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Microsoft LicensingProduktbenutzungsrechte
Deutsch (German)
Januar 2010
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Vorbemerkung
Diese Produktbenutzungsrechte weisen folgende Eigenschaften auf:
 Gruppierung aller Microsoft-Produkte in neun Lizenzmodelle. Jedes Modell verfügt
über eine Basisreihe von Lizenzbestimmungen.
 Identifizierung der Produkte in den einzelnen Lizenzmodellen.
Universelle Lizenzbestimmungen. Die universellen Lizenzbestimmungen im Anschluss an das
Inhaltsverzeichnis gelten für alle Produkte.
Lizenzmodelle. Die vorliegenden Produktbenutzungsrechte umfassen Abschnitte für jedes
Lizenzmodell. Sie lauten wie folgt:









Desktop-Anwendungen
Desktop-Betriebssysteme
Entwicklertools
Onlinedienste
Server – Betriebssysteme
Server – Management Server
Server – Server/CAL
Server – Pro Prozessor
Server – Spezialserver
Im Inhaltsverzeichnis und in der Vorbemerkung der einzelnen Abschnitte sind die Produkte
aufgelistet, die unter das jeweilige Lizenzmodell fallen. Die einzelnen Abschnitte enthalten die
allgemeinen Lizenzbestimmungen für das jeweilige Lizenzmodell und beschreiben anschließend
die produktspezifischen Lizenzbestimmungen für die Produkte des jeweiligen Lizenzmodells.
Kombinierte Lizenzmodelle. Diese Produktbenutzungsrechte enthalten außerdem einen
separaten Abschnitt zu bestimmten Produkten, die unter einer Kombination aus mindestens zwei
der neun Lizenzmodelle lizenziert werden.
Software Assurance-Vergünstigungen. Anhang 1 enthält Lizenzbestimmungen, die für
Software Assurance-Vergünstigungen gelten. In der Produktliste werden diese Vergünstigungen
beschrieben.
Internetbasierte Dienste. Anhang 2 enthält Hinweise, die sich auf die mit den Produkten
bereitgestellten internetbasierten Dienste beziehen.
Produktpools. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Lizenzmodellen nicht um Produktpools
handelt. In der Produktliste wird angegeben, in welchen der drei Pools (Anwendungen, Systeme,
Server) die einzelnen Produkte fallen.
Lizenzbestimmungen für ein Produkt. Um die Lizenzbestimmungen für ein Produkt zu finden,
müssen Sie das Lizenzmodell für das entsprechende Produkt identifizieren (siehe
Inhaltsverzeichnis). Für Ihre Verwendung des Produkts gelten folgende Lizenzbestimmungen:

die universellen Lizenzbestimmungen

die allgemeinen Lizenzbestimmungen für das entsprechende Lizenzmodell

produktspezifische Lizenzbestimmungen für das entsprechende Produkt (am Ende
des Lizenzmodellabschnitts enthalten).
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Frühere Versionen und nicht mehr weltweit verfügbare Produkte. Im Allgemeinen
decken diese Produktbenutzungsrechte die jeweils aktuellste Version der Produkte ab, die
weltweit verfügbar sind. Lizenzbestimmungen für Produkte, die nicht mehr in
diesen Produktbenutzungsrechten aufgeführt sind, finden Sie in einer früheren Version. Das letzte
Produktbenutzungsrechte-Dokument, in dem ein Produkt aufgeführt war, finden Sie in der unter
http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PURRetired.aspx verwalteten Liste. Außerdem
finden
Sie
einige
archivierte
Produktbenutzungsrechte-Dokumente
unter
http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PURArchive.aspx. Wenn Sie nicht über die
benötigte Version verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder Händler.
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Verdeutlichungen der Produktbenutzungsrechte und
Zusammenfassung der Änderungen
Wir haben diese Produktbenutzungsrechte entworfen, um Ihnen beim Lizenzieren und Verwalten
von Microsoft-Produkten behilflich zu sein. Für die Verwendung eines vorhandenen Produktes
lesen Sie bitte die vorliegenden Produktbenutzungsrechte oder eine frühere Ausgabe der
Produktbenutzungsrechte, die für Ihre Verwendung des Produktes galt. Nachfolgend identifizieren
wir Hinzufügungen, Löschungen und sonstige Änderungen der Produktbenutzungsrechte.
Außerdem werden Verdeutlichungen als Antwort auf Kundenfragen bereitgestellt.
Diese Verdeutlichungen spiegeln die vorhandenen Lizenzierungsrichtlinien von Microsoft wider.
In der vorliegenden Ausgabe wurden folgende Produkte hinzugefügt (das Lizenzmodell wird als
Verweis ebenfalls genannt):
Desktop-Anwendungen
 Access 2010
 Communicator 2010
 Excel 2010
 Excel Web App 2010
 SharePoint Workspace 2010
 InfoPath 2010
 Office Multi Language Pack 2010
 Office Professional Plus 2010
 Office Standard 2010
 OneNote 2010
 OneNote Web App 2010
 Outlook 2010
 Outlook 2010 mit Business Manager Contact
 PowerPoint 2010
 PowerPoint Web App 2010
 Project 2010 Professional und Standard Edition
 Publisher 2010
 Visio Premium, Professional und Standard Edition
 Word 2010
 Word Web App 2010
Server – Server-Betriebssysteme
 Windows MultiPoint Server 2010 Academic
Server – Server/CAL
 FAST Search Server 2010 für SharePoint
 Forefront Unified Access Gateway 2010
 Project Server 2010
 SharePoint Server 2010
 Visual Studio Team Foundation Server 2010
Server – Pro Prozessor
 Visual Studio Team Lab Management 2010
 Forefront Threat Management Gateway 2010 Standard und Enterprise Edition
Server – Spezialserver
 Groove Server 2010
 Search Server 2010
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
SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise
Entwicklertools
 MSDN Embedded
 Visual Studio 2010 Professional, Premium und Ultimate
 Visual Studio 2010 Professional, Premium und Ultimate mit MSDN
 Visual Studio 2010 Professional mit MSDN Embedded
 Visual Studio Test Elements 2010
 Visual Studio Test Elements 2010 mit MSDN
Onlinedienste
 Dienst-AL für Microsoft Learning Solutions IT Academy
In der vorliegenden Ausgabe wurden folgende Produkte gelöscht:
 Microsoft Application Virtualization 4.5 für Terminaldienste
 Microsoft ESP und Microsoft ESP SDK
 Microsoft Learning Solutions Exam Vouchers Service
 Nutzer-AL für Microsoft Learning Solutions IT Academy Office Access 2007
 Office Communicator 2007
 Office Excel 2007
 Office Enterprise Edition 2007
 Office Groove 2007
 Office Groove Server 2007
 Office InfoPath 2007
 Office Multi Language Pack 2007
 Office Professional Plus Edition 2007
 Office OneNote 2007
 Office Outlook 2007
 Office PowerPoint 2007
 Office Project 2007 Professional und Standard Edition
 Office Project Portfolio Server 2007
 Office Project Server 2007
 Office Publisher 2007
 Office SharePoint Server 2007
 Office Small Business Edition 2007
 Office Standard Edition 2007
 Office Visio 2007 Premium, Professional und Standard Edition
 Office Word 2007
 Search Server 2008
 Office SharePoint Server 2007 for Internet Sites
 TechNet Plus Einzelnutzer
 Visual Studio Team System 2008 Team Foundation Services mit SQL Server 2005Technologie
 Visual Studio 2008 Professional
 Visual Studio Team System 2008 Development Edition, Test Edition, Architecture
Edition, Database Edition und Suite Edition
 Visual Studio Team System 2008 Test Load Agent
 Works 9.0
 Whale Intelligent Gateway Application 2007
Verdeutlichungen und sonstige Änderungen:

Management Server
Wir haben die Lizenzbestimmungen für Management Server aktualisiert, um die
Verwaltung der physischen OSE auf einem lizenzierten Server zu ermöglichen, dem
eine oder mehrere Server-Management-Lizenzen zugewiesen sind, sofern die
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physische OSE ausschließlich verwendet wird, um virtuelle OSEs zu unterstützen, die
auf diesem Server ausgeführt werden.

Onlinedienste
Wir haben die Sprache in den Zusätzlichen Bestimmungen im Abschnitt
„Onlinedienste“ dieser Produktbenutzungsrechte so aktualisiert, dass sie mit der
Sprache in den Nutzungsrechten für Onlinedienste für den Microsoft-Vertrag über
Onlinedienste übereinstimmen.

TechNet Premium
Wir haben die TechNet-Angebote unter einem neuen Namen, „TechNet Premium“,
zusammengefasst.

Namensänderung von Virtual Earth und weitere Updates
Die Angebote des Onlinedienstes Virtual Earth werden jetzt unter einem neuen
Namen angeboten, „Bing Maps“. Darüber hinaus haben wir die Lizenzbestimmungen
aktualisiert, die auf Bing Maps anwendbar sind.

Windows 7 Enterprise
Ab der Freigabe von Windows 7 ist für die fortlaufende Nutzung der WindowsDesktop-Betriebssystem-Software auf bis zu vier virtuellen Rechnern pro Lizenz aktive
Software Assurance erforderlich. Dies stellt eine Umstellung von einem
lizenzbasierten Angebot, das mit einer bestimmten Edition von Windows, nämlich
Vista Enterprise Edition, verknüpft ist, auf ein Software Assurance-basiertes Angebot
für das Windows-Desktop-Betriebssystem dar. Das heißt, die Rechte von Kunden zur
Nutzung von Windows 7 auf bis zu vier virtuellen Rechnern auf dem lizenzierten
Gerät enden ungeachtet etwaiger anderer zeitlich unbeschränkter Rechte, über die
der Kunde zur Nutzung von Windows 7-Software verfügt, mit Ablauf von Software
Assurance.

VDI Premium Suite
Wir haben die Lizenzbestimmungen aktualisiert, um zugehörige Updates für
Zugriffsrechte für Microsoft Application Virtualization für Remotedesktopdienste zu
berücksichtigen.

Windows Server 2008
Remotedesktopdienste
R2
--
Microsoft
Application
Virtualization
4.6
für
Wir haben die Lizenzbestimmungen aktualisiert, die die Nutzung von Microsoft
Application Virtualization für Remotedesktopdienste regeln. Mit der Freigabe von
Microsoft Application Virtualization 4.6 für Remotedesktopdienste ist der Zugriff auf
diese Funktion unter der CAL für Windows Server 2008-Remotedesktopdienste und
der CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste zulässig.

Windows Web Server
Remotedesktopdienste
2008
--
Microsoft
Application
Virtualization
4.6
für
Wir haben die Nutzungsrechte weiter verdeutlicht, indem wir die Szenarios, in denen
Windows Web Server 2008 verwendet werden kann, näher ausgeführt haben.
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Microsoft-Lizenzmodelle
Überblick
Diese Produktbenutzungsrechte enthalten jeweils einen Abschnitt für jedes der 9 Lizenzmodelle. Diese
Abschnitte beschreiben im Einzelnen die mit jedem Modell verbundenen Nutzungsrechte
und -beschränkungen sowie die produktspezifischen Ausnahmen. In diesem Abschnitt soll jedes
Modell kurz erklärt werden.
1) Desktop-Anwendungen – Pro-Gerät-Lizenz
Für jedes Gerät, mit dem Sie auf die Software zugreifen oder sie nutzen (lokal oder remote über ein
Netzwerk), müssen Sie eine Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien
und jegliche frühere Version der Software auf dem Gerät oder auf einem Netzwerkgerät zu
installieren, um diese Nutzung der Software zu unterstützen. Sie sind auch berechtigt, diese Kopien
auf dem Hostbetriebssystem oder innerhalb eines virtuellen Hardwaresystems zu installieren.
Abbildung 1
Auf dem lizenzierten Gerät können mehrere Kopien installiert werden.
Der Zugriff auf Kopien der auf einem Netzwerkgerät installierten Software ist Ihnen nur von einem
Gerät aus erlaubt, das für die Software lizenziert wurde.
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Abbildung 2
Das Gerät, das Sie für den Remotezugriff auf Software benutzen, muss für die gleiche oder
höhere Version, darf jedoch nicht für eine niedrigere Version lizenziert sein.
2) Desktop-Betriebssysteme – Pro-Kopie-pro-Gerät-Lizenz
Für jedes Gerät, mit dem Sie auf die Software zugreifen oder sie nutzen (lokal oder remote), müssen
Sie eine Lizenz erwerben. Sie dürfen nur eine Kopie auf dem Gerät installieren. Sie sind berechtigt,
diese Kopien auf dem Hostbetriebssystem oder innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig
emulierten) Hardwaresystems zu installieren. Bei einem Volumenlizenzprogramm ist die Lizenz für das
Desktop-Betriebssystem eine „Upgrade-Lizenz“. Sie dürfen Upgrade-Lizenzen nur für Geräte
erwerben, für die Sie bereits ein „berechtigendes Betriebssystem“ lizenziert haben. Eine Liste der
„berechtigenden Betriebssysteme“, die zu einer Upgrade-Lizenz berechtigen, ist in der Produktliste
enthalten, die Sie unter http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PL.aspx finden.
Falls Sie „Software Assurance“ erwerben, haben Sie das Recht, auf dem Gerät „Windows 7 Enterprise“
statt Windows Professional zu verwenden. Damit sind Sie auch berechtigt, bis zu vier weitere Kopien
oder Instanzen während der Laufzeit Ihrer Software Assurance auf dem Gerät zu nutzen.
Abbildung 3
Bei einem Gerät mit aktiver Software Assurance für Windows kann die Software
(Windows 7 Professional, Windows 7 Enterprise oder eine frühere Version) in der physischen
Betriebssystemumgebung sowie eine Mischung aus Windows 7 Professional, Windows
Enterprise und früheren Versionen in vier virtuellen Betriebssystemumgebungen auf
demselben physischen Gerät ausgeführt werden.
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3) Entwicklertools – pro-Nutzer-Lizenz
Sie müssen eine Lizenz für jeden Nutzer erwerben, dem Sie den Zugriff auf die Software oder deren
Verwendung erlauben. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien auf einer beliebigen
Anzahl von Geräten zu installieren, die ein Nutzer verwenden oder auf die er zugreifen darf, um
Programme zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen. Nur lizenzierte Nutzer sind
berechtigt, auf die Software zuzugreifen.
4) Onlinedienste – Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenz, Dienst-Abonnementlizenz
oder Add-On-Abonnementlizenz
Onlinedienste sind abonnementabhängig und bieten den Zugriff auf Software und Dienste.
Die Lizenzierung nach diesem Modell besteht in einem oder mehreren der folgenden Lizenztypen:

Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenz (Nutzer-AL oder Geräte-AL)
Bei Angeboten, die diese Lizenztypen beinhalten, werden Nutzer-ALs oder Geräte-ALs
für jeden Nutzer oder jedes Gerät benötigt, der/das auf die Onlinedienste zugreift.

