Zeitarbeit als Brücke in dauerhafte Beschäftigung? – Wirkungen und

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Zeitarbeit als Brücke in dauerhafte Beschäftigung? – Wirkungen und
Fachbereich Wirtschaftwissenschaften
Lehrstuhl Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Prof. Dr. Thomas Straubhaar
Seminar zu Aktuellen Problemen der Wirtschaftspolitik
Wintersemester 2009 / 2010
Generalthema:
„Arbeitsmarktpolitik“
Seminararbeit zum Thema C 2
„Zeitarbeit als Brücke in dauerhafte Beschäftigung? – Wirkungen und
Nebenwirkungen der Neuregelung von Zeitarbeit in Deutschland“
Vorgelegt von:
Habib, Shahab
Willenbrink, Torben
Hamburg, den 26.10.2009
Inhaltsverzeichnis
Titelblatt…………………………………………………………………………………………. I
Inhaltsverzeichnis…………………………………………………………………………….. II-III
Abbildungsverzeichnis………………………………………………………………………. IV
Tabellenverzeichnis…………………………………………………………………………… V
Abkürzungsverzeichnis………………………………………………………………………. VI
1.
Einleitung ……………………………………………………………………………….1
2.
Grundzüge der Zeitarbeit …………………………………………………………… 2
2.1.
Allgemeines …………………………………………………………………………….. 2
2.2.
Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ………………… 2
2.2.1. Die Deregulierung des AÜG ………………………………………………………….. 3
2.2.2. Personal – Service – Agenturen (PSA) ……………………………………………… 3
2.2.3. Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz ………………………………………….. 4
3.
Die Zeitarbeitsbranche ………………………………………………………………. 4
3.1.
Zielgruppen der Zeitarbeit …………………………………………………………….. 4
3.1.1. Qualifikation …………………………………………………………………………….. 4
3.1.2. Alter ……………………………………………………………………………………… 5
3.1.3. Geschlecht / Nationalität ……………………………………………………………….5
3.2.
Der Markt für Zeitarbeitsfirmen ………………………………………………………..6
3.2.1. Struktur der Zeitarbeitsbranche ………………………………………………………. 6
3.2.2. Typische Branchen der Zeitarbeit ……………………………………………………. 6
3.3.
Entwicklungen vor und nach Durchführung der Neuregelungen …………………. 7
3.4.
Einschätzungen der Zeitarbeitsfirmen nach Einführung der Reformen …………..7
3.5.
Jobeinstieg und Möglichkeiten ……………………………………………………….. 8
3.6.
Dauer von Zeitarbeitsverhältnissen ………………………………………………….. 8
3.7.
Zwischenergebnisse…………………………………………………………………….8
4.
Lohnentwicklung seit der Neuregelung 2003……………………………………. 9
4.1.
Methodik der Lohnentwicklungsanalyse……………………………………………... 9
4.2.
Vorstellung der 3 großen Verbände in der Zeitarbeitsbranche……………………. 9
4.2.1. iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen)……………………... 10
4.2.2. BZA (Bundesverband für Zeitarbeit)………………………………………………….. 10
4.2.3. AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister)……………… 10
4.2.4. Unterschiede………………………………………………………………………….... 10
4.3.
Analyse der Tarifverträge……………………………………………………………… 11-13
4.4.
Ergebnisse der Betrachtung der Entgelttabellen……………………………………. 13
5.
Schlussbetrachtung………………………………………………………………….. 13-15
- II -
Literaturverzeichnis……………………………………………………………………….VII-X
Anhang………………………………………………………………………………………XI-XXIX
- III -
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Schaubild zur Zeitarbeit ……………………………………………… ........... XI
Abbildung 2: Qualifikation der Arbeitnehmer in den Betrieben ………………………….. XI
Abbildung 3: Zeitarbeiter und Erwerbstätige insgesamt nach Altersklassen 2006…….. XII
Abbildung 4: Zeitarbeitnehmerbestand jeweils im Dezember……………………………. XIII
Abbildung 5: Erwartete Veränderung der Personalkosten
in Folge der gesetzlichen Neuregelung …………………………………….. XIV
Abbildung 6: Erwartete Umsatzveränderungen
in Folge der gesetzlichen Neuregelung …………………………………….. XIV
Abbildung 7: Entwicklung der Zeitarbeitnehmer nach zuvor ausgeübter
Beschäftigung von 1997 – 2007 …………………………………………….. XV
Abbildung 8: Dauer der Beschäftigungsverhältnisse in der
Zeitarbeit im 1. Halbjahr 2007...…………………………............................. IV
- IV -
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Änderungen des AÜG im Zeitverlauf.............................................. 3
Tabelle 2:
iGZ Entgelttabelle West (ab 1. Juli 2006)....................................... 11
Tabelle 3:
BZA Entgelttabellen........................................................................ 12
Tabelle 4:
iGZ Entgelttabellen......................................................................... 12
Tabelle 5:
AMP Entgelttabellen....................................................................... 13
Tabelle 6:
Bestand an Leiharbeitnehmern nach Art
der ausgeübten Tätigkeit................................................................ XII
Tabelle 7:
Verleihbetriebe in den Bezirken Regionaldirektionen..................... XIII
Tabelle 8:
iGZ Entgelttabellen 2006................................................................ XVII
Tabelle 9:
BZA Entgelttabellen 2004............................................................... XVIII
Tabelle 10:
BZA Entgelttabellen 2005............................................................... XIX
Tabelle 11:
BZA Entgelttabellen 2006…………………………………………….. XX
Tabelle 12:
BZA Entgelttabellen 2007…………………………………………….. XXI
Tabelle 13:
iGZ Entgelttabellen 2003…………………………………………….. XXII
Tabelle 14:
iGZ Entgelttabellen 2005……………………………………………... XXIII
Tabelle 15:
iGZ Entgelttabelle West 2007………………………………………... XXIV
Tabelle 16:
iGZ Entgelttabelle West 2008………………………………………... XXIV
Tabelle 17:
iGZ Entgelttabelle Ost 2007…………………………………………. XXV
Tabelle 18:
iGZ Entgelttabelle Ost 2008………………………………………….. XXV
Tabelle 19:
AMP Entgelttabelle Ost 2005………………………………………… XXVI
Tabelle 20:
AMP Entgelttabelle West 2005………………………………………. XXVI
Tabelle 21:
AMP Entgelttabelle Ost 2006………………………………………… XXVI
Tabelle 22:
AMP Entgelttabelle Ost 2007………………………………………… XXVII
Tabelle 23:
AMP Entgelttabelle West 2006………………………………………. XXVII
Tabelle 24:
AMP Entgelttabelle West 2007………………………………………. XXVII
Tabelle 25:
AMP EntgelttabellenOst 2008………………………………………...XXVIII
Tabelle 26:
AMP Entgelttabelle Ost 2009………………………………………… XXVIII
Tabelle 27:
AMP Entgelttabelle West 2008………………………………………. XXVIII
Tabelle 28:
AMP Entgelttabelle West 2009………………………………………. XXIX
Tabelle 29:
Inflationsrate für Deutschland 1992 – 2008………………………… XXIX
-V-
Abkürzungsverzeichnis
AEntG
Arbeitnehmer-Entsendgesetz
AMP
Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister
AÜG
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
BA
Bundesagentur für Arbeit
BZA
Bundesverband Zeitarbeit
CGZP
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und
Personalservicagenturen
DGB
Deutscher Gewerkschaftsbund
DIZ
Deutsches Institut Zeitarbeit
IAB
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
iGZ
Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen
PSA
Personal – Service - Agentur
- VI -
1. Einleitung
Die Zeitarbeit ist eine sehr flexible Beschäftigungsform die in Unternehmen oft eingesetzt
wird um Personalengpässe zu überbrücken oder dem schwankenden Personalbedarf bei
veränderten Nachfrageverhältnissen auf dem Gütermarkt entgegenzuwirken. Gerade in der
aktuellen Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise kommt der hohen Flexibilität der Zeitarbeit
eine sehr große Bedeutung zu. Mit den Reformen, die zum 01.01.2003 in Anlehnung an die
Vorschläge der Hartz – Kommission in Kraft getreten sind, wurden die bisher letzten
Neuregelungen für die Zeitarbeitsbranche beschlossen. Ziel dieser Arbeit ist es zu
untersuchen welche Effekte und Nebenwirkungen mit den eingeführten Neuerungen
einhergehen und welche volkwirtschaftlichen Wirkungen diese haben. Die Gesetzgeber
verfolgten mit den Neuregelungen das Ziel die Zeitarbeitsbranche weiter zu deregulieren und
diese Beschäftigungsform noch attraktiver für die Unternehmen zu machen. Durch die
fortgeführten Deregulierungen soll Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden der Einstieg bzw.
