Personalausstattung und Fachkräftebedarf
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Personalausstattung und Fachkräftebedarf
Personalausstattung und Fachkräftebedarf Bäder rangieren in der Beliebtheitsskala der Sport- und Freizeitangebote in den Kommunen weit vorne. Was erwarten die Badegäste bei ihrem Besuch? Ein sauberes Bad ohne überquellende Papierkörbe und Speisereste im Umkleidebereich bzw. auf der Liegewiese, einen gemähten Rasen und gepflegte technische Anlagen zur Reinhaltung des Wassers, ein freundliches Lächeln und einen Tipp für die neuesten Sporttrends zu bezahlbaren Preisen. SchwimmmeisterInnen tragen bei ihrer Arbeit eine hohe Verantwortung, sie haben für ein sauberes und unfallfreies Bad zu sorgen sowie komplizierte technische Anlagen zu bedienen und zu reparieren. Bei vielen Beschäftigten verstärkt sich der Eindruck, dass einige Arbeitgeber all diese Arbeiten eher als Freizeitgestaltung betrachten, die obendrein auch noch bezahlt werden sollen. Diese Arbeitgeber erwarten für wenig Geld überlange Arbeitszeiten sowie einen guten und freundlichen Service. Oder ist es tatsächlich so, dass die Schwimmmeister sich den ganzen Tag nur braun brennen lassen und mit hübschen Badenixen flirten? In den zurückliegenden Jahren haben sich die Arbeitsbedingungen in den Bädern massiv verändert. Durch umfangreichen Personalabbau, Privatisierungen und Ausgründungen wurde versucht, die Kosten zu senken. Deshalb stellt sich die Frage, wie die Beschäftigten und ihre Betriebs- und Personalräte mit dieser Situation umgehen? Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) hat im Merkblatt 94.05 ihre Empfehlungen zur Personalausstattung in Bädern geändert. Sie hat dies mit dem Ziel verbunden, die Badbetreiber im Schadensfall vor möglichen Haftungsansprüchen der betroffenen Badegäste zu schützen. ver.di hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens gefordert, die Anwesenheit von mindestens einer Fachkraft verbindlich zu regeln. Wir halten die Übertragung der Wasseraufsicht auf Rettungsschwimmer für den falschen Weg. Mit den erfolgten Änderungen des Merkblattes der DGfdB wird der Sicherheit der Badegäste eine geringere Bedeutung zugeschrieben als bisher. Die Fachkräfte, wie SchwimmmeisterInnen und Fachangestellte für Bäderbetriebe mit entsprechenden Berufsausbildungen und Abschlüssen sind für den reibungslosen Betrieb und in Notfallsituationen erforderlich. Angestellte Rettungsschwimmer oder ehrenamtlich Tätige mit Rettungsabzeichen, sind für die Sicherheit in Bädern wichtig, können Fachkräfte aber nicht ersetzen. Mit dem neuen Berufsbild „Fachangestellte für Bäderbetriebe“ wurde auf einen verbesserten Service, z. B. durch die Gestaltung attraktiver Angebote Wert gelegt. Denn Ziel sollte sein, den zukünftigen Anforderungen der Badegäste gerecht zu werden, die Einnahmesituation der Bäder zu verbessern um damit die Angebotsvielfalt und den Standort zu sichern. Nun besteht die Gefahr, dass der weitere Abbau von Fachkräften eindeutig zu Lasten der Attraktivität der Bäder, einem wichtigen Baustein der kommunalen Daseinsvorsorge, gehen wird. Durch das Verschleiern der derzeitigen Arbeits- und Belastungssituation versuchen sich die Badbetreiber als Arbeitgeber ihrer Verantwortung für eine ausreichende Personalausstattung zu entziehen. Das wirkt demotivierend auf die Beschäftigten und ist wenig geeignet, gemeinsame Anstrengungen aufzubringen, um die schwierige Situation zu meistern. Der Für die Anzahl der Fachkräfte und Rettungsschwimmer in den Bädern ist die jeweilige betriebliche Situation (Art und Größe des Bades, Frequentierung, Überschaubarkeit des Bades und der Becken, Anzahl und Größe der Becken, Sprung- bzw. Wellenanlagen, Großspielgeräte, Unfallart und -häufigkeit der letzten 5 Jahre etc.) entscheidend. Der Badbetreiber ist dafür verantwortlich ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen. Der Badbetreiber kann die Verantwortung für die Organisation eines sicheren und störungs- freien Badebetriebes, mit der entsprechenden Entscheidungskompetenz delegieren, dann entscheidet diese ArbeitnehmnerIn wie z. B. die Aufsicht geregelt wird. Wird diese Verantwortung nicht delegiert, muss der Betreiber sie organisieren. Dies geschieht i. d. R. durch Dienstanweisungen, in denen festgelegt ist wo das Aufsichtspersonal seinen Standort hat und unter welchen Voraussetzungen der Standort verlassen werden kann bzw. darf. Die Entscheidung, ob RettungsschwimmerInnen alleinverantwortlich den Badebetrieb oder Teile des Badebetriebes übernehmen können, darf nur eine Fachkraft treffen. Entscheidungsgrundlage dafür sind die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten, die notwendigen Betriebsabläufe und die Fähigkeiten des Rettungsschwimmers mit seinen Stärken und Schwächen. Die Fachkraft trägt für diese Entscheidung dann auch die Verantwortung. Zu den betrieblichen Besonderheiten und die Sicherung der Betriebsabläufe zählen die so- fortige Reaktion auf technische Störungen z. B. beim Ausfall der Dosieranlagen und die Einschätzung über den Umfang der Beeinträchtigung des Badebetriebes. Dazu zählt auch die Reaktion auf bauliche Störungen durch das Erkennen und das sofortige Handeln auf Gefahrensituationen z. B. bei instabilen Einbauten oder die Überhitzung des Duschwasssers durch eine Störung der Heizung, dazu zählt ebenso das unverzügliche Handeln bei besonderen Vorkommnissen (z. B. Diebstahl, Sexualdelikte). Wenn RettungsschwimmerInnen dies können, dann könnten sie die Prüfung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe ablegen und hätten somit auch einen Anspruch auf die entsprechende tarifliche Vergütung der Fachkräfte. Bringt euch in die Erarbeitung der Personalausstattung ein, beim Merkblatt 94.05 handelt es nur um eine Empfehlung. Die konkrete betriebliche Situation ist entscheidend für den tatsächlichen Personalbedarf. Lasst die Organisationsverantwortung der Arbeitgeber nicht auf dem Rücken der Rettungsschwimmer und Fachangestellten für Bäderbetriebe abladen. Die Arbeitgeber sind in der Verantwortung für den sicheren Badebetrieb ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen. Nehmt diese Situation als Fachangestellte oder als Rettungsschwimmer nicht widerspruchslos hin. Weist eure Vorgesetzten bzw. den Badbetreiber auf die Personalsituation hin und zeigt die möglichen Gefährdungspotentiale auf. Informiert eure Betriebs- und Personalräte und fordert ihre Unterstützung ein. Betriebsund Personalräte sind durch den Arbeitgeber in die Fragestellung der Personalausstattung einzubeziehen, sie haben ein Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht. www.baeder.verdi.de www.darum-verdi.de V.i.S.d.P.: ver.di Bundesverwaltung, 10785 Berlin, Potsdamer Platz 10, FB Gemeinden, Kurt Martin, Für den Inhalt: R. Sternatz, Mai 2004 030/6956-2232