Dienst-Abonnementlizenz (Dienst-AL)
Bei Angeboten dieses Lizenztyps bezieht sich die Lizenz auf die Nutzung der Onlinedienste
durch die gesamte Organisation. Nutzer-, Geräte- oder Add-On-ALs sind möglicherweise
je nach Dienstangebot ebenfalls erforderlich.

Add-On-Abonnementlizenz (Add-On-AL)
Diese Lizenz wird manchmal an Stelle von Nutzer-ALs, Geräte-ALs und Dienst-ALs oder
zusätzlich dazu genutzt. Ihr Zweck ist unterschiedlich. Sie kann beispielsweise für eine
spezifische Anzahl von verbrauchten Einheiten, wie die Gigabytes Speicherplatz,
oder für einen einzelnen Server gelten, auf den externe Nutzer zugreifen.
Add-On-Abonnementlizenzen sind nicht immer erforderlich.
5) Server – Betriebssysteme – Serverlizenz + CAL + optionaler externer Connector
Bei den meisten Produkten müssen Sie für jede Instanz der Serversoftware, die Sie auf einem
Server ausführen, diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem
Server in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen. Bei Ausnahmen zu dem
Lizenzmodell bieten einige Produkte umfangreichere Nutzungsrechte. Beispielsweise erlaubt eine Lizenz für
Windows Server 2008 R2 Enterprise die Ausführung einer Instanz auf dem lizenzierten Server in bis zu vier
virtuellen Betriebssystemumgebungen gleichzeitig. Bei einigen Produkten, wie z. B. Windows Server 2008
R2 Datacenter, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen gleichzeitig auszuführen, solange
Sie für jeden physischen Prozessor auf dem lizenzierten Server eine Lizenz erwerben.
Abbildung 4
Die Anzahl von erlaubten Instanzen für jede Betriebssystemlizenz
Betriebssystem
Erlaubte Instanzen in physischen und
virtuellen Betriebssystemumgebungen
auf einem einzelnen Server
Windows Server 2008 R2 Standard und
Windows MultiPoint Server 2010 Academic
1* + 1
Windows Server 2008 R2 Enterprise
1* + 4
Windows Server 2008 R2 Datacenter
1 + Unbeschränkt
Windows Small Business Server 2008 Standard
1* oder 1
Windows Server 2003 für Small Business
1* oder 1
*Falls die Höchstzahl der zulässigen Instanzen ausgeführt wird, darf die Instanz in der physischen
Betriebssystemumgebung nur verwendet werden, um die Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen,
Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen oder um die Software für die Verwaltung und Wartung
von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server auszuführen.
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Außer wie in diesen Produktbenutzungsrechten dargelegt, benötigen alle ServerbetriebssystemProdukte eine CAL für alle Nutzer oder Geräte, die auf die Serversoftware zugreifen. Es gibt zwei
Typen von CALs: Geräte-CALs und Nutzer-CALs. Sie können zwischen den beiden Lizenztypen wählen,
die Wahl muss jedoch zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs oder der Verlängerung von Software
Assurance feststehen.

Geräte-CAL
Eine Geräte-CAL lizenziert ein Gerät für die Verwendung durch Nutzer, damit sie auf
Instanzen der Serversoftware zugreifen können.

Nutzer-CAL
Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung eines Geräts, damit
er auf Instanzen der Serversoftware zugreifen kann.
CALs sind versionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der
Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die CALs eines Kunden erlauben den Zugriff auf Server,
die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in dem
Volumenlizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den Zugriff auf Server,
die von einer anderen Institution lizenziert wurden.
Abbildung 5
CAL-Zuweisung nach Nutzer oder Gerät
Sie sind berechtigt, Netzwerk-Architekturen zu verwenden, die Hardware oder Software für die
Reduzierung der Anzahl von Geräten oder Nutzern einsetzen, die direkt auf die Software auf einem
Server zugreifen. Dies wird als Multiplexing oder Pooling bezeichnet. Damit wird jedoch nicht die
Anzahl von CALs reduziert, die für den Zugriff oder die Nutzung von Serversoftware erforderlich sind.
Eine CAL wird für alle Geräte oder Nutzer benötigt, die an die Multiplexing-/Pooling-Front-EndSoftware oder -Hardware angeschlossen sind.
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Abbildung 6
Multiplexing: Nutzer und Geräte können indirekt auf die Windows oder SQL Serversoftware
zugreifen, wie im nachfolgenden Diagramm dargestellt. Durch den indirekten Zugriff auf die
Serversoftware wird die Notwendigkeit einer CAL nicht aufgehoben.
Bei allen Servern, auf die externe Nutzer zugreifen, stellt die externe Connector (EC)-Lizenz eine
Alternative zu CALs dar. Als externe Nutzer werden Nutzer bezeichnet, die keine Angestellten oder
Vertragspartner vor Ort sind. Eine EC-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer
beliebigen Anzahl von externen Nutzern den Zugriff. Unabhängig von der Anzahl der Instanzen, die
ausgeführt werden, ist für jeden physischen Server, auf den externe Nutzer zugreifen, nur eine
EC-Lizenz erforderlich. Das Recht zur Ausführung von Instanzen der Serversoftware wird separat
lizenziert; die EC erlaubt genauso wie die CAL nur den Zugriff. EC-Lizenzen sind wie CALs versionsund funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der
Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die Entscheidung für den Erwerb von CALs oder einer
EC für externe Nutzer ist in erster Linie eine finanzielle.
6) Server – Management Server – Serverlizenz + Management-Lizenz
Sie müssen für jede Instanz der Management-Serversoftware, die Sie auf einem Server ausführen,
diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in einer
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen.
Außer wie in diesen Produktbenutzungsrechten dargelegt, benötigen alle ManagementServerprodukte Management-Lizenzen für jedes Gerät, das von der Serversoftware verwaltet wird.
Es gibt zwei Kategorien von Management-Lizenzen: eine für Server und eine für Nicht-Server.
A. Lizenzen, die für verwaltete Server benötigt werden
Für jede Server-Betriebssystemumgebung (Operating System Environment, OSE) auf einem
Gerät, die Sie verwalten möchten, benötigen Sie eine Server-Management-Lizenz (ML). Falls Sie
mehr als eine OSE haben, benötigen Sie eine entsprechende Anzahl von MLs für dieses Gerät.
Es ist erlaubt, mit einer einzelnen Lizenz für System Center Server Management-Suite Enterprise
(SMSE) bis zu vier OSEs auf einem lizenzierten Gerät zu verwalten*. Wenn Sie für jeden
Prozessor auf dem Gerät, das Sie verwalten möchten, eine Lizenz für System Center Server
Management-Suite Datacenter (SMSD) zuweisen, dürfen Sie auf diesem lizenzierten Gerät eine
beliebige Anzahl von OSEs verwalten. Einem Gerät müssen mindestens zwei SMSD-Lizenzen
zugewiesen sein.
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*Hinweis zu SMSE. Diese Nutzungsrechte gelten für die Nutzung der Lizenz für System
Center Server Management-Suite Enterprise in Verbindung mit Versionen der zugehörigen
System Center-Produkte, die am oder nach dem 1. Juli 2009 herausgegeben werden. Bei
Produkten, die vor diesem Datum herausgegeben werden, können die Kunden weiterhin OSEs
gemäß den Produktbenutzungsrechten für diese Produkte auf dem lizenzierten Gerät
verwalten. Falls Sie vier virtuelle OSEs auf dem lizenzierten Gerät verwalten und die
physische OSE nur verwendet wird, um Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen,
Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen und Software für die Verwaltung und
Wartung von Betriebssystemumgebungen auf diesem Gerät auszuführen, sind Sie außerdem
berechtigt, die physische OSE zu verwalten.
B. Lizenzen, die für Nicht-Server benötigt werden
Für jede Nicht-Server-OSE auf einem Gerät, das Sie verwalten möchten, benötigen Sie eine
Client-ML. Es gibt 2 Typen von Client-MLs: OSE-MLs und Nutzer-MLs.

OSE-Management-Lizenzen
Wie Server-Management-Lizenzen, bei denen die erforderliche Anzahl der ManagementLizenzen der Anzahl der OSEs entspricht, benötigen Sie eine OSE-Client-Management-Lizenz
für jede Nicht-Server-OSE, die Sie auf einem Gerät verwalten möchten. Ihre OSE-ClientManagement-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware, eine entsprechende
Anzahl von Nicht-Server-OSEs zu verwalten, die von jeglichen Nutzern eines Geräts
verwendet werden.

Nutzer-Management-Lizenzen
Als Alternative können Sie sich dafür entscheiden, die Nutzer-Client-Management-Lizenzen
nicht zu verwenden. Diese Management-Lizenzen erlauben die Verwaltung von Nicht-ServerOSEs, die von jedem Nutzer verwendet werden, dem eine Nutzer-Client-Management-Lizenz
zugewiesen wurde. Wenn Sie mehr als einen Nutzer haben, der eine OSE verwendet, und Sie
nicht nach OSE lizenzieren, sind Sie verpflichtet, jedem der Nutzer Nutzer-ClientManagement-Lizenzen zuzuweisen.
Die Core CAL und die Enterprise CAL Suite-Lizenzen gestatten auch die Verwaltung einer
beliebigen Anzahl von Nicht-Server-OSEs auf einem Gerät unter einer Lizenz (pro Gerät).
Die CALs eines Kunden erlauben den Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem
verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in dem Volumenlizenzvertrag des Kunden)
lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den Zugriff auf Server, die von einer anderen Institution
lizenziert wurden.
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Abbildung 7
Für jede OSE auf einem Gerät ist eine Management-Lizenz erforderlich, um sie mit einem
Management-Serverprodukt zu verwalten. Bei Server-OSEs besteht eine weitere Option darin,
eine SMSE-Lizenz zu erwerben, mit der bis zu vier OSEs auf einem lizenzierten Gerät
verwaltet werden dürfen. Eine weitere Option für Server-OSEs besteht darin, für jeden
Prozessor auf dem zu verwaltenden Gerät eine SMSD-Lizenz zu erwerben, mit der eine
beliebige Anzahl von OSEs auf einem Gerät verwaltet werden darf. Es sind mindestens zwei
SMSD-Lizenzen erforderlich. Bei der Verwaltung von Nicht-Server-OSEs besteht außerdem die
Option zur Lizenzierung nach Nutzern oder über die Core CAL oder ECAL Suites.
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7) Server – Server/CAL – Serverlizenz + CAL + optionaler externer Connector
Bei den meisten Microsoft-Server-/CAL-Produkten müssen Sie für jede Instanz der Serversoftware, die
Sie auf einem Server ausführen, diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese
Instanz auf diesem Server in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen.
Bei Ausnahmen zu dem Lizenzmodell bieten einige Produkte umfangreichere Nutzungsrechte.
Beispielsweise erlaubt eine Lizenz für SQL Server Enterprise die Ausführung beliebig vieler Instanzen
der Serversoftware in einer physischen und einer unbegrenzten Anzahl von virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server.
Außer wie in den Produktbenutzungsrechten dargelegt, benötigen alle Server-/CAL-Produkte eine
CAL für alle Nutzer oder Geräte, die auf eine Instanz der Serversoftware zugreifen. Es gibt zwei Typen
von CALs: Geräte-CALs und Nutzer-CALs. Sie können zwischen den beiden Lizenztypen wählen, die
Wahl muss jedoch zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs oder der Verlängerung von Software Assurance
feststehen.

Geräte-CAL
Eine Geräte-CAL lizenziert ein Gerät für die Verwendung durch Nutzer, damit sie auf
Instanzen der Serversoftware auf lizenzierten Servern zugreifen können.

