2014 - Heymanns Gewerblicher Rechtsschutz

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2014 - Heymanns Gewerblicher Rechtsschutz
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Blatt für PMZ
Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen
Herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt
116. Jahrgang 2014
Art.-Nr. 56516400
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ISSN 0930-2980
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3*
Inhaltsverzeichnis
DEUTSCHLAND
Mitteilungen der Präsidentin des DPMA
— Nr. 1/14 über die Höhe der Bereitstellungskosten
für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (DPMAdatenabgabe und DEPATISconnect) im Jahr 2014.
Vom 26. November 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
— zum Inkrafttreten der Verordnung zur weiteren
Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
1
— Nr. 2/14 über die Öffnungszeiten beim DPMA,
Dienststelle München, am Faschingsdienstag, den
4. März 2014. Vom 18. Dezember 2013 . . . . . . . . . . . 33
— Nr. 3/14 über die Neufassung der Richtlinien für
die Durchführung der Recherche nach § 43 PatG
(Rechercherichtlinien). Vom 22. April 2014 . . . . . . . . 153
— Nr. 4/14 über die Öffnungszeiten beim DPMA vom
24. Dezember 2014 bis einschließlich 2. Januar
2015. Vom 25. September 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333
— Nr. 5/14 über die Veröffentlichung des Patentblatts,
des Markenblatts und des Designblatts auf der amtlichen Internetplattform DPMAregister im Jahr
2015. Vom 9. September 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BRAO,
PAO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Informelle Überlegungen zur internationalen Patentrechtsharmonisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273
— auf die »Version 2014« der 10. Ausgabe der Nizzaer
Klassifikation (gültig ab dem 1. Januar 2014) und
auf die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und
der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2
— zur Mitteilung Nr. 9/13 der Präsidentin des DPMA
vom 1. Oktober 2013 über die international harmonisierte Klassifikationspraxis der Markenabteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
— zum Umgang mit schwarz-weißen Marken . . . . . . . . 201
— auf die Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln . . 155
— auf die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Nuclear Regulatory Commission der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch von technischen Informationen und die Zusammenarbeit in
Fragen der nuklearen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . 133
VO über das Register vergriffener Werke (VergWerkeRegV). Vom 10 April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
Patentprüferinnen und Patentprüfer gesucht . . . . . . . . . 201
Technik-Oscar geht an Erfinderlegende Artur Fischer . 229
Vertrag von Marrakesch regelt Zugang zu Büchern für
Blinde und Sehbehinderte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201
Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach
§ 43 PatG (Rechercherichtlinien). Vom 1. April 2014 153
Bekanntmachung der Neufassung des Designgesetzes.
Vom 24. Februar 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Bekanntmachung nach § 5 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes. Vom 15. September 2014 . . . . . . . . . 361
Hinweis auf die Vorbereitungen zur Einführung der
elektronischen Schutzrechtsakte im Markenbereich
des DPMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
— zur elektronischen Signatur und Versendung von
Beschlüssen und Niederschriften . . . . . . . . . . . . . . . . 276
— auf das Merkblatt über Gebühren und Auslagen
des DPMA und des BPatG (Kostenmerkblatt) . . . . . . 117
— zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung
des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen
zum Ausstellungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
— auf das Inkrafttreten der 10. Ausgabe der LocarnoKlassifikation (Klassifikation für eingetragene Designs) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1
2
Begründung der Verordnung über das Register vergriffener Werke (VergWerkeRegV) . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
VO zur weiteren Modernisierung des Designrechts und
zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten. Vom 2. Januar 2014 . . . . . . . . 34
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Auszug)
(Änderung des UrhG). Vom 1. Oktober 2013 . . . . . .
2
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU)
Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (Auszug) (Änderung des RPflG, AVAG).
Vom 8. Juli 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333
VO zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung
über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfeformularverordnung – PKHFV). Vom
6. Januar 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
VO über die Erstattungsbeträge für Kosten und Auslagen im Rahmen der Kostenhilfe für Drittbetroffene
in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte
(EGMR-Kostenhilfe-Erstattungsbetragsverordnung – EGMR-KEV). Vom 15. August 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
VO zur Änderung der Zollkostenverordnung (Auszug).
Vom 6. Mai 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
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Geschäftsverteilung des BPatG für das Geschäftsjahr
2014 (1. Januar bis 31. Dezember 2014) . . . . . . . . . . . 40
— vom 10. Dezember 2013 (Januar bis November
2014) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Geschäftsverteilungsplan des BGH für das Geschäftsjahr 2014 (Auszug) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
— vom 28. Februar 2014 (März bis Dezember 2014) . . . 133
Hinweis auf eine Änderung der Weinverordnung . . . . .
155, 276
— vom 25. April 2014 (Mai bis November 2014) . . . . . . 230
3,
— vom 4. Juni 2014 (Juni bis November 2014) . . . . . . . 276
Hinweis auf eine Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
— vom 7. Juli 2014 (Juli 2014 bis Februar 2015) . . . . . . 277
Bekanntmachung zu § 115 ZPO (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2014 – PKHB 2014). Vom 6. Dezember 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
— vom 18. August 2014 (September 2014 bis Februar
2015) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Übersicht der Patentinformationszentren (Stand 1. Januar 2014) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
STATISTIK
Ausstellungsschutz
Statistik des BPatG für das Jahr 2013 . . . . . . . . . . . . . . . 76
Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und
Marken auf Ausstellungen
— des DPMA für das Jahr 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
— vom 26. November 2013 (Januar bis November
2014) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Haushalt des DPMA und des BPatG für das Haushaltsjahr 2014 (Auszug) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
AUSLAND
KANADA
ÖSTERREICH
Urheberrechtsgesetz (zuletzt geändert am 7. 11. 2012).
Vom 27. Mai 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .231,
277
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das
Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz
1990, das Patentamtsgebührengesetz, das Sortenschutzgesetz 2001, das Patentanwaltsgesetz und die
Jurisdiktionsnorm geändert werden (Patent- und
Markenrechtsnovelle 2014) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202
EUROPÄISCHE UNION
VO (EU) Nr. 1352/2013 der Kommission zur Festlegung
der in der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die
Zollbehörden vorgesehenen Formblätter (Hinweis).
Vom 4. Dezember 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252
VO (EU) Nr. 316/2014 der Kommission über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf
Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen.
Vom 21. März 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252
VO (EU) Nr. 954/2014 der Kommission zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung
(Livarot (g.U.)). Vom 4. September 2014 . . . . . . . . . . 306
VO (EU) Nr. 1241/2014 der Kommission zur Eintragung
einer Bezeichnung in das Register der geschützten
Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Westfälischer Pumpernickel
(g.g.A.)). Vom 7. November 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . 362
Hinweis auf den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls
zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949
über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens – Protokoll III – (Inkrafttreten für Kenia und
Neuseeland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
— auf den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu
den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über
die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens –
Protokoll III – (Inkrafttreten für Portugal) . . . . . . . . . 306
— auf den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu
den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über
die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens –
Protokoll III – (Inkrafttreten für Suriname) . . . . . . . . 135
— auf die Bekanntmachung zum Zusatzprotokoll zu
den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer
internationaler bewaffneter Konflikte – Protokoll I –
(Erklärung zu Artikel 90 Absatz 2 des Zusatzprotokolls durch St. Kitts und Nevis) . . . . . . . . . . . . . . . . 306
— auf das Zusatzprotokoll – Protokoll I – (Erklärung
der Anerkennung der Zuständigkeit der Internationalen Ermittlungskommission durch Malawi) . . . . . . 251
— auf eine Berichtigung der authentischen deutschen
Fassung des Vertrags über die EU . . . . . . . . . . . . . . . 362
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MEHRSEITIGE INTERNATIONALE ABKOMMEN
Übersicht über den Stand der Mehrseitigen Internationalen Abkommen am 15. April 2014 (Inhaltsverzeichnis) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
— Nr. 10/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362
WIPO. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 160
Europäische Eignungsprüfung 2015 . . . . . . . . . . 194
BV.
— Nr. 8, 9/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 166
STLT. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 174
Übersicht über den Stand der internationalen
Hinterlegungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
Vertrag von Singapur. (Armenien, Australien,
Belgien, Benelux-Amt für geistiges Eigentum
(BOIP), Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Frankreich, Island, Italien, Kasachstan,
Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein,
Litauen, Luxemburg, die ehem. jugosl. Rep.
Mazedonien, die Republik Moldau, die Mongolei, Neuseeland, die Niederlande, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, Schweden, die
Schweiz, Serbien, Singapur, die Slowakei, die
Ukraine, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten; Erklärungen durch Neuseeland und Spanien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Hinterlegungsstelle NCTC (Änderung der Anschrift) (Vereinigtes Königreich) . . . . . . . . . . . . . 193
PVÜ.
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 157
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 16. Oktober 2013 (Brunei Darussalam, Samoa; Erklärung durch Serbien) . . . . . . . . . . . . . . 52
PCT.
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 163
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 5. August 2014 (Brunei Darussalam, Islamische Republik Iran, Katar, Panama, Ruanda,
Saudi-Arabien, Thailand; Erklärung durch Serbien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Bekanntmachung von Änderungen der AusfO
PCT. Vom 28. März 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
IPC.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 2. April 2014 (Montenegro) . . . . . . . . . . . . . 217
IPIC-Vertrag. Übersicht über den Stand am 15. April
2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
MMA. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 171
Änderungen der AusfO PCT gemäß Beschluss
der PCT-Versammlung vom 2. 10. 2013 . . . . . . . 197
EPÜ.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 6. November 2013 (Außerkrafttreten Syrien, Arabische Republik; Erklärung durch Serbien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 168
Bekanntmachung von Änderungen der AusfO
EPÜ und der GebO der EPO. Vom 20. Juni 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307
PMMA.
Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013
zur Änderung der Regeln 135 und 164 der
AusfO EPÜ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307
Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013
zur Änderung der Regel 6 der AusfO EPÜ und
des Artikels 14 (1) der GebO . . . . . . . . . . . . . . . . 308
Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013
zur Änderung des Artikels 2 der GebO und zur
Anpassung des Betrags der Herabsetzung der
Gebühr für die ergänzende europäische Recherche, wenn ein von einer der Internationalen Recherchenbehörden in Europa erstellter
internationaler oder ergänzender internationaler Recherchenbericht vorliegt . . . . . . . . . . . . . . . 309
Hinweis auf Veröffentlichungen im Amtsblatt
Online des EPA
— Nr. 12/2013, 1/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . 171
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 30. Oktober 2013 (Ägypten, Bosnien und
Herzegowina, Ghana, Indien, Israel, Kasachstan, Kolumbien, Liberia, Mexiko, Neuseeland,
die Philippinen, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Sudan, Tadschikistan, Tunesien; Erklärungen durch Dänemark, Serbien, Bahrain, Oman
und die Arabische Republik Syrien) . . . . . . . . . . 136
Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013
zur Änderung der Regeln 36, 38 und 135 der
AusfO EPÜ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307
Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013
zur Änderung der Regel 103 der AusfO EPÜ . . 308
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 165
MHA. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 173
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 17. Dezember 2013 (Bosnien und Herzegowina; Erklärung durch Serbien) . . . . . . . . . . . 135
NATO InfÜ. Übersicht über den Stand am 15. April
2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
NATO GeheimÜ. Übersicht über den Stand am
15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
NKA.
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 170
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 21. November 2013 (Jordanien, Montenegro, Neuseeland, Serbien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
HMA. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 175
Haager BeweisÜ. Übersicht über den Stand am
15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190
— Nr. 2/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
— Nr. 3/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 28. Mai 2014 (Albanien) . . . . . . . . . . . . . . . 311
— Nr. 4/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
— Brasilien. Vom 26. August 2014 . . . . . . . . . . . 335
— Nr. 5, 6, 7/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
PLT.
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 165
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TLT.
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 175
IntAusstÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . 192
StraÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 169
LKA.
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 177
Pariser Fassung. Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 17. Juni 2014 (Demokratische Volksrepublik Laos, Mosambik, Vanuatu;
Erklärungen durch Algerien und das Vereinigte Königreich; Rücknahme von Erklärungen
durch die Russische Föderation und Usbekistan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312
— Vom 2. September 2014 (Erklärungen durch
den Jemen, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate, Vietnam) . . . . . . . . . . . . . . . 335
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 20. November 2013 (die Republik Korea,
Polen; Erklärung durch Serbien) . . . . . . . . . . . . . 135
— für Japan. Vom 10. Juli 2014 . . . . . . . . . . . . . . 312
LUA.
KstlSchA.
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 15. April 2014 (Bosnien und Herzegowina,
Kasachstan, die Republik Korea, Zypern; Erklärungen durch Costa Rica und Estland) . . . . . . . . 311
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 189
PflZÜ. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 187
Fassung 1991. Bekanntmachung über den Geltungsbereich. Vom 2. Juli 2014 (Afrikanische
Organisation für geistiges Eigentum [OAPI],
Frankreich, Oman, Panama, Rumänien, Serbien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312
WTO. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 162
HLÜ.
SatÜ.
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 186
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 7. Januar 2014 (Kolumbien) . . . . . . . . . . . . 75
WCT. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 182
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 20. November 2013 (Bahrain) . . . . . . . . . . . 75
WPPT. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 182
EuroLÜ.
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . 188
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 190
Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 5. November 2013 (Kolumbien) . . . . . . . . . 52
WUA. Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 181
RBÜ.
TontrSchÜ. Übersicht über den Stand am 15. April
2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 191
— Einspruchrücknahme durch Deutschland . . . 135
HZÜ.
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 185
Übersicht über den Stand am 15. April 2014 . . . 177
LondonÜ. Übersicht über den Stand am 15. April
2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Wiener Abkommen. Übersicht über den Stand am
15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
EU-Patentpaket. Übersicht über den Stand am
15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Pekinger Abkommen. Übersicht über den Stand am
15. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
ZPÜ. Bekanntmachung über den Geltungsbereich.
Vom 1. Oktober 2014 (Mongolei) . . . . . . . . . . . . 362
ENTSCHEIDUNGEN
Bundesgerichtshof
BGH, Urteil vom 20. 2. 2013 – I ZR 189/11
(OLG München)
UrhWG § 27 Abs. 1
(Weitergeltung als Tarif) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11
(OLG München((Ls.)
UrhWG §§ 12, 16 Abs. 4
(Gesamtvertrag Hochschul-Intranet) . . . . . . . . . . . . . . . . 108
BGH, Urteil vom 27. 3. 2013 – I ZR 9/12
(OLG Köln) (Ls.)