Widereinstieg in dauerhafte Beschäftigung leichter ermöglicht werden. Wir werden ferner in
dieser Arbeit untersuchen, ob die Sprungbrettfunktion der Zeitarbeit in den ersten
Arbeitsmarkt eher den Charakter einer Brücken- oder einer Pufferfunktion aufweist.
Im zweiten Kapitel werden wir kurz auf die Grundzüge der Zeitarbeit eingehen und die
wesentlichen Neuregelungen der Reformen von 2003 erläutern. Darauf aufbauend werden
wir im dritten Kapitel vertiefend auf die Zeitarbeitsbranche eingehen, indem wir
veranschaulichen an welche Zielgruppe sich die Zeitarbeit primär richtet, wie der Markt für
Zeitarbeitsfirmen strukturiert ist und welche Entwicklungen in der Branche bis heute
stattgefunden
haben.
Danach
befassen
wir
uns
im
vierten
Kapitel
mit
den
Interessensverbänden der Personaldienstleistungsunternehmen und analysieren daraufhin
die Lohneffekte welche auf die Neuregelungen zurückgehen.
Angabe zu den Quellen
Unsere Daten kommen vorwiegend aus öffentlichen Quellen. Statistiken, Tabellen und
Diagramme sind oftmals vom IAB Betriebspanel, vom statistischen Bundesamt, oder von der
Bundesagentur für Arbeit und sind damit anerkannte und zuverlässige Quellen. Weitere
Daten stammen aus den Tarifverträgen der Interessensverbände, welche auch öffentlich
zugänglich und zuverlässig sind.
Diejenigen
Informationen,
welche
wir
aus
Berichten,
Aufsätzen
oder
den
Verbandsinternetadressen nutzten, enthalten die Meinungen der Verfasser. Nach unserer
Einschätzung gibt es allerdings keinen Zweifel an der Richtigkeit dieser Quellen.
-1-
2. Grundzüge der Zeitarbeit
2.1. Allgemeines:
Bei der Zeitarbeit handelt es sich um eine stark expandierende Beschäftigungsform, die in
Deutschland in den letzten Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen hat. Die
Zeitarbeit ist auch bekannt als Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit. Wir werden im
Rahmen dieser Arbeit den Begriff Zeitarbeit verwenden. Hierbei handelt es sich um eine
Dreiecksbeziehung zwischen einer Zeitarbeitsfirma, dem Zeitarbeitsnehmer und einem
Entleihbetrieb. Der Zeitarbeitnehmer schließt mit einer Zeitarbeitsfirma den Arbeitsvertrag
und erhält von dieser einen vereinbarten Lohn. Die Zeitarbeitsfirma stellt die Arbeitskraft des
Zeitarbeitnehmers einem anderen Betrieb (Entleihbetrieb) zu Verfügung und erhält dafür vom
Entleihbetrieb eine vorher vereinbarte Entleihgebühr. Der Zeitarbeitnehmer leistet im
Entleihbetrieb die vereinbarte Arbeit, wobei der Entleihbetrieb ein Weisungsrecht gegenüber
dem Zeitarbeitnehmer innehat. [vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2003, S. 35]
2.2. Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG):
Die Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Es ist im Arbeitsgesetz unter
III „Sonderformen eines Arbeitsverhältnisses (Leiharbeit und Berufsausbildung)“ verankert.
Im Zuge der Hartz – Reformen 2002 gab es bezüglich des AÜG einige Neuregelungen, auf
die wir im Folgenden vertiefend eingehen werden. Die wesentlichen Elemente dieser
Neuregelungen sind:
1.) Die Deregulierung des AÜG
2.) Einführung so genannter Personal – Service – Agenturen (PSA)
3.) Die Einführung eines allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes für
Zeitarbeitnehmer
[Quelle: siehe M. Fertig / J. Kluve 2006, S. 98 f.]
2.2.1. Die Deregulierung des AÜG:
Im Laufe der Zeit wurden diverse Reformen bezüglich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen. Sie dienen der Deregulierung bzw. Lockerung des AÜG, sowie der
Förderung des Beschäftigungspotentials der Zeitarbeit insgesamt. Die letzten Änderungen
sind dabei zum 01.01.2003 in Kraft getreten. Tabelle 1 veranschaulicht die wichtigsten
Änderungen chronologisch im Zeitverlauf.
-2-
Tabelle 1: Änderungen des AÜG im Zeitverlauf
In Kraft getreten
Wichtigste Änderungen
ab 1.1.1982
· Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe.
· Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 3 auf 6
ab 1.5.1985
Monate bis 31.12.1989;
· Verlängerung der Regelung zum 1.5.1990 bis 31.12.1995.
· Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 6 auf 9
ab 1.1.1994
Monate bis 31.12.2000;
· Aufhebung des Synchronisationsverbots für von der BA zugewiesene
schwer vermittelbare Arbeitslose.
· Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 9 auf 12 Monate;
· Zulassung der Synchronisation von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag
beim erstmaligen Verleih;
ab 1.4.1997
· Erlaubnis einmaliger Befristung ohne sachlichen Grund;
· Wiederholte Zulassung lückenlos aufeinander folgender Befristungen
mit demselben Leiharbeitnehmer.
ab 1.1.2002
· Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 12 auf 24 Monate;
· Gleichbehandlungsgrundsatz nach 12 Monaten
· Wegfall des Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbotes und
der Überlassungshöchstdauer;
ab 1.1.2003
· Lockerung des Entleihverbotes im Bauhauptgewerbe;
· Gleichbehandlungsgrundsatz sofern keine abweichenden
Tarifvereinbarungen.
