radiowerbung - Welle Niederrhein
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radiowerbung - Welle Niederrhein
PREISLISTE NR. 24 Gültig ab 1. Januar 2016 IM ES ZENTRUM D RADI G N U B R E OW bung inkl. sischen Wer Von der klas omotions & tion über Pr Spotproduk nder werdiversen So zu s bi ts en Ev vielfältige wir bieten befor men – e gerne ind beraten Si Konzepte un n einfach der Sie werbe dividuell. O ng er n Ih re l un d ve rl ä cr o ss m ed ia m Werbene bung mit ei er w nk fu ör H m ep a g e. un se re r H o b a nn er a uf wir freuen n Sie uns – Kontaktiere uns auf Sie! ! LINKEN NIEDERRHEINS ! WIRKT WWW WELLENIEDERRHEIN.DE DER SENDER Aktuelle Meldungen zur Verkehrs-, Blitzer- und Wetterlage für Krefeld und Viersen – zuerst gehört bei WELLE NIEDERRHEIN! Dazu täglich die geballte Ladung an lokalen Informationen, was, wann, wo, wie und überhaupt in und um Krefeld und Viersen passiert. Hintergrundberichte und Neuigkeiten aus Politik, Kultur und Sport aus Deutschland und der Welt, gepaart mit Kulthits und dem Besten von heute runden das Senderprofil ab. WELLE NIEDERRHEIN: KAUFKRÄFTIG, ZIELGRUPPENGENAU, HÖRERNAH. DAS SENDEGEBIET DIE STADT KREFELD/ DER KREIS VIERSEN Zahlreiche Groß- und mittelständische Unternehmen haben hier ihren idea len Standort gefunden und bilden mit ihren vielfältigen An geboten ein Oberzentrum am linken Niederrhein, von dem eine hohe Wirtschafts kraft ausgeht. Profitieren Sie von diesem werberele vanten Markt durch Hörfunkwerbung bei WELLE NIEDERRHEIN. IM ES ZENTRUM D LINKEN NIEDERRHEINS ! AMM DAS PROGR SENDEZEIT 0 - 5 Uhr 5 - 6 Uhr 6 - 7 Uhr 7 - 8 Uhr 8 - 9 Uhr 9 - 10 Uhr 10 - 11 Uhr r 1 1 - 12 Uh 12 - 13 Uhr 13 - 14 Uhr 14 - 15 Uhr 15 - 16 Uhr 16 - 17 Uhr 17 - 18 Uhr 18 - 19 Uhr 19 - 20 Uhr 20 - 21 Uhr 21 - 22 Uhr 22 - 0 Uhr D FÜR DIE AUS KREFEL IERSEN WIR SENDEN DEN KREIS V D N U D EL EF STADT KR & FEIERTAG SONNTAG SAMSTAG FREITAG MONTAG - UKW: 87.7 MHz in Krefeld 100.6 MHz im Kreis Viersen Kabel: 95.25 MHz Gesamter Kreis Viersen und Krefeld RDS: „WELLE NR“ Internet: www.welleniederrhein.de App: Erhältlich bei Google Play oder im App Store D ERDE HIMMEL UN AM MORGEN EN AM WOCHEN AG AM VORMITT DE ENDE / AM WOCHEN AG RT IE FE AM AM MITTAG ITTAG AM NACHM *MONTAGder 1. im Monat): * AM ABEND AM ABEND ! ENDE / AM WOCHEN AM FEIERTAG DIE NACHT FUN DER BÜRGER EMPFANG AUF ALLEN KANÄLEN K FUN DER BÜRGER EN AM WOCHEN K DE FUNK DER BÜRGER ENDE / AM WOCHEN AG RT IE FE AM (immer r cht ab 18 Uh Ratgeber Re H: OC MITTW Uhr or trait ab 18 Das Fir menp : AG EIT FR 18 Uhr NENDE ab AM WOCHE BUNG RADIOWERWIRKT ! WWW WELLENIEDERRHEIN.DE E T K R Ä M E STARKTARKE MARKEN! FÜR S KE! IH R E M A R T R IT T F Ü R der F U er A ör R H E n K STA R ufkräftige ka e u. di na ie ge S iv und ziel Umwerben d EST – effekt un W I ke B är M O st K n FUNK ei chwei te R re hr se U 8 un -1 6 N utze n S ie 9.000 Hörer lt! (Ø Std. 28 II) io bunte Vielfa ad R : ma 2015 Mo-Fr, Quelle 12 5-28 10 bis n: 02 11.5 0 fo le Te r te Kontakt un DAS IET SENDEGEBER H O H MIT FT KAUFKRA ! WWW.FUNKKOMBIWEST.DE PREISE & EINSCHALTZEITEN EURO-SEKUNDEN-PREISE SENDEZEIT PREISLISTE NR. 24 Gültig ab 1. Januar 2016 ABATTE MENabGEN75-0RSekunden 2,5% 5,0% % nden 1.500 Seku 0 Sekunden 00 3. ab 7,5% nden 5.000 Seku ab 10,0% 0 Sekunden 50 7. ab 12,5% Sekunden ab 10.000 D KUNDE 15,0% ERJAHR UN PRO KALEND ren Sekunden TZE GELTEN rmen und de SÄ efo NT rb ZE we O er PR nd nditionen. MONTAG - FREITAG SAMSTAG SONNTAG & FEIERTAG 6 - 9 Uhr 8,40 7,40 7,25 9 - 12 Uhr 7,80 8,00 7,90 12 - 14 Uhr 7,05 6,70 6,70 14 - 16 Uhr 6,60 6,30 6,10 16 - 19 Uhr 7,70 7,30 7,15 19 - 21 Uhr 4,35 4,15 3,95 FUNKSPOT ab 21 