DVO 2014 mit markierten Änderungen HOT!

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DVO 2014 mit markierten Änderungen HOT!
Baden-Württembergischer Baseball- und Softballverband e.V.
(BWBSV)
Durchführungsverordnung
2014
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in weiblicher und männlicher
Form.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anhänge Bestandteil dieser Ordnung sind.
Änderungen zum Vorjahr sind in Courier New gekennzeichnet bzw. wurden gestrichen.
Seite 2
Zu Artikel 1: Die Bundesspielordnung (BuSpO)
1.1
Allgemeines
1.1.01 (ergänzend)
Diese Ordnung regelt in Ergänzung zur Bundesspielordnung Baseball und Softball des Deutschen
Baseball- und Softball-Verbandes e.V. (DBV) den Softball- bzw. Baseball-Spielbetrieb des BadenWürttembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV) und gilt für die Bezirksligen,
Landesligen und Verbandsligen aller Altersgruppen in Baden-Württemberg.
Der Spielbetrieb im Baden-Württemberg-Pokal wird ergänzend in der Pokalordnung des BWBSV
(Anhang 1) geregelt.
Der Spielbetrieb in der SB-Jugend wird ergänzend in der Spielordnung der Softball-Jugend-Liga des
BWBSV (Anhang 2) geregelt.
Der Spielbetrieb in der T-Ball-Liga wird ergänzend in der Spielordnung T-Ball – Regeln des BWBSV
(Anhang 3) geregelt.
1.1.02 (ergänzend)
Änderungen oder Erweiterungen der Durchführungsverordnung werden von der Ligakommission
des BWBSV für Baseball und Softball auf deren ordentlichen Ligakommissionssitzungen
vorgenommen und bedürfen der Mehrheit der Stimmen. Vereine und Funktionäre können bis zum
01.10. eines Jahres schriftlich beim Ligakommissionsvorsitzenden unter Verwendung des offiziellen
Formulars (Anhang 9) Änderungen oder Erweiterungen der DVO für die kommende Saison
beantragen.
1.1.03 (ergänzend)
In den Ligen und Pokalwettbewerben des BWBSV gilt folgender Strafenkatalog:
Tatbestand
Artikel
3.1.06
Bezeichnung
fehlende Mannschaft im Nachwuchsbereich
(nach 3 Jahren)
Geldstrafe für jeweilige Liga in €
VL
LL
siehe
Anhang 4
Punkt
3.2.1
BezL
NWL
Pokal
250,--/Mannschaft
fehlende Umpire und Scorer je gemeldete
Mannschaft im DBV und BWBSV
jeweils 125,--
fehlender Trainer
jeweils 125,--
4.1.01
erhebliche Abweichungen bei Spielfeldabmessungen
200,--
200,--
150,--
100,--
200,--
4.1.02
fehlende Duschen, Umkleidekabinen und
Toiletten
4.1.03
fehlende Markierung und mangelhafte
Befestigung
50,--
50,--
50,--
15,--
50,--
4.2.01
nicht korrekt gekleideter Spieler (je Spieler)
50,--
40,--
30,--
5,--
50,--
4.2.02
fehlende Rückennummer am Trikot (je Trikot)
50,--
40,--
30,--
5,--
50,--
4.2.03
Verwendung von Metal Cleats in nicht
genehmigten Wettbewerben
50,--
4.3.02
Fehlen des Erste-Hilfe-Kastens bzw. Kühlmittels
oder Mineralwassers
100,--
4.3.04
widerrechtliche Verwendung bzw. versuchte
Verwendung von Schlägern
100,--
4.3.05
keine Verwendung von offiziellen Spielbällen
500,--
4.3.06
keine ausreichende Anzahl an neuen offiziellen
Spielbällen vor Spielbeginn
100,--
4.3.07
keine Verwendung von offiziellen Lineup-Cards
50,--
4.3.08
keine Verwendung von offiziellen Scoresheets
100,--
5.1.04
Feldverweis an sich
50,--
5.2.03
keine oder verspätete Einreichung
Wegbeschreibung (sofern keine Veröffentlichung
auf Vereinshomepage)
15,--
125,--/Verein und Saison
Seite 3
Tatbestand
Artikel
6.7.01
Bezeichnung
eingeteilter Verein sendet zum ersten Mal in der
Saison weniger als 2 Umpire (je fehlendem
Umpire)
Geldstrafe für jeweilige Liga in €
VL
LL
BezL
NWL
Pokal
150,--
150,--
150,--
---
150,--
eingeteilter Verein sendet zum zweiten Mal in der
150,-Saison weniger als 2 Umpire (Geldstrafe je
sowie
fehlendem Umpire sowie Punktabzug, wenn
Punktabzug
1
beide Umpire nicht erscheinen)
6.7.06
verspätete bzw. unvollständige Abgabe der
Meldebögen (Anhang 8) für Trainer, Umpire und
Scorer
50,-- bzw. 30,--/Liste und Monat
6.12.02a)
Spielabsage sechs (6) bis zwei (2)
Kalendertagen vor dem Spielauftrag
25,--
25,--
---
6.12.02c)
Verspätung zu Spielauftrag
10,--
10,--
10,--
---
10,--
6.12.02d)
Nichtantreten Spielauftrag
65,--
65,--
50,--
30,--
65,--
6.12.03
grob fahrlässige Falschabrechnung
65,--
6.12.04
verspätetes Erscheinen vor Spielbeginn
25,--
6.12.05
keine Zusendung der Berichte innerhalb der Frist
25,--
6.12.06
abweichende Kleidung
25,--
6.12.07
Genuss Alkohol / Rauchen in Uniform
25,--
7.2.01a)
keine ausreichende Scorerlizenz (je Spiel)
10,-20,--
50,--
10,--
---
10,--
50,--
---
50,--
20,--
---
50,--
50,--
---
7.2.01b)
überhaupt keine Scorerlizenz (je Spiel)
7.2.03
Vorgaben Platzierung Scorer nicht eingehalten
30,--
7.4.01
Verspätung zu Spielauftrag
10,--
10,--
7.4.02
Nichtantreten Spielauftrag
50,--
50,--
7.5.02
grob fahrlässige Falschabrechnung
65,--
8.1.02
keine rechtzeitige Ergebnis- , Umpire- oder
Scorermeldung per Telefon, Fax, E-Mail oder
über SourceXL
50,--
Nicht übereinstimmende Meldung in
SourceXL mit dem Eintrag auf dem
Scoresheet
20,--/Person
25,--
8.1.03a)
verspätete Zusendung der Spielunterlagen oder
an falsche Adresse
10,--
8.1.03b)
Zusendung der Spielunterlagen zwischen zwei
(2) und vier (4) Wochen nach Spieltermin
(zusätzlich)
20,--
8.1.03c)
Fehlende Spielunterlagen zum 01.11.
9.1.02
keine rechtzeitige Beantragung der ersten
Spielerliste
9.1.03
Spielberechtigung schuldhaft durch falsche
Angaben erschlichen
25,--
30,-- 100,-50,--
50,--
50,--
750,-- bis 2.500,--
9.1.05
Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers
11.2.04
Erstes Nichtantreten
350,--
300,--
250,--
Junioren:
250,-Jugend:
200,-Schüler:
150,--
350,--
Zweites Nichtantreten
450,--
450,--
350,--
Junioren:
350,-Jugend:
250,-Schüler:
200,--
---
Nichtantreten bei Bundesveranstaltungen
(Deutsche Meisterschaften usw.)
500,--
500,--
500,--
500,--
---
1
20,--
Der Punktabzug (2 Punkte) erfolgt bei der Mannschaft des eingeteilten Vereins, die innerhalb des BWBSV am höchsten spielt. Dabei
gilt folgende Reihenfolge: BB-VL, SB-VL, BB-LL, SB-LL, Junioren, Jugend, Schüler.
Seite 4
Tatbestand
Artikel
11.2.06
Geldstrafe für jeweilige Liga in €
Bezeichnung
VL
- zurückziehen einer Mannschaft für die
kommende Saison aus der BB-VL, BB-LL oder
SB-VL nach dem 01.12.2012
- zurückziehen einer Mannschaft für die
kommende Saison (außer BB-VL, BB-LL oder
SB-VL) nach dem 01.02.2013
LL
BezL
NWL
Pokal
zweimaliges Nichtantreten entsprechend der Liga
11.5.01
Nichtbenachrichtigung der ligaleitenden Stelle
bei Unbespielbarkeit
50,--
Anh. 6
BuSpO
Scoringstrafe Stufe 1
15,--
Anh. 6
BuSpO
Scoringstrafe Stufe 2 *
Anh. 6
BuSpO
Scoringstrafe Stufe 3
5,--
Anh. 6
BuSpO
Scoringstrafe Stufe 4
2,50
10,-- *
*Anmerkung: In den Schüler- und Jugendligen wird bei fehlender Defensivstatistik keine Strafe
verhängt. Gleiches gilt für die Positionsbezogene Defensivauswertung in allen Ligen (mit Ausnahme
der BB-VL und SB-VL).
Zu Artikel 3: Die Teilnahme der Vereine
3.1
Grundsätzliches
3.1.02 (ersetzend)
Anmeldungen zum Spielbetrieb im BWBSV erfolgen durch das offizielle Anmeldeformular der
BWBSV-Geschäftsstelle (Anhang 6). Termin für die Ligaanmeldung ist der 15.01.2014eines Jahres.
Für neu gegründete Vereine, Abteilungen und Mannschaften kann das Präsidium des BWBSV die
Frist verlängern.
3.1.03 (ergänzend)
(Anmerkung: Übergangsregelung bis einschließlich 2014)
Im Bereich Softball sind Spielgemeinschaften bis einschließlich Verbandsliga möglich. Es besteht
die Möglichkeit, bis einschließlich Verbandsliga Meister zu werden. Ein Aufstieg von der
Verbandsliga in die DBV-Ligen ist nicht möglich.
