Mediadaten - WEKA FACHMEDIEN GmbH

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Mediadaten - WEKA FACHMEDIEN GmbH
Titelporträt
1 Titel:
elektrobörse smarthouse
2 Kurzcharakteristik:
Technische Fortschritte und die steigenden Bedürfnisse des
Marktes bescheren dem Elektrohandwerk immense Potenziale.
Dem tragen elektrobörse smarthouse, sowie die Sonderhefte busguide, licht, regenerative energien und mess- & prüfgeräte aktuell
Rechnung – mit fundierten Informationen und einer kompetenten
Berichterstattung
über
Elektroinstallation,
intelligente
Gebäudetechnik, technisches Licht und erneuerbare Energien,
Photovoltaik, Wärmepumpen und Mikrowindanlagen.
12 Verlagsleitung:
Peter Eberhard
E-Mail: [email protected]
13 Redaktion:
Peter Wintermayr
Telefon +49 89 25556-1310
E-Mail: [email protected]
Pamela Schröder
Telefon: +49 89 25556-1391
E-Mail: [email protected]
3 Zielgruppe:
Elektrofachhandwerk
4 Erscheinungsweise:
14 Ausgaben (inkl. Sonderhefte)
Gesamtumfang:
616 Seiten = 100 %
5 Heftformat:
DIN A4
6 Jahrgang:
67. Jahrgang 2015
Redaktionsteil
Anzeigenteil
494 Seiten = 80,2 %
122 Seiten = 19,8 %
7 Bezugspreis:
Jahresabonnement inkl. Sonderhefte
Inland 50,00 / Ausland 62,00 Euro
Einzelabonnement bus-guide
Inland 15,00 / Ausland 19,00 Euro
Einzelverkaufspreis
smarthouse 5,00 Euro
bus-guide 10,00 Euro
8 Organ:
9 Mitgliedschaft:
IVW
10 Verlag:
WEKA FACHMEDIEN GmbH
Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar
Telefon +49 89 25556-1307
www.elektroboerse-smarthouse.de
www.weka-fachmedien.de
11 Herausgeber:
-
3
14 Umfangs-Analyse 2013 = 12 Ausgaben */**
davon
Einhefter/Durchhefter:
Beilagen:
2 Seiten =
10 Stück
0,3 %
15 Inhalts-Analyse des Redaktionsteils 494 Seiten = 100 %
Redaktionsteil nach Sachgebieten:
494 Seiten
Gebäudetechnik
63 Seiten
Gebäudeautomation
61 Seiten
Elektroinstallation
87 Seiten
Betrieb
17 Seiten
Normen
9 Seiten
Elektromobilität
11 Seiten
Lichttechnik
10 Seiten
Branchennachrichten / Messen
73 Seiten
Produkte
36 Seiten
Regenerative
(PV, Wärmepumpe, Stromspeicher) 54 Seiten
Impulsgeber
10 Seiten
Sonstiges
(Titel, Editorial, Inhalt, Impressum,
Inserentenverzeichnis)
62 Seiten
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90,7 %
12,7%
12,3%
17,7%
3,6%
2,0%
2,2%
2,0%
14,9%
7,3%
= 11,0%
= 2,02%
* Inklusive Sonderausgaben bus-guide; ** Inklusive Supplement Regenerative Energien
1
Fachzeitschrift Titelporträt
= 12,6%
www.lighting-congress.de
Events
ergänzend
elektrobörse handel, das
Fachmedium für Elektrogeräte,
Lichttechnik & Energieeffizienz
Der aktuelle Webdienst
www.elektroboerse-smarthouse.de
und der Newsletter
Ihre crossmediale
Medienmarke
elektrobörse smarthouse, die
Fachzeitschrift für Gebäudetechnik,
Installation & Licht
MEDIADATEN
PRINT+ONLINE
2015
Online
geprüft
Mediaberatung elektrobörse smarthouse
Richard-Reitzner-Allee 2 · 85540 Haar
Telefon +49 89 25556-1307
Fax
+49 89 25556-1670
E-Mail: [email protected]
www.elektroboerse-smarthouse.de
www.weka-fachmedien.de
Ihre Ansprechpartner
Redaktion
Peter Wintermayr
Chefredaktion (V.i.S.d.P.)
Telefon +49 89 25556-1310
[email protected]
Pamela Schröder
Redaktion
Telefon +49 89 25556-1391
Fax
+49 89 25556-1670
[email protected]
Verlagsleitung
Service
Tanja Lewin
Sales Manager Events
Telefon +49 89 25556-1393
Fax
+49 89 25556-0393
[email protected]
Rosi Böhm
Assistenz
Telefon +49 89 25556-1307
Fax
+49 89 25556-1670
[email protected]
Lydia Sattelberger
Database Management
Telefon +49 89 25556-1303
[email protected]
Uschi Wittmann
Database Management
Telefon +49 89 25556-1847
[email protected]
Nelli Schulz
Disposition Printanzeigen,
Bannerwerbung
Telefon +49 89 25556-1483
[email protected]
Petra Otte
Newsletter-Werbemittel
Telefon +49 89 25556-1479
[email protected]
Tiffany Dinges
PLZ 3, 4, 5, 6, International
Telefon +49 89 25556-1363
[email protected]
Janette Mirkovic
PLZ 7, 87-89, A, CH
Telefon +49 89 25556-1343
[email protected]
Peter Eberhard
Verlagsleiter
Telefon +49 89 25556-1385
[email protected]
A R KT
R IE R E -M
E N KA R
.de
A N Z E IG 89 25556-1363
arthouse
oerse-sm
line +49
Hot
ektrob
eigen@el
stellenanz
Mediaberatung
Panagiota Herbrand
Anzeigenleitung
Telefon +49 89 255 56-1308
[email protected]
2
Andreas Zepf
PLZ 0, 1, 2, 80-86, 9
Telefon +49 89 25556-1364
[email protected]
Richard-Reitzner-Allee 2 · 85540 Haar · Telefon +49 89 25556-1385 · Fax +49 89 25556-1670 · [email protected]
Partner-Webseiten,
Technische Daten
Media-Informationen 2015
Werbeformen / Preise 2015
Kompetenz unter einem Dach – die Elektro-/Elektronik-Medienmarken der WEKA FACHMEDIEN GmbH
Starke Partner für Ihren Mediamix
elektrobörse handel:
energie-und-technik.de
elektroniknet.de
computer-und-automation.de
Auf elektroboerse-handel.de finden
Fachhändler und -organisationen
alles rund um Elektrogroß- und
-kleingeräte, Lichttechnik und
Energieeffizienz sowie entscheidende
Tipps zur erfolgreichen Platzierung
am PoS.
energie-und-technik.de ist das
Medium für Energieeffizienz und
intelligente Energieversorgung.
energie-und-technik.de berichtet
über neue Konzepte und
Geschäftsmodelle rund um die
Energieerzeugung und -verteilung
bis hin zur effizienten Nutzung der
Energie.
elektroniknet.de berichtet rund um
die Uhr über alle wichtigen Trends,
Produkte und UnternehmensNews aus der ElektronikWelt. elektroniknet.de ist die
unangefochtene Nummer eins
unter den IVW-Online-geprüften
Webdiensten für professionelle
Elektronik.
Zielgruppe: Technisches und
kaufmännischen Management,
Entwickler und Unternehmensleitung
sowie Energieverantwortliche und
Einkäufer
Zielgruppe: Elektronik-Entscheider
aus Entwicklung, Einkauf und
Management
www.computer-automation.de
berichtet rund um die Uhr aktuell
über die Themen der gesamten
Automatisierungs-Pyramide in der
Fertigungs- und Prozessindustrie.
Das Informationsspektrum
erstreckt sich von der überlagerten
Produktionsebene über die
Steuerungsebene bis hin zu Sensoren
und Aktoren der Feldebene.
Zielgruppe: Elektrogroß- und
-einzelhandel, Küchenstudios,
relevante Fachverbände und
Kooperationen
32
Zielgruppe: Entscheider,
Einkäufer und Entwickler in der
Automatisierung
Sie haben Fragen? Die Mediaexperten der elektrobörse smarthouse beraten Sie gerne.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Werbung der WEKA FACHMEDIEN GmbH (Stand: August 2014)
1. „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in den Zeitschriften des Verlages zum Zwecke der Verbreitung und über die Schaltung
von Online-Werbung auf den Webseiten des Verlages. Diese Bedingungen gelten auch für Aufträge über Fremdbeilagen in den vom Verlag
herausgegebenen Zeitschriften. Von der Online-Werbung umfasst sind Werbebanner, Pop-Ups, Special-Interest- und Keyword- Platzierungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
3. Der Verlag ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Er wird seine Kunden indes rechtzeitig, spätestens einen Monat
vorher, über die Änderung unterrichten. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung
für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen und bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchstrichterlichen Rechtsprechung,
wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so
anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht.
4. Der Auftrag kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
5. Wenn eine Werbeagentur Werbeaufträge für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich
benannt werden und die Auftragserteilung an die Werbeagentur schriftlich nachweisen.
6. Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsgebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weiter gegeben
werden.
7. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschriften besteht kein
Anspruch. Dem Verlag steht es frei, die Schaltung einer Anzeige an geeigneter Stelle vorzunehmen, es sei denn, die Schaltung wurde für eine
bestimmte Nummer, in einer bestimmten Ausgabe oder für einen bestimmten Platz der betreffenden Zeitschrift vereinbart.
Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Zuleitung der Druckunterlagen. Ist der Auftrag in der bestimmten Nummer, der betreffenden Ausgabe
oder an dem bestimmten Platz der Zeitschrift nicht auszuführen, ist der Verlag berechtigt, die Schaltung in einer anderen Nummer an geeigneter
Stelle vorzunehmen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8. Eine Platzierung der Online-Werbung wird nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden vorgenommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite.
Verschiebungen der Erscheinungsdaten der Online-Werbung aus technischen oder anderen nachvollziehbaren Gründen behält sich der Verlag vor.
9. Der Kunde kann Werbeaufträge für Online-Werbung nach Vertragsschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Der Verlag wird
unverzüglich nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online-Werbung beenden.
10. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer kürzerfristigen Stornierung ist der Verlag berechtigt,
folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Schaltungsbeginn 30 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung ab einer Woche vor Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der OnlineWerbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt.
11. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist eine kostenlose Stornierung bei Terminbuchungen nur bis spätestens zwei Wochen vor dem
Schaltungstermin möglich.
12. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Schaltungen, Anzeigentexte und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage oder deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder
Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, können vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht werden. Soweit Online-Werbung nicht offensichtlich
als Werbung erkennbar ist, kann der Verlag sie ebenfalls als solche kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen und/
oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
13. Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen bzw. für die rechtzeitige Lieferung der für die OnlineWerbung erforderlichen Materialien verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Kunde verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss
anzuliefern.
14. Sämtliche Leistungen des Verlages stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Kunden. Für audio- bzw. videoverlinkte Werbung (z. B. Banner, bei deren Anklicken sich ein Pop-Up-Fenster öffnet, in welchem
Audio- bzw. Videoinhalte wiedergegeben werden) ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder
anderen Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind.
15. Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten innerhalb eines
gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
16. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne
Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidlich, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax
an die Druckerei zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Kunden ausdrücklich angefordert
werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.
17. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von eventuellen
Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer per E-Mail übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass
der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen,
wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag ein Schaden entstanden ist.
18. Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an den Verlag übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Kunden
zurückgeschickt.
19. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen bzw. Werbemittel hat der Kunde nach Aufforderung durch den Verlag unverzüglich Ersatz zu leisten. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen bzw. für die Herstellung bestellter Werbemittel sowie für vom Kunden
gewünschte und von diesem wegen der technischen Qualität der gelieferten Druckunterlagen bzw. Werbemittel zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen bzw. Werbemitteln nicht
sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang bzw. bei der Schaltung deutlich, so stehen dem Kunden bei ungenügendem Abdruck
bzw. mangelhafter Schaltung keine Ansprüche zu.
5
20. Der Kunde versichert, dass er uneingeschränkter Inhaber aller für die Veröffentlichung und Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte an den
Werbemitteln ist. Er stellt den Verlag insofern von allen Ansprüchen Dritter frei und gewährt dem Verlag die zur Veröffentlichung der Werbemittel
erforderlichen Verwertungsrechte.
21. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen. Der Kunde sichert ferner zu, die
anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Bundes- und Teledienste Datenschutzgesetzes – einzuhalten und diese
Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies
oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten des Verlages gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde
ebenfalls zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) bzw.
des Rundfunkstaatsvertrages (RfStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.
22. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Abdruck einer
einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Auftrages (Wandlung).
23. Bei Mängeln der Online-Werbung leistet der Verlag nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
24. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Online-Werbung innerhalb einer Frist von drei Werktagen ab Lifeschaltung der Online-Werbung
schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
25. Im Übrigen haftet der Verlag nur, soweit ihm, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit Hauptleistungspflichten des Vertrages durch den Verlag verletzt werden.
26. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Verlages und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere bei Folgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen
Gewinns ausgeschlossen. Im Übrigen ist bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung des Verlages auf die vom Kunden zu
zahlende Vergütung begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.
27. Alle Ansprüche des Kunden gegen den Verlag wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online-Werbung verjähren ein Jahr nach Anspruchentstehung, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
28. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Druckunterlagenschluss oder innerhalb einer zwischen den Parteien
vereinbarten Frist mitgeteilt werden.
29. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung
zugrunde gelegt.
30. Falls der Kunde nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige über sandt. Die
Preise für die Werbemittel ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Bei Änderungen gelten die neuen Bedingungen bei Preissenkungen
auch für laufende Aufträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen. Soweit bei der OnlineWerbung die Vergütung auf TKP-Basis berechnet wird, informiert der Verlag den Kunden auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions,
der AdClicks sowie über die AdClick-Rate (Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions) der Webseiten, auf denen die Online-Werbung des Kunden
platziert ist bzw., soweit die Vergütung auf Pay-per-Click-Basis berechnet wird, über die Zahl der tatsächlichen Clicks.
31. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Vereinbarte oder eingeräumte
Nachlässe für die Schaltung mehrerer Werbemittel oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Menge und
des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Menge oder des zeitlichen Rahmens ist der Verlag berechtigt, den Nachlass anteilig
nach dem Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nachzuberechnen.
32. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bzw., falls der Kunde Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem
Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
33. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten
oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
34. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge aus Ziffernanzeigen
werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden vernichtet.
35. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des
Kunden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige
Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Nachweis muss vor Inanspruchnahme des Konzernrabatts erbracht werden. Konzernrabatte
bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verlages. Die Beendigung der Konzerngehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
36. Durch höhere Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen etc.) eintretende Leistungsverzögerungen sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der
Verlag kann nach Wegfall des Ereignisses Anzeigen in der nächst möglichen Ausgabe der Druckschrift und Online-Werbemittel unverzüglich
veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden insofern nicht zu.
37. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Das gilt auch
für Änderungen dieser Klausel.
38. Eine etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame
Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommen.
39. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in der Bundesrepublik Deutschland hat.
40. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Titelporträt
1 Titel:
elektrobörse smarthouse
2 Kurzcharakteristik:
Technische Fortschritte und die steigenden Bedürfnisse des
Marktes bescheren dem Elektrohandwerk immense Potenziale.
Dem tragen elektrobörse smarthouse, sowie die Sonderhefte busguide, licht, regenerative energien und mess- & prüfgeräte aktuell
Rechnung – mit fundierten Informationen und einer kompetenten
Berichterstattung
über
Elektroinstallation,
intelligente
Gebäudetechnik, technisches Licht und erneuerbare Energien,
Photovoltaik, Wärmepumpen und Mikrowindanlagen.
12 Verlagsleitung:
Peter Eberhard
E-Mail: [email protected]
13 Redaktion:
Peter Wintermayr
Telefon +49 89 25556-1310
E-Mail: [email protected]
Pamela Schröder
Telefon: +49 89 25556-1391
E-Mail: [email protected]
3 Zielgruppe:
Elektrofachhandwerk
4 Erscheinungsweise:
14 Ausgaben (inkl. Sonderhefte)
Gesamtumfang:
616 Seiten = 100 %
5 Heftformat:
DIN A4
6 Jahrgang:
67. Jahrgang 2015
Redaktionsteil
Anzeigenteil
494 Seiten = 80,2 %
122 Seiten = 19,8 %
7 Bezugspreis:
Jahresabonnement inkl. Sonderhefte
Inland 50,00 / Ausland 62,00 Euro
Einzelabonnement bus-guide
Inland 15,00 / Ausland 19,00 Euro
Einzelverkaufspreis
smarthouse 5,00 Euro
bus-guide 10,00 Euro
8 Organ:
9 Mitgliedschaft:
IVW
10 Verlag:
WEKA FACHMEDIEN GmbH
Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar
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www.elektroboerse-smarthouse.de
www.weka-fachmedien.de
11 Herausgeber:
-
3
14 Umfangs-Analyse 2013 = 12 Ausgaben */**
davon
Einhefter/Durchhefter:
Beilagen:
2 Seiten =
10 Stück
0,3 %
15 Inhalts-Analyse des Redaktionsteils 494 Seiten = 100 %
Redaktionsteil nach Sachgebieten:
494 Seiten
Gebäudetechnik
63 Seiten
Gebäudeautomation
61 Seiten
Elektroinstallation
87 Seiten
Betrieb
17 Seiten
Normen
9 Seiten
Elektromobilität
11 Seiten
Lichttechnik
10 Seiten
Branchennachrichten / Messen
73 Seiten
Produkte
36 Seiten
Regenerative
(PV, Wärmepumpe, Stromspeicher) 54 Seiten
Impulsgeber
10 Seiten
Sonstiges
(Titel, Editorial, Inhalt, Impressum,
Inserentenverzeichnis)
62 Seiten
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* Inklusive Sonderausgaben bus-guide; ** Inklusive Supplement Regenerative Energien
1
Fachzeitschrift Titelporträt
= 12,6%
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ergänzend
elektrobörse handel, das
Fachmedium für Elektrogeräte,
Lichttechnik & Energieeffizienz
Der aktuelle Webdienst
www.elektroboerse-smarthouse.de
und der Newsletter
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Medienmarke
elektrobörse smarthouse, die
Fachzeitschrift für Gebäudetechnik,
Installation & Licht
MEDIADATEN
PRINT+ONLINE
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Auflagen /
Verbreitung
Auflagen- und
Verbreitungs-Analyse
Media-Informationen 2015
*
Auflagenkontrolle:
Auflagen-Analyse:
Exemplare pro Ausgabe im Durchschnitt
(1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014)
Druckauflage:
25.291
Tatsächlich
verbreitete
Auflage (tvA):
24.901
davon Ausland:
97
Kiel
Rostock
Verkaufte Auflage:
112
Abonnements:
59
Sonstiger Verkauf:
Freistücke:
Gliederung der Inlands-Auflage nach Nielsen-Gebieten
(Plus Auflage Österreich und Schweiz)
davon Ausland:
6
davon Mitgliederstücke:
–
Nielsen II
20,7 % = 5.134 Exemplare
390
1
Berlin
Wirtschaftsraum
Deutschland
Ausland
Tatsächlich verbreitete Auflage
Münster
2
Köln
3a
Nielsen IIIa
15,3 % = 3.795 Exemplare
Geographische Verbreitungs-Analyse:
* Nicht bei Sonderpublikationen.
