2014 - Heymanns Gewerblicher Rechtsschutz
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2014 - Heymanns Gewerblicher Rechtsschutz
R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from Blatt für PMZ Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen Herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt 116. Jahrgang 2014 Art.-Nr. 56516400 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from ISSN 0930-2980 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 3* Inhaltsverzeichnis DEUTSCHLAND Mitteilungen der Präsidentin des DPMA — Nr. 1/14 über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (DPMAdatenabgabe und DEPATISconnect) im Jahr 2014. Vom 26. November 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — zum Inkrafttreten der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 1 — Nr. 2/14 über die Öffnungszeiten beim DPMA, Dienststelle München, am Faschingsdienstag, den 4. März 2014. Vom 18. Dezember 2013 . . . . . . . . . . . 33 — Nr. 3/14 über die Neufassung der Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach § 43 PatG (Rechercherichtlinien). Vom 22. April 2014 . . . . . . . . 153 — Nr. 4/14 über die Öffnungszeiten beim DPMA vom 24. Dezember 2014 bis einschließlich 2. Januar 2015. Vom 25. September 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333 — Nr. 5/14 über die Veröffentlichung des Patentblatts, des Markenblatts und des Designblatts auf der amtlichen Internetplattform DPMAregister im Jahr 2015. Vom 9. September 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BRAO, PAO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Informelle Überlegungen zur internationalen Patentrechtsharmonisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273 — auf die »Version 2014« der 10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation (gültig ab dem 1. Januar 2014) und auf die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 — zur Mitteilung Nr. 9/13 der Präsidentin des DPMA vom 1. Oktober 2013 über die international harmonisierte Klassifikationspraxis der Markenabteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 — zum Umgang mit schwarz-weißen Marken . . . . . . . . 201 — auf die Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln . . 155 — auf die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Nuclear Regulatory Commission der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch von technischen Informationen und die Zusammenarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . 133 VO über das Register vergriffener Werke (VergWerkeRegV). Vom 10 April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 Patentprüferinnen und Patentprüfer gesucht . . . . . . . . . 201 Technik-Oscar geht an Erfinderlegende Artur Fischer . 229 Vertrag von Marrakesch regelt Zugang zu Büchern für Blinde und Sehbehinderte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach § 43 PatG (Rechercherichtlinien). Vom 1. April 2014 153 Bekanntmachung der Neufassung des Designgesetzes. Vom 24. Februar 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Bekanntmachung nach § 5 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes. Vom 15. September 2014 . . . . . . . . . 361 Hinweis auf die Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte im Markenbereich des DPMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 — zur elektronischen Signatur und Versendung von Beschlüssen und Niederschriften . . . . . . . . . . . . . . . . 276 — auf das Merkblatt über Gebühren und Auslagen des DPMA und des BPatG (Kostenmerkblatt) . . . . . . 117 — zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — auf das Inkrafttreten der 10. Ausgabe der LocarnoKlassifikation (Klassifikation für eingetragene Designs) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2 Begründung der Verordnung über das Register vergriffener Werke (VergWerkeRegV) . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 VO zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten. Vom 2. Januar 2014 . . . . . . . . 34 Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Auszug) (Änderung des UrhG). Vom 1. Oktober 2013 . . . . . . 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (Auszug) (Änderung des RPflG, AVAG). Vom 8. Juli 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333 VO zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfeformularverordnung – PKHFV). Vom 6. Januar 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 VO über die Erstattungsbeträge für Kosten und Auslagen im Rahmen der Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR-Kostenhilfe-Erstattungsbetragsverordnung – EGMR-KEV). Vom 15. August 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 VO zur Änderung der Zollkostenverordnung (Auszug). Vom 6. Mai 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 4* Geschäftsverteilung des BPatG für das Geschäftsjahr 2014 (1. Januar bis 31. Dezember 2014) . . . . . . . . . . . 40 — vom 10. Dezember 2013 (Januar bis November 2014) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Geschäftsverteilungsplan des BGH für das Geschäftsjahr 2014 (Auszug) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 — vom 28. Februar 2014 (März bis Dezember 2014) . . . 133 Hinweis auf eine Änderung der Weinverordnung . . . . . 155, 276 — vom 25. April 2014 (Mai bis November 2014) . . . . . . 230 3, — vom 4. Juni 2014 (Juni bis November 2014) . . . . . . . 276 Hinweis auf eine Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 — vom 7. Juli 2014 (Juli 2014 bis Februar 2015) . . . . . . 277 Bekanntmachung zu § 115 ZPO (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2014 – PKHB 2014). Vom 6. Dezember 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 — vom 18. August 2014 (September 2014 bis Februar 2015) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Übersicht der Patentinformationszentren (Stand 1. Januar 2014) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 STATISTIK Ausstellungsschutz Statistik des BPatG für das Jahr 2013 . . . . . . . . . . . . . . . 76 Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen — des DPMA für das Jahr 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 — vom 26. November 2013 (Januar bis November 2014) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Haushalt des DPMA und des BPatG für das Haushaltsjahr 2014 (Auszug) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 AUSLAND KANADA ÖSTERREICH Urheberrechtsgesetz (zuletzt geändert am 7. 11. 2012). Vom 27. Mai 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .231, 277 Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990, das Patentamtsgebührengesetz, das Sortenschutzgesetz 2001, das Patentanwaltsgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Patent- und Markenrechtsnovelle 2014) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 EUROPÄISCHE UNION VO (EU) Nr. 1352/2013 der Kommission zur Festlegung der in der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden vorgesehenen Formblätter (Hinweis). Vom 4. Dezember 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 VO (EU) Nr. 316/2014 der Kommission über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen. Vom 21. März 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 VO (EU) Nr. 954/2014 der Kommission zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Livarot (g.U.)). Vom 4. September 2014 . . . . . . . . . . 306 VO (EU) Nr. 1241/2014 der Kommission zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Westfälischer Pumpernickel (g.g.A.)). Vom 7. November 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . 362 Hinweis auf den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens – Protokoll III – (Inkrafttreten für Kenia und Neuseeland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 — auf den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens – Protokoll III – (Inkrafttreten für Portugal) . . . . . . . . . 306 — auf den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens – Protokoll III – (Inkrafttreten für Suriname) . . . . . . . . 135 — auf die Bekanntmachung zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte – Protokoll I – (Erklärung zu Artikel 90 Absatz 2 des Zusatzprotokolls durch St. Kitts und Nevis) . . . . . . . . . . . . . . . . 306 — auf das Zusatzprotokoll – Protokoll I – (Erklärung der Anerkennung der Zuständigkeit der Internationalen Ermittlungskommission durch Malawi) . . . . . . 251 — auf eine Berichtigung der authentischen deutschen Fassung des Vertrags über die EU . . . . . . . . . . . . . . . 362 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 5* MEHRSEITIGE INTERNATIONALE ABKOMMEN Übersicht über den Stand der Mehrseitigen Internationalen Abkommen am 15. April 2014 (Inhaltsverzeichnis) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 — Nr. 10/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362 WIPO. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 160 Europäische Eignungsprüfung 2015 . . . . . . . . . . 194 BV. — Nr. 8, 9/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334 Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 166 STLT. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 174 Übersicht über den Stand der internationalen Hinterlegungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 Vertrag von Singapur. (Armenien, Australien, Belgien, Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Island, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, die ehem. jugosl. Rep. Mazedonien, die Republik Moldau, die Mongolei, Neuseeland, die Niederlande, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, Schweden, die Schweiz, Serbien, Singapur, die Slowakei, die Ukraine, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten; Erklärungen durch Neuseeland und Spanien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Hinterlegungsstelle NCTC (Änderung der Anschrift) (Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . 193 PVÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 157 Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 16. Oktober 2013 (Brunei Darussalam, Samoa; Erklärung durch Serbien) . . . . . . . . . . . . . . 52 PCT. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 163 Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 5. August 2014 (Brunei Darussalam, Islamische Republik Iran, Katar, Panama, Ruanda, Saudi-Arabien, Thailand; Erklärung durch Serbien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Bekanntmachung von Änderungen der AusfO PCT. Vom 28. März 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 IPC. Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 2. April 2014 (Montenegro) . . . . . . . . . . . . . 217 IPIC-Vertrag. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 MMA. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 171 Änderungen der AusfO PCT gemäß Beschluss der PCT-Versammlung vom 2. 10. 2013 . . . . . . . 197 EPÜ. Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 6. November 2013 (Außerkrafttreten Syrien, Arabische Republik; Erklärung durch Serbien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 168 Bekanntmachung von Änderungen der AusfO EPÜ und der GebO der EPO. Vom 20. Juni 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 PMMA. Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013 zur Änderung der Regeln 135 und 164 der AusfO EPÜ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung der Regel 6 der AusfO EPÜ und des Artikels 14 (1) der GebO . . . . . . . . . . . . . . . . 308 Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung des Artikels 2 der GebO und zur Anpassung des Betrags der Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche, wenn ein von einer der Internationalen Recherchenbehörden in Europa erstellter internationaler oder ergänzender internationaler Recherchenbericht vorliegt . . . . . . . . . . . . . . . 309 Hinweis auf Veröffentlichungen im Amtsblatt Online des EPA — Nr. 12/2013, 1/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . 171 Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 30. Oktober 2013 (Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Indien, Israel, Kasachstan, Kolumbien, Liberia, Mexiko, Neuseeland, die Philippinen, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Sudan, Tadschikistan, Tunesien; Erklärungen durch Dänemark, Serbien, Bahrain, Oman und die Arabische Republik Syrien) . . . . . . . . . . 136 Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013 zur Änderung der Regeln 36, 38 und 135 der AusfO EPÜ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung der Regel 103 der AusfO EPÜ . . 308 Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 165 MHA. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 173 Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 17. Dezember 2013 (Bosnien und Herzegowina; Erklärung durch Serbien) . . . . . . . . . . . 135 NATO InfÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 NATO GeheimÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 NKA. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 170 Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 21. November 2013 (Jordanien, Montenegro, Neuseeland, Serbien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 HMA. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 175 Haager BeweisÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 — Nr. 2/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 — Nr. 3/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 28. Mai 2014 (Albanien) . . . . . . . . . . . . . . . 311 — Nr. 4/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 — Brasilien. Vom 26. August 2014 . . . . . . . . . . . 335 — Nr. 5, 6, 7/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 PLT. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 165 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 6* TLT. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 175 IntAusstÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . 192 StraÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 169 LKA. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 177 Pariser Fassung. Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 17. Juni 2014 (Demokratische Volksrepublik Laos, Mosambik, Vanuatu; Erklärungen durch Algerien und das Vereinigte Königreich; Rücknahme von Erklärungen durch die Russische Föderation und Usbekistan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 — Vom 2. September 2014 (Erklärungen durch den Jemen, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate, Vietnam) . . . . . . . . . . . . . . . 335 Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 20. November 2013 (die Republik Korea, Polen; Erklärung durch Serbien) . . . . . . . . . . . . . 135 — für Japan. Vom 10. Juli 2014 . . . . . . . . . . . . . . 312 LUA. KstlSchA. Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 15. April 2014 (Bosnien und Herzegowina, Kasachstan, die Republik Korea, Zypern; Erklärungen durch Costa Rica und Estland) . . . . . . . . 311 Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 189 PflZÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 187 Fassung 1991. Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 2. Juli 2014 (Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum [OAPI], Frankreich, Oman, Panama, Rumänien, Serbien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 WTO. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 162 HLÜ. SatÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 186 Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 7. Januar 2014 (Kolumbien) . . . . . . . . . . . . 75 WCT. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 182 Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 20. November 2013 (Bahrain) . . . . . . . . . . . 75 WPPT. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 182 EuroLÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . 188 Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 190 Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 5. November 2013 (Kolumbien) . . . . . . . . . 52 WUA. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 181 RBÜ. TontrSchÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 191 — Einspruchrücknahme durch Deutschland . . . 135 HZÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 185 Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 177 LondonÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Wiener Abkommen. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 EU-Patentpaket. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Pekinger Abkommen. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 ZPÜ. Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 1. Oktober 2014 (Mongolei) . . . . . . . . . . . . 362 ENTSCHEIDUNGEN Bundesgerichtshof BGH, Urteil vom 20. 2. 2013 – I ZR 189/11 (OLG München) UrhWG § 27 Abs. 1 (Weitergeltung als Tarif) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 (OLG München((Ls.) UrhWG §§ 12, 16 Abs. 4 (Gesamtvertrag Hochschul-Intranet) . . . . . . . . . . . . . . . . 108 BGH, Urteil vom 27. 3. 2013 – I ZR 9/12 (OLG Köln) (Ls.) UrhG § 4 Abs. 1 (SUMO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 BGH, Urteil vom 27. 3. 2013 – I ZR 93/12 (OLG Karlsruhe) MarkenG § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 3, § 15 Abs. 2 und 4 (Baumann) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 BGH, Beschluss vom 11. 4. 2013 – I ZB 91/11 MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1 (MetroLinien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 BGH, Beschluss vom 11. 4. 2013 – I ZR 91/11 (OLG Hamburg) (Ls.) Richtlinie 2001/29/EG Art. 4 Abs. 1 (Marcel-Breuer-Möbel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 BGH, Urteil vom 11. 4. 2013 – I ZR 214/11 (OLG München) (Ls.) GMV Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b und c (VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion) . . . . . . . . . . . . . . . . 108 BGH, Urteil vom 16. 5. 2013 – I ZR 216/11 (OLG Hamburg) (Ls.) BGB § 830 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2; TMG § 7 Abs. 2 Satz 1; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2; ZPO § 137 Abs. 3 Satz 1, § 253 Abs. 2 Nr. 2 (Kinderhochstühle im Internet II) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 7* BGH, Urteil vom 27. 6. 2013 – I ZR 53/12 (OLG Braunschweig) (Ls.) MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 (Fleurop) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 BGH, Urteil vom 4. 7. 2013 – I ZR 39/12 (LG Berlin) (Ls.) UrhG § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a (Terminhinweis mit Kartenausschnitt) . . . . . . . . . . . . . . 350 BGH, Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 52/12 (OLG Köln) (Ls.) UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, §§ 23, 24 Abs. 1 (Pippi-Langstrumpf-Kostüm) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 BGH, Urteil vom 23. 7. 2013 – X ZR 87/12 PatG § 111 Abs. 1, Abs. 2, § 112 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a (Seitenwandmarkierungsleuchte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . BGH, Beschluss vom 6. 11. 2013 – I ZB 59/12 MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3, § 50 Abs. 1 und 2 (smartbook) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 BGH, Beschluss vom 6. 11. 2013 – I ZB 63/12 MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 (DESPERADOS/DESPERADO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 BGH, Urteil vom 13. 11. 2013 – I ZR 77/12 (OLG Jena) BGB § 307 Abs. 1 Ch (Vertragsstrafenklausel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 BGH, Urteil vom 13. 11. 2013 – I ZR 143/12 (OLG Schleswig) (Ls.) UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2, § 32a Abs. 1 Satz 1 (Geburtstagszug) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 4 7 BGH, Urteil vom 29. 11. 2013 – PatAnwZ 1/12 (OLG München) PatAnwO § 6 Abs. 1 Satz 1 (Zulassung zur Patentanwaltsausbildung) . . . . . . . . . . . 137 BGH, Urteil vom 13. 8. 2013 – X ZR 73/12 PatG § 121 Abs. 2; ZPO § 93 (Druckdatenübertragungsverfahren) . . . . . . . . . . . . . . . . 12 BGH, Urteil vom 10. 12. 2013 – X ZR 4/11 EPÜ Art. 56; PatG § 4 (Anthocyanverbindung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 BGH, Urteil vom 15. 8. 2013 – I ZR 188/11 (OLG Karlsruhe) (Ls.) UWG Nr. 13 Anh. zu § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2; BGB § 242 Cc (Hard Rock Cafe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 BGH, Urteil vom 8. 1. 2014 – I ZR 38/13 (OLG München) MarkenG § 26 Abs. 3 (Probiotik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 BGH, Urteil vom 8. 8. 2013 – X ZR 36/12 PatG § 83 Abs. 1, § 117 (Mischerbefestigung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BGH, Beschluss vom 27. 8. 2013 – X ZR 83/10 RVG § 32 Abs. 1, § 33 Abs. 1 (Nichtigkeitsstreitwert II) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 BGH, Urteil vom 27. 8. 2013 – X ZR 19/12 PatG § 117; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 (Tretkurbeleinheit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 BGH, Beschluss vom 3. 9. 2013 – X ZR 1/13, X ZR 2/13 PatG § 144 Abs. 1 (Kostenbegünstigung III) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 BGH, Urteil vom 24. 9. 2013 – I ZR 89/12 (OLG Hamburg) (Ls.) UWG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 (Matratzen Factory Outlet) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 BGH, Urteil vom 15. 10. 2013 – X ZR 41/11 PatG § 3 Abs. 1 Satz 2 (Bildanzeigegerät) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 BGH, Beschluss vom 17. 10. 2013 – I ZB 11/13 MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 4 (grill meister) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313 BGH, Beschluss vom 17. 10. 2013 – I ZB 65/12 MarkenG § 8 Abs. 2 Nrn. 1 und 2, Abs. 3, § 50 Abs. 1 und 2 Satz 1 (test) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 BGH, Urteil vom 31. 10. 2013 – I ZR 49/12 (OLG München) (Ls.) MarkenG § 14 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 (OTTO CAP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 BGH, Beschluss vom 13. 1. 2014 – X ZB 18/12 SortG § 6 Abs. 1 (Fond Memories) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 BGH, Urteil vom 22. 1. 2014 – I ZR 71/12 MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 (REAL-Chips) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315 BGH, Urteil vom 30. 1. 2014 – I ZR 107/10 (OLG Stuttgart) MarkenG § 52 Abs. 2; UWG § 4 Nr. 10 (H 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 BGH, Urteil vom 6. 2. 2014 – I ZR 86/12 (KG Berlin) (Ls.) UrhG § 72; BGB § 242 Cc (Peter Fechter) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 BGH, Urteil vom 11. 2. 2014 – X ZR 107/12 EPÜ Art. 88 (Kommunikationskanal) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 BGH, Beschluss vom 12. 2. 2014 – X ZR 42/13 PatG § 113 Satz 1; PatAnwO § 5 Abs. 1; PatAnwZEignPrG § 1 Abs. 1 (IP-Attorney (Malta)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 BGH, Beschluss vom 19. 2. 2014 – I ZB 3/13 MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 1 (HOT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317 BGH, Urteil vom 26. 2. 2014 – I ZR 49/13 (OLG München) UrhG § 129 Abs. 1 Satz 1; WUA Art. IV Abs. 4 bis 6; Richtlinie 2006/116/EG Art. 7 Abs. 3 (Tarzan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 8* BGH, Urteil vom 18. 3. 2014 – X ZR 77/12 PatG § 81 (Proteintrennung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 BGH, Urteil vom 1. 4. 2014 – X ZR 31/11 EPÜ Art. 69 Abs. 1 (Reifendemontiermaschine) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 BGH, Urteil vom 8. 5. 2014 – I ZR 210/12 (OLG Frankfurt am Main) BGB § 313 Abs. 3 Satz 2 (fishteilparka) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 Bundespatentgericht BPatG, Beschluss vom 20. 8. 2013 – 3 Ni 15/08 (EU) führend verb. m. 3 Ni 69/08 (EU), 3 Ni 3/09 (EU) und 3 Ni 24/09 (EU) RVG §§ 23 Abs. 1, 33; PatG § 144; PatKostG § 2 Abs. 2 Satz 5; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 (Streitwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bei verbundenen Nichtigkeitsklagen) . . . . . . . . . . . . . . . 113 BPatG, Urteil vom 17. 12. 2013 – 3 Ni 31/11 (EP) (Ls.) PatG §§ 81 Abs. 1 Satz 2, 30 Abs. 1, 25 Abs. 1; ZPO §§ 265 Abs. 2 Satz 1, 67; InsO §§ 117 Abs. 2 , 115 Abs. 2 (Astaxanthin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 BPatG, Urteil vom 4. 2. 2014 – 3 Ni 5/13 (Ls.) Verordnung (EG) Nr. 469/2009 Art. 15 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 3 lit. c; PatG § 64; AEUV Art. 267 Abs. 1 und 2 (Telmisartan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 BPatG, Urteil vom 28. 6. 2012 – 4 Ni 2/11 (Ls.) PatG § 65 Abs. 2 Satz 2 (Vorschaltgerät) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 BPatG, Urteil vom 15. 1. 2013 – 4 Ni 13/11 (Ls.) PatG §§ 83, 21 Abs. 1 Nr. 1, 99 Abs. 1; ZPO § 283 (Dichtungsring) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 BPatG, Urteil vom 16. 4. 2013 – 4 Ni 1/12 (Ls.) PatG § 87 Abs. 1, § 83, § 117; ZPO § 529 Abs. 1 (Arretiervorrichtung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 BPatG, Urteil vom 8. 4. 2014 – 4 Ni 34/12 (EP) EPÜ Art. 123 II, III, Art. 138 I c, Art. II § 6 I Nr. 4 (Fettabsaugevorrichtung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370 BPatG, Beschluss vom 15. 4. 2014 – 4 Ni 24/12 (EP) PatKostG § 2 Abs. 2; GKG §§ 39, 40, 51 Abs. 1, 63 Abs. 2; PatG § 144 (Zwischenwirbelimplantat) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 BPatG, Urteil vom 6. 5. 2014 – 4 Ni 22/12 (EP) verbunden mit 4 Ni 1/13 (EP) ZPO § 308; IntPatÜG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1; EPÜ Art. 138 Abs. 1 lit. a, Art. 52 Abs. 1, Art. 52 Abs. 2 lit. a, c, d, Abs. 3; PatG § 1 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 (Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 BPatG, Beschluss vom 20. 