Zeitarbeit als Brücke in dauerhafte Beschäftigung? – Wirkungen und
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Zeitarbeit als Brücke in dauerhafte Beschäftigung? – Wirkungen und
Fachbereich Wirtschaftwissenschaften Lehrstuhl Internationale Wirtschaftsbeziehungen Prof. Dr. Thomas Straubhaar Seminar zu Aktuellen Problemen der Wirtschaftspolitik Wintersemester 2009 / 2010 Generalthema: „Arbeitsmarktpolitik“ Seminararbeit zum Thema C 2 „Zeitarbeit als Brücke in dauerhafte Beschäftigung? – Wirkungen und Nebenwirkungen der Neuregelung von Zeitarbeit in Deutschland“ Vorgelegt von: Habib, Shahab Willenbrink, Torben Hamburg, den 26.10.2009 Inhaltsverzeichnis Titelblatt…………………………………………………………………………………………. I Inhaltsverzeichnis…………………………………………………………………………….. II-III Abbildungsverzeichnis………………………………………………………………………. IV Tabellenverzeichnis…………………………………………………………………………… V Abkürzungsverzeichnis………………………………………………………………………. VI 1. Einleitung ……………………………………………………………………………….1 2. Grundzüge der Zeitarbeit …………………………………………………………… 2 2.1. Allgemeines …………………………………………………………………………….. 2 2.2. Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ………………… 2 2.2.1. Die Deregulierung des AÜG ………………………………………………………….. 3 2.2.2. Personal – Service – Agenturen (PSA) ……………………………………………… 3 2.2.3. Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz ………………………………………….. 4 3. Die Zeitarbeitsbranche ………………………………………………………………. 4 3.1. Zielgruppen der Zeitarbeit …………………………………………………………….. 4 3.1.1. Qualifikation …………………………………………………………………………….. 4 3.1.2. Alter ……………………………………………………………………………………… 5 3.1.3. Geschlecht / Nationalität ……………………………………………………………….5 3.2. Der Markt für Zeitarbeitsfirmen ………………………………………………………..6 3.2.1. Struktur der Zeitarbeitsbranche ………………………………………………………. 6 3.2.2. Typische Branchen der Zeitarbeit ……………………………………………………. 6 3.3. Entwicklungen vor und nach Durchführung der Neuregelungen …………………. 7 3.4. Einschätzungen der Zeitarbeitsfirmen nach Einführung der Reformen …………..7 3.5. Jobeinstieg und Möglichkeiten ……………………………………………………….. 8 3.6. Dauer von Zeitarbeitsverhältnissen ………………………………………………….. 8 3.7. Zwischenergebnisse…………………………………………………………………….8 4. Lohnentwicklung seit der Neuregelung 2003……………………………………. 9 4.1. Methodik der Lohnentwicklungsanalyse……………………………………………... 9 4.2. Vorstellung der 3 großen Verbände in der Zeitarbeitsbranche……………………. 9 4.2.1. iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen)……………………... 10 4.2.2. BZA (Bundesverband für Zeitarbeit)………………………………………………….. 10 4.2.3. AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister)……………… 10 4.2.4. Unterschiede………………………………………………………………………….... 10 4.3. Analyse der Tarifverträge……………………………………………………………… 11-13 4.4. Ergebnisse der Betrachtung der Entgelttabellen……………………………………. 13 5. Schlussbetrachtung………………………………………………………………….. 13-15 - II - Literaturverzeichnis……………………………………………………………………….VII-X Anhang………………………………………………………………………………………XI-XXIX - III - Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Schaubild zur Zeitarbeit ……………………………………………… ........... XI Abbildung 2: Qualifikation der Arbeitnehmer in den Betrieben ………………………….. XI Abbildung 3: Zeitarbeiter und Erwerbstätige insgesamt nach Altersklassen 2006…….. XII Abbildung 4: Zeitarbeitnehmerbestand jeweils im Dezember……………………………. XIII Abbildung 5: Erwartete Veränderung der Personalkosten in Folge der gesetzlichen Neuregelung …………………………………….. XIV Abbildung 6: Erwartete Umsatzveränderungen in Folge der gesetzlichen Neuregelung …………………………………….. XIV Abbildung 7: Entwicklung der Zeitarbeitnehmer nach zuvor ausgeübter Beschäftigung von 1997 – 2007 …………………………………………….. XV Abbildung 8: Dauer der Beschäftigungsverhältnisse in der Zeitarbeit im 1. Halbjahr 2007...…………………………............................. IV - IV - Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Änderungen des AÜG im Zeitverlauf.............................................. 3 Tabelle 2: iGZ Entgelttabelle West (ab 1. Juli 2006)....................................... 11 Tabelle 3: BZA Entgelttabellen........................................................................ 12 Tabelle 4: iGZ Entgelttabellen......................................................................... 12 Tabelle 5: AMP Entgelttabellen....................................................................... 13 Tabelle 6: Bestand an Leiharbeitnehmern nach Art der ausgeübten Tätigkeit................................................................ XII Tabelle 7: Verleihbetriebe in den Bezirken Regionaldirektionen..................... XIII Tabelle 8: iGZ Entgelttabellen 2006................................................................ XVII Tabelle 9: BZA Entgelttabellen 2004............................................................... XVIII Tabelle 10: BZA Entgelttabellen 2005............................................................... XIX Tabelle 11: BZA Entgelttabellen 2006…………………………………………….. XX Tabelle 12: BZA Entgelttabellen 2007…………………………………………….. XXI Tabelle 13: iGZ Entgelttabellen 2003…………………………………………….. XXII Tabelle 14: iGZ Entgelttabellen 2005……………………………………………... XXIII Tabelle 15: iGZ Entgelttabelle West 2007………………………………………... XXIV Tabelle 16: iGZ Entgelttabelle West 2008………………………………………... XXIV Tabelle 17: iGZ Entgelttabelle Ost 2007…………………………………………. XXV Tabelle 18: iGZ Entgelttabelle Ost 2008………………………………………….. XXV Tabelle 19: AMP Entgelttabelle Ost 2005………………………………………… XXVI Tabelle 20: AMP Entgelttabelle West 2005………………………………………. XXVI Tabelle 21: AMP Entgelttabelle Ost 2006………………………………………… XXVI Tabelle 22: AMP Entgelttabelle Ost 2007………………………………………… XXVII Tabelle 23: AMP Entgelttabelle West 2006………………………………………. XXVII Tabelle 24: AMP Entgelttabelle West 2007………………………………………. XXVII Tabelle 25: AMP EntgelttabellenOst 2008………………………………………...XXVIII Tabelle 26: AMP Entgelttabelle Ost 2009………………………………………… XXVIII Tabelle 27: AMP Entgelttabelle West 2008………………………………………. XXVIII Tabelle 28: AMP Entgelttabelle West 2009………………………………………. XXIX Tabelle 29: Inflationsrate für Deutschland 1992 – 2008………………………… XXIX -V- Abkürzungsverzeichnis AEntG Arbeitnehmer-Entsendgesetz