Uhr 1,60 1,60 1,60 UNTERWEG GEHÖRT ab sind So gten Ko sen hiervon zu vergünsti Ausgeschlos schaltungen sowie Werbe te en ng nti ko Alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. IHR WIRD AUCH UNSERE GALEPPPLAY GIBT'S BEI MINIMALE SPOTLÄNGEN SONSTIGES 10 Sekunden pro Einzelkunde. Preise für Verbundwerbung, Sonderwerbeformen sowie die Zusammenfassung gleicher oder verschiedener Branchen in einem Werbespot bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Spots werden grundsätzlich effektiv abgerechnet, d.h. sollte die Spotlänge nach Erstellung eines Auftrages länger als bereits eingebucht sein, werden die entsprechenden Sekunden nachberechnet. Gleiches gilt auch für den umgekehrten Fall. BUNG RADIOWERWIRKT PREISE & EINSCHALTZEITEN S GOO APP STORE ODER IM ! WWW WELLENIEDERRHEIN.DE ! SONDERWERBEFORMEN Um Ihre Werbebotschaft zielgruppenaffin zu positionieren, bieten wir neben der klassischen Werbung vielfältige Sonderwerbeformen. IMMER PASSEND FÜR IHR INDIVIDUELLES WERBEKONZEPT. HEIN.DE R R E D IE N E L WWW WEL ONLINE – WERBEN SIE CROSSMEDIAL 1 Nutzen Sie unser crossmediales Angebot und verlängern Sie Ihre Hörfunkwerbung mit einem Werbebanner auf unserer Homepage. Gewinnen Sie zusätzliche Kontakte und profitieren Sie davon. 1 …ODER AUCH HIER... 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Es hfolgende ac N s. etnung) abrund en W , nehm ehrsfunk /Ihres Unter tellbar: Verk rs da Ihrer Marke er . nd re d weite g mit dem Se Job-Börse un in Abstimmun der Region, ps ip st ng ltu ter, Veransta SONDERSEN NG ELLE WERBU * l hoch. eit, 150 Pixe 300 200 Pixel br xt mit max. Te n ei ird w r Zusätzlich n) sowie de he ic ze er Le Zeichen (inkl. nötigt be ite se en Link zur Kund Gerne erstellen wir Ihnen die Banner, die mit einem gekennzeichnet sind. Alle Preise, sowohl über BannerLaufzeit als auch -Erstellung, erhalten Sie auf Anfrage. 5 * . 80 kB l hoch, max eit, 200 Pixe 200 Pixel br 6 4 * -Dateien: riabel. Flash eit, Höhe va max. 80 kB , 468 Pixel br ch ho l xe eit, 60 Pi 468 Pixel br 4 3 * -Dateien: riabel. Flash eit, Höhe va br l . 80 kB xe ax Pi m , 0 88 l hoch eit, 250 Pixe 880 Pixel br 3 f/jpg/swf/flv teien: png/gi Erlaubte Da G N BU ER W ELLE REDAKTION jpg f/ gi g/ pn r nu DERSEITEN UNSERE SEN EPRÜFT. SIND IVW G EN SIE UNS. 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AUFTRAGSABWICKLUNG / SPOTPRODUKTION AUFTRAGSANNAHME ZAHLUNGSBEDINGUNGEN SENDEUNTERLAGEN Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens 3 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Abweichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Sender verbindlich. Diese Bestätigung beinhaltet jeweils nur die Sendestunde und nicht den Werbeblock. Nebenabreden und Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf die NettoRechnungsbeträge (siehe AGB). Alle Spots werden nach effektiver Spotlänge abgerechnet. Rechnungserstellung erfolgt wöchentlich. Rechnungen für Werbesendungen, die einen Auftragszeitraum von einer Woche überschreiten, werden als Sammelrechnung pro Monat nach der letzten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung, eingehend beim Sender oder Bankeinzug, werden 2% Skonto gewährt. Für die Produktion Ihres Funkspots stehen ein professionelles Team und ein Produktionsstudio zur Verfügung. Eine kostenlose Beratung ist selbstverständlich. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot. AGENTURPROVISION SPOTPRODUKTION Der Auftraggeber ist für die richtige Anlieferung der Sendeunterlagen und Texte verantwortlich. Es werden benötigt: Einschaltplan, CD, MP3- oder Wave-Datei (Aussteuerung der Pegel: -9 dBFS (digital) + 6 dBu (analog)) per E-Mail ([email protected]), Angaben über Spotlänge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer in Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA-pflichtige Musik). Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Senders. Der Sender ist nicht zur Archivierung oder Aufbewahrung der Sendeunterlagen verpflichtet und haftet dementsprechend nicht für den Verlust dieser. Sendeunterlagen werden erbeten an: PFD Pressefunk GmbH · Disposition · Zülpicher Straße 10 · 40196 Düsseldorf · [email protected] BUNG RADIOWERWIRKT ! WWW WELLENIEDERRHEIN.DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die PFD Pressefunk GmbH bietet im eigenen Namen und für Rechnung der Sender ANTENNE DÜSSELDORF, RADIO NEAN DERTAL, RADIO WUPPERTAL, WELLE NIEDERRHEIN, RADIO 90,1, NE-WS 89.4, RADIO RSG, ANTENNE NIEDERRHEIN und ANTENNE AC das Hörfunk-Werbespotprodukt „FUNK-KOMBI WEST“ unter Anwendung folgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen an: 1 2 Werbekundenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen Auftraggeber und der PFD Pressefunk GmbH über die Sendung von Werbespots innerhalb der verfügbaren und hierfür vom Sender vorgesehenen Sendezeit. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können bei Vorbehalt einer Gegenbestätigung gegenüber der PFD Pressefunk GmbH nicht geltend gemacht werden. Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die PFD Pressefunk GmbH verbindlich, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform. Die minimale Spotlänge pro Einzelkunde beträgt 10 Sekunden. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich der Sender vor, Sendeunterlagen – auch einzelne Werbespots – nach einheitlichen Grundsätzen, z.B. wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholung oder ihrer technischen Qualität, zurückzuweisen; die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt. Hieraus können keine Ansprüche geltend gemacht werden. 3 Die Ausstrahlung von Verbund-/Klickerwerbung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Senders/ der Sender. 4 Die PFD Pressefunk GmbH bestätigt jeweils nur die Sendestunde und nicht den Werbeblock. Unabhängig davon ist der landesweite Werbeblock (ca. XX:52 Uhr) nur für landesweite Werbung vorbehalten. 5 6 7 Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann eine Gewähr für die Einhaltung oder eine bestimmte Reihenfolge nicht gegeben werden. Kann ein Auftrag aus Gründen des Programms (Naturkatastrophen, Terroranschläge o.ä.) zum vorgesehenen Sendetermin nicht ausgestrahlt werden oder fällt er infolge technischer Störung oder durch eine Betriebsunterbrechung aus, wird er nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Zur Vorverlegung oder Nachholung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung; als unerheblich gilt insbesondere eine Verschiebung am gleichen Tag. In den genannten Fällen ist die PFD Pressefunk GmbH auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die PFD Pressefunk GmbH gewährleistet die technisch einwandfreie Ausstrahlung der in Auftrag gegebenen Hörfunkwerbung. Die vereinbarte Sendezeit wird soweit möglich und nach Maßgabe von Ziffer 5. eingehalten. Während des Bürgerfunks, der zu unterschiedlichen Zeiten in den Abendstunden ausgestrahlt wird, werden keine Werbespots ausgestrahlt. Im Falle eines Mangels oder des Ausfalls der Ausstrahlung hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf Wiederholung der Ausstrahlung. Die PFD Pressefunk GmbH übernimmt darüber hinaus keinerlei Gewähr. Schadenersatzansprüche wegen der Nichtaustrahlung oder der mangelhaften Ausstrahlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sendefähigen