Der Antrag zur Einrichtung einer Spielgemeinschaft (SG) für die kommende Saison muss von den
beteiligten Vereinen zusammen mit der Ligameldung an die Geschäftsstelle des Verbands gestellt
werden. Über den Antrag entscheidet die Ligakommission. Soll eine Spielgemeinschaft fortgesetzt
werden, genügt eine formlose Information. Bei einer Auflösung der Spielgemeinschaft entscheidet
ggf. die Ligakommission des BWBSV über das Spielrecht der beteiligten Vereine.
Die Vereine sollen für eine einheitliche Spielkleidung sorgen. Solange die Spieler ausschließlich
Spielkleidung ihres jeweiligen Vereins tragen wird keine Strafe erhoben. Es muss sichergestellt sein,
dass die Rückennummern innerhalb der SG eindeutig sind.
Individuelle Strafen gehen direkt an den Verein, bei dem der Spieler Mitglied ist. Gebühren und
Teamstrafen werden anteilig beiden Vereinen berechnet, die Vereine haften dem Verband gegenüber
gesamtschuldnerisch.
3.1.06 (ergänzend)
Die Vereine der BB-Verbandsliga sind verpflichtet, den Lizenzkriterien (Anhang
4) Rechnung zu tragen. Verstöße dagegen werden ab 2015 mit den angegebenen
Geldstrafen bzw. Lizenzentzug geahndet.
Seite 5
Jeder Verein, der 3 Jahre Mitglied im BWBSV ist, muss mindestens eine zwei Mannschaften im
Nachwuchsspielbetrieb (Junioren, Jugend, Schüler, T-Ball, SB-Juniorinnen, SB-Jugend) haben. Eine
dieser beiden Mannschaften muss eine T-Ball-Mannschaft sein. Vereine, die
Schüler, Jugend und Junioren im Spielbetrieb gemeldet haben, müssen keine TBall-Mannschaft nachweisen. Die Pflicht einer T-Ball-Mannschaft entfällt auch
dann, wenn der Verein nachweisen kann, dass Bee-Ball-Programme durchgeführt
werden. Ein Verein, der trotz dieser Verpflichtung keine entsprechenden Nachwuchsmannschaften
unterhält, kann durch das Präsidium des BWBSV von der entsprechenden Strafe befreit werden.
Diese Befreiung ist zu erteilen, wenn der Verein glaubhaft machen kann, dass er regelmäßige
Jugendarbeit durchführt, die das Ziel erkennen lässt, eine Nachwuchsmannschaft zu melden. Der
Verein hat hierbei nachzuweisen, dass er innerhalb eines Kalenderjahres entsprechende
Veranstaltungen (z. B. Schulprojekte, Ferienprojekte, usw.) maßgeblich gestaltet hat, die das Ziel
hatten, Jugendliche für den organisierten Baseball- oder Softballsport zu gewinnen. Die Befreiung
bedarf eines schriftlichen Antrages an das Präsidium. Dem Antrag sind geeignete Nachweise über
die durchgeführten Veranstaltungen beizufügen.
Jeder Verein, der 1 Jahr Mitglied im BWBSV ist, muss zwei Schiedsrichter und zwei Scorer je
angemeldete Mannschaft im BWBSV-Ligabetrieb mit einer gültigen Lizenz in der jeweils
erforderlichen Lizenzstufe haben. Wird vom DBV das Melden von Schiedsrichtern oder Scorern für
Mannschaften in den DBV-Ligen gefordert, so werden diese bei der Berechnung für den BWBSV von
der Gesamtmeldung des Vereins abgezogen.
Jeder Verein, der 5 Jahre Mitglied im BWBSV ist, muss einen lizenzierten Baseball-Trainer je
angemeldete Mannschaft im Nachwuchsbereich sowie einen Baseball-Trainer für den Baseball- und
Softballbetrieb haben.
3.2
Auf- und Abstieg bzw. Rückzug
3.2.01 (ersetzend)
Der Erstplatzierte einer Liga steigt direkt auf. Weiteres hierzu ist in dem Infoblatt „Auf- und
Abstiegsregelung“ (Anhang 5) des BWBSV geregelt.
Über den Auf- und Abstieg sowie über die Teilnahme an der BW-Meisterschaft (Schüler und ggf.
Jugend) entscheidet der Tabellenstand, bei Punktgleichheit entscheidet der direkte Vergleich. Ist
dieser auch unentschieden, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Das RunVerhältnis hat keine Bedeutung.
Mannschaften, die freiwillig in die untersten Ligen absteigen, können in der nächsten Saison nicht
die Meisterschaft gewinnen und nicht aufsteigen. Dies gilt nicht für Mannschaften im
Nachwuchsbereich. Der Verzicht auf ein Aufstiegsrecht stellt keinen freiwilligen Abstieg dar.
Bei Unklarheiten entscheidet die Ligakommission des BWBSV.
3.2.03 (ersetzend)
Mannschaften, die in der kommenden Saison durch Aufstieg neu in einer Liga sind und dieses
Aufstiegsrecht nicht annehmen wollen, haben dies der Geschäftsstelle bis spätestens 01.12.2012
eines Jahres schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für Mannschaften, die sich in der kommenden
Saison freiwillig aus der BB-VL, SB-VL oder BB-LL zurückziehen wollen.
Verzichtet eine Mannschaft auf das Aufstiegsrecht, so erhält die in der Tabelle unmittelbar
nachfolgende aufstiegsberechtigte Mannschaft das Aufstiegsrecht. Dies ist nur bis zum dritten
Aufstiegsberechtigten möglich. Sobald eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet hat, wird
dies der nachfolgenden aufstiegsberechtigten Mannschaft mitgeteilt. Diese Mannschaft muss der
Geschäftsstelle innerhalb von zwei Wochen mitteilen, ob sie den Aufstieg annimmt oder nicht.
Bei einem freiwilligen Rückzug einer Mannschaft aus der BB-VL können keine aufstiegsberechtigten
Mannschaften mehr nachrücken. Bei einem freiwilligen Rückzug einer Mannschaft aus der SB-VL
oder der BB-LL nach dem 01.12.2012 können keine aufstiegsberechtigten Mannschaften mehr
nachrücken.
Seite 6
Zu Artikel 4: Der Spielbetrieb
4.2
Die Bekleidung
4.2.02 (ergänzend)
Vorschriften bezüglich Kleidung und Rückennummern können bei neu gegründeten Vereinen,
Abteilungen oder Mannschaften vom Vorstand des BWBSV auf schriftlichen Antrag für eine Saison
ausgesetzt werden.
4.2.03 (ergänzend)
Das Verwenden von Metal Cleats ist zusätzlich in den BB-Landesligen des BWBSV gestattet.
4.3.02 (ergänzend)
Die Heimmannschaft ist verpflichtet der Gastmannschaft ausreichend Mineralwasser in
handelsüblichen originalversiegelten Flaschen zur Verfügung zu stellen. Pro Spiel mindestens
2 Kästen a 12 Flaschen (0,7 l), bei entsprechender Witterung auch mehr. Wasser aus Wasserhähnen
oder Wasserspendern ist nicht zulässig.
4.3.04 (ersetzend)
Die Verwendung von Holz- oder holzähnlichen Schlägern gemäß Anhang 1 der BuSpO ist für alle
Spieler der BB-VL freiwillig (Pflicht ab Saison 2014) Pflicht.
Zu Artikel 5: Die Organisation
5.1
Die ligaleitende Stelle
5.1.01 (ersetzend)
Die Mitgliederversammlung des BWBSV wählt einen Ligaobmann für alle Ligen. Andernfalls wird von
der Mitgliederversammlung pro Liga ein Ligaobmann gewählt.
5.1.06 (ersetzend)
Der BWBSV veröffentlicht keine aus Sperren hervorgehenden Strafen in den Verbandsorganen oder
auf der Homepage.
5.2
Der Spielplan
5.2.03 (ersetzend)
Jeder Verein muss auf seiner Vereinshomepage eine aktuelle Wegbeschreibung zum Spielfeld,
Umkleidekabinen und zu den sanitären Einrichtungen veröffentlichen.
Sofern keine Vereinshomepage vorhanden ist, hat der Verein die entsprechenden Unterlagen bis zum
01.02.2013 2014 an die BWBSV-Geschäftsstelle zu senden. Falls der Lageplan des Spielfeldes, der
Umkleidekabinen und der sanitären Einrichtungen zur vorhergehenden Saison aktuellen Bestand
hat, kann darauf verzichtet werden.
Zu Artikel 6: Die Schiedsrichter
6.3
Voraussetzungen für Schiedsrichter
6.3.01 (ergänzend)
Für die ausländischen Mannschaften, die am Spielbetrieb des BWBSV teilnehmen,
gilt abweichend zur BuSpO folgende Regelung:
Nach Vorlage einer gültigen, im jeweiligen Ausland erworbenen Lizenz, kann der
Schiedsrichter eine deutsche Lizenznummer der niedrigsten Lizenzstufe, die in
SourceXL geführt wird, erhalten, sofern die Ausbildungsinhalte der im Ausland
erworbenen Lizenz den Inhalten einer Ausbildung für die niedrigste Lizenzstufe
entsprechen. Es kann ggf. auch eine höhere Lizenzstufe ausgestellt werden, wenn
die
Voraussetzung
dafür
vorliegen
(Vergleichbarkeit
der
Lizenzen
bzw.
Seite 7
Lizenzstufen).
Die
Gültigkeit
der
deutschen
Lizenznummer
Gültigkeitsdauer der ausländischen Lizenz befristet.