AMP Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz BA Bundesagentur für Arbeit BZA Bundesverband Zeitarbeit CGZP Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservicagenturen DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DIZ Deutsches Institut Zeitarbeit IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung iGZ Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen PSA Personal – Service - Agentur - VI - 1. Einleitung Die Zeitarbeit ist eine sehr flexible Beschäftigungsform die in Unternehmen oft eingesetzt wird um Personalengpässe zu überbrücken oder dem schwankenden Personalbedarf bei veränderten Nachfrageverhältnissen auf dem Gütermarkt entgegenzuwirken. Gerade in der aktuellen Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise kommt der hohen Flexibilität der Zeitarbeit eine sehr große Bedeutung zu. Mit den Reformen, die zum 01.01.2003 in Anlehnung an die Vorschläge der Hartz – Kommission in Kraft getreten sind, wurden die bisher letzten Neuregelungen für die Zeitarbeitsbranche beschlossen. Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen welche Effekte und Nebenwirkungen mit den eingeführten Neuerungen einhergehen und welche volkwirtschaftlichen Wirkungen diese haben. Die Gesetzgeber verfolgten mit den Neuregelungen das Ziel die Zeitarbeitsbranche weiter zu deregulieren und diese Beschäftigungsform noch attraktiver für die Unternehmen zu machen. Durch die fortgeführten Deregulierungen soll Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden der Einstieg bzw. Widereinstieg in dauerhafte Beschäftigung leichter ermöglicht werden. Wir werden ferner in dieser Arbeit untersuchen, ob die Sprungbrettfunktion der Zeitarbeit in den ersten Arbeitsmarkt eher den Charakter einer Brücken- oder einer Pufferfunktion aufweist. Im zweiten Kapitel werden wir kurz auf die Grundzüge der Zeitarbeit eingehen und die wesentlichen Neuregelungen der Reformen von 2003 erläutern. Darauf aufbauend werden wir im dritten Kapitel vertiefend auf die Zeitarbeitsbranche eingehen, indem wir veranschaulichen an welche Zielgruppe sich die Zeitarbeit primär richtet, wie der Markt für Zeitarbeitsfirmen strukturiert ist und welche Entwicklungen in der Branche bis heute stattgefunden haben. Danach befassen wir uns im vierten Kapitel mit den Interessensverbänden der Personaldienstleistungsunternehmen und analysieren daraufhin die Lohneffekte welche auf die Neuregelungen zurückgehen. Angabe zu den Quellen Unsere Daten kommen vorwiegend aus öffentlichen Quellen. Statistiken, Tabellen und Diagramme sind oftmals vom IAB Betriebspanel, vom statistischen Bundesamt, oder von der Bundesagentur für Arbeit und sind damit anerkannte und zuverlässige Quellen. Weitere Daten stammen aus den Tarifverträgen der Interessensverbände, welche auch öffentlich zugänglich und zuverlässig sind. Diejenigen Informationen, welche wir aus Berichten, Aufsätzen oder den Verbandsinternetadressen nutzten, enthalten die Meinungen der Verfasser. Nach unserer Einschätzung gibt es allerdings keinen Zweifel an der Richtigkeit dieser Quellen. -1- 2. Grundzüge der Zeitarbeit 2.1. Allgemeines: Bei der Zeitarbeit handelt es sich um eine stark expandierende Beschäftigungsform, die in Deutschland in den letzten Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen hat. Die Zeitarbeit ist auch bekannt als Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit. Wir werden im Rahmen dieser Arbeit den Begriff Zeitarbeit verwenden. Hierbei handelt es sich um eine Dreiecksbeziehung zwischen einer Zeitarbeitsfirma, dem Zeitarbeitsnehmer und einem Entleihbetrieb. Der Zeitarbeitnehmer schließt mit einer Zeitarbeitsfirma den Arbeitsvertrag und erhält von dieser einen vereinbarten Lohn. Die Zeitarbeitsfirma stellt die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers einem anderen Betrieb (Entleihbetrieb) zu Verfügung und erhält dafür vom Entleihbetrieb eine vorher vereinbarte Entleihgebühr. Der Zeitarbeitnehmer leistet im Entleihbetrieb die vereinbarte Arbeit, wobei der Entleihbetrieb ein Weisungsrecht gegenüber dem Zeitarbeitnehmer innehat. [vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2003, S. 35] 2.2. Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG): Die Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Es ist im Arbeitsgesetz unter III „Sonderformen eines Arbeitsverhältnisses (Leiharbeit und Berufsausbildung)“ verankert. Im Zuge der Hartz – Reformen 2002 gab es bezüglich des AÜG einige Neuregelungen, auf die wir im Folgenden vertiefend eingehen werden. Die wesentlichen Elemente dieser Neuregelungen sind: 1.) Die Deregulierung des AÜG 2.) Einführung so genannter Personal – Service – Agenturen (PSA) 3.) Die Einführung eines allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes für Zeitarbeitnehmer [Quelle: siehe M. Fertig / J. Kluve 2006, S. 98 f.] 2.2.1. Die Deregulierung des AÜG: Im Laufe der Zeit wurden diverse Reformen bezüglich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen. Sie dienen der Deregulierung bzw. Lockerung des AÜG, sowie der Förderung des Beschäftigungspotentials der Zeitarbeit insgesamt. Die letzten Änderungen sind dabei zum 01.01.2003 in Kraft getreten. Tabelle 1 veranschaulicht die wichtigsten Änderungen chronologisch im Zeitverlauf. -2- Tabelle 1: Änderungen des AÜG im Zeitverlauf In Kraft getreten Wichtigste Änderungen ab 1.1.1982 · Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe. · Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 3 auf 6 ab 1.5.1985 Monate bis 31.12.1989; · Verlängerung der Regelung zum 1.5.1990 bis 31.12.1995. · Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 6 auf 9 ab 1.1.1994 Monate bis 31.12.2000; · Aufhebung des Synchronisationsverbots für von der BA zugewiesene schwer vermittelbare Arbeitslose. · Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 9 auf 12 Monate; · Zulassung der Synchronisation von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag beim erstmaligen Verleih; ab 1.4.1997 · Erlaubnis einmaliger Befristung ohne sachlichen Grund; · Wiederholte Zulassung lückenlos aufeinander folgender Befristungen mit demselben Leiharbeitnehmer. ab 1.1.2002 · Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 12 auf 24 Monate; · Gleichbehandlungsgrundsatz nach 12 Monaten · Wegfall des Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbotes und der Überlassungshöchstdauer; ab 1.1.2003 · Lockerung des Entleihverbotes im Bauhauptgewerbe; · Gleichbehandlungsgrundsatz sofern keine abweichenden Tarifvereinbarungen. [Quelle: IAB 2006, S. 2] 2.2.2. Personal – Service – Agenturen (PSA): Die PSA gelten als eine „besondere Form der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ und sollen zur Entlastung der jeweiligen Arbeitsagenturen beitragen. Sie entstanden im Jahr 2003 und unterliegen den Regelungen des § 37c des 3. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III). Ziel der PSA ist eine nachhaltige Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt und nicht wie bei üblichen Zeitarbeitsfirmen der mehrmalige Verleih an verschiedene Unternehmen [vgl. Deutscher Bundestag, 2005]. Hiernach hat jede Agentur für Arbeit bzw. Arbeitsagentur die Errichtung mindestens einer PSA sicherzustellen. Die Arbeitsagenturen schließen hierfür Verträge mit einem erlaubt tätigen Verleiher. Diese vermittlungsorientierten Zeitarbeitsfirmen versuchen mittels Arbeitnehmerüberlassung -3- Arbeitslose in einen Entleihbetrieb möglichst dauerhaft unterzubringen. In den verleihfreien Zeiten haben die PSA die Pflicht ihre Beschäftigten zu qualifizieren und weiterzubilden. Bei erfolgreicher Unterbringung erhält die PSA überlicherweise von der Arbeitsagentur ein vorher vereinbartes Honorar. Für die abgeschlossenen Verträge mit den PSA gilt das Vergaberecht. Kommt eine Unterbringung in einem Entleihbetrieb nicht zu Stande, ist das ursprüngliche Vergaberecht aufzuheben und ein erneutes Vergabeverfahren über denselben Leistungsgegenstand durchzuführen. Seit dem 01.01.2006 besteht die Pflicht zur Errichtung einer PSA für die Arbeitsagenturen nicht mehr. Ihnen ist es seither freigestellt, ob dieses Instrument genutzt wird oder nicht. Im Übrigen kommen die Regelungen des § 37c, Abs. 1 – 5, SGB III zur Anwendung. [vgl. SGB III, § 37c, 2004] 2.2.3. Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz: Ziel dieses Reformbestandteils ist die Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer in den Entleihfirmen, sowie die Förderung der allgemeinen Akzeptanz der Zeitarbeit als alternative Beschäftigungsform. Bei nicht vorhandenen tariflichen Vereinbarungen sollen Zeitarbeitnehmer danach die gleichen Arbeitsbedingungen (sog. „equal treatment“) in den Entleihbetrieben erfahren, wie vergleichbare fest angestellte Arbeitskräfte. Dies gilt ebenfalls für das Arbeitsentgelt, dass den Zeitarbeitnehmer für die Dauer der Überlassung bezahlt wird („equal pay“). Bereits in 2003 bis heute führte dies zum Abschluss mehrerer Tarifverträge. Die Vereinbarungen in den abgeschlossenen Tarifverträgen weichen aber tendenziell erheblich von den Vereinbarungen für vergleichbare Festangestellte in den Entleihbetrieben ab, sodass dieser Gleichbehandlungsgrundsatz für viele Zeitarbeitnehmer nicht zum Tragen kommt. Insbesondere bei der Entlohnung wird die Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmer oft durch Tarifverträge umgangen, was dazu führt, dass es nach wie vor große Unterschiede bezüglich des Gehaltes von Zeitarbeitnehmern und Festangestellten in einem Betrieb gibt. Auf die Lohnentwicklung werden in Kapitel 4 noch explizit eingehen. [vgl. Fertig / Kluve 2006, 98 f.; vgl. A. Vanselow / C. Weinkopf 2008, S. 2 ff.] 3. Die Zeitarbeitsbranche 3.1. Zielgruppen der Zeitarbeit 3.1.1. Qualifikation Die Zeitarbeitsbranche ist eher auf Arbeitnehmer der unteren und mittleren Qualifikationsbzw. Bildungsstufen ausgerichtet. Der größte Anteil der Zeitarbeitnehmer hat eine abgeschlossene Berufausbildung bzw. Berufsfachschulausbildung. Dieser Anteil beträgt im -4- Durchschnitt der Betriebe 55,5 %. Den zweitgrößten Anteil der Zeitarbeitnehmer stellen allerdings schon diejenigen Arbeitnehmer dar, die keinen beruflichen Abschluss vorweisen können. Dieser Anteil beträgt durchschnittlich 34,3 %. Höher Qualifizierte oder Hochschulabsolventen sind dagegen in der Zeitarbeitsbranche eher selten vertreten. Die Qualifikation ist dabei allerdings ausschlaggebend für die Höhe der Entleihsätze. Diese Gebühren, die den Nutzungsnehmern für die Überlassung der Zeitarbeiter in Rechnung gestellt werden, sinken mit niedrigerer bzw. steigen mit höherer Qualifikation. Der Anteil der Betriebe, die unterhalb der Kosten für vergleichbare Festeinstellungen entleihen, sinkt mit steigender Qualifikation der Zeitarbeitnehmer bzw. deren Beruf. Andersrum steigt mit der Qualifikation die Zahl der Betriebe, die überhalb der Kosten für vergleichbare Festeinstellungen entleihen. Im Vergleich zu anderen Branchen lässt sich feststellen, dass weibliche Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche stark unterrepräsentiert sind. Der Anteil weiblicher Angestellter misst hochgerechnet auf alle Zeitarbeitsbetriebe nur 21 %, wobei knapp ein Viertel der Betriebe überhaupt keine Frauen beschäftigt. [vgl. ZEW 2003, S. 4 ff.] 3.1.2. Alter Mit knapp 43 % ist die Altersgruppe der 30 - 45 Jährigen am stärksten in der Zeitarbeit vertreten. Ihr Anteil ist sogar ca. 3 % höher als der Anteil der insgesamt Erwerbstätigen in dieser Altersgruppe. Ihr folgt die Altersgruppe der 15 – 30 Jährigen mit ca. 31 %. Ihr Anteil in der Zeitarbeitsbranche ist knapp ein Drittel höher als der Anteil dieser Altersklasse an den insgesamt Erwerbs-tätigen. Mit ca. 24 % folgt die Altersgruppe der 45 – 60 Jährigen. Sie ist knapp 10 Prozentpunkte geringer als ihr Anteil an den insgesamt Erwerbstätigen. Mit nur ca. 2 % ist die Altersgruppe der über 60 Jährigen vertreten und spielt somit so gut wie keine Rolle in der Zeitarbeit. [Quelle: Statistisches Bundesamt 2008] 3.1.3. Geschlecht / Nationalität Ist bei der Betrachtung der Erwerbstätigen insgesamt der Anteil an Männer und Frauen nahezu ausgeglichen [vgl. hierzu Statistisches Bundesamt 2008: Frauen 45 %, Männer 55 %], so lässt sich für die Zeitarbeitsbranche feststellen, dass Frauen