BIVA Aktuell Neuer BIVA-Vorstand gewählt - BIVA
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02254/2812 BIVA Informationen Ausgabe 07 / 2013 – 05.04.2013 Inhaltsverzeichnis BIVA Aktuell 1 Neuer BIVA-Vorstand gewählt ................................................................................................ 1 Presseberichte - Interessantes für Sie gesammelt 2 Petition zum Thema Pflege im Bundestag.............................................................................. 2 Ungarische Pflegekräfte als Praktikanten in Karlsruhe ........................................................... 2 Pflegeministerin NRW für Nullwachstum bei stationären Einrichtungen ................................. 2 Einnahmeüberschuss 2012 bei der Pflegeversicherung......................................................... 2 Urteile - Aktuelle Rechtsprechung 3 Keine Benachteiligung von „Service-Bewohnern“ bei Kündigung ........................................... 3 Schiedsstelle in Niedersachsen trifft Entscheidung zu Investitionskosten .............................. 3 FAQ - Das hat Sie besonders interessiert 3 Welches Gesetz gilt für meine Wohnform? ............................................................................ 3 Aus unserer Beratungsarbeit - Tipps für die Bewohnerbeiräte 4 Beirat und Verschwiegenheit .................................................................................................. 4 Das besondere Thema 5 Was braucht der Mensch? ...................................................................................................... 5 Veranstaltungstipps - Veröffentlichungen 6 „Mutter wann stirbst Du endlich?“ – Ein Erlebnisbericht ......................................................... 6 Seminar „Wie wollen wir im Alter leben?“ ............................................................................... 6 Impressum 6 BIVA Aktuell Neuer BIVA-Vorstand gewählt Bei der BIVA-Mitgliederversammlung am 19.03.2013 in Hofgeismar wurde ein neuer Vorstand für die nächsten drei Jahre gewählt. Wiedergewählt wurden Frau Iris Kratz und Herr Heinz Drenkberg (Vorstandsvorsitzender). Die Ersatzmitglieder Frau Corinna Schroth und Herr Gerhard Klement sind als direkte Vorstandsmitglieder aufgerückt. Neu im Vorstand ist Herr Dr. Manfred Stegger. Als neue Ersatzmitglieder gewählt wurden Frau Prof. Barbara Boehm, Herr Lothar Otto Cieslik sowie Herr Rolf Raddatz. Wir danken allen Kandidaten und gratulieren allen Gewählten. Wir wünschen unserem Vorstand eine erfolgreiche Amtszeit! BIVA-Informationen Ausgabe 07 / 2013 S. 1 Presseberichte - Interessantes für Sie gesammelt Petition zum Thema Pflege im Bundestag Die Petition von Annett Kleischmantat, in der sie die Situation in der Pflege als dramatisch beschrieben hat, wurde im Petitionsausschuss unterschiedlich bewertet. Kleischmantat hatte u.a. angeführt, dass der sich aus den Landesrahmenverträgen ergebende Personalschlüssel von drei Pflegekräften auf 30 zu betreuende demente Personen nicht geeignet sei, diese angemessen zu betreuen. Es sei falsch, dass sich der Bund der Verantwortung entzöge und diese an die Länder weitergebe. Die Petentin fordert in der aktuellen Situation eine sofortige staatliche Intervention. Des Weiteren fordert sie mehr Transparenz der Pflegeheimbetreiber im Umgang mit den teils immensen Heimkosten. Die Gewinne der Einrichtungen müssten ihres Erachtens in den Betrieb investiert werden. Die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen äußerten großes Verständnis für die Forderungen der Petentin und kritisierten die Bundesregierung. Unter Schwarz-Gelb habe es nur „Reförmchen“ gegeben, mit denen man den Anforderungen an die Pflege nicht gerecht werde. Die Abgeordneten von Union und FDP dagegen warfen der Petentin Populismus und nicht bewiesene Unterstellungen vor. Eine Rückkehr zur Zentralstaatlichkeit lehne man ab. Die Petentin blieb bei ihrer Auffassung und stellte die Motivation der Einrichtungen in Frage, wenn diese mehr davon hätten, eine höhere Pflegestufe zu erreichen als die Gesunderhaltung der