9. 2012 – 5 Ni 58/11 (EP) PatKostG §§ 9, 11; RPflG § 6; PatKostG § 2 (Anlage Gebührenverzeichnis) (Bitratenreduktion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 BPatG, Beschluss vom 8. 10. 2013 – 6 W (pat) 39/08 ZPO § 240 Satz 1; PatG § 99 Abs. 1 (Dachhaken) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 BPatG, Beschluss vom 20. 8. 2013 – 10 W (pat) 24/12 PatKostG § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 (Anspruchsabhängige Anmeldegebühr) . . . . . . . . . . . . . 144 BPatG, Beschluss vom 26. 8. 2013 – 10 W (pat) 25/12 PatG § 73 Abs. 1; EAPatV § 5 Abs. 2 (Formularmäßige Mitteilung II) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 BPatG, Beschluss vom 19. 2. 2014 – 19 W (pat) 16/12 (Ls.) PatG § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 59 Abs. 4 a. F., Abs. 5 n. F., § 61 Abs. 1 Satz 1, § 73 Abs. 1, § 79 Abs. 3 Nr. 2, § 80 Abs. 3, § 100 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 130 b, § 163 Abs. 1 Satz 1, § 313 Abs. 1 Nr. 1, § 315 Abs. 1 Satz 1 und 2 (Elektrischer Winkelstecker II) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 BPatG, Beschluss vom 29. 10. 2013 – 20 W (pat9 69/13 (Ls.) PatG §§ 46, 47, 49, 79 (Modulanordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 BPatG, Urteil vom 4. 6. 2013 – 4 Ni 16/11 (Ls.) PatG § 21 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1; BGB § 242 (Vorrichtung zur Schwingungserzeugung) . . . . . . . . . . 20 BPatG, Beschluss vom 7. 4. 2014 – 20 W (pat) 8/14 PatG § 34 Abs. 3, 4, § 47 Abs. 1, § 79 Abs. 3 (Elektronisches Steuergerät) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 BPatG, Urteil vom 10. 7. 2013 – 4 Ni 8/11 (EP) (Ls.) PatG § 81 Abs. 1; ZPO § 30 Abs. 3, § 265 Abs. 2, § 240; EUInsOVO Art. 1 Abs. 1, Art. 2, Art. 16; InsO §§ 343 Abs. 1, 335 (Verfahren zum Formen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 BPatG, Beschluss vom 12. 5. 2014 – 20 W (pat) 28/12 PatG § 1, § 4, § 47 Abs. 1, § 79 Abs. 3; EAPatV § 5 (Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 BPatG, Urteil vom 1. 8. 2013 – 4 Ni 28/11 (EP) (Ls.) EPÜ Art. 87 (Bildprojektor) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 BPatG, Urteil vom 12. 11. 2013 – 4 Ni 53/11 (EP) PatG § 82; ZPO § 263 (Abdeckung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 BPatG, Beschluss vom 19. 3. 2013 – 21 W (pat) 45/08 PatG § 34 Abs. 3 Nr. 3, § 34 Abs. 4, § 78 Abs. 3, § 79 Abs. 3; BGH X. Zivilsenat, 24. 3. 1992, Az.: X ZB 15/91; BGH X. Zivilsenat, 19. 7. 1984, Az.: X ZB 18/83; BGH Xa. Zivilsenat, 25. 2. 2010, Az.: Xa ZR 100/05 (Präzisionskoaxialkabel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 9* BPatG, Beschluss vom 22. 5. 2014 – 21 W (pat) 13/10 PatG § 34 Abs. 3 Nr. 3 (Elektrochemischer Energiespeicher) . . . . . . . . . . . . . . . 383 BPatG, Beschluss vom 20. 3. 2014 – 23 W (pat) 9/10 PatG § 97 Abs. 6 Satz 2, § 25 Abs. 1 (Zickzackabtastpfad) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 BPatG, Beschluss vom 3. 2. 2014 – 25 W (pat) 560/12 MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 83 Abs. 2 Nr. 2 (Richard Wagner – Barren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 BPatG, Beschluss vom 28. 4. 2014 – 25 W (pat) 50/12 MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 83 Abs. 2 Nr. 1 (ENGEL APOTHEKE SEEHEIM/ENGEL APOTHEKE) . 386 BPatG, Beschluss vom 3. 12. 2013 – 27 W (pat) 99/12 MarkenG § 71 (Sportarena) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 BPatG, Beschluss vom 8. 5. 2013 – 29 W (pat) 518/13 AEUV Art. 267 Abs. 1 und 3; Richtlinie 2008/95/EG vom 22. 10. 2008 Art. 2 und 3 (Apple Store) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 BPatG, Beschluss vom 15. 5. 2013 – 29 W (pat) 75/12 MarkenG §§ 50 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 10 (Mark Twain) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 BPatG, Beschluss vom 25. 4. 2013 – 30 W (pat) 12/12 MarkenRL Art. 4 Abs. 1 Buchst. b; MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 (BGW Bundesverband der deutschen Gesundheitswirtschaft/BGW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 BPatG, Beschluss vom 27. 6. 2013 – 30 W (pat) 47/11 (Ls.) Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 Art. 3 Nr. 2, Art. 5 Abs. 2 Buchst. b, Art. 7 Abs. 1 Buchst. a, b und e, Art. 45, Art. 49 Abs. 1 und 2; MarkenG § 30 (Zoigl) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 BPatG, Beschluss vom 14. 11. 2013 – 30 W (pat) 705/13 GeschmMG § 24; PatG § 133 (Vertreterbeiordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 BPatG, Beschluss vom 2. 7. 2013 – 33 W (pat) 30/11 MarkenG §§ 42 Abs. 1, 43 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 (GIRODIAMANT/DIAMANT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 BPatG, Beschluss vom 2. 7. 2013 – 33 W (pat) 550/11 MarkenG § 8 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 (Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung) . . . . . . . . . . . 146 Zugelassene Rechtsbeschwerden BPatG, Beschluss vom 12. 12. 2013 – 7 W (pat) 1/14 PatG § 123; ZPO § 66 (Verdickungszusammensetzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 BPatG, Beschluss vom 3. 12. 2013 – 10 W (pat) 17/14 (Ls.) PatKostG § 6 Abs. 2; PatKostG Vorbemerkung vor Abschnitt I in Teil B Gebührenverzeichnis ; ZPO § 62 (Satz aus Mauersteinen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 BPatG, Beschluss vom 19. 3. 2013 – 24 W (pat) 75/10 (Ls.) MarkenG §§ 54, 50 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 2 Nrn. 1 und 2, § 8 Abs. 3 (Farbmarke Blau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 BPatG, Beschluss vom 16. 1. 2014 – 25 W (pat) 72/12 (Ls.) MarkenG §§ 9 Abs. 1 Nr. 2, 42 Abs. 2 Nr. 1, 83 Abs. 2 Nr. 1 (PANTOPREM/PANTOPAN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 BPatG, Beschluss vom 28. 2. 2014 – 27 W (pat) 554/13 (Ls.) MarkenG § 9 (DSA/BSA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 BPatG, Beschluss vom 13. 6. 2013 – 30 W (pat) 83/11 (Ls.) MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 (for you) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 Europäische Gemeinschaften EuGH, Urteil vom 18. 7. 2013 – C-414/11 (Daiichi Sankyo Co. Ltd.u. a. ./. DEMO Anonymos Viomichaniki kai Emporiki Etairia Farmakon) (Ls.) AEUV Art. 207 Abs. 1; TRIPS-Übereinkommen Art. 27, 70; Art. 167; ArznmSchZertVO Nr. 1768/92 EWG Art. 1, 2, 4, 13 (Daiichi Sankyo und Sanofi-Aventis Deutschland ./. DEMO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 EuGH, Urteil vom 12. 12. 2013 – C-443/12 (Actavis Group PTC EHF u. Actavis UK Ltd./Sanofi) (Ls.) ArznmSchZertVO (EG) Nr. 469/2009 Art. 3 Buchst. c; UK Patents Act 1977 Sec. 60 (Actavis/Sanofi) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 EuGH, Urteil vom 12. 12. 2013 – C-445/12 P (Rivella International AG/HABM) (Ls.) GMV Art. 42 Abs. 2 und 3, Art. 111; MMA Art. 4 Abs. 1; Übereinkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betr. den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz Art. 5 Abs. 1 (BASKAYA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 EuGH, Urteil vom 12. 12. 2013 – C-484/12 (Georgetown University/Octrooicentrum Nederland) (Ls.) ArznmSchZertVO (EG) Nr. 469/2009 Art. 3 Buchst. c; Nederlandse Rijksoctrooiwet 1995 Art. 63, 75 (Georgetown University/Octrooicentrum Nederland) . 270 EuGH, Urteil vom 12. 12. 2013 – C-493/12 (Eli Lily and Company Ltd./Human Genome Sciences Inc.) (Ls.) ArznmSchZertVO (EG) Nr. 469/2009 Art. 3; EPÜ Art. 69, 83, 84; UK Patents Act 1977 Secs. 60, 123, 130 (Eli Lily/Human Genome Sciences) . . . . . . . . . . . . . . . . 270 EuGH, Urteil vom 6. 2. 2014 – C-65/12 (Leidseplein BV u. Hendrikus De Vries/Red Bull GmbH u. Red Bull Nederland BV) (Ls.) MarkenRL 89/104/EWG Art. 5 Abs. 2; Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum (Marken und Muster oder Modelle) Art. 2.20 Abs. 1 Buchst. c (Red Bull/Bulldog) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 10 * EuGH, Urteil vom 13. 2. 2014 – C-466/12 (Nils Svensson u. a./Retriever Sverige AB) (Ls.) Richtlinie 2001/29/EG zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft Art. 3 Abs. 1; WCT Art. 1 Abs. 4; RBÜ Art. 20 (Göteborgs-Posten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 EuGH, Urteil vom 13. 2. 2014 – C-555/13 (Merck Canada Inc./Accord Healthcare Ltd. u. a.) (Ls.) ArznmSchZertVO (EG) Nr. 469/2009 Art. 13, Erwägungsgrund 9 (Montelukast sodium) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 EuGH, Urteil vom 6. 3. 2014 – C-409/12 (Backaldrin Österreich The Kornspitz Company GmbH/Pfahnl Backmittel GmbH) (Ls.) MarkenRL 2008/95/EG Art. 12 Abs. 2 Buchst. a (Kornspitz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 EuGH, Urteil vom 27. 3. 2014 – C-314/12 (UPC Telekabel Wien GmbH/Constantin Film Verleih GmbH und Wega Filmproduktionsgesellschaft mbH) (Ls.) Richtlinie 2001/29/EG zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft Art. 8 Abs. 3 (UPC Telekabel Wien/Constantin Film Verleih u. a.) . . 270 EuGH, Urteil vom 27. 3. 2014 – C-530/12 P (HABM/National Lottery Commission) (Ls.) GMV Art. 52 Abs. 2 Buchst. c (mano portafortuna) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 EuGH, Urteil vom 19. 6. 2014 – C-217/13 und C-218/13 (Oberbank AG u. a./Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.) (Ls.) MarkenRL 2008/95/EG Art. 3; deutsches MarkenG §§ 8, 37, 50 (Rot HKS 13) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 EuGH, Urteil vom 19. 6. 2014 – C-450/13 P (Donaldson Filtration Deutschland GmbH ./. HABM) (Ls.) (ultrafilter international) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 EuG, Urteil vom 23. 10. 2013 – T-581/11 (Dimian AG/HABM) (Ls.) GMV Art. 8 Abs. 4, 53 bs. 1 Buchst. c; PVÜ Art. 6bis (Baby Bambolina) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 EuG, Urteil vom 25. 10. 2013 – T 416/11 (Biotronic SE 42 Abs. 2 und 3 (CARDIO MANAGER) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 Andere Gerichte LG Bochum, Urteil vom 19. 6. 2013 – I-15 O 50/12 UWG § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 9 Buchst. b), § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1, § 9 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 2; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 242, §§ 259f., § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, § 818 Abs. 2 (Hollywood – Walk of Fame) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 OLG Hamburg, Beschluss vom 19. 6. 2013 – 5 W 31/13 MarkenG § 14 Abs. 5; UWG § 4 Nr. 10 (Elitepartner) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 OLG Braunschweig, Urteil vom 2. 4. 2014 – 2 U 8/12 GMV Art. 9 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2, 12 Buchst. b; MarkenG §§ 14, 23; TMG § 7 Abs. 1 (Posterlounge I) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 Gerichte anderer Staaten Indien Entscheidung des Supreme Court of India vom 1. 4. 2013 (Ls.) Indian Patents Act Secs. 2(1)(j), 2(1)(ja), 3(d) (Gilvec) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Japan EuG, Urteil vom 3. 7. 2013 – T-106/12 (Cytochroma Development, Inc. ./. HABM) (Ls.) GMV Art. 65 Abs. 6; Verordnung (EG) Nr. 216/96 über die Verfahrensordnung vor den Beschwerdekammern des HABM Art. 1d (ALPHAREN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Bezirksgericht Osaka, Urteil vom 22. 3. 2012 (Ls.) Japanisches PatG § 2 Abs. 3 Nr. 1 (Hitzebehandlungsofen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 EuG, Urteil vom 10. 7. 2013 – T-3/12 (Heinrich Kreyenberg/HABM u. a.) (Ls.) GMV Art. 7 Abs. 1 Buchst. h, i; PVÜ Art. 6ter (MEMBER OF ee euro experts) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 Oberster Gerichtshof, Entscheidung vom 20. 1. 2014 – 4 Ob 182/13p (Ls.) MSchG § 53 (Verletzergewinn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 EuG, Urteil vom 16. 9. 2013 – T-250/10 (Knut IP Management Ltd. ./. HABM) (Ls.) GMV Art. 8 Abs. 1 Buchst. b (KNUT – DER EISBÄR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 EuG, Urteil vom 23. 10. 2013 – T-566/11 und T-567/11 (Viejo Valle, SA/HABM) (Ls.) Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Art. 25 Abs. 1 Buchst. f.; Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 zur Durchführung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung Art. 28 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iii (Tasse mit Untertasse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 Österreich Oberster Gerichtshof, Entscheidung vom 17. 2. 2014 – 4 Ob 10/14w (Ls.) MSchG § 4 Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 2, 37, 38, 77 Abs. 1; PatG 1970 §§ 139 und 140 Abs. 2 (JIMI HENDRIX) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 Schweiz Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 23. 9. 2013 (Ls.) MMA Art. 5 Abs. 2; PVÜ Art. 6quinquies lit. B Ziff. 2 und 3; MSchG Art. 2 (CéReal) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 11 * Vereinigte Staaten von Amerika Entscheidung des US Court of Appeals for the Federal Circuit vom 28. 