Gültig ab 1. Januar 2014

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Gültig ab 1. Januar 2014
Mediadaten
Gültig ab 1. Januar 2014
2014
Hellweg Radio
Radio Kiepenkerl
Radio Lippe Welle Hamm
Radio MK
WWR
Schloitweg 19 – 21
59494 Soest
www.hellwegradio.de
Königswall 6
48249 Dülmen
www.radio-kiepenkerl.de
Königstraße 39
59065 Hamm
www.lippewelle.de
Vinckestraße 9 – 13
58636 Iserlohn
www.radio-mk.de
Westfälische Werbegesellschaft
für privaten Rundfunk mbH
Königstraße 39
59065 Hamm
www.wwr.de
Redaktion
Tel.: 0 29 21- 377- 77
Fax: 0 29 21- 377- 10
[email protected]
Redaktion
Tel.: 0 25 94 -78 22 30
Fax: 0 25 94 -7 82 23 10
[email protected]
Redaktion
Tel.: 0 23 81-105-105
Fax: 0 23 81-105- 450
[email protected]
Redaktion
Tel.: 0 23 71-79 03 -0
Fax: 0 23 71-79 03- 55
[email protected]
Marketing
Soest
Tel.: 0 29 21- 377- 88
Fax: 0 29 21- 377- 20
[email protected]
Marketing
Nordkreis
Tel.: 0 25 63 - 20 93 10
Fax: 0 25 63 - 20 71 01
[email protected]
Marketing
Tel.: 0 23 81-105- 288
0 23 81-105- 362
Fax: 0 23 81-105 -144
[email protected]
Marketing
Iserlohn/Nordkreis
Tel.: 0 23 71-79 03 -72
0 23 71-79 03 -76
Fax: 0 23 71-79 03 -43
[email protected]
Lippstadt
Tel.: 0 29 21- 377- 89
Fax: 0 29 21- 377- 20
Südkreis
Tel.: 0 25 94 -7 82 23 20
Fax: 0 25 94 -7 82 23 21
Lüdenscheid/Südkreis
Tel.: 0 23 51- 37 80 - 42
0 23 51- 37 80 - 43
[email protected]
[email protected]
Fax: 0 23 51- 37 80 - 55
[email protected]
Tel.: 0 23 81-105- 260
0 23 81-105- 262
Fax: 0 23 81-105- 131
[email protected]
Verkaufsleitung
Tel.: 0 23 81-105- 261
Fax: 0 23 81-105- 131
[email protected]
02
Radiowerbung geht ins Ohr
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55 Millionen tägliche Hörer belegen die Bedeutung von Radio als Massenmedium. Rund acht von zehn Menschen hören täglich Radio. Mit gut drei
Stunden (188 Minuten) liegt die Hördauer dabei weiterhin auf hohem Niveau.
Radio ist ein Medium, das parallel genutzt wird. Das heißt man kann neben vielen anderen Tätigkeiten
gleichzeitig Radio hören: beim Auto fahren, am PC, bei der Arbeit, im Bad, beim Essen, in der Freizeit…
Radio ist das Medium, das meistens als letztes vor der Kaufentscheidung genutzt wird,
beim Zettel schreiben zu Hause oder im Auto beim Einparken vor dem Geschäft.
6.20 Uhr - Zuerst im Ohr sein mit Radio
Der erste Augenaufschlag morgens im Bett. Die ersten wohligen
Töne zum Wachwerden und Sie flüstern Ihrem Kunden die ersten
Worte des Tages ins Ohr – die erste Botschaft im Kopf, im Bewusstsein, im Gedächtnis. Radiowerbung macht es möglich.
7.05 Uhr – Surfen im Bad funktioniert dabei nicht
Die Karte Ihres
persönlichen Ansprechpartners
ist verschwunden?
Wir helfen Ihnen weiter.
0 23 81 - 105 -260
Duschen, rasieren, anziehen und dabei
Zeitung lesen oder im Netz surfen – geht nicht.
Aber das Radio läuft und Ihre Kunden sind frisch,
ausgeruht, aufnahmefähig und auf der Suche nach
den News des Tages. Mit Radiowerbung sind Ihre
News auf jeden Fall dabei.
6.20 Uhr
7.30 Uhr – Endlich Frühstück
Ein schneller Kaffee im Stehen
oder ein ausgiebiges Frühstück
mit den Lieben. Ihr Lokalradio
informiert Sie immer über aktuelle Ereignisse aus Ihrer Stadt,
Deutschland und der Welt. Sind
Ihre Top-Angebote auch dabei?
7.30 Uhr
Staus auf dem Weg zur Arbeit gibt es für Sie nicht mit dem aktuellsten Verkehrsfunk der Region.
10.30 Uhr Konzentriertes Arbeiten
hr
U
0
8.0
Im Internet surfen, fernsehen oder Zeitung lesen - am Arbeitsplatz nicht möglich.
Aber gegen Radio im Hintergrund hat kaum ein Chef etwas einzuwenden. Hier
bekommen Ihre Kunden immer aktuelle Infos auf der ganzen Linie.
hr
10.30 U
8.00 Uhr – Entspannt zur Arbeit
7.05 Uhr
17.00Uhr
17.00 Uhr Feierabend
Und jetzt ab nach Hause. Vorher eben noch schnell in den Supermarkt
oder ein wenig shoppen. Das Autoradio informiert
bis zum Einparken vor „Ihrem Geschäft“ und sogar im Laden.
18.00 Uhr Zu Hause ankommen
Den Stress des Tages hinter sich lassen und den Feierabend
genießen. Jetzt werden private Pläne geschmiedet. Wohin gehen
wir am Wochenende, welche Besorgungen stehen an oder wohin
soll der nächste Urlaub gehen? Die besten Tipps gibt es im Radio.