UrhG § 4 Abs. 1
(SUMO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
BGH, Urteil vom 27. 3. 2013 – I ZR 93/12
(OLG Karlsruhe)
MarkenG § 5 Abs. 2,
§ 6 Abs. 3, § 15 Abs. 2 und 4
(Baumann) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
BGH, Beschluss vom 11. 4. 2013 – I ZB 91/11
MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3;
GG Art. 103 Abs. 1
(MetroLinien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
BGH, Beschluss vom 11. 4. 2013 – I ZR 91/11
(OLG Hamburg) (Ls.)
Richtlinie 2001/29/EG Art. 4 Abs. 1
(Marcel-Breuer-Möbel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
BGH, Urteil vom 11. 4. 2013 – I ZR 214/11
(OLG München) (Ls.)
GMV Art. 9 Abs. 1 Satz 2
Buchst. b und c
(VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion) . . . . . . . . . . . . . . . . 108
BGH, Urteil vom 16. 5. 2013 – I ZR 216/11
(OLG Hamburg) (Ls.)
BGB § 830 Abs. 1 Satz 1
und Abs. 2; TMG § 7 Abs. 2
Satz 1; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
und Abs. 2; ZPO § 137 Abs. 3
Satz 1, § 253 Abs. 2 Nr. 2
(Kinderhochstühle im Internet II) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
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4.2.2015
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BGH, Urteil vom 27. 6. 2013 – I ZR 53/12
(OLG Braunschweig) (Ls.)
MarkenG § 14 Abs. 2
Nr. 1 und 2
(Fleurop) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
BGH, Urteil vom 4. 7. 2013 – I ZR 39/12
(LG Berlin) (Ls.)
UrhG § 15 Abs. 2 Nr. 2,
§ 19a
(Terminhinweis mit Kartenausschnitt) . . . . . . . . . . . . . . 350
BGH, Urteil vom 17. 7. 2013 – I ZR 52/12
(OLG Köln) (Ls.)
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1,
§§ 23, 24 Abs. 1
(Pippi-Langstrumpf-Kostüm) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
BGH, Urteil vom 23. 7. 2013 – X ZR 87/12
PatG § 111 Abs. 1, Abs. 2,
§ 112 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a
(Seitenwandmarkierungsleuchte) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
BGH, Beschluss vom 6. 11. 2013 – I ZB 59/12
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2
und 3, § 50 Abs. 1 und 2
(smartbook) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295
BGH, Beschluss vom 6. 11. 2013 – I ZB 63/12
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
(DESPERADOS/DESPERADO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
BGH, Urteil vom 13. 11. 2013 – I ZR 77/12
(OLG Jena)
BGB § 307 Abs. 1 Ch
(Vertragsstrafenklausel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320
BGH, Urteil vom 13. 11. 2013 – I ZR 143/12
(OLG Schleswig) (Ls.)
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4,
Abs. 2, § 32 Abs. 1 Satz 3,
Abs. 2 Satz 2,
§ 32a Abs. 1 Satz 1
(Geburtstagszug) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
4
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BGH, Urteil vom 29. 11. 2013 – PatAnwZ 1/12
(OLG München)
PatAnwO § 6 Abs. 1 Satz 1
(Zulassung zur Patentanwaltsausbildung) . . . . . . . . . . . 137
BGH, Urteil vom 13. 8. 2013 – X ZR 73/12
PatG § 121 Abs. 2;
ZPO § 93
(Druckdatenübertragungsverfahren) . . . . . . . . . . . . . . . . 12
BGH, Urteil vom 10. 12. 2013 – X ZR 4/11
EPÜ Art. 56;
PatG § 4
(Anthocyanverbindung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256
BGH, Urteil vom 15. 8. 2013 – I ZR 188/11
(OLG Karlsruhe) (Ls.)
UWG Nr. 13 Anh. zu § 3 Abs. 3,
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2;
BGB § 242 Cc
(Hard Rock Cafe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
BGH, Urteil vom 8. 1. 2014 – I ZR 38/13
(OLG München)
MarkenG § 26 Abs. 3
(Probiotik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
BGH, Urteil vom 8. 8. 2013 – X ZR 36/12
PatG § 83 Abs. 1, § 117
(Mischerbefestigung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
BGH, Beschluss vom 27. 8. 2013 – X ZR 83/10
RVG § 32 Abs. 1, § 33 Abs. 1
(Nichtigkeitsstreitwert II) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
BGH, Urteil vom 27. 8. 2013 – X ZR 19/12
PatG § 117; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2,
§ 531 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3
(Tretkurbeleinheit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
BGH, Beschluss vom 3. 9. 2013 – X ZR 1/13, X ZR 2/13
PatG § 144 Abs. 1
(Kostenbegünstigung III) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
BGH, Urteil vom 24. 9. 2013 – I ZR 89/12
(OLG Hamburg) (Ls.)
UWG § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 und 2
(Matratzen Factory Outlet) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
BGH, Urteil vom 15. 10. 2013 – X ZR 41/11
PatG § 3 Abs. 1 Satz 2
(Bildanzeigegerät) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
BGH, Beschluss vom 17. 10. 2013 – I ZB 11/13
MarkenG § 8 Abs. 2
Nr. 1 und 4
(grill meister) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313
BGH, Beschluss vom 17. 10. 2013 – I ZB 65/12
MarkenG § 8 Abs. 2
Nrn. 1 und 2, Abs. 3,
§ 50 Abs. 1 und 2 Satz 1
(test) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
BGH, Urteil vom 31. 10. 2013 – I ZR 49/12
(OLG München) (Ls.)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nrn. 2 und 3
(OTTO CAP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
BGH, Beschluss vom 13. 1. 2014 – X ZB 18/12
SortG § 6 Abs. 1
(Fond Memories) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
BGH, Urteil vom 22. 1. 2014 – I ZR 71/12
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
(REAL-Chips) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315
BGH, Urteil vom 30. 1. 2014 – I ZR 107/10
(OLG Stuttgart)
MarkenG § 52 Abs. 2;
UWG § 4 Nr. 10
(H 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
BGH, Urteil vom 6. 2. 2014 – I ZR 86/12
(KG Berlin) (Ls.)
UrhG § 72;
BGB § 242 Cc
(Peter Fechter) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
BGH, Urteil vom 11. 2. 2014 – X ZR 107/12
EPÜ Art. 88
(Kommunikationskanal) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363
BGH, Beschluss vom 12. 2. 2014 – X ZR 42/13
PatG § 113 Satz 1;
PatAnwO § 5 Abs. 1;
PatAnwZEignPrG § 1 Abs. 1
(IP-Attorney (Malta)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
BGH, Beschluss vom 19. 2. 2014 – I ZB 3/13
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1,
§ 115 Abs. 1
(HOT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317
BGH, Urteil vom 26. 2. 2014 – I ZR 49/13
(OLG München)
UrhG § 129 Abs. 1 Satz 1;
WUA Art. IV Abs. 4 bis 6;
Richtlinie 2006/116/EG Art. 7 Abs. 3
(Tarzan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
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4.2.2015
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BGH, Urteil vom 18. 3. 2014 – X ZR 77/12
PatG § 81
(Proteintrennung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
BGH, Urteil vom 1. 4. 2014 – X ZR 31/11
EPÜ Art. 69 Abs. 1
(Reifendemontiermaschine) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341
BGH, Urteil vom 8. 5. 2014 – I ZR 210/12
(OLG Frankfurt am Main)
BGB § 313 Abs. 3 Satz 2
(fishteilparka) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
Bundespatentgericht
BPatG, Beschluss vom 20. 8. 2013 – 3 Ni 15/08 (EU)
führend verb. m. 3 Ni 69/08 (EU), 3 Ni 3/09 (EU) und
3 Ni 24/09 (EU)
RVG §§ 23 Abs. 1, 33;
PatG § 144; PatKostG § 2
Abs. 2 Satz 5; GG Art. 3 Abs. 1,
Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 2 Abs. 1,
Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
(Streitwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren
bei verbundenen Nichtigkeitsklagen) . . . . . . . . . . . . . . . 113
BPatG, Urteil vom 17. 12. 2013 – 3 Ni 31/11 (EP) (Ls.)
PatG §§ 81 Abs. 1 Satz 2,
30 Abs. 1, 25 Abs. 1;
ZPO §§ 265 Abs. 2 Satz 1, 67;
InsO §§ 117 Abs. 2 , 115 Abs. 2
(Astaxanthin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
BPatG, Urteil vom 4. 2. 2014 – 3 Ni 5/13 (Ls.)
Verordnung (EG) Nr. 469/2009
Art. 15 Abs. 1 lit. a i. V. m.
Art. 3 lit. c; PatG § 64;
AEUV Art. 267 Abs. 1 und 2
(Telmisartan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
BPatG, Urteil vom 28. 6. 2012 – 4 Ni 2/11 (Ls.)
PatG § 65 Abs. 2 Satz 2
(Vorschaltgerät) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
BPatG, Urteil vom 15. 1. 2013 – 4 Ni 13/11 (Ls.)
PatG §§ 83, 21 Abs. 1 Nr. 1,
99 Abs. 1; ZPO § 283
(Dichtungsring) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
BPatG, Urteil vom 16. 4. 2013 – 4 Ni 1/12 (Ls.)
PatG § 87 Abs. 1,
§ 83, § 117;
ZPO § 529 Abs. 1
(Arretiervorrichtung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
BPatG, Urteil vom 8. 4. 2014 – 4 Ni 34/12 (EP)
EPÜ Art. 123 II, III,
Art. 138 I c,
Art. II § 6 I Nr. 4
(Fettabsaugevorrichtung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370
BPatG, Beschluss vom 15. 4. 2014 – 4 Ni 24/12 (EP)
PatKostG § 2 Abs. 2;
GKG §§ 39, 40, 51 Abs. 1,
63 Abs. 2; PatG § 144
(Zwischenwirbelimplantat) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
BPatG, Urteil vom 6. 5. 2014 – 4 Ni 22/12 (EP)
verbunden mit 4 Ni 1/13 (EP)
ZPO § 308;
IntPatÜG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1;
EPÜ Art. 138 Abs. 1 lit. a,
Art. 52 Abs. 1, Art. 52 Abs. 2 lit. a,
c, d, Abs. 3; PatG § 1 Abs. 3 Nr. 3,
Abs. 4
(Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376
BPatG, Beschluss vom 20. 9. 2012 – 5 Ni 58/11 (EP)
PatKostG §§ 9, 11; RPflG § 6;
PatKostG § 2 (Anlage Gebührenverzeichnis)
(Bitratenreduktion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
BPatG, Beschluss vom 8. 10. 2013 – 6 W (pat) 39/08
ZPO § 240 Satz 1;
PatG § 99 Abs. 1
(Dachhaken) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
BPatG, Beschluss vom 20. 8. 2013 – 10 W (pat) 24/12
PatKostG § 3 Abs. 1,
§ 5 Abs. 1, § 6
(Anspruchsabhängige Anmeldegebühr) . . . . . . . . . . . . . 144
BPatG, Beschluss vom 26. 8. 2013 – 10 W (pat) 25/12
PatG § 73 Abs. 1;
EAPatV § 5 Abs. 2
(Formularmäßige Mitteilung II) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
BPatG, Beschluss vom 19. 2. 2014 – 19 W (pat) 16/12
(Ls.)
PatG § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2,
§ 59 Abs. 4 a. F., Abs. 5 n. F.,
§ 61 Abs. 1 Satz 1, § 73 Abs. 1,
§ 79 Abs. 3 Nr. 2, § 80 Abs. 3,
§ 100 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 130 b,
§ 163 Abs. 1 Satz 1, § 313 Abs. 1
Nr. 1, § 315 Abs. 1 Satz 1 und 2
(Elektrischer Winkelstecker II) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224
BPatG, Beschluss vom 29. 10. 2013 – 20 W (pat9 69/13
(Ls.)
PatG §§ 46, 47, 49, 79
(Modulanordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
BPatG, Urteil vom 4. 6. 2013 – 4 Ni 16/11 (Ls.)
PatG § 21 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m.
§ 22 Abs. 1; BGB § 242
(Vorrichtung zur Schwingungserzeugung) . . . . . . . . . . 20
BPatG, Beschluss vom 7. 4. 2014 – 20 W (pat) 8/14
PatG § 34 Abs. 3, 4,
§ 47 Abs. 1, § 79 Abs. 3
(Elektronisches Steuergerät) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
BPatG, Urteil vom 10. 7. 2013 – 4 Ni 8/11 (EP) (Ls.)
PatG § 81 Abs. 1;
ZPO § 30 Abs. 3,
§ 265 Abs. 2, § 240;
EUInsOVO Art. 1 Abs. 1,
Art. 2, Art. 16;
InsO §§ 343 Abs. 1, 335
(Verfahren zum Formen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
BPatG, Beschluss vom 12. 5. 2014 – 20 W (pat) 28/12
PatG § 1, § 4, § 47 Abs. 1,
§ 79 Abs. 3; EAPatV § 5
(Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer
Trägerplatte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
BPatG, Urteil vom 1. 8. 2013 – 4 Ni 28/11 (EP) (Ls.)
EPÜ Art. 87
(Bildprojektor) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
BPatG, Urteil vom 12. 11. 2013 – 4 Ni 53/11 (EP)
PatG § 82; ZPO § 263
(Abdeckung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323
BPatG, Beschluss vom 19. 3. 2013 – 21 W (pat) 45/08
PatG § 34 Abs. 3 Nr. 3,
§ 34 Abs. 4, § 78 Abs. 3,
§ 79 Abs. 3; BGH X. Zivilsenat,
24. 3. 1992, Az.: X ZB 15/91;
BGH X. Zivilsenat, 19. 7. 1984,
Az.: X ZB 18/83; BGH Xa.