[Quelle: IAB 2006, S. 2]
2.2.2. Personal – Service – Agenturen (PSA):
Die PSA gelten als eine „besondere Form der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“
und sollen zur Entlastung der jeweiligen Arbeitsagenturen beitragen. Sie entstanden im Jahr
2003 und unterliegen den Regelungen des § 37c des 3. Buches des Sozialgesetzbuches
(SGB III). Ziel der PSA ist eine nachhaltige Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten
Arbeitsmarkt und nicht wie bei üblichen Zeitarbeitsfirmen der mehrmalige Verleih an
verschiedene Unternehmen [vgl. Deutscher Bundestag, 2005]. Hiernach hat jede Agentur für
Arbeit bzw. Arbeitsagentur die Errichtung mindestens einer PSA sicherzustellen. Die
Arbeitsagenturen schließen hierfür Verträge mit einem erlaubt tätigen Verleiher. Diese
vermittlungsorientierten
Zeitarbeitsfirmen
versuchen
mittels
Arbeitnehmerüberlassung
-3-
Arbeitslose in einen Entleihbetrieb möglichst dauerhaft unterzubringen. In den verleihfreien
Zeiten haben die PSA die Pflicht ihre Beschäftigten zu qualifizieren und weiterzubilden. Bei
erfolgreicher Unterbringung erhält die PSA überlicherweise von der Arbeitsagentur ein vorher
vereinbartes Honorar. Für die abgeschlossenen Verträge mit den PSA gilt das Vergaberecht.
Kommt eine Unterbringung in einem Entleihbetrieb nicht zu Stande, ist das ursprüngliche
Vergaberecht
aufzuheben
und
ein
erneutes
Vergabeverfahren
über
denselben
Leistungsgegenstand durchzuführen. Seit dem 01.01.2006 besteht die Pflicht zur Errichtung
einer PSA für die Arbeitsagenturen nicht mehr. Ihnen ist es seither freigestellt, ob dieses
Instrument genutzt wird oder nicht. Im Übrigen kommen die Regelungen des § 37c, Abs. 1 –
5, SGB III zur Anwendung. [vgl. SGB III, § 37c, 2004]
2.2.3. Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz:
Ziel dieses Reformbestandteils ist die Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen
der Zeitarbeitnehmer in den Entleihfirmen, sowie die Förderung der allgemeinen Akzeptanz
der Zeitarbeit als alternative Beschäftigungsform. Bei nicht vorhandenen tariflichen
Vereinbarungen sollen Zeitarbeitnehmer danach die gleichen Arbeitsbedingungen (sog.
„equal treatment“) in den Entleihbetrieben erfahren, wie vergleichbare fest angestellte
Arbeitskräfte. Dies gilt ebenfalls für das Arbeitsentgelt, dass den Zeitarbeitnehmer für die
Dauer der Überlassung bezahlt wird („equal pay“). Bereits in 2003 bis heute führte dies zum
Abschluss
mehrerer
Tarifverträge.
Die
Vereinbarungen
in
den
abgeschlossenen
Tarifverträgen weichen aber tendenziell erheblich von den Vereinbarungen für vergleichbare
Festangestellte in den Entleihbetrieben ab, sodass dieser Gleichbehandlungsgrundsatz für
viele Zeitarbeitnehmer nicht zum Tragen kommt. Insbesondere bei der Entlohnung wird die
Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmer oft durch Tarifverträge umgangen, was dazu führt,
dass es nach wie vor große Unterschiede bezüglich des Gehaltes von Zeitarbeitnehmern
und Festangestellten in einem Betrieb gibt. Auf die Lohnentwicklung werden in Kapitel 4
noch explizit eingehen. [vgl. Fertig / Kluve 2006, 98 f.; vgl. A. Vanselow / C. Weinkopf 2008,
S. 2 ff.]
3. Die Zeitarbeitsbranche
3.1. Zielgruppen der Zeitarbeit
3.1.1. Qualifikation
Die Zeitarbeitsbranche ist eher auf Arbeitnehmer der unteren und mittleren Qualifikationsbzw. Bildungsstufen ausgerichtet. Der größte Anteil der Zeitarbeitnehmer hat eine
abgeschlossene Berufausbildung bzw. Berufsfachschulausbildung. Dieser Anteil beträgt im
-4-
Durchschnitt der Betriebe 55,5 %. Den zweitgrößten Anteil der Zeitarbeitnehmer stellen
allerdings schon diejenigen Arbeitnehmer dar, die keinen beruflichen Abschluss vorweisen
können.
Dieser
Anteil
beträgt
durchschnittlich
34,3
%.
Höher
Qualifizierte
oder
Hochschulabsolventen sind dagegen in der Zeitarbeitsbranche eher selten vertreten. Die
Qualifikation ist dabei allerdings ausschlaggebend für die Höhe der Entleihsätze. Diese
Gebühren, die den Nutzungsnehmern für die Überlassung der Zeitarbeiter in Rechnung
gestellt werden, sinken mit niedrigerer bzw. steigen mit höherer Qualifikation. Der Anteil der
Betriebe, die unterhalb der Kosten für vergleichbare Festeinstellungen entleihen, sinkt mit
steigender Qualifikation der Zeitarbeitnehmer bzw. deren Beruf. Andersrum steigt mit der
Qualifikation die Zahl der
Betriebe,
die überhalb der
Kosten für
vergleichbare
Festeinstellungen entleihen. Im Vergleich zu anderen Branchen lässt sich feststellen, dass
weibliche Arbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche stark unterrepräsentiert sind. Der Anteil
weiblicher Angestellter misst hochgerechnet auf alle Zeitarbeitsbetriebe nur 21 %, wobei
knapp ein Viertel der Betriebe überhaupt keine Frauen beschäftigt. [vgl. ZEW 2003, S. 4 ff.]
3.1.2. Alter
Mit knapp 43 % ist die Altersgruppe der 30 - 45 Jährigen am stärksten in der Zeitarbeit
vertreten. Ihr Anteil ist sogar ca. 3 % höher als der Anteil der insgesamt Erwerbstätigen in
dieser Altersgruppe. Ihr folgt die Altersgruppe der 15 – 30 Jährigen mit ca. 31 %. Ihr Anteil in
der Zeitarbeitsbranche ist knapp ein Drittel höher als der Anteil dieser Altersklasse an den
insgesamt Erwerbs-tätigen. Mit ca. 24 % folgt die Altersgruppe der 45 – 60 Jährigen. Sie ist
knapp 10 Prozentpunkte geringer als ihr Anteil an den insgesamt Erwerbstätigen. Mit nur ca.
2 % ist die Altersgruppe der über 60 Jährigen vertreten und spielt somit so gut wie keine
Rolle in der Zeitarbeit. [Quelle: Statistisches Bundesamt 2008]
3.1.3. Geschlecht / Nationalität
Ist bei der Betrachtung der Erwerbstätigen insgesamt der Anteil an Männer und Frauen
nahezu ausgeglichen [vgl. hierzu Statistisches Bundesamt 2008: Frauen 45 %, Männer
55 %], so lässt sich für die Zeitarbeitsbranche feststellen, dass Frauen hier stark
unterrepräsentiert sind. Auch der Anteil der Ausländer in der Zeitarbeitsbranche ist eher
gering.
Im
2.
Halbjahr
2008
waren
insgesamt
672.596
Arbeitnehmer
in
der
Zeitarbeitsbranche beschäftigt. Von diesen 672.596 Zeitarbeitnehmern waren 585.493 (ca.