18.00 Uhr
21.00 Uhr Der Fernseher bleibt aus
Keine Lust auf fernsehen. Telefonieren mit Freunden, E-mails
checken, Post durchsehen, eine Reise im Internet buchen oder
ausgehfertig machen. Die letzten Tipps und gute Musik dazu
laufen im Radio.
21.00 Uhr
04
So entsteht Ihr Radiospot
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>> Das Briefinggespräch, in dem wir gemeinsam mit
Ihnen Ihre möglichen Werbeziele festlegen – Neueröffnung, Bekanntheitsgrad steigern, Abverkauf
fördern, Image verbessern etc.
Für die Erstellung eines kreativen Spots leiten
wir alle relevanten Informationen dann weiter
an ein professionelles >> Tonstudio.
Sobald der Text von Ihnen freigegeben wird geht der
Spot in die >> Produktion.
Jetzt wird die Sprache mit dem/der Sprecher/in aufgenommen, die Musikauswahl getroffen – möglicherweise sogar mit einer eigens für Ihr Unternehmen
komponierten Musik – sowie eventuell nötige
Soundeffekte eingebaut.
Zum Schluss wird der Spot gemastert und digitalisiert.
Dann erhalten Sie den Spot zur >> Freigabe, denn
Ihr Spot geht erst auf Sendung, wenn Sie mit der
Produktion 100%ig zufrieden sind.
>> Mediaplanung Nach Ihrer Freigabe wird der Spot
an unsere Disposition weitergeleitet und entsprechend
der ausgearbeiteten Mediaplanung gesendet.
Gemeinsam mit Ihrem Mediaberater und den
professionellen Tonstudios, die uns zur Seite
stehen, beraten wir Sie gern.
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Dort wird Ihre Werbebotschaft exklusiv für Sie getextet und konzipiert – ob mit oder ohne Musik,
ob Sprecher oder Sprecherin, ob gesprochen oder
gesungen – es entsteht das Drehbuch für Ihren
persönlichen Spot. Sie erhalten dann das fertige
Textmanuskript mit den anfallenden Produktionskosten.
Individuell
&
kreativ
Unsere Sonderwerbeformen
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..............................
Sonderplatzierungen
Werbeformen im Programm
Top Spot
Gewinnspiel
Ihr Spot wird immer als 1. Spot im Werbeblock gebucht und erhält dadurch
eine erhöhte Aufmerksamkeit. (10% Aufschlag auf den regulären Spotpreis)
Tandem Spot / Spot mit Reminder
Exklusive Positionierung Ihrer Firma/ Ihres Produkts im Programm.
Mit einem Gewinnspiel, das für Sie individuell und zielgruppengerecht
konzipiert wird. Sie sprechen Ihre Kunden „spielend“ an und erreichen
somit einen positiven Imagetransfer.
Ihre Spots werden in einem Werbeblock gebucht und durch den Spot einer
anderen Branche getrennt. So bleibt Ihre Aussage besser im Gedächtnis.
Radio „Live vor Ort“
Single Spot
Buchen Sie „Ihr“ Radio exklusiv mit unseren Moderatoren und mit Spots im
Vorlauf sowie unsere Indoor- oder Outdoor-Technik, ganz nach Ihrem Bedarf.
Ihr Spot wird exklusiv im Werbeblock gesendet und erhält dadurch eine
noch höhere Aufmerksamkeit. (30% Aufschlag auf den regulären Spotpreis.
Spotlänge mindestens 30 Sekunden. Begrenzte Verfügbarkeit.)
Visual Spot
In Ihrem klassischen Spot erfolgt ein Hinweis auf die Internetseite des Senders.
Ihr Produkt / Ihr Angebot / Ihre Aktion wird dort dann auch zusätzlich zu sehen
sein. (Paketpreis)
Podcast Spot
In Ihrem klassischen Spot erfolgt ein Hinweis auf die Internetseite des Senders.
Dort wird Ihr Produkt/ Ihr Angebot/ Ihre Aktion ausführlich als Podcast zu hören
sein. (Paketpreis)
Programm Spot
Als letzter Spot im Werbeblock wird in der Allonge in Ihrem Spot auf das nachfolgende Programm hingewiesen. Dadurch wird Ihr Spot als Teil des Programms
wahrgenommen. (Paketpreis)
Firmenportrait
In einer einstündigen Sondersendung sind Sie und Ihre Firma der „Radiostar“.
Diese Plattform bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre Firma ausführlich unseren
Hörern/innen vorzustellen.
Sponsoring
Mit Ihrem akustischen Logo (Jingle) präsentieren Sie einzelne Programmelemente (Verkehr, Wetter, Veranstaltungshinweise, Geburtstagsgrüße etc).
So positionieren Sie sich in einem Umfeld, in dem noch aufmerksamer
zugehört wird.
Presenter Sport Live
Exklusive und auffällige Positionierung Ihrer Firma im Rahmen von
Sportsendungen. Natürlich live und mit aktuellen Interviews.
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Bekanntheit*
Hörer
gestern*
.......................................
Alle Personen, die dieses Programm
schon einmal gehört haben.
Alle Personen, die den Sender an einem
durchschnittlichen Werktag gehört haben.
224.019
85.770
212.105
39.102
92.587
33.585
71.382
48.136
13.082
Technische
Reichweite*
...............................................
Wert, der den Anteil der Personen (ab 14 J.) angibt,
die den Sender empfangen können.
