UMGANG MIT CANNABISPRODUKTEN:
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UMGANG MIT CANNABISPRODUKTEN:
UMGANG MIT CANNABISPRODUKTEN: Haschisch und Marihuana Die nachfolgenden Informationen richten sich an Cannabisgebrauchende und/oder Konsumwillige und sind nicht als 'Konsumaufforderung' mißzuverstehen. WAS IST CANNABIS? Cannabis ist der botanische Oberbegriff für die Hanfprodukte Haschisch und Marihuana. Sie werden aus der wohl ältesten Kulturpflanze gewonnen (Cannabis Sativa, Indica, Ruderalis). Dieser Faserhanf diente einerseits zur Fasergewinnung, andererseits aber auch als Heil- und Rauschmittel. Das wirksamste Cannaboid (die Pflanze enthält mehr als zwanzig psychoaktiv wirksame Substanzen) ist das Tetrahydrocannabinol (THC), das sich in dem von den weiblichen Blüten abgesonderten Harz befindet. Seit der Entdeckung von THC ist es möglich, die Substanz auch synthetisch herzustellen. Während Marihuana aus einem Gemisch von zerriebenen Blättern, Stengelstückchen und Blüten des Hanfes besteht, wird Haschisch aus dem Harz der Blütenstände (Drüsenköpfe der weiblichen Pflanze) gewonnen. Die Qualität bzw. Potenz (THC-Gehalt) des Haschisch nimmt von gelblich oder grünlich über rötlich-braune Sorten bis zu den hochpotenten schwarzen Sorten immer mehr zu. Haschisch (Dope,Shit) enthält durchschnittlich einen THC-Gehalt von 5-15%, Marihuana (Grass) lediglich 13% (niederländische Züchtungen können hier bis zu 20% THC enthalten: z.B. Super Skunk, Durban Poison, Big Bud, Christal Paradise). Das seltenere Haschisch-Öl kann als lipidlöslicher Pflanzenextract 25-50% THC-Konzentration aufweisen. Cannabisprodukte werden in Zigaretten (Joints) oder pur in speziellen Rauchwerkzeugen (Paraphernalia) geraucht, gelegentlich in Tee oder Getränken aufgelöst getrunken oder oral u.a. als Gebäck eingenommen. Die wirksame Dosis von THC liegt bei der gerauchten Einnahmeart zwischen 2 und 22mg und bei der oralen Anwendung zwischen 20 und 90mg. Wenn unter normalen Bedingungen Haschisch/Marihuana konsumiert wird, nimmt man zwischen 16% und 19% des THC zu sich. Eine letale (tödliche) Dosis ist nicht bekannt. Bei wiederholter Einnahme kommt es zu einer Anreicherung im Fettgewebe und in der Leber, wodurch es im Urin noch nach Wochen nachgewiesen werden kann (allerdings nur die unwirksamen Substanzen). Wenn Cannabis geraucht wird, beginnt die Wirkung schon nach ein paar Minuten. Obwohl die höchste Plasmakonzentration nach 7-10 Minuten erreicht ist, wird sie erst nach ca. 30 Minuten wahrgenommen. Die Wirkung selbst hält 2-3 Stunden an. Nach der oralen Einnahme (in Form beispielsweise eines 'Space Cake') beginnt die Wirkung erst nach 1 bis 2 Stunden und kann dann bis zu 10 Stunden anhalten. Die Entwicklung einer körperlichen Abhängigkeit mit entsprechenden Entzugserscheinungen ist nicht gegeben. Unter Umständen kann jedoch bei einem täglichen, exzessiven Gebrauch eine psychische Abhängigkeit als Gewöhnung an die Drogenwirkung entstehen. In der Regel ist Cannabis eine relativ leicht zu kontrollierende und regulierende Rauchsubstanz, die wenig Neben- und Nachwirkungen hat. Je nach Bundesland schwankt der Marktpreis für 1gr Haschisch und Marihuana zwischen 10-25 DM. KURZGESCHICHTE Hanf ist seit mehreren tausend Jahren Begleiter der Menschheit, ob als Nutzpflanze (Seile, Lampenöl, Kleidung etc.), als Heilpflanze (Mittel gegen 'Grünen Star', Asthma, Gicht, Rheuma, Übelkeit und Appetitlosigkeit, Migräne, Schlaflosigkeit etc.) oder als Genuß- und Rauschmittel. Die Herkunft der Pflanze ist bis heute umstritten. Manche Wissenschaftler datieren den Cannabisgebrauch um 8500 Jahre zurück. Vielfach findet man