USA 2013 final

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USA 2013 final
Sportliche Fortbildung und Kalifornien erleben!
Über San Francisco in den Skiurlaub am Lake Tahoe – die Fortsetzung der erfolgreichen USAFortbildung 2011. Besonderheit: Freunde und Familie sind ebenfalls wieder herzlich willkommen,
damit sich die lange Anreise richtig lohnt!
ab 1.845 EUR p.P.!
San Francisco erkunden und dann gemeinsam in der wsv-Gruppe
die besten Skigebiete Kaliforniens erleben – das Ganze mit
erfahrener Reiseleitung und zur idealen Jahreszeit! Nach einer
Übernachtung in San Francisco geht es mit unseren 7-Sitzer-Vans
nach Heavenly, der idealen Basis für eine Skisafari direkt am Lake
Tahoe. Wir wohnen in Laufdistanz zur Gondel und zum Zentrum.
Der Skipass ist gültig in den besten und
größten Skigebieten Kaliforniens: u.a. Squaw
Valley, Heavenly und Kirkwood! Abwechslung
und Herausforderung sind garantiert, dazu
eine herrliche Berglandschaft zwischen See
und Wüste. Auf dem Programm steht die
Verbesserung des Fahrkönnens in jeder Lage
und je nach Schneebedingungen Buckelpiste
oder Freeride. Abends besteht die Möglichkeit,
gemeinsam die Restaurants und Bars in
Heavenly zu erkunden, in den Casinos zu
gamblen oder in Hot Tub oder Sauna zu
entspannen.
Unsere mitreisenden wsv-Ausbilder kennen
sich vor Ort aus und freuen sich auf eine
unvergessliche Woche!
Fakten und Inklusivleistungen:
United Linienflüge Economy Frankfurt – San
Francisco, Reno – Frankfurt 21.02.-02.03. inkl.
Gebühren u. Steuern (Skigepäck +140 EUR)
Inkl. 1 Mietwagen pro 5 Pers. Klasse Minivan
ab San Francisco Flughafen bis Reno inkl. 1.
Tankfüllung, Versicherungen u. Skigepäckträger
Inkl. 1 Übernachtung/Frühstück im Best Western
El Rancho Millbrae, San Francisco Bay Area
Inkl. 7 Übernachtungen/Frühstück im Forest Suites
Resort, Heavenly
Inkl. 6 Tage Ski Lake Tahoe Interchangeable Ticket
Reisebetreuung vor Ort, Sicherungsschein
Extras:
Skiguiding u. IVSI-Markenfortbildung mit wsvAusbildern vor Ort optional
Innerdeutsche Zubringerflüge ab 30 €
Verlängerung (späterer Rückflug) oder Stop-Over
z.B. in New York o. Chicago auf Anfrage (ab 0 €)
Info mitreisende Freunde oder
Familie:
Jeder ist willkommen! Vor Ort empfiehlt
sich die Einteilung in entsprechende
Skigruppen. Bei ausreichend Buchungen
wird auch eine skiläuferische Betreuung
ohne wsv-Fortbildung angeboten.
Lasst Euch dieses Angebot nicht entgehen! Gleich anmelden über das Anmeldeformular
Veranstalter: Faszination Ski GmbH & Co. KG
Reiseanmeldung
Reiseanmeldung Lake
Lake Tahoe
Tahoe
Reiseverlauf:
Donnerstag, 21.02.2013 - Anreise
Wir fliegen mit United nonstop von Frankfurt nach San Francisco. Die Anreise nach Frankfurt kann ganz
individuell geplant werden. Zubringerflüge bzw. Bahnfahrten können ab 30 € als Zusatzleistung gebucht
werden. Treffpunkt wird der Frankfurter Flughafen sein (ca. 10 Uhr). In San Francisco erfolgt die Übernahme
unserer Minivans und die Fahrt ins naheliegende Hotel in Millbrae, ein Vorort in der Nähe des Flughafens.
Nach dem Check-In im Hotel besteht die Möglichkeit, San Francisco und die Bay Area zu erkunden.