* Quelle E.M.A. 2013 II
>> 260.300
Sekundenpreise
(Euro/Sekunde)
Sendezeit
Montag – Freitag
Grundpreis
Hellweg Radio gesamt
Ortspreis
Hellweg Radio gesamt
Ortspreis
Hellweg Radio Soest
Ortspreis
Hellweg Radio Lippstadt
06 – 10 Uhr
7,36
6,25
4,40
3,85
10 – 14 Uhr
6,48
5,50
4,05
3,50
14 – 19 Uhr
5,18
4,40
3,35
2,85
19 – 06 Uhr
2,95
2,50
1,95
1,80
6,33
5,38
3,93
3,40
06 – 13 Uhr
8,00
6,80
4,80
4,10
13 – 18 Uhr
6,48
5,50
4,05
3,50
18 – 06 Uhr
2,95
2,50
1,95
1,80
06 – 19 Uhr
5,18
4,40
3,35
2,85
19 – 06 Uhr
2,95
2,50
1,95
1,80
Ø-Preis Mo – Fr
06 – 18 Uhr
Samstag
CLAUDIA MURENHOFF
.....................................................
Media-Beraterin
für Soest, Warstein, Möhnesee,
Werl und Bad Sassendorf
T: 0 29 21- 377- 88
F: 0 29 21- 377- 20
E: [email protected]
Sonn- und Feiertag
Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rabatte entnehmen Sie bitte der Rabatt-Staffel auf Seite 18.
>> Hellweg Radio Schloitweg 19 – 21 | 59494 Soest | hellwegradio.de
Redaktion
Verkaufsleitung
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............................................
T: 0 29 21-377-77
Andreas Siewert
F: 0 29 21-377-10
T: 0 29 21-377-33
E: [email protected]
F: 0 29 21-377-20
MICHAEL WICKER
.....................................................
Media-Berater
für Lippstadt, Geseke, Erwitte,
Rüthen, Anröchte und Lippetal
E: [email protected]
T: 0 29 21- 377- 89
F: 0 29 21- 377- 20
E: [email protected]
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Bekanntheit
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Alle Personen, die dieses Programm
schon einmal gehört haben.
Alle Personen, die den Sender an einem
durchschnittlichen Werktag gehört haben.
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150.781
32.982
33.097
67.970
49.565
33.245
14.166
Technische
Reichweite*
...............................................
* Quelle E.M.A. 2013 II
Wert, der den Anteil der Personen (ab 14 J.) angibt,
die den Sender empfangen können.
>> 185.396
Sekundenpreise
(Euro/Sekunde)
Sendezeit
Montag – Freitag
Grundpreis
Radio Kiepenkerl gesamt
Ortspreis
Radio Kiepenkerl gesamt
Ortspreis
Nord- oder Südkreis
06 – 10 Uhr
10 – 14 Uhr
6,20
5,12
5,27
4,35
3,15
2,60
14 – 19 Uhr
19 – 06 Uhr
4,30
2,48
3,65
2,10
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1,40
5,20
4,42
2,67
6,36
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3,25
2,60
1,40
4,12
2,48
3,50
2,10
2,25
1,40
Ø-Preis Mo – Fr
06 – 18 Uhr
Samstag
06 – 13 Uhr
13 – 18 Uhr
18 – 06 Uhr
BIRGIT BÖING
......................................................
Media-Beraterin
für Coesfeld, Nottuln, Havixbeck,
Billerbeck und Rosendahl
T: 0 25 63 - 20 93 10
F: 0 25 63 - 20 71 01
E: [email protected]
Sonn- und Feiertag
06 – 19 Uhr
19 – 06 Uhr
Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rabatte entnehmen Sie bitte der Rabatt-Staffel auf Seite 18.
>> Radio Kiepenkerl Königswall 6 | 48249 Dülmen | radio-kiepenkerl.de
Redaktion
Verkaufsleitung
.................................................
.................................................
T: 0 25 94 -78 22 30
Andreas Siewert
F: 0 25 94 -78 22 310
T: 0 23 71-79 03 77
E: [email protected]
F: 0 23 71-79 03 43
GABRIELE GEORG
......................................................
Media-Beraterin für Dülmen,
Lüdinghausen, Senden, Ascheberg,
Nordkirchen und Olfen
E: [email protected]
T: 0 25 94 - 7 82 23 20
F: 0 25 94 - 7 82 23 21
E: [email protected]
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15 Hz
M
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10
*
Bekanntheit
.......................................
Hörer
gestern*
.......................................
Alle Personen, die dieses Programm
schon einmal gehört haben.
Alle Personen, die den Sender an einem
durchschnittlichen Werktag gehört haben.
150.000
80.000
113.013
70.000
133.963
70.166
120.000
60.000
50.000
90.000
40.000
60.000
58.729
30.000
30.420
28.982
45.014
20.000
30.000
30.219
Basis
10.000
14 – 29 J. 30 – 49 J.
50+ J.
10.765
Basis
14 – 29 J. 30 – 49 J.
50+ J.
Technische Reichweite*
.............................................
Wert, der den Anteil der Personen (ab 14 J.) angibt,
die den Sender empfangen können.
* Quelle E.M.A. 2013 II
>> 154.075
Sekundenpreise
(Euro/Sekunde)
Sendezeit
Montag – Freitag
Grundpreis
Radio Lippe Welle Hamm
Ortspreis
Radio Lippe Welle Hamm
06 – 10 Uhr
7,06
6,06
5,24
3,06
6,00
5,15
4,45
2,60
6,12
5,20
06 – 13 Uhr
7,77
6,60
13– 18 Uhr
6,06
5,15
18– 06 Uhr
Sonn- und Feiertag
3,06
2,60
06 – 19 Uhr
5,24
4,45
19 – 06 Uhr
3,06
2,60
10 – 14 Uhr
14– 19 Uhr
19– 06 Uhr
Ø-Preis Mo – Fr
06 – 18 Uhr
Samstag
Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
NORBERT JOHANNES
.....................................................
