LAbg Nicole Hosp - Land Vorarlberg

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LAbg Nicole Hosp - Land Vorarlberg
Anfrage FPÖ – eingelangt: 8.3.2016 – Zahl: 29.01.181
LAbg Nicole Hosp
Herrn Landesrat
Johannes Rauch
Landhaus
6900 Bregenz
Bregenz, am 08.03.2016
Betrifft:
Anfrage gemäß § 54 GO d LT –
Windeltonne in Vorarlberg
Sehr geehrter Herr Landesrat!
Während der Wickelperiode eines Kleinkindes bzw. bei pflegebedürftigen Personen
fällt aufgrund der Wegwerfwindeln viel Restmüll an.
Die Stadt Feldkirch bietet seit einem halben Jahr eine Mülltonne nur für Windeln an.
Medienberichten zu Folge ist die Stadt mit dem Projekt sehr zufrieden und das
Angebot werde sehr gut angenommen.
Sowohl für die betroffenen Haushalte als auch für die Mitarbeiter der Müllabfuhr sei
das eine große Erleichterung, sagt Reinold Lins von der Abteilung Abfallwirtschaft in
Feldkirch.
Nachdem das Feldkircher Modell auch in anderen Gemeinden auf offene Ohren
stößt, erlaube ich mir an Sie nachstehende
ANFRAGE
zu richten:
1. Gibt es Zahlen/ Schätzungen wieviel Müll jährlich in Vorarlberg aufgrund von
Windeln anfällt?
2. Ist die Einführung der Windeltonne aus abfallwirtschaftlicher Sicht für alle
Vorarlberger Gemeinden rentabel?
3. Ist die Windeltonne aus Ihrer Sicht ein Zukunftsprojekt? Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Möglichkeiten sehen Sie um für Familien und pflegebedürftige
Menschen kostengünstig eine Windeltonne zur Verfügung zu stellen?
5. Ist die Einführung einer Windeltonne aus Ihrer Sicht ausschließlich ein
kommunales Angebot?
6. Inwieweit kann sich das Land Vorarlberg vorstellen, die Umsetzung der
Windeltonne in allen Vorarlberger Gemeinden zu unterstützen?
7. Können Sie sich vorstellen, dass die Kosten für die Windeltonne bei der
häuslichen
Versorgung
von
pflegebedürftigen
beziehungsweise
schwerbehinderten Angehörigen erlassen werden können?
Ich bedanke mich im Voraus für die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
LAbg. Nicole Hosp
Beantwortet: 29.03.2016 – Zahl: 29.01.181
BEANTWORTUNG DURCH LANDESRAT JOHANNES RAUCH
Bregenz, am 29. März 2016
Frau Landtagsabgeordnete Nicole Hosp
Freiheitlicher Landtagsklub
im Hause
im Wege der Landtagsdirektion
Betrifft:
Bezug:
Windeltonne in Vorarlberg
Ihre Anfrage vom 8. März 2016, Zl. 29.01.181
Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Hosp,
zu Ihrer Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtags betreffend
Windeltonne in Vorarlberg nehme ich wie folgt Stellung:
Frage 1: Gibt es Zahlen/Schätzungen wieviel Müll jährlich in Vorarlberg aufgrund von
Windeln anfällt?
Da Windeln aus Haushalten gemeinsam mit Restabfällen (SN 91101 gemäß ÖNORM S2100
iVm Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung) gesammelt werden, können sie in den
„Abfallwirtschaftsdaten Vorarlberg“ nicht gesondert ausgewiesen werden. Dies gilt
grundsätzlich auch für entsprechende Daten auf Bundesebene. In der Restabfallanalyse 2007
wurden Windeln in der Sortierkategorie „Hygieneartikel“ mitumfasst. Landesweit entsprach
diese Fraktion ca. 17 Gew-% der Gesamtzusammensetzung bzw ca 13 kg/EW*a. Diese Daten
sind im Hinblick auf die Entwicklung der Menge an Siedlungsabfällen auch heute noch
aussagekräftig.
Frage 2: Ist die Einführung der Windeltonne aus abfallwirtschaftlicher Sicht für alle
Vorarlberger Gemeinden rentabel?
Fragen der finanziellen Rentabilität können nur an Hand der konkreten Sammelstruktur
eines Gebietes beantwortet werden. Aus abfalltechnischer Sicht erfolgt die Abfuhr auf Grund
identer weiterer Behandlungsschritte gemeinsam mit den sonstigen Restabfällen (Säcke und
Behälter/Container); eine eigene Sammeltour wäre unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
wohl schwer vertretbar. Das Sammelfahrzeug muss somit für alle eingesetzten (Norm-)
Behältnisse tauglich sein und es muss sich um denselben Sammelrhythmus handeln.