Hinweise, daß Hanf gerade wegen seiner berauschenden Wirkung geschätzt wurde. Im Hinduismus in Indien heißt es, Gott Shiva habe den Menschen zur Erbauung und Erleuchtung Cannabis vom Himalaya gebracht. In vielen buddistischen Überlieferungen und Schriften wird gesagt, daß der Religionsstifter Siddhartha sechs Jahre lang nichts anderes als Hanf zu sich nahm, bevor er zum Buddha wurde. Bei den Parsen in Persien (8.Jahrh.v.Chr. bis 5.Jahrh.n.Chr.) fand Cannabis als sakrales Räucherwerk, als Salb- und Tafelöl und in der Geburtshilfe Verwendung. Auch die Rastafari benutzten und benutzen Cannabis als heiliges Sakrament, um mit ihrem Gott in Verbindung zu treten. Mitte des 19.Jahrhunderts verbreitete sich in Europa nicht nur der Gebrauch von Cannabis-Tinkturen bei Leiden von der Diphterie bis hin zu Impotenz, sondern auch der private Genuß von sog. Cannabis-Candys und 'Orienttabak'-Mischungen. Mit der Annahme der Genfer Konvention auf der Opiumkonferenz im Jahre 1925 wurden Cannabisprodukte unter Drogenkontrolle gestellt: Der Handel mit Cannabisharzen, Extrakten und Tinkturen galt nunmehr als Verstoss gegen das Nakotika-Verbot und unterlag schwerer Bestrafung. Gegen Ende der 60er Jahre begann dann in der BRD aufgrund der Zunahme des Cannabiskonsums von jugendlichen und jungen Erwachsenen im Gefolge der Hippiebewegung ('Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen') eine konsequente Verfolgung und Bestrafung des Erwerbs und Besitzes von Cannabis. Im nun begonnenen Kampf gegen die Drogen ging es weniger um die Schädlichkeit von Cannabis, als vielmehr um eine politisch-ideologische Auseinandersetzung über Nonkonformismus und alternative Lebensformen als Verstoss gegen die herkömmliche Arbeitsmoral. Heute ist Cannabis die weitverbreiteste illegalisierte Droge und wird in der BRD von ca. 4-5 Millionen Menschen meist als Freizeitdroge konsumiert. Weiterhin gilt jedoch das Cannabisverbot, obwohl inzwischen wissenschaftlich als gesichert gelten kann, daß der moderate -Cannabisgebrauch im Gegensatz beispielsweise zum Alkohol keine unmittelbaren körperlichen Schäden zur Folge hat und Haschisch und Marihuana keine Einstiegs- und Umstiegsdrogen für den Gebrauch risikoreicherer Drogen sind. Neuere Untersuchungen zeigen, daß vielleicht 5% der Cannabiskonsumenten aufgrund persönlicher Probleme, Gruppendruck, Neugierverhalten und milieuspezifischer Bedingungen (illegaler Drogenmarkt) auf andere Drogen umssteigen. Es sind demnach stärker drogenunabhängige Faktoren, die ein mögliches 'Umsteigen' fördern oder hemmen. In einer Repräsentativerhebung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) von 1993 gaben 97,5% der cannabiserfahrenen Personen an, niemals andere illegalisierte Drogen konsumiert zu haben. RECHTLICHE SITUATION Gegenwärtig handelt es sich bei 50% aller polizeilich erfaßten 'Rauschgiftdelikte' um allgemeine Verstösse gegen das BtMG, wobei ca.50% auf Cannabisprodukte entfallen. Der sog. 'Haschisch-Beschluß' des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.04.94 hat nun aus der bestehenden 'Kann-Vorschrift' in §31a des Betäubungsmittelgesetzes eine 'Muß-Vorschrift' gemacht, daß - jedoch nur auf der Staatsanwaltsebene- von Strafverfolgung 'grundsätzlich' abgesehen werden kann, wenn Cannabisprodukte nur in geringen Mengen und ausschließlich zum gelegentlichen Eigenverbrauch erworben und besessen werden. Die einzelnen Bundesländer wurden aufgefordert, eine einheitliche Regelung (Definition) einer 'geringen' Menge festzulegen. Dies ist jedoch bis heute nicht geschehen. BEISPIELE Baden-Württemberg: max. 3 Konsumeinheiten Bayern : max. 6gr.Cannabisharz/Marihuana