87 %) Deutsche und 87.103 (ca. 13 %) Ausländer. Der Anteil an Frauen betrug mit
insgesamt 190.442 [davon 168.514 (ca. 88 %) deutsche und 21.928 (ca. 12 %) ausländische
Arbeitnehmerinnen] gerade mal 28,3 % der gesamten Zeitarbeitnehmer/innen. Der Anteil der
Männer dagegen betrug mit insgesamt 482.154 Arbeitnehmern [davon 416.979 (ca. 86,5 %)
-5-
deutsche und 65.175 (ca. 13,5 %) ausländische Arbeitnehmer] mit 71,7 % mehr als das 2,5 –
fache. [Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Statistik 2008, S. 18]. Diese starke Unterpräsenz
ist dadurch zu erklären, dass trotz eines zu verzeichnenden Strukturwandels die Zeitarbeit
überwiegend bei gewerblichen Tätigkeiten nachgefragt wird (wie z.B. als Hilfsarbeiter,
Mechaniker oder Schlosser) und diese Tätigkeiten nach wie vor stark von Männern dominiert
wird. Der Einsatz von Frauen bei der Zeitarbeit erfolgt eher in Bereichen von Organisations-,
Verwaltungs-, und Büroberufen (oder Hilfsarbeiten ohne nähere Tätigkeitsangaben) und wird
in der Zeitarbeitsbranche derzeit noch weniger stark nachgefragt. [Quelle: Bundesagentur für
Arbeit 2008, S. 8 f.]
3.2. Der Markt für Zeitarbeitsfirmen
3.2.1. Struktur der Zeitarbeitsbranche
Die Anzahl der Zeitarbeitsfirmen hat in den letzten Jahren ebenfalls stark zugenommen und
sich seit Mitte der 1990er bis Ende 2008 annähernd verdreifacht. Waren es im Dezember
1996 noch 8.539, so stieg die Anzahl bis Dezember 2008 auf 25.165 Firmen. Insbesondere
in den Jahren 2004 – 2008 erfuhr die Branche eines großen Boom [siehe BA –Statistik, 14].
Der Großteil der Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer an andere Firmen entleihen, ist
selbstständig und als GmbH oder GmbH & Co. KG geführt. Die Anzahl der Niederlassungen
ist sehr unterschiedlich. Viele Entleihfirmen haben überhaupt keine Niederlassung. Ein
Großteil der restlichen Firmen weist zwischen 1 und 5 Niederlassungen auf. Die
Zeitarbeitnehmer werden Verleihfirmen selten nur an einen Nutzer entliehen. Der relativ
größte Anteil der Verleihbetriebe entleiht an 26 – 100 Nutzunternehmen. Diese Daten
wurden anhand einer Befragung von Zeitarbeitsfirmen im Jahr 2003 ermittelt [vgl. ZEW 2003,
S. 6].
3.2.2. Typische Branchen der Zeitarbeit
Die Zeitarbeit als flexibles Beschäftigungsmodell wird in vielen Branchen eingesetzt. Dabei
ist die Intensität von Branche zu Branche allerdings sehr heterogen. Die größte Anzahl der
Unternehmen, die Zeitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen in Anspruch nehmen gehört zu dem
Zweig der Metallindustrie. In dieser Branche werden ca. 20 % aller angestellten
Zeitarbeiternehmer eingesetzt. Weitere wichtige Branchen sind die Elektrotechnik, die
chemische Industrie, das Baugewerbe, sowie das sonstige verarbeitende und das sonstige
Dienstleistungsgewerbe. [vgl. ZEW 2003, S. 4]
-6-
3.3. Entwicklungen vor und nach Durchführung der Neuregelungen
Die Zeitarbeitsbranche hat in Deutschland in den letzten 20 Jahren enorme Zuwächse
verzeichnen können. Betrug die Zahl der Zeitarbeitsnehmer am Ende des Jahres 1990 noch
knapp 119.000, so hat sich die Zahl der Arbeitnehmer bis Ende des Jahres 2001 auf 340.000
fast verdreifacht und ist bis zum Jahr 2007 mit einer Arbeitnehmerzahl von 721.000 stetig
gewachsen. Lediglich im Jahr 2008 hat der Anteil der Arbeitnehmer in dieser Branche etwas
abgenommen, sodass im Dezember 2008 hier 674.000 beschäftigt waren. Im Jahr 2006
wurden im Rahmen einer Studie [M. Fertig / J. Kluve] die Auswirkungen der Reformen von
2003 auf die Anzahl der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche untersucht. Als Ergebnis
konnte nur ein moderater Anstieg der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche beobachtet
werden. Die Verfasser der Studie untersuchten allerdings nur 2 Quartale nach Durchführung
der Reformen. Im 2. Quartal wurde von den Autoren ein positiver Trend festgestellt. Sie
vermuteten aufgrund dieses Trends einen zeitversetzten Effekt, von dem sie annahmen,
dass dieser sich fortsetzen würde. [vgl. Fertig / Kluve, 2006 S.16]. Betrachtet man den
Zeitarbeitnehmerbestand in den Folgeperioden (Abb. 3), haben die Autoren mit ihrer
Vermutung Recht behalten. In den Jahren 2006 und 2007 ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer
weiterhin deutlich gestiegen. Proportional zum Gesamtzuwachs betrachtet, stieg die Anzahl
der weiblichen Zeitarbeitsnehmer etwas mehr als die der männlichen Arbeitnehmer. Dieser
Effekt ist durch einen zu beobachteten Strukturwandel zu erklären. Ein Rückgang der
„typischen“ Männerberufe, geht einher mit einer Zunahme der Nachfrage nach Tätigkeiten,
die eher von Frauen in der Zeitarbeitsbranche typisch sind. Waren 1997 noch 41 % aller
Zeitarbeitsnehmer in Metall – und Elektroberufen tätig, so waren dies im Jahr 2007 nur noch
24 % (- 17 %). Zeitgleich ist ein Anstieg der Dienstleistungsberufe zu verzeichnen. Waren in
diesem Bereich 1997 noch 20 % aller Zeitarbeitnehmer tätig, so stieg dieser Anteil bis zum
Jahr 2007 auf 27 % (+ 7 %). Da Zeitarbeitsfirmen ihren Personalbestand ihrer Auftragslage
anpassen ist der
Rückgang in 2008 daher auf die allgemein schlechtere gesamt-
wirtschaftliche Lage, bedingt durch Finanzkrise und die damit zusammenhängende
rückläufige Nachfrage nach Arbeitskräften zurückzuführen.
[Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 8 ff.]
3.4. Einschätzungen der Zeitarbeitsfirmen nach Einführung der Reformen
Das Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) führte im Frühjahr 2003
anlässlich der Reformen die bis dato größte Umfrage unter Zeitarbeitsfirmen zu deren
Einstellung bezüglich der Reformen durch. Ergebnis dieser Befragung war, dass die
Verleihunternehmen selbst
eine eher negative Einstellung gegenüber den Neuerungen
aufwiesen. Etwa 85 % der Zeitarbeitsbetriebe rechneten demnach mit höheren bis hin zu
-7-
wesentlichen höheren Personalkosten, ca. 70 % mit niedrigeren bis hin zu wesentlich
niedrigeren Umsätzen. [vgl. ZEW 2003, S. 3 f.]