3. 2013 (Ls.) 35 U.S.C. §§ 102(f), 116, 256 (Rubin v. General Hospital) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Entscheidung des US Court of Appeals for the Federal Circuit vom 14. 8. 2013 (Ls.) 35 U.S.C. § 102(b) a. F. (Hamilton Beach v. Sunbeam) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Entscheidung des US Court of Appeals for the Ninth Circuit vom 24. 12. 2013 (Ls.) Gray-market goods (Hokto Kinoko v. Concord Farms) . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 Entscheidung des US Court of Appeals for the Second Circuit vom 27. 1. 2014 (Ls.) 17 U.S.C. §§ 106(1), (3), 107 (Swatch v. Bloomberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 Entscheidung des US Court of Appeals for the Federal Circuit vom 8. 5. 2014 (Ls.) 35 U.S.C. § 101 (In re Roslin Institute) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360 Vereinigtes Königreich Entscheidung des Supreme Court vom 3. 7. 2013 (Ls.) Patents Act 1977 Sec. 77; EPÜ Art. 64 (Virgin Atlantic Airways v. Zodiac Seats UK) . . . . . . . . 116 Entscheidung des High Court of Justice vom 20. 11. 2013 (Ls.) AEUV Art. 34 und 36; MarkenRL 89/104/EWG Art. 5, 7 (Regurin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 Entscheidung des High Court of Justice (Chancery Division) vom 24. 1. 2014 (Ls.) Trade Marks Act 1994 Sec. 46(1)(a) (Healey Sports Cars v. Jensen Cars) . . . . . . . . . . . . . . . . 360 Entscheidung des Court of Appeal (Civil Division) vom 28. 1. 2014 (Ls.) Patents Act 1977 Sec. 72(1) (AP Racing v. Alcon Components) . . . . . . . . . . . . . . . . . 360 Entscheidung des Court of Appeal (Civil Division) vom 28. 1. 2014 (Ls.) Verordnung (EU) 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Art. 5, 7, 36, 37, 49; Pasing off (Griechischer Joghurt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360 Entscheidung des High Court of Justice (Chancery Division) vom 31. 1. 2014 (Ls.) MarkenRL 2008/95/EG Art. 5 (1) (b); Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke (GMV) Art. 9 (1) (b) (Jack Wills v. House of Fraser) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Entscheidung des Court of Appeal (Civil Division) vom 11. 3. 2014 (Ls.) EPÜ Art. 64, 68, 105 a und 105 b; Patents Act 1977 Sec. 77 (Samsung v. Apple) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 Gesetzesregister der Entscheidungen Patentgesetz PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG §1 . . . . . . . . . . § 1 Abs. 3 Nr. 3 . . § 1 Abs. 4. . . . . . § 3 Abs. 1 Satz 2 . §4 . . . . . . . . . . § 21 Abs. 1 Nr. 1 . § 21 Abs. 1 Nr. 2 . § 22 Abs. 1 . . . . . § 25 Abs. 1 . . . . . § 30 Abs. 1 . . . . . § 34 Abs. 3 . . . . . § 34 Abs. 3 Nr. 3 . § 34 Abs. 4 . . . . . § 46 . . . . . . . . . § 47 . . . . . . . . . § 47 Abs. 1 . . . . . § 47 Abs. 1 Satz 1. § 47 Abs. 1 Satz 2. § 49 . . . . . . . . . § 59 Abs. 4 . . . . . § 59 Abs. 5 . . . . . § 61 Abs. 1 Satz 1. § 64 . . . . . . . . . § 65 Abs. 2 Satz 2. § 73 Abs. 1 . . . . . § 78 Abs. 3 . . . . . § 79 . . . . . . . . . § 79 Abs. 3 . . . . . § 79 Abs. 3 Nr. 2 . § 80 Abs. 3 . . . . . § 81 . . . . . . . . . § 81 Abs. 1 . . . . . § 81 Abs. 1 Satz 2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 . . . . . . 376 . . . . . . 376 . . . . . . 350 . . . 256, 355 . . . . . . . 60 . . . . . . . 20 . . . . . . . 20 . . . 354, 367 . . . . . . 354 . . . . . . 299 . . . 108, 383 . . . 108, 299 . . . . . . . 67 . . . . . . . 67 . . . 299, 355 . . . . . . 224 . . . . . . 224 . . . . . . . 67 . . . . . . 224 . . . . . . 224 . . . . . . 224 . . . . . . 358 . . . . . . 139 . . . 140, 224 . . . . . . 108 . . . . . . . 67 108, 299, 355 . . . . . . 224 . . . . . . 224 . . . . . . 336 . . . . . . . 20 . . . . . . 354 PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG PatG § 82 . . . . . . . . . § 83 . . . . . . . . . § 83 Abs. 1 . . . . . § 87 Abs. 1 . . . . . § 97 Abs. 6 Satz 2. § 99 Abs. 1 . . . . . § 100 Abs. 2 Nr. 1. 3 111 Abs. 1 . . . . 3 111 Abs. 2 . . . . § 112 Abs. 3 Nr. 2. § 113 Satz 1 . . . . § 117. . . . . . . . . § 121 Abs. 2 . . . . § 123. . . . . . . . . § 133. . . . . . . . . § 144. . . . . . . . . § 144 Abs. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 60, 67 . . . 7 . . . 67 . . 367 60, 142 . . . 224 . . . . 4 . . . . 4 . . . . 4 . . . 217 7, 15, 67 . . . . 12 . . . 267 . . . 111 113, 301 . . . . 54 Markengesetz MarkenG MarkenG MarkenG 317 MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG § 5 Abs. 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 § 6 Abs. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 § 8 Abs. 2 Nr. 1 . 25, 146, 150, 259, 264, 295, 313, § 8 Abs. 2 Nr. 2 . § 8 Abs. 2 Nr. 3 . § 8 Abs. 2 Nr. 4 . § 8 Abs. 3 . . . . . §9 . . . . . . . . . § 9 Abs. 1 Nr. 2 . § 10 . . . . . . . . § 14 Abs. 2 Nr. 1 § 14 Abs. 2 Nr. 2 § 14 Abs. 2 Nr. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, . . . . . . . . 63, . . . . . . . . . . . . . . . . 146, 150, 259, 295 . . . . . . . . . 295 . . . . . . . . . 313 . . . . . . . . . 259 . . . . . . . . . 267 226, 267, 348, 386 . . . . . . . . . . 25 . . . . . . . . . 350 . . . 264, 315, 350 . . . . . . . . . 264 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 12 * MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG MarkenG § 15 Abs. 2 . . . . . § 15 Abs. 4 . . . . . § 26 Abs. 3 . . . . . § 42 Abs. 1 . . . . . § 42 Abs. 2 Nr. 1 . § 43 Abs. 1 . . . . . § 50 Abs. 1 . . . . . § 50 Abs. 2 . . . . . § 50 Abs. 2 Satz 1. § 52 Abs. 2 . . . . . § 54 . . . . . . . . . § 71 . . . . . . . . . § 83 Abs. 2 Nr. 1 . § 83 Abs. 3 Nr. 3 . § 115 Abs. 1 . . . . § 130. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 . . . . . . . . 218 . . . . . . . . 366 . . . . . . . . . 63 . . . . . . . . 267 . . . . . . . . . 63 25, 150, 259, 295 . . . . . 150, 295 . . . . . . . . 259 . . . . . . . . 197 . . . . . . . . 150 . . . . . . . . 224 . . . . . 267, 386 . . . . . . . . 345 . . . . . . . . 317 . . . . . . . . . 67 Geschmacksmustergesetz 111 PatKostG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . GMV Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b . . . . . . . . . . . . . 108 VO (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Art. 25 Abs. 1 Buchst. f . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 VO (EG) Nr. 469/2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel Art. 3 Buchst. c . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 Art. 3 Buchst. c . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269, 270, 358 Art. 15 Abs. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 VO (EG) 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke (GMV) GeschmMG § 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . § 2. . . . . . . . . . § 2 Abs. 2 Satz 5 . § 3 Abs. 1 . . . . . § 5 Abs. 1 . . . . . § 6. . . . . . . . . . § 6 Abs. 2 . . . . . § 9. . . . . . . . . . § 11 . . . . . . . . . Gemeinschaftsmarkenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 113 144 144 144 267 . 60 . 60 IntPatÜbkG Art. 7 Abs. 1 Buchst. b . Art. 7 Abs. 1 Buchst. c . Art. 7 Abs. 1 Buchst. h . Art. 7 Abs. 1 Buchst. i. . Art. 8 Abs. 1 Buchst. b . Art. 8 Abs. 4. . . . . . . . Art. 42 Abs. 2 . . . . . . . Art. 42 Abs. 3 . . . . . . . Art. 52 Abs. 1 Buchst. a. Art. 52 Abs. 2 Buchst. c. Art. 53 Abs. 1 Buchst. c. Art. 56 Abs. 1 . . . . . . . Art. 65 Abs. 6 . . . . . . . Art. 111. . . . . . . . . . . Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 VO (EWG) Nr. 1768/92 EPÜ Art. 1 . Art. 2 . Art. 4 . Art. 13 EPÜ EPÜ EPÜ EPÜ EPÜ EPÜ EPÜ EPÜ EPÜ EPÜ EPÜ EPÜ EPÜ EPÜ Art. 52 Abs. 1. Art. 52 Abs. 2. Art. 52 Abs. 3. Art. 56 . . . . . Art. 69 . . . . . Art. 69 Abs. 1. Art. 83 . . . . . Art. 84 . . . . . Art. 87 . . . . . Art. 88 . . . . . Art. 123 (2) . . Art. 123 (3) . . Art. 138 . . . . Art. 167 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370, . . . 376 376 376 256 270 341 270 270 140 363 370 370 376 150 MarkenRL Art. 4 Abs. 1 Buchst. b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 359 268 268 151 269 269 269 359 269 269 359 151 269 . . . . . . . . . . . . 150 150 150 150 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . § 2 Abs. 1 Nr. 1 . . . § 2 Abs. 1 Nr. 4 . . . § 2 Abs. 2 . . . . . . § 4 Abs. 1 . . . . . . § 15 Abs. 2 Nr. 2 . . § 19a . . . . . . . . . § 23 . . . . . . . . . . § 24 Abs. 1. . . . . . § 32 Abs. 1 Satz 3 . § 32a Abs. 1 Satz 1 § 32 Abs. 2 Satz 2 . § 72 . . . . . . . . . . § 129 Abs. 1 Satz1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299, . 299, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . UrhG 199 350 350 108 350 350 199 199 350 350 350 264 366 MarkenRL 89/104/EWG UrhWG Art. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 Art. 5 Abs. 2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 Art. 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 § 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 § 16 Abs. 4. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 § 27 Abs. 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 MarkenRL 2008/95/EG UWG Art. 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Art. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 359 Art. 12 Abs. 2 Buchst. b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 §3 §4 §5 §5 §5 Abs. 3 Nr. 10 Abs. 1 Abs. 1 Abs. 1 . . . . . . . . Satz 1 Satz 1 Satz 2 . . . . . . . . Nr. 1 Nr. 2 Nr. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 197 299 299 . 59 Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 Art. 4 Abs. 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Art. 8 Abs. 3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 BGB § 126 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 13 * § 126 § 242 § 242 § 307 § 313 § 830 § 830 a. . . . . . . . . . . . . . . . . Cc . . . . . . . Abs. 1 Ch . . Abs. 3 Satz 2 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 . . . 20 59, 264 . . 320 . . 366 . . 299 . . 299 Abs. 1 Abs. 1 Abs. 2 Abs. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 . 20, 358 . . . . 358 . . . . . 20 RPflG § 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 ZPO § 30 Abs. 3 . . . . . . . . . § 62 . . . . . . . . . . . . . . § 66 . . . . . . . . . . . . . . § 67 . . . . . . . . . . . . . . § 93 . . . . . . . . . . . . . . § 130 b . . . . . . . . . . . . § 137 Abs. 3 Satz 1 . . . . § 163 Abs. 1 Satz 1 . . . . § 240 . . . . . . . . . . . . . § 240 Satz 1 . . . . . . . . . § 253 Abs. 2 Nr. 2 . . . . . § 263 . . . . . . . . . . . . . § 265 Abs. 2 Satz 1 . . . . § 283 . . . . . . . . . . . . . § 308 . . . . . . . . . . . . . § 313 Abs. 1 Nr. 1 . . . . . § 315 Abs. 1 Satz 1 . . . . § 315 Abs. 1 Satz 2 . . . . § 317 Abs. 2 Satz 1 . . . . § 329 Abs. 1 Satz 2 . . . . § 517 . . . . . . . . . . . . . § 529 Abs. 1 . . . . . . . . . § 529 Abs. 1 Nr. 2 . . . . . § 531 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 § 548 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 267 267 354 . 12 224 299 224 . 20 142 299 323 354 . 60 376 224 224 224 224 224 224 . 15 . 15 . 15 224 RVG § 23 § 32 § 33 § 33 Abs. 1. Abs. 1. . . . . . Abs. 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 . 54 113 . 54 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 301 301 301 GKG § 39 § 40 § 51 § 63 . . . . . . . . . . Abs. 1. Abs. 2. VERTRETERWESEN Patentanwälte Bekanntmachung über das Ergebnis der Wahlen zum Vorstand der Patentanwaltskammer . . . . . . . . . . . . . 68 Bekanntmachung über die Zusammensetzung der Prüfungskommission für Patentanwälte . . . . . . . . . . . . . 303 GG Art. 2 Abs. 1. . . . . . Art. 3 Abs. 1. . . . . . Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Art. 20 Abs. 3 . . . . . Art. 103 Abs. 1 . . . . Art. 207 Art. 267 Art. 267 Art. 267 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 113 113 113 345 PVÜ Termine für die Patentanwaltsprüfungen im Jahre 2015 272 Patentassessoren Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Patentassessor/Patentassessorin (§ 11 Abs. 1 PatAnwO): . . . .200, 303, 332 Art. 6bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 Art. 6ter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 AEUV Art. 34 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 Art. 36 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 PERSONALNACHRICHTEN Bundespatentgericht: 32, 68, 116, 152, 200, 228, 272, 304, 332, 360, 392 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 14 * Sachverzeichnis A Inkrafttreten für die Demokratische Volksrepublik Laos, Mosambik und Vanuatu: 312 »Abdeckung«: 323 Absolutes Schutzhindernis für Namen berühmter Personen der Zeitgeschichte: 264 »Actavis/Sanofi«: 269 Ägypten, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI), Inkrafttreten des PflZÜ Fassung 1991 für die —: 312 Albanien, Inkrafttreten des Haager BeweisÜ für —: 311 Algerien, Inkrafttreten des WCT für —: 295 »ALPHAREN«: 151 Anerkennungs- und Änderung: 333 Vollstreckungsausführungsgesetz, »Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung«: 146 »Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte«: 355 Beschwerde, eine in Papierform erstellte patentamtliche Mitteilung kann der Sache nach eine mit der — anfechtbare Entscheidung i. S. v. § 73 Abs. 1 PatG darstellen, wenn sie mit der Unterschrift des Entscheidungsträgers versehen ist. Ist die Mitteilung im Rahmen der elektronischen Aktenführung erstellt worden, ist an Stelle der eigenhändigen Unterschrift des Entscheidungsträgers dessen elektronische Signatur nach § 5 Abs. 2 EAPatV erforderlich, damit der Mitteilung die Qualität eines Beschlusses zuerkannt werden kann: 140 —, hat der Beschwerdeführer darum gebeten, noch zusätzlich Gelegenheit zur Begründung der eingelegten — zu erhalten und will das BPatG dieser Bitte nach den Umständen auch entsprechen, darf der Beschwerdegegner grundsätzlich davon ausgehen, dass ihm die zu erwartende Beschwerdebegründung zur Kenntnis gegeben wird und ihm seinerseits eine angemessene Frist zur Erwiderung zur Verfügung steht: 345 »BGW Bundesverband der deutschen Gesundheitswirtschaft/BGW«: 226 »Bildanzeigegerät«: 350 »Anspruchsabhängige Anmeldegebühr«: 144 »Bildprojektor«: 140 »Anthocyanverbindung«: 256 »Bitratenreduktion«: 60 »Apple Store«: 20 Bosnien und Herzegowina, Inkrafttreten des KstlSchA für —: 311 »AP Racing v. Alcon Components«: 360 —, Inkrafttreten des MHA für —: 135 »Arretiervorrichtung«: 67 —, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 »Astaxanthin«: 354 Ausstellungsschutz von Mustern und Marken: 70, 72, 133, 230, 276, 277, 305 Brasilien, Inkrafttreten des Haager BeweisÜ für —: 335 Brunei Darussalam, Inkrafttreten des PCT für —: 335 —, Hinweis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum —: 1 —, Inkrafttreten der PVÜ Stockholmer Fassung für —: 52 ausübende Künstler, Inkrafttreten des KstlSchA für Bosnien und Herzegowina, Kasachstan, die Republik Korea, Zypern; Erklärungen durch Costa Rica und Estland: 311 Bundesgerichtshof, Geschäftsverteilungsplan des — für das Geschäftsjahr 2014: 132 Budapester Vertrag, Änderung der Anschrift von NCTC: 193 Bundespatentgericht, Geschäftsverteilung beim —: 40 B »Baby Bambolina«: 269 —, Haushalt des DPMA und des — für das Haushaltsjahr 2014: 274 Bahrain, Inkrafttreten des HLÜ für —: 75 —, Personalnachrichten: 32, 68, 116, 152, 200, 228, 272, 304, 332, 360, 392 »BASKAYA«: 269 —, Statistik des —: 76 »Baumann«: 218 C Bedeutung von Meinungsforschungsgutachten für Verkehrsdurchsetzung: 259 Bemessung des Gegenstandswerts im Patentnichtigkeitsverfahren: 301 Berner Übereinkunft, Pariser Fassung; Erklärungen durch den Jemen, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate, Vietnam: 335 »CARDIO MANAGER«: 269 »CéReal«: 271 D »Dachhaken«: 142 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 15 * »Daiichi Sankyo und Sanofi-Aventis Deutschland./.DEMO«: 150 Datenabgabe, MittPräsDPMA über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (DPMA— und DEPATISconnect) im Jahr 2014: 1 Designblatt, MittPräsDPMA über die Veröffentlichung des Patenblatts, des Markenblatts und des — auf der amtlichen Internetplattform DPMAregister im Jahr 2015: 361 Designgesetz, Bekanntmachung der Neufassung des —: 117 —, MittPräsDPMA über die Öffnungszeiten beim —, Dienststelle München, am Faschingsdienstag, den 4. März 2014: 33 —, MittPräsDPMA über die Öffnungszeiten beim — vom 24. Dezember 2014 bis einschließlich 2. Januar 2015: 333 —, MittPräsDPMA über die Veröffentlichung des Patenblatts, des Markenblatts und des Designblatts auf der amtlichen Internetplattform DPMAregister im Jahr 2015: 361 —, Patentprüferinnen und Patentprüfer gesucht: 201 —, Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG): 118 —, Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach § 43 PatG (Rechercherichtlinien): 153 Designrecht, VO zur weiteren Modernisierung des — und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten: 34 —, Statistik des —: 81 —, Hinweis zum Inkrafttreten der Verordnung zur weiteren Modernisierung des — und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten: 33 »DESPERADOS/DESPERADO«: 348 Deutsches Patent- und Markenamt, Bekanntmachung nach § 5 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes: 361 —, Haushalt des — und des BPatG für das Haushaltsjahr 2014: 274 —, Hinweis auf das Inkrafttreten der 10. Ausgabe der Locarno-Klassifikation (Klassifikation für eingetragene Designs): 2 —, Hinweis auf das Merkblatt über Gebühren und Auslagen des — und des Bundespatentgerichts (Kostenmerkblatt): 117 —, Hinweis auf die Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln: 155 —, Hinweis auf die »Version 2014« der 10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation (gültig ab dem 1. Januar 2014) und auf die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger: 2 —, Hinweis auf die Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte im Markenbereich des —: 305 —, Hinweis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz: 1 —, Hinweis zum Inkrafttreten der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten: 33 —, Technik-Oscar geht an Erfinderlegende Artur Fischer: 229 —, VO über den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA (ERVDPMAV); Änderung: 39 —, VO über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof (EAPatV); Änderung: 39 Deutschland, Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz; Änderung: 333 —, Begründung der Verordnung über das Register vergriffener Werke (VergWerkeRegV): 275 —, Bekanntmachung der Neufassung des Designgesetzes: 117 —, Bekanntmachung nach § 5 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes: 361 —, Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2014 – PKHB 2014): 52 —, Einspruchsrücknahme gegen den Beitritt Perus zum HLÜ durch —: 135 —, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: 69 —, Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG): 118 —, Hinweis auf die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik — und der Nuclear Regulatory Commission der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch von technischen Informationen und die Zusammenarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit: 133 —, Informelle Überlegungen zur internationalen Patentrechtsharmonisierung: 273 —, Inkrafttreten des Markenrechtsvertrags von Singapur (STLT) für —: 53 —, Hinweis zum Umgang mit schwarz-weißen Marken: 201 —, Lebensmittel-Kennzeichnungs-VO; Änderung: 133 —, Hinweis zur elektronischen Signatur und Versendung von Beschlüssen und Niederschriften: 276 —, Markenverordnung: Änderung: 39 —, Hinweis zur Mitteilung Nr. 9/13 der Präsidentin des — vom 1. Oktober 2013 über die internationale harmonisierte Klassifikationspraxis der Markenabteilungen: 33 —, Rechtspflegergesetz; Änderung: 333 —, MittPräsDPMA über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (DPMAdatenabgabe und DEPATISconnect) im Jahr 2014: 1 —, Urheberrechtsgesetz; Änderung: 2 —, MittPräsDPMA über die Neufassung der Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach § 43 PatG (Rechercherichtlinien): 153 —, Technik-Oscar geht an Erfinderlegende Artur Fischer: 229 —, Vertrag von Marrakesch regelt Zugang zu Büchern für Blinde und Sehbehinderte: 201 —, VO über das Register vergriffener Werke (VergWerkeRegV): 274 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 16 * —, VO über den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA (ERVDPMAV); Änderung: 39 —, VO über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof (EAPatV); Änderung: 39 —, VO über die Erstattungsbeträge für Kosten und Auslagen im Rahmen der Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR-Kostenhilfe-Erstattungsbetragsverordnung – EGMR-KEV): 3 Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung des Artikels 2 der GebO und zur Anpassung des Betrags der Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche, wenn ein von einer der Internationalen Recherchenbehörden in Europa erstellter internationaler oder ergänzender internationaler Recherchenbericht vorliegt: 309 Europäische Eignungsprüfung 2015: 194 Europäische Union, Hinweis auf das Zusatzprotokoll (Protokoll I); Erklärung der Anerkennung der Zuständigkeit der Internationalen Ermittlungskommission durch Malawi: 251 —, VO zur Änderung der Zollkostenverordnung: 230 —, VO zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfeformularverordnung – PKHFV): 69 —, VO zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten: 34 —, Wahrnehmungsverordnung; Änderung: 39 —, Wein-VO; Änderungen: 3, 155, 276 »Dichtungsring«: 60 DPMAregister, MittPräsDPMA über die Veröffentlichung des Patenblatts, des Markenblatts und des Designblatts auf der amtlichen Internetplattform — im Jahr 2015: 361 »Druckdatenübertragungsverfahren«: 12 »DSA/BSA«: 267 E »Elektrischer Winkelstecker II«: 224 »Elektrochemischer Energiespeicher«: 383 elektronische Schutzrechtsakte, Hinweis auf die Vorbereitungen zur Einführung der — im Markenbereich des DPMA: 305 elektronische Signatur, Hinweis zur — und Versendung von Beschlüssen und Niederschriften: 276 »Elektronisches Steuergerät«: 299 »Eli Lily/Human Genome Sciences«: 270 »Elitepartner«: 391 »ENGEL APOTHEKE SEEHEIM/ENGEL APOTHEKE«: 386 Europäische Eignungsprüfung 2015: 194 —, Hinweis auf das Zusatzprotokoll vom 8. 12. 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III); Inkrafttreten für Kenia und Neuseeland: 251 —, Hinweis auf das Zusatzprotokoll vom 8. 12. 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III); Inkrafttreten für Portugal: 306 —, Hinweis auf das Zusatzprotokoll vom 8. 12. 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III); Inkrafttreten für Suriname: 135 —, Hinweis auf das Zusatzprotokoll vom 8. 6. 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I); Erklärung zu Artikel 90 Absatz 2 des Zusatzprotokolls durch St. Kitts und Nevis: 306 —, Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1352/2013 vom 4. 12. 2013 zur Festlegung der in der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden vorgesehenen Formblätter: 252 —, Hinweis auf eine Berichtigung der authentischen deutschen Fassung des Vertrags über die Europäische Union: 362 —, VO (EU) Nr. 316/2014 der Kommission über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der — auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen: 252 —, VO (EU) Nr. 954/2014 der Kommission zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [Livarot (g.U.)]: 306 —, VO (EU) Nr. 1241/2014 der Kommission zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Westfälischer Pumpernickel (g.g.A.)]: 362 Europäisches Patentamt, Hinweise auf Veröffentlichungen im Amtsblatt Online des —: 74, 134, 193, 217, 294, 334, 362 Europäisches Patentübereinkommen, Bekanntmachung von Änderungen der AusfO zum — und der GebO der EPO: 307 Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013 zur Änderung der Regeln 36, 38 und 135 der AusfO zum —: 307 Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013 zur Änderung der Regeln 135 und 164 der AusfO zum —: 307 Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung der Regel 103 der AusfO zum —: 308 Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung der Regel 6 der AusfO zum — und des Artikels 14 (1) der GebO: 308 F Fachmann, die Annahme der Prüfungsstelle, die Anmeldung weise einen Mangel gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG auf und sei damit unklar, genügt nicht der Begründungspflicht gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PatG. Bei einer unsachgemäßen Übersetzung von Prioritätsunterlagen kommt der Zurückweisungsgrund der mangelnden Ausführbarkeit nach § 34 Abs. 4 PatG in Betracht, wenn der Anmeldungsgegenstand für den — nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten und erfinderischem Zutun verständlich ist: 299 »Farbmarke Blau«: 150 »Fettabsaugevorrichtung«: 370 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 17 * »fishtailparka«: 366 Haager Zustellungsübereinkommen, Inkrafttreten für Kolumbien: 52 »Fleurop«: 350 »Hamilton Beach v. Sunbeam«: 151 »Fond Memories«: 222 »Hard Rock Cafe«: 59 »Formularmäßige Mitteilung II«: 140 »Healey Sports Cars v. Jensen Cars«: 360 »for you«: 150 Frankreich, Inkrafttreten des PflZÜ Fassung 1991 für —: 312 G Gebühr, die Bemessung der für eine Patentanmeldung zu zahlende — richtet sich nach der in den Anmeldeunterlagen vom Anmelder angegebenen Anzahl von Patentansprüchen und nicht dem sachlichen Gehalt der Ansprüche: 144 —, nach Geltung des Patentkostengesetzes ist nicht mehr davon auszugehen, dass bei gemeinsam durch einen Prozessbevollmächtigten eingereichten Klagen mehrerer rechtlich selbständiger Klageparteien nur eine — gemäß Nr. 402 200 der Anlage zu § 2 Abs. 1 PatkostG anfällt, sondern, dass für jedes der entstandenen Prozessrechtsverhältnisse eine gesonderte — zu entrichten ist: 60 Herkunftshinweis, üblicherweise dienen Namen berühmter historischer Personen in der Branche der Schreibgeräte ihnen zur Ehrung oder als Widmung und nicht als Marke. Es gibt auf Schreibgeräten keine feste fixierte Stelle, an der Widmungsnamen üblicherweise angebracht sind. Das Gericht ist nicht verpflichtet, seine Recherche auf die theoretische Möglichkeit auszudehnen, in welcher Form der Name Mark Twain vom angesprochenen Verkehrskreis als betrieblicher — angesehen werden könnte: 25 »Hitzebehandlungsofen«: 331 »Hokto Kinoko v. Concord Farms«: 271 »Hollywood – Walk of Fame«: 391 »HOT«: 317 I »Geburtstagszug«: 350 geistiges Eigentum, Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1352/2013 vom 4. 