UV-Protokoll

Transcription

UV-Protokoll
GEMEINSAMES - PROTOKOLL ÜBER
VERBESSERTE EINSATZBEDINGUNGEN DER
UV-TECHNOLOGIE IN DER
DRUCK- UND BESCHICHTUNGSINDUSTRIE IN EUROPA
PROTOCOLE COMMUN DE L'EUROPE SUR LES MEILLEURES CONDITIONS DE MISE EN ŒUVRE DES TECHNOLOGIES UV
DANS L'IMPRIMERIE ET LES INDUSTRIES DE REVETEMENT DE SURFACE
PROTOCOLLO COMUNE SUL MIGLIORAMENTO DELLE CONDIZIONI DI LAVORO TRAMITE L’UTILIZZO DELLA TECNOLOGIA
AI RAGGI UV NELL’INDUSTRIA DELLA STAMPA E DEL RIVESTIMENTO IN EUROPEA.
GEMEINSAMES PROTOKOLL ÜBER VERBESSERTE EINSATZBEDINGUNGEN DER UV-TECHNOLOGIE IN DER DRUCK- UND
BESCHICHTUNGSINDUSTRIE IN EUROPA.
PROTOCOLO COMÚN SOBRE LAS CONDICIONES MEJORADAS DEL USO DE LA TECNOLOGÍA UV EN LA INDUSTRIA
GRÁFICA Y DE RECUBRIMIENTO EN EUROPA
GEMEENSCHAPPELIJK PROTOCOL VOOR VERBETERDE VOORWAARDEN VOOR DE TOEPASSING VAN DE UV
TECHNOLOGIE IN DE GRAFICHE EN COATING INDUSTRIE IN EUROPA
Nachfolgende Institutionen haben das Protokoll unterzeichnet und unterstützen die darin beschriebenen
Empfehlungen:
Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung (BGDP); Deutschland
Caisse Nationale de l’Assurance Maladie des Travailleurs Salariés (CNAMTS); Frankreich
Federale Overheidsdienst Werkgelegenheid, Arbeid en Sociaal Verleg (FOD WASO); Belgien
Service publique fédérale Emploi, Travail et Concertation sociale (SPF ETCS); Belgium
Health and Safety Executive (HSE); Vereinigtes Königreich
Istituto Superiore per la Prevenzione e la Sicurezza del Lavoro (ISPESL); Italien
Instituto Nacional De Seguridad E Hygiene En El Trabajo (INSHT); Spanien
Vereinigung der Metall-Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften, Fachausschuss Metall und
Oberflächenbehandlung (VMBG); Deutschland
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva); Schweiz
1
Dieses Dokument basiert auf dem UV-Protokoll , das von der BGDP, CNAMTS und der HSE in einer
offiziellen Fassung (französisch) für die Druckindustrie erstellt wurde.
Der Wechsel zur vorliegenden Fassung wurde von RadTech Europe (Europäische Vereinigung zur
Förderung der UV/EB-Technologie) und dem VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau)
initiiert. Sie wurde in Zusammenarbeit mit den unterzeichnenden Organisationen und Vertretern der
Industrie erarbeitet, um den Anwendungsbereich auf die Druck- und Beschichtungsindustrie auszuweiten.
Weitere Veröffentlichungen des UV-Protokolls sind nur mit schriftlicher Genehmigung von RadTech
Europe oder dem VDMA erlaubt.
Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von dem entsprechenden Institut in eigener Verantwortung
durch Übersetzung in die Landessprache gemacht und den Urhebern des Protokolls mitgeteilt worden ist,
hat den gleichen Status wie die offizielle Fassung.
Um Missverständnissen und Fehlinterpretationen vorzubeugen, empfehlen die Verfasser, das Zitieren
einzelner Sätze und Abschnitte herausgelöst aus dem Zusammenhang zu vermeiden.
1
Gemeinsames BG/CNAMTS/FMTWA/HSE/ISPESL/SUVA – Protokoll über verbesserte Einsatzbedingungen der UV-Technologie
in der Druckindustrie in Deutschland, Frankreich, Belgien, dem Vereinigten Königreich, Italien, Spanien, der Schweiz und in anderen
interessierten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Seite 1 von 16
1
Einleitung
Die vorliegenden Erkenntnisse aus der Epidemiologie erlauben es zur Zeit noch nicht zu entscheiden, ob
diese Technologie gefährlicher oder weniger gefährlich ist als der Einsatz von herkömmlichen
2
Rezepturen von Druckfarben und Beschichtungen .
Die UV-Technologie erzeugt keine Gesundheitsprobleme, vorausgesetzt, dass die in diesem
UV-Protokoll vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen bezüglich technischer Ausrüstung und
Handhabung von Druckfarben und Beschichtungen korrekt und sorgfältig eingehalten werden.