3.5. Jobeinstieg und Möglichkeiten
Die
Zeitarbeit
stellt
vor
allem
für
Arbeitslose,
von
Arbeitslosigkeit
bedrohten,
Berufseinsteigern und Berufsrückkehrern eine gute Beschäftigungsperspektive dar. Von den
im 1. Halbjahr 2007 neu abgeschlossenen Zeitarbeitsverhältnissen (518.000) waren 67 %,
also ca. 347.000 vorher in keinem direkten Beschäftigungsverhältnis. Bei ca. 2/3 dieser
347.000 lag das letzte Beschäftigungsverhältnis maximal 12 Monate zurück, ca. 20 % waren
vorher länger als 12 Monate arbeitslos und ca. 10 % waren zuvor noch nie in einem direkten
Beschäftigungsverhältnis. Die Gruppe deren letztes Beschäftigungsverhältnis max. 12
Monate zurücklag, kann als Arbeitssuchende mit aktueller Berufserfahrung bezeichnet
werden. Für sie erweist sich also gerade die Zeitarbeit als gute Möglichkeit für einen
Widereinstieg ins Berufleben. Die Zeitarbeit wird bei sowohl von Zeitarbeitnehmer als auch
von den Arbeitgebern häufig als Übergangslösung angesehen, welche in einem dauerhaften
Beschäftigungsverhältnis münden kann. [Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 9 f.]
3.6. Dauer von Zeitarbeitsverhältnissen
Festzustellen ist, dass den relativ viel neu abgeschlossenen auch sehr viele beendete
Zeitarbeitsverhältnisse gegenüberstehen und die Beschäftigungsform der Zeitarbeit durch
überwiegend sehr kurze Beschäftigungsverhältnisse geprägt ist. Im 1. Halbjahr 2007 standen
den 518.000 neu abgeschlossenen 466.000 endende Beschäftigungsverhältnisse entgegen.
Darunter dauerten 12 %, also ca. 60.000 Beschäftigungsverhältnisse unter einer Woche.
43 % (ca. 200.000) dauerten gerade mal eine Woche bis max. 3 Monate und 45 % der
ausgelaufenen Beschäftigungsverhältnisse dauerte 3 Monate oder länger. [Quelle:
Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 10 f.]
3.7. Zwischenergebnisse
Als Resultat ist festzuhalten, dass die Zeitarbeit sich vorwiegend an männliche Arbeitnehmer
der mittleren und niedrigen Qualifikationsstufen jungen und mittleren Alters richtet. Auch
wenn die Zeitarbeitsbranche bereits vor den Reformen von 2003 stetig gewachsen ist, lässt
sich in der Zeit nach 2003 ein verstärktes Wachstum in der Branche feststellen. Besonders in
den Jahren 2004 - 2008 ist ein beträchtlicher Boom zu verzeichnen. Dieser Boom ist als
Effekt der Neuregelungen zu deuten. Weiter ist festzuhalten, dass die Zeitarbeitsfirmen
selbst negative Auswirkungen der Neuregelungen in Bezug auf die Personalkosten
erwarteten,
Zeitarbeit
besonders
für
Arbeitslose,
von
Arbeitslosigkeit
bedrohten
-8-
Beschäftigten,
Berufseinsteigern,
sowie
Berufwiderkehrern
geeignet
ist
und
die
Zeitarbeitsbranche durch überwiegend sehr kurze Beschäftigungsverhältnisse geprägt ist.
4. Lohnentwicklung seit der Neuregelung 2003
Wie bereits an vorheriger Stelle erwähnt, gab es 2003 eine Neuregelung des AÜG welche für
die Zeitarbeitsbranche wesentliche Veränderungen mit sich brachte. An dieser Stelle wollen
wir auf die Entwicklung des Lohnes eingehen und untersuchen, inwieweit sich die Stellung
der Zeitarbeitnehmer in Bezug auf die Vergütung verändert hat.
4.1. Methodik der Lohnentwicklungsanalyse
Um die Lohneffekte der Neuregelung zu analysieren, stellen wir die Untergrenzen der Löhne,
welche in den Tarifverträgen definiert wurden, dar. Zunächst einmal ist es wichtig zu
erwähnen, warum es überhaupt Tarifverträge gibt und warum es verschiedene Tarifverträge
gibt. Teil der Neurelegungen des AÜG war der sog. Gleichstellungsgrundsatz (siehe Punkt
2.3.3.). In AÜG §9 Nr.2 gibt es allerdings eine Abweichende Regelung welche besagt, dass
das Zeitarbeitsunternehmen von der Verpflichtung zur Gleichstellung befreit ist, wenn es
einen Tarifvertrag mit abweichenden Regelungen anwendet. Hierdurch lässt sich leicht
erklären, warum es mehrere Tarifverträge gibt. Personaldienstleistungsunternehmen mit
gleichen Interessen schließen sich zusammen und versuchen Tarifverträge abzuschließen.
Die 3 größten Interessensverbände, werden im foglenden vorgestellt. Wir verzichten bei der
Analyse auf statistische Methoden, sondern stellen die Zahlen so dar, wie Sie in den
Tarifverträgen vorliegen und stellen Vergleiche auf.
4.2. Vorstellung der 3 großen Verbände in der Zeitarbeitsbranche
Die Verbände, welche die Interessen der Zeitarbeitnehmer und der Beteiligten vertreten und
schützen sind der iGZ, der BZA und der AMP, welche als Zusammenschlüsse von Personaldienstleistungsunternehmen entstanden sind. Was auf alle Verbände zutrifft ist, dass sie
eingetragene Vereine sind, einen starken Medienauftritt pflegen, sich dabei für die
Zeitarbeitsbranche und die Zeitarbeitnehmer stark machen. Weiterhin versuchen Sie über
Schulungen, Seminaren, Tagungen oder Workshops Zeitarbeitnehmer über Ihre Rechte zu
informieren, sowie Interessenten und Nicht-Mitglieder zu einer positiveren Stellung der
Zeitarbeit gegenüber zu bewegen. [Siehe iGZ, Schwerpunkte, Über uns; BZA Einführung,
Ziele; AMP Ziele, Standpunkte, Services]
-9-
4.2.1. iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen)
Die iGZ hat rund 1,400 Mitgliedsunternehmen. Der Verband arbeitet eng mit den eigenen
Mitgliedern, sowie Verwaltungsberufsgenossenschaften, Verbänden, Gesellschaft und der
Politik zusammen. Über eine starke Öffentlichkeits- und Informationspolitik versucht die iGZ
ein positives Image für Zeitarbeit zu schaffen. Veranstaltungen, Kongresse und
Podiumsdiskussionen helfen dabei Interessierten Informationen bereit zu stellen und die
Akzeptanz der Zeitarbeit in der gesamten Gesellschaft zu stärken.
In Tarifverhandlungen mit der DGB entstehend Tarifverträge, welche u.A. die sozialen
Mindestbedingungen sichern und als Richtlinie für alle Beteiligten gelten.
[Siehe iGZ
Schwerpunkte; iGZ Über uns; iGZ Geschichte]
4.2.2. BZA (Bundesverband für Zeitarbeit)
Der BZA hat über 2000 Mitglieder. Im Wesentlichen sieht der BZA die Hauptaufgabe ähnlich
wie der iGZ, die Sicherung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer
stehen an erster Stelle. Auch der BZA arbeitet eng mit der DBG zusammen um Tarifverträge
abzuschließen.