Hamburg: Größe einer Streichholzschachtel (ca. 20gr) NRW: max. 10gr. Haschisch und Marihuana Sachsen-Anhalt: max. 6gr. Haschisch/Marihuana Schleswig-Holstein: max. 30gr. Cannabisprodukte (außer Öl) Nach der neuen Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (10.BtMÄndV) vom 1.2.98 ist ab sofort der Cannabissamen als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft, wenn 'er zum unerlaubten Anbau bestimmt ist'. In der Begründung heißt es: 'Damit soll dem verbreiteten Vertrieb von Cannabis für den individuellen Anbau von Hanf zu Rauschzwecken entgegengewirkt werden. Von einem derartigen Vertrieb ist insbesondere dann auszugehen, wenn spezieller Samen in zählbarer Körnermenge (z.B. 10 Samenkörner für bis zu 150.-DM), häufig in Verbindung mit Beleuchtungssystemen für den Anbau in Wohnräumen und Kellern und/oder mit Angaben des Tetrahydrocannabiol (THC)-Gehaltes der angebauten Pflanze, angeboten und damit zu einem nicht erlaubten Hanfanbau verleitet wird'. Mit dieser Gesetzesänderung findet nun eine neue Illegalisierung (Erwerb und Handel von THC-haltigen Hanfsamen) statt, wiewohl gleichzeitig das synthetisch hergestellte Cannabiol (Marinol) für Krebs- und AIDS-Patienten im Einzelfall verschrieben werden kann. In Bezug auf die Ergebnisse der 67.Gesundheitsministerkonferenz der Länder von 1994 wird in einigen Bundesländern geprüft, wie eine 'Neubewertung' von Cannabis umgesetzt werden kann (Einführung des Opportunitätsprinzips wie in den Niederlanden mit ihrem Coffee-Shop-Modell, Unterstellung unter das Ordnungswidrigkeitenrecht oder eine weitere Begrenzung der Strafbarkeit). Insgesamt gesehen zeigt sich in der BRD bezüglich der Cannabispolitik eine vielschichtige, widersprüchliche und verworrene Diskussionslage. Für die Praxis gilt weiterhin: der Umgang (Erwerb und Besitz) mit Cannabisprodukten ist immer noch strafbar. Vom Grundsatz her wird jedoch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellen, wenn es sich um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch handelt und keine 'Fremdgefährdung' vorliegt. VIER REGELN für einen eigenverantwortlichen, risikoarmen und genussorientierten Umgang mit Rauschmitteln und Alltagsdrogen (entwickelt und aufgestellt vom Jugend- und Drogenberatungszentrum Hannover.) Regel 1: Es gibt keine Droge, die Dich gut drauf bringt, wenn Du schlecht drauf bist Wer mit Rauschmitteln umgehen will, muß mit sich selbst umgehen können, seine eigenen Gefühle und Stimmungen erkennen und ernst nehmen. In einer guten Grundstimmung kann man sich hochpushen, denn wenn es nach dem Rausch wieder auf Null geht, fühlt man sich ähnlich wie vorher - also gut. So vermeidet man den Drang zur Wiederholung, um vielleicht irgendwelchen Problemen auszuweichen. Also: Schlechte Stimmung akzeptieren und sich den Rausch für bessere Tage aufbewahren. Regel 2: Weniger ist mehr Je weniger und seltener man Rauschmittel konsumiert, desto wahrscheinlicher ist eine positive Wirkung. Außerdem muß man seine eigenen Grenzen erkennen und akzeptieren, um Überdosierungen zu vermeiden. Wer eine gesunde Genußfähigkeit entwickelt, kann auch Angeboten widerstehen. Regel 3: Mischkonsum ist Mist Meistens hebt sich die Wirkung verschiedener, gleichzeitig eingenommener Drogen gegenseitig auf oder verfälscht den Rausch, d. h. dass das Erlebte meist weniger intensiv wahrgenommen wird. Zudem kann es gesundheitsgefährdend sein, Drogen zu mischen: z.B. Ecstasy und Alkohol oder LSD und Speed. Deshalb sollte man möglichst nicht mischen, die Selbstkontrolle wahren und den Überblick behalten. Begrenzter Monokonsum ist risikoärmer und genußvoller. Regel 4: Nimm nichts, wovon