6.4
ist
auf
die
Lizenzen und Ligen
6.4.01 (ersetzend)
Liga
erforderl. Lizenz
Erwachsene
VL
LL
BezL
B/B
C/C
D C/D
Nachwuchsligen
Junioren
C/C (nur eine Liga im BWBSV vorhanden)
Übergangsregelung bis einschließlich 2013 2014:
D C/D
Alle anderen Ligen
D/D
Sonstige Ligen/Turniere
D/D
Die Vereine werden verpflichtet, dass in jedem Ligaspiel mindestens ein volljähriger Schiedsrichter
eingeteilt wird.
6.7.
Spieldurchführung
6.7.01 (ergänzend)
In den Verbandsligen (ausgenommen Jugend) der BB-Verbandsliga müssen 2 Schiedsrichter
eingeteilt werden. Gleiches gilt für das BB- und SB-Pokal-Halbfinale und Finale. Bei allen Endspielen
werden max. 3 Schiedsrichter eingeteilt.
Die Spiele der BB-Verbandsliga werden durch die an dieser Liga teilnehmenden
Vereine abgedeckt. Der Schiedsrichterobmann kann einmalig pro Saison ein UmpireTeam aus einem nicht an der BB-Verbandsliga teilnehmenden Verein einteilen,
sofern diesem Verein mindestens 2 Umpire mit entsprechender B-Lizenz angehören.
Die Schiedsrichtereinteilung erfolgt durch den Schiedsrichterobmann und ist bindend. Im
Verhinderungsfall der eingeteilten Schiedsrichter hat der betroffene Verein selbst für Ersatz zu
sorgen. Dies ist dem Schiedsrichterobmann unbedingt mitzuteilen. Solange eine Änderung der
Schiedsrichtereinteilung vom Schiedsrichterobmann nicht offiziell bestätigt ist, bleibt der
ursprünglich eingeteilte Verein für das Spiel verantwortlich.
In den übrigen Ligen hat die Heimmannschaft die Umpire zu stellen.
6.7.03 (ergänzend)
Sollten die eingeteilten Schiedsrichter nicht zum Spiel erscheinen, sollen beide Mannschaften je
einen Schiedsrichter stellen. Beide sollten eine Schiedsrichterlizenz besitzen.
Kann die Heimmannschaft (bei nicht eingeteilten Spielen) keine zwei lizenzierten Schiedsrichter
stellen, wird dies wie „Nichtantreten“ der Schiedsrichter gewertet. Das Spiel muss in jedem Fall
gespielt werden.
Bei Entscheidungsspielen oder dergleichen können beide Vereine beim Schiedsrichterobmann
beantragen, dass Schiedsrichter von einem an der Entscheidung unbeteiligten Verein gestellt
werden. Die Beantragung kann ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden. Die Kosten muss der
beantragende Verein tragen.
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6.7.05 (ergänzend)
Die eingeteilten Schiedsrichter werden nach der Spesenordnung für Schiedsrichter (Anhang 10
BuSpO) entsprechend dem Mindestsatz vergütet.
Die Fahrtkostenerstattung für die eingeteilten Schiedsrichter wird von Vereinssitz zu Vereinssitz
entsprechend der offiziellen Entfernungstabelle des BWBSV (Anhang 7) abgerechnet. Die
Fahrtkosten der Schiedsrichter werden mit 0,30 € pro km angerechnet.
6.7.06 (neu)
Ein C- oder B-Schiedrichter kann um eine Lizenzstufe herunter gestuft werden, wenn er nicht alle
drei Jahre eine Umpire-Fortbildung besucht hat. Die Fortbildung muss innerhalb der Lizenzgültigkeit
besucht werden.
Fortbildungen werden jedes Jahr durch den BWBSV angeboten.
Jeder Schiedsrichter soll pro Jahr vier Spiele leiten. Der Nachweis erfolgt über „SourceXL“; die
jeweiligen Schiedsrichter müssen dort bis zum 01.11. des aktuellen Jahres eingetragen sein.
Jeder Verein des BWBSV muss bis zum 01.11. des aktuellen Jahres seine aktuellen Schiedsrichter,
Scorer und Trainer mit deren jeweiligen Lizenz und Lizenz-Nummer mit dem offiziellen Meldebogen
(Anhang 8) der Geschäftsstelle des BWBSV melden. Die Meldepflicht entfällt für alle
Lizenzen, die in OPASO registriert sind.
Zu Artikel 7: Die Scorer
7.2
Spieldurchführung
7.2.01 (ergänzend)
Die Regelung für Schiedsrichter ausländischer Mannschaften, die am Spielbetrieb
des BWBSV teilnehmen (siehe Artikel 6.3.01 DVO) gilt analog auch für Scorer.
7.3
Aufgaben eines Scorers
7.3.02 (ergänzend)
In den Schüler- und Jugendligen ist die Erstellung der Defensivstatistik nicht
zwingend erforderlich. Auf die Verhängung einer Strafe wird in diesem Fall
verzichtet.
Eine Positionsbezogene Defensivauswertung ist nur in der BB- und SB-Verbandsliga
vorgeschrieben.
Zu Artikel 8: Der Ergebnisdienst und die Statistikstelle
8.1
Der Ergebnisdienst
8.1.02 (ersetzend)
Die Heimmannschaft ist verpflichtet, das Spielergebnis sowie die Namen der auf dem Scoresheet
aufgeführten Schiedsrichter und Scorer am Spieltag bis spätestens 20:00 Uhr telefonisch, per Fax,
per E-Mail beim Ligaobmann zu melden oder in „SourceXL“ einzugeben.
8.1.03 (ergänzend)
Die ausgewerteten Scoresheets sind vom Heimverein per Post an die Geschäftsstelle des BWBSV
im Original zu schicken.
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Alternativ können die Scoresheets per Mail an die vom Verband vorgegeben Adresse
([email protected]) gesendet werden. Diese Scorsheets müssen spätestens am
ersten Werktag nach dem Spiel bis 24:00 Uhr eingegangen sein. Dabei sind
folgende Vorgaben zu beachten:
- max. Dateigröße = 2 MB
- Versand nur als PDF-Datei
- Das eingescannte Scoresheet muss gut lesbar sein.
- Der Dateiname muss die Spielnummer sein.
Nur wenn diese aufgeführten Vorgaben erfüllt sind, gilt das Scoresheet als
rechtzeitig angekommen.
8.3
Vereins-Mailadresse
8.3.01 (neu)
Jeder Verein hat über mindestens eine funktionsfähige E-Mail-Adresse zu verfügen, an welche u.a.
der Ergebnisdienst und dergleichen geschickt werden können.
8.3.02 (neu)
Änderungen bei der gemeldeten Adresse sind unverzüglich der Geschäftsstelle zu melden.
8.3.03 (neu)
Sollten E-Mails an die Vereinsadresse wegen „user unknown“ unzustellbar sein, wird die Adresse
aus dem Verteiler genommen. Daraus entstehende Strafen für den Verein wegen fehlender
Informationen werden trotzdem erhoben. Gleiches gilt, wenn E-Mails wegen Überschreitung der
Speichermenge nicht zugestellt werden können. In jedem Fall gelten die Mitteilungen als zugestellt.
Zu Artikel 9: Die Spieler
9.1
Spielberechtigung
9.1.09 (ersetzend)
In der Juniorinnen-Liga dürfen keine Spieler männlichen Geschlechts eingesetzt werden.
9.2
Kontrolle der Spielberechtigung
9.2.01 (ergänzend)
Zusätzlich zu den Original-Lichtbildausweisen werden in den Ligen und Pokalspielen des BWBSV
auch „normale“ Kopien von amtlichen Führerscheinen, Personalausweisen oder Reisepässen
akzeptiert, wenn das Lichtbild des jeweiligen Spielers auf der Kopie eindeutig zu identifizieren ist.
9.3
Springer / Teamwechsel
9.3.01 (ergänzend)
Spieler des ältesten Jugendligajahrgangs dürfen auf Antrag im Erwachsenenbereich eingesetzt
werden. Der Antrag muss eine ausführliche sportfachliche Begründung, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und ein ärztliches Gutachten enthalten.
Bei einem Einsatz als Pitcher oder Catcher darf der Spieler insgesamt maximal 4 Innings am
Wochenende pitchen oder catchen. Einsätze in der Jugendliga werden mitgezählt. Als gepitchtes
Inning wird jedes Inning gezählt, in dem der Pitcher mindestens einen Pitch ausgeführt hat (analoge
Regelung für den Catcher).
Spielerinnen der Jugendligajahrgänge dürfen auf Antrag im Softballbereich bei den Seniorinnen (SBVL und SB-LL) eingesetzt werden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- ärztliches Attest
- Haftungsausschluss des Vereins gegenüber dem BWBSV
- Beurteilung der Spielerin durch den SB-Auswahltrainer
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Spielerinnen der Schülerligajahrgänge dürfen auf Antrag im Softballbereich bei den Juniorinnen
eingesetzt werden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- ärztliches Attest
- Haftungsausschluss des Vereins gegenüber dem BWBSV
- Beurteilung der Spielerin durch den SB-Auswahltrainer
Eine erteilte Sondergenehmigung ist bis auf Widerruf gültig.
Zu Artikel 10: Ausländische Spieler (Ausländer)
10.2
Spieleinsatz
10.2.02 (ergänzend)
Für die am Spielbetrieb des BWBSV teilnehmenden Mannschaften aus Frankreich und der Schweiz
gilt abweichend zur Bundesspielordnung folgende Regelung:
Für Staatsbürger aus Frankreich und der Schweiz wird in den Baseball-Ligen des BWBSV Artikel
10.2 BuSpO außer Kraft gesetzt, d. h. es bestehen für diesen Personenkreis keine
Ausländerbeschränkungen beim Spieleinsatz. Für die in den französischen Mannschaften spielenden
Personen, die nicht französische oder deutsche Staatsbürger sind bzw. für die in der
schweizerischen Mannschaft spielenden Personen, die nicht schweizerische oder
deutsche Staatsbürger sind, finden die Regelungen zu Artikel 10.2 BuSpO jedoch Anwendung.