Die UV-Technologie erfährt zunehmend breitere Anwendung
-
durch die Weiterentwicklung von Materialien und Maschinen,
−
durch die mit den Vorschriften über den Verbrauch flüchtiger organischer Lösemittel (VOC) in der
Druckindustrie und Beschichtungsindustrie verbundenen Zwänge,
−
durch den Bedarf Energie einzusparen und
−
durch die zunehmende
Beschichtungsindustrie.
Verfügbarkeit
von
UV-Rezepturen
für
die
Druck-
und
Den Unterzeichnenden erscheint es daher angebracht, einen von allen Seiten angenommenen Leitfaden
zur sicheren Verwendung der UV-Technologie zu erarbeiten.
1.1
Ziel
Das UV-Protokoll gibt Vorschläge für verbesserte Bedingungen beim Einsatz der UV-Technologie,
insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Arbeitnehmer, der Hygiene am Arbeitsplatz sowie auf den
Umweltschutz.
1.2
Status
Das UV-Protokoll zeigt das, was in der UV-Industrie in Europa als sinnvoll und praktikabel angesehen
3
wird. Der Inhalt entspricht den grundlegenden Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien . Die
4
Europäischen Normen legen die technischen Einzelheiten bezüglich der grundlegenden Anforderungen
der relevanten Europäischen Richtlinien für die betroffenen Maschinen fest.
2
3
Im Sinne dieses Protokolls bezieht sich der Begriff "Beschichtung" auf Farben, Lacke etc.
Die in Frage kommenden Richtlinien sind:
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der
Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der
Richtlinie 89/391/EWG)
Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen
4
Die in Frage kommenden Europäischen Normen werden in folgenden Technischen Komitees erarbeitet:
CEN/TC 198
Druck- und Papiermaschinen
CEN/TC 271
Oberflächenbehandlungsgeräte – Sicherheit
CLC SC 31-8
Elektrische Einrichtungen für explosionsgefährdete Bereiche; Elektrostatische
Sprühanlagen und -einrichtungen
Seite 2 von 16
Die Einhaltung der im vorliegenden UV-Protokoll beschriebenen Empfehlungen ist nicht zwingend, mit ihrer
Anwendung erfüllen aber Drucker/Lackierer normalerweise die entsprechende europäische
Gesetzgebung. Die unterzeichnenden Organisationen werden sich bei der Formulierung von „Good
Practice" auf dieses Dokument beziehen.
Dieses Dokument lässt allen unterzeichnenden Organisationen die Möglichkeit offen, durch zusätzliche
Maßnahmen die Arbeitssicherheit zu erhöhen und den Umweltschutz zu forcieren; insbesondere im
Hinblick
auf
zukünftige
technische
Entwicklungen
oder
verbesserte
Maßnahmen
zur
Gefährdungsvermeidung.
Alle teilnehmenden Länder Europas sind aufgefordert, eventuelle Vorschläge für weitere Maßnahmen
einzureichen, die dann mit den in Frage kommenden Parteien diskutiert werden.
Das vorliegende Dokument basiert auf den allgemeinen Prinzipien des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes, wobei die Kombination von verwendeten Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln und die
Art ihrer Anwendung zugrunde gelegt werden.
1.3
Das UV-Druck- und Beschichtungsverfahren
Der Begriff UV-Technologie bezieht sich auf einen Prozess, in dem eine Flüssigkeit oder Pulver durch
ultraviolette Strahlung in einen Feststoff umgewandelt wird. Diese Umwandlung erfolgt durch Radikale
oder, in selteneren Fällen, durch eine kationische Polymerisation. Als polymerisierbare Stoffe für
UV-aushärtbare Druckfarben und Beschichtungsstoffe (z.B. Druckfarben, Lacke, Klebstoffe) werden
häufig reaktive Acrylatester verwendet. Abhängig von der Estergruppierung werden diese unterteilt in
Polyester-, Polyether-, Epoxy- und Urethan-Acrylate.
Die Bestandteile der meisten UV-aushärtbaren Druckfarben und Beschichtungsstoffe basieren auf:
–
reaktiven Acrylate,
–
Beimengungen
(Oligoether-Acrylate, Urethan-Acrylate, Melamin-Acrylate, Amin-modifizierte Acrylate, chlorinierte
Polyester-Acrylate, Expoxy-Acrylate, Polyester-Acrylate, Silikon-Acrylate, acrylisierte Acrylate,
phosphorisierte und modifizierte (Meth-)Acrylate,
–
Farbstoffen,
–
Additiven und
–
Fotoinitiatoren.
Die Aushärtung durch UV-Strahlung erfolgt sehr schnell, meistens in Sekunden oder Bruchteilen von
Sekunden. Die Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheits- und Umweltschutz für die UV- und
die seltener verwendete EB-Strahlung sind vergleichbar. Der Einsatz der EB Technologie ist in einem
separaten Dokument – dem EB-Protokoll beschrieben.