Der BZA hat außerdem das DIZ (Deutsches Institut Zeitarbeit) ins Leben gerufen, welches
als eine Bildungs- und Wissenschaftseinrichtung der Personaldienstleistungsbranche
fungiert. In Seminaren und Workshops werden die Tarifverträge, das allgemeine Arbeitsrecht
und vor allem das geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz behandelt, erklärt und
diskutiert. [Siehe BZA Einführung; BZA Ziele; BZA DIZ]
4.2.3. AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister)
Der AMP entstand in der heutigen Form erst 2004 und damit nach den Neuregelungen des
AÜG. Als noch recht junger Verband hat der AMP mit 1200 Mitgliedern in kurzer Zeit eine
Größe erreicht, welche ihm eine Bedeutung als einen der 3 großen Personaldienstleistungsverbände geben.
Er entstand als eine Alternativbewegung zu der iGZ und der BZA. Unzufrieden mit den
Möglichkeiten die die DGB bietet, hat sich der AMP einen anderen Tarifpartner gesucht und
mit der Tarifgemeinschaft CGZP (Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA) einen
Partner gefunden. Ergebnis ist der AMP Zeitarbeitstarifvertrag.
[Siehe AMP Ziele; AMP
Standpunkte; AMP Services]
4.2.4 Unterschiede
Alle Verbände haben das Ziel bessere Bedingungen für Zeitarbeiter zu schaffen und die
Möglichkeiten der Zeitarbeitsbranche zu erweitern. Der AMP unterscheidet sich bei der
- 10 -
Durchsetzung dieser Ziele allerdings von der iGZ und der BZA. Um den Rahmen dieser
Arbeit nicht zu sprengen wird hier nur auf den wesentlichsten Unterschied eingegangen.
Der iGZ und der BZA versuchen die Mindestlöhne in das AEntG (ArbeitnehmerEntsendegesetz) zu bringen. „Dieser marktgerechte Tarif-Branchenmindestlohn gefährdet
nicht die Integrationschancen der Zeitarbeit für viele Arbeitssuchende, sondern bietet den
Beschäftigten Schutz vor Lohndumping“ [Siehe iGZ e.V. (2008), Personal Order]. Der AMP
ist weitgehend gegen die Einführung von Mindestlöhnen in der Zeitarbeitbranche und sieht in
diesen grundsätzlich den Rückgang von Arbeitskräften. [Siehe iGZ e.V. (2008), Personal
Order; iGZ e.V. (2009); AMP Standpunkte]
4.3. Analyse der Tarifverträge
Bestandteil des Tarifvertrages und Hauptangelpunkt für unsere Lohnanalyse sind die
Entgelttabellen. Der BZA, iGZ und der AMP stellen jeweils unterschiedliche Entgelttabellen
für den Osten und Westen auf. Hier ein Beispiel:
Tabelle 2: iGZ Entgelttabelle West (ab 1.Juli 2006)
iGZ Entgelttabelle West (2006)
Entgelt
Eingangs
gruppe
stufe
EG
ES
M
Zulage Zulage
0,20 €
0,35 €
7
Es sind 9 Entgeltgruppen zu sehen,
welche für die unterschiedliche Entlohnung je nach Qualität und Leistung
der Zeitarbeitnehmer / der Tätigkeit angeordnet werden (wie bereits in Kap.
1
7
7,2
2
7,41
7,61
3
8,12
8,32
richtet sich außerdem noch nach der
4
9,04
9,24
Dauer des ununterbrochenen Einsatzes
5
10,05
10,4
des
6
11,05
11,4
Unternehmen,
7
12,15
12,5
dabei der Startlohn und die Zulagen
8
13,27
13,62
würden in diesem Beispiel nach 9
9
15,77
16,12
Monaten gezahlt werden.
3.1.1. erwähnt). Die Höhe des Lohnes
Zeitarbeitnehmers
die
bei
einem
Eingangsstufe
ist
[Quelle: iGZ Entgelttarifvertrag 2006, S.3]
Wir werden uns in den Vergleichen nur auf die Eingangsstufe der Entgeltgruppen 1 und 9
konzentrieren, da die Zulagen in den einzelnen Entgeltrahmenverträgen teilweise unterschiedlich gehandhabt werden und EG1 und EG9 ausreichen um Tendenzen zu erkennen
und Vergleiche aufzustellen.
- 11 -
Als erstes schauen wir uns die Entgelttabellen der BZA für die Jahre 2004 – 2007 an:
Tabelle 3: BZA Entgelttabellen
BZA Entgelttabelle West
EG
Stundensatz in Euro
2004
2005
2006
Min
7
1
6,85
7,02
7,2
9
15,5 15,89 16,28
2007
7,15
7,38
16,69
BZA Entgelttabellen Ost
EG
Stundensatz in Euro
2004
2005
2006
Min
6,1
1
5,93
6,07
6,26
9 13,41 13,74 14,17
2007
6,22
6,42
14,52
[vgl. BZA-DGB Tarifverträge Zeitarbeit 2008, S.18f]
Zunächst erkennt man, dass in dem Jahr 2006 ein Mindestlohn eingeführt wurde.
Im Westen hat sich die EG1 in den Jahren 2004 – 2007 um 7,74% erhöht. Die Entlohnung
nach EG9 ist um 7,68 gestiegen. Im Osten ist die EG1 um 8,26% und die EG9 um 8,28%
gestiegen.
Nun folgen die Entgelttabellen der iGZ für die Jahre 2003 – 2008:
Tabelle 4: iGZ Entgelttabellen
iGZ Entgelttabelle West
EG
Stundensatz in Euro
2003 2005 2006
Min
7
1
6,85
7
7
9 15,43 15,77 15,77
2007
7,15
7,21
16,56
2008
7,31
7,51
17,38
iGZ Entgelttabelle Ost
EG
Stundensatz in Euro
2003 2005 2006
Min
6,06
1
5,93
6,06
6,06
9 13,35 13,64 13,64
2007
6,22
6,24
14,32
[vgl. iGZ Entgelttarifvertrag 2005 und 2006; iGZ Tarifvertrag 2008, S.15f]
Auch hier sehen wir in 2006 die Einführung eines Mindestlohnes. Man erkennt außerdem,
dass hier das Jahr 2004 fehlt. Das liegt daran, dass der iGZ in 2004 keine Änderung der
Lohnstufen aus 2003 vorgesehen hat. Für die Jahre 2003 – 2008 ist im Westen in der EG1
ein Anstieg von 9,54% zu sehen und in der EG9 ein Anstieg von 12,64%.
Besonders auffällig ist der Anstieg von 2007 – 2008, 4,16% in der EG1 und 4,95% in der
EG2. Im Osten 2003 – 2008 steigen die Löhne um 9,61% in der EG1 und um 12,58% in der
EG9. Auch hier ist eine besondere Anhebung des Lohnes in 2008 zu erkennen, 4,17% in der
EG1 und 4,96% in der EG9.