Marketing- und Verkaufsleiter
T: 0 23 81- 105 - 288
F: 0 23 81- 105 -144
E: [email protected]
Die Rabatte entnehmen Sie bitte der Rabatt-Staffel auf Seite 18.
>> Radio Lippe Welle Hamm Königstraße 39 | 59065 Hamm | lippewelle.de
Redaktion
Verkaufsleitung
..............................................
............................................
SVEN LICHTBLAU
T: 0 23 81- 105-105
Norbert Johannes
F: 0 23 81- 105-450
T: 0 23 81-105 - 288
.....................................................
Media-Berater
E: [email protected]
F: 0 23 81-105 -144
E: [email protected]
T: 0 23 81- 105 - 362
F: 0 23 81- 105 -144
E: [email protected]
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Hz ,75 z
M
|9
Hz
9,
25
M
Hz
12
............................................
Bekanntheit*
Hörer
gestern*
............................................
Alle Personen, die dieses Programm
schon einmal gehört haben.
Alle Personen, die den Sender an einem
durchschnittlichen Werktag gehört haben.
140.000
120.000
303.737
135.728
100.000
80.000
60.000
62.231
145.167
56.269
40.000
98.537
60.033
20.000
17.227
14 – 29 J.
14 – 29 J.
*
Technische
Reichweite >> 366.461
..............................................................
Wert, der den Anteil der Personen (ab 14 J.) angibt, die den Sender empfangen können.
* Quelle E.M.A. 2013 II
Sekundenpreise
(Euro/Sekunde)
Sendezeit
Montag – Freitag
Grundpreis
Radio MK gesamt
Ortspreis
Radio MK gesamt
Ortspreis
Radio MK Nord
Ortspreis
Radio MK Süd
06 – 10 Uhr
10 – 14 Uhr
14 – 19 Uhr
8,95
7,60
5,25
4,50
7,65
6,89
6,50
5,85
4,60
3,95
3,70
3,20
19 – 06 Uhr
3,89
3,30
2,65
1,90
7,83
6,65
4,60
3,80
9,12
7,65
3,89
7,75
6,50
3,30
5,75
4,60
2,65
4,95
3,70
1,90
6,89
3,89
5,85
3,30
3,95
2,65
3,20
1,90
THORSTEN KRAUSE
......................................................
Media-Berater für Iserlohn
und Nachrodt-Wiblingwerde
T: 0 23 71-79 03 -72
F: 0 23 71-79 03 - 43
E: [email protected]
Ø-Preis Mo – Fr
06 – 18 Uhr
Samstag
06 – 13 Uhr
13 – 18 Uhr
18 – 06 Uhr
Sonn- und Feiertag
06 – 19 Uhr
19 – 06 Uhr
Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rabatte entnehmen Sie bitte der Rabatt-Staffel auf Seite 18.
KARLHEINZ VOGLER
......................................................
Media-Berater für Menden,
Hemer, Balve, Altena, Neuenrade,
Werdohl, Herscheid, Plettenberg
T: 0 23 71-79 03 -76
F: 0 23 71-79 03 -43
E: [email protected]
>> Radio MK Vinckestraße 9 – 13 | 58636 Iserlohn | radio-mk.de
Redaktion
Verkaufsleitung
..............................................
............................................
T: 0 23 71-79 03 - 0
Andreas Siewert
F: 0 23 71-79 03 - 55
T: 0 23 71-79 03 -77
E: [email protected]
F: 0 23 71-79 03 - 43
E: [email protected]
RENATE ILLNER-KARSTEN
....................................................
Media-Beraterin für Lüdenscheid,
Halver, Kierspe, Meinerzhagen,
Schalksmühle
T: 0 23 51-37 80- 42
F: 0 23 51-37 80- 55
E: [email protected]
14
*
Bekanntheit
.......................................
Hörer
gestern*
.........................................
Alle Personen, die dieses Programm
schon einmal gehört haben.
Alle Personen, die den Sender an einem
durchschnittlichen Werktag gehört haben.
371.909
1.000.000
350.000
113.013
300.000
800.000
800.461
250.000
600.000
200.000
150.000
400.000
365.422
158.773
157.895
100.000
262.957
200.000
50.000
172.080
Basis
14 – 29 J. 30 – 49 J.
50+ J.
Technische Reichweite*
55.240
14 – 29 J.
* Quelle E.M.A. 2013 II
................................................
Wert, der den Anteil der Personen (ab 14 J.) angibt,
die den Sender empfangen können.
>> 966.361
Die WWR
..............................................................................
Wir beraten Sie gern und kompetent zu den verschiedenen Möglichkeiten
der Hörfunkwerbung und bieten Ihnen maßgeschneiderte Mediapackages,
abgestimmt auf Ihr Unternehmen, Ihre Zielgruppe und Ihr Budget. Ob
Planung und Konzeption von klassischen Hörfunkkampagnen, CrossMedia-Lösungen mit Radio, Internet und Events oder eine vorangehende
strategische und kreative Marketingberatung. Die WWR-Berater nehmen
sich Zeit für Sie! Keine hektischen Angebote, sondern Konzepte, die funktionieren.