Menschen. Ungarische Pflegekräfte als Praktikanten in Karlsruhe Das bpa-Mitgliedsunternehmen SPPS aus Karlsruhe engagiert sich gegen den Fachkräftemangel in der Pflege und unterstützt ein Projekt zur Integration ausländischer Pflegekräfte. Im Sie sind interessiert? Rahmen dieses Programms absolvieren zwölf ungarische Krankenpflegeschüler Praktika in Karlsruher Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, die Aus- und Weiterbildung der ungarischen Kräfte zu verbessern und diese mit dem deutschen System vertraut zu machen. Die Möglichkeit zur FestanstellungDann ist definitiv angestrebt. freuen wir uns auf Ihr Pflegeministerin NRW für Nullwachstum bei stationären Einrichtungen Abonnement. Auch in Nordrhein-Westfalen strebt man an, die Zahl stationärer Einrichtungen nicht weiter auszubauen, sondern setzt auf alternative Wohnformen. Seitens der Anbieter wird dies als Rückschritt kritisiert. Durch die Schaffung von überwiegend Einzelzimmern würde ohnehin schon eine erhebliche Anzahl an Plätzen wegfallen, die Versorgung könnte durch weitere Maßnahmen noch weiter gefährdet werden. Zwar begrüße man die Förderung der häuslichen Pflege, die wachsende Zahl der Pflegebedürftigen dürfe man aber nicht außer Acht lassen. Darüber hinaus gäbe es für die ambulante Pflege noch keine vergleichbaren Rahmenbedingungen. Wichtig sei daher eine gleichberechtigte Förderung aller Pflegemodelle, damit die Bürger eine echte Wahl hätten, wie ihre Versorgung aussehen soll. Einnahmeüberschuss 2012 bei der Pflegeversicherung Die soziale Pflegeversicherung hat das vergangene Jahr mit einem Überschuss von knapp 100 Millionen Euro abgeschlossen. Einnahmen von 23,0 Milliarden Euro standen Ausgaben von 22,9 Milliarden Euro gegenüber. Die Rücklagen beliefen sich damit zum Jahreswechsel auf rund 5,6 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bekundete dazu, die finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung sei so gut wie lange nicht mehr. Mit der Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte Anfang des Jahres können die neuen Leistungen im ambulanten und stationären Bereich und die bessere Versorgung demenziell erkrankter Menschen finanziert werden. Die Pressemitteilung, die das Bundesgesundheitsministeriums hierzu veröffentlich hat, finden Sie auch im Netz unter der Adresse www.bundesgesundheitsministerium.de/pm_einnahmen_pflegeversicherung_2012. BIVA-Informationen Ausgabe 07 / 2013 S. 2 Urteile - Aktuelle Rechtsprechung Keine Benachteiligung von „Service-Bewohnern“ bei Kündigung Bewohner von Modellen des „Betreuten Wohnens“ dürfen bei den Kündigungsfristen nicht benachteiligt werden. Die Fristen dürfen nicht länger ausfallen als allgemein gesetzlich vorgesehen. Entsprechend entschied das Amtsgericht (AG) Halle mit Urteil vom 05.07.2012. Die Bewohnerin einer Service-Wohnanlage hatte knapp einen Monat nach Einzug in die Anlage den geschlossenen Miet- sowie den Servicevertrag wieder kündigen müssen, da sie aufgrund ihrer Altersdemenz in eine stationäre Einrichtung umziehen musste. Die Wohnanlage hatte sich als nicht geeignet erwiesen. Der Träger der Einrichtung bestand auf die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist von Miet- und Servicevertrag und klagte entsprechend auf Zahlung des für die Serviceleistungen vereinbarten Entgelts für weitere drei Monate nach Auszug der Bewohnerin (Beklagte). Das Amtsgericht Halle wies die Klage des Trägers zurück, da es die Kündigungsklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung für unangemessen hielt. Diese wich nämlich erheblich von den allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen ab. Bei dem Servicevertrag handele es sich um ein geschlossenes Dienstverhältnis. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 621 Nr. 3 BGB geregelt und sehen bei Dienstverhältnissen, die eine monatliche Vergütung zum Inhalt haben, eine Kündigung spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats vor. Dies müsse auch bei Serviceverträgen in Formen des „Betreuten Wohnens“ Anwendung finden. Auch wenn der Planungssicherheit des Trägers Rechnung zu tragen sei, dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass sich für die Bewohner derartiger Wohnformen häufig eine kurzfristige Notwendigkeit zum Umzug ergebe. AG Halle, Urteil vom 05.07.2012, Az.: 93 C 4681/11 Schiedsstelle in Niedersachsen trifft Entscheidung zu Investitionskosten Die in Niedersachsen auch für Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen zuständige Schiedsstelle nach SGB XII hat im September 2012 grundlegende Entscheidungen getroffen. So wurden Investitionskostenpauschalen inklusive der jeweiligen Wartungskosten festgelegt, je nach Alter der Einrichtung ergeben sich folgende Sätze: 0-6 Jahre: 250,- € 7-12 Jahre: 400,- € 13-20 Jahre: 600,- € über 20 Jahre: 800,- €. FAQ - Das hat Sie besonders interessiert Welches Gesetz gilt für meine Wohnform? Das kommt darauf an! Zunächst ist zu unterscheiden, ob Sie eine Frage zum individuellen Vertragsrecht haben oder ob Ihre Fragen ordnungsrechtlicher Natur sind. Für das Vertragsrecht kann das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) einschlägig sein. Möchten Sie also beispielsweise überprüfen, ob der Vertrag, den Sie bei Einzug geschlossen haben, Unzulässigkeiten aufweist, oder nachlesen, unter welchen Voraussetzungen Sie kündigen können, sollten Sie zunächst überprüfen, ob das WBVG bei Ihrer Wohnform zur Anwendung kommt. Dies kann dann der Fall sein, wenn in Ihrer Einrichtung Unterkunft und echte Pflege- und/oder Betreuungsleistungen miteinander verknüpft sind. Dies kann durch einen oder mehrere Verträge mit einem oder mehreren Unternehmern geregelt sein. Ausschlaggebend ist, dass der eine Vertrag nicht ohne den anderen eingegangen werden BIVA-Informationen Ausgabe 07 / 2013 S. 3 kann. Außerdem muss es sich um „echte“ Betreuungsleistung wie z.B. eine Musiktherapie, etc. handeln. Das bloße Vorhandensein eines Notrufknopfs oder allgemeine Serviceleistungen wie Freizeitangebote oder Hausmeisterdienste reichen nicht aus. Der Anwendungsbereich des WBVG ist in § 1 des Gesetzes geregelt und kann auf der BIVA-Homepage unter www.biva.de nachgelesen werden. Richtet sich Ihre Frage eher auf Bereiche wie Mitwirkung oder Personal sowie darauf, ob die Heimaufsicht zuständig ist, müssen Sie im Heimgesetz Ihres Landes nachlesen. Bis auf Thüringen hat bis dato jedes Bundesland ein eigenes Heimgesetz erlassen. Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes kann von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Es gibt Länder, die den Anwendungsbereich ihres Gesetzes ähnlich dem WBVG formuliert haben, andere Länder beziehen beispielsweise auch Wohnformen wie das Betreute Wohnen mit ein. Geregelt wird der Anwendungsbereich in der Regel in den ersten Paragrafen des Gesetzeswerks selbst. Auch die Landesgesetze finden Sie allesamt auf der Homepage der BIVA zum Nachlesen. Sind Sie unsicher, ob Ihre Wohnform dem Landesgesetz unterliegt, fragen Sie bei der örtlich zuständigen Heimaufsichtsbehörde nach. Dort berät man Sie gern. Auch die BIVA beantwortet gerne Ihre Fragen. Sie sind interessiert? Aus unserer Beratungsarbeit - Tipps für die Bewohnerbeiräte Dann freuen Beirat und Verschwiegenheit wir uns auf Ihr Die Landesheimgesetze sehen vor, dass der Beirat über die ihm bekannt werdenden TatsaAbonnement. chen und Daten Stillschweigen zu bewahren hat. Andererseits arbeiten viele Beiräte so eng mit der Einrichtungsleitung zusammen, dass diese an jeder Sitzung des Beirats teilnimmt und damit zwangsläufig alle Themengebiete und Beschwerden erfährt. Häufig werden auch Mitarbeiter vom Sozialen Dienst eingesetzt, die den Beirat bei der Protokollierung unterstützen. Auch diese Mitarbeiter erfahren bei dieser Tätigkeit Dinge, die nicht unbedingt für die Ohren ihres Arbeitgebers bestimmt sind. Zwischen guter Zusammenarbeit und Verschwiegenheit der zur Kenntnis erlangten Fakten ist also ein Ausgleich zu finden. Der Beirat sollte gut abwägen, wie er in diesen Situationen verfährt. Wendet sich beispielsweise ein Bewohner mit einem Problem an den Beirat, das die Einrichtungsleitung