Freitag, 22.02. 2013 – San Francisco und Transfer nach Heavenly
Der halbe Tag kann noch zum Sightseeing genutzt werden, z.B. Fisherman‘s Wharf und Coit Tower, Golden
Gate Bridge oder China Town. Nachmittags geht es über Napa Valley und Sacramento Richtung Heavenly,
eine Autofahrt von ca. 310 km. Heavenly liegt direkt am Ufer des Lake Tahoe und an der Grenze zu Nevada.
Samstag, 23.02.2013 – Donnerstag 28.02.2013 - Skisafari um den Lake Tahoe
Die nächsten Tage verbringen wir in den Skigebieten um den Lake Tahoe. Mit unserem 6 Tage
Interchangeable Lift Ticket können wir 7 verschiedene Skigebiete nutzen. Die Gondel von Heavenly liegt in
Laufdistanz, die anderen Gebiete sind in ca. einer Stunde Autofahrt erreichbar. Wir werden unsere Ausflüge
entsprechend den Gegebenheiten vor Ort planen.
Die Skigebiete in der Region sind ein absoluter Traum zum Freeriden, Powdern und Buckeln. Im Vergleich zu
Colorado ist die Landschaft etwas alpiner und felsiger, bietet aber auch sehr viele „Tree Runs“. Hinzu kommt
die traumhafte Lage zwischen dem Gebirgssee Lake Tahoe (2.000 m hoch) und der Wüste von Nevada,
immer wieder mit herrlichen Aussichten.
Wir werden uns mit unserem persönlichen Fahrkönnen sowie sportlichem Skifahren beschäftigen und oft in
anspruchsvollem Gelände aufhalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir außerhalb der gesicherten
Skigebiete fahren. In den USA gibt es innerhalb der Skigebiete unpräpariertes Gelände in Hülle und Fülle.
Wer mit Partner o. Freunden anreisen möchte, kann das gerne tun! Die Skigebiete bieten alle eine große
Vielfalt an Pisten aller Schwierigkeitsgrade. Ab 8 Pers. (Nicht-Instructoren) schicken wir einen eigenen wsvAusbilder für diese Gruppe mit, der dann die skiläuferische Betreuung übernimmt. Andernfalls sind wir gerne
bei der Buchung von Skikursen vor Ort behilflich (Hinweis: die Reise ist jedoch nicht für Anfänger geeignet).
Freitag, 01.03.2013 – Abreise
Autofahrt nach Reno (ca. 1,5h), Rückgabe der Mietwagen, Flug von Reno über San Francisco nach Frankfurt.
Samstag, 02.03.2013 – Ankunft in Frankfurt
Ankunft in Frankfurt gegen 09:45 Uhr und individuelle Weiterreise nach Hause.
Allgemeine Infos:
Da die Reise von Faszination Ski organisiert wird, müsst ihr, anders als sonst üblich, die Ausbildung
zusätzlich für günstige 60 € buchen. Der wsv ist nur Vermittler der Reise und erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 43 € (für Partner und Gäste) bzw. 60 € (für Instructoren, mit Ausbildung u. Verlängerung der ISIAMarke). Die angehängte Anmeldung bitte an den wsv schicken.
Wir, die wsv-Ausbilder, die diese Reise begleiten, kennen uns vor Ort aus und werden uns bemühen, euch
eine unvergessliche Woche zu organisieren. Zusätzlich zum Skiprogramm werden wir uns auch um ein
gemeinsames Abendprogramm bemühen. Dazu gehört z. B. abends gemeinsam essen zu gehen, Après-Ski
auf amerikanisch und nicht zuletzt die Erkundigung von San Francisco.
Verlängerung/Stop Over:
Wer möchte, bucht sich noch ein individuelles Stop-over-Programm (z.B. Chicago oder New York) dazu. Ihr
könnt auch gerne z.B. zum Surfen in Kalifornien bleiben und individuell verlängern. In diesem Angebot sind
Flugtickets bereits enthalten, die individuell an eure Urlaubsplanung angepasst werden können. Solange die
von uns reservierten Buchungsklassen noch verfügbar sind, entstehen euch keine Mehrkosten! Hierzu bitte
entsprechendes Feld ankreuzen.