Um die Polymerisation zu initiieren wird während der Aushärtung im UV-Prozess ein Fotoinitiator
eingesetzt. Bestandteile der Rezeptur können Pigmente oder andere Additive sein. Normalerweise
können UV-Druckfarben und Beschichtungsrezepturen als lösemittelfrei betrachtet werden.
Die UV-Technologie ist seit über 30 Jahren etabliert. Der Anwendungsbereich von UV-Anwendungen
erstreckt sich auf Druck- und Überdrucklacke, industrielle Anwendungen wie Vernetzung von Klebstoffen,
Silikonisierung, optischen Lichtwellenleiter, Produktion von elektronischen Bausteinen sowie die
Beschichtung von Holz, Metall, Textilien oder Glas. Die Beschichtung und Aushärtung von zwei- und
dreidimensionalen Substraten ist möglich.
Seite 3 von 16
2
Sicherheitsmaßnahmen
Dieser Abschnitt beschreibt die signifikanten Gefährdungen durch die UV-Technologie. Die Tabellen in
den nachfolgenden Unterabschnitten zeigen mögliche Maßnahmen für eine sichere, von den
unterzeichnenden Organisationen vorgeschlagene Anwendung. Um ein möglichst sicheres Verfahren zu
gewährleisten, können die vorgeschlagenen Maßnahmen einzeln oder in Kombination angewendet
werden.
5
Das UV-Protokoll behandelt nur die signifikanten Gefährdungen bei der UV-Technologie . Diese
signifikanten Gefährdungen sind:
1. Kontakt mit oder Einatmen von UV-Druckfarben und Beschichtungsstoffen, Verschnittmitteln für
Lösemittel, Lösemitteln, die zum Waschen und Reinigen verwendet werden, als Nebel oder
Flüssigkeiten,
2. Einatmen von Ozon
3. Exposition gegenüber UV-Licht.
Gefährdungen, die nicht signifikant für die UV-Technologie sind (z.B. Brände und Explosionen), werden
nicht durch das UV-Protokoll abgedeckt.
Technische Maßnahmen sind den organisatorischen Maßnahmen vorzuziehen.
Organisatorische Maßnahmen sind den Maßnahmen durch persönliche Schutzausrüstung vorzuziehen.
In allen Fällen sind entsprechende Anweisungen für die Bediensteten erforderlich.
Das Einhalten der in Abschnitt 3 des UV-Protokolls genannten Grundsätze für Gesundheits- und
Arbeitsschutz am Arbeitsplatz wird bei der Anwendung der UV-Technologie empfohlen. Zusätzliche
Verweisungen finden sich am Schluss dieser Veröffentlichung.
5
Signifikante Gefährdungen, die bei herkömmlichen Druck- und Beschichtungsverfahren auftreten, werden nicht von diesem
Dokument abgedeckt.
Seite 4 von 16
2.1
Kontakt mit oder Einatmen von Druckfarben und Beschichtungsstoffen,
Verschnittmitteln für Lösemittel, zum Waschen und Reinigen verwendete
Lösemittel
2.1.1 Hautkontakt mit Druckfarben und Beschichtungsstoffen
Der Hautkontakt mit nicht ausgehärteten UV-Druckfarben und Beschichtungsstoffen kann
Hautkrankheiten verursachen. Darüber hinaus können Acrylate Allergien hervorrufen, die sich in einigen
Fällen jederzeit in allergischen Reaktionen äußern können. Bei weiterem Kontakt mit den betreffenden
Stoffen, selbst in kleinsten Dosierungen, können bei der sensibilisierten Person schwere Reaktionen
auftreten, die in den meisten Fällen irreversibel sind.
Vorgeschlagene
Sicherheitsmaßnahmen
Drucken
Technische
Maßnahmen
-
Arbeitsverfahren
-
Organisatorische
Maßnahmen
-
automatische Farbzuführung
Gummituchwaschanlagen
Waschsysteme zur Reinigung von
Gegendruckzylindern
etc.
automatische Farb- und Lackdosierung
sollte berücksichtigt werden. Wenn dies
nicht möglich ist, sind Werkzeuge und
Behälter zu verwenden, die einen
Farbtransport ohne Hautkontakt
ermöglichen.
Beschichten
Gestaltung und Konstruktion der Ausrüstung entsprechend:
-
Verfahrensanweisungen für die sichere Beseitigung von Maschinenstörungen sind für alle Positionen, an
denen eine Gefährdung durch Exposition mit ungehärteten UV-Farben besteht, zu erstellen. Das
Bedienpersonal ist mit geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen auszustatten und in ihrer Anwendung
zu unterweisen.