5
Bremen
53
24.789
Rest-, Archiv- und
Belegexemplare:
4
Nielsen V + VI
12,0 % = 2.976 Exemplare
6
Nielsen I
13,3 % = 3.299 Exemplare
Koblenz
7
Dresden
Erfurt
Frankfurt
Nürnberg
Anteil an tatsächlicher verbr. Auflage
%
Exemplare
99,6
24.804
0,4
97
100,0
24.901
Nielsen VII
10,5 % = 2.604 Exemplare
Nielsen IV
15,1 % = 3.745 Exemplare
Stuttgart
Nielsen IIIb
13,1 % = 3.249 Exemplare
3b
Freiburg
4
München
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Werbung der WEKA FACHMEDIEN GmbH (Stand: August 2014)
1. „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in den Zeitschriften des Verlages zum Zwecke der Verbreitung und über die Schaltung
von Online-Werbung auf den Webseiten des Verlages. Diese Bedingungen gelten auch für Aufträge über Fremdbeilagen in den vom Verlag
herausgegebenen Zeitschriften. Von der Online-Werbung umfasst sind Werbebanner, Pop-Ups, Special-Interest- und Keyword- Platzierungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
3. Der Verlag ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Er wird seine Kunden indes rechtzeitig, spätestens einen Monat
vorher, über die Änderung unterrichten. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung
für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen und bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchstrichterlichen Rechtsprechung,
wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so
anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht.
4. Der Auftrag kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
5. Wenn eine Werbeagentur Werbeaufträge für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich
benannt werden und die Auftragserteilung an die Werbeagentur schriftlich nachweisen.
6. Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsgebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weiter gegeben
werden.
7. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschriften besteht kein
Anspruch. Dem Verlag steht es frei, die Schaltung einer Anzeige an geeigneter Stelle vorzunehmen, es sei denn, die Schaltung wurde für eine
bestimmte Nummer, in einer bestimmten Ausgabe oder für einen bestimmten Platz der betreffenden Zeitschrift vereinbart.
Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Zuleitung der Druckunterlagen. Ist der Auftrag in der bestimmten Nummer, der betreffenden Ausgabe
oder an dem bestimmten Platz der Zeitschrift nicht auszuführen, ist der Verlag berechtigt, die Schaltung in einer anderen Nummer an geeigneter
Stelle vorzunehmen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8. Eine Platzierung der Online-Werbung wird nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden vorgenommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite.
Verschiebungen der Erscheinungsdaten der Online-Werbung aus technischen oder anderen nachvollziehbaren Gründen behält sich der Verlag vor.
9. Der Kunde kann Werbeaufträge für Online-Werbung nach Vertragsschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Der Verlag wird
unverzüglich nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online-Werbung beenden.
10. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer kürzerfristigen Stornierung ist der Verlag berechtigt,
folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Schaltungsbeginn 30 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung ab einer Woche vor Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der OnlineWerbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt.
11. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist eine kostenlose Stornierung bei Terminbuchungen nur bis spätestens zwei Wochen vor dem
Schaltungstermin möglich.
12. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Schaltungen, Anzeigentexte und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage oder deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder
Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, können vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht werden. Soweit Online-Werbung nicht offensichtlich
als Werbung erkennbar ist, kann der Verlag sie ebenfalls als solche kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen und/
oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
13. Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen bzw. für die rechtzeitige Lieferung der für die OnlineWerbung erforderlichen Materialien verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Kunde verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss
anzuliefern.
14. Sämtliche Leistungen des Verlages stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Kunden. Für audio- bzw. videoverlinkte Werbung (z. B. Banner, bei deren Anklicken sich ein Pop-Up-Fenster öffnet, in welchem
Audio- bzw. Videoinhalte wiedergegeben werden) ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder
anderen Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind.
15. Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten innerhalb eines
gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
16. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne
Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidlich, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax
an die Druckerei zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Kunden ausdrücklich angefordert
werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.
17. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von eventuellen
Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer per E-Mail übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass
der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen,
wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag ein Schaden entstanden ist.
18. Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an den Verlag übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Kunden
zurückgeschickt.
19. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen bzw. Werbemittel hat der Kunde nach Aufforderung durch den Verlag unverzüglich Ersatz zu leisten. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen bzw. für die Herstellung bestellter Werbemittel sowie für vom Kunden
gewünschte und von diesem wegen der technischen Qualität der gelieferten Druckunterlagen bzw. Werbemittel zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen bzw. Werbemitteln nicht
sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang bzw. bei der Schaltung deutlich, so stehen dem Kunden bei ungenügendem Abdruck
bzw. mangelhafter Schaltung keine Ansprüche zu.
5
20. Der Kunde versichert, dass er uneingeschränkter Inhaber aller für die Veröffentlichung und Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte an den
Werbemitteln ist. Er stellt den Verlag insofern von allen Ansprüchen Dritter frei und gewährt dem Verlag die zur Veröffentlichung der Werbemittel
erforderlichen Verwertungsrechte.
21. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen. Der Kunde sichert ferner zu, die
anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Bundes- und Teledienste Datenschutzgesetzes – einzuhalten und diese
Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies
oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten des Verlages gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde
ebenfalls zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) bzw.
des Rundfunkstaatsvertrages (RfStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.
22. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Abdruck einer
einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Auftrages (Wandlung).
23. Bei Mängeln der Online-Werbung leistet der Verlag nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
24. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Online-Werbung innerhalb einer Frist von drei Werktagen ab Lifeschaltung der Online-Werbung
schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
25. Im Übrigen haftet der Verlag nur, soweit ihm, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit Hauptleistungspflichten des Vertrages durch den Verlag verletzt werden.
26. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Verlages und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere bei Folgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen
Gewinns ausgeschlossen. Im Übrigen ist bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung des Verlages auf die vom Kunden zu
zahlende Vergütung begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.
27. Alle Ansprüche des Kunden gegen den Verlag wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online-Werbung verjähren ein Jahr nach Anspruchentstehung, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
28. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Druckunterlagenschluss oder innerhalb einer zwischen den Parteien
vereinbarten Frist mitgeteilt werden.
29. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung
zugrunde gelegt.
30. Falls der Kunde nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige über sandt. Die
Preise für die Werbemittel ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Bei Änderungen gelten die neuen Bedingungen bei Preissenkungen
auch für laufende Aufträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen. Soweit bei der OnlineWerbung die Vergütung auf TKP-Basis berechnet wird, informiert der Verlag den Kunden auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions,
der AdClicks sowie über die AdClick-Rate (Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions) der Webseiten, auf denen die Online-Werbung des Kunden
platziert ist bzw., soweit die Vergütung auf Pay-per-Click-Basis berechnet wird, über die Zahl der tatsächlichen Clicks.
31. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Vereinbarte oder eingeräumte
Nachlässe für die Schaltung mehrerer Werbemittel oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Menge und
des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Menge oder des zeitlichen Rahmens ist der Verlag berechtigt, den Nachlass anteilig
nach dem Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nachzuberechnen.
32. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bzw., falls der Kunde Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem
Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
33. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten
oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
34. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge aus Ziffernanzeigen
werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden vernichtet.
35. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des
Kunden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige
Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Nachweis muss vor Inanspruchnahme des Konzernrabatts erbracht werden. Konzernrabatte
bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verlages. Die Beendigung der Konzerngehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
36. Durch höhere Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen etc.) eintretende Leistungsverzögerungen sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der
Verlag kann nach Wegfall des Ereignisses Anzeigen in der nächst möglichen Ausgabe der Druckschrift und Online-Werbemittel unverzüglich
veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden insofern nicht zu.
37. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Das gilt auch
für Änderungen dieser Klausel.
38. Eine etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame
Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommen.
39. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in der Bundesrepublik Deutschland hat.
40. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
EmpfängerStruktur-Analyse
EmpfängerStruktur-Analyse
Media-Informationen 2015
1.1 Branchen/Wirtschaftszweige/Unternehmenstypen
WZ 2008
Code
Anteil der
ermittelten Empfänger
Empfängergruppen
(lt. Klassifikation der Wirtschaftszweige
2008)
%
Projektion ca.
43.21
Elektroinstallation
94
22.700
71.12.2
Ingenieurbüros für techn. Fachplanung
15
3.620
46
Elektrogroßhandel
5
1.200
46.14.9
Handelsvermittlung von elektrotech nischen und elektronischen Erzeugnissen
2
480
85.32.0
94.12.0
Berufsbildende weiterführende Schulen /
Berufsorganisationen
2
480
27
Herstellung von elektrotechnischen und
elektronischen Erzeugnissen
5
1.210
2.1 Tätigkeitsmerkmale
2.1.1 Position im Betrieb
Anteil der ermittelten Empfänger
%
Inhaber
Geschäftsführer
Werkstatt-/Abteilungsleiter
Meister
Kaufmännischer/sonstiger Angestellter
Rundungsdifferenz
tatsächlich verbreitete Inlandsauflage
Projektion (cirka)
66
10
4
3
17
15.960
2.420
965
725
4.110
100
24.180
10
24.190
Mehrfachnennung (100 % = Tatsächlich v erbreitete Inlandsauflage 24.190 Ex.)
1.2 Größe der Wirtschaftseinheit
Anteil der ermittelten Empfänger
%
1 – 9 Beschäftigte
10 – 19 Beschäftigte
20 – 49 Beschäftigte
50 und mehr Beschäftigte
Rundungsdifferenz
tatsächlich verbreitete Inlandsauflage
6
Projektion (cirka)
74
13
7
6
17.900
3.140
1.690
1.450
100
24.180
10
24.190
Kurzfassung der Erhebungsmethode
1. Methode: Empfänger-Struktur -Analyse durch telefonische Erhebung –
Stichprobenerhebung
2. Grundgesamtheit (tvA)
456 = 100,0 %
In der Untersuchung nicht erfasst
136 = 29,9 %
3. Stichprobe: 320 Netto-Interviews, 70,1% Ausschöpfung, Random-Auswahl
4. Zielperson der Untersuchung: Befragt wurde der hauptsächliche Empfänger im
Unternehmen.
5. Zeitraum der Untersuchung: Die telefonische Befragung erfolgte v on 14.06.2012 bis
10.07.2012.
6. Durchführung der Untersuchung: IFAK Institut
Zusatzinformationen IFAK COPYTEST 2012
Kompetenz
Heftnutzung
Anteil der Entscheider
%
Treffe alleine die Entscheidung
Treffe mit Kollegen die definitive Entscheidung
Spreche konkrete fachliche Empfehlungen aus
Bereite Entscheidung durch Analyse und
Bewertung vor
Gebe Anregungen
Beschaffe Informationsmaterial
Anteil der ermittelten Empfänger
Projektion (cirka)
59
40
36
14.270
9.670
8.700
31
41
46
7.490
9.910
11.120
Mehrfachnennung (100 % = Tatsächlich verbreitete Inlandsauflage 24.190 Ex.)
