Noch Brief zum Thema IQ-Test

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Noch Brief zum Thema IQ-Test
ANWALTSKANZLEI HOELLER
Inkassodezernat
Meckenheimer Allee 82
D - 53115 Bonn
AZ: IQ-133042-90826
(Bitte stets angeben)
Bonn, den 07.02.2007
[email protected]
ANWALTSKANZLEI HOELLER, Inkassodezernat
Meckenheimer Allee 82, D - 53115 Bonn
Mahnung
zu Forderung aus
Dienstleistungsvertrag
Jochen Hofbauer
Mustergasse 18
5020 Salzburg
ÖSTERREICH
Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung
Rechnung der Firma VitaActive Ltd.
AZ: IQ-133042-90826 (bei jeder Korrespondenz und Zahlung angeben)
Sehr geehrter Teilnehmer,
die Firma VitaActive Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie bestehenden
Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist Ihnen
folgendes mitzuteilen:
Sie
haben
sich
am
30.09.2006
um
15:13
Uhr
mit
der
eMail-Adresse
"[email protected]" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse
84.113.8.162
(chello084113008162.5.12.vie.surfer.at)
im
Internet-Angebot
"IQ-Fight" (www.iqfight.de) meiner Mandantin angemeldet und Zugang zu deren
kostenpflichtiger Dienstleistung erhalten. Aus dem dadurch zustandegekommenen
Vertrag ergibt sich eine Forderung, die von Ihnen bis heute nicht beglichen wurde.
Auf die Rechnung meiner Mandantin vom 09.10.2006 (ReNr. REVA-300765) haben Sie
ebensowenig eine Zahlung geleistet, wie auf deren erste Mahnung vom 24.10.2006
(M1VA-300765) und zweite Mahnung vom 08.11.2006 (M2VA-300765). Da Sie sich seit
der ersten Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den
seither entstandenen sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden (§§ 280 I,
II, 286 BGB) zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie die Kosten meiner
Inanspruchnahme zählen:
Gebührenberechnung nach RVG
0,8 Geschäftsgebühr, VV 2300
20,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale, VV 7002
4,00 EUR
--------------------------------------------------------Anwaltskosten
24,00 EUR
Mithin ergibt sich folgende Forderungsaufstellung:
***** Fortsetzung umseitig *****
Ihre Zahlungsinformationen:
Empfänger: HOELLER INKASSO
Konto: 15342466
BLZ: 44010046
Postbank Dortmund
Betrag: 59,95
Verwendung: IQ-133042-90826
ANWALTSKANZLEI HOELLER ist die
geschäftliche Bezeichnung der
Kanzlei des Rechtsanwalts Boris
Hoeller, Meckenheimer Allee 82,
53115 Bonn
zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Köln
Anfragen an das Inkassodezernat
können nur in Textform
berücksichtigt werden. Von
telefonischen Anfragen ist daher
abzusehen.
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Forderungskonto/Forderungsaufstellung gem. §§ 366/367 BGB
Nr Datum
Umsatz
1 09.10.2006
2 08.11.2006
Verwendung
unverz. verz.
Kosten Kosten
kapit.
Zinsf.
30,00 IQ-Fight Teilnahme
30,00
5,00 Mahnkosten
24,00 Anwaltskosten
4 07.02.2007
0,95 Zwischenzins
Stand
30,00
5,00
3 10.01.2007
5 07.02.2007
Hauptf. Guthaben Guthaben Summe
zins
35,00
29,00
59,00
0,95
0,00
29,00
0,95
59,95
30,00
0,00
0,00
59,95
Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt, weil Sie
zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden Sie aufgefordert,
entsprechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie des Personalausweises oder
der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings wird bereits jetzt darauf hingewiesen,
daß Minderjährigkeit nicht notwendig die zivilrechtlichen Ansprüche meiner Mandantin
entfallen läßt. Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das
18., jedoch bereits das 14. Lebensjahr vollendet hatten, und die sich die Teilnahme
durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf rechtswidrige Weise erschlichen haben,
behält sich meine Mandantin neben der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
auch die Erstattung einer Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor. Es wird darauf
hingewiesen, daß dann bei strafrechtlich verantwortlichen Jugendlichen selbst in
den Fällen des Absehens von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft oder der
Einstellung des Verfahrens gem. § 60 Abs. 1 Nr. 7 BZRG, §§ 45, 47 JGG ein zwingender
Eintrag in das Erziehungsregister erfolgt.
Eine Postzustellung an Sie konnte auf Basis der von Ihnen am 30.09.2006 gemachten
Angaben nicht bewirkt werden, weshalb Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt
wird. Da bis heute keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung
erfolgte, ist zu vermuten, daß bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht
bestand, sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung meiner Mandantin zu
verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen. Ein solches Verhalten erfüllt
den Betrugstatbestand (Eingehungsbetrug) und ist strafbar gemäß § 263 StGB.
Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen Gesamtbetrag von
59,95 EUR bis spätestens zum 26.02.2007 (Eingang) unter Angabe des Verwendungszwecks
"IQ-133042-90826" auf das Konto 15342466 bei der Postbank Dortmund (BLZ 44010046,
Empfänger: HOELLER INKASSO) zu überweisen. Für die Zahlung von ausländischen Konten
verwenden Sie bitte IBAN: DE54440100460015342466 und BIC: PBNKDEFF, wobei für
hinreichende Deckung der Bankspesen zu sorgen ist. Sollte diese Zahlung nicht,
nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingehen, ist damit zu rechnen, daß meine
Mandantin schon aus Gründen der Ermittlung Ihrer Identität und Anschrift sowie
zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Vorgang umgehend der zuständigen
Staatsanwaltschaft übermitteln wird. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß
hierdurch weitere Kosten entstehen werden.
Sollten Sie dieses Schreiben erhalten, obwohl Sie die Forderung meiner Mandantin in
der Zwischenzeit beglichen haben, werden Sie aufgefordert, entsprechende Nachweise
wie etwa die Kopie eines Zahlungsbelegs einzureichen.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt
ANWALTSKANZLEI HOELLER, Inkassodezernat
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf zur Gültigkeit keiner Unterschrift.
Ihre Zahlungsinformationen:
Empfänger: HOELLER INKASSO
Konto: 15342466
BLZ: 44010046
Postbank Dortmund
Betrag: 59,95
Verwendung: IQ-133042-90826
ANWALTSKANZLEI HOELLER ist die
geschäftliche Bezeichnung der
Kanzlei des Rechtsanwalts Boris
Hoeller, Meckenheimer Allee 82,
53115 Bonn
zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Köln
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können nur in Textform
berücksichtigt werden. Von
telefonischen Anfragen ist daher
abzusehen.
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