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Microsoft LicensingProduktbenutzungsrechte
Deutsch (German)
Juli 2010
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Vorbemerkung
Diese Produktbenutzungsrechte weisen folgende Eigenschaften auf:
 Gruppierung aller Microsoft-Produkte in neun Lizenzmodelle. Jedes Modell verfügt
über eine Basisreihe von Lizenzbestimmungen.
 Identifizierung der Produkte in den einzelnen Lizenzmodellen.
Universelle Lizenzbestimmungen. Die universellen Lizenzbestimmungen im Anschluss an das
Inhaltsverzeichnis gelten für alle Produkte.
Lizenzmodelle. Die vorliegenden Produktbenutzungsrechte umfassen Abschnitte für jedes
Lizenzmodell. Sie lauten wie folgt:









Desktop-Anwendungen
Desktop-Betriebssysteme
Entwicklertools
Onlinedienste
Server – Betriebssysteme
Server – Management Server
Server – Server/CAL
Server – Pro Prozessor
Server – Spezialserver
Im Inhaltsverzeichnis und in der Vorbemerkung der einzelnen Abschnitte sind die Produkte
aufgelistet, die unter das jeweilige Lizenzmodell fallen. Die einzelnen Abschnitte enthalten die
allgemeinen Lizenzbestimmungen für das jeweilige Lizenzmodell und beschreiben anschließend
die produktspezifischen Lizenzbestimmungen für die Produkte des jeweiligen Lizenzmodells.
Kombinierte Lizenzmodelle. Diese Produktbenutzungsrechte enthalten außerdem einen
separaten Abschnitt zu bestimmten Produkten, die unter einer Kombination aus mindestens zwei
der neun Lizenzmodelle lizenziert werden.
Software Assurance-Vergünstigungen. Anhang 1 enthält Lizenzbestimmungen, die für
Software Assurance-Vergünstigungen gelten. In der Produktliste werden diese Vergünstigungen
beschrieben.
Internetbasierte Dienste. Anhang 2 enthält Hinweise, die sich auf die mit den Produkten
bereitgestellten internetbasierten Dienste beziehen.
Produktpools. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Lizenzmodellen nicht um Produktpools
handelt. In der Produktliste wird angegeben, in welchen der drei Pools (Anwendungen, Systeme,
Server) die einzelnen Produkte fallen.
Lizenzbestimmungen für ein Produkt. Um die Lizenzbestimmungen für ein Produkt zu finden,
müssen Sie das Lizenzmodell für das entsprechende Produkt identifizieren (siehe
Inhaltsverzeichnis). Für Ihre Verwendung des Produkts gelten folgende Lizenzbestimmungen:



die universellen Lizenzbestimmungen
die allgemeinen Lizenzbestimmungen für das entsprechende Lizenzmodell
produktspezifische Lizenzbestimmungen für das entsprechende Produkt (am Ende
des Lizenzmodellabschnitts enthalten).
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Frühere Versionen und nicht mehr weltweit verfügbare Produkte. Im Allgemeinen
decken diese Produktbenutzungsrechte die jeweils aktuellste Version der Produkte ab, die
weltweit verfügbar sind. Lizenzbestimmungen für Produkte, die nicht mehr in
diesen Produktbenutzungsrechten aufgeführt sind, finden Sie in einer früheren Version. Das letzte
Produktbenutzungsrechte-Dokument, in dem ein Produkt aufgeführt war, finden Sie in der unter
http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PURRetired.aspx verwalteten Liste. Außerdem
finden
Sie
einige
archivierte
Produktbenutzungsrechte-Dokumente
unter
http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PURArchive.aspx. Wenn Sie nicht über die
benötigte Version verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder Händler.
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Verdeutlichungen der Produktbenutzungsrechte
und Zusammenfassung der Änderungen
Wir haben diese Produktbenutzungsrechte entworfen, um Ihnen beim Lizenzieren und Verwalten
von Microsoft-Produkten behilflich zu sein. Für die Verwendung eines vorhandenen Produktes
lesen Sie bitte die vorliegenden Produktbenutzungsrechte oder eine frühere Ausgabe der
Produktbenutzungsrechte, die für Ihre Verwendung des Produktes galt. Nachfolgend identifizieren
wir Hinzufügungen, Löschungen und sonstige Änderungen der Produktbenutzungsrechte.
Außerdem werden Verdeutlichungen als Antwort auf Kundenfragen bereitgestellt. Diese
Verdeutlichungen spiegeln die vorhandenen Lizenzierungsrichtlinien von Microsoft wider.
In der vorliegenden Ausgabe wurden folgende Produkte hinzugefügt (das Lizenzmodell wird als
Verweis ebenfalls genannt):
Desktop-Anwendungen
 Communicator für Mac 2011
 Excel für Mac 2011
 Office für Mac 2011 Standard
 Office Small Business Basics 2010 Get Genuine
 Outlook für Mac 2011
 Word für Mac 2011
Server – Spezialserver
 HPC-Pack 2008 R2 Enterprise
 HPC-Pack 2008 R2 für Workstation
 Windows HPC Server 2008 R2
 Windows Server 2008 R2 HPC Edition
Server – Management Server
 Data Protection Manager 2010 für System Center Essentials
Entwicklertools
 Expression Encoder Pro 4
 Expression Studio 4 Ultimate
 Expression Studio 4 Web Professional
In der vorliegenden Ausgabe wurden folgende Produkte gelöscht:
 Excel Web App 2010
 Exchange Online Standard-Zusatzspeicher
 Expression Blend 3
 Expression Studio 3
 Expression Professional-Abonnement
 Expression Web 3
 Forefront Server Security Management Console
 HPC-Pack 2008
 Microsoft Entourage 2008 für Mac
 Microsoft Excel 2008 für Mac
 Microsoft Exchange Hosted Continuity
 Microsoft Office Mac 2008
 Microsoft PowerPoint 2008 für Mac
 Microsoft Word 2008 für Mac
 OneNote Web App 2010
 PowerPoint Web App 2010
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




Windows Essential Business Server 2008 Standard und Premium Edition
Windows HPC Server 2008
Windows Server 2008 HPC Edition
Windows Server 2008 HPC Edition für Hyper-V
Word Web App 2010
Verdeutlichungen und sonstige Änderungen:

Roaming-Nutzungsrechte
Ab dem 1. Juli 2010 erweitern wir die Produktbenutzungsrechte für Windows
Software Assurance, Windows Virtual Desktop Access (ehemals VECD), Virtual
Desktop Infrastructure CAL-Suites, MDOP für Software Assurance und Software
Assurance für alle Editionen von Office, Project und Visio um RoamingNutzungsrechte. Diese neuen Roaming-Nutzungsrechte erleichtern Ihren Nutzern die
Nutzung Ihrer virtuellen Desktop-Infrastruktur, während sie nicht im Büro sind. Die
Roaming-Nutzungsrechte erlauben dem Hauptnutzer eines lizenzierten Geräts den
Fernzugriff von qualifizierten Drittgeräten auf lizenzierte Software, die in Ihrem
Rechenzentrum ausgeführt wird. Im Fall von Windows, Office, Project und Visio
erlauben diese Rechte dem Hauptnutzer zudem, die lizenzierte Software über einen
virtuellen Computer auf einem qualifizierten Drittgerät zu nutzen. Einzelheiten dazu
finden Sie in „Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen“ in diesem
Dokument. Alle Kunden mit aktiver Software Assurance oder aktiven
Abonnementlizenzen für diese Produkte sind zur Nutzung der Software inklusive
dieser neuen Rechte berechtigt.

Virtualisierungsrechte für Windows 7 und Windows Virtual Desktop Access
(ehemals VECD)
Ab dem 1. Juli 2010 müssen Windows Software Assurance-Kunden keine SA-Lizenz
mehr für VECD separat bestellen, um die Windows 7-Software in ihrem
Rechenzentrum auszuführen und darauf zuzugreifen. Diese Rechte gelten für Nutzer
von Windows-lizenzierten Geräten mit aktiver Software Assurance.
Um Ihnen zu helfen, die Produktbenutzungsrechte zur Nutzung von Windows in Ihrer
virtuellen Desktop-Infrastruktur zu delegieren, finden Sie ab jetzt alle Informationen
zu den Windows Virtualisierungsrechten für Windows VDA und zur Windows Software
Assurance im gleichen Abschnitt in „Anhang 1 – Software AssuranceVergünstigungen“ in diesem Dokument.

Namensänderungen und Korrekturen
Wir haben die folgenden Namen aktualisiert:
o
Windows Virtual Enterprise Desktop heißt jetzt Windows Virtual Desktop Access.
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Microsoft-Lizenzmodelle
Überblick
Diese Produktbenutzungsrechte enthalten jeweils einen Abschnitt für jedes der 9 Lizenzmodelle. Diese
Abschnitte beschreiben im Einzelnen die mit jedem Modell verbundenen Nutzungsrechte
und -beschränkungen sowie die produktspezifischen Ausnahmen. In diesem Abschnitt soll jedes
Modell kurz erklärt werden.
1) Desktop-Anwendungen – Pro-Gerät-Lizenz
Für jedes Gerät, mit dem Sie auf die Software zugreifen oder sie nutzen (lokal oder remote über ein
Netzwerk), müssen Sie eine Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien
und jegliche frühere Version der Software auf dem Gerät oder auf einem Netzwerkgerät zu
installieren, um diese Nutzung der Software zu unterstützen. Sie sind auch berechtigt, diese Kopien
auf dem Hostbetriebssystem oder innerhalb eines virtuellen Hardwaresystems zu installieren.
Abbildung 1
Auf dem lizenzierten Gerät können mehrere Kopien installiert werden.
Der Zugriff auf Kopien der auf einem Netzwerkgerät installierten Software ist Ihnen nur von einem
Gerät aus erlaubt, das für die Software lizenziert wurde.
Abbildung 2
Das Gerät, das Sie für den Remotezugriff auf Software benutzen, muss für die gleiche oder
höhere Version, darf jedoch nicht für eine niedrigere Version lizenziert sein.
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2) Desktop-Betriebssysteme – Pro-Kopie-pro-Gerät-Lizenz
Für jedes Gerät, mit dem Sie auf die Software zugreifen oder sie nutzen (lokal oder remote), müssen
Sie eine Lizenz erwerben. Sie dürfen nur eine Kopie auf dem Gerät installieren. Sie sind berechtigt,
diese Kopien auf dem Hostbetriebssystem oder innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig
emulierten) Hardwaresystems zu installieren. Bei einem Volumenlizenzprogramm ist die Lizenz für das
Desktop-Betriebssystem eine „Upgrade-Lizenz“. Sie dürfen Upgrade-Lizenzen nur für Geräte
erwerben, für die Sie bereits ein „berechtigendes Betriebssystem“ lizenziert haben. Eine Liste der
„berechtigenden Betriebssysteme“, die zu einer Upgrade-Lizenz berechtigen, ist in der Produktliste
enthalten, die Sie unter http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PL.aspx finden.
Falls Sie „Software Assurance“ erwerben, haben Sie das Recht, auf dem Gerät „Windows 7 Enterprise“
statt Windows Professional zu verwenden. Damit sind Sie auch berechtigt, bis zu vier weitere Kopien
oder Instanzen während der Laufzeit Ihrer Software Assurance auf dem Gerät zu nutzen.
Abbildung 3
Bei einem Gerät mit aktiver Software Assurance für Windows kann die Software (Windows 7
Professional, Windows 7 Enterprise oder eine frühere Version) in der physischen
Betriebssystemumgebung sowie eine Mischung aus Windows 7 Professional, Windows
Enterprise und früheren Versionen in vier virtuellen Betriebssystemumgebungen auf
demselben physischen Gerät ausgeführt werden.
3) Entwicklertools – Pro-Nutzer-Lizenz
Sie müssen eine Lizenz für jeden Nutzer erwerben, dem Sie den Zugriff auf die Software oder deren
Verwendung erlauben. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien auf einer beliebigen
Anzahl von Geräten zu installieren, die ein Nutzer verwenden oder auf die er zugreifen darf,
um Programme zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen. Nur lizenzierte Nutzer sind
berechtigt, auf die Software zuzugreifen.
4) Onlinedienste – Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenz, Dienst-Abonnementlizenz
oder Add-On-Abonnementlizenz
Onlinedienste sind abonnementabhängig und bieten den Zugriff auf Software und Dienste.
Die Lizenzierung nach diesem Modell besteht in einem oder mehreren der folgenden Lizenztypen:

Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenz (Nutzer-AL oder Geräte-AL)
Bei Angeboten, die diese Lizenztypen beinhalten, werden Nutzer-ALs oder Geräte-ALs für
jeden Nutzer oder jedes Gerät benötigt, der/das auf die Onlinedienste zugreift.

Dienst-Abonnementlizenz (Dienst-AL)
Bei Angeboten dieses Lizenztyps bezieht sich die Lizenz auf die Nutzung der Onlinedienste
durch die gesamte Organisation. Nutzer-, Geräte- oder Add-On-ALs sind möglicherweise je
nach Dienstangebot ebenfalls erforderlich.
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
Add-On-Abonnementlizenz (Add-On-AL)
Diese Lizenz wird manchmal an Stelle von Nutzer-ALs, Geräte-ALs und Dienst-ALs
oder zusätzlich dazu genutzt. Ihr Zweck ist unterschiedlich. Sie kann beispielsweise
für eine spezifische Anzahl von verbrauchten Einheiten, wie die Gigabytes Speicherplatz,
oder für einen einzelnen Server gelten, auf den externe Nutzer zugreifen.
Add-On-Abonnementlizenzen sind nicht immer erforderlich.
5) Server – Betriebssysteme – Serverlizenz + CAL + optionaler externer Connector
Bei den meisten Produkten müssen Sie für jede Instanz der Serversoftware, die Sie auf einem Server
ausführen, diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in
einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen. Bei Ausnahmen zu dem
Lizenzmodell bieten einige Produkte umfangreichere Nutzungsrechte. Beispielsweise erlaubt eine Lizenz für
Windows Server 2008 R2 Enterprise die Ausführung einer Instanz auf dem lizenzierten Server in bis zu vier
virtuellen Betriebssystemumgebungen gleichzeitig. Bei einigen Produkten, wie z. B. Windows Server 2008
R2 Datacenter, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen gleichzeitig auszuführen, solange
Sie für jeden physischen Prozessor auf dem lizenzierten Server eine Lizenz erwerben.
Abbildung 4
Die Anzahl von erlaubten Instanzen für jede Betriebssystemlizenz
Betriebssystem
Erlaubte Instanzen in physischen und
virtuellen Betriebssystemumgebungen
auf einem einzelnen Server
Windows Server 2008 R2 Standard und
Windows MultiPoint Server 2010 Academic
1* + 1
Windows Server 2008 R2 Enterprise
1* + 4
Windows Server 2008 R2 Datacenter
1 + Unbeschränkt
Windows Small Business Server 2008
Standard
1* oder 1
Windows Server 2003 für Small Business
1* oder 1
*Falls die Höchstzahl der zulässigen Instanzen ausgeführt wird, darf die Instanz in der physischen
Betriebssystemumgebung nur verwendet werden, um die Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen,
Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen oder um die Software für die Verwaltung und Wartung von
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server auszuführen.
Außer
wie
in
diesen
Produktbenutzungsrechten
dargelegt,
benötigen
alle
Serverbetriebssystem-Produkte eine CAL für alle Nutzer oder Geräte, die auf die Serversoftware
zugreifen. Es gibt zwei Typen von CALs: Geräte-CALs und Nutzer-CALs. Sie können zwischen den
beiden Lizenztypen wählen, die Wahl muss jedoch zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs oder der
Verlängerung von Software Assurance feststehen.

Geräte-CAL
Eine Geräte-CAL lizenziert ein Gerät für die Verwendung durch Nutzer, damit sie auf
Instanzen der Serversoftware zugreifen können.

Nutzer-CAL
Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung eines Geräts, damit er
auf Instanzen der Serversoftware zugreifen kann.
CALs sind versionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der
Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die CALs eines Kunden erlauben den Zugriff auf Server,
die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in dem
Volumenlizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie erlauben nicht den Zugriff auf Server, die
von einer anderen Institution lizenziert wurden.
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Abbildung 5
CAL-Zuweisung nach Nutzer oder Gerät
Sie sind berechtigt, Netzwerk-Architekturen zu verwenden, die Hardware oder Software für die
Reduzierung der Anzahl von Geräten oder Nutzern einsetzen, die direkt auf die Software auf einem
Server zugreifen. Dies wird als Multiplexing oder Pooling bezeichnet. Damit wird jedoch nicht die
Anzahl von CALs reduziert, die für den Zugriff oder die Nutzung von Serversoftware erforderlich sind.
Eine CAL wird für alle Geräte oder Nutzer benötigt, die an die Multiplexing-/Pooling-Front-EndSoftware oder -Hardware angeschlossen sind.
Abbildung 6
Multiplexing: Nutzer und Geräte können indirekt auf die Windows oder SQL Serversoftware
zugreifen, wie im nachfolgenden Diagramm dargestellt. Durch den indirekten Zugriff auf die
Serversoftware wird die Notwendigkeit einer CAL nicht aufgehoben.
Bei allen Servern, auf die externe Nutzer zugreifen, stellt die externe Connector (EC)-Lizenz eine
Alternative zu CALs dar. Als externe Nutzer werden Nutzer bezeichnet, die keine Angestellten oder
Vertragspartner vor Ort sind. Eine EC-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer
beliebigen Anzahl von externen Nutzern den Zugriff. Unabhängig von der Anzahl der Instanzen, die
ausgeführt werden, ist für jeden physischen Server, auf den externe Nutzer zugreifen, nur eine
EC-Lizenz erforderlich. Das Recht zur Ausführung von Instanzen der Serversoftware wird
separat lizenziert; die EC erlaubt genauso wie die CAL nur den Zugriff. EC-Lizenzen sind wie CALs
versions- und funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der
Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die Entscheidung für den Erwerb von CALs oder einer
EC für externe Nutzer ist in erster Linie eine finanzielle.
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6) Server – Management Server – Serverlizenz + Management-Lizenz
Sie müssen für jede Instanz der Management-Serversoftware, die Sie auf einem Server ausführen,
diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in einer
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen.
Außer
wie
in
diesen
Produktbenutzungsrechten
dargelegt,
benötigen
alle
Management-Serverprodukte Management-Lizenzen für jedes Gerät, das von der Serversoftware verwaltet
wird. Es gibt zwei Kategorien von Management-Lizenzen: eine für Server und eine für Nicht-Server.
A. Lizenzen, die für verwaltete Server benötigt werden
Für jede Server-Betriebssystemumgebung (Operating System Environment, OSE) auf einem
Gerät, die Sie verwalten möchten, benötigen Sie eine Server-Management-Lizenz (ML). Falls Sie
mehr als eine OSE haben, benötigen Sie eine entsprechende Anzahl von MLs für dieses Gerät. Als
Alternative zu produktspezifischen MLs können die System Center-Suite-Lizenzen erworben
werden. Es ist erlaubt, mit einer einzelnen Lizenz für System Center Server Management-Suite
Enterprise (SMSE) bis zu vier OSEs auf einem lizenzierten Gerät zu verwalten*. Wenn Sie für
jeden Prozessor auf dem Gerät, das Sie verwalten möchten, eine Lizenz für System Center Server
Management-Suite Datacenter (SMSD) zuweisen, dürfen Sie auf diesem lizenzierten Gerät eine
beliebige Anzahl von OSEs verwalten. Einem Gerät müssen mindestens zwei SMSD-Lizenzen
zugewiesen sein.
*Hinweis zu SMSE. Diese Nutzungsrechte gelten für die Nutzung der Lizenz für System
Center Server Management-Suite Enterprise in Verbindung mit Versionen der zugehörigen
System Center-Produkte, die am oder nach dem 1. Juli 2009 herausgegeben wurden. Bei
Produkten, die vor diesem Datum herausgegeben wurden, können die Kunden weiterhin
OSEs gemäß den Produktbenutzungsrechten für diese Produkte auf dem lizenzierten Gerät
verwalten. Falls Sie vier virtuelle OSEs auf dem lizenzierten Gerät verwalten und die
physische OSE nur verwendet wird, um Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen,
Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen und die Software für die Verwaltung und
Wartung von Betriebssystemumgebungen auf diesem Gerät auszuführen, sind Sie ebenfalls
berechtigt, die physische OSE zu verwalten.
B. Lizenzen, die für Nicht-Server benötigt werden
Für jede Nicht-Server-OSE auf einem Gerät, das Sie verwalten möchten, benötigen Sie eine
Client-ML. Es gibt 2 Typen von Client-MLs: OSE-MLs und Nutzer-MLs.

OSE-Management-Lizenzen
Wie Server-Management-Lizenzen, bei denen die erforderliche Anzahl der ManagementLizenzen der Anzahl der OSEs entspricht, benötigen Sie eine OSE-Client-Management-Lizenz
für jede Nicht-Server-OSE, die Sie auf einem Gerät verwalten möchten. Ihre OSE-ClientManagement-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware, eine entsprechende
Anzahl von Nicht-Server-OSEs zu verwalten, die von jeglichen Nutzern eines Geräts
verwendet werden.

Nutzer-Management-Lizenzen
Als Alternative können Sie sich dafür entscheiden, die Nutzer-Client-Management-Lizenzen
nicht zu verwenden. Diese Management-Lizenzen erlauben die Verwaltung von Nicht-ServerOSEs, die von jedem Nutzer verwendet werden, dem eine Nutzer-Client-Management-Lizenz
zugewiesen wurde. Wenn Sie mehr als einen Nutzer haben, der eine OSE verwendet, und Sie
nicht nach OSE lizenzieren, sind Sie verpflichtet, jedem der Nutzer Nutzer-ClientManagement-Lizenzen zuzuweisen.
Die Core-CAL- und die Enterprise-CAL-Suite-Lizenzen gestatten auch die Verwaltung einer beliebigen
Anzahl von Nicht-Server-OSEs auf einem Gerät unter einer Lizenz (pro Gerät). Die CALs eines Kunden
erlauben den Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen
(gemäß der Definition in dem Volumenlizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie gestatten
nicht den Zugriff auf Server, die von einer anderen Institution lizenziert wurden.
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Abbildung 7
Für jede OSE auf einem Gerät ist eine Management-Lizenz erforderlich, um sie mit einem
Management-Serverprodukt zu verwalten. Bei Server-OSEs besteht eine weitere Option darin,
eine SMSE-Lizenz zu erwerben, mit der bis zu vier OSEs auf einem lizenzierten Gerät
verwaltet werden dürfen. Eine weitere Option für Server-OSEs besteht darin, für jeden
Prozessor auf dem zu verwaltenden Gerät eine SMSD-Lizenz zu erwerben, mit der eine
beliebige Anzahl von OSEs auf einem Gerät verwaltet werden darf. Es sind mindestens zwei
SMSD-Lizenzen erforderlich. Bei der Verwaltung von Nicht-Server-OSEs besteht außerdem die
Option zur Lizenzierung nach Nutzern oder über die Core CAL oder ECAL Suites.
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7) Server – Server/CAL – Serverlizenz + CAL + optionaler externer Connector
Bei den meisten Microsoft-Server-/CAL-Produkten müssen Sie für jede Instanz der Serversoftware, die
Sie auf einem Server ausführen, diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese
Instanz auf diesem Server in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen.
Bei Ausnahmen zu dem Lizenzmodell bieten einige Produkte umfangreichere Nutzungsrechte.
Beispielsweise erlaubt eine Lizenz für SQL Server Enterprise die Ausführung beliebig vieler Instanzen
der Serversoftware in einer physischen und einer unbegrenzten Anzahl von virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server.
Außer wie in den Produktbenutzungsrechten dargelegt, benötigen alle Server-/CAL-Produkte eine CAL für
alle Nutzer oder Geräte, die auf eine Instanz der Serversoftware zugreifen. Es gibt zwei Typen von CALs:
Geräte-CALs und Nutzer-CALs. Sie können zwischen den beiden Lizenztypen wählen, die Wahl muss
jedoch zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs oder der Verlängerung von Software Assurance feststehen.

Geräte-CAL
Eine Geräte-CAL lizenziert ein Gerät für die Verwendung durch Nutzer, damit sie auf
Instanzen der Serversoftware auf lizenzierten Servern zugreifen können.

Nutzer-CAL
Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung eines Geräts, damit er
auf Instanzen der Serversoftware auf lizenzierten Servern zugreifen kann.
CALs sind versions- und funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die
Version der Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die CALs eines Kunden erlauben den
Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der
Definition in dem Volumenlizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den Zugriff
auf Server, die von einer anderen Institution lizenziert wurden.
Sie sind berechtigt, Netzwerk-Architekturen zu verwenden, die Hardware oder Software für die
Reduzierung der Anzahl von Geräten oder Nutzern einsetzen, die direkt auf die Software auf einem
Server zugreifen. Dies wird als Multiplexing oder Pooling bezeichnet. Damit wird nicht die Anzahl von
CALs reduziert, die für den Zugriff oder die Nutzung von Serversoftware erforderlich sind. Eine CAL
wird für alle Geräte oder Nutzer benötigt, die an die Multiplexing-/Pooling-Front-End-Software
oder -Hardware angeschlossen sind.
Abbildung 8
CAL-Zuweisung nach Nutzer oder Gerät
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Bei allen Servern, auf die externe Nutzer zugreifen, stellt die externe Connector (EC)-Lizenz eine
Alternative zu CALs dar. Als externe Nutzer werden Nutzer bezeichnet, die keine Angestellten oder
Vertragspartner vor Ort sind. Eine EC-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer
beliebigen Anzahl von externen Nutzern den Zugriff. Unabhängig von der Anzahl der Instanzen, die
ausgeführt werden, ist für jeden physischen Server, auf den externe Nutzer zugreifen, nur eine
EC-Lizenz erforderlich. Das Recht zur Ausführung von Instanzen der Serversoftware wird separat
lizenziert; die EC erlaubt genauso wie die CAL nur den Zugriff. EC-Lizenzen sind wie CALs versionsund funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der
Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die Entscheidung für den Erwerb von CALs oder einer
EC ist in erster Linie eine finanzielle.
8) Server – Pro Prozessor – Pro-Prozessor-Lizenz
Sie müssen für jeden Prozessor auf einem Server, der die Software nutzt, diesem Server eine Lizenz
zuordnen. Bei Software, die in physischen Betriebssystemumgebungen ausgeführt wird, müssen Sie
jeden physischen Prozessor lizenzieren. Bei Software, die in virtuellen Betriebssystemumgebungen
ausgeführt wird, benötigen Sie nur eine Lizenz für die virtuellen Prozessoren, welche die Software
nutzt. CALs oder EC-Lizenzen sind nicht erforderlich, weil bei dem Einsatz einer Pro-Prozessor-Lizenz
beliebig viele Nutzer von beliebig vielen Geräten auf die Software zugreifen können.
Sie sind berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl von Instanzen in lizenzierten physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebungen auszuführen.
Abbildung 9
Pro Prozessor – physische Betriebssystemumgebungen
Abbildung 10
Pro Prozessor – virtuelle Betriebssystemumgebungen
9) Server – Spezialserver – Serverlizenz
Sie müssen für jede Instanz der Serversoftware, die Sie auf einem Server ausführen, diesem Server eine
Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in einer physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebung auszuführen. Einige Produkte haben allerdings spezifischere Nutzungsrechte.
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Verwenden der Microsoft LicensingProduktbenutzungsrechte

Verwenden Sie das Inhaltsverzeichnis, um das gewünschte Lizenzmodell zu finden.
Lizenzmodelle

Lesen Sie die „universellen Lizenzbestimmungen“ aufmerksam durch. Sie gelten für
alle Produkte.

Lesen Sie „A. Allgemeine Lizenzbestimmungen“ für das ausgewählte Modell. Diese
gelten für alle in dem Modell aufgelisteten Produkte.
Achten Sie auf
Sternchen (*), die
Ausnahmen und
zusätzliche
Bestimmungen in
Abschnitt B anzeigen.
Produkte
Achten Sie auf LM (LM),
wodurch auf
Lizenzmobilitätsrechte
hingewiesen wird.
Achten Sie auf den
Buchstaben I, (I) der
Hinweise zu
internetbasierten
Diensten in Anhang
2 anzeigt.
A. Allgemeine
Lizenzbestimmungen
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
Für Produkte, neben deren Namen ein Sternchen (*) steht, gelten zusätzliche
spezifische Lizenzbestimmungen. Sie finden diese unter „B. Ausnahmen und
zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte“.

Für Produkte, neben deren Namen ein (I) steht, gibt es Hinweise zu internetbasierten
Diensten. Sie finden diese unter „Anhang 2 – Internetbasierte Dienste“.

Bei Produkten, neben deren Namen (LM) steht, ist Lizenzmobilität möglich.
Siehe „C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“.

Bei Produkten, neben deren Namen (SH) steht, ist das Selbsthosten von Anwendungen
möglich. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie in „Anhang 1 – Software
Assurance-Vergünstigungen“.
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Inhaltsverzeichnis
Universelle Lizenzbestimmungen
20
Microsoft-Desktop-Anwendungen
26
1. Access 2010
13. Microsoft Math 3.0
24. PowerPoint 2010
2. AutoRoute 2010
14. Office für Mac 2011
Standard
25. Project 2010
Professional und
Standard
3. Bing Maps Desktop
mit erweitertem
Inhaltspaket
15. Office Mobile 6.1
4. Communicator 2007 R2
16. Office Multi Language
Pack 2010
5. Communicator für
Mac 2011
17. Office Professional
Plus 2010
6. Excel 2010
18. Office Small Business
Basics 2010 Get
Genuine
7. Excel für Mac 2011
8. GeoSynther
9. GeoSynth Viewer
10. InfoPath 2010
11. MapPoint 2010
Fleet Edition
12. MapPoint 2010
Standard Edition
26. Publisher 2010
27. Vermietungsrechte
für Office
28. SharePoint
Workspace 2010
29. Streets and Trips 2010
20. OneNote 2010
30. Visio 2010 Premium,
Professional und
Standard
21. Outlook 2010
31. Word 2010
19. Office Standard 2010
22. Outlook für Mac 2011
32. Word für Mac 2011
23. Outlook 2010 mit
Business Contact
Manager
Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
1. Windows 7 Professional
33
3. Vermietungsrechte für Windows
2. DVD Playback Pack für Windows Vista
Microsoft-Server – Betriebssysteme
39
1. Windows MultiPoint Server 2010
Academic
4. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions
2. Windows Server 2008 R2 Standard,
Enterprise und Datacenter
5. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions ohne Hyper-V
3. Windows Server 2008 R2 für
Itanium-basierte Systeme
6. Windows Small Business
Server (SBS) 2008 Standard
und Premium Edition
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Inhaltsverzeichnis
Microsoft-Server – Server/CAL
51
1. Bing Maps Server
12. SharePoint Server 2010
2. Bing Maps Server mit erweitertem
Inhaltspaket
13. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Small Business
3. Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
14. SQL Server 2008 R2 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Workgroup
4. Dynamics CRM 4.0 Professional
und Enterprise Server
5. Exchange Server 2010 Standard
und Enterprise
6. Exchange Server 2007 Standard
für Small Business
7. FAST Search Server 2010 für SharePoint
8. Forefront Identity Manager 2010
9. Forefront Unified Access Gateway 2010
10. Office Communications Server 2007 R2
Standard und Enterprise Edition
11. Project Server 2010
15. SQL Server 2008 R2 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Standard
16. SQL Server 2008 R2 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Enterprise
17. System Center Mobile Device
Manager 2008
18. System Center Mobile Device
Manager 2008 mit SQL Server
2005-Technologie
19. Visual Studio Team Foundation
Server 2010 mit SQL Server
2008-Technologie
Microsoft-Server – Pro Prozessor
1. BizTalk Adapter Pack 2.0
2. BizTalk RFID 2009
3. BizTalk Server 2009 Branch Edition
4. BizTalk Server 2009 Standard Edition
5. BizTalk Server 2009 Enterprise Edition
6. Commerce Server 2009 Standard Edition
7. Commerce Server 2009 Enterprise
Edition
8. Forefront Threat Management Gateway,
Medium Business Edition
9. Forefront Threat Management
Gateway 2010 Enterprise Edition
67
11. SQL Server 2008 R2
(im Pro-Prozessor-Modus lizenziert)
Workgroup und Web
12. SQL Server 2008 R2
(im Pro-Prozessor-Modus lizenziert)
Standard
13. SQL Server 2008 R2
(im Pro-Prozessor-Modus lizenziert)
Enterprise
14. SQL Server 2008 R2
(im Pro-Prozessor-Modus lizenziert)
Datacenter
15. Visual Studio Lab Management 2010
10. Forefront Threat Management
Gateway 2010 Standard Edition
Microsoft-Entwicklertools
1. BizTalk Server 2009 Developer Edition
2. Expression Encoder Pro 4
3. Expression Studio 4 Ultimate
4. Expression Studio 4 Web Professional
5. MSDN-Betriebssysteme
6. MSDN Embedded
7. SQL Server 2008 R2 Developer
8. TechNet Plus Direct
9. TechNet Plus Einzelnutzer
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
75
10. Visual Studio 2010 Professional,
Premium und Ultimate
11. Visual Studio 2010 Professional,
Premium und Ultimate mit MSDN
12. Visual Studio 2010 Professional mit
MSDN Embedded
13. Visual Studio Team Explorer
Everywhere 2010
14. Visual Studio Test Professional 2010
15. Visual Studio Test Professional 2010
mit MSDN
Juli 2010
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Inhaltsverzeichnis
Microsoft-Server – Management-Server
83
1. Data Protection Manager 2010 für
System Center Essentials
7. System Center Operations
Manager 2007 R2
2. System Center Configuration
Manager 2007 R2
8. System Center Operations
Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2008-Technologie
3. System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2005-Technologie
4. System Center Data Protection
Manager 2010
5. System Center Essentials 2010
9. System Center Service Manager 2010
10. System Center Service Manager 2010
mit SQL Server 2008-Technologie
11. System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2
6. System Center Essentials 2010 mit
SQL Server 2008-Technologie
Microsoft-Server – Spezialserver
1. Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server
2. GeoSynth Server
3. Groove Server 2010
4. HPC-Pack 2008 R2 Enterprise
5. HPC-Pack 2008 R2 für Workstation
6. Identity Lifecycle Manager 2007 –
Windows Live Edition
7. Microsoft Services for Netware 5.03
8. Search Server 2010
101
9. SharePoint Server 2010 for Internet
Sites Enterprise
10. SharePoint Server 2010 for Internet
Sites Standard
11. System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2 Workgroup Edition
12. Virtual Server 2005 R2 Standard
und Enterprise Edition
13. Windows HPC Server 2008 R2
14. Windows Server 2008 R2 HPC Edition
15. Windows Web Server 2008 R2
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 18 von 164
Inhaltsverzeichnis
Microsoft-Onlinedienste
110
1. Bing Maps Standard und Professional
Edition (ehemals Virtual Earth)
16. Microsoft Learning Solutions
eReference Library
2. Dynamics CRM Online
17. Microsoft Learning Solutions Technical
eLearning Course Collection
3. Exchange Online Deskless Worker
und Standard Edition
4. Forefront Client Security
5. Forefront Client Security mit
SQL Server 2005-Technologie
6. Forefront Online Protection für
Exchange
7. Forefront Protection 2010 für
Exchange Server
8. Forefront Protection 2010 für SharePoint
9. Forefront Security für Office
Communications Server
10. Forefront Security für SharePoint
11. Forefront Threat Management Gateway
Web Protection Service
12. Groove Enterprise Services
13. Microsoft Exchange Hosted Archive
14. Microsoft Exchange Hosted Encryption
15. Microsoft Learning Solutions
eLearning Library
18. Microsoft Learning Solutions
IT Academy
19. Office Communications Online
Standard Edition
20. Office Communications Server Public
Instant Messaging Connectivity mit
America Online (AOL) Instant Messaging
Service und Windows Live Messenger
Service
21. Office Communications Server Public
Instant Messaging Connectivity mit
Instant Messaging Service von Yahoo
22. Office Live Meeting Standard und
Professional Edition
23. SharePoint Online Deskless Worker
und Standard Edition
24. Tellme Basic, Standard und
Premium Edition
25. Web-Antimalware-Abonnement
für Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition
Kombinierte Lizenzmodelle
1. Virtual Desktop Infrastructure (VDI)
Standard Suite
132
2. Virtual Desktop Infrastructure (VDI)
Premium Suite
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
1. Wiederherstellungsrechte für „Cold“
Disaster
2. E-Learning
3. Abonnementmedien von TechNet Plus
4. Step-Up-Lizenzen
5. MSDN
6. Software Assurance-Produktsupport
7. Windows Fundamentals for Legacy PCs
8. Windows 7 Enterprise
135
9. Windows Virtual Desktop Access (VDA)
und Virtualisierungsrechte für Windowslizenzierte Geräte mit aktiver Software
Assurance
10. Roaming-Nutzungsrechte für Geräte,
die für alle Editionen von Office 2010,
Project 2010 oder Visio 2010 mit aktiver
Software Assurance lizenziert sind
11. Microsoft Desktop Optimization Pack
(MDOP) für Software Assurance
12. Selbst Gehostete Anwendungen
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
142
Juli 2010
Seite 19 von 164
Universelle Lizenzbestimmungen
Diese Lizenzbestimmungen gelten für Ihre Verwendung sämtlicher Software und aller
Onlinedienste von Microsoft, die unter Ihrem Volumenlizenzvertrag lizenziert wurden.
A. Ihre Nutzungsrechte. Wenn Sie Ihren Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser
Produktbenutzungsrechte und der Produktliste, einhalten, sind Sie berechtigt, die Software
und Onlinedienste nur wie in diesen Produktbenutzungsrechten ausdrücklich erlaubt zu
verwenden.
B. Rechte zur Nutzung anderer Versionen. Lizenzbestimmungen für bestimmte Produkte
gestatten die gleichzeitige Nutzung einer oder mehrerer Kopien oder Instanzen. Für jedes
dieser Produkte sind Sie für jede erlaubte Kopie oder Instanz berechtigt, anstelle der
lizenzierten Version eine Kopie oder Instanz des Folgenden zu erstellen, zu speichern oder
auszuführen:

eine frühere Version

eine andere zulässige Sprachversion

eine andere verfügbare Plattformversion (beispielsweise 32 Bit oder 64 Bit)
Sie sind nicht berechtigt, unterschiedliche Versionen verschiedener Komponenten wie
z. B. Serversoftware und zusätzlicher Software zu verwenden, es sei denn, dies wird Ihnen in
den Lizenzbestimmungen des Produktes ausdrücklich gestattet.
C. Drittanbietersoftware. Wenn mit von einem Dritten lizenzierter Software andere
Bestimmungen geliefert werden, werden Ihre Rechte zur Nutzung der Software und andere
zugehörige Rechte oder Abhilfeansprüche durch diese Bestimmungen festgelegt.
D. Vorabversionscode. Wenn mit Vorabversionscode andere Bestimmungen geliefert werden,
gelten jene Bestimmungen für Ihre Verwendung des entsprechenden Codes.
E. Updates und Ergänzungen. Wir sind berechtigt, die von Ihnen lizenzierte Software zu
aktualisieren oder zu ergänzen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, das entsprechende Update
bzw. die entsprechende Ergänzung mit der Software zu verwenden. Wenn mit einem Update
oder einer Ergänzung andere Bestimmungen geliefert werden, gelten jene Bestimmungen für
Ihre Verwendung des entsprechenden Updates bzw. der entsprechenden Ergänzung.
F. Kein kommerzielles Hosting. Sie sind nicht berechtigt, die Produkte für kommerzielle
Hostingdienste zu hosten.
G. Technische Beschränkungen. Sie sind verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in
den Produkten einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind nicht
berechtigt, diese Beschränkungen zu umgehen. Weitere Informationen finden Sie
unter http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/TechLimit.aspx.
H. Andere Rechte. Rechte zum Zugriff auf die Software auf einem Gerät geben Ihnen kein
Recht, Patente von Microsoft oder anderes geistiges Eigentum von Microsoft in Software oder
Geräten zu implementieren, die auf jenes Gerät zugreifen.
I.
Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr
internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen
Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden. Zur Dokumentation gehören keine
elektronischen Bücher.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Seite 20 von 164
Universelle Lizenzbestimmungen
J.
Produktaktivierung. Für einige Produkte und Onlinedienste ist die Aktivierung und ein
Volumenlizenzschlüssel erforderlich, um sie zu installieren oder auf sie zuzugreifen. Durch die
Aktivierung wird die Verwendung der Software einem bestimmten Gerät zugeordnet.
Informationen darüber, wann die Aktivierung oder ein Schlüssel erforderlich ist, finden Sie im
Abschnitt zur Produktaktivierung unter http://www.microsoft.com/licensing. Sie tragen die
Verantwortung sowohl für die Verwendung der Ihnen zugewiesenen Schlüssel als auch für die
Aktivierung von Produkten mithilfe Ihrer Schlüsselverwaltungsdienst-Computer (Key Management
Service, KMS). Sie sind nicht berechtigt, Schlüssel Dritten gegenüber offenzulegen.
i.
KMS- und MAK-Aktivierung (Multiple Activation Key). Bei der MAK-Aktivierung
(Multiple Activation Key) übermittelt die Software Informationen über die Software und
das Gerät an Microsoft. Bei der KMS-Hostaktivierung (Key Management Service) sendet
die Software Informationen zur KMS-Hostsoftware und zum Hostgerät an Microsoft.
KMS-Clientgeräte, die mithilfe von KMS aktiviert wurden, senden keine Informationen an
Microsoft. Für sie ist jedoch eine regelmäßige erneute Aktivierung bei Ihrem KMS-Host
erforderlich. Die bei der MAK- oder KMS-Hostaktivierung an Microsoft gesendeten
Informationen umfassen Folgendes:

die Version, die Sprache und den Product Key der Software

die Internetprotokolladresse des Geräts

aus der Hardwarekonfiguration des Geräts erhaltene Informationen.
Weitere
Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/licensing/existingcustomers/product-activation.aspx. Durch die Verwendung der Software erklären Sie sich mit
der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Vor der Aktivierung haben Sie das
Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software zu
verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der Software nach der im Installationsvorgang
angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert. Hierdurch soll deren
nicht lizenzierte Verwendung verhindert werden. Nach dieser Zeit sind Sie nicht mehr für
die Verwendung der Software lizenziert, wenn Sie sie nicht aktivieren. Wenn das Gerät
mit dem Internet verbunden ist, kann die Software zur Aktivierung automatisch eine
Verbindung mit Microsoft herstellen. Sie können die Software auch manuell über das
Internet oder per Telefon aktivieren. Hierbei fallen möglicherweise Internet- und
Telefongebühren an. Wenn Sie an den Komponenten Ihres Computers oder der Software
Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie die Software möglicherweise erneut
aktivieren. Solange Sie die Software nicht aktiviert haben, werden Sie automatisch daran
erinnert, sie zu aktivieren.
ii. Ordnungsgemäße Verwendung von KMS. Sie sind nicht berechtigt, einen nicht
gesicherten Zugriff auf Ihre KMS-Computer über ein unkontrolliertes Netzwerk, wie z. B.
das Internet, bereitzustellen.
iii. Nicht autorisierte Verwendung von MAK oder KMS-Schlüsseln. Microsoft ist
berechtigt, folgende Aktionen bezüglich der nicht autorisierten Verwendung von MAK
oder KMS-Keys zu ergreifen:

Verhindern weiterer Aktivierungen

Deaktivieren

anderweitiges Blockieren des Keys für die Aktivierung oder Überprüfung.
Bei der Deaktivierung eines Keys muss der Kunde möglicherweise einen neuen Key von
Microsoft erwerben.
K. Zusätzliche Funktionalität. Möglicherweise stellen wir zusätzliche Funktionalität für die
Produkte bereit. Hierfür können andere Lizenzbestimmungen und Gebühren gelten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Universelle Lizenzbestimmungen
L. Verwenden von mehr als einem Produkt oder mehr als einer Funktionalität. Sie
benötigen eine Lizenz für jedes Produkt und jede separat lizenzierte Funktionalität, das bzw.
die auf einem Gerät oder von einem Nutzer verwendet wird. Wenn Sie beispielsweise Office
unter Windows verwenden, benötigen Sie Lizenzen sowohl für Office als auch für Windows.
Ebenso benötigen Sie für den Zugriff auf Remotedesktopdienste in Windows Server sowohl
eine CAL für Windows Server als auch eine Remotedesktopdienste-CAL.
M. Schriftartkomponenten. Bei laufender Software sind Sie berechtigt, mit deren Schriftarten
Inhalt anzuzeigen und zu drucken. Sie sind nur dazu berechtigt:

Schriftarten
in
dem
Ausmaß
in
Inhalt
einzubetten,
Einbettungseinschränkungen in den Schriftarten gestattet ist, und

diese zum Drucken von Inhalt vorübergehend auf einen Drucker oder ein sonstiges
Ausgabegerät herunterzuladen.
das
durch
die
N. .NET Framework- und PowerShell-Software. Die Software für die nachfolgend
aufgelisteten Produkte enthält die Microsoft .NET Framework-Software und möglicherweise
die PowerShell-Software. Andere Produkte können ebenfalls .NET Framework-Software oder
PowerShell-Software enthalten. Diese Software-Komponenten sind Teil von Microsoft
Windows. Außer wie bei den Vergleichstests unten dargelegt, gelten die Lizenzbestimmungen
für Microsoft Windows für Ihre Verwendung dieser Komponenten.

BizTalk Server

Customer Care Framework MSDN

SQL Server

System Center Essentials und System Center Essentials mit SQL Server-Technologie

Visual Studio (alle Editionen) mit und ohne MSDN

Visual Studio Team Foundation Server
O. Vergleichstests.
i.
Software. Für die Offenlegung von Ergebnissen von Vergleichstests mit der
Serversoftware oder mit zusätzlicher Software, die mit der Serversoftware geliefert wird,
gegenüber Dritten benötigen Sie die vorherige schriftliche Genehmigung von Microsoft.
Dies gilt für Produkte in den Lizenzmodellen Microsoft-Server und MicrosoftEntwicklertools (siehe Inhaltsverzeichnis). Dies gilt nicht für .NET Framework (siehe
weiter unten) oder für die folgenden Produkte: Class Server, Live Communications
Server, Systems Center Operations Manager, System Center Data Protection Manager,
System Center Essentials, Systems Management Server, Virtual Server, Windows Server,
Microsoft Services for Netware, Windows Small Business Server. Es gilt jedoch für ggf.
mit diesen Produkten lizenzierte SQL-Technologie.
ii. Microsoft .NET Framework. Die Software umfasst möglicherweise eine oder mehrere
Komponenten von .NET Framework („.NET-Komponenten“). In diesem Fall sind Sie
berechtigt, interne Vergleichstests dieser Komponenten durchzuführen. Sie sind
berechtigt, die Ergebnisse von Vergleichstests dieser Komponenten offenzulegen,
vorausgesetzt, Sie halten die unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=66406
dargelegten Bedingungen ein. Wenn Sie solche Ergebnisse von Vergleichstests
offenlegen, hat Microsoft ungeachtet anderer Verträge, die Sie möglicherweise mit
Microsoft abgeschlossen haben, das Recht, die Ergebnisse von Vergleichstests
offenzulegen, die Microsoft mit Ihren Produkten, die mit der jeweiligen .NET-Komponente
im Wettbewerb stehen, durchführt, vorausgesetzt, Microsoft hält die gleichen unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=66406 dargelegten Bedingungen ein.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Universelle Lizenzbestimmungen
P. Multiplexing. Hardware oder Software, die Sie für Folgendes verwenden:

Zusammenfassen von Verbindungen,

Umleiten von Informationen,

Verringern der Anzahl der Geräte oder Nutzer, die direkt auf das Produkt zugreifen oder
es verwenden, oder

Verringern der Anzahl der Betriebssystemumgebungen, Geräte oder Nutzer, die das
Produkt direkt verwaltet,
(manchmal als „Multiplexing“ oder „Pooling“ bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der
erforderlichen Lizenzen irgendeines Typs.
Q. Vertreibbarer Code. Die Software oder der Onlinedienst enthält möglicherweise Code, den
Sie in von Ihnen entwickelten Programmen vertreiben dürfen, wenn Sie die nachfolgenden
Bestimmungen einhalten.
i.
Recht zur Nutzung und zum Vertrieb. Bei dem nachfolgend aufgelisteten Code und
den nachfolgend aufgelisteten Textdateien handelt es sich um „Vertreibbaren Code“.
Diese Produktbenutzungsrechte sehen möglicherweise Rechte für anderen Vertreibbaren
Code vor.