- 12 -
2008
6,36
6,5
15,03
Als letztes betrachten wir die Entgelttabellen der AMP:
Tabelle 5: AMP Entgelttabellen
AMP Entgelttabelle West
AMP Entgelttabelle Ost
EG
EG
Entgelt
Entgelt
2005 2006 2007 2008 2009
1
6,8
9
15,3
6,8
7
7,21
7,35
15,3 15,76 16,23 16,55
2005 2006 2007 2008 2009
1
5,6
5,6
5,77
6
6,15
9 11,6 11,6 11,95 12,43 12,74
[vgl. AMP Entgelttarifvertrag 2004, AMP Entgelttarifvertrag 2006; AMP Entgelttarifvertrag
2008]
Anders als bei den Tabellen der iGZ und BZA gibt es hier keinen Mindestlohn.
Im Westen steigt der Lohn von 2005 – 2009 um 8,09% in der EG1 und um 8,17% in der
EG9. Im Osten ist der Anstieg 9,82% in der EG1 und 9,83% in der EG9.
4.4. Ergebnisse der Betrachtung
Es ist ein Trend nach oben zu erkennen. Im Osten ein wenig stärker als im Westen.
Vergleicht man den AMP mit der iGZ und BZA dann wird man gerade in den höher
qualifizierten Tätigkeiten deutliche Unterschiede erkennen. In Anbetracht der Tatsache, dass
ein Großteil der Zeitarbeit allerdings aus dem niedriger qualifizierten Bereich (Siehe Kap
3.1.1.) kommt, hat dies keinen wesentlichen Einfluss. Mögliche gründe für die Tendenz
können bessere Leistungen sein, welche die Verbände für die Zeitarbeitnehmer schaffen
wollen oder der Druck der Gewerkschaften, gegen Lohndumping. Festhalten wollen wir, dass
die Untergrenzen der Löhne seit der Neuregelung 2003 gestiegen sind und das unabhängig
von der Zugehörigkeit des Verbandes, größtenteils unabhängig von der Entgeltgruppe und
unabhängig davon, ob man den Osten oder den Westen Deutschlands betrachtet. Was wir
weiterhin festhalten wollen ist, dass der iGZ und der BZA im Gegenzug zur AMP die
Mindestlöhne, welche sie ins AEntG bringen möchten in Ihren eigenen Verträgen schon seit
2006 definiert haben.
5. Schlussbetrachtung
Wir erinnern uns noch einmal an das Ziel dieser Seminararbeit. Wir wollten die Wirkungen
und Nebenwirkungen der Neuregelungen im AÜG betrachten und Rückschlüsse ziehen, u.A.
darauf, ob die Zeitarbeit als eine Brücke in die Dauerbeschäftigung zu sehen ist.
Dazu haben wir zunächst die Grundzüge der Zeitarbeit und die Neuregelungen beschrieben.
- 13 -
Daraufhin haben wir uns den Markt der Zeitarbeitsbranche angeschaut. Ergebnis dieser
Betrachtung war, dass in der Branche ein überproportionales Wachstum nach dem Jahr
2003 festzustellen ist, welches als positiver Effekt aufgrund der durchgeführten Reformen zu
deuten ist. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Zeitarbeit sich verstärkt an Personen
der jüngeren bis mittleren Altersgruppen richtet, die im niedrigen bis mittleren
Qualifikationssektor angesiedelt sind. Ein weiterer positiver Effekt der Neuregelungen hierbei
ist, dass diese zum Teil schwer vermittelbaren Personengruppen mit der Beschäftigungsform
der Zeitarbeit und deren Deregulierung ein schnellerer und leichterer Weg aus der
Arbeitslosigkeit geebnet wurde. Hierbei ist aber kritisch zu beurteilen, dass die zum Teil sehr
kurzen Arbeitsverhältnisse typisch für die Zeitarbeitsbranche zu sein scheinen. Ob diese
Kurzlebigkeit der Arbeitsverhältnisse daher rührt, dass die Zeitarbeitnehmer in ein
dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis gewechselt sind oder ob ein personalpolitsches
Verhalten
der
Zeitarbeitsfirmen
hierfür
verantwortlich
ist,
konnten
wir
aufgrund
unzureichender Daten nicht sicher evaluieren.
Ein Grund für die Kurzlebigkeit der Arbeitsverhältnisse sehen wir in den Tarifverträgen
welche durch die Verbände festgelegt wurden. In diesen sieht es so aus, dass die
Zeitarbeiter bestimmte Zulagen auf ihre Löhne erhalten, welche nach 6 bzw. 9 Monaten
Arbeitszeit im gleichen Betrieb, je nach Verband und Tarifvertrag, gezahlt werden sollen.
Diese führen anscheinend in vielen Fällen dazu, dass die Zeitarbeitnehmer nicht besser
entlohnt werden, sondern entlassen werden, bevor sie in den Genuss der höheren Löhne
kommen können.
Als letzten Punkt haben wir die Lohneffekte nach den Neuregelungen analysiert. Über die
Lohnuntergrenzen der Tarifverträge konnten wir eine Lohnentwicklung erkennen. Die
Lohnuntergrenzen stiegen von 2003 bis 2008 in etwa um 10% (dies ist ein sehr grober
Durchschnitt der verschiedenen Tarifverträge). Im Vergleich zu der Inflation ist dies kein
hoher Wert mehr. Diese Tendenz wollen wir außerdem nicht ausschließlich auf die
Neuregelungen zurückführen. Andere Faktoren, wie die wachsende Mitgliederzahl der
Verbände, oder der generell größere Druck den die Branche durch das Wachstum ausübt
können auch Einflüsse auf die Lohnentwicklung haben.
Nicht vollständig können wir die Brückenfunktion in die Dauerbeschäftigung beurteilen.
Dadurch, dass es hier keine öffentlichen Daten gibt, fehlen uns konkrete Zahlen um sichere
Rückschlüsse zu ziehen und diese auf die Neuregelungen zu beziehen. Deshalb stützen wir
uns hier auf unsere Ergebnisse. Die Kurzlebigkeit der Zeitarbeitsverhältnisse und die Zahl
der neu abgeschlossenen und endenden Beschäftigungsverhältnisse 2007 deuten darauf
hin, dass die Zeitarbeiter vermehrt entlassen werden und weniger übernommen werden.
- 14 -
Die Löhne haben nach unseren Erkenntnissen keinen Einfluss auf die Übernahmequoten.
Ziel der Regierung war es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch eine Angleichung der
Löhne zu erreichen. Diese Angleichung würde gegen Hemmungen wirken, aus
Kostengründen Zeitarbeiter nicht zu übernehmen. Da der Gleichbehandlungsgrundsatz
allerdings über die Tarifverträge ausgehebelt wird, wird der gewünschte Effekt nicht erreicht.
Dies sehen auch die Gewerkschaften so „Mit der Zeitarbeit wollten die Arbeitgeber einen
Niedriglohnsektor mit schlechten Arbeitsbedingungen in die Betriebe integrieren“ [WELT
Online, Wetzel 2008]. Diese sehen in der Zeitarbeit immer noch eine Gefahr durch
Lohndumping.
