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Anfrage SPÖ – eingelangt: 25.5.2016 – Zahl: 29.01.207 LAbg. Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger Am Eisweiher 5, 6850 Dornbirn Herrn Landesrat Ing. Erich Schwärzler Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, 25. Mai 2016 Amoklauf in Nenzing Sehr geehrter Herr Landesrat, In den Morgenstunden des 22. Mai 2016 fand ein Festival ein schreckliches Ende. Ein Amokläufer tötete zwei Menschen und verletzte elf Personen teilweise schwer. Anschließend erschoss er sich. Wie aus den Medien zu entnehmen, stammt der Täter aus der rechtsextremen Szene. Offenbar war er schon Jahre zuvor auffällig geworden. Damals griff er gemeinsam mit Skinheads Teilnehmer einer Antifa-Demonstration mit Baseballschlägern und Gaspistolen an und schoss einem Mann mit der Gaspistole ins Gesicht. Aus den Medien ist zu entnehmen, dass es sich bei der Schusswaffe um eine Kalaschnikow handelte. Nach der Vorgeschichte des Täters darf angenommen werden, dass er keinen Waffenschein, wahrscheinlich schon gar nicht für eine Kalaschnikow, besessen hat. Bei mehrmaligen Anfragen wurde von der Sicherheitsbehörde stets betont, dass man die rechtsextreme Vorarlberger Szene unter Beobachtung habe. Um zu erfahren welche Überprüfungen der rechtsextremen Szene wirklich stattgefunden haben und wie deren Gewaltpotential einzuschätzen ist, erlaube ich mir gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgende Anfrage an Sie zu richten: 1. Wie viele Rechtsextreme aus verschiedenen Organisationen sind derzeit in Vorarlberg unter Beobachtung? 2. Wurden und werden auch Hausdurchsuchungen durchgeführt und wenn ja, wie viele in den letzten beiden Jahren? 3. Wurden bei einer Hausdurchsuchung auch Waffen sichergestellt und wenn ja, um welche Waffen handelte es sich und hatten die Besitzer die entsprechenden Dokumente? 4. Wurde bei dem Täter eine Hausdurchsuchung in den letzten Jahren durchgeführt? 5. Wurde der Täter seit dem Vorfall aus 2005 überwacht? 6. Wurde der Täter seit 2005 wieder straffällig und wenn ja, um welche Straftaten handelte es sich? 7. Wurden bei dem Täter, falls eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, Waffen sichergestellt und wenn ja, um welche Waffen handelt es sich? 8. Entspricht es den Tatsachen, dass der Täter eine Kalaschnikow verwendet hat und wenn ja, sind diese Art von Gewehren von Privatpersonen in Österreich mit entsprechenden Dokumenten überhaupt zu erwerben? LAbg. Dr. Gabi Sprickler-Falschlunger Außerparlamentarisch beantwortet: 6.6.2016 – Zahl: 29.01.207 Bregenz, am 6. Juni 2016 Frau LAbg. Dr. Gabriele Sprickler-Falschlunger SPÖ-Landtagsklub Landhaus 6901 Bregenz im Wege der Landtagsdirektion Betrifft: Amoklauf in Nenzing Bezug: Ihre Anfrage vom 25.5.2016, Zl. 29.01.207 Sehr geehrte Frau LAbg. Dr. Sprickler-Falschlunger, Ihre Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages betrifft Angelegenheiten der Sicherheitspolizei, welche in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind. Ich nehme daher zu Ihren Fragen nach Kontaktnahme mit der Landespolizeidirektion Vorarlberg außerparlamentarisch wie folgt Stellung: 1. Wie viele Rechtsextreme aus verschiedenen Organisationen sind derzeit in Vorarlberg unter Beobachtung? Laut Auskunft der Landespolizeidirektion Vorarlberg werden mit den bekannten Personen, die in Vorarlberg einer rechtsgerichteten Gesinnung zugeordnet werden können, von Polizeibeamten Gefährderansprachen und Normverdeutlichungen durchgeführt. Von Personen, die mehrfach aufgrund ihrer rechtsgerichteten Ideologie polizeilich auffällig werden, werden polizeiliche Aktivitäten verstärkt mit besonderer Sensibilität wahrgenommen. Unter diesen Personenkreis fallen insbesondere die ca. 15Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich | www.vorarlberg.at | DVR 0058751 [email protected] | T +43 5574 511 25000 | F +43 5574 511 925095 -220 Mitglieder des harten Kerns der „Blood & Honour“-Szene sowie weitere Personen mit rechtsgerichtetem Gedankengut. 