Außerdem müssen zusätzliche Gebinde durch die Kommune angekauft werden und der
notwendige Aufstellungsplatz vorhanden - und in Wohnanlagen rechtlich nutzbar - sein.
Gerade in Wohnanlagen, in denen in der Regel ein 660l bzw 1.100l Container zur Verfügung
steht (und über die Hausverwaltung abgerechnet wird), stellt sich die Frage nach einer
zusätzlichen (privaten zusätzlich verrechneten?) 120l Tonne. Sinn macht die Tonne daher in
erster Linie bei Objekten, die ausschließlich mittels Säcken entsorgt werden.
Frage 3: Ist die Windeltonne aus Ihrer Sicht ein Zukunftsprojekt? Wenn ja, warum? Wenn
nein, warum nicht?
Sowohl aus landesrechtlicher als auch aus abfalltechnischer Sicht spricht bei entsprechender
Siedlungsstruktur grundsätzlich nichts gegen die lokale Einführung einer Windeltonne. Die
60l fassenden Restabfallsäcke wurden aus arbeitnehmerInnenschutzrechtlichen Gründen
weitestgehend von 40l Säcken oder fahrbaren Tonnen abgelöst (Vermeidung von
Rückenschäden durch laufendes Heben schwerer Lasten). Dies ist aus fachlicher Sicht der
größte Vorteil der 120l Tonnensammlung.
Frage 4: Welche Möglichkeiten sehen Sie um für Familien und pflegebedürftige Menschen
kostengünstig eine Windeltonne zur Verfügung zu stellen?
Die Erhebung der Abfallgebühren obliegt ausschließlich den Gemeinden (§ 14 L-AWG) und
erfolgt im eigenen Wirkungsbereich. Den Kommunen steht es - im finanzrechtlich möglichen
Rahmen - frei, entsprechende Ermäßigungen in die Gebührenordnungen aufzunehmen. Ein
kompletter Gebührenentfall ist unter Umständen rechtlich nur mittels einer direkten (Sozial)
Förderung möglich. In dem in der Anfrage angeführten Beispiel von Feldkirch ist keine
finanzielle Unterstützung gegeben; es werden idente mengenmäßige Entsorgungsgebühren
erhoben. Für die Behältermiete wird für zwei Jahre eine zusätzliche, wenngleich moderate
Gebühr von € 35,-- erhoben.
Frage 5: Ist die Einführung einer Windeltonne aus Ihrer Sicht ausschließlich ein
kommunales Angebot?
Die Sammlung und Abfuhr von nicht gefährlichen Siedlungsabfällen aus Haushalten
(Systemabfuhr) ist gemäß § 7 L-AWG eine Pflicht - und damit auch das ausschließliche Recht
- der jeweiligen Gemeinde. Zu Folge von § 22 L-AWG handelt es sich dabei um eine Aufgabe
des eigenen Wirkungsbereichs. Für eine Änderung der Abfuhrordnung des Landes (§ 8 LAWG) als Grundsatzverordnung mangelt es aus abfalltechnischer Sicht am Vorliegen der
dafür notwendigen Voraussetzungen.
Frage 6: Inwieweit kann sich das Land Vorarlberg vorstellen, die Umsetzung der
Windeltonne in allen Vorarlberger Gemeinden zu unterstützen?
Frage 7: Können Sie sich vorstellen, dass die Kosten für die Windeltonne bei der häuslichen
Versorgung von pflegebedürftigen beziehungsweise schwerbehinderten Angehörigen
erlassen werden können?
Einleitend wird auf die Fragen 3 und 4 verwiesen. Seit Beginn der landesweit koordinierten
Restabfallentsorgung in den 80er Jahren vertritt das Land den Grundsatz, dass sich die
Sammlung und Verwertung bzw. Entsorgung im Wesentlichen selbst finanzieren muss. Das
heißt, dass derjenige der Abfälle produziert auch für die Entsorgungskosten aufkommen
muss. Aus diesem Grundsatz resultiert die in den meisten Kommunen eingeführte Trennung
zwischen einer Grundgebühr und einer mengenabhängigen Entsorgungsgebühr. Die
Regelung leistet auch einen Beitrag zur hervorragen Trennmoral und dem relativ niedrigen
Restabfallaufkommen im Land. Unzweifelhaft stellen Windeln für die betroffenen Haushalte
eine mengenmäßig relevante Fraktion dar. Aus abfalltechnischer Sicht handelt es sich dabei
jedoch sowohl in der Erfassung als auch Behandlung um Restabfall, weshalb aus Sicht der
Entsorgungstechnik eine besondere Regelung nicht argumentierbar ist.
Unbeschadet bleibt eine familienpolitische Förderung; eine solche kann ad hoc jedoch nicht
beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Landesrat Johannes Rauch