Nach unserer persönlichen Meinung hat der Staat mit den Neuregelungen eine Ausweitung
der Möglichkeiten geschaffen, wie Unternehmen, Zeitarbeiter und Zeitarbeitsunternehmen
miteinander agieren. Dies hat in unseren Augen das Wachstum der Branche ausgelöst. Wie
der Gleichbehandlungsgrundsatz durch Tarifverträge ausgehebelt werden kann, sehen wir
allerdings sehr kritisch. Vielmehr scheint durch diese Neuregelung ein negativer
volkswirtschaftlicher Effekt hervorgerufen zu werden, da in der Praxis Firmen bereits eigene
Zeitarbeitsfirmen gründen um so Arbeitnehmer zu den schlechteren Bedingungen bei
gleichbleibender Tätigkeit zu beschäftigen. Teilweise werden sogar komplette Abteilungen
ausgelagert, sodass Zeitarbeit sogar eine Gefährdung für reguläre Arbeitsplätze darstellen
kann und damit einen gesamtwirtschaftlich schädlichen Charakter aufweisen kann. Der
Gesetzgeber hat keine Kontrolle mehr über die Gleichbehandlung und dort, wo eine
einheitliche Lösung Klarheit schaffen sollte, bestimmen nun Interessengemeinschaften und
Verbände, welche Tarifverträge einzuhalten sind. Hier besteht noch Handlungsbedarf des
Gesetzgebers. Eine Möglichkeit wäre es die Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer –
Entsendegesetz aufzunehmen und die die im Tarifvertrag vereinbarten Einstiegslöhne für
allgemeinverbindlich zu erklären. Dadurch könnten Mindeststandards verankert und extrem
niedrige Löhne verhindert werden.
- 15 -
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-X-
Anhang
Zu Abschnitt 2.1
Abbildung 1: Schaubild zur Zeitarbeit
*
*
[Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2003, S.35]
zu Kapitel 3.1.1.
Abbildung 2: Qualifikation der Arbeitnehmer in den Betrieben
[Quelle: ZEW 2003, S. 5]
- XI -
zu Kapitel 3.1.2.
Abbildung 3:
[Quelle: Statistisches Bundesamt 2008]
Zu Kapitel 3.1.3.
Tabelle 6: Bestand an Leiharbeitnehmern nach Art der ausgeübten Tätigkeit
[Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Statistik 2008, S. 18]
- XII -
zu Kapitel 3.2.1.
Tabelle 7: Verleihbetriebe in den Bezirken Regionaldirektionen
[Quelle: BA –Statistik, 14]
zu Kapitel 3.3.
Abbildung 4: Zeitarbeitnehmerbestand jeweils im Dezember
in Tausend
800
721
674
700
631
600
528
500
338
232
200
223
259
234
Gesamt
344
328
309
303
286
300
100
466
389
400
200
483
465
237
Frauen
250
194
184
97
48
191
165
161
39
Männer
292
64
79
69
72
121
78
0
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
[Eigene Anfertigung, in Anlehnung an BA – Statistik 2008, S. 1]
- XIII -
Jahr
zu Kapitel 3.4.
Abbildung 5: Erwartete Veränderung der Personalkosten
in Folge der gesetzlichen Neuregelung
[Quelle: ZEW 2003, S. 3]
Abbildung 6: Erwartete Umsatzveränderungen
in Folge der gesetzlichen Neuregelung
[Quelle: ZEW 2003, S. 3]
- XIV -
zu Kapitel 3.5.
Abbildung 7: Entwicklung der Zeitarbeitnehmer nach zuvor ausgeübter
Beschäftigung von 1997 - 2007
[Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2008, S. 10]
- XV -
zu Kapitel 3.6.
Abbildung 8: Dauer der Beschäftigungsverhältnisse in der
Zeitarbeit im 1. Halbjahr 2007
- XVI -
zu Kapitel 4.3.
Tabelle 8: iGZ Entgelttabellen 2006
[Quelle: iGZ, Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen Entgelttarifvertrag 2006,
Seite 3]
- XVII -
Tabelle 9: BZA Entgelttabellen 2004
[Quelle: BZA – DGB, Bundesverband für Zeitarbeit – Deutscher Gewerkschaftsbund
Tarifgemeinschaft: „Tarifverträge Zeitarbeit“, Seite 21]
- XVIII -
Tabelle 10: BZA Entgelttabellen 2005
[Quelle: BZA – DGB, Bundesverband für Zeitarbeit – Deutscher Gewerkschaftsbund
Tarifgemeinschaft: „Tarifverträge Zeitarbeit“, Seite 22
- XIX -
Tabelle 11: BZA Entgelttabellen 2006
[Quelle: BZA – DGB, Bundesverband für Zeitarbeit – Deutscher Gewerkschaftsbund
Tarifgemeinschaft: „Tarifverträge Zeitarbeit“, Seite 23]
- XX -
Tabelle 12: BZA Entgelttabellen 2007
[Quelle: BZA – DGB, Bundesverband für Zeitarbeit – Deutscher Gewerkschaftsbund
Tarifgemeinschaft: „Tarifverträge Zeitarbeit“, Seite 24]
- XXI -
Tabelle 13: iGZ Entgelttabellen 2003
[Quelle: iGZ, Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen Entgelttarifvertrag 2005,
Seite 3]
- XXII -
Tabelle 14: iGZ Entgelttabellen 2005
[Quelle: iGZ, Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen Entgelttarifvertrag 2005,
Seite 4]
- XXIII -
Tabelle 15: iGZ Entgelttabelle West 2007
[Quelle: iGZ/DGB, , Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen/Deutscher
Gewerkschaftsbund Tarifwerk 2008, Seite 15]
Tabelle 16: iGZ Entgelttabelle West 2008
[Quelle: iGZ/DGB, , Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen/Deutscher
Gewerkschaftsbund Tarifwerk 2008, Seite 16]
- XXIV -
Tabelle 17: iGZ Entgelttabelle Ost 2007
[Quelle: iGZ/DGB, , Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen/Deutscher
Gewerkschaftsbund Tarifwerk 2008, Seite 17]
Tabelle 18: iGZ Entgelttabelle Ost 2008
[Quelle: iGZ/DGB, , Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen/Deutscher
Gewerkschaftsbund Tarifwerk 2008, Seite 18]
- XXV -
Tabelle 19: AMP Entgelttabelle Ost 2005
[Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister Entgelttarifvertrag
Ost 2006]
Tabelle 20: AMP Entgelttabelle West 2005
[Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister Entgelttarifvertrag
West 2006]
Tabelle 21: AMP Entgelttabelle Ost 2006
[Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister Entgelttarifvertrag
Ost 2006]
- XXVI -
Tabelle 22: AMP Entgelttabelle Ost 2007
[Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister Entgelttarifvertrag
Ost 2006]
Tabelle 23: AMP Entgelttabelle West 2006
[Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag
West 2006]
Tabelle 24: AMP Entgelttabelle West 2007
[Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag
West 2006]
- XXVII -
Tabelle 25: AMP EntgelttabellenOst 2008
[Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag
Ost 2008]
Tabelle 26: AMP Entgelttabelle Ost 2009
[Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag
Ost 2008]
Tabelle 27: AMP Entgelttabelle West 2008
[Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag
West 2008]
- XXVIII -
Tabelle 28: AMP Entgelttabelle West 2009
[Quelle: AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Entgelttarifvertrag
West 2008]
Zu Kapitel 5
Tabelle 29: Inflationsrate für Deutschland 1992 - 2008
[Quelle: Statistisches Bundesamt (2009), „Inflationsrate für Deutschland“]
- XXIX -