Zivilsenat, 25. 2. 2010,
Az.: Xa ZR 100/05
(Präzisionskoaxialkabel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d
4.2.2015
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BPatG, Beschluss vom 22. 5. 2014 – 21 W (pat) 13/10
PatG § 34 Abs. 3 Nr. 3
(Elektrochemischer Energiespeicher) . . . . . . . . . . . . . . . 383
BPatG, Beschluss vom 20. 3. 2014 – 23 W (pat) 9/10
PatG § 97 Abs. 6 Satz 2,
§ 25 Abs. 1
(Zickzackabtastpfad) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
BPatG, Beschluss vom 3. 2. 2014 – 25 W (pat) 560/12
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1,
§ 83 Abs. 2 Nr. 2
(Richard Wagner – Barren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
BPatG, Beschluss vom 28. 4. 2014 – 25 W (pat) 50/12
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2,
§ 83 Abs. 2 Nr. 1
(ENGEL APOTHEKE SEEHEIM/ENGEL APOTHEKE) . 386
BPatG, Beschluss vom 3. 12. 2013 – 27 W (pat) 99/12
MarkenG § 71
(Sportarena) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224
BPatG, Beschluss vom 8. 5. 2013 – 29 W (pat) 518/13
AEUV Art. 267 Abs. 1 und 3;
Richtlinie 2008/95/EG vom 22. 10. 2008
Art. 2 und 3
(Apple Store) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
BPatG, Beschluss vom 15. 5. 2013 – 29 W (pat) 75/12
MarkenG §§ 50 Abs. 1,
8 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 10
(Mark Twain) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
BPatG, Beschluss vom 25. 4. 2013 – 30 W (pat) 12/12
MarkenRL Art. 4 Abs. 1
Buchst. b; MarkenG § 9
Abs. 1 Nr. 2
(BGW Bundesverband der deutschen Gesundheitswirtschaft/BGW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226
BPatG, Beschluss vom 27. 6. 2013 – 30 W (pat) 47/11
(Ls.)
Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
Art. 3 Nr. 2, Art. 5 Abs. 2
Buchst. b, Art. 7 Abs. 1
Buchst. a, b und e, Art. 45,
Art. 49 Abs. 1 und 2; MarkenG § 30
(Zoigl) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
BPatG, Beschluss vom 14. 11. 2013 – 30 W (pat) 705/13
GeschmMG § 24;
PatG § 133
(Vertreterbeiordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
BPatG, Beschluss vom 2. 7. 2013 – 33 W (pat) 30/11
MarkenG §§ 42 Abs. 1,
43 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2
(GIRODIAMANT/DIAMANT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
BPatG, Beschluss vom 2. 7. 2013 – 33 W (pat) 550/11
MarkenG § 8 Abs. 2
Nrn. 1 und 2
(Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung) . . . . . . . . . . . 146
Zugelassene Rechtsbeschwerden
BPatG, Beschluss vom 12. 12. 2013 – 7 W (pat) 1/14
PatG § 123; ZPO § 66
(Verdickungszusammensetzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
BPatG, Beschluss vom 3. 12. 2013 – 10 W (pat) 17/14
(Ls.)
PatKostG § 6 Abs. 2;
PatKostG Vorbemerkung vor
Abschnitt I in Teil B
Gebührenverzeichnis ; ZPO § 62
(Satz aus Mauersteinen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
BPatG, Beschluss vom 19. 3. 2013 – 24 W (pat) 75/10
(Ls.)
MarkenG §§ 54, 50 Abs. 1 und 2,
§ 8 Abs. 2 Nrn. 1 und 2,
§ 8 Abs. 3
(Farbmarke Blau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
BPatG, Beschluss vom 16. 1. 2014 – 25 W (pat) 72/12
(Ls.)
MarkenG §§ 9 Abs. 1 Nr. 2,
42 Abs. 2 Nr. 1, 83 Abs. 2 Nr. 1
(PANTOPREM/PANTOPAN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
BPatG, Beschluss vom 28. 2. 2014 – 27 W (pat) 554/13
(Ls.)
MarkenG § 9
(DSA/BSA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
BPatG, Beschluss vom 13. 6. 2013 – 30 W (pat) 83/11
(Ls.)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
(for you) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
Europäische Gemeinschaften
EuGH, Urteil vom 18. 7. 2013 – C-414/11
(Daiichi Sankyo Co. Ltd.u. a. ./.
DEMO Anonymos Viomichaniki kai
Emporiki Etairia Farmakon) (Ls.)
AEUV Art. 207 Abs. 1;
TRIPS-Übereinkommen Art. 27, 70;
Art. 167; ArznmSchZertVO Nr. 1768/92
EWG Art. 1, 2, 4, 13
(Daiichi Sankyo und Sanofi-Aventis Deutschland ./.
DEMO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
EuGH, Urteil vom 12. 12. 2013 – C-443/12
(Actavis Group PTC EHF u. Actavis UK Ltd./Sanofi)
(Ls.)
ArznmSchZertVO (EG) Nr. 469/2009
Art. 3 Buchst. c; UK Patents Act 1977 Sec. 60
(Actavis/Sanofi) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
EuGH, Urteil vom 12. 12. 2013 – C-445/12 P
(Rivella International AG/HABM) (Ls.)
GMV Art. 42 Abs. 2 und 3, Art. 111;
MMA Art. 4 Abs. 1; Übereinkommen
zwischen Deutschland und der Schweiz
betr. den gegenseitigen Patent-, Muster- und
Markenschutz Art. 5 Abs. 1
(BASKAYA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
EuGH, Urteil vom 12. 12. 2013 – C-484/12
(Georgetown University/Octrooicentrum Nederland)
(Ls.)
ArznmSchZertVO (EG) Nr. 469/2009
Art. 3 Buchst. c; Nederlandse Rijksoctrooiwet
1995 Art. 63, 75
(Georgetown University/Octrooicentrum Nederland) . 270
EuGH, Urteil vom 12. 12. 2013 – C-493/12
(Eli Lily and Company Ltd./Human Genome Sciences
Inc.) (Ls.)
ArznmSchZertVO (EG) Nr. 469/2009
Art. 3; EPÜ Art. 69, 83, 84; UK Patents Act 1977
Secs. 60, 123, 130
(Eli Lily/Human Genome Sciences) . . . . . . . . . . . . . . . . 270
EuGH, Urteil vom 6. 2. 2014 – C-65/12
(Leidseplein BV u. Hendrikus De Vries/Red Bull
GmbH u. Red Bull Nederland BV) (Ls.)
MarkenRL 89/104/EWG Art. 5 Abs. 2;
Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum
(Marken und Muster oder Modelle)
Art. 2.20 Abs. 1 Buchst. c
(Red Bull/Bulldog) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d
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EuGH, Urteil vom 13. 2. 2014 – C-466/12
(Nils Svensson u. a./Retriever Sverige AB) (Ls.)
Richtlinie 2001/29/EG zum Urheberrecht
in der Informationsgesellschaft
Art. 3 Abs. 1; WCT Art. 1 Abs. 4;
RBÜ Art. 20
(Göteborgs-Posten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
EuGH, Urteil vom 13. 2. 2014 – C-555/13
(Merck Canada Inc./Accord Healthcare Ltd. u. a.) (Ls.)
ArznmSchZertVO (EG) Nr. 469/2009
Art. 13, Erwägungsgrund 9
(Montelukast sodium) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
EuGH, Urteil vom 6. 3. 2014 – C-409/12
(Backaldrin Österreich The Kornspitz Company
GmbH/Pfahnl Backmittel GmbH) (Ls.)
MarkenRL 2008/95/EG
Art. 12 Abs. 2 Buchst. a
(Kornspitz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
EuGH, Urteil vom 27. 3. 2014 – C-314/12
(UPC Telekabel Wien GmbH/Constantin Film Verleih
GmbH und Wega Filmproduktionsgesellschaft mbH)
(Ls.)
Richtlinie 2001/29/EG zum
Urheberrecht in der Informationsgesellschaft
Art. 8 Abs. 3
(UPC Telekabel Wien/Constantin Film Verleih u. a.) . . 270
EuGH, Urteil vom 27. 3. 2014 – C-530/12 P
(HABM/National Lottery Commission) (Ls.)
GMV Art. 52 Abs. 2 Buchst. c
(mano portafortuna) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
EuGH, Urteil vom 19. 6. 2014 – C-217/13 und C-218/13
(Oberbank AG u. a./Deutscher Sparkassen- und
Giroverband e.V.) (Ls.)
MarkenRL 2008/95/EG Art. 3;
deutsches MarkenG §§ 8, 37, 50
(Rot HKS 13) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359
EuGH, Urteil vom 19. 6. 2014 – C-450/13 P
(Donaldson Filtration Deutschland GmbH ./. HABM)
(Ls.)
(ultrafilter international) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359
EuG, Urteil vom 23. 10. 2013 – T-581/11
(Dimian AG/HABM) (Ls.)
GMV Art. 8 Abs. 4,
53 bs. 1 Buchst. c;
PVÜ Art. 6bis
(Baby Bambolina) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
EuG, Urteil vom 25. 10. 2013 – T 416/11
(Biotronic SE 42 Abs. 2 und 3
(CARDIO MANAGER) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
Andere Gerichte
LG Bochum, Urteil vom 19. 6. 2013 – I-15 O 50/12
UWG § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 9
Buchst. b), § 8 Abs. 1 Satz 1,
Abs. 3 Nr. 1, § 9 Satz 1,
§ 12 Abs. 1 Satz 2; MarkenG § 14
Abs. 2 Nr. 3; BGB § 242, §§ 259f.,
§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, § 818 Abs. 2
(Hollywood – Walk of Fame) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
OLG Hamburg, Beschluss vom 19. 6. 2013 – 5 W 31/13
MarkenG § 14 Abs. 5;
UWG § 4 Nr. 10
(Elitepartner) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
OLG Braunschweig, Urteil vom 2. 4. 2014 – 2 U 8/12
GMV Art. 9 Abs. 1 Buchst. b,
Abs. 2, 12 Buchst. b;
MarkenG §§ 14, 23; TMG § 7 Abs. 1
(Posterlounge I) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
Gerichte anderer Staaten
Indien
Entscheidung des Supreme Court of India vom 1. 4.
2013 (Ls.)
Indian Patents Act Secs. 2(1)(j), 2(1)(ja), 3(d)
(Gilvec) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Japan
EuG, Urteil vom 3. 7. 2013 – T-106/12
(Cytochroma Development, Inc. ./. HABM) (Ls.)
GMV Art. 65 Abs. 6;
Verordnung (EG) Nr. 216/96
über die Verfahrensordnung vor den
Beschwerdekammern des HABM Art. 1d
(ALPHAREN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Bezirksgericht Osaka, Urteil vom 22. 3. 2012 (Ls.)
Japanisches PatG § 2
Abs. 3 Nr. 1
(Hitzebehandlungsofen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331
EuG, Urteil vom 10. 7. 2013 – T-3/12
(Heinrich Kreyenberg/HABM u. a.) (Ls.)
GMV Art. 7 Abs. 1 Buchst. h, i;
PVÜ Art. 6ter
(MEMBER OF ee euro experts) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
Oberster Gerichtshof, Entscheidung vom 20. 1. 2014 – 4
Ob 182/13p (Ls.)
MSchG § 53
(Verletzergewinn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359
EuG, Urteil vom 16. 9. 2013 – T-250/10
(Knut IP Management Ltd. ./. HABM) (Ls.)
GMV Art. 8 Abs. 1 Buchst. b
(KNUT – DER EISBÄR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
EuG, Urteil vom 23. 10. 2013 – T-566/11 und T-567/11
(Viejo Valle, SA/HABM) (Ls.)
Verordnung (EG) Nr. 6/2002
über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Art. 25 Abs. 1 Buchst. f.;
Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 zur Durchführung
der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Art. 28 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iii
(Tasse mit Untertasse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
Österreich
Oberster Gerichtshof, Entscheidung vom 17. 2. 2014 – 4
Ob 10/14w (Ls.)
MSchG § 4 Abs. 1 Ziff. 3
und Abs. 2, 37, 38, 77 Abs. 1;
PatG 1970 §§ 139 und 140 Abs. 2
(JIMI HENDRIX) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331
Schweiz
Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 23. 9.
2013 (Ls.)
MMA Art. 5 Abs. 2;
PVÜ Art. 6quinquies lit. B
Ziff. 2 und 3; MSchG Art. 2
(CéReal) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d
4.2.2015
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Vereinigte Staaten von Amerika
Entscheidung des US Court of Appeals for the
Federal Circuit vom 28. 3. 2013 (Ls.)
35 U.S.C. §§ 102(f), 116, 256
(Rubin v. General Hospital) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Entscheidung des US Court of Appeals for the
Federal Circuit vom 14. 8. 2013 (Ls.)
35 U.S.C. § 102(b) a. F.
(Hamilton Beach v. Sunbeam) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Entscheidung des US Court of Appeals for the
Ninth Circuit vom 24. 12. 2013 (Ls.)
Gray-market goods
(Hokto Kinoko v. Concord Farms) . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
Entscheidung des US Court of Appeals for the
Second Circuit vom 27. 1. 2014 (Ls.)
17 U.S.C. §§ 106(1), (3), 107
(Swatch v. Bloomberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
Entscheidung des US Court of Appeals for the
Federal Circuit vom 8. 5. 2014 (Ls.)
35 U.S.C. § 101
(In re Roslin Institute) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360
Vereinigtes Königreich
Entscheidung des Supreme Court vom 3. 7. 2013 (Ls.)
Patents Act 1977 Sec. 77;
EPÜ Art. 64
(Virgin Atlantic Airways v. Zodiac Seats UK) . . . . . . . . 116
Entscheidung des High Court of Justice vom
20. 11. 2013 (Ls.)
AEUV Art. 34 und 36;
MarkenRL 89/104/EWG
Art. 5, 7
(Regurin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
Entscheidung des High Court of Justice (Chancery Division) vom 24. 1. 2014 (Ls.)
Trade Marks Act 1994 Sec. 46(1)(a)
(Healey Sports Cars v. Jensen Cars) . . . . . . . . . . . . . . . . 360
Entscheidung des Court of Appeal (Civil Division) vom
28. 1. 2014 (Ls.)
Patents Act 1977 Sec. 72(1)
(AP Racing v. Alcon Components) . . . . . . . . . . . . . . . . . 360
Entscheidung des Court of Appeal (Civil Division) vom
28. 1. 2014 (Ls.)
Verordnung (EU) 1151/2012 über
Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse
und Lebensmittel Art. 5, 7, 36, 37, 49;
Pasing off
(Griechischer Joghurt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360
Entscheidung des High Court of Justice (Chancery Division) vom 31. 1. 2014 (Ls.)
MarkenRL 2008/95/EG Art. 5 (1) (b);
Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die
Gemeinschaftsmarke (GMV) Art. 9 (1) (b)
(Jack Wills v. House of Fraser) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
Entscheidung des Court of Appeal (Civil Division) vom
11. 3. 2014 (Ls.)