Du nichts weißt und wovor Du Angst hast Wenn man vor einer Droge Angst hat, kann der Rausch schnell sehr unangenehm werden, besonders bei Halluzinogenen. Deshalb ist es wichtig, sich vorher über die Wirkung genau zu informieren und bei Unsicherheiten und Angst besser nichts zu nehmen. Der Respekt vor Rauschmitteln setzt Respekt vor der eigenen Persönlichkeit voraus. Regel Nr. 1 und 4 gelten nicht im Umkehrschluß. Quelle: http://www.step-hannover.de/data/dprae/tip1.html Step gGmbH online: www.step-hannover.de Rubrik: Drogen / Prävention / Tipps + Tricks / Seite für Dich THC und sein Rezeptor im Gehirn: Schlüssel und Schloß zur Glückseeligkeit Damit eine psychoaktive Substanz, wie THC, wirken kann, muss sie an einer bestimmten Stelle der Nervenzelle - dem Rezeptor - gebunden werden. THC passt auf diesen Rezeptor wie ein Schlüssel in ein Schloss. Die Entdeckung des Rezeptors für THC zu Beginn dieses Jahrzehntes führte zu einem völlig neuem Verständnis zur Wirkung des THC im Gehirn: Damit ist der Wirkstoff des Hanfes kein "mysteriöses Gift" mehr, das sich in das Gehirn der Konsumenten einschleicht, sich diffus ausbreitet und es schließlich zersetzt. Damit ist THC vielmehr der Schlüssel zu vielen Schlössern, mit dem sich vorher verschlossene Türen in unserem Gehirn öffnen lassen. Marcia Barinaga schrieb 1992: "Natürlich haben sich diese Rezeptoren nicht über Jahrmillionen entwickelt, um herumzuhängen, bis jemand "high" werden könnte. Aber was ist dann ihre natürliche Funktion in unserem Körper? Und welche körpereigenen Stoffe passen auf sie?" Diese Frage konnte noch im selben Jahr beantwortet werden: Das körpereigene THC heißt Anandamid, ein Derivat der Arachidonsäure, einer in den Zellmembranen vorhandenen Fettsäure. Der Begriff Ananadamid kommt zum Teil aus dem indischen Sankskrit: ananda = Glückseeligkeit. Im Tierversuch lösen Ananamide das gesamte Wirkungspektrum aus, das auch vom THC bekannt ist: Anandamide beeinflussen Bewegungskoordination, Emotionen und Gedächtnisfunktionen. Anandamide lassen Schmerzen vergessen aber auch Kleinigkeiten; sie setzen uns eine rosa Brille auf, machen gesellig und friedfertig, aber auch medidativ und müde. Immer wenn wir uns angenehm fühlen, rollt sich unser Gehirn sozusagen einen Anandamid-Joint. Man findet Nervenzellen mit THC/Anandamid-Rezeptoren vor allem im Bereich des Kleinhirns und der Basalganglien, wo die Bewegungsabläufe und die Feinmotorik koordiniert werden; über die THC-Wirkung auf das Kleinhirn wird deshalb die Schwierigkeit zu koordinierter Bewegung nach hohem Cannabiskonsum erklärt. Ferner befinden sich THC/Anandamid-Rezeptoren im Hippocampus (Teil des Gefühlzentrums) sowie der vorderen Großhirnrinde (Ort des Bewußtseins und Gedächtnisses). Die üblichen Cannabiswirkungen, wie Hochstimmung (Euphorie), das Herbeiführen traumähnlicher Zustände usw. werden mit der Wirkung von THC in diesen Gehirnbereichen in Verbindung gebracht. Der Hirnstamm, der lebenswichtige Körperfunktionen wie die Atmung steuert, enthält allerdings keine bzw. kaum Rezeptoren für THC/Anandamid. Hieraus erklärt man sich, daß THC (im Unterschied zu den Opiaten) keinen Einfluß auf lebenserhaltende Grundfunktionen hat. Dies mag auch der Grund dafür sein, warum auch extrem hoher Cannabiskonsum bislang noch niemals zum Tode führte (anders als bei Alkohol und Heroin). THC gilt somit als die "ungiftigste" psychoaktibe Substanz schlechthin. (Das Verhältnis von psychoaktiv wirksamer zu tödlicher Dosis beträgt für: THC ca. 1 : 20.000 (vermutet), LSD, Psilocybin ca. 1 : 1000 (vermutet), Ecstasy (MDMA) ca. 1 : 10, Alkohol 1 : 8, Heroin ca. 1 : 4, Strychnin ca. 1 : 2)