Preisliste Nr. 59 - Pforzheimer Zeitung

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Preisliste Nr. 59 - Pforzheimer Zeitung
Mediadaten
2014
1
Überschrift
Preisliste Nr. 59
gültig ab 1. Januar 2014*
Nielsen IIIb
*ab der ersten Ausgabe 2014
Pforzheimer Zeitung
PZ News
PZ Extra
Pforzheimer WOCHE
INFO Magazin
TV-BW
PZ Vertrieb
2
Allgemeine Verlagsangaben
Der Verlag
Pforzheimer Zeitung
J. Esslinger GmbH + Co. KG
Poststraße 5 · 75172 Pforzheim
Postfach 1360 · 75113 Pforzheim
Telefon: (0 72 31) 933-0
Fax: (0 72 31) 933-250
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Mühlacker
Bahnhofstraße 52 · 75417 Mühlacker
Telefon: (0 70 41) 9 57 13 30
Fax: (0 70 41) 9 57 13 36
E-Mail: [email protected]
Tarifgemeinschaft –
Schwarzwälder Bote
Mitgliedschaften – ZMG, agma
Anzeigenabteilung
Anzeigenannahme:
E-Mail: [email protected]
Telefon: (0 72 31) 933-201
Fax: (0 72 31) 933-250
Leitung: Michael Hollfelder
E-Mail: [email protected]
Telefon: (0 72 31) 933-134
Fax: (0 72 31) 933-250
Werbeagenturen: Barbara Strehle
E-Mail: [email protected]
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Erweiterte Mengenstaffel
bei Ablauf des Abschlussjahres
BW-Bank/LBBW Stuttgart
BLZ 600 501 01 | Konto-Nr. 7 498 500 720
Prospektbeilagen: Ivonne Kuhnke
E-Mail: [email protected]
Telefon: (0 72 31) 933-101
Fax: (0 72 31) 933-250
30.000 mm
40.000 mm
50.000 mm
80.000 mm
100.000 mm
150.000 mm
250.000 mm
Postbank Karlsruhe
BLZ 660 100 75 | Konto-Nr. 10 916 755
Internet: www.pz-news.de
Erscheinungsweise:
Montag – Samstag, morgens
Schlusstermine für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen
Pforzheimer Zeitung
Anzeigenteil: tags zuvor 16 Uhr
Samstag-Ausgabe: Donnerstag, 16 Uhr
redaktioneller Teil: tags zuvor 12 Uhr
PZ-Extra Montag, 18 Uhr
Nachlässe (Bonus)
Malstaffel
bei 12-mal
bei 24-mal
bei 52-mal
Mengenstaffel
bei Mindestabnahme von
5.000 mm
10.000 mm
20.000 mm
10%
15%
20%
10%
15%
20%
21%
22%
23%
24%
25%
26%
27%
Anzeigenstrecken
Tagesaktuelle Anzeigenserie
innerhalb eines Produktes.
3 Seiten
4 Seiten
6 Seiten
8 Seiten
=
=
=
=
40%
50%
55%
60%
Die Abrechnung erfolgt zum Nettopreis
ohne jeden weiteren Rabattabzug.
Umfangmäßig wird das mm-Volumen
dem Grundabschluss hinzugerechnet.
Bankverbindungen
Sparkasse Pforzheim Calw
BLZ 666 500 85 | Konto-Nr. 815 217
Volksbank Pforzheim
BLZ 666 900 00 | Konto-Nr. 2 984-5
Zahlungsbedingungen
sofort nach Rechnungserhalt netto
Chiffregebühr
Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale auch erhoben, wenn keine
Offerten eingehen. Abholung 6,– €,
Zusendung 10,– €, jeweils zzgl. MwSt.
Technische Angaben
Ausgaben:
Gesamtausgabe, Ausgabe Mühlacker
Satzspiegel: Rheinisches Format, 1/1
320 x 486 mm; Panorama 668 x 486 mm
Weitere technische Angaben
auf den Seiten 18, 19
Aufträge werden zu unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Verlags ausgeführt. (siehe Seite 22, 23)
Ihre Ansprechpartner
Verlagsvertreter
Martin Cicka
Telefon: (0 72 31) 933-110
[email protected]
Michael Lindenau
Telefon: (0 72 31) 933-113
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Brigitte Köberle
Telefon: (0 70 41) 95 71-335
Mobil: (01 70) 2 00 19 42
[email protected]
Michael Hollfelder
Telefon: (0 72 31) 933-134
Fax: (0 72 31) 933-250
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Key Account
Michaela Pancochar
Telefon: (0 72 31) 933-100
Fax: (0 72 31) 933-250
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Ihre Ansprechpartner
Stellv. Anzeigenleiter
Andreas Kurz
Telefon: (0 72 31) 933-481
Fax: (0 72 31) 933-250
[email protected]
Sonderthemen
Canan Vural
Telefon: (0 72 31) 933-197
Fax: (07231) 933-250
[email protected]
Sascha Mairbichler
Telefon: (0 72 31) 933-111
[email protected]
Christopher Wertz
Verkaufsleiter
Telefon: (0 72 31) 933-173
Mobil: (01 62) 1 05 95 19
[email protected]
Achim Roos
Telefon: (0 72 31) 933-112
[email protected]
Gülay Ilter
Mediaberaterin
Telefon: (0 72 31) 933-174
Mobil: (01 62) 2 78 45 82
[email protected]
Agenturen
Barbara Strehle
Telefon: (0 72 31) 933-107
Fax: (0 72 31) 933-32 107
[email protected]
Prospektbeilagen
Ivonne Kuhnke
Telefon: (0 72 31) 933-101
Fax: (0 72 31) 933-250
[email protected]
Schnellkontakt Elektronische Medien
Gülay Ilter
Volker Keck
Telefon: (0 72 31) 933-109
[email protected]
Anzeigenleiter
Allgemeine
Verlagsangaben
Elektronische Medien
Christopher Wertz
3
Jobportal
Inka Meyer
Telefon: (0 72 31) 933-114
Fax: (0 72 31) 933-250
[email protected]
4
Belegungsmöglichkeiten
Verkaufte Auflage
IVW 2. Quartal 2013
PF
Belegbare Ausgaben
ZIS-Nr.