Unterlagen bis spätestens 3 Werktage vor der Erstausstrahlung dem Sender zur Verfügung zu stellen, Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach, behält die PFD Pressefunk GmbH den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, ohne zur Sendung verpflichtet zu sein. Es werden benötigt: Einschaltplan, CD, MP3bzw. Wave-Datei (Aussteuerung der Pegel: -9 dBFS (digital) +6 dBu (analog)) per E-Mail ([email protected]), Angaben über Spotlänge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer in Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA-pflichtige Musik). Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Der Auftraggeber bestätigt, über sämtliche Urheberund Leistungsschutzrechte sowie über sämtliche weitere Rechte in dem für die Ausstrahlung des Werbespots erforderlichen Umfang zu verfügen. Er übernimmt die Haftung für den Inhalt seiner Werbesendungen und stellt die PFD Pressefunk GmbH, die Sender bzw. die Programmanbieter von Ansprüchen Dritter, insbesondere wegen Urheberrechts- und/oder Wettbewerbsverletzungen frei. Wird dennoch die PFD Pressefunk GmbH oder die Sender bzw. der Programmanbieter wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für jeglichen der PFD Pressefunk GmbH oder den Sendern bzw. den Programmanbietern daraus entstandenen Schaden. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet oder falsch gegengezeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Texten liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Durchsage beim Auftraggeber. Der Sender ist nicht zur unbegrenzten Archivierung oder Aufbewahrung der Sendeunterlagen verpflichtet. Spätestens 3 Monate nach der letzten Ausstrahlung ist die PFD Pressefunk GmbH bzw. der jeweilige Sender berechtigt, die Sendeunterlagen zu vernichten. Unterlagen, die nicht Eigentum der PFD Pressefunk GmbH bzw. des Senders sind, lagern auf Gefahr des Eigentümers. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers. Aufträge werden grundsätzlich als für den Kunden verpflichtende Festaufträge angenommen. In besonders begründeten Fällen kann die PFD Pressefunk GmbH sich mit einer Stornierung einverstanden erklären, wenn ein entsprechender Antrag 3 Wochen vor dem ersten Ausstrahlungstermin schriftlich bei der PFD Pressefunk GmbH eingegangen ist. Stimmt die PFD Pressefunk GmbH einer Stornierung oder Verschiebung kurzfristig zu, kann sie 50% des stornierten oder verschobenen Auftragswertes in Rechnung stellen. Das Gesamtvolumen bleibt davon unberührt. Abschlüsse werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Jahres abgewickelt. Hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen ausgeschlossen. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Rechnungserstellung erfolgt wöchentlich. Bei Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 5 Werbespots behält sich der Sender vor, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Rechnungen für Werbesendungen, die den Auftragszeitraum einer Woche überschreiten, werden als Sammelrechnung pro Monat nach der letzten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung, eingehend bei der PFD Pressefunk GmbH oder bei Bankeinzug, werden 2% Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie die Einzugskosten berechnet. Die PFD Pressefunk GmbH behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbefunkauftrages zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Bankarbeitstage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die PFD Pressefunk GmbH verursacht wurde. Durch die Zurückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. Darüber hinaus ist die PFD Pressefunk GmbH berechtigt, während oder vor der Laufzeit des Werbefunkauftrages, das Erscheinen des Werbespots oder weiterer Werbespots von der Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme abhängig zu machen. 