betrifft, sollte der Beirat dringend überlegen, ob die Einrichtungsleitung nicht von der Sitzung ausgeschlossen werden sollte, auch wenn dies gegen die sonstigen Gewohnheiten verstößt. Schließlich wendet sich der Rat suchende Bewohner an den Beirat, weil er gerade nicht mit der Leitung sprechen möchte oder kann und dem Beirat vertraut. Mitarbeiter des Sozialen Dienstes sollten sich ihrer „Zwitterstellung“ bewusst sein, wenn sie in den Sitzungen des Beirats tätig sind. Bitte bedenken Sie in diesen Situationen immer, dass der Beirat ein autark arbeitendes Gremium ist, das unabhängig von der Einrichtungsleitung agiert und als Vertreter der Bewohnerinteressen ein besonderes Verhältnis zur Bewohnerschaft haben und pflegen sollte. Eine Beteiligung der Einrichtungsleitung in allen Bereichen würde das starke Instrument des Beirats ad absurdum führen. Den genauen Inhalt Ihres Landesheimgesetzes sowie der Durchführungsverordnungen können Sie auf unserer Homepage unter www.biva.de nachlesen. BIVA-Informationen Ausgabe 07 / 2013 S. 4 Das besondere Thema Was braucht der Mensch? Aus dem letzten Senioren Ratgeber der Apotheken wurde uns ein Interview mit Herrn Wolfgang Dyck, Einrichtungsleiter der Schervier-Altenhilfe in Köln, zugeleitet, das wir gerne thematisch aufgreifen. Einigen unserer Leser werden Herr Dyck und sein „Schattenmann-Projekt“ von unserer Fachtagung 2012 in Hamburg bekannt sein. Unter der Überschrift „Was wollen Sie?“ wurde Herr Dyck gefragt, was er gerne in der Praxis der Pflegeheime ändern würde, was er sich von dem Personal wünscht und welche Erwartungen er an seine eigene Pflege hätte. Herausragend ist dabei die Aussage, dass er sich mehr Individualität in dem von Pflegeprogrammen und -konzepten geprägten Pflegealltag wünscht. Pflegeeinrichtungen seien heute entweder von einer hotelähnlichen Atmosphäre geprägt oder wie in einer Zeitschleife mit nostalgischen Accessoires ausgestattet. Darüber hinaus werden Bewohner in manchen Häusern mit Beschäftigungsangeboten überhäuft, die eigene Spiritualität aber bleibt auf der Strecke. Menschen, denen in der Regel ganz bewusst ist, dass sie in der letzten Phase ihres Lebens angekommen sind, haben häufig das Bedürfnis, Räume für sich zu haben, die Ihnen einfach die Möglichkeit geben, bei sich zu sein. Das kann eine klassische Kapelle sein. Andererseits leben aber in unserer Gesellschaft auch viele Menschen, die mit den klassischen Religionen nichts anfangen können. Auch diese Menschen wünschen sich Rückzugsorte, die ihnen auch geboten werden sollten. Dieser Ansatz ist unseres Erachtens sehr wertvoll, empfindet doch jeder Mensch das Ende seines Lebens so individuell, wie er zuvor gelebt hat. In unserer hektischen Welt bleibt häufig wenig Zeit, zu sich zu finden. In Zeiten der Pflegebedürftigkeit und des Alters aber empfinden es viele Menschen als wichtig, ganz bei sich zu sein. Diese Möglichkeit sollte Ihnen durch Schaffung entsprechender Räume, sowohl im tatsächlichen Sinn als auch im übertragenen gegeben werden. Dazu bedarf es eben auch mal Ruhe statt Beschäftigung und Rückzugsmöglichkeiten statt Pflegealltag und -routine. Vom Personal wünscht sich Herr Dyck Lebenserfahrung und Einfühlungsvermögen neben der pflegerischen Qualifikation. Pflegen könne eben nicht jeder Mensch, auch wenn diese Meinung gerne kommuniziert wird. Wir gehen davon aus, dass viele Fachkräfte diese Qualifikationen mitbringen, im Zeitplan des Pflegealltags aber nicht immer ausleben können. Hinsichtlich der in vielen Einrichtungen praktizierten Biografiearbeit wünscht sich der Einrichtungsleiter tiefer gehende individuelle Arbeit als das Abfragen von kulinarischen Vorlieben, früheren Berufen und Hobbys. Er würde gerne hinterfragt wissen, wer der individuelle Mensch eigentlich ist und was dieser will. Dies gelingt im häuslichen Umfeld oft besser als in einer standardisierten Einrichtung. Diese wichtige Arbeit verlangt den Einrichtungen aber auch viel Einsatz ab, sowohl personell als auch zeitlich. Vor dem Hintergrund von künftig immer mehr pflegebedürftigen Menschen