Reiseanmeldung Lake Tahoe per Email an [email protected] oder Fax 02354-6062
Reiseanmeldung Lake Tahoe
Inklusivleistungen:
•Flüge (UA) Frankfurt–San Francisco, Reno–S. Francisco–Frankfurt inkl. Gebühren
Inklusivleistungen:
•1 Mietwagen pro 5 Pers. (7 Sitzer) ab San Francisco Flughafen bis Reno inkl. 1. Tankfüllung u. Versicherung
•Flüge (UA) Frankfurt–San Francisco, Reno–S. Francisco–Frankfurt inkl. Gebühren (Skigepäck +140 EUR)
•1 Nacht im Best Western El Rancho, inkl. kontinentalem Frühstück
•1 Mietwagen pro 5 Pers. (7 Sitzer) ab San Francisco Flughafen bis Reno inkl. 1. Tankfüllung u. Vers.
•7 Nächte im Forest Suites Resort, inkl. kontinentalem Frühstück
•1 Nacht im Best Western El Rancho, inkl. kontinentalem Frühstück
•6 Tage Ski Tahoe interchangeable Liftticket gültig in Heavenly, Squaw Valley, Kirkwood, Alpine Meadows,
•7 Nächte im Forest Suites Resort, inkl. kontinentalem Frühstück
Mount Rose, Sierra at Tahoe und Northstar
•6 Tage Ski Tahoe interchangeable Liftticket gültig in Heavenly, Squaw Valley, Kirkwood, Alpine Meadows,
•Reisebetreuung vor Ort und Sicherungsschein
Mount Rose, Sierra at Tahoe und Northstar
•Reisebetreuung vor Ort und Sicherungsschein
Zusatzkosten:
•Skigepäck +140 EUR (70 EUR pro Strecke), beim Check-In zu bezahlen
Zusatzkosten:
•Ausbildung durch wsv-Lehrteam (soweit gebucht, dann 60 € statt 43 € wsv Bearbeitungsgebühr)
•Skigepäck +70 EUR pro Strecke, beim Check-In zu bezahlen
•Verpflegung mittags und abends
•Ausbildung durch WSV-Lehrteam (soweit gebucht, dann 60 € statt 43 € WSV Bearbeitungsgebühr)
•Benzinkosten für die Mietwagen (werden auf alle Teilnehmer umgelegt)
•Verpflegung Mittags und Abends
•Verlängerung bzw. Stop-over-Programm (soweit gewünscht)
•Benzinkosten für die Mietwagen (werden auf alle Teilnehmer umgelegt)
•Verlängerung bzw. Stop-over-Programm (soweit gewünscht)
Preise:
Hotels Best Western plus El Rancho und Forest Suites Resort, jeweils inkl. kontinentalem Frühstück,
Preise:
Doppelzimmer 2 Queen Size Betten, 2-er Belegung
€ 1.877,-- p. P. zzgl. Bearbeitungsgebühr
Hotels Best Western plus El Rancho und Forest Suites Resort, jeweils inkl. kontl. Frühstück,
Doppelzimmer 2 Queen Size Betten + 1 Zustellb., 3-er Belegung € 1.802,-- p. P. zzgl. Bearbeitungsgebühr
Doppelzimmer 2 Queen Size Betten, 2 er Belegung
€ 1.877,-- p. P. Zzgl. Bearbeitungsgebühr
Aufpreis Zimmer mit 1-er Belegung
€ 360,-- p. P. (optional)
DZ 2 Queen Size Betten, 1 Zustellb. 3 er Belegung
€ 1.802,-- p. P. Zzgl. Berbeitungsgebühr
Anschlussflüge innerh. Deutschlands vorbehaltl. Verfügbarkeit ab €
30,-- p. P. (optional)
Aufpreis Zimmer mit 1 er Belegung
€ 360,-- p. P. (optional)
Bearbeitungsgebühr wsv (ohne Fortbildung)
€
43,-- p.P.