2. Wurden und werden auch Hausdurchsuchungen durchgeführt und wenn ja, wie viele in den letzten beiden Jahren? Laut Information der Landespolizeidirektion Vorarlberg werden bei rechtsextremen Straftaten durch die ermittelnde Polizeidienststelle im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Hausdurchsuchungen bei der Staatsanwaltschaft beantragt und durchgeführt. Die Angabe der Anzahl der durchgeführten Hausdurchsuchungen ist mangels gesonderter Erfassung derzeit nicht möglich. 3. Wurden bei einer Hausdurchsuchung auch Waffen sichergestellt und wenn ja, um welche Waffen handelte es sich und hatten die Besitzer die entsprechenden Dokumente? Laut Mitteilung der Landespolizeidirektion Vorarlberg wurden in den letzten zwei Jahren (2014 und 2015) keine Waffen bei Mitgliedern des harten Kerns der „Blood & Honour“Szene im Zuge von Hausdurchsuchungen festgestellt bzw. sichergestellt. 4. Wurde bei dem Täter eine Hausdurchsuchung in den letzten Jahren durchgeführt? Laut Auskunft der Landespolizeidirektion Vorarlberg wurde bei dem Tatverdächtigen in den letzten Jahren bis zur Tat mangels Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage keine Hausdurchsuchung durchgeführt. 5. Wurde der Täter seit dem Vorfall aus 2005 überwacht? Laut Information der Landespolizeidirektion Vorarlberg wurden mit dem Tatverdächtigen in den letzten Jahren mehrfach Gefährderansprachen und Normverdeutlichungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchgeführt. Darüber hinaus wurde er im Rahmen von Erhebungen zu Anzeigen wiederkehrend polizeilich kontaktiert. 6. Wurde der Täter seit 2005 wieder straffällig und wenn ja, um welche Straftaten handelte es sich? Laut Mitteilung der Landespolizeidirektion Vorarlberg wurde der Tatverdächtige seit 2005 achtmal wegen verschiedener Straftaten, vorwiegend Körperverletzungen und einmal nach dem Waffengesetz, rechtskräftig verurteilt. 7. Wurden bei dem Täter, falls eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, Waffen sichergestellt und wenn ja, um welche Waffen handelt es sich? Laut Auskunft der Landespolizeidirektion Vorarlberg wurde bei einer beim Tatverdächtigen nach der Tat durchgeführten Hausdurchsuchung keine Waffen festgestellt bzw. sichergestellt. Eine dabei aufgefundene, abgeschossene Werfergranate muss erst noch durch einen Sachverständigen waffenrechtlich eingestuft werden. -38. Entspricht es den Tatsachen, dass der Täter eine Kalaschnikow verwendet hat und wenn ja, sind diese Art von Gewehren von Privatpersonen in Österreich mit entsprechenden Dokumenten überhaupt zu erwerben? Laut Information der Landespolizeidirektion Vorarlberg handelt es sich bei der Tatwaffe um eine Waffe, die als Kriegsmaterial eingestuft wird (einen baugleichen Nachbau einer Kalaschnikow, Marke Zastava M92). Der Besitz von Kriegsmaterial ist nach dem Waffengesetz verboten. Von Privatpersonen darf Kriegsmaterial ausschließlich mit Bewilligung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport erworben und besessen werden. Eine diesbezügliche Bewilligung lag im vorliegenden Fall nicht vor, zumal ein rechtskräftiges Waffenverbot über den Tatverdächtigen verhängt worden war. Mit freundlichen Grüßen Ing. Erich Schwärzler Landesrat