LAbg Nicole Hosp - Land Vorarlberg
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LAbg Nicole Hosp - Land Vorarlberg
Anfrage FPÖ – eingelangt: 8.3.2016 – Zahl: 29.01.181 LAbg Nicole Hosp Herrn Landesrat Johannes Rauch Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, am 08.03.2016 Betrifft: Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Windeltonne in Vorarlberg Sehr geehrter Herr Landesrat! Während der Wickelperiode eines Kleinkindes bzw. bei pflegebedürftigen Personen fällt aufgrund der Wegwerfwindeln viel Restmüll an. Die Stadt Feldkirch bietet seit einem halben Jahr eine Mülltonne nur für Windeln an. Medienberichten zu Folge ist die Stadt mit dem Projekt sehr zufrieden und das Angebot werde sehr gut angenommen. Sowohl für die betroffenen Haushalte als auch für die Mitarbeiter der Müllabfuhr sei das eine große Erleichterung, sagt Reinold Lins von der Abteilung Abfallwirtschaft in Feldkirch. Nachdem das Feldkircher Modell auch in anderen Gemeinden auf offene Ohren stößt, erlaube ich mir an Sie nachstehende ANFRAGE zu richten: 1. Gibt es Zahlen/ Schätzungen wieviel Müll jährlich in Vorarlberg aufgrund von Windeln anfällt? 2. Ist die Einführung der Windeltonne aus abfallwirtschaftlicher Sicht für alle Vorarlberger Gemeinden rentabel? 3. Ist die Windeltonne aus Ihrer Sicht ein Zukunftsprojekt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Möglichkeiten sehen Sie um für Familien und pflegebedürftige Menschen kostengünstig eine Windeltonne zur Verfügung zu stellen? 5. Ist die Einführung einer Windeltonne aus Ihrer Sicht ausschließlich ein kommunales Angebot? 6. Inwieweit kann sich das Land Vorarlberg vorstellen, die Umsetzung der Windeltonne in allen Vorarlberger Gemeinden zu unterstützen? 7. Können Sie sich vorstellen, dass die Kosten für die Windeltonne bei der häuslichen Versorgung von pflegebedürftigen beziehungsweise schwerbehinderten Angehörigen erlassen werden können? Ich bedanke mich im Voraus für die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe mit freundlichen Grüßen LAbg. Nicole Hosp Beantwortet: 29.03.2016 – Zahl: 29.01.181 BEANTWORTUNG DURCH LANDESRAT JOHANNES RAUCH Bregenz, am 29. März 2016 Frau Landtagsabgeordnete Nicole Hosp Freiheitlicher Landtagsklub im Hause im Wege der Landtagsdirektion Betrifft: Bezug: Windeltonne in Vorarlberg Ihre Anfrage vom 8. März 2016, Zl. 29.01.181 Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Hosp, zu Ihrer Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtags betreffend Windeltonne in Vorarlberg nehme ich wie folgt Stellung: Frage 1: Gibt es Zahlen/Schätzungen wieviel Müll jährlich in Vorarlberg aufgrund von Windeln anfällt? Da Windeln aus Haushalten gemeinsam mit Restabfällen (SN 91101 gemäß ÖNORM S2100 iVm Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung) gesammelt werden, können sie in den „Abfallwirtschaftsdaten Vorarlberg“ nicht gesondert ausgewiesen werden. Dies gilt grundsätzlich auch für entsprechende Daten auf Bundesebene. In der Restabfallanalyse 2007 wurden Windeln in der Sortierkategorie „Hygieneartikel“ mitumfasst. Landesweit entsprach diese Fraktion ca. 17 Gew-% der Gesamtzusammensetzung bzw ca 13 kg/EW*a. Diese Daten sind im Hinblick auf die Entwicklung der Menge an Siedlungsabfällen auch heute noch aussagekräftig. Frage 2: Ist die Einführung der Windeltonne aus abfallwirtschaftlicher Sicht für alle Vorarlberger Gemeinden rentabel? Fragen der finanziellen Rentabilität können nur an Hand der konkreten Sammelstruktur eines Gebietes beantwortet werden. Aus abfalltechnischer Sicht erfolgt die Abfuhr auf Grund identer weiterer Behandlungsschritte gemeinsam mit den sonstigen Restabfällen (Säcke und Behälter/Container); eine eigene Sammeltour wäre unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wohl schwer vertretbar. Das Sammelfahrzeug muss somit für alle eingesetzten (Norm-) Behältnisse tauglich sein und es muss sich um denselben Sammelrhythmus handeln. Außerdem müssen zusätzliche Gebinde durch die Kommune angekauft werden und der notwendige Aufstellungsplatz vorhanden - und in Wohnanlagen rechtlich nutzbar - sein. Gerade in Wohnanlagen, in denen in der Regel ein 660l bzw 1.100l Container zur Verfügung steht (und über die Hausverwaltung abgerechnet wird), stellt sich die Frage nach einer zusätzlichen (privaten zusätzlich verrechneten?) 