EPÜ Art. 64, 68, 105 a und 105 b;
Patents Act 1977 Sec. 77
(Samsung v. Apple) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331
Gesetzesregister der Entscheidungen
Patentgesetz
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
§1 . . . . . . . . . .
§ 1 Abs. 3 Nr. 3 . .
§ 1 Abs. 4. . . . . .
§ 3 Abs. 1 Satz 2 .
§4 . . . . . . . . . .
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 .
§ 21 Abs. 1 Nr. 2 .
§ 22 Abs. 1 . . . . .
§ 25 Abs. 1 . . . . .
§ 30 Abs. 1 . . . . .
§ 34 Abs. 3 . . . . .
§ 34 Abs. 3 Nr. 3 .
§ 34 Abs. 4 . . . . .
§ 46 . . . . . . . . .
§ 47 . . . . . . . . .
§ 47 Abs. 1 . . . . .
§ 47 Abs. 1 Satz 1.
§ 47 Abs. 1 Satz 2.
§ 49 . . . . . . . . .
§ 59 Abs. 4 . . . . .
§ 59 Abs. 5 . . . . .
§ 61 Abs. 1 Satz 1.
§ 64 . . . . . . . . .
§ 65 Abs. 2 Satz 2.
§ 73 Abs. 1 . . . . .
§ 78 Abs. 3 . . . . .
§ 79 . . . . . . . . .
§ 79 Abs. 3 . . . . .
§ 79 Abs. 3 Nr. 2 .
§ 80 Abs. 3 . . . . .
§ 81 . . . . . . . . .
§ 81 Abs. 1 . . . . .
§ 81 Abs. 1 Satz 2.
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. . . . . . 355
. . . . . . 376
. . . . . . 376
. . . . . . 350
. . . 256, 355
. . . . . . . 60
. . . . . . . 20
. . . . . . . 20
. . . 354, 367
. . . . . . 354
. . . . . . 299
. . . 108, 383
. . . 108, 299
. . . . . . . 67
. . . . . . . 67
. . . 299, 355
. . . . . . 224
. . . . . . 224
. . . . . . . 67
. . . . . . 224
. . . . . . 224
. . . . . . 224
. . . . . . 358
. . . . . . 139
. . . 140, 224
. . . . . . 108
. . . . . . . 67
108, 299, 355
. . . . . . 224
. . . . . . 224
. . . . . . 336
. . . . . . . 20
. . . . . . 354
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
PatG
§ 82 . . . . . . . . .
§ 83 . . . . . . . . .
§ 83 Abs. 1 . . . . .
§ 87 Abs. 1 . . . . .
§ 97 Abs. 6 Satz 2.
§ 99 Abs. 1 . . . . .
§ 100 Abs. 2 Nr. 1.
3 111 Abs. 1 . . . .
3 111 Abs. 2 . . . .
§ 112 Abs. 3 Nr. 2.
§ 113 Satz 1 . . . .
§ 117. . . . . . . . .
§ 121 Abs. 2 . . . .
§ 123. . . . . . . . .
§ 133. . . . . . . . .
§ 144. . . . . . . . .
§ 144 Abs. 1 . . . .
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. . 323
60, 67
. . . 7
. . . 67
. . 367
60, 142
. . . 224
. . . . 4
. . . . 4
. . . . 4
. . . 217
7, 15, 67
. . . . 12
. . . 267
. . . 111
113, 301
. . . . 54
Markengesetz
MarkenG
MarkenG
MarkenG
317
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
§ 5 Abs. 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
§ 6 Abs. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 . 25, 146, 150, 259, 264, 295, 313,
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 .
§ 8 Abs. 2 Nr. 3 .
§ 8 Abs. 2 Nr. 4 .
§ 8 Abs. 3 . . . . .
§9 . . . . . . . . .
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 .
§ 10 . . . . . . . .
§ 14 Abs. 2 Nr. 1
§ 14 Abs. 2 Nr. 2
§ 14 Abs. 2 Nr. 3
.
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25,
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63,
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146, 150, 259, 295
. . . . . . . . . 295
. . . . . . . . . 313
. . . . . . . . . 259
. . . . . . . . . 267
226, 267, 348, 386
. . . . . . . . . . 25
. . . . . . . . . 350
. . . 264, 315, 350
. . . . . . . . . 264
R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d
4.2.2015
Page size: 210,00 x 297,00 mm
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12 *
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
MarkenG
§ 15 Abs. 2 . . . . .
§ 15 Abs. 4 . . . . .
§ 26 Abs. 3 . . . . .
§ 42 Abs. 1 . . . . .
§ 42 Abs. 2 Nr. 1 .
§ 43 Abs. 1 . . . . .
§ 50 Abs. 1 . . . . .
§ 50 Abs. 2 . . . . .
§ 50 Abs. 2 Satz 1.
§ 52 Abs. 2 . . . . .
§ 54 . . . . . . . . .
§ 71 . . . . . . . . .
§ 83 Abs. 2 Nr. 1 .
§ 83 Abs. 3 Nr. 3 .
§ 115 Abs. 1 . . . .
§ 130. . . . . . . . .
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. . . . . . . . 218
. . . . . . . . 366
. . . . . . . . . 63
. . . . . . . . 267
. . . . . . . . . 63
25, 150, 259, 295
. . . . . 150, 295
. . . . . . . . 259
. . . . . . . . 197
. . . . . . . . 150
. . . . . . . . 224
. . . . . 267, 386
. . . . . . . . 345
. . . . . . . . 317
. . . . . . . . . 67
Geschmacksmustergesetz
111
PatKostG
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GMV Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b . . . . . . . . . . . . . 108
VO (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Art. 25 Abs. 1 Buchst. f . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
VO (EG) Nr. 469/2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel
Art. 3 Buchst. c . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
Art. 3 Buchst. c . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269, 270, 358
Art. 15 Abs. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
VO (EG) 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke (GMV)
GeschmMG § 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
§ 2. . . . . . . . . .
§ 2 Abs. 2 Satz 5 .
§ 3 Abs. 1 . . . . .
§ 5 Abs. 1 . . . . .
§ 6. . . . . . . . . .
§ 6 Abs. 2 . . . . .
§ 9. . . . . . . . . .
§ 11 . . . . . . . . .
Gemeinschaftsmarkenverordnung
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. 60
113
144
144
144
267
. 60
. 60
IntPatÜbkG
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b .
Art. 7 Abs. 1 Buchst. c .
Art. 7 Abs. 1 Buchst. h .
Art. 7 Abs. 1 Buchst. i. .
Art. 8 Abs. 1 Buchst. b .
Art. 8 Abs. 4. . . . . . . .
Art. 42 Abs. 2 . . . . . . .
Art. 42 Abs. 3 . . . . . . .
Art. 52 Abs. 1 Buchst. a.
Art. 52 Abs. 2 Buchst. c.
Art. 53 Abs. 1 Buchst. c.
Art. 56 Abs. 1 . . . . . . .
Art. 65 Abs. 6 . . . . . . .
Art. 111. . . . . . . . . . .
Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376
VO (EWG) Nr. 1768/92
EPÜ
Art. 1 .
Art. 2 .
Art. 4 .
Art. 13
EPÜ
EPÜ
EPÜ
EPÜ
EPÜ
EPÜ
EPÜ
EPÜ
EPÜ
EPÜ
EPÜ
EPÜ
EPÜ
EPÜ
Art. 52 Abs. 1.
Art. 52 Abs. 2.
Art. 52 Abs. 3.
Art. 56 . . . . .
Art. 69 . . . . .
Art. 69 Abs. 1.
Art. 83 . . . . .
Art. 84 . . . . .
Art. 87 . . . . .
Art. 88 . . . . .
Art. 123 (2) . .
Art. 123 (3) . .
Art. 138 . . . .
Art. 167 . . . .
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370,
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376
376
376
256
270
341
270
270
140
363
370
370
376
150
MarkenRL
Art. 4 Abs. 1 Buchst. b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
226
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269
359
269
269
359
151
269
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§ 2 Abs. 1 Nr. 1 . . .
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 . . .
§ 2 Abs. 2 . . . . . .
§ 4 Abs. 1 . . . . . .
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 . .
§ 19a . . . . . . . . .
§ 23 . . . . . . . . . .
§ 24 Abs. 1. . . . . .
§ 32 Abs. 1 Satz 3 .
§ 32a Abs. 1 Satz 1
§ 32 Abs. 2 Satz 2 .
§ 72 . . . . . . . . . .
§ 129 Abs. 1 Satz1 .
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UrhG
199
350
350
108
350
350
199
199
350
350
350
264
366
MarkenRL 89/104/EWG
UrhWG
Art. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
Art. 5 Abs. 2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
Art. 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
§ 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
§ 16 Abs. 4. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
§ 27 Abs. 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
MarkenRL 2008/95/EG
UWG
Art. 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Art. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 359
Art. 12 Abs. 2 Buchst. b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
§3
§4
§5
§5
§5
Abs. 3
Nr. 10
Abs. 1
Abs. 1
Abs. 1
. . . .
. . . .
Satz 1
Satz 1
Satz 2
. . . .
. . . .
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 1
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. 59
197
299
299
. 59
Richtlinie 2001/29/EG
Art. 3 Abs. 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
Art. 4 Abs. 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Art. 8 Abs. 3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
BGB
§ 126 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224
R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d
4.2.2015
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13 *
§ 126
§ 242
§ 242
§ 307
§ 313
§ 830
§ 830
a. . . . . . . .
. . . . . . . . .
Cc . . . . . . .
Abs. 1 Ch . .
Abs. 3 Satz 2
Abs. 1 Satz 1
Abs. 2 . . . . .
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. . . 20
59, 264
. . 320
. . 366
. . 299
. . 299
Abs. 1
Abs. 1
Abs. 2
Abs. 3
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. . . . 150
. 20, 358
. . . . 358
. . . . . 20
RPflG
§ 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
ZPO
§ 30 Abs. 3 . . . . . . . . .
§ 62 . . . . . . . . . . . . . .
§ 66 . . . . . . . . . . . . . .
§ 67 . . . . . . . . . . . . . .
§ 93 . . . . . . . . . . . . . .
§ 130 b . . . . . . . . . . . .
§ 137 Abs. 3 Satz 1 . . . .
§ 163 Abs. 1 Satz 1 . . . .
§ 240 . . . . . . . . . . . . .
§ 240 Satz 1 . . . . . . . . .
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 . . . . .
§ 263 . . . . . . . . . . . . .
§ 265 Abs. 2 Satz 1 . . . .
§ 283 . . . . . . . . . . . . .
§ 308 . . . . . . . . . . . . .
§ 313 Abs. 1 Nr. 1 . . . . .
§ 315 Abs. 1 Satz 1 . . . .
§ 315 Abs. 1 Satz 2 . . . .
§ 317 Abs. 2 Satz 1 . . . .
§ 329 Abs. 1 Satz 2 . . . .
§ 517 . . . . . . . . . . . . .
§ 529 Abs. 1 . . . . . . . . .
§ 529 Abs. 1 Nr. 2 . . . . .
§ 531 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1
§ 548 . . . . . . . . . . . . .
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267
267
354
. 12
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299
224
. 20
142
299
323
354
. 60
376
224
224
224
224
224
224
. 15
. 15
. 15
224
RVG
§ 23
§ 32
§ 33
§ 33
Abs. 1.
Abs. 1.
. . . . .
Abs. 1.
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301
301
301
301
GKG
§ 39
§ 40
§ 51
§ 63
. . . . .
. . . . .
Abs. 1.
Abs. 2.
VERTRETERWESEN
Patentanwälte
Bekanntmachung über das Ergebnis der Wahlen zum
Vorstand der Patentanwaltskammer . . . . . . . . . . . . . 68
Bekanntmachung über die Zusammensetzung der Prüfungskommission für Patentanwälte . . . . . . . . . . . . . 303
GG
Art. 2 Abs. 1. . . . . .
Art. 3 Abs. 1. . . . . .
Art. 14 Abs. 1 Satz 1
Art. 20 Abs. 3 . . . . .
Art. 103 Abs. 1 . . . .