Umsatz
%
einmal gelesen/aufgeschlagen
zweimal gelesen/aufgeschlagen
dreimal gelesen/aufgeschlagen
viermal gelesen/aufgeschlagen
fünfmal und öfter gelesen/aufgeschlagen
Rundungsdifferenz
tatsächlich verbreitete Inlandsauflage
Mittelwert: 2 mal
%
Rundungsdifferenz
tatsächlich verbreitete Inlandsauflage
7
12.570
4.830
4.110
1.200
1.450
100
24.160
30
24.190
Zusatznutzung
Anteil des ermittelten Umsatzes
bis 50.000 Euro
bis 100.000 Euro
bis 250.000 Euro
bis 500.000 Euro
bis 1 Million Euro
1 Million und mehr
Keine Angabe
Projektion (cirka)
52
20
17
5
6
Anteil der ermittelten Empfänger
Projektion (cirka)
6
5
19
18
14
14
24
1.450
1.200
4.590
4.350
3.380
3.380
5.800
100
24.150
40
24.190
%
Nur ich
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
6 Personen und mehr
Rundungsdifferenz
tatsächlich verbreitete Inlandsauflage
Mittelwert: 3 Personen
Projektion (cirka)
25
31
22
12
5
5
6.040
7.490
5.320
2.900
1.200
1.200
100
24.150
40
24.190
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smarthouse zu
d?
an
H
Wie wird
konkret
auf Anzeigen
reagiert?
elektrobörse smarthouse-Bezieher sehen und erkennen Wachstumschancen
Frage: In welchen der folgenden Bereiche sehen Sie Wachstumschancen?
74%
Elektro-Installation
81%
Gebäudetechnik / Bus-Technologien (KNX, LON etc.)
50%
Antennentechnik / SAT-Empfang
74%
Sicherheits- und Alarmtechnik
65%
Blitz- und Überspannungsschutz
62%
Photovoltaik / Mikrowindkraftanlagen / Wärmepumpen
67%
Messen und Prüfen von Anlagen und Geräten
60%
Telekommunikation
71%
Netzwerktechnik
48%
Heizung / Lüftung / Klima
37%
Industrieelektronik
0%
9
Quelle:
Empfänger-Struktur-Analyse 2012,
IFAK Institut
62%
Technisches Licht
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
Themen / Termine
2015
Ausgabe
1
2
3
10
Termine
Themenschwerpunkte
ET: 28.01.2015
AS: 12.01.2015
DU: 16.01.2015
•
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•
•
•
•
Ausrüstung für Servicefahrzeuge
Baulicher Brandschutz
Beleuchtung im Zweckbau
Kabelkanäle und Leitungsführung
Multimediasysteme
Reiheneinbaugeräte & Schutzschalter
Verbindungstechnik / Stecker & Klemmen
Visualisierungssysteme
ET: 11.02.2015
AS: 26.01.2015
DU: 30.01.2015
•
•
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•
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•
•
•
•
•
Automatisierungstechnik
Breitbandtechnik
Elektromobilität
Gebäude-Installations- / –System-Technik
Heizung, Klima, Lüftung
Home-Security
Industrielle Installationstechnik
Industrielle Software
Industrie 4.0
Mess-, Prüf- und Sensortechnik
Netzwerktechnik
ET: 11.03.2015
AS: 23.02.2015
DU: 27.02.2015
•
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•
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•
Antriebs- und Automatisierungssysteme
Brand- und Explosionsschutz
Breitbandverteiltechnik
Elektroinstallation
Empfangsantennen
Energietechnik
Gebäudesystemtechnik
Heizung / Lüftung / Klima
Informations- / Kommunikationstechnik
Lichttechnik
Mess- und Prüftechnik
Netzwerktechnik
Photovoltaik / Solarsysteme
Sicherheits- und Überwachungssysteme
Messen & Kongresse
Newsletter
Dienstags
Freitags
eltec
14.-16.01.2015
Nürnberg
Messe-Newsletter
eltec
Dienstags
Freitags
Elektrotechnik
18.-20.02.2015
Dortmund
Messe-Newsletter
Elektrotechnik
Dienstags
Freitags
Eltefa
18.-20.03.2015
Stuttgart
Messe-Newsletter
Eltefa
Ausgabe
Termine
4
ET: 08.04.2015
AS: 19.03.2015
DU: 25.03.2015
5
ET: 06.05.2015
AS: 17.04.2015
DU: 24.04.2015
6
ET: 03.06.2015
AS: 15.05.2015
DU: 21.05.2015
Themenschwerpunkte
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Blitz- & Überspannungsschutz
Elektromobilität
Netzwerktechnik
Lichtmanagement
TK-Anlagen
Werkzeuge & Arbeitshilfen
Schalterprogramme und Steckdosen
Zutrittskontrollsysteme
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Digitale TV-Technik/SAT-IP
Elektroinstallation im Freien
Kabel & Leitungen
Software für die Branche (kaufmännisch)
Sonnenschutz
Tür- und Torantriebe
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Brand- & Rauchmelder
Datensicherheit von Funksystemen
Der Installateur als Energiehandwerker
Türkommunikation
Smart Grid
Zählerplätze und Verteiler
Kurzfristige Änderungen vorbehalten
ET - Erscheinungstermin; AS - Anzeigenschluss; DU - Druckunterlagenschluss
11
Messen & Kongresse
Newsletter
Dienstags
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Hannover Messe
13.-17.04.2015
Hannover
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Hannover Messe
Dienstags
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10.-12.06.2015
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09.-11.06.2015
Köln
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Intersolar
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ANGACOM
Themen / Termine
2015
Ausgabe
SH
1
7
8
9
10
12
Termine
ET: 08.07.2015
AS: 22.06.2015
DU: 26.06.2015
ET: 26.08.2015
AS: 10.08.2015
DU: 14.08.2015
ET: 23.09.2015
AS: 07.09.2015
DU: 11.09.2015
ET: 21.10.2015
AS: 05.10.2015
DU: 09.10.2015
Themenschwerpunkte
Messen & Kongresse
Newsletter
Dienstags
Freitags
BUS GUIDE 1
Organ des KNX-Professionals Deutschland e.V.
Praxis und Technik der auf dem Markt verfügbaren Gebäude-Bus-Systeme
• KNX, LON, LCN, e-net, Bluetooth, enocean, DigitalStrom, Zigbee
und sonstige proprietäre Systeme.
•
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•
Consumer Electronic im smarthome
Digitale TV-Technik/SAT-IP
Funksysteme
Netzwerktechnik
Reiheneinbaugeräte & Schutzschalter
Software für die Branche (technisch)
Videoüberwachung
Dienstags
Freitags
IFA
04.-09.09.2015
Berlin
•
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•
Design-Kabelkanäle & -Raumsäulen
Design-Schalter
Elektromobilität
Fußboden- & Freiflächenheizung
Mess- & Prüftechnik
Präsenzmelder
eCarTec
20.-22.10.2015
München
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•
Antriebstechnik
Automatisierungstechnik
Beleuchtung
Breitbandverteiltechnik
Energietechnik
Gebäudeinstallations- / System-Technik
Heizung, Klima, Lüftung
Mess- und Prüfgeräte
Schutz- und Sicherheitstechnik
Sende- und Empfangstechnik
Trafos
Messe-Newsletter
IFA
Dienstags
Freitags
Messe-Newsletter
eCarTec
Dienstags
Freitags
Efa
28.-30.10.2015
Leipzig
Messe-Newsletter
Efa
Ausgabe
SH
2
11
12
Termine
Themenschwerpunkte
Messen & Kongresse
ET: 04.11.2015
AS: 19.10.2015
DU: 23.10.2015
BUS GUIDE 2
Organ des KNX-Professionals Deutschland e.V.
Praxis und Technik der auf dem Markt verfügbaren Gebäude-Bus-Systeme
• KNX, LON, LCN, e-net, Bluetooth, enocean, DigitalStrom, Zigbee
und sonstige proprietäre Systeme.
SPS IPC Drives
24.-26.11.2015
Nürnberg
ET: 18.11.2015
AS: 02.11.2015
DU: 06.11.2015
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•
Automatisierungstechnik
Elektromobilität
Home Security
Industrielle Installationstechnik
Industrie 4.0
Industrielle Software
Kabelkanäle & Leitungsführung
Mess-, Prüf- und Sensortechnik
Not- & Sicherheitsbeleuchtung
Türkommunikation
•
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•
Der Elektroinstallateur als Energiehandwerker
Elektroinstallation für Senioren
Energieeffiziente Beleuchtung & Leuchtmittel
Gebäudeautomation
Smart Grid
Zeitschalttechnik & Sensorik
ET: 09.12.2015
AS: 23.11.2015
DU: 27.11.2015
• Produkte des Jahres 2016
Kurzfristige Änderungen vorbehalten
ET - Erscheinungstermin; AS - Anzeigenschluss; DU - Druckunterlagenschluss
13
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SPS IPC Drives
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SPS IPC Drives
24.-26.11.2015
Nürnberg
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SPS IPC Drives
Dienstags
Freitags
Preise 2015
Formate
P
Fachzeitschrift
Anzeigenpreisliste Nr. 10, gültig ab 01.01.2015
2 Zuschläge
Platzierung
1 Anzeigenpreise und Formate (Preise in Euro, Zuschläge rabattierbar)
Format
Grundpreise
s/w
Preise
2-farbig
Preise
3-farbig
Preise
4-farbig
1/1 Seite
4.680,-
5.460,-
6.200,-
6.930,-
3/4 Seite hoch
3/4 Seite quer
3.520,-
4.290,-
5.030,-
5.760,-
Farbe
Genannte Preise gelten für Euroskala
Farbe wird über Farbzuschlag berechnet, der rabattierbar ist.
Format
Zuschläge für Anschnitt und Bunddurchdruck werden 2014 nicht erhoben.
