Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen
Neue Urteile des Bundesgerichtshofes: Viele Widerrufsbelehrungen in alten Darlehensverträgen sind unwirksam! Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatdarlehen sind unwirksam! Haben auch Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung mittels Privatdarlehen, auch Verbraucherdarlehen genannt, finanziert? Viele Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen sind fehlerhaft und damit unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Darlehensvertrag vorzeitig aufzulösen, ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung in horrender Höhe an die Bank zahlen zu müssen. Der Widerruf des Darlehensvertrages kann also in vielen Fällen auch noch heute bei der Bank schriftlich eingereicht werden! Davon profitieren diejenigen, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssten. Sie müssen in diesem Fall nicht kündigen, sondern können den Darlehensvertrag einfach widerrufen und sparen so die Vorfälligkeitsentschädigung. Angesichts der derzeit niedrigen Zinsen kann man so ohne das Zahlen einer Vorfälligkeitsentschädigung in einen günstigeren Darlehensvertrag umschulden. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass die Finanzinstitute − gerade im Falle einer Umschuldung − den Kundenforderungen nicht ohne weiteres nachkommen. Es bedarf deshalb oft eines Anwalts, um die Ansprüche tatsächlich durchsetzen zu können. Sehen Sie auf Seite 2 einen Auszug von Banken, bei denen bereits fehlerhafte Widerrufsbelehrungen festgestellt wurden. Jedoch auch bei Verträgen mit Banken, die dort nicht aufgeführt wurden, sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu erwarten. Allerdings ist auch nicht jeder Vertrag automatisch mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung behaftet, wenn Vertragspartner eine der vorgenannten Banken ist. Die Praxis zeigt, dass jeder einzelne Vertrag individuell geprüft werden muss, um feststellen zu können, ob die Möglichkeit der vorzeitigen Umschuldung besteht. Zudem hat der Bundesgerichtshof ebenfalls im Jahre 2014 geurteilt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatdarlehen unwirksam sind. Die Banken wurden somit rückwirkend verpflichtet, bereits vereinnahmte Bearbeitungsentgelte an den Kunden zurückzuzahlen. Aber auch hier bedarf es einer fachkundigen und individuellen Prüfung des Darlehensvertrages, um ggf. Bearbeitungsentgelte rechtmäßig zurückfordern zu können. Wir bieten Ihnen gern eine Überprüfung Ihres Darlehensvertrages im Hinblick darauf an, ob ein Widerruf des Darlehensvertrages und/oder die Rückforderung eines Bearbeitungsentgelts in Ihrem Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist. Für die Erstprüfung des Darlehensvertrages stellen wir ein Pauschalhonorar von Brutto € 89,901 in Rechnung. Eine überschaubare Investition, welche Ihnen mitunter tausende von Euro einspart, da Sie bei positiver Prüfung Ihr Verbraucherdarlehen zu den momentan historisch niedrigen Zinsen umschulden können oder aber zum Teil horrende und bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren zurück erhalten. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, trägt diese oftmals auch die Kosten einer Erstprüfung und einer daraus nachfolgenden Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir helfen Ihnen schnell, professionell und persönlich. Setzen Sie Ihre Rechte als Verbraucher durch und kontaktieren Sie uns jetzt! Ihr Team der Kanzlei Wunsch Rathausstraße 10 in 65239 Hochheim am Main Telefon: 06146-8109950-0 E-Mail: [email protected] Web: www.arbeitsrecht-hochheim.de Kasinostraße 2 in 64293 Darmstadt Telefon: 06151–50115-0 E-Mail: [email protected] Web: www.doell-rechtsanwaelte.de ! !! Nachfolgend eine Liste von Banken, bei denen bereits fehlerhafte Widerrufsbelehrungen festgestellt wurden: Aareal Bank Alte Leipziger Allianz Commerzbank Deutsche Bank Ärztekammer Westfalen-Lippe AXA Lebensversicherung AG Bausparkasse Mainz AG Bayerische Landesbank div. Landesbanken BW Bank BHW Bausparkasse AG DBV-Winterthur Debeka Bausparkasse Degussa Bank Volkswohlbund Lebensver. div. VR Banken Hypovereinsbank Deutsche Bank Bauspar AG Deutsche Hypothekenbank Deutsche Kreditbank AG Deutscher Herold Deutscher Ring DEVK Die Continentale Lebensvers. AG ehem. Dresdner Bank DSL Bank Eurohypo AG Frankfurter Sparkasse Frankfurter Volksbank div. Volksbanken HDI Gerling Industrievers. AG Höchster Pensionskasse Victoria Lebensvers. AG Westdeutsche Immobilienbank ING DiBa Kreissparkasse Groß-Gerau LBS Rheinland-Pfalz Mainzer Volksbank Münchener Hypothekenbank Nassauische Sparkasse Nord LB Postbank R+V Lebensversicherung AG div. Raiffeisen Banken RV Bank Santander div. Sparda Banken div. Sparkassen div. Stadtsparkassen Taunus Sparkasse WL Bank Wüstenrot Bank Wüstenrot Bausparkasse AG 1Die Pauschale gilt nur für die erstmalige Prüfung eines Vertrages (bei mehreren Verträgen fällt die Gebühr pro weiterem Vertrag ebenfalls an) im Hinblick auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Für die Prüfung einer unzulässigen Erhebung einer Bearbeitungsgebühr fällt ebenfalls die Pauschale pro zu prüfendem Vertrag an. Für die Durchsetzung eines möglichen Anspruchs richten sich die Gebühren sodann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die bereits geleistete(n) Pauschale(n) wird/ werden auf weitere Gebühren angerechnet. Stand Oktober 2014 !!