Art. 207
Art. 267
Art. 267
Art. 267
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113
113
113
113
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PVÜ
Termine für die Patentanwaltsprüfungen im Jahre 2015 272
Patentassessoren
Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Patentassessor/Patentassessorin (§ 11 Abs. 1 PatAnwO): . . . .200,
303, 332
Art. 6bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
Art. 6ter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
AEUV
Art. 34 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
Art. 36 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
PERSONALNACHRICHTEN
Bundespatentgericht: 32, 68, 116, 152, 200, 228, 272,
304, 332, 360, 392
R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d
4.2.2015
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14 *
Sachverzeichnis
A
Inkrafttreten für die Demokratische Volksrepublik Laos,
Mosambik und Vanuatu: 312
»Abdeckung«: 323
Absolutes Schutzhindernis für Namen berühmter Personen der Zeitgeschichte: 264
»Actavis/Sanofi«: 269
Ägypten, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI),
Inkrafttreten des PflZÜ Fassung 1991 für die —: 312
Albanien, Inkrafttreten des Haager BeweisÜ für —: 311
Algerien, Inkrafttreten des WCT für —: 295
»ALPHAREN«: 151
Anerkennungs- und
Änderung: 333
Vollstreckungsausführungsgesetz,
»Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung«: 146
»Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer
Trägerplatte«: 355
Beschwerde, eine in Papierform erstellte patentamtliche
Mitteilung kann der Sache nach eine mit der — anfechtbare Entscheidung i. S. v. § 73 Abs. 1 PatG darstellen, wenn sie mit der Unterschrift des Entscheidungsträgers versehen ist. Ist die Mitteilung im Rahmen der
elektronischen Aktenführung erstellt worden, ist an
Stelle der eigenhändigen Unterschrift des Entscheidungsträgers dessen elektronische Signatur nach § 5
Abs. 2 EAPatV erforderlich, damit der Mitteilung die
Qualität eines Beschlusses zuerkannt werden kann: 140
—, hat der Beschwerdeführer darum gebeten, noch zusätzlich Gelegenheit zur Begründung der eingelegten — zu
erhalten und will das BPatG dieser Bitte nach den Umständen auch entsprechen, darf der Beschwerdegegner
grundsätzlich davon ausgehen, dass ihm die zu erwartende Beschwerdebegründung zur Kenntnis gegeben
wird und ihm seinerseits eine angemessene Frist zur Erwiderung zur Verfügung steht: 345
»BGW Bundesverband der deutschen Gesundheitswirtschaft/BGW«: 226
»Bildanzeigegerät«: 350
»Anspruchsabhängige Anmeldegebühr«: 144
»Bildprojektor«: 140
»Anthocyanverbindung«: 256
»Bitratenreduktion«: 60
»Apple Store«: 20
Bosnien und Herzegowina, Inkrafttreten des KstlSchA für
—: 311
»AP Racing v. Alcon Components«: 360
—, Inkrafttreten des MHA für —: 135
»Arretiervorrichtung«: 67
—, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
»Astaxanthin«: 354
Ausstellungsschutz von Mustern und Marken: 70, 72, 133,
230, 276, 277, 305
Brasilien, Inkrafttreten des Haager BeweisÜ für —: 335
Brunei Darussalam, Inkrafttreten des PCT für —: 335
—, Hinweis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum
—: 1
—, Inkrafttreten der PVÜ Stockholmer Fassung für —: 52
ausübende Künstler, Inkrafttreten des KstlSchA für Bosnien
und Herzegowina, Kasachstan, die Republik Korea, Zypern; Erklärungen durch Costa Rica und Estland: 311
Bundesgerichtshof, Geschäftsverteilungsplan des — für das
Geschäftsjahr 2014: 132
Budapester Vertrag, Änderung der Anschrift von NCTC:
193
Bundespatentgericht, Geschäftsverteilung beim —: 40
B
»Baby Bambolina«: 269
—, Haushalt des DPMA und des — für das Haushaltsjahr
2014: 274
Bahrain, Inkrafttreten des HLÜ für —: 75
—, Personalnachrichten: 32, 68, 116, 152, 200, 228, 272,
304, 332, 360, 392
»BASKAYA«: 269
—, Statistik des —: 76
»Baumann«: 218
C
Bedeutung von Meinungsforschungsgutachten für Verkehrsdurchsetzung: 259
Bemessung des Gegenstandswerts im Patentnichtigkeitsverfahren: 301
Berner Übereinkunft, Pariser Fassung; Erklärungen durch
den Jemen, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate, Vietnam: 335
»CARDIO MANAGER«: 269
»CéReal«: 271
D
»Dachhaken«: 142
R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d
4.2.2015
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15 *
»Daiichi Sankyo und Sanofi-Aventis Deutschland./.DEMO«: 150
Datenabgabe, MittPräsDPMA über die Höhe der Bereitstellungskosten für die Abgabe maschinenlesbarer Daten
(DPMA— und DEPATISconnect) im Jahr 2014: 1
Designblatt, MittPräsDPMA über die Veröffentlichung des
Patenblatts, des Markenblatts und des — auf der amtlichen Internetplattform DPMAregister im Jahr 2015: 361
Designgesetz, Bekanntmachung der Neufassung des —:
117
—, MittPräsDPMA über die Öffnungszeiten beim —,
Dienststelle München, am Faschingsdienstag, den 4.
März 2014: 33
—, MittPräsDPMA über die Öffnungszeiten beim — vom
24. Dezember 2014 bis einschließlich 2. Januar 2015:
333
—, MittPräsDPMA über die Veröffentlichung des Patenblatts, des Markenblatts und des Designblatts auf der
amtlichen Internetplattform DPMAregister im Jahr 2015:
361
—, Patentprüferinnen und Patentprüfer gesucht: 201
—, Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG): 118
—, Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach
§ 43 PatG (Rechercherichtlinien): 153
Designrecht, VO zur weiteren Modernisierung des — und
zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten: 34
—, Statistik des —: 81
—, Hinweis zum Inkrafttreten der Verordnung zur weiteren
Modernisierung des — und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten: 33
»DESPERADOS/DESPERADO«: 348
Deutsches Patent- und Markenamt, Bekanntmachung nach
§ 5 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes: 361
—, Haushalt des — und des BPatG für das Haushaltsjahr
2014: 274
—, Hinweis auf das Inkrafttreten der 10. Ausgabe der Locarno-Klassifikation (Klassifikation für eingetragene Designs): 2
—, Hinweis auf das Merkblatt über Gebühren und Auslagen des — und des Bundespatentgerichts (Kostenmerkblatt): 117
—, Hinweis auf die Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln: 155
—, Hinweis auf die »Version 2014« der 10. Ausgabe der
Nizzaer Klassifikation (gültig ab dem 1. Januar 2014)
und auf die Bekanntmachung der Klasseneinteilung
und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger: 2
—, Hinweis auf die Vorbereitungen zur Einführung der
elektronischen Schutzrechtsakte im Markenbereich des
—: 305
—, Hinweis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum
Ausstellungsschutz: 1
—, Hinweis zum Inkrafttreten der Verordnung zur weiteren
Modernisierung des Designrechts und zur Einführung
des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten:
33
—, Technik-Oscar geht an Erfinderlegende Artur Fischer:
229
—, VO über den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA
(ERVDPMAV); Änderung: 39
—, VO über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
(EAPatV); Änderung: 39
Deutschland, Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz; Änderung: 333
—, Begründung der Verordnung über das Register vergriffener Werke (VergWerkeRegV): 275
—, Bekanntmachung der Neufassung des Designgesetzes:
117
—, Bekanntmachung nach § 5 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes: 361
—, Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung
(Prozesskostenhilfebekanntmachung 2014 – PKHB
2014): 52
—, Einspruchsrücknahme gegen den Beitritt Perus zum
HLÜ durch —: 135
—, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: 69
—, Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG): 118
—, Hinweis auf die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik — und der Nuclear Regulatory Commission der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch von technischen Informationen
und die Zusammenarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit: 133
—, Informelle Überlegungen zur internationalen Patentrechtsharmonisierung: 273
—, Inkrafttreten des Markenrechtsvertrags von Singapur
(STLT) für —: 53
—, Hinweis zum Umgang mit schwarz-weißen Marken: 201
—, Lebensmittel-Kennzeichnungs-VO; Änderung: 133
—, Hinweis zur elektronischen Signatur und Versendung
von Beschlüssen und Niederschriften: 276
—, Markenverordnung: Änderung: 39
—, Hinweis zur Mitteilung Nr. 9/13 der Präsidentin des —
vom 1. Oktober 2013 über die internationale harmonisierte Klassifikationspraxis der Markenabteilungen: 33
—, Rechtspflegergesetz; Änderung: 333
—, MittPräsDPMA über die Höhe der Bereitstellungskosten
für die Abgabe maschinenlesbarer Daten (DPMAdatenabgabe und DEPATISconnect) im Jahr 2014: 1
—, Urheberrechtsgesetz; Änderung: 2
—, MittPräsDPMA über die Neufassung der Richtlinien für
die Durchführung der Recherche nach § 43 PatG (Rechercherichtlinien): 153
—, Technik-Oscar geht an Erfinderlegende Artur Fischer:
229
—, Vertrag von Marrakesch regelt Zugang zu Büchern für
Blinde und Sehbehinderte: 201
—, VO über das Register vergriffener Werke (VergWerkeRegV): 274
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—, VO über den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA
(ERVDPMAV); Änderung: 39
—, VO über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
(EAPatV); Änderung: 39
—, VO über die Erstattungsbeträge für Kosten und Auslagen im Rahmen der Kostenhilfe für Drittbetroffene in
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR-Kostenhilfe-Erstattungsbetragsverordnung – EGMR-KEV): 3
Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung des Artikels 2 der GebO und zur Anpassung
des Betrags der Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche, wenn ein von einer
der Internationalen Recherchenbehörden in Europa erstellter internationaler oder ergänzender internationaler
Recherchenbericht vorliegt: 309
Europäische Eignungsprüfung 2015: 194
Europäische Union, Hinweis auf das Zusatzprotokoll (Protokoll I); Erklärung der Anerkennung der Zuständigkeit
der Internationalen Ermittlungskommission durch Malawi: 251
—, VO zur Änderung der Zollkostenverordnung: 230
—, VO zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung
über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfeformularverordnung – PKHFV): 69
—, VO zur weiteren Modernisierung des Designrechts und
zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten: 34
—, Wahrnehmungsverordnung; Änderung: 39
—, Wein-VO; Änderungen: 3, 155, 276
»Dichtungsring«: 60
DPMAregister, MittPräsDPMA über die Veröffentlichung
des Patenblatts, des Markenblatts und des Designblatts
auf der amtlichen Internetplattform — im Jahr 2015: 361
»Druckdatenübertragungsverfahren«: 12
»DSA/BSA«: 267
E
»Elektrischer Winkelstecker II«: 224
»Elektrochemischer Energiespeicher«: 383
elektronische Schutzrechtsakte, Hinweis auf die Vorbereitungen zur Einführung der — im Markenbereich des
DPMA: 305
elektronische Signatur, Hinweis zur — und Versendung
von Beschlüssen und Niederschriften: 276
»Elektronisches Steuergerät«: 299
»Eli Lily/Human Genome Sciences«: 270
»Elitepartner«: 391
»ENGEL APOTHEKE SEEHEIM/ENGEL APOTHEKE«: 386
Europäische Eignungsprüfung 2015: 194
—, Hinweis auf das Zusatzprotokoll vom 8. 12. 2005 zu den
Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 über die Annahme
eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III); Inkrafttreten für Kenia und Neuseeland: 251
—, Hinweis auf das Zusatzprotokoll vom 8. 12. 2005 zu den
Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 über die Annahme
eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III); Inkrafttreten für Portugal: 306
—, Hinweis auf das Zusatzprotokoll vom 8. 12. 2005 zu den
Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 über die Annahme
eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III); Inkrafttreten für Suriname: 135
—, Hinweis auf das Zusatzprotokoll vom 8. 6. 1977 zu den
Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 über den Schutz der
Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I);
Erklärung zu Artikel 90 Absatz 2 des Zusatzprotokolls
durch St. Kitts und Nevis: 306
—, Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1352/2013 vom
4. 12. 2013 zur Festlegung der in der Verordnung (EU)
Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden vorgesehenen Formblätter:
252
—, Hinweis auf eine Berichtigung der authentischen deutschen Fassung des Vertrags über die Europäische Union: 362
—, VO (EU) Nr. 316/2014 der Kommission über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die
Arbeitsweise der — auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen: 252
—, VO (EU) Nr. 954/2014 der Kommission zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [Livarot (g.U.)]: 306
—, VO (EU) Nr. 1241/2014 der Kommission zur Eintragung
einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Westfälischer Pumpernickel (g.g.A.)]:
362
Europäisches Patentamt, Hinweise auf Veröffentlichungen
im Amtsblatt Online des —: 74, 134, 193, 217, 294, 334,
362
Europäisches Patentübereinkommen, Bekanntmachung
von Änderungen der AusfO zum — und der GebO der
EPO: 307
Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013 zur Änderung der Regeln 36, 38 und 135 der AusfO zum —:
307
Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013 zur Änderung der Regeln 135 und 164 der AusfO zum —: 307
Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung der Regel 103 der AusfO zum —: 308
Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung der Regel 6 der AusfO zum — und des Artikels
14 (1) der GebO: 308
F
Fachmann, die Annahme der Prüfungsstelle, die Anmeldung weise einen Mangel gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG
auf und sei damit unklar, genügt nicht der Begründungspflicht gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PatG. Bei einer
unsachgemäßen Übersetzung von Prioritätsunterlagen
kommt der Zurückweisungsgrund der mangelnden
Ausführbarkeit nach § 34 Abs. 4 PatG in Betracht, wenn
der Anmeldungsgegenstand für den — nur mit unzumutbaren Schwierigkeiten und erfinderischem Zutun
verständlich ist: 299
»Farbmarke Blau«: 150
»Fettabsaugevorrichtung«: 370
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»fishtailparka«: 366
Haager Zustellungsübereinkommen, Inkrafttreten für Kolumbien: 52
»Fleurop«: 350
»Hamilton Beach v. Sunbeam«: 151
»Fond Memories«: 222
»Hard Rock Cafe«: 59
»Formularmäßige Mitteilung II«: 140
»Healey Sports Cars v. Jensen Cars«: 360
»for you«: 150
Frankreich, Inkrafttreten des PflZÜ Fassung 1991 für —:
312
G
Gebühr, die Bemessung der für eine Patentanmeldung zu
zahlende — richtet sich nach der in den Anmeldeunterlagen vom Anmelder angegebenen Anzahl von Patentansprüchen und nicht dem sachlichen Gehalt der Ansprüche: 144
—, nach Geltung des Patentkostengesetzes ist nicht mehr
davon auszugehen, dass bei gemeinsam durch einen
Prozessbevollmächtigten eingereichten Klagen mehrerer
rechtlich selbständiger Klageparteien nur eine — gemäß
Nr. 402 200 der Anlage zu § 2 Abs. 1 PatkostG anfällt,
sondern, dass für jedes der entstandenen Prozessrechtsverhältnisse eine gesonderte — zu entrichten ist: 60
Herkunftshinweis, üblicherweise dienen Namen berühmter
historischer Personen in der Branche der Schreibgeräte
ihnen zur Ehrung oder als Widmung und nicht als Marke. Es gibt auf Schreibgeräten keine feste fixierte Stelle,
an der Widmungsnamen üblicherweise angebracht sind.