Mo. – Fr.
Sa.
Gesamtausgabe
101962
35.978
40.533
Verbreitungsgebiet
Pforzheimer Zeitung
Oberderdingen
Großvillars
Bretten
Ruit
Lokalausgaben
ZIS-Nr.
Mühlacker
101639
Sternenfels
Freudenstein
Hohenklingen
Knittlingen
Diefenbach
Zaisersweiher
Kleinvillars
Schützingen
Maulbronn
Ludwigsburg
Nußbaum
MU
KönigsbachStein
Karlsruhe
PW
Anzeigenblätter
Erscheinung
Auflage
PZ-Extra
Mittwoch
124.000
Pforzheimer Woche
Samstag
103.000
Darmsbach
Gesamtausgabe + PZ-Extra
Mo. – Fr. + Mittwoch
MX
Mühlacker + PZ-Extra
Mo. – Sa. + Mittwoch
PWW Gesamtausgabe +
PZ-Extra + Pforzheimer Woche
Mo. – Fr. +
Mittwoch + Samstag
PWX
Gesamtausgabe Samstag +
PZ-Extra + Pforzheimer Woche
Samstag + Mittwoch + Samstag
(Rubrik KFZ, Immo, Stellen)
PWZ
Gesamtausgabe +
Pforzheimer Woche
Samstag + Samstag
(Rubrik KFZ, Immo, Stellen)
Linzingen
Ölbronn
-Dürrn
Illingen
Ötisheim
Eisingen
Enzberg
Kämpfelbach
Ellmendingen
Karlsbad
Ispringen
Feldrennach
Straubenhardt
Arnbach
Pfinzweiler
Langenalb
Schwann
Connweiler
Dennach
Huchenfeld
Grunbach
Salmbach
Unterreichenbach
Kapfenhardt
Dennjächt
Iptingen
Wiernsheim
Wurmberg
Wimsheim Mönsheim
Hohenwart
Schwarzenberg Bieselsberg
Friolzheim
Hamberg
Schellbronn
Tiefen-bronn
Mühlhausen Heimsheim
Stuttgart
Steinegg
Neuhausen
Lehningen
Schömberg
Freiburg
Großglattbach
Pinarche
A8
Würm
Büchenbronn
Engelsbrand
Langenbrand
Neubärental
PFORZHEIM
Birkenfeld
Obernhausen
Waldrennach
Müllhausen
Serres
Dietlingen
Neuenbürg
MÜHLACKER
Lomersheim
NiefernÖschelbronn
Eutingen
Keltern
Niebelsbach
Gräfen
hausen
Dürrmenz
Kieselbronn
Dietenhausen
Ittersbach
PX
Bilfingen
Nöttingen A 8
Ottenhausen
Erscheinung
Remchingen
Göbrichen
Ersingen
Weiler
Kombinationen
Bauschlott
Singen
Wilferdingen
EX
Schmie
Neulingen
Calw
● Gesamtausgabe
● Mühlacker Ausgabe
Sonderwerbeformen
5
Anzeigenform
Mindestgröße
Maximalgröße
Anmerkung zur
Berechnung
Tunnel
6 Spalten
/160 mm
(+Bund)
10 Spalten
/ 350 mm
(+Bund)
Berechnung: mmPreis mit Faktor
1,17 + Bund; 1-Spaltig ohne Faktor
Panorama
668 x
160 mm
668 x
350 mm
Berechnung: 15
Spalten x Höhe
mit Faktor 1,17
L
Titeleck
2 Spalten
/ 72 mm
2 Spalten
/ 130 mm
Titelseitenpreis
Textteil
Titel-/
Ressortkopf 1/2
Festgröße:
104 x 31 mm
Festgröße:
104 x 31 mm
2 Spalten x 31 mm
(Titelseitenpreis)
Satelliten
Eckfeld
Festgrößen:
3 Spalten / 245 mm
4 Spalten / 184 mm
5 Spalten / 147 mm
Festgrößen:
–
mm-Preis mit
Faktor 1,17
Textteil
Streifen
Insel
3 Spalten
/ 200 mm
3 Spalten
/ 250 mm
Anzeigenteil
20% Aufpreis
(Textteil Preis auf
Anfrage)
Symbol
1| 3-fach Schaltung bei gleichen Inserenten erlaubt, ansonsten nur 2 Titelköpfe
2| Bei Ressortkopf 30% Nachlass
Belegungsmöglichkeiten
Sonderwerbeformen
Anzeigenform
Mindestgröße
Maximalgröße
Anmerkung zur
Berechnung
Dreieck
Festgröße:
104 x 104 mm
Festgröße:
104 x 104 mm
2 Spalten x 104 mm
1 Spalte
2 Spalten
/ 486 mm
/ 486 mm
4 bzw. 5 Spalten 4 bzw. 5 Spalten
/ 90 mm
/ 220 mm
Höhe: 20 mm
1 Sp.
Höhe: 200 mm
2 Sp.
Festgröße: Volu- Festgröße: Volumen 150 mm
men 150 mm
mind. 3 Anmind. 3 Anzeigen
zeigen
6 Sp. /50 mm
–
Textteil
Textteilpreis
Anzeigenteilpreis
Textteilpreis auf
Anfrage
Berechnung mmPreis mit Faktor
1,17; 35 – 49 mm
mit 25 % Aufpreis
Sonderformate, Flying Page, Flexoanzeige etc. auf Anfrage
Keine feste Platzierungszusage möglich
Symbol
6
Anzeigenpreise PZ-Gesamtausgabe
Grundpreise
Ortspreise1
Mo. – Fr.
Sa.
1,80
1,98
2,89
2,31
6.123,60
6.735,96
9.831,78
7.858,62
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
Sa. Stellen2/3
Sa. Kfz / Immo
/ gewerbliche
Kleinanzeigen2/4
sw
Mo. – Fr.
Sa.
1,53
1,68
2,46
1,96
5.205,06
5.715,36
8.368,92
6.667,92
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
sw
Textteil
6,39
7,02
-
-
Textteil
5,43
5,96
-
-
Titelseite/Titelkopf/-eck
9,00
9,88
-
-
Titelseite/Titelkopf/-eck
7,65
8,40
-
-
1,98
2,18
3,19
2,52
1,68
1,85
2,71
2,14
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
1 ZF
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
6.735,96
7.416,36
10.852,38
8.573,04
5.715,36
6.293,70
9.219,42
7.280,28
7,02
7,73
-
-
Textteil
5,96
6,57
-
-
Titelseite/Titelkopf/-eck
9,88
10,88
-
-
Titelseite/Titelkopf/-eck
8,40
9,25
-
-
2,34
2,56
3,76
2,95
1,99
2,18
3,20
2,51
7.960,68
8.709,12
12.791,52
10.035,90
6.769,98
7.416,36
10.886,40
8.539,02
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
4c
ganze Seite
1 ZF
Textteil
Farbigkeit:
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
4c
Textteil
8,31
9,10
-
-
Textteil
7,06
7,74
-
-
Titelseite/Titelkopf/-eck
11,71
12,82
-
-
Titelseite/Titelkopf/-eck
9,95
10,90
-
-
Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Für direkt geschaltete Anzeigen von Handel und Handwerk aus dem Verbreitungsgebiet (keine Agenturvergütung).
2
Erscheint zusätzlich samstags in der Pforzheimer Woche | 3 Erscheint zusätzlich 2 Wochen auf jobs.pz-news.de
4
Ausgenommen gewerbliche Kontaktanzeigen/Werbeanzeigen/Reiseanzeigen.
1
Sa. Stellen2/3
Sa. Kfz / Immo
/ gewerbliche
Kleinanzeigen2/4
= Pforzheimer Zeitung
= Pforzheimer Woche
7
Anzeigenpreise PZ-Kombinationen, Pforzheimer Zeitung + PZ-Extra
Kombi-Grundpreise
Kombi-Ortspreise1
Mo. – Fr.
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
Textteil
Titelseite/Titelkopf/-eck
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
Textteil
Titelseite/Titelkopf/-eck
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
Textteil
Titelseite/Titelkopf/-eck
2,68
9.117,36
9,52
13,41
2,95
10.035,90
10,48
14,76
3,48
11.838,96
12,36
17,41
Sa. Kfz / Immo / Sa. Stellen2/3 gewerbl. Kleinanz.2/4
sw
2,87
3,78
3,19
9.763,74
12.859,56
10.852,38
10,19
14,35
1 ZF
3,15
4,15
3,49
10.716,30
14.118,30
11.872,98
11,19
15,76
4c
3,73
4,91
4,08
12.689,46
16.703,82
13.880,16
13,24
18,65
-
Kombi-Grundpreise Ausgabe Mühlacker + PZ-Extra
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
Textteil / mind. 20 mm
Mo. – Fr.
Sa.
Mo. – Sa.
sw
1,32
4.490,64
3,69
Mo. – Sa.
1 ZF
1,46
4.966,92
4,10
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
Textteil
Titelseite/Titelkopf/-eck
2,28
7.756,56
8,09
11,40
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
Textteil
Titelseite/Titelkopf/-eck
2,51
8.539,02
8,91
12,55
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
Textteil
Titelseite/Titelkopf/-eck
2,96
10.069,92
10,51
14,80
Sa. Kfz / Immo / Sa. Stellen2/3 gewerbl. Kleinanz.2/4
sw
2,44
3,21
2,71
8.300,88
10.920,42
9.219,42
8,66
12,20
1 ZF
2,68
3,53
2,97
9.117,36
12.009,06
10.103,94
9,51
13,40
4c
3,17
4,17
3,47
10.784,34
14.186,34
11.804,94
11,25
15,85
Sa.
Kombi-Ortspreise Ausgabe Mühlacker + PZ-Extra
Mo. – Sa.