Nutzer-CAL
Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung eines Geräts, damit er
auf Instanzen der Serversoftware auf lizenzierten Servern zugreifen kann.
CALs sind versions- und funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die
Version der Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die CALs eines Kunden erlauben den
Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der
Definition in dem Volumenlizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den Zugriff
auf Server, die von einer anderen Institution lizenziert wurden.
Sie sind berechtigt, Netzwerk-Architekturen zu verwenden, die Hardware oder Software für die
Reduzierung der Anzahl von Geräten oder Nutzern einsetzen, die direkt auf die Software auf einem
Server zugreifen. Dies wird als Multiplexing oder Pooling bezeichnet. Damit wird nicht die Anzahl von
CALs reduziert, die für den Zugriff oder die Nutzung von Serversoftware erforderlich sind.
Eine CAL wird für alle Geräte oder Nutzer benötigt, die an die Multiplexing-/Pooling-Front-EndSoftware oder -Hardware angeschlossen sind.
Abbildung 8
CAL-Zuweisung nach Nutzer oder Gerät
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Bei allen Servern, auf die externe Nutzer zugreifen, stellt die externe Connector (EC)-Lizenz eine
Alternative zu CALs dar. Als externe Nutzer werden Nutzer bezeichnet, die keine Angestellten oder
Vertragspartner vor Ort sind. Eine EC-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer
beliebigen Anzahl von externen Nutzern den Zugriff. Unabhängig von der Anzahl der Instanzen, die
ausgeführt werden, ist für jeden physischen Server, auf den externe Nutzer zugreifen, nur eine
EC-Lizenz erforderlich. Das Recht zur Ausführung von Instanzen der Serversoftware wird separat
lizenziert; die EC erlaubt genauso wie die CAL nur den Zugriff. EC-Lizenzen sind wie CALs versionsund funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der
Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die Entscheidung für den Erwerb von CALs oder einer
EC ist in erster Linie eine finanzielle.
8) Server – Pro Prozessor – Pro-Prozessor-Lizenz
Sie müssen für jeden Prozessor auf einem Server, der die Software nutzt, diesem Server eine Lizenz
zuordnen. Bei Software, die in physischen Betriebssystemumgebungen ausgeführt wird, müssen Sie
jeden physischen Prozessor lizenzieren. Bei Software, die in virtuellen Betriebssystemumgebungen
ausgeführt wird, benötigen Sie nur eine Lizenz für die virtuellen Prozessoren, welche die Software
nutzt. CALs oder EC-Lizenzen sind nicht erforderlich, weil bei dem Einsatz einer Pro-Prozessor-Lizenz
beliebig viele Nutzer von beliebig vielen Geräten auf die Software zugreifen können.
Sie sind berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl von Instanzen in lizenzierten physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebungen auszuführen.
Abbildung 9
Pro Prozessor – physische Betriebssystemumgebungen
Abbildung 10
Pro Prozessor – virtuelle Betriebssystemumgebungen
9) Server – Spezialserver – Serverlizenz
Sie müssen für jede Instanz der Serversoftware, die Sie auf einem Server ausführen, diesem
Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in einer physischen
oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen. Einige Produkte haben allerdings spezifischere
Nutzungsrechte.
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Verwenden der Microsoft LicensingProduktbenutzungsrechte

Verwenden Sie das Inhaltsverzeichnis, um das gewünschte Lizenzmodell zu finden.
Lizenzmodelle

Lesen Sie die „universellen Lizenzbestimmungen“ aufmerksam durch. Sie gelten für
alle Produkte.

Lesen Sie „A. Allgemeine Lizenzbestimmungen“ für das ausgewählte Modell. Diese
gelten für alle in dem Modell aufgelisteten Produkte.
Achten Sie auf Sternchen
(*), die Ausnahmen und
zusätzliche
Bestimmungen in
Abschnitt B anzeigen.
Produkte
Achten Sie auf LM (LM),
wodurch auf
Lizenzmobilitätsrechte
hingewiesen wird.
Achten Sie auf den
Buchstaben I, (I) der
Hinweise zu
internetbasierten
Diensten in Anhang 2
anzeigt.
A. Allgemeine
Lizenzbestimmungen
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
Für Produkte, neben deren Namen ein Sternchen (*) steht, gelten zusätzliche
spezifische Lizenzbestimmungen. Sie finden diese unter „B. Ausnahmen und
zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.“

Für Produkte, neben deren Namen ein (I) steht, gibt es Hinweise zu internetbasierten
Diensten. Sie finden diese unter „Anhang 2 – Internetbasierte Dienste“.

Bei Produkten, neben deren Namen (LM) steht, ist Lizenzmobilität möglich. Siehe
„C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen.“

Bei Produkten, neben deren Namen (SH) steht, ist das Selbsthosten von Anwendungen
möglich. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie in „Anhang 1 – Software
Assurance-Vergünstigungen“.
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Inhaltsverzeichnis
Universelle Lizenzbestimmungen
22
Microsoft-Desktop-Anwendungen
27
1. Access 2010
2. AutoRoute 2010
3. Communicator 2010
4. Excel 2010
5. Excel Web App 2010
6. InfoPath 2010
7. MapPoint 2010
Fleet Edition
8. MapPoint 2010
Standard Edition
9. Microsoft Entourage
2008 für Mac
10. Microsoft Excel
2008 für Mac
11. Microsoft Math 3.0
12. Microsoft Office
Mac 2008
13. Microsoft
PowerPoint 2008
für Mac
14. Microsoft Word
2008 für Mac
15. Office
InterConnect 2007
16. Office Mobile 6.1
17. Office Multi
Language
Pack 2010
26. Project 2010
Professional und
Standard Edition
27. Publisher 2010
28. Vermietungsrechte
für Office
29. Vermietungsrechte
für Publisher 2007
18. Office Professional
Plus 2010
30. SharePoint
Workspace 2010
19. Office
Standard 2010
31. Streets and
Trips 2010
20. OneNote 2010
32. Virtual Earth
Desktop mit
erweitertem
Inhaltspaket
21. OneNote Web
App 2010
22. Outlook 2010
23. Outlook 2010 mit
Business Contact
Manager
24. PowerPoint 2010
25. PowerPoint Web
App 2010
33. Visio 2010
Premium,
Professional
und Standard
34. Word 2010
35. Word Web
App 2010
Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
1. Windows 7 Professional
34
3. Vermietungsrechte für Windows
2. DVD Playback Pack für Windows Vista
Microsoft-Server – Betriebssysteme
1. Windows Essential Business Server
(EBS) 2008 Standard und Premium
Edition
41
5. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions
2. Windows MultiPoint Server 2010
Academic
6. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions ohne
Hyper-V
3. Windows Server 2008 R2 Standard,
Enterprise und Datacenter
7. Windows Small Business Server (SBS)
2008 Standard und Premium Edition
4. Windows Server 2008 R2 für Itaniumbasierte Systeme
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Inhaltsverzeichnis
Microsoft-Server – Server/CAL
1. Customer Care Framework 2009
2. Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
3. Dynamics CRM 4.0 Professional und
Enterprise Server
4. Exchange Server 2010 Standard und
Enterprise
5. Exchange Server 2007 Standard für
Small Business
6. FAST Search Server 2010 für
SharePoint
7. Forefront Unified Access Gateway 2010
8. Identity Lifecycle Manager (ILM) 2007
9. Office Communications Server 2007
R2 Standard und Enterprise Edition
10. Project Server 2010
11. SharePoint Server 2010
58
12. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Workgroup,
Small Business und Standard
13. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Standard
14. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Enterprise
15. System Center Mobile Device
Manager 2008
16. System Center Mobile Device
Manager 2008 mit SQL Server 2005Technologie
17. Virtual Earth Server
18. Virtual Earth Server mit erweitertem
Inhaltspaket
19. Visual Studio Team Foundation
Server 2010
Microsoft-Server – Pro Prozessor
1. BizTalk Adapter Pack 2.0
2. BizTalk RFID 2009
3. BizTalk Server 2009 Branch Edition
4. BizTalk Server 2009 Standard Edition
5. BizTalk Server 2009 Enterprise Edition
6. Commerce Server 2009 Standard
Edition
7. Commerce Server 2009 Enterprise
Edition
8. Forefront Threat Management
Gateway, Medium Business Edition
74
9. Forefront Threat Management
Gateway 2010 Enterprise Editions
10. Forefront Threat Management
Gateway 2010 Standard Edition
11. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Workgroup und Web
12. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Standard
13. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Enterprise
14. Visual Studio Team Lab
Management 2010
Microsoft-Entwicklertools
81
1. BizTalk Server 2009 Developer Edition
11. Visual SourceSafe 2005
2. Expression Blend 3
12. Visual Studio 2010 Professional,
Premium und Ultimate
3. Expression Studio 3
4. Expression Professional-Abonnement
5. Expression Web 3
6. MSDN-Betriebssysteme
7. MSDN Embedded
8. SQL Server 2008 Developer
9. TechNet Premium
10. Visual FoxPro 9.0
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
13. Visual Studio 2010 Professional,
Premium und Ultimate mit MSDN
14. Visual Studio 2010 Professional mit
MSDN Embedded
15. Visual Studio Test Elements 2010
16. Visual Studio Test Elements 2010
mit MSDN
Januar 2010
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Inhaltsverzeichnis
Microsoft-Server – Management-Server
90
1. System Center Configuration
Manager 2007 R2
5. System Center Essentials 2007 mit
SQL Server 2005-Technologie
2. System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2005-Technologie
6. System Center Operations
Manager 2007 R2
3. System Center Data Protection
Manager 2007
4. System Center Essentials 2007
7. System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server
2008-Technologie
8. System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2
Microsoft-Server – Spezialserver
1. Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server
104
2. HPC Pack 2008
8. System Center Reporting
Manager 2006
3. Identity Lifecycle Manager 2007
Windows Live Edition
9. System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2 Workgroup Edition
4. Microsoft Services for Netware 5.03
5. Groove Server 2010
6. Search Server 2010
7. SharePoint Server 2010 for
Internet Sites Enterprise
10. Virtual Server 2005 R2 Standard
und Enterprise Edition
11. Windows HPC Server 2008
12. Windows Server 2008 HPC Edition
13. Windows Server 2008 HPC Edition
ohne Hyper-V
14. Windows Web Server 2008 R2
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Inhaltsverzeichnis
Microsoft-Onlinedienste
112
1. Bing Maps Standard und Professional
Edition (ehemals Virtual Earth)
16. Microsoft Learning Solutions
eReference Library
2. Dynamics CRM Online
17. Microsoft Learning Solutions Technical
eLearning Course Collection
3. Exchange Online Deskless Worker und
Standard Edition
4. Forefront Client Security
18. Microsoft Learning Solutions IT
Academy
5. Forefront Client Security mit SQL
Server 2005-Technologie
19. Office Communications Online
Standard Edition
6. Forefront Online Protection für
Exchange
20. Office Communications Server Public
Instant Messaging Connectivity mit
America Online (AOL) Instant
Messaging Service und Windows Live
Messenger Service
7. Forefront Protection 2010 für
Exchange Server
8. Forefront Security für Office
Communications Server
9. Forefront Security für SharePoint
10. Forefront Server Security Management
Console
11. Forefront Threat Management
Gateway Web Protection Service
12. Microsoft Exchange Hosted Archive
13. Microsoft Exchange Hosted Continuity
14. Microsoft Exchange Hosted Encryption
15. Microsoft Learning Solutions
eLearning Library
21. Office Communications Server Public
Instant Messaging Connectivity mit
Instant Messaging Service von Yahoo
22. Office Groove Enterprise Services
23. Office Live Meeting Standard und
Professional Edition
24. SharePoint Online Deskless Worker
und Standard Edition
25. Tellme Basic, Standard und Premium
Edition
26. Web-Antimalware-Abonnement für
Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition
Kombinierte Lizenzmodelle
1. Virtual Desktop Infrastructure (VDI)
Standard Suite
136
2. Virtual Desktop Infrastructure (VDI)
Premium Suite
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
139
1. Wiederherstellungsrechte für „Cold“
Disaster
8. Windows 7 Enterprise
2. E -Learning
10. Windows Virtual Enterprise Centralized
Desktop und Windows Virtual
Enterprise Centralized Desktop für
Software Assurance.
3. Abonnementmedien von TechNet Plus
4. Step-Up-Lizenzen
5. MSDN
6. Software Assurance Product Support
Services
7. Windows Fundamental for Legacy PCs
9. Virtualisierungsrechte für Windows 7
11. Microsoft Desktop Optimization Pack
(MDOP) für Software Assurance
12. Selbst Gehostete Anwendungen
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
145
Januar 2010
Seite 21 von 163
Universelle Lizenzbestimmungen
Diese Lizenzbestimmungen gelten für Ihre Verwendung sämtlicher Software und aller
Onlinedienste von Microsoft, die unter Ihrem Volumenlizenzvertrag lizenziert wurden.
A. Ihre Nutzungsrechte. Wenn Sie Ihren Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser
Produktbenutzungsrechte und der Produktliste, einhalten, sind Sie berechtigt, die Software
und Onlinedienste nur wie in diesen Produktbenutzungsrechten ausdrücklich erlaubt zu
verwenden.
B. Rechte zur Nutzung anderer Versionen. Lizenzbestimmungen für bestimmte Produkte
gestatten die gleichzeitige Nutzung einer oder mehrerer Kopien oder Instanzen. Für jedes
dieser Produkte sind Sie für jede erlaubte Kopie oder Instanz berechtigt, anstelle der
lizenzierten Version eine Kopie oder Instanz des Folgenden zu erstellen, zu speichern oder
auszuführen:

eine frühere Version

eine andere zulässige Sprachversion

eine andere verfügbare Plattformversion (beispielsweise 32 Bit oder 64 Bit)
Sie sind nicht berechtigt, unterschiedliche Versionen verschiedener Komponenten wie z. B.
Serversoftware und zusätzlicher Software zu verwenden, es sei denn, dies wird Ihnen in den
Lizenzbestimmungen des Produktes ausdrücklich gestattet.
C. Drittanbietersoftware. Wenn mit von einem Dritten lizenzierter Software andere
Bestimmungen geliefert werden, werden Ihre Rechte zur Nutzung der Software und andere
zugehörige Rechte oder Abhilfeansprüche durch diese Bestimmungen festgelegt.
D. Vorabversionscode. Wenn mit Vorabversionscode andere Bestimmungen geliefert werden,
gelten jene Bestimmungen für Ihre Verwendung des entsprechenden Codes.
E. Updates und Ergänzungen. Wir sind berechtigt, die von Ihnen lizenzierte Software zu
aktualisieren oder zu ergänzen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, das entsprechende Update
bzw. die entsprechende Ergänzung mit der Software zu verwenden. Wenn mit einem Update
oder einer Ergänzung andere Bestimmungen geliefert werden, gelten jene Bestimmungen für
Ihre Verwendung des entsprechenden Updates bzw. der entsprechenden Ergänzung.
F. Kein kommerzielles Hosting. Sie sind nicht berechtigt, die Produkte für kommerzielle
Hostingdienste zu hosten.
G. Technische Beschränkungen. Sie sind verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in
den Produkten einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind nicht
berechtigt, diese Beschränkungen zu umgehen. Weitere Informationen finden Sie
unter http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/TechLimit.aspx.
H. Andere Rechte. Rechte zum Zugriff auf die Software auf einem Gerät geben Ihnen kein
Recht, Patente von Microsoft oder anderes geistiges Eigentum von Microsoft in Software oder
Geräten zu implementieren, die auf jenes Gerät zugreifen.
I.
Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr
internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen
Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden. Zur Dokumentation gehören keine
elektronischen Bücher.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Universelle Lizenzbestimmungen
J. Produktaktivierung. Für einige Produkte und Onlinedienste ist die Aktivierung oder ein
Volumenlizenzschlüssel erforderlich, um sie zu installieren oder auf sie zuzugreifen.
Informationen darüber, wann die Aktivierung oder ein Schlüssel erforderlich ist, finden Sie
unter dem Hyperlink „Activate“ auf http://www.microsoft.com/licensing. Sie tragen die
Verantwortung sowohl für die Verwendung der Ihnen zugewiesenen Schlüssel als auch für die
Aktivierung
von
Produkten
mithilfe
Ihrer
Schlüsselverwaltungsdienst-Computer
(Key Management Service, KMS).