Grundpreise
(Euro/Sekunde)
Sendezeit
Montag – Freitag
Radio Lippe Welle
Hamm
Hellweg
Radio
Radio
MK
Radio
Kiepenkerl
Summe
Einzelsender
06 – 10 Uhr
10 – 14 Uhr
7,06
6,06
7,36
6,48
8,95
7,65
6,20
5,12
29,57
25,31
14 – 19 Uhr
19 – 06 Uhr
Ø-Preis Mo – Fr
06 – 18 Uhr
Samstag
06 – 13 Uhr
13 – 18 Uhr
5,24
3,06
5,18
2,95
6,89
3,89
4,30
2,48
21,61
12,38
6,12
6,33
7,83
5,20
25,50
7,77
8,00
9,12
6,36
31,25
6,06
3,06
6,48
2,95
7,65
3,89
5,12
2,48
25,31
12,38
5,24
3,06
5,18
2,95
6,89
3,89
4,12
2,48
21,43
12,38
18 – 06 Uhr
Sonn- und Feiertag
06 – 19 Uhr
19 – 06 Uhr
Ortspreise
ANDREAS SIEWERT
F: 0 23 81-105 - 144
E: [email protected]
T: 0 29 21- 377- 33
F: 0 29 21- 377- 20
E: [email protected]
..................................................... .....................................................
Marketing- und Verkaufsleiter
Marketing- und Verkaufsleiter
Radio Lippe Welle Hamm
Radio MK, Radio Kiepenkerl,
Hellweg Radio
T: 0 23 81- 105 - 288
(Euro/Sekunde)
Sendezeit
Montag – Freitag
Radio Lippe Welle
Hamm
Hellweg
Radio
Radio
MK
Radio
Kiepenkerl
Summe
Einzelsender
06 – 10 Uhr
10 – 14 Uhr
14 – 19 Uhr
19 – 06 Uhr
Ø-Preis Mo – Fr
6,00
6,25
7,60
5,27
25,12
5,15
4,45
2,60
5,50
4,40
2,50
6,50
5,85
3,30
4,35
3,65
2,10
21,50
18,35
10,50
06 – 18 Uhr
Samstag
06 – 13 Uhr
13 – 18 Uhr
18 – 06 Uhr
5,20
5,38
6,65
4,42
21,65
6,60
5,15
2,60
6,80
5,50
2,50
7,75
6,50
3,30
5,40
4,35
2,10
26,55
21,50
10,50
4,45
2,60
4,40
2,50
5,85
3,30
3,50
2,10
18,20
10,50
Sonn- und Feiertag
06 – 19 Uhr
19 – 06 Uhr
NORBERT JOHANNES
Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rabatte entnehmen Sie bitte der Rabatt-Staffel auf Seite 18.
CLAUDIA SCHULLE
PETRA THATER
..................................................... ......................................................
.
Assistenz Verkaufs- und
Disposition
Marketingleitung/Disposition
T: 0 23 81-105 - 260
T: 0 23 81- 105 - 262
F: 0 23 81-105 -131
F: 0 23 81- 105 -131
E: [email protected]
E: [email protected]
16
WWR
Online Werbeformen
..............................................................................................
Standard auf der Startseite inkl.
Unterseiten oder rotierend
Button
Super Banner
RADIO MK
Rectangle*
Skyscraper
LIPPE WELLE HAMM
Visits pro Monat
PIs pro Monat
Visits pro Monat
PIs pro Monat
97.561
276.788
27.121
79.787
PIs: Page Impressions
Wallpaper
HELLWEG RADIO
RADIO KIEPENKERL
Visits pro Monat
PIs pro Monat
Visits pro Monat
PIs pro Monat
65.572
170.058
60.942
238.822
* Nur auf Startseite
Preise
und Belegungen
......................................................................
je Tag in Euro
Sender
Hellweg Radio
Lippe Welle Hamm
Radio Kiepenkerl
Radio MK
Alle Sender
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25,- €
20,- €
20,- €
30,- €
95,- €
Super Banner
75,- €
60,- €
60,- €
90,- €
285,- €
Skyscraper
75,- €
60,- €
60,- €
90,- €
285,- €
Rectangle
25,- €
20,- €
20,- €
30,- €
95,- €
Wallpaper
170,- €
140,- €
140,- €
200,- €
650,- €
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
Layer AD + Pop up / under
Mindestbuchung 1 Woche; ab dem 8. Tag ist die Buchung tageweise möglich. Buchung nach Verfügbarkeit. Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ihre Ansprechpartner:
NORBERT JOHANNES
ANDREAS SIEWERT
CLAUDIA SCHULLE
Marketing- und Verkaufsleiter
Radio Lippe Welle Hamm
T: 0 23 81- 105 - 288
F: 0 23 81- 105 -144
E: [email protected]
Marketing- und Verkaufsleiter
Radio MK, Radio Kiepenkerl,
Hellweg Radio
T: 0 29 21- 377- 33
F: 0 29 21- 377- 20
E: [email protected]
Assistenz Verkaufs- und
Marketingleitung/Disposition
T: 0 23 81- 105 - 262
F: 0 23 81- 105 -131
E: [email protected]
ONLINE
Rabatte
& Provisionen
Auftragsabwicklung
...........................................................................................
...........................................................................................
Agenturprovision
Werbeagenturen erhalten auf kreisweite Buchungen eine Agenturprovision in Höhe von
15% auf die Nettoauftragsbeträge (Grundpreis/Bruttoeinschaltpreise ohne Mehrwert steuer abzüglich gewährter Rabatte). Die WWR ist berechtigt, die Gewährung der Agenturprovision von der Vorlage eines schriftlichen Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) abhängig zu machen.
Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens 2 Werktage vor dem Ausstrahlungs termin der WWR vorliegen. Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Aufträge werden erst nach der Bestätigung durch die WWR verbindlich. Bei Aufträgen,
die aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung nicht mehr schriftlich bestätigt werden können, kann die Zusage auch nach der Ausstrahlung erfolgen.