4c
1,88
6.395,76
5,27
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
Textteil / mind. 20 mm
Mo. – Sa.
sw
1,12
3.810,24
3,14
Mo. – Sa.
1 ZF
1,24
4.233,60
3,49
Mo. – Sa.
4c
1,60
5.443,20
4,49
Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.1 Für direkt geschaltete Anzeigen von Handel und Handwerk aus dem Verbreitungsgebiet (keine Agenturvergütung).
2
Erscheint zusätzlich samstags in der Pforzheimer Woche | 3 Erscheint zusätzlich 2 Wochen auf jobs.pz-news.de
4
Ausgenommen gewerbliche Kontaktanzeigen/Werbeanzeigen/Reiseanzeigen.
= Pforzheimer Zeitung
= Pforzheimer Woche
Anzeigenpreise
Gesamtausgabe
Anzeigenpreise
PZ-Kombinationen
= PZ-Extra
8
Anzeigenpreise Ausgabe Mühlacker
Kombiniert mit der Tageszeitung unschlagbar
Preise Ausgabe Mühlacker
Grundpreise Mo. – Sa.
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
Textteil / mind. 20 mm
mm / mind. 10 mm
Ortspreise* Mo. – Sa.
sw
0,48
0,41
1.632,96
1.394,82
1,70
1,45
Farbigkeit:
ganze Seite
Pforzheimer Woche
1 ZF
0,54
0,46
1.837,08
1.564,92
1,92
1,63
durch optimale Reichweitennutzung
Die Pforzheimer Woche erscheint mit einer Auflage von
103.000 Exemplaren. Damit erhalten jeweils samstags
auch alle erreichbaren Nichtabonnenten
der Pforzheimer Zeitung
unentgeltlich den
aktuellen Immobilien-,
Kfz- und Stellenmarkt.
Die „Kontaktlinse
fürs Ohr“
Textteil / mind. 20 mm
Farbigkeit:
mm / mind. 10 mm
ganze Seite
Textteil / mind. 20 mm
4c
0,69
0,59
2.347,38
2.007,18
2,45
2,09
=Pforzheimer Zeitung - Ausgabe Mühlacker
Belegung nur für ortsansässige Kunden – Platzierung nur auf lokaler Wechselseite
* für direkt geschaltete Anzeigen von Handel und Handwerk aus dem Verbreitungsgebiet
(keine Agenturvergütung). Alle Preise zzgl. MwSt.
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Telefon 07231/29
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der Verteilung
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• Erreichbarkeit aller Briefkästen auch für Prospekte
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Standard-Video
90 Sekunden
120 Sekunden
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4 Wochen
4 Wochen
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1.988,24 €
2.340,00 €
1.690,00 €
1.989,00 €
180 Sekunden
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4 Wochen
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✗
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2.811,76 €
2.390,00 €
Premium-Video
180 Sekunden
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8 Wochen
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4.470,59 €
3.800,00 €
Livestream
bis zu 2 Stunden
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✗
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bis zu 2 Stunden
✗
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✗
✓
✗
1 Tag ab 3.523,53 €
1 Tag ab 2.995,00 €
OP 390,- € (einmalig)
OP 590,- € (einmalig)
Grundpreis
235,00 €
117,00 €
58,00 €
Ortspreis
200,00 €
100,00 €
50,00 €
Ansprechpartner im Verlag: C
hristopher Wertz · Tel. (0 72 31) 9 33 - 1 73 · [email protected]
Gülay Ilter · Tel. (0 72 31) 9 33 - 174 · [email protected]
Diese Leistungen sind im Livestreaming enthalten:
•2 Kameras inkl. Personal
•Übertragungstechnik, Bildmischpult
•Vorbereitung, Aufbau & Produktion
•iPhone/ iPad Streaming auf Anfrage
17
Immobilien-Portal - immo.pz-news.de
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Erscheint in den Objekten des Maklers sowie als Möglichkeit zum Auswählen auf Objekten, die keinen Finanzierungsrechner haben.
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Monat***
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15
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119,00 €
20
35,00 €
25
139,00 €
25
39,00 €
30
169,00 €
30
49,00 €
50
219,00 €
50
59,00 €
Premium Objekte
80
279,00 €
80
79,00 €
• Vier Objekte erscheinen in Rotation mit anderen
Premium-Objekten auf der Startseite von
immo.pz-news.de unter „Aktuelle Immobilien-Tipps“
100
319,00 €
100
89,00 €
200
609,00 €
200
169,00 €
300
890,00 €
300
239,00 €
500
1.290,00 €
500
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• Zwei Premium-Objekte erscheinen in Rotation bei der
Suchansicht am Anfang der Ergebnisliste
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Ihre Maklersoftware (Schnittstellen-Details auf Anfrage)
Ansprechpartner im Verlag:
Michael Lindenau · Tel. (07231)933 - 113
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Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt..
Es gelten die AGB für das Werbegeschäft in
Onlinemedien, abrufbar unter www.pz-news.de/agb
Video- und Werbemittelproduktion
Immo-Portal
18
Technische Angaben
Andrucke
Technische Spezifikationen Online
Zwei Andrucke auf Zeitungspapier bzw. verbindlicher Abzug.
Sonst keine Gewähr für korrekten Abdruck.
