Auszug aus den Bioenergieförderungen in

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Auszug aus den Bioenergieförderungen in
Auszug aus den Bioenergieförderungen in Oberösterreich
Zusammengestellt vom
Technologiezentrum Salzkammergut und dem
Regionalmanagement Salzkammergut.
Förderungen für Pellets- und Hackgutfeuerungsanlagen
1. Für Unternehmen, Vereine, teilw. gültig für Gemeinden
Hinweis: Wir empfehlen, vor Investitionsbeginn die Förderanträge einzureichen und erst nach
einer Fördergenehmigung mit dem Projekt zu starten.
a) Geförderte Energieberatung durch den
Energiesparverband OÖ für Unternehmer
Förderungsausmaß: Gefördert werden 75% der Beratungskosten. Es entstehen dem Unternehmer
daher Kosten in der Höhe von 100-250 €. Weitere Informationen
Anmeldung zu einer Beratung: 0732 – 7720 – 14381
b) Umweltförderung – Kommunalkredit
Förderungswerber:
Unternehmer, Vereine, konfessionelle Einrichtungen der öffentlichen Hand mit marktbestimmter
Tätigkeit (keine Gemeinden), Energieversorgungsunternehmen (keine Landwirte)
Förderungsgegenstand:
• Planungskosten bis max. 10% der gesamt förderfähigen Kosten und Beratungskosten sofern
diese für die Projektrealisierung erforderlich sind.
• Biomassefeuerungsanlagen inkl. Kessel, Steuerung, Regelung, Beschickung und
Rauchgasreinigung - keine innerbetrieblichen Wärmeverteilnetze
• Nebenkosten zu max. 75 % der Kosten der Feuerungsanlage (Heizhaus, Brennstofflager,
Kamin, Montage )
• Mikronetze nur dann wenn mind. 4 Objekte angeschlossen werden und max. 50 % der
angeschlossenen Objekte Neubauten sind. Anerkannt werden max. 200.000 € Kosten. max. 30
% der anerkennungsfähigen Kosten. Zusätzlich können noch 20 % beim Land OÖ eingereicht
werden (siehe nächste Seite)
Postadresse: Regionalmanagement Salzkammergut
Miller-v-Aichholzstraße 50
A-4810 Gmunden
Tel.: +43/(0)7612 / 73396- 5290
Fax: +43/(0)7612 / 73396- 5294
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rmsk.at
Vr-1097/2001
Allgemeines zur Förderung:
• Förderansuchen vor Baubeginn bzw. Liefertermin, mind. 10 000 € anerken. Kosten
• Für die Antragsstellung sind Kostenvoranschläge (gilt für die Kesselanlage und bei größeren
Projekten auch für die Baukosten) einzuholen.
• Bestehende Ölkessel oder Gaskessel dürfen nur mehr als Ausfallsreserve eingesetzt werden.
• Bei Wärmelieferung über ein Contractingmodell müssen sowohl der Contractingnehmer
(Wärmeabnehmer) als auch der Contractor (Wärmelieferant) förderwürdig sein.
Weitere Informationen bei Herrn Ing. Markus Hertner unter 01/31631-261 bzw. unter
www.kommunalkredit.at und Antragseinreichung Kommunalkredit Public Consulting Gmbh;
Türkenstraße 9, 1092 Wien
c) Land OÖ Abt. Umwelt und Anlagentechnik
Förderungswerber: Gewerbetreibende, Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
Fördervoraussetzung, Vorgangsweise Antragsstellung
• Die Förderstelle hält sich an die Vorgaben der Kommunalkredit
• Diese Förderung kann neben dem ECP Förderung, der Umweltförderung und der
Kommunalkredit beantragt werden.
Förderungshöhe: Anrechenbare Kosten abzüglich bereits gewährter Förderungen mit max. 20 %
(in Kombination mit der Bundesförderung max. 44 %!)
Weitere Informationen unter www.ooe.gv.at oder unter 0732/7720-13638 (Hr. Haider).
d) ECP (Energie Contracting Programm) Förderung
Förderungswerber:
Der Contractingnehmer (Unternehmen, Körperschaften öffentlichen Rechts) Ausnahme:
Bundeseinrichtungen
Förderfähig:
Die gesamte Anlage (Kessel, Regeltechnik, Montage, Rauchgasreinigung, Kamin, Heizhaus,
Hackgutlagerraum) samt Planungskosten.
Art und Höhe der Förderung:
Diese Förderung kann neben anderen Möglichkeiten zusätzlich beantragt werden!
