Kaufvertrag Maine Coon Kitten

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Kaufvertrag Maine Coon Kitten
Kauf- und Schutzvertrag
zwischen
Name:
Adresse:
Tel.:
eMail:
Regula Hausin
Ottenbacherstrasse 68
8912 Obfelden
044 761 27 45
[email protected]
als Verkäuferin (nachfolgend Züchter)
und
Name:
Adresse:
PLZ/Ort:
Telefon:
eMail:
als Käufer(in) (nachfolgend Käufer)
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Kaufgegenstand
Der Käufer erwirbt die am xx.xx.201x geborene Katze/Kater als Liebhabertier
Rasse:
Maine Coon
Name:
xxxx of CATchmeCOONS
Farbe:
blue smoke white
Geschlecht:
männlich
Zuchtbuchnummer:
xxxxxxxxxxxx
Chip-Nr.:
xxxxxxxxxxxx CHE
Mutter:
Noemi PP vom Dattelner Meer
Vater :
Hootch of Stoneway
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§ 2 Kaufpreis, Übergabe, Rücktrittsfolgen
Der Kaufpreis beträgt Fr. xxxx.- . Der Betrag wird bei Übergabe in bar fällig. Eine vorgängige
Reservation setzt eine Anzahlung von Fr. 400.- voraus.
Die Übergabe der Katze erfolgt frühestens, wenn die Katze ca. 12 bis 14 Wochen alt ist.
Der Käufer hat die Möglichkeit, vor der Übergabe des Tieres ohne Angabe von Gründen vom
Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall geht die
Anzahlung von Fr. 400.- als Kostenpauschale an den Züchter.
Wird die Katze innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben, so wird 3/4 des Kaufpreises
zurückerstattet, nach dieser Zeit erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung mehr.
Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen die verkaufte Katze nicht behalten werden kann,
so gilt das Vorkaufsrecht des Züchters vereinbart. Der Züchter hat im Falle der Anzeige der
Weiterveräusserung durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige zu
erklären, ob er von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Macht er davon Gebrauch, muss
er dem Käufer höchstens 1/3 des ursprünglichen Kaufpreises zahlen.
§3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das Tier und die dazugehörigen Papiere Eigentum des
Züchters. Bei Liebhabertieren wird der Stammbaum erst ausgehändigt, wenn der
Kastrationsnachweis vorliegt.
§ 4 Gewährleistung
Der Züchter versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe nach bestem Wissen und Gewissen
gesund und frei von ansteckenden Krankheiten, entwurmt, Leukose-getestet und gegen
Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft ist. Es wird empfohlen, die Katze im Alter von 16
Wochen noch einmal gegen Katzenseuche und –schnupfen nachzuimpfen. Das Tier ist stubenrein,
entwöhnt und frei von Ungeziefer.
Der Züchter haftet nicht für versteckte Mängel und Krankheiten, auch wenn es sich dabei um
Zuchttauglichkeitsfehler handeln sollte. Das Tier wird verkauft wie besichtigt. Spätere Ansprüche des
Käufers auf Schadensersatz, Wandlung oder Minderung wegen äusserlicher Mängel gegenüber dem
Züchter sind ausgeschlossen.
Bei Übergabe geht das Risiko für die Gesundheit des Tieres sowie für wachstumsbedingte
Veränderungen der Rasse- und Farbmerkmale auf den Käufer über. Bei Übergabe händigt der
Züchter dem Käufer den Impfpass des Tieres aus, in dem oben erwähnte Impfungen ersichtlich sind,
bei Zuchttieren ebenso die Ahnentafel des Tieres, ausgestellt von TICA Cats ohne Sperrvermerk sowie
in Kopie die HCM-Screenings und Testergebnisse der Vorfahren.
Der Züchter versichert, dass die verkaufte Katze bzw. Kater mit dem aus den Papieren ersichtlichen
Tier identisch ist.
§ 5 Nebenpflichten des Käufers, Konventionalstrafe
1. der Käufer verpflichtet sich, das Tier nur für sich selbst und nicht als Zwischenkäufer für
andere Personen zu erwerben.
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2. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, das übernommene Tier katzengerecht zu halten, zu
pflegen und für ausreichende medizinische Betreuung zu sorgen.
3. Eine Abgabe ans Tierheim, Zoohandlungen oder Versuchslabore ist dem Käufer untersagt.
4. Bei einem Wohnungswechsel verpflichtet sich der Käufer, dem Züchter die neue Adresse
mitzuteilen.
5. Das Ableben des Tieres ist dem Züchter unverzüglich mitzuteilen.
6. Die Verpaarung mit fremdrassigen Tieren ist verboten.
7. Wurde ein(e) Katze/Kater als Liebhabertier erworben, so ist es dem Käufer nicht gestattet,
mit ihr/ihm zu züchten oder anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen.
Der Käufer ist vielmehr verpflichtet, die/den Katze/Kater zwischen dem 9. und 18.
Lebensmonat kastrieren zu lassen und den Kastrationsnachweis dem Züchter zukommen zu
lassen.
8. Wird eine der in § 5 1. bis 7 genannten Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt, wird
eine Konventionalstrafe bis zu einer Höhe von Fr. 1000.- fällig, je nach der Schwere des
Verstosses. Ausserdem hat der Züchter das Recht, das Tier – soweit möglich – ohne Anspruch
des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen dazugehörigen Papieren zurückzufordern.
9. Ein in die Zucht verkaufter Kater darf nur mit Zustimmung des Züchters fremd decken.
10. Hiermit wird dem Züchter das Recht eingeräumt, sich jederzeit über den allgemeinen bzw.
gesundheitlichen Zustand zu informieren.
§ 6 Sonstige Vereinbarungen
Der Züchter steht dem Käufer jederzeit bei allen Fragen gerne beratend zu Verfügung.
Im Streitfall ist der Gerichtsstand Affoltern a/A.
Der Käufer bestätigt, den Vertrag gelesen zu haben und die Bestimmungen zu akzeptieren.
Der/Die Käufer(in)
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(Vertrag gilt als Quittung)
Kaufpreis von Fr. xxxx.Betrag dankend erhalten am: xx.xx.xxxx
Obfelden, xx.xx.xxxx
Die Züchterin
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