Das Gericht ist nicht verpflichtet, seine Recherche auf
die theoretische Möglichkeit auszudehnen, in welcher
Form der Name Mark Twain vom angesprochenen Verkehrskreis als betrieblicher — angesehen werden könnte: 25
»Hitzebehandlungsofen«: 331
»Hokto Kinoko v. Concord Farms«: 271
»Hollywood – Walk of Fame«: 391
»HOT«: 317
I
»Geburtstagszug«: 350
geistiges Eigentum, Hinweis auf die Verordnung (EU)
Nr. 1352/2013 vom 4. 12. 2013 zur Festlegung der in der
Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte
des — durch die Zollbehörden vorgesehenen Formblätter: 252
geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen, VO
(EU) Nr. 954/2014 der Kommission zur Genehmigung
einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation
einer im Register der geschützten — eingetragenen Bezeichnung [Livarot (g.U.)]: 306
Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung bei
identischer Offenbarung: 363
Indien, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
»In re Roslin Institute«: 360
Internationale Patentklassifikation, Inkrafttreten für Montenegro: 217
»IP-Attorney (Malta)«: 217
Iran, Islamische Republik, Inkrafttreten des PCT für den —:
335
—, VO (EU) Nr. 1241/2014 der Kommission zur Eintragung
einer Bezeichnung in das Register der geschützten —
[Westfälischer Pumpernickel (g.g.A.)]: 362
Irreführende Verwendung des Symbols »R im Kreis« bei
nicht schutzfähigem Zeichenbestandteil: 313
»Georgetown University/Octrooicentrum Nederland«: 270
Israel, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
»Gesamtvertrag Hochschul-Intranet«: 108
J
Geschäftsverteilung beim BPatG: 40
»Jack Wills v. House of Fraser«: 332
Geschäftsverteilungsplan des BGH: 132
Japan, Inkrafttreten des LKA für —: 312
Geschmacksmustergesetz, Hinweis zum Inkrafttreten des
Gesetzes zur Modernisierung des — sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum
Ausstellungsschutz: 1
»JIMI HENDRIX«: 331
Jordanien, Inkrafttreten des NKA Genfer Fassung für —:
75
»Gilvec«: 116
K
»GIRODIAMANT/DIAMANT«: 63
»Göteborgs-Posten«: 270
Kanada, Inkrafttreten des WCT für —: 295
»Griechischer Joghurt«: 360
—, Urheberrechtsgesetz: 231, 277
»grill meister«: 313
Kasachstan, Inkrafttreten des KstlSchA für —: 311
—, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
H
Katar, Inkrafttreten des PCT für —: 335
»H 15«: 197
Haager Beweisaufnahme-Übereinkommen,
für Albanien: 311
Haager Legalisationsübereinkommen,
Bahrain: 75
Inkrafttreten
Inkrafttreten
—, Inkrafttreten für die Republik Korea, Polen: 135
für
Kein Wegfall der Erstbegehungsgefahr durch nicht eingelegte Beschwerde: 315
Keine Unterscheidungskraft einer Marke mit mehreren
Bedeutungen: 317
Keine unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs eines
Patents: 341
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Kenia, Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (Protokoll III) zu
den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen für —: 251
Kennzeichenrecht, ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes — geht dem — des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs
des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags nicht
besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein
mit dem lizenzierten — identisches oder ähnliches Zeichen nutzt. An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags, aus dem der Lizenzgeber einen Vorrang seines — im Verhältnis zum — des Lizenznehmers
ableitet, sind regelmäßig keine geringen Anforderungen
zu stellen: 218
bigen Anmeldung einer Marke findet die Vorschrift des
§ 52 Abs. 2 MarkenG entsprechend Anwendung. Auch
ohne ausdrückliche Anordnung in der Urteilsformel
kann sich eine Rückwirkung der Verurteilung zur Einwilligung in die — einer Marke aus einer Auslegung
der Entscheidungsgründe ergeben: 197
M
Madrider Markenabkommen, Erklärung durch Serbien: 52
Malawi, Hinweis auf das Zusatzprotokoll (Protokoll I); Erklärung der Anerkennung der Zuständigkeit der Internationalen Ermittlungskommission durch —: 251
»Kinderhochstühle im Internet II«: 299
Malaysia, Inkrafttreten des WCT für —: 295
Klassifikationspraxis, Hinweis zur Mitteilung Nr. 9/13 der
Präsidentin des DPMA vom 1. Oktober 2013 über die internationale harmonisierte — der Markenabteilungen:
33
»mano portafortuna«: 269
»Marcel-Breuer-Möbel«: 59
Marken, Hinweis zum Umgang mit schwarz-weißen —: 201
»KNUT – DER EISBÄR«: 151
Kolumbien, Inkrafttreten des HZÜ für —: 52
—, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
Markenabteilungen, Hinweis zur Mitteilung Nr. 9/13 der
Präsidentin des DPMA vom 1. Oktober 2013 über die internationale harmonisierte Klassifikationspraxis der —:
33
—, Inkrafttreten des SatÜ für —: 75
»Kommunikationskanal«: 363
Korea, Republik; Inkrafttreten des KstlSchA für die Republik —: 311
—, Inkrafttreten des LKA für die Republik —: 135
»Kornspitz«: 268
Kosten, es entspricht nicht der gebotenen Sorgfalt, einen
Widerspruch, gestützt auf den Wortbestandteil »Sportarena« einer Wort-Bild-Marke gegen eine Wort-Bildmarke mit dem Bestandteil »Sportarena Lechtal-Kaufering«
zu stützen, so dass es der Billigkeit entspricht dem Widersprechenden die — des von ihm eingeleiteten Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen: 224
—, Verordnung über die Erstattungsbeträge für — und
Auslagen im Rahmen der Kostenhilfe für Drittbetroffene
in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte
(EGMR-Kostenhilfe-Erstattungsbetragsverordnung – EGMR-KEV): 3
»Kostenbegünstigung III«: 54
Kostenmerkblatt, Hinweis auf das Merkblatt über Gebühren und Auslagen des DPMA und des Bundespatentgerichts (—): 117
Markenblatt, MittPräsDPMA über die Veröffentlichung des
Patenblatts, des — und des Designblatts auf der amtlichen Internetplattform DPMAregister im Jahr 2015: 361
Markenrechtsvertrag von Singapur (STLT), Inkrafttreten
für Armenien, Australien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Frankreich, Island, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein,
Litauen, Mazedonien, Republik Moldau, Mongolei,
Neuseeland, Niederlande (ohne das Königreich in Europa), Polen, Rumänien, Russische Föderation, Schweden,
Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Spanien, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten; Inkrafttreten nach Artikel 28 Absatz 3 für das Benelux-Amt für
geistiges Eigentum (BOIP) und nach Artikel 26 Absatz 3
Ziffer iv i. V. m. Artikel 28 Absatz 3 für Belgien, Luxemburg, Niederlande (nur das Königreich in Europa): 53
Markenverordnung, Änderung: 39
»Mark Twain«: 25
»Matratzen Factory Outlet«: 299
Mehrseitige Internationale Abkommen, Übersicht über
den Stand der —: 156
—, BV; Änderung der Anschrift von NCTC: 193
L
Laos, Demokratische Volksrepublik, Inkrafttreten der RBÜ
Pariser Fassung für —: 312
Lebensmittel-Kennzeichnungs-VO, Änderung: 133
Liberia, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
Locarno, Abkommen von —; Inkrafttreten für die Republik
Korea, Polen: 135
—, Inkrafttreten für Japan: 312
Locarno-Klassifikation, Hinweis auf das Inkrafttreten der
10. Ausgabe der — (Klassifikation für eingetragene Designs): 2
Löschung, auf den außerkennzeichenrechtlichen Löschungsanspruch nach § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG
wegen unlauterer Behinderung aufgrund einer bösgläu-
—, EPÜ; Bekanntmachung von Änderungen der AusfO
zum EPÜ und der GebO der EPO: 307
Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013 zur Änderung der Regeln 36, 38 und 135 der AusfO zum EPÜ:
307
Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. 10. 2013 zur Änderung der Regeln 135 und 164 der AusfO zum EPÜ:
307
Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung der Regel 103 der AusfO zum EPÜ: 308
Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung der Regel 6 der AusfO zum EPÜ und des Artikels 14 (1) der GebO: 308
Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. 12. 2013 zur Änderung des Artikels 2 der GebO und zur Anpassung
des Betrags der Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche, wenn ein von einer
der Internationalen Recherchenbehörden in Europa erstellter internationaler oder ergänzender internationaler
Recherchenbericht vorliegt: 309
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Europäische Eignungsprüfung 2015: 194
Hinweis auf das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des audiovisuellen Erbes: 134
Hinweis auf das Inkrafttreten des Protokolls zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes betreffend den Schutz von Fernsehproduktionen: 134
Hinweise auf Veröffentlichungen im Amtsblatt Online
des EPA: 74, 134, 193, 217, 294, 334, 362
—, Haager BeweisÜ; Inkrafttreten für Albanien: 311
Brasilien: 335
—, HLÜ; Einspruchsrücknahme gegen den Beitritt Perus
durch Deutschland: 135
Inkrafttreten für Bahrain: 75
—, HZÜ; Inkrafttreten für Kolumbien: 52
—, IPC; Inkrafttreten für Montenegro: 217
—, KstlSchA; Inkrafttreten für Bosnien und Herzegowina,
Kasachstan, die Republik Korea, Zypern; Erklärungen
durch Costa Rica und Estland: 311
—, LKA; Inkrafttreten für die Republik Korea, Polen; Erklärung durch Serbien: 135
Japan: 312
—, MHA; Inkrafttreten für Bosnien und Herzegowina; Erklärung durch Serbien: 135
—, MMA; Außerkrafttreten für Syrien, Arabische Republik;
Erklärung durch Serbien: 52
—, NKA Genfer Fassung; Inkrafttreten für Jordanien, Montenegro, Neuseeland, Serbien: 75
—, PCT; Änderungen der AusfO zum PCT: 197
Bekanntmachung von Änderungen der AusfO zum
PCT: 196
Inkrafttreten für Brunei Darussalam, Iran, Katar,
Panama, Ruanda, Saudi-Arabien, Thailand; Erklärung
durch Serbien: 335
—, Übersicht über den Stand der —: 156
BV: 166
EPÜ: 168
EU-Patentpaket: 169
EuroLÜ: 188
Haager BeweisÜ: 190
HLÜ: 191
HMA: 175
HZÜ: 190
IntAusstÜ: 192
IPC: 165
IPIC-Vertrag: 189
KstlSchA: 185
LKA: 177
LondonÜ: 169
LUA: 189
MHA: 173
MMA: 171
NATO GeheimÜ: 168
NATO InfÜ: 167
NKA: 170
PCT: 163
Pekinger Abkommen: 184
PflZÜ: 187
PLT: 165
PMMA: 171
PVÜ: 157
RBÜ: 177
SatÜ: 186
STLT: 174
StraÜ: 169
TLT: 175
TontrSchÜ: 186
WCT: 182
Wiener Abkommen: 174
WIPO: 160
WPPT: 182
WTO: 162
WUA: 181
—, WCT; Inkrafttreten für Algerien, Kanada, Malaysia; Erklärung durch China: 295
—, ZPÜ; Inkrafttreten für die Mongolei: 362
—, PflZÜ Fassung 1991; Inkrafttreten für Frankreich,
Oman, Panama, Rumänien, Serbien, Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum: 312
»MEMBER OF ee euro experts«: 268
—, PMMA; Inkrafttreten für Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Indien, Israel, Kasachstan, Kolumbien,
Liberia, Mexiko, Neuseeland, Philippinen, Ruanda, São
Tomé und Príncipe, Sudan, Tadschikistan, Tunesien:
136
Mexiko, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
»MetroLinien«: 345
»Mischerbefestigung«: 7
»Modulanordnung«: 67
—, PVÜ; Inkrafttreten für Brunei Darussalam, Samoa; Erklärung durch Serbien: 52
—, RBÜ Pariser Fassung; Erklärungen durch den Jemen,
Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate, Vietnam:
335
Inkrafttreten für die Demokratische Volksrepublik Laos,
Mosambik und Vanuatu: 312
Mongolei, Inkrafttreten des ZPÜ für die —: 362
»Montelukast sodium«: 270
Montenegro, Inkrafttreten des IPC-Abkommens für —: 217
—, Inkrafttreten des NKA Genfer Fassung für —: 75
—, SatÜ; Inkrafttreten für Kolumbien: 75
—, STLT; Inkrafttreten für Armenien, Australien, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Island,
Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland,
Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Republik Moldau,
Mongolei, Neuseeland, Niederlande (ohne das Königreich in Europa), Polen, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei,
Spanien, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte
Staaten; Inkrafttreten nach Artikel 28 Absatz 3 für das
Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) und nach
Artikel 26 Absatz 3 Ziffer iv i. V. m. Artikel 28 Absatz 3
für Belgien, Luxemburg, Niederlande (nur das Königreich in Europa): 53
Mosambik, Inkrafttreten der RBÜ Pariser Fassung für —:
312
N
Neuseeland, Inkrafttreten des NKA Genfer Fassung für —:
75
—, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
—, Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (Protokoll III) zu den
vier Genfer Rotkreuz-Abkommen für —: 251
R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d
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Nichtigkeitsgrund, die Geltendmachung eines weiteren —
im Verfahren vor dem BPatG stellt als Erweiterung des
Angriffs hinsichtlich des Klagegrundes eine Klageänderung nach § 263 ZPO dar, unabhängig davon, ob sie
einen bereits angegriffenen Patentanspruch betrifft oder
nicht: 323
Nichtigkeitsklage, werden mehrere gegen ein Patent gerichtete — zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 147 ZPO), besteht kein Anlass,
den Streitwert für die Berechnung der erstattungsfähigen Anwaltsgebühren (§ 33 Abs. 1 RVG) im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung mit einem Bruchteil des Streitwerts für die Berechnung der Gerichtskosten anzusetzen, um das im Vergleich zum Kostenrisiko
jedes Klägers höhere Kostenrisiko des Beklagten auszugleichen. Durch die Möglichkeit der Streitwertherabsetzung gemäß § 144 PatG ist hinreichend sichergestellt, dass der Nichtigkeitsbeklagte nicht unzumutbar und verfassungsrechtlich unzulässig an der Rechtsverfolgung gehindert ist: 113
—, wird die — nach einem Hinweis des Patentgerichts
nach § 83 Abs. 1 PatG erweitert und werden zur Begründung der erweiterten Klage Entgegenhaltungen
vorgelegt, ist das Patentgericht grundsätzlich nicht gehalten, noch vor der mündlichen Verhandlung dazu einen weiteren Hinweis gemäß § 83 PatG zu geben. Unter diesen Voraussetzungen reicht der Umstand allein,
dass der Kläger erst im Verhandlungstermin erfährt,
wie das Patentgericht die nachgereichten Entgegenhaltungen einschätzt, ohne Weiteres nicht aus, um die Zulassung neuer Angriffsmittel im Berufungsrechtszug zu
rechtfertigen: 7
»Nichtigkeitsstreitwert II«: 54
Nizzaer Klassifikation, Hinweis auf die »Version 2014« der
10. Ausgabe der — (gültig ab dem 1. Januar 2014) und
auf die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der
alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen
im Bundesanzeiger: 2
Nizzaer Klassifikationsabkommen Genfer Fassung, Inkrafttreten für Jordanien, Montenegro, Neuseeland, Serbien:
75
O
Öffnungszeiten, MittPräsDPMA über die — beim DPMA,
Dienststelle München, am Faschingsdienstag, den 4.