12. 2013 zur Festlegung der in der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des — durch die Zollbehörden vorgesehenen Formblätter: 252 geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen, VO (EU) Nr. 954/2014 der Kommission zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten — eingetragenen Bezeichnung [Livarot (g.U.)]: 306 Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung bei identischer Offenbarung: 363 Indien, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 »In re Roslin Institute«: 360 Internationale Patentklassifikation, Inkrafttreten für Montenegro: 217 »IP-Attorney (Malta)«: 217 Iran, Islamische Republik, Inkrafttreten des PCT für den —: 335 —, VO (EU) Nr. 1241/2014 der Kommission zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten — [Westfälischer Pumpernickel (g.g.A.)]: 362 Irreführende Verwendung des Symbols »R im Kreis« bei nicht schutzfähigem Zeichenbestandteil: 313 »Georgetown University/Octrooicentrum Nederland«: 270 Israel, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 »Gesamtvertrag Hochschul-Intranet«: 108 J Geschäftsverteilung beim BPatG: 40 »Jack Wills v. House of Fraser«: 332 Geschäftsverteilungsplan des BGH: 132 Japan, Inkrafttreten des LKA für —: 312 Geschmacksmustergesetz, Hinweis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des — sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz: 1 »JIMI HENDRIX«: 331 Jordanien, Inkrafttreten des NKA Genfer Fassung für —: 75 »Gilvec«: 116 K »GIRODIAMANT/DIAMANT«: 63 »Göteborgs-Posten«: 270 Kanada, Inkrafttreten des WCT für —: 295 »Griechischer Joghurt«: 360 —, Urheberrechtsgesetz: 231, 277 »grill meister«: 313 Kasachstan, Inkrafttreten des KstlSchA für —: 311 —, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 H Katar, Inkrafttreten des PCT für —: 335 »H 15«: 197 Haager Beweisaufnahme-Übereinkommen, für Albanien: 311 Haager Legalisationsübereinkommen, Bahrain: 75 Inkrafttreten Inkrafttreten —, Inkrafttreten für die Republik Korea, Polen: 135 für Kein Wegfall der Erstbegehungsgefahr durch nicht eingelegte Beschwerde: 315 Keine Unterscheidungskraft einer Marke mit mehreren Bedeutungen: 317 Keine unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents: 341 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 18 * Kenia, Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (Protokoll III) zu den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen für —: 251 Kennzeichenrecht, ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes — geht dem — des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags nicht besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein mit dem lizenzierten — identisches oder ähnliches Zeichen nutzt. An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags, aus dem der Lizenzgeber einen Vorrang seines — im Verhältnis zum — des Lizenznehmers ableitet, sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen: 218 bigen Anmeldung einer Marke findet die Vorschrift des § 52 Abs. 2 MarkenG entsprechend Anwendung. Auch ohne ausdrückliche Anordnung in der Urteilsformel kann sich eine Rückwirkung der Verurteilung zur Einwilligung in die — einer Marke aus einer Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben: 197 M Madrider Markenabkommen, Erklärung durch Serbien: 52 Malawi, Hinweis auf das Zusatzprotokoll (Protokoll I); Erklärung der Anerkennung der Zuständigkeit der Internationalen Ermittlungskommission durch —: 251 »Kinderhochstühle im Internet II«: 299 Malaysia, Inkrafttreten des WCT für —: 295 Klassifikationspraxis, Hinweis zur Mitteilung Nr. 9/13 der Präsidentin des DPMA vom 1. Oktober 2013 über die internationale harmonisierte — der Markenabteilungen: 33 »mano portafortuna«: 269 »Marcel-Breuer-Möbel«: 59 Marken, Hinweis zum Umgang mit schwarz-weißen —: 201 »KNUT – DER EISBÄR«: 151 Kolumbien, Inkrafttreten des HZÜ für —: 52 —, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 Markenabteilungen, Hinweis zur Mitteilung Nr. 9/13 der Präsidentin des DPMA vom 1. Oktober 2013 über die internationale harmonisierte Klassifikationspraxis der —: 33 —, Inkrafttreten des SatÜ für —: 75 »Kommunikationskanal«: 363 Korea, Republik; Inkrafttreten des KstlSchA für die Republik —: 311 —, Inkrafttreten des LKA für die Republik —: 135 »Kornspitz«: 268 Kosten, es entspricht nicht der gebotenen Sorgfalt, einen Widerspruch, gestützt auf den Wortbestandteil »Sportarena« einer Wort-Bild-Marke gegen eine Wort-Bildmarke mit dem Bestandteil »Sportarena Lechtal-Kaufering« zu stützen, so dass es der Billigkeit entspricht dem Widersprechenden die — des von ihm eingeleiteten Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen: 224 —, Verordnung über die Erstattungsbeträge für — und Auslagen im Rahmen der Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR-Kostenhilfe-Erstattungsbetragsverordnung – EGMR-KEV): 3 »Kostenbegünstigung III«: 54 Kostenmerkblatt, Hinweis auf das Merkblatt über Gebühren und Auslagen des DPMA und des Bundespatentgerichts (—): 117 Markenblatt, MittPräsDPMA über die Veröffentlichung des Patenblatts, des — und des Designblatts auf der amtlichen Internetplattform DPMAregister im Jahr 2015: 361 Markenrechtsvertrag von Singapur (STLT), Inkrafttreten für Armenien, Australien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Island, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Republik Moldau, Mongolei, Neuseeland, Niederlande (ohne das Königreich in Europa), Polen, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Spanien, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten; Inkrafttreten nach Artikel 28 Absatz 3 für das Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) und nach Artikel 26 Absatz 3 Ziffer iv i. V. m. Artikel 28 Absatz 3 für Belgien, Luxemburg, Niederlande (nur das Königreich in Europa): 53 Markenverordnung, Änderung: 39 »Mark Twain«: 25 »Matratzen Factory Outlet«: 299 Mehrseitige Internationale Abkommen, Übersicht über den Stand der —: 156 —, BV; Änderung der Anschrift von NCTC: 193 L Laos, Demokratische Volksrepublik, Inkrafttreten der RBÜ Pariser Fassung für —: 312 Lebensmittel-Kennzeichnungs-VO, Änderung: 133 Liberia, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 Locarno, Abkommen von —; Inkrafttreten für die Republik Korea, Polen: 135 —, Inkrafttreten für Japan: 312 Locarno-Klassifikation, Hinweis auf das Inkrafttreten der 10. Ausgabe der — (Klassifikation für eingetragene Designs): 2 Löschung, auf den außerkennzeichenrechtlichen Löschungsanspruch nach § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG wegen unlauterer Behinderung aufgrund einer bösgläu- —, EPÜ; Bekanntmachung von Änderungen der AusfO zum EPÜ und der GebO der EPO: 307 Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013 zur Änderung der Regeln 36, 38 und 135 der AusfO zum EPÜ: 307 Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013 zur Änderung der Regeln 135 und 164 der AusfO zum EPÜ: 307 Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung der Regel 103 der AusfO zum EPÜ: 308 Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung der Regel 6 der AusfO zum EPÜ und des Artikels 14 (1) der GebO: 308 Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung des Artikels 2 der GebO und zur Anpassung des Betrags der Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche, wenn ein von einer der Internationalen Recherchenbehörden in Europa erstellter internationaler oder ergänzender internationaler Recherchenbericht vorliegt: 309 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 19 * Europäische Eignungsprüfung 2015: 194 Hinweis auf das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des audiovisuellen Erbes: 134 Hinweis auf das Inkrafttreten des Protokolls zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes betreffend den Schutz von Fernsehproduktionen: 134 Hinweise auf Veröffentlichungen im Amtsblatt Online des EPA: 74, 134, 193, 217, 294, 334, 362 —, Haager BeweisÜ; Inkrafttreten für Albanien: 311 Brasilien: 335 —, HLÜ; Einspruchsrücknahme gegen den Beitritt Perus durch Deutschland: 135 Inkrafttreten für Bahrain: 75 —, HZÜ; Inkrafttreten für Kolumbien: 52 —, IPC; Inkrafttreten für Montenegro: 217 —, KstlSchA; Inkrafttreten für Bosnien und Herzegowina, Kasachstan, die Republik Korea, Zypern; Erklärungen durch Costa Rica und Estland: 311 —, LKA; Inkrafttreten für die Republik Korea, Polen; Erklärung durch Serbien: 135 Japan: 312 —, MHA; Inkrafttreten für Bosnien und Herzegowina; Erklärung durch Serbien: 135 —, MMA; Außerkrafttreten für Syrien, Arabische Republik; Erklärung durch Serbien: 52 —, NKA Genfer Fassung; Inkrafttreten für Jordanien, Montenegro, Neuseeland, Serbien: 75 —, PCT; Änderungen der AusfO zum PCT: 197 Bekanntmachung von Änderungen der AusfO zum PCT: 196 Inkrafttreten für Brunei Darussalam, Iran, Katar, Panama, Ruanda, Saudi-Arabien, Thailand; Erklärung durch Serbien: 335 —, Übersicht über den Stand der —: 156 BV: 166 EPÜ: 168 EU-Patentpaket: 169 EuroLÜ: 188 Haager BeweisÜ: 190 HLÜ: 191 HMA: 175 HZÜ: 190 IntAusstÜ: 192 IPC: 165 IPIC-Vertrag: 189 KstlSchA: 185 LKA: 177 LondonÜ: 169 LUA: 189 MHA: 173 MMA: 171 NATO GeheimÜ: 168 NATO InfÜ: 167 NKA: 170 PCT: 163 Pekinger Abkommen: 184 PflZÜ: 187 PLT: 165 PMMA: 171 PVÜ: 157 RBÜ: 177 SatÜ: 186 STLT: 174 StraÜ: 169 TLT: 175 TontrSchÜ: 186 WCT: 182 Wiener Abkommen: 174 WIPO: 160 WPPT: 182 WTO: 162 WUA: 181 —, WCT; Inkrafttreten für Algerien, Kanada, Malaysia; Erklärung durch China: 295 —, ZPÜ; Inkrafttreten für die Mongolei: 362 —, PflZÜ Fassung 1991; Inkrafttreten für Frankreich, Oman, Panama, Rumänien, Serbien, Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum: 312 »MEMBER OF ee euro experts«: 268 —, PMMA; Inkrafttreten für Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Indien, Israel, Kasachstan, Kolumbien, Liberia, Mexiko, Neuseeland, Philippinen, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Sudan, Tadschikistan, Tunesien: 136 Mexiko, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 »MetroLinien«: 345 »Mischerbefestigung«: 7 »Modulanordnung«: 67 —, PVÜ; Inkrafttreten für Brunei Darussalam, Samoa; Erklärung durch Serbien: 52 —, RBÜ Pariser Fassung; Erklärungen durch den Jemen, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate, Vietnam: 335 Inkrafttreten für die Demokratische Volksrepublik Laos, Mosambik und Vanuatu: 312 Mongolei, Inkrafttreten des ZPÜ für die —: 362 »Montelukast sodium«: 270 Montenegro, Inkrafttreten des IPC-Abkommens für —: 217 —, Inkrafttreten des NKA Genfer Fassung für —: 75 —, SatÜ; Inkrafttreten für Kolumbien: 75 —, STLT; Inkrafttreten für Armenien, Australien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Island, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Republik Moldau, Mongolei, Neuseeland, Niederlande (ohne das Königreich in Europa), Polen, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Spanien, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten; Inkrafttreten nach Artikel 28 Absatz 3 für das Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) und nach Artikel 26 Absatz 3 Ziffer iv i. V. m. Artikel 28 Absatz 3 für Belgien, Luxemburg, Niederlande (nur das Königreich in Europa): 53 Mosambik, Inkrafttreten der RBÜ Pariser Fassung für —: 312 N Neuseeland, Inkrafttreten des NKA Genfer Fassung für —: 75 —, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 —, Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (Protokoll III) zu den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen für —: 251 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 20 * Nichtigkeitsgrund, die Geltendmachung eines weiteren — im Verfahren vor dem BPatG stellt als Erweiterung des Angriffs hinsichtlich des Klagegrundes eine Klageänderung nach § 263 ZPO dar, unabhängig davon, ob sie einen bereits angegriffenen Patentanspruch betrifft oder nicht: 323 Nichtigkeitsklage, werden mehrere gegen ein Patent gerichtete — zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 147 ZPO), besteht kein Anlass, den Streitwert für die Berechnung der erstattungsfähigen Anwaltsgebühren (§ 33 Abs. 1 RVG) im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung mit einem Bruchteil des Streitwerts für die Berechnung der Gerichtskosten anzusetzen, um das im Vergleich zum Kostenrisiko jedes Klägers höhere Kostenrisiko des Beklagten auszugleichen. Durch die Möglichkeit der Streitwertherabsetzung gemäß § 144 PatG ist hinreichend sichergestellt, dass der Nichtigkeitsbeklagte nicht unzumutbar und verfassungsrechtlich