Ein barwertisierter Zinsenzuschuss (Berechnung mit max. Laufzeit von 10 Jahren)
Höhe Zinsenzuschuss für Anlagencontracting:
Ziel 2 Gebiet (kein Phasing-out Gebiet; Infos zur Gebietskulisse OÖ www.doris.ooe.gv.at)
• Basisförderung 2 % p.a.; KMU–Zuschlag 3 % p.a.; Gemeindezuschlag 1 %
außerhalb Ziel 2 Gebiet (gültig für GB Haag, Ried, Schwanenstadt, Vöcklabruck, Frankenmarkt)
• Basisförderung 1 %; KMU-Zuschlag und Gemeinden 1 % p.a.
Förderungsvoraussetzungen:
• Nur Contractingmodelle, kein Leasing und kein Wärmeverkauf
• Mind. 40 000 € anerkennungsfähige Kosten
• sorgfältige Planung bzw. Kosten- Nutzenrechnung
• Antragstellung vor Projektdurchführung
Postadresse: Regionalmanagement Salzkammergut
Miller-v-Aichholzstraße 50
A-4810 Gmunden
Tel.: +43/(0)7612 / 73396- 5290
Fax: +43/(0)7612 / 73396- 5294
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Internet: www.rmsk.at
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• sowohl der Contractingnehmer als auch der Contractor müssen die Fördervoraussetzungen
erfüllen, sowie die zweifelsfreie Bonität beider Vertragspartner muss sichergestellt sein. Z.B.:
gesamt anerkennungsfähige Kosten 100.000 €
- Förderung Kommunalkred. 30% = 30.000€ und Land 20% von 70.000€ = 14.000€
förderfäh. Kosten ECP Programm 56.000€; Vertragslaufzeit 10 Jahre
Förderhöhe beträgt 1 % + 1 % KMU Zuschlag = 2 % das entspricht
5061€ als einmalige Förderung an den Conractingnehmer
Weitere Informationen und Fördereinreichung unter www.esv.or.at (Energiesparverband OÖ,
Landstraße 45, 4020 Linz) und unter 0732/7720-14380
e) Gemeindeförderung
Je nach Gemeinde kann es möglich sein, dass Projekte auch über Ihre Gemeinde gefördert
werden.
2. Für einzelne Privatpersonen
a) Geförderte Energieberatung für Privatpersonen durch den
Energiesparverband OÖ
Informationen und Anmeldung: Weitere Informationen erhalten Sie unter www.esv.or.at. Zu
einer
Energieberatung anmelden können Sie sich unter 0800-205-206.
b) Landesförderung für Pellets- und Hackgutanlagen
Natürliche und juristische Personen
• Max. 30% der Nettokosten bzw. bis max. 2.200 €
• Austausch von Heizkesseln mit einem Alter von mind. 15 Jahren erhöht sich die Förderung um
440 € auf max. 2640 € unter Beibehaltung der Förderintensität von max. 30%
• Wird im Zuge des Kesseltausches ein mind. 1000 l großer Öl od. Gastank entsorgt erhöht sich
die Förderung auf max. 3140€ unter Beibehaltung der Förderintensität von max. 30%
Förderungsausmaß: www.ooe.gv.at
Wird darüber hinaus ein mind. 1000 l Öl- od. Gastank gewechselt – Erhöhung auf max. 3140 €
(Antrag: Formular A6); Antragstellung nach Projektabwicklung
Zusätzliche Kesseltauschförderung für Haushalte
Bei der Umstellung von alten Heizkesseln und Wärmeerzeugern, die zumindest 15 Jahre alt sind,
auf Biomasseanlagen, beträgt die Förderung:
• 30 % der förderbaren Nettokosten für Hackgutfeuerungs- und Pelletsanlagen, jedoch max.
2.640 € je Anlage und • 25 % der förderbaren Nettokosten für Spezialholzkessel, jedoch max.
1.940 € je Anlage.
Wenn im Zuge der Umstellung von fossilen Energieträgern auf biogene Brennstoffe eine
ordnungsgemäße Entfernung bzw. Entsorgung des alten ortsfesten und zumindest 1000 Liter
Postadresse: Regionalmanagement Salzkammergut
Miller-v-Aichholzstraße 50
A-4810 Gmunden
Tel.: +43/(0)7612 / 73396- 5290
Fax: +43/(0)7612 / 73396- 5294
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rmsk.at
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großen Öl- oder Gastanks nachgewiesen und im Antragsformblatt bestätigt wird, kann eine
Impulsförderung in der Höhe von bis zu max. 500 € auf den bestehenden Sockelbetrag bei
Einhaltung der Förderintensitäten (30 % bzw. 25 %) aufgeschlagen werden.