Sammlung/Entsorgung von verwendeten Reinigungsmitteln in entsprechenden und gekennzeichneten
Abfallbehältern
-
Personenschutz
-
EN12215 (Spritzkabinen für Nasslack)
EN13355 (Kombinierte Spritz-Trocknungskabinen)
EN12981(Spritzkabinen für Pulverlack)
EN12581 (Tauchbeschichtungsanlagen)
EN12621 (Förder- und/oder Umlaufanlagen für
Beschichtungsstoffe)
EN12757-1 (Mischgeräte für Beschichtungsstoffe)
EN1953, EN50176, EN50177 (Auftragsysteme)
Verwendung von Pistolenreinigungsanlagen
Reduzierung von Beschichtungsnebel oder –staub durch
geeignete Spritzverfahren (z.B. Elektrostatik, HVLP)
Spritzpistole senkrecht zur Werkstückoberfläche führen
Spritzstrahlbreite an Werkstück anpassen
Einhaltung der vom Hersteller empfohlenen
Spritzparametern:
möglichst geringer Abstand (Werkstück/Spritzpistole)
geringer Spritzdruck
Schutzbrillen,
Atemschutzgeräte,
Schutzhandschuhe entsprechend den Empfehlungen des Lackherstellers / regelmäßiger Austausch
Schutzkleidung einschließlich Reinigung/Lagerung/Entsorgung
Schutzkleidung und Atemschutz mit separater
Frischluftzufuhr
Seite 5 von 16
2.1.2
Kontakt mit oder Einatmen von Druckfarb- oder Beschichtungsstoffnebeln/-stäuben
Drucken:
Durch die schnelle Walzenrotation können prinzipiell alle Druckfarben einen Aerosol-Druckfarben/Lacknebel am Arbeitsplatz erzeugen. Diese Aerosolbildung steigt mit zunehmender
Walzengeschwindigkeit. Im Allgemeinen wird dies als "Ink-Fly" bezeichnet, und da die nicht getrockneten
Bestandteile der Druckfarben und Lacke Stoffe enthalten, die als reizend und als mögliche
Sensibilisatoren eingestuft werden, die schädigend für Haut, Augen und Atemwege sind, kann der "InkFly" gesundheitsgefährdend sein, wenn er nicht adäquat kontrolliert wird.
Beschichten:
Bei Spritzverfahren ist die Erzeugung von Nebel beim Spritzprozess unvermeidbar. Die Anwendung von
entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ist grundlegend für die Vermeidung von Gefährdungen durch
Kontakt mit oder Einatmen von Beschichtungsstoffnebeln oder -stäuben. Bei der Tauchbeschichtung ist
die Erzeugung von Nebeln oder Stäuben keine signifikante Gefährdung.
Vorgeschlagene
Sicherheitsmaßnahmen
Drucken
Beschichten
Technische Maßnahmen zur
Reduzierung der Nebelerzeugung
von Druckfarben oder
Beschichtungsstoffen
-
Nebelbildung kann durch
Verringerung der Maschinengeschwindigkeit reduziert
werden
-
-
Kühlsysteme für Farbkasten und
andere Maschine/Druckfarbe
Kontaktoberflächen/-bereiche
werden empfohlen, um eine
konstante Viskosität von
Druckfarbe und Lacke zu
erhalten.
Vermeidung von Nebeln oder
Stäuben von
Beschichtungsstoffen durch
Einsatz von geeigneten
Spritzverfahren (z.B. elektrostatische Sprühverfahren,
HVLP)
-
Siehe Tabelle in 2.1.1.
-
Zur Homogenisierung der
Viskosität der Druckfarben und
Lacke im Behälter für die
Zubereitungen sollten
Farbrührwerke verwendet
werden
Technische Maßnahmen zur
Absaugung von Druckfarben oder
Beschichtungsstoffen
-
Bei Gefahr einer erhöhten
Aerosolbildung
(Nebelbildung/Ink-Fly) sollte die
Auftragseinrichtung für
Druckfarben und Lacke mit
wirksamen Absaugeinrichtungen
ausgestattet und betrieben
werden. Bei der Entsorgung sind
die örtlichen Umweltschutzbedingungen einzuhalten.
Arbeitsverfahren
siehe Tabelle in 2.1.1
Siehe Tabelle in 2.1.1.
Organisatorische Maßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
siehe Tabelle in 2.1.1
Seite 6 von 16
2.1.3
Kontakt mit oder Inhalation von Lösemitteln, die zum Waschen und Reinigen
verwendet werden:
Der Auswirkungen der Exposition mit Lösemitteln, die zum Waschen und Reinigen verwendet werden,
hängt von der Art des verwendeten Lösemittels ab. Die unsachgemäße Verwendung von Lösemitteln
kann trockene Haut, Dermatitis, Kopfschmerzen, Übelkeit oder weitere Schädigungen zu einem späteren
Zeitpunkt auslösen.