hier stark unterrepräsentiert sind. Auch der Anteil der Ausländer in der Zeitarbeitsbranche ist eher gering. Im 2. Halbjahr 2008 waren insgesamt 672.596 Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche beschäftigt. Von diesen 672.596 Zeitarbeitnehmern waren 585.493 (ca. 87 %) Deutsche und 87.103 (ca. 13 %) Ausländer. Der Anteil an Frauen betrug mit insgesamt 190.442 [davon 168.514 (ca. 88 %) deutsche und 21.928 (ca. 12 %) ausländische Arbeitnehmerinnen] gerade mal 28,3 % der gesamten Zeitarbeitnehmer/innen. Der Anteil der Männer dagegen betrug mit insgesamt 482.154 Arbeitnehmern [davon 416.979 (ca. 86,5 %) -5- deutsche und 65.175 (ca. 13,5 %) ausländische Arbeitnehmer] mit 71,7 % mehr als das 2,5 – fache. [Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Statistik 2008, S. 18]. Diese starke Unterpräsenz ist dadurch zu erklären, dass trotz eines zu verzeichnenden Strukturwandels die Zeitarbeit überwiegend bei gewerblichen Tätigkeiten nachgefragt wird (wie z.B. als Hilfsarbeiter, Mechaniker oder Schlosser) und diese Tätigkeiten nach wie vor stark von Männern dominiert wird. Der Einsatz von Frauen bei der Zeitarbeit erfolgt eher in Bereichen von Organisations-, Verwaltungs-, und Büroberufen (oder Hilfsarbeiten ohne nähere Tätigkeitsangaben) und wird in der Zeitarbeitsbranche derzeit noch weniger stark nachgefragt. [Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 8 f.] 3.2. Der Markt für Zeitarbeitsfirmen 3.2.1. Struktur der Zeitarbeitsbranche Die Anzahl der Zeitarbeitsfirmen hat in den letzten Jahren ebenfalls stark zugenommen und sich seit Mitte der 1990er bis Ende 2008 annähernd verdreifacht. Waren es im Dezember 1996 noch 8.539, so stieg die Anzahl bis Dezember 2008 auf 25.165 Firmen. Insbesondere in den Jahren 2004 – 2008 erfuhr die Branche eines großen Boom [siehe BA –Statistik, 14]. Der Großteil der Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer an andere Firmen entleihen, ist selbstständig und als GmbH oder GmbH & Co. KG geführt. Die Anzahl der Niederlassungen ist sehr unterschiedlich. Viele Entleihfirmen haben überhaupt keine Niederlassung. Ein Großteil der restlichen Firmen weist zwischen 1 und 5 Niederlassungen auf. Die Zeitarbeitnehmer werden Verleihfirmen selten nur an einen Nutzer entliehen. Der relativ größte Anteil der Verleihbetriebe entleiht an 26 – 100 Nutzunternehmen. Diese Daten wurden anhand einer Befragung von Zeitarbeitsfirmen im Jahr 2003 ermittelt [vgl. ZEW 2003, S. 6]. 3.2.2. Typische Branchen der Zeitarbeit Die Zeitarbeit als flexibles Beschäftigungsmodell wird in vielen Branchen eingesetzt. Dabei ist die Intensität von Branche zu Branche allerdings sehr heterogen. Die größte Anzahl der Unternehmen, die Zeitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen in Anspruch nehmen gehört zu dem Zweig der Metallindustrie. In dieser Branche werden ca. 20 % aller angestellten Zeitarbeiternehmer eingesetzt. Weitere wichtige Branchen sind die Elektrotechnik, die chemische Industrie, das Baugewerbe, sowie das sonstige verarbeitende und das sonstige Dienstleistungsgewerbe. [vgl. ZEW 2003, S. 4] -6- 3.3. Entwicklungen vor und nach Durchführung der Neuregelungen Die Zeitarbeitsbranche hat in Deutschland in den letzten 20 Jahren enorme Zuwächse verzeichnen können. Betrug die Zahl der Zeitarbeitsnehmer am Ende des Jahres 1990 noch knapp 119.000, so hat sich die Zahl der Arbeitnehmer bis Ende des Jahres 2001 auf 340.000 fast verdreifacht und ist bis zum Jahr 2007 mit einer Arbeitnehmerzahl von 721.000 stetig gewachsen. Lediglich im Jahr 2008 hat der Anteil der Arbeitnehmer in dieser Branche etwas abgenommen, sodass im Dezember 2008 hier 674.000 beschäftigt waren. Im Jahr 2006 wurden im Rahmen einer Studie [M. Fertig / J. Kluve] die Auswirkungen der Reformen von 2003 auf die Anzahl der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche untersucht. Als Ergebnis konnte nur ein moderater Anstieg der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche beobachtet werden. Die Verfasser der Studie untersuchten allerdings nur 2 Quartale nach Durchführung der Reformen. Im 2. Quartal wurde von den Autoren ein positiver Trend festgestellt. Sie vermuteten aufgrund dieses Trends einen zeitversetzten Effekt, von dem sie annahmen, dass dieser sich fortsetzen würde. [vgl. Fertig / Kluve, 2006 S.16]. Betrachtet man den Zeitarbeitnehmerbestand in den Folgeperioden (Abb. 3), haben die Autoren mit ihrer Vermutung Recht behalten. In den Jahren 2006 und 2007 ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer weiterhin deutlich gestiegen. Proportional zum Gesamtzuwachs betrachtet, stieg die Anzahl der weiblichen Zeitarbeitsnehmer etwas mehr als die der männlichen Arbeitnehmer. Dieser Effekt ist durch einen zu beobachteten Strukturwandel zu erklären. Ein Rückgang der „typischen“ Männerberufe, geht einher mit einer Zunahme der Nachfrage nach Tätigkeiten, die eher von Frauen in der Zeitarbeitsbranche typisch sind. Waren 1997 noch 41 % aller Zeitarbeitsnehmer in Metall – und Elektroberufen tätig, so waren dies im Jahr 2007 nur noch 24 % (- 17 %). Zeitgleich ist ein Anstieg der Dienstleistungsberufe zu verzeichnen. Waren in diesem Bereich 1997 noch 20 % aller Zeitarbeitnehmer tätig, so stieg dieser Anteil bis zum Jahr 2007 auf 27 % (+ 7 %). Da Zeitarbeitsfirmen ihren Personalbestand ihrer Auftragslage anpassen ist der Rückgang in 2008 daher auf die allgemein schlechtere gesamt- wirtschaftliche Lage, bedingt durch Finanzkrise und die damit zusammenhängende rückläufige Nachfrage nach Arbeitskräften zurückzuführen. [Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 8 ff.] 3.4. Einschätzungen der Zeitarbeitsfirmen nach Einführung der Reformen Das Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) führte im Frühjahr 2003 anlässlich der Reformen die bis dato größte Umfrage unter Zeitarbeitsfirmen zu deren Einstellung bezüglich der Reformen durch. Ergebnis dieser Befragung war, dass die Verleihunternehmen selbst eine eher negative Einstellung gegenüber den Neuerungen aufwiesen. Etwa 85 % der Zeitarbeitsbetriebe rechneten demnach mit höheren bis hin zu -7- wesentlichen höheren Personalkosten, ca. 70 % mit niedrigeren bis hin zu wesentlich niedrigeren Umsätzen. [vgl. ZEW 2003, S. 3 f.] 3.5. Jobeinstieg und Möglichkeiten Die Zeitarbeit stellt vor allem für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohten, Berufseinsteigern und Berufsrückkehrern eine gute Beschäftigungsperspektive dar. Von den im 1. Halbjahr 2007 neu abgeschlossenen Zeitarbeitsverhältnissen (518.000) waren 67 %, also ca. 347.000 vorher in keinem direkten Beschäftigungsverhältnis. Bei ca. 2/3 dieser 347.000 lag das letzte Beschäftigungsverhältnis maximal 12 Monate zurück, ca. 20 % waren vorher länger als 12 Monate arbeitslos und ca. 10 % waren zuvor noch nie in einem direkten Beschäftigungsverhältnis. Die Gruppe deren letztes Beschäftigungsverhältnis max. 12 Monate zurücklag, kann als Arbeitssuchende mit aktueller Berufserfahrung bezeichnet werden. Für sie erweist sich also gerade die Zeitarbeit als gute Möglichkeit für einen Widereinstieg ins Berufleben. Die Zeitarbeit wird bei sowohl von Zeitarbeitnehmer als auch von den Arbeitgebern häufig als Übergangslösung angesehen, welche in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis münden kann. [Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 9 f.] 3.6. Dauer von Zeitarbeitsverhältnissen Festzustellen ist, dass den relativ viel neu abgeschlossenen auch sehr viele beendete Zeitarbeitsverhältnisse gegenüberstehen und die Beschäftigungsform der Zeitarbeit durch überwiegend sehr kurze Beschäftigungsverhältnisse geprägt ist. Im 1. Halbjahr 2007 standen den 518.000 neu abgeschlossenen 466.000 endende Beschäftigungsverhältnisse entgegen. Darunter dauerten 12 %, also ca. 60.000 Beschäftigungsverhältnisse unter einer Woche. 43 % (ca. 200.000) dauerten gerade mal eine Woche bis max. 3 Monate und 45 % der ausgelaufenen Beschäftigungsverhältnisse dauerte 3 Monate oder länger. [Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 10 f.] 3.7. Zwischenergebnisse Als Resultat ist festzuhalten, dass die Zeitarbeit sich vorwiegend an männliche Arbeitnehmer der mittleren und niedrigen Qualifikationsstufen jungen und mittleren Alters richtet. Auch wenn die Zeitarbeitsbranche bereits vor den Reformen von 2003 stetig gewachsen ist, lässt sich in der Zeit nach 2003 ein verstärktes Wachstum in der Branche feststellen. Besonders in den Jahren 2004 - 2008 ist ein beträchtlicher Boom zu verzeichnen. Dieser Boom ist als Effekt der Neuregelungen zu deuten. Weiter ist festzuhalten, dass die Zeitarbeitsfirmen selbst negative Auswirkungen der Neuregelungen in Bezug auf die Personalkosten erwarteten, Zeitarbeit besonders für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohten -8- Beschäftigten, Berufseinsteigern, sowie Berufwiderkehrern geeignet ist und die Zeitarbeitsbranche durch überwiegend sehr kurze Beschäftigungsverhältnisse geprägt ist. 4. Lohnentwicklung seit der Neuregelung 2003 Wie bereits an vorheriger Stelle erwähnt, gab es 2003 eine Neuregelung des AÜG welche für die Zeitarbeitsbranche wesentliche Veränderungen mit sich brachte. An dieser Stelle wollen wir auf die Entwicklung des Lohnes eingehen und untersuchen, inwieweit sich die Stellung der Zeitarbeitnehmer in Bezug auf die Vergütung verändert hat. 4.1. Methodik der Lohnentwicklungsanalyse Um die Lohneffekte der Neuregelung zu analysieren, stellen wir die Untergrenzen der Löhne, welche in den Tarifverträgen definiert wurden, dar. Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, warum es überhaupt Tarifverträge gibt und warum es verschiedene Tarifverträge gibt. Teil der Neurelegungen des AÜG war der sog. Gleichstellungsgrundsatz (siehe Punkt 2.3.3.). In AÜG §9 Nr.2 gibt es allerdings eine Abweichende Regelung welche besagt, dass das Zeitarbeitsunternehmen von der Verpflichtung zur Gleichstellung befreit ist, wenn es einen Tarifvertrag mit abweichenden Regelungen anwendet. Hierdurch lässt sich leicht erklären, warum es mehrere Tarifverträge gibt. Personaldienstleistungsunternehmen mit gleichen Interessen schließen sich zusammen und versuchen Tarifverträge abzuschließen. Die 3 größten Interessensverbände, werden im foglenden vorgestellt. Wir verzichten bei der Analyse auf statistische Methoden, sondern stellen die Zahlen so dar, wie Sie in den Tarifverträgen vorliegen und stellen Vergleiche auf. 4.2. Vorstellung der 3 großen Verbände in der Zeitarbeitsbranche Die Verbände, welche die Interessen der Zeitarbeitnehmer und der Beteiligten vertreten und schützen sind der iGZ, der BZA und der AMP, welche als Zusammenschlüsse von Personaldienstleistungsunternehmen entstanden sind. Was auf alle Verbände zutrifft ist, dass sie eingetragene Vereine sind, einen starken Medienauftritt pflegen, sich dabei für die Zeitarbeitsbranche und die Zeitarbeitnehmer stark machen. Weiterhin versuchen Sie über Schulungen, Seminaren, Tagungen oder Workshops Zeitarbeitnehmer über Ihre Rechte zu informieren, sowie Interessenten und Nicht-Mitglieder zu einer positiveren Stellung der Zeitarbeit gegenüber zu bewegen. [Siehe iGZ, Schwerpunkte, Über uns; BZA Einführung, Ziele; AMP Ziele, Standpunkte, Services] -9- 4.2.1. iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen) Die iGZ hat rund 1,400 Mitgliedsunternehmen. Der Verband arbeitet eng mit den eigenen Mitgliedern, sowie Verwaltungsberufsgenossenschaften, Verbänden, Gesellschaft und der Politik zusammen. Über eine starke Öffentlichkeits- und Informationspolitik versucht die iGZ ein positives Image für Zeitarbeit zu schaffen. Veranstaltungen, Kongresse und Podiumsdiskussionen helfen dabei Interessierten Informationen bereit zu stellen und die Akzeptanz der Zeitarbeit in der gesamten Gesellschaft zu stärken. In Tarifverhandlungen mit der DGB entstehend Tarifverträge, welche u.A. die sozialen Mindestbedingungen sichern und als Richtlinie für alle Beteiligten gelten. [Siehe iGZ Schwerpunkte; iGZ Über uns; iGZ Geschichte] 4.2.2. BZA (Bundesverband für Zeitarbeit) Der BZA hat über 2000 Mitglieder. Im Wesentlichen sieht der BZA die Hauptaufgabe ähnlich wie der iGZ, die Sicherung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer stehen an