Funkspotproduktionen, Sonderangebote und Sonderwerbeformen (Ü-Wagen, IndoorTechnik, Eventveranstaltungen, Gewinnspiele, Sponsoring, etc.) werden auf den
Mengenrabatt nicht angerechnet.
Sendeunterlagen
Single Spot:
bitte an [email protected]
als WAV, MPEG (MP2/MP3), 48 kHz, 256 kB
Andere Formate auf Anfrage. CD mit folgenden Angaben:
Länge des Spots in Sekunden, Kundenname, Produkt.
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung der Audiovorlagen verantwortlich.
Der Spot wird exklusiv im Werbeblock gesendet (30% Aufschlag auf den regulären
Spotpreis bei einer Mindestlänge von 30 Sekunden. Begrenzte Verfügbarkeit.).
Einschaltplan
Top Spot
Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den
Auftraggeber bedürfen der Zustimmung der WWR.
Für die Erstplatzierung des Spots im Werbeblock berechnet die WWR einen Aufschlag
von 10%.
Platzierungswünsche können nach Absprache mit der WWR gewährt werden. Ein
Funkkombi
Geschäftsbedingungen
Zeitgleiche Belegung von zwei Sendern = 10%
Zeitgleiche Belegung von drei Sendern = 15%
Zeitgleiche Belegung von vier Sendern = 20%
ab 5.000 Euro......................5,0%
Volksbank Hamm | BLZ 441 600 14 | Konto 37 988 200 | DE96 4416 0014 0037 9882 00
| GENODEM1DOR
ab 10.000 Euro......................7,5%
ab 20.000 Euro....................10,0%
Coesfelder Lokalradio Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG (Radio Kiepenkerl)
USt-IdNr. DE 227 01 44 51
ab 35.000 Euro....................12,5%
ab 50.000 Euro....................15,0%
VR-Bank Münsterland eG | BLZ 428 613 87 | Konto 803800300
| DE44 4286 1387 0803 8003 00 | GENODEM1BOB
ab 60.000 Euro....................20,0%
§ 2 Geltung von AGB
Dem Werbefunkauftrag liegen ausschließlich die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Senders zugrunde, es sei denn, der Sender hätte schriftlich
anderen Geschäftsbedingungen zugestimmt.
§ 3 Vertragsschluss, Formvorschrift
Ein Werbefunkauftrag kommt erst nach schriftlicher
Bestätigung durch den Sender zustande. Der
Sender behält sich vor, einen Auftrag - auch einzelne Abrufe innerhalb eines Werbefunkauftrages trotz einer schriftlichen Bestätigung wegen seines
Inhaltes oder der technischen Qualität aufgrund
einer Prüfung nach einheitlichen, sachlichen
Grundsätzen zurückzuweisen. Die Gründe der
Ablehnung werden dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt. Ansprüche stehen dem Auftraggeber in
einem solchen Fall nicht zu. Alle Abreden haben
schriftlich zu erfolgen, auch der Verzicht auf die
Schriftform.
§ 4 Sendezeit
Der Sender wird den/die Werbespot(s) nach
Möglich-keit innerhalb der vorgesehenen Zeit senden. Eine Gewähr für die Ausstrahlung innerhalb
bestimmter Werbeblöcke, innerhalb bestimmter
Sendungen oder in einer bestimmten Reihenfolge
wird nicht übernommen. Soweit im Werbefunkauftrag der Zeitpunkt der Ausstrahlung nicht festgelegt worden ist, hat der Auftraggeber die
Ausstrahlung innerhalb desjenigen Jahres abzurufen, innerhalb dessen der Werbefunkauftrag abgeschlossen ist
§ 5 Konkurrierende Werbung
Der Sender sichert keinen Konkurrenzausschluss
zu.
§ 6 Gewährleistung
Der Sender gewährleistet eine ordnungsgemäße
Ausstrahlung des Werbespots.
Sofern infolge einer nicht ordnungsgemäßen Ausstrahlung der Zweck der Werbesendung nicht nur
unerheblich beeinträchtigt wird, kann der
Auftraggeber zunächst nach seiner Wahl Minderung
des Entgeltes oder eine Ersatzausstrahlung verlangen in dem Umfang, in dem der Werbezweck beeinträchtigt wurde.
Im Falle einer erneut nicht ordnungsgemäßen
Zweit-Ausstrahlung oder nach Verstreichen einer
vom Auf-traggeber gesetzten angemessenen Frist
kann der Auftraggeber eine Minderung des
Entgeltes verlangen oder vom Werbefunkauftrag
zurücktreten. Weitergehende Schadensansprüche
(z.B. aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden
Bankverbindungen
Sparkasse Hamm | BLZ 410 500 95 | Konto 72 272 | DE36 4105 0095 0000 0722 72
| WELADED1HAM
ab 2.500 Euro......................2,5%
§ 1 Vertragszweck und Vertragspartner
Die WWR - im folgenden Sender - schließt mit dem
Auftragsgeber einen Werbefunkauftrag. Gegenstand
des Werbefunkauftrags ist die Ausstrahlung von
Werbespots.
Für alle Aufträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der WWR (www.wwr.de).
WWR Westfälische Werbegesellschaft für privaten Rundfunk mbH
USt-IdNr. DE 125216464
Mengenrabatt
AGB
rechtlicher Anspruch auf die Platzierung besteht nicht.
bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung)
sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit, auf Seiten des Senders,
seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen vor. Schadensersatzansprüche aus
Verzug und Unmöglichkeiten der Leistung sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens
und auf das für den Werbespot zu zahlende Entgelt.
Eine Haftung des Senders für zugesicherte
Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Sender darüber
hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren
Schaden bis zur Höhe des betreffenden Entgeltes
beschränkt. Beruht die nicht ordnungsgemäße Ausstrahlung auf einem Pflichtverstoß des Auftraggebers, ist eine Haftung des Senders nicht gegeben.
