Vollanzeige

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Vollanzeige
Anfrage SPÖ – eingelangt: 25.5.2016 – Zahl: 29.01.207
LAbg. Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger
Am Eisweiher 5, 6850 Dornbirn
Herrn Landesrat
Ing. Erich Schwärzler
Landhaus
6900 Bregenz
Bregenz, 25. Mai 2016
Amoklauf in Nenzing
Sehr geehrter Herr Landesrat,
In den Morgenstunden des 22. Mai 2016 fand ein Festival ein schreckliches Ende.
Ein Amokläufer tötete zwei Menschen und verletzte elf Personen teilweise schwer.
Anschließend erschoss er sich.
Wie aus den Medien zu entnehmen, stammt der Täter aus der rechtsextremen
Szene. Offenbar war er schon Jahre zuvor auffällig geworden. Damals griff er
gemeinsam mit Skinheads Teilnehmer einer Antifa-Demonstration mit
Baseballschlägern und Gaspistolen an und schoss einem Mann mit der Gaspistole
ins Gesicht.
Aus den Medien ist zu entnehmen, dass es sich bei der Schusswaffe um eine
Kalaschnikow handelte. Nach der Vorgeschichte des Täters darf angenommen
werden, dass er keinen Waffenschein, wahrscheinlich schon gar nicht für eine
Kalaschnikow, besessen hat.
Bei mehrmaligen Anfragen wurde von der Sicherheitsbehörde stets betont, dass man
die rechtsextreme Vorarlberger Szene unter Beobachtung habe.
Um zu erfahren welche Überprüfungen der rechtsextremen Szene wirklich
stattgefunden haben und wie deren Gewaltpotential einzuschätzen ist, erlaube ich
mir gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgende
Anfrage
an Sie zu richten:
1. Wie viele Rechtsextreme aus verschiedenen Organisationen sind derzeit in
Vorarlberg unter Beobachtung?
2. Wurden und werden auch Hausdurchsuchungen durchgeführt und wenn ja,
wie viele in den letzten beiden Jahren?
3. Wurden bei einer Hausdurchsuchung auch Waffen sichergestellt und wenn ja,
um welche Waffen handelte es sich und hatten die Besitzer die
entsprechenden Dokumente?
4. Wurde bei dem Täter eine Hausdurchsuchung in den letzten Jahren
durchgeführt?
5. Wurde der Täter seit dem Vorfall aus 2005 überwacht?
6. Wurde der Täter seit 2005 wieder straffällig und wenn ja, um welche Straftaten
handelte es sich?
7. Wurden bei dem Täter, falls eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat,
Waffen sichergestellt und wenn ja, um welche Waffen handelt es sich?
8. Entspricht es den Tatsachen, dass der Täter eine Kalaschnikow verwendet
hat und wenn ja, sind diese Art von Gewehren von Privatpersonen in
Österreich mit entsprechenden Dokumenten überhaupt zu erwerben?
LAbg. Dr. Gabi Sprickler-Falschlunger
Außerparlamentarisch beantwortet: 6.6.2016 – Zahl: 29.01.207
Bregenz, am 6. Juni 2016
Frau
LAbg. Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger
SPÖ-Landtagsklub
Landhaus
6901 Bregenz
im Wege der Landtagsdirektion
Betrifft: Amoklauf in Nenzing
Bezug: Ihre Anfrage vom 25.5.2016, Zl. 29.01.207
Sehr geehrte Frau LAbg. Dr. Sprickler-Falschlunger,
Ihre Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages betrifft
Angelegenheiten der Sicherheitspolizei, welche in Gesetzgebung und Vollziehung
Bundessache sind. Ich nehme daher zu Ihren Fragen nach Kontaktnahme mit der
Landespolizeidirektion Vorarlberg außerparlamentarisch wie folgt Stellung:
1. Wie viele Rechtsextreme aus verschiedenen Organisationen sind derzeit in Vorarlberg
unter Beobachtung?