wird eine individuelle Versorgung sicher immer schwieriger. Wir wünschen uns daher, dass jede Einrichtung ehrlich für sich entscheidet, was können wir tatsächlich leisten und anbieten. Trauen wir uns, allgemein anerkannte Konzepte zu durchbrechen und individuelle Angebote zu schaffen, die auf den ersten Blick vielleicht nach weniger Angebot aussehen, um dann andererseits bei besonderen Bedürfnissen mehr anbieten zu können? Können wir Räume und Rückzugsorte für die Menschen schaffen, ohne diese ständig zu „überwachen“? Funktioniert die Zusammenarbeit mit den Angehörigen? Wichtige Entscheidungen, die einige Einrichtungen in der Zukunft anstellen sollten. Das Interview mit Herrn Wolfgang Dyck, das hier nur in Auszügen aufgegriffen werden konnte, finden Sie im Senioren Ratgeber 2/2013. BIVA-Informationen Ausgabe 07 / 2013 S. 5 Veranstaltungstipps - Veröffentlichungen „Mutter wann stirbst Du endlich?“ – Ein Erlebnisbericht Martina Rosenberg hat acht Jahre lang ihre Eltern gepflegt. Ihre Mutter hatte Demenz, ihr Vater erlitt fast zeitgleich einen Schlaganfall und wurde depressiv. Das Buch „Mutter, wann stirbst Du endlich?“, das sie nach dem Tod ihrer Eltern geschrieben hat, schildert eindringlich ihre Erfahrungen und Empfindungen in dieser Zeit: Stress, Tinnitus, Herzrasen und Schlafstörungen erlitt die Autorin, dachte kurzzeitig sogar daran, sich etwas anzutun, um der schwierigen Situation mit der Pflege ihrer Eltern zu entfliehen. Die ehemals so sehr geliebten Eltern wurden durch die Krankheiten in Menschen verwandelt, die Sätze von sich gaben wie „Kinder lohnen sich nicht“ und redeten damit quasi die Liebe ihrer Tochter weg. Mit dem Buch wollte die Autorin offen aussprechen, was sie in der Zeit mit ihren pflegebedürftigen Eltern empfunden hat. Sie hat großen Zuspruch von anderen Betroffenen erhalten, die sich jahrelang für ihre ähnlichen Gedanken geschämt haben. Außerdem soll das Buch ein Appell an alle sein, vor dem Pflegefall z.B. mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung vorzusorgen. Familien sollten miteinander reden und regeln, was möglich ist, bevor es zum Krankheitsfall kommt. Von der Politik verlangt die Autorin bessere Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige. Ein eindringliches Buch, das schonungslos und ehrlich die Probleme anspricht. „Mutter, wann stirbst Du endlich?“ von Martina Rosenberg; Verlag Blanvalet; 19,99 €. Seminar „Wie wollen wir im Alter leben?“ Vom 13. Bis 17. Mai 2013 findet im Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter das Seminar „Wie wollen wir im Alter leben? Anforderungen an eine altersfreundliche Politik“ statt. Die verschiedenen Aspekte rund um das Thema Älter werden in unserer Gesellschaft werden beleuchtet und Visionen einer altersgerechten Gesellschaft und Politik werden entwickelt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.azk-csp.de. Impressum Herausgeber: Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. (Redaktion: K. Markus, U. Kempchen, A. Scraback) Amtsgericht Bonn Vereinsregister Nr. VR 3939 Vorgebirgsstr. 1, 53913 Swisttal Postanschrift: Postfach 12 47, 53911 Swisttal Telefon: 0 22 54 / 7045 und 2812 Telefax: 0 22 54 / 7046 E-Mail: [email protected] Internet: www.biva.de Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Heinz Drenkberg Verantwortlich nach Presserecht NRW und § 6 MDStV ist die Geschäftsführerin der BIVA, RAin Katrin Markus Das Impressum gilt nur für dieses Informationsblatt. Gemäß § 28 BDSG widersprechen wir jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe unserer Daten. Das Informationsblatt und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf deshalb der vorherigen schriftlichen Einwilligung der BIVA e.V. Die Inhalte dieses Informationsblatts wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Aber für die hier dargebotenen Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung für Schäden übernommen werden, die durch das Vertrauen auf die Inhalte dieses Informationsblatts oder dessen Gebrauch entstehen. BIVA-Informationen Ausgabe 07 / 2013 S. 6