Das gilt insbesondere im Falle einer verspäteten
Anlieferung des Werbespots oder eines technischen
/qualitativen Mangels des angelieferten Werbespots
sowie der versehentlichen Ausstrahlung eines falschen Werbespots, weil die Werbespots nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet waren.
Der Sender haftet nicht für Umstände, die er nicht
zu vertreten hat oder nicht beeinflussen kann (z.B.
Entzug der Sendelizenz des Lokalradios oder der
Auflösung des Veranstalters).
Reklamationen sind innerhalb von 4 Wochen seit
dem Zeitpunkt der Ausstrahlung geltend zu
machen. Der Sender haftet nicht für Fehler bei der
telefonischen oder schriftlichen Übermittlung von
Mitteilungen des Auftraggebers. Soweit die
Ausstrahlung eines Werbespots wegen höherer
Gewalt, Störungen des Arbeitsfriedens, technischer
Störungen oder aus programmtechnischen Gründen
ausfällt, kann der Sender sie bestmöglich nachholen. Bei teilweisen Ausfällen einer oder mehrerer
Sendestationen wird das Entgelt anteilig gemindert; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers,
Möglichkeit eines Vorspannes
Soweit der Auftrag von einer Werbeagentur oder
anderen Vermittlern stammt, hat der Auftraggeber
seinen Kunden und die zu bewerbenden Produkte/
Dienstleistungen ausdrücklich zu bezeichnen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Werbespot
rechtzeitig vor Sendebeginn in sendefähigem
Format vorzulegen, spätestens bis zu dem in der
Preisliste genannten oder dem gesondert vereinbarten Termin. Der Auftraggeber hat den Werbespot
sendefertig anzuliefern und ordnungsgemäß zu
kennzeichnen. Auf Verlangen des Senders hat er ein
schriftliches Manuskript vorzulegen.
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Werbespots und Unterlagen hat der Sender unverzüglich Ersatz zu fordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Inhalt des Werbespots so zu
gestalten, dass Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) und die Wettbewerbsvorschriften nicht
verletzt werden und dass die allgemeinen Gesetze
und die rundfunkrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Der Sender ist nicht verpflichtet, den
Inhalt der Werbespots zu überprüfen. Werd en
sistierte Werbespots ausgestrahlt, stehen dem
Auftraggeber deshalb gegen den Sender keine
Ansprüche zu. Der Auftraggeber gewährleistet, dass
er zur Ausstrahlung des Werbespots berechtigt ist,
insbesondere dass er Inhaber aller dazu notwendigen Urheber-Leistungsschutz- und sonstigen Rechte
ist. Er hat dem Sender mit jedem Werbespot eine
schriftliche Liste mit allen für die Abrechnung mit
der GEMA / GVL notwendigen Angaben vorzulegen,
d.h. zumindest Komponisten, Produzenten, Titel
und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen. Der
Sender ist berechtigt, den Werbespot mit einem
kurzen Vorspann zu versehen, falls er sich nicht
ausreichend von dem redaktionellen Sendeteil
abhebt. Der Auftraggeber hat die Ausstrahlung
des Vorspanns zu bezahlen. Soweit ein
Werbefunkauftrag über mehrere Ausstrahlungen
zustande gekommen ist und die Zeitpunkte der
Ausstrahlung noch nicht festgelegt worden sind, ist
der Auftraggeber verpflichtet, die gewünschten
Sendezeiten so rechtzeitig anzumelden, dass dem
Sender eine entsprechende Disposition noch möglich ist.
Werbeagenturen und Werbemittler sind verpflichtet,
sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit Werbetreibenden an die jeweils gültige
Preisliste des Senders zu halten.
§ 8 Haftung des Auftraggebers
Sofern infolge des Pflichtverstoßes des Auftraggebers ein Werbespot nicht ausgestrahlt werden konnte und keine anderweitige Ersatzausstrahlung möglich war, kann der Sender trotz der nicht ausgeführten Ausstrahlung das vereinbarte Entgelt verlangen. Sollte der Sender oder das Lokalradio von
Dritten in Anspruch genommen werden, ist der
Auftraggeber verpflichtet, den Sender oder das
Lokalradio nach dessen Wahl freizustellen oder
Ersatz zu leisten. Der Inhaber des Ersatzanspruchs
gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall der
Sender. Die Ersatzpflicht umfasst die Kosten einer
angemessenen Rechtsverteidigung des Senders
od er des Lokalradios und die Kosten der
Ausstrahlung einer Gegendarstellung.
§ 9 Rechtsübertragung
Mit der Übergabe des Werbespots überträgt der
Auftraggeber sämtliche zur Ausstrahlung im
Rahmen des Werbefunkauftrags notwendigen
Rechte auf den Sender. Der Sender ist auch berechtigt, den Werbespot auf Demo-Bändern für eigene
Werbezwecke und zur Teilnahme an den RundfunkFestivals zu verwenden. Der Auftraggeber / Kunde
erhält den nach seinen Vorgaben vom Sender gefertigten Werbespot. Die Übermittlung dient der
inhaltlichen und technischen Kontrolle sowie zum
Zwecke der Dokumentation. Nach entsprechender
Freigabe wird der Spot entsprechend dem erteilten
Auftrag im Hörfunk gesendet. Eine weitergehende
Verwendung des übermittelten Spots ist dem
Auftraggeber / Kunden nicht gestattet. Der Spot
darf insbesondere nicht in anderen Hörfunkprogrammen gesendet, in Online-Medien verwendet,
im Kino, bei Veranstaltungen oder in den
Geschäftsräumen des Auftraggebers gespielt wer-
den. Hierbei handelt es sich um eine beispielhafte,
nicht abschließende Aufzählung. Für die Verwendung des Spots in dieser Weise müssen Lizenzrechte
Dritter geklärt und im notwendigen Umfang erworben werden. Ohne gesonderte Lizenzvereinbarung
ist die Verwendung des Spots außerhalb des vereinbarten Hörfunkprogramms während der vereinbarten Zeitspanne unzulässig und löst Unterlassungsund Schadensersatzansprüche Dritter aus. Nach den
vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen
hätte hierfür der Auftraggeber/Kunde die Haftung
zu tragen.