März 2014: 33
—, MittPräsDPMA über die — beim DPMA vom 24. Dezember 2014 bis einschließlich 2. Januar 2015: 333
Österreich, Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 126, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990, das
Patentamtsgebührengesetz,
das
Sortenschutzgesetz
2001, das Patentanwaltsgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Patent- und Markenrechts-Novelle 2014): 202
Pariser Verbandsübereinkunft Stockholmer Fassung; Inkrafttreten für Brunei Darussalam, Samoa; Erklärung
durch Serbien: 52
Patentanwalt, die Eintragung als »IP Attorney« beim Nationalen Amt für Geistiges Eigentum der Republik Malta
berechtigt nicht dazu, Parteien vor dem BGH als — zu
vertreten: 217
Patentblatt, MittPräsDPMA über die Veröffentlichung des
—, des Markenblatts und des Designblatts auf der amtlichen Internetplattform DPMAregister im Jahr 2015:
361
Patentfähigkeit, auch nach neuem Verfahrensrecht kann
sich die Berufung in einer Patentnichtigkeitssache darauf beschränken, die — des Gegenstands des Streitpatents anders als die angefochtene Urteile zu bewerten. Hierin ist die Erklärung enthalten, dass das Recht
durch eine fehlerhafte Anwendung der für die Beurteilung der — maßgeblichen Rechtsnormen verletzt worden sei. Die Berufungsbegründung muss dabei erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen der Berufungskläger die Beurteilung der —
durch das Patentgericht für unrichtig hält: 4
Patentinformationszentren, Übersicht der —: 49
Patentnichtigkeitsklage, eine — ist nicht schon deshalb als
rechtsmissbräuchlich anzusehen, weil sich der Nichtigkeitskläger einer früheren, von einer zusammen mit
ihm wegen Verletzung des Streitpatents in Anspruch
genommenen Partei erhobenen Klage nicht als Streitgenosse oder Streithelfer angeschlossen, sondern zunächst
den Ausgang dieses Verfahrens abgewartet hat: 336
Patentnichtigkeitsverfahren, — steht es einem sofortigen
Anerkenntnis i. S. v. § 93 ZPO gleich, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in
eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und
Zukunft verzichtet. Eine Erklärung des Patentinhabers,
er erkenne das gegen den nicht verteidigten Teil des
Patents gerichtete Klagebegehren an, ist grundsätzlich
als Verzicht in diesem Sinne auszulegen: 12
Patentrechtsharmonisierung, Informelle Überlegungen zur
internationalen —: 273
Patentzusammenarbeitsvertrag, Änderungen der AusfO
zum PCT: 197
Bekanntmachung von Änderungen der AusfO zum
PCT: 196
Inkrafttreten für Brunei Darussalam, Iran, Katar,
Panama, Ruanda, Saudi-Arabien, Thailand; Erklärung
durch Serbien: 335
»Peter Fechter«: 264
Philippinen, Inkrafttreten des PMMA für die —: 136
»Pippi-Langstrumpf-Kostüm«: 199
Polen, Inkrafttreten des LKA für —: 135
Portugal, Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (Protokoll III)
zu den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen für —: 306
Offene Bereichsangaben in Patentanspruch: 108
»Posterlounge I«: 391
Oman, Inkrafttreten des PflZÜ Fassung 1991 für den —:
312
»Präzisionskoaxialkabel«: 108
»Probiotik«: 366
»OTTO CAP«: 264
»Proteintrennung«: 336
P
Panama, Inkrafttreten des PCT für —: 335
»PANTOPREM/PANTOPAN«: 267
Protokoll zum Madrider Markenabkommen, Inkrafttreten
für Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Indien,
Israel, Kasachstan, Kolumbien, Liberia, Mexiko, Neuseeland, Philippinen, Ruanda, São Tomé und Príncipe,
Sudan, Tadschikistan, Tunesien: 136
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Prozesskosten, wenn ein Patentinhaber beim Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung von — eine
Vertragsgestaltung wählt, die ihm und dem finanzierenden Dritten alle mit dem Rechtsstreit verbundenen
Chancen sichert, das Kostenrisiko eines Nichtigkeitsverfahrens wirtschaftlich aber der Gegenseite auferlegt, ist
es in der Regel nicht angemessen, ihn von diesem Kostenrisiko durch eine Kostenbegünstigung gemäß § 144
PatG noch weitergehend zu entlasten: 54
bilitätsfördernd bekannt war, ausdrücklich hervorgehoben und für zulässig erklärt, besteht grundsätzlich Veranlassung, diese Maßnahme bei der Suche nach Möglichkeiten zur Stabilitätsförderung auch für solche Ausgangsstoffe in Betracht zu ziehen, für die entsprechende
Verbindungen im — noch nicht vorbeschrieben sind:
256
Statistik des BPatG: 76
—, des DPMA: 81
R
»REAL-Chips«: 315
Rechercherichtlinien, MittPräsDPMA über die Neufassung
der Richtlinien für die Durchführung der Recherche
nach § 43 PatG (—): 153
—, Richtlinien für die Durchführung der Recherche nach
§ 43 PatG (—): 153
rechtlicher Schutz von Design, Gesetz über den — (Designgesetz – DesignG): 118
Rechtspflegergesetz, Änderung: 333
»Red Bull/Bulldog«: 150
»Regurin«: 271
»Reifendemontiermaschine«: 341
»Richard Wagner – Barren«: 264
»Rot HKS 13«: 359
Rotkreuz-Abkommen, vier Genfer — siehe »Europäische
Union«
Ruanda, Inkrafttreten des PCT für —: 335
St. Kitts und Nevis, Hinweis auf das Zusatzprotokoll vom
8. 6. 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949
über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter
Konflikte (Protokoll I); Erklärung zu Artikel 90 Absatz 2
des Zusatzprotokolls durch —: 306
Streitpatent, erweist sich die Lehre des — bei einer ausschließlich beschränkten Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren als nicht patentfähig, kann die Frage der Unzulässigkeit der Selbstbeschränkung auch unter dem
weitergehenden Aspekt einer Prüfung des — in der erteilten Fassung dahinstehen, da es einer solchen Prüfung nicht bedarf: 376
—, wird das — von mehreren Klägern in demselben Umfang angegriffen, ist für eine Aufteilung des Streitwerts
auf die einzelnen Klagen und eine gesonderte Wertfestsetzung für den Wert des Gegenstands der anwaltlichen
Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des einzelnen
Klägers kein Raum: 54
»Streitwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bei
verbundenen Nichtigkeitsklagen«: 113
Sudan, Inkrafttreten des PMMA für den —: 136
»SUMO«: 108
—, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
Suriname, Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (Protokoll III)
zu den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen für —: 135
»Rubin v. General Hospital«: 151
»Swatch v. Bloomberg«: 271
Rumänien, Inkrafttreten des PflZÜ Fassung 1991 für —: 312
S
Samoa, Inkrafttreten der PVÜ Stockholmer Fassung für —:
52
T
Tadschikistan, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
»Tarzan«: 366
»Tasse mit Untertasse«: 268
»Samsung v. Apple«: 331
São Tomé und Príncipe, Inkrafttreten des PMMA für —:
136
Satelliten, Inkrafttreten des SatÜ für Kolumbien: 75
»Satz aus Mauersteinen«: 267
Saudi-Arabien, Inkrafttreten des PCT für —: 335
»Seitenwandmarkierungsleuchte«: 4
Serbien, Erklärung zum MMA durch —: 52
—, Inkrafttreten des NKA Genfer Fassung für —: 75
—, Inkrafttreten des PflZÜ Fassung 1991 für —: 312
»smartbook«: 295
technische Information, ein neues Angriffsmittel, das aus
im zweiten Rechtszug neu eingeführten — einer Entgegenhaltung hergeleitet werden und das Klagevorbringen stützen soll, ist im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren unabhängig davon nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, ob Vorveröffentlichung und technischer Inhalt
der Entgegenhaltung außer Streit stehen. Für Dokumente, die eine von der Erfindung wegführende technische Entwicklung belegen könnten und daher als
Verteidigungsmittel des Beklagten in Betracht kommen,
gilt Entsprechendes: 15
—, Hinweis auf die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Nuclear Regulatory Commission der Vereinigten Staaten
von Amerika über den Austausch von — und die Zusammenarbeit in Fragen der nuklearen Sicherheit: 133
»Sportarena«: 224
Stand der Technik, der Fachmann, der mit der Bereitstellung eines Stoffs für einen bestimmten Einsatzzweck
betraut ist, hat Anlass, anhand der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen abzuklären, welche Lösungswege
unter rechtlichen Aspekten hinreichende Aussicht auf
Erfolg haben. Wird in den einschlägigen rechtlichen
Vorschriften eine einzelne Maßnahme, die im — als sta-
—, wird dem Erwerber einer Vorrichtung ein Handbuch als
Begleitunterlage überlassen, steht es der Offenkundigkeit der darin enthaltenen — nicht entgegen, dass diese
nach dem Willen des Veräußerers nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen und eine
Vervielfältigung zu anderen Zwecken untersagt ist: 350
»Telmisartan«: 358
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»Terminhinweis mit Kartenausschnitt«: 350
»test«: 259
Thailand, Inkrafttreten des PCT für —: 335
»Tretkurbeleinheit«: 15
Tunesien, Inkrafttreten des PMMA für —: 136
U
»ultrafilter international«: 359
Unterscheidungskraft einer Wortfolge durch unterscheidungskräftigen Bestandteil: 295
Unzulässige Erweiterung bei unzulässiger Aufnahme eines
einschränkenden Merkmals: 370
»UPC Telekabel Wien/Constantin Film Verleih u. a.«: 270
Urheberrechtsgesetz, Änderung: 2
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz,
nach § 5 des —: 361
Bekanntmachung
V
Vanuatu, Inkrafttreten der RBÜ Pariser Fassung für —: 312
der Mitgliedstaaten über die Marken vom 22. Oktober 2008 folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie
2008/95/EG dahin auszulegen, dass bei identischen und
ähnlichen Waren und Dienstleistungen eine — für das
Publikum angenommen werden kann, wenn eine unterscheidungskräftige Buchstabenfolge, die das ältere,
durchschnittlich kennzeichnungskräftige Wort-/Bildzeichen prägt, in der Weise in das jüngere Wortzeichen eines Dritten übernommen wird, dass dieser Buchstabenfolge eine darauf bezogene beschreibende Wortkombination hinzugefügt wird, die die Buchstabenfolge als
Abkürzung der beschreibenden Wörter erläutert?: 226
»Virgin Atlantic Airways v. Zodiac Seats UK«: 116
»VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion«: 108
Vollmacht, der in § 97 Abs. 6 Satz 2 2. Hs. PatG zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke, wonach die Vorlage
einer schriftlichen — nicht erforderlich ist, wenn als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder ein Patentanwalt
auftritt und weder Anhaltspunkte für einen Mangel der
— erkennbar sind noch ein solcher gerügt wurde, ist
auch anwendbar, wenn es gem. § 25 PatG eines Inlandsvertreters bedarf und vor dem BPatG ein Rechtsoder Patentanwalt als Bevollmächtigter auftritt: 367
»Vorrichtung zur Schwingungserzeugung«: 20
»Vorschaltgerät«: 139
»Verdickungszusammensetzung«: 267
Vereinbarung der Neuheitsregelung im SortG mit UPOVÜbereinkommen: 222
Verfahrenskostenhilfe, VO zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und — (Prozesskostenhilfeformularverordnung – PKHFV): 69
»Verfahren zum Formen«: 20
»Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes«:
376
Verfahrenskostenhilfe, ob im Geschmacksmustereintragungsverfahren neben der Gewährung von — ein anwaltlicher Vertreter beizuordnen ist, richtet sich nach
den Umständen des Einzelfalls. Dabei können auch
Umstände zu berücksichtigen sein, die der Einreichung
der Anmeldung vorgelagert sind, z. B. besondere
Schwierigkeiten bei der sachgerechten Darstellung des
Musters. Die mögliche Sachdienlichkeit einer Recherche zu Neuheit und Eigenart des Musters rechtfertigt
die Beiordnung jedoch nicht: 111
W
Wahrnehmungsverordnung, Änderung: 39
Warenähnlichkeit, bei der Beurteilung der Frage der —
darf der Gesichtspunkt der funktionellen Ergänzung
nicht zur Vernachlässigung der weiteren Faktoren verleiten, die im Rahmen der Prüfung der Produktähnlichkeit relevant sein können. Entsprechendes gilt für die
Verhältnisse beim Vertrieb der Waren, denen bei der
Beurteilung der Frage, ob die Waren einander ähnlich
sind, häufig nur ein geringeres Gewicht zukommt: 348
Wein-VO, Änderungen: 3, 155, 276
»Weitergeltung als Tarif«: 55
Widerspruch, richtet sich der Widerspruch zunächst nur
gegen bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen der
angegriffenen Marke, so kann er innerhalb der Widerspruchsfrist auf andere Waren und/oder Dienstleistungen erweitert werden. Demgegenüber ist eine Erweiterung nach Ablauf der Widerspruchsfrist unzulässig: 63
vergriffene Werke, Begründung der Verordnung über das
Register — (VergWerkeRegV): 275
Z
—, VO über das Register — (VergWerkeRegV): 274
»Zickzackabtastpfad«: 367
Vergütungssätze, die Angemessenheit von nach der Übergangsregelung des § 27 Abs. 1 UrhWG als Tarife weitergeltenden — ist gerichtlich überprüfbar. Der Vertragspartner der Verwertungsgesellschaft trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gemäß § 27 Abs. 1
Satz 1 UrhWG als Tarife weitergeltende — eines beendeten Gesamtvertrages unangemessen sind. Die in einem Gesamtvertrag vereinbarten — gelten nach dessen
Beendigung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG ohne Abzug eines vereinbarten Gesamtvertragsnachlasses als
Tarife weiter: 55
Zivilprozess, Haager Übereinkommen über den —; Inkrafttreten für die Mongolei: 362
»Verletzergewinn«: 359
»Vertragsstrafenklausel«: 320
»Vertreterbeiordnung«: 111
Verwechslungsgefahr, dem Gerichtshof der Europäischen
Union wird zur Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b
der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften
Zivilprozessordnung, Bekanntmachung zu § 115 der —
(Prozesskostenhilfebekanntmachung 2014 – PKHB
2014): 52
»Zoigl«: 67
»Zulassung zur Patentanwaltsausbildung«: 137
Zurückweisung, allein der Umstand, dass es sich bei der
Person der Annette von Droste-Hülshoff um eine bekannte Dichterin handelt, deren Werke zum deutschen
Kulturerbe zählen, rechtfertigt nicht ihre — nach § 8
Abs. 2 Nr. 1 oder 2 MarkenG, denn ein etwaiges Interesse der Allgemeinheit an der freien Verfügbarkeit als
kulturelles Erbe für jedermann darf insoweit nicht berücksichtigt werden: 146
»Zwischenwirbelimplantat«: 301
Zypern, Inkrafttreten des KstlSchA für —: 311
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Abkürzungen
a. E.
a. a. O.