Die maximale Dateigröße für Werbemittel beträgt 35 KB (SplitAd 25 KB,
Fallback-Image 20 KB). Die Werbemittel bitte fünf (Flash) bzw. drei (GIF, JPG)
Werktage vor Schaltungsbeginn an die E-Mail [email protected]
mit folgenden Angaben senden: Kunden- und Kampagnenname,
Buchungszeitraum, Belegung und Kontaktdaten des Ansprechpartners.
Korrekturabzüge
Korrekturabzüge übermitteln wir erst ab 50 mm Gesamtvolumen. Wir erstellen
maximal 3 Korrekturabzüge. Bei Nichterscheinen/Stornierung einer Anzeige wird
die angefallene Satzzeit (50 Euro/Stunde) voll berechnet.
Für fertig angelieferte Dateien erstellen wir keinen Korrekturabzug.
Dateianforderungen
Bilder: CMYK bzw. sw, Auflösung mindestens 278 dpi
Strich: als BMP- oder TIF-Datei, Auflösung 1200 dpi
Farbe: Farben sind nach HKS-Z-Farbtabelle anzulegen (Prozessfarben).
Rasterweite: 60er-Raster; Lichter Ton 5%; zeichnende Tiefe 95%
Ansprechpartner
E-Mail: [email protected]
Technische Informationen
Andreas Kurz, Tel. (0 72 31) 933-481
[email protected]
FTP: ftp.pz-news.de
Dirk Schroth, Tel. (0 72 31) 933-480
[email protected]
Telefax: (0 72 31) 933-250
Drucktechnische Informationen
Markus Schweizer, Tel. (0 72 31) 933-355
[email protected]
Browser: http://ftp.pz-news.de
Login-Daten auf Anfrage
ISDN:
(0 72 31) 933-263
(0 72 31) 933-273
(0 72 31) 933-275
(0 72 31) 933-362
Eine PDF mit ausführlichen Informationen erhalten Sie unter
www.pz-news.de/spezifikationen
Bitte prüfen Sie die Standardgrößen vor dem E-Mail-Versand unter:
www.werbeformen.org/prueftool
19
Technische Angaben
Allgemeine Informationen Print
Montagemaß
Druckverfahren: Rollenoffset (Zeitungsoffset), Coldset
Unbuntaufbau: max. Farbabdeckung in neutralen Bildteilen 240 %
Druckzuwachs: 24 % Druckzunahme, Schrift- und Liniendicke mindestens 0,15 mm
Farben: Euroskala, 4c
Grundschrift:
Anzeigenteil 8,5 pt (8 pt) Caput-Regular
Textteil 9 pt (10,6 pt) Tiempos Text-Regular
Umbruchverfahren: Funkinform Dialog 4.4
Technik, Plattenkopie: agfa
Rasterweite: 40 lpi
Übertragungsprogramme: Datenträger: USB
Belichter: agfa
RIP: harlekin
Postscriptlevel: 2
Druckverfahren: Offsetdruckverfahren
Formate und Anzeigen
Satzspiegel: Rheinisches Format, 320 x 486 mm
Spaltenzahl: Anzeigenteil 7 Spalten, Textteil 6 Spalten (Umrechnungsfaktor 1,17)
Spaltenbreiten
Anzeigen
Text
1
44 mm
50 mm
2
3
4
5
6
7
90 mm 136 mm 182 mm 228 mm 274 mm 320 mm
104 mm 158 mm 212 mm 266 mm 320 mm
-
Sollten Anzeigen in der Größe vom Auftrag abweichen, werden die Daten proportional
angepasst und berechnet.
Tabloid: Maximale Breite und Höhe, Satzspiegel 228 x 320 mm
Panoramaseite: Maximale Breite und Höhe, Satzspiegel 668 x 486 mm
Druckunterlagen
Art der Anlieferung: per E-Mail, FTP/web-upload oder als Datenträger (z.B. CD)
Anzeigenauftrag (mit Dateinamen) getrennt von den Daten per Fax oder per E-Mail
unbedingt erforderlich
Übertragungssoftware
– Stingray FTS, FTP oder web-upload
– gmz-multiconnect
Betriebssystem: Mac OS X, WIN XP/ WIN 7
Dateiformate
– Druckoptimiertes Acrobat-PDF mit eingebetteten Schriften und hochaufgelösten Bildern
– Mac-EPS mit eingebetteten Schriften, bzw. Schriften beigelegt
– kein Beschnitt und Passkreuze notwendig, bitte im korrekten Endformat anliefern
– Unter Windows erstellte Daten in PDF-, PS-, TIF- oder JPG-Daten wandeln.
Keine CorelDraw-Daten
Technische
Angaben
Technische
Angaben
20
Sonderthemen
Die Sonderveröffentlichungen
erscheinen in Kombination von
Pforzheimer Zeitung und in der PZ-Extra;
Änderungen vorbehalten.