§ 10 Entgelte, Zahlungsbedingungen
Es gilt die Preisliste in der jeweils gültigen Fassung
zum Zeitpunkt der Ausstrahlung des Werbespots.
Änderungen der Preisliste sind dem Auftraggeber 6
Wochen vor ihrem In-Kraft-Treten mitzuteilen. Der
Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt des In-KraftTretens durch schriftliche Erklärung von dem
Werbefunkauftrag zurücktreten, wenn sich die
Änderung auf den Werbefunkauftrag auswirkt. Mit
dem In-Kraft-Treten einer neuen Preisliste verlieren
die früheren Preislisten ihre Wirksamkeit. Sollte der
Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen
nicht innerhalb des Abschlussjahres abgerufen
haben, in dem der Werbefunkauftrag zustande gekommen ist, ist er unbeachtlich dessen zur Zahlung
des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach Maßgabe
der Preisliste nach der Länge des tatsächlich ausgestrahlten Werbespots. Mindestens wird eine Länge
von 15 Sekunden berechnet. Die Länge des
Werbespots richtet sich nach dem ersten und dem
letzten Nutzton. Überschreitet die Länge des
Werbespots die von den Vertragsparteien aufgrund
der Preisliste vorgesehene Zeiteinheit, berechnet
sich das Entgelt nach der jeweils nächsthöheren
Zeiteinheit. Der Sender kann einen Zuschlag von
50 % des Entgeltes für den davon betroffenen Werbespot verlangen, falls der Auftraggeber kürzer als 7
Arbeitstage vor dem vorgesehenen Ausstrahlungstermin eine Verschiebung oder eine Stornierung
verlangt.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ausstrahlung
der jeweiligen Spots, bei Sonderwerbeformen nach
Abschluss des Projektes und bei Veranstaltungen
nach Vertragsabschluss. Die Zahlungen sind fällig
netto ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungslegung. Ein Skonto von 3 % gewährt der
Sender für Forderungseinzug mittels BankeinzugsErmächtigung. Schecks und Wechsel nimmt der
Sender erfüllungshalber entgegen. Es bleibt dem
Sender freigestellt, Vorkasse zu verlangen. Der
Sender kann die Erfüllung von Werbefunkaufträgen
von der vorherigen Zahlung des Entgeltes und aller
noch offen stehenden Rechnungen abhängig
machen, falls begründete Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers entstehen. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten auf die in der
Preisliste angegebenen Entgelte eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % des Netto-Entgeltes
nach Abzug aller Rabatte und Nachlässe, falls der
Auftrag unmittelbar vom Mittler erteilt wird und der
Werbespot samt Unterlagen direkt vom Mittler angeliefert wird. Rabatte können gemäß den Regelungen
aus der Preisliste gewährt werden. Konzernrabatte
können von den Auftraggebern in Anspruch genommen werden, wenn die beteiligten im Konzern
verbundenen Auftraggeber mit mindestens 75%
untereinander beteiligt sind und dies glaubhaft
gemacht wird.
Preisnachlässe für die Verbundwerbung bedürfen
einer besonderen Absprache mit dem Sender.
Soweit Ausstrahlungen infolge eines Umstandes
unterbleiben, den der Sender nicht zu vertreten hat
oder der auf höherer Gewalt außerhalb des Risikobereiches des Senders beruht, und die Einstufung
aufgrund der tatsächlich vorgenommen Ausstrahlung in eine niedrigere Rabattstufe erfolgen würde,
hat der Auftraggeber dem Sender die entsprechende Differenz des Entgeltes zu ersetzen. Bankspesen
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, die anfallende Mehrwertsteuer in der
jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Höhe daneben zu erstatten.
§ 11 Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Sender
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und Ersatz von
Mahnkosten verlangen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
§ 12 Aufbewahrung des Werbespots
Der Sender ist nicht verpflichtet, den Werbespot
nebst Unterlagen etc. aufzubewahren. Der Sender
ist berechtigt, nach Erfüllung des Werbefunkauftrags den Werbespot und die Sendeunterlagen etc.
zu vernichten.
§ 13 Rügefrist
Beanstandungen sind der jeweiligen Marketingabteilung bis spätestens vier Wochen nach Ausstrahlungstermin in schriftlicher Form mitzuteilen.
§ 14 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder des Werbefunkauftrags
ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren oder sollte sich eine Lücke
herausstellen, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. An der Stelle
der unwirksamen Bestimmung(en) oder zur Ausfüllung der Lücke(n) soll eine angemessene Regelung gelten, die - soweit nur rechtlich möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien
gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gemäß Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte gewollt hätten,
wenn und soweit sie bei Abschluss dieser Vereinbarung den Punkt bedacht hätten, Beruht die
Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß
der Leistung oder der Zeit (Frist und Termin), soll
das der Bestimmung am nächsten kommende rechtliche zulässige Maß an die Stelle treten. Als
Gerichtsstand wird gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen und öffentlichrechtlichen Sondervermögen der Sitz des Senders vereinbart.
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