Sie sind nicht berechtigt, Schlüssel Dritten gegenüber offenzulegen.

Sie sind nicht berechtigt, einen nicht gesicherten Zugriff auf Ihre KMS-Computer über ein
unkontrolliertes Netzwerk, wie z. B. das Internet, bereitzustellen.
K. Zusätzliche Funktionalität. Möglicherweise stellen wir zusätzliche Funktionalität für die
Produkte bereit. Hierfür können andere Lizenzbestimmungen und Gebühren gelten.
L. Verwenden von mehr als einem Produkt oder mehr als einer Funktionalität.
Sie benötigen eine Lizenz für jedes Produkt und jede separat lizenzierte Funktionalität, das
bzw. die auf einem Gerät oder von einem Nutzer verwendet wird. Wenn Sie beispielsweise
Office unter Windows verwenden, benötigen Sie Lizenzen sowohl für Office als auch für
Windows. Ebenso benötigen Sie für den Zugriff auf Remotedesktopdienste in Windows Server
sowohl eine CAL für Windows Server als auch eine Remotedesktopdienste-CAL.
M. Schriftartkomponenten. Bei laufender Software sind Sie berechtigt, mit deren Schriftarten
Inhalt anzuzeigen und zu drucken. Sie sind nur dazu berechtigt:

Schriftarten
in
dem
Ausmaß
in
Inhalt
einzubetten,
Einbettungseinschränkungen in den Schriftarten gestattet ist, und

diese zum Drucken von Inhalt vorübergehend auf einen Drucker oder ein sonstiges
Ausgabegerät herunterzuladen.
das
durch
die
N. .NET Framework- und PowerShell-Software. Die Software für die nachfolgend
aufgelisteten Produkte enthält die Microsoft .NET Framework-Software und möglicherweise
die PowerShell-Software. Andere Produkte können ebenfalls .NET Framework-Software oder
PowerShell-Software enthalten. Diese Software-Komponenten sind Teil von Microsoft
Windows. Außer wie bei den Vergleichstests unten dargelegt, gelten die Lizenzbestimmungen
für Microsoft Windows für Ihre Verwendung dieser Komponenten.

BizTalk Server

Customer Care Framework MSDN

SQL Server

System Center Essentials und System Center Essentials mit SQL Server-Technologie

Visual Studio (alle Editionen) mit und ohne MSDN

Visual Studio Team Foundation Server
O. Vergleichstests.
i.
Software. Für die Offenlegung von Ergebnissen von Vergleichstests mit der
Serversoftware oder mit zusätzlicher Software, die mit der Serversoftware geliefert wird,
gegenüber Dritten benötigen Sie die vorherige schriftliche Genehmigung von Microsoft.
Dies gilt für Produkte in den Lizenzmodellen Microsoft-Server und MicrosoftEntwicklertools (siehe Inhaltsverzeichnis). Dies gilt nicht für .NET Framework (siehe
weiter unten) oder für die folgenden Produkte: Class Server, Live Communications
Server, Systems Center Operations Manager, System Center Data Protection Manager,
System Center Essentials, Systems Management Server, Virtual Server, Windows Server,
Microsoft Services for Netware, Windows Small Business Server. Es gilt jedoch für ggf.
mit diesen Produkten lizenzierte SQL-Technologie.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Universelle Lizenzbestimmungen
ii. Microsoft .NET Framework. Die Software umfasst möglicherweise eine oder mehrere
Komponenten von .NET Framework („.NET-Komponenten“). In diesem Fall sind Sie
berechtigt, interne Vergleichstests dieser Komponenten durchzuführen. Sie sind
berechtigt, die Ergebnisse von Vergleichstests dieser Komponenten offenzulegen,
vorausgesetzt, Sie halten die unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=66406
dargelegten Bedingungen ein. Wenn Sie solche Ergebnisse von Vergleichstests
offenlegen, hat Microsoft ungeachtet anderer Verträge, die Sie möglicherweise mit
Microsoft abgeschlossen haben, das Recht, die Ergebnisse von Vergleichstests
offenzulegen, die Microsoft mit Ihren Produkten, die mit der jeweiligen .NET-Komponente
im Wettbewerb stehen, durchführt, vorausgesetzt, Microsoft hält die gleichen unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=66406 dargelegten Bedingungen ein.
P. Multiplexing. Hardware oder Software, die Sie für Folgendes verwenden:

Zusammenfassen von Verbindungen,

Umleiten von Informationen,

Verringern der Anzahl der Geräte oder Nutzer, die direkt auf das Produkt zugreifen oder
es verwenden, oder

Verringern der Anzahl der Betriebssystemumgebungen, Geräte oder Nutzer, die das
Produkt direkt verwaltet,
(manchmal als „Multiplexing“ oder „Pooling“ bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der
erforderlichen Lizenzen irgendeines Typs.
Q. Vertreibbarer Code. Die Software oder der Onlinedienst enthält möglicherweise Code, den
Sie in von Ihnen entwickelten Programmen vertreiben dürfen, wenn Sie die nachfolgenden
Bestimmungen einhalten.
i.
Recht zur Nutzung und zum Vertrieb. Bei dem nachfolgend aufgelisteten Code und den
nachfolgend aufgelisteten Textdateien handelt es sich um „Vertreibbaren Code“. Diese
Produktbenutzungsrechte sehen möglicherweise Rechte für anderen Vertreibbaren Code vor.

Dateien namens REDIST.TXT. Sie sind berechtigt, die Objektcodeform des in den
Dateien namens REDIST.TXT aufgelisteten Codes zu kopieren und zu vertreiben.

Mustercode. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des als „Muster“
gekennzeichneten Codes zu ändern, zu kopieren und zu vertreiben.

Dateien namens OTHER-DIST.TXT. Sie sind berechtigt, die Objektcodeform des unter
den Dateien namens OTHER-DIST.TXT aufgeführten Codes zu kopieren und zu
vertreiben.

Vertrieb durch Dritte. Sie sind berechtigt, Distributoren Ihrer Programme zu erlauben,
den vertreibbaren Code als Teil dieser Programme zu kopieren und zu vertreiben.

Zusätzliche Lizenzbestimmungen für MSDN Universal, MSDN Premium sowie Visual
FoxPro 9.0.
o

MSDE 2000. Der Vertreibbare Code umfasst Microsoft SQL Server 2000 Desktop
Engine (MSDE 2000). Sie sind berechtigt, die Objektcodeform von MSDE 2000 zu
kopieren und zu vertreiben.
Zusätzliche Lizenzbestimmungen für Produkte im Abschnitt „Entwicklertools“ dieser
Produktbenutzungsrechte. Die Software enthält außerdem möglicherweise den
folgenden Vertreibbaren Code. Sie sind berechtigt:
o
Microsoft Merge Modules. das nicht geänderte Ergebnis von Microsoft Merge
Modules zu kopieren und zu vertreiben.
o
MFCs, ATLs und CRTs. die Quellcodeform von Microsoft Foundation Classes (MFCs),
Active Template Libraries (ATLs) und C-Laufzeitdateien (CRTs) zum Entwerfen,
Entwickeln und Testen Ihrer Programme zu ändern sowie die Objektcodeform Ihrer
geänderten Dateien unter einem neuen Namen zu kopieren und zu vertreiben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Universelle Lizenzbestimmungen
o
MDAC. die Objektcodeform der Datei MDAC_TYP.EXE zu kopieren und zu
vertreiben und
o
Bildbibliothek. die Bilder und Animationen in der Bildbibliothek wie in der
Dokumentation der Software beschrieben zu kopieren und zu vertreiben.
Außerdem sind Sie berechtigt, diesen Inhalt zu ändern. Wenn Sie den Inhalt
ändern, muss dies für eine Verwendung erfolgen, die mit der erlaubten
Verwendung des nicht geänderten Inhalts in Einklang steht.
ii. Vertriebsbedingungen. Für Vertreibbaren Code, den Sie vertreiben, sind Sie
verpflichtet:

diesem in Ihren Programmen wesentliche primäre Funktionalität hinzuzufügen,

von Distributoren und externen Endbenutzern die Zustimmung zu Bestimmungen zu
verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für ihn bieten wie Ihr
Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte und der
Produktliste,

Ihren gültigen Urheberrechtshinweis auf Ihren Programmen anzubringen und

Microsoft von allen Ansprüchen freizustellen und gegen alle Ansprüche zu
verteidigen, einschließlich Anwaltsgebühren, die mit dem Vertrieb oder der
Verwendung Ihrer Programme in Zusammenhang stehen, bzw. Microsoft
entsprechend zu entschädigen.
iii. Vertriebsbeschränkungen. Sie sind nicht dazu berechtigt:

Urheberrechts-, Markenrechts- oder Patenthinweise im Vertreibbaren Code zu
ändern,

die Marken von Microsoft in den Namen Ihrer Programme oder auf eine Weise zu
verwenden, die nahelegt, dass Ihre Programme von Microsoft stammen oder von
Microsoft empfohlen werden,

Vertreibbaren Code, mit Ausnahme des in den Dateien namens OTHER-DIST.TXT
aufgelisteten Codes, zur Nutzung auf einer anderen Plattform als den MicrosoftBetriebssystemen, Laufzeittechnologien oder Anwendungsplattformen zu vertreiben,

Vertreibbaren Code in bösartige, täuschende oder rechtswidrige Programme
aufzunehmen oder

den Quellcode von Vertreibbarem Code so zu ändern oder zu vertreiben, dass
irgendein Teil von ihm einer Ausgeschlossenen Lizenz unterliegt. Eine
Ausgeschlossene Lizenz ist eine Lizenz, die als Bedingung für eine Verwendung, eine
Änderung oder einen Vertrieb erfordert, dass:
o
der Code in Quellcodeform offengelegt oder vertrieben wird oder
o
andere das Recht haben, ihn zu ändern.
Die folgenden Lizenzbestimmungen gelten für Ihre Verwendung von Produkten in
den Microsoft-Serverlizenzmodellen. Sie gelten ebenfalls für Ihre Verwendung von
Windows 7-Software unter Lizenzen, für die Sie eine gültige Software Assurance haben.
A. Instanz. Sie erstellen eine „Instanz“ einer Software, indem Sie die Setup- oder
Installationsprozedur der Software ausführen. Sie erstellen außerdem eine Softwareinstanz,
indem Sie eine vorhandene Instanz duplizieren. Verweise auf Software schließen „Instanzen“
der Software ein.
B. Ausführen einer Instanz. Sie „führen eine Instanz“ einer Software „aus“, indem Sie sie in
den Arbeitsspeicher laden und eine oder mehrere ihrer Anweisungen ausführen. Sobald eine
Instanz ausgeführt wird, wird sie so lange als ausgeführt betrachtet (unabhängig davon, ob
ihre Anweisungen weiterhin ausgeführt werden oder nicht), bis sie aus dem Arbeitsspeicher
entfernt wird.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 25 von 163
Universelle Lizenzbestimmungen
C. Betriebssystemumgebung. Bei einer „Betriebssystemumgebung“ handelt es sich um
i.
die Gesamtheit oder einen Teil einer Betriebssysteminstanz oder die Gesamtheit oder
einen Teil einer virtuellen (oder anderweitig emulierten) Betriebssysteminstanz, die
separate Rechneridentitäten (primärer Computername oder ähnliche eindeutige Kennung)
oder separate Administrationsrechte ermöglicht, und
ii. ggf. Instanzen von Anwendungen, die für die Ausführung
Betriebssysteminstanz oder den oben bezeichneten Teilen konfiguriert sind.
unter
der
Es gibt zwei Typen von Betriebssystemumgebungen: physische und virtuelle. Eine physische
Betriebssystemumgebung ist für die direkte Ausführung auf einem physischen
Hardwaresystem konfiguriert. Die Betriebssysteminstanz, die für die Ausführung der
Hardware-Virtualisierungssoftware (z. B. Microsoft Virtual Server oder ähnliche Technologien)
oder
zur
Bereitstellung
von
Hardware-Virtualisierungsdiensten
(z. B.
die
Virtualisierungstechnologie von Microsoft oder ähnliche Technologien) verwendet wird, gilt als
Bestandteil der physischen Betriebssystemumgebung. Eine virtuelle Betriebssystemumgebung
ist für die Ausführung auf einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem
konfiguriert. Ein physisches Hardwaresystem kann über eines oder beide der folgenden
Elemente verfügen:
i.
eine physische Betriebssystemumgebung
ii. eine oder mehrere virtuelle Betriebssystemumgebungen
D. Server. Bei einem Server handelt es sich um ein physisches Hardwaresystem, das fähig ist,
Serversoftware auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates
physisches Hardwaresystem betrachtet.
E. Zuweisen einer Lizenz. Zuweisen einer Lizenz bedeutet einfach, die entsprechende Lizenz
einem Gerät oder einem Nutzer zuzuordnen.
F. Keine Trennung von Software. Sie sind nicht berechtigt, die Software für die Verwendung
in mehr als einer Betriebssystemumgebung unter einer einzelnen Lizenz zu trennen, sofern
dies nicht ausdrücklich erlaubt wird. Dies gilt auch dann, wenn sich die
Betriebssystemumgebungen auf demselben physischen Hardwaresystem befinden.
G. Physische und virtuelle Prozessoren. Bei einem physischen Prozessor handelt es sich um
einen Prozessor in einem physischen Hardwaresystem. Physische Betriebssystemumgebungen
verwenden physische Prozessoren. Bei einem virtuellen Prozessor handelt es sich um einen
Prozessor in einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem. Virtuelle
Betriebssystemumgebungen verwenden virtuelle Prozessoren. Ein virtueller Prozessor wird als
die Anzahl von Threads und Cores aufweisend betrachtet, die jeder physische Prozessor im
zugrunde liegenden physischen Hardwaresystem aufweist.
H. Höchstzahl der Instanzen. Möglicherweise beschränkt die Software oder Ihre Hardware
die Anzahl von Instanzen der Software, die in physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf einem Gerät ausgeführt werden können.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Lizenzmodell: Pro-Kopie-pro-Gerät
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in
Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen.
1. Access 2010*, I
2. AutoRoute 2010*
3. Communicator 2010*, I
4. Excel 2010*
,I
5. Excel Web App 2010*, I
14. Microsoft Word 2008
für Mac*, I
15. Office
InterConnect 2007I
17. Office Multi Language
Pack 2010I
7. MapPoint 2010
Fleet Edition*
18. Office Professional
Plus 2010*, I
9. Microsoft Entourage
2008 für Mac
10. Microsoft Excel 2008
für Mac*
11. Microsoft Math 3.0
12. Microsoft Office
Mac 2008
13. Microsoft PowerPoint
2008 für Mac*, I
27. Publisher 2010I
16. Office Mobile 6.1*
6. InfoPath 2010*, I
8. MapPoint 2010
Standard Edition*
26. Project 2010
Professional und
Standard EditionI
28. Vermietungsrechte
für Office*, I
29. Vermietungsrechte
für Publisher 2007*, I
,I
19. Office Standard 2010*
20. OneNote 2010*, I
21. OneNote Web
App 2010*,I
30. SharePoint
Workspace 2010*, I
31. Streets and
Trips 2010*
22. Outlook 2010*, I
32. Virtual Earth Desktop
mit erweitertem
Inhaltspaket*
23. Outlook 2010 mit
Business Contact
Manager*, I
33. Visio 2010 Premium,
Professional und
StandardI
24. PowerPoint 2010*, I
34. Word 2010*, I
25. PowerPoint Web
App 2010*,I
35. Word Web App 2010*, I
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die
folgenden Rechte.
I) Rechte zur Installation und Nutzung.
a) Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese
Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte
Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software und früherer
Versionen der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden.