Vorgeschlagene
Sicherheitsmaßnahmen
Drucken
Beschichten
Technische Maßnahmen
-
-
Verwendung von
Pistolenreinigungsanlagen
-
technische Lüftung (siehe
Tabelle von 2.1.1)
persönliche Schutzausrüstung
6
Eine automatische Walzenwascheinrichtung mit Entsorgung
des Lösemittels ohne
Hautkontakt.
-
Wo regelmäßig ein Maschinenteil zur Reinigung entnommen werden
muss, ist ein geeigneter Arbeitsplatz mit einer eigenen Absaugung der
freigesetzten Gase und einer Einrichtung zum Ablassen der
Flüssigkeiten vorzusehen.
-
Während der Reinigungsarbeiten sollten die Bediener Handschuhe tragen,
z.B. Neopren-Einweg-Handschuhe (die Handschuhe müssen der
RadTech-Studie6 oder den Empfehlungen der Hersteller/Lieferer der
zum Waschen oder Reinigen verwendeten Lösemittel entsprechen).
-
Direkter Hautkontakt mit Reinigungsflüssigkeiten oder –mitteln für UVDruckfarben oder UV-Beschichtungsstoffen ist zu vermeiden. Die
gültigen EN-Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten.
-
Für Waschvorgänge sind nur Lösemittel mit hohem Siedepunkt zu
verwenden, die den nationalen Vereinbarungen und Initiativen
entsprechen.
-
Je nach Art der durchzuführenden Arbeiten kann dazu die Bereitstellung
von Schutzkleidung einschließlich Overalls und Schutzhandschuhen,
Schutzbrillen und Atemmasken erforderlich sein.
-
Bei den Handschuhen ist darauf zu achten, dass sie die Ärmel der
Arbeitskleidung gut überdecken. Bei längerer Exposition oder bei
mechanischen Arbeiten sind Neopren- oder Handschuhe aus
Nitrilkautschuk mit einer Dicke von mindestens 0,4 mm zu tragen.
-
Schadhafte oder abgenutzte Schutzhandschuhe, d.h. Handschuhe, die
ihre Form, Elastizität oder Farbe verloren haben, müssen auf jeden Fall
ersetzt werden.
-
Gebrauchtes Reinigungsmaterial ist in speziellen dafür vorgesehenen,
besonders gekennzeichneten Abfallbehältern aufzubewahren/zu
sammeln.
Quelle: CEFIC/RadTech Studie
Seite 7 von 16
2.2 Einatmen von Ozon
Ozon wird durch eine Reaktion des UV-Lichts in der Nähe von Lampen erzeugt. Ozon-Exposition kann
Reizungen der Augen, der Nase und des Rachens verursachen sowie bei höheren Belastungen auch zu
Kopfschmerzen und Übelkeit führen. Bei noch höheren Belastungen können auch Brustschmerzen und
Husten auftreten.
Vorgeschlagene
Sicherheitsmaßnahmen
Drucken
Technische Maßnahmen
-
gefährliche Konzentrationen von gebildetem Ozon dürfen nicht in den
Arbeitsraum gelangen, sondern muss durch geeignete Absaugsysteme
entfernt werden.
-
Die abgesaugte Luft darf nicht in den Arbeitsraum zurückgeführt werden.
-
Vor der Abgabe der Abluft in die Umwelt sind geeignete Einrichtungen
(z.B. Filter) einzubauen, um den örtlichen Bestimmungen zu
entsprechen.
-
Bei der Inbetriebnahme sind die Ozonwerte zu messen um
sicherzustellen, dass eine Gefährdung durch Ozon angemessen
überwacht wird. Im Anschluss daran sollten bei wesentlichen
Änderungen der Einrichtung Überprüfungen stattfinden.
Organisatorische Maßnahmen
Beschichten
Seite 8 von 16
2.3 Exposition gegenüber Strahlung beim Aushärten
Im Allgemeinen werden UV-Lampen bei der Herstellung angemessen abgeschirmt, aber wenn abgenutzte
Gummidichtungen nicht ausgewechselt werden oder fehlenden oder nicht betriebsbereiten Abdeckungen,
besteht die Möglichkeit von sichtbaren "hot-spots". Direkte Exposition durch UV-Strahlung kann zu
Reizungen der Augen, Bindehautentzündungen oder Hautveränderungen führen. Hautreaktionen können
ein einfaches Erythem sein, aber auch zu Verbrennungen führen. Die Symptome können erst nach
mehreren Stunden auftreten. Bei besonders empfindlichen Personen sind auch Schädigungen der
Netzhaut möglich. Bei empfindlichen Personen können Netzhautschädigungen auftreten; weiterhin ist bei
Personen mit seltenen Krankheiten oder bei bestimmten verordneten Medikamenten das Auftreten einer
Lichtempfindlichkeit möglich, die wiederum zu extremen Reaktionen führen kann.