Dateien namens REDIST.TXT. Sie sind berechtigt, die Objektcodeform des in den
Dateien namens REDIST.TXT aufgelisteten Codes zu kopieren und zu vertreiben.

Mustercode. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des als „Muster“
gekennzeichneten Codes zu ändern, zu kopieren und zu vertreiben.

Dateien namens OTHER-DIST.TXT. Sie sind berechtigt, die Objektcodeform des in den
Dateien namens OTHER-DIST.TXT aufgeführten Codes zu kopieren und zu vertreiben.

Vertrieb durch Dritte. Sie sind berechtigt, Distributoren Ihrer Programme zu erlauben,
den vertreibbaren Code als Teil dieser Programme zu kopieren und zu vertreiben.

Zusätzliche Lizenzbestimmungen für MSDN Universal, MSDN Premium sowie Visual
FoxPro 9.0.
o

MSDE 2000. Der Vertreibbare Code umfasst Microsoft SQL Server 2000 Desktop
Engine (MSDE 2000). Sie sind berechtigt, die Objektcodeform von MSDE 2000 zu
kopieren und zu vertreiben.
Zusätzliche Lizenzbestimmungen für Produkte im Abschnitt „Entwicklertools“ dieser
Produktbenutzungsrechte. Die Software enthält außerdem möglicherweise den
folgenden Vertreibbaren Code. Sie sind berechtigt:
o
Microsoft Merge Modules: das nicht geänderte Ergebnis von Microsoft Merge
Modules zu kopieren und zu vertreiben.
o
MFCs, ATLs und CRTs: die Quellcodeform von Microsoft Foundation Classes
(MFCs), Active Template Libraries (ATLs) und C-Laufzeitdateien (CRTs) zum
Entwerfen, Entwickeln und Testen Ihrer Programme zu ändern sowie die
Objektcodeform Ihrer geänderten Dateien unter einem neuen Namen zu kopieren
und zu vertreiben.
o
MDAC: die Objektcodeform der Datei MDAC_TYP.EXE zu kopieren und zu
vertreiben und
o
Bildbibliothek: die Bilder und Animationen in der Bildbibliothek wie in der
Dokumentation der Software beschrieben zu kopieren und zu vertreiben.
Außerdem sind Sie berechtigt, diesen Inhalt zu ändern. Wenn Sie den Inhalt
ändern, muss dies für eine Verwendung erfolgen, die mit der erlaubten
Verwendung des nicht geänderten Inhalts in Einklang steht.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Seite 23 von 164
Universelle Lizenzbestimmungen
ii. Vertriebsbedingungen. Für Vertreibbaren Code, den Sie vertreiben, sind Sie verpflichtet:

diesem in Ihren Programmen wesentliche primäre Funktionalität hinzuzufügen,

von Distributoren und externen Endbenutzern die Zustimmung zu Bestimmungen zu
verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für ihn bieten wie Ihr
Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte und der
Produktliste,

Ihren gültigen Urheberrechtshinweis auf Ihren Programmen anzubringen und

Microsoft von allen Ansprüchen freizustellen und gegen alle Ansprüche zu
verteidigen, einschließlich Anwaltsgebühren, die mit dem Vertrieb oder der
Verwendung Ihrer Programme in Zusammenhang stehen, bzw. Microsoft
entsprechend zu entschädigen.
iii. Vertriebsbeschränkungen. Sie sind nicht dazu berechtigt:

Urheberrechts-, Markenrechts- oder Patenthinweise im Vertreibbaren Code zu ändern,

die Marken von Microsoft in den Namen Ihrer Programme oder auf eine Weise zu
verwenden, die nahelegt, dass Ihre Programme von Microsoft stammen oder von
Microsoft empfohlen werden,

Vertreibbaren Code, mit Ausnahme des in den Dateien namens OTHER-DIST.TXT
aufgelisteten Codes, zur Nutzung auf einer anderen Plattform als den MicrosoftBetriebssystemen, Laufzeittechnologien oder Anwendungsplattformen zu vertreiben,

Vertreibbaren Code in bösartige, täuschende oder rechtswidrige Programme
aufzunehmen oder

den Quellcode von Vertreibbarem Code so zu ändern oder zu vertreiben, dass
irgendein Teil von ihm einer Ausgeschlossenen Lizenz unterliegt. Eine
Ausgeschlossene Lizenz ist eine Lizenz, die als Bedingung für eine Verwendung, eine
Änderung oder einen Vertrieb erfordert, dass:
o
der Code in Quellcodeform offengelegt oder vertrieben wird oder
o
andere das Recht haben, ihn zu ändern.
Die folgenden Lizenzbestimmungen gelten für Ihre Verwendung von Produkten in den
Microsoft-Serverlizenzmodellen. Sie gelten ebenfalls für Ihre Verwendung von
Windows 7-Software unter Lizenzen, für die Sie eine gültige Software Assurance haben.
A. Instanz. Sie erstellen eine „Instanz“ einer Software, indem Sie die Setup- oder
Installationsprozedur der Software ausführen. Sie erstellen außerdem eine Softwareinstanz,
indem Sie eine vorhandene Instanz duplizieren. Verweise auf Software schließen „Instanzen“
der Software ein.
B. Ausführen einer Instanz. Sie „führen eine Instanz“ einer Software „aus“, indem Sie sie in
den Arbeitsspeicher laden und eine oder mehrere ihrer Anweisungen ausführen. Sobald eine
Instanz ausgeführt wird, wird sie so lange als ausgeführt betrachtet (unabhängig davon, ob
ihre Anweisungen weiterhin ausgeführt werden oder nicht), bis sie aus dem Arbeitsspeicher
entfernt wird.
C. Betriebssystemumgebung. Bei einer „Betriebssystemumgebung“ handelt es sich um
i.
die Gesamtheit oder einen Teil einer Betriebssysteminstanz oder die Gesamtheit oder
einen Teil einer virtuellen (oder anderweitig emulierten) Betriebssysteminstanz, die
separate Rechneridentitäten (primärer Computername oder ähnliche eindeutige Kennung)
oder separate Administrationsrechte ermöglicht, und
ii. ggf. Instanzen von Anwendungen, die für die Ausführung
Betriebssysteminstanz oder den oben bezeichneten Teilen konfiguriert sind.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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unter
der
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Universelle Lizenzbestimmungen
Es gibt zwei Typen von Betriebssystemumgebungen: physische und virtuelle. Eine physische
Betriebssystemumgebung ist für die direkte Ausführung auf einem physischen
Hardwaresystem konfiguriert. Die Betriebssysteminstanz, die für die Ausführung der
Hardware-Virtualisierungssoftware (z. B. Microsoft Virtual Server oder ähnliche Technologien)
oder
zur
Bereitstellung
von
Hardware-Virtualisierungsdiensten
(z. B.
die
Virtualisierungstechnologie von Microsoft oder ähnliche Technologien) verwendet wird, gilt als
Bestandteil der physischen Betriebssystemumgebung. Eine virtuelle Betriebssystemumgebung
ist für die Ausführung auf einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem
konfiguriert. Ein physisches Hardwaresystem kann über eines oder beide der folgenden
Elemente verfügen:
i.
eine physische Betriebssystemumgebung
ii. eine oder mehrere virtuelle Betriebssystemumgebungen
D. Server. Bei einem Server handelt es sich um ein physisches Hardwaresystem, das fähig ist,
Serversoftware auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates
physisches Hardwaresystem betrachtet.
E. Zuweisen einer Lizenz. Zuweisen einer Lizenz bedeutet einfach, die entsprechende Lizenz
einem Gerät oder einem Nutzer zuzuordnen.
F. Keine Trennung von Software. Sie sind nicht berechtigt, die Software für die Verwendung
in mehr als einer Betriebssystemumgebung unter einer einzelnen Lizenz zu trennen, sofern
dies nicht ausdrücklich erlaubt wird. Dies gilt auch dann, wenn sich die
Betriebssystemumgebungen auf demselben physischen Hardwaresystem befinden.
G. Physische und virtuelle Prozessoren. Bei einem physischen Prozessor handelt es sich um
einen Prozessor in einem physischen Hardwaresystem. Physische Betriebssystemumgebungen
verwenden physische Prozessoren. Bei einem virtuellen Prozessor handelt es sich um einen
Prozessor in einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem. Virtuelle
Betriebssystemumgebungen
verwenden
virtuelle
Prozessoren.
Ausschließlich
zu
Lizenzierungszwecken wird bei einem virtuellen Prozessor davon ausgegangen, dass er über
die gleiche Anzahl von Threads und Cores verfügt wie jeder physische Prozessor auf dem
zugrunde liegenden Hardwaresystem.
H. Höchstzahl der Instanzen. Möglicherweise beschränkt die Software oder Ihre Hardware
die Anzahl von Instanzen der Software, die in physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf einem Gerät ausgeführt werden können.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Lizenzmodell: Pro-Kopie-pro-Gerät
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in
Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen.
1. Access 2010*, I
2. AutoRoute 2010*
3. Bing Maps Desktop
mit erweitertem
Inhaltspaket*
4. Communicator 2007
R2*, I
5. Communicator für
Mac 2011*, I
,I
6. Excel 2010*
7. Excel für Mac 2011*, I
8. GeoSynther*
9. GeoSynth Viewer*
10. InfoPath 2010*
11. MapPoint 2010
Fleet Edition*
,I
12. MapPoint 2010
Standard Edition*
23. Outlook 2010 mit
Business Contact
Manager*, I
13. Microsoft Math 3.0
24. PowerPoint 2010*, I
14. Office für Mac 2011
Standard*, I
25. Project 2010
Professional und
StandardI
15. Office Mobile 6.1*
16. Office Multi Language
Pack 2010I
26. Publisher 2010I
27. Vermietungsrechte
für Office*, I
17. Office Professional
Plus 2010*, I
28. SharePoint
Workspace 2010*, I
18. Office Small Business
Basics 2010 Get
Genuine*, I
29. Streets and Trips 2010*
19. Office Standard 2010*, I
20. OneNote 2010*
,I
21. Outlook 2010*, I
,I
22. Outlook für Mac 2011*
30. Visio 2010 Premium,
Professional und
StandardI
31. Word 2010*, I
32. Word für Mac 2011*, I
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die
folgenden Rechte.
I) Rechte zur Installation und Nutzung.
a) Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese
Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte
Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software und früherer
Versionen der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden

Außer wie im Abschnitt „Remotezugriff“ weiter unten beschrieben, darf nur jeweils ein
Nutzer die Kopien auf dem lizenzierten Gerät verwenden.

Sie sind berechtigt, eine Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Wenn Sie eine Lizenz neu
zuweisen, wird das Gerät, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, das neue lizenzierte Gerät
für die entsprechende Lizenz.
b) Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie auf einem tragbaren Gerät zur
Verwendung durch die einzige Hauptnutzerin oder den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten
Geräts zu installieren.
c) Netzwerkgerät. Sie sind außerdem berechtigt, zusätzliche Kopien auf einem Netzwerkgerät
zu installieren. Sie dürfen diese Kopien nur wie im Abschnitt „Remotezugriff“ weiter unten
beschrieben verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Remotezugriff. Sie sind wie nachfolgend beschrieben berechtigt, auf die Software von
einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.

Hauptnutzer. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des Geräts, das
die Remotedesktop-Sitzung hostet, ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät
aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur
Bereitstellung von Supportservices ist keine andere Person berechtigt, die Software zur
gleichen Zeit unter derselben Lizenz zu verwenden.

Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem separat
lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen.

Remoteunterstützung. Sie sind berechtigt, anderen Geräten den Zugriff auf die
Software zu erlauben, um Ihnen Supportservices bereitzustellen. Sie benötigen keine
zusätzlichen Lizenzen für diesen Zugriff.
b) Medienelemente und Vorlagen. Medienbilder, ClipArt, Animationen, Ton, Musik,
Videoclips, Vorlagen und andere Formen von Inhalten sind „Medienelemente“. Möglicherweise
haben Sie Zugriff auf Medienelemente, die mit der Software oder als Bestandteil eines
zugehörigen Dienstes bereitgestellt werden. Sie sind berechtigt, diese Medienelemente zu
kopieren und in Projekten und Dokumenten zu verwenden. Sie sind nicht dazu berechtigt:

Kopien der Medienelemente für sich allein oder als Produkt zu verkaufen, zu lizenzieren
oder zu vertreiben, wenn der primäre Wert des Produktes in den Medienelementen besteht,

Ihren Kunden Rechte zur weiteren Lizenzierung oder zum Vertrieb der Medienelemente
zu gewähren,

Medienelemente,
die
die
Darstellung
von
identifizierbaren
Personen,
Verwaltungseinrichtungen, Logos, Marken oder Symbolen enthalten, für kommerzielle
Zwecke zu lizenzieren oder zu vertreiben oder diese Arten von Bildern auf eine Weise zu
nutzen, die eine Billigung von oder eine Verbindung zu Ihrem Produkt, Ihrem
Unternehmen oder Ihrer Tätigkeit implizieren kann, oder

mithilfe der Medienelemente obszöne oder anstößige Werke zu erstellen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/permission.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Bing Maps Desktop mit erweitertem Inhaltspaket:
Nutzung des Inhalts.

Sie sind berechtigt, die Software zu verwenden, um Ergebnisse zwischenzuspeichern und
Karten-, Routen- und Standort-Nachschlagetransaktionen (Definitionen siehe unten)
bereitzustellen.
Kartentransaktionen. Diese beinhalten ein einzelnes Raster- oder Vektorbild mit einem der
folgenden Inhalte:
(a) ein sensorgestützter Standort zur Ermittlung des Standorts und des Maßstabs der Rasteroder Vektorkarte oder
(b) eine Karte für ein bestimmtes, vorab festgelegtes geografisches Gebiet zur Anzeige des
Vektorbilds.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Routentransaktionen. Diese beinhalten eine oder mehrere der folgenden Optionen:
(a) Fahrtanweisungen von einem einzigen Startort zu einem einzigen Zielort in Text- oder
Sprachform, jedoch keine Echtzeit-Fahrtanweisungen in Text- oder Sprachform,
(b) die Fahrtzeit und/oder Entfernung für die gesamte Route oder Teile davon und/oder
(c) Darstellung einer Landkarte durch ein einzelnes Raster- oder Vektorbild oder eine Serie
dieser Bilder.
Standort-Nachschlagetransaktionen. Hierdurch wird eine Straße oder eine Straßenkreuzung
ermittelt. Die Standort-Nachschlagetransaktionen beinhalten das Raster- oder Vektorbild, mit
dem der vom Benutzer gesuchte Standort auf einer Landkarte abgebildet wird.

Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem Fahrzeug oder dessen Systemen und
Funktionen zu verbinden. Hierzu gehören Systeme oder Funktionen, mit denen das
Fahrzeugverhalten beeinflusst oder gesteuert werden kann, wie z. B:
(a) Geschwindigkeit
(b) Bremsverhalten
(c) Aufhängung
(d) Abgase
(e) Scheinwerfer
(f) Stabilität oder
(g) Lenkung.

Sie sind nicht berechtigt, die Software an einen in einem Fahrzeug installierten oder sich dort
befindlichen externen Anzeigebildschirm anzuschließen.

Sie sind nicht berechtigt, die Software über Steuerfunktionen zu bedienen, die Teil eines
anderen in einem Fahrzeug befindlichen Gerätes sind. Dies betrifft jedoch nicht die Regelung
der Lautstärke über die Lautsprecher eines Fahrzeugs oder die Nutzung der
Fahrzeuglautsprecher zur Spracherkennung.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um einem Benutzer Kurven oder Stopps
auf einer Route in einer Weise zu zeigen oder ihn in einer Weise darauf aufmerksam zu
machen, die auf die sensorbasierte Position des Benutzers entlang der Route abgestimmt ist.
Beispielsweise sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um
„Echtzeit“-Routeninformationen bereitzustellen, die die Position eines Benutzers mithilfe von
GPS verfolgen und über Stopps oder Kurven informieren, sobald sich der Benutzer diesen
Stellen nähert.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zum Fuhrpark-Management zu verwenden. Sie sind nicht
berechtigt, Entsendungsinformationen bereitzustellen, die auf Positionsbestimmung
oder Routing mehrerer Objekte unter Einsatz von GPS oder anderer sensorgestützter
Methoden basieren.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zur Berechnung von Isochronen zu verwenden, die auf
Karten verwendet und/oder angezeigt werden, welche mithilfe der Vektordaten in der
Software erstellt wurden. Isochrone sind eine Reihe von Punkten, die eine ähnliche Fahrtzeit
von oder zu einem bestimmten Standort repräsentieren.

Sie sind nicht berechtigt, in der Software verfügbare Daten oder sonstige Inhalte
unterzulizenzieren oder weiterzuvertreiben.

Sie dürfen die Vektordaten zu keinem anderen Zweck als zur Anzeige entsprechender
Vektorbilder verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Desktop-Anwendungen

Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem anderen Gerät zu verwenden, das
Straßennetzdaten lokal nutzt, wenn die Straßennetzdaten nicht auch in der Software zur
Verfügung stehen.

Sie dürfen die in der Software verfügbare Daten oder sonstige Inhalte nur in Verbindung mit
der Software verwenden.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Bing Maps Desktop mit erweitertem Inhaltspaket, GeoSynther und GeoSynth Viewer:
Zusätzlicher Haftungsausschluss. Die in der Software enthaltenen oder über die Software
verfügbaren Informationen, Inhalte und Dienste können Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten.
Gewährleistungsausschluss. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem
Volumenlizenzvertrag werden sämtliche Informationen, Inhalte, Dienste und zugehörige Grafiken
ohne jegliche Art von Gewährleistung bereitgestellt. Microsoft und/oder ihre jeweiligen Lieferanten
schließen hiermit sämtliche Gewährleistungen und Garantien in Bezug auf Informationen, Inhalte,
Dienste und zugehörige Grafiken aus, einschließlich sämtlicher konkludenter Gewährleistungen und
Garantien in Bezug auf Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, fachmännische
Bemühungen, Eigentum und Nichtverletzung von Rechten Dritter.
Laufzeit der Lizenz. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag
sind Ihre Lizenzen für die Software nicht zeitlich unbeschränkt. Sie sind nicht berechtigt, unter Ihren
Lizenzen auf die Software zuzugreifen oder sie zu verwenden, nachdem Ihr Abonnement abgelaufen
ist. Außerdem sind wir berechtigt, die Software zu diesem Zeitpunkt zu deaktivieren.
Für MapPoint 2010 Fleet und Standard Edition, Streets & Trips 2010 und AutoRoute 2010:
Verwendung von Landkarten.

Sie sind berechtigt, Landkarten und Informationen aus Landkarten zu Ihrer internen, nicht
kommerziellen Verwendung zu kopieren.

Sie sind nicht berechtigt, rechtliche oder Urheberrechtshinweise zu löschen oder zu ändern.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um Vertriebsleads von Kunden zu
erzeugen.

Einige der Informationen in der Software sind möglicherweise ungenau und erzeugen
möglicherweise falsche Ergebnisse. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Software genaue
Distanzen, Wegbeschreibungen oder geografische Merkmale bereitstellt oder beschreibt. Sie
sind nicht berechtigt, die Software auf eine Weise zu verwenden, die sicherheitsgefährdend ist.
Für MapPoint 2010 Fleet und Standard Edition:
Verwendung von Landkarten.

Sie sind nicht berechtigt, Fahrzeugleitung in Echtzeit bereitzustellen. Sie sind nicht berechtigt,
eine Route oder Reihenfolge von Zielen auf Basis des Standorts von mehr als einem Fahrzeug
zu berechnen oder zu empfehlen.

Sie dürfen das lizenzierte Gerät mit den Systemen Ihres Fahrzeugs nur verbinden, um Strom
zu erhalten oder das Audiosystem des Fahrzeugs zu verwenden, um sprachbasierte Ansagen
der Software zu ermöglichen.

Sie sind nicht berechtigt, mit der Software auf irgendeine andere Weise eine Schnittstelle mit
jenen Fahrzeugsystemen zu haben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Fuhrparkanwendungen. Fuhrparkanwendungen sind Software, die MapPoint und Daten von
Sensoren verwendet, die speziell mit mehreren Fahrzeugen verwendet werden, um
Standortinformationen bereitzustellen (z. B. GPS-Systeme und Triangulationsgeräte). Sie dürfen
MapPoint nur mit Fuhrparkanwendungen verwenden, wenn Sie MapPoint Fleet Edition lizenzieren. Bei
MapPoint Fleet Edition sind Sie berechtigt, die Software mit Fuhrparkanwendungen für eine beliebige
Anzahl von Fahrzeugen zu verwenden.
Für Office-Systemprodukte:
Überprüfung.
Die Software wird den Download des Überprüfungsfeatures der Software von Zeit zu Zeit erforderlich
machen. Bei der Überprüfung wird geprüft, ob die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß
lizenziert ist. Eine Überprüfung, bei der bestätigt wird, dass Sie über eine ordnungsgemäße Lizenz
verfügen, gestattet es Ihnen, die Software oder bestimmte Features der Software zu verwenden oder
zusätzliche
Vorteile
zu
erhalten.
Weitere
Informationen
finden
Sie
unter
http://www.microsoft.com/genuine/office/WhyValidate.aspx .
Während oder nach einer Überprüfung übermittelt die Software möglicherweise Informationen über
die Software, das Gerät und die Ergebnisse der Überprüfung an Microsoft. Diese Informationen
umfassen beispielsweise die Version und den Product Key der Software und die
Internetprotokolladresse des lizenzierten Geräts. Microsoft verwendet die Informationen nicht, um Sie
zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung der Software erklären
Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Weitere Informationen über die
Überprüfung und die während oder nach einer Überprüfung übermittelten Daten finden Sie unter
http://www.microsoft.com/genuine/office/PrivacyInfo.aspx.
Wenn nach einer Überprüfung festgestellt wird, dass die Software gefälscht, nicht ordnungsgemäß
lizenziert oder ein nicht originales Office-Produkt ist, dann hat dies möglicherweise Auswirkungen auf
die Funktionalität und das Erlebnis der Verwendung der Software. Beispiel:
Microsoft kann

eine Benachrichtigung bereitstellen, dass die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert oder
ein nicht originales Office-Produkt ist,
und Sie

erhalten möglicherweise Erinnerungen, eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie der Software
zu erwerben, oder

müssen möglicherweise den Anweisungen von Microsoft folgen, um zur Verwendung und
erneuten Aktivierung der Software lizenziert zu sein,
und Sie sind möglicherweise nicht in der Lage, bestimmte Updates oder Upgrades von Microsoft
zu erhalten.
Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten Quellen
erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten Quellen finden Sie
unter http://www.microsoft.com/genuine/office/PrivacyInfo.aspx.
Für Office für Mac 2011 Standard, Office Professional Plus 2010 und Office Standard 2010:
Office Web Apps. Zusätzlich zu den oben genannten Rechten sind Sie berechtigt, die Web
App-Software auf einem Netzwerkgerät zu installieren. Sie dürfen die Web App-Software nur wie
nachfolgend beschrieben verwenden.

Hauptnutzer. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, von einem
beliebigen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden.

Nicht-Hauptnutzer. Ein Nutzer ist jederzeit berechtigt, vom lizenzierten Gerät aus auf die
Software zuzugreifen und sie zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Für Office Mobile 6.1:
Rechte zur Installation und Nutzung. Sie dürfen nur eine Kopie der Software auf dem
lizenzierten Gerät installieren und verwenden. Sie sind nicht berechtigt, weitere Kopien der Software
auf irgendeinem anderen Gerät zu installieren.
Für Office Professional Plus 2010 und Office Standard 2010:
Work-at-Home (WAH)-Lizenz. Für jede WAH-Lizenz, die Sie erwerben, ist der einzige Hauptnutzer
eines Geräts, auf dem Sie eine separat lizenzierte Kopie der Software ausführen (Arbeitsgerät),
berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Heimgerät zu installieren und zu verwenden
(WAH-Nutzer). Wenn Sie die Software auf dem Arbeitsgerät aktualisieren, ist der WAH-Nutzer
berechtigt, die Kopie auf dem Heimgerät zu aktualisieren. Das Recht des WAH-Nutzers zur
Verwendung der Software endet, wenn der WAH-Nutzer Ihre Organisation verlässt. Zu diesem
Zeitpunkt ist der WAH-Nutzer verpflichtet, die Software von dem Heimgerät zu entfernen.
Office Resource Kit.

Rechte zur Installation und Nutzung. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der
Software Office Resource Kit zu installieren und zu verwenden.

Vertrieb. Sie sind berechtigt, die Software Office Resource Kit zu kopieren und zu vertreiben.
Jede
Kopie muss
vollständig
sein,
einschließlich
aller
Urheberrechtsund
Markenrechtshinweise. Sie sind verpflichtet, von Endbenutzern die Zustimmung zu
Bestimmungen zu verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für die Software
bieten wie Ihr Volumenlizenzvertrag einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte.
Für Vermietungsrechte für Office:
Die Vermietungsrechtsangebote sind keine eigenständige Lizenz zur Nutzung von
Volumenlizenzsoftware, sondern eine zusätzliche Lizenz, die Ihre Rechte zur Nutzung anderer
berechtigender Software auf einem Gerät ändert. Zur „berechtigenden Software“ gehören die
Produkte, die in der Produktliste als berechtigende Software für Vermietungsrechte für Office
aufgeführt sind.
Außer wie weiter unten beschrieben, unterliegt die Nutzung der berechtigenden Software weiterhin
den Lizenzbestimmungen, die ihr beilagen und ihre Nutzung regeln. Die hier gewährten Rechte
begründen oder erweitern keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen. Die Allgemeinen
Lizenzbestimmungen weiter oben finden keine Anwendung.
Sie sind verpflichtet, die Vermietungsrechte jedem lizenzierten Gerät zuzuweisen, das Sie vermieten,
verleasen oder verleihen.
Auf das Verbot der Vermietung, des Verleasens oder des Verleihens der berechtigenden Software
wird verzichtet. Sie sind berechtigt, nachfolgenden Nutzern die Verwendung der auf dem lizenzierten
Gerät installierten berechtigenden Software zu erlauben. Sie sind verpflichtet, von den Nutzern die
schriftliche oder Online-Zustimmung zu den Lizenzbestimmungen zu verlangen, bevor sie mit der
Nutzung der Software beginnen.
Sie sind verpflichtet, alle Nutzer über Folgendes zu informieren:

Wir bieten den Nutzern keine Gewährleistung für die berechtigende Software an.

Wir verteidigen die Nutzer nicht gegen von Dritten vorgebrachte Ansprüche dahingehend,
dass die berechtigende Software die gewerblichen Schutzrechte oder das Urheberrecht dieser
Partei verletze.

Wir haften nicht für Schäden, die aus der Nutzung der berechtigenden Software entstehen.
Sie stellen uns von allen Ansprüchen und Verlusten frei, die daraus entstehen, dass Sie nicht alle
Nutzer informiert haben.
Sie sind berechtigt, das lizenzierte Gerät, dem Sie die Vermietungsrechte zugewiesen haben, zu Ihren
eigenen Gunsten zu nutzen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Sie sind nicht berechtigt, zusätzliche Kopien der berechtigenden Software auf einem separaten
tragbaren Gerät oder einem Netzwerkgerät zu nutzen bzw. eine solche Nutzung zu erlauben. Dieses
Verbot setzt alle folgenden Rechte außer Kraft, die Sie unter den Ihrer berechtigenden Software
beiliegenden Lizenzbestimmungen haben:

das Recht, zusätzliche Kopien dieser Software auf einem separaten tragbaren Gerät oder
einem Netzwerkgerät zu installieren

das Recht der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts, diese Software
auf einem separaten tragbaren Gerät zu nutzen

das Recht eines Nutzers eines separat lizenzierten Geräts, auf diese Software auf einem
Netzwerkgerät zuzugreifen.
Sie sind nicht berechtigt, die Nutzung der berechtigenden Software innerhalb eines virtuellen
(oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems zu erlauben.
Sie sind nicht berechtigt, den Remotezugriff auf die berechtigende Software zu erlauben. Dieses
Verbot setzt alle Rechte der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts bzw. jedes
Nutzers eines separat lizenzierten Geräts außer Kraft, unter den der berechtigenden Software
beiliegenden Lizenzbestimmungen auf diese Software zuzugreifen.
Sie sind nicht berechtigt, die Vermietungsrechte einem anderen Gerät neu zuzuweisen.
Die hier gewährten Rechte laufen beim Eintreten des früheren der folgenden Ereignisse ab:

dauerhafter Hardwarefehler des lizenzierten Geräts

Neuzuweisung des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software zu einem anderen
Gerät oder

Ablauf des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software unter den ihr beiliegenden
Lizenzbestimmungen.
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Juli 2010
Seite 32 von 164
Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
Lizenzmodell: Pro-Kopie-pro-Gerät
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in
Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen.
1. Windows 7 Professional*,
I
2. DVD Playback Pack für Windows Vista*
3. Vermietungsrechte für Windows*
Lizenzbestimmungen für Windows 7 Enterprise und Windows Virtual Desktop Access
sowie Virtualisierungsrechte für Windows-lizenzierte Geräte mit aktiver Software
Assurance finden Sie im Software Assurance-Nachtrag.
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die
folgenden Rechte.
I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden,
müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist
das „lizenzierte Gerät“. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu
zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
a) Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät
zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem
jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden. Außer wie im Abschnitt „Speicherung“ weiter
unten dargelegt, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu
verwenden.
b) Anzahl der Nutzer. Außer wie in den Abschnitten „Geräteverbindungen“ und „Andere
Zugriffstechnologien“ weiter unten dargelegt, ist nur jeweils ein Nutzer berechtigt, die
Software zu verwenden.
c) Verwendung mit anderer Software. Sie sind nicht berechtigt, die Laufzeit- und sonstigen
Dateien der Software zum Ausführen von Anwendungen zu verwenden, die nicht unter der
Software ausgeführt werden.
II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Speicherung. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Speichergerät, wie
z. B. einem Netzwerkserver, zu speichern. Sie sind berechtigt, diese Kopie zur Installation
der Software auf einem beliebigen anderen Gerät zu verwenden, dem eine Lizenz
zugewiesen wurde.
b) Geräteverbindungen. Sie sind berechtigt, bis zu 20 anderen Geräten den Zugriff auf die
auf dem lizenzierten Gerät installierte Software zu ermöglichen, um ausschließlich
Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame
Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 33 von 164
Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
c) Remotezugriffstechnologien. Sie sind wie folgt berechtigt, mit Hilfe von
Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem
anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.

Remotedesktop. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe
von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine
Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung“ ist das Erlebnis der direkten oder indirekten
Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabeund Anzeigeperipheriegeräten. Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser
Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn
mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
(1) Das Remotegerät ist separat für die Ausführung der Software lizenziert.
(2) Der Nutzer oder das Remotegerät verfügt über die entsprechende RemotedesktopLizenz (RDL).

Andere Zugriffstechnologien. Sie sind berechtigt, Remoteunterstützung oder ähnliche
Technologien zu verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben.
d) Andere Remoteverwendungen. Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten
den Zugriff auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software zum Aktivieren mit Key
Management Services oder einer ähnlichen Technologie zu ermöglichen.
e) Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem
lizenzierten Gerät zu verwenden, sind Sie berechtigt, eine Kopie innerhalb eines virtuellen
(oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu installieren
und zu verwenden. Bei einer derartigen Verwendung ist geschützter Inhalt möglicherweise
nicht so sicher wie bei der direkten Verwendung auf dem lizenzierten Gerät. (Geschützter
Inhalt ist Inhalt, der durch Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte, BitLocker oder eine
Technologie zur Verschlüsselung ganzer Volumes auf Festplattenlaufwerken geschützt ist.)
Sie sollten alle inländischen und internationalen Gesetze einhalten, die für geschützten Inhalt
gelten, den Sie wiedergeben oder auf den Sie zugreifen.
f) Symbole, Bilder und Ton. Bei laufender Software sind Sie berechtigt, deren Symbole,
Bilder, Töne und Medien zu verwenden, aber nicht freizugeben. Die mit der Software
bereitgestellten Beispielbilder, -töne und -medien dürfen Sie nur zu nichtkommerziellen
Zwecken nutzen.
g) Media Center Extender. Sie sind berechtigt, fünf Media Center Extender-Sitzungen
(oder sonstige Software oder Geräte mit ähnlicher Funktionalität für einen ähnlichen Zweck)
gleichzeitig auszuführen, um die Software-Benutzeroberfläche oder den Inhalt auf anderen
Bildschirmanzeigen oder Geräten anzuzeigen.
h) Elektronische Programmzeitschrift. Wenn die Software den Zugriff auf einen Dienst für
eine elektronische Programmzeitschrift bietet, der das Fernsehprogramm benutzerdefiniert
anzeigt, gilt für den Dienst ein separater Servicevertrag. Wenn Sie mit den Bestimmungen
des Servicevertrages nicht einverstanden sind, sind Sie weiterhin zur Verwendung der
Software berechtigt, werden jedoch nicht in der Lage sein, den Dienst für die elektronische
Programmzeitschrift zu verwenden. Der Dienst enthält möglicherweise Werbeinhalt und
dazugehörige Daten, die von der Software empfangen und gespeichert werden. Der Dienst
steht nicht in allen Regionen zur Verfügung. Anweisungen für den Zugriff auf den
Dienstvertrag finden Sie in den Softwareinformationen.
i)
Zugehörige Medieninformationen. Wenn Sie zugehörige Medieninformationen als Teil
Ihres Wiedergabeerlebnisses anfordern, liegen die Ihnen bereitgestellten Daten
möglicherweise nicht in Ihrer örtlichen Sprache vor. In einigen Ländern oder Regionen gelten
Gesetze und Bestimmungen, die Ihre Möglichkeit für den Zugriff auf bestimmte Arten von
Inhalt einschränken oder begrenzen können.
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Juli 2010
Seite 34 von 164
Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
j) Weltweite Verwendung von Media Center. Media Center ist nicht zur Verwendung in
jedem Land bestimmt. Obwohl die Media Center-Informationen sich z. B. auf bestimmte
Features wie eine elektronische Programmzeitschrift beziehen oder Informationen über die
Konfiguration eines TV-Tuners enthalten können, funktionieren diese Features in Ihrer Region
möglicherweise nicht. Eine Liste der Features, die in Ihrer Region möglicherweise nicht
funktionieren, finden Sie in den Media Center-Informationen.
III) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht dieser
Ihren Computer nach „Spyware“, „Adware“ und sonstiger potenziell unerwünschter Software.
Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der Software
gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen möchten.
Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch“ oder „ernst“ eingestuft wird, wird nach
dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern. Das
Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise dazu, dass

andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder

Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen.
Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software entfernen
oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt.
IV) Hinweise.
HINWEIS ZUM H.264/AVC VISUAL-STANDARD, ZUM VC-1 VIDEO-STANDARD, ZUM
MPEG-4 VISUAL-STANDARD UND ZUM MPEG-2 VIDEO-STANDARD. Diese Software
enthält möglicherweise die Bildkomprimierungstechnologien H.264/AVC, VC-1, MPEG-4 Part 2 und
MPEG-2. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:

DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN AVC-, VC-1-, MPEG-4 PART 2 VISUAL- UND MPEG-2
VIDEO PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE
NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR (i) CODIERUNG VON VIDEO IN
ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN OBEN GENANNTEN STANDARDS („VIDEOSTANDARDS“)
UND/ODER (ii) DECODIERUNG VON AVC-, VC-1-, MPEG-4 PART 2- ODER MPEG 2-VIDEO,
DAS
VON
EINEM
PERSÖNLICHEN
UND
NICHTKOMMERZIELLEN
AKTIVITÄTEN
NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN
DIESER VIDEOFORMATE LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT.
ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. WEITERE
INFORMATIONEN
ERHALTEN
SIE
VON
MPEG
LA,
L.L.C.
UNTER
http://www.mpegla.com/index1.cfm.
V) Überprüfung.
a) Bei der Überprüfung wird geprüft, ob die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß
lizenziert ist. Außerdem wird sichergestellt, dass keine nicht autorisierten Änderungen an den
Überprüfungs-, Lizenzierungs- oder Aktivierungsfunktionen der Software vorgenommen
wurden. Bei der Überprüfung wird möglicherweise auch eine Prüfung auf bestimmte bösartige
oder nicht autorisierte Software im Zusammenhang mit solchen nicht autorisierten
Änderungen durchgeführt. Eine Überprüfung, bei der bestätigt wird, dass Sie über eine
ordnungsgemäße Lizenz verfügen, gestattet es Ihnen, die Software oder bestimmte Features
der Software weiterhin zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu erhalten. Es ist Ihnen nicht
gestattet, die Überprüfung zu umgehen. Hierdurch soll die nicht lizenzierte Verwendung der
Software
verhindert
werden.
Weitere
Informationen
finden
Sie
unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?Linkid=104610.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 35 von 164
Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
b) Von Zeit zu Zeit führt die Software eine Überprüfung der Software durch. Die Überprüfung
kann durch die Software oder durch Microsoft eingeleitet werden. Zur Aktivierung der
Aktivierungsfunktion und von Überprüfungen erfordert die Software möglicherweise von Zeit
zu Zeit Updates oder zusätzliche Downloads der Überprüfungs-, Lizenzierungs- oder
Aktivierungsfunktionen der Software. Die Updates oder Downloads werden für das
einwandfreie Funktionieren der Software benötigt und können heruntergeladen und installiert
werden, ohne dass Sie hierüber benachrichtigt werden. Während oder nach einer
Überprüfung übermittelt die Software möglicherweise Informationen über die Software, den
Computer und die Ergebnisse der Überprüfung an Microsoft. Zu diesen Informationen
gehören z. B. die Version und der Product Key der Software, an den Überprüfungs-,
Lizenzierungs- oder Aktivierungsfunktionen der Software vorgenommene nicht autorisierte
Änderungen, gefundene damit zusammenhängende bösartige oder nicht autorisierte Software
sowie die Internetprotokolladresse des Computers. Microsoft verwendet die Informationen
nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung
der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden.
Weitere Informationen über die Überprüfung und die während oder nach einer Überprüfung
übermittelten Daten finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?Linkid=104611.
c) Wenn nach einer Überprüfung festgestellt wird, dass die Software gefälscht, nicht
ordnungsgemäß lizenziert oder ein nicht originales Windows-Produkt ist oder nicht
autorisierte Änderungen enthält, hat dies Auswirkungen auf die Funktionalität und das
Erlebnis der Verwendung der Software. Beispiel:
Microsoft kann

die Software reparieren, nicht autorisierte Änderungen, die die ordnungsgemäße
Verwendung der Software stören können, einschließlich der Umgehung der Aktivierungsoder Überprüfungsfunktionen der Software, entfernen, in Quarantäne verschieben oder
deaktivieren oder

eine Prüfung auf bösartige oder nicht autorisierte Software, von der bekannt ist, dass sie
im Zusammenhang mit solchen nicht autorisierten Änderungen steht, durchführen und
diese Software entfernen oder

Benachrichtigungen bereitstellen, dass die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert oder
ein nicht originales Windows-Produkt ist,
und Sie

erhalten möglicherweise Erinnerungen, eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie der

müssen möglicherweise den Anweisungen von Microsoft folgen, um zur Verwendung der
und Sie sind möglicherweise nicht in der Lage, bestimmte Updates oder Upgrades von
Microsoft zu erhalten.
d) Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten
Quellen erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten
Quellen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?Linkid=104612.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 36 von 164
Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für DVD Playback Pack für Windows Vista:
Das DVD Playback Pack für Windows Vista ist ein separat lizenziertes Add-On für Windows Vista. Der
obige Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte“ gilt hierfür nicht.
Für Windows 7, Windows 7 K, Windows 7 KN gilt:
Windows 7 und Windows 7 K enthalten Windows Media Player und damit zusammenhängende
Technologien, die von der Korean Fair Trade Commission (KFTC) bezeichnet wurden, sowie einen
Link zum Download von Windows Live Messenger. Windows 7 KN enthält Windows Media Player oder
damit zusammenhängende Technologien, die von der KFTC bezeichnet wurden, nicht. Details
darüber, welche Sprachversionen und Medienfulfillmentoptionen für jede dieser Editionen verfügbar
sind, finden Sie in der Microsoft-Produktliste unter http://www.microsoft.com/licensing.
Windows 7 K. Die KFTC verlangt, dass die Software Links zu einer Media Player Center-Website und
einer Messenger Center-Website enthält, die Links zu Websites von Drittanbietern enthält, damit Sie
Mediaplayer und Instant Messaging-Software von Drittanbietern downloaden und installieren können.
Die Drittanbietersites stehen nicht unter der Kontrolle von Microsoft, und Microsoft ist nicht für die
Software oder den Inhalt von Drittanbietersites, jegliche Links in Drittanbietersites oder jegliche
Änderungen oder Aktualisierungen der Drittanbietersoftware oder -sites verantwortlich. Die Aufnahme
eines Links auf der Media Player Center-Website oder Messenger Center-Website impliziert keine
Billigung der Drittanbietersoftware, der Site oder ihrer Inhalte durch Microsoft.
Windows 7 KN:
Nicht anwendbare Nutzungsrechte für Windows Media Player. Die Bestimmungen „Verwaltung
digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media“ und „Windows Media Player“
gelten bei der Nutzung dieser Software nicht.
Hinweis bezüglich des Nichtvorhandenseins von Windows Media Player . Die Software enthält nicht
Windows Media Player (wie von der Korean Fair Trade Commission definiert) und damit
zusammenhängende Technologien wie z. B. Windows Media Center oder Windows DVD Maker.
Infolgedessen benötigen Sie Software von Microsoft oder einem Drittanbieter, um Audio-CDs,
Mediendateien und Video-DVDs abzuspielen oder zu erstellen, Inhalt in einer Medienbibliothek zu
organisieren, Wiedergabelisten zu erstellen, Audio-CDs in Mediendateien zu konvertieren,
Informationen zu Interpreten und Titeln von Mediendateien anzuzeigen, Albumcover von
Musikdateien anzuzeigen, Musik auf persönliche Musikabspielgeräte zu übertragen oder
TV-Sendungen aufzuzeichnen und wiederzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=147432.
Zusätzlicher Ausschluss von Gewährleistungen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in
Ihrem Volumenlizenzvertrag gibt Microsoft keinerlei Gewährleistungen in Bezug auf Funktionalität im
Zusammenhang mit Windows Media Player, wie von der KFTC definiert.
Für Windows 7 N gilt:
Nicht anwendbare Nutzungsrechte für Windows Media Player. Die Bestimmungen „Verwaltung
digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media“ und „Windows Media Player“
gelten bei der Nutzung dieser Software nicht.
Hinweis bezüglich des Nichtvorhandenseins der Windows Media-Funktionalität. Die Software enthält
nicht Windows Media Player (wie von der Europäischen Kommission definiert) und mit Windows
Media Player zusammenhängende Technologien wie z. B. Windows Media Center und Windows DVD
Maker. Infolgedessen benötigen Sie Software von Microsoft oder einem Drittanbieter, um Audio-CDs,
Mediendateien und Video-DVDs abzuspielen oder zu erstellen, Inhalt in einer Medienbibliothek zu
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
organisieren, Wiedergabelisten zu erstellen, Audio-CDs in Mediendateien zu konvertieren,
Informationen zu Interpreten und Titeln von Mediendateien anzuzeigen, Albumcover von
Musikdateien anzuzeigen, Musik auf persönliche Musikabspielgeräte zu übertragen oder
TV-Sendungen aufzuzeichnen und wiederzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=147431.
Zusätzlicher Ausschluss von Gewährleistungen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in
Ihrem Volumenlizenzvertrag gibt Microsoft keinerlei Gewährleistungen in Bezug auf Funktionalität im
Zusammenhang mit Windows Media Player, wie von der Europäischen Kommission definiert.
Für Vermietungsrechte für Windows gilt:
Das Vermietungsrechtsangebot ist keine eigenständige Lizenz zur Nutzung von Volumenlizenzsoftware,
sondern eine zusätzliche Lizenz, die Ihr Recht zur Nutzung anderer berechtigender Software auf einem
Gerät ändert. Zur „berechtigenden Software“ gehören die Produkte, die in der Produktliste als
berechtigende Software für Vermietungsrechte für Windows aufgeführt sind.
Außer wie weiter unten beschrieben, unterliegt die Nutzung der berechtigenden Software weiterhin
den Lizenzbestimmungen, die ihr beilagen und ihre Nutzung regeln. Die weiter unten gewährten
Rechte begründen oder erweitern keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen.
Die Allgemeinen Lizenzbestimmungen weiter oben finden keine Anwendung.
Sie sind verpflichtet, die Vermietungsrechte jedem lizenzierten Gerät zuzuweisen, das Sie vermieten,
verleasen oder verleihen.
Auf das Verbot der Vermietung, des Verleasens oder des Verleihens der berechtigenden Software
wird verzichtet. Sie sind berechtigt, nachfolgenden Nutzern die Verwendung der auf dem lizenzierten
Gerät installierten berechtigenden Software (oder stattdessen einer zugelassenen früheren Version)
zu erlauben. Sie sind verpflichtet, von allen Nutzern die schriftliche oder Online-Zustimmung zu den
Lizenzbestimmungen zu verlangen, bevor sie mit der Nutzung der Software beginnen.
Sie sind verpflichtet, alle Nutzer über Folgendes zu informieren:

Wir bieten den Nutzern keine Gewährleistung für die berechtigende Software an.

Wir verteidigen die Nutzer nicht gegen von Dritten vorgebrachte Ansprüche dahingehend,
dass die berechtigende Software die gewerblichen Schutzrechte oder das Urheberrecht dieser
Partei verletze.

Wir haften nicht für Schäden, die aus der Nutzung der berechtigenden Software entstehen.
Sie stellen uns von allen Ansprüchen und Verlusten frei, die daraus entstehen, dass Sie nicht alle
Nutzer informiert haben.
Sie sind berechtigt, das lizenzierte Gerät, dem Sie die Vermietungsrechte zugewiesen haben, zu Ihren
eigenen Gunsten zu nutzen.
Sie sind nicht berechtigt, die Nutzung der berechtigenden Software innerhalb eines virtuellen
(oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems zu erlauben.
Sie sind nicht berechtigt, den Remotezugriff auf die berechtigende Software zu erlauben. Dieses
Verbot setzt alle Rechte der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts bzw. jedes
Nutzers eines separat lizenzierten Geräts außer Kraft, unter den der berechtigenden Software
beiliegenden Lizenzbestimmungen auf diese Software zuzugreifen.
Sie sind nicht berechtigt, die Vermietungsrechte einem anderen Gerät neu zuzuweisen.
Die hier gewährten Rechte laufen beim Eintreten des früheren der folgenden Ereignisse ab:

dauerhafter Hardwarefehler des lizenzierten Geräts

Neuzuweisung des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software zu einem anderen
Gerät oder

Ablauf des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software unter den ihr beiliegenden
Lizenzbestimmungen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 38 von 164
Microsoft-Server – Betriebssysteme
Lizenzmodell: Serverlizenz oder Prozessorlizenz + CAL + optionaler externer Connector
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in
Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen. Jedes Produkt wird entweder pro Server oder Prozessor lizenziert.
Für alle Produkte sind CALs erforderlich, und alle verfügen über einen optionalen externen
Connector. Datacenter Edition und Windows Server 2008 für Itanium-basierte Systeme werden pro
Prozessor und andere Editionen werden gegenwärtig pro Server lizenziert.
1. Windows MultiPoint Server 2010
Academic*, I
4. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions*, I
2. Windows Server 2008 R2 Standard,
Enterprise und Datacenter*, I, SH
5. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions ohne
Hyper-V*, I
3. Windows Server 2008 R2 für
Itanium-basierte Systeme*, I, SH
6. Windows Small Business
Server (SBS) 2008 Standard
und Premium Edition*, I
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, bzw. jeden
ordnungsgemäß lizenzierten Server haben Sie die folgenden Rechte. Windows
Server 2008 R2 Datacenter und Windows Server 2008 R2 für Itanium-basierte Systeme
werden pro Prozessor und andere Editionen werden gegenwärtig pro Server lizenziert.
I) Je nach verwendetem Produkt müssen Sie entweder eine Serverlizenz oder
Prozessorlizenzen erwerben.
a) Serverlizenzen: Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte.
i)
Zuweisen der Lizenz zum Server.

Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind
Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser
Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt,
demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht
berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine
Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.

Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt,
eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server
aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine
Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz.
ii) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie
zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen
oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
b) Prozessorlizenzen. Für jeden Server, den Sie ordnungsgemäß lizenzieren, haben Sie die
folgenden Rechte.
i)
Lizenzieren eines Servers. Bevor Sie Instanzen der Serversoftware auf einem Server
ausführen, sind Sie verpflichtet, wie nachfolgend beschrieben die erforderliche Anzahl von
Softwarelizenzen zu bestimmen und diese Lizenzen dem entsprechenden Server zuzuweisen.

Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Sie benötigen für jeden
physischen Prozessor im Server eine Softwarelizenz.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 39 von 164
Microsoft-Server – Betriebssysteme
ii) Zuweisen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen zum Server.

Nachdem Sie die Anzahl der Softwarelizenzen bestimmt haben, die Sie für einen Server
benötigen, sind Sie verpflichtet, diesem Server die entsprechende Anzahl von
Softwarelizenzen zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für alle diese
Lizenzen. Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen.
Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.

Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt,
eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server
aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine
Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz.
iii) Ausführen von Instanzen der Serversoftware.

Für jeden Server, dem Sie die erforderliche Anzahl von Softwarelizenzen zugewiesen
haben, sind Sie berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes
auszuführen:
(1) eine Instanz der Serversoftware in der physischen Betriebssystemumgebung und
(2) eine beliebige Anzahl von
Betriebssystemumgebungen
Betriebssystemumgebung).
Instanzen der
(nur
eine
Serversoftware in
Instanz
pro
virtuellen
virtueller

Die Gesamtanzahl der von diesen Betriebssystemumgebungen verwendeten
physischen Prozessoren kann jedoch nicht die Anzahl der dem entsprechenden Server
zugewiesenen Softwarelizenzen überschreiten.

Möglicherweise beschränkt die Software oder Ihre Hardware die Anzahl von
Instanzen
der
Serversoftware,
die
in
physischen
oder
virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf dem Server ausgeführt werden können.
iv) Neupartitionierung eines Servers. Sie sind berechtigt, Lizenzen früher als oben
gestattet neu zuzuweisen, wenn Sie:

Prozessoren von einer lizenzierten Hardwarepartition auf eine andere neu zuweisen

aus einer lizenzierten Hardwarepartition zwei oder mehr Partitionen erstellen

aus zwei oder mehr lizenzierten Hardwarepartitionen eine Partition erstellen
sofern (i) vor der Neupartitionierung jede Hardwarepartition vollständig lizenziert ist
und (ii) die Gesamtzahl der Lizenzen und Prozessoren unverändert bleibt.
Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl
von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen
oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder
anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der Serversoftware verwenden. Die
Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt über andere zusätzliche Software
oder direkt erfolgen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 40 von 164
Microsoft-Server – Betriebssysteme
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
Windows MultiPoint Server 2010 Academic
Windows Server 2008 R2, Standard,
Enterprise und Datacenter
Windows Server 2008 R2 für
Itanium-basierte Systeme
 RSAT Client
 Servermigrationsprogramm
 Microsoft Application Virtualization Sequencer,
Version 4.6
 Microsoft System Center Application
Virtualization Streaming Server, Version 4.6
 Microsoft System Center Application
Virtualization Management Server, Version 4.6
 Microsoft Application Virtualization Client für
Remotedesktopdienste, Version 4.6
Windows Server 2008 für Windows Essential
Server Solutions und Windows Server 2008
für Windows Essential Server Solutions
ohne Hyper-V
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
Für alle Editionen von Windows SBS 2008
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
 Servermigrationsprogramm
Windows SBS 2008 Standard und
Premium Edition
 Migrationsvorbereitungstool für Windows
Small Business Server
Nur für Windows SBS 2008 Premium Edition
 Microsoft Sync Framework
 SQL Business Intelligence Development Studio
 SQL-Clienttools-Abwärtskompatibilität
 SQL-Clienttools-Konnektivität
 SQL-Clienttools-Software Development Kit
 SQL Management Studio
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
II) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für
jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 41 von 164
Microsoft-Server – Betriebssysteme
III) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Client-Zugriffslizenzen (CALs).

Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt
auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem
entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade
wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte
sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

Sie benötigen keine CALs für Folgendes:
(1) einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Ihre Instanzen
der Serversoftware zugreift, ohne von der Serversoftware oder durch eine andere
Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden,
(2) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen
derselben ausgeführt werden,
(3) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware
zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten, oder
(4) jeden Nutzer oder jedes Gerät, das auf eine in einer physischen
Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz zugreift, die ausschließlich für
Folgendes verwendet wird:
(i) Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware
(ii) Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten
(iii) Ausführung
der
Software
zum
Verwalten
und
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server.

Warten
von
Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht
späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts
anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie
auch berechtigt, CALs zu verwenden, die dieser Version entsprechen.
Jeglicher Zugriff auf Serversoftware kann nur mit Basis-CALs erfolgen, und für einige Funktionalitäten
der Serversoftware sind außerdem zusätzliche CALs erforderlich. Beide Typen sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten beschriebenen Funktionalitäten
benötigen Sie sowohl die Basis-CAL des Produkts als auch die zusätzliche CAL.
Produkt oder Funktionalität
Microsoft Application Virtualization 4.6
für Remotedesktopdienste.
Liste von CALs
 CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste
oder
 CAL für Windows Server 2008-Remotedesktopdienste
 CAL für Windows MultiPoint Server 2010 und eines
der folgenden Produkte:
Windows MultiPoint Server 2010 Academic
o Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance
am 1. Februar 2008 oder später) oder
o CAL für Windows Server 2008 oder
o Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver
Software Assurance am 1. Februar 2008
oder später) oder
Dienste für die Windows
Server 2008 R2-Rechteverwaltung
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 CAL für die Dienste für die Windows
Server 2008-Rechteverwaltung oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Produkt oder Funktionalität
Liste von CALs
 CAL für BackOffice 2000 (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance
am 1. Februar 2008 oder später) oder
 CAL für Windows Server 2008 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder
Windows Server 2008 R2, Standard,
Enterprise und Datacenter
Windows Server 2008 R2 für
Itanium-basierte Systeme
 Windows SBS 2008 CAL-Suite (für jeden Nutzer
bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen
der Serversoftware zugreift, die sich in einer
SBS-Domäne befinden) oder
 Windows SBS 2008 CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät,
der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware
zugreift, die sich in einer SBS-Domäne befinden)
oder
 Windows EBS 2008-CAL-Suite oder
 Windows EBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte
Windows Server 2008-Remotedesktopdienste
 CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste
oder
 CAL für Windows Server 2008-Remotedesktopdienste
Windows Server 2008 für Windows Essential
Server Solutions und Windows Server 2008
für Windows Essential Server Solutions
ohne Hyper-V
 CAL für Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions
 Windows SBS 2008-CAL-Suite oder
Windows SBS 2008 Standard Edition
 Windows SBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte
 Windows SBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte oder
Windows SBS 2008 Premium Edition
 Windows SBS 2008 CAL-Suite (zum Zugreifen auf
andere Instanzen der Software Windows SBS
Server als SQL Server)
b) Typen von CALs. Es gibt zwei Typen von CALs: eine für Geräte und eine für Nutzer.
Eine Geräte-CAL erlaubt einem Gerät, das von einem beliebigen Nutzer verwendet wird,
auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Eine Nutzer-CAL
erlaubt einem Nutzer, der ein beliebiges Gerät verwendet, auf Instanzen der Serversoftware
auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Sie sind berechtigt, eine Kombination von
Geräte- und Nutzer-CALs zu verwenden.
c) Neuzuweisung von CALs. Sie sind berechtigt:

Ihre Geräte-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder Ihre Nutzer-CAL von einem
Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder

Ihre Geräte-CAL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist,
oder Ihre Nutzer-CAL einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend ist,
vorübergehend neu zuzuweisen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 43 von 164
Microsoft-Server – Betriebssysteme
d) Externe Connector-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, jede externe Connector-Lizenz, die Sie
erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer Instanzen
der Serversoftware lizenziert ist. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater
Server betrachtet. Jede externe Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt
einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware auf
dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für diese Nutzer.
„Externe Nutzer“ sind Nutzer, die weder:
(i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen noch
(ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind.
Sie benötigen keine externe Connector-Lizenz für externe Nutzer, die nur über das Internet
auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, ohne von der Serversoftware oder durch
eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden.
Die entsprechenden externen Connector-Lizenzen für die einzelnen Produkte sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Externe Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch
nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts
anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie auch
berechtigt, eine externe Connector-Lizenz zu verwenden, die dieser Version entspricht.
Wenn Sie sich entscheiden, den Zugriff unter diesem Lizenztyp zu lizenzieren, beachten Sie,
dass jeglicher Zugriff auf die Serversoftware nur mit Basislizenzen erfolgen kann und für
einige Funktionalitäten der Serversoftware außerdem zusätzliche Lizenzen erforderlich sind.
Beide Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten
beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die externe Connector-Basislizenz des
Produktes als auch die zusätzliche externe Connector-Lizenz.
Produkt oder Funktionalität
Microsoft Application Virtualization 4.6
für Remotedesktopdienste.
Windows MultiPoint Server 2010 Academic
Dienste für die Windows
Server 2008 R2-Rechteverwaltung
Windows Server 2008 R2, Standard,
Enterprise und Datacenter
Windows Server 2008 R2 für
Itanium-basierte Systeme
Windows Server 2008 R2Remotedesktopdienste
Liste von externen Connector-Lizenzen
 Externer Connector für Windows
Server 2008-Terminaldienste oder
 Externer Connector für Windows
Server 2008-Remotedesktopdienste
 Keine verfügbar
 Externer Connector für die Dienste für die
Windows Server 2008-Rechteverwaltung
 Externer Connector für Windows Server 2008
 Externer Connector für Windows
Server 2008-Terminaldienste
 Externer Connector für Windows
Server 2008-Remotedesktopdienste
Windows Server 2008 für Windows Essential
Server Solutions und Windows Server 2008
für Windows Essential Server Solutions
ohne Hyper-V
 Keine verfügbar
Windows SBS 2008 Standard und
Premium Edition
 Keine verfügbar
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 44 von 164
Microsoft-Server – Betriebssysteme
e) Neuzuweisung von externen Connector-Lizenzen. Sie sind berechtigt, eine externe
Connector-Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von
90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine externe Connector-Lizenz
früher neu zuzuweisen, wenn Sie den Server, dem sie zugewiesen war, aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen.
f) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
g) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren System Center-Produkte im Abschnitt
„Server – Management Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
IV) Hinweise.
a) Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard. Diese Software enthält die visuelle
Decodierungstechnologie MPEG-4. Bei dieser Technologie handelt es sich um ein Format für die
Datenkomprimierung von Videoinformationen. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTES AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG-4 VISUALSTANDARD ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE VERWENDUNG IN
DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM
VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM
KOSTENLOS ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG
DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON
MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN.
Falls Sie Fragen zum MPEG-4 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA,
L.L.C., 250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
b) Hinweis zum VC-1 Visual-Standard. Diese Software enthält möglicherweise die visuelle
Decodierungstechnologie VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE
PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR
(A) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM VC-1-STANDARD („VC-1
VIDEO“) ODER (B) DECODIERUNG VON VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND
NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE
UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1-VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER
ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT
ODER IMPLIZIERT.
Falls Sie Fragen zum VC-1 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C.,
250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
V) Überprüfung.
a) Die Software wird das Überprüfungsfeature der Software von Zeit zu Zeit aktualisieren oder
einen entsprechenden Download erforderlich machen. Bei der Überprüfung wird geprüft, ob
die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß lizenziert ist. Die Überprüfung gestattet
Ihnen auch, bestimmte Features der Software zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu
erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=39157.
b) Bei einer Überprüfung übermittelt die Software Informationen über die Software und das
Gerät an Microsoft. Diese Informationen umfassen die Version und den Product Key der
Software und die Internetprotokolladresse des Geräts. Microsoft verwendet die Informationen
nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung
der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden.
Weitere Informationen über die Überprüfung und die übermittelten Daten finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96551.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
c) Wenn die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, ist möglicherweise die Funktionalität
der Software beeinträchtigt. So ist es z. B. möglich, dass Sie

die Software erneut aktivieren müssen oder

Erinnerungen zum Erwerb einer ordnungsgemäß lizenzierten Kopie der Software erhalten;
oder Sie sind möglicherweise nicht in der Lage, bestimmte Updates oder Upgrades von
Microsoft zu erhalten.
Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten Quellen
erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten Quellen finden
Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96552.
VI) Datenspeicherungstechnologie.
Die
Serversoftware
enthält
möglicherweise
eine
Datenspeicherungstechnologie mit dem Namen Windows Internal Database oder Microsoft
SQL Server Desktop Engine für Windows. Komponenten der Serversoftware verwenden diese
Technologien, um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt, diese Technologien auf der
Grundlage dieser Produktbenutzungsrechte anderweitig zu verwenden bzw. auf sie zuzugreifen.
VII) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht dieser
Ihren Computer nach „Spyware“, „Adware“ und sonstiger potenziell unerwünschter Software.
Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der Software
gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen möchten.
Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch“ oder „ernst“ eingestuft wird, wird nach
dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern. Das
Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise dazu, dass

andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder

Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen.
Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software entfernen
oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für externe Connector-Lizenzen für Windows Server 2008 R2, Windows Server 2008Rechteverwaltung und Windows Server 2008-Remotedesktopdienste
Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen.
Zuweisen von externen Connector-Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, externe Connector-Lizenzen wie in den Zusätzlichen Lizenzanforderungen
und/oder Nutzungsrechten vorgesehen neu zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen
wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Neuzuweisung von externen Connector-Lizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm externe Connector-Lizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der
kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für externe Connector-Lizenzen, die Servern innerhalb
derselben Serverfarm zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen externe Connector-Lizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Für Windows Server 2008 R2 Datacenter Edition gilt:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware.
Die Software ist nur für Server mit mindestens zwei Prozessoren verfügbar. Sie dürfen Instanzen der
Serversoftware nur auf einem Server mit mindestens 2 Prozessoren ausführen. Sie sind berechtigt,
auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard oder Enterprise Edition anstelle der Datacenter
Edition in den Betriebssystemumgebungen auszuführen.
Für Windows MultiPoint Server 2010 Academic, Windows Server 2008 R2 Standard,
Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions (WESS) und Windows
Server 2008 für Windows Essential Server Solutions (WESS) ohne Hyper-V:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt Folgendes:


Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen:
o
eine Instanz der Serversoftware in einer physischen Betriebssystemumgebung und
o
eine Instanz der Serversoftware in einer virtuellen Betriebssystemumgebung.
falls Sie eine Instanz in der virtuellen Betriebssystemumgebung ausführen, darf die in der
physischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich
zu Folgendem genutzt werden:
o
Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware
o
Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten
o
Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen
auf dem lizenzierten Server.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows Server 2008 R2 Enterprise gilt:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt Folgendes:


Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen:
o
eine Instanz der Serversoftware in einer physischen Betriebssystemumgebung und
o
bis zu vier Instanzen der Serversoftware in virtuellen Betriebssystemumgebungen
(nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung).
Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard anstelle der
Enterprise Edition in den Betriebssystemumgebungen auszuführen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Betriebssysteme

Falls Sie alle fünf zulässigen Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen
Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu
Folgendem genutzt werden:
o
Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware
o
Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten
o
Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen
auf dem lizenzierten Server.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows Server 2008 R2 Standard und Enterprise gilt:
CALs für Windows Server 2008. Die Serversoftware kann entweder im „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer“Modus oder im „Pro-Server“-Modus verwendet werden. Im „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer“-Modus
benötigen Sie eine CAL für Windows Server 2008 für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der
direkt oder indirekt auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zugreift. Im
„Pro-Server“-Modus benötigen Sie die Anzahl von CALs für Windows Server 2008, die der
Höchstanzahl der Geräte und Nutzer entspricht, die gleichzeitig direkt oder indirekt auf eine Instanz
der Serversoftware zugreifen können, und Sie sind verpflichtet, diese CALs ausschließlich dieser
Instanz zuzuweisen. Sie dürfen den Modus nur einmal vom „Pro-Server“-Modus in den „Pro-Gerätoder Pro-Nutzer“-Modus ändern. Wenn Sie diese Änderung vornehmen, behalten Sie die gleiche
Anzahl von CALs für Windows Server 2003. Sie dürfen Core-CAL-Suites, Enterprise-CAL-Suites und
BackOffice-CALs nur für den Zugriff auf Serversoftware verwenden, die im „Pro-Gerät- oder
Pro-Nutzer“-Modus verwendet wird.
Für Windows Server 2008-Remotedesktopdienste gilt:
Unabhängig vom Modus, in dem Sie die Serversoftware verwenden, gelten die folgenden
Bestimmungen.

CALs für Windows Server 2008-Remotedesktopdienste. Zusätzlich zu einer Windows
Server-CAL, Windows EBS-CAL, Core-CAL-Suite oder Enterprise-CAL-Suite sind Sie
verpflichtet, eine CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste oder Windows
Server 2008-Remotedesktopdienste für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät zu erwerben, der bzw.
das direkt oder indirekt auf die Serversoftware zugreift, um (mithilfe der Windows
Server 2008-Remotedesktopdienstefunktionalität oder anderer Technologie) eine grafische
Benutzeroberfläche zu hosten.
Für Windows SBS 2008 Premium Edition:
a) Zuweisen der Lizenz zum Server. Normalerweise wird die Softwarelizenz einem Server
zugewiesen. Im Fall von Windows SBS 2008 Premium Edition können Sie dieselbe Lizenz
mehreren Servern gleichzeitig zuweisen. Sie können die Lizenz einem zweiten Server zuweisen,
auf dem Sie beliebige Technologien der Premium Edition ausführen können. In diesem Fall wird
die Lizenz gleichzeitig zwei Servern zugewiesen. Diese Server sind die lizenzierten Server für die
entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, den Servern andere Softwarelizenzen zuzuweisen.
Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als zwei Servern zuzuweisen. Wenn die
Lizenz gleichzeitig mehreren Servern zugewiesen ist und später neu zugewiesen wird, wird der
Server, dem die Lizenz neu zugewiesen wird, zu einem der lizenzierten Server für diese Lizenz.
Die Betriebssystemumgebung, in der die Instanz von Windows Server 2008 Standard
ausgeführt wird, muss der Windows SBS 2008-Domäne beitreten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
b) Ausführen von Instanzen von Premium Edition-Komponenten der Serversoftware.
Virtualisierungsausnahme für Windows Server 2008 Standard für SBS Premium: Wenn Sie die
Instanz dieser Komponente in einer virtuellen Betriebssystemumgebung ausführen, sind Sie
als Ausnahme berechtigt, eine weitere Instanz in der physischen Betriebssystemumgebung
auf demselben lizenzierten Server zu nutzen. Diese zusätzliche Instanz darf nur zu folgenden
Zwecken verwendet werden:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen
auf dem lizenzierten Server.
Domänenausnahme für Windows Server 2008 Standard für SBS Premium: Wenn Sie eine
erlaubte Instanz dieser Komponente in einer physischen Betriebssystemumgebung ausführen,
egal, ob Sie von der oben stehenden Virtualisierungsausnahme Gebrauch machen oder nicht,
muss diese physische Betriebssystemumgebung nicht der Windows Small Business
Server 2008-Domäne beitreten, sofern die Instanz nur zu folgenden Zwecken verwendet wird:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen
auf dem lizenzierten Server.
Diese physische Betriebssystemumgebung kann keiner anderen Domäne beitreten.
SQL Server 2008 Standard Edition für Small Business: Sie sind berechtigt, gleichzeitig
eine beliebige Anzahl von Instanzen dieser Komponente in einer physischen oder
virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen. Sie sind nicht berechtigt, Instanzen der
SQL Server-Software gleichzeitig in einer anderen Betriebssystemumgebung in derselben
Domäne auszuführen. Dies gilt für separat lizenzierte und andere Instanzen, jedoch mit der
folgenden Ausnahme:
Failover-Rechte. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie erlaubte Instanzen der
Serversoftware ausführen, sind Sie berechtigt, zur vorübergehenden Unterstützung passive
Failover-Instanzen bis zu der gleichen Anzahl in einer separaten Betriebssystemumgebung in
der Windows SBS 2008-Domäne auszuführen. Sie sind berechtigt, die passiven
Failover-Instanzen auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
Die Betriebssystemumgebung, in der Instanzen der SQL Server-Software ausgeführt werden,
muss der Windows Small Business Server 2008-Domäne beitreten. Sie sind außerdem
berechtigt, eine Instanz von SQL Server 2005 Standard anstelle einer der erlaubten Instanzen
von SQL Server 2008 Standard Edition für Small Business zu nutzen.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows SBS 2008 Standard und Premium Edition:
a) Client-Zugriffslizenzen.

Sie dürfen höchstens insgesamt 75 CALs jeglicher Arten oder Editionen zuweisen, um den
Zugriff auf die lizenzierten Instanzen der Serversoftware zu gestatten.

Die folgenden Ausnahmen zu CAL-Anforderungen haben Vorrang vor den Ausnahmen zu
CAL-Anforderungen in den allgemeinen Lizenzbestimmungen und ersetzen diese:
(i) Zusätzlich zu einer Windows SBS-CAL benötigen Sie eine Enterprise-CAL für Exchange
Server 2007 für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen von
Unified Messaging- und Compliance-Funktionalität zugreift.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 49 von 164
Microsoft-Server – Betriebssysteme
(ii) Es werden keine Windows EBS-CALs für Benutzer oder Geräte benötigt, die nur über das
Internet auf Ihre Instanzen der Software Windows Server 2008 in SBS zugreifen, ohne
durch die Serversoftware oder über andere Methoden authentifiziert oder auf andere
Weise individuell identifiziert zu werden. Jeder Benutzer und jedes Gerät, der bzw. das in
dieser Weise auf ein anderes individuelles Windows SBS-Produkt als die Software
Windows Server 2008 zugreift, muss jedoch über entsprechende CALs für diese Produkte
verfügen. Beispielsweise wird durch Exchange-CALs der Zugriff auf Exchange zugelassen.
Vorbehaltlich der Lizenzbestimmungen für diese Produkte dürfen Sie auch auf die
einzelnen Windows SBS-Produkte unter Ihren Windows SBS-CALs zugreifen.
(iii) Es werden keine CALs für Ihre lizenzierten Windows SBS 2008-Server benötigt, auf
denen Serversoftware-Instanzen eines individuellen SBS-Produktes ausgeführt
werden, wenn Sie auf Serversoftware-Instanzen desselben Windows SBS-Produktes
auf Ihren anderen lizenzierten Windows SBS 2008-Servern zugreifen möchten.
(iv)Es werden keine CALs für Ihre Server benötigt, die separat zur Ausführung von
Windows Server 2008, Exchange Server 2007 oder SQL Server 2008 Small Business
Edition lizenziert sind, wenn Sie auf Instanzen des gleichen individuellen Windows
SBS-Produktes auf Ihren lizenzierten Windows SBS 2008-Servern zugreifen möchten.
(v) Es werden keine CALs für bis zu zwei Geräte oder Nutzer benötigt, die nur auf Ihre
Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten.
b) Enthaltene Microsoft-Programme. Die folgenden Microsoft-Programme sind in der
Software Windows SBS 2008 enthalten:

Windows Server 2008 Standard-Technologien

Exchange Server 2007 Standard Edition

Windows SharePoint Services 3.0

Windows Server Update Services 3.0 SP1
Wenn es sich bei der Software um Windows SBS 2008 Premium Edition handelt, enthält die
Software außerdem:

Windows Server 2008 Standard für SBS Premium und

SQL Server 2008 Standard Edition für Small Business.
Die Lizenzbestimmungen für Windows SBS 2008 gelten für Ihre Verwendung dieser Programme.
c) Enthaltene Microsoft-Dienste. Bestimmte Microsoft-Dienste werden möglicherweise für
die Nutzung in Verbindung mit der Software Windows SBS 2008 angeboten. Ihre Nutzung
dieser Dienste mit der Software ist optional.

Forefront Security für Exchange Server, 120-Tage-Testversion – Wenn Sie diesen Dienst
nicht wünschen, können Sie ihn deinstallieren. Die Nutzung dieser Dienste unterliegt dem
Abschnitt „Onlinedienste“ dieser Produktbenutzungsrechte, Sie müssen jedoch keine
Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenzen für Ihre Nutzung von Forefront Security für
Exchange Server unter Ihren Windows SBS-Lizenzen erwerben.

Microsoft Office Live Small Business – Ein separates Angebot für diesen Dienst wird
möglicherweise mit der Serversoftware Windows SBS 2008 vorgeführt. Sie dürfen den
Dienst nur verwenden, wenn Sie sich für ihn anmelden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
Lizenzmodell: Serverlizenz + CAL + optionaler externer Connector
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen
zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt
B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen.
1. Bing Maps Server*
12. SharePoint Server 2010LM
2. Bing Maps Server mit erweitertem
Inhaltspaket*
13. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Small Business*
3. Duet für Microsoft Office
und SAP 1.5*, LM
14. SQL Server 2008 R2 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Workgroup*
4. Dynamics CRM 4.0 Professional
und Enterprise ServerLM, SH
15. SQL Server 2008 R2 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Standard*, SH
5. Exchange Server 2010 Standard
und Enterprise*, LM, SH
16. SQL Server 2008 R2 (im Server-proCAL-Modus lizenziert)
Enterprise*, LM, SH
6. Exchange Server 2007 Standard
für Small Business*
17. System Center Mobile Device
Manager 2008*, LM, I, SH
7. FAST Search Server 2010
für SharePointLM
8. Forefront Identity Manager 2010*
, LM
9. Forefront Unified Access
Gateway 2010LM
10. Office Communications Server 2007 R2
Standard und Enterprise Edition*, LM
18. System Center Mobile Device
Manager 2008 mit SQL Server
2005-Technologie*, I, LM, SH
19. Visual Studio Team Foundation
Server 2010 mit SQL Server
2008-Technologie*, LM, SH
11. Project Server 2010LM
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben
Sie die folgenden Rechte.
I) Zuweisen der Lizenz zum Server.
a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie
verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere
Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem
Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.
b) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine
Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird
der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie
zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder
virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 51 von 164
Microsoft-Server – Server/CAL
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Produkt
Liste zusätzlicher Software
Bing Maps Server
 Keine
Bing Maps Server mit erweitertem
Inhaltspaket
 Keine
Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
 Komponenten für Microsoft Office
 Komponenten für mySAP ERP
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 für Microsoft
Office Outlook
Dynamics CRM 4.0 Professional und
Enterprise Server
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Connector für
Microsoft SQL Server Reporting Services
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 E-Mail-Router
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Data
Migration Manager
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Language Packs
Exchange Server 2010 Standard
und Enterprise
 Exchange-Verwaltungstools
Exchange Server 2007 Standard für
Small Business
 Exchange-Verwaltungstools
FAST Search Server 2010 für SharePoint
 Software Development Kit
 Microsoft Password Change Notification Service
Forefront Identity Manager 2010
 FIM Certificate Management Client
 FIM Certificate Management Bulk Issuance Client
Forefront Unified Access Gateway 2010
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Keine
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Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Verwaltungstools
 Archivierungsdienst
 Konferenz-Add-In für Microsoft Office Outlook
 Gruppenchat-Verwaltungstool
 Office Communications Server 2007 in der
Rolle als Communicator Web Access Server
 Office Communications Server 2007 R2 in
der Rolle als Archivierungsserver
 Office Communications Server 2007 R2 in
der Rolle als Director Server
 Office Communications Server 2007 R2 in
der Rolle als Mediation Server
Office Communications Server 2007 R2
Standard Edition
 Office Communications Server 2007 R2 in
der Rolle als Monitoring Server
 Office Communicators Server 2007 R2
Attendant Console
 Office Communications Server 2007 R2
Group Chat Console
 Office Communications Server 2007 R2
Software Update Service
 Office Communications Server 2007 R2
Web Components
 Office Communicator Web Access 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Java 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Windows
Mobile 2007 R2
 Office Live Meeting-Client
 Software Development Kit
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Verwaltungstools
 Archiving Service-Conferencing-Add-In für
Microsoft Office Outlook
 Office Communications Server 2007 R2 in
der Rolle als Archivierungsserver
 Office Communications Server 2007 R2 in
der Rolle als Audio-Video-Konferenzserver
 Office Communications Server 2007 R2 in der
Rolle als Communicator Web Access-Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der
Rolle als Directory Server
 Office Communications Server 2007 R2, in der
Enterprise Edition bereitgestellt: Back-End
 Gruppenchat-Verwaltungstool
 Office Communications Server 2007 R2 in
der Rolle als IIS Server
 Office Communications Server 2007 R2 in
der Rolle als Mediation Server
 Office Communications Server 2007 R2 in
der Rolle als Monitoring Server
 Office Communications Server 2007 R2 in
der Rolle als Group Chat Server
Office Communications Server 2007 R2
Enterprise Edition
 Office Communications Server 2007 in der
Rolle als Communicator Web Access Server
 Office Communications Server 2007 R2 in
der Rolle als Unified Communications
Application Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der
Rolle als Web Conferencing-Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der
Rolle als Reach Application Sharing Server
 Office Communicators Server 2007 R2
Attendant Console
 Office Communications Server 2007 R2
Group Chat Console
 Office Communications Server 2007 R2
Software Update Service
 Office Communications Server 2007 R2
Web Components
 Office Communicator Web Access 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Java 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Windows
Mobile 2007 R2
 Office Live Meeting-Client
 Software Development Kit
 UCAS-Anwendungen
Project Server 2010
 Software Development Kit
SharePoint Server 2010
 Software Development Kit
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Business Intelligence Development Studio
 Clienttools-Abwärtskompatibilität
 Clienttools-Konnektivität
SQL Server 2008 Small Business
 Clienttools-Software Development Kit
 Management Studio
 SQL-Clientkonnektivität SDK
 Sync Framework
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
 Business Intelligence Development Studio
 Clienttools-Abwärtskompatibilität
 Clienttools-Konnektivität
SQL Server 2008 R2 Workgroup,
Standard und Enterprise
 Clienttools-Software Development Kit
 Verwaltungstools – Basic
 Verwaltungstools – Complete
 SQL-Clientkonnektivität SDK
 Microsoft Sync Framework
 SQL Server 2008 R2-Onlinedokumentation
System Center Mobile Device
Manager 2008 und System Center
Mobile Device Manager 2008 mit
SQL Server 2005-Technologie
Visual Studio Team Foundation
Server 2010 mit SQL Server
2008-Technologie
 Management Pack für Operations Manager 2007
 Management Pack für Operations Manager 2005
 Team-Explorer (aus den Versionen 2010
und 2008 des Produktes)
 Team Foundation-Build
 Team Foundation Server Sharepoint Extensions
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für
jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Client-Zugriffslizenzen (CALs).

Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt
auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem
entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade
wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte
sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL

Sie benötigen keine CALs für Folgendes:
(1) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen
derselben ausgeführt werden, und
(2) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware
zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten.

Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht
späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts
anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie
auch berechtigt, CALs zu verwenden, die dieser Version entsprechen.

Jeglicher Zugriff auf Serversoftware kann nur mit Basis-CALs erfolgen, und für einige
Funktionalitäten der Serversoftware sind außerdem zusätzliche CALs erforderlich. Beide
CAL-Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten
beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die Basis-CAL des Produkts als auch
die zusätzliche CAL.
Produkt oder Funktionalität
Bing Maps Server
Bing Maps Server mit erweitertem
Inhaltspaket
Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
Dynamics CRM 4.0 Professional und
Enterprise Server
Funktionalität von Dynamics CRM 4.0
Professional und Enterprise Server,
die zum Schreiben und Ändern von
Daten erforderlich ist
Liste von CALs
 CAL für Bing Maps Server
 CAL für Bing Maps Server mit erweitertem
Inhaltspaket
 CAL für Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
 Beschränkte CAL für Dynamics CRM 4.0 Limited
 Zusätzliche CAL zur vollständigen Verwendung von
Dynamics CRM 4.0
 BackOffice-CAL (mit aktiver Software Assurance
am 1. November 2009 oder später) oder
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite
Exchange Server 2010 Standard
und Enterprise
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance
am 1. November 2009 oder später) oder
 Standard-CAL für Exchange Server 2010 oder
 Nutzer-AL für Exchange Online Standard oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. November 2009 oder später)
Exchange Server 2010 Standard
und Enterprise
Voicemail
Persönliches Archiv
Erweiterte Mobilrichtlinien
Informationsschutz und Compliance
Suche in mehreren Postfächern
 Enterprise-CAL für Exchange Server 2010 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. November 2009 oder später)
Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen
Benutzerdefinierte Aufbewahrungsrichtlinien
Journale pro Nutzer/Verteilerliste
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt oder Funktionalität
Liste von CALs
 CAL für Exchange Server 2007 Standard für
Small Business oder
 CAL-Suite für Windows Small Business
Server 2008 oder
Exchange Server 2007 Standard
für Small Business
 Windows Small Business Server 2008-CAL-Suite
für Premium-Nutzer oder -Geräte oder
 CAL-Suite für Windows Essential Business
Server 2008 oder
 Windows Essential Business Server 2008-CAL-Suite
für Premium-Nutzer oder -Geräte
Exchange Server 2007 Standard
für Small Business
Unified Messaging- und
Compliance-Funktionalität
FAST Search Server 2010 für SharePoint
 Enterprise-CAL für Exchange Server 2007
Es gibt keine separaten CALs für FAST Search
Server 2010 für SharePoint; die Enterprise-CAL für
SharePoint Server 2010 gewährt Ihnen Rechte zum
Zugriff auf FAST Search Server 2010 für SharePoint.
Da jede Enterprise-CAL für SharePoint Server 2010
Enterprise CAL eine Standard-CAL für SharePoint
Server 2010 erfordert, ist Folgendes für den Zugriff
auf FAST Search Server 2010 für SharePoint
erforderlich:
 Standard-CAL für SharePoint Server 2010 und
Enterprise-CAL für SharePoint Server 2010 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am oder nach dem Datum, an dem
FAST Search Server 2010 für SharePoint im
Rahmen von Volumenlizenzierungen zum
Download verfügbar wird)
Forefront Identity Manager 2010
 CAL für Forefront Identity Manager 2010
 CAL für Forefront Unified Access Gateway 2010 oder
Forefront Unified Access Gateway 2010
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Mai 2010 oder später)
 Standard-CAL für Office Communications
Server 2007 R2 oder
Office Communications Server 2007 R2
Standard und Enterprise Edition
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2009 oder später) oder
 Nutzer-AL für Office Communications Online
Standard
Office Communications Server 2007 R2
Standard und Enterprise Edition
Audiokonferenz
 Enterprise-CAL für Office Communications
Server 2007 R2 oder
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite
Desktopfreigabe
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2009 oder später) oder
Webkonferenz
 Nutzer-AL für Office Live Meeting Standard oder
Anrufmanagement
 Nutzer-AL für Office Live Meeting Professional
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt oder Funktionalität
Project Server 2010
Liste von CALs
 CAL für Project Server 2010
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite
SharePoint Server 2010
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance
am oder nach dem Datum, an dem
SharePoint Server 2010 im Rahmen von
Volumenlizenzierungen zum Download
verfügbar wird) oder
 Standard-CAL für SharePoint Server 2010 oder
 Nutzer-AL für SharePoint Online Standard oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am oder nach dem Datum, an dem
SharePoint Server 2010 im Rahmen von
Volumenlizenzierungen zum Download
verfügbar wird)
SharePoint Server 2010
Business Connectivity Services Line
of Business Webparts
Office 2010 Business Connectivity
Services Client Integration
Access Services
InfoPath Forms Services
Excel Services
Visio Services
 Enterprise-CAL für SharePoint Server 2010 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am oder nach dem Datum, an dem
SharePoint Server 2010 im Rahmen von
Volumenlizenzierungen zum Download
verfügbar wird)
PerformancePoint-Dienste
Custom Analytics Reports
Advanced Charting
 CAL für SQL Server 2008 Small Business oder
 CAL für SQL Server 2008 oder
SQL Server 2008 Small Business
 CAL für SQL Server 2008 R2 oder
 Windows Small Business Server 2008-CAL-Suite
für Premium-Nutzer oder -Geräte oder
 Windows Essential Business Server 2008-CAL-Suite
für Premium-Nutzer oder -Geräte
SQL Server 2008 R2 Standard und Enterprise
SQL Server 2008 R2 Workgroup
 CAL für SQL Server 2008 R2
 CAL für SQL Server 2008 R2 oder
 CAL für SQL Server 2008 R2 Workgroup
System Center Mobile Device Manager 2008
und System Center Mobile Device
Manager 2008 mit SQL Server
2005-Technologie
 CAL für System Center Mobile Device Manager 2008
Visual Studio Team Foundation Server 2010
mit SQL Server 2008-Technologie
 CAL für Visual Studio Team Foundation Server 2010
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
b) Typen von CALs. Es gibt zwei Typen von CALs: eine für Geräte und eine für Nutzer. Eine
Geräte-CAL erlaubt einem Gerät, das von einem beliebigen Nutzer verwendet wird,
auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Eine Nutzer-CAL
erlaubt einem Nutzer, der ein beliebiges Gerät verwendet, auf Instanzen der Serversoftware
auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Sie sind berechtigt, eine Kombination von
Geräte- und Nutzer-CALs zu verwenden.
c) Neuzuweisung von CALs. Sie sind berechtigt:

Ihre Geräte-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder Ihre Nutzer-CAL von einem
Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder

Ihre Geräte-CAL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist,
oder Ihre Nutzer-CAL einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend ist,
vorübergehend neu zuzuweisen.
d) Externe Connector-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, jede externe Connector-Lizenz, die Sie
erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer Instanzen
der Serversoftware lizenziert ist. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater
Server betrachtet. Jede externe Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt
einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware auf
dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CAL für diese Nutzer.
„Externe Nutzer“ sind Nutzer, die weder:
(i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen noch
(ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind.
Die entsprechenden externen Connector-Lizenzen für die einzelnen Produkte sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Externe Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch
nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts
anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie auch
berechtigt, eine externe Connector-Lizenz zu verwenden, die dieser Version entspricht.
Wenn Sie sich entscheiden, den Zugriff unter diesem Lizenztyp zu lizenzieren, beachten Sie,
dass jeglicher Zugriff auf die Serversoftware nur mit Basislizenzen erfolgen kann und für
einige Funktionalitäten der Serversoftware außerdem zusätzliche Lizenzen erforderlich sind.
Beide Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten
beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die externe Connector-Basislizenz des
Produktes als auch die zusätzliche externe Connector-Lizenz.
Produkt oder Funktionalität
Liste von externen Connector-Lizenzen
Bing Maps Server
 Keine verfügbar
Bing Maps Server mit erweitertem Inhaltspaket
 Keine verfügbar
Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
 Keine verfügbar
Dynamics CRM 4.0 Professional
und Enterprise Server
 Beschränkter externer Connector für
Dynamics CRM 4.0
Funktionalität von Dynamics CRM 4.0
Professional und Enterprise Server, die zum
Schreiben und Ändern von Daten erforderlich ist
 Zusätzlicher externer Connector
zur vollständigen Verwendung von
Dynamics CRM 4.0
Exchange Server 2010 Standard und Enterprise
 Externer Connector für Exchange Server 2010
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 59 von 164
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt oder Funktionalität
Liste von externen Connector-Lizenzen
Exchange Server 2010 Standard und Enterprise
Voicemail
Persönliches Archiv
Erweiterte Mobilrichtlinien
Informationsschutz und Compliance
 Keine verfügbar
Suche in mehreren Postfächern
Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen
Benutzerdefinierte Aufbewahrungsrichtlinien
Journale pro Nutzer/Verteilerliste
Exchange Server 2007 Standard
für Small Business
 Keine verfügbar
FAST Search Server 2010 für SharePoint
 Keine verfügbar
Forefront Identity Manager 2010
 Externer Connector für Forefront Identity
Manager 2010
Forefront Unified Access Gateway 2010
 Externer Connector für Forefront Unified
Access Gateway 2010
Office Communications Server 2007 R2
Standard und Enterprise Edition
 Externer Connector für Office Communications
Server 2007 R2 Standard
Office Communications Server 2007 R2
Standard und Enterprise Edition
Audiokonferenz
Anrufmanagement
 Externer Connector für Office Communications
Server 2007 R2 Enterprise
Desktopfreigabe
Webkonferenz
Project Server 2010
 Keine verfügbar
SharePoint Server 2010
 Keine verfügbar
SQL Server 2008 Small Business und
SQL Server 2008 R2 Workgroup,
Standard und Enterprise
 Keine verfügbar
System Center Mobile Device Manager 2008
und System Center Mobile Device Manager 2008
mit SQL Server 2005-Technologie
 Keine verfügbar
Visual Studio Team Foundation Server 2010
mit SQL Server 2008-Technologie
 External Connector für Visual Studio Team
Foundation Server 2010
e) Neuzuweisung von externen Connector-Lizenzen. Sie sind berechtigt, eine externe
Connector-Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von
90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine externe Connector-Lizenz
früher neu zuzuweisen, wenn Sie den Server, dem sie zugewiesen war, aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen.
f) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
g) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für das anwendbare System Center-Produkt im Abschnitt
„Server – Management Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Bing Maps Server und Bing Maps Server mit erweitertem Inhaltspaket gilt:
Nutzung des Inhalts.

Sie sind berechtigt, die Software zu verwenden, um Ergebnisse zwischenzuspeichern und
Karten-, Routen- und Standort-Nachschlagetransaktionen (Definitionen siehe unten)
bereitzustellen.
Kartentransaktionen. Diese beinhalten ein einzelnes Raster- oder Vektorbild mit einem der
folgenden Inhalte:
(a) ein sensorgestützter Standort zur Ermittlung des Standorts und des Maßstabs der Rasteroder Vektorkarte oder
(b) eine Karte für ein bestimmtes, vorab festgelegtes geografisches Gebiet zur Anzeige des
Vektorbilds.
Routentransaktionen. Diese beinhalten eine oder mehrere der folgenden Optionen:
(a) Fahrtanweisungen von einem einzigen Startort zu einem einzigen Zielort in Text- oder
Sprachform, jedoch keine Echtzeit-Fahrtanweisungen in Text- oder Sprachform,
(b) die Fahrtzeit und/oder Entfernung für die gesamte Route oder Teile davon und/oder
(c) Darstellung einer Landkarte durch ein einzelnes Raster- oder Vektorbild oder eine Serie
dieser Bilder.
Standort-Nachschlagetransaktionen. Hierdurch wird eine Straße oder eine Straßenkreuzung
ermittelt. Die Standort-Nachschlagetransaktionen beinhalten das Raster- oder Vektorbild, mit
dem der vom Benutzer gesuchte Standort auf einer Landkarte abgebildet wird.

Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem Fahrzeug oder dessen Systemen und
Funktionen zu verbinden. Hierzu gehören Systeme oder Funktionen, mit denen das
Fahrzeugverhalten beeinflusst oder gesteuert werden kann, wie z. B:
(a) Geschwindigkeit
(b) Bremsverhalten
(c) Aufhängung
(d) Abgase
(e) Scheinwerfer
(f) Stabilität oder
(g) Lenkung.

Sie sind nicht berechtigt, die Software an einen in einem Fahrzeug installierten oder sich dort
befindlichen externen Anzeigebildschirm anzuschließen.

Sie sind nicht berechtigt, die Software über Steuerfunktionen zu bedienen, die Teil eines
anderen in einem Fahrzeug befindlichen Gerätes sind. Dies betrifft jedoch nicht die Regelung
der Lautstärke über die Lautsprecher eines Fahrzeugs oder die Nutzung der
Fahrzeuglautsprecher zur Spracherkennung.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL

Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um einem Benutzer Kurven oder Stopps
auf einer Route in einer Weise zu zeigen oder ihn in einer Weise darauf aufmerksam zu
machen, die auf die sensorbasierte Position des Benutzers entlang der Route abgestimmt ist.
Beispielsweise sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um „Echtzeit“Routeninformationen bereitzustellen, die die Position eines Benutzers mithilfe von GPS verfolgen
und über Stopps oder Kurven informieren, sobald sich der Benutzer diesen Stellen nähert.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zum Fuhrpark-Management zu verwenden. Sie sind nicht
berechtigt, Entsendungsinformationen bereitzustellen, die auf Positionsbestimmung oder Routing
mehrerer Objekte unter Einsatz von GPS oder anderer sensorgestützter Methoden basieren.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zur Berechnung von Isochronen zu verwenden, die auf
Karten verwendet und/oder angezeigt werden, welche mithilfe der Vektordaten in der
Software erstellt wurden. Isochrone sind eine Reihe von Punkten, die eine ähnliche Fahrtzeit
von oder zu einem bestimmten Standort repräsentieren.

Sie sind nicht berechtigt, in der Software verfügbare Daten oder sonstige Inhalte
unterzulizenzieren oder weiterzuvertreiben.

Sie dürfen die Vektordaten zu keinem anderen Zweck als zur Anzeige entsprechender
Vektorbilder verwenden.

Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem anderen Gerät zu verwenden, das
Straßennetzdaten lokal nutzt, wenn die Straßennetzdaten nicht auch in der Software zur
Verfügung stehen.

Sie dürfen die in der Software verfügbaren Daten oder sonstigen Inhalte nur in Verbindung
mit der Software verwenden.
Zusätzlicher Haftungsausschluss. Die in der Software enthaltenen oder über die Software verfügbaren
Informationen, Inhalte und Dienste können Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten.
Gewährleistungsausschluss. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem
Volumenlizenzvertrag werden sämtliche Informationen, Inhalte, Dienste und zugehörige Grafiken
ohne jegliche Art von Gewährleistung bereitgestellt. Microsoft und/oder ihre jeweiligen Lieferanten
schließen hiermit sämtliche Gewährleistungen und Garantien in Bezug auf Informationen, Inhalte,
Dienste und zugehörige Grafiken aus, einschließlich sämtlicher konkludenter Gewährleistungen und
Garantien in Bezug auf Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, fachmännische
Bemühungen, Eigentum und Nichtverletzung von Rechten Dritter.
Laufzeit der Lizenz. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag sind
Ihre Lizenzen für die Software nicht zeitlich unbeschränkt. Sie sind nicht berechtigt, unter Ihren
Lizenzen auf die Software zuzugreifen oder sie zu verwenden, nachdem Ihr Abonnement abgelaufen
ist. Außerdem sind wir berechtigt, die Software zu diesem Zeitpunkt zu deaktivieren.
Für Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
Keine Geräte-CALs. Sie können nur Nutzer-CALs erwerben. Geräte-CALs sind nicht verfügbar.
Für Exchange Server 2010 Standard und Enterprise
Sie benötigen keine CALs für einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen der
Serversoftware zugreift, ohne direkt oder indirekt von Active Directory authentifiziert zu werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
Für Exchange Server 2007 Standard für Small Business
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie sind berechtigt, eine Instanz der Serversoftware in
einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
Die Betriebssystemumgebung, in der die Instanz der Serversoftware ausgeführt wird, muss einer
Domäne beitreten, in der Active Directory folgendermaßen konfiguriert ist:

Ein einzelner Server in der Domäne muss alle FSMO-Rollen (Flexible Single Master
Operations) enthalten und den Stamm der Active Directory-Gesamtstruktur darstellen.