Januar
Küchenplanung und Badgestaltung
Erneuerbare Energien / Sparsames Heizen
Optimal versichert
Stadtflitzer
Grafik / Druck / Werbung
Wohntrends & Wohnideen
Februar
Aus- und Weiterbildung
Urlaub an Bord – Kreuzfahrten
Besser sehen – Gut hören
Traumhochzeit
Nachhilfe & Lernförderung
Wintergärten
Innovative Antriebe
Cabriosaison
Reisetrends 2014 (Reise-Kombi)
März
Steuertipps & sichere Geldanlage
Bauen & Wohnen
Reisen im Frühling
Nutzfahrzeuge & Geländewagen
Garten im Frühling
Lust auf Fahrradfahren
April
Autokosmetik & Waschparks
Spargelsaison
Wohnmobile & Camping
Oldtimer-Saison
Motorradsaion 2014
E-Bikes
Mai
Gartenmöbel / Balkon / Terrasse
Sicherheit rund ums Haus
Mutter werden
Kultursommer – Freilichttheater /
Festivals / Konzerte / Kino & Kunst
Abverkauf Gartenmöbel
Dezember
September
Energie sparen
Weihnachtsglückwünsche
Reisetrends 2015
Jahresrückblick
Schulanfang
Nachhilfe & Lernförderung
Traumhochzeit
Tag der Zahngesundheit
Büro & Co.
Tag der Küche
Energietag Baden-Württemberg
Bäderträume – Tag des Bades
Kachelofentage
Bauen & Wohnen
Wohnmobile & Camping
Gutachter & Sachverständige
Spezialthemen / Serien
gesundheit!
Job-Spezial
Spezialisten am Werk (Unternehmensportrait)
Menschen in den besten Jahren
Juni
Fußball-WM
Die moderne Küche
Schöner Garten
Bauen & Wohnen
Oktober
Auto im Herbst
Rund ums Bett
Aus- und Weiterbildung
Steuertipps
Juli
Aus- und Weiterbildung
Urlaubsideen
Ferien Express
August
Vor dem Anpfiff
Freibäder der Region
Frühstück & Brunch
November
Kreuzfahrt / Flussreisen /
ReiseFrühbucher 2015 (Reise-Kombi)
Sicher durch den Winter
Freizeit im Winter
Nachhilfe + Lernförderung
Bauen & Wohnen
Plastische & ästhetische Chirurgie
Eine ausführliche Aufstellung finden
Sie in unserer Sonderthemen-Broschüre 2014. Informationen unter
www.pz-news.de/mediadaten
Ansprechpartner im Verlag
Canan Vural
Tel. (0 72 31) 933-197
[email protected]
21
Service-Büros
Ihre Beratung vor Ort und direkter Draht für maßgeschneiderte Angebote
sowie Planungsunterstützung und Zählservice aus der RegioMDS (MA TZ), VA,
IVW-VA, ZIS, GTI 4. etc.
Nielsen I:
Schleswig-Holstein, Hamburg,
Bremen, Niedersachsen
PMS PrintMedien-Service GmbH
Fuhlsbüttler Straße 145
22305 Hamburg
Telefon (0 40) 63 90 84- 0
Telefax (0 40) 63 90 84-44
Internet: www.pms-tz.de
E-Mail: [email protected]
Nielsen IIIb:
Baden-Württemberg
Verlagsbüro Süd
Glauner & Partner GmbH
Amselstraße 7
68307 Mannheim
Telefon (06 21) 1 66 65-0
Telefax (06 21) 1 66 65-25
Internet: www.verlagsbuero-sued.de
E-Mail: [email protected]
Nielsen II:
Nordrhein-Westfalen
VERLAGS-MEDIEN-SERVICE
Egberts und Goralczyk OHG
Weinsbergstr. 190
50825 Köln
Telefon (0 22 1) 70 90 43-0
Telefax (0 22 1) 70 90 43-10
Internet: www.zeitungsteam-koeln.de
E-Mail: [email protected]
Nielsen IV:
Bayern
Verlagsbüro Süd
Glauner & Partner GmbH
Dachauer Straße 37a
85232 Bergkirchen-Feldgeding
Telefon (0 81 31) 3 76 60-0
Telefax (0 81 31) 3 76 60-25
Internet: www.verlagsbuero-sued.de
E-Mail: [email protected]
Nielsen IIIa:
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
TZ-Medien-Service GmbH
Elisenstr. 32
63739 Aschaffenburg
Telefon (0 60 21) 49 40 400
Telefax (0 60 21) 49 40 401
Internet: www.tz-medien-service.de
E-Mail: [email protected]
Nielsen V/VI/VII:
Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen
TSB Tageszeitungs-Service Berlin
PrintMedien Marketing GmbH
Giesendorfer Straße 29 · 12207 Berlin
Telefon (0 30) 77 30 06-0
Telefax (0 30) 77 30 06-20
Internet: www.verlagsbuero-tsb.de
E-Mail: [email protected]
22
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. Definitionen
1 . „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend („AGB“) ist das Angebot auf Abschluss
eines Vertrages über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten
in einer Druckschrift und ihrer digitalen Ausgabe als sogenanntes E-Paper zum Zweck der Verbreitung.
2. „Fremdbeilagenauftrag“ im Sinne der AGB ist das Angebot
auf Abschluss eines Vertrages über die Beilage von Werbung
des Werbungtreibenden oder sonstiger Inserenten in einer
Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Anzeigenaufträge
und Fremdbeilagenaufträge, die der J. Esslinger GmbH & Co
KG (nachfolgend „Verlag“) als Vermarkter von Anzeigen und
Fremdbeilagen erteilt werden, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Ergänzend gilt die bei Vertragsschluss jeweils gültige
Preisliste des Verlags. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen,
ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Die AGB gelten nur im Verkehr mit Unternehmen.
3. Mit Erteilung eines Anzeigen- oder Fremdbeilagenauftrags
erkennt der Auftraggeber diese AGB sowie die Preisliste des
Verlags an.
4. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich
mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht schriftlich widerspricht. Der Verlag wird
auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen.
Der schriftliche Widerspruch muss innerhalb eines Monats
nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein.
3. Ablehnungsbefugnis
1. Die Angebote des Verlags sind freibleibend. Der Verlag behält
sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne
Abrufe innerhalb eines Rahmenabschlusses – und Fremdbeilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlags abzulehnen oder zu kündigen, wenn
deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Fremd-
beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck
eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt. Dem Auftraggeber stehen aufgrund einer derartigen
Ablehnung keinerlei Ansprüche zu.
Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
se für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die
dabei entstehenden Kosten übernimmt.
6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei
Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Verlag
mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Preise, Zahlungsbedingungen
4. Durchführung von Anzeigen
7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei
der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt
werden.
1. Platzierungszusagen können nur unter Vorbehalt gegeben
werden.
2. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
3. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und
einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder
beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich
Ersatz an.
S oweit der Auftraggeber den Text oder die Druckunterlagen
digital übermittelt, hat er diese entsprechend den technischen
Vorgaben des Verlags anzuliefern. Der Auftraggeber hat die Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder sonstigen
Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu
diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen,
die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen
haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen
jedweder Art in einer übermittelten Datei wird der Verlag von
dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur
Schadensvermeidung bzw. Begrenzung erforderlich, löschen,
ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang
(Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen
kann. Der Verlag behält sich vor, den Auftraggeber auf
Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch
solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein
Schaden entstanden ist.
4. Der Verlag ist unabhängig von der Platzierung in der Druckschrift berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anzeigenaufträge im
Rahmen seiner technischen Möglichkeiten ergänzend auch in
seinem Internetangebot und in Apps zu veröffentlichen. Die
für Druckschriften übermittelten Texte und Druckunterlagen
können dabei an die jeweiligen technischen Erfordernisse
angepasst werden. Die Darstellung im Internetangebot kann
von der Darstellung in der Druckschrift abweichen.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei dem Verlag
eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss
mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht
auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen
5. Anzeigenabruf
1. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb
eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist in einem
Rahmenabschluss das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird.
2. Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, erlischt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos.
Die nicht abgerufenen Anzeigen gelten in diesem Fall dennoch
als erbracht. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden
Vergütung bleibt hiervon unberührt.
3. Bei Rahmenabschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt,
innerhalb der vereinbarten bzw. der in Abs. 1 genannten Frist
auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus
weitere Anzeigen abzurufen, soweit dem Verlag die Veröffentlichung technisch und wirtschaftlich möglich ist.
6. Ziffernanzeigen (Chiffreanzeigen)
ei Ziffernanzeigen (Chiffreanzeigen) wendet der Verlag für
B
die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe
und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen
werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist
nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen
sendet der Verlag auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers
zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann
einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden,
die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse
des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format
DIN A 4 (Gewicht 50g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-,
Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung
ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine
Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmswei-
1. Für erteilte Aufträge gilt die bei Vertragsschluss jeweils gültige Preisliste des Verlags; druckfehlerhafte Preisangaben sind
nicht bindend. Änderungen der Preisliste bleiben vorbehalten.
Für vom Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen
jedoch nur wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen
Monat vor Veröffentlichung des Anzeigenauftrages angekündigt
werden. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten mangels
anderer Vereinbarungen die neuen Bedingungen auch für
laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung
steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Das
Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich
ausgeübt werden.
2. Für Sonderbeilagen und Anzeigenkollektive sowie für
PR-Veröffentlichungen kann der Verlag besondere Preise
festsetzen. Er behält sich vor, Anzeigenkollektive, Sonderseiten, Teilbelegungen u.ä. aus technischen oder anderen
zweckdienlichen Gründen zusammen mit anderen Ausgaben
als einen geschlossenen Sonderteil zu veröffentlichen. Die
Anzeigenberechnung erfolgt entsprechend der Disposition der
Auftraggeber.
3. Bei rechtzeitiger Stornierung von bereits gesetzten Anzeigen
berechnet der Verlag Satzkosten in Höhe von 25 % des
Anzeigenpreises. Änderungen und Stornierungen von Anzeigenaufträgen sind nach dem jeweiligen Anzeigenschlusstermin
nicht mehr möglich.
4. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird
die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe
der Berechnung zugrunde gelegt. Bei Anzeigenaufträgen mit
Größenvorschrift, die aus technischen Gründen nicht eingehalten werden kann, ist der Verlag zur Überschreitung bis 10 %
berechtigt, ohne dies dem Auftraggeber vor Veröffentlichung
mitzuteilen.
5. Frei stehende (nicht umrandete) Anzeigen berechnet der
Verlag von Linie zu Linie. Die effektive Abdruckhöhe beinhaltet
in jedem Falle den erforderlichen Mindestabstand von je 1mm
zur angrenzenden Anzeige bzw. zur Trennlinie.
6. Geschäftliche Gelegenheitsanzeigen (außerhalb des
eigentlichen Geschäftszweckes) werden mitrabattiert, jedoch
für die Erfüllung eines Rahmenabschlusses nicht berücksichtigt.
Abschlüsse für Gelegenheitsanzeigen und für Anzeigen zu
abweichenden Preisen sowie für Privatanzeigen werden nicht
getätigt. Anzeigen kombiniert in Zeitung und Anzeigenblatt
gelten als eine Schaltung.
7. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die
23
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung
der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus
der unter www.pz-news.de/mediadaten abrufbaren Preisliste
ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist
zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für
vorzeitige Zahlung werden gemäß der Preisliste gewährt.
8. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis
zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel
an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Rahmenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
9. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen
Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages
werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
10. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Foderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen
Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend
gemacht werden.
11. Die Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen
sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
12. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Rahmenabschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt
des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres
die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt
ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften
gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)
Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird.
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung
berechtigender Mangel, wenn sie
b ei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren20 v. H.
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
arüber hinaus sind bei Rahmenabschlüssen PreisminderungsD
ansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber
von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben
hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag
zurücktreten konnte.
13. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dem Verlag
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer
Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht. Der Anspruch auf
Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten
nach Ablauf der Jahresfrist, für die ihm der Nachlass zusteht,
schriftlich geltend gemacht wird. Der Verlag behält sich vor,
fehlerhafte Abrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach
Rechnungsstellung zu berichtigen.
14. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden
Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in AnzeigenMillimeter umgerechnet.
15.Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweisen versehene
Beauftragte des Verlags.
16. Provisionspflichtige, von Werbeagenturen vermittelte Aufträge für Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet werden nur
zum Grundpreis abgerechnet. Das Gleiche gilt für Anzeigen von
Kunden, deren Hauptsitz außerhalb des Verbreitungsgebietes
liegt, die aber Niederlassungen, Betriebsstätten, Verkaufsstellen
oder Filialen im Verbreitungsgebiet betreiben.
8. Gewährleistung
sene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
einwandfrei, so hat der Auftraggeber nach seiner Wahl ein
Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des
Auftrages. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von
Rechnungen und Belegen geltend gemacht werden.
9. Haftung
1. Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der vereinbarten Leistung wird durch
diese AGB nicht eingeschränkt. Im Übrigen haftet der Verlag
ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Absätze.
2. Der Verlag haftet vorbehaltlich Absatz 4 unbeschränkt bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei schuldhaften Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit führen.
Veröffentlichung entstehen können, und wird den Verlag von
jedem ihm hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich
der Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung, auf erstes
Anfordern freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den
Verlag mit ihm verfügbaren Informationen und Unterlagen
bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen
und über Unterlassungserklärungen oder gerichtlich verhängte
Verbote im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich
zu informieren.
2. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für
die Nutzung in den Print- und Onlinemedien des Verlages,
einschließlich Internet und mobile Anwendungen (z.B. als sogenanntes E-Paper oder App), erforderlichen urheberrechtlichen
und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte, insbesondere das
Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Bearbeitung,
zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine
Datenbank und Bereithalten zum Abruf.
3. Soweit nicht ein Fall gemäß vorstehendem Absatz 2 Buchst.
b) vorliegt, haftet der Verlag für einfache Fahrlässigkeit nur,
wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung
ist. Eine solche Pflicht liegt vor, wenn die Erfüllung der Pflicht
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und die Vertragspartner auf die Einhaltung der
Pflicht vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Dies gilt auch für das
Handeln von Erfüllungsgehilfen.
11. Schlussbestimmungen
4. Außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
ist die Haftung des Verlags für entgangenen Gewinn und
andere reine Vermögensschäden auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags.
1. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Die Pflicht des Verlags zur Aufbewahrung
von Druckunterlagen endet zwei Wochen nach letztmaligem
vertragsgemäßem Abdruck ihres Inhalts. Per Post eingesandte
Datenträger, Fotos oder sonstige Gegenstände des Auftraggebers werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten
und Gefahr zurückgesandt.
5. Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gemäß
den vorstehenden Absätzen gelten auch für die außervertragliche Haftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
2. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige nach
seiner Wahl Anspruch auf angemessene Zahlungsminderung
oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, soweit der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag haftet jedoch nicht
für nur unwesentliche Fehler, bei fernmündlich erteilten oder
geänderten Aufträgen sowie bei undeutlicher Druckvorlage des
Auftraggebers; Gleiches gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor der nächsten Schaltung der Wiederholungsanzeige auf den Fehler hinweist. Lässt
der Verlag eine ihm für eine Ersatzanzeige gestellte angemes-
10. Rechte
Im Falle höherer Gewalt sowie Streik erlischt jede Verpflichtung
des Verlags auf Erfüllung von Aufträgen oder Leistung von
Schadensersatz.
1. Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle zur Schaltung
des Anzeigenauftrages erforderlichen Rechte verfügt und
keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte,
Urheber-­oder Persönlichkeitsrechte) oder sonstige gesetzliche
Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die
Verantwortung für den Inhalt und die Rechtmäßigkeit der zur
Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Er stellt den
Verlag von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei,
die von diesen gegen den Verlag im Zusammenhang mit der
1. Die Rechtsbeziehung zwischen Verlag und Auftraggeber
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss von überstaatlichem Recht
sowie deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem
Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches
Recht verweist und das auch dann keine Anwendung findet,
wenn der Auftraggeber seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat.
2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags.
Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend
gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz.
3. Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrags
oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrags
oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame(n) Bestimmung(en) wird(werden) vielmehr im
Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche
Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der/
den unwirksamen Bestimmung(en) erkennbar verfolgten
wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes
gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
Weitere AGB’s unter www.pz-news.de/agb
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