3 Rabatte
Abnahme innerhalb 12 Monaten (Insertionsjahr):
Malstaffel Mengenstaffel
ab 3 Anzeigen 5 %
ab 6 Anzeigen 10 %
ab 9 Anzeigen 15 %
ab 12 Anzeigen 20 %
ab 3 Seiten 10 %
ab 6 Seiten 15 %
ab 9 Seiten 20 %
ab 12 Seiten 25 %
A5 (Juniorpage)
2.620,-
3.170,-
3.640,-
4.070,-
1/2 Seite hoch
1/2 Seite quer
2.340,-
2.830,-
3.290,-
3.740,-
1/3 Seite hoch
1/3 Seite quer
1.560,-
2.050,-
2.510,-
2.960,-
1/4 Seite hoch
1/4 Seite quer
1/4 Seite 2-spaltig
1.170,-
1.530,-
1.850,-
2.160,-
5 Sonderwerbeformen
Weitere Informationen und Preise siehe Seite 16
1/8 Seite 2-spaltig
1/8 Seite hoch
1/8 Seite quer
585,-
820,-
1.050,-
1.270,-
1/16 Seite hoch
1/16 Seite quer
300,-
–
6 Kontakt Beratung / Buchung
Beratung / Buchung:
Tiffany Dinges, [email protected], Tel.: +49 89 25556-1363
–
–
290,7.320,-
Titel
(nicht rabattfähig)
2. und 3. Umschlagseite
7.480,-
4. Umschlagseite
Millimeterpreis, 1-spaltig
Einhefter bzw. Gesamtbeilagen werden unabhängig vom
Umfang als eine Seite auf die Mengenstaffel angerechnet.
4 Rubriken
Logodarstellung in der Marktübersicht
7.640,4,60
Alle Preise zzgl. MwSt.
Weitere Formate auf Anfrage. tvA: 24.901 Exemplare
14
2. und 3. Umschlagseite
€ 7.480,4. Umschlagseite
€ 7.640,Auf gewünschte und vom Verlag bestätigte Platzierungen
berechnen wir einen Zuschlag von 10 % des Grundpreises
(mindestens aber 200,- €).
5,70
6,50
7,30
Stellenangebote/-gesuche = 50 % Rabatt
Digitale Datenanlieferung:
Nelli Schulz, [email protected], Tel: +49 89 25556-1483
7 Zahlungsbedingungen / Bankverbindung
HypoVereinsbank München
BLZ 700 202 70
Konto 35 704 981
UST-Ident: DE 811 190 616
IBAN DE37 7002 0270 0035 7049 81
SWIFT-Code: HYVEDEMMXXX
Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto oder 21 Tage netto.
Bei Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto.
Media-Informationen 2015
Formate
Beispiele für Anzeigengrößen
2/1 über Bund mit Anschnitt
Breite x Höhe
420 x 297 mm u
394 x 260 mm
2 x 1/2 über Bund
Breite x Höhe
420 x 143 mm u
394 x 128 mm
Junior Page
Breite x Höhe
135 x 190 mm
1/2 Seite quer
Breite x Höhe
210 x 143 mm u
185 x 128 mm
1/6 Seite quer
Breite x Höhe
210 x 63 mm u
185 x 43 mm
15
mit Anschnitt
Breite x Höhe
147 x 210 mm u
1/6 Seite hoch
Breite x Höhe
72 x 143 mm u
60 x 128 mm
1/8 Seite
Breite x Höhe
102 x 82 mm u
90 x 62 mm
1/2 Seite hoch
Breite x Höhe
102 x 297 mm u
90 x 260 mm
1/8 Seite hoch
Breite x Höhe
54 x 143 mm u
42 x 128 mm
1/8 Seite quer
Breite x Höhe
210 x 51 mm u
185 x 31 mm
1/1 Seite
Breite x Höhe
210 x 297 mm u
185 x 260 mm
3/4 Seite quer
Breite x Höhe
210 x 215 mm u
185 x 195 mm
3/4 Seite hoch
Breite x Höhe
148 x 297 mm u
136 x 260 mm
1/3 Seite quer
1/3 Seite hoch
Breite x Höhe
Breite x Höhe
210 x 110 mm u
72 x 297 mm u
185 x 90 mm
60 x 260 mm
1/4 Seite
Breite x Höhe
102 x 143 mm u
90 x 128 mm
1/4 Seite quer
Breite x Höhe
210 x 82 mm u
185 x 62 mm
1/4 Seite hoch
Breite x Höhe
54 x 297 mm u
42 x 260 mm
u mit Anschnitt: Beschnittzugabe min. 4 mm an den offenen Seiten
Sonderwerbeformen/
Sonderhefte
Titelbild
Format: Spezifikationen auf Anfrage
Preis: € 7.320,nicht rabattfähig
Banderole
Format: 624 x 100 mm
mit 4 mm Beschnitt:
632 x 108 mm
Preis: € 17.500,-
Flappe
Format Vorderseite:
105 x 297 mm
Format Innenseite:
105 x 238 mm
Advertorial
Format: 210 x 297 mm
mit 4 mm Beschnitt:
218 x 305 mm
Preis: € 6.930,-
Preis: € 9.400,-
16
Media-Informationen 2015
Sonderhefte
s
Das Sonderheft elektrobörse smarthouse
bus-guide behandelt alle Themen der auf
dem Markt verfügbaren Bussysteme KNX,
LON, LCN und der sonstigen proprietären
Systeme. Er zeigt Systemintegratoren die
Möglichkeiten moderner Bussysteme in der
Gebäudesystemtechnik auf.
In Form von praxisnahen Fachbeiträgen und
Produktvorstellungen bietet der bus-guide
somit eine wertvolle Informationsquelle
für die berufliche Praxis auf dem Weg zum
„intelligenten Gebäude“. Der bus-guide
ist offizielles Organ der KNX-ProfessionalsDeutschland e. V..
17
Im Sonderheft elektrobörse smarthouse
regenerative energien dreht sich sechsmal
im Jahr alles um Energiegewinnung aus
erneuerbaren Quellen. Dabei stehen Photovoltaik, Wechselrichter und Wärmepumpen
im thematischen Fokus. regenerative
energien berichtet zudem über intelligente
Energiemanagement-Systeme und -Komponenten, Energiespeicherlösungen und bietet
dem Solarteur aus dem Elektrohandwerk
umfassende und hilfreiche Praxisinformationen für seine tägliche Arbeit.
Erstmalig erschien 2014 das neue
Sonderheft elektrobörse smarthouse
mess- & prüfgeräte. Mess- und Prüfgeräte
sind eines der wichtigsten Arbeitsmittel eines
Elektrofachhandwerkers. Angefangen vom
»Phasenprüfer« bis hin zum Netzwerktester
sind diese Helfer nicht nur für die Fehlersuche unabdingbar, vielmehr schützen diese
vor unnötigen Unfällen.
Die Beleuchtungstechnik unterliegt einem
starken Wandel, die LED findet immer mehr Einsatzorte und ersetzt die mittlerweile verbotenen
Glühlampen.
Das neue Sonderheft elektrobörse smarthouse
licht beleuchtet die signifikanten Unterschiede
der einzelnen Lichtquellen.
In aktuellen Fachbeiträgen vermitteln wir praxisnah Fachwissen für den Einsatz von LEDs.
elektrobörse smarthouse behandelt in dem
Sonderheft mess- & prüfgeräte sämtliche
auf dem Markt verfügbaren Messverfahren.
In praxisnahen Fachbeiträgen zeigen wir die
optimale Nutzung dieser Testgeräte
und stellen zudem die
neuesten am Markt
erhältlichen Produkte vor.
Angefangen bei den veränderten Planungsanforderungen, bis hin zu den Neuheiten der
Leuchten – das Sonderheft licht schafft Orientierung für das Elektrofachhandwerk.
elektroboerse-smarthouse.de
Mediaporträt, Bannerwerbung
Media-Informationen 2015
Mediaporträt
www.elektroboerse-smarthouse.de
Status:
Webdienst für das Elektrofachhandwerk
www.elektroboerse-smarthouse.de ist der IVW-Online-geprüfte Webdienst für die
Entscheider im Elektrofachhandwerk. Er berichtet tagesaktuell über Entwicklungen,
Strömungen und Trends der gesamten Branche und bietet somit maßgeschneidert auf
seine Zielgruppe wertvolle Praxisinformationen für den beruflichen Alltag. Analog zu
der Fachzeitschrift elektrobörse smarthouse, den Sonderheften bus-guide, regenerative
energien, licht und mess-& prüfgeräte richtet sich das Angebot von
www.elektroboerse-smarthouse.de an Elektroinstallateure, Systemintegratoren und
Solarteure.
Web-Adresse (URL):
www.elektroboerse-smarthouse.de
Betreiber:
WEKA FACHMEDIEN GmbH
elektrobörse smarthouse
Anschrift:
Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar
Telefon: +49 89 25556-1385
Fax: +49 89 25556-1670
E-Mail: [email protected]
Technologische Fortschritte, die steigenden Bedürfnisse des Marktes und allen voran
die Energiewende bedeuten für das Elektrofachhandwerk einen Wandel, Herausforderungen und immense Potenziale gleichermaßen. Dieser Entwicklung trägt
www.elektroboerse-smarthouse.de Rechnung – mit fundierten Informationen, einer
kompetenten Berichterstattung und Produktneuheiten aus den Bereichen Gebäudetechnik, Elektroinstallation, technisches Licht, Gebäudeautomation sowie erneuerbare
Energien.
Redaktion:
Peter Wintermayr
[email protected]
Media:
Peter Eberhard, Verlagsleiter
[email protected]
www.elektroboerse-smarthouse.de bietet Werbetreibenden eine zielgenaue Kommunikationsplattform u.a. durch Bannerwerbung und Sponsoring, Newsletter-Werbung sowie
Terminankündigungen, Webcasts und Whitepaper, die Anbietern aus der Elektro-Industrie eine Steigerung ihres Kommunikationserfolgs bescheren.