Die maximalen Förderhöhen belaufen sich dann auf 3.140 € für Hackgutfeuerungs- und
Pelletsanlagen und 2.440 € für Spezialholzkessel.
c) Gemeindeförderung
Je nach Gemeinde kann es möglich sein, dass Projekte auch über Ihre Gemeinde gefördert
werden.
Solaranlagenförderung
Solaranlagenförderung für oö. Betriebe
• Neue Landesförderung für thermische Solaranlagen in
oberösterreichischen Unternehmen
• Die Solarförderung beträgt zusätzliche 20 % zur Bundesförderung
(Kommunalkredit Austria AG)
• Förderberechtigt sind alle Unternehmen mit Standort in Oberösterreich,
die in die Neuanschaffung einerbetrieblichen Solaranlage investieren
• Information: O.Ö. Energiesparverband Antragsformular:
www.esv.or.at/esv/index.php?id=311&L=0
• Antragstellung: Land OÖ, Abt. Umwelt- & Anlagentechnik,
T: 0732-7720-13677
„Die Sonne geht
täglich im Osten auf
und im Westen unter.
Egal ob wir sie nun
nutzen oder nicht.“
Beispiel:
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Solaranlage mit 100 m² Kollektorfläche
erzeugte Energie: 35.000 kWh/Jahr
Kosten: ca. 50.000 €
Förderung: ca. 22.000 €
jährliche Energiekostenersparnis von ca. 2.500 € in den kommenden 20 Jahren
Abwicklung und Info: Abt. Umwelt- und Anlagentechnik, T: 0732-7720-13677
Solarenergie für Haushalte
• Warmwasserbereitung und/oder Heizung: 1.100 € Sockelbetrag plus 100 € pro m²
Standardkollektoren bzw. 140 € pro m² Vakuumkollektoren
• Die Kollektorfläche (= Aperturfläche) muss mind. 4 m², bei Vakuumkollektoren mind. 3 m²
betragen, ein Wärmemengenzähler ist einzubauen
• Die Förderung ist mit max. 3.800 € begrenzt
Postadresse: Regionalmanagement Salzkammergut
Miller-v-Aichholzstraße 50
A-4810 Gmunden
Tel.: +43/(0)7612 / 73396- 5290
Fax: +43/(0)7612 / 73396- 5294
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rmsk.at
Vr-1097/2001
• Für die Erweiterung oder Austausch bestehender Solaranlagen wird ebenfalls ein Betrag von
75 € bzw. 110 € pro m² gewährt, maximal jedoch 3.000 €
• Die 100 € bzw. 140 € verringern sich auf 75 € bzw. 110 € und die Obergrenze auf 3.000 €,
wenn kein Wärmemengenzähler eingebaut wird
• Bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen beträgt die Förderung € 200/m² für StandardKollektoren bzw. € 240/m² für Vakuum-Kollektoren. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen.
Maximal werden 3 m² Kollektorfläche je Wohnung gefördert.
• Bei Wohnheimen beträgt die Förderung € 200/m² für Standard-Kollektoren bzw. € 240/m² für
Vakuum- Kollektoren. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen. Maximal werden 1,5 m²
Kollektorfläche je Heimplatz gefördert.
• Diese Förderung gilt auch bei Kombination von Solaranlage und Wärmepumpe zur
Warmwasserbereitung. Das Ausmaß dieser Förderungen darf jeweils maximal 50 % der
Anlagenkosten betragen.
• Nähere Information auch unter Tel: 0732/7720-14143
Thermische Sanierung von Betriebsgebäuden
Ab sofort gibt es eine zusätzliche Förderung von 10% der Investitionskosten für
Sanierungsmaßnahmen bei Betriebsgebäuden. In Kombination mit der Bundesumweltförderung
können jetzt, in Abhängigkeit von der erreichten Energiekennzahl, bis zu 37% der Kosten als
einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt werden.
• Ansuchen: Land OÖ, Abt. Umwelt- & Anlagentechnik, T: 0732-7720-13677
Eine Gesamtübersicht über die möglichen Förderungen finden Sie unter
http://www.energiesparverband.at/esv/fileadmin/esv_files/Foerderungen/E-Foerd-05_Juli-05.pdf
Sollten sie in diesen Informationen keine passenden Ansprechpartner für ihre umweltfreundliche
Energieversorgung gefunden haben, unterstützt sie bei der weiteren Suche gerne das auch das
Regionalmanagement. DI Volker Dobringer 05/ 90909 - 5290
Postadresse: Regionalmanagement Salzkammergut
Miller-v-Aichholzstraße 50
A-4810 Gmunden
Tel.: +43/(0)7612 / 73396- 5290
Fax: +43/(0)7612 / 73396- 5294
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rmsk.at
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