Laut Auskunft der Landespolizeidirektion Vorarlberg werden mit den bekannten
Personen, die in Vorarlberg einer rechtsgerichteten Gesinnung zugeordnet werden
können, von Polizeibeamten Gefährderansprachen und Normverdeutlichungen
durchgeführt. Von Personen, die mehrfach aufgrund ihrer rechtsgerichteten Ideologie
polizeilich auffällig werden, werden polizeiliche Aktivitäten verstärkt mit besonderer
Sensibilität wahrgenommen. Unter diesen Personenkreis fallen insbesondere die ca. 15Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich | www.vorarlberg.at | DVR 0058751
[email protected] | T +43 5574 511 25000 | F +43 5574 511 925095
-220 Mitglieder des harten Kerns der „Blood & Honour“-Szene sowie weitere Personen mit
rechtsgerichtetem Gedankengut.
2. Wurden und werden auch Hausdurchsuchungen durchgeführt und wenn ja, wie viele in
den letzten beiden Jahren?
Laut Information der Landespolizeidirektion Vorarlberg werden bei rechtsextremen
Straftaten durch die ermittelnde Polizeidienststelle im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten Hausdurchsuchungen bei der Staatsanwaltschaft beantragt und
durchgeführt. Die Angabe der Anzahl der durchgeführten Hausdurchsuchungen ist
mangels gesonderter Erfassung derzeit nicht möglich.
3. Wurden bei einer Hausdurchsuchung auch Waffen sichergestellt und wenn ja, um
welche Waffen handelte es sich und hatten die Besitzer die entsprechenden
Dokumente?
Laut Mitteilung der Landespolizeidirektion Vorarlberg wurden in den letzten zwei Jahren
(2014 und 2015) keine Waffen bei Mitgliedern des harten Kerns der „Blood & Honour“Szene im Zuge von Hausdurchsuchungen festgestellt bzw. sichergestellt.
4. Wurde bei dem Täter eine Hausdurchsuchung in den letzten Jahren durchgeführt?
Laut Auskunft der Landespolizeidirektion Vorarlberg wurde bei dem Tatverdächtigen in
den letzten Jahren bis zur Tat mangels Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage
keine Hausdurchsuchung durchgeführt.
5. Wurde der Täter seit dem Vorfall aus 2005 überwacht?
Laut Information der Landespolizeidirektion Vorarlberg wurden mit dem Tatverdächtigen
in den letzten Jahren mehrfach Gefährderansprachen und Normverdeutlichungen im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchgeführt. Darüber hinaus wurde er im
Rahmen von Erhebungen zu Anzeigen wiederkehrend polizeilich kontaktiert.
6. Wurde der Täter seit 2005 wieder straffällig und wenn ja, um welche Straftaten
handelte es sich?
Laut Mitteilung der Landespolizeidirektion Vorarlberg wurde der Tatverdächtige seit
2005 achtmal wegen verschiedener Straftaten, vorwiegend Körperverletzungen und
einmal nach dem Waffengesetz, rechtskräftig verurteilt.
7. Wurden bei dem Täter, falls eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, Waffen
sichergestellt und wenn ja, um welche Waffen handelt es sich?
Laut Auskunft der Landespolizeidirektion Vorarlberg wurde bei einer beim
Tatverdächtigen nach der Tat durchgeführten Hausdurchsuchung keine Waffen
festgestellt bzw. sichergestellt. Eine dabei aufgefundene, abgeschossene Werfergranate
muss erst noch durch einen Sachverständigen waffenrechtlich eingestuft werden.
-38. Entspricht es den Tatsachen, dass der Täter eine Kalaschnikow verwendet hat und wenn
ja, sind diese Art von Gewehren von Privatpersonen in Österreich mit entsprechenden
Dokumenten überhaupt zu erwerben?
Laut Information der Landespolizeidirektion Vorarlberg handelt es sich bei der Tatwaffe
um eine Waffe, die als Kriegsmaterial eingestuft wird (einen baugleichen Nachbau einer
Kalaschnikow, Marke Zastava M92).
Der Besitz von Kriegsmaterial ist nach dem Waffengesetz verboten. Von Privatpersonen
darf Kriegsmaterial ausschließlich mit Bewilligung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung und Sport erworben und besessen werden. Eine diesbezügliche
Bewilligung lag im vorliegenden Fall nicht vor, zumal ein rechtskräftiges Waffenverbot
über den Tatverdächtigen verhängt worden war.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Erich Schwärzler
Landesrat