Rubriken:
Jobs, Bilder, Videos, Lexikon, Anbieterkompass,
Stellenmarkt, Termine, Shop, Newsletter, Media
Themenbereiche:
Betriebsausstattung – Betriebsführung – Elektroinstallation –
Gebäudeautomation – Gebäudetechnik – Licht – Photovoltaik
Pamela Schröder
[email protected]
Online
geprüft
18
Bannerwerbung
Media-Informationen 2015
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2. Position € 80,- / 1.000 Ad Impressions
(160 x 600 Pixel, max. 100 KB),
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Floating Wide Skyscraper
€ 270,- / 1.000 Ad Impressions
(160 x 600 Pixel, max. 100 KB)
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€ 380,- / 1.000 Ad Impressions
(960 x 250 Pixel, max. 100 KB)
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€ 210,- / 1.000 Ad Impressions
(100 x 100 Pixel bzw. 500 x 500 Pixel, max. 100 KB),
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€ 160,- / 1.000 Ad Impressions
(958 x 30 Pixel, max. 100 KB),
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Sonderplatzierung für alle möglichen Werbeformen unter oder
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Skyscraper
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(160 x 600 Pixel, max. 60 KB),
Dateiformat: GIF, JPEG, HTML
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(max. 3 Textanzeigen pro
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€ 500,Überschrift plus zwei Zeilen. Pro
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Logo: 67 x 62 Pixel, max. 60 KB
Dateiformat: GIF, JPEG, TIF, EPS
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3 Textanzeigen (exklusiv)
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Die elektroboerse-smarthouse.de-Redaktion behält sich das Recht vor, die Beiträge
nach Absprache mit dem Kunden zu überarbeiten.
Technische Spezifikationen unter www.elektroboerse-smarthouse.de/media/showroom
21
Redaktionelle Leistungen:
1 Produktmeldung
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Änderungen vorbehalten
22
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Montagesysteme
Wechselrichter
Mess- und Prüftechnik (Alle)
Netzsysteme
Betrieb (Alle)
Normen und Kommentare
Betriebsführung
Schalter und Steckdosen
Hard-/Software
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Webcast
Veröffentlichen Sie Ihr eigenes Video als Webcast!
• Veröffentlichung Ihres Webcasts im Video-Channel
auf elektroboerse-smarthouse.de
• Bewerbung Ihres Webcasts in zwei Newslettern
von elektroboerse-smarthouse.de
Preis: € 1.750,- (einmalig)
Webcast-Produktion:
• Telefonisches Briefing
• max. 4 Std. Drehzeit mit einem Kameramann
und einem Redakteur
• Postproduktion bis Kundenabnahme für Film
mit ca. fünf Minuten Länge
• inkl. Kamera und Ton für Webqualität
• Reisekosten: bis 50 km kostenfrei,
ab 50 km 30 Cent pro km
Preis:
ab € 2.490,(nicht rabattfähig)
TV-Qualität: zzgl. € 1.500,-
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Werbeformen / Preise 2015
Media-Informationen 2015
Video, Messe-Video, Werbung in Bilderstrecken
Nutzen Sie die Mediathek von elektroboerse-smarthouse.de als Plattform für Ihre Werbung.
elektroboerse-smarthouse.de-Messeclip
Halten Sie Ihren Messeauftritt in Bild und Ton fest und präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem kurzen, professionell erstellten Clip in Webqualität.
• Intersolar
• electronica
• SPS IPC Drives
• light+building
• belektro
• get nord
• IFA
• Hannover Messe
• weitere Messen auf Anfrage
Leistungen:
• Dreh eines ca. zwei Minuten langen Clips auf
Ihrem Messestand
• Postproduktion und Schnitt des Clips
• Platzierung des Clips in der
elektroboerse-smarthouse.de- Mediathek
• Volle Nutzungsrechte für den Auftraggeber
Preis: € 1.200,(nicht rabattfähig)
Werbung in Bildergalerien
Preis auf Anfrage
Pre-Roll
Ihr Werbeclip wird vor dem Start des eigentlichen Videos eingeblendet
Maximale Länge: 10 Sekunden
Preis: € 890,- pro Rubrik und Monat
Kosten für die Erstellung eines Clips (statische Bilder/Logo + gesprochener Text):
€ 490,- (nicht rabattfähig)
Overlay
Ein statischer Banner wird während des laufenden Videos angezeigt
Größe: 468 x 60 Pixel
Preis: € 1.100,- pro Rubrik und Monat
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Werbeformen / Preise 2015
elektroboerse-smarthouse.de
Webinar, Whitepaper
Media-Informationen 2015
Werbeformen / Preise 2015
Webinar
Vermitteln Sie spezifisches Know-how und beziehen Sie Ihre Kunden
aktiv und live in das Geschehen mit ein. Ihr Publikum kann Ihnen via
Chat Zwischenfragen stellen. Unterstreichen Sie mit einer dynamischen und interaktiven Präsentation den Nutzen Ihrer Produkte und
zugleich die Kompetenz Ihres Unternehmens.
Leistungen:
• Vorankündigung des Webinars in zwei Newslettern von
elektroboerse-smarthouse.de
• Ankündigung in einer Rubrik für insgesamt einen Monat
• Ein Customized-Newsletter an
elektroboerse-smarthouse.de-User
• Teilnehmer-Registrierung
• Einweisung Ihres Referenten und technische
Durchführung
• Eine Live-Ausstrahlung inkl. Moderation
• Inklusive maximal 50 Leads. Jeder weitere Lead: € 19,• Im Anschluss ist das Webinar als registrierungspflichtiges
On-Demand-Webcast zum Download weiterhin
verfügbar
Preis: € 3.990,nicht rabattfähig
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neratio
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Lead G
Media-Informationen 2015
Whitepaper
Präsentieren Sie Ihr Whitepaper im redaktionellen Umfeld von
elektroboerse-smarthouse.de und generieren Sie hochwertige Leads!
Das Einstellen Ihres Whitepapers ist kostenfrei. Sie entscheiden selbst,
ob Sie die generierten Leads kaufen möchten!
Leistungen und technische Spezifikationen:
• Infobox zur Ankündigung des Whitepapers
• Präsentation des Whitepapers inklusive Ihres
Firmenlogos im Downloadbereich
• Format Whitepaper: .pdf, .doc, .xls, .ppt
• Firmen-URL (Verlinkung zur Website)
• Infoseite: Überschrift, Teaser und kurzer
Beschreibungstext
• Format Firmenlogo: .jpg, .tif, .gif, .eps
• Veröffentlichung kostenlos
• auf Wunsch Leads erhältlich € 19,-/Lead
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ion
enerat
Lead G
Werbeformen / Preise 2015
elektroboerse-smarthouse.de
Microsite, Sonderwerbeformen
Media-Informationen 2015
Werbeformen / Preise 2015
Microsite
Mit der Microsite erhalten Sie Ihre eigene Internetpräsenz auf
www.elektroboerse-smarthouse.de.
Präsentieren Sie Ihre Produktmeldungen, Fachartikel und Videos
auf Ihrer selbstgestalteten Site und profitieren Sie von der hohen
Reichweite von elektroboerse-smarthouse.de.
Leistungen:
• Pro Woche mindestens eine News, Produktmeldung, Fachartikel oder Video im
elektroboerse-smarthouse.de-Newsletter mit Verlinkung auf die Microsite
• Infobox nutzbar für Seminare, Stellengesuche, Bilderstrecken, etc.
• Freie Verfügbarkeit von Bannern auf der Microsite
• Kostenfreies Whitepaper
• Verweis auf Microsite in einer Rubrik von elektroboerse-smarthouse.de nach Wahl
• Es können im Monat max. 12 Meldungen gesendet werden.
• Monatliches Reporting
Gestaltung:
• Freie inhaltliche Gestaltung der Microsite ist möglich
• Optische Anpassung der Microsite an elektroboerse-smarthouse.de
(inkl. Navigation)
• Kennzeichnung der Microsite (Sponsor-Infocorner)
• Platzierung eines Impressums mit Verantwortlichkeiten in der Infobox
• Es wird empfohlen, sich nach der Struktur von elektroboerse-smarthouse.de
zu richten:
max. 5 News sichtbar
max. 5 Produktmeldungen sichtbar
max. 5 Fachartikel sichtbar
max. 5 Videos sichtbar
(Insgesamt sind max. 20 Beiträge sichtbar)
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Buchung und Datenanlieferung:
• Buchungen: Spätestens 4 Wochen vor Start
• Anlieferung sämtlicher Daten bis spätestens 2 Wochen vor Start
• Abmessung von Bildern: Mindestens 150 px x150 px
• Anlieferung von Videos bevorzugt im flv-Format (Breite 420 px),
Videos werden von WEKA FACHMEDIEN gehostet
Preis: € 4.950.- / Monat
Mindestlaufzeit: 2 Monate
Media-Informationen 2015
Werbeformen / weitere Angebote
Sonderwerbeformen: Frage der Woche, Marktforschung, Termine, Leserboard
Expertenpanel:
Frage der Woche
Exklusives Markforschungs-Tool,
komplett mit Auswertung der
Umfrage.
Platzierung in der Infobox für
eine Woche in einer Rubrik nach
Wahl (1 Frage, max. 5 Antworten
multiple choice) Sponsor sichtbar
(powered by… )
Neutrale Ankündigung im
Newsletter
€ 990,-/Woche
(nicht rabattfähig)
Leserboard
Sichern Sie sich die Aufmerksamkeit Ihrer Kunden und
platzieren Sie Ihre Informationen oder Anzeige direkt
auf den Seiten von elektroboerse-smarthouse.de.
Das elektroboerse-smarthouse.de-Leserboard ist in die
Infobox integriert.
Dabei sorgt die contentnahe Platzierung für eine hohe
Kommunikationsleistung.
Hier könnte Ihr
Logo stehen
Nutzen Sie das elektroboerse-smarthouse.de-Leserboard auch für Ihre Crossmedia-Kampagne!
Marktforschung
Pop-up mit 5 Fragen, verbunden
mit einem Gewinnspiel
Platzierung auf einer Seite nach
Wahl, für 7 Tage Hosting und
Leads von WEKA FACHMEDIEN
€ 1.700,-/Woche
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Durch den Mouse-Over-Effekt wird zunächst ein
Pop-up-Bild mit Ihren Informationen (z.B. Anzeige)
dargestellt, um von dort mit einem Klick auf eine von
Ihnen definierte URL zu verweisen.
