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Media-Daten und Preisliste 2016 Ratinger Wochenblatt unabhängig · kritisch · sachlich Grabenstraße 5 · 40878 Ratingen · Telefon (0 21 02) 20 92-0 · Telefax (0 21 02) 20 92 20 E-Mail [email protected] · www.ratinger-wochenblatt.de Preisliste Nr. 23 1. Juli 2016 Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer Ratinger Wochenblatt Erscheinungsort: Ratingen Nielsen II Mindestmenge / mm Grundpreis / Euro 42. Jahrgang Schwarz-weiß-Anzeigen 20 Direktpreis / Euro 1,75 2,06 Zusatzfarbe* auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Textanzeigen 20 3,95 4,65 Eckfeldanzeigen 800 Titelseite 20 PR-Anzeigen werden deutlich mit dem Wort ANZEIGE kenntlich gemacht und sind nicht rabattfähig Immobilien- u. Vermietungs-Anzeigen Familienanzeigen (ohne weiteren Nachlass) Priv. Gelegenheits-Anzeigen (ohne weiteren Nachlass) zuzüglich 5 % Placierungszuschlag** 7,90 9,30 200 2,062,44 15 1,75 – auf Anfrage 0,70 – 150,70 – Satzspiegel: 445 mm hoch, 326 mm breit, 1 Seite 3115 mm. Anzeigenteil: 7 Spalten à 44 mm Breite. Anzeigenschluss, dienstags 18.00 Uhr Chiffregebühren: Bei Abholung 3,50 Euro oder bei Zusendung 7,00 Euro je Veröffentlichung. Rechnungsgebühr:Bei Gelegenheits- und Familienanzeigen wird bei Ausstellung einer Rechnung eine Bearbeitungsgebühr von 1,80 Euro, zuzüglich MwSt., erhoben. ** Geringfügige Abweichungen in Passer und Ton bei Anzeigen mit Zusatzfarben berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen. Vierfarbanzeigen nach der Euro scala in der Druckreihenfolge Cyan, Magenta, Gelb, Tiefe (Schwarz). Schmuckfarben werden nach der Euroscala in 4c umgesetzt. ** Placierungszuschlag: Bei festen Placierungsvorschriften wird ein Aufschlag von 5 % berechnet, ein Anspruch auf Placierungseinhaltung besteht jedoch nicht. Nachlässe im Abschlussjahr Malstaffel Mengenstaffel Umsatzbonus* bei Mindestabnahme von 13 Anzeigen 8 % 26 Anzeigen12 % 39 Anzeigen16 % 52 Anzeigen20 % bei Mindestabnahme von 6 000 mm10 % 12 000 mm15 % 20 000 mm20 % 50 000 mm 60 000 mm 80 000 mm 100 000 mm 150 000 mm * Umsatzbonus wird am Ende des Abschlussjahres für alle rabattpflichtigen Abschlussanzeigen vom 1. mm gewährt und errechnet sich vom endgültigen Netto. Publication Partners Medienkompetenz GmbH Linsellesstraße 109 47877 Willich Telefon 0 21 54 / 95 89 11 Telefax 0 21 54 / 95 89 15 [email protected] www.publication-partners.de Die gesamte Druckvorstufe für das Ratinger Wochenblatt wird in unserem Haus produziert! 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % Prospektanzeigen und Sonderformate Perforation, 2-spaltig Flying Page, 4-seitig Preis auf Anfrage 4 gewinnt, 4 Eckanzeigen Preis auf Anfrage Tunnel-Anzeige, 10-spaltig Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Panorama-Anzeige, 2-seitig Insel-Anzeige, mittig auf der Seite Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage Prospekt-Anzeige, 4 Innenseiten Seite 4 Seite 1 Seite 2 Seite 3 Preis auf Anfrage Super-Panorama Preis auf Anfrage GANZ NEU! Die neuartige Werbeform Super-Panorama ist das optimale Format, um aufmerksamkeitsstark mit großformatigen Fotos oder emotionalen Gestaltungen zu werben. Auf insgesamt 8 Seiten bietet Super-Panorama jede Menge Werbefläche. Und das Besondere daran: Durch mehrfaches Aufklappen eröffnet sich im Innenteil eine zusammenhängende, 4 Seiten breite Darstellungs möglichkeit – der Panorama-Effekt! Die Mindestauflage von Super-Panorama beträgt 60.000 Exemplare. Das Produkt wird als Vordruck produziert und als Beilage in die Zeitung eingesteckt. Die Verwendungsmöglichkeiten von Super-Panorama sind nahezu unbegrenzt, allen die Idee entscheidet. Folgende Vorteile bietet Super-Panorama für den Werbekunden: • großflächige Präsentation auf einer über 4 Zeitungs seiten gehenden Panoramafläche im Innenteil • mehrfaches Aufklappen weckt Neugier und Entdeckerlust und kann optimal in die Gesamtgestaltung eingebunden werden • lange Wirkung der Werbebotschaft durch extrem hohen Erinnerungswert • dauerhafter Werbeeffekt durch sehr hohen Wiedererkennungswert • hervorragende Eignung auch zur Darstellung großer Produkte z. B. als Poster Die Werbeform verbindet das positive besetzte Image der Zeitung mit einem emotional starken Auftritt des werbenden Unternehmens. Ratinger Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH Postanschrift: Postfach 10 16 02, 40836 Ratingen Hausanschrift: Grabenstraße 5, 40878 Ratingen Telefon (0 21 02) 20 92 0 Telefax (0 21 02) 20 92 20 E-Mail: [email protected] www.ratinger-wochenblatt.de Bankverbindung: Zahlungsbedingungen: Erscheinungstermin: Gelegenheitskunden: Grundsätzlich Vorauskasse oder Bankeinzug. Postbank NL Essen (BLZ 360 100 43) Konto-Nr. 159 459 438 IBAN: DE09 3601 0043 0159 4594 38 BIC: PBNKDEFF wöchentlich donnerstags morgens Sofort nach Erhalt der Rechnung rein Netto oder bei Kunden mit Abschluss vereinbarung 1 % Skonto bei Bank einzug. Technische Angaben Satzspiegel: 445 mm hoch, 326 mm breit (7 Spalten à 44 mm) Grundschrift: Anzeigenteil 8 Punkt, Textteil 9 Punkt Druckverfahren:Zeitungs-Druck Datenanlieferung:Angelieferte digitale Anzeigen werden im PDF-X3 Format akzeptiert. Andere