Abs.
Abschn.
AEUV
a. F.
AGB
AMG
Anm.
AnsprÜbersV
ArbEG
ArbEGDV
ARIPO
Art.
ArznmSchZertVO
AS
Aufl.
AusfO
AV
AVAG
Az.
Bd.
Best.
BGB
BGBl.
BGH
BGH/BPatGERVV
BGHZ
BioMatHintV
BioPatG
BioPatRL
BlPMZ
BMJ
BPatG
BPatGE
am Ende
am angegebenen Ort
Absatz
Abschnitt
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag)
alte Fassung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arzneimittelgesetz
Anmerkung
Verordnung über die Übersetzungen
der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
Afrikanische Regionale Organisation
für gewerbliches Eigentum
Artikel
VO Nr. 1768/92 EWG des Rates über
die Schaffung eines ergänzenden
Schutzzertifikats für Arzneimittel
Auslegeschrift
Auflage
Ausführungsordnung
Ausführungsverordnung
Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz
Aktenzeichen
Band
Bestimmungen
Bürgerliches Gesetzbuch
Bundesgesetzblatt
Bundesgerichtshof
Verordnung über den elektronischen
Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof
und Bundespatentgericht
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen
Verordnung über die Hinterlegung von
biologischem Material in Patent- und
Gebrauchsmusterverfahren (Biomaterial-Hinterlegungsverordnung)
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie
über den Schutz biotechnologischer Erfindungen
Richtlinie 98/44 EG des Europäischen
Parlaments und des Rates über den
rechtlichen Schutz biotechnologischer
Erfindungen
Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen
Bundesministerium der Justiz
Bundespatentgericht
Entscheidungen des Bundespatentgerichts
BRAGO
BRAO
BSA
BSA-GebV
BSAVfV
BT
Buchst.
BV
BVerfG
BVerfGE
BVerwG
DEPAROM-CD
DEPAROM-U
DEPATIS
DEPATISnet
DPMA
DPMAregister
DPMAV
DPMAVwKostV
DRiG
DV
EAPatV
EAPC
EG
EGBGB
EinhZeitG
EinhV
EPA
EPO
EPÜ
ErfBenVO
ErstrG
ERVDPMAV
EU
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
Bundesrechtsanwaltsordnung
Bundessortenamt
Verordnung über Gebühren des Bundessortenamts
Verordnung über Verfahren vor dem
Bundessortenamt
Bundestag
Buchstabe
Budapester Vertrag
Bundesverfassungsgericht
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Bundesverwaltungsgericht
Patent-CD-ROM
Gebrauchsmuster-CD-ROM
Deutsches Patentinformationssystem
Deutsches
Patentinformationssystem
im kostenlosen Internetdienst des
DPMA
Deutsches Patent- und Markenamt
Amtliche Publikationen und Register
für Patente, Marken und Muster
Verordnung über das Deutsche Patentund Markenamt
Verordnung über Verwaltungskosten
beim DPMA (siehe auch VwKostVO)
Deutsches Richtergesetz
Durchführungsverordnung
Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem
Patentgericht
und
dem
Bundesgerichtshof
Eurasisches Patentübereinkommen
Europäische Gemeinschaften
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen
Gesetzbuch
Einheiten- und Zeitgesetz
Einheitenverordnung – AV zum EinhZeitG
Europäisches Patentamt
Europäische Patentorganisation
Europäisches Patentübereinkommen –
Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Verordnung über die Benennung des
Erfinders (Erfinderbenennungsverordnung)
Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen
Schutzrechten
(Erstreckungsgesetz)
Verordnung über den elektronischen
Rechtsverkehr beim Deutschen Patentund Markenamt
Europäische Union
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EuG
EuGH
EuGVÜ
EuroFormÜ
EuroLÜ
EuroPiratÜ
EUV
EWR
f.
ff.
FGG
Fig.
GBl.
GebO
GebrMÄndG
GebrMAnmV
GebrMG
GebrMV
GeschmMG
GeschmMÄndG
GeschmMRefG
GeschmMV
GG
GGV
GKG
GLOBALPat
GMV
GPatG
GPÜ
GRUR
GRUR Int.
GVBl.
GVG
Gericht Erster Instanz der Europäischen
Gemeinschaften
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Übereinkommen über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen vom 27. 9. 1968
Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen
Europäisches Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder
konsularischen Vertretern errichteten
Urkunden von der Legalisation
Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von
Sendestellen außerhalb der staatlichen
Hoheitsgebiete gesendet werden
Vertrag über die Europäische Union
(EU-Vertrag)
Europäischer Wirtschaftsraum – Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
folgende Seite
folgende Seiten
Gesetz über die Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit
Figur
Gesetzblatt
Gebührenordnung
Gebrauchsmusteränderungsgesetz
Verordnung über die Anmeldung von
Gebrauchsmustern (Gebrauchsmusteranmeldeverordnung)
Gebrauchsmustergesetz
Gebrauchsmusterverordnung
Gesetz betreffend das Urheberrecht an
Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz)
Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Gesetz zur Reform des Geschmacksmusterrechts (Geschmacksmusterreformgesetz)
Geschmacksmusterverordnung
Grundgesetz
Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Gerichtskostengesetz
CD-ROM über Patentdokumente der Patentämter CH, DE, EP, FR, GB, JA, US,
WO
Gemeinschaftsmarkenverordnung
Gesetz über das Gemeinschaftspatent
und zur Änderung patentrechtlicher
Vorschriften
Gemeinschaftspatentübereinkommen –
Übereinkommen über das europäische
Patent für den Gemeinsamen Markt
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
GRUR Internationaler Teil
Gesetz- und Verordnungsblatt
Gerichtsverfassungsgesetz
GWB
Gesetz gegen
kungen
Wettbewerbsbeschrän-
Haager BeweisÜ
Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder
Handelssachen
HABM
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
HalblSchG
Halbleiterschutzgesetz
HalblSchV
Halbleiterschutzverordnung
HGB
Handelsgesetzbuch
HLÜ
Haager Übereinkommen zur Befreiung
ausländischer öffentlicher Urkunden von
der Legalisation
HMA
Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster
oder Modelle
HRefG
Handelsrechtsreformgesetz
HZÜ
Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Ziviloder Handelssachen
i. d. F.
in der Fassung
INPADOC
Internationales
zentrum
IntAusstÜ
Übereinkommen
Ausstellungen
IntPatÜbkG
Gesetz über internationale Patentübereinkommen
Patentdokumentationsüber
internationale
IPC
Internationale Patentklassifikation
i. S.
im Sinne
i. V. m.
in Verbindung mit
JBeitrO
Justizbeitreibungsordnung
JZ
Juristenzeitung
KG
Kammergericht
KO
Konkursordnung
KostO
Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(Kostenordnung)
KstlSchA
Internationales Abkommen über den
Schutz der ausübenden Künstler, der
Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
le.
letzte(r)
LG
Landgericht
li.
linke(r)
LKA
Abkommen von Locarno zur Errichtung
einer Internationalen Klassifikation gewerblicher Muster und Modelle
Ls.
Leitsatz
LUA
Lissaboner Abkommen über den Schutz
der Ursprungsbezeichnungen und ihre
internationale Registrierung
LugÜ
Übereinkommen über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen, geschlossen in Lugano
am 16. September 1988
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MarkenAnmV
MarkenG
MarkenRL
MarkenV
MERCOSUR
MHA
Mitt.
MittPräsDPMA
MMA
MPG
MRBest.
MRRG
MusterAnmV
MusterRegV
m. w. N.
n. F.
NJW
NKA
Nr.
OAPI
OLG
OMPI
OS
PartGG
Verordnung über die Anmeldung von
Warenund
Dienstleistungsmarken
(Markenanmeldeverordnung)
Markengesetz
Markenrechtsrichtlinie 89/104 EWG des
Rates vom 21. Dezember 1988
Markenverordnung
Südlicher Gemeinsamer Markt
Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender
Herkunftsangaben auf Waren
Mitteilungen der deutschen Patentanwälte
Mitteilung des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts
Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
Medizinproduktegesetz
Bestimmungen über die Führung des
Musterregisters vom 29. Februar 1876
Markenrechtsreformgesetz zur Umsetzung der MarkenRL
Verordnung über die Anmeldung von
Geschmacksmustern und typografischen
Schriftzeichen
Verordnung über die Führung des Registers für Geschmacksmuster und typografische Schriftzeichen
mit weiteren Nachweisen
neue Fassung
Neue Juristische Wochenschrift
Nizzaer Abkommen über die internationale Klassifikation von Waren und
Dienstleistungen für Marken
Nummer(n)
Organisation Africaine de la Propriété
Intellectuelle – African Intellectual Property Organization – Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum
Oberlandesgericht
Organisation Mondiale de la Propriété
Intellectuelle – Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum
Offenlegungsschrift
Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften
Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz)
PatAnmVO
Verordnung über die Anmeldung von
Patenten (Patentanmeldeverordnung)
PatAnwAPO
Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
PatAnwGebO
Gebührenordnung für Patentanwälte
PAO
Patentanwaltsordnung
PatAnwPKHBeiOG Gesetz über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozesskostenhilfe
PatG
Patentgesetz
PatGÄndG
Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des
Markengesetzes und weiterer Gesetze
PatGebG
Gesetz über die Gebühren des DPMA
und des BPatG (Patentgebührengesetz)
PatGebZV
PatKostG
PatKostZV
PaTrAS
PatV
PAZEignPrG
PCT
PCT-EASY
PflZÜ
PKHB
PKHG
PKHVV
PLT
PMMA
Prot.
PrPG
PS
PVÜ
RBÜ
Rdn.
re.
ReNoPatAV
RGBl.
RPflG
Rs.
Rspr.
RVG
S.
SatÜ
SchiedsVfG
SchrzAbkG
SorteneintrVO
SortenGebG
SortenschVO
SortG
Sp.
StGB
StraÜ
st. Rspr.
Verordnung über die Zahlung der Gebühren des DPMA und des BPatG
Patentkostengesetz
Patentkostenzahlungsverordnung
Patent and Trademark Application System
Patentverordnung
Gesetz über die Eignungsprüfung für
die Zulassung zur Patentanwaltschaft
Patent Cooperation Treaty – Vertrag
über die internationale Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Patentwesens (Patentzusammenarbeitsvertrag)
PCT-Elektronisches Anmeldesystem
Internationales Übereinkommen zum
Schutz von Pflanzenzüchtungen
Prozesskostenhilfebekanntmachung
Gesetz über Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfevordruckverordnung
Patentrechtsvertrag (Patent Law Treaty)
Protokoll zum Madrider Markenabkommen
Protokoll
Gesetz zur Stärkung des Schutzes des
geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie
Patentschrift
Pariser
Verbandsübereinkunft
zum
Schutz des gewerblichen Eigentums
(revidierte) Berner Übereinkunft zum
Schutz von Werken der Literatur und
Kunst
Randnummer
rechte(r)
ReNoPat-Ausbildungsverordnung
Reichsgesetzblatt
Rechtspflegergesetz
Rechtssache
Rechtsprechung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Seite
Übereinkommen über die Verbreitung
der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale
Schiedsverfahren-Neuregelungsgesetz
Schriftzeichengesetz
Sorteneintragungsverordnung
Gesetz über die Erhebung von Kosten
beim Bundessortenamt sowie über die
Gebühren des Patentgerichts in Sortenschutzsachen
Verordnung über das Verfahren in Sortenschutzsachen
Sortenschutzgesetz
Spalte
Strafgesetzbuch
Straßburger Patentübereinkommen –
Europäisches Übereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente
ständige Rechtsprechung
R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d
4.2.2015
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Tabu DPMA
TLT
TontrSchÜ
TRIPS
Tz.
ÜbersV
ÜG
UPOV
UrhG
UrhSchiedsV
UrhVO
UrhWahrnG
UWG
VEP
Verb. Rs.
VertrGebG
Taschenbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, herausgegeben vom Deutschen Patent- und Markenamt
Markenrechtsvertrag (Trademark Law
Treaty)
Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
Übereinkommen über handelsbezogene
Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums
Textzeile
Verordnung über die Übersetzungen europäischer Patentschriften
Überleitungsgesetz
Internationaler Verband zum Schutz von
Pflanzenzüchtungen
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
Verordnung über die Schiedsstelle für
Urheberrechtsstreitfälle – Urheberrechtsschiedsstellenverordnung
Verordnung über die Urheberrolle
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung für die beim EPA zugelassenen Vertreter
Verbundene Rechtssache
Gesetz über die Erstattung von Gebühren des beigeordneten Vertreters in Pa-
vgl.
VO
VOBK
vorle.
VwGO
VwKostG
VwKostVO
VwVfG
VwZG
WahrnV
WCT
WeinG
WIPO
WPPT
WTO
WUA
WZG
Z.
Ziff.
ZPO
ZPÜ
ZuSEG
tent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzsachen
vergleiche
Verordnung
Verordnung der Beschwerdekammern
vorletzte(r)
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungskostengesetz
VO über Verwaltungskosten beim
DPMA (siehe auch DPMAVwKostV)
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungszustellungsgesetz
Wahrnehmungsverordnung
WIPO-Urheberrechtsvertrag
Weingesetz
World Intellectual Property Organization
– Übereinkommen zur Errichtung der
Weltorganisation für geistiges Eigentum
WIPO-Vertrag über künstlerische Darbietungen und Tonträger
Welthandelsorganisation – Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation
Welturheberrechtsabkommen
Warenzeichengesetz
Zeile
Ziffer
Zivilprozessordnung
Haager Übereinkommen über den Zivilprozess
Gesetz über die Entschädigung von
Zeugen und Sachverständigen
R:/2015/Heymanns/PMZ-Zeitschrift/Heft_2015_02/BlPMZ_2014_Jahresregister.3d
4.2.2015
Page size: 210,00 x 297,00 mm
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