Vorgeschlagene
Sicherheitsmaßnahmen
Drucken
Technische Maßnahmen
-
Durch geeignete Abschirmung7 sind Emissionen von gefährlicher
Strahlung in den Arbeitsraum zu vermeiden.
-
Reflektiertes Licht muss so gut wie möglich abgeschirmt werden
(Übereinstimmung mit EN 12198-1:2000 sicherstellen).
-
Die Möglichkeit einer Exposition
gegenüber UV-Licht muss durch
den Einsatz geeigneter Abschirmungen und wirksamer
Verriegelungen, die den UVStrahler abschalten, sobald eine
Abschirmung geöffnet wird bzw.
geöffnet ist (siehe EN 1010-1
und EN 1010-2),
vermieden werden.
-
Ein direkter Sichtkontakt mit der
Quelle darf nicht möglich sein.
-
Regelmäßige Prüfung der Dichtungen und Abdeckungen während der
vorbeugenden Instandhaltung.
Organisatorische Maßnahmen
Beschichten
-
Die Eingänge und Öffnungen zu
der Maschine sind mit den
Strahlungsquellen so zu
verriegeln, dass die
Strahlenquelle abgeschirmt oder
ausgeschaltet wird, bevor eine
Gefährdung durch Strahlung
auftritt.
7
EN 12198-3 beschreibt Konstruktionsstrategien zur Reduzierung der Auswirkungen von Strahlungen durch Verringerung oder
Abschirmung.
Seite 9 von 16
3
Grundlagen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz beim
Umgang mit Gefahrstoffen
Bei der Anwendung der in Abschnitt 2 beschriebenen Maßnahmen wird empfohlen, den Grundsätzen des
Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu folgen:
-
Vollständige Vermeidung der chemischen Stoffe und/ oder Verfahren, die eine Gefährdung
verursachen. (Zurzeit sind nur die als krebserregenden Stoffe auszuschließen; zum Beispiel darf das
N-Vinyl-Pyrrolidon nur verwendet werden, wenn eine Substitution unmöglich ist);
-
Substitution sofern eine weniger gefährliche Alternative zur Verfügung steht;
-
Mengen- und Zeitbegrenzung der Exposition
-
Persönliche Schutzmaßnahmen z.B. Schutzhandschuhe und Gesichtsschutz.
-
Überwachung, d.h. Messung der tatsächlichen Exposition.
3.1 Vermeidung oder Substitution von Produkten
Ziel ist es jene Produkte nicht einzusetzen oder sie zu substituieren, von denen das größte
Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt ausgeht. Die Produktlieferanten sind gehalten, aktuelle
Sicherheitsdatenblätter zu liefern und die bekannten Gefahren auf den Produktetiketten zu kennzeichnen.
Die Anwender müssen sicherstellen, dass sie über aktuelle Produktinformationen verfügen und dass sie
vor Anwendung die spezifischen Gefährdungen identifiziert haben.
Die europäische Druck- und Beschichtungsindustrie (Druckfarben- und Beschichtungsstoff-Hersteller,
Druckbetriebe, Lackierereien und Vertreter der Arbeitnehmer in der Beschichtungsindustrie) muss den
"Leitfaden zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Acrylaten", der von der „UV/EB Sector Group" der
CEFIC erarbeitet wurde (Einzelheiten siehe Abschnitt 5), konsultieren. In diesem Leitfaden wird die
Anwendung der EU-Gesetzgebung im Hinblick auf die Klassifizierung und Kennzeichnung von UVaushärtenden Acrylaten beschrieben.
Anhand der Angaben des Sicherheitsdatenblattes und weiterer nationaler Richtlinien zur Verwendung
von Acrylat-basierten Stoffen, die die geringste Gefährdung aufweisen, müssen Arbeitgeber in der Druckund Beschichtungsindustrie eine Risikobewertung durchführen und dementsprechend den Stoff mit dem
niedrigsten Gefährdungspotential auswählen (Abschnitt 4).
Die europäischen Partner sind bestrebt, gemeinsam einen praktischen Leitfaden zu erarbeiten, um
dieses Dokument in Hinweise für die Praxis umzusetzen. Ein Beispiel einer solchen Vereinbarung ist das
in Großbritannien entwickelte System "Acrylate Preference Criteria". Weitere Informationen sind bei den
Europäischen Vereinigungen der Oberflächentechnik, sowie der Institutionen für Arbeitsschutz erhältlich.