Datenformate werden ohne Gewährleistungsanspruch bearbeitet. Ein Kontrollausdruck ist erforderlich. Darüber hinausgehende Scanund Bildbearbeitungszeiten werden nach Aufwand zusätzlich berechnet. Die angegebene Spaltenbreite entspricht nicht der Abdruckbreite. Verbreitung: 40878 Ratingen-Stadtmitte 40882 -Ost 40880 -Tiefenbroich 40883 -Hösel 40883 -Eggerscheidt 40882 -Hasselbeck-Schwarzbach 40629 -Hubbelrath, -Knittkuhl 10.800 Exemplare 4.900 Exemplare 3.500 Exemplare 4.100 Exemplare 500 Exemplare 200 Exemplare 1.200 Exemplare 40878 -Süd 40880 -West 40885 -Lintorf 40885 -Breitscheid 40882 -Homberg 40489 Düsseldorf-Angermund 40474 -Lichtenbroich, 40472 -Oberrath Verbreitete Auflage: 59.500 Exemplare 5.500 Exemplare 8.700 Exemplare 9.200 Exemplare 2.000 Exemplare 2.700 Exemplare 2.800 Exemplare 3.400 Exemplare Beilagen Preis pro 1000 Exemplare bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g Direktpreise/Euro 58,–67,– 78,–96,– Grundpreise/Euro 68,– 79,– 92,–114,– Beilagenpreise ohne Nachlass. Mehrpreis für jede angefangene 10 g: 16 Euro (Grundpreis 18 Euro). Bei Belegung von Teilauflagen Aufschlag von 6 Euro je Tausend. Verpackung, Transport: Sonstige Angaben: Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung zulassen, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verwendbar. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Begleitpapiere: Beilagen müssen grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein geliefert werden, der folgende Angaben enthalten muss: – Erscheinungsdatum – Auftraggeber der Beilage – Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort – Absender und Empfänger – Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen. Teilbelegungen sind möglich. In diesen Fällen wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet aus schließlich und allein erfasst wird. Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt beigefügt werden. Leporello-(Ziehharmonika-Falz) und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Stornogebühren für fest gebuchte Beilagentermine: 15 % vom Verteilungspreis. Sofern mindestens 50% der Ausgabe belegt werden, erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis. Nichterscheinen dieses Hinweises berechtigt jedoch nicht zu Ersatzansprüchen. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Bei lagen zusammenhaften und einem Exemplar des Ratinger Wochenblattes beigefügt werden. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen kann der Verlag die ihm entstandenen Kosten berechnen. Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Erscheinen. Beilagen-Formate Mindestformat: 105 x 148 mm Höchstformat: 230 x 325 mm Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt werden. Auflage Druckauflage: 60.000 Exemplare Abdeckung von Gesamt-Ratingen sowie Düsseldorf-Angermund, -Hubbelrath, -Knitt kuhl, -Lichtenbroich und -Oberrath. Anlieferung Letzter Anlieferungstermin: 4 Tage vor Erscheinen frei Haus an: WAZ-Druckhaus Beilagen-Annahme Münchener Straße 60 45145 Essen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen im Ratinger Wochenblatt I.„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten im Ratinger Wochenblatt (RW) zum Zwecke der Verbreitung. Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für Fremdbeilagenaufträge entsprechend. Ein Fremdbeilagenauftrag ist der Vertrag über die Verteilung von Werbematerial oder Warenproben eines Werbung treibenden im RW. II.1. Anzeigenaufträge über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen auf Abruf des Auftraggebers, für die laut jeweils gültiger Preisliste Mengennachlässe gewährt werden (Abschlüsse), sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Wird die erste Anzeige nicht innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgerufen und veröffentlicht, ist der Abschluss hinfällig. 2. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsäch lichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Laufzeit des Abschlusses zur Erlangung höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 4. Wird die in einem Abschluss vereinbarte Anzeigenmenge aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, innerhalb der in Ziff. II Satz 1 genannten Frist nicht vollständig abgerufen, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Bei Änderung der Anzeigenpreise oder sonstiger Konditionen treten die neuen Bedingungen auch während der Laufzeit eines Abschlusses für künftig zu veröffent lichende Anzeigen sofort in Kraft. III.1. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen des RW veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 2. Wird eine Anzeige fehlerhaft oder wird eine andere Anzeige des Auftraggebers als die bestellte abgedruckt, steht ihm ein Anspruch auf Minderung des Anzeigenpreises zu, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Bei stark sinnentstellenden Fehlern kann statt dessen der Abdruck einer Ersatzanzeige verlangt werden. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Beruht der fehlerhafte Abdruck einer Anzeige auf einem Mangel der Druckunterlagen, der erst beim Druckgang erkennbar ist, stehen dem Auftraggeber keine Gewähr leistungsansprüche zu. Bei fehlenden oder fehlerhaft gedruckten Kontrollangaben haftet der Verlag nicht. 3. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und aus Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlenden Entgelts beschränkt. 4. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunter lagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeig nete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten. 5. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ausgang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 6. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Terminänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. 7. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. IV.1. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die von Vertretern oder anderen Mitarbeitern des Verlages ohne Beanstandungen entgegengenommen worden sind. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Veröffent lichung seiner Anzeige dem Verlag entsteht. Der Auftraggeber hat den Verlag ferner von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen. V.Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. VI.1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 2. Kosten für von ihm verursachte, erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen. VII.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. VIII.1. Eingänge auf Ziffernanzeigen bei Abholaufträgen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbräuchen des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichet. 2. Sperrvermerke in Zuschriften auf Ziffernanzeigen kann der Verlag nicht berücksichtigen. IX.Konkurrenzausschluss für Anzeigen- und Beilagenaufträge kann grundsätzlich nicht gewährt werden. X.1. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 von Hundert sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurück treten konnte. 2. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. 3. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort nach der Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 5. Bei Insolvenzen, Zwangsvergleichen oder im Falle einer Klage entfällt jeglicher Nachlass. 6. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages liefert der Verlag mit der Rechnung Anzeigenausschnitte oder Belegseiten. Kann ein Beleg nicht immer beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. XI.Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohlfahrtsunternehmen und Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum Grundpreis abgerechnet werden. XII.Erfüllungsort ist Ratingen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ratingen, so weit das Gesetz nichts anderes zwingend vorsieht; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand Ratingen vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzei gen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige schriftliche Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Wird der Auftraggeber abgemahnt und aufgefordert, bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, ist er verpflichtet, den Verlag unverzüglich und vor Abgabe der Erklärung schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, kann der Verlag schon aus diesem Grunde jede Mithaftung für einen Schaden verweigern, die dem Auftraggeber durch die Abmahnung und/oder eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeige oder einer Anzeige, die in Bezug auf den Abmahnungsgrund inhaltlich gleich ist, entstehen. b) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang deutlich werden, begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks. c) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. d) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 33, Absatz 1, und § 34, Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). Zum Zwecke der Bonitäts- und Kreditprüfung können wir im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutz würdigen Interessen Adress- und Bonitätsdaten bei berechtigtem Interesse an die Credit-reform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, weitergeben und dort anfragen. e) Änderungen der Anzeigenpreisliste werden mit dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens auch für laufende Aufträge wirksam. f) Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten ebenfalls in einem Online-Dienst zu veröffentlichen. g) Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten, den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen; was auch für schriftliche Fließsatzanzeigenaufträge gilt. Änderungen des Anzeigenauftrages, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen. Haftungsausschluss/Urheberrechte Inhalt des Online-Angebotes des Ratinger Wochenblattes Die Ratinger Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH (nachfolgend „Verlag“ genannt) über nimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der in Ratinger Wochenblatt Online bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verlag, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Verlags kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Verlag behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen. 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