120l Tonne. Sinn macht die Tonne daher in erster Linie bei Objekten, die ausschließlich mittels Säcken entsorgt werden. Frage 3: Ist die Windeltonne aus Ihrer Sicht ein Zukunftsprojekt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Sowohl aus landesrechtlicher als auch aus abfalltechnischer Sicht spricht bei entsprechender Siedlungsstruktur grundsätzlich nichts gegen die lokale Einführung einer Windeltonne. Die 60l fassenden Restabfallsäcke wurden aus arbeitnehmerInnenschutzrechtlichen Gründen weitestgehend von 40l Säcken oder fahrbaren Tonnen abgelöst (Vermeidung von Rückenschäden durch laufendes Heben schwerer Lasten). Dies ist aus fachlicher Sicht der größte Vorteil der 120l Tonnensammlung. Frage 4: Welche Möglichkeiten sehen Sie um für Familien und pflegebedürftige Menschen kostengünstig eine Windeltonne zur Verfügung zu stellen? Die Erhebung der Abfallgebühren obliegt ausschließlich den Gemeinden (§ 14 L-AWG) und erfolgt im eigenen Wirkungsbereich. Den Kommunen steht es - im finanzrechtlich möglichen Rahmen - frei, entsprechende Ermäßigungen in die Gebührenordnungen aufzunehmen. Ein kompletter Gebührenentfall ist unter Umständen rechtlich nur mittels einer direkten (Sozial) Förderung möglich. In dem in der Anfrage angeführten Beispiel von Feldkirch ist keine finanzielle Unterstützung gegeben; es werden idente mengenmäßige Entsorgungsgebühren erhoben. Für die Behältermiete wird für zwei Jahre eine zusätzliche, wenngleich moderate Gebühr von € 35,-- erhoben. Frage 5: Ist die Einführung einer Windeltonne aus Ihrer Sicht ausschließlich ein kommunales Angebot? Die Sammlung und Abfuhr von nicht gefährlichen Siedlungsabfällen aus Haushalten (Systemabfuhr) ist gemäß § 7 L-AWG eine Pflicht - und damit auch das ausschließliche Recht - der jeweiligen Gemeinde. Zu Folge von § 22 L-AWG handelt es sich dabei um eine Aufgabe des eigenen Wirkungsbereichs. Für eine Änderung der Abfuhrordnung des Landes (§ 8 LAWG) als Grundsatzverordnung mangelt es aus abfalltechnischer Sicht am Vorliegen der dafür notwendigen Voraussetzungen. Frage 6: Inwieweit kann sich das Land Vorarlberg vorstellen, die Umsetzung der Windeltonne in allen Vorarlberger Gemeinden zu unterstützen? Frage 7: Können Sie sich vorstellen, dass die Kosten für die Windeltonne bei der häuslichen Versorgung von pflegebedürftigen beziehungsweise schwerbehinderten Angehörigen erlassen werden können? Einleitend wird auf die Fragen 3 und 4 verwiesen. Seit Beginn der landesweit koordinierten Restabfallentsorgung in den 80er Jahren vertritt das Land den Grundsatz, dass sich die Sammlung und Verwertung bzw. Entsorgung im Wesentlichen selbst finanzieren muss. Das heißt, dass derjenige der Abfälle produziert auch für die Entsorgungskosten aufkommen muss. Aus diesem Grundsatz resultiert die in den meisten Kommunen eingeführte Trennung zwischen einer Grundgebühr und einer mengenabhängigen Entsorgungsgebühr. Die Regelung leistet auch einen Beitrag zur hervorragen Trennmoral und dem relativ niedrigen Restabfallaufkommen im Land. Unzweifelhaft stellen Windeln für die betroffenen Haushalte eine mengenmäßig relevante Fraktion dar. Aus abfalltechnischer Sicht handelt es sich dabei jedoch sowohl in der Erfassung als auch Behandlung um Restabfall, weshalb aus Sicht der Entsorgungstechnik eine besondere Regelung nicht argumentierbar ist. Unbeschadet bleibt eine familienpolitische Förderung; eine solche kann ad hoc jedoch nicht beurteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Landesrat Johannes Rauch