unzulässig an der Rechtsverfolgung gehindert ist: 113 —, wird die — nach einem Hinweis des Patentgerichts nach § 83 Abs. 1 PatG erweitert und werden zur Begründung der erweiterten Klage Entgegenhaltungen vorgelegt, ist das Patentgericht grundsätzlich nicht gehalten, noch vor der mündlichen Verhandlung dazu einen weiteren Hinweis gemäß § 83 PatG zu geben. Unter diesen Voraussetzungen reicht der Umstand allein, dass der Kläger erst im Verhandlungstermin erfährt, wie das Patentgericht die nachgereichten Entgegenhaltungen einschätzt, ohne Weiteres nicht aus, um die Zulassung neuer Angriffsmittel im Berufungsrechtszug zu rechtfertigen: 7 »Nichtigkeitsstreitwert II«: 54 Nizzaer Klassifikation, Hinweis auf die »Version 2014« der 10. Ausgabe der — (gültig ab dem 1. Januar 2014) und auf die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger: 2 Nizzaer Klassifikationsabkommen Genfer Fassung, Inkrafttreten für Jordanien, Montenegro, Neuseeland, Serbien: 75 O Öffnungszeiten, MittPräsDPMA über die — beim DPMA, Dienststelle München, am Faschingsdienstag, den 4. März 2014: 33 —, MittPräsDPMA über die — beim DPMA vom 24. Dezember 2014 bis einschließlich 2. Januar 2015: 333 Österreich, Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 126, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990, das Patentamtsgebührengesetz, das Sortenschutzgesetz 2001, das Patentanwaltsgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Patent- und Markenrechts-Novelle 2014): 202 Pariser Verbandsübereinkunft Stockholmer Fassung; Inkrafttreten für Brunei Darussalam, Samoa; Erklärung durch Serbien: 52 Patentanwalt, die Eintragung als »IP Attorney« beim Nationalen Amt für Geistiges Eigentum der Republik Malta berechtigt nicht dazu, Parteien vor dem BGH als — zu vertreten: 217 Patentblatt, MittPräsDPMA über die Veröffentlichung des —, des Markenblatts und des Designblatts auf der amtlichen Internetplattform DPMAregister im Jahr 2015: 361 Patentfähigkeit, auch nach neuem Verfahrensrecht kann sich die Berufung in einer Patentnichtigkeitssache darauf beschränken, die — des Gegenstands des Streitpatents anders als die angefochtene Urteile zu bewerten. Hierin ist die Erklärung enthalten, dass das Recht durch eine fehlerhafte Anwendung der für die Beurteilung der — maßgeblichen Rechtsnormen verletzt worden sei. Die Berufungsbegründung muss dabei erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen der Berufungskläger die Beurteilung der — durch das Patentgericht für unrichtig hält: 4 Patentinformationszentren, Übersicht der —: 49 Patentnichtigkeitsklage, eine — ist nicht schon deshalb als rechtsmissbräuchlich anzusehen, weil sich der Nichtigkeitskläger einer früheren, von einer zusammen mit ihm wegen Verletzung des Streitpatents in Anspruch genommenen Partei erhobenen Klage nicht als Streitgenosse oder Streithelfer angeschlossen, sondern zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abgewartet hat: 336 Patentnichtigkeitsverfahren, — steht es einem sofortigen Anerkenntnis i. S. v. § 93 ZPO gleich, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet. Eine Erklärung des Patentinhabers, er erkenne das gegen den nicht verteidigten Teil des Patents gerichtete Klagebegehren an, ist grundsätzlich als Verzicht in diesem Sinne auszulegen: 12 Patentrechtsharmonisierung, Informelle Überlegungen zur internationalen —: 273 Patentzusammenarbeitsvertrag, Änderungen der AusfO zum PCT: 197 Bekanntmachung von Änderungen der AusfO zum PCT: 196 Inkrafttreten für Brunei Darussalam, Iran, Katar, Panama, Ruanda, Saudi-Arabien, Thailand; Erklärung durch Serbien: 335 »Peter Fechter«: 264 Philippinen, Inkrafttreten des PMMA für die —: 136 »Pippi-Langstrumpf-Kostüm«: 199 Polen, Inkrafttreten des LKA für —: 135 Portugal, Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (Protokoll III) zu den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen für —: 306 Offene Bereichsangaben in Patentanspruch: 108 »Posterlounge I«: 391 Oman, Inkrafttreten des PflZÜ Fassung 1991 für den —: 312 »Präzisionskoaxialkabel«: 108 »Probiotik«: 366 »OTTO CAP«: 264 »Proteintrennung«: 336 P Panama, Inkrafttreten des PCT für —: 335 »PANTOPREM/PANTOPAN«: 267 Protokoll zum Madrider Markenabkommen, Inkrafttreten für Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Indien, Israel, Kasachstan, Kolumbien, Liberia, Mexiko, Neuseeland, Philippinen, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Sudan, Tadschikistan, Tunesien: 136 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 21 * Prozesskosten, wenn ein Patentinhaber beim Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung von — eine Vertragsgestaltung wählt, die ihm und dem finanzierenden Dritten alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Chancen sichert, das Kostenrisiko eines Nichtigkeitsverfahrens wirtschaftlich aber der Gegenseite auferlegt, ist es in der Regel nicht angemessen, ihn von diesem Kostenrisiko durch eine Kostenbegünstigung gemäß § 144 PatG noch weitergehend zu entlasten: 54 bilitätsfördernd bekannt war, ausdrücklich hervorgehoben und für zulässig erklärt, besteht grundsätzlich Veranlassung, diese Maßnahme bei der Suche nach Möglichkeiten zur Stabilitätsförderung auch für solche Ausgangsstoffe in Betracht zu ziehen, für die entsprechende Verbindungen im — noch nicht vorbeschrieben sind: 256 Statistik des BPatG: 76 —, des DPMA: 81 R »REAL-Chips«: 315 Rechercherichtlinien, MittPräsDPMA über die Neufassung der Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach § 43 PatG (—): 153 —, Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach § 43 PatG (—): 153 rechtlicher Schutz von Design, Gesetz über den — (Designgesetz – DesignG): 118 Rechtspflegergesetz, Änderung: 333 »Red Bull/Bulldog«: 150 »Regurin«: 271 »Reifendemontiermaschine«: 341 »Richard Wagner – Barren«: 264 »Rot HKS 13«: 359 Rotkreuz-Abkommen, vier Genfer — siehe »Europäische Union« Ruanda, Inkrafttreten des PCT für —: 335 St. Kitts und Nevis, Hinweis auf das Zusatzprotokoll vom 8. 6. 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I); Erklärung zu Artikel 90 Absatz 2 des Zusatzprotokolls durch —: 306 Streitpatent, erweist sich die Lehre des — bei einer ausschließlich beschränkten Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren als nicht patentfähig, kann die Frage der Unzulässigkeit der Selbstbeschränkung auch unter dem weitergehenden Aspekt einer Prüfung des — in der erteilten Fassung dahinstehen, da es einer solchen Prüfung nicht bedarf: 376 —, wird das — von mehreren Klägern in demselben Umfang angegriffen, ist für eine Aufteilung des Streitwerts auf die einzelnen Klagen und eine gesonderte Wertfestsetzung für den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des einzelnen Klägers kein Raum: 54 »Streitwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bei verbundenen Nichtigkeitsklagen«: 113 Sudan, Inkrafttreten des PMMA für den —: 136 »SUMO«: 108 —, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 Suriname, Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (Protokoll III) zu den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen für —: 135 »Rubin v. General Hospital«: 151 »Swatch v. Bloomberg«: 271 Rumänien, Inkrafttreten des PflZÜ Fassung 1991 für —: 312 S Samoa, Inkrafttreten der PVÜ Stockholmer Fassung für —: 52 T Tadschikistan, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 »Tarzan«: 366 »Tasse mit Untertasse«: 268 »Samsung v. Apple«: 331 São Tomé und Príncipe, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 Satelliten, Inkrafttreten des SatÜ für Kolumbien: 75 »Satz aus Mauersteinen«: 267 Saudi-Arabien, Inkrafttreten des PCT für —: 335 »Seitenwandmarkierungsleuchte«: 4 Serbien, Erklärung zum MMA durch —: 52 —, Inkrafttreten des NKA Genfer Fassung für —: 75 —, Inkrafttreten des PflZÜ Fassung 1991 für —: 312 »smartbook«: 295 technische Information, ein neues Angriffsmittel, das aus im zweiten Rechtszug neu eingeführten — einer Entgegenhaltung hergeleitet werden und das Klagevorbringen stützen soll, ist im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren unabhängig davon nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, ob Vorveröffentlichung und technischer Inhalt der Entgegenhaltung außer Streit stehen. Für Dokumente, die eine von der Erfindung wegführende technische Entwicklung belegen könnten und daher als Verteidigungsmittel des Beklagten in Betracht kommen, gilt Entsprechendes: 15 —, Hinweis auf die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Nuclear Regulatory Commission der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch von — und die Zusammenarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit: 133 »Sportarena«: 224 Stand der Technik, der Fachmann, der mit der Bereitstellung eines Stoffs für einen bestimmten Einsatzzweck betraut ist, hat Anlass, anhand der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen abzuklären, welche Lösungswege unter rechtlichen Aspekten hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Wird in den einschlägigen rechtlichen Vorschriften eine einzelne Maßnahme, die im — als sta- —, wird dem Erwerber einer Vorrichtung ein Handbuch als Begleitunterlage überlassen, steht es der Offenkundigkeit der darin enthaltenen — nicht entgegen, dass diese nach dem Willen des Veräußerers nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen und eine Vervielfältigung zu anderen Zwecken untersagt ist: 350 »Telmisartan«: 358 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 22 * »Terminhinweis mit Kartenausschnitt«: 350 »test«: 259 Thailand, Inkrafttreten des PCT für —: 335 »Tretkurbeleinheit«: 15 Tunesien, Inkrafttreten des PMMA für —: 136 U »ultrafilter international«: 359 Unterscheidungskraft einer Wortfolge durch unterscheidungskräftigen Bestandteil: 295 Unzulässige Erweiterung bei unzulässiger Aufnahme eines einschränkenden Merkmals: 370 »UPC Telekabel Wien/Constantin Film Verleih u. a.«: 270 Urheberrechtsgesetz, Änderung: 2 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, nach § 5 des —: 361 Bekanntmachung V Vanuatu, Inkrafttreten der RBÜ Pariser Fassung für —: 312 der Mitgliedstaaten über die Marken vom 22. Oktober 2008 folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG dahin auszulegen, dass bei identischen und ähnlichen Waren und Dienstleistungen eine — für das Publikum angenommen werden kann, wenn eine unterscheidungskräftige Buchstabenfolge, die das ältere, durchschnittlich kennzeichnungskräftige Wort-/Bildzeichen prägt, in der Weise in das jüngere Wortzeichen eines Dritten übernommen wird, dass dieser Buchstabenfolge eine darauf bezogene beschreibende Wortkombination hinzugefügt wird, die die Buchstabenfolge als Abkürzung der beschreibenden Wörter erläutert?: 226 »Virgin Atlantic Airways v. Zodiac Seats UK«: 116 »VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion«: 108 Vollmacht, der in § 97 Abs. 6 Satz 2 2. Hs. PatG zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke, wonach die Vorlage einer schriftlichen — nicht erforderlich ist, wenn als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder ein Patentanwalt auftritt und weder Anhaltspunkte für einen Mangel der — erkennbar sind noch ein solcher gerügt wurde, ist auch anwendbar, wenn es gem. § 25 PatG eines Inlandsvertreters bedarf und vor dem BPatG ein Rechtsoder Patentanwalt als Bevollmächtigter auftritt: 367 »Vorrichtung zur Schwingungserzeugung«: 20 »Vorschaltgerät«: 139 »Verdickungszusammensetzung«: 267 Vereinbarung der Neuheitsregelung im SortG mit UPOVÜbereinkommen: 222 Verfahrenskostenhilfe, VO zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und — (Prozesskostenhilfeformularverordnung – PKHFV): 69 »Verfahren zum Formen«: 20 »Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes«: 376 Verfahrenskostenhilfe, ob im Geschmacksmustereintragungsverfahren neben der Gewährung von — ein anwaltlicher Vertreter beizuordnen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei können auch Umstände zu berücksichtigen sein, die der Einreichung der Anmeldung vorgelagert sind, z. B. besondere Schwierigkeiten bei der sachgerechten Darstellung des Musters. Die mögliche Sachdienlichkeit einer Recherche zu Neuheit und Eigenart des Musters rechtfertigt die Beiordnung jedoch nicht: 111 W Wahrnehmungsverordnung, Änderung: 39 Warenähnlichkeit, bei der Beurteilung der Frage der — darf der Gesichtspunkt der funktionellen Ergänzung nicht zur Vernachlässigung der weiteren Faktoren verleiten, die im Rahmen der Prüfung der Produktähnlichkeit relevant sein können. Entsprechendes gilt für die Verhältnisse beim Vertrieb der Waren, denen bei der Beurteilung der Frage, ob die Waren einander ähnlich sind, häufig nur ein geringeres Gewicht zukommt: 348 Wein-VO, Änderungen: 3, 155, 276 »Weitergeltung als Tarif«: 55 Widerspruch, richtet sich der Widerspruch zunächst nur gegen bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen der angegriffenen Marke, so kann er innerhalb der Widerspruchsfrist auf andere Waren