Es dürfen keine Vertrauensbeziehungen mit anderen Domänen vorliegen.

Es dürfen keine untergeordneten Domänen vorhanden sein.

Die Summe der Nutzer und Geräte in der Domäne darf 75 nicht überschreiten.
Für Forefront Identity Manager 2010
Client-Zugriffslizenzen (CALs). Für den Zugriff auf Ihre Instanzen der Serversoftware sind Nutzer-Cals
erforderlich, wie im Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte“ dieser
Produktbenutzungsrechte beschrieben. Geräte-CALs sind nicht verfügbar.
Zertifikats- und Identitätsverwaltung. Für jede Person, die noch nicht über eine Nutzer-CAL für den Zugriff
auf Ihre Instanzen der Serversoftware verfügt, ist eine Nutzer-CAL erforderlich, wenn die Software die
Identitätsinformationen dieser Person (einschließlich digitaler Zertifikate) ausgibt oder verwaltet.
Synchronisierungsdienst. Nutzer, die nur den FIM-Synchronisierungsdienst verwenden, benötigen
ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen an dieser Stelle oder im Abschnitt „Zusätzliche
Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte“ dieser Produktbenutzungsrechte keine CALs.
Für Office Communications Server 2007 R2 Standard und Enterprise Edition:
Sie benötigen keine CALs für einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen der
Serversoftware zugreift, ohne direkt oder indirekt von Active Directory authentifiziert zu werden.
Für SQL Server 2008 R2 Enterprise:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie haben das folgende Recht für jeden Server, dem Sie
eine Softwarelizenz zuweisen. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der
Serversoftware in bis zu vier Betriebssystemumgebungen (physisch oder virtuell) auf diesem Server
auszuführen. Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard anstelle der
Enterprise Edition in diesen Betriebssystemumgebungen auszuführen.
Kontrollpunktgrenzen bei SQL Server. Sie dürfen nicht mehr als 25 Instanzen einer Version oder
Edition der SQL Server-Software mit dem Kontrollpunkt-Hilfsprogramm in der Serversoftware
gleichzeitig registrieren.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für SQL Server 2008 Small Business*, SQL Server 2008 R2 Enterprise, SQL Server 2008 R2
Standard* und SQL Server 2008 R2 Workgroup*:
Failover-Rechte. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie Instanzen der Serversoftware
ausführen, sind Sie berechtigt, bis zu der gleichen Anzahl von passiven Failover-Instanzen in einer
separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind
berechtigt, die passiven Failover-Instanzen auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server
auszuführen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für SQL Server 2008 Small Business
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl
von Instanzen der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf
dem lizenzierten Server auszuführen. Die Betriebssystemumgebung, in der Instanzen der
Serversoftware ausgeführt werden, muss einer Domäne beitreten, in der Active Directory
folgendermaßen konfiguriert ist:

Ein einzelner Server in der Domäne muss alle FSMO-Rollen (Flexible Single Master
Operations) enthalten und den Stamm der Active Directory-Gesamtstruktur darstellen.

Es dürfen keine Vertrauensbeziehungen mit anderen Domänen vorliegen.

Es dürfen keine untergeordneten Domänen vorhanden sein.

Die Summe der Nutzer und Geräte in der Domäne darf 75 nicht überschreiten.
Sie sind nicht berechtigt, Instanzen der Serversoftware gleichzeitig in einer anderen
Betriebssystemumgebung in derselben Domäne auszuführen. Dies gilt für separat lizenzierte und
andere Instanzen.
Für SQL Server 2008 R2 Standard und Workgroup:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie zuweisen, sind
Sie berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in einer
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
Für System Center Mobile Device Manager 2008 mit SQL Server 2005-Technologie und Visual
Studio Team System 2008 Team Foundation Server mit SQL Server 2005-Technologie:
Lizenzbestimmungen für SQL Server 2005-Technologie. Die Software enthält SQL Server
2005-Technologie. Sie dürfen jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer physischen oder
virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server ausschließlich zur Unterstützung dieser
Software ausführen. Sie benötigen keine CALs für SQL Server für diese Verwendung. Sie dürfen eine
beliebige Anzahl von Instanzen der SQL Server 2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server
oder Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen
einer Instanz dieser Technologie unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie hier beschrieben auszuüben.
Sie sind außerdem
berechtigt, eine passive Failover-Instanz
in einer separaten
Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind berechtigt, diese
Instanz auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
Für Visual Studio Team Foundation Server 2010
Arbeitsaufgabenverfolgung. Ein Nutzer benötigt keine CAL, um neue Arbeitselemente zu erstellen
oder um Arbeitselemente, die der Nutzer erstellt hat, anzuzeigen und zu aktualisieren. Dieser Verzicht
gilt nur für Arbeitselemente, die mit defekten Ablage- oder Erweiterungsanforderungen in
Zusammenhang stehen. Für alle anderen Zugriffe auf Nachverfolgungsfunktionalität für
Arbeitselemente sind CALs erforderlich.
Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 Express Service Pack 1A. Im Lieferumfang der Software ist
Microsoft SQL Server 2008 Express Service Pack 1a enthalten. Die im Lieferumfang enthaltene Software
wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert. Die Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008
Express SP1a finden Sie hier: %programfiles%\Microsoft SQL Server Service Pack 1a.
Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 SQL Management Objects. Im Lieferumfang der Software ist
Microsoft SQL Server 2008 SQL Management Objects enthalten. Die im Lieferumfang enthaltene Software
wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert. Die Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008
SQL Management Objects finden Sie hier: %programfiles%\Microsoft SQL Server\100\SDK\Assemblies.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008-Technologie. Wenn Ihre Ausgabe der Serversoftware andere
SQL Server 2008-Technologie enthält (zum Beispiel SQL Server 2008 Standard Edition), sind Sie
berechtigt, jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebung auf einem Server ausschließlich zur Unterstützung der entsprechenden
Software auszuführen. Sie benötigen keine CALs für SQL Server für diese Verwendung. Sie dürfen eine
beliebige Anzahl von Instanzen der SQL Server 2008-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server
oder Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen
einer Instanz der SQL Server 2008-Technologie unter diesen Lizenzbestimmungen auszuüben.
Lizenzbestimmungen für Windows SharePoint Services. Im Lieferumfang der Software ist Microsoft
Windows SharePoint Services Version 3 mit Service Pack 2 enthalten. Die im Lieferumfang enthaltene
Software wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert. Wenn Sie über eine Lizenz zur
Verwendung von Microsoft Windows Server verfügen, sind Sie berechtigt, diese im Lieferumfang
enthaltene Software zu verwenden. Sie sind berechtigt, mit jeder ordnungsgemäß lizenzierten Kopie
von Windows Server eine Kopie der im Lieferumfang enthaltenen Software zu verwenden. Diese
Bestimmungen und die Lizenzbestimmungen für Windows Server gelten für Ihre Verwendung der im
Lieferumfang enthaltenen Software. Bei einem Widerspruch gelten diese Lizenzbestimmungen.
Die Verwendung der im Lieferumfang enthaltenen Software auf Microsoft Windows Server 2003 Web
Edition ist auf Front-End-Webserver-Aufgaben beschränkt. Der Datenspeicherungsteil der im
Lieferumfang enthaltenen Software darf nicht auf Microsoft Windows Server 2003 Web Edition
installiert oder verwendet werden.
Visual Studio Lab Management 2010. Die Software enthält die Lab Management-Funktionalität.
Für die Aktivierung dieser Funktionalität können andere Lizenzbestimmungen und Gebühren gelten.
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Software- und externe Connector-Lizenzen wie in den Allgemeinen
Lizenzbestimmungen und Zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechten vorgesehen neu
zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h.
nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
Neuzuweisung von Software- und externen Connector-Lizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Software- und externe Connector-Lizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das
Verbot der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Software- und externe
Connector-Lizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Software- und externe Connector-Lizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur
kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
Lizenzmodell: Prozessorlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden
Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell
in der Produktliste hinzufügen.
1. BizTalk Adapter Pack 2.0
10. Forefront Threat Management
Gateway 2010 Standard EditionSH
2. BizTalk RFID 2009
11. SQL Server 2008 R2
(im Pro-Prozessor-Modus lizenziert)
Workgroup und Web*
3. BizTalk Server 2009 Branch Edition*, I
4. BizTalk Server 2009 Standard
Edition*, I, SH
12. SQL Server 2008 R2
(im Pro-Prozessor-Modus lizenziert)
Standard*, SH
5. BizTalk Server 2009 Enterprise
Edition*, I, LM, SH
6. Commerce Server 2009 Standard
EditionSH
13. SQL Server 2008 R2
(im Pro-Prozessor-Modus lizenziert)
Enterprise*, LM, SH
7. Commerce Server 2009 Enterprise
EditionLM, SH
14. SQL Server 2008 R2
(im Pro-Prozessor-Modus lizenziert)
Datacenter*, LM, SH
8. Forefront Threat Management
Gateway, Medium Business EditionI
15. Visual Studio Lab Management 2010*
9. Forefront Threat Management
Gateway 2010 Enterprise EditionLM, SH
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jeden
lizenzieren, haben Sie die folgenden Rechte.
Server,
den
Sie
ordnungsgemäß
I) Lizenzieren eines Servers. Bevor Sie Instanzen der Serversoftware auf einem Server
ausführen, sind Sie verpflichtet, die Anzahl der erforderlichen Lizenzen zu bestimmen und dem
entsprechenden Server zuzuweisen.
a) Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Die Anzahl der erforderlichen
Lizenzen richtet sich entweder nach der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf dem
Server (wie in Option (i) unten beschrieben) oder nach der Anzahl der verwendeten virtuellen
und physischen Prozessoren (wie in Option (ii) unten beschrieben). Bei den EnterpriseEditionen der Software können Sie sich für eine dieser Optionen entscheiden. Bei allen
anderen Editionen der Software müssen Sie sich nach der zweiten Option richten.
i)
Unlimited Virtualization. Bei dieser Option entspricht die Anzahl der für einen Server
erforderlichen Softwarelizenzen der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf diesem
Server. Die Berechnung und Zuweisung von Lizenzen auf der Grundlage dieser Option
erlaubt es Ihnen, die Serversoftware in einer physischen und einer unbegrenzten Anzahl
von virtuellen Betriebssystemumgebungen ungeachtet der Anzahl der verwendeten
physischen und virtuellen Prozessoren auszuführen. Diese Option ist nur bei den
Enterprise-Editionen der Software verfügbar.
ii) Lizenzierung nach verwendeten Prozessoren. Bei dieser Option entspricht die
Gesamtanzahl der für einen Server erforderlichen Softwarelizenzen der Summe der unter
den nachfolgenden Ziffern (A) und (B) erforderlichen Softwarelizenzen. Bei anderen
Editionen als der Enterprise Edition ist dies die einzige Option.
(A) Zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware in der physischen
Betriebssystemumgebung auf einem Server benötigen Sie eine Softwarelizenz für
jeden physischen Prozessor, den die physische Betriebssystemumgebung verwendet.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
(B) Zum
Ausführen
von
Instanzen
der
Serversoftware
in
virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf einem Server benötigen Sie eine Softwarelizenz für
jeden virtuellen Prozessor1, den jede dieser virtuellen Betriebssystemumgebungen
verwendet. Wenn eine virtuelle Betriebssystemumgebung einen Teil eines virtuellen
Prozessors verwendet, zählt der Teil als vollständiger virtueller Prozessor.
1
Bei einem virtuellen Prozessor handelt es sich um einen Prozessor in einem virtuellen (oder anderweitig
emulierten) Hardwaresystem. Virtuelle Betriebssystemumgebungen verwenden virtuelle Prozessoren.
Ausschließlich zu Lizenzierungszwecken wird bei einem virtuellen Prozessor davon ausgegangen, dass er
über die gleiche Anzahl von Threads und Cores verfügt wie jeder physische Prozessor auf dem zugrunde
liegenden Hardwaresystem. Bei einer virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server, auf dem jeder
physische Prozessor X logische Prozessoren bereitstellt, entspricht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen
also der Summe der nachfolgenden Ziffern a) und b):
a)
b)
eine Lizenz für alle X logischen Prozessoren, die die virtuelle Betriebssystemumgebung
verwendet
eine Lizenz, wenn es sich bei der Anzahl der logischen Prozessoren, die sie verwendet, nicht um
ein ganzzahliges Vielfaches von X handelt
Das oben verwendete „X“ entspricht der Anzahl der Cores oder gegebenenfalls der Anzahl der Threads in
jedem physischen Prozessor.
b) Zuweisen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen zum Server.
i)
Nachdem Sie die Anzahl der Softwarelizenzen bestimmt haben, die Sie für einen Server
benötigen, sind Sie verpflichtet, diesem Server die entsprechende Anzahl von
Softwarelizenzen zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für alle diese
Lizenzen. Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen.
Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.
ii) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine
Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen,
wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Ihre Rechte zum Ausführen der Software
richten sich nach der Option, die zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl von Lizenzen
verwendet wurde.
i)
Unlimited Virtualization. Wenn Sie einem Server Lizenzen zuweisen, die der
Gesamtanzahl von physischen Prozessoren auf dem Server entsprechen,
(A) Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der
Serversoftware in einer physischen und einer beliebigen Anzahl virtueller
Betriebssystemumgebungen auf diesem Server auszuführen.
(B) müssen Sie virtuelle Prozessoren nicht lizenzieren.
ii) Lizenzierung nach verwendeten Prozessoren. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine
beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in physischen und virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server auszuführen. Die Gesamtanzahl
der von diesen Betriebssystemumgebungen verwendeten physischen und virtuellen
Prozessoren darf jedoch nicht die Anzahl der diesem Server zugewiesenen
Softwarelizenzen überschreiten.
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
Produkt
BizTalk Adapter Pack 2.0
Liste zusätzlicher Software
 Keine
 RFID Client und Tools
BizTalk RFID 2009
 RFID SDK
 RFID Mobile
Für alle Ausgaben von BizTalk Server 2009
 Verwaltungs- und Überwachungstools
 Zu BizTalk Server gehörige Schemata und Vorlagen
 Geschäftsaktivitätsdienste
 Entwicklungstools
 Server für den geheimen Hauptschlüssel/Einmalige
Anmeldung im Unternehmen
 Software Development Kit(s)
 MQHelper.dll
 Business Activity Monitoring („BAM“)-Ereignis-APIs
und Interceptors & Administration Tools
 Für SQL Notification Services bereitgestellte
BAM-Warnung
BizTalk Server 2009 Branch, Standard
und Enterprise Edition
 BAM-Client
 Windows SharePoint Services Adapter-Webdienst
 Windows Communication Foundation-Adapter
 SOAP-Empfangsadapter
 HTTP-Empfangsadapter
 ADOMD.NET
 MSXML
 SQLXML
 Geschäftsregelkomponente
 MQSeries Agent
 BizTalk RFID Client und Tools
 BizTalk RFID SDK
 BizTalk RFID Mobile
Nur für BizTalk Server 2009 Branch Edition
 BizTalk Adapter für SQL Server
Commerce Server 2009 Standard
und Enterprise Edition
Forefront Threat Management Gateway,
Medium Business Edition
Forefront Threat Management
Gateway 2010 Enterprise Edition
Forefront Threat Management
Gateway 2010 Standard Edition
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Adapter
 Schema-Editor
 Geschäftsbenutzeroberflächen
 Forefront Threat Management Gateway Admin
Console
 Forefront Threat Management Gateway Enterprise
Management Server
 Forefront Threat Management Gateway Management
Console
 Forefront Threat Management Gateway Management
Console
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Business Intelligence Development Studio
 Clienttools-Abwärtskompatibilität
 Clienttools-Konnektivität
SQL Server 2008 R2 Workgroup, Standard,
Enterprise, Datacenter und Web
 Clienttools-Software Development Kit
 Verwaltungstools – Basic
 Verwaltungstools – Complete
 SQL-Clientkonnektivität SDK
 Microsoft Sync Framework
 SQL Server 2008 R2-Onlinedokumentation
Visual Studio
Lab Management 2010
 Keine
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für
jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Keine Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs) für Zugriff
erforderlich. Sie benötigen keine CALs, damit andere Geräte auf Ihre Instanzen der
Serversoftware zugreifen können.
b) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
c) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für das anwendbare System Center-Produkt im Abschnitt
„Server – Management Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für BizTalk Server 2009 Standard Edition:
Netzwerkcluster. Die Serversoftware darf nicht auf einem Server, der Teil eines Netzwerkclusters ist,
oder
in
einer
Betriebssystemumgebung,
die
Teil
eines
Netzwerkclusters
von
Betriebssystemumgebungen auf demselben Server ist, verwendet werden.
Server für den geheimen Hauptschlüssel. Die Software des Servers für den geheimen Hauptschlüssel
darf nicht auf einem Server, der Teil eines Netzwerkclusters ist, oder in einer
Betriebssystemumgebung, die Teil eines Netzwerkclusters von Betriebssystemumgebungen auf
demselben Server ist, verwendet werden. Sie darf nicht in mehreren Betriebssystemumgebungen,
in denen Sie die Serversoftware ausführen, gemeinsam verwendet werden.
Office-Webkomponente. Die Lizenzbestimmungen für die Office-Webkomponente in Office
Professional im Abschnitt „Desktop-Anwendungen“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre
Verwendung jener Software.
Für BizTalk Server 2009 Branch Edition:
Sie dürfen Instanzen der Software auf lizenzierten Servern nur am Endpunkt Ihres internen Netzwerks
(oder am Rand Ihres Unternehmens) ausführen. Sie können so geschäftliche Ereignisse oder
Transaktionen mit an diesem Endpunkt verarbeiteten Aktivitäten verbinden. Kein lizenzierter Server darf:

als zentraler Knoten in einem „Hub and Spoke“-Netzwerkmodell dienen,

die unternehmensweite Kommunikation mit anderen Servern oder Geräten zentralisieren oder

Geschäftsprozesse automatisieren, die Folgendes übergreifen:
o
Abteilungen,
o
Geschäftseinheiten oder
o
Zweigstellen.
Für SQL Server 2008 R2 Datacenter, Enterprise, Standard, Web und Workgroup:
Failover-Server. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie Instanzen der Serversoftware
ausführen, sind Sie berechtigt, bis zu der gleichen Anzahl von passiven Failover-Instanzen in einer
separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Die Anzahl der
in dieser separaten Betriebssystemumgebung verwendeten physischen und virtuellen Prozessoren
darf nicht die Anzahl der physischen und virtuellen Prozessoren überschreiten, die in der
entsprechenden Betriebssystemumgebung verwendet werden, in der die aktiven Instanzen
ausgeführt werden. Sie sind berechtigt, die passiven Failover-Instanzen auf einem anderen Server als
dem lizenzierten Server auszuführen.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für SQL Server 2008 R2 Datacenter:
Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in den allgemeinen Lizenzbestimmungen gilt:
Sie benötigen für jeden physischen Prozessor auf dem Server eine Softwarelizenz.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 71 von 164
Microsoft-Server – Pro Prozessor
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Die Software ist nur für Server mit mindestens zwei
Prozessoren verfügbar. Sie dürfen Instanzen der Serversoftware nur auf einem Server mit mindestens
2 Prozessoren ausführen. Sie sind berechtigt, die Serversoftware in einer physischen und einer
beliebigen Anzahl virtueller Betriebssystemumgebungen ungeachtet der Anzahl der verwendeten
physischen und virtuellen Prozessoren auszuführen. Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server
Instanzen der Enterprise oder Standard Edition anstelle der Datacenter Edition in den
Betriebssystemumgebungen auszuführen.
Für SQL Server 2008 R2 Enterprise:
Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in den allgemeinen Lizenzbestimmungen gilt:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Wenn Sie eine der Gesamtzahl der physischen
Prozessoren auf dem Server entsprechende Anzahl an Softwarelizenzen zuweisen, sind Sie berechtigt,
die Serversoftware nur in bis zu vier Betriebssystemumgebungen auf dem Server für jede
zugewiesene Lizenz auszuführen, ungeachtet der Anzahl der verwendeten physischen und virtuellen
Prozessoren. Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server Instanzen der Standard anstelle der
Enterprise Edition in diesen Betriebssystemumgebungen auszuführen.
Kontrollpunktgrenzen bei SQL Server. Sie dürfen nicht mehr als 25 Instanzen einer Version oder
Edition der SQL Server-Software mit dem Kontrollpunkt-Hilfsprogramm in der Serversoftware
gleichzeitig registrieren.
Für SQL Server 2008 R2 Web:
Die Software darf nur für die Unterstützung der folgenden öffentlichen und über das Internet
verfügbaren Elemente verwendet werden:

Webseiten

Websites

Webanwendungen

Webdienste
Sie sind nicht berechtigt, sie für die Unterstützung von Line-of-Business-Anwendungen (z. B.
Kundenbeziehungsmanagement, Unternehmensressourcenmanagement und ähnliche Anwendungen)
zu verwenden.
Für Visual Studio Lab Management 2010:
Laborumgebung. Eine Laborumgebung ist eine virtuelle Betriebssystemumgebung, die ausschließlich
zum Entwickeln und Testen Ihrer Programme genutzt wird.
Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Bevor Sie Laborumgebungen auf einem Server
einrichten, sind Sie verpflichtet, die Anzahl der erforderlichen Lizenzen zu bestimmen und dem
entsprechenden Server zuzuweisen. Die Anzahl der für einen Server, auf dem Sie Ihre
Laborumgebungen ausführen, erforderlichen Softwarelizenzen entspricht der Gesamtanzahl der
physischen Prozessoren auf diesem Server.
Lizenzieren eines Servers. Für jeden Server, den Sie lizenziert haben, sind Sie berechtigt, (i) eine
beliebige Anzahl von Laborumgebungen auf dem lizenzierten Server einzurichten, (ii) das Lab
Management-Feature von Microsoft Visual Studio Team Foundation Server 2010 zu aktivieren und mit
einer oder mehreren Laborumgebungen auf lizenzierten Servern zu verknüpfen und (iii) die
enthaltene Kopie von SCVMM in Verbindung mit lizenzierten Servern zu den im nächsten Absatz
beschriebenen Zwecken zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 72 von 164
Microsoft-Server – Pro Prozessor
Lizenzbestimmungen für Microsoft System Center Virtual Machine Manager (SCVMM). Die Software
enthält eine Kopie von SCVMM. Sie sind berechtigt, die enthaltene Kopie von SCVMM nur zum
Erstellen, Bereitstellen und Verwalten der Laborumgebungen, die auf lizenzierten Servern ausgeführt
werden, zu installieren und auszuführen. Sie benötigen keine Management-Lizenzen für diese
Verwendung. Unter diese Lizenz werden keine anderen Rechte an SCVMM gewährt, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf Rechte zur Verwendung von SCVMM für eine Produktionsumgebung,
beispielsweise zum Verwalten virtualisierter Produktionsserver.
Ausführen von Kopien der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von
Kopien der nachfolgend aufgelisteten zusätzlichen Software auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen zusätzliche Software nur mit den
Laborumgebungen verwenden, die auf dem lizenzierten Server ausgeführt werden.

Visual Studio Lab Agent
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, die Anzahl der von Ihnen benötigten Lizenzen zu bestimmen, diese Lizenzen
zuzuweisen und die Serversoftware wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen zu
verwenden. Alternativ sind Sie berechtigt, die unten aufgeführten Nutzungsrechte anzuwenden.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Neuzuweisung von Lizenzen.

Neuzuweisung von Lizenzen innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern
innerhalb derselben Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot
der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Lizenzen, die Servern innerhalb derselben
Serverfarm zugewiesen werden.

Neuzuweisung von Lizenzen über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren
Servern in unterschiedlichen Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur
kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 73 von 164
Microsoft-Server – Pro Prozessor
Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen.
Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen hinsichtlich der
Berechnung von virtuellen und physischen Prozessoren benötigen Sie die Anzahl von Lizenzen, die
jeweils der Anzahl der physischen Prozessoren auf den lizenzierten Servern innerhalb einer
Serverfarm, die Betriebssystemumgebungen, in denen Instanzen der Software ausgeführt werden,
unterstützen oder von diesen verwendet werden, entspricht oder diese übersteigt.
Ausführen von Instanzen der Serversoftware in einer Serverfarm.
Für sämtliche Serversoftware mit Lizenzmobilität, mit Ausnahme von SQL Server 2008 R2 Enterprise.
Da es Ihnen erlaubt ist, Lizenzen bei Bedarf neu zuzuweisen, solange Sie die nachfolgende Bedingung
einhalten,
sind
Sie
berechtigt,
die
Software
in
einer
beliebigen
Anzahl
von
Betriebssystemumgebungen innerhalb einer Serverfarm auszuführen. Die Anzahl der physischen
Prozessoren, die jeweils Betriebssystemumgebungen unterstützen oder von diesen verwendet
werden, darf die Anzahl der den Servern innerhalb der Farm zugewiesenen Lizenzen nicht
überschreiten.
Für SQL Server 2008 R2 Enterprise. Da es Ihnen erlaubt ist, Lizenzen bei Bedarf neu zuzuweisen,
solange Sie die nachfolgende Bedingung einhalten, sind Sie berechtigt, die Software in bis zu vier
Betriebssystemumgebungen innerhalb einer Serverfarm für jede zugewiesene Softwarelizenz
auszuführen. Die Anzahl der physischen Prozessoren, die jeweils Betriebssystemumgebungen
unterstützen oder von diesen verwendet werden, darf die Anzahl der den Servern innerhalb der Farm
zugewiesenen Lizenzen nicht überschreiten.
Alternative Berechnungsmethode. Anstatt die Anzahl der physischen Prozessoren zu berechnen,
die virtuelle Betriebssystemumgebungen unterstützen, können Sie die Anzahl der virtuellen
Prozessoren berechnen, die von virtuellen Betriebssystemumgebungen, in denen Instanzen
ausgeführt werden, verwendetet werden. Für die Zwecke dieser Berechnungsmethode können Sie die
Aussage in den Universellen Lizenzbestimmungen außer Acht lassen, nach der ein virtueller Prozessor
als die Anzahl von Threads und Cores aufweisend betrachtet wird, die jeder zugrunde liegende
physische Prozessor aufweist. Sie sind verpflichtet, eine Anzahl von Lizenzen zuzuweisen, die der
Summe der Höchstanzahl von Folgendem entspricht:

virtuelle Prozessoren, die jeweils von virtuellen Betriebssystemumgebungen, in denen
Instanzen der Software ausgeführt werden, verwendet werden, und

physische Prozessoren, die jeweils von physischen Betriebssystemumgebungen, in denen
Instanzen der Software ausgeführt werden, verwendet werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 74 von 164
Microsoft-Entwicklertools
Lizenzmodell: Nutzerlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in
Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen.
1. BizTalk Server 2009 Developer
Edition*
10. Visual Studio 2010 Professional,
Premium und Ultimate*, I
2. Expression Encoder Pro 4*
11. Visual Studio 2010 Professional,
Premium und Ultimate mit MSDN*, I
3. Expression Studio 4 Ultimate*
,I
4. Expression Studio 4 Web Professional*
5. MSDN-Betriebssysteme*, I
12. Visual Studio 2010 Professional mit
MSDN Embedded*, I
6. MSDN Embedded*, I
13. Visual Studio Team Explorer
Everywhere 2010*, I
7. SQL Server 2008 R2 Developer*
14. Visual Studio Test Professional 2010*, I
8. TechNet Plus Direct*, I
15. Visual Studio Test Professional 2010
mit MSDN*, I
9. TechNet Plus Einzelnutzer
*, I
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die
folgenden Rechte.
I) Rechte zur Installation und Nutzung.
a) Allgemeines.

Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem
Nutzer zuweisen. Dieser Nutzer ist der „lizenzierte Nutzer“ für die entsprechende Lizenz.
Sie sind berechtigt, andere Lizenzen anderen Nutzern zuzuweisen.

Sie sind berechtigt, die Software zu installieren und Ihren lizenzierten Nutzern das
Verwenden von Kopien zum Entwerfen, Entwickeln, Testen und Vorführen Ihrer
Programme zu gestatten. Sie sind nicht berechtigt, die Software in einer
Produktionsumgebung zu verwenden.

Sie sind berechtigt, eine Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Wenn Sie eine Lizenz neu
zuweisen, wird der Nutzer, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Nutzer
für die entsprechende Lizenz.
b) Im Lieferumfang enthaltene Microsoft-Softwareprogramme. Dieser Abschnitt dieser
Produktbenutzungsrechte gilt grundsätzlich für alle Microsoft-Programme, die im
Lieferumfang der Software enthalten sind. Einige enthaltene Microsoft-Programme werden
unter eigenen Lizenzbestimmungen bereitgestellt. Wenn ein anderer Abschnitt für ein
Programm gilt und Ihnen andere Rechte gibt, die nicht im Widerspruch zu diesem Abschnitt
stehen, haben Sie außerdem diese anderen Rechte.
II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Nutzertests. Ihre Endbenutzer sind berechtigt, auf die Software zuzugreifen, um
Akzeptanztests mit Ihren Programmen durchzuführen.
b) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Entwicklertools
c) Downgrade. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, für jede beliebige ausgeführte Kopie eine
frühere Version anstelle der lizenzierten Version auszuführen. Dieses Recht zum Ausführen
einer früheren Version besteht zusätzlich zum Recht zum Ausführen der von Ihnen lizenzierten
Produktversion. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, beide Versionen gleichzeitig auszuführen.
d) Software Development und Device Driver Kits. Die Software kann Komponenten
enthalten, die als Software Development Kits (SDKs) und Device Driver Kits (DDKs)
gekennzeichnet sind. Wenn im Lieferumfang eines SDK oder DDK andere Bestimmungen
enthalten sind, gelten jene Bestimmungen für Ihre Verwendung des entsprechenden SDK
bzw. DDK.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Expression Studio 4 Ultimate und Expression Studio 4 Web Professional
Vertreibbarer Code. Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen und -beschränkungen in den
Universellen Lizenzbestimmungen.

Vorlagen und Websitevorlagen. Die Software enthält Vorlagen. Sie kann auch als
„Websitevorlagen“ gekennzeichneten Code enthalten, den Sie zusammen mit Ihren Inhalten
verwenden dürfen. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform dieser Vorlagen und
Websitevorlagen zu ändern, zu kopieren, einzusetzen und zu vertreiben.
Für Expression Studio 4 Ultimate
Vertreibbarer Code. Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen und -beschränkungen in den
Universellen Lizenzbestimmungen.

Schriftarten. Sie sind berechtigt, unveränderte Kopien der Schriftarten Buxton Sketch,
SketchFlow Print und SegoeMarker zu vertreiben.

Formatvorlagen. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des
„X Formatvorlagen“ gekennzeichneten Codes zu kopieren, zu ändern und zu vertreiben.
als
Für Expression Studio 4 Ultimate, Expression Encoder Pro 4
Vertreibbarer Code. Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen und -beschränkungen in den
Universellen Lizenzbestimmungen.

Symbole. Die Software enthält als „Symbole“ gekennzeichneten Code. Sie sind berechtigt,
unveränderte Kopien der Symbole zu vertreiben.

Vorlagen.
Die
Software
enthält
Vorlagen,
die
unter
„\Programme\Microsoft
Expression\Encoder 4\Templates“ installiert sind. Sie sind berechtigt, diese Vorlagen zu
ändern, zu kopieren, einzusetzen und zu vertreiben.
HINWEIS ZUM MPEG-2 VISUAL-STANDARD. Diese Software enthält möglicherweise die visuelle
Decodierungstechnologie MPEG-2. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG 2 VISUAL-STANDARD
ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE VERWENDUNG IN DIREKTEM
ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM VERBRAUCHER, DER
DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM KOSTENLOS ERWORBEN
WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN
VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN.
Falls Sie Fragen zum MPEG-2 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C.,
250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Entwicklertools
DAS PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1- UND AVC/H.264-PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE
PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR
(i) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN STANDARDS VC-1 UND AVC/H.264
(VC-1- UND AVC/H.264-VIDEO UND/ODER (ii) DECODIERUNG VON VC-1- UND AVC/H.264-VIDEO,
DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN
VERBRAUCHER CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1- UND/ODER
AVC/H.264-VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD
KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. WEITERE INFORMATIONEN
ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER http://www.mpegla.com.
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1- UND AVC/H.264-PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN
LIZENZIERT. DERARTIGE LIZENZEN BEZIEHEN SICH NUR AUF DIESES PRODUKT UND NUR GEMÄSS
DEM UMFANG ANDERER MÖGLICHERWEISE IN DIESEM DOKUMENT GENANNTER HINWEISE. DIE
LIZENZEN BEZIEHEN SICH AUF KEINE WEITEREN PRODUKTE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE
PRODUKTE MIT DIESEM LIZENZIERTEN PRODUKT ALS EIN ARTIKEL VERTRIEBEN WERDEN ODER
NICHT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER
http://www.mpegla.com.
Für MSDN Embedded, MSDN-Betriebssysteme, TechNet Plus, Visual Studio (alle Editionen)
mit MSDN
Datenspeicherungstechnologie in Windows Server 2003 und Windows Server 2003 R2. Windows
Server enthält möglicherweise eine Datenspeicherungstechnologie mit dem Namen Microsoft
SQL Server Desktop Engine für Windows. Komponenten der Serversoftware verwenden diese
Technologie, um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt, diese Technologie auf der Grundlage
dieser Produktbenutzungsrechte anderweitig zu verwenden bzw. auf sie zuzugreifen.
Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte und Hinweise für Windows 7 und Windows
Vista.
Die
folgenden
Abschnitte
des
Abschnitts
„Desktop-Betriebssysteme“
dieser
Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung von Windows 7 und Windows Vista.

Schriftartkomponenten

Verwendung mit Virtualisierungstechnologien

Potenziell unerwünschte Software

Internetbasierte Dienste

Hinweise zum MPEG-4 Visual-Standard, MPEG-2 Visual Standard und VC-1 Visual-Standard

Obligatorische Aktivierung

Überprüfung
Die folgenden Abschnitte des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme“ dieser Produktbenutzungsrechte
gelten für Ihre Verwendung von Windows 7.

Symbole, Bilder und Ton

Elektronische Programmzeitschrift

Zugehörige Medieninformationen

Weltweite Verwendung von Media Center

Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für Windows 7, Windows 7 K, Windows 7 KN,
Windows N
Die Ausnahmen und zusätzlichen Bestimmungen für Windows Vista, Windows Vista K, Windows Vista
KN und Windows Vista N des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte für
Windows Vista gelten für Ihre Verwendung von Windows Vista.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Entwicklertools
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für relevante Ebenen von MSDN und Visual Studio mit MSDN:
Die Komponenten, die Nutzern über MSDN-Abonnements zur Verfügung stehen, hängen von der
Ebene ab. Die folgenden Lizenzbestimmungen gelten für Komponenten, die in der von Ihnen
erworbenen MSDN-Ebene enthalten sind.
Vertreibbarer Code von Access-Laufzeitdateien. Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen
und -beschränkungen in den Universellen Lizenzbestimmungen. Sie sind berechtigt, die
Objektcodeform der Dateien SETUP.EXE, ACCESSRT.MSI und ACCESSRT.CAB von einer lizenzierten
Kopie der Software Microsoft Office Professional Enterprise Edition 2003 oder Microsoft Office
Access 2003 zu kopieren und zu vertreiben. Sie und Ihre Endbenutzer dürfen diese Dateien nur
verwenden, um Datenbankfeatures für Ihre Nichtdatenbankverwaltungs-Programme bereitzustellen.
Vertreibbarer Code.
Neben dem Objektcode in der Datei REDIST.TXT sind Sie berechtigt, Folgendes gemäß denselben
Anforderungen und Beschränkungen zu kopieren und zu vertreiben:

die
Objektcodeform
der
Dateien,
die
in
der
Liste
REDIST
unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518
für
Visual
Studio
2010
und
unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=100327&clcid=0x409 (für Visual Studio 2008) aufgeführt
sind, und

die Quell- und Objektcodeform des als „Extensibility Kit“ gekennzeichneten Codes
(für Microsoft Commerce Server 2009 Standard und Enterprise).
Sie sind außerdem berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des als „Codeausschnitt“ gekennzeichneten
Codes gemäß denselben Anforderungen und Beschränkungen zu ändern, zu kopieren und zu vertreiben:
Die folgenden Rechte im Zusammenhang mit Expression 4 Design-Software unterliegen denselben
Anforderungen und Beschränkungen.

Websitevorlagen. Die Software enthält als „Websitevorlagen“ gekennzeichneten Code, den Sie
zusammen mit Ihren Inhalten verwenden dürfen. Sie sind berechtigt, die Quell- und
Objektcodeform dieser Websitevorlagen zu kopieren, zu ändern, einzusetzen und zu vertreiben.

Schriftarten. Sie sind berechtigt, unveränderte Kopien der Schriftarten Buxton Sketch,
SketchFlow Print und SegoeMarker zu vertreiben.

Symbole. Die Software enthält als „Symbole“ gekennzeichneten Code. Sie sind berechtigt,
unveränderte Kopien der Symbole zu vertreiben.

Vorlagen.
Die
Software
enthält
Vorlagen,
die
unter
„\Programme\Microsoft
Expression\Encoder 4\Templates“ installiert sind. Sie sind berechtigt, diese Vorlagen zu
kopieren, zu ändern, einzusetzen und zu vertreiben.

Formatvorlagen. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des
„X Formatvorlagen“ gekennzeichneten Codes zu kopieren, zu ändern und zu vertreiben.
als
Mancher Vertreibbare Code hat die Dateinamenerweiterung LIB. Sie dürfen nur die Ergebnisse der
Ausführung des Vertreibbaren Codes über einen Linker mit Ihrem Programm vertreiben.
Sie dürfen den in einem Setupprogramm enthaltenen Vertreibbaren Code nur als Teil dieses
Setupprogramms vertreiben. Sie dürfen ihn nicht ändern.
FrontPage-Webkomponenten.
Die
Software
enthält
Webkomponenten
für
MSNBC-Nachrichtenschlagzeilen, MSN MoneyCentral-Aktienkurse und MSN Suche. Sie dürfen diese
Webkomponenten nur auf von Ihnen erstellten Websites verwenden. Sie dürfen die Webkomponenten
nur wie von der Software zugelassen ändern. Sie sind nicht berechtigt, in den Webkomponenten
angezeigte Marken oder Logos separat zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, die Hyperlinks in den
Webkomponenten zu deaktivieren oder umzuleiten. Sie sind nicht berechtigt, die Webkomponenten zu
verwenden, um eine Beziehung zu Microsoft oder MSNBC nahezulegen, Microsoft oder MSNBC oder
deren Produkte, Software oder Dienste herabzusetzen oder gegen ein Gesetz zu verstoßen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Entwicklertools
Abonnementdienste. Um auf Abonnementdienste zuzugreifen oder diese nutzen zu können, muss Ihr
Abonnement aktiv sein. Zu den Diensten, die Ihnen im Rahmen Ihres Abonnements zur Verfügung
stehen können, gehören Softwaredownloads, technischer Support und Product Keys.
Systems Management Server (SMS) 2.0.

SMS Installer. Sie dürfen SMS Installer nur auf Geräten verwenden, die von SMS verwaltet
werden.

Vertreibbarer Code von SMS. Sie sind verpflichtet, von Ihren Endbenutzern zu verlangen, den
in der Datei REDIST.TXT aufgelisteten Vertreibbaren Code nur auf Geräten zu verwenden, die
von SMS verwaltet werden.

Mustercode von SMS. Code, der in der Datei SAMPLES.TXT als „Mustercode“ gekennzeichnet
ist, ist kein Vertreibbarer Code. Sie dürfen diesen Mustercode nur verwenden, kopieren und
ändern, um Ihre Programme zu entwerfen, zu entwickeln und zu testen.
Hinweis für Visual J#. Anwendungen und Dienste, die mit Microsoft Visual J# 2005 erstellt wurden,
können nur in Microsoft .NET Framework ausgeführt werden. Visual J# 2005 wurde eigenständig von
Microsoft entwickelt. Es wird von Sun Microsystems, Inc. weder gebilligt noch genehmigt.
Herausgabe von Visual Studio Feature Packs und Leitfäden. Möglicherweise enthält Ihr Abonnement
Software-Komponenten, die als „Visual Studio Feature Packs“ oder „Leitfaden“ (Patterns & Practices)
bezeichnet werden. Diese werden Ihnen über Downloads für MSDN-Abonnenten zur Verfügung
gestellt. Die Lizenzbestimmungen, die den herausgegebenen Visual Studio Feature Packs und
Leitfäden beiliegen, gelten für Ihre Verwendung dieser Elemente.
Visual Studio Team Foundation Server 2010. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, ist jeder lizenzierte
Nutzer berechtigt, eine Instanz von Visual Studio Team Foundation Server 2010 auf einem Gerät zu
Produktionszwecken zu installieren und auszuführen. Sie dürfen die folgende zusätzliche Software mit
der Serversoftware verwenden: Team-Explorer, Team Foundation Build, Team Foundation Server
SharePoint Extensions. Sie sind verpflichtet, für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das direkt oder
indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, die entsprechende Client-Zugriffslizenz (CAL) zu
erwerben und dem entsprechenden Nutzer bzw. Gerät zuzuweisen. Eine CAL für Team Foundation
Server ist für den lizenzierten Abonnenten enthalten. Jeder Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das über
eine CAL verfügt, ist berechtigt, auf die Team Foundation Server 2010-Software zuzugreifen.
Windows Embedded-Produkte.

Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen im Abschnitt „Im Lieferumfang
enthaltene Microsoft-Softwareprogramme“ der allgemeinen Lizenzbestimmungen gelten für
Windows Embedded-Produkte eigene Lizenzbestimmungen, mit der Ausnahme, dass ein
Benutzer mehrere Kopien installieren und nutzen darf. Dies umfasst die Windows CE Platform
Builder-Programme und die in der Software enthaltenen Dienste.

Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag gelten
bei mobilen oder eingebetteten Softwareprodukten die Verpflichtungen von Microsoft im
Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzung und
widerrechtlicher Verwendung nicht, insoweit der jeweilige Anspruch oder das jeweilige Urteil
seine Grundlage in Patenten findet, die angeblich durch eine Implementierung von
Telekommunikations- oder Codecstandards verletzt werden oder für diese wesentlich
sind. Beispiele:

Global System for Mobile (Communications) (GSM),

General Packet Radio Services (GPRS),

Code Division Multiple Access (CDMA),

Single Carrier Radio Transmission Technology (CDMA/1xRTT) und

MPEG (Audio und Video).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Entwicklertools
Remotezugriffs-Features von Windows Home Server. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass
Ihre Verwendung der Remotezugriffs-Features von Windows Home Server den Servicebestimmungen
Ihrer Breitbandanbieter entspricht. Um die Remotezugriffs-Features zu verwenden, müssen Sie
möglicherweise Dienste von Ihrem Breitbandanbieter hinzufügen. Beispielsweise müssen bestimmte
„Ports“ für die Nutzung dieser Features offen sein, und einige Breitbandanbieter sperren diese Ports für
Kunden mit bestimmten Diensteinstellungen. Darüber hinaus wird das Einrichten und Ausführen von
„Servern“ in ihrem Netzwerk durch Kunden mit bestimmten Diensteinstellungen durch die
Servicebestimmungen einiger Breitbandanbieter möglicherweise eingeschränkt oder untersagt. Wenden
Sie sich an Ihren Breitbandanbieter, wenn Sie Fragen zu den Servicebestimmungen haben.
Windows-Software. Die Software Microsoft Data Access Component ist in der Software enthalten.
Diese Software ist Bestandteil von Windows.
Windows Server 2003-Terminaldienste, Windows Server 2003 R2-Terminaldienste, Windows
Server 2008-Terminaldienste und Window Server 2008 R2-Remotedesktopdienste. Bis zu 200
anonyme
Nutzer sind
gleichzeitig
berechtigt,
das
Feature
Remotedesktopdienste
(oder Terminaldienste) der Windows Server-Software zum Zugriff auf Internetdemonstrationen
Ihrer Programme zu verwenden.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für SQL Server 2008 R2 Developer:
Demonstration. Zusätzlich zum lizenzierten Nutzer ist jede Person, die Zugriff auf Ihr internes
Netzwerk hat, berechtigt, Kopien der Software zu installieren und zu verwenden, um die Verwendung
Ihrer Programme mit der Software vorzuführen.
Für TechNet Plus:
Rechte zur Installation und Nutzung. Sie dürfen die Software nur wie hier beschrieben installieren und
verwenden.
Andere ausführbare Dateien. Die Software enthält Tools, Dienstprogramme, Resource Kits, Patches,
Updates und Schulungsmaterialien. Die Bestimmungen, die bei diesen anderen ausführbaren Dateien
angezeigt werden, gelten für Ihre Verwendung dieser Dateien.
Einzelnutzerlizenz. Nur ein Nutzer ist berechtigt, Kopien der Software auf Ihren Geräten zu
installieren, und er darf die Software nur verwenden, um sie zu bewerten. Sie sind nicht berechtigt,
sie in einer realen Betriebsumgebung, in einer Probebetriebsumgebung oder mit Daten zu verwenden,
die nicht gesichert wurden. Sie sind nicht berechtigt, die Bewertungssoftware zur
Softwareentwicklung oder in einer Anwendungsentwicklungsumgebung zu verwenden.
Dokumentation. Sie sind berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu
kopieren und zu verwenden. Zur Dokumentation gehören keine elektronischen Bücher.
Textdateien usw. Die Software oder der Onlinedienst kann den folgenden Code und die folgenden
Textdateien enthalten, die Sie wie im Abschnitt „Vertreibbarer Code“ der Universellen Lizenzbestimmungen
beschrieben verwenden und kopieren dürfen, wenn Sie die Bestimmungen in diesem Abschnitt einhalten.
Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in diesem Abschnitt gilt jedoch Folgendes:

Sie dürfen den Code und die Textdateien nur zu Bewertungszwecken verwenden und
kopieren, und

Sie dürfen den Code und die Textdateien nicht vertreiben.
Dateien namens REDIST.TXT
Mustercode
Dateien namens OTHER-DIST.TXT
Microsoft Merge Modules
MFCs, ATLs und CRTs
MDAC
Bildbibliothek
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Microsoft-Entwicklertools
Für Visual Studio Load Test Virtual User Pack 2010:
Der unter einer Lizenz für Visual Studio 2010 Ultimate lizenzierte Nutzer ist berechtigt, ein Virtual User
Pack auf jedem Gerät zu verwenden, auf dem die Software Visual Studio Test Controller von Microsoft
Visual Studio Team Agents 2010 ausgeführt wird, sofern diesem Gerät eine Lizenz für Virtual User
Pack zugewiesen ist.
Sie sind berechtigt, diesem Gerät weitere Lizenzen für Virtual User Pack zuzuweisen. Sie sind jedoch
nicht berechtigt, dieselbe Lizenz für Virtual User Pack mehreren Geräten gleichzeitig zuzuweisen.
Sie sind berechtigt, eine Lizenz für Virtual User Pack neu zuzuweisen, jedoch nicht innerhalb von
90 Tagen nach der letzten Zuweisung. Sie sind berechtigt, eine Lizenz für Virtual User Pack früher
neu zuzuweisen, wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer
Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz für Virtual User Pack neu zuweisen, wird das Gerät, dem Sie die
Lizenz neu zuweisen, das neue lizenzierte Gerät für die entsprechende Lizenz für Virtual User Pack.
Für Visual Studio 2010 (alle Editionen mit und ohne MSDN):
Datei BUILDSERVER.TXT. Wenn Ihre Version der Software eine Datei namens BUILDSERVER.TXT
enthält, sind Sie berechtigt, Kopien der darin aufgeführten Dateien auf Ihren Buildcomputern zu
installieren. Sie sind dazu ausschließlich zum Kompilieren und Erstellen Ihrer Programme berechtigt.
Möglicherweise werden unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518 weitere Dateien genannt,
die zu denselben Zwecken verwendet werden dürfen.
Microsoft Office-Benutzeroberfläche. Mit diesen Lizenzbestimmungen werden Ihnen keinerlei Rechte zum
Anfertigen, Kopieren, Verwenden oder Vertreiben von Elementen der Microsoft Office-Benutzeroberfläche,
wie die Multifunktionsleiste oder die Symbolleiste für den Schnellzugriff, gewährt.
Silverlight und Software Development Kit für Silverlight.
Hinweis zum H.264/AVC Visual Standard und dem VC-1 Video Standard. Silverlight enthält
möglicherweise die Decodierungstechnologie H.264/MPEG-4 AVC und/oder VC-1. MPEG LA, L.L.C.
verlangt den folgenden Hinweis:
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN AVC- und VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE
PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR
(A) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN OBEN GENANNTEN STANDARDS
(„VIDEOSTANDARDS“) UND/ODER (B) DECODIERUNG VON AVC- UND VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM
PERSÖNLICHEN UND NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER
CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON DERARTIGEM VIDEO LIZENZIERTEN
VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. KEINE DER LIZENZEN BEZIEHEN SICH AUF
WEITERE PRODUKTE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PRODUKTE MIT DIESER SOFTWARE ALS EIN
ARTIKEL VERTRIEBEN WERDEN ODER NICHT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE
GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C.
UNTER http://www.mpegla.com.
Aus Gründen der Deutlichkeit sei klargestellt, dass der obige Hinweis die Verwendung der unter
diesen Produktbenutzungsrechten bereitgestellten Software zu normalen Geschäftszwecken, die auf
dieses Geschäft beschränkt sind und Folgendes nicht umfassen, weder einschränkt noch untersagt:

Vertrieb der Software an Dritte oder

Erstellung von Inhalten mit Technologien, die den VIDEOSTANDARDS entsprechen, für den
Vertrieb an Dritte.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Entwicklertools
Dienstprogramme.
Listen
mit
Dienstprogrammen
finden
Sie
unter
und http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=100284. Die
Software enthält bestimmte Komponenten, die in dieser Liste angegeben sind. Die in der Software
enthaltenen Komponenten variieren je nach Edition. Sie sind berechtigt, die Dienstprogramme, die Sie
mit der Software erhalten, auf bis zu fünf Geräte gleichzeitig zu kopieren und zu installieren. Sie
dürfen die Dienstprogramme nur zu dem Zweck verwenden, bei Ihren mit der Software entwickelten
Programmen ein Debugging durchzuführen. Sie sind verpflichtet, alle auf einem Gerät installierten
Dienstprogramme zu löschen, sobald Sie das Debugging Ihres Programms abgeschlossen haben,
jedoch spätestens 30 Tage, nachdem Sie die Dienstprogramme auf dem Gerät installiert haben.
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518
Visual Studio Team Lab Management 2010. Die Software enthält möglicherweise Features für die
Nutzung der Team Lab Management-Funktionalität. Für die Aktivierung dieser Features können
andere Lizenzbestimmungen und Gebühren gelten.
Für Visual Studio 2010 (alle Editionen; ohne MSDN):
Microsoft SQL Server Compact 3.5 mit SP2, SQL Server 2008 Express SP1a und SQL Server 2008
SQL Management Objects.
Jedes Produkt wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert.
Die Lizenzbestimmungen für SQL Server Compact
%programfiles%\Microsoft SQL Server Compact Edition.
Die Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008
%programfiles%\Microsoft SQL Server Service Pack 1a.
3.5
mit
Express
SP2
SP1a
finden
finden
Sie
hier:
Sie
hier:
Die Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 SQL Management Objects finden Sie hier:
%programfiles%\Microsoft SQL Server\100\SDK\Assemblies.
Vertreibbarer Code.