Außer wie im Abschnitt „Remotezugriff“ weiter unten beschrieben, darf nur jeweils ein
Nutzer die Kopien auf dem lizenzierten Gerät verwenden.

Sie sind berechtigt, eine Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Wenn Sie eine Lizenz neu
zuweisen, wird das Gerät, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, das neue lizenzierte Gerät
für die entsprechende Lizenz.
b) Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie auf einem tragbaren Gerät zur
Verwendung durch die einzige Hauptnutzerin oder den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten
Geräts zu installieren.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 27 von 163
Microsoft-Desktop-Anwendungen
c) Netzwerkgerät. Sie sind außerdem berechtigt, zusätzliche Kopien auf einem Netzwerkgerät
zu installieren. Sie dürfen diese Kopien nur wie im Abschnitt „Remotezugriff“ weiter unten
beschrieben verwenden.
II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Remotezugriff. Sie sind wie nachfolgend beschrieben berechtigt, auf die Software von
einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.

Hauptnutzer. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des Geräts, das
die Remotedesktop-Sitzung hostet, ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät
aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur
Bereitstellung von Supportservices ist keine andere Person berechtigt, die Software zur
gleichen Zeit unter derselben Lizenz zu verwenden.

Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem separat
lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen.

Remoteunterstützung. Sie sind berechtigt, anderen Geräten den Zugriff auf die
Software zu erlauben, um Ihnen Supportservices bereitzustellen. Sie benötigen keine
zusätzlichen Lizenzen für diesen Zugriff.
b) Medienelemente und Vorlagen. Medienbilder, ClipArt, Animationen, Ton, Musik,
Videoclips, Vorlagen und andere Formen von Inhalten sind „Medienelemente“. Möglicherweise
haben Sie Zugriff auf Medienelemente, die mit der Software oder als Bestandteil eines
zugehörigen Dienstes bereitgestellt werden. Sie sind berechtigt, diese Medienelemente zu
kopieren und in Projekten und Dokumenten zu verwenden. Sie sind nicht dazu berechtigt:

Kopien der Medienelemente für sich allein oder als Produkt zu verkaufen, zu lizenzieren
oder zu vertreiben, wenn der primäre Wert des Produktes in den Medienelementen besteht,

Ihren Kunden Rechte zur weiteren Lizenzierung oder zum Vertrieb der Medienelemente
zu gewähren,

Medienelemente,
die
die
Darstellung
von
identifizierbaren
Personen,
Verwaltungseinrichtungen, Logos, Marken oder Symbolen enthalten, für kommerzielle
Zwecke zu lizenzieren oder zu vertreiben oder diese Arten von Bildern auf eine Weise zu
nutzen, die eine Billigung von oder eine Verbindung zu Ihrem Produkt, Ihrem
Unternehmen oder Ihrer Tätigkeit implizieren kann, oder

mithilfe der Medienelemente obszöne oder anstößige Werke zu erstellen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/permission.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Excel Web App 2010, OneNote Web App 2010, PowerPoint Web App 2010 und Word
Web App 2010:
Der Abschnitt „Rechte zur Installation und Nutzung“ und die Unterabschnitte „Hauptnutzer“ und
„Nicht-Hauptnutzer“ unter „Remotezugriff“ im Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder
Nutzungsrechte“ oben gelten nicht. Sie sind berechtigt, die Software auf dem lizenzierten Gerät zu
installieren und zu verwenden. Sie dürfen die Software nur wie nachfolgend beschrieben verwenden.

Hauptnutzer. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, von einem
beliebigen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden.

Nicht-Hauptnutzer. Ein Nutzer ist jederzeit berechtigt, vom lizenzierten Gerät aus auf die
Software zuzugreifen und sie zu verwenden.
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Januar 2010
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Für MapPoint 2010 Fleet und Standard Edition, Streets & Trips 2010 und AutoRoute 2010:
Verwendung von Landkarten.

Sie sind berechtigt, Landkarten und Informationen aus Landkarten zu Ihrer internen, nicht
kommerziellen Verwendung zu kopieren.

Sie sind nicht berechtigt, rechtliche oder Urheberrechtshinweise zu löschen oder zu ändern.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um Vertriebsleads von Kunden zu
erzeugen.

Einige der Informationen in der Software sind möglicherweise ungenau und erzeugen
möglicherweise falsche Ergebnisse. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Software genaue
Distanzen, Wegbeschreibungen oder geografische Merkmale bereitstellt oder beschreibt.
Sie sind nicht berechtigt, die Software auf eine Weise zu verwenden, die
sicherheitsgefährdend ist.
Für MapPoint 2010 Fleet und Standard Edition:
Verwendung von Landkarten.

Sie sind nicht berechtigt, Fahrzeugleitung in Echtzeit bereitzustellen. Sie sind nicht berechtigt,
eine Route oder Reihenfolge von Zielen auf Basis des Standorts von mehr als einem Fahrzeug
zu berechnen oder zu empfehlen.

Sie dürfen das lizenzierte Gerät mit den Systemen Ihres Fahrzeugs nur verbinden, um Strom
zu erhalten oder das Audiosystem des Fahrzeugs zu verwenden, um sprachbasierte Ansagen
der Software zu ermöglichen.

Sie sind nicht berechtigt, mit der Software auf irgendeine andere Weise eine Schnittstelle mit
jenen Fahrzeugsystemen zu haben.
Fuhrparkanwendungen. Fuhrparkanwendungen sind Software, die MapPoint und Daten von
Sensoren verwendet, die speziell mit mehreren Fahrzeugen verwendet werden, um
Standortinformationen bereitzustellen (z. B. GPS-Systeme und Triangulationsgeräte). Sie dürfen
MapPoint nur mit Fuhrparkanwendungen verwenden, wenn Sie MapPoint Fleet Edition lizenzieren.
Bei MapPoint Fleet Edition sind Sie berechtigt, die Software mit Fuhrparkanwendungen für eine
beliebige Anzahl von Fahrzeugen zu verwenden.
Für Office Mobile 6.1:
Rechte zur Installation und Nutzung. Sie dürfen nur eine Kopie der Software auf dem
lizenzierten Gerät installieren und verwenden. Sie sind nicht berechtigt, weitere Kopien der Software
auf irgendeinem anderen Gerät zu installieren.
Für Office Professional Plus 2010 und Office Standard 2010:
Work-at-Home (WAH)-Lizenz. Für jede WAH-Lizenz, die Sie erwerben, ist der einzige Hauptnutzer
eines Geräts, auf dem Sie eine separat lizenzierte Kopie der Software ausführen (Arbeitsgerät),
berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Heimgerät zu installieren und zu verwenden
(WAH-Nutzer). Wenn Sie die Software auf dem Arbeitsgerät aktualisieren, ist der WAH-Nutzer
berechtigt, die Kopie auf dem Heimgerät zu aktualisieren. Das Recht des WAH-Nutzers zur
Verwendung der Software endet, wenn der WAH-Nutzer Ihre Organisation verlässt. Zu diesem
Zeitpunkt ist der WAH-Nutzer verpflichtet, die Software von dem Heimgerät zu entfernen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Office Resource Kit.

Rechte zur Installation und Nutzung. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der
Software Office Resource Kit zu installieren und zu verwenden.

Vertrieb. Sie sind berechtigt, die Software Office Resource Kit zu kopieren und zu vertreiben.
Jede
Kopie muss
vollständig
sein,
einschließlich
aller
Urheberrechtsund
Markenrechtshinweise. Sie sind verpflichtet, von Endbenutzern die Zustimmung zu
Bestimmungen zu verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für die Software
bieten wie Ihr Volumenlizenzvertrag einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte.
Office Web Apps. Zusätzlich zu den oben genannten Rechten sind Sie berechtigt, die Web
App-Software auf einem Netzwerkgerät zu installieren. Sie dürfen die Web App-Software nur wie
nachfolgend beschrieben verwenden.

Hauptnutzer. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, von einem
beliebigen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu
verwenden.

Nicht-Hauptnutzer. Ein Nutzer ist jederzeit berechtigt, vom lizenzierten Gerät aus auf die
Software zuzugreifen und sie zu verwenden.
Für Vermietungsrechte für Office und Vermietungsrechte für Publisher:
Die Vermietungsrechtsangebote sind keine eigenständige Lizenz zur Nutzung von
Volumenlizenzsoftware, sondern eine zusätzliche Lizenz, die Ihre Rechte zur Nutzung anderer
berechtigender Software auf einem Gerät ändert. Zur „berechtigenden Software“ gehören die
Produkte, die in der Produktliste als berechtigende Software für Vermietungsrechte für Office bzw. als
berechtigende Software für Vermietungsrechte für Publisher aufgeführt sind.
Außer wie weiter unten beschrieben, unterliegt die Nutzung der berechtigenden Software weiterhin
den Lizenzbestimmungen, die ihr beilagen und ihre Nutzung regeln. Die hier gewährten Rechte
begründen oder erweitern keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen. Die Allgemeinen
Lizenzbestimmungen weiter oben finden keine Anwendung.
Sie sind verpflichtet, die Vermietungsrechte jedem lizenzierten Gerät zuzuweisen, das Sie vermieten,
verleasen oder verleihen.
Auf das Verbot der Vermietung, des Verleasens oder des Verleihens der berechtigenden Software
wird verzichtet. Sie sind berechtigt, nachfolgenden Nutzern die Verwendung der auf dem lizenzierten
Gerät installierten berechtigenden Software zu erlauben. Sie sind verpflichtet, von den Nutzern die
schriftliche oder Online-Zustimmung zu den Lizenzbestimmungen zu verlangen, bevor sie mit der
Nutzung der Software beginnen.
Sie sind verpflichtet, alle Nutzer über Folgendes zu informieren:

Wir bieten den Nutzern keine Gewährleistung für die berechtigende Software an.

Wir verteidigen die Nutzer nicht gegen von Dritten vorgebrachte Ansprüche dahingehend,
dass die berechtigende Software die gewerblichen Schutzrechte oder das Urheberrecht dieser
Partei verletze.

Wir haften nicht für Schäden, die aus der Nutzung der berechtigenden Software entstehen.
Sie stellen uns von allen Ansprüchen und Verlusten frei, die daraus entstehen, dass Sie nicht alle
Nutzer informiert haben.
Sie sind berechtigt, das lizenzierte Gerät, dem Sie die Vermietungsrechte zugewiesen haben, zu Ihren
eigenen Gunsten zu nutzen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Sie sind nicht berechtigt, zusätzliche Kopien der berechtigenden Software auf einem separaten
tragbaren Gerät oder einem Netzwerkgerät zu nutzen bzw. eine solche Nutzung zu erlauben. Dieses
Verbot setzt alle folgenden Rechte außer Kraft, die Sie unter den Ihrer berechtigenden Software
beiliegenden Lizenzbestimmungen haben:

das Recht, zusätzliche Kopien dieser Software auf einem separaten tragbaren Gerät oder
einem Netzwerkgerät zu installieren

das Recht der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts, diese Software
auf einem separaten tragbaren Gerät zu nutzen

das Recht eines Nutzers eines separat lizenzierten Geräts, auf diese Software auf einem
Netzwerkgerät zuzugreifen.
Sie sind nicht berechtigt, die Nutzung der berechtigenden Software innerhalb eines virtuellen (oder
anderweitig emulierten) Hardwaresystems zu erlauben.
Sie sind nicht berechtigt, den Remotezugriff auf die berechtigende Software zu erlauben. Dieses
Verbot setzt alle Rechte der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts bzw. jedes
Nutzers eines separat lizenzierten Geräts außer Kraft, unter den der berechtigenden Software
beiliegenden Lizenzbestimmungen auf diese Software zuzugreifen.
Sie sind nicht berechtigt, die Vermietungsrechte einem anderen Gerät neu zuzuweisen.
Die hier gewährten Rechte laufen beim Eintreten des früheren der folgenden Ereignisse ab:

dauerhafter Hardwarefehler des lizenzierten Geräts

Neuzuweisung des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software zu einem anderen
Gerät oder

Ablauf des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software unter den ihr beiliegenden
Lizenzbestimmungen.
Für Virtual Earth Desktop mit erweitertem Inhaltspaket:
Nutzung des Inhalts.