Ein Verein, der eine Mannschaft sowohl im französischen bzw. schweizerischen Nationalverband
sowie im BWBSV gemeldet hat, kann Spieler aus seiner 2. Mannschaft auch als Springer in seiner 1.
Mannschaft einsetzen. Dies ist nicht als Einsatz in zwei Nationalverbänden (siehe Artikel 9.1.07 und
Artikel 9.1.08 BuSpO) zu werten.
Es besteht die Möglichkeit, bis einschließlich Verbandsliga Meister zu werden und bis in die
Verbandsliga aufzusteigen. Ein Aufstieg von der Verbandsliga in die Regionalliga ist nicht möglich.
Zu Artikel 11: Spieldurchführung
11.2 Einhaltung des Spielplans
11.2.05 (ergänzend)
Jeder Verein kann für die kommende Saison gewünschte Wochenendtage für Spiele sowie
Sonderwünsche (z.B. besondere spielfreie Tage) für die Verbandsligen und BB-Landesligen bis
01.12.2012, für die restlichen Ligen bis 15.01.2013 beim Ligaobmann melden.
Der Ligaobmann erstellt den Saisonspielplan 2013 2014 für die BB- und SB Verbandsligen und für
die BB-Landesligen bis zum 15.01.2013 2014.
Für die restlichen Ligen werden die Spielpläne bis 01.03.2013 2014 bekannt gegeben.
Anträge auf Spielverlegungen für alle Ligen können bis spätestens 16.03.2013 2014 gestellt werden.
Die endgültigen Spielpläne erhalten die Vereine 3 Wochen vor Saisonbeginn.
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11.3 Spieldauer/- modus
11.3.01 (ergänzend)
Die Anzahl der zu spielenden Innings sowie die einzelnen Zeitbegrenzungen sind für die einzelnen
Ligen folgendermaßen festgelegt:
Baseball:
Verbandsliga
9 Innings (ab 2015: 2 x 7 Innings)
Landesliga
9 Innings
Bezirksliga
9 Innings
Juniorenliga
9 Innings / 3 h
Jugend-Verbandsliga
9 Innings / 3 h
Jugend-Landesliga
7 Innings / 2,5 h
Schülerliga
7 Innings / 2,5 h
T-Ball
Turniermodus
Coach-Pitch
Turniermodus
Softball:
Verbandsliga
7 Innings
Landesliga
7 Innings
Juniorinnen
7 Innings / 2,5 h oder Turniermodus
Jugend
5 Innings / 1,5 h oder Turniermodus
11.3.04 (ergänzend)
Für die Softball-Ligen gelten folgende Mercy Rules:
- In allen Ligen gilt die 20-Run-Rule. Dies bedeutet, dass das Spiel beendet ist, wenn eine
Mannschaft nach drei (3) Innings mit 20 oder mehr Runs führt. Die zurück liegende
Mannschaft muss ihren Schlagdurchgang des betreffenden Innings beendet haben.
- In allen Ligen gilt die 15-Run-Rule. Dies bedeutet, dass das Spiel beendet ist, wenn eine
Mannschaft nach vier (4) Innings mit 15 oder mehr Runs führt. Die zurück liegende
Mannschaft muss ihren Schlagdurchgang des betreffenden Innings beendet haben.
- In allen Ligen gilt die Ten-Run-Rule. Dies bedeutet, dass das Spiel beendet ist, wenn eine
Mannschaft zwei (2) bzw. ein (1) Inning vor dem angesetzten Spielende mit 10 oder mehr
Runs führt. Hat die Heimmannschaft bei eigener Führung von mindestens zehn (10) Runs das
Schlagrecht und sind bis zum regulären Spielende höchstens noch zwei (2) Innings zu
spielen, so tritt die Ten-Run-Rule bereits hier in Kraft.
11.4 Verhalten der Mannschaften bis Spielbeginn
11.4.01 (ergänzend)
Für alle Nachwuchsligen sowie für die jeweils unterste Seniorenliga im Baseball und Softball gilt:
- Eine Mannschaft mit weniger als sieben spielberechtigten Spielern ist nicht spielbereit. Bei
acht Spielern erfolgt ein automatisches „Aus“ an Schlagposition 9 und bei sieben Spielern
erfolgt jeweils ein automatisches „Aus“ an Schlagposition 5 und 9.
- Reduziert sich während des Spiels die Zahl der Spieler durch Verletzung o.ä. auf sieben oder
acht, so erfolgt ab diesem Zeitpunkt an der Schlagposition des ausfallenden Spielers ein
automatisches „Aus“.
- Eine Mannschaft gilt in jedem Fall als Nichtangetreten, wenn sie weniger als vier Spieler zur
Verfügung hat.
- Bei vier, fünf oder sechs Spielern wird keine Strafe wegen Nichtantreten erhoben, sofern die
Mannschaft zum Spiel erscheint und ein Freundschaftsspiel stattfindet. Sofern die
gegnerische Mannschaft spielbereit ist, sich aber weigert, ein Freundschaftsspiel
durchzuführen, gilt dies für die spielbereite Mannschaft als Nichtangetreten.
- Bei vier, fünf oder sechs Spielern wird die Hälfte der Strafe wegen Nichtantreten erhoben,
sofern die Mannschaft zum Spiel erscheint, aber kein Freundschaftsspiel stattfindet.
- Sofern eine Mannschaft entsprechend Absatz 1 nicht spielbereit ist (d.h. weniger als sieben
spielberechtigte Spieler), wird das Spiel mit einem Run pro Inning als verloren gewertet.
- Erscheint die nicht spielbereite Mannschaft zum Spiel und es findet ein Freundschaftsspiel
statt, ist ein komplett ausgefülltes Scoresheet über dieses Spiel anzufertigen.
- Erscheint die nicht spielbereite Mannschaft zum Spiel und es findet kein Freundschaftsspiel
statt, ist ein Scoresheet anzufertigen, auf dem die Namen der zur Verfügung stehenden
Spieler aufgeführt sind und welches von den Coaches, den Umpiren und dem Scorer zu
unterschreiben ist.
Seite 12
Hinweis für die BB-VL, SB-VL und BB-LLen:
- Erscheint eine Mannschaft nicht zum angesetzten Spieltermin oder teilt der gegnerischen
Mannschaft ihr Nichtantreten weniger als 24 Stunden vor dem angesetzten Spieltermin mit,
erhält die gegnerische Mannschaft ein Drittel der verhängten Strafe als Ausgleich für
entstandene Kosten.
- Erscheinen die eingeteilten Schiedsrichter nicht zum Spiel, erhält diejenigen Mannschaft,
welche die Umpire stellt, ein Drittel der verhängten Strafe. Stellen beide beteiligten
Mannschaften jeweils einen Umpire, erhalten beide Mannschaften jeweils ein Sechstel der
verhängten Strafe.
Zu Artikel 12: Nachwuchsspielbetrieb
12.1 Allgemeines
12.1.02 (ergänzend)
Spieler der Kinderligajahrgänge dürfen auf Antrag in der Jugendliga eingesetzt werden. Folgende
Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- ärztliches Attest
- Haftungsausschluss des Vereins gegenüber dem BWBSV
- Beurteilung des Spielers durch den Schüler-Auswahltrainer
12.1.03 (ergänzend)
Auf Antrag können Sonderspielgenehmigungen für zu alte Spieler erteilt werden, die diesen den
Einsatz in der jüngeren Liga (ausgenommen Juniorenliga) erlaubt. Spieler der regulären Altersklasse
sind bevorzugt einzusetzen. Unabhängig davon darf solch ein Spieler zu jeder Zeit eingesetzt
werden, wenn es keine Mannschaft entsprechend seiner Altersklasse im beantragenden Verein gibt.
Diese Spieler dürfen nicht als Pitcher, Catcher oder Shortstop eingesetzt werden. Des Weiteren
dürfen diese Spieler nur an den Schlagpositionen 7 bis 9 eingesetzt werden. D.h. bei Einsatz eines
solches Spielers wird dieser an Schlagposition 9 gesetzt, bei zwei Spielern werden diese an die
Schlagpositionen 8 und 9 und bei drei Spielern an die Schlagpositionen 7, 8 und 9 gesetzt.
Wird ein solcher Spieler im Spiel eingesetzt, hat die Mannschaft das Spiel automatisch verloren.
Mannschaften, die einmal einen solchen Spieler eingesetzt haben, spielen trotzdem in Konkurrenz.
12.1.04 (ersetzend)
Für die Jugend- und Schülerligen gelten folgende Pitcherregelungen:
a)
Ein Pitcher darf an einem Tag max. 4 Innings pitchen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn
ein Jugendspieler in der Juniorenliga eingesetzt wird.
b)
Als gepitchtes Inning wird jedes Inning gezählt, in dem der Pitcher mindestens einen Pitch
ausgeführt hat.
c)
Wird der Pitcher während dem Inning gewechselt, wird für jeden Pitcher ein komplettes
Inning gezählt.
d)
Wird ein Spieler in der Jugendliga als Pitcher eingesetzt, darf er am gleichen Tag nicht als
Pitcher in der Juniorenliga oder ggf. in der Erwachsenenliga eingesetzt werden. Gleiches gilt
für Pitcher in der Schülerliga, die in der Jugendliga als Pitcher eingesetzt werden sollen.
e)
Bei 3 oder 4 gepitchten Innings/Tag darf der Spieler mind. die zwei darauffolgenden Tage
nicht als Pitcher eingesetzt werden. Bei 1 oder 2 gepitchten Innings/Tag darf der Spieler
mind. den darauffolgenden Tag nicht als Pitcher eingesetzt werden.
f)
Bei den BW Schülermeisterschaften muss der Pitcher nach drei Innings gewechselt werden.