Anschlussflüge innerh. Deutschlands vorbehaltl. Verfügbarkeit ab €
30,-- p. P. (optional)
Bearbeitungsgebühr wsv (mit Fortbildung)
€
60,-- p.P. (optional)
Hauptanmelder
(Name wieWSV
im Reisepass
geschrieben):
Bearbeitungsgebühr
(ohne Ausbildung)
Bearbeitungsgebühr WSV (mit Ausbildung)
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Hauptanmelder:
Name
Hauptanmelder:
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Weitere
TelefonPersonen (Namen wie im Reisepass
E-Mailgeschrieben):
Weitere
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Weitere Personen:
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Geburtsdatum
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Vorname
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Ort
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PLZ,
Ort
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Ort
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E-Mail
E-Mail
E-Mail
€
€
43,-- p.P.
60,-- p.P. (optional)
Doppelzimmer
(1.877 €) Dreibettzimmer
(1.802 €) Einzelzimmer
(2.237 €) Doppelzimmer
(1.877 €) ohne
Fortbildung
(43 €) €) Doppelzimmer
(1.877
Dreibettzimmer
(1.802
€) mit
Fortbildung
(60 €) €) Dreibettzimmer
(1.802
Einzelzimmer
(2.237 €) Anschlussflug
von Flughafen:
Einzelzimmer
ohne
Ausbildung
( (2.237
43 €) €)
ohne
Ausbildung ___________
( 43€)€) mit
Ausbildung
( 60
mit Ausbildung
( 60 €)
Doppelzimmer
(1.877 €) Dreibettzimmer
(1.802 €) Doppelzimmer
(1.877
€) ohne
Fortbildung
(43 €)
Doppelzimmer
(1.877
€) Dreibettzimmer
(1.802
€)
mit
Fortbildung
(60
€)
Dreibettzimmer
ohne
Ausbildung
((1.802
43 €) €) Anschlussflug
von Flughafen:
ohne
Ausbildung
(
43
€)
mit Ausbildung
( 60 €)
___________
mit Ausbildung
( 60 €)
Doppelzimmer
(1.877 €) Doppelzimmer
(1.877 €)
€) Dreibettzimmer
(1.802
Doppelzimmer
(1.877€)€) Dreibettzimmer
(1.802
ohne
Fortbildung
(43
€)
Dreibettzimmer
(1.802
€) ohne
Ausbildung
(
43
€)
mit
Fortbildung
€) ohne
Ausbildung
( (60
43€)€)
mit
Ausbildung
(
60
Anschlussflug
von Flughafen:
mit Ausbildung
( 60 €)
___________
Ich interessiere
für ein Stop-over-Programm
bzw.der
eine
Verlängerung
vorSki
Ort.&Bitte
Sie uns
zur Absprache.
Die
allgemeinenmich
Reisebedingungen
vom Veranstalter
Reise,
Faszination
Golf kontaktieren
Gmbh & Co KG,
habe(n)
ich (wir) zur Kenntnis
Ich interessiere mich für ein Stop-over-Programm bzw. eine Verlängerung vor Ort. Bitte kontaktieren Sie uns zur Absprache.
genommen und erkenne(n) diese für alle angemeldeten Personen an.
Ich interessiere mich für ein Stop-over-Programm
bzw. eine Verlängerung vor Ort.
_____________________________
Bitte kontaktieren Sie mich zur Absprache: _____________________________
Datum
Unterschrift
BITTE AN DEN WSV SCHICKEN
_____________________________
Datum
Unterschrift
BITTE AN DEN WSV SCHICKEN
Datum
Unterschrift
BITTE AN DEN WSV SCHICKEN per Email an [email protected] oder Fax 02354-6062
Reisebedingungen der Faszination Ski & Golf GmbH & Co. KG
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern der Anmelder eine dahingehende Verpflichtung
ausdrücklich übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Sie erhalten von uns eine schriftliche
Bestätigung ohne Verzögerung.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die
Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 10 % vom Reisepreis pro Person, sofern Ihnen mit der Buchungsbestätigung ein Sicherungsschein
ausgehändigt worden ist. Die Restzahlung wird fällig 30 Tage vor Reisebeginn, eingehend beim Veranstalter. Die Aushändigung/Zustellung
Ihrer Reiseunterlagen erfolgt 14 Tage vor Reiseantritt. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Unterlagen nicht verpflichtet; wir
können Ihnen in diesem Fall eine Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir vom Reisevertrag
zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Rücktrittsentgelte und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Sollten Sie
trotz ordnungsgemäßer Zahlung nicht bis spätestens 1 Woche vor Abreise in Besitz Ihrer Reiseunterlagen sein, bitten wir Sie um
Benachrichtigung. Wird eine Reise wegen Fehlens der Reisedokumente aus einem von Ihnen zu vertretenden Umstand nicht angetreten, so
wird dies wie ein Rücktritt behandelt.