Neben dem Objektcode in der Datei REDIST.TXT sind Sie berechtigt, Folgendes gemäß
denselben Anforderungen und Beschränkungen zu kopieren und zu vertreiben:
o
Dateien, die in der Liste REDIST unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518
aufgeführt sind.
o
die Objektcodeform des als „Silverlight-Bibliotheken“, Silverlight-„Client-Bibliotheken“ und
Silverlight-„Serverbibliotheken“ gekennzeichneten Codes.
Andere Windows-Komponenten. Die Software enthält bestimmte DLL-Dateien, die mit Microsoft
Build-Technologie zusammenhängen. Diese Dateien sind Bestandteil von Windows. Die
Lizenzbestimmungen für Windows gelten für Ihre Verwendung dieser Dateien.
Für Visual Studio 2010 Ultimate (mit und ohne MSDN):
Virtuelle Nutzer von Visual Studio Load Test. Die Software umfasst eine Kapazität für
zweihundertfünzig (250) virtuelle Load Test-Nutzer. Diese Kapazität darf nur für lokale
Auslastungstests verwendet werden.
Für Visual Studio 2010 Ultimate und Premium mit MSDN:
Desktop-Anwendungssoftware. Trotz der Einschränkung in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen
oben ist der lizenzierte Nutzer für jede Lizenz, die Sie erwerben, berechtigt, auch eine Kopie aller
folgenden Produkte zu Produktionszwecken auf einem Gerät zu installieren und zu verwenden. Außer
wie hier dargelegt gilt der Abschnitt „Desktop-Anwendungen“ dieser Produktbenutzungsrechte für die
Verwendung dieser Software durch den lizenzierten Nutzer.

Office Professional Plus 2010

Visio Premium 2010

Project Professional 2010
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Lizenzmodell: Serverlizenz + Management-Lizenz (Server oder Client)
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden
Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell
in der Produktliste hinzufügen.
1. Data Protection Manager 2010 für
System Center Essentials*, LM
7. System Center Operations
Manager 2007 R2*, LM, SH
2. System Center Configuration
Manager 2007 R2*, LM, SH
8. System Center Operations
Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2008-Technologie*, LM, SH
3. System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2005-Technologie*, LM, SH
9. System Center Service
Manager 2010*, LM
4. System Center Data Protection
Manager 2010*, LM, SH
10. System Center Service Manager 2010
mit SQL Server 2008-Technologie*, LM
5. System Center Essentials 2010*, LM
11. System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2*, LM, SH
6. System Center Essentials 2010 mit
SQL Server 2008-Technologie*, LM
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben
Sie die folgenden Rechte.
I) Zuweisen der Lizenz zum Server.
a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie
verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere
Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem
Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.
b) Sie sind berechtigt, eine Serversoftwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine
Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird
der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie
zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder
virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Data Protection Manager 2010-Agent
 Data Protection Manager-Remote-BefehlszeilenSchnittstellenkonsole
 Data Protection Manager-Systemwiederherstellungstool-Agent
 Gemeinsame Tools von Analysis Services
 Business Intelligence Development Studio
 Konnektivitätskomponenten
Data Protection
Manager 2010 für System
Center Essentials
und
System Center Data
Protection Manager 2010
 Legacykomponenten
 Verwaltungstools
 Notification Services-Clientkomponenten
 Berichts-Manager von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2008
 Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
 Servertools von SQL Server Mobile
 Microsoft-Systemwiederherstellungstool für Microsoft System
Center Data Protection Manager 2010
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt
Liste zusätzlicher Software
System Center
Configuration
Manager 2007, R2
Für alle Ausgaben von System Center Configuration Manager 2007 R2
 Konfigurations-Manager-Konsole
 Konfigurations-Manager-Client
 Geräteverwaltungspunkt
 Veröffentlichungstool für benutzerdefinierte Updates
 Verteilungspunkt
 Fallback-Statuspunkt
 Inventurtool für Microsoft-Updates
 PXE-Dienstpunkt
 Verwaltungspunkt
 Berichterstattungspunkt
 System Center Update Publisher
 Sekundärer Standortserver
 Serverlocatorpunkt
 Softwareupdatepunkt
 Statusmigrationspunkt
System Center
Configuration
Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2005
Technologie
 Systemintegritätsvalidatorpunkt
 Configuration Pack
Nur für System Center Configuration Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2005-Technologie
 Gemeinsame Tools von Analysis Services
 Business Intelligence Development Studio
 Konnektivitätskomponenten
 Legacykomponenten
 Verwaltungstools
 Microsoft Baseline Security Analyzer
 Notification Services-Clientkomponenten
 Berichts-Manager von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2005
 Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 SQL Server 2005-Onlinedokumentation
 Servertools von SQL Server Mobile
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 85 von 164
Microsoft-Server – Management-Server
Produkt
System Center
Essentials 2010
Liste zusätzlicher Software
Für alle Ausgaben von System Center Essentials 2010
 User Interface Console
 Management Packs
 Agent- und Helper-Dateien
Nur für System Center Essentials 2010 mit SQL Server 2008Technologie
 Gemeinsame Tools von Analysis Services
 Business Intelligence Development Studio
 Konnektivitätskomponenten
System Center
Essentials 2010 mit
SQL Server 2008Technologie
 Legacykomponenten
 Verwaltungstools
 Notification Services-Clientkomponenten
 Berichts-Manager von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von Reporting Services
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2008
 Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 Servertools von SQL Server Mobile
System Center Operations
Manager 2007 R2
Für alle Ausgaben von System Center Operations Manager 2007 R2
 Agent- und Helper-Dateien
 Audit Database
 Connector Framework
 Console
 Datenbank
 Management Packs
 Power Shell
 Reporting Data Warehouse
 Berichtsserver
 Webkonsole
System Center Operations
Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2008Technologie
Nur für System Center Operations Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2008-Technologie
 Gemeinsame Tools von Analysis Services
 Business Intelligence Development Studio
 Konnektivitätskomponenten
 Legacykomponenten
 Verwaltungstools
 Notification Services-Clientkomponenten
 Berichts-Manager von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2008
 Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
 Servertools von SQL Server Mobile
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt
Liste zusätzlicher Software
Für alle Ausgaben von System Center Service Manager 2010
 Data Warehouse-Verwaltungsserver
 Data Warehouse-Datenbank
 Service Manager-Konsole
 Self-Service-Portal
Nur für System Center Service Manager 2010 mit SQL Server 2008Technologie
System Center Service
Manager 2010
System Center Service
Manager 2010 mit
SQL Server 2008Technologie
 Gemeinsame Tools von Analysis Services
 Business Intelligence Development Studio
 Konnektivitätskomponenten
 Legacykomponenten
 Verwaltungstools
 Notification Services-Clientkomponenten
 Berichts-Manager von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von Reporting Services
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2008
 Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
Servertools von SQL Server Mobile
 Virtual Machine Manager-Agent
System Center Virtual
Machine Manager 2008 R2
 Physical to Virtual Agent
 Administratorkonsole
 Virtual Machine Manager-Self-Service-Portal
 VMRC-Client
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für
jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Management-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, für ein Gerät bzw. einen Nutzer die
entsprechende Kategorie und den entsprechenden Typ von Management-Lizenz für die
Betriebssystemumgebungen (Operating System Environments, OSEs), für deren direkte oder
indirekte Verwaltung Sie Ihre Instanzen der Serversoftware verwenden werden, zu erwerben
und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen.
i)
Kategorien von Management-Lizenzen. Es gibt zwei Kategorien von
Management-Lizenzen: Client und Server. Die erforderliche Lizenzkategorie hängt von der
Betriebssystemsoftware ab, die innerhalb einer OSE ausgeführt wird. Für verwaltete OSEs,
in denen Server-Betriebssystemsoftware ausgeführt wird, sind Server-ManagementLizenzen erforderlich. Für alle anderen verwalteten OSEs sind Client-Management-Lizenzen
erforderlich. Ein einzelnes Gerät kann über eine Mischung von verwalteten OSEs verfügen,
einschließlich einer Untermenge, in der Server-Betriebssysteme ausgeführt werden. Wenn
dies der Fall ist, benötigen Sie eine Mischung der beiden Kategorien für dieses Gerät.
ii) Zwei Typen von Client-Management-Lizenzen. Es gibt zwei Typen
Client-Management-Lizenzen: eine für verwaltete OSEs und eine für Nutzer.
von

Ihre OSE-Client-Management-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware,
eine entsprechende Anzahl von OSEs zu verwalten, die von beliebigen Nutzern
verwendet werden.

Ihre Nutzer-Client-Management-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware,
die OSEs zu verwalten, die von den einzelnen Nutzern verwendet werden, denen
Nutzer-Client-Management-Lizenzen zugewiesen werden. Wenn Sie mehr als einen
Nutzer haben, der eine OSE verwendet, und Sie nicht nach OSE lizenzieren, sind Sie
verpflichtet, jedem der Nutzer Nutzer-Client-Management-Lizenzen zuzuweisen.
Ihre Client-Management-Lizenzen erlauben nicht die Verwaltung von OSEs, in denen ein
Server-Betriebssystem ausgeführt wird.
Ein Typ von Server-Management-Lizenz. Es gibt keine Nutzeroption für
Server-Management-Lizenzen. Die OSE-Server-Management-Lizenz ist der einzige Typ
von Server-Management-Lizenz, den Sie erwerben können. Ihre OSE-ServerManagement-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware, eine entsprechende
Anzahl von OSEs zu verwalten. Falls Sie eine virtuelle OSE auf dem lizenzierten Gerät
verwalten und die physische OSE nur verwendet wird, um HardwareVirtualisierungssoftware auszuführen, Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen
und Software für die Verwaltung und Wartung von Betriebssystemumgebungen auf
diesem Gerät auszuführen, sind Sie berechtigt, diese virtuelle OSE und die physische
OSE unter einer einzelnen Server-Management-Lizenz zu verwalten.
Obwohl es nur einen Typ von Server-Management-Lizenz gibt, kann es bis zu zwei
Editionen geben. Wenn es mehr als eine Edition der Server-Management-Lizenz gibt,
hängt die Edition, die Sie benötigen, von der verwalteten Arbeitsauslastung ab.
Ihre Server-Management-Lizenzen erlauben nicht die Verwaltung von OSEs, in denen
Betriebssystemsoftware ausgeführt wird, die keine Server-Betriebssystemsoftware ist.
b) Zuweisen von Management-Lizenzen.

Wenn Sie Nutzer-Client-Management-Lizenzen erwerben, sind Sie verpflichtet, sie den
Nutzern Ihrer verwalteten OSEs zuzuweisen.

Wenn Sie OSE-Client- oder Server-Management-Lizenzen erwerben, sind Sie verpflichtet,
sie den Geräten zuzuweisen, auf denen Ihre verwalteten OSEs ausgeführt werden. Eine
Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Die Anzahl der
jeweils auf einem Gerät verwalteten OSEs darf nicht die Anzahl der OSE-Client- oder
Server-Management-Lizenzen überschreiten, die diesem Gerät zugewiesen sind (außer,
wenn es Ihnen wie oben dargelegt gestattet ist, die physische OSE und eine virtuelle OSE
unter einer einzelnen Server-Management-Lizenz zu verwalten).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server

Die entsprechenden Management-Lizenzen:
i)
Server oder Client
ii) OSE oder Nutzer (sofern vorhanden)
für die einzelnen Produkte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

In diesem Absatz bedeutet das „Verwalten“ einer OSE:
i)
Daten über die der OSE zugeordneten Hardware oder Software abzurufen oder zu
empfangen,
ii) die der OSE zugeordnete Hardware oder Software zu konfigurieren oder
iii) der Hardware oder Software, die der OSE zugeordnet ist, Anweisungen zu erteilen,
außer zum Feststellen des Vorhandenseins eines Geräts.

Sie benötigen keine Management-Lizenz für
i)
jegliche Ihrer OSEs, die Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern
ausführen,
ii) jegliche Ihrer OSEs, in denen keine Instanzen der Software ausgeführt werden, oder
iii) jegliche Ihrer Geräte, die lediglich
(OSI-Layer 3 oder darunter), oder
als
Netzwerkinfrastrukturgeräte
dienen
iv) jegliche Ihrer Geräte, für die Sie ausschließlich Out-of-Band-Management durchführen.
„Out-of-Band-Management“
umfasst
die
Interaktion
mit
einem
HardwareManagementcontroller über eine Netzwerkverbindung zum Überwachen oder Verwalten
des Status von Hardwarekomponenten wie den folgenden:

Systemtemperatur

Lüftergeschwindigkeit

Ein-/ausgeschalteter Zustand

Systemreset

CPU-Verfügbarkeit
Das Überwachen der Nutzung folgender Elemente wird als indirekte Verwaltung der OSE
angesehen und erfordert eine Management-Lizenz:


CPU

Arbeitsspeicher (RAM)

NIC

Speicherung.
Ihre Management-Lizenzen erlauben die Verwaltung durch Ihre Instanzen früherer,
jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle
nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie über Software Assurance verfügen, wie in der
Tabelle aufgeführt, sind Sie berechtigt, Ihre Lizenz-Suites (z. B. SMSE) zu verwenden, um
auf Versionen der in der Tabelle genannten entsprechenden Serversoftware und frühere
Versionen dieser Software zuzugreifen. Wenn Sie Instanzen einer früheren Version der
Serversoftware unter diesen Lizenzbestimmungen ausführen, sind Sie auch berechtigt,
Management-Lizenzen zu nutzen, die dieser Version entsprechen. In diesem Fall dürfen
Management-Lizenzen für die frühere Version auf folgende Arten verwendet werden.
i)
Server-Management-Lizenzen
verwendet werden.
dürfen
als
OSE-Server-Management-Lizenzen
ii) Client-Management-Lizenzen dürfen als OSE- oder Nutzer-Client-ManagementLizenzen verwendet werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server

Mit jeder Instanz der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern sind Sie berechtigt,
Folgendes zu verwalten:
i)
eine beliebige Anzahl von OSEs auf einem Gerät, sobald Sie diesem Gerät eine
entsprechende Anzahl von Server- oder Client-Management-Lizenzen zugewiesen haben
ii) die von Ihren Nutzern verwendeten OSEs, sobald Sie diesen Nutzern ClientManagement-Lizenzen zugewiesen haben.
Sie sind jedoch berechtigt, die physische OSE und virtuelle OSEs unter einer einzelnen
Server-Management-Lizenz zu verwalten, wenn Sie die physische OSE zu den oben
beschriebenen eingeschränkten Zwecken verwenden.
Produkt oder Funktionalität
(oder Arbeitsauslastung)
Data Protection Manager 2010 für
System Center Essentials
Data Protection Manager 2010 für
System Center Essentials
Kategorie und Liste von
Management-Lizenzen
Server-Management-Lizenzen
 Server-Management-Lizenz-Suite für System
Center Essentials Plus 2010
Client-Management-Lizenzen
 Client-Management-Lizenz-Suite für System
Center Essentials Plus 2010
System Center Configuration
Manager 2007 R2 und
System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server
2005-Technologie
Verwaltung nach Instanzen der
Serversoftware mithilfe von Desired
Configuration Management (DCM) von
nur grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen, die in der lizenzierten
OSE ausgeführt werden, sowie Verwaltung
aller Anwendungen, die in der
entsprechenden OSE ausgeführt werden
und für die nicht die Verwendung von DCM
erforderlich ist.
Grundlegende BetriebssystemArbeitsauslastungen bedeutet:

folgende grundlegende BetriebssystemDienstprogramme: SystemressourcenManager, Password Change Notification,
Baseline Security Analyzer, Reliability and
Availability Services

folgende Datei- und DruckdienstArbeitsauslastungen: Druckserver,
verteiltes Dateisystem (Distributed File
System, DFS), Dateireplikationsdienst
(File Replication Service, FRS),
Netzwerkdateisystem (Network File
System, NFS), File Transfer Protocol
(FTP) und Windows SharePoint Services

folgende NetzwerkdienstArbeitsauslastungen: Distributed
Naming Service (DNS), Dynamic Host
Configuration-Protokoll (DHCP) und
Windows Internet Naming Service
(WINS).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Server-Management-Lizenzen
 Standard-Server-Management-Lizenz
für System Center Configuration
Manager 2007 R2 oder
 System Center Server Management-Suite
Standard (mit aktiver Software Assurance
am oder nach dem 1. Oktober 2008)
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität
(oder Arbeitsauslastung)
System Center Configuration
Manager 2007 R2 und
System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server
2005-Technologie
Verwaltung nach Instanzen der
Serversoftware mithilfe von DCM von:

IT-Compliance- und GovernanceKonfigurationen

grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen

Alle anderen BetriebssystemDienstprogramme,
Dienstarbeitsauslastungen sowie alle
Anwendungen, die in der lizenzierten
OSE ausgeführt werden.
Kategorie und Liste von
Management-Lizenzen
Server-Management-Lizenzen
 Enterprise-Server-Management-Lizenz
für System Center Configuration
Manager 2007 R2 oder
 System Center Server Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem
1. Oktober 2008 erworben oder mit
aktiver Software Assurance an oder
nach diesem Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Datacenter (am oder nach dem 1. Juli 2009
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
Client-Management-Lizenzen
 BackOffice 2000-CAL (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2008 oder später)
oder
System Center Configuration
Manager 2007 R2 und
System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server
2005-Technologie
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2008 oder später)
oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2008 oder später)
oder
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder
OSE-Client-ML) für System Center
Configuration Manager 2007 R2
System Center Data Protection
Manager 2010
Grundlegende Dateisicherungs- und
Wiederherstellungsverwaltung durch
Instanzen der Serversoftware von

Betriebssystemkomponenten

Dienstprogrammen

Dienstarbeitsauslastungen
Server-Management-Lizenzen
 Server-Management-Lizenz für System Center
Data Protection Manager 2010 Standard oder
 System Center Server Management-Suite
Standard (mit aktiver Software Assurance
am oder nach dem 1. Juni 2010)
die in der lizenzierten OSE ausgeführt
werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität
(oder Arbeitsauslastung)
System Center Data Protection
Manager 2010
Sicherung und Wiederherstellung,
einschließlich grundlegende Dateisicherung
und Wiederherstellung, durch Instanzen der
Serversoftware von

dem Serversystemzustand

allen Betriebssystemkomponenten

allen Dienstprogrammen

allen Serverarbeitsauslastungen

allen Anwendungen, die in der
lizenzierten OSE ausgeführt werden.
Kategorie und Liste von
Management-Lizenzen
Server-Management-Lizenzen
 Server-Management-Lizenz für System
Center Data Protection Manager 2010
Enterprise oder
 System Center Server Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem 1. Juni 2010
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Datacenter (am oder nach dem 1. Juni 2010
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
Client-Management-Lizenzen
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder
OSE-Client-ML) für System Center Data
Protection Manager 2010 oder
System Center Data Protection
Manager 2010
 System Center Client Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem 1. Juni 2010
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
(Nutzer- oder OSE-Client-ML) oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Juni 2010 oder später)
Server-Management-Lizenzen
System Center Essentials 2010 und
System Center Essentials 2010 mit
SQL Server 2008-Technologie
 Server-Management-Lizenz für System Center
Essentials 2010 oder
 Server-Management-Lizenz-Suite für System
Center Essentials Plus 2010
Client-Management-Lizenzen
System Center Essentials 2010 und
System Center Essentials 2010 mit
SQL Server 2008-Technologie
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Client-Management-Lizenz für System Center
Essentials 2010 oder
 Client-Management-Lizenz-Suite für System
Center Essentials Plus 2010
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität
(oder Arbeitsauslastung)
Kategorie und Liste von
Management-Lizenzen
System Center Operations
Manager 2007 R2 und
System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server
2008-Technologie
Verwaltung nach Instanzen der
Serversoftware von nur grundlegenden
Betriebssystem-Arbeitsauslastungen, die in
der lizenzierten OSE ausgeführt werden.
Grundlegende BetriebssystemArbeitsauslastungen bedeutet:



folgende grundlegende BetriebssystemDienstprogramme: SystemressourcenManager, Password Change Notification,
Baseline Security Analyzer, Reliability and
Availability Services
folgende Datei- und DruckdienstArbeitsauslastungen: Druckserver,
verteiltes Dateisystem (Distributed File
System, DFS), Dateireplikationsdienst
(File Replication Service, FRS),
Netzwerkdateisystem (Network File
System, NFS), File Transfer Protocol
(FTP) und Windows SharePoint Services
Server-Management-Lizenzen
 Standard-Server-Management-Lizenz für
System Center Operations Manager 2007 R2
oder
 Systems Center Standard-ServerManagement-License 2006 (am oder nach
dem 1. Juli 2009 erworben oder mit aktiver
Software Assurance an diesem Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Standard (mit aktiver Software Assurance
am oder nach dem 1. Juli 2009)
folgende NetzwerkdienstArbeitsauslastungen: Distributed
Naming Service (DNS), Dynamic Host
Configuration-Protokoll (DHCP) und
Windows Internet Naming Service
(WINS).
Microsoft ist berechtigt, die Liste der
grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen durch Bereitstellen von
Updates unter
http://go.microsoft.com/?linkid=4426611 zu
erweitern.
System Center Operations
Manager 2007 R2 und
System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server
2008-Technologie
Verwaltung nach Instanzen der
Serversoftware von:

grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen

allen anderen BetriebssystemDienstprogrammen

allen anderen Dienstarbeitsauslastungen

allen Anwendungen
die in der lizenzierten OSE ausgeführt
werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Server-Management-Lizenzen
 Enterprise-Server-Management-Lizenz für
System Center Operations Manager 2007 R2
oder
 System Center Server Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem 1. Juli 2009
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Datacenter (am oder nach dem 1. Juli 2009
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität
(oder Arbeitsauslastung)
Kategorie und Liste von
Management-Lizenzen
Client-Management-Lizenzen
System Center Operations
Manager 2007 R2 und
System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server
2008-Technologie
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder
OSE-Client-ML) für System Center Operations
Manager 2007 R2 oder
 System Center Client Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem 1. Mai 2010
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
(Nutzer- oder OSE-Client-ML) oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Juli 2009 oder später)
Server-Management-Lizenzen
 Standard-Server-Management-Lizenz für
System Center Service Manager 2010 oder
System Center Service Manager 2010 und
System Center Service Manager 2010
mit SQL Server 2008-Technologie
 System Center Server Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem 1. Juni 2010
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Datacenter (am oder nach dem 1. Juni 2010
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
Client-Management-Lizenzen
System Center Service Manager 2010 und
System Center Service Manager 2010
mit SQL Server 2008-Technologie
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder
OSE-Client-ML) für System Center Service
Manager 2010 oder
 System Center Client Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem 1. Juni 2010
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
(Nutzer- oder OSE-Client) oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am oder nach dem 1. Juni 2010)
Server-Management-Lizenzen
 Server-Management-Lizenz für System
Center Virtual Machine Manager 2008 R2
Enterprise oder
System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2
 System Center Server Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem
1. Oktober 2009 erworben oder mit
aktiver Software Assurance an oder
nach diesem Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Datacenter (am oder nach dem
1. Oktober 2009 erworben oder mit
aktiver Software Assurance an oder
nach diesem Datum)
Client-Management-Lizenzen
System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder
OSE-Client-ML) für System Center Virtual
Machine Manager 2008 R2
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
c) Neuzuweisung von Management-Lizenzen und CALs. Sie sind berechtigt:

Folgendes dauerhaft neu zuzuweisen:
i)
eine OSE-Server- oder -Client-Management-Lizenz von einem Gerät auf ein anderes
ii) oder eine Nutzer-Client-Management-Lizenz von einem Nutzer auf einen anderen, oder

Folgendes vorübergehend neu zuzuweisen:
i)
eine OSE-Server- oder -Client-Management-Lizenz einem entleihenden Gerät,
während das erste Gerät außer Betrieb ist,
ii) oder eine Nutzer-Client-Management-Lizenz einer Aushilfskraft, während der Nutzer
abwesend ist.
d) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
e) Lizenzbestimmungen für SQL Server 2005-Technologie und SQL Server 2008Technologie. Wenn Ihre Edition der Software entweder SQL Server 2005-Technologie oder
SQL Server 2008-Technologie (z. B. System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL
Server 2005-Technologie, System Center Data Protection Manager 2010, System Center
Essentials 2010 mit SQL Server 2008-Technologie, System Center Operations Manager 2007
R2 mit SQL Server 2008-Technologie und System Center Service Manager 2010 mit SQL
Server 2008-Technologie) enthält, dürfen Sie jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server ausschließlich zur
Unterstützung dieser Software ausführen. Sie benötigen keine CALs für SQL Server für diese
Verwendung. Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der SQL Server-Technologie auf
einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen
und speichern, Ihr Recht zum Ausführen einer Instanz dieser Technologie unter einer Ihrer
Softwarelizenzen wie hier beschrieben auszuüben. Sie sind außerdem berechtigt, eine passive
Failover-Instanz in einer separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden
Unterstützung auszuführen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf einem anderen Server als
dem lizenzierten Server auszuführen.
f) Management und Configuration Packs. Die Software enthält möglicherweise
Management oder Configuration Packs. Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren
System Center-Produkte gelten für Ihre Verwendung dieser Packs.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Data Protection Manager 2010 für System Center Essentials:
Sie dürfen Data Protection Manager 2010 für System Center Essentials nur verwenden, wenn Sie eine
oder mehrere der folgenden Lizenzen erwerben:

berechtigende Lizenzen für Server-Management-Lizenz-Suite für System Center Essentials
Plus 2010

berechtigende Lizenzen für Client-Management-Lizenz-Suite für System Center Essentials
Plus 2010
Dabei gilt, dass Sie eine Softwarelizenz für Data Protection Manager 2010 für System Center
Essentials erworben haben, wenn Sie eine der oben aufgeführten Lizenzen erwerben. Berechtigende
Lizenzen sind die Lizenzen der Server-Management-Lizenz-Suite für System Center Essentials
Plus 2010 und der Client-Management-Lizenz-Suite für System Center Essentials Plus 2010, die am
oder nach dem 1. Juli 2010 erworben wurden, oder Lizenzen mit aktiver Software Assurance an oder
nach diesem Datum.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 95 von 164
Microsoft-Server – Management-Server
Beschränkungen. Die Software muss in Verbindung mit und
wie Microsoft System Center Essentials. Innerhalb dieser
Serversoftware nicht verwenden, um mehr als insgesamt 50
ausführen, und mehr als insgesamt 500 OSEs, die eine
ausführen, zu verwalten.
in derselben Domäne ausgeführt werden
Domäne dürfen Sie Ihre Instanzen der
OSEs, die Server-Betriebssystemsoftware
andere Art von Betriebssystemsoftware
Keine Nutzer-Management-Lizenzen. Sie dürfen nur OSE-Client-Management-Lizenzen erwerben.
Nutzer-Client-Management-Lizenzen sind nicht verfügbar.
OSE-Client-Management-Lizenzen. Wenn Sie einem Gerät eine OSE-Client-Management-Lizenz
zuweisen, sind Sie berechtigt, OSEs auf diesem Gerät zu verwalten. Ungeachtet gegenteiliger
Bestimmungen im Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte“ sind Sie nicht
verpflichtet, demselben Gerät mehr als eine OSE-Client-Management-Lizenz zuzuweisen. Es gilt die
Einschränkung in dem Abschnitt für die Verwaltung von OSEs, die Server-Betriebssysteme ausführen.
OSE-Server-Management-Lizenzen. Wenn Sie einem Gerät eine OSE-Server-Management-Lizenz
zuweisen, sind Sie berechtigt, OSEs auf diesem Gerät zu verwalten. Ungeachtet gegenteiliger
Bestimmungen im Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte“ sind Sie
nicht verpflichtet, demselben Gerät mehr als eine OSE-Server-Management-Lizenz zuzuweisen. Es gilt
die Einschränkung in dem Abschnitt, die nur die Verwaltung von OSEs, die Server-Betriebssysteme
ausführen, erlaubt.
Für System Center Configuration Manager 2007 R2, System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Data Protection
Manager 2010, System Center Operations Manager 2007 R2, System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie, System Center Service Manager 2010
und System Center Service Manager 2010 mit SQL Server 2008-Technologie.
Management-Lizenzen. Ein dritter Typ von Client-Management-Lizenz ist verfügbar. Die Core-CALSuite und Enterprise-CAL-Suites sind als Geräte-Client-Management-Lizenzen verfügbar. Sie sind
berechtigt, für ein Gerät auch eine Geräte-Client-Management-Lizenz für die OSEs, für deren
Verwaltung Sie Ihre Instanzen der Serversoftware verwenden werden, zu erwerben und dem
entsprechenden Gerät zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät
betrachtet. Ihre Geräte-Client-Management-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware,
eine beliebige Anzahl von OSEs zu verwalten, die auf den Geräten ausgeführt werden, denen die
Lizenzen zugewiesen sind. Jeder beliebige Nutzer ist berechtigt, diese verwalteten OSEs zu
verwenden. Sie sind berechtigt, Ihre Geräte-Client-Management-Lizenzen auf die gleiche Art neu
zuzuweisen wie OSE-Client-Management-Lizenzen.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für System Center Configuration Manager 2007 R2 und System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie
Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von OSEs auf Ihren Geräten zu verwalten, denen eine
berechtigende Lizenz für die System Center Server Management-Suite Enterprise zugewiesen ist. Eine
berechtigende Lizenz ist eine Lizenz, die an oder nach dem Datum erworben wird, an dem der
zugehörige Server erstmalig verfügbar gemacht wird. Diese Daten sind je nach Produkt
unterschiedlich. In der Tabelle für Management-Lizenzen finden Sie Einzelheiten.
Die mit der Lizenz für System Center Server Management-Suite Enterprise verknüpften Rechte
variieren je nach System Center-Produkt. Für oben nicht genannte Produkte und Versionen gelten
andere Rechte.
Für verwaltete OSEs, in denen Server-Betriebssystemsoftware ausgeführt wird, sind
Server-Management-Lizenzen erforderlich. Für alle anderen OSEs können Sie entweder Server- oder
Client-Management-Lizenzen verwenden. Ein einzelnes Gerät kann über eine Mischung von OSEs
verfügen, einschließlich einer Untermenge, in der Server-Betriebssysteme ausgeführt werden. Wenn
dies der Fall ist, benötigen Sie eine Mischung der beiden Kategorien für dieses Gerät, sofern Sie nicht
nur Server-Management-Lizenzen erwerben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 96 von 164
Microsoft-Server – Management-Server
Sie sind nicht berechtigt, in der Software enthaltene Datasets (oder Teile von Datasets) zu kopieren
oder zu vertreiben.
Windows-Vorinstallationsumgebung. Sie sind berechtigt, die Windows-Vorinstallationsumgebung zum
Zweck der Diagnose und zur Wiederherstellung von Windows-Betriebssystemsoftware zu installieren
und zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, sie als:

allgemeines Betriebssystem

Thin-Client

Remotedesktop-Client
oder zu irgendeinem anderen Zweck zu verwenden.
ImageX.exe, Wimapi.dll, Wimfilter und Package Manager. Sie sind berechtigt, die folgenden Teile der
Software zur Wiederherstellung von Windows-Betriebssystemsoftware zu installieren und zu
verwenden:

ImageX.exe

Wimapi.dll

Wimfilter und Package Manager.
Sie sind nicht berechtigt, diese Teile der Software für die Sicherung Ihres Windows-Betriebssystems
oder für irgendeinen anderen Zweck zu verwenden.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für System Center Configuration Manager 2007 R2, System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Data Protection
Manager 2010, System Center Operations Manager 2007 R2, System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie, System Center Service
Manager 2010, System Center Service Manager 2010 mit SQL Server 2008-Technologie
und System Center Virtual Machine Manager 2008 R2
Wenn Sie einem Gerät die im Resultat höhere Anzahl von entweder
(i) zwei berechtigenden Lizenzen für System Center Server Management-Suite Datacenter oder
(ii) einer der Gesamtanzahl physischer Prozessoren des Geräts entsprechenden Anzahl an
berechtigenden Lizenzen für System Center Server Management-Suite Datacenter
zuweisen, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von OSEs auf diesem Gerät zu verwalten. Eine
berechtigende Lizenz ist eine Lizenz, die an oder nach dem Datum erworben wird, an dem der
zugehörige Server erstmalig verfügbar gemacht wird. Diese Daten sind je nach Produkt
unterschiedlich. In der Tabelle für Management-Lizenzen finden Sie Einzelheiten. Die Lizenzen für
System Center Server Management-Suite Datacenter gestatten auch die Verwaltung durch frühere
Versionen dieser System Center Management Server-Produkte.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für System Center Data Protection Manager 2010
Sie dürfen System Center Data Protection Manager 2010 nur verwenden, wenn Sie eine oder mehrere
der folgenden Lizenzen erwerben:

berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Standard

berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Enterprise

berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Datacenter

berechtigende Lizenzen für System Center Client Management-Suite
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server

Server-Management-Lizenzen für System Center Data Protection Manager 2010 Standard

Server-Management-Lizenzen für System Center Data Protection Manager 2010 Enterprise

Client-Management-Lizenzen für System Center Data Protection Manager 2010
Dabei gilt, dass Sie eine Softwarelizenz für System Center Data Protection Manager 2010 erworben
haben, wenn Sie eine der oben aufgeführten Lizenzen erwerben.
Berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Standard, System Center Server
Management-Suite Enterprise, System Center Server Management-Suite Datacenter und System
Center Client Management-Suite sind Lizenzen, die am oder nach dem 1. Juni 2010 erworben
wurden, oder Lizenzen mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für System Center Data Protection Manager 2010, System Center Operations
Manager 2007 R2*, System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008Technologie*, System Center Service Manager 2010, System Center Service
Manager 2010 mit SQL Server 2008-Technologie und System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2*
Sie sind berechtigt, bis zu vier OSEs gleichzeitig auf Ihren Geräten zu verwalten, denen eine
berechtigende Lizenz für die System Center Server Management-Suite Enterprise zugewiesen ist. Eine
berechtigende Lizenz ist eine Lizenz, die an oder nach dem Datum erworben wird, an dem der
zugehörige Server erstmalig verfügbar gemacht wird. Diese Daten sind je nach Produkt
unterschiedlich. In der Tabelle für Management-Lizenzen finden Sie Einzelheiten.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für System Center Essentials
SQL Server 2008-Technologie
2010
und
System
Center
Essentials
2010
mit
Keine Nutzer-Management-Lizenzen. Sie dürfen nur OSE-Client-Management-Lizenzen erwerben.
Nutzer-Client-Management-Lizenzen sind nicht verfügbar.
OSE-Client-Management-Lizenzen. Wenn Sie einem Gerät eine OSE-Client-Management-Lizenz
zuweisen, sind Sie berechtigt, OSEs auf diesem Gerät zu verwalten. Ungeachtet gegenteiliger
Bestimmungen im Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte“ sind Sie nicht
verpflichtet, demselben Gerät mehr als eine OSE-Client-Management-Lizenz zuzuweisen. Es gilt die
Einschränkung in dem Abschnitt für die Verwaltung von OSEs, die Server-Betriebssysteme ausführen.
OSE-Server-Management-Lizenzen. Wenn Sie einem Gerät eine OSE-Server-Management-Lizenz
zuweisen, sind Sie berechtigt, OSEs auf diesem Gerät zu verwalten. Ungeachtet gegenteiliger
Bestimmungen im Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte“ sind Sie
nicht verpflichtet, demselben Gerät mehr als eine OSE-Server-Management-Lizenz zuzuweisen. Es gilt
die Einschränkung in dem Abschnitt, die nur die Verwaltung von OSEs, die Server-Betriebssysteme
ausführen, erlaubt.
Für System Center Operations Manager 2007 R2 und System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie:
Sie benötigen keine Client-Management-Lizenz für Ihre Geräte, die für die Verwendung von
Desktop-Fehlerüberwachungstechnologie (Desktop Error Monitoring, DEM) lizenziert sind. Dies gilt,
wenn DEM alleine lizenziert wird oder mit dem Microsoft Desktop Optimization Pack 2007. Dies betrifft
nur die agentenlose Überwachung von OSEs, in denen ein Nicht-Server-Betriebssystem ausgeführt wird.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2
Sie dürfen System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 nur verwenden, wenn Sie eine oder
mehrere der folgenden Lizenzen erwerben.

berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Enterprise

berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Datacenter

Server-Management-Lizenzen für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Enterprise

Client-Management-Lizenzen für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2
Dabei gilt, dass Sie eine Softwarelizenz für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 erworben
haben, wenn Sie eine der oben aufgeführten Lizenzen erwerben.
Berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Enterprise und System Center
Server Management-Suite Datacenter sind Lizenzen, die am oder nach dem 1. August 2009 erworben
wurden, oder Lizenzen mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum.
Konvertieren von physisch in virtuell. Möglicherweise möchten Sie OSEs von physischen in virtuelle
konvertieren. In diesem Fall benötigen Sie keine Management-Lizenz für OSEs, die nur für den
Zeitraum und Zweck der Konvertierung verwaltet werden.
Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von OSEs zu verwalten, die auf Ihren Geräten ausgeführt
werden, denen eine Server-Management-Lizenz für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2
Enterprise zugewiesen ist.
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Softwarelizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Softwarelizenzen wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen neu
zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen wie nachstehend angegeben neu
zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Neuzuweisung von Softwarelizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen
Neuzuweisung gilt nicht für Softwarelizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm
zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Spezialserver
Lizenzmodell: Serverlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden
Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell
in der Produktliste hinzufügen.
1. Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server
2. GeoSynth Server*
3. Groove Server 2010LM
4. HPC-Pack 2008 R2 Enterprise*
5. HPC-Pack 2008 R2 für Workstation*
6. Identity Lifecycle Manager 2007 –
Windows Live Edition*
10. SharePoint Server 2010 for Internet
Sites Standard*, LM
11. System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2 Workgroup Edition
12. Virtual Server 2005 R2 Standard
und Enterprise Edition
13. Windows HPC Server 2008 R2*, I, SH
7. Microsoft Services for Netware 5.03*
14. Windows Server 2008 R2 HPC
Edition*, I, SH
8. Search Server 2010LM
15. Windows Web Server 2008 R2*, I
9. SharePoint Server 2010 for Internet
Sites Enterprise*, LM
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben
Sie die folgenden Rechte.
I) Zuweisen der Lizenz zum Server.
a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie
verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere
Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem
Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.
b) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine
Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird
der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie zuweisen,
sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Spezialserver
Produkte
Liste zusätzlicher Software
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 für Microsoft
Office Outlook
Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Connector für
Microsoft SQL Server Reporting Services
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 E-Mail-Router
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Data Migration
Manager
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Language Packs
HPC Pack 2008 R2 Enterprise und HPC Pack 2008 R2
für Workstation
Identity Lifecycle Manager 2007 – Windows
Live Edition
 Client-Dienstprogramme
 Microsoft Message Passing Interface
 Client-Software
GeoSynth Server
 Keine
Groove Server 2010
 Keine
SharePoint Server 2010 for Internet Sites
 Software Development Kit
Enterprise
SharePoint Server 2010 for Internet Sites
 Software Development Kit
Standard
Microsoft Services for Netware 5.03
Search Server 2010
 Novell Client 32
 Software Development Kit
 Virtual Machine Manager-Agent
System Center Virtual Machine Manager 2008 R2
Workgroup Edition
 Physical to Virtual Agent
 Administratorkonsole
 Virtual Machine Manager-Self-Service-Portal
 VMRC-Client
Virtual Server 2005 R2 Standard
und Enterprise Edition
 Virtual Machine-Remotesteuerung
 Client-Dienstprogramme
 Microsoft Message Passing Interface
 Servermigrationsprogramm
Windows HPC Server 2008 R2
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
 Servermigrationsprogramm
 AD-Migrationsprogramm
Windows Server 2008 R2 HPC Edition
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
Windows Web Server 2008 R2
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Keine
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Seite 102 von 164
Microsoft-Server – Spezialserver
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für
jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Keine Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs) für Zugriff erforderlich. Sie
benötigen keine CALs, damit andere Geräte auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen
können.
b) Keine Management-Lizenzen für Verwaltung erforderlich. Sie benötigen keine ManagementLizenzen für Geräte, die von Instanzen der Serversoftware verwaltet werden.
c) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren System Center-Produkte im Abschnitt
„Server – Management Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für GeoSynth Server
Zusätzlicher Haftungsausschluss. Die in der Software enthaltenen oder über die Software verfügbaren
Informationen, Inhalte und Dienste können Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten.
Gewährleistungsausschluss. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem
Volumenlizenzvertrag werden sämtliche Informationen, Inhalte, Dienste und zugehörige Grafiken
ohne jegliche Art von Gewährleistung bereitgestellt. Microsoft und/oder ihre jeweiligen Lieferanten
schließen hiermit sämtliche Gewährleistungen und Garantien in Bezug auf Informationen, Inhalte,
Dienste und zugehörige Grafiken aus, einschließlich sämtlicher konkludenter Gewährleistungen und
Garantien in Bezug auf Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, fachmännische
Bemühungen, Eigentum und Nichtverletzung von Rechten Dritter.
Laufzeit der Lizenz. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag sind
Ihre Lizenzen für die Software nicht zeitlich unbeschränkt. Sie sind nicht berechtigt, unter Ihren
Lizenzen auf die Software zuzugreifen oder sie zu verwenden, nachdem Ihr Abonnement abgelaufen
ist. Außerdem sind wir berechtigt, die Software zu diesem Zeitpunkt zu deaktivieren.
Für HPC Pack 2008 R2 Enterprise*, HPC Pack 2008 R2 für Workstation*, Windows HPC
Server 2008 R2* und Windows Server 2008 R2 HPC Edition*:
HPC-Anwendungen und geclusterte HPC-Anwendungen. Bei „HPC-Anwendungen“ handelt es sich um
Hochleistungsberechnungsanwendungen.
„Geclusterte
HPC-Anwendungen“
lösen
komplexe
Berechnungsprobleme oder einen Satz eng miteinander verwandter Berechnungsprobleme parallel,
üblicherweise unter Verwendung mehrerer Computer als Gruppe (oder „Cluster“).
Clusterknoten. Ein „Clusterknoten“ führt geclusterte
HPC-Anwendungen Auftragsplanungsdienste zur Verfügung.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
HPC-Anwendungen
Juli 2010
aus
oder
stellt
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Microsoft-Server – Spezialserver
Workstationknoten. Ein „Workstationknoten“ ist ein Gerät, das:

ein Desktop-Betriebssystem als einziges Betriebssystem ausführt,

regelmäßig von jeweils einem Nutzer über eine beliebige Kombination von Eingabe-,
Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten, die direkt mit dem Workstationknoten verbunden
sind, verwendet wird und
nicht für die Ausführung von geclusterten HPC-Anwendungen oder Auftragsplanungsdiensten für
HPC-Anwendungen bestimmt ist.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für HPC-Pack 2008 R2 Enterprise:
Zuweisen der Lizenz zu einem Gerät. Sie können die Lizenz entweder einem Clusterknoten oder
einem Workstationknoten zuweisen. Wenn Sie die Lizenz einem Clusterknoten zuweisen, sind Sie
berechtigt, die Software HPC Pack 2008 R2 Enterprise wie in den Lizenzbestimmungen für HPC Pack
2008 R2 Enterprise vorgesehen zu verwenden. Wenn Sie die Lizenz einem Workstationknoten
zuweisen, sind Sie berechtigt, die Software HPC Pack 2008 R2 für Workstation wie in den
Lizenzbestimmungen für HPC Pack 2008 R2 für Workstation vorgesehen zu verwenden.
HPC Services für Excel 2010. Sie sind berechtigt, eine Instanz von HPC Services für Excel 2010 auf
dem lizenzierten Gerät auszuführen.
Für HPC Pack 2008 R2 Enterprise*, Windows HPC Server 2008 R2* und Windows
Server 2008 R2 HPC Edition*:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie dürfen jeweils eine Instanz der Serversoftware in
einer
physischen
Betriebssystemumgebung
und
eine
Instanz
in
einer
virtuellen
Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server ausführen.
Falls Sie beide zulässigen Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen
Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem
genutzt werden:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf
dem lizenzierten Server.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für HPC-Pack 2008 R2 für Workstation:
Sie müssen die Lizenz einem Workstationknoten zuweisen. Sie sind berechtigt, jeweils eine Instanz
der Software auf dem lizenzierten Gerät auszuführen.
HPC Services für Excel 2010. Sie sind berechtigt, eine Instanz von HPC Services für Excel 2010 auf
dem lizenzierten Gerät auszuführen.
Für Identity Lifecycle Manager 2007 – Windows Live Edition:
Sie sind berechtigt, die Software für Folgendes zu verwenden:

Importieren von Identitätsdaten und Änderungen an diesen Daten aus einer oder mehreren
angeschlossenen Datenquellen und

Erleichtern der Synchronisierung und Übertragung dieser Daten
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Server – Spezialserver
zwischen Ihren angeschlossenen Datenquellen und dem Microsoft Passport-Netzwerk/Windows Live
ID-Dienst („Dienst“). Sie sind nicht berechtigt, die Software für irgendeinen anderen Zweck zu
verwenden. Sie sind z. B. nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um Daten zwischen Ihren
angeschlossenen Datenquellen zu synchronisieren oder die Übertragung von Daten von einer Ihrer
angeschlossenen Datenquellen auf eine andere zu erleichtern. Ihre Verwendung des Dienstes
unterliegt weiterhin sämtlichen anwendbaren Nutzungsbestimmungen, und diese Bestimmungen
werden durch diese Rechte weder geändert noch ergänzt.
Für Microsoft Services for NetWare 5.03:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen
der Serversoftware in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf Ihren Servern
auszuführen.
Für SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise:
Sämtliche Inhalte, Informationen und Anwendungen, die für interne Nutzer zugänglich sind, müssen
auch externen Nutzern zugänglich sein. Server, die Inhalte, Informationen und Anwendungen
bereitstellen, die internen Nutzern vorbehalten sind, müssen für SharePoint Server 2010 und sofern
erforderlich für FAST Search Server 2010 für Sharepoint lizenziert sein. „Externe Nutzer“ sind Nutzer,
die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch
(ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind. Alle
anderen Nutzer sind „interne Nutzer“.
Verwenden derselben ausgeführten Instanz zur Unterstützung von SharePoint Server 2010
und SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise: Kunden, die ihre SharePoint
Server-Anforderungen unter einer einzelnen Bereitstellung konsolidieren möchten, sind berechtigt,
Lizenzen für beide Produkte zu erwerben, diese Lizenzen demselben Server zuzuweisen und dieselbe
ausgeführte Instanz der Software gleichzeitig unter beiden Lizenzen zu verwenden. Kunden müssen
jedoch CALs wie unter den Nutzungsrechten für SharePoint Server 2010 vorgesehen erwerben, um
auf Inhalte zuzugreifen, die internen Nutzern vorbehalten sind.
Verwenden derselben ausgeführten Instanz zur Unterstützung von FAST Search Server 2010 for
Sharepoint und der FAST Search-Funktion, die in SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise
enthalten ist: Kunden, die ihre FAST Search-Anforderungen unter einer einzelnen Bereitstellung
konsolidieren möchten, sind berechtigt, Lizenzen für FAST Search Server 2010 for SharePoint und
SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise zu erwerben, diese Lizenzen demselben Server
zuzuweisen und dieselbe ausgeführte Instanz der FAST Search-Software gleichzeitig unter beiden
Lizenzen zu verwenden. Kunden müssen jedoch CALs für SharePoint Server Standard und Enterprise
wie unter den Nutzungsrechten für FAST Search Server 2010 für Sharepoint vorgesehen erwerben,
um auf Inhalte zuzugreifen, die internen Nutzern vorbehalten sind.
Für SharePoint Server 2010 for Internet Sites Standard:
Die Software darf nur verwendet werden, um zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine einzelne Site von
einem
einzelnen
Domänennamen
(z.
B.
contoso.com)
und
ihrer
Unterdomänen
(z. B. support.contoso.com) zu erstellen und zu hosten. Eine Site ist eine Zusammenstellung
miteinander verbundener Webseiten und ähnlichen Webinhalten, die eine gemeinsame Startseite haben.
Sämtliche Inhalte, Informationen und Anwendungen, die für interne Nutzer zugänglich sind, müssen
auch externen Nutzern zugänglich sein. Server, die Inhalte, Informationen und Anwendungen
bereitstellen, die internen Nutzern vorbehalten sind, müssen für SharePoint Server 2010 lizenziert
sein. „Externe Nutzer“ sind Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen
Unternehmen sind noch (ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen
Unternehmen sind. Alle anderen Nutzer sind „interne Nutzer“.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 105 von 164
Microsoft-Server – Spezialserver
Verwenden derselben ausgeführten Instanz zur Unterstützung von SharePoint Server 2010
und SharePoint Server 2010 for Internet Sites Standard: Kunden, die ihre SharePoint
Server-Anforderungen unter einer einzelnen Bereitstellung konsolidieren möchten, sind berechtigt,
Lizenzen für beide Produkte zu erwerben, diese Lizenzen demselben Server zuzuweisen und dieselbe
ausgeführte Instanz der Software gleichzeitig unter beiden Lizenzen zu verwenden. Kunden müssen
jedoch CALs wie unter den Nutzungsrechten für SharePoint Server 2010 vorgesehen erwerben, um
auf Inhalte zuzugreifen, die internen Nutzern vorbehalten sind, und können auf dem lizenzierten
Server nur auf SharePoint Server 2010 Standard-CAL-Features zugreifen.
Für Windows HPC Server 2008 R2*
Die Lizenzbestimmungen für HPC Pack 2008 R2 für Enterprise gelten für Ihre Verwendung der
Software HPC Pack 2008 R2 Enterprise.
Für Windows HPC Server 2008 R2* und Windows Server 2008 R2 HPC Edition*:
Sie sind berechtigt, die Software zu folgenden Zwecken auszuführen:
i.
Hauptsächlich zum Ausführen eines Clusterknotens und
ii. in Verbindung mit anderer Software nur, sofern dies zum Ermöglichen der Sicherheits-,
Speicher-, Leistungsverbesserungs- und Systemverwaltung in einem Clusterknoten zum
ausschließlichen
und
dedizierten
Zweck
der
Unterstützung
der
geclusterten
HPC-Anwendungen notwendig ist.
Sie sind nicht berechtigt, die Serversoftware zu irgendeinem anderen Zweck zu verwenden. Sie sind z. B.,
sofern nicht in (ii) oben zugelassen, nicht berechtigt, die Serversoftware als allgemein verwendbaren
Server, Datenbankserver, Webserver, E-Mail-Server, Druckerserver oder Dateiserver zu verwenden.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows HPC Server 2008 R2, Windows Server 2008 R2 HPC Edition und Windows
Web Server 2008 R2*:
I) Hinweise.
a) HINWEIS ZUM MPEG-4 VISUAL-STANDARD. Diese Software enthält die visuelle
Decodierungstechnologie MPEG-4. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG-4
VISUAL-STANDARD ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE
VERWENDUNG IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE
(i) VON EINEM VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT
UND VON DIESEM KOSTENLOS ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN
VERWENDUNG DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND
GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN.
Falls Sie Fragen zum MPEG-4 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA,
L.L.C.,
250
Steele
Street,
Suite
300,
Denver,
Colorado
80206,
USA,
http://www.mpegla.com/index1.cfm.
b) HINWEIS ZUM VC-1 VISUAL-STANDARD. Diese Software enthält möglicherweise die
visuelle Decodierungstechnologie VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE
PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR (A)
CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM VC-1-STANDARD („VC-1 VIDEO“)
ODER (B) DECODIERUNG VON VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND
NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE
UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1-VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER
ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT
ODER IMPLIZIERT.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 106 von 164
Microsoft-Server – Spezialserver
Falls Sie Fragen zum VC-1 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C.,
250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
II) Überprüfung.
a) Die Software wird das Überprüfungsfeature der Software von Zeit zu Zeit aktualisieren oder
einen entsprechenden Download erforderlich machen. Bei der Überprüfung wird geprüft, ob
die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß lizenziert ist. Die Überprüfung gestattet
Ihnen auch, bestimmte Features der Software zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu
erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=39157.
b) Bei einer Überprüfung übermittelt die Software Informationen über die Software und das
Gerät an Microsoft. Diese Informationen umfassen die Version und den Product Key der
Software und die Internetprotokolladresse des Geräts. Microsoft verwendet die Informationen
nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung
der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden.
Weitere Informationen über die Überprüfung und die übermittelten Daten finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96551.
c) Wenn die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, ist möglicherweise die Funktionalität
der Software beeinträchtigt. So ist es z. B. möglich, dass Sie
i.
die Software erneut aktivieren müssen oder
ii.
Erinnerungen zum Erwerb einer ordnungsgemäß lizenzierten Kopie der Software erhalten;
oder Sie sind möglicherweise nicht in der Lage, bestimmte Updates oder Upgrades von
Microsoft zu erhalten.
d) Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten
Quellen erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten
Quellen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96552.
III) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht dieser
Ihren Computer nach „Spyware“, „Adware“ und sonstiger potenziell unerwünschter Software.
Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der Software
gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen möchten.
Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch“ oder „ernst“ eingestuft wird, wird nach
dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern. Das
Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise dazu, dass
i.
andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder
ii.
Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen.
Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software entfernen
oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt.
IV) Datenspeicherungstechnologie:
Die
Serversoftware
enthält
eine
Datenspeicherungstechnologie mit dem Namen Windows Internal Database. Komponenten der
Serversoftware verwenden diese Technologie, um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt,
diese Technologie auf der Grundlage dieses Vertrags anderweitig zu verwenden bzw. auf sie
zuzugreifen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 107 von 164
Microsoft-Server – Spezialserver
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows Web Server 2008 R2:
Nutzungsbeschränkung.
Sie sind berechtigt, die Software für die Entwicklung und Bereitstellung von Internet-Weblösungen zu
verwenden. „Internet-Weblösungen“ sind öffentlich zugänglich und bestehen ausschließlich aus
Folgendem:

Webseiten

Websites

Webanwendungen

Webdienste

POP3-Mailservern
Aus Gründen der Deutlichkeit sei gesagt, dass der Zugriff auf Inhalte, Informationen und Anwendungen,
die durch die Software innerhalb einer Internet-Weblösung bereitgestellt werden, möglicherweise nicht
auf Ihre Mitarbeiter oder die Mitarbeiter Ihrer verbundenen Unternehmen beschränkt ist.
Sie sind berechtigt, die Software zu verwenden, um Folgendes auszuführen:

Webserver-Software (z. B. Microsoft-Internetinformationsdienste) und Management oder
Security Agents (z. B. den System Center Operations Manager-Agent)

Datenbankmodulsoftware (z. B. Microsoft SQL Server) ausschließlich zur Unterstützung von
Internet-Weblösungen

den DNS-Dienst (Domain Name System) zur Auflösung von Internetnamen in IP-Adressen,
sofern dies nicht die einzige Funktion dieser Instanz der Software ist.
Ein andere Verwendung der Software ist nicht erlaubt.
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Lizenzen wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen neu
zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, Lizenzen wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 108 von 164
Microsoft-Server – Spezialserver
Neuzuweisung von Softwarelizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen
Neuzuweisung gilt nicht für Softwarelizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm
zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 109 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Lizenzmodell: Einer oder mehrere der folgenden Lizenztypen - Nutzer- oder GeräteAbonnementlizenz, Dienst-Abonnementlizenz oder Add-On-Abonnementlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte. Er gilt auch für
Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen.
1. Bing Maps Standard und Professional
Edition (ehemals Virtual Earth)*
16. Microsoft Learning Solutions
eReference Library*
2. Dynamics CRM Online*
17. Microsoft Learning Solutions Technical
eLearning Course Collection*
3. Exchange Online Deskless Worker
und Standard Edition*
4. Forefront Client Security*
18. Microsoft Learning Solutions
IT Academy*
, LM
19. Office Communications Online
Standard Edition*
5. Forefront Client Security mit
SQL Server 2005-Technologie*, LM
20. Office Communications Server Public
Instant Messaging Connectivity mit
America Online (AOL) Instant
Messaging Service und Windows
Live Messenger Service*
6. Forefront Online Protection für
Exchange*
7. Forefront Protection 2010 für
Exchange Server*
8. Forefront Protection 2010 für
SharePoint*
21. Office Communications Server Public
Instant Messaging Connectivity mit
Instant Messaging Service von Yahoo*
9. Forefront Security für Office
Communications Server*
22. Office Live Meeting Standard und
Professional Edition*
10. Forefront Security für SharePoint*
23. SharePoint Online Deskless Worker
und Standard Edition*
11. Forefront Threat Management
Gateway Web Protection Service*
24. Tellme Basic, Standard und Premium
Edition*
12. Groove Enterprise Services*
13. Microsoft Exchange Hosted Archive*
25. Web-Antimalware-Abonnement
für Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition*
14. Microsoft Exchange Hosted
Encryption*
15. Microsoft Learning Solutions
eLearning Library*
*, LM Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten B und C.
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Sie sind berechtigt, wie nachfolgend beschrieben
auf den Onlinedienst zuzugreifen und ihn zu verwenden.
I) Nutzungsrechte.
a) Nutzer-Abonnementlizenzen
(Geräte-ALs).
(Nutzer-ALs)
und
Geräte-Abonnementlizenzen

Wenn ein Onlinedienst in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet ist, sind Sie verpflichtet,
wie in der Tabelle beschrieben Nutzer-ALs oder Geräte-ALs zu erwerben und Ihren
Nutzern und Geräten zuzuweisen. Wenn für den Onlinedienst sowohl Nutzer- als auch
Geräte-ALs aufgeführt sind, sind Sie berechtigt, zur Nutzung des Onlinedienstes eine der
beiden Arten zu erwerben und zuzuweisen.

Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 110 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Bing Maps Standard
und Professional
Nutzer-/Geräte-AL
 Nutzer-AL für Bing Maps
 Nutzer-AL für Dynamics CRM
Dynamics CRM Online
Exchange Online
Deskless Worker
 Nutzer-AL für Dynamics CRM für
Software Assurance
 Nutzer-AL für Exchange Online
Deskless Worker oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Deskless
Worker Suite
 Nutzer-AL für Exchange Online
Standard oder
Exchange Online
Standard
 Nutzer-AL für Exchange Online
Standard für Software Assurance
oder
Jeweils erforderlich für...
Nutzer, die von Ihren
Programmen, die auf den Dienst
oder verwandte Software
zugreifen, authentifiziert werden
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software1
zugreifen
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software1
zugreifen
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
für Software Assurance
 Nutzer-AL für Forefront Client
Security oder
Forefront Client
Security und
 Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)2
oder
Forefront Client
Security mit
SQL Server 2005Technologie
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Client
Security oder
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)2 oder
Nutzer, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen
Geräte, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen
 Forefront Protection Suite (Gerät)
 Nutzer-AL für Forefront Online
Protection für Exchange oder
 Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)2 oder
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2010 (Nutzer)2 oder
Forefront Online
Protection für
Exchange
Nutzer, deren Abonnentendaten3
vom Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
werden
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Online
Protection für Exchange oder
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)2 oder
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2010 (Gerät)2 oder
Geräte, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Abonnentendaten3
zugreifen
 Forefront Protection Suite (Gerät)
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 111 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Nutzer-/Geräte-AL
 Nutzer-AL für Forefront
Protection 2010 für
Exchange Server oder
Jeweils erforderlich für...
Nutzer, deren E-Mails vom
Onlinedienst oder von verwandter
Software verarbeitet werden
 Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)2 oder
Forefront
Protection 2010
für Exchange Server
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2010 (Nutzer)2 oder
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Protection
2010 für Exchange Server oder
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)2 oder
Geräte, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete E-Mails zugreifen
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2010 (Gerät)2 oder
 Forefront Protection Suite (Gerät)
 Nutzer-AL für Forefront Protection
2010 für SharePoint oder
 Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)2
oder
Forefront
Protection 2010
für SharePoint
Nutzer, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten auf SharePointWebsites zugreifen
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront
Protection 2010 für
SharePoint oder
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)2 oder
Geräte, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten auf SharePointWebsites zugreifen
 Forefront Protection Suite (Gerät)
 Nutzer-AL für Forefront Security
für Office Communications Server
oder
 Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)2 oder
Forefront Security für
Office Communications
Server
Nutzer, deren Instant Messages
vom Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
werden
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Security
für Office Communications Server
oder
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)2 oder
Geräte, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Instant Messages
zugreifen
 Forefront Protection Suite (Gerät)
 Nutzer-AL für Forefront Security
für SharePoint
 Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)2 oder
Forefront Security für
SharePoint
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Security
für SharePoint
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)2 oder
 Forefront Protection Suite (Gerät)
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Nutzer, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten auf SharePointWebsites zugreifen
Geräte, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten auf SharePointWebsites zugreifen
Seite 112 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Nutzer-/Geräte-AL
 Nutzer-AL für Forefront Threat
Management Gateway Web
Protection Service oder
 Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)2 oder
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
Forefront Threat
Management Gateway
Web Protection Service
 Geräte-AL für Forefront Threat
Management Gateway Web
Protection Service
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)2 oder
 Forefront Protection Suite (Gerät)
Jeweils erforderlich für...
Nutzer, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen. Sie
benötigen jedoch keine Nutzer-ALs
für externe Nutzer4, deren Daten
von dem Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
werden.
Geräte, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen. Sie
benötigen jedoch keine Geräte-ALs
für Geräte, die von externen
Nutzern4 verwendet werden,
deren Daten von dem Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitet werden.
 Nutzer-AL für Groove Enterprise
Services
Nutzer, die Dateien und
Dokumente über den Onlinedienst
oder verwandte Software
synchronisieren
 Geräte-AL für Groove Enterprise
Services
Geräte, die Dateien und
Dokumente über den Onlinedienst
oder verwandte Software
synchronisieren
 Nutzer-AL für Microsoft Exchange
Hosted Archive
Nutzer, deren Abonnentendaten3
vom Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
und gespeichert werden
 Nutzer-AL für Microsoft Exchange
Hosted Encryption
Nutzer, deren Abonnentendaten3
vom Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
werden
Microsoft Learning
Solutions eLearning
Library
 Nutzer-AL für Microsoft Learning
Solutions eLearning Library
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
Microsoft Learning
Solutions eReference
Library
 Nutzer-AL für Microsoft Learning
Solutions eReference Library
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
Office Communications
Server Public Instant
Messaging Connectivity
mit America Online
(AOL) Instant
Messaging Service
und Windows Live
Messenger Service
 Nutzer-AL für Office
Communications Server
Public Instant Messaging
Connectivity oder
Nutzer, die über den Onlinedienst
oder verwandte Software auf die
Instant Messaging-Serviceprovider
AOL und/oder Windows Live
zugreifen
Groove Enterprise
Services
Microsoft Exchange
Hosted Archive
Microsoft Exchange
Hosted Encryption
 Standard-CAL für Office
Communications Server 2007 R2
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 113 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Nutzer-/Geräte-AL
Jeweils erforderlich für...
 Nutzer-AL für Office
Communications Public Instant
Messaging Connectivity
Nutzer, die über den Onlinedienst
oder verwandte Software auf den
Instant Messaging-Serviceprovider
Yahoo zugreifen
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
Office Communications
Online Standard
 Nutzer-AL für Office
Communications Online
Standard oder
 Nutzer-AL für Software Assurance
für Office Communications Online
Standard oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
für Software Assurance
Office Live Meeting
Standard
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Standard oder
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Standard für Software Assurance
oder
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Professional oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
für Software Assurance
Nutzer, die auf den Onlinedienst
zugreifen. Sie benötigen jedoch
keine Nutzer-ALs für externe
Nutzer4, die zu anderen Zwecken
als zum Planen oder Durchführen
einer Webkonferenz oder zum
Erhalten von Easy Assist auf den
Onlinedienst zugreifen.
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Professional oder
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Standard
Nutzer, die auf den Onlinedienst
zugreifen. Sie benötigen jedoch
keine Nutzer-ALs für externe
Nutzer4, die zu anderen Zwecken
als zum Planen oder Durchführen
einer Webkonferenz oder zum
Erhalten von Easy Assist auf den
Onlinedienst zugreifen.
SharePoint Online
Deskless Worker
 Nutzer-AL für SharePoint Online
Deskless Worker oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Deskless
Worker Suite
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
SharePoint Online
Standard
 Nutzer-AL für SharePoint Online
Standard oder
 Nutzer-AL für Office SharePoint
Online Standard für Software
Assurance oder
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
 Nutzer-AL für Business
Productivity Online Standard Suite
für Software Assurance
Office Communications
Server Public
Instant Messaging
Connectivity mit
Instant Messaging
Service von Yahoo
Office Live Meeting
Professional
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 114 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Web-AntimalwareAbonnement für
Forefront Threat
Management Gateway
Medium Business
Edition
Nutzer-/Geräte-AL
Jeweils erforderlich für...
 Nutzer-AL für Web-AntimalwareAbonnement für Forefront Threat
Management Gateway Medium
Business Edition
Nutzer, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen. Sie
benötigen jedoch keine Nutzer-ALs
für externe Nutzer3, deren Daten
von dem Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
werden.
 Geräte-AL für Web-AntimalwareAbonnement für Forefront Threat
Management Gateway Medium
Business Edition
Geräte, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen. Sie
benötigen jedoch keine Geräte-ALs
für Geräte, die von externen
Nutzern3 verwendet werden,
deren Daten von dem Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitet werden.
1
Hinweis: Jede Nutzer-AL ermöglicht die Bereitstellung eines einzelnen Postfachs.
2
Mit aktiver Software Assurance.
Nachfolgend definiert.
3
4
„Externe Nutzer“ sind Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen noch
(ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind.

Neuzuweisung von Nutzer- und Geräte-ALs. Sie sind berechtigt:
o
eine Nutzer-AL von einem Nutzer einem anderen Nutzer oder Ihre Geräte-AL von
einem Gerät einem anderen dauerhaft neu zuzuweisen oder
o
eine Nutzer-AL einer Aushilfskraft, während der erste Nutzer abwesend ist, oder Ihre
Geräte-AL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist,
vorübergehend neu zuzuweisen.
b) Dienst-Abonnementlizenzen (Dienst-ALs). Wenn ein Onlinedienst in der nachfolgenden
Tabelle aufgelistet ist, sind Sie verpflichtet, wie in der Tabelle beschrieben Dienst-ALs für den
entsprechenden Onlinedienst zu erwerben und zuzuweisen.
Onlinedienste, für die Dienst-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Dienst-AL
Erforderliche Anzahl
Bing Maps Standard
 Dienst-AL für Bing Maps
Standard
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Bing Maps Professional
 Dienst-AL für Bing Maps
Professional
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Forefront Client Security
 Dienst-AL für Forefront
Client Security
Eine für jeden Server, auf dem
Forefront Client Security
Management Console
ausgeführt wird
Forefront Client Security
mit SQL Server 2005Technologie
 Dienst-AL für Forefront
Client Security
Eine für jeden Server, auf dem
Forefront Client Security
Management Console
ausgeführt wird
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 115 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Dienst-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Dienst-AL
Erforderliche Anzahl
Microsoft Learning Solutions
IT Academy
 Dienst-AL für Microsoft
Learning Solutions
IT Academy
Eine angemessene Dienst-AL
pro Einrichtung* auf Basis der
Anzahl der Vollzeitstudenten
Microsoft Learning Solutions
Technical eLearning Course
Collection
 AL für Microsoft Learning
Solutions Technical eLearning
Course Collection
Die Entsprechung von einer
pro Nutzer für einen Kurs
pro Monat
Tellme Basic
 AL für Tellme Basic Services
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Tellme Standard
 AL für Tellme Standard
Services
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Tellme Premium
 AL für Tellme Premium
Services
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
*Der Begriff „Einrichtung“ hat die Bedeutung, die ihm in Ihrem Campus-Vertrag oder School-Vertrag verliehen wurde.
c) Add-On-Abonnementlizenzen (Add-On-ALs). Wenn ein Onlinedienst in der
nachfolgenden Tabelle aufgelistet ist, sind Sie berechtigt, Add-On-ALs zu erwerben und
diesen Onlinedienst wie in der Tabelle beschrieben zu verwenden.
Onlinedienste, für die Add-On-ALs angeboten werden
Onlinedienst
Bing Maps Standard oder
Professional
Add-On-AL
 Add-On-AL für
abrechenbare
Transaktionen1
Erforderlichkeit…
Für nicht authentifizierte Nutzer
zum Zugriff auf den Onlinedienst
über Ihre Programme auf Basis
der Anzahl der abrechenbaren
Transaktionen pro Monat
Dynamics CRM Online
 Add-On-AL für
Zusatzspeicher für
Dynamics CRM Online
Für jedes Gigabyte Speicherplatz
über den mit den Nutzer-ALs
bereitgestellten Speicherplatz
hinaus
Forefront Protection 2010 für
Exchange Server
 Add-On-AL für externen
Connector für Forefront
Protection 2010 für
Exchange Server
Eine für jeden Server, auf dem
der Onlinedienst oder verwandte
Software ausgeführt wird
Forefront Protection 2010 für
SharePoint
 Add-On-AL für Forefront
Protection 2010 für
SharePoint for Internet
Sites
Eine für jeden Server, auf dem
der Onlinedienst oder verwandte
Software ausgeführt wird
Forefront Security für Office
Communications Server
 Add-On-AL für externen
Connector für Forefront
Security für Office
Communications Server
Eine für jeden Server, auf dem
der Onlinedienst oder verwandte
Software ausgeführt wird
Forefront Security für
SharePoint
 Add-On-AL für Forefront
Security für SharePoint for
Internet Sites
Eine für jeden Server, auf dem
der Onlinedienst oder verwandte
Software ausgeführt wird
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 116 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Add-On-ALs angeboten werden
Onlinedienst
Add-On-AL
Erforderlichkeit…
SharePoint Online Standard
 Add-On-AL für SharePoint
Online-Zusatzspeicher
Für jedes Gigabyte Speicherplatz
über den mit den Nutzer-ALs
bereitgestellten Speicherplatz
hinaus
Tellme
 Add-On-AL für TellmeMinuten1
Für nicht authentifizierte Nutzer
zum Zugriff auf den Onlinedienst
über Ihre Programme für eine
beliebige Anzahl von Minuten
pro Monat, sofern die folgende
Bedingung erfüllt ist. Verbrauchte
Minuten über die Anzahl von
Grundminuten, die Ihnen nach
der Add-On-AL für einen
bestimmten Zeitraum zustehen,
sind „Überschreitungsminuten“.
Überschreitungsminuten müssen
für jeden Zeitraum innerhalb von
15 Tagen nach dem Jahrestag des
Beitritts (oder des Open ValueVertrages) erworben werden.
Der erste „Zeitraum“ beginnt
an dem Datum des Erwerbs
der zugehörigen DienstAbonnementlizenz und endet
am Jahrestag des Beitritts
(oder des Open Value-Vertrages).
Nachfolgende „Zeiträume“
beginnen am ersten Tag nach
dem vorgehenden Zeitraum und
enden zum nächsten Jahrestag
des Beitritts (oder des Open
Value-Vertrages).
1
Add-On-ALs beziehen sich auf eine spezifizierte Anzahl von Grundeinheiten (z. B. Sitzungen, Minuten oder
Transaktionen).
II) Zusätzliche Bestimmungen.
a) Abweichende Bestimmungen für Onlinedienste. Bestimmte Regelungen in Ihrem
Volumenlizenzvertrag gelten nicht für den Onlinedienst, einschließlich der Verpflichtung
zu Nutzungsrechten. Außerdem verfügen Sie nicht über zeitlich unbeschränkte Rechte
zur Verwendung des Onlinedienstes. Die Abweichungen lauten wie folgt.

Updates der Lizenzbestimmungen. Wir sind berechtigt, diese Lizenzbestimmungen von
Zeit zu Zeit zu aktualisieren. In diesem Fall gelten während der ersten 12 Monate der
Laufzeit Ihrer Abonnementlizenz diese Lizenzbestimmungen ohne diese Updates für Ihre
Verwendung des Onlinedienstes unter einer bestehenden Lizenz. Trotz dieser Verpflichtung
zu Nutzungsrechten gelten diese neuen Bestimmungen sofort, wenn wir gesetzlich
verpflichtet sind, die Lizenzbestimmungen zu ändern. Wir werden uns bemühen,
Sie mindestens 30 Tage vor dem allgemeinen Wirksamwerden von Updates über diese zu
informieren. Sie erklären sich mit den neuen Bestimmungen einverstanden, indem Sie den
Onlinedienst verwenden, nachdem wir sie in diesen Produktbenutzungsrechten
veröffentlichen oder Ihnen eine E-Mail-Benachrichtigung zu den Updates senden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 117 von 164
Microsoft-Onlinedienste

Updates des Onlinedienstes. Wir sind berechtigt, von Zeit zu Zeit die Funktionalität
oder Features zu ändern oder eine neue Version des Onlinedienstes freizugeben. Nach
einem Update stehen Ihnen einige Funktionalitäten oder Features möglicherweise nicht
zur Verfügung. Wenn wir den Onlinedienst aktualisieren und Sie den aktualisierten
Onlinedienst nicht verwenden, stehen Ihnen einige Features möglicherweise nicht zur
Verfügung, und Ihre Verwendung des Onlinedienstes kann unterbrochen werden.

Aussetzung des Onlinedienstes. Wir sind unter folgenden Bedingungen berechtigt,
den Onlinedienst auszusetzen:
o
falls wir der Ansicht sind, dass Ihre Verwendung des Onlinedienstes eine direkte oder
indirekte Gefahr für die Funktion oder Integrität unseres Netzwerks oder die
Verwendung des Onlinedienstes durch andere darstellt,
o
falls wir der Ansicht sind, dass Sie Ihren Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser
Produktbenutzungsrechte, verletzt haben,
o
falls Ihre Verwendung die in der Dokumentation des jeweiligen Onlinedienstes
angegebenen Quoten übersteigt oder
o
falls wir anderweitig gesetzlich dazu verpflichtet sind.
b) Ablauf oder Kündigung des Onlinedienstes. Bei Ablauf oder Kündigung Ihres
Onlinedienste-Abonnements müssen Sie sich mit Microsoft in Verbindung setzen und uns
mitteilen, ob wir:
(1) Ihr Account deaktivieren und anschließend Ihre Abonnentendaten löschen sollen oder
(2) Ihre Abonnentendaten mindestens 90 Tage lang nach dem Ablauf oder der Kündigung
Ihres Abonnements (der „Aufbewahrungszeitraum“) in einem Account mit eingeschränkter
Funktionalität aufbewahren sollen, damit Sie die Daten extrahieren können.

o
Wenn Sie (1) angeben, können Sie Ihre Abonnentendaten nicht aus Ihrem Account
extrahieren. Wenn Sie (2) angeben, zahlen Sie uns alle anfallenden Kosten zurück.
Wenn Sie weder (1) noch (2) angeben, bewahren wir Ihre Abonnentendaten in
Übereinstimmung mit (2) auf.
o
Nach Ablauf des Aufbewahrungszeitraums werden wir Ihr Account deaktivieren und
anschließend Ihre Abonnentendaten löschen.
Keine Haftung für die Löschung von Abonnentendaten. Sie erklären sich damit
einverstanden, dass wir, außer wie in diesen Bestimmungen beschrieben, keiner
Verpflichtung
unterliegen,
Ihre
Abonnentendaten
weiterhin
aufzubewahren,
zu exportieren oder zurückzugeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir für
eine Löschung Ihrer Abonnentendaten gemäß diesen Bestimmungen nicht haften.
c) Verantwortung für Ihre Accounts. Sie tragen die Verantwortung für Ihre eventuellen
Kennwörter und alle Aktivitäten mit Ihren Onlinedienstaccounts, einschließlich der Aktivitäten
Ihrer Nutzer und der Geschäfte mit Dritten über Ihr Account oder damit verbundene
Accounts. Sie sind verpflichtet, Ihre Accounts und Kennwörter vertraulich zu behandeln. Sie
sind verpflichtet, uns einen möglichen Missbrauch Ihrer Accounts oder sicherheitsrelevanter
Vorfälle im Zusammenhang mit dem Onlinedienst unverzüglich mitzuteilen.
d) Verwendung von Software mit dem Onlinedienst. Möglicherweise müssen Sie
bestimmte Microsoft-Software installieren, um sich bei dem Onlinedienst anmelden
und diesen verwenden zu können. In diesem Fall gelten die folgenden Bestimmungen:

Microsoft-Software-Lizenzbestimmungen. Sie dürfen die Software auf Ihren
Geräten nur zur Verwendung mit dem Onlinedienst installieren und verwenden. Ihr Recht
zur Verwendung der Software endet, wenn Ihr Recht zur Verwendung des Onlinedienstes
endet oder abläuft oder wenn wir den Onlinedienst aktualisieren und er die Software
nicht mehr unterstützt, wobei das frühere Ereignis maßgeblich ist. Sie sind verpflichtet,
die Software zu deinstallieren, wenn Ihr Recht zu ihrer Verwendung endet. Außerdem
sind wir berechtigt, sie zu diesem Zeitpunkt zu deaktivieren.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 118 von 164
Microsoft-Onlinedienste

Automatische Updates für Microsoft-Software. Von Zeit zu Zeit überprüfen wir
möglicherweise Ihre Version der Software und empfehlen Updates oder laden sie auf Ihre
Geräte herunter. Möglicherweise erhalten Sie keine Benachrichtigung, wenn wir das
Update herunterladen.
e) Verwendung anderer Websites und Dienste. Möglicherweise müssen Sie bestimmte
Websites oder Dienste von Microsoft zu verwenden, um auf die Onlinedienste zugreifen und sie
verwenden zu können. In diesem Fall gelten die mit diesen Websites bzw. Diensten verknüpften
Nutzungsbestimmungen für Ihre Verwendung der entsprechenden Websites bzw. Dienste.
f) Inhalt und Dienste von Drittanbietern. Wir sind nicht für Inhalte von Drittanbietern
verantwortlich, auf die Sie direkt oder indirekt über den Onlinedienst zugreifen. Sie sind für Ihre
Geschäfte mit Dritten (einschließlich Anzeigenkunden) im Zusammenhang mit dem Onlinedienst
verantwortlich (einschließlich Lieferung und Zahlung von Waren und Dienstleistungen).
g) Ihre Abonnentendaten. Sie können möglicherweise für die Verwendung im
Zusammenhang mit dem Onlinedienst Abonnentendaten zur Verfügung stellen.
„Abonnentendaten“ sind alle Daten-, Audio- oder Bilddateien und Softwareanwendungen, die
vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird. Außer
an den Ihnen von uns lizenzierten Materialien beanspruchen wir keine Eigentumsrechte an
den Abonnentendaten, die Sie zur Verwendung mit dem Onlinedienst einsenden. Indem Sie
Abonnentendaten zur Verwendung mit einem Onlinedienst einsenden, der eine
Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ermöglicht, erklären Sie sich damit
einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind,

Ihre Abonnentendaten zu verwenden, zu kopieren, zu vertreiben, anzuzeigen, zu
veröffentlichen und zu ändern,

Ihren Namen im Zusammenhang mit den Abonnentendaten zu veröffentlichen und

es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
Einige Onlinedienste bieten möglicherweise Funktionalitäten an, die die Fähigkeit Dritter, dies
zu tun, einschränken. Sie sind dafür verantwortlich, diese Funktionalitäten wie für Ihre
beabsichtigte Nutzung Ihrer Abonnentendaten erforderlich einzusetzen.
h) Datenschutz. Personenbezogene Daten, die durch den Onlinedienst erfasst werden, können
in den USA oder anderen Ländern, in denen Microsoft oder ihre Serviceprovider Einrichtungen
unterhalten,
übertragen,
gespeichert
und
verarbeitet
werden.
Dies
schließt
personenbezogene Daten ein, die Sie durch die Nutzung des Dienstes erfassen. Indem Sie
diesen Onlinedienst verwenden, erklären Sie sich mit der Übertragung von
personenbezogenen Daten außerhalb Ihres Landes einverstanden. Sie erklären sich ebenfalls
damit einverstanden, von den Personen, die Ihnen personenbezogene Daten bereitstellen, die
entsprechenden Genehmigungen einzuholen, um

die Daten an Microsoft und ihre Vertreter zu übertragen und

die Übertragung, Speicherung und Verarbeitung derselben zu ermöglichen.
Weitere Informationen darüber, wie wir berechtigt sind, Ihre Informationen zu erfassen und
zu verwenden, finden Sie in der Datenschutzerklärung des Onlinedienstes:
Onlinedienst
Datenschutzerklärung
Bing Maps
http://privacy.microsoft.com/en-us/search.mspx#EJB
Dynamics CRM Online
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=156071
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Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienst
Datenschutzerklärung
Exchange Online Deskless Worker
Exchange Online Standard
Office Communications Online
Standard
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=104970
SharePoint Online Deskless Worker
SharePoint Online Standard
Forefront Client Security
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=87415
Forefront Protection 2010 für
Exchange Server
Forefront Protection 2010 für
SharePoint
Forefront Security für Office
Communications Server
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=91255
Forefront Security für SharePoint
Forefront Threat Management
Gateway Web Protection Service
Groove Enterprise Services
http://www.office.microsoft.com/enus/products/FX101153391033.aspx
Microsoft Learning Solutions
Siehe Hyperlinks zu der Datenschutzerklärung
auf den Webseiten.
Microsoft Exchange Hosted Archive,
Encryption und Forefront Online
Protection für Exchange
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=101332
Office Communications Server Public
Instant Messaging Connectivity
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=102301&clcid=0x409
Office Live Meeting
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=90654
Web-Antimalware-Abonnement für
Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=116592
Verwendung von Abonnentendaten durch uns. Wir werden Ihre Verwendung des
Onlinedienstes nicht überwachen und Ihre Abonnentendaten, die vom Onlinedienst
verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, nicht nachverfolgen,
anzeigen, zensieren, bearbeiten, entfernen oder offenlegen, außer aus folgenden Gründen:
(1) um dieses und andere Microsoft-Produkte und –Dienste bereitzustellen und zu betreiben,
(2) um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Gesetze einzuhalten oder auf gesetzliche
Anfragen oder gerichtliche Verfahren zu reagieren,
(3) um die Rechte oder das Eigentum von Microsoft oder anderen zu schützen,
einschließlich der Durchsetzung unserer Verträge oder Richtlinien, die die
Verwendung des Onlinedienstes regeln, oder
(4) um im guten Glauben zu handeln, dass ein derartiger Zugriff oder eine derartige
Offenlegung notwendig sind, um die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter und
Kunden von Microsoft oder der Öffentlichkeit zu schützen.
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Juli 2010
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Microsoft-Onlinedienste
Wir sind außerdem berechtigt, Ihre Verwendung des Onlinedienstes zu überwachen und Ihre
Abonnentendaten, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die der Onlinedienst
zugreift, zu verfolgen und anzuzeigen, um dieses und andere Microsoft-Produkte
und –Dienste zu verbessern.
i)
Sicherheit von Abonnentendaten. Wir werden angemessene und geeignete technische
und organisatorische Maßnahmen ergreifen, wie im Dokument „Security Overview“ für den
jeweiligen Onlinedienst beschrieben, um Ihre Abonnentendaten, die vom Onlinedienst
verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, vor versehentlichem oder
unrechtmäßigem Verlust oder Zugriff oder versehentlicher oder unrechtmäßiger Offenlegung
schützen zu helfen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Maßnahmen:

unsere einzige Verantwortung im Hinblick auf die Sicherheit und Handhabung der
Abonnentendaten darstellen und

anstelle jeder in Ihrem Volumenlizenzvertrag oder einer anderen Vertraulichkeits- oder
Geheimhaltungsvereinbarung enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtung gelten.
Weitere Informationen darüber, wo das Dokument „Security Overview“ für den Onlinedienst
zu finden ist, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Onlinedienst
Security Overview
Dynamics CRM Online
https://signin.crm.dynamics.com/portal/security.htm
Exchange Online Deskless Worker
Exchange Online Standard
SharePoint Online Deskless Worker
Office Communications Online Standard
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=149494
SharePoint Online Standard
Office Live Meeting Standard
Office Live Meeting Professional
Exchange Hosted Archive
Forefront Online Protection für Exchange
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=137325
j) Nutzungsumfang (Verhaltenskodex). Sie sind nicht dazu berechtigt,

den Onlinedienst in einer Weise zu verwenden, die durch ein Gesetz, eine
Rechtsvorschrift, eine behördliche Anordnung oder ein Dekret in der zuständigen
Rechtsordnung verboten ist oder die gesetzlichen Rechte anderer verletzt,

den Onlinedienst auf eine Weise zu verwenden, die ihn beschädigen oder seine
Verwendung durch andere beeinträchtigen könnte,

den Onlinedienst zu verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht
autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke zu erlangen,

Informationen in einem Protokoll oder einer E-Mail-Kopfzeile zu fälschen (z. B. „Spoofing“),

den Onlinedienst zu verwenden, um „Spam“ (d. h. unerbetene Massen- oder
Werbenachrichten) zu versenden oder anderweitig Angebote zur Verfügung zu stellen,
die auf einen Verstoß gegen diese Bestimmungen ausgelegt sind (z. B. Denial-of-ServiceAngriffe usw.),

die im Onlinedienst enthaltenen rechtlichen Hinweise oder Links zu entfernen, zu ändern
oder zu verfälschen.
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Juli 2010
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Microsoft-Onlinedienste
k) Aufsicht. Wir sind berechtigt, den Onlinedienst in allen Ländern zu ändern oder zu beenden,
in denen eine derzeitige oder künftige behördliche Anforderung oder Verpflichtung besteht,
dass Microsoft einer Vorschrift oder einer Auflage unterliegt, die nicht allgemein auf dort
tätige Unternehmen anwendbar ist, die für Microsoft eine besondere Härte darstellt, wenn
Microsoft den Betrieb des Onlinedienstes unverändert fortführt und/oder die Microsoft Grund
zu der Annahme gibt, dass diese Bestimmungen oder der Onlinedienst möglicherweise im
Widerspruch zu einer solchen Anforderung oder Verpflichtung stehen. Wir sind beispielsweise
berechtigt, den Onlinedienst in allen Ländern im Zusammenhang mit einer behördlichen
Anforderung, gemäß der Microsoft den Bestimmungen für Anbieter von Telekommunikation
unterworfen wird, zu ändern oder zu beenden.
l)
Verwendung zu Bewertungszwecken. Außer wie im Abschnitt „Ausnahmen und
zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte“ erlaubt, sind Sie verpflichtet, Lizenzen für
die Verwendung des Onlinedienstes zu Bewertungszwecken zu erwerben. Dies gilt ungeachtet
anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag.
m) Elektronische Benachrichtigungen. Wir sind berechtigt, Ihnen Informationen zu dem
Onlinedienst in elektronischer Form bereitzustellen. Dies kann per E-Mail an die Adresse, die
Sie bei der Anmeldung für den Onlinedienst angeben, oder über eine von uns zu benennende
Website erfolgen. Eine Benachrichtigung per E-Mail ist am Übertragungsdatum erteilt.
Solange Sie den Onlinedienst verwenden, verfügen Sie über die Software und Hardware, die
für den Empfang dieser Benachrichtigungen notwendig ist. Sie sind nicht berechtigt,
den Onlinedienst zu verwenden, wenn Sie sich nicht mit dem Empfang dieser elektronischen
Benachrichtigungen einverstanden erklären.
n) Beschränkte Gewährleistung. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in
Ihrem Volumenlizenzvertrag gilt die beschränkte Gewährleistung nicht für Ausfälle oder
andere Unterbrechungen des Zugriffs auf den Onlinedienst oder andere Leistungskennzahlen,
die in dem Servicelevel-Vertrag für den Onlinedienst aufgeführt werden.
o) Servicelevel-Verträge (SLAs). Einige Onlinedienste können leistungsbezogene SLAs
enthalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über die unten aufgeführten Links:
Dynamics CRM Online
https://signin.crm.dynamics.com/portal/sla.htm
Exchange Online
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=127034
Forefront Online Protection für Exchange
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=133205
Microsoft Exchange Hosted Archive
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=157373
Office Live Meeting
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=127033
SharePoint Online
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=127035
Office Communications Online
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=140815
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Bing Maps (umfasst den MapPoint-Webdienst):
Der Onlinedienst Bing Maps-Plattform beinhaltet Bing Maps AJAX Control, Bing Maps-Webdienste und
den MapPoint-Webdienst. Ihre Anwendungen können wie in den SDKs der Bing Maps-Plattform
beschrieben auf den Onlinedienst zugreifen und ihn verwenden. Sie finden die SDKs unter
http://msdn2.microsoft.com/en-us/virtualearth/default.aspx.
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Juli 2010
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Microsoft-Onlinedienste
Nutzung des Inhalts.
Sie sind berechtigt, auf den Dienst sowie von ihm bereitgestellte Funktionalitäten oder Inhalte
zuzugreifen und sie zu verwenden, wenn Sie:

nur die in den SDKs dokumentierten Zugriffsmethoden und -verfahren verwenden;

den GetClientToken-Mechanismus (oder Folgemechanismus) wie auf der Bing Maps-Plattform
bereitgestellt implementieren und verwenden;

die Logos oder den Urheberrechtshinweis in durch den Dienst generierten Inhalt einfügen. Sie
sind nicht berechtigt, Logos oder Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise zu verändern,
wenn sie im durch den Dienst generierten Inhalt von Microsoft enthalten sind. Sie müssen die
Logos und Urheberrechtshinweise dem durch den Dienst generierten Inhalt hinzufügen, wie
von Microsoft bereitgestellt, wenn sie nicht von Microsoft im Inhalt angezeigt werden.
Sie sind nicht dazu berechtigt,

Dritte zu autorisieren, in Ihrem Namen auf den Onlinedienst zuzugreifen oder ihn
zu verwenden,

den Onlinedienst zu verwenden, um Informationen bereitzustellen, die auf der
Positionsbestimmung oder dem Routing mehrerer Objekte unter Einsatz von GPS oder
anderer sensorgestützter Methoden basieren,

einem Endbenutzer einzelne Manöver einer Route in einer Weise zu zeigen oder ihn in einer
Weise darauf aufmerksam zu machen, die auf die sensorbasierte Position des Endbenutzers
entlang der Route abgestimmt ist,

den Onlinedienst zur Verfolgung des Standortes und der Bewegung von Fahrzeugen zu nutzen,

einen Teil der Bings Map-Plattform in eine andere Mapping-Plattform zu integrieren als den
Map Point-Webdienst als primäre Quelle für die Straßenkartierung,

eine Datenbank jeglichen Inhalts, die im Onlinedienst verfügbar ist, zu kopieren, zu
speichern, zu archivieren oder zu erstellen.
Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen gelten für Ihre Nutzung der Luftbilder aus der
Vogelperspektive (Bird's eye aerial imagery).

Sie sind nicht berechtigt, die folgenden oder andere Metadaten offenzulegen:
o
genauer Breitengrad
o
genauer Längengrad
o
genaue Höhe.

Sie sind nicht berechtigt, die Verwendung durch eine staatliche Behörde oder eine andere
öffentliche Institution zu erlauben.