In der Jugend-Landesliga kann eine Mannschaft in einem Inning maximal 5 Punkte erzielen. Das
Inning endet dann sofort, auch wenn noch keine drei Spieler aus sind. Werden in einem Spielzug, in
dem der fünfte Punkt erzielt wird, noch weitere Punkte erzielt, zählen alle Punkte.
Liegt eine Mannschaft zurück, kann sie in einem Inning solange Punkte erzielen, bis sie ihrerseits mit
5 Punkten in Führung liegt.
Im 7. Inning bzw. in einem Extra-Inning gelten die oben genannten Regelungen nicht. D. h. es wird so
lang gespielt, bis jeweils drei Spieler aus gemacht wurden.
Seite 13
Für die Jugend-Landesligen gilt folgende Re-Entry-Rule:
- Jeder startende Spieler kann herausgenommen und einmal wieder eingewechselt werden.
- Ein wieder eingewechselter Spieler muss an der gleichen Position im Line-up schlagen, d.h.
der für ihn eingewechselte Spieler muss wieder aus dem Spiel genommen werden.
12.2
Sonderregelung Schüler
12.2.04 (neu)
In der Schülerliga kann eine Mannschaft in einem Inning maximal 5 Punkte erzielen. Das Inning endet
dann sofort, auch wenn noch keine drei Spieler aus sind. Werden in einem Spielzug, in dem der
fünfte Punkt erzielt wird, noch weitere Punkte erzielt, zählen alle Punkte.
Liegt eine Mannschaft zurück, kann sie in einem Inning solange Punkte erzielen, bis sie ihrerseits mit
5 Punkten in Führung liegt.
Im 7. Inning bzw. in einem Extra-Inning gelten die oben genannten Regelungen nicht. D. h. es wird so
lang gespielt, bis jeweils drei Spieler aus gemacht wurden.
Es gilt folgende Re-Entry-Rule:
- Jeder startende Spieler kann herausgenommen und einmal wieder eingewechselt werden.
- Ein wieder eingewechselter Spieler muss an der gleichen Position im Line-up schlagen, d.h.
der für ihn eingewechselte Spieler muss wieder aus dem Spiel genommen werden.
Zu Artikel 13: Proteste
13.1.03 (ergänzend)
Die Protestgebühr beträgt 175.- Euro. Der Protest muss auf dem offiziellen BWBSV-Protestformular
innerhalb von 72 Stunden nach Spielende bei der Geschäftsstelle eingehen.
Artikel 14: Veranstaltungen des BWBSV (neu)
Anträge auf Ausrichtung von Veranstaltungen müssen bis 01.02.2013 2014 bei der Geschäftsstelle
eingehen. Der Ausrichter stellt die Bälle.
Artikel 15: Inkrafttreten (neu)
Diese Durchführungsverordnung wurde durch den Ligaausschuss des Baden-Württembergischen
Baseball- und Softballverbandes e.V. am 24. November 2013 beschlossen und tritt für die Saison
2014 in Kraft.
Der DBV hat diese Durchführungsverordnung mit Schreiben vom 23. Dezember 2013 genehmigt.
Pokalordnung 2014
des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV)
(Anhang 1 zur DVO 2014)
Artikel 1
Spielordnung
Die folgende Pokalordnung ergänzt die Bundesspielordnung Baseball und Softball des Deutschen Baseballund Softball-Verbandes e.V. (DBV) und die Durchführungsverordnung des Baden-Württembergischen
Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV). Die Ordnung ist gültig für den BWBSV-Pokal Baseball
sowie Softball.
Artikel 2
Zuständigkeit
Der Pokalwettbewerb unterliegt der Aufsicht de BWBSV.
Artikel 3
Spielbetrieb
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Ein Pokalspiel ist ein Pflichtspiel.
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des BWBSV.
Spielgemeinschaften sind im Baseball-Pokal nicht gestattet.
Der Verein, der in der niedrigeren Spielklasse spielt, hat Heimrecht.
Es gilt folgende Reihenfolge:
- Bezirksliga
- Landesliga
- Verbandsliga
- Regionalliga
- 2. Bundesliga
- 1. Bundesliga
Der Vorstand kann mit einer schriftlichen Begründung Vereine aus dem Pokalwettbewerb
ausschließen.
Artikel 4
Spielerlisten / Spielerpässe
(1)
(2)
Im Baseball-Pokal ist jeder Spieler spielberechtigt, der auf einer Herren- oder Junioren-Spielerliste
aufgeführt ist. Im Softball-Pokal ist jede Spielerin spielberechtigt, die auf einer Damen- oder
Juniorinnen-Spielerliste aufgeführt ist.
Es gibt keine Springerregelung.
Artikel 5
Einsatz ausländischer Spieler
Als Ausländer gilt der entsprechende Vermerk auf der Spielerliste. Es dürfen 3 Ausländer gleichzeitig
spielen.
Artikel 6
Spieldurchführung
(1)
(2)
(3)
(4)
Die Baseball-Pokalspiele gehen über 9 Innings, die Softball-Pokalspiele über 7 Innings.
Im Baseball-Pokal ist die Verwendung von Holz- oder holzähnlichen Schlägern entsprechend
Anhang 1 der BuSpO für alle Vereine, die mindestens eine Mannschaft im DBV-Spielbetrieb oder in
der BB-Verbandsliga gemeldet haben, Pflicht.
Die Heimmannschaft stellt die Schiedsrichter zur Verfügung; dies gilt bis zum Viertelfinale. Im
Halbfinale und Finale werden neutrale Schiedsrichter eingeteilt.
Es gelten alle Strafen wie bei einem Verbandsligisten.
Spielordnung der Softball-Jugend-Liga
2014
des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV)
(Anhang 2 zur DVO 2014)
Artikel 1
Spielordnung
Die folgende Spielordnung ergänzt die Bundesspielordnung Baseball und Softball des Deutschen Baseballund Softball-Verbandes e.V. (DBV) und die Durchführungsverordnung des Baden-Württembergischen
Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV). Die Ordnung ist gültig für die Softball-Jugend-Liga.
Artikel 2
Spielberechtigung
(1)
Es gelten die offiziellen Softball-Regeln 2010 – 2013 2014 - 2017, die Regeln des Deutschen
Baseball und Softballverbandes (DBV) sowie die Durchführungsverordnung 2013 des BWBSV in der
jeweils gültigen Fassung.
(2)
Spielberechtigt sind alle Jugend-Jahrgänge (2000 2001 bis 1997 1998) sowie alle Schüler-Jahrgänge
(2003 2004 bis 2001 2002). Für Spielerinnen der Kinder-Jahrgänge (2008 2009 bis 2004 2005) gilt Art.
12.1.02 der DVO.
(3)
Spätestens 3 Tage vor dem ersten Spieltag ist bei der Ligaobfrau per E-Mail eine Spielerliste
einzureichen (Nicht über OPASO generieren!). Bei Änderungen muss unverzüglich eine neue
Spielerliste eingereicht werden.
Artikel 3
Spieldauer
Alle Spiele werden auf max. 5 Innings bzw. 1,5 h angesetzt. Nach 90 Minuten wird kein neues Inning mehr
angefangen. Im Zweifelsfall entscheidet der Umpire.
Artikel 4
Spielplan
Nach Bekanntgabe des endgültigen Spielplans sind keine Spielverlegungen mehr möglich.
Artikel 5
Umpire und Scorer
Bei Ausrichtung eines Turniers stellt der turnierausrichtende Verein 2 Umpire und 1 Scorer pro Spiel. Bei
allen Spielen sollten Umpire und Scorer nach Möglichkeit lizenziert sein.
Artikel 6
Spieldurchführung
(1)
Die Heimmannschaft bzw. turnierausrichtende Mannschaft stellt neue oder zumindest neuwertige
Spielbälle in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
(2)
Ergänzend zur bestehenden Re-Entry-Rule kann im Verletzungsfall eine wieder eingewechselte
Spielerin eine andere Position in der Batting Order einnehmen, d.h. an Stelle der verletzten Spielerin.
(3)
Wenn eine Mannschaft 5 Punkte oder mehr in einem Inning erzielt, zählen trotzdem nur 5 Punkte. Das
Schlagrecht wird gewechselt, auch wenn keine drei Spieler aus sind. Wenn eine Mannschaft vor dem
letzten Inning mit mehr als 5 Punkten in Führung ist, endet das Spiel.
(4)
Die Heimmannschaft bzw. turnierausrichtende Mannschaft muss spätestens am Tag nach dem Spiel
bzw. Turnier die Spielergebnisse per E-Mail an die Ligaobfrau melden.
Artikel 7
Pitchingdistanz und Pitchingbeschränkungen
(1)
Entsprechend den offiziellen Softball Regeln (Regel 1, Abschnitt 3) beträgt die Pitchingdistanz
12,19 m.
(2)
Bei Ausrichtung eines Turniers darf pro Turniertag eine Pitcherin insgesamt nicht mehr als 6 komplette
Innings pitchen und höchstens 4 komplette Innings innerhalb eines Spiels, wenn sie am Turniertag
bereits in einem Spiel als Pitcherin eingesetzt wurde. Pitcht eine Pitcherin mehr als 4 komplette Innings
innerhalb eines Spiels, darf sie am selben Spieltag nicht mehr als Pitcherin eingesetzt werden.
Artikel 8
Walkregelung
(1)
An Stelle eines Walks erfolgt nach dem vierten Ball ein Coach-Toss, der laut und deutlich angesagt
werden muss. Dieser Toss wird vom Coach der Offense-Mannschaft ausgeführt. Zum Zeitpunkt des
Tosses befindet sich der Coach außerhalb des Spielfeldes; geworfen wird der Ball außerhalb der
gegenüberliegenden Batters Box (unmittelbar neben der Foulline).
(2)
Jeder nicht getroffene Ball zählt als (weiterer) Strike, der ebenfalls zu einem Strike-out führen kann.