8 9 Die Spots werden grundsätzlich effektiv abgerechnet, d.h. sollte die Spotlänge nach Erstellung des Auftrages länger als bereits eingebucht sein, werden die entsprechenden Sekunden nachberechnet. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall. Kombi-Rabatte werden nur gewährt, wenn mehr als ein Sender in der gleichen Stunde, am gleichen Tag, mit gleicher Spotlänge und dem gleichen Kunden belegt werden. Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekanntgegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der geänderten Preisinformation vom Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zurücktreten. Er hat dies jedoch gegenüber der PFD Pressefunk GmbH unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Auf die jeweils gültigen Preise gewährt die PFD Pressefunk GmbH bei der Rechnungslegung Nachlässe bezogen auf das Kalenderjahr laut Rabattstaffel gemäß dem vereinbarten Auftragsvolumen. Sie werden spätestens bei Beendigung des Kalenderjahres rückwirkend entsprechend der tatsächlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet. Ausgeschlossen hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Agenturprovisionen: Werbeagenturen oder Werbungs mittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf den Netto-Netto-Betrag nach Abzug von Kombi-, Mengenund/oder Sonderrabatten und vor der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rabatte werden nur einzelkundenbezogen bzw. per Einzelkunde der Agentur gewährt. Die Agenturen und Werbungsmittler verpflichten sich, ihre Kunden über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einschaltpreise (ohne Spotproduktions- und weitere Nebenkosten) und Rabatte der Sender in Kenntnis zu setzen sowie in ihren Rechnungen die gewährten Rabatte auszuweisen. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt; anstelle des unwirksamen Teils soll eine angemessene Regelung treten, die dem verfolgten Zweck soweit wie möglich entspricht. BUNG RADIOWERWIRKT ! 10 11 12 13 WWW WELLENIEDERRHEIN.DE SO ERREICHEN SIE UNS NLICHEN IHRE PERSÖ ARTNER P ANSPRECH VERKAUF TUNG MEDIABERA mer Andrea Kre 03 1 51.50 61 2 0 de n: fo le Te niederrhein. le el emer@w E-Mail: a.kr ann Bettina Leßm 51.50 61 02 1 2 de 0 n: Telefo niederrhein. mann@welle ss le b. l: ai E-M brecht Oliver Egge 02 1 51.50 61 ein.de Telefon: 0 2 elleniederrh w @ ht gebrec E-Mail: o.eg DISPOSITIO ITUNG VERKAUFSLE g Kay Fremdlin .5 05-14 33 1 1 2 Telefon: 0 81 41 01 72.2 19 e oder pressefunk.d g@ in dl E-Mail: kfrem ERRHEIN WELLE NIED en Krefeld-Viers nk lfu c/o Loka KG GmbH & Co. 76 e aß tr ns ei Rh ld 47799 Krefe 51.50 60 1 1 2 0 Telefon: 89 1 51.50 60 Telefax: 0 2 ederrhein.de ni le el w f@ G au N rk U D ve N l: BI ai E-M BANKVER ederrhein.de www.welleni : et ld rn fe te re In K nk Deutsche Ba · HRA 3389 320 700 80 Sitz: Krefeld ler 3 200 · BLZ 3 0 4 0 0 2 5 3 3 to 4 : Kersten Köh Kon 080 0050 chäftsführer 0 es 7 G 0 2 3 9 IBAN: DE4 EDD320 BIC: DEUTD N ka Nicole Smol 10 11. 5 05-28 2 0 n: fo Tele r Isabella Obe 11 11. 5 05-28 Telefon: 02 Brigitte Behr 12 11. 5 05-28 Telefon: 02 ole Zeglis maker / Nic Sabine Scho 74 11. 5 05-14 Telefon: 02 BI WEST FUNK-KOM sefunk GmbH es c/o PFD Pr raße 10 Zülpicher St seldorf 40196 Düs 13 11. 5 05-28 Telefax: 02 e nk pressefu .d E-Mail: fkw@ est.de w bi om kk w.fun Internet: ww BUNG RADIOWERWIRKT ! 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