statt dessen der Abdruck einer Ersatzanzeige
verlangt werden. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Beruht der fehlerhafte Abdruck einer Anzeige auf einem Mangel der Druckunterlagen,
der erst beim Druckgang erkennbar ist, stehen dem Auftraggeber keine Gewähr­
leistungsansprüche zu. Bei fehlenden oder fehlerhaft gedruckten Kontrollangaben
­haftet der Verlag nicht.
3. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
­Leistung und aus Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens
und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt
nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für
grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren
Schaden bis zur Höhe des für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlenden
Entgelts beschränkt.
4. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunter­
lagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeig­
nete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der
Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten.
5. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ausgang von Rechnung und
Beleg geltend gemacht werden.
6. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Terminänderungen, Text­korrekturen und
Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
7. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.
IV.1. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen
eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages
abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die von Vertretern oder anderen Mitarbeitern
des Verlages ohne Beanstandungen entgegengenommen worden sind. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck
eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mit­geteilt.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Veröffent­
lichung seiner Anzeige dem Verlag entsteht. Der Auftraggeber hat den Verlag ferner
von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der
Gestaltung der Anzeige geltend machen.
V.Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht
an andere Anzeigen angrenzen.
VI.1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet
der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der
gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
2. Kosten für von ihm verursachte, erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen und für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber
zu bezahlen.
VII.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
VIII.1. Eingänge auf Ziffernanzeigen bei Abholaufträgen werden vier Wochen aufbewahrt.
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Einschreibbriefe und
Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor,
die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbräuchen des Ziffern­dienstes
zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und
Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichet.
2. Sperrvermerke in Zuschriften auf Ziffernanzeigen kann der Verlag nicht berücksichtigen.
IX.Konkurrenzausschluss für Anzeigen- und Beilagenaufträge kann grund­sätzlich nicht
gewährt werden.
X.1. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine
Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 von Hundert sinkt. Darüber
hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen,
wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurück­
treten konnte.
2. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
3. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort
nach der Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus
der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
5. Bei Insolvenzen, Zwangsvergleichen oder im Falle einer Klage entfällt jeglicher
Nachlass.
6. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages liefert der Verlag mit der Rechnung
Anzeigenausschnitte oder Belegseiten. Kann ein Beleg nicht immer beschafft werden,
so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
XI.Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohlfahrts­unternehmen und Vereinen, Anzeigen
und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum Grundpreis abgerechnet werden.
XII.Erfüllungsort ist Ratingen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ratingen, so weit das
Gesetz nichts anderes zwingend vorsieht; auch für das Mahnverfahren sowie für den
Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand Ratingen vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner An­zei­
gen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Er­satz­ansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass
nach der Veröffentlichung eine sofortige schriftliche Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Wird der Auftraggeber abgemahnt und aufgefordert, bezüglich be­stimmter
An­zeigen (-inhalte) eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, ist er ver­pflich­tet,
den Verlag unverzüglich und vor Abgabe der Erklärung schriftlich darüber zu informieren.
Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, kann der Verlag schon aus diesem
Grunde jede Mithaftung für einen Schaden verweigern, die dem Auftraggeber durch die
Abmahnung und/oder eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeige oder
einer Anzeige, die in Bezug auf den Abmahnungsgrund inhaltlich gleich ist, entstehen.
b) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang deutlich werden, begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung
oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks.
c) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es,
den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages
verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die
sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und
zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
d) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der
EDV bearbeitet und gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch
über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Die Daten werden zu keinen anderen
Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 33, Absatz 1, und § 34, Absatz
1 Bundes­daten­schutz­­gesetz). Zum Zwecke der Bonitäts- und Kreditprüfung können wir
im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutz­
würdigen Interessen Adress- und Bonitätsdaten bei berechtigtem Interesse an die Cre­dit­-reform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, weitergeben und dort anfragen.
e) Änderungen der Anzeigenpreisliste werden mit dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens auch
für laufende Aufträge wirksam.
f) Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten ebenfalls in einem Online-Dienst zu veröffentlichen.
g) Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen
Elemente enthalten, den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen; was auch für
schriftliche Fließsatzanzeigenaufträge gilt. Änderungen des Anzeigenauftrages, die zur
Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Auftraggeber nicht
zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen.
Haftungsausschluss/Urheberrechte
Inhalt des Online-Angebotes des Ratinger Wochenblattes
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