(3)
Bei einem Coach-Toss sind keine Bunts erlaubt.
(4)
Die Baserunner dürfen die Bases im Falle eines Coach-Tosses erst dann verlassen, wenn der Batter
den Ball mit dem Schläger trifft. Ansonsten handelt es sich um einen Early-Steal und der jeweilige
Runner ist aus.
(5)
Sollte es durch den werfenden Coach zu einer Behinderung von Feldspielern kommen, muss der Toss
wiederholt werden.
Artikel 9
Strafen / Proteste
(1)
Strafen werden vorerst nicht finanziell geahndet.
(2)
Proteste sind nicht zugelassen. Der Umpire entscheidet in letzter Instanz.
Spielordnung der T-Ball-Liga 2014
des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV)
(Anhang 3 zur DVO 2014)
Artikel 1
Spielordnung
Die folgende Spielordnung ergänzt die Bundesspielordnung Baseball und Softball des Deutschen Baseballund Softball-Verbandes e.V. (DBV) und die Durchführungsverordnung des Baden-Württembergischen
Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV). Die Ordnung ist gültig für die T-Ball-Liga.
Artikel 2
Spielberechtigung
(1)
Spielberechtigt sind alle Kinder-Jahrgänge (2009 2008 bis 2005 2004). Auf Antrag können
Sonderspielgenehmigungen für zu alte Spieler erteilt werden, die diesen den Einsatz in der jüngeren
Liga erlaubt (siehe auch Art. 12.1.03 BuSpO bzw. DVO). Wird ein solcher Spieler im Spiel eingesetzt,
hat die Mannschaft das Spiel automatisch mit 4:0 verloren.
(2)
In OPASO sind für die Teams entsprechende Spielerlisten zu generieren. Die Spielerlisten sind bei
jedem Turnier mitzuführen.
(3)
Jeder Coach muss für jedes Spiel eine Line-up (mit Spielerpass-Nummern) beim Umpire abgeben,
damit jeder Coach die Möglichkeit hat, die Spielberechtigung der Spieler zu überprüfen. Es sind die
offiziellen Line-Up zu verwenden. Die Line-up besteht aus 10 Spielern.
Artikel 3
Spieldauer
(1)
Alle Spiele werden auf max. 4 Innings bzw. 60 Minuten angesetzt. Nach 60 Minuten wird kein neues
Inning mehr angefangen. Im Zweifelsfall entscheidet der Umpire.
(2)
Spiele sollen soweit wie möglich immer fertig gespielt werden, selbst wenn eines der Teams rein
mathematisch nicht mehr gewinnen kann. Ein Unentschieden als Ergebnis ist zulässig.
(3)
Es sollte möglichst kein Abbruch aufgrund der Mercy-Rules geben. Coaches sollten durch Umstellung
der Defense verhindern, dass Ergebnisse zu eindeutig ausfallen. Run-Differenzen von mehr als zehn
Punkten sollten, im Hinblick eines demotivierenden Spielverlaufs, vermieden werden.
Artikel 4
Spielplan
(1)
Werden vom Verein keine Wunschtermine für die Turniere abgegeben, so werden vom Verband
Termine eingeteilt.
(2)
Findet ein Turnier zum festgesetzten Zeitpunkt nicht statt, wird gegen den turnierausrichtenden Verein
eine Strafe in Höhe von 150,00 Euro verhängt.
(3)
Es finden keine Finalturniere statt.
Artikel 5
Spielfeld
(1)
Die Basedistanz beträgt 15,00 m.
(2)
Die Outfieldbegrenzung sollte zwischen 35,00 m an den Foullinien und 38,00 m im Centerfield von der
Hinterseite der Homeplate entfernt sein. Die Outfieldbegrenzung sollte vorhanden sein.
(3)
Für die sogenannte Spiellinie (Defense) wird von Baseline zu Baseline ein Viertelkreis gezogen. Der
Radius beträgt 10 m vom hinteren Punkt der Homeplate aus gemessen.
(4)
Für Foulballs soll vor der Homeplate von Baseline zu Baseline ein Viertelkreis gezogen werden. Der
Radius beträgt 3 m vom hinteren Punkt der Homeplate aus gemessen.
(5)
Das Batting Tee befindet sich vor der Homeplate.
Artikel 6
Equipment
(1)
Als offizieller Spielball ist ein „weicher“ Ball mit 9 Inch Umfang und mit einem Gewicht von 100 g zu
benutzen. Es dürfen keine Incredi Bälle verwendet werden.
(2)
Der Schläger muss aus einem Stück solidem, rundem Hartholz oder aus einem Stück hohlem Metall
(Aluminium oder Magnesium) bestehen. Der Schläger darf nicht kürzer als 24 Inch und nicht länger als
26 Inch sein.
(3)
Helme müssen von allen Schlagmännern, Läufern usw. getragen werden, solange sie sich auf dem
Spielfeld befinden. Der Helm muss Ohrenschutz und vollen Kopfschutz inkl. Schläfen bieten.
(4)
Das Batting Tee muss in der Höhe verstellbar sein sowie aus Gummi und beweglich sein.
Artikel 7
Umpire, Scorer
Bei jedem Spiel sind vom turnierausrichtenden Verein 2 Umpire und 1 Scorer zu stellen. Umpire und Scorer,
auch ohne Lizenz, können Jugend- oder Juniorenspieler sein.
Artikel 8
Spieldurchführung
(1)
Die turnierausrichtende Mannschaft stellt neue oder zumindest neuwertige Spielbälle in ausreichender
Anzahl zur Verfügung. Empfohlen wird der Rawling TVB.
(2)
Jeder Spieler darf beliebig oft ein- und ausgewechselt werden.
(3)
Alle Schlagmänner müssen sich im Dugout bzw. auf der Spielerbank aufhalten, während sie darauf
warten zu schlagen. Eine Ausnahme bildet der nächste Schlagmann, der in dem dafür vorgesehenem
Kreis („Next Batter’s Circle“) warten kann.
(4)
Die Infield-Fly-Regel findet keine Anwendung. Wird der Ball aus der Luft gefangen, ist der Batter
automatisch aus, die Läufer auf den Bases dürfen nur noch die nächste Base erlaufen, sofern sie
bereits zu dieser unterwegs sind. Sie können aber per „Tag Play“ ausgemacht werden.
(5)
Die Feldmannschaft darf nur bis zur sogenannten Spiellinie (r = 10 m) stehen. Erst nachdem der Batter
den Ball geschlagen hat, darf die Feldmannschaft die Zone in Richtung Homeplate betreten.
(6)
Überwürfe bleiben generell ohne Bestrafung, d.h. alle Läufer bleiben auf ihren Bases. Die Läufer dürfen
dann nur noch die nächste Base erlaufen, sofern sie bereits zu dieser unterwegs waren.
(7)
Bunts oder absichtlich abgebremste Schwünge sind nicht erlaubt.
(8)
Lead und Steals sind nicht erlaubt. Die Läufer müssen die Base berühren bis der Ball vom Schläger
des Schlagmanns getroffen wird. Sliden ist erlaubt.
(9)
Sobald sich der geschlagene Ball im Besitz eines Feldspielers befindet, dürfen die Läufer nur noch die
nächste Base erlaufen, sofern sie schon zu dieser unterwegs waren. Sie können dabei noch aus
gemacht werden.
(Besitz bedeutet: Der Ball muss klar erkennbar in der Hand oder dem Handschuh des Feldspielers
sein, im Idealfall hat der Schiedsrichter ein Pfeife, um dies akustisch „anzuzeigen“.)
(10) Rollt der Ball bei der Outfieldbegrenzung hindurch, so greift die Groundrule Double Regel. Das
bedeutet, der Ball ist nicht mehr spielbar, der Batter und die Läufer auf den Bases dürfen jeweils 2
Bases (vom Ausgangsbase) vorrücken.
(11) Der Schlagmann/Runner ist aus, wenn er per Force Out oder Tag Play aus gemacht wurde. Es werden
keine Strikes während des At Bats (z.B. wenn der Batter über das Tee schwingt und den Ball nicht
berührt) gegeben. Es gibt keine Strike Outs.
(12) Der Umpire soll den Ball zeigen und ihn dann auf das Batting Tee legen, wenn sich der Schlagmann
schlagbereit erklärt hat und die Feldspieler richtig aufgestellt sind.
(13) Der Schläger darf nicht geworfen werden. Der Umpire kann den Schlagmann einmal verwarnen, ab
dem zweiten Verstoß kann der Schlagmann ausgegeben werden. Bei einem Schlägerwurf müssen alle
Läufer zu ihren Ausgangsbases zurück.
(14) Die Schlagmannschaft macht einen kompletten Schlagdurchgang (gesamte Line-up). Hat eine
Schlagmannschaft weniger als zehn Spieler, so schlagen diejenigen, die am Anfang der Line-up stehen
(nicht diejenigen die vom Coach bestimmt werden). Es wird mit der Regel des letzten Schlagmanns
gespielt. Vor dem letzten Schlagmann kündigt der Coach an: „Dies ist mein letzter Schlagmann.“
(15) Nachdem der letzte Schlagmann den Ball geschlagen hat, versuchen alle Läufer die Homeplate zu
erreichen. Das Inning endet, sobald ein Aus gemacht wird oder der Catcher im Besitz des Balles ist.
Die Läufer dürfen den Catcher dabei nicht umrennen! Erzielt die Feldmannschaft, bevor der letzte
Schlagmann an die Reihe kommt, drei Aus, wird nicht (wie im Baseball) gewechselt. Es schlagen
immer alle 10 Spieler, unabhängig davon, wie viele Aus erzielt werden. Ein Spieler, der aus gemacht
wurde, darf aber nicht auf der Base bleiben. Die Schlagreihenfolge kann von Inning zu Inning verändert
werden, damit gewährleistet ist, dass nicht immer die selben Spieler als letzte der Mannschaft schlagen
und somit keine Punkte mehr erzielen können.