erster Stelle. Auch der BZA arbeitet eng mit der DBG zusammen um Tarifverträge abzuschließen. Der BZA hat außerdem das DIZ (Deutsches Institut Zeitarbeit) ins Leben gerufen, welches als eine Bildungs- und Wissenschaftseinrichtung der Personaldienstleistungsbranche fungiert. In Seminaren und Workshops werden die Tarifverträge, das allgemeine Arbeitsrecht und vor allem das geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz behandelt, erklärt und diskutiert. [Siehe BZA Einführung; BZA Ziele; BZA DIZ] 4.2.3. AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister) Der AMP entstand in der heutigen Form erst 2004 und damit nach den Neuregelungen des AÜG. Als noch recht junger Verband hat der AMP mit 1200 Mitgliedern in kurzer Zeit eine Größe erreicht, welche ihm eine Bedeutung als einen der 3 großen Personaldienstleistungsverbände geben. Er entstand als eine Alternativbewegung zu der iGZ und der BZA. Unzufrieden mit den Möglichkeiten die die DGB bietet, hat sich der AMP einen anderen Tarifpartner gesucht und mit der Tarifgemeinschaft CGZP (Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA) einen Partner gefunden. Ergebnis ist der AMP Zeitarbeitstarifvertrag. [Siehe AMP Ziele; AMP Standpunkte; AMP Services] 4.2.4 Unterschiede Alle Verbände haben das Ziel bessere Bedingungen für Zeitarbeiter zu schaffen und die Möglichkeiten der Zeitarbeitsbranche zu erweitern. Der AMP unterscheidet sich bei der - 10 - Durchsetzung dieser Ziele allerdings von der iGZ und der BZA. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen wird hier nur auf den wesentlichsten Unterschied eingegangen. Der iGZ und der BZA versuchen die Mindestlöhne in das AEntG (ArbeitnehmerEntsendegesetz) zu bringen. „Dieser marktgerechte Tarif-Branchenmindestlohn gefährdet nicht die Integrationschancen der Zeitarbeit für viele Arbeitssuchende, sondern bietet den Beschäftigten Schutz vor Lohndumping“ [Siehe iGZ e.V. (2008), Personal Order]. Der AMP ist weitgehend gegen die Einführung von Mindestlöhnen in der Zeitarbeitbranche und sieht in diesen grundsätzlich den Rückgang von Arbeitskräften. [Siehe iGZ e.V. (2008), Personal Order; iGZ e.V. (2009); AMP Standpunkte] 4.3. Analyse der Tarifverträge Bestandteil des Tarifvertrages und Hauptangelpunkt für unsere Lohnanalyse sind die Entgelttabellen. Der BZA, iGZ und der AMP stellen jeweils unterschiedliche Entgelttabellen für den Osten und Westen auf. Hier ein Beispiel: Tabelle 2: iGZ Entgelttabelle West (ab 1.Juli 2006) iGZ Entgelttabelle West (2006) Entgelt Eingangs gruppe stufe EG ES M Zulage Zulage 0,20 € 0,35 € 7 Es sind 9 Entgeltgruppen zu sehen, welche für die unterschiedliche Entlohnung je nach Qualität und Leistung der Zeitarbeitnehmer / der Tätigkeit angeordnet werden (wie bereits in Kap. 1 7 7,2 2 7,41 7,61 3 8,12 8,32 richtet sich außerdem noch nach der 4 9,04 9,24 Dauer des ununterbrochenen Einsatzes 5 10,05 10,4 des 6 11,05 11,4 Unternehmen, 7 12,15 12,5 dabei der Startlohn und die Zulagen 8 13,27 13,62 würden in diesem Beispiel nach 9 9 15,77 16,12 Monaten gezahlt werden. 3.1.1. erwähnt). Die Höhe des Lohnes Zeitarbeitnehmers die bei einem Eingangsstufe ist [Quelle: iGZ Entgelttarifvertrag 2006, S.3] Wir werden uns in den Vergleichen nur auf die Eingangsstufe der Entgeltgruppen 1 und 9 konzentrieren, da die Zulagen in den einzelnen Entgeltrahmenverträgen teilweise unterschiedlich gehandhabt werden und EG1 und EG9 ausreichen um Tendenzen zu erkennen und Vergleiche aufzustellen. - 11 - Als erstes schauen wir uns die Entgelttabellen der BZA für die Jahre 2004 – 2007 an: Tabelle 3: BZA Entgelttabellen BZA Entgelttabelle West EG Stundensatz in Euro 2004 2005 2006 Min 7 1 6,85 7,02 7,2 9 15,5 15,89 16,28 2007 7,15 7,38 16,69 BZA Entgelttabellen Ost EG Stundensatz in Euro 2004 2005 2006 Min 6,1 1 5,93 6,07 6,26 9 13,41 13,74 14,17 2007 6,22 6,42 14,52 [vgl. BZA-DGB Tarifverträge Zeitarbeit 2008, S.18f] Zunächst erkennt man, dass in dem Jahr 2006 ein Mindestlohn eingeführt wurde. Im Westen hat sich die EG1 in den Jahren 2004 – 2007 um 7,74% erhöht. Die Entlohnung nach EG9 ist um 7,68 gestiegen. Im Osten ist die EG1 um 8,26% und die EG9 um 8,28% gestiegen. Nun folgen die Entgelttabellen der iGZ für die Jahre 2003 – 2008: Tabelle 4: iGZ Entgelttabellen iGZ Entgelttabelle West EG Stundensatz in Euro 2003 2005 2006 Min 7 1 6,85 7 7 9 15,43 15,77 15,77 2007 7,15 7,21 16,56 2008 7,31 7,51 17,38 iGZ Entgelttabelle Ost EG Stundensatz in Euro 2003 2005 2006 Min 6,06 1 5,93 6,06 6,06 9 13,35 13,64 13,64 2007 6,22 6,24 14,32 [vgl. iGZ Entgelttarifvertrag 2005 und 2006; iGZ Tarifvertrag 2008, S.15f] Auch hier sehen wir in 2006 die Einführung eines Mindestlohnes. Man erkennt außerdem, dass hier das Jahr 2004 fehlt. Das liegt daran, dass der iGZ in 2004 keine Änderung der Lohnstufen aus 2003 vorgesehen hat. Für die Jahre 2003 – 2008 ist im Westen in der EG1 ein Anstieg von 9,54% zu sehen und in der EG9 ein Anstieg von 12,64%. Besonders auffällig ist der Anstieg von 2007 – 2008, 4,16% in der EG1 und 4,95% in der EG2. Im Osten 2003 – 2008 steigen die Löhne um 9,61% in der EG1 und um 12,58% in der EG9. Auch hier ist eine besondere Anhebung des Lohnes in 2008 zu erkennen, 4,17% in der EG1 und 4,96% in der EG9. - 12 - 2008 6,36 6,5 15,03 Als letztes betrachten wir die Entgelttabellen der AMP: Tabelle 5: AMP Entgelttabellen AMP Entgelttabelle West AMP Entgelttabelle Ost EG EG Entgelt Entgelt 2005 2006 2007 2008 2009 1 6,8 9 15,3 6,8 7 7,21 7,35 15,3 15,76 16,23 16,55 2005 2006 2007 2008 2009 1 5,6 5,6 5,77 6 6,15 9 11,6 11,6 11,95 12,43 12,74 [vgl. AMP Entgelttarifvertrag 2004, AMP Entgelttarifvertrag 2006; AMP Entgelttarifvertrag 2008] Anders als bei den Tabellen der iGZ und BZA gibt es hier keinen Mindestlohn. Im Westen steigt der Lohn von 2005 – 2009 um 8,09% in der EG1 und um 8,17% in der EG9. Im Osten ist der Anstieg 9,82% in der EG1 und 9,83% in der EG9. 4.4. Ergebnisse der Betrachtung Es ist ein Trend nach oben zu erkennen. Im Osten ein wenig stärker als im Westen. Vergleicht man den AMP mit der iGZ und BZA dann wird man gerade in den höher qualifizierten Tätigkeiten deutliche Unterschiede erkennen. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Großteil der Zeitarbeit allerdings aus dem niedriger qualifizierten Bereich (Siehe Kap 3.1.1.) kommt, hat dies keinen wesentlichen Einfluss. Mögliche gründe für die Tendenz können bessere Leistungen sein, welche die Verbände für die Zeitarbeitnehmer schaffen wollen oder der Druck der Gewerkschaften, gegen Lohndumping. Festhalten wollen wir, dass die Untergrenzen der Löhne seit der Neuregelung 2003 gestiegen sind und das unabhängig von der Zugehörigkeit des Verbandes, größtenteils unabhängig von der Entgeltgruppe und unabhängig davon, ob man den Osten oder den Westen Deutschlands betrachtet. Was wir weiterhin festhalten wollen ist, dass der iGZ und der BZA im Gegenzug zur AMP die Mindestlöhne, welche sie ins AEntG bringen möchten in Ihren eigenen Verträgen schon seit 2006 definiert haben. 5. Schlussbetrachtung Wir erinnern uns noch einmal an das Ziel dieser Seminararbeit. Wir wollten die Wirkungen und Nebenwirkungen der Neuregelungen im AÜG betrachten und Rückschlüsse ziehen, u.A. darauf, ob die Zeitarbeit als eine Brücke in die Dauerbeschäftigung zu sehen ist. Dazu haben wir zunächst die Grundzüge der Zeitarbeit und die Neuregelungen beschrieben. - 13 - Daraufhin haben wir uns den Markt der Zeitarbeitsbranche angeschaut. Ergebnis dieser Betrachtung war, dass in der Branche ein überproportionales Wachstum nach dem Jahr 2003 festzustellen ist, welches als positiver Effekt aufgrund der durchgeführten Reformen zu deuten ist. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Zeitarbeit sich verstärkt an Personen der jüngeren bis mittleren Altersgruppen richtet, die im niedrigen bis mittleren Qualifikationssektor angesiedelt sind. Ein weiterer positiver Effekt der Neuregelungen hierbei ist, dass diese zum Teil schwer vermittelbaren Personengruppen mit der Beschäftigungsform der Zeitarbeit und deren Deregulierung ein schnellerer und leichterer Weg aus der Arbeitslosigkeit geebnet wurde. Hierbei ist aber kritisch zu beurteilen, dass die zum Teil sehr kurzen Arbeitsverhältnisse typisch für die Zeitarbeitsbranche zu sein scheinen. Ob diese Kurzlebigkeit der Arbeitsverhältnisse daher rührt, dass die Zeitarbeitnehmer in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis gewechselt sind oder ob ein personalpolitsches Verhalten der Zeitarbeitsfirmen hierfür verantwortlich ist, konnten wir aufgrund unzureichender Daten nicht sicher evaluieren. Ein Grund für die Kurzlebigkeit der Arbeitsverhältnisse sehen wir in den Tarifverträgen welche durch die Verbände festgelegt wurden. In diesen sieht es so aus, dass die Zeitarbeiter bestimmte Zulagen auf ihre Löhne erhalten, welche nach 6 bzw. 9 Monaten Arbeitszeit im gleichen Betrieb, je nach Verband und Tarifvertrag, gezahlt werden sollen. Diese führen anscheinend in vielen Fällen dazu, dass die Zeitarbeitnehmer nicht besser entlohnt werden, sondern entlassen werden, bevor sie in den Genuss der höheren Löhne kommen können. Als letzten Punkt haben wir die Lohneffekte nach den Neuregelungen analysiert. Über die Lohnuntergrenzen der Tarifverträge konnten wir eine Lohnentwicklung erkennen. Die Lohnuntergrenzen stiegen von 2003 bis 2008 in etwa um 10% (dies ist ein sehr grober Durchschnitt der verschiedenen Tarifverträge). Im Vergleich zu der Inflation ist dies kein hoher Wert mehr. Diese Tendenz wollen wir außerdem nicht ausschließlich auf die Neuregelungen zurückführen. Andere Faktoren, wie die wachsende Mitgliederzahl der Verbände, oder der generell größere Druck den die Branche durch das Wachstum ausübt können auch Einflüsse auf die Lohnentwicklung haben. Nicht vollständig können wir die Brückenfunktion in die Dauerbeschäftigung beurteilen. Dadurch, dass es hier keine öffentlichen Daten gibt, fehlen uns konkrete Zahlen um sichere Rückschlüsse zu ziehen und diese auf die Neuregelungen zu beziehen. Deshalb stützen wir uns hier auf unsere Ergebnisse. Die Kurzlebigkeit der Zeitarbeitsverhältnisse und die Zahl der neu abgeschlossenen und endenden Beschäftigungsverhältnisse 2007 deuten darauf hin, dass die Zeitarbeiter vermehrt entlassen werden und weniger übernommen werden. - 14 - Die Löhne haben nach unseren Erkenntnissen keinen Einfluss auf die Übernahmequoten. Ziel der Regierung war es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch eine Angleichung der Löhne zu erreichen. Diese Angleichung würde gegen Hemmungen wirken, aus Kostengründen Zeitarbeiter nicht zu übernehmen. Da der Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings über die Tarifverträge ausgehebelt wird, wird der gewünschte Effekt nicht erreicht. Dies sehen auch die Gewerkschaften so „Mit der Zeitarbeit wollten die Arbeitgeber einen Niedriglohnsektor mit schlechten Arbeitsbedingungen in die Betriebe integrieren“ [WELT Online, Wetzel 2008]. Diese sehen in der Zeitarbeit immer noch eine Gefahr durch Lohndumping. Nach unserer persönlichen Meinung hat der Staat mit den Neuregelungen eine Ausweitung der Möglichkeiten geschaffen, wie Unternehmen, Zeitarbeiter und Zeitarbeitsunternehmen miteinander agieren. Dies hat in unseren Augen das Wachstum der Branche ausgelöst. Wie der Gleichbehandlungsgrundsatz durch Tarifverträge ausgehebelt werden kann, sehen wir allerdings sehr kritisch. Vielmehr scheint durch diese Neuregelung ein negativer volkswirtschaftlicher Effekt hervorgerufen zu werden, da in der Praxis Firmen bereits eigene Zeitarbeitsfirmen gründen um so Arbeitnehmer zu den schlechteren Bedingungen bei gleichbleibender Tätigkeit zu beschäftigen. Teilweise werden sogar komplette Abteilungen ausgelagert, sodass Zeitarbeit sogar eine Gefährdung für reguläre Arbeitsplätze darstellen kann und damit einen gesamtwirtschaftlich schädlichen Charakter aufweisen kann. Der Gesetzgeber hat keine Kontrolle mehr über die Gleichbehandlung und dort, wo eine einheitliche Lösung Klarheit schaffen sollte, bestimmen nun Interessengemeinschaften und Verbände, welche Tarifverträge einzuhalten sind. Hier besteht noch Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Eine Möglichkeit wäre es die Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer – Entsendegesetz aufzunehmen und die die im Tarifvertrag vereinbarten Einstiegslöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Dadurch könnten Mindeststandards verankert und extrem niedrige Löhne verhindert werden. - 15 - Literaturverzeichnis AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (2009), “AMP Ziele”, http://www.amp-info.de/Ziele.43.0.html, Zugriff am 15.10.2009 AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (2009), “AMP Standpunkte”, http://www.amp-info.de/Standpunkte.41.0.html, Zugriff am 15.10.2009 AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. 