Wenn Sie die Standardversion der Bing Maps-Plattform lizenzieren, sind Sie nicht berechtigt:
o
die Bilder aus der Vogelperspektive zu speichern, herunterzuladen, zu drucken,
zu vertreiben, zu übertragen oder zu manipulieren,
o
durch Ihre Anwendungen anderen die Möglichkeit dazu zu eröffnen.
Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen gelten für Ihre Nutzung von Straßenverkehrsdaten.
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Juli 2010
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Microsoft-Onlinedienste
Straßenverkehrsdaten dürfen nur auf internetbasierten Webseiten (oder WAP- oder im Wesentlichen
ähnlichen Seiten auf Wireless-Protokollbasis, mit Ausnahme von Messaging-Protokollen wie E-Mail,
SMS, MMS oder anderen Nur-Text- oder Rich-Text-Messaging-Protokollen) verwendet werden. Ihre
Nutzung dieser Daten unterliegt den folgenden Beschränkungen:

Straßenverkehrsdaten dürfen nur in Kombination mit dem Dienst und nicht separat verwendet
werden. Sie sind nicht berechtigt, die Straßenverkehrsdaten zu dekonstruieren oder mit
Verkehrsdaten von einem anderen Hersteller zu vermischen oder zu kombinieren oder
Verkehrsdaten mit den Straßenverkehrsdaten zu verknüpfen oder Verkehrsdaten in
Kombination mit den Straßenverkehrsdaten hinzuzufügen.

Sie dürfen die Straßenverkehrsdaten nur kostenlos und nur zur persönlichen Nutzung durch
Endbenutzer zur Verfügung stellen.

Straßenverkehrsdaten dürfen nicht an folgende Einrichtungen lizenziert oder von ihnen
verwendet werden:



o
Radio- oder Fernsehsender,
o
Zeitungen,
o
Websites, die im Besitz von Radio- oder Fernsehsehndern oder Zeitungen sind.
Straßenverkehrsdaten dürfen nicht an folgende staatlich geförderte Reiseinformationsdienste
lizenziert oder von ihnen verwendet werden wie beispielsweise:
o
511-Dienste,
o
Websites für Verbraucher oder
o
Wechselverkehrszeichen.
Straßenverkehrsdaten dürfen nicht für folgende Zwecke lizenziert oder verwendet werden:
o
Fernseh- oder Radiosendungen,
o
als Bestandteil von oder zusammen mit wetterbezogenen Diensten,
o
Animationen oder
o
Speichern oder Bereitstellen von fortlaufend aktualisierten Verkehrsdaten oder meldungen für Endbenutzer.
Straßenverkehrsdaten dürfen nicht zur Entwicklung einer eigenständigen Verkehrsanwendung
(nur für Verkehr) lizenziert oder verwendet werden.
Probebetriebsumgebung. Sie sind berechtigt, in der Probebetriebsumgebung des MapPoint-Webdienstes
und von Bing Maps AJAX Control auf insgesamt bis zu 30.000 Transaktionen pro Monat zuzugreifen und
sie zu nutzen, um Ihre Programme, die den Onlinedienst verwenden, zu entwickeln, zu testen und zu
warten. Sie dürfen Belastungstests mit dem Onlinedienst nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung
von Microsoft durchführen. Jegliche Verwendung muss den Kundenidentifikationsanforderungen von
Microsoft entsprechen. Diese sind im relevanten SDK dargelegt.
Nutzungsbestimmungen und Datenschutzerklärung für Endbenutzer. Die Nutzungsbestimmungen
unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=21969
und
der
Datenschutzhinweis
unter
http://privacy.microsoft.com/en-us/maps.aspx gelten für die Endbenutzer des Dienstes über Ihre
Anwendung. In jeder Anwendung, die den Dienst verwendet, sind Sie verpflichtet, einen Hyperlink zu
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=21969 bereitzustellen, der mit „Nutzungsbestimmungen von
Microsoft“, und zu http://privacy.microsoft.com/en-us/maps.aspx, der mit „Datenschutzerklärung von
Microsoft“ beschriftet ist. Die Links müssen auf derselben Seite wie der Inhalt des Dienstes oder in
den Nutzungsbestimmungen für Endbenutzer der Anwendung angezeigt werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Onlinedienste
Für Dynamics CRM Online:
Daten. Sie sind für die Verwaltung und Sicherung der Daten verantwortlich, die Sie mit dem
Onlinedienst verwenden. Wir sind nicht verantwortlich oder haftbar für die Löschung, Korrektur,
Vernichtung, Beschädigung, den Verlust oder die Nichtspeicherung von Daten, die Sie mit dem
Onlinedienst verwenden. Bei Kündigung oder Stornierung des Onlinedienstes durch Sie oder uns aus
beliebigem Grund sind wir berechtigt, Ihre Daten dauerhaft von unseren Servern zu löschen.
Für Forefront Client Security, Forefront Protection 2010 für Exchange Server, Forefront
Protection 2010 für SharePoint, Forefront Security für Office Communications Server,
Forefront Security für SharePoint, Forefront Threat Management Gateway Web
Protection Service und Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition:
Verwendung in einer dedizierten Schulungseinrichtung. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen
in Ihrem Volumenlizenzvertrag sind Sie verpflichtet, Nutzer-ALs, Geräte-ALs und Add-On-ALs wie
oben beschrieben zu erwerben, um den Onlinedienst und die im Onlinedienst enthaltene Software in
einer dedizierten Schulungseinrichtung zu verwenden.
Verwendung unter Verlängerungen. Um eine unlizenzierte Verwendung des Onlinedienstes zu
verhindern, werden bestimmte Features des Onlinedienstes möglicherweise am dritten Jahrestag des
Datums Ihrer ersten Verwendung des Onlinedienstes deaktiviert. Wenn Sie Ihr Recht zur Verwendung
des Onlinedienstes verlängern, stellen wir Ihnen eine Methode zur Verschiebung dieses Datums nach
hinten zur Verfügung.
Ersetzung von Scanmodulen. Wir sind berechtigt, die folgenden Elemente des Onlinedienstes durch
vergleichbare Software und Dateien zu ersetzen:

Antivirus- und Antispamsoftware

Signaturdateien und Datendateien für die Inhaltsfilterung.
Für Forefront Client Security und Forefront Client Security mit SQL Server 2005Technologie:
Lizenzbestimmungen für Microsoft Operations Manager (MOM) 2005-Technologie. Die Software
enthält MOM 2005-Technologie. Außer wie für die zusätzliche MOM-Software weiter unten
ausdrücklich dargelegt, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server auszuführen. Sie dürfen die
MOM 2005-Technologie ausschließlich zur Unterstützung Ihrer Nutzung der Software und des
Onlinedienstes verwenden. Sie benötigen keine MOM-Management-Lizenzen für diese Verwendung.
Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der MOM 2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer
Server oder Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum
Ausführen einer Instanz dieser Technologie wie hier beschrieben auszuüben.
Lizenzbestimmungen der Microsoft SQL Server 2005-Technologie. Diese Lizenzbestimmungen gelten,
wenn Ihre Edition der Software SQL Server 2005-Technologie enthält. Außer wie für die zusätzliche
SQL Server-Software weiter unten ausdrücklich dargelegt, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz
dieser Technologie in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server
auszuführen. Sie dürfen die SQL Server 2005-Technologie ausschließlich zur Unterstützung Ihrer
Nutzung der Software und des Onlinedienstes verwenden. Sie benötigen für diese Verwendung keine
SQL Server-Client-Zugriffslizenzen. Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der
SQL Server 2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien ausschließlich
zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen einer Instanz dieser Technologie wie
hier beschrieben auszuüben. Sie sind außerdem berechtigt, eine passive Failover-Instanz in einer
separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind
berechtigt, diese Instanz auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Microsoft-Onlinedienste
Ausführen von Instanzen zusätzlicher Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl
von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen
oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder
anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese zusätzliche Software nur direkt mit der Software und dem
Onlinedienst oder indirekt über andere zusätzliche Software verwenden.
Liste zusätzlicher Software
 MOM Reporting Services
 SQL Server-Verwaltungstools
 MOM-Benutzeroberfläche
 Clientkomponenten von SQL Server
Notification Services
 MOM-Webkonsole
 MOM Agent- & Helper-Dateien
 Gemeinsame Tools von SQL Server
Analysis Services
 SQL Server Business Intelligence
Development Studio
 SQL Server 2005-Onlinedokumentation
 SQL Server-Konnektivitätskomponenten
 SQL Server-Legacykomponenten
 Berichts-Manager von SQL Server
Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server
Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2005
 SQL Server Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 SQL Server Mobile Server
Serverschutz. Für Server, auf die nur durch lizenzierte Nutzer zugegriffen wird, sind keine
Gerätelizenzen erforderlich.
Für Forefront Online Protection für Exchange, Microsoft Exchange Hosted Archive* und
Microsoft Exchange Hosted Encryption:
Updates der Lizenzbestimmungen. Während der aktuellen Laufzeit Ihres anwendbaren Beitritts bzw.
Ihres anwendbaren Open Value-Vertrages gelten die Lizenzbestimmungen, die am Datum Ihres
ersten Erwerbs des Onlinedienstes wirksam sind, für Ihre Verwendung des Onlinedienstes, außer wie
im Folgenden dargelegt. Wir sind berechtigt, die Nutzungsbestimmungen jederzeit zu aktualisieren.
Sie erklären sich mit den neuen Nutzungsbestimmungen einverstanden, indem Sie den Onlinedienst
verwenden, nachdem wir sie in diesen Produktbenutzungsrechten veröffentlichen oder Ihnen eine
E-Mail zu den Aktualisierungen senden.
Verwendung zu Bewertungszwecken. Für Forefront Online Security für Exchange sind Sie berechtigt,
den Onlinedienst für einen Bewertungszeitraum von 30 Tagen zu verwenden.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Dynamics CRM Online, Exchange Online, Office Live Meeting*, Office Communications
Online und SharePoint Online*:
Nutzer-ALs für Software Assurance. Nutzer-ALs für Software Assurance können erworben und
folgenden Nutzern zugewiesen werden:

Nutzern, denen auch eine berechtigende CAL mit aktiver Software Assurance zugewiesen
wurde, oder

Nutzern, die ein Gerät verwenden, dem eine berechtigende Geräte-CAL mit aktiver Software
Assurance zugewiesen wurde.
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Juli 2010
Seite 126 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Sie dürfen Nutzer-ALs für Software Assurance jeweils nicht mehr als einem Nutzer für eine gegebene
berechtigende Geräte-CAL zuweisen. Sie müssen während der Laufzeit Ihrer Nutzer-AL für Software
Assurance aktive Software Assurance für Ihre berechtigenden CALs beibehalten. Ihr Recht zum
Zugriff auf den Onlinedienst oder zugehörige Software unter einer Nutzer-AL für Software Assurance
läuft zum früheren der folgenden beiden Zeitpunkte ab:

Ablauf der Software Assurance für Ihre berechtigende CAL oder

Ablauf Ihrer Nutzer-AL für Software Assurance.
Eine Nutzer-AL für Software Assurance, die zu einer Nutzer-CAL gehört, darf nur (und muss) einem
anderen Nutzer neu zugewiesen werden, wenn die berechtigende Nutzer-CAL neu zugewiesen wird.
Eine Nutzer-AL für Software Assurance, die zu einer Geräte-CAL gehört, darf einem anderen Nutzer
nur dann neu zugewiesen werden, wenn dieser neue Nutzer ein Gerät verwendet, dem eine
berechtigende Geräte-CAL mit aktiver Software Assurance zugewiesen wurde.
Für Software Assurance-Kunden verfügbare Nutzer-ALs und die berechtigenden CALs sind in der
nachstehenden Tabelle aufgeführt.
Nutzer-AL für Software Assurance
Berechtigende CAL
Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite (für Core-CAL-Suite)
 Core-CAL-Suite
Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite (für Enterprise-CAL-Suite)
 Enterprise-CAL-Suite
Nutzer-AL für Dynamics CRM Online
 Zusätzliche CAL zur vollständigen Verwendung von
Dynamics CRM 4.0
 Standard-CAL für Exchange Server 2007 oder
Nutzer-AL für Exchange Online Standard
 Core-CAL-Suite oder
 Enterprise-CAL-Suite
Nutzer-AL für Office Communications
Online Standard
Nutzer-AL für Office Live Meeting Standard
oder Professional
 Standard-CAL für Office Communications
Server 2007 R2 oder
 Enterprise-CAL-Suite
 Enterprise-CAL für Office Communications
Server 2007 R2 oder
 Enterprise-CAL-Suite
 Standard-CAL für SharePoint Server 2010 oder
Nutzer-AL für SharePoint Online Standard
 Core-CAL-Suite oder
 Enterprise-CAL-Suite
Verwendung zu Bewertungszwecken. Sie sind berechtigt, den Onlinedienst für einen
Bewertungszeitraum von 30 Tagen zu verwenden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir
keiner Verpflichtung unterliegen, Ihre Abonnentendaten aufzubewahren, zu exportieren oder
zurückzugeben, wenn Sie beim Ablauf des Bewertungszeitraums keine Lizenzen zur Verwendung des
Onlinedienstes erwerben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir für eine Löschung Ihrer
Abonnentendaten gemäß den vorgenannten Bestimmungen nicht haften.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 127 von 164
Microsoft-Onlinedienste
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Groove Enterprise Services:
Ersetzung von Übertragungs- und Verwaltungstechnologien. Wir sind berechtigt, die folgenden
Möglichkeiten des Onlinedienstes durch vergleichbare Software und Dateien zu ersetzen:

das Synchronisieren von mehreren Clients mithilfe des Übertragungsdienstes und

das Festlegen von Richtlinien und die Verwaltung einzelner Clients.
Überwachen von Übertragungsdaten. Wir werden Ihre Übertragungsdaten, die vom Onlinedienst
verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, nicht überwachen, anzeigen oder
bearbeiten, ausgenommen

zur Bereitstellung oder Verbesserung des Onlinedienstes und

wie im Abschnitt „Überwachen Ihrer Verwendung“ weiter oben beschrieben.
„Übertragungsdaten“ sind Ihre E-Mails, Dateien, Dokumente und anderen Datendateien, die vom
Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird.
Handhabung
von
Übertragungsdaten.
Wir
werden
die
unter
http://www.groove.net/index.cfm?pagename=PrivacySoftware beschriebenen Maßnahmen verwenden, um
Ihre Übertragungsdaten, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst
zugegriffen wird, sichern zu helfen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Maßnahmen

unsere einzige Verantwortung im Hinblick auf die Sicherheit und Handhabung der
Übertragungsdaten darstellen und

anstelle jeder in Ihrem Volumenlizenzvertrag oder einer anderen Vertraulichkeitsvereinbarung
enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtung gelten.
Für Microsoft Learning Solutions eLearning Library*, Microsoft Learning Solutions
eReference Library*, Microsoft Learning Solutions eLearning Course Collection, Microsoft
Learning Solutions IT Academy und Microsoft Learning Solutions MCP-Dienste:
Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes
Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren
und zu verwenden. Zur Dokumentation gehören keine elektronischen Bücher.
Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
Code
wie
in
den
Universellen
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für E-Reference Library und IT Academy:
Neuzuweisungsrechte. Die Nutzer-ALs können von einem Nutzer einem anderen Nutzer nur neu
zugewiesen werden, falls der erste Nutzer nicht mehr beim Unternehmen beschäftigt ist.
Für Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity:
Nur zur internen Verwendung. Nur Ihre Angestellten und Vertragspartner vor Ort sind berechtigt, auf
den Onlinedienst zuzugreifen.
Microsoft Office Live Communications Server 2005 („LCS“) oder Microsoft Office Communications
Server 2007 („OCS“) erforderlich. Nutzer des Onlinedienstes müssen über eine Lizenz zur
Verwendung von LCS bzw. OCS verfügen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 128 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Keine Verbindung. Sie sind nicht berechtigt, den Onlinedienst zu verwenden, um folgende Arten der
Kommunikation zu erleichtern:

mit einem anderen Instant Messaging-Serviceprovider als Yahoo!, AOL oder Microsoft oder

zwischen externen Instant Messaging-Netzwerken.
Zugriff über PDA oder Mobiltelefon – Beschränkung für das Instant Messenger-Netzwerk von America
Online. Sie sind nicht berechtigt, den Onlinedienst zum Übertragen von Instant Messaging- und
Anwesenheitsinformationen von einem (oder auf ein) PDA oder Mobiltelefon mithilfe eines lizenzierten
Funkfrequenzspektrums (beispielsweise EVDO, GPRS, EDGE) zu verwenden.
Verwendung zu Bewertungszwecken. Für Office Communications Server Public Instant Messaging
Connectivity sind Sie berechtigt, den Onlinedienst für einen Bewertungszeitraum von 60 Tagen zu
verwenden.
Für Office Live Meeting:
Hinweis in Bezug auf Aufzeichnungen. Einige Rechtsordnungen verlangen, dass die betroffenen
Personen vor dem Abhören, Überwachen und/oder Aufzeichnen ihrer Kommunikationen darauf
hingewiesen werden müssen oder dass deren Zustimmung hierzu eingeholt werden muss und/oder
beschränken das Sammeln, Speichern und Verwenden von personenbezogenen Informationen. Sie
verpflichten sich, vor der Nutzung des Onlinedienstes und/oder des/r Aufzeichnungsfeatures alle
geltenden Gesetze einzuhalten, alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und alle erforderlichen
Daten offenzulegen.
Für SharePoint Online Deskless Worker:
Deskless Workers sind berechtigt, auf Inhalte aus bezeichneten Website-Auflistungen zuzugreifen und
sie anzuzeigen. Mit Ausnahme von InfoPath oder browserbasierten Formularen innerhalb dieser
bezeichneten Website-Auflistungen sind sie nicht berechtigt, Websites, Seiten, Bibliotheken, Listen,
Listenelemente oder Microsoft Office-Dokumente zu erstellen, zu speichern oder zu bearbeiten. Sie
sind nicht berechtigt, auf einem Mobilgerät auf Inhalte zuzugreifen oder sie anzuzeigen.
Für Tellme
„Anwendung(en)“ sind sprachaktive, mit der Tellme-Plattform kompatible und konforme
VoiceXML-Anwendungen. Mit ihnen ist es Nutzern möglich, über das Telefon oder andere
sprachaktive Geräte auf Informationen zuzugreifen und diese auszutauschen. Nutzer greifen über
eine Sprach-Benutzeroberfläche auf Informationen zu und tauschen diese aus.
„Äußerung“ bedeutet einen Teil des Gesprochenen eines Nutzers, der durch von der Anwendung
definierte Pausen vom Rest abgegrenzt ist und für den gilt:
(i) Er wird von einem Nutzer als Reaktion auf eine Aufforderung der Anwendung geäußert, und
(ii) er wird bei der Verarbeitung des Anrufs des Nutzers aufgezeichnet.
„Aufzeichnung des gesamten Telefonats“ bedeutet den gesamten Tondatenstrom, für den gilt:
(i) Er wird zwischen dem Nutzer und der Sprachschnittstelle der Anwendung während des Anrufs
eines Nutzers bei der Anwendung ausgetauscht, und
(ii) er wird bei der Verarbeitung dieses Anrufs aufgezeichnet.
Er schließt sämtliche Audioaufforderungen der Anwendung und die darauf bezogenen Äußerungen
des Nutzers ein.
Äußerungen und Aufzeichnungen des gesamten Telefonats werden gemeinsam als „Aufzeichnungen“
bezeichnet.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 129 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Äußerungen und Aufzeichnung des gesamten Telefonats. Sämtliche Aufzeichnungen sind Ihr
Eigentum. Sie halten alle anwendbaren Gesetze ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze
zum Abhören und Aufzeichnen auf Bundes- und Landesebene. Sie holen für jegliche Aufzeichnungen
das vorherige Einverständnis aller Teilnehmer der Kommunikation zur Aufzeichnung ein,
beispielsweise durch Abspielen einer Erklärung vor der Aufzeichnung, die den Inhalt „Anrufe werden
aufgezeichnet“ oder „Dieser Anruf kann aufgezeichnet werden“ oder einen ähnlichen Inhalt hat.
Wir sind je nach dem von Ihnen erworbenen Servicelevel oder nur nach der Beschreibung in den
Spezifikationen für Berichte verpflichtet, Folgendes aufzuzeichnen:

Aufzeichnung des gesamten Telefonats,

Äußerungen oder

andere anrufbezogene Daten.
Sie erkennen an und stimmen zu, dass wir nicht verpflichtet sind, irgendwelche Aufzeichnungen
anzufertigen, wenn das gesetzlich geforderte Einverständnis des Anrufers mit der Aufzeichnung nicht
vorliegt.
Sie erklären sich bereit, Microsoft, deren verbundene Unternehmen, leitende Angestellte, Direktoren
und Anteilseigner von sämtlichen Forderungen, Verlusten, Schäden, Ausgaben, Verfahren,
Richtersprüchen und Kosten jedweder Art, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren
und -ausgaben, die durch die Aufzeichnungen oder in Verbindung mit diesen entstehen, freizustellen,
dagegen zu verteidigen bzw. Microsoft entsprechend zu entschädigen. Dies gilt ungeachtet anders
lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag.
Wir und unsere Vertragspartner haben das Recht, Aufzeichnungen, Token, Anrufstatistiken und
Systemdaten von Interaktionen mit dem Onlinedienst zum Zweck der Leistungsverbesserung des
Onlinedienstes sowie der Entwicklung, Verbesserung und Erweiterung damit zusammenhängender
Produkte, Technologien und Dienste von Microsoft zu erfassen und zu speichern. Wir erfassen,
speichern und gruppieren Daten von allen Produkten und Diensten, die im Onlinedienst ausgeführt
werden, in einen gemeinsamen Datenpool, der zum Trainieren und Verbessern der Leistung des
zugrunde liegenden Onlinedienstes und damit zusammenhängender Produkte, Technologien und
Dienste von Microsoft verwendet wird.
Hosting. Sämtliche Anwendungen werden bei Ihnen gehostet.
Freistellung durch den Kunden. Sie werden Microsoft gegen jegliche durch einen nicht verbundenen
Dritten geltend gemachten Ansprüche dahingehend, dass Ihr in Verbindung mit dem Onlinedienst
verwendeter Inhalt:

dessen Patent, Urheberrecht oder Marke verletze oder

dessen Geschäftsgeheimnis oder nicht offenbarte Informationen vorsätzlich unrechtmäßig
verwende,
„Ihre Inhalte“ schließen Anwendungen, Audioaufforderungen, Datenströme und andere ähnliche
Inhalte oder Informationen ein, die Sie für die Verwendung mit dem Onlinedienst bereitstellen. Sie
werden außerdem die Summe eines hieraus resultierenden rechtskräftigen Urteils gegen uns
(oder eines Vergleichs, zu dem Sie zustimmen) zahlen. Sofern in Ihrem Volumenlizenzvertrag
bezüglich ähnlicher Ansprüche in Verbindung mit unseren Produkten keine anders lautenden Angaben
enthalten sind, bildet dieser Abschnitt unseren ausschließlichen Abhilfeanspruch in Bezug auf
diese Ansprüche.
Wir werden Sie unverzüglich schriftlich von diesem Anspruch in Kenntnis setzen und Ihnen die
vollständige Kontrolle über die Verteidigung oder den Vergleich des Anspruchs einräumen. Wir
werden Sie bei der Verteidigung gegen den Anspruch angemessen unterstützen. Sie erklären sich
damit einverstanden, uns sämtliche angemessenen Ausgaben, die wir im Rahmen einer solchen
Unterstützungsleistung haben, zu erstatten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 130 von 164
Microsoft-Onlinedienste
Beschränkungen der Verteidigungsverpflichtung. Ihre Verpflichtungen gelten nicht, soweit der
jeweilige Anspruch oder das jeweilige Urteil in Folgendem seine Grundlage findet:
(i) Spezifikationen, die wir Ihnen für den Onlinedienst bereitstellen,
(ii) nicht autorisierte Änderungen, die wir an Ihren Inhalten vornehmen,
(iii) unsere nicht autorisierte Weitergabe Ihrer Inhalte an einen Dritten oder deren Nutzung zu
Gunsten eines Dritten.
Örtliche Beschränkungen. Der Onlinedienst darf nur für Anrufe verwendet werden, die aus den
USA stammen.
Ablauf oder Kündigung des Onlinedienstes. Wir sind nicht verpflichtet, irgendwelche Systemdaten zu
archivieren oder aufzubewahren. „Systemdaten“ sind alle Daten, die von uns im Rahmen des
Onlinedienstes erfasst wurden. Systemdaten schließen sämtliche Datensätze über Anrufdetails,
Äußerungen sowie Aufzeichnungen des gesamten Telefonats ein. Keine Partei ist gegenüber der
anderen für Schäden jeglicher Art haftbar, die ausschließlich aus der Kündigung Ihres
Volumenlizenzvertrages in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen entstehen.
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Dienst-ALs und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Dienst-ALs wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen zuzuweisen.
Sie sind berechtigt, sie Ihrem Volumenlizenzvertrag entsprechend neu zuzuweisen (nicht kurzzeitig
(innerhalb von 90 Tagen oder weniger)). Alternativ sind Sie berechtigt, Dienst-Als wie nachstehend
angegeben neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Neuzuweisung von Dienst-ALs.

Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Dienst-ALs so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen
Neuzuweisung gilt nicht für Dienst-ALs, die Servern innerhalb derselben Serverfarm
zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Dienst-ALs neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb
von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Kombinierte Lizenzmodelle
Angebote, bei denen die Lizenzbestimmungen aus einer Kombination von zwei oder
mehr Lizenzmodellen bestehen
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte.
1. Virtual Desktop Infrastructure (VDI) Standard Suite
2. Virtual Desktop Infrastructure (VDI) Premium Suite
I) Definitionen.
a) „Client-OSE“ ist eine Betriebssystemumgebung (Operating System Environment, „OSE“), die
ein Client-Betriebssystem ausführt.
b) „VDI-lizenziertes Gerät“ ist ein Gerät, dem Sie eine VDI-Suite-Lizenz zuweisen und von dem
Sie auf virtuelle Client-OSEs zugreifen und diese remote verwenden.
c) „VDI-Host“ ist ein Gerät, auf dem Sie virtuelle Client-OSEs hosten, die Software ausführen,
auf die Sie remote von VDI-lizenzierten Geräten zugreifen und die Sie remote von
VDI-lizenzierten Geräten verwenden.
d) „VDI-Suite-Lizenz“ ist die VDI Standard Suite-Lizenz oder die VDI Premium Suite-Lizenz
oder beides.
e) „VDI-Software“ ist die Microsoft-Software, für die Ihnen Nutzungs-, Zugriffs- oder
Verwaltungsrechte unter der „VDI-Suite-Lizenz“ gewährt werden.
II) Abonnementlizenz. VDI-Suite-Lizenzen sind Abonnementlizenzen. Das Recht zur Verwendung
von Software unter einer Abonnementlizenz läuft bei Ablauf oder Kündigung des Beitritts oder des
Vertrages ab, unter dem Sie die Lizenz erworben haben. Ungeachtet etwaiger anders lautender
Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag endet Ihr Recht zur Verwendung von oder zum
Zugriff auf Software oder zur Verwaltung von OSEs unter einer VDI-Suite-Lizenz, wenn diese
Lizenz abläuft.
III) Roaming-Nutzungsrechte. Sofern unten nichts anderes angegeben ist, ist der einzige
Hauptnutzer des VDI-lizenzierten Geräts berechtigt, von einem berechtigenden Drittgerät 1 aus
remote auf die virtuellen Client-OSEs zuzugreifen, ohne eine separate VDI-Suite-Lizenz für dieses
Gerät zu erwerben.
1
Ein „berechtigendes Drittgerät“ ist ein Gerät, das Eigentum einer Institution ist, die nicht Sie oder eines Ihrer
verbundenen Unternehmen ist, und/oder unter ihrer Kontrolle steht.
Wenn sich der Hauptnutzer auf Ihrem Betriebsgelände oder dem Ihrer verbundenen
Unternehmen befindet, sind Roaming-Nutzungsrechte nicht anwendbar.

Die Beschränkungen des Zugriffs auf Windows Server-Software zum Hosten einer
grafischen Benutzeroberfläche (mittels RDS-Funktionalität oder anderer Technologie)
unter der VDI-Standard-Suite gelten, wenn die Roaming-Nutzungsrechte unter der
Standard-Suite genutzt werden.

Sie sind nicht berechtigt, gleichzeitig vom VDI-lizenzierten Gerät
berechtigenden Drittgerät aus auf die virtuellen Client-OSEs zuzugreifen.

Jeglicher Zugriff unter den Roaming-Nutzungsrechten darf nur für arbeitsbezogene
Zwecke erfolgen.

Das Recht des Hauptnutzers zum Zugriff auf die virtuellen Client-OSEs unter den
Roaming-Nutzungsrechten endet, wenn die entsprechenden Rechte auf dem VDI-Gerät
ablaufen, sich der Hauptnutzerstatus ändert oder wenn der Hauptnutzer Ihre
Organisation verlässt. Zu dem Zeitpunkt müssen Sie sicherstellen, dass der Nutzer nicht
mehr unter den Roaming-Nutzungsrechten auf die virtuellen Client-OSEs zugreift.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
und
einem
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Kombinierte Lizenzmodelle
IV) Anwendbare Nutzungsrechte. Ihr Zugriff und Ihre Verwendung von VDI-Software und Ihre
Verwaltung von virtuellen Client-OSEs, auf die Ihr VDI-lizenziertes Gerät zugreift, unterliegen den
Produktbenutzungsrechten für VDI-Software in der durch diese Lizenzbestimmungen geänderten
Fassung. Sie dürfen VDI-Suite-Lizenzen nur Geräten zuweisen. Sie sind nicht berechtigt,
VDI-Suite-Lizenzen Nutzern zuzuweisen.
a) Zulässige Trennung von Komponenten. Wie in diesen Lizenzbestimmungen beschrieben
und ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag
erlaubt jede VDI-Suite-Lizenz Folgendes:
i.
Verwendung von und Zugriff auf VDI-Software auf oder von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät
und anderen Geräten, die erlaubte Instanzen von VDI-Software ausführen, und
ii.
Verwaltung von virtuellen Client-OSEs auf Ihren VDI-Hosts.
b) Neuzuweisung von VDI-Suite-Lizenzen. Ungeachtet der Einschränkung
Produktbenutzungsrechten sind Sie berechtigt, Ihre Lizenz neu zuzuweisen, jedoch
kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
berechtigt, Ihre Lizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie das VDI-lizenzierte Gerät
eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen.
in den
nicht nur
Sie sind
aufgrund
V) Softwarerechte. Die VDI Standard Suite und VDI Premium Suite sehen Rechte zur Verwendung
von und zum Zugriff auf alle Versionen der folgenden VDI-Software während der Laufzeit Ihres
Select- oder Konzernbeitritts oder Open Value-Vertrages vor:
a) Windows Server-Remotedesktopdienste („RDS“)
b) System Center Virtual Machine Manager („VMM“)
c) System Center Configuration Manager („SCCM“)
d) System Center Operations Manager („SCOM“)
VI) Remotedesktopdienste. Sie sind berechtigt, von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät direkt oder
indirekt auf RDS zuzugreifen, außer wie nachfolgend beschrieben. Sie sind nicht berechtigt, zum
Hosten einer grafischen Benutzeroberfläche (mittels RDS-Funktionalität oder anderer
Technologie) auf Windows Server-Software entweder:

direkt von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät oder

indirekt über eine virtuelle OSE auf Ihrem VDI-Host zuzugreifen.
Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in den Produktbenutzungsrechten für
Windows Server benötigen Sie keine RDS-CAL für das VDI-lizenzierte Gerät oder den VDI-Host,
um diesen Zugriff zu erlauben. Sie müssen jedoch eine Basis-CAL für Windows Server erwerben
und beiden Geräten oder dem zugreifenden Nutzer zuweisen.
VII) System Center Virtual Machine Manager. Sie werden als Käufer einer VMM-Softwarelizenz
angesehen, wenn Sie eine VDI-Suite-Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, VMM unter Ihrer
VDI-Suite-Lizenz zu verwenden, um gleichzeitig bis zu vier virtuelle Client-OSEs zu verwalten,
in denen Software ausgeführt wird, die Sie remote von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät verwenden.
Diese virtuellen OSEs können sich auf bis zu vier verschiedenen VDI-Hosts befinden. Sie sind
nicht berechtigt, OSEs zu verwalten, die sich nicht auf VDI-Hosts befinden. Ungeachtet etwaiger
anderslautender Bestimmungen in den Produktbenutzungsrechten für VMM benötigen Sie keine
separaten VMM-Management-Lizenzen, um diese virtuellen OSEs zu verwalten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 133 von 164
Kombinierte Lizenzmodelle
VIII) System Center Configuration Manager. Sie werden als Käufer einer SCCM-Softwarelizenz
angesehen, wenn Sie eine VDI-Suite-Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, SCCM unter Ihrer
VDI-Suite-Lizenz zur Verwaltung der physischen OSE auf Ihren VDI-Hosts zu verwenden, ohne
dass Sie eine Management-Lizenz erwerben und diesen Geräten zuweisen müssen, jedoch
vorbehaltlich der folgenden Bedingung. Die physische OSE darf ausschließlich für folgende
Zwecke verwendet werden:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware,

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten und

Ausführung von Software zum Verwalten und Warten von virtuellen Client-OSEs auf
Ihrem VDI-Host.
Sie sind außerdem berechtigt, SCCM unter Ihrer VDI-Suite-Lizenz zur Verwaltung der physischen
OSE auf Ihren VDI-Hosts (ungeachtet der vorstehenden Bedingung) und anderer OSEs zu
verwenden, sofern Sie Management-Lizenzen wie in den Produktbenutzungsrechten für SCCM
vorgesehen separat erwerben und zuweisen.
IX) System Center Operations Manager. Sie werden als Käufer einer SCOM-Softwarelizenz
angesehen, wenn Sie eine VDI-Suite-Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, SCOM unter Ihrer
VDI-Suite-Lizenz zur Verwaltung der physischen OSE auf Ihren VDI-Hosts zu verwenden, ohne
dass Sie eine Management-Lizenz erwerben und diesen Geräten zuweisen müssen, jedoch
vorbehaltlich der folgenden Bedingung. Die physische OSE darf ausschließlich für folgende
Zwecke verwendet werden:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware,

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten und

Ausführung von Software zum Verwalten und Warten von virtuellen Client-OSEs auf
Ihrem VDI-Host.
Sie sind außerdem berechtigt, SCOM unter Ihrer VDI-Suite-Lizenz zur Verwaltung der physischen
OSE auf Ihren VDI-Hosts (ungeachtet der vorstehenden Bedingung) und anderer OSEs zu
verwenden, sofern Sie Management-Lizenzen wie in den Produktbenutzungsrechten für SCOM
vorgesehen separat erwerben und zuweisen.
X) Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für VDI Premium Suite.
a) Remotedesktopdienste. Zusätzlich zu dem Recht, von jedem durch eine VDI Premium
Suite abgedeckten Gerät auf RDS-Funktionalität zuzugreifen, sind Sie berechtigt, zum Hosten
einer grafischen Benutzeroberfläche auf Windows Server zuzugreifen. Die Anforderung, über
eine separate Windows Server-CAL zu verfügen, gilt weiterhin.
b) Application Virtualization für Remotedesktopdienste. Sie sind berechtigt, von
VDI-lizenzierten Geräten, denen Sie VDI Premium Suite-Lizenzen zugewiesen haben, auf die
Software Application Virtualization für Remotedesktopdienste auf Ihrem VDI-Host zuzugreifen
und sie zu verwenden. Die Anforderung, über eine separate Windows Server-CAL zu
verfügen, gilt weiterhin.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 134 von 164
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
Für diese Vergünstigungen ist Software Assurance und in einigen Fällen eine Software
Assurance-Mitgliedschaft erforderlich. Einzelheiten und eine vollständige Liste der Software
Assurance-Vergünstigungen finden Sie in der Produktliste. Außer wie nachfolgend vermerkt, laufen
diese Vergünstigungen ab, wenn Ihre Software Assurance endet.
1. Wiederherstellungsrechte für „Cold“ Disaster.
Für jede Instanz von berechtigter Serversoftware, die Sie in einer physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebung auf einem lizenzierten Server ausführen, sind Sie berechtigt,
vorübergehend eine Sicherungsinstanz in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung
auf einem Server auszuführen, der für die Wiederherstellung bei Notfällen bestimmt ist.
Die Produktbenutzungsrechte für die Software und die folgenden Beschränkungen gelten für Ihre
Verwendung von Software auf einem Server für die Wiederherstellung bei Notfällen.

Der Server muss abgeschaltet sein, außer (i) zu begrenzten Selbsttests der Software und zur
begrenzten Verwaltung von Patches der Software oder (ii) zur Wiederherstellung bei Notfällen.

Der Server darf sich nicht im gleichen Cluster wie der Produktionsserver befinden.

Sie dürfen die Sicherungs- und Produktionsinstanzen nur während des Wiederherstellens der
Produktionsinstanz bei einem Notfall gleichzeitig ausführen.

Ihr Recht zur Nutzung der Sicherungsinstanzen endet, wenn Ihre Software Assurance endet.
2. E-Learning.
Der
Abschnitt
„Desktop-Anwendungen“
der
Produktbenutzungsrechte
enthält
Ihre
Lizenzbestimmungen für eLearning-Schulungskits. Sie dürfen jedoch nicht mehr Nutzer als
E-Learning-Lizenzen haben.
3. Abonnementmedien von TechNet Plus.I
Der Abschnitt „Entwicklertools“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen
für Abonnementmedien von TechNet Plus. Zusätzliche Software Assurance-Vergünstigungen von
TechNet finden Sie in der Produktliste.
4. Step-Up-Lizenzen.
Eine Step-Up-Lizenz erlaubt es Ihnen, eine Premium Edition anstelle des berechtigenden Produkts
zu nutzen. Sobald Ihre Step-Up-Lizenz zeitlich unbeschränkt wird, ersetzt sie dauerhaft Ihre
Rechte am berechtigenden Produkt.
5. MSDN.I
Der Abschnitt „Entwicklertools“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen
für MSDN. Ihre Rechte zur Nutzung von Software, die über MSDN lizenziert wurde, werden
zeitlich unbeschränkt, wenn Ihr Recht zur Nutzung von Visual Studio dauerhaft wird.
6. Software Assurance-Produktsupport.
Möglicherweise kann Ihre Art der Verwendung der Software nicht unterstützt werden.
Möglicherweise ist es hierfür außerdem erforderlich, dass Sie mehr Supportservices kaufen. Wir
sind beide berechtigt, Informationen, die in Verbindung mit Supportservices erworben wurden, zu
verwenden, solange durch diese Verwendung keine vertraulichen Informationen der anderen
Partei offengelegt werden. Die Lizenzbestimmungen für das zugrunde liegende Produkt gelten für
Ihre Verwendung jeglicher Fixes.
7. Windows Fundamentals for Legacy PCs.I
Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre
Lizenzbestimmungen für Windows Fundamentals for Legacy PCs. Sie dürfen die Software jedoch
nur zum Ausführen der nachfolgend aufgelisteten Typen von Anwendungen verwenden.

Sicherheit

Verwaltung

Terminalemulierung
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 135 von 164
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen

Remotedesktop und ähnliche Technologien

Webbrowser

Mediaplayer

Instant Messaging-Client

Dokument-Viewer

.NET Framework und Java Virtual Machine
Sie können entscheiden, den Mediaplayer nicht zu installieren. In diesem Fall gelten die
nachfolgend aufgelisteten Abschnitte des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme“ der
Produktbenutzungsrechte nicht für Ihre Verwendung der Software.

Verwaltung digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media

Windows Media Player

Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard
Sie sind berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu verwenden als dem, auf dem sie
zuerst installiert wurde, wenn Sie die entsprechende Software Assurance auf dieses andere Gerät
verschieben.
8. Windows 7 Enterprise.I
Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte, wie unten im Abschnitt
„Virtualisierungsrechte für Windows-lizenzierte Geräte mit aktiver Software Assurance“ ergänzt,
enthält Ihre Lizenzbestimmungen für die Software. Abgesehen von der Beschreibung im Abschnitt
„Virtualisierungsrechte“ wird Ihr Recht zur Nutzung der Software zeitlich unbeschränkt, sobald Ihr
Recht zur Nutzung von Windows 7 Professional zeitlich unbeschränkt wird.
9. Windows Virtual Desktop Access (VDA) und Virtualisierungsrechte für
Windows-lizenzierte Geräte mit aktiver Software Assurance.I
Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte, wie unten ergänzt,
enthält Ihre Lizenzbestimmungen für die Nutzung der Software unter Windows VDA-Lizenzen und
Windows-Lizenzen mit aktiver Software Assurance. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den
Bestimmungen im Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ und diesem Abschnitt haben diese
Lizenzbestimmungen Vorrang. Es gelten „Instanz“ und andere Terminologie in den Universellen
Lizenzbestimmungen, die sich auf die Nutzung der Software mit Virtualisierungstechnologie
beziehen. „Software“ bezeichnet in diesem Dokument Windows 7 Enterprise.
a) Zuweisen der Lizenz zum Gerät.

Windows VDA-Geräte. Bevor Sie eine Instanz der Software unter einer Windows
VDA-Lizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät
zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
Ungeachtet der Einschränkung in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen sind Sie
berechtigt, Ihre Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb
von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, Ihre Lizenz früher neu
zuzuweisen, wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers
außer Dienst stellen.

Windows-lizenzierte Geräte mit aktiver Software Assurance. Das Gerät, dem Sie
Ihre Windows-Lizenz und Software Assurance zugewiesen haben, ist das „lizenzierte
Gerät“. Wenn Sie Ihre Windows-Software Assurance auf einen Ersatzcomputer
verschieben, wird dieser Computer zum „lizenzierten Gerät“.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 136 von 164
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
b) Ausführen von Instanzen der Software.

Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, dürfen Sie gleichzeitig entweder:
o
vom lizenzierten Gerät remote auf eine Instanz der Software zugreifen, die in einer
physischen Betriebssystemumgebung auf einem Ihrer Server (z. B. in Ihrem
Rechenzentrum) ausgeführt wird, oder
o
vom lizenzierten Gerät remote auf bis zu vier Instanzen der Software zugreifen, die in
virtuellen
Betriebssystemumgebungen
(nur
eine
Instanz
pro
virtuelle
Betriebssystemumgebung) auf Ihren Servern (z. B. auf bis zu vier verschiedenen
Servern in Ihrem Rechenzentrum) ausgeführt werden.

Für Windows VDA-lizenzierte Geräte, denen eine Windows 7 Professional-Lizenz
zugewiesen wurde, sind Sie berechtigt, jeweils eine oder mehrere erlaubte Instanzen der
Software in virtuellen Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro virtuelle
Betriebssystemumgebung) auf dem lizenzierten Gerät auszuführen.

Für Windows-lizenzierte Geräte mit aktiver Software Assurance sind Sie berechtigt, auf
dem lizenzierten Gerät jeweils auch bis zu vier Instanzen der Software in virtuellen
Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro virtuelle Betriebssystemumgebung)
und eine Instanz der Software in einer physischen Betriebssystemumgebung
auszuführen. Wenn Sie alle fünf erlaubten Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in
der physischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz ausschließlich zur
Ausführung von Folgendem genutzt werden:
o
die Hardware-Virtualisierungssoftware und
o
Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem
lizenzierten Gerät.

Für Windows-lizenzierte Geräten mit aktiver Software Assurance haben Sie die folgende
Alternative. Sie sind für jede Lizenz berechtigt, auf dem lizenzierten Gerät gleichzeitig
zwei Instanzen der Software in der physischen Betriebssystemumgebung auszuführen.
Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, sind Sie nicht berechtigt, die Software in
virtuellen Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Gerät auszuführen.

Sie sind berechtigt, eine Instanz von Windows 7 Professional oder einer früheren Version der
Software oder von Windows 7 Professional anstelle von erlaubten Instanzen auszuführen.

Sie sind nicht berechtigt, die Software in der physischen Betriebssystemumgebung auf
dem lizenzierten Gerät unter einer Windows VDA-Lizenz auszuführen.

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Abschnitt „Remotedesktop“ der
Produktbenutzungsrechte des Desktop-Betriebssystems sind Sie berechtigt, nur vom
lizenzierten Gerät remote auf die Instanzen zugreifen, die auf Ihren Servern (z. B. in
Ihrem Rechenzentrum) ausgeführt werden, wobei die folgenden Ausnahmen gelten.
o
Sie sind berechtigt, von einem anderen Gerät, dem Sie entweder eine aktive
Windows VDA-Lizenz, eine aktive Windows Virtual Enterprise Centralized
Desktop- oder Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software
Assurance-Lizenz oder eine Windows-Lizenz mit aktiver Software Assurance
zugewiesen haben, auf die Instanzen zuzugreifen.
o
Sie sind berechtigt, Remoteunterstützung und andere ähnliche Technologien zu
verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben.
o
Sie benötigen keine Lizenz, um lediglich zur Verwaltung Ihrer Instanzen der Software
(lokal oder remote) auf diese Instanzen zuzugreifen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 137 von 164
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
c) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien.
Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.

Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Software zu erstellen.

Sie sind berechtigt, Instanzen der Software auf beliebigen Ihrer Server oder
Speichermedien zu speichern.

Sie dürfen Instanzen der Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern,
Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Software unter einer Ihrer Windows
VDA-Lizenzen oder Windows-Software Assurance wie weiter oben beschrieben auszuüben
(z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
d) Roaming-Nutzungsrechte. Sofern unten nichts anderes angegeben ist, ist der einzige
Hauptnutzer des Windows VDA-lizenzierten Geräts oder des Windows-lizenzierten Geräts mit
aktiver Software Assurance (Arbeitsgerät) berechtigt:

von einem berechtigenden Drittgerät1 jeweils remote auf eine oder mehrere der
erlaubten Instanzen zuzugreifen, die auf Ihren Servern (z. B. in Ihrem Rechenzentrum)
ausgeführt werden, und

jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer virtuellen Betriebssystemumgebung auf
einem berechtigenden Drittgerät1 auszuführen.
1
Ein „berechtigendes Drittgerät“ ist ein Gerät, das Eigentum einer Institution ist, die nicht Sie oder eines Ihrer
verbundenen Unternehmen ist, und/oder unter ihrer Kontrolle steht.
Wenn sich der Hauptnutzer auf Ihrem Betriebsgelände oder dem Ihrer verbundenen
Unternehmen befindet, sind Roaming-Nutzungsrechte nicht anwendbar.
Sie sind nicht berechtigt, die Software in der physischen Betriebssystemumgebung auf
dem berechtigenden Drittgerät unter den Roaming-Nutzungsrechten auszuführen.
Jegliche Nutzung unterliegt der Beschränkung der Anzahl der Nutzer, die im Abschnitt
„Desktop-Betriebssysteme“ in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen angegeben ist, und
darf nur für arbeitsbezogene Zwecke erfolgen. Das Recht des Hauptnutzers zur
Verwendung der Software unter den Roaming-Nutzungsrechten endet, wenn die
entsprechenden Rechte auf dem Arbeitsgerät ablaufen oder sich der Hauptnutzerstatus
ändert oder wenn der Hauptnutzer Ihre Organisation verlässt. Zu dem Zeitpunkt müssen
Sie sicherstellen, dass der Nutzer die Software nicht mehr unter den RoamingNutzungsrechten verwendet.
e) Laufzeit der Lizenz. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Ihrem
Volumenlizenzvertrag sind Ihre Lizenz für Windows Virtual Desktop, diese
Virtualisierungsrechte für Windows-lizenzierte Geräte mit aktiver Software Assurance und und
die entsprechenden Roaming-Nutzungsrechte nicht zeitlich unbeschränkt. Sie sind nicht
berechtigt, wie nach diesem Dokument zulässig auf die Software zuzugreifen oder sie zu
verwenden, nachdem Ihr Abonnement oder Ihre Software Assurance abläuft.
10. Roaming-Nutzungsrechte für Geräte, die für alle Editionen von Office 2010,
Project 2010 oder Visio 2010 mit aktiver Software Assurance lizenziert sind:
Der Abschnitt „Desktop-Anwendungen“ der Produktbenutzungsrechte, wie unten ergänzt, enthält
Ihre Lizenzbestimmungen für die Nutzung der Software unter Lizenzen für alle Editionen von
Office 2010, Project 2010 und Vision 2010 mit aktiver Software Assurance. Im Falle eines
Widerspruchs zwischen den Bestimmungen im Abschnitt „Desktop-Anwendungen“ und diesem
Abschnitt haben diese Lizenzbestimmungen Vorrang. Diese Rechte werden vorbehaltlich der
Beschränkung der Anzahl der Nutzer, die im Abschnitt „Desktop-Anwendungen“ in den
Allgemeinen Lizenzbestimmungen angegeben ist, gewährt, und jegliche Nutzung darf nur für
arbeitsbezogene Zwecke erfolgen.