(16) Alle Feldspieler nehmen normale Baseball-Positionen ein. Der zehnte Spieler ist ein vierter Outfielder.
Der Catcher muss 1 m hinter der Homeplate stehen, gemessen vom hinteren Punkt der Homeplate und
darf den Batter nicht irritieren.
(17) Es ist den Coaches gestattet, vor Turnierbeginn bei der Coaches Conference das Regelwerk zu
besprechen und zu verändern.
(18) Die turnierausrichtende Mannschaft muss spätestens am Abend des Turniertages die Spielergebnisse
in SourceXL eintragen oder bei Problemen per Mail an [email protected] melden. Bei nicht rechtzeitiger
Meldung wird eine Strafe in Höhe von 50,00 Euro verhängt.
(19) Der Scorer muss den Spielberichtsbogen je Spiel 3 x ausfüllen, je einmal für die Coaches und das dritte
Exemplar muss spätestens am ersten Werktag nach dem Turnier an die Geschäftsstelle des BWBSV
abgeschickt werden, gemeinsam mit der Line-up beider Mannschaften. Werden die Unterlagen nach
dem Turnier zu spät oder unvollständig eingeschickt, wird eine Strafe entsprechend dem Strafenkatalog
verhängt.
Sonstiges/Bemerkungen:
Scorer:
Umpire:
Spielzeit:
gespielt in:
Datum:
Heimteam:
Gastteam:
Trainer
1. Inning
2. Inning 3. Inning
4. Inning
Gesamt
-> Meldung am Abend des Spieltages in SourceXl, bei Problemen per Mail an: [email protected]
-> 3fache Ausfertigung, 1x Verband, 1x Heimtrainer, 1x Gasttrainer
Ergebnissmeldung BWBSV T-Ball
Lizenzkriterien
für die BB-Verbandsliga
des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV)
(Anhang 4 zur DVO 2014)
1.
Vorbemerkungen
Die Lizenzkriterien des BWBSV haben den Zweck, für die kontinuierliche
Steigerung der Infrastruktur der Vereine zu sorgen und sollen sowohl das Niveau
der BB-Verbandsliga heben, als auch die Vereine bei ihrer Entwicklung
unterstützen.
2.
Überprüfung der Lizenzkriterien
Die Überprüfung der Lizenzkriterien erfolgt durch den BWBSV (ligaleitende
Stelle) vor der Saison (Formular „Überprüfung Lizenzkriterien“) und während der
Saison (Stichproben durch Verbandsfunktionäre oder Schiedsrichter).
Bei den einzelnen Punkten handelt es sich um verpflichtende Kriterien, deren
Nichteinhaltung eine Geldstrafe oder den Lizenzentzug zur Folge haben kann. In
Grenzfällen kann die ligaleitende Stelle in Rücksprache mit dem Präsidium auf
Antrag Nachbesserungsfristen oder befristete Ausnahmegenehmigungen erteilen. Es
handelt sich hierbei jeweils um eine Einzelfallentscheidung, die alle relevanten
Besonderheiten des jeweiligen Vereins einbezieht und daher bei einem ähnlichen
Fall nicht automatisch auf einen anderen Verein übertragen werden kann.
Sollten Kriterien, die einen Lizenzentzug nach sich ziehen, nicht erfüllt werden
können bzw. werden während der Saison nicht erfüllt, so kann die betroffene
Mannschaft nicht an diesem Spielbetrieb teilnehmen bzw. wird von diesem
ausgeschlossen.
3.
Lizenzkriterien BB-Verbandsliga
3.1. Baseballanlage
3.1.1.
Umzäunung
Das Spielfeld muss eine durchgehende, feste und nach unten geschlossene
Umzäunung aufweisen. Mobile Lösungen sind möglich, soweit die Funktionalität mit
einem festen Zaun vergleichbar ist. Die Mindesthöhe des Outfieldzauns beträgt
0,50 m.
3.1.2.
Spielfeldmaße
Jeder Verein muss über eine Spielfläche mit Abmessungen entsprechend Punkt 1.04
des offiziellen Regelwerkes Baseball verfügen. Diese sind mindestens 95 m
entlang der Linien (Homeplate – LF/RF) sowie mindestens 115 m im Centerfield
(Homeplate – CF-Begrenzung).
Die genannten Maße dürfen bis jeweils maximal 15 m unterschritten werden. Dabei
soll für jede 3 m fehlende Entfernung eine zusätzliche Zaunhöhe von 1 m
vorhanden sein. Das bedeutet für die Entfernung Homeplate – LF/RF (analog für
die Entfernung Homeplate – CF):
•
•
•
•
•
bis
bis
bis
bis
bis
92
89
86
83
80
m
m
m
m
m
Zaun
Zaun
Zaun
Zaun
Zaun
von
von
von
von
von
mindestens
mindestens
mindestens
mindestens
mindestens
1,50
2,50
3,50
4,50
5,50
m
m
m
m
m
Höhe
Höhe
Höhe
Höhe
Höhe
In den Zaun geschlagene Bälle müssen spielbar bleiben.
STRAFE:
3.1.3.
Lizenzentzug
Backstop
Der Backstop muss entsprechend Punkt 1.04 des offiziellen Regelwerkes Baseball
einen Abstand zur Homeplate von 18 m aufweisen. Die Mindesthöhe des Backstop
beträgt 4 m, die Mindestbreite 10 m.
Der Mindestabstand darf bis maximal 9 m unterschritten werden, d.h. der Backstop
muss eine Entfernung zur Homeplate von mindestens 9 m aufweisen.
STRAFE:
3.1.4.
Lizenzentzug
Pitching Mound
Es muss ein regelgerechter Pitching Mound mit Abmessungen entsprechend Punkt
1.04 des offiziellen Regelwerkes Baseball vorhanden sein. Mobile Pitching Mounds
sind erlaubt, sofern diese originale Abmessungen aufweisen und derart
konstruiert sind, das spieltechnisch keine Unterschiede zu einem fest
installierten Original-Mound bestehen (insbesondere keine federnde Landefläche
für den Stride-Fuß usw.).
STRAFE:
3.1.5.
Lizenzentzug
Schutznetze / Zäune für Zuschauerbereich
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen für Baseball- und Softballanlagen des DBV,
nach
denen
der
Veranstalter
für
optimalen
Zuschauer-,
Passantenund
Anwohnerschutz Sorge zu tragen hat. Die individuell erforderlichen Maßnahmen
sind vom Betreiber der Sportanlage selbst zu bestimmen und vorzunehmen. Bei
offensichtlichen Sicherheitsmängeln kann der Verband Nachbesserungen fordern
oder im Extremfall den Spielbetrieb untersagen.
3.1.6.
Dugouts (Spielerbänke)
Die Dugouts für beide Teams müssen ausreichend Sitzplätze für mindestens 15
Personen aufweisen. Eine Überdachung der Dugouts muss vorhanden sein (Regen–
bzw. Sonnenschutz).
STRAFE:
250,00 Euro
3.1.7.
Umkleiden, Duschen
Zugängliche Umkleiden und Duschen für Spieler und Schiedsrichter müssen sich in
unmittelbarer Nähe des Platzes befinden. In Ausnahmefällen kann vom Verband
genehmigt werden, dass die genannten Einrichtungen sich nicht unmittelbar am
Sportgelände befinden; dies ist aber nur bis zu einer maximalen Entfernung von 3
km vom Platz möglich. In diesem Fall muss der betreffende Heimverein alle
betroffenen Teams vor Saisonbeginn schriftlich darüber informieren und vor Ort
für die Wegweisung Sorge tragen. Sind mit der Nutzung solcher Einrichtungen
Kosten verbunden (z. B. Nutzungsgebühr oder Eintritt öffentliches Bad), so muss
diese der Heimverein übernehmen.
STRAFE:
3.1.8.
125,00 Euro
Sanitäre Einrichtungen (WC)
Sanitäre Einrichtungen (WC) am Sportgelände müssen nach öffentlich-rechtlichen
Vorschriften vorhanden sein. Jedenfalls müssen sich unmittelbar am Sportgelände
öffentliche Toiletten (für Spieler und Zuschauer) in ausreichender Anzahl
befinden und während den Spielen und Spielpausen jederzeit zugänglich sein.
Gegebenenfalls ist eine geeignete Beschilderung vorzunehmen. Mobile Lösungen
sind möglich.
STRAFE:
3.1.9.
125,00 Euro
Tribünen / Sitzplatzgelegenheiten
Es müssen ausreichend Sitzplatzgelegenheiten für die Zuschauer vorhanden sein.
In jedem Fall sind 50 Plätze ausreichend, auch wenn mehr Zuschauer anwesend sein
sollten.
Der
Verein
ist
für
die
Einhaltung
baulichen
Vorschriften
verantwortlich.
STRAFE:
3.1.10.
250,00 Euro
Scoreboard (Anzeigetafel)
Ein Scoreboard muss – für die Zuschauer gut sichtbar – muss vorhanden sein und
während des Spiels betrieben werden. Als Mindestanzeigen sind die Angaben
„Heim“, „Gast“, „Inning“ und „Spielstand“ (Score) verbindlich. Die Mindestmaße
sind in der Länge 2 m und in der Höhe 1 m. Die Zeichengröße muss mindestens 12
cm betragen.
STRAFE:
500,00 Euro
3.2. Sonstige Anforderungen an den Verein
3.2.1.
Nachwuchsarbeit
Siehe Artikel 3.1.06 DVO
STRAFE:
3.2.2.
0 Teams im Nachwuchsbereich: Lizenzentzug
nur 1 Team im Nachwuchsbereich 250,00 Euro
Trainer
Siehe Artikel 3.1.06 DVO
STRAFE:
125,00 Euro je fehlendem Trainer/FÜL
Auf- und Abstiegsregelung
2014
des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V.