und/oder Dienstleistungen erweitert werden. Demgegenüber ist eine Erweiterung nach Ablauf der Widerspruchsfrist unzulässig: 63 vergriffene Werke, Begründung der Verordnung über das Register — (VergWerkeRegV): 275 Z —, VO über das Register — (VergWerkeRegV): 274 »Zickzackabtastpfad«: 367 Vergütungssätze, die Angemessenheit von nach der Übergangsregelung des § 27 Abs. 1 UrhWG als Tarife weitergeltenden — ist gerichtlich überprüfbar. Der Vertragspartner der Verwertungsgesellschaft trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG als Tarife weitergeltende — eines beendeten Gesamtvertrages unangemessen sind. Die in einem Gesamtvertrag vereinbarten — gelten nach dessen Beendigung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG ohne Abzug eines vereinbarten Gesamtvertragsnachlasses als Tarife weiter: 55 Zivilprozess, Haager Übereinkommen über den —; Inkrafttreten für die Mongolei: 362 »Verletzergewinn«: 359 »Vertragsstrafenklausel«: 320 »Vertreterbeiordnung«: 111 Verwechslungsgefahr, dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften Zivilprozessordnung, Bekanntmachung zu § 115 der — (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2014 – PKHB 2014): 52 »Zoigl«: 67 »Zulassung zur Patentanwaltsausbildung«: 137 Zurückweisung, allein der Umstand, dass es sich bei der Person der Annette von Droste-Hülshoff um eine bekannte Dichterin handelt, deren Werke zum deutschen Kulturerbe zählen, rechtfertigt nicht ihre — nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 MarkenG, denn ein etwaiges Interesse der Allgemeinheit an der freien Verfügbarkeit als kulturelles Erbe für jedermann darf insoweit nicht berücksichtigt werden: 146 »Zwischenwirbelimplantat«: 301 Zypern, Inkrafttreten des KstlSchA für —: 311 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 23 * Abkürzungen a. E. a. a. O. Abs. Abschn. AEUV a. F. AGB AMG Anm. AnsprÜbersV ArbEG ArbEGDV ARIPO Art. ArznmSchZertVO AS Aufl. AusfO AV AVAG Az. Bd. Best. BGB BGBl. BGH BGH/BPatGERVV BGHZ BioMatHintV BioPatG BioPatRL BlPMZ BMJ BPatG BPatGE am Ende am angegebenen Ort Absatz Abschnitt Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) alte Fassung Allgemeine Geschäftsbedingungen Arzneimittelgesetz Anmerkung Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen Afrikanische Regionale Organisation für gewerbliches Eigentum Artikel VO Nr. 1768/92 EWG des Rates über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel Auslegeschrift Auflage Ausführungsordnung Ausführungsverordnung Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz Aktenzeichen Band Bestimmungen Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt Bundesgerichtshof Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Verordnung über die Hinterlegung von biologischem Material in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren (Biomaterial-Hinterlegungsverordnung) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den Schutz biotechnologischer Erfindungen Richtlinie 98/44 EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen Bundesministerium der Justiz Bundespatentgericht Entscheidungen des Bundespatentgerichts BRAGO BRAO BSA BSA-GebV BSAVfV BT Buchst. BV BVerfG BVerfGE BVerwG DEPAROM-CD DEPAROM-U DEPATIS DEPATISnet DPMA DPMAregister DPMAV DPMAVwKostV DRiG DV EAPatV EAPC EG EGBGB EinhZeitG EinhV EPA EPO EPÜ ErfBenVO ErstrG ERVDPMAV EU Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte Bundesrechtsanwaltsordnung Bundessortenamt Verordnung über Gebühren des Bundessortenamts Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt Bundestag Buchstabe Budapester Vertrag Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bundesverwaltungsgericht Patent-CD-ROM Gebrauchsmuster-CD-ROM Deutsches Patentinformationssystem Deutsches Patentinformationssystem im kostenlosen Internetdienst des DPMA Deutsches Patent- und Markenamt Amtliche Publikationen und Register für Patente, Marken und Muster Verordnung über das Deutsche Patentund Markenamt Verordnung über Verwaltungskosten beim DPMA (siehe auch VwKostVO) Deutsches Richtergesetz Durchführungsverordnung Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof Eurasisches Patentübereinkommen Europäische Gemeinschaften Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch Einheiten- und Zeitgesetz Einheitenverordnung – AV zum EinhZeitG Europäisches Patentamt Europäische Patentorganisation Europäisches Patentübereinkommen – Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente Verordnung über die Benennung des Erfinders (Erfinderbenennungsverordnung) Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (Erstreckungsgesetz) Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patentund Markenamt Europäische Union R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 24 * EuG EuGH EuGVÜ EuroFormÜ EuroLÜ EuroPiratÜ EUV EWR f. ff. FGG Fig. GBl. GebO GebrMÄndG GebrMAnmV GebrMG GebrMV GeschmMG GeschmMÄndG GeschmMRefG GeschmMV GG GGV GKG GLOBALPat GMV GPatG GPÜ GRUR GRUR Int. GVBl. GVG Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. 9. 1968 Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen Europäisches Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete gesendet werden Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) Europäischer Wirtschaftsraum – Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum folgende Seite folgende Seiten Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Figur Gesetzblatt Gebührenordnung Gebrauchsmusteränderungsgesetz Verordnung über die Anmeldung von Gebrauchsmustern (Gebrauchsmusteranmeldeverordnung) Gebrauchsmustergesetz Gebrauchsmusterverordnung Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz) Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes Gesetz zur Reform des Geschmacksmusterrechts (Geschmacksmusterreformgesetz) Geschmacksmusterverordnung Grundgesetz Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung Gerichtskostengesetz CD-ROM über Patentdokumente der Patentämter CH, DE, EP, FR, GB, JA, US, WO Gemeinschaftsmarkenverordnung Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften Gemeinschaftspatentübereinkommen – Übereinkommen über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR Internationaler Teil Gesetz- und Verordnungsblatt Gerichtsverfassungsgesetz GWB Gesetz gegen kungen Wettbewerbsbeschrän- Haager BeweisÜ Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen HABM Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) HalblSchG Halbleiterschutzgesetz HalblSchV Halbleiterschutzverordnung HGB Handelsgesetzbuch HLÜ Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation HMA Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle HRefG Handelsrechtsreformgesetz HZÜ Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Ziviloder Handelssachen i. d. F. in der Fassung INPADOC Internationales zentrum IntAusstÜ Übereinkommen Ausstellungen IntPatÜbkG Gesetz über internationale Patentübereinkommen Patentdokumentationsüber internationale IPC Internationale Patentklassifikation i. S. im Sinne i. V. m. in Verbindung mit JBeitrO Justizbeitreibungsordnung JZ Juristenzeitung KG Kammergericht KO Konkursordnung KostO Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung) KstlSchA Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen le. letzte(r) LG Landgericht li. linke(r) LKA Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation gewerblicher Muster und Modelle Ls. Leitsatz LUA Lissaboner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung LugÜ Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. September 1988 R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 25 * MarkenAnmV MarkenG MarkenRL MarkenV MERCOSUR MHA Mitt. MittPräsDPMA MMA MPG MRBest. MRRG MusterAnmV MusterRegV m. w. N. n. F. NJW NKA Nr. OAPI OLG OMPI OS PartGG Verordnung über die Anmeldung von Warenund Dienstleistungsmarken (Markenanmeldeverordnung) Markengesetz Markenrechtsrichtlinie 89/104 EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 Markenverordnung Südlicher Gemeinsamer Markt Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Mitteilung des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken Medizinproduktegesetz Bestimmungen über die Führung des Musterregisters vom 29. Februar 1876 Markenrechtsreformgesetz zur Umsetzung der MarkenRL Verordnung über die Anmeldung von Geschmacksmustern und typografischen Schriftzeichen Verordnung über die Führung des Registers für Geschmacksmuster und typografische Schriftzeichen mit weiteren Nachweisen neue Fassung Neue Juristische Wochenschrift Nizzaer Abkommen über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Marken Nummer(n) Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle – African Intellectual Property Organization – Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum Oberlandesgericht Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle – Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum Offenlegungsschrift Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz) PatAnmVO Verordnung über die Anmeldung von Patenten (Patentanmeldeverordnung) PatAnwAPO Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung PatAnwGebO Gebührenordnung für Patentanwälte PAO Patentanwaltsordnung PatAnwPKHBeiOG Gesetz über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozesskostenhilfe PatG Patentgesetz PatGÄndG Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Markengesetzes und weiterer Gesetze PatGebG Gesetz über die Gebühren des DPMA und des BPatG (Patentgebührengesetz) PatGebZV PatKostG PatKostZV PaTrAS PatV PAZEignPrG PCT PCT-EASY PflZÜ PKHB PKHG PKHVV PLT PMMA Prot. PrPG PS PVÜ RBÜ Rdn. re. ReNoPatAV RGBl. RPflG Rs. Rspr. RVG S. SatÜ SchiedsVfG SchrzAbkG SorteneintrVO SortenGebG SortenschVO SortG Sp. StGB StraÜ st. Rspr. Verordnung über die Zahlung der Gebühren des DPMA und des BPatG Patentkostengesetz Patentkostenzahlungsverordnung Patent and Trademark Application System Patentverordnung Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft Patent Cooperation Treaty – Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patentzusammenarbeitsvertrag) PCT-Elektronisches Anmeldesystem Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen Prozesskostenhilfebekanntmachung Gesetz über Prozesskostenhilfe Prozesskostenhilfevordruckverordnung Patentrechtsvertrag (Patent Law Treaty) Protokoll zum Madrider Markenabkommen Protokoll Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie Patentschrift Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (revidierte) Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst Randnummer rechte(r) ReNoPat-Ausbildungsverordnung Reichsgesetzblatt Rechtspflegergesetz Rechtssache Rechtsprechung Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Seite Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale Schiedsverfahren-Neuregelungsgesetz Schriftzeichengesetz Sorteneintragungsverordnung Gesetz über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt sowie über die Gebühren des Patentgerichts in Sortenschutzsachen Verordnung über das Verfahren in Sortenschutzsachen Sortenschutzgesetz Spalte Strafgesetzbuch Straßburger Patentübereinkommen – Europäisches Übereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente ständige Rechtsprechung R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from 26 * Tabu DPMA TLT TontrSchÜ TRIPS Tz. ÜbersV ÜG UPOV UrhG UrhSchiedsV UrhVO UrhWahrnG UWG VEP Verb. Rs. VertrGebG Taschenbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt Markenrechtsvertrag (Trademark Law Treaty) Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums Textzeile Verordnung über die Übersetzungen europäischer Patentschriften Überleitungsgesetz Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) Verordnung über die Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitfälle – Urheberrechtsschiedsstellenverordnung Verordnung über die Urheberrolle Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung für die beim EPA zugelassenen Vertreter Verbundene Rechtssache Gesetz über die Erstattung von Gebühren des beigeordneten Vertreters in Pa- vgl. VO VOBK vorle. VwGO VwKostG VwKostVO VwVfG VwZG WahrnV WCT WeinG WIPO WPPT WTO WUA WZG Z. Ziff. ZPO ZPÜ ZuSEG tent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzsachen vergleiche Verordnung Verordnung der Beschwerdekammern vorletzte(r) Verwaltungsgerichtsordnung Verwaltungskostengesetz VO über Verwaltungskosten beim DPMA (siehe auch DPMAVwKostV) Verwaltungsverfahrensgesetz Verwaltungszustellungsgesetz Wahrnehmungsverordnung WIPO-Urheberrechtsvertrag Weingesetz World Intellectual Property Organization – Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO-Vertrag über künstlerische Darbietungen und Tonträger Welthandelsorganisation – Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation Welturheberrechtsabkommen Warenzeichengesetz Zeile Ziffer Zivilprozessordnung Haager Übereinkommen über den Zivilprozess Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d 4.2.2015 Page size: 210,00 x 297,00 mm from