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(2009), „iGZ Über uns“, http://www.ig-zeitarbeit.de/ueber-uns, Zugriff am 14.10.2009 iGZ, Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen Entgelttarifvertrag 2006, http://www.infozeitarbeit.de/files/iGZ%20Entgelttarifvertrag%20Zeitarbeit%20%2830_05_2006%29.pdf, Zugriff am 02.09.2009 iGZ, Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen Entgelttarifvertrag 2005, http://www.igmetall-zoom.de/PDF/TV/Entgelttarifvertrag%20iGZ-DGB.pdf, Zugriff am 02.09.2009 iGZ/DGB, , Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen/Deutscher Gewerkschaftsbund Tarifwerk 2008, Seite 15, http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/iGZTarifvertrag-neu.pdf, Zugriff am 02.09.2009 iGZ, Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. 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Abbildung 2: Qualifikation der Arbeitnehmer in den Betrieben [Quelle: ZEW 2003, S. 5] - XI - zu Kapitel 3.1.2. Abbildung 3: [Quelle: Statistisches Bundesamt 2008] Zu Kapitel 3.1.3. Tabelle 6: Bestand an Leiharbeitnehmern nach Art der ausgeübten Tätigkeit [Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Statistik 2008, S. 18] - XII - zu Kapitel 3.2.1. Tabelle 7: Verleihbetriebe in den Bezirken Regionaldirektionen [Quelle: BA –Statistik, 14] zu Kapitel 3.3. Abbildung 4: Zeitarbeitnehmerbestand jeweils im Dezember in Tausend 800 721 674 700 631 600 528 500 338 232 200 223 259 234 Gesamt 344 328 309 303 286 300 100 466 389 400 200 483 465 237 Frauen 250 194 184 97 48 191 165 161 39 Männer 292 64 79 69 72 121 78 0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 [Eigene Anfertigung, in Anlehnung an BA – Statistik 2008, S. 1] - XIII - Jahr zu Kapitel 3.4. Abbildung 5: Erwartete Veränderung der Personalkosten in Folge der gesetzlichen Neuregelung [Quelle: ZEW 2003, S. 3] Abbildung 6: Erwartete Umsatzveränderungen in Folge der gesetzlichen Neuregelung [Quelle: ZEW 2003, S. 3] - XIV - zu Kapitel 3.5. Abbildung 7: Entwicklung der Zeitarbeitnehmer nach zuvor ausgeübter Beschäftigung von 1997 - 2007 [Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 10] - XV - zu Kapitel 3.6. Abbildung 8: Dauer der Beschäftigungsverhältnisse in der Zeitarbeit im 1. Halbjahr 2007 - XVI - zu Kapitel 4.3. Tabelle 8: iGZ Entgelttabellen 2006 [Quelle: iGZ, Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen Entgelttarifvertrag 2006, Seite 3] - XVII - Tabelle 9: BZA Entgelttabellen 2004 [Quelle: BZA – DGB, Bundesverband für Zeitarbeit – Deutscher Gewerkschaftsbund Tarifgemeinschaft: „Tarifverträge Zeitarbeit“, Seite 21] - XVIII - Tabelle 10: BZA Entgelttabellen 2005 [Quelle: BZA – DGB, Bundesverband für Zeitarbeit – Deutscher Gewerkschaftsbund Tarifgemeinschaft: „Tarifverträge Zeitarbeit“, Seite 22 - XIX - Tabelle 11: BZA Entgelttabellen 2006 [Quelle: BZA – DGB, Bundesverband für Zeitarbeit – Deutscher Gewerkschaftsbund Tarifgemeinschaft: „Tarifverträge Zeitarbeit“, Seite 23] - XX - Tabelle 12: BZA Entgelttabellen 2007 [Quelle: BZA – DGB, Bundesverband für Zeitarbeit – Deutscher Gewerkschaftsbund Tarifgemeinschaft: „Tarifverträge Zeitarbeit“, Seite 24] - XXI - Tabelle 13: iGZ Entgelttabellen 2003 [Quelle: iGZ, Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen Entgelttarifvertrag 2005, Seite 3] - XXII - Tabelle 14: iGZ Entgelttabellen 2005 [Quelle: iGZ, Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen Entgelttarifvertrag 2005, Seite 4] - XXIII - Tabelle 15: iGZ Entgelttabelle West 2007 [Quelle: iGZ/DGB, , Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen/Deutscher Gewerkschaftsbund Tarifwerk 2008, Seite 15] Tabelle 16: iGZ Entgelttabelle West 2008 [Quelle: iGZ/DGB, , Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen/Deutscher Gewerkschaftsbund Tarifwerk 2008, Seite 16] - XXIV - Tabelle 17: iGZ Entgelttabelle Ost 2007 [Quelle: iGZ/DGB, , Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen/Deutscher Gewerkschaftsbund Tarifwerk 2008, Seite 17] Tabelle 18: iGZ Entgelttabelle Ost 2008 [Quelle: iGZ/DGB, , Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen/Deutscher Gewerkschaftsbund Tarifwerk 2008, Seite 18] - XXV - Tabelle 19: AMP Entgelttabelle Ost 2005 [Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister Entgelttarifvertrag Ost 2006] Tabelle 20: AMP Entgelttabelle West 2005 [Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister Entgelttarifvertrag West 2006] Tabelle 21: AMP Entgelttabelle Ost 2006 [Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister Entgelttarifvertrag Ost 2006] - XXVI - Tabelle 22: AMP Entgelttabelle Ost 2007 [Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister Entgelttarifvertrag Ost 2006] Tabelle 23: AMP Entgelttabelle West 2006 [Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag West 2006] Tabelle 24: AMP Entgelttabelle West 2007 [Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag West 2006] - XXVII - Tabelle 25: AMP EntgelttabellenOst 2008 [Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag Ost 2008] Tabelle 26: AMP Entgelttabelle Ost 2009 [Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag Ost 2008] Tabelle 27: AMP Entgelttabelle West 2008 [Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag West 2008] - XXVIII - Tabelle 28: AMP Entgelttabelle West 2009 [Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag West 2008] Zu Kapitel 5 Tabelle 29: Inflationsrate für Deutschland 1992 - 2008 [Quelle: Statistisches Bundesamt (2009), „Inflationsrate für Deutschland“] - XXIX -