(BWBSV)
(Anhang 5 zur DVO 2014)
Verbandsliga Baseball
Der Meister steigt in die Regionalliga auf.
Es steigen so viele Mannschaften ab, dass in der Saison 2014 2015 max. 9 8 Mannschaften die Liga bilden.
Durch freiwilliges Zurückziehen von Mannschaften frei werdende Plätze werden generell nicht aufgefüllt.
Baseball-Landesliga
Der Meister jeder Landesliga-Gruppe steigt auf.
Es steigen so viele Mannschaften ab, dass in der Saison 2014 2015 max. 10 Mannschaften eine Gruppe bilden.
Bezirksliga
Der Meister und der Zweite jeder Gruppe steigen auf.
Juniorenliga
Der Meister nimmt an der Deutschen Meisterschaft teil.
Jugendliga
Sofern eine Jugend-Verbandsliga und Jugend-Landesliga vorhanden ist, nimmt der Meister der Verbandsliga an der
Deutschen Meisterschaft teil.
Andernfalls nimmt der Sieger jeder Gruppe an der BW-Meisterschaft teil. Die Spiele zur BW-Meisterschaft sind
Pflichtspiele. Der Meister nimmt an der Deutschen Meisterschaft teil.
Schülerliga
Der Sieger jeder Gruppe nimmt an der BW-Meisterschaft teil. Die Spiele zur BW-Meisterschaft sind Pflichtspiele.
Der Meister nimmt an der Deutschen Meisterschaft teil.
Softball-Verbandsliga
Der Meister nimmt an der Aufstiegsrunde zur SB-Bundesliga teil bzw. steigt direkt in die SB-Bundesliga
auf.
Es steigen so viele Mannschaften ab, dass in der Saison 2014 2015 max. 10 Mannschaften die Liga bilden.
Softball-Landesliga
Der Meister jeder Gruppe steigt auf.
Softball-Juniorinnen
Der Meister nimmt an der Deutschen Meisterschaft teil.
BADEN-WÜRTTEMBERGISCHER
BASEBALL- UND SOFTBALLVERBAND E.V.
Anmeldung zum Spielbetrieb
(Anhang 6 zur DVO 2014)
Verein
Anzahl
Ligagebühr
Verbandsliga Baseball
60,- €
Verbandsliga Softball
60,- €
Verbandsliga Jugend
35,- €
Landesliga Baseball
60,- €
Landesliga Softball
60,- €
Bezirksliga Baseball
60,- €
Softball Juniorinnen
35,- €
Umpire
Umlage
Kaution pro
Turniertag
300,- €
Softball Jugend
1
1
Junioren
35,- €
Landesliga Jugend
35,- €
Schüler
35,- €
Pokal Baseball
30,- €
Pokal Softball
30,- €
Mixed Fastpitch Softball
50,-€
T-Ball
50,-€
Herbstturnier Baseball Schüler
Herbstturnier Baseball Jugend
Herbstturnier Baseball Junioren
Datum
Unterschrift des Vorstandes
Die Anmeldung bitte bis spätestens 15.01. eines Jahres in der Geschäftsstelle einreichen.
Geschäftsstelle: Siemensstr. 2, 68542 Heddesheim, Tel. (0 62 03) 8 45 02 95, Fax (0 32) 1 21 09 13
Bankverbindung: VR Bank Rhein-Neckar, IBAN DE91 6709 0000 0030 0118 05, BIC GENODE61MA2
290
290
200
220
630
360
290
430
300
310
370
470
210
60
350
450
610
350
20
260
270
270
340
440
430
340
460
620
340
60
260
280
280
350
450
430
360
370
100
340
290
80
130
80
270
140
410
530
450
600
460
480
530
630
250
220
610
510
380
370
250
210
270
340
290
100
100
40
210
180
260
270
270
340
440
430
140
190
120
220
330
90
170
540
360
150
240
260
120
280
260
290
430
260
260
290
600
510
290
260
210
110
280
140
200
350
100
410
210
120
250
280
150
200
50
160
300
270
280
80
460
380
100
270
230
170
100
250
120
190
200
50
420
170
100
250
180
120
200
90
180
310
270
280
130
480
370
100
270
200
60
230
110
350
200
230
390
170
350
100
160
330
320
220
370
50
230
370
340
350
80
530
250
40
340
300
80
110
150
120
340
200
40
180
270
580
160
150
420
110
310
460
240
330
470
440
450
270
630
210
210
440
330
210
210
250
230
200 60
300 80 110
330 210 210 250
380 170 220 160 370
Für die Ermittlung der Kilometer wurde die Strecke verdoppelt (Hin- und Rückweg), aufgerundet - falls möglich - und nochmals 10 km dazu gegeben.
Villingendorf
420
360
300
140
430
390
240
410
410
360
30
470
170
50
310
150
290
20
60
340
450
610
340
Ulm
210
50
350
190
190
350
230
470
80
120
320
280
210
360
80
220
j360
350
340
100
530
220
Sindelfingen
320
290
520
410
200
390
430
330
170
310
590
270
480
630
370
300
630
610
620
370
410
Schwäbisch Hall
630
510
640
380
620
730
490
90
440
550
440
700
510
480
500
350
220
450
460
360
Tübingen
170
150
150
220
350
300
220
150
290
160
180
230
330
320
260
170
340
170
260
420
160
320
150
190
320
340
210
390
40
220
200
350
340
Stuttgart
200
330
310
310
40
500
370
80
310
260
50
90
50
240
140
430
350
300
140
430
390
240
410
410
360
50
470
170
60
310
150
290
60
Schriesheim
370
170
310
50
60
390
480
630
360
50
280
200
200
370
460
450
430
350
300
140
430
390
240
410
410
360
40
470
170
50
310
150
290
Reutlingen
190
180
200
340
170
170
210
510
480
210
170
120
150
120
220
310
300
460
360
470
210
450
560
320
170
430
380
270
530
340
310
330
170
Nagold
320
230
330
70
310
420
190
280
290
240
120
400
200
170
200
Ravensburg
330
490
310
400
530
470
470
340
700
270
280
470
260
280
180
320
110
430
240
140
310
160
230
380
160
320
180
160
290
310
180
370
Neuenburg
440
150
70
290
120
270
40
50
320
440
590
320
30
240
250
250
330
420
410
340
370
320
190
460
410
250
430
430
390
70
490
190
Mannheim
340
100
230
390
160
240
380
360
360
190
550
310
120
360
150
120
100
160
150
280
260
200
160
110
300
260
90
450
280
230
150
330
Ladenburg
60
130
270
200
110
100
200
650
270
100
440
Kehl
300
340
280
120
410
370
220
380
390
340
Karlsruhe
190
390
270
280
430
180
290
430
410
410
150
440
170
80
410
360
210
170
100
160
130
100
40
350
210
130
150
160
490
190
Herrenberg
320
490
380
650
450
439
320
280
170
410
410
320
90
330
470
410
540
410
420
350
580
220
280
160
420
270
190
340
230
320
Hemsbach
530
440
590
340
570
690
440
Gammertingen
Freiburg
Freiberg
Ellwangen
Dornstadt
Bretten
Bad Mergentheim
260
340
160
210
590
420
350
280
270
160
320
310
330
470
300
300
340
640
520
350
300
120
280
250
350
340
440
260 140 50 200
200 110 180 110
260 340 160 210
290 310 120
290
280 230
310 280
300
120 230 300
340 570 690 440
270 190 340 230
210 130 150 160
120 410 370 220
200 110 100 200
110 300 260 90
190 460 410 250
160 230 380 160
70 310 420 190
210 450 560 320
140 430 390 240
140 430 390 240
170 260 420 160
380 620 730 490
410 200 390 430
190 190 350 230
140 430 390 240
220 330 90 170
140 200 350 100
120 190 200 50
200 230 390 170
200 40 180 270
290 350 510 250
Heilbronn
340
200
110
180
110
440
160
40
340
130
200
370
140
230
360
350
350
170
510
290
50
360
190
110
100
110
120
270
230
340
Heidenheim
140
Heidelberg
165
140
230
260
140
50
200
530
280
100
300
60
260
340
240
320
460
430
430
260
630
320
210
420
140
210
170
230
150
360
Göppingen
AAL
AIC
MGH
BRK
DOF
ELL
FRB
FRK
GAM
GOP
HEH
HEI
HOP
HET
HER
KAR
KEH
LAD
MAT
NAG
NAT
RAV
REU
SRR
SHA
SIN
STU
TUB
ULM
VIL
Aichelberg
Aalen
Entfernungstabelle BWBSV
360
270
440
290
350
510
250
220
130
280
410
430
300
450
140
320
210
430
430
140
250
270
180
430
380
170
220
160
370
B C
Umpire
Lizenzstufe
A-0170-B-24
Lizenznummer
12.34.5678
Gültigkeit
Vorname
Mustermann Klaus
Name
(Anhang 8 zur DVO 2014)
Sackgasse 35
Straße
12345 Musterstadt
PLZ und Ort
* Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Telefonnummer in einer Adressliste veröffentlicht wird.
Scorer
Trainer
BWBSV Meldebogen Lizenzinhaber
01234-123456
Tel.
Telefon nicht
veröffentlichen *
[email protected]
Mail
Antrag auf Änderung der DVO
(Anhang 9 zur DVO 2014)
Antragsteller
Nur vom Vorsitzenden der
Ligakommmission auszufüllen
Datum
Eingang LK:
Antrag Nr.
Sitzungsdatum:
Rückzug
Abstimmungsergebnis:
Ja:
Nein:
Aktueller Artikel:
Enthaltung:
Unterschrift Vorsitzender LK
Absatz:
Neuer Artikel:
Absatz:
Begründung:
Ort / Datum
Unterschrift/Stempel Antragsteller