3.2 Körperhygiene und Haushaltung
Es ist darauf zu achten, dass immer den höchsten Ansprüchen an Körperhygiene und Haushaltung
entsprochen wird. Dazu gehören die regelmäßige Reinigung der Arbeitsbereiche und der Gebrauch von
hochwertigen Handreinigungsmitteln und Feuchtigkeitscremes. Die Lieferanten von UV-aushärtbaren
Druckfarben und Lacken müssen in der Lage sein, geeignete Produkten zu empfehlen.
Sind Schutzkleidungen mit einer kleinen Menge UV- aushärtbaren Harze verschmutzt, müssen sie
ausgezogen und zum Härten der Harze dem Tageslicht, das eine UV-Quelle niedriger Stärke darstellt,
ausgesetzt werden. Sind Schutzkleidungen stark verschmutzt, müssen sie sicher entsorgt werden. Die
Arbeitskleidung ist von der persönlichen Kleidung getrennt aufzubewahren und darf nicht zum Waschen
mit nach Hause genommen werden.
Seite 10 von 16
Gebrauchtes Putzmaterial wie z.B. verschmutzte Putztücher etc. muss in speziellen dafür vorgesehenen,
besonders gekennzeichneten Abfallbehältern aufbewahrt und entsprechend den örtlichen Vorschriften
entsorgt werden.
3.3 Gesundheitskontrolle
Dieses Dokument ist dem Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner zu übergeben.
In jeder Arbeitsschicht ist eine Aufsichtsperson zu benennen, die dafür verantwortlich ist, regelmäßige
Kontrollen der exponierten Hautbereiche durchzuführen, um eventuelle Hautprobleme zu detektieren.
Wichtig ist auch, die Arbeitnehmer über die Auswirkungen von Farbnebeln auf die Atemwege zu
unterrichten und sie dazu zu ermuntern, alle Symptome mitzuteilen.
Die Berichte über Gesundheitskontrollen müssen aufbewahrt werden.
Seite 11 von 16
Kontaktadressen
Weitere Informationen zu diesem Thema sind erhältlich bei: BG ETEM, SPF, ETCS, HSE, ISNHT,
ISPESL, RTE, VDMA, VMBG, SUVA und den Herstellern oder Lieferanten von Druckmaschinen
oder UV-aushärtenden Stoffen.
BG ETEM
Fachgebiet Druck und Papierverarbeitung
Rheinstraße 6 – 8
65185 Wiesbaden
Deutschland
Dr. Bernhard Küter, Dr. Axel Mayer
Tel:
+49-611-131 8134
Fax:
+49-611-131 8319
[email protected]
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.bgetem.de
DGUV Fachbereich Holz und Metall
Sachgebiet Oberflächentechnik und Schweißen
c/o BG Holz und Metall
Seligmannallee 4
30173 Hannover
Deutschland
Dipl.-Ing. Roland Knopp
Tel:
+49-511-8118 16508
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.dguv.de/fb-holzundmetall/sachgebiete/oberflaech_schweissen/lackieren
Caisse Nationale de l’Assurance Maladie des Travailleurs Salariés
CNAMTS Direction des risques professionnels
50, avenue du professeur André Lemierre
75986 Paris cedex 20
France
Mr. Gilles Evrard
Tel:
33 (0)1 72 60 21 63
Fax:
33 (0)1 72 60 17 80
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.cnamts.fr
Health and Safety Executive
City Gate West
Toll House Hill,
Nottingham NG 1 5AT
United Kingdom
Mr. Tim Small
Tel:
+44-115-9712862
Fax:
+44-115-9712802
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.hse.gov.uk
Seite 12 von 16
Istituto Superiore per la Prevenzione e la Sicurezza del Lavoro
Via Fontana Candida, 1
00040 Monteporzio Catone (Roma)
Italia
Mr. Renato Cabella
Tel:
+39-06-94181471
Fax:
+39-06-94181419
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.ispesl.it
Suva – Schweizerische Unfallversicherungsanstalt
Rösslimattstrasse 39
6005 Luzern
Schweiz
Herr Andreas Thomas
Tel:
+41-419 52 65 und +41-419 55 33
Fax:
+41-419 62 48
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.suva.ch
Instituto Nacional De Seguridad E Higiene En El Trabajo
C/ Torrelaguna 73
28027 Madrid
España
Mrs. Cristina Cuencas
Tel:
+34-913 634 410
Fax:
+34-913 634 327
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.mtas.es/insht/index.htm
Federaal Overheidsdienst werkgelgenheid, Arbeid en Sociaal Overleg
Service publique fédérale Emploi, Travail et Concertation sociale
Rue Ernest Bierot straat 1,
1070 Brüssel
Belgium
Mr. Willy Imbrechts (Focal Point Manager Belgium)
Tel:
+32-2-233 45 20
Fax:
+32-2-233 42 31
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.meta.fgov.be
VDMA – Oberflächentechnik
Lyoner Straße 18
60528 Frankfurt/Main
Deutschland
Dr. Martin Riester
Tel:
+49-69-6603 1290
Fax:
+49-69-6603 2290
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.vdma.org/uv
RADTECH Europe
Laan Copes van Cattenburch 79,
2585 EW The Hague
The Netherlands
Mrs. Astrid Lejeune
Tel:
+31-70-3123916
Fax:
+31-70-3636348
E-Mail:
[email protected]
Internet
www.radtech-europe.com
Seite 13 von 16
4
Veröffentlichungen
4.1 HSE:
Kostenlose Informationen:
-
Dermatitis in printing IACL101
-
Supply of chemical to printers IACL96
-
Solvent safety in printing IACL85
-
Work related upper limb disorders in printing IACL91
-
Precautions against humidifier fever in the print industry IACL28
Käuflich zu erwerbende Broschüren:
-
The printer's guide to health and safety HSE Books 1998; (ISBN 0 7176 1486 7)
-
Printing industry: health and safety training package HSE Books 1998; (ISBN 0 7176 1481 6)
-
Chemical safety in the printing industry HSE Books 1995; (ISBN 0 7176 0846 8)
-
Fire safety in the printing industry HSE Books 1992; (ISBN 0 11 8863 75 4)
-
Safe use of isocyanates in printing and laminating HSE Books 1997; (ISBN 0 7176 1312 7)
-
COSHH Essentials for Printers – forthcoming
Die von HSE herausgegebenen kostenlosen oder käuflich zu erwerbenden Veröffentlichungen können
bestellt werden bei HSE Books, PO Box 1999, Subury, Suffolk CO10 6FS, Tel. 01787 881165, Fax 01787
313995. Die käuflich zu erwerbenden Broschüren sind auch in jeder guten Buchhandlung erhältlich.
Weitere Informationen über die HSE Infoline Tel. 0541 545500 oder schriftlich vom HSE Information Centre,
Broad Lane, Sheffield S3 7HQ.
4.2 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Booklets:
-
Arbeiten im Offsetdruck (Bestellnummer 202)
-
UV-Trocknung (Bestellnummer 205)
-
Sicheres Arbeiten in der Siebdruckerei (Bestellnummer 218)
Informationsschriften:
-
-
Lösemittel im Druck und in der Papierverarbeitung (Bestellnummer 521)
Wasch- und Reinigungsmittel für den Offsetdruck (www.bgetem.de/arbeitssicherheitgesundheitsschutz/brancheninformationen/druck-und-papierverarbeitung/offsetdruck/datenbankzulaessige-wasch-und-reinigungsmittel-im-offsetdruck)
-
Ozon (Bestellnummer 526)
-
Hand- und Hautschutz (BASIS Branchen- und Arbeits-Schutz-Informations-System:
www.basis-bgetem.de)
Seite 14 von 16
4.3
Publications de l'Institut National de Recherche et de Sécurité
Kostenlose Veröffentlichungen:
-
Effets sur la santé de l’exposition professionnelle aux rayonnements UV, DMT, 57 (TC 48)
-
Fiches toxicologiques:
-
ozone (FT 43)
-
1-vinyl-2-pyrrolidone (FT 235)
-
Sérigraphie (ED 711)
-
Emission d’ozone par les photocopieurs et les imprimantes laser (ED 1422)
-
Les maladies professionnelles (TJ 19)
-
Recommandation (Mise en œuvre des rayons ultraviolets (R 240))
http://www.inrs.fr
4.4
Pubblicazioni ISPESL
Protezione della salute dei lavoratori nelle industrie grafiche: revisione della letteratu-ra e della normativa
comunitaria - Fogli di Informazione ISPESL marzo 1999, pp17-27.
Profilo di rischio nel comparto plastica stampata –
http://www.ispesl.it/profili_di_rischio/_plstampstamp/index.htm
Profilo di rischio nel comparto stampa offset
http://www.ispesl.it/profili_di_rischio/_stampoff/index.htm
4.5
Publications CEFIC
Études sur les gants.
Guide de classification et d'étiquetage de certains acrylates (en annexe 1)
http://www.cefic.org
4.6
Andere Veröffentlichungen
UK Acrylate Preference Criteria. Erhältlich von British Coatings Federation Limited, James House, Bridge
Street, Leatherhead, Surrey KT22 7EP, Großbritannien. Tel. 0044 1372 360660, Fax 0044 1372 376069.
Seite 15 von 16
5
Leitfaden zur Klassifizierung und Kennzeichnung von UV/EB-Acrylaten
Steht auf der Homepage von CEFIC zur Verfügung:
http://www.cefic.be/templates/shwAssocDetails.asp?NID=473&HID=26&ID=39
Seite 16 von 16