3. Leistungen/ Reiseprogramm
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen
Informationen im Katalog sowie den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns
bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in
Kenntnis setzen. Ggf. bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.
4.2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgabe für bestimmte Leistungen, z. B. Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse,
in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Pers. bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, werden wir Sie
unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht
zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Diese Rechte haben Sie
unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung, die schriftlich
erfolgen sollte, beim Veranstalter. Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gem. § 651
BGB. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschalisiert. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns
geforderte Pauschale:
bis 46 Tage vor Reiseantritt 20 %
45 bis 31 Tage vor Reiseantritt 80 %
ab 30. Tag vor Reiseantritt 90%
5.2. Ersatzpersonen: Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch Dritte ersetzen lassen, wenn Sie uns dies
entsprechend mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen
Erfordernissen der Reise nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt
eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, behalten wir unseren Anspruch auf den kompletten Reisepreis. Wir
zahlen jedoch an den Reisenden ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich
zurückerstattet worden sind
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1 Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht,
sind wir berechtigt die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7.2 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten Ihnen zu Last.
Maßnahmen oder Streiks können den Veranstalter ebenso veranlassen, die Reise abzusagen. Wir werden Sie in beiden Fällen unverzüglich
hiervon in Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung zukommen lassen und den eingezahlten Reisepreis erstatten.
Reisebedingungen der Faszination Ski & Golf GmbH & Co. KG
8. Verlust, Beschädigung und Verspätung von Reisegepäck
Bei Reisegepäck sind Beschädigung und Verlust oder Verspätung sofort dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur
Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung; 2. Die sorgfältige
Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers; 3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben; 4. Die ordnungsgemäße Erbringung
der vereinbarten Reiseleistungen. Wir haften nicht für die Angaben in Orts-, Hotel oder anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3. Faszination Ski haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden
und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
9.4. Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die
Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetztes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführer für Tod oder
Verletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind ,ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder soweit wir für einen dem
Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11. Gewährleistung
11.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung
erbringen.
11.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung) . Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
11.3 Kündigung des Vertrages
Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären wir; dass Abhilfe nicht möglich ist, und ist die Reise infolge der
nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweissicherungsgründen
Schriftform notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
12. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserem örtlichen Vertreter im Zielgebiet zur Kenntnis zu geben.
Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurden.
Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich
zurückweisen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Generell sind Sie für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn die Vorschriften nach der Buchung geändert
werden sollten. Reisenden die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, geben auch z.B. das Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa.
15. Unwirksamkeit Einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16. Miete von Fahrzeugen
Bei Anmietung von Fahrzeugen muss im vor Ort zu unterzeichnenden Mietvertrag jede Person aufgeführt werden, die das Fahrzeug fahren
soll. Wird ein Mietfahrzeug von anderen Personen gefahren, entfällt der Versicherungsschutz.
17. Information über die Identität des ausführenden Luftfrachtführers
Faszination Ski GmbH & Co. KG informiert die Reisenden bereits bei Buchung der Reise über die Identität des ausführenden
Luftfrachtführers. Wenn dieser zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, erfolgt die Information, sobald bestimmt ist, wer die
Beförderung durchführt.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, die Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Weinheim.
Faszination Ski & Golf GmbH & Co. KG
Sitz der Gesellschaft: Weinheim – Registergericht Mannheim HRB 700738 Geschäftsführung: Manuela Dübler