Sofern unten nichts anderes angegeben ist, ist der einzige Hauptnutzer des lizenzierten
Geräts berechtigt:
o
von einem berechtigenden Drittgerät1 remote auf die Software zuzugreifen, die auf
Ihren Servern (z. B. in Ihrem Rechenzentrum) ausgeführt wird, und
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 138 von 164
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
o
die Software in einer virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem berechtigenden
Drittgerät1 auszuführen.
1
Ein „berechtigendes Drittgerät“ ist ein Gerät, das Eigentum einer Institution ist, die nicht Sie oder eines
Ihrer verbundenen Unternehmen ist, und/oder unter ihrer Kontrolle steht.
Wenn sich der Hauptnutzer auf Ihrem Betriebsgelände oder dem Ihrer verbundenen
Unternehmen befindet, sind Roaming-Nutzungsrechte nicht anwendbar.

Sie sind nicht berechtigt, die Software in der physischen Betriebssystemumgebung auf
dem berechtigenden Drittgerät unter den Roaming-Nutzungsrechten auszuführen.

Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder
Speichermedien. Für jede Lizenz für Office 2010, Project 2010 und Visio 2010 mit
aktiver Software Assurance haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
o
Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software zu erstellen.
o
Sie sind berechtigt, Kopien der Software auf beliebigen Ihrer Server oder
Speichermedien zu speichern.
o
Sie dürfen Kopien der Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern,
Ihr Recht zum Zugreifen auf die und Verwenden der Software unter Ihren Lizenzen
wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Kopien der
Software an Dritte zu vertreiben).

Das Recht des Hauptnutzers zur Verwendung der Software unter diesen
Roaming-Nutzungsrechten endet, wenn entweder die entsprechenden Rechte auf dem
lizenzierten Gerät ablaufen, Software Assurance abläuft oder sich der Hauptnutzerstatus
ändert. Zu dem Zeitpunkt müssen Sie sicherstellen, dass der Nutzer die Software nicht
mehr unter den Roaming-Nutzungsrechten verwendet.

Laufzeit der Lizenz. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Ihrem
Volumenlizenzvertrag sind diese Roaming-Nutzungsrechte nicht zeitlich unbeschränkt. Sie
sind nicht berechtigt, nach Ablauf Ihrer Software Assurance unter den
Lizenzbestimmungen dieses Abschnitts zu Roaming-Nutzungsrechten auf die Software
zuzugreifen oder sie zu verwenden.
11. Microsoft Desktop Optimization Pack (MDOP) für Software Assurance.I
Aktive Windows Business- oder Professional-Software Assurance oder eine aktive Windows Virtual
Desktop Access-Abonnementlizenz berechtigt Sie zum Erwerb von Lizenzen für MDOP für
Software Assurance. Bei diesen Lizenzen handelt es sich um einen optionalen und von der
Software Assurance separaten Kauf. Einzelheiten finden Sie in der Produktliste. Wenn Sie diese
Vergünstigung in Anspruch nehmen, haben Sie die folgenden Rechte für jede Lizenz für MDOP für
Software Assurance, die Sie erwerben.
a) Rechte zur Installation und Nutzung. Das „lizenzierte Gerät“ ist das Gerät, dem Sie Ihre
entsprechende berechtigende Lizenz und Windows Business- oder Professional-Software
Assurance zugewiesen haben.
Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, die Software auf dem lizenzierten Gerät zu
installieren und zu verwenden. Einige Funktionalität in der Software wurde entworfen, um
Software auf dem lizenzierten Gerät zu verwalten. Sie dürfen diese Funktionalität auf anderen
Geräten ausschließlich zum Verwalten von Software verwenden, die auf dem lizenzierten
Gerät ausgeführt wird. Sie sind außerdem berechtigt, die folgenden Komponenten zur
Verwaltung von Software auf Servern innerhalb Ihrer Domäne zu verwenden, sofern die
Desktops innerhalb dieser Domäne für MDOP lizenziert sind:

Advanced Group Policy Management

Asset Inventory Service (AIS)

Toolset für Diagnose und Wiederherstellung
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 139 von 164
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
Die Nutzung des AIS auf Ihren lizenzierten Desktops unterliegt dem Abschnitt „Zusätzliche
Bestimmungen“ im Abschnitt „Onlinedienste“ dieser Produktbenutzungsrechte. Informationen
darüber, wie wir berechtigt sind, Ihre Informationen zu erfassen und zu verwenden, finden Sie
unter https://sc.microsoft.com/Help/Privacy.htm, der Datenschutzerklärung des Onlinedienstes.
b) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.


Remotezugriff. Sie sind wie nachfolgend beschrieben berechtigt, auf die auf dem
lizenzierten Gerät ausgeführte Software MDOP für Software Assurance von einem
anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.
o
Hauptnutzer. Der einzige Hauptnutzer des
von einem beliebigen anderen Gerät aus auf
diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur
keine andere Person berechtigt, die Software
zu verwenden.
entsprechenden Geräts ist berechtigt,
die Software zuzugreifen und sie von
Bereitstellung von Supportservices ist
zur selben Zeit unter derselben Lizenz
o
Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem
separat lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen.
o
Remoteunterstützung. Sie sind berechtigt, anderen Geräten den Zugriff auf die
Software zu erlauben, um Ihnen Supportservices bereitzustellen. Sie benötigen keine
zusätzlichen Lizenzen für diesen Zugriff.
Roaming-Nutzungsrechte. Sofern unten nichts anderes angegeben ist, ist der einzige
Hauptnutzer des lizenzierten Geräts berechtigt, die Software MDOP für Software
Assurance auf einem berechtigenden Drittgerät 1 zu nutzen, um die zulässige Nutzung
oder den Remotezugriff Ihrer lizenzierten Software auf diesem berechtigenden Drittgerät
zu unterstützen.
1
Ein „berechtigendes Drittgerät“ ist ein Gerät, das Eigentum einer Institution ist, die nicht Sie oder eines Ihrer
verbundenen Unternehmen ist, und/oder unter ihrer Kontrolle steht.
Wenn sich der Hauptnutzer auf Ihrem Betriebsgelände oder dem Ihrer verbundenen
Unternehmen befindet, sind Roaming-Nutzungsrechte nicht anwendbar.
o
Diese Rechte werden vorbehaltlich der Beschränkung der Anzahl der Nutzer, die im
Abschnitt „Hauptnutzer“ angegeben ist, gewährt, und jegliche Nutzung darf nur für
arbeitsbezogene Zwecke erfolgen.
o
Das Recht des Hauptnutzers zur Verwendung der Software MDOP für Software
Assurance unter diesen Roaming-Nutzungsrechten endet, wenn entweder die
entsprechenden Rechte auf dem lizenzierten Gerät ablaufen, Software Assurance
abläuft oder sich der Hauptnutzerstatus ändert. Zu dem Zeitpunkt müssen Sie
sicherstellen, dass der Nutzer die Software MDOP für Software Assurance nicht mehr
unter den Roaming-Nutzungsrechten verwendet.
c) Laufzeit der Lizenz. Sie sind nicht berechtigt, auf die Software zuzugreifen oder sie zu
verwenden, nachdem Ihre entsprechende Windows-Software Assurance abläuft.
12. Selbst Gehostete Anwendungen.
Die folgenden zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte gelten für Selbst
Gehostete Anwendungen. Selbst Gehostete Anwendungen umfassen die Produkte, die in den
Produktlisten in den Lizenzmodellabschnitten dieser Produktbenutzungsrechte mit „SH“ neben
dem Namen gekennzeichnet sind.
Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag
einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte sind Sie vorbehaltlich der nachstehenden
Bestimmungen berechtigt, lizenzierte Kopien von Selbst Gehosteten Anwendungen mit Ihrer
eigenen Software zu verwenden, um eine vereinheitlichte Lösung („Vereinheitlichte Lösung“) zu
erstellen und Dritten zu erlauben, sie zu verwenden. Eine Vereinheitlichte Lösung umfasst auch
alle Selbst Gehosteten Anwendungen, die mit Ihrer Software, die Bestandteil Ihrer
Vereinheitlichten Lösung ist, interagieren.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 140 von 164
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
Anforderungen:
Sie müssen über die erforderlichen Microsoft-Softwarelizenzen verfügen und Software Assurance
beibehalten für:

die Selbst Gehosteten Anwendungen, die als Bestandteil der Vereinheitlichten Lösung
ausgeführt werden, und

alle Zugriffslizenzen, die verwendet werden, um die Vereinheitlichte Lösung externen
Nutzern zur Verfügung zu stellen.
Ihre Software muss folgende Anforderungen erfüllen:

Sie muss den Selbst Gehosteten Anwendungen, die Bestandteil der Vereinheitlichten
Lösung sind, wesentliche und primäre Funktionalität hinzufügen (Dashboards,
HTML-Editoren, Dienstprogramme und ähnliche Technologien sind kein primärer Dienst
und/oder keine primäre Anwendung einer Vereinheitlichten Lösung).

Sie muss der Hauptdienst und/oder die Hauptanwendung und der alleinige Zugriffspunkt
auf die Vereinheitlichte Lösung sein.

Sie muss über das Internet oder ein privates Netzwerk bereitgestellt werden. Die
Komponente der Selbst Gehosteten Anwendungen darf nicht auf das Gerät des
Endbenutzers geladen werden.

Sie muss in Ihrem Eigentum stehen und darf nicht von Ihnen lizenziert sein, mit der
Ausnahme, dass Ihre Software Software Dritter enthalten darf, die in Ihre Software
eingebettet ist und diese durch ihren Betrieb unterstützt.
Jegliche Verwendung der Selbst Gehosteten Anwendungen wird weiterhin durch die
Lizenzbestimmungen für diese Produkte geregelt. Sie dürfen Lizenzen, die unter Ihrem
Volumenlizenzvertrag erworben wurden, nur wie in diesem Vertrag zulässig übertragen.
Änderungen an Nutzungsrechten.
Ungeachtet der Bestimmungen Ihres Volumenlizenzvertrages sind wir berechtigt, die obigen
Nutzungsrechte jederzeit zu ändern oder einzustellen. In diesem Fall gelten jedoch diese
Nutzungsrechte weiterhin für Ihre Verwendung der Selbst Gehosteten Anwendungen unter
Lizenzen, die vor dem Wirksamkeitsdatum dieser Änderung erworben wurden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 141 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Internetbasierte Dienste. Microsoft stellt möglicherweise internetbasierte Dienste mit den
Produkten bereit. Microsoft ist berechtigt, die Dienste jederzeit zu ändern oder zu kündigen. Sie sind
nicht berechtigt, diese internetbasierten Dienste auf eine Weise zu verwenden, die sie beschädigen
oder ihre Verwendung durch andere beeinträchtigen könnte. Sie sind nicht berechtigt, die Dienste zu
verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten,
Accounts oder Netzwerke zu erlangen.
A.
Zustimmung für internetbasierte Dienste. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten
Features der Software stellen über das Internet eine Verbindung mit Computersystemen von
Microsoft oder von Serviceprovidern her. Es werden auch die Produkte aufgeführt, in denen sie
vorkommen. Einige Features kommen in mehr als einem Produkt vor. In einigen Fällen erhalten
Sie keinen gesonderten Hinweis, wenn eines dieser Features eine Verbindung herstellt. Sie
können diese Features abschalten oder nicht verwenden. Indem Sie diese Features verwenden,
erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Microsoft verwendet
die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Computerinformationen. Diese Features verwenden Internetprotokolle, die an die
entsprechenden
Systeme
Computerinformationen
senden,
wie
z. B.
Ihre
Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, den Typ des Browsers, Name und
Version der verwendeten Software sowie den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie die Software
installiert haben. Microsoft verwendet diese Informationen nur, um Ihnen die internetbasierten
Dienste zur Verfügung zu stellen.
B.
Verwendung von Informationen. Microsoft ist berechtigt, die Computerinformationen, über
Schnellinfos und Suchvorschläge erhaltene Informationen, Fehlerberichte, Malwareberichte und
URL-Filterberichte zu verwenden, um ihre Software und Dienste zu verbessern. Außerdem sind
wir berechtigt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben, wie z. B. Hardware- und
Softwareanbieter. Diese wiederum dürfen die Informationen verwenden, um die Kompatibilität
ihrer Produkte mit Microsoft-Software zu verbessern.
C.
Missbrauch internetbasierter Dienste. Sie sind nicht berechtigt, diese Dienste auf eine
Weise zu verwenden, die diese Dienste beschädigen oder ihre Verwendung durch andere
beeinträchtigen könnte. Sie sind nicht berechtigt, die Dienste zu verwenden, um zu versuchen,
auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke
zu erlangen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 142 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Wenn Sie im Internet Explorer auf
eine Schnellinfo klicken oder mit
der Maus darüberfahren, können
folgende Daten an den
Serviceprovider gesendet werden:
 Windows 7
 MSDN*
 Visual Studio
mit MSDN*
 Titel und vollständige
Internetadresse bzw. URL
der aktuellen Webseite,
Weitere
Informationen
Go to
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=31493
und
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
 StandardComputerinformationen und
 von Ihnen ausgewählte Inhalte.
Schnellinfos
Wenn Sie eine von Microsoft
bereitgestellte Schnellinfo
verwenden, unterliegen die
gesendeten Daten der Microsoft
Online-Datenschutzerklärung
Diese Erklärung ist auf der
folgenden Website verfügbar:
http://go.microsoft.com/fwlink/?li
nkid=31493. Wenn Sie eine von
einem Drittanbieter bereitgestellte
Schnellinfo verwenden,
unterliegen die gesendeten Daten
den Datenschutzrichtlinien dieses
Drittanbieters.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 143 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Mit dem Feature zur
automatischen Aktualisierung von
Stammzertifikaten wird die Liste
von vertrauenswürdigen
Zertifizierungsstellen aktualisiert.
Sie können das Feature zur
automatischen Aktualisierung von
Stammzertifikaten abschalten.
 MSDN*
 Visual Studio
mit MSDN*
 TechNet Plus*
 Forefront
Threat
Management
Gateway 2010
Standard und
Enterprise
Edition
 Windows FLP
 Windows HPC
Server 2008 R2
Automatische
Aktualisierung von
Stammzertifikaten
 Windows
MultiPoint Server
2010 Academic
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmungen zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
Oder rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=130980.
 Windows
SBS 2008
 Windows
Server 2008 R2
(alle Editionen)
 Windows
Server 2008
für Windows
Essential Server
Solutions
(WESS)
 Windows 7
 Windows Web
Server 2008 R2
Automatische Updates
Software mit Click-to-RunTechnologie kann gelegentlich
bei Microsoft nach Updates und
Ergänzungen suchen. Wenn
die Software Updates und
Ergänzungen findet, werden diese
womöglich heruntergeladen und
auf Ihrem lizenzierten Gerät
installiert.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Office 2010 und
Komponentenprodukte.
Juli 2010
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu
Office 2010 unter
http://r.office.microsoft.c
om/r/rlidOOClientPrivacy
Statement14?clid=1033.
Seite 144 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Forefront Threat
Management
Gateway Medium
Business Edition
und WebAntimalwareAbonnement für
Forefront Threat
Management
Gateway Medium
Business Edition
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=116592.
Automatische Updates
Um die Software auf dem
neuesten Stand zu halten,
stellt die Software von Zeit
zu Zeit über das Internet
eine Verbindung mit
Computersystemen von Microsoft
oder von Serviceprovidern her. In
einigen Fällen erhalten Sie keinen
gesonderten Hinweis, wenn
die Verbindung hergestellt
wird. Dabei überprüfen wir
möglicherweise Ihre Version
der Software und empfehlen
Updates oder laden sie auf Ihre
Geräte herunter. Möglicherweise
erhalten Sie keine
Benachrichtigung, wenn wir
das Update herunterladen.
Sie können dieses Feature
abschalten.
 MSDN*
Zustimmung zum
Update des
Infrarotsenders/Empfängers.
Die Software enthält
möglicherweise Technologie,
um ie ordnungsgemäße
Funktion des
Infrarotsender/empfängergeräts
sicherzustellen, das im
Lieferumfang bestimmter Media
Center-basierter Produkte
enthalten ist. Sie erklären Sie sich
damit einverstanden, dass die
Software die Firmware dieses
Geräts aktualisieren kann.
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Produkte
 Visual Studio
mit MSDN*
 Windows 7
Juli 2010
Weitere
Informationen
Seite 145 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Die Software verwendet digitale
Zertifikate. Diese digitalen
Zertifikate bestätigen die Identität
von Internetnutzern, die
Informationen senden, die nach
dem X.509-Standard verschlüsselt
sind. Sie können auch dazu
verwendet werden, digital
Dateien und Makros zu signieren,
um die Integrität und den
Ursprung der Dateiinhalte
zu überprüfen. Die Software
ruft über das Internet, falls
verfügbar, Zertifikate ab und
aktualisiert Zertifikatsperrlisten.
 MSDN*
 Office 2010 und
Komponentenpr
odukte von
Office
 TechNet Plus*
 Forefront
Threat
Management
Gateway 2010
Standard und
Enterprise
Edition
 Visual Studio
mit MSDN*
 Windows FLP
Digitale Zertifikate
 Windows HPC
Server 2008 R2
 Windows
MultiPoint Server
2010 Academic
 Windows
SBS 2008
 Windows
Server 2008 R2
(alle Editionen)
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu
Office 2010 unter
http://r.office.microsoft.c
om/r/rlidOOClientPrivacy
Statement14?clid=1033;
oder
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604;
oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493;
oder
rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=130980
auf.
 Windows
Server 2008
für WESS
 Windows 7
 Windows Web
Server 2008 R2
Fehlerberichte
Fehlerberichte. Diese Software
sendet automatisch
Fehlerberichte an Microsoft. Diese
Berichte enthalten Informationen
zu Problemen, die in der Software
auftreten. Die Berichte können
unbeabsichtigterweise persönliche
Angaben enthalten.
Beispielsweise kann ein Bericht,
der einen Snapshot des
Computer-Arbeitsspeichers
enthält, Ihren Namen umfassen.
Auch ein Teil eines Dokuments,
an dem Sie gerade gearbeitet
haben, kann enthalten sein.
Microsoft verwendet diese
Informationen nicht, um Sie zu
identifizieren oder Kontakt mit
Ihnen aufzunehmen. Weitere
Informationen zu Fehlerberichten
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?Li
nkId=56274.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 BizTalk
RDID 2009
 System Center
Mobile Device
Manager 2008
 System Center
Mobile Device
Manager 2008
mit SQL Server
2005Technologie
Weitere Informationen
finden Sie unter
http://oca.microsoft.com/
en/dcp20.asp; oder
Rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=130980.
 Forefront
Threat
Management
Gateway 2010
Standard und
Enterprise
Edition
 Windows
SBS 2008
 Windows
Server 2008
für WESS
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Extension Manager
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Der Extension Manager kann
andere Software über das
Internet von der Visual Studio
Gallery-Website abrufen. Zur
Bereitstellung dieser anderen
Software sendet der Extension
Manager an Microsoft den Namen
und die Version der verwendeten
Software sowie den Sprachcode
des Geräts, auf dem Sie die
Software installiert haben. Diese
andere Software wird von Dritten
an Visual Studio Gallery
bereitgestellt. Sie wird unter
Bestimmungen an Nutzer
lizenziert, die von diesen Dritten
bereitgestellt werden, nicht von
Microsoft.
 Visual Studio
(mit und ohne
MSDN)
Weitere Informationen
finden Sie in den
Nutzungsbestimmungen
von Visual Studio Gallery.
Wenn Software dieses Feature
umfasst, ermöglicht Groove es
Ihnen, direkt mit anderen über das
Internet zu kommunizieren. Wenn
Sie nicht im Internet sind, werden
Ihre Kommunikationen
verschlüsselt und zur späteren
Zustellung über Microsoft-Server
versandt. Sie können diesen Dienst
nicht deaktivieren.
 Visual Studio
mit MSDN (im
Zusammenhang
mit Office)
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Microsoft Office
Groove 2007 unter
http://www.office.micros
oft.com/enus/products/FX10115339
1033.aspx.
Groove gibt einige Informationen
über Ihr Groove-Account und
Ihren Computer an Ihre Kontakte
weiter. Wenn Sie beispielsweise:
 einen Kontakt zu Ihrer
Kontaktliste hinzufügen,
Groove-Software
und -Dienste
 Ihr Nutzeraccount auf ein
neues Gerät importieren,
 die Informationen in Ihrem
„Identitätskontakt“
aktualisieren oder
 eine Einladung in einen
Groove-Arbeitsbereich unter
Verwendung einer URL
versenden, um auf die
Einladungsdatei zu verweisen,
können Informationen über
Sie und Ihre Geräte an Ihre
Kontakte gesendet werden.
Wenn Sie Groove für die
Verwendung von MicrosoftServern konfigurieren, erfassen
diese Server Informationen
über Ihre Computer und
Nutzeraccounts.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
IPv6 Network Address
Translation (NAT)
Traversal-Dienst
(Teredo)
Beschreibung
Dieses Feature unterstützt
bestehende InternetgatewayHeimgeräte beim Übergang zu
IPv6. Bei IPv6 handelt es sich
um das Internetprotokoll der
nächsten Generation. Es trägt
dazu bei, die End-to-EndKonnektivität zu ermöglichen, die
für Peer-to-Peer-Anwendungen
häufig erforderlich ist. Zu diesem
Zweck versucht der TeredoClientdienst jedes Mal,
wenn Sie die Software starten,
einen öffentlichen TeredoInternetdienst zu finden. Hierfür
wird eine Anfrage über das
Internet gesendet. Bei dieser
Anfrage werden nur Domain
Name ServiceStandardinformationen
übertragen, um zu bestimmen,
ob Ihr Computer mit dem
Internet verbunden ist und einen
öffentlichen Teredo-Dienst finden
kann. Wenn Sie
Produkte
 MSDN*
 Visual Studio
mit MSDN*
 Windows HPC
Server 2008 R2
 Windows
MultiPoint Server
2010 Academic
 Windows
SBS 2008
 Windows 7
 Windows
Server 2008 R2
(alle Editionen)
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows
Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008 R2
 eine Anwendung verwenden,
für die IPv6-Konnektivität
erforderlich ist, oder
 Ihre Firewall so konfigurieren,
dass IPv6-Konnektivität immer
aktiviert ist,
werden standardmäßig
in regelmäßigen Intervallen
InternetprotokollStandardinformationen an den
Teredo-Dienst bei Microsoft
gesendet. Es werden keine
anderen Informationen an
Microsoft gesendet. Sie können
diese Standardeinstellung so
ändern, dass nicht von Microsoft
stammende Server verwendet
werden. Sie können dieses
Feature auch über ein
Befehlszeilen-Dienstprogramm
mit der Bezeichnung „netsh“
abschalten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 148 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Entfernung bösartiger
Software/Säuberung
bei Update
Beschreibung
Produkte
Während des Setups überprüft
die Software möglicherweise, ob
sich auf dem Gerät bestimmte
Malware befindet, und entfernt
diese gegebenenfalls, sofern Sie
die Option „Laden Sie wichtige
Updates für die Installation
herunter“ ausgewählt haben.
„Malware“ ist bösartige Software.
Wenn die Software ausgeführt
wird, entfernt sie die Malware,
die unter
http://www.support.microsoft.co
m/?kbid=890830 aufgelistet ist
und aktualisiert wird. Während
einer Überprüfung auf Malware
wird ein Bericht an Microsoft
gesendet, der bestimmte
Informationen zu gefundener
Malware und zu Fehlern sowie
sonstige Informationen über
Ihr Gerät enthält. Diese
Informationen werden verwendet,
um die Software und andere
Microsoft-Produkte und -Services
zu verbessern. Keine der in
diesen Berichten enthaltenen
Informationen werden verwendet,
um Sie zu identifizieren oder
Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Sie können die
Berichtsfunktionalität der
Software anhand der Anleitungen
unter
http://www.support.microsoft.co
m/?kbid=890830 deaktivieren.
Weitere Informationen erhalten
Sie in der Datenschutzerklärung
zum Windows-Tool zum
Entfernen bösartiger
Software unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?Li
nkId=113995.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 MSDN*
 Visual Studio
mit MSDN*
 Windows HPC
Server 2008 R2
 Windows
MultiPoint Server
2010 Academic
 Windows
SBS 2008
 Windows 7
 Windows
Server 2008 R2
(alle Editionen)
Weitere
Informationen
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
Oder
lesen Sie die
Datenschutzerklärung
zum Windows-Tool zum
Entfernen bösartiger
Software unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=113995.
 Windows
Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008 R2
Juli 2010
Seite 149 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Wenn Sie die Media CenterFeatures der Software zum Zugriff
auf internetbasierte Inhalte oder
andere internetbasierte Dienste
verwenden, können diese Dienste
von der Software die folgenden
Informationen übermittelt
bekommen, um Ihnen den Erhalt,
die Annahme und die Nutzung
bestimmter Werbeangebote zu
ermöglichen:
Media CenterOnlineangebote
 MSDN*
 Visual Studio
mit MSDN*
 Windows 7
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
 bestimmte
Computerinformationen
wie z. B. Ihre
Internetprotokolladresse,
den Typ des von Ihnen
verwendeten Betriebssystems
und Browsers sowie den
Namen und die Version der von
Ihnen verwendeten Software,
 den angeforderten Inhalt sowie
 den Sprachcode des
Computers, auf dem Sie die
Software installiert haben.
Durch Ihre Nutzung der Media
Center-Features zum Zugriff
auf diese Dienste erklären
Sie sich mit der Erfassung
und Verwendung dieser
Informationen einverstanden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 150 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Microsoft Desktop
Optimization Pack
für das Asset
Inventory-Feature
Beschreibung
Produkte
Die Software beinhaltet ein Asset
Inventory-Feature, das sämtliche
Software und Hardware, die auf
den entsprechenden Computern
installiert sind, identifiziert.
Dieses Feature sendet diese
Informationen über das Internet
an die Computersysteme
von Microsoft oder von
Serviceprovidern. Sie können
konfigurieren, wie oft
Bestandsaufnahmen durchgeführt
werden sollen. Sie werden keine
gesonderte Mitteilung darüber
erhalten, wann die
Bestandsaufnahmen erfolgen.
Dieses Feature verwendet
Internetprotokolle, die an
die entsprechenden Systeme
Computerinformationen senden,
wie:
 MDOP
Weitere
Informationen
Siehe
http://sc.microsoft.com/
Help/Privacy.htm.
 die Internetprotokolladresse
 den Computernamen
 den Typ des Betriebssystems
 bestimmte
Hardwareeigenschaften
wie Fabrikat, Modell und
Seriennummer des Computers
 Benutzerprofilname
 Sprachcode des lizenzierten
Geräts
 Name, Version und
Profilinformationen über
die installierte Software
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 151 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Wenn Sie sich für die Teilnahme
an Microsoft Telemetry Reporting
über eine „einfache“ oder
„erweiterte“ Mitgliedschaft
entscheiden, werden
Informationen zu Folgendem
an Microsoft gesendet:
 Forefront
Threat
Management
Gateway 2010
Standard und
Enterprise
Edition
Rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=130980
auf.
 gefilterte URLs,
 Malware und
 sonstige Angriffe auf Ihr
Netzwerk.
Teilnahme an Microsoft
Telemetry Reporting
Anhand dieser Informationen
kann Microsoft die Fähigkeit der
Software, Angriffsmuster zu
erkennen und Bedrohungen
abzumildern, verbessern.
In einigen Fällen können
versehentlich persönliche
Informationen gesendet werden.
In diesem Fall verwendet
Microsoft die Informationen nicht,
um Sie zu identifizieren oder
Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Sie können Telemetry Reporting
abschalten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 152 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Dienste & Updates
von Money
Beschreibung
Produkte
Möglicherweise müssen Sie
diese Dienste von einem
Serviceprovider gegen eine
Gebühr separat erwerben. Durch
Ihre Verwendung der Dienste
und Updates werden an die
entsprechenden Systeme
möglicherweise Informationen
gesendet, einschließlich
Kontonamen,
Finanztransaktionen,
Zahlungsempfänger,
Budgetgrenzen und
Alarmeinstellungen. In einigen
Fällen erhalten Sie keinen
gesonderten Hinweis, wenn
die Verbindung hergestellt wird.
Sie können diese Features
abschalten oder nicht verwenden.
Weitere Informationen zu diesen
Features finden Sie in der
Dokumentation der Software.
Microsoft ist berechtigt, auf
Ihren Computer Updates für
die Software herunterzuladen und
dort zu installieren, einschließlich
Updates, die notwendig sind,
damit Sie die internetbasierten
Dienste weiterhin verwenden
können. Indem Sie diese Features
verwenden, stimmen Sie auch
den Bestimmungen für die
Verwendung dieser Features,
die in der Richtlinie zu
internetbasierten
Diensten von Money unter
http://www.microsoft.com/money
/internet_essentials.mspx
enthalten sind, zu.
 Money 2007
Deluxe Edition
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Weitere
Informationen
Siehe Dokumentation
der Software
Seite 153 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Netzwerkinformationen
Beschreibung
Produkte
Mit diesem Feature wird durch
passive Überwachung des
Netzwerkverkehrs oder aktive
DNS- oder HTTP-Anfragen
bestimmt, ob ein System an
ein Netzwerk angeschlossen ist.
Bei der Anfrage werden nur
Standard-TCP/IP- oder -DNSInformationen zu Routingzwecken
übertragen. Sie können das
Feature für aktive Anfragen über
eine Registrierungseinstellung
abschalten.
 MSDN*
 Visual Studio
mit MSDN*
 Windows HPC
Server 2008 R2
 Windows
MultiPoint Server
2010 Academic
 Windows
SBS 2008
 Windows 7
 Windows
Server 2008 R2
(alle Editionen)
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows
Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008 R2
 Windows 7
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Plug & Play und Plug &
Play-Erweiterungen.
Sie können neue Hardware
entweder direkt oder über ein
Netzwerk mit Ihrem Computer
verbinden. Möglicherweise verfügt
Ihr Computer nicht über die
Treiber, die für die
Kommunikation mit der jeweiligen
Hardware benötigt werden.
Ist dies der Fall, kann das
Updatefeature der Software den
korrekten Treiber von Microsoft
erhalten und auf Ihrem Computer
installieren. Ein Administrator
kann dieses Updatefeature
deaktivieren.
Real Simple
Syndication
(„RSS“)-Feed.
Diese Softwarestartseite enthält
aktualisierten Inhalt, der online
über einen RSS-Feed von
Microsoft bereitgestellt wird.
 Visual Studio
(mit und ohne
MSDN)
Siehe Dokumentation.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 154 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Suchvorschlagsdienst
Beschreibung
Produkte
Wenn Sie im Internet Explorer
einen Suchbegriff in das Suchfeld
oder ein Fragezeichen vor Ihren
Suchbegriff in der Adressleiste
eingeben, werden Ihnen während
der Eingabe Suchvorschläge
angezeigt (sofern dies von Ihrem
Suchanbieter unterstützt wird).
Alles, was Sie in das Suchfeld
oder in die Adressleiste mit einem
Fragezeichen (?) davor eingeben,
wird während der Eingabe an den
Suchanbieter gesendet. Darüber
hinaus wird der Text im Suchfeld
oder in der Adressleiste an den
Suchanbieter gesendet, wenn Sie
die Eingabetaste drücken oder auf
die Schaltfläche zum Suchen
klicken. Wenn Sie einen
Microsoft-Suchanbieter nutzen,
unterliegen die gesendeten
Informationen der Microsoft
Online-Datenschutzerklärung.
Diese Erklärung ist auf der
folgenden Website verfügbar:
http://go.microsoft.com/fwlink/?li
nkid=31493. Wenn Sie einen
anderen Suchanbieter
(Drittanbieter) nutzen, unterliegt
die Verwendung der gesendeten
Informationen den
Datenschutzrichtlinien des
Drittanbieters. Sie können die
Suchvorschläge jederzeit
deaktivieren. Verwenden Sie
hierzu im Menü „Extras“ des
Internet Explorers die Option
„Add-Ons verwalten“.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 MSDN*
 Visual Studio
mit MSDN*
 Windows 7
Juli 2010
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
über der
Suchvorschlagsdienst
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=128106.
Seite 155 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Setup Reports
Beschreibung
Produkte
Das Feature Setup Reports ist
ausschließlich für Nutzer in den
Vereinigten Staaten aktiviert. Die
Software ermittelt dies anhand
der Einstellung des WindowsGebietsschemas auf Ihrem
Computer. Wenn Setup Reports
aktiviert ist, sendet die Software
am Ende des Setup-Vorgangs
grundlegende SetupInformationen über das Internet
an Microsoft. Dazu können die
Version der Software und
während des Setups aufgetretene
Fehler gehören. Sie werden vor
dem Senden dieser Informationen
keine gesonderte Mitteilung
darüber erhalten. Microsoft
ist berechtigt, die erfassten
Informationen für statistische
Analysen und zur Verbesserung
dieses und anderer Produkte und
Services von Microsoft
zu verwenden. Microsoft
verwendet die Informationen
nicht, um Sie zu identifizieren
oder Kontakt mit Ihnen
aufzunehmen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Visual Studio mit
MSDN
Juli 2010
Weitere
Informationen
Wenn Sie sich in den
USA befinden, finden
Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=154496
weitere Informationen
zu diesem Feature.
Außerhalb der USA
finden Sie diese
Informationen unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=154495.
Seite 156 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
SharePoint Workspace
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
SharePoint Workspace ermöglicht
es Ihnen, direkt mit anderen über
das Internet zu kommunizieren.
Wenn Sie nicht direkt über das
Internet mit einem Kontakt
kommunizieren können und Ihr
Administrator die öffentliche
Serverinfrastruktur von Microsoft
verwendet, wird Ihre
Kommunikation verschlüsselt
und zur späteren Zustellung
über Microsoft-Server versandt.
Sie können diesen Dienst
nicht deaktivieren, wenn Ihr
Administrator die öffentliche
Serverinfrastruktur von Microsoft
verwendet.
Office 2010 und
Komponentenprod
ukte von Office
(gegebenenfalls)
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
zu Office 2010 unter
http://r.office.microsoft.c
om/r/rlidOOClientPrivacy
Statement14?clid=1033.
SharePoint Workspace gibt einige
Informationen über Ihr
SharePoint Workspace-Account
und Ihr Gerät an Ihre Kontakte
weiter. Wenn Sie beispielsweise:
 einen Kontakt zu Ihrer
Kontaktliste hinzufügen,
 Ihr Nutzeraccount auf ein
neues Gerät importieren,
 die Informationen in Ihrem
„Identitätskontakt“
aktualisieren oder
 eine SharePoint
Workspace-Einladung
unter Verwendung einer
URL versenden, um auf
die Einladungsdatei zu
verweisen,
können Informationen über
Sie und Ihre Geräte an Ihre
Kontakte gesendet werden. Wenn
Sie SharePoint Workspace für die
Verwendung von MicrosoftServern konfigurieren, erfassen
diese Server Informationen über
Ihr Gerät und Nutzeraccounts.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 157 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Silverlight enthält ein Feature für
automatische Updates, das
standardmäßig aktiviert ist.
Sie können dieses Feature
deaktivieren, während Silverlight
3 ausgeführt wird („Abmelden“).
Wenn Sie sich für dieses Feature
nicht ausdrücklich abmelden,
führt dieses Feature Folgendes
aus:
Visual Studio 2010
(mit und ohne
MSDN)
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
zu diesem Feature,
einschließlich
Anweisungen zum
Deaktivieren des
Features, finden Sie
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=147032.
(a) Herstellen einer Verbindung
über das Internet mit
Computersystemen von
Microsoft oder von
Serviceprovidern,
(b) Verwenden von
Internetprotokollen, um an
die entsprechenden Systeme
StandardComputerinformationen zu
senden, wie:
Silverlight 3 und
Software Development
Kit für Silverlight 3
 die Internetprotokolladresse
Ihres Computers,
 die Art des
Betriebssystems und
Browsers sowie Name und
Version von Silverlight, die
Sie verwenden, und
 den Sprachcode des
Geräts, auf dem Sie
Silverlight installiert haben,
und
(c) automatisches Herunterladen
und Installieren von aktuellen
Updates für Silverlight oder
die Aufforderung an Sie,
diese herunterzuladen
und/oder zu installieren.
In einigen Fällen erhalten Sie
keinen gesonderten Hinweis,
bevor dieses Feature wirksam
wird. Durch Installieren der
Software erklären Sie sich mit der
Übertragung von StandardComputerinformationen und
mit dem automatischen
Herunterladen und Installieren
von Updates einverstanden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 158 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Verwaltung digitaler Rechte
(Digital Rights Management)
von Microsoft.
Silverlight 3 und
Software Development
Kit für Silverlight 3
Produkte
Weitere
Informationen
Visual Studio 2010
(mit und ohne
MSDN)
Rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=147032
auf.
Wenn Sie Silverlight verwenden,
um auf Inhalt zuzugreifen, der
mit Verwaltung digitaler Rechte
(DRM) von Microsoft geschützt
wurde, führt die Software für
die Wiedergabe des Inhalts
möglicherweise Folgendes
automatisch aus:
 Anfordern von
Mediennutzungsrechten
von einem Rechteserver
im Internet und
 Herunterladen und Installieren
verfügbarer DRM-Updates.
SuperPreview
Die Software umfasst Zugriff auf
einen Vorabversions-Onlinedienst,
der Ihnen Folgendes ermöglicht:
 Verwenden bestimmter
Browser zum Anzeigen einer
Vorschau bestehender
Webseiten,
 Anzeigen neu erstellter
Webseiten und
 Anzeigen von Webseiten im
lokalen Intranet.
Beim Starten der SuperPreviewClient-Anwendung wird stets
versucht, über einen Prozess
namens „Discovery“ (Ermittlung)
Kontakt zum SuperPreviewOnlinedienst herzustellen. Wenn
der SuperPreview-Client bei dem
Onlinedienst angemeldet ist, gibt
die Ermittlung die Liste der
verfügbaren Remotebrowser
mit Symbolen sowie eine Liste
deaktivierter Browserversionen
zurück, die bekanntlich nicht mit
SuperPreview kompatibel sind.
Die Ermittlung gibt je nach
Konfiguration des SuperPreviewClients entsprechende Ergebnisse
zurück. Sobald die Ermittlung
Informationen an den
SuperPreview-Client zurückgibt,
wird die Benutzeroberfläche
des SuperPreview-Clients
möglicherweise aktualisiert, wenn
Änderungen aufgetreten sind.
Es wird ein modales Dialogfeld
angezeigt, mit dem Sie über
Folgendes informiert werden:
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Expression
Studio 4
Juli 2010
Seite 159 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
 Forefront
Threat
Management
Gateway 2010
Standard und
Enterprise
Edition
Rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=130980
auf
 welche Änderungen
stattgefunden haben und
 ob ein Browser hinzugefügt,
entfernt oder aktualisiert
wurde.
Für Webseiten auf Ihrem lokalen
Computer und für Sites, die als
Bestandteil eines Intranets
gekennzeichnet sind, erstellt der
SuperPreview-Client ein ZIP-Paket
der Webseite, die Sie als Vorschau
anzeigen möchten. Diese enthält
alle mit dieser Seite verbundenen
Elemente (css, Bilder, js usw.). Der
SuperPreview-Client übermittelt
dieses Paket dann an den
Onlinedienst. Daraufhin extrahiert
der Onlinedienst das Paket in den
temporären Speicher und zeigt eine
Vorschau der Seite mit den vom
SuperPreview-Client ausgewählten
Remotebrowsern an. Nach
Abschluss der Vorschau wird das
Paket aus dem temporären
Speicher gelöscht. Der Onlinedienst
gibt dann an den SuperPreviewClient eine Bilddarstellung und
Positionsdaten wie oben
beschrieben zurück.
URL-Filterung
Dieses Feature identifiziert
bestimmte Arten von
Websites anhand vordefinierter
URL-Kategorien. Es bietet
Ihnen die Möglichkeit, den
Zugriff auf derartige Websites
zu verweigern, beispielsweise
bekannte bösartige Websites
und Websites, auf denen
unangemessene oder
pornografische Materialien
angezeigt werden. Zur
Anwendung von URL-Filterung
fragt Microsoft die URLKategorisierung beim MicrosoftAbsenderzuverlässigkeitsdienst
ab. Sie können dieses Feature
abschalten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 160 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Webinhaltsfeatures
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Features in der Software können
zugehörigen Inhalt von Microsoft
abrufen und Ihnen bereitstellen.
Zur Bereitstellung des Inhalts
senden diese Features an
Microsoft den Typ des
Betriebssystems,
Name und Version der
verwendeten Software, den
Typ des Browsers sowie den
Sprachcode des Geräts, auf dem
Sie die Software installiert haben.
Beispiele für diese
Features sind ClipArt, Vorlagen,
Onlineschulungen,
Onlineunterstützung und
Appshelp. Sie können
entscheiden, diese
Webinhaltsfeatures
nicht zu verwenden.
 Office 2010 und
Komponentenpr
odukte
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Visual Studio
(mit und ohne
MSDN)
 Windows HPC
Server 2008 R2
 Windows
MultiPoint Server
2010 Academic
 Windows
SBS 2008
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu
Office 2010 unter
http://r.office.microsoft.c
om/r/rlidOOClientPrivacy
Statement14?clid=1033.
 Windows FLP
 Windows
Server 2008 R2
(alle Editionen)
 Windows
Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008 R2
Webinhaltsfeatures
Features in der Software können
zugehörigen Inhalt von Microsoft
abrufen und Ihnen bereitstellen.
Beispiele für diese Features sind
ClipArt, Vorlagen,
Onlineschulungen,
Onlineunterstützung und
Appshelp. Sie können
entscheiden, diese
Webinhaltsfeatures nicht
zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 MSDN*
 Visual Studio
(mit und ohne
MSDN)*
 Windows 7
Juli 2010
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Seite 161 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Verwaltung digitaler
Rechte (Digital Rights
Management) von
Windows Media
Beschreibung
Produkte
Inhaltseigentümer verwenden
die Technologie zur Verwaltung
digitaler Rechte von Windows
Media (WMDRM), um ihr geistiges
Eigentum, einschließlich
Urheberrechte, zu schützen.
Diese Software und
Drittanbietersoftware verwenden
WMDRM, um durch WMDRM
geschützten Inhalt abzuspielen
und zu kopieren. Wenn die
Software den Inhalt nicht schützt,
verlangen Inhaltseigentümer
möglicherweise von Microsoft,
die Fähigkeit der Software zur
Verwendung von WMDRM zum
Abspielen oder Kopieren von
geschütztem Inhalt zu widerrufen.
Der Widerruf hat keinen Einfluss
auf anderen Inhalt. Wenn Sie
Lizenzen für geschützten Inhalt
herunterladen, erklären Sie
sich damit einverstanden, dass
Microsoft berechtigt ist, den
Lizenzen eine Widerrufsliste
beizulegen. Inhaltseigentümer
verlangen möglicherweise
von Ihnen, WMDRM zu
aktualisieren, um auf ihren Inhalt
zuzugreifen. Microsoft-Software,
die WMDRM enthält, bittet Sie
vor dem Update um Ihre
Zustimmung. Wenn Sie ein
Update ablehnen, werden Sie
nicht auf Inhalt zugreifen können,
für den das Update erforderlich
ist. Sie sind berechtigt, WMDRMFeatures, die auf das Internet
zugreifen, abzuschalten. Wenn
diese Features abgeschaltet sind,
können Sie immer noch Inhalt
abspielen, für den Sie über eine
gültige Lizenz verfügen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Expression
Studio
Professional
Edition*
 MSDN*
 TechNet Plus*
 Visual Studio
mit MSDN*
 Windows FLP
 Windows HPC
Server 2008 R2
 Windows
MultiPoint Server
2010 Academic
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows
SBS 2008
 Windows 7
 Windows
Server 2008 R2
(alle Editionen)
 Windows
Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008 R2
Juli 2010
Seite 162 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
 MSDN*
Wenn Sie Windows Media Player
verwenden, überprüft dieser
bei Microsoft, ob Folgendes
verfügbar ist:
 TechNet Plus*
 Visual Studio
mit MSDN*
 kompatible Onlinemusikdienste
in Ihrer Region und
 Windows HPC
Server 2008 R2
 neue Versionen des Players
 Windows
MultiPoint Server
2010 Academic
 Windows
SBS 2008
Windows Media Player
Weitere
Informationen
Rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?Linkid=104605
auf.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows 7
 Windows
Server 2008 R2
(alle Editionen)
 Windows
Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008 R2
Dienste für
die WindowsRechteverwaltung
 MSDN*
Die Software enthält ein Feature,
das Ihnen die Erstellung von
Inhalten ermöglicht, die nicht
ohne Ihre Genehmigung
gedruckt, kopiert oder an andere
gesendet werden können.
Sie können entscheiden,
dieses Feature nicht zu
verwenden.
 Visual Studio
mit MSDN*
Besuchen Sie
http://www.microsoft.co
m/RMS.
 Windows
MultiPoint Server
2010 Academic
 Windows
Server 2008 R2
 Windows Web
Server 2008 R2
Windows-Zeitdienst
Dieser Service synchronisiert
Ihren Computer einmal pro
Woche mit time.windows.com,
sodass dieser die richtige Uhrzeit
erhält. Sie können dieses Feature
abschalten oder innerhalb des
Applets „Datum und Uhrzeit“ der
Systemsteuerung Ihre bevorzugte
Quelle für die Uhrzeit auswählen.
Für die Verbindung wird das
Standardprotokoll NTP
verwendet.
 MSDN*
 Visual Studio
mit MSDN*
 Windows HPC
Server 2008 R2
 Windows
MultiPoint Server
2010 Academic
 Windows
SBS 2008
 Windows 7
 Windows
Server 2008 R2
(alle Editionen)
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows
Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008 R2
 MSDN
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
Seite 163 von 164
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Sie sind berechtigt, neue
Hardware an Ihr Gerät
anzuschließen. Möglicherweise
verfügt Ihr Gerät nicht über
die Treiber, die für die
Kommunikation mit der jeweiligen
Hardware benötigt werden. Ist
dies der Fall, kann
das Updatefeature der Software
den korrekten Treiber von
Microsoft erhalten und auf Ihrem
Gerät installieren. Sie können
dieses Updatefeature abschalten.
 BizTalk
Server 2006 R2
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Windows Vista unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=20615.
 Expression
Studio
Professional
Edition*
 MSDN*
 TechNet Plus*
 Forefront
Threat
Management
Gateway 2010
Standard und
Enterprise
Edition
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Visual Studio
mit MSDN*
Windows
(oder Microsoft)
Update-Feature
 Windows FLP
 Windows HPC
Server 2008 R2
 Windows
MultiPoint Server
2010 Academic
 Windows
SBS 2008
 Windows
Server 2008 R2
(alle Editionen)
 Windows
Server 2008
für WESS
 Windows Vista
 Windows Web
Server 2008 R2
Windows Update
Um die ordnungsgemäße
Funktion des Windows UpdateDienstes in der Software
sicherzustellen (sofern Sie ihn
verwenden), sind von Zeit zu Zeit
Updates oder Downloads zum
Windows Update-Dienst
erforderlich und werden, ohne
dass Sie hierüber benachrichtigt
werden, heruntergeladen und
installiert.
 MSDN*
 Visual Studio
mit MSDN*
 Windows 7
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
*in Bezug auf Microsoft-Betriebssysteme
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Juli 2010
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