Platzieren Sie beispielsweise Ihre Printanzeige ohne
zusätzlichen Aufwand auch online.
€ 1.900,- pro Monat
(nicht rabattfähig)
Rabattstaffel
Hier könnte Ihre
Anzeige stehen
Bruttoumsatz pro Jahr bei allen Werbeformen
auf elektroboerse-smarthouse.de
Rabatt
Termineinträge
ab
2.000 Euro
elektroboerse-smarthouse.de/
home/termine
1 Termineintrag + Logo + ein
zusätzlicher Eintrag im Newsletter
Logo: 150 x 50 Pixel; GIF, JPEG,
TIF, EPS
€ 390,-/Monat
(nicht rabattfähig)
ab
5.000 Euro
8%
ab
10.000 Euro
10 %
ab
25.000 Euro
15 %
ab
50.000 Euro
18 %
ab
75.000 Euro
20 %
ab
100.000 Euro
22 %
ab
150.000 Euro
25 %
ab
200.000 Euro
27 %
3%
Ihre Ansprechpartner
Redaktion
Peter Wintermayr
Chefredaktion (V.i.S.d.P.)
Telefon +49 89 25556-1310
[email protected]
Pamela Schröder
Redaktion
Telefon +49 89 25556-1391
Fax
+49 89 25556-1670
[email protected]
Service
Tanja Lewin
Sales Manager Events
Telefon +49 89 25556-1393
Fax
+49 89 25556-0393
[email protected]
Rosi Böhm
Assistenz
Telefon +49 89 25556-1307
Fax
+49 89 25556-1670
[email protected]
Nelli Schulz
Disposition Printanzeigen,
Bannerwerbung
Telefon +49 89 25556-1483
[email protected]
Petra Otte
Newsletter-Werbemittel
Telefon +49 89 25556-1479
[email protected]
Lydia Sattelberger
Database Management
Telefon +49 89 25556-1303
[email protected]
ARK
R IE R E -M
E N K A R 63
A N Z E IG
6-13
T
se.de
smarthou
9 89 2555
oboerseHotline +4
n@elektr
ge
ei
nz
stellena
Mediaberatung
Verlagsleitung
Tiffany Dinges
PLZ 3, 4, 5, 6, International
Telefon +49 89 25556-1363
[email protected]
2
Uschi Wittmann
Database Management
Telefon +49 89 25556-1847
[email protected]
Janette Mirkovic
PLZ 7, 87-89, A, CH
Telefon +49 89 25556-1343
[email protected]
Andreas Zepf
PLZ 0, 1, 2, 80-86, 9
Telefon +49 89 25556-1364
[email protected]
Peter Eberhard
Verlagsleiter
Telefon +49 89 25556-1385
[email protected]
Richard-Reitzner-Allee 2 · 85540 Haar · Telefon +49 89 25556-1385 · Fax +49 89 25556-1670 · [email protected]
Partner-Webseiten,
Technische Daten
Media-Informationen 2015
Werbeformen / Preise 2015
Kompetenz unter einem Dach – die Elektro-/Elektronik-Medienmarken der WEKA FACHMEDIEN GmbH
Starke Partner für Ihren Mediamix
elektrobörse handel:
energie-und-technik.de
elektroniknet.de
computer-und-automation.de
Auf elektroboerse-handel.de finden
Fachhändler und -organisationen
alles rund um Elektrogroß- und
-kleingeräte, Lichttechnik und
Energieeffizienz sowie entscheidende
Tipps zur erfolgreichen Platzierung
am PoS.
energie-und-technik.de ist das
Medium für Energieeffizienz und
intelligente Energieversorgung.
energie-und-technik.de berichtet
über neue Konzepte und
Geschäftsmodelle rund um die
Energieerzeugung und -verteilung
bis hin zur effizienten Nutzung der
Energie.
elektroniknet.de berichtet rund um
die Uhr über alle wichtigen Trends,
Produkte und UnternehmensNews aus der ElektronikWelt. elektroniknet.de ist die
unangefochtene Nummer eins
unter den IVW-Online-geprüften
Webdiensten für professionelle
Elektronik.
Zielgruppe: Technisches und
kaufmännischen Management,
Entwickler und Unternehmensleitung
sowie Energieverantwortliche und
Einkäufer
Zielgruppe: Elektronik-Entscheider
aus Entwicklung, Einkauf und
Management
www.computer-automation.de
berichtet rund um die Uhr aktuell
über die Themen der gesamten
Automatisierungs-Pyramide in der
Fertigungs- und Prozessindustrie.
Das Informationsspektrum
erstreckt sich von der überlagerten
Produktionsebene über die
Steuerungsebene bis hin zu Sensoren
und Aktoren der Feldebene.
Zielgruppe: Elektrogroß- und
-einzelhandel, Küchenstudios,
relevante Fachverbände und
Kooperationen
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Zielgruppe: Entscheider,
Einkäufer und Entwickler in der
Automatisierung
Sie haben Fragen? Die Mediaexperten der elektrobörse smarthouse beraten Sie gerne.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Werbung der WEKA FACHMEDIEN GmbH (Stand: August 2014)
1. „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in den Zeitschriften des Verlages zum Zwecke der Verbreitung und über die Schaltung
von Online-Werbung auf den Webseiten des Verlages. Diese Bedingungen gelten auch für Aufträge über Fremdbeilagen in den vom Verlag
herausgegebenen Zeitschriften. Von der Online-Werbung umfasst sind Werbebanner, Pop-Ups, Special-Interest- und Keyword- Platzierungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
3. Der Verlag ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Er wird seine Kunden indes rechtzeitig, spätestens einen Monat
vorher, über die Änderung unterrichten. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung
für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen und bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchstrichterlichen Rechtsprechung,
wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so
anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht.
4. Der Auftrag kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
5. Wenn eine Werbeagentur Werbeaufträge für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich
benannt werden und die Auftragserteilung an die Werbeagentur schriftlich nachweisen.
6. Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsgebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weiter gegeben
werden.
7. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschriften besteht kein
Anspruch. Dem Verlag steht es frei, die Schaltung einer Anzeige an geeigneter Stelle vorzunehmen, es sei denn, die Schaltung wurde für eine
bestimmte Nummer, in einer bestimmten Ausgabe oder für einen bestimmten Platz der betreffenden Zeitschrift vereinbart.
Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Zuleitung der Druckunterlagen. Ist der Auftrag in der bestimmten Nummer, der betreffenden Ausgabe
oder an dem bestimmten Platz der Zeitschrift nicht auszuführen, ist der Verlag berechtigt, die Schaltung in einer anderen Nummer an geeigneter
Stelle vorzunehmen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8. Eine Platzierung der Online-Werbung wird nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden vorgenommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite.
Verschiebungen der Erscheinungsdaten der Online-Werbung aus technischen oder anderen nachvollziehbaren Gründen behält sich der Verlag vor.
9. Der Kunde kann Werbeaufträge für Online-Werbung nach Vertragsschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Der Verlag wird
unverzüglich nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online-Werbung beenden.
10. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer kürzerfristigen Stornierung ist der Verlag berechtigt,
folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Schaltungsbeginn 30 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung ab einer Woche vor Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der OnlineWerbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt.
11. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist eine kostenlose Stornierung bei Terminbuchungen nur bis spätestens zwei Wochen vor dem
Schaltungstermin möglich.
12. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Schaltungen, Anzeigentexte und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage oder deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder
Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, können vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht werden. Soweit Online-Werbung nicht offensichtlich
als Werbung erkennbar ist, kann der Verlag sie ebenfalls als solche kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen und/
oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
13. Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen bzw. für die rechtzeitige Lieferung der für die OnlineWerbung erforderlichen Materialien verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Kunde verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss
anzuliefern.
14. Sämtliche Leistungen des Verlages stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Kunden. Für audio- bzw. videoverlinkte Werbung (z. B. Banner, bei deren Anklicken sich ein Pop-Up-Fenster öffnet, in welchem
Audio- bzw. Videoinhalte wiedergegeben werden) ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder
anderen Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind.
15. Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten innerhalb eines
gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
16. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne
Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidlich, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax
an die Druckerei zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Kunden ausdrücklich angefordert
werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.
17. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von eventuellen
Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer per E-Mail übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass
der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen,
wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag ein Schaden entstanden ist.
18. Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an den Verlag übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Kunden
zurückgeschickt.
19. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen bzw. Werbemittel hat der Kunde nach Aufforderung durch den Verlag unverzüglich Ersatz zu leisten. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen bzw. für die Herstellung bestellter Werbemittel sowie für vom Kunden
gewünschte und von diesem wegen der technischen Qualität der gelieferten Druckunterlagen bzw. Werbemittel zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen bzw. Werbemitteln nicht
sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang bzw. bei der Schaltung deutlich, so stehen dem Kunden bei ungenügendem Abdruck
bzw. mangelhafter Schaltung keine Ansprüche zu.
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20. Der Kunde versichert, dass er uneingeschränkter Inhaber aller für die Veröffentlichung und Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte an den
Werbemitteln ist. Er stellt den Verlag insofern von allen Ansprüchen Dritter frei und gewährt dem Verlag die zur Veröffentlichung der Werbemittel
erforderlichen Verwertungsrechte.
21. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen. Der Kunde sichert ferner zu, die
anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Bundes- und Teledienste Datenschutzgesetzes – einzuhalten und diese
Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies
oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten des Verlages gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde
ebenfalls zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) bzw.
des Rundfunkstaatsvertrages (RfStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.
22. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Abdruck einer
einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Auftrages (Wandlung).
23. Bei Mängeln der Online-Werbung leistet der Verlag nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
24. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Online-Werbung innerhalb einer Frist von drei Werktagen ab Lifeschaltung der Online-Werbung
schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
25. Im Übrigen haftet der Verlag nur, soweit ihm, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit Hauptleistungspflichten des Vertrages durch den Verlag verletzt werden.
26. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Verlages und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere bei Folgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen
Gewinns ausgeschlossen. Im Übrigen ist bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung des Verlages auf die vom Kunden zu
zahlende Vergütung begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.
27. Alle Ansprüche des Kunden gegen den Verlag wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online-Werbung verjähren ein Jahr nach Anspruchentstehung, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
28. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Druckunterlagenschluss oder innerhalb einer zwischen den Parteien
vereinbarten Frist mitgeteilt werden.
29. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung
zugrunde gelegt.
30. Falls der Kunde nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige über sandt. Die
Preise für die Werbemittel ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Bei Änderungen gelten die neuen Bedingungen bei Preissenkungen
auch für laufende Aufträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen. Soweit bei der OnlineWerbung die Vergütung auf TKP-Basis berechnet wird, informiert der Verlag den Kunden auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions,
der AdClicks sowie über die AdClick-Rate (Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions) der Webseiten, auf denen die Online-Werbung des Kunden
platziert ist bzw., soweit die Vergütung auf Pay-per-Click-Basis berechnet wird, über die Zahl der tatsächlichen Clicks.
31. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Vereinbarte oder eingeräumte
Nachlässe für die Schaltung mehrerer Werbemittel oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Menge und
des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Menge oder des zeitlichen Rahmens ist der Verlag berechtigt, den Nachlass anteilig
nach dem Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nachzuberechnen.
32. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bzw., falls der Kunde Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem
Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
33. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten
oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
34. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge aus Ziffernanzeigen
werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden vernichtet.
35. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des
Kunden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige
Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Nachweis muss vor Inanspruchnahme des Konzernrabatts erbracht werden. Konzernrabatte
bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verlages. Die Beendigung der Konzerngehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
36. Durch höhere Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen etc.) eintretende Leistungsverzögerungen sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der
Verlag kann nach Wegfall des Ereignisses Anzeigen in der nächst möglichen Ausgabe der Druckschrift und Online-Werbemittel unverzüglich
veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden insofern nicht zu.
37. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Das gilt auch
für Änderungen dieser Klausel.
38. Eine etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame
Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommen.
39. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in der Bundesrepublik Deutschland hat.
40. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Media-Informationen 2015
Anzeigen
Beilagen / Einhefter / Einkleber / CDs
Druckverfahren/Verarbeitung:
Rollenoffset – Rückstichheftung
elektrobörse smarthouse: 90 g/qm aufgebessertes LWC
Bitte fordern Sie unsere Reproduktions- und Proofanweisungen an.
Beilagen:
Minimales Format:
105 mm Breite x 148 mm Höhe
Maximales Format:
in Höhe und Breite jeweils 10 mm kleiner als das Trägerprodukt
Minimales Gewicht:
150 g/qm für Einzelblatt
Maximales Gewicht:
auf Anfrage
Positionierung:
bestmöglich
Beilagen müssen beschnitten und gefalzt als fertige Endprodukte angeliefert werden und für die
maschinelle Verarbeitung geeignet sein.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage oder Teilauflage nach PLZ- oder Nielsen-Gebiet.
Digitale Datenübernahme an:
Nelli Schulz, +49 89 25556-1483, Fax +49 89 25556-1690, [email protected]
Bitte übermitteln Sie uns Ihre digitalen Daten im Format PDF mittels Datenträger
(CD-Rom) oder per E-Mail oder FTP.
Die genauen Spezifikationen dazu fordern Sie bitte bei den Ihnen bekannten Gesprächspartnern an.
Dateinamen müssen bitte nach folgendem Muster vergeben werden:
Anzeigenkunde_smart_Ausgabe (Beispiel: Mustermann_smart_1_15)
Bei Problemen mit der Übertragung wenden Sie sich bitte an Telefon +49 89 4423065-0.
Anzeigenmotive bitte vorab per Fax +49 89 25556-1690 mit Angabe des Titels, der Ausgabe, der
Größe und des Dateinamens.
Technische Angaben für die Dateierstellung:
Der Beschnitt bei abfallend gedruckten Anzeigen beträgt mindestens 4 mm.
Bitte achten Sie darauf, dass bei angeschnittenen Anzeigen wichtige Bestandteile der Anzeige (Logos
und Texte) 10 mm vom Seitenrand entfernt nach innen platziert werden.
Eck-, Falz- und Schneidzeichen müssen bitte 4 mm außerhalb des Bildrandes platziert sein.
Bitte bei offenen Dateien alle verwendeten Schriften mitliefern. Bei PDFs immer alle verwendeten
Schriften einbetten.
Farben müssen bitte in CMYK angelegt sein. Sonderfarben (HKS/Pantone) müssen in CMYK separiert
sein. Sonderfarben können nicht gedruckt werden.
Schwarzvollflächen sollen mit ca. 40 % Rasterwert Cyan unterlegt werden.
Bildseparation bitte mit dem ECI-Offsetprofil PSO_LWC-improved_eci.icc (Fogra 45L)
Download unter http://www.eci.org/doku.php?id=de:downloads
Bildauflösung 300 dpi
Für Proofs/Andrucke ist der FOGRA-Medienkeil zu verwenden. Bitte den Namen des verwendeten
Farbparameters sowie die Proofbezeichnung mit ausdrucken. Datum und Uhrzeit der Prooferstellung
sowie das Datum der letzten Kalibrierung müssen ersichtlich sein.
Der Proof/Andruck muss gemäß FOGRA-Richtlinien dem Auflagenpapier in der Färbung und Oberflächenbeschaffenheit angenähert sein.
elektrobörse smarthouse
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Technische Daten
Zeitschriftenformat
Satzspiegel
Spaltenzahl
210 mm Breite x 297 mm Höhe
184 mm Breite, 260 mm Höhe
4 Spalten, 43 mm Breite
Einhefter:
Minimales Format:
105 mm Breite x 148 mm Höhe
Maximales Format:
Format des Trägerproduktes
Angeschnittene Seiten müssen einen Beschnitt von 4 mm aufweisen.
Minimales Gewicht:
für 4-seitige Produkte 100 g/qm
Platzierung zwischen den verschiedenen Bogenteilen.
Einhefter müssen gefalzt und im unbeschnittenen Format angeliefert werden und für die maschinelle Verarbeitung geeignet sein.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage und Teilauflage nach PLZ- oder Nielsen-Gebiet.
Einkleber:
Gefalzte Produkte müssen zum Bund hin geschlossen und für die maschinelle Verarbeitung geeignet
sein. Positionierung und Formate auf Anfrage.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage und Teilauflage der Einkleber nach PLZ- oder NielsenGebieten.
CDs:
CDs müssen in Standard-Papierhüllen ohne rückseitigen Klebestreifen konfektioniert sein.
Positionierung auf Anfrage.
Anlieferungstermin für Beilagen/Einhefter:
Der Produktanzeigenschlusstermin ist gleichzeitig Anlieferungstermin für die jeweils vereinbarte
Ausgabe (siehe Terminplan).
Liefervermerk: smarthouse-Ausgabe xy/2015
Titelporträt
Fachzeitschrift Titelporträt
14 Ausgaben (inkl. Sonderhefte)
4 Erscheinungsweise:
Elektrofachhandwerk
3 Zielgruppe:
Technische Fortschritte und die steigenden Bedürfnisse des
Marktes bescheren dem Elektrohandwerk immense Potenziale.
Dem tragen elektrobörse smarthouse, sowie die Sonderhefte busguide, licht, regenerative energien und mess- & prüfgeräte aktuell
Rechnung – mit fundierten Informationen und einer kompetenten
Berichterstattung
über
Elektroinstallation,
intelligente
Gebäudetechnik, technisches Licht und erneuerbare Energien,
Photovoltaik, Wärmepumpen und Mikrowindanlagen.
2 Kurzcharakteristik:
elektrobörse smarthouse
1 Titel:
67. Jahrgang 2015
6 Jahrgang:
DIN A4
5 Heftformat:
Jahresabonnement inkl. Sonderhefte
Inland 50,00 / Ausland 62,00 Euro
7 Bezugspreis:
Einzelabonnement bus-guide
Inland 15,00 / Ausland 19,00 Euro
Einzelverkaufspreis
smarthouse 5,00 Euro
bus-guide 10,00 Euro
IVW
9 Mitgliedschaft:
-
8 Organ:
-
11 Herausgeber:
WEKA FACHMEDIEN GmbH
Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar
Telefon +49 89 25556-1307
www.elektroboerse-smarthouse.de
www.weka-fachmedien.de
10 Verlag:
3
12 Verlagsleitung:
13 Redaktion:
1
Peter Eberhard
E-Mail: [email protected]
Peter Wintermayr
Telefon +49 89 25556-1310
E-Mail: [email protected]
Pamela Schröder
Telefon: +49 89 25556-1391
E-Mail: [email protected]
14 Umfangs-Analyse 2013 = 12 Ausgaben */**
494 Seiten = 80,2 %
122 Seiten = 19,8 %
Redaktionsteil
Anzeigenteil
616 Seiten = 100 %
Gesamtumfang:
davon
Einhefter/Durchhefter:
Beilagen:
2 Seiten =
10 Stück
0,3 %
15 Inhalts-Analyse des Redaktionsteils 494 Seiten = 100 %
Redaktionsteil nach Sachgebieten:
494 Seiten
Gebäudetechnik
63 Seiten
Gebäudeautomation
61 Seiten
Elektroinstallation
87 Seiten
Betrieb
17 Seiten
Normen
9 Seiten
Elektromobilität
11 Seiten
Lichttechnik
10 Seiten
Branchennachrichten / Messen
73 Seiten
Produkte
36 Seiten
Regenerative
(PV, Wärmepumpe, Stromspeicher) 54 Seiten
Impulsgeber
10 Seiten
Sonstiges
(Titel, Editorial, Inhalt, Impressum,
Inserentenverzeichnis)
62 Seiten
=
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=
90,7 %
12,7%
12,3%
17,7%
3,6%
2,0%
2,2%
2,0%
14,9%
7,3%
= 11,0%
= 2,02%
* Inklusive Sonderausgaben bus-guide; ** Inklusive Supplement Regenerative Energien
= 12,6%
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