Sie sind berechtigt, die Software zu verwenden, um Ergebnisse zwischenzuspeichern und
Karten-, Routen- und Standort-Nachschlagetransaktionen (Definitionen siehe unten)
bereitzustellen.
Kartentransaktionen. Diese beinhalten ein einzelnes Raster- oder Vektorbild mit einem der
folgenden Inhalte:
(a) ein sensorgestützter Standort zur Ermittlung des Standorts und des Maßstabs der Rasteroder Vektorkarte oder
(b) eine Karte für ein bestimmtes, vorab festgelegtes geografisches Gebiet zur Anzeige des
Vektorbilds.
Routentransaktionen. Diese beinhalten eine oder mehrere der folgenden Optionen:
(a) Fahrtanweisungen von einem einzigen Startort zu einem einzigen Zielort in Text- oder
Sprachform, jedoch keine Echtzeit-Fahrtanweisungen in Text- oder Sprachform,
(b) die Fahrtzeit und/oder Entfernung für die gesamte Route oder Teile davon und/oder
(c) Darstellung einer Landkarte durch ein einzelnes Raster- oder Vektorbild oder eine Serie
dieser Bilder.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Standort-Nachschlagetransaktionen. Hierdurch wird eine Straße oder eine Straßenkreuzung
ermittelt. Die Standort-Nachschlagetransaktionen beinhalten das Raster- oder Vektorbild, mit
dem der vom Benutzer gesuchte Standort auf einer Landkarte abgebildet wird.

Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem Fahrzeug oder dessen Systemen und
Funktionen zu verbinden. Hierzu gehören Systeme oder Funktionen, mit denen das
Fahrzeugverhalten beeinflusst oder gesteuert werden kann, wie z. B:
(a) Geschwindigkeit
(b) Bremsverhalten
(c) Aufhängung
(d) Abgase
(e) Scheinwerfer
(f) Stabilität oder
(g) Lenkung.

Sie sind nicht berechtigt, die Software an einen in einem Fahrzeug installierten oder sich dort
befindlichen externen Anzeigebildschirm anzuschließen.

Sie sind nicht berechtigt, die Software über Steuerfunktionen zu bedienen, die Teil eines
anderen in einem Fahrzeug befindlichen Gerätes sind. Dies betrifft jedoch nicht die Regelung
der Lautstärke über die Lautsprecher eines Fahrzeugs oder die Nutzung der
Fahrzeuglautsprecher zur Spracherkennung.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um einem Benutzer Kurven oder Stopps
auf einer Route in einer Weise zu zeigen oder ihn in einer Weise darauf aufmerksam zu
machen, die auf die sensorbasierte Position des Benutzers entlang der Route abgestimmt ist.
Beispielsweise sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um „Echtzeit“Routeninformationen bereitzustellen, die die Position eines Benutzers mithilfe von GPS
verfolgen und über Stopps oder Kurven informieren, sobald sich der Benutzer diesen
Stellen nähert.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zum Fuhrpark-Management zu verwenden. Sie sind
nicht berechtigt, Entsendungsinformationen bereitzustellen, die auf Positionsbestimmung oder
Routing mehrerer Objekte unter Einsatz von GPS oder anderer sensorgestützter Methoden
basieren.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zur Berechnung von Isochronen zu verwenden, die auf
Karten verwendet und/oder angezeigt werden, welche mithilfe der Vektordaten in der
Software erstellt wurden. Isochrone sind eine Reihe von Punkten, die eine ähnliche Fahrtzeit
von oder zu einem bestimmten Standort repräsentieren.

Sie sind nicht berechtigt, in der Software verfügbare Daten oder sonstige Inhalte
unterzulizenzieren oder weiterzuvertreiben.

Sie dürfen die Vektordaten zu keinem anderen Zweck als zur Anzeige entsprechender
Vektorbilder verwenden.

Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem anderen Gerät zu verwenden, das
Straßennetzdaten lokal nutzt, wenn die Straßennetzdaten nicht auch in der Software zur
Verfügung stehen.

Sie dürfen die in der Software verfügbare Daten oder sonstige Inhalte nur in Verbindung mit
der Software verwenden.
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Microsoft-Desktop-Anwendungen
Zusätzlicher Haftungsausschluss. Die in der Software enthaltenen oder über die Software verfügbaren
Informationen, Inhalte und Dienste können Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten.
Gewährleistungsausschluss. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem
Volumenlizenzvertrag werden sämtliche Informationen, Inhalte, Dienste und zugehörige Grafiken
ohne jegliche Art von Gewährleistung bereitgestellt. Microsoft und/oder ihre jeweiligen Lieferanten
schließen hiermit sämtliche Gewährleistungen und Garantien in Bezug auf Informationen, Inhalte,
Dienste und zugehörige Grafiken aus, einschließlich sämtlicher konkludenter Gewährleistungen und
Garantien in Bezug auf Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, fachmännische
Bemühungen, Eigentum und Nichtverletzung von Rechten Dritter.
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
Lizenzmodell: Pro-Kopie-pro-Gerät
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in
Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen.
1. Windows 7 Professional*,
I
2. DVD Playback Pack für Windows Vista*
3. Vermietungsrechte für Windows*
Lizenzbestimmungen für Windows 7 Enterprise und Windows Virtual Enterprise
Centralized Desktop sowie Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software
Assurance finden Sie im Software Assurance-Nachtrag.
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die
folgenden Rechte.
I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden,
müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist
das „lizenzierte Gerät“. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu
zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
a) Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät
zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem
jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden. Außer wie im Abschnitt „Speicherung“ weiter
unten dargelegt, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu
verwenden.
b) Anzahl der Nutzer. Außer wie in den Abschnitten „Geräteverbindungen“ und „Andere
Zugriffstechnologien“ weiter unten dargelegt, ist nur jeweils ein Nutzer berechtigt, die
Software zu verwenden.
c) Verwendung mit anderer Software. Sie sind nicht berechtigt, die Laufzeit- und sonstigen
Dateien der Software zum Ausführen von Anwendungen zu verwenden, die nicht unter der
Software ausgeführt werden.
II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Speicherung. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Speichergerät,
wie z. B. einem Netzwerkserver, zu speichern. Sie sind berechtigt, diese Kopie zur Installation
der Software auf einem beliebigen anderen Gerät zu verwenden, dem eine Lizenz zugewiesen
wurde.
b) Geräteverbindungen. Sie sind berechtigt, bis zu 20 anderen Geräten den Zugriff auf die
auf dem lizenzierten Gerät installierte Software zu ermöglichen, um ausschließlich
Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame
Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 34 von 163
Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
c) Remotezugriffstechnologien. Sie sind wie folgt berechtigt, mit Hilfe von
Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem
anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.

Remotedesktop. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe
von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine
Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung“ ist das Erlebnis der direkten oder indirekten
Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabeund Anzeigeperipheriegeräten. Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser
Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn
mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
(1) Das Remotegerät ist separat für die Ausführung der Software lizenziert.
(2) Der Nutzer oder das Remotegerät verfügt über die entsprechende RemotedesktopLizenz (RDL).

Andere Zugriffstechnologien. Sie sind berechtigt, Remoteunterstützung oder ähnliche
Technologien zu verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben.
d) Andere Remoteverwendungen. Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten
den Zugriff auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software zum Aktivieren mit Key
Management Services oder einer ähnlichen Technologie zu ermöglichen.
e) Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem
lizenzierten Gerät zu verwenden, sind Sie berechtigt, eine Kopie innerhalb eines virtuellen
(oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu installieren
und zu verwenden. Bei einer derartigen Verwendung ist geschützter Inhalt möglicherweise
nicht so sicher wie bei der direkten Verwendung auf dem lizenzierten Gerät. (Geschützter
Inhalt ist Inhalt, der durch Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte, BitLocker oder eine
Technologie zur Verschlüsselung ganzer Volumes auf Festplattenlaufwerken geschützt ist.)
Sie sollten alle inländischen und internationalen Gesetze einhalten, die für geschützten Inhalt
gelten, den Sie wiedergeben oder auf den Sie zugreifen.
f) Symbole, Bilder und Ton. Bei laufender Software sind Sie berechtigt, deren Symbole,
Bilder, Töne und Medien zu verwenden, aber nicht freizugeben. Die mit der Software
bereitgestellten Beispielbilder, -töne und -medien dürfen Sie nur zu nichtkommerziellen
Zwecken nutzen.
g) Media Center Extender. Sie sind berechtigt, fünf Media Center Extender-Sitzungen (oder
sonstige Software oder Geräte mit ähnlicher Funktionalität für einen ähnlichen Zweck)
gleichzeitig auszuführen, um die Software-Benutzeroberfläche oder den Inhalt auf anderen
Bildschirmanzeigen oder Geräten anzuzeigen.
h) Elektronische Programmzeitschrift. Wenn die Software den Zugriff auf einen Dienst für
eine elektronische Programmzeitschrift bietet, der das Fernsehprogramm benutzerdefiniert
anzeigt, gilt für den Dienst ein separater Servicevertrag. Wenn Sie mit den Bestimmungen
des Servicevertrages nicht einverstanden sind, sind Sie weiterhin zur Verwendung der
Software berechtigt, werden jedoch nicht in der Lage sein, den Dienst für die elektronische
Programmzeitschrift zu verwenden. Der Dienst enthält möglicherweise Werbeinhalt und
dazugehörige Daten, die von der Software empfangen und gespeichert werden. Der Dienst
steht nicht in allen Regionen zur Verfügung. Anweisungen für den Zugriff auf den
Dienstvertrag finden Sie in den Softwareinformationen.
i)
Zugehörige Medieninformationen. Wenn Sie zugehörige Medieninformationen als Teil
Ihres Wiedergabeerlebnisses anfordern, liegen die Ihnen bereitgestellten Daten
möglicherweise nicht in Ihrer örtlichen Sprache vor. In einigen Ländern oder Regionen gelten
Gesetze und Bestimmungen, die Ihre Möglichkeit für den Zugriff auf bestimmte Arten von
Inhalt einschränken oder begrenzen können.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 35 von 163
Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
j) Weltweite Verwendung von Media Center. Media Center ist nicht zur Verwendung in
jedem Land bestimmt. Obwohl die Media Center-Informationen sich z. B. auf bestimmte
Features wie eine elektronische Programmzeitschrift beziehen oder Informationen über die
Konfiguration eines TV-Tuners enthalten können, funktionieren diese Features in Ihrer Region
möglicherweise nicht. Eine Liste der Features, die in Ihrer Region möglicherweise nicht
funktionieren, finden Sie in den Media Center-Informationen.
III) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht dieser
Ihren Computer nach „Spyware“, „Adware“ und sonstiger potenziell unerwünschter Software.
Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der Software
gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen möchten.
Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch“ oder „ernst“ eingestuft wird, wird nach
dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern. Das
Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise dazu, dass

andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder

Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen.
Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software entfernen
oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt.
IV) Hinweise.
HINWEIS ZUM H.264/AVC VISUAL-STANDARD, ZUM VC-1 VIDEO-STANDARD, ZUM
MPEG-4 VISUAL-STANDARD UND ZUM MPEG-2 VIDEO-STANDARD. Diese Software
enthält möglicherweise die Bildkomprimierungstechnologien H.264/AVC, VC-1, MPEG-4 Part 2 und
MPEG-2. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:

DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN AVC-, VC-1-, MPEG-4 PART 2 VISUAL- UND MPEG-2
VIDEO PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE
NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR (i) CODIERUNG VON VIDEO IN
ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN OBEN GENANNTEN STANDARDS („VIDEOSTANDARDS“)
UND/ODER (ii) DECODIERUNG VON AVC-, VC-1-, MPEG-4 PART 2- ODER MPEG 2-VIDEO,
DAS
VON
EINEM
PERSÖNLICHEN
UND
NICHTKOMMERZIELLEN
AKTIVITÄTEN
NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN
DIESER VIDEOFORMATE LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT.
ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. WEITERE
INFORMATIONEN
ERHALTEN
SIE
VON
MPEG
LA,
L.L.C.
UNTER http://www.mpegla.com/index1.cfm.
V) Obligatorische Aktivierung. Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem
bestimmten Gerät zugeordnet. Bei der MAK-Aktivierung (Multiple Activation Key) übermittelt die
Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft. Bei der
KMS-Hostaktivierung (Key Management Service) sendet die Software Informationen zur
KMS-Hostsoftware und zum Hostgerät an Microsoft. KMS-Clientgeräte, die mithilfe von KMS
aktiviert wurden, senden keine Informationen an Microsoft. Für sie ist jedoch eine regelmäßige
erneute Aktivierung bei Ihrem KMS-Host erforderlich. Die bei der MAK- oder KMS-Hostaktivierung
an Microsoft gesendeten Informationen umfassen Folgendes:

die Version, die Sprache und den Product Key der Software

die Internetprotokolladresse des Geräts

aus der Hardwarekonfiguration des Geräts erhaltene Informationen.
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Seite 36 von 163
Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=69497. Durch die
Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen
einverstanden. Vor der Aktivierung haben Sie das Recht, die während des Installationsvorgangs
installierte Version der Software zu verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der Software nach der
im Installationsvorgang angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert.
Hierdurch soll deren nicht lizenzierte Verwendung verhindert werden. Nach dieser Zeit können Sie
die Software nicht mehr verwenden, wenn Sie sie nicht aktivieren. Wenn das Gerät mit dem
Internet verbunden ist, kann die Software zur Aktivierung automatisch eine Verbindung mit
Microsoft herstellen. Sie können die Software auch manuell über das Internet oder per Telefon
aktivieren. Hierbei fallen möglicherweise Internet- und Telefongebühren an. Wenn Sie an den
Komponenten Ihres Computers oder der Software Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie
die Software möglicherweise erneut aktivieren. Solange Sie die Software nicht aktiviert haben,
werden Sie automatisch daran erinnert, sie zu aktivieren.
Microsoft ist berechtigt, folgende Aktionen bezüglich der nicht autorisierten Verwendung von MAK
oder KMS-Keys zu ergreifen:

Verhindern weiterer Aktivierungen

Deaktivieren

anderweitiges Blockieren des Keys für die Aktivierung oder Überprüfung.
Bei der Deaktivierung eines Keys muss der Kunde möglicherweise einen neuen Key von Microsoft
erwerben.
VI) Überprüfung.
a) Bei der Überprüfung wird geprüft, ob die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß
lizenziert ist. Außerdem wird sichergestellt, dass keine nicht autorisierten Änderungen an den
Überprüfungs-, Lizenzierungs- oder Aktivierungsfunktionen der Software vorgenommen
wurden. Bei der Überprüfung wird möglicherweise auch eine Prüfung auf bestimmte bösartige
oder nicht autorisierte Software im Zusammenhang mit solchen nicht autorisierten
Änderungen durchgeführt. Eine Überprüfung, bei der bestätigt wird, dass Sie über eine
ordnungsgemäße Lizenz verfügen, gestattet es Ihnen, die Software oder bestimmte Features
der Software weiterhin zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu erhalten. Es ist Ihnen
nicht gestattet, die Überprüfung zu umgehen. Hierdurch soll die nicht lizenzierte
Verwendung der Software verhindert werden. Weitere Informationen finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=104610.
b) Von Zeit zu Zeit führt die Software eine Überprüfung der Software durch. Die Überprüfung
kann durch die Software oder durch Microsoft eingeleitet werden. Zur Aktivierung der
Aktivierungsfunktion und von Überprüfungen erfordert die Software möglicherweise von Zeit
zu Zeit Updates oder zusätzliche Downloads der Überprüfungs-, Lizenzierungs- oder
Aktivierungsfunktionen der Software. Die Updates oder Downloads werden für das
einwandfreie Funktionieren der Software benötigt und können heruntergeladen und installiert
werden, ohne dass Sie hierüber benachrichtigt werden. Während oder nach einer
Überprüfung übermittelt die Software möglicherweise Informationen über die Software, den
Computer und die Ergebnisse der Überprüfung an Microsoft. Zu diesen Informationen
gehören z. B. die Version und der Product Key der Software, an den Überprüfungs-,
Lizenzierungs- oder Aktivierungsfunktionen der Software vorgenommene nicht autorisierte
Änderungen, gefundene damit zusammenhängende bösartige oder nicht autorisierte Software
sowie die Internetprotokolladresse des Computers. Microsoft verwendet die Informationen
nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung
der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden.
Weitere Informationen über die Überprüfung und die während oder nach einer Überprüfung
übermittelten Daten finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?Linkid=104611.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
c) Wenn nach einer Überprüfung festgestellt wird, dass die Software gefälscht, nicht
ordnungsgemäß lizenziert oder ein nicht originales Windows-Produkt ist oder nicht
autorisierte Änderungen enthält, hat dies Auswirkungen auf die Funktionalität und das
Erlebnis der Verwendung der Software. Beispiel:
Microsoft kann

die Software reparieren, nicht autorisierte Änderungen, die die ordnungsgemäße
Verwendung der Software stören können, einschließlich der Umgehung der Aktivierungsoder Überprüfungsfunktionen der Software, entfernen, in Quarantäne verschieben oder
deaktivieren oder

eine Prüfung auf bösartige oder nicht autorisierte Software, von der bekannt ist, dass sie
im Zusammenhang mit solchen nicht autorisierten Änderungen steht, durchführen und
diese Software entfernen oder

Benachrichtigungen bereitstellen, dass die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert oder
ein nicht originales Windows-Produkt ist,
und Sie

erhalten möglicherweise Erinnerungen, eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie der

müssen möglicherweise den Anweisungen von Microsoft folgen, um zur Verwendung der
und möglicherweise können Sie auch nicht

die Software oder einige der Features der Software verwenden oder weiter verwenden oder

bestimmte Updates oder Upgrades von Microsoft erhalten.
d) Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten
Quellen erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten
Quellen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?Linkid=104612.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für DVD Playback Pack für Windows Vista:
Das DVD Playback Pack für Windows Vista ist ein separat lizenziertes Add-On für Windows Vista. Der
obige Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte“ gilt hierfür nicht.
Für Windows 7, Windows 7 K, Windows 7 KN gilt:
Windows 7 und Windows 7 K enthalten Windows Media Player und damit zusammenhängende
Technologien, die von der Korean Fair Trade Commission (KFTC) bezeichnet wurden, sowie einen
Link zum Download von Windows Live Messenger. Windows 7 KN enthält Windows Media Player oder
damit zusammenhängende Technologien, die von der KFTC bezeichnet wurden, nicht. Details
darüber, welche Sprachversionen und Medienfulfillmentoptionen für jede dieser Editionen verfügbar
sind, finden Sie in der Microsoft-Produktliste unter http://www.microsoft.com/licensing.
Windows 7 K. Die KFTC verlangt, dass die Software Links zu einer Media Player Center-Website und
einer Messenger Center-Website enthält, die Links zu Websites von Drittanbietern enthält, damit Sie
Mediaplayer und Instant Messaging-Software von Drittanbietern downloaden und installieren können.
Die Drittanbietersites stehen nicht unter der Kontrolle von Microsoft, und Microsoft ist nicht für die
Software oder den Inhalt von Drittanbietersites, jegliche Links in Drittanbietersites oder jegliche
Änderungen oder Aktualisierungen der Drittanbietersoftware oder -sites verantwortlich. Die Aufnahme
eines Links auf der Media Player Center-Website oder Messenger Center-Website impliziert keine
Billigung der Drittanbietersoftware, der Site oder ihrer Inhalte durch Microsoft.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
Windows 7 KN:
Nicht anwendbare Nutzungsrechte für Windows Media Player. Die Bestimmungen „Verwaltung
digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media“ und „Windows Media Player“
gelten bei der Nutzung dieser Software nicht.
Hinweis bezüglich des Nichtvorhandenseins von Windows Media Player. Die Software enthält nicht
Windows Media Player (wie von der Korean Fair Trade Commission definiert) und damit
zusammenhängende Technologien wie z. B. Windows Media Center oder Windows DVD Maker.
Infolgedessen benötigen Sie Software von Microsoft oder einem Drittanbieter, um Audio-CDs,
Mediendateien und Video-DVDs abzuspielen oder zu erstellen, Inhalt in einer Medienbibliothek zu
organisieren, Wiedergabelisten zu erstellen, Audio-CDs in Mediendateien zu konvertieren,
Informationen zu Interpreten und Titeln von Mediendateien anzuzeigen, Albumcover von
Musikdateien anzuzeigen, Musik auf persönliche Musikabspielgeräte zu übertragen oder
TV-Sendungen aufzuzeichnen und wiederzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=147432.
Zusätzlicher Ausschluss von Gewährleistungen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in
Ihrem Volumenlizenzvertrag gibt Microsoft keinerlei Gewährleistungen in Bezug auf Funktionalität im
Zusammenhang mit Windows Media Player, wie von der KFTC definiert.
Für Windows 7 N gilt:
Nicht anwendbare Nutzungsrechte für Windows Media Player. Die Bestimmungen „Verwaltung
digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media“ und „Windows Media Player“
gelten bei der Nutzung dieser Software nicht.
Hinweis bezüglich des Nichtvorhandenseins der Windows Media-Funktionalität. Die Software enthält
nicht Windows Media Player (wie von der Europäischen Kommission definiert) und mit Windows
Media Player zusammenhängende Technologien wie z. B. Windows Media Center und Windows DVD
Maker. Infolgedessen benötigen Sie Software von Microsoft oder einem Drittanbieter, um Audio-CDs,
Mediendateien und Video-DVDs abzuspielen oder zu erstellen, Inhalt in einer Medienbibliothek zu
organisieren, Wiedergabelisten zu erstellen, Audio-CDs in Mediendateien zu konvertieren,
Informationen zu Interpreten und Titeln von Mediendateien anzuzeigen, Albumcover von
Musikdateien anzuzeigen, Musik auf persönliche Musikabspielgeräte zu übertragen oder
TV-Sendungen aufzuzeichnen und wiederzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=147431.
Zusätzlicher Ausschluss von Gewährleistungen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in
Ihrem Volumenlizenzvertrag gibt Microsoft keinerlei Gewährleistungen in Bezug auf Funktionalität im
Zusammenhang mit Windows Media Player, wie von der Europäischen Kommission definiert.
Für Vermietungsrechte für Windows gilt:
Das
Vermietungsrechtsangebot
ist
keine
eigenständige
Lizenz
zur
Nutzung
von
Volumenlizenzsoftware, sondern eine zusätzliche Lizenz, die Ihr Recht zur Nutzung anderer
berechtigender Software auf einem Gerät ändert. Zur „berechtigenden Software“ gehören die
Produkte, die in der Produktliste als berechtigende Software für Vermietungsrechte für Windows
aufgeführt sind.
Außer wie weiter unten beschrieben, unterliegt die Nutzung der berechtigenden Software weiterhin
den Lizenzbestimmungen, die ihr beilagen und ihre Nutzung regeln. Die weiter unten gewährten
Rechte begründen oder erweitern keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen.
Die Allgemeinen Lizenzbestimmungen weiter oben finden keine Anwendung.
Sie sind verpflichtet, die Vermietungsrechte jedem lizenzierten Gerät zuzuweisen, das Sie vermieten,
verleasen oder verleihen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Desktop-Betriebssysteme
Auf das Verbot der Vermietung, des Verleasens oder des Verleihens der berechtigenden Software
wird verzichtet. Sie sind berechtigt, nachfolgenden Nutzern die Verwendung der auf dem lizenzierten
Gerät installierten berechtigenden Software zu erlauben. Sie sind verpflichtet, von allen Nutzern die
schriftliche oder Online-Zustimmung zu den Lizenzbestimmungen zu verlangen, bevor sie mit der
Nutzung der Software beginnen.
Sie sind verpflichtet, alle Nutzer über Folgendes zu informieren:

Wir bieten den Nutzern keine Gewährleistung für die berechtigende Software an.

Wir verteidigen die Nutzer nicht gegen von Dritten vorgebrachte Ansprüche dahingehend,
dass die berechtigende Software die gewerblichen Schutzrechte oder das Urheberrecht dieser
Partei verletze.

Wir haften nicht für Schäden, die aus der Nutzung der berechtigenden Software entstehen.
Sie stellen uns von allen Ansprüchen und Verlusten frei, die daraus entstehen, dass Sie nicht alle
Nutzer informiert haben.
Sie sind berechtigt, das lizenzierte Gerät, dem Sie die Vermietungsrechte zugewiesen haben, zu Ihren
eigenen Gunsten zu nutzen.
Sie sind nicht berechtigt, die Nutzung der berechtigenden Software innerhalb eines virtuellen
(oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems zu erlauben.
Sie sind nicht berechtigt, den Remotezugriff auf die berechtigende Software zu erlauben. Dieses
Verbot setzt alle Rechte der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts bzw. jedes
Nutzers eines separat lizenzierten Geräts außer Kraft, unter den der berechtigenden Software
beiliegenden Lizenzbestimmungen auf diese Software zuzugreifen.
Sie sind nur dann berechtigt, eine frühere Version der Software anstelle der berechtigenden Software
zu nutzen, wenn die berechtigende Software unter Ihrem Volumenlizenzvertrag lizenziert wurde,
ausgenommen Windows XP Professional, das von einem Original Equipment Manufacturer lizenziert
wurde. Dieses Verbot setzt jedes Downgraderecht außer Kraft, das in den Lizenzbestimmungen oder
sonstigen Bestimmungen, die der berechtigenden Software beilagen, gewährt wurde.
Sie sind nicht berechtigt, die Vermietungsrechte einem anderen Gerät neu zuzuweisen.
Die hier gewährten Rechte laufen beim Eintreten des früheren der folgenden Ereignisse ab:

dauerhafter Hardwarefehler des lizenzierten Geräts

Neuzuweisung des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software zu einem anderen
Gerät oder

Ablauf des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software unter den ihr beiliegenden
Lizenzbestimmungen.
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Lizenzmodell: Serverlizenz oder Prozessorlizenz + CAL + optionaler externer Connector
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in
Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen. Jedes Produkt wird entweder pro Server oder Prozessor lizenziert. Für
alle Produkte sind CALs erforderlich, und alle verfügen über einen optionalen externen Connector.
Datacenter Edition und Windows Server 2008 R2 für Itanium-basierte Systeme werden pro
Prozessor und andere Editionen werden gegenwärtig pro Server lizenziert.
1. Windows Essential Business Server
(EBS) 2008 Standard und Premium
Edition*, I
5. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions*, I
2. Windows MultiPoint Server 2010
Academic*, I
6. Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions ohne
Hyper-V*, I
3. Windows Server 2008 R2 Standard,
Enterprise und Datacenter*, I, SH
7. Windows Small Business Server (SBS)
2008 Standard und Premium Edition*, I
4. Windows Server 2008 R2 für Itaniumbasierte Systeme*, I, SH
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, bzw.
jeden ordnungsgemäß lizenzierten Server haben Sie die folgenden Rechte. Windows
Server 2008 R2 Datacenter und Windows Server 2008 R2 für Itanium-basierte
Systeme werden pro Prozessor und andere Editionen werden gegenwärtig pro Server
lizenziert.
I) Je nach verwendetem Produkt müssen Sie entweder eine Serverlizenz oder
Prozessorlizenzen erwerben.
a) Serverlizenzen: Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte.
i)
Zuweisen der Lizenz zum Server.

Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind
Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser
Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt,
demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht
berechtigt,
dieselbe
Lizenz
mehr
als
einem
Server
zuzuweisen.
Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.

Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt,
eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server
aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine
Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz.
ii) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie
zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen
oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
b) Prozessorlizenzen. Für jeden Server, den Sie ordnungsgemäß lizenzieren, haben Sie die
folgenden Rechte.
i)
Lizenzieren eines Servers. Bevor Sie Instanzen der Serversoftware auf einem Server
ausführen, sind Sie verpflichtet, wie nachfolgend beschrieben die erforderliche Anzahl von
Softwarelizenzen zu bestimmen und diese Lizenzen dem entsprechenden Server
zuzuweisen.

Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Sie benötigen für jeden
physischen Prozessor im Server eine Softwarelizenz.
ii) Zuweisen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen zum Server.

Nachdem Sie die Anzahl der Softwarelizenzen bestimmt haben, die Sie für einen
Server benötigen, sind Sie verpflichtet, diesem Server die entsprechende Anzahl von
Softwarelizenzen zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für alle diese
Lizenzen. Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server
zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server
betrachtet.

Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt,
eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server
aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine
Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz.
iii) Ausführen von Instanzen der Serversoftware.

Für jeden Server, dem Sie die erforderliche Anzahl von Softwarelizenzen zugewiesen
haben, sind Sie berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes
auszuführen:
(1) eine Instanz der Serversoftware in der physischen Betriebssystemumgebung und
(2) eine beliebige Anzahl von
Betriebssystemumgebungen
Betriebssystemumgebung).
Instanzen der
(nur
eine
Serversoftware in
Instanz
pro
virtuellen
virtueller

Die Gesamtanzahl der von diesen Betriebssystemumgebungen verwendeten
physischen Prozessoren kann jedoch nicht die Anzahl der dem entsprechenden Server
zugewiesenen Softwarelizenzen überschreiten.

Möglicherweise beschränkt die Software oder Ihre Hardware die Anzahl von
Instanzen
der
Serversoftware,
die
in
physischen
oder
virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf dem Server ausgeführt werden können.
iv) Neupartitionierung eines Servers. Sie sind berechtigt, Lizenzen früher als oben
gestattet neu zuzuweisen, wenn Sie:

Prozessoren von einer lizenzierten Hardwarepartition auf eine andere neu zuweisen

aus einer lizenzierten Hardwarepartition zwei oder mehr Partitionen erstellen

aus zwei oder mehr lizenzierten Hardwarepartitionen eine Partition erstellen
sofern (i) vor der Neupartitionierung jede Hardwarepartition vollständig lizenziert ist
und (ii) die Gesamtzahl der Lizenzen und Prozessoren unverändert bleibt.
Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl
von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen
oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder
anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der Serversoftware verwenden. Die
Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt über andere zusätzliche Software
oder direkt erfolgen.
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Produkt
Liste zusätzlicher Software
Für alle Editionen von Windows EBS 2008
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
Nur für Windows EBS 2008 Premium Edition
 Exchange-Verwaltungstools
 Forefront Threat Management Gateway
Management Console
 Microsoft Sync Framework
 SQL Business Intelligence
Development Studio
Windows EBS 2008 Standard und Premium Edition
 SQL-Clienttools-Abwärtskompatibilität
 SQL-Clienttools-Konnektivität
 SQL-Clienttools-Software Development Kit
 SQL Management Studio
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation –
System Center Essentials Management Packs
 System Center Essentials User Interface
Console
 Vorbereitungsassistent für Windows
Essential Business Server
 Planungsassistent für Windows Essential
Business Server
 Schema-Aktualisierungsprogramm für
Windows Essential Business Server
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
Windows MultiPoint Server 2010 Academic
Windows Server 2008 R2, Standard, Enterprise und
Datacenter
Windows Server 2008 R2 für Itanium-basierte
Systeme
 Servermigrationsprogramm
 Microsoft Application Virtualization
Sequencer, Version 4.6
 Microsoft System Center Application
Virtualization Streaming Server, Version 4.6
 Microsoft System Center Application
Virtualization Management Server,
Version 4.6
 Microsoft Application Virtualization Client für
Remotedesktopdienste, Version 4.6
Windows Server 2008 für Windows Essential Server
Solutions und Windows Server 2008 für Windows
Essential Server Solutions ohne Hyper-V
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Produkt
Liste zusätzlicher Software
Für alle Editionen von Windows SBS 2008
 AD-Migrationsprogramm
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
 Servermigrationsprogramm
 Migrationsvorbereitungstool für Windows
Small Business Server
Windows SBS 2008 Standard und Premium Edition
Nur für Windows SBS 2008 Premium Edition
 Microsoft Sync Framework
 SQL Business Intelligence
Development Studio
 SQL-Clienttools-Abwärtskompatibilität
 SQL-Clienttools-Konnektivität
 SQL-Clienttools-Software Development Kit
 SQL Management Studio
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
II) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien.
Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
III) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Client-Zugriffslizenzen (CALs).

Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt
auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem
entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade
wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte
sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

Sie benötigen keine CALs für Folgendes:
(1) einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Ihre Instanzen
der Serversoftware zugreift, ohne von der Serversoftware oder durch eine andere
Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden,
(2) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen
derselben ausgeführt werden,
(3) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware
zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten, oder
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
(4) jede Instanz, die in einer physischen Betriebssystemumgebung ausgeführt wird, die
ausschließlich für Folgendes verwendet wird:
(i) Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware
(ii) Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten
(iii) Ausführung
der
Software
zum
Verwalten
und
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server.

Warten
von
Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht
späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts
anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie
auch berechtigt, CALs zu verwenden, die dieser Version entsprechen.
Jeglicher Zugriff auf Serversoftware kann nur mit Basis-CALs erfolgen, und für einige Funktionalitäten
der Serversoftware sind außerdem zusätzliche CALs erforderlich. Beide Typen sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten beschriebenen Funktionalitäten
benötigen Sie sowohl die Basis-CAL des Produkts als auch die zusätzliche CAL.
Produkt oder Funktionalität
Liste von CALs
Microsoft Application Virtualization 4.6 für
Remotedesktopdienste.
 CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste oder
Windows EBS 2008, Standard Edition
 CAL für Windows Server 2008Remotedesktopdienste
 Windows EBS 2008-CAL-Suite oder
 Windows EBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte
Windows EBS 2008, Premium Edition
 Windows EBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte oder
 Windows EBS 2008 CAL-Suite (zum Zugreifen auf
andere Instanzen der Software Windows EBS Server
als SQL Server)
 CAL für Windows MultiPoint Server 2010 und eines
der folgenden Produkte:
Windows MultiPoint Server 2010 Academic
o Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance
am 1. Februar 2008 oder später) oder
o CAL für Windows Server 2008 oder
o Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder
Dienste für die Windows Server 2008 R2Rechteverwaltung
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 CAL für die Dienste für die Windows Server 2008Rechteverwaltung oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Produkt oder Funktionalität
Liste von CALs
 CAL für BackOffice 2000 (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am
1. Februar 2008 oder später) oder
 CAL für Windows Server 2008 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder
Windows Server 2008 R2, Standard,
Enterprise und Datacenter
Windows Server 2008 R2 für
Itanium-basierte Systeme
 Windows SBS 2008 CAL-Suite (für jeden Nutzer
bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der
Serversoftware zugreift, die sich in einer SBSDomäne befinden) oder
 Windows SBS 2008 CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der
bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift,
die sich in einer SBS-Domäne befinden) oder
 Windows EBS 2008 CAL-Suite (für jeden Nutzer
bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der
Serversoftware zugreift, die sich in einer EBSDomäne befinden) oder
 Windows EBS 2008 CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät,
der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware
zugreift, die sich in einer EBS-Domäne befinden)
Windows Server 2008Remotedesktopdienste
Windows Server 2008 für Windows Essential
Server Solutions und Windows Server 2008
für Windows Essential Server Solutions ohne
Hyper-V
 CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste oder
 CAL für Windows Server 2008Remotedesktopdienste
 CAL für Windows Server 2008 für Windows Essential
Server Solutions
 Windows SBS 2008-CAL-Suite oder
Windows SBS 2008 Standard Edition
 Windows SBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte
 Windows SBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer
oder -Geräte oder
Windows SBS 2008 Premium Edition
 Windows SBS 2008 CAL-Suite (zum Zugreifen auf
andere Instanzen der Software Windows SBS Server
als SQL Server)
b) Typen von CALs. Es gibt zwei Typen von CALs: eine für Geräte und eine für Nutzer.
Eine Geräte-CAL erlaubt einem Gerät, das von einem beliebigen Nutzer verwendet wird,
auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Eine Nutzer-CAL
erlaubt einem Nutzer, der ein beliebiges Gerät verwendet, auf Instanzen der Serversoftware
auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Sie sind berechtigt, eine Kombination von Geräteund Nutzer-CALs zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
c) Neuzuweisung von CALs. Sie sind berechtigt:

Ihre Geräte-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder Ihre Nutzer-CAL von einem
Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder

Ihre Geräte-CAL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist,
oder Ihre Nutzer-CAL einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend ist,
vorübergehend neu zuzuweisen.
d) Externe Connector-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, jede externe Connector-Lizenz, die Sie
erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer Instanzen
der Serversoftware lizenziert ist. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater
Server betrachtet. Jede externe Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt
einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware auf
dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für diese Nutzer.
„Externe Nutzer“ sind Nutzer, die weder:
(i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen noch
(ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind.
Sie benötigen keine externe Connector-Lizenz für externe Nutzer, die nur über das Internet
auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, ohne von der Serversoftware oder durch
eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden.
Die entsprechenden externen Connector-Lizenzen für die einzelnen Produkte sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Externe Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen,
jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle
nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind
Sie auch berechtigt, eine externe Connector-Lizenz zu verwenden, die dieser Version
entspricht.
Wenn Sie sich entscheiden, den Zugriff unter diesem Lizenztyp zu lizenzieren, beachten Sie,
dass jeglicher Zugriff auf die Serversoftware nur mit Basislizenzen erfolgen kann und für
einige Funktionalitäten der Serversoftware außerdem zusätzliche Lizenzen erforderlich sind.
Beide Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten
beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die externe Connector-Basislizenz des
Produktes als auch die zusätzliche externe Connector-Lizenz.
Produkt oder Funktionalität
Microsoft Application Virtualization 4.6 für
Remotedesktopdienste.
Liste von externen Connector-Lizenzen
 Externer Connector für Windows Server 2008Terminaldienste oder
 Externer Connector für Windows Server 2008Remotedesktopdienste
Windows EBS 2008 Standard und
Premium Edition
 Keine verfügbar
Windows MultiPoint Server 2010 Academic
 Keine verfügbar
Dienste für die Windows Server 2008
R2-Rechteverwaltung
Windows Server 2008 R2, Standard,
Enterprise und Datacenter
Windows Server 2008 R2 für
Itanium-basierte Systeme
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Externer Connector für die Dienste für die
Windows Server 2008-Rechteverwaltung
 Externer Connector für Windows Server 2008
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Produkt oder Funktionalität
Windows Server 2008 R2Remotedesktopdienste
Liste von externen Connector-Lizenzen
 Externer Connector für Windows Server 2008Terminaldienste
 Externer Connector für Windows Server 2008Remotedesktopdienste
Windows Server 2008 für Windows Essential
Server Solutions und Windows Server 2008
für Windows Essential Server Solutions
ohne Hyper-V
 Keine verfügbar
Windows SBS 2008 Standard und
Premium Edition
 Keine verfügbar
e) Neuzuweisung von externen Connector-Lizenzen. Sie sind berechtigt, eine externe
Connector-Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von
90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine externe Connector-Lizenz
früher neu zuzuweisen, wenn Sie den Server, dem sie zugewiesen war, aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen.
f) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
g) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren System Center-Produkte im Abschnitt
„Server – Management-Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
IV) Hinweise.
a) Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard. Diese Software enthält die visuelle
Decodierungstechnologie MPEG-4. Bei dieser Technologie handelt es sich um ein Format für die
Datenkomprimierung von Videoinformationen. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG-4 VISUALSTANDARD ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE VERWENDUNG IN
DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM
VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM
KOSTENLOS ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG
DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON
MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN.
Falls Sie Fragen zum MPEG-4 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA,
L.L.C., 250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
b) Hinweis zum VC-1 Visual-Standard. Diese Software enthält möglicherweise die visuelle
Decodierungstechnologie VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE
PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR
(A) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM VC-1-STANDARD
(„VC-1 VIDEO“) ODER (B) DECODIERUNG VON VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM
PERSÖNLICHEN
UND
NICHTKOMMERZIELLEN
AKTIVITÄTEN
NACHGEHENDEN
VERBRAUCHER CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1-VIDEO
LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD KEINE LIZENZ
FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT.
Falls Sie Fragen zum VC-1 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C.,
250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
V) Obligatorische Aktivierung. Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem
bestimmten Gerät zugeordnet. Bei der MAK-Aktivierung (Multiple Activation Key) übermittelt die
Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft. Bei der
KMS-Hostaktivierung (Key Management Service) sendet die Software Informationen zur
KMS-Hostsoftware und zum Hostgerät an Microsoft. KMS-Clientgeräte, die mithilfe von KMS
aktiviert wurden, senden keine Informationen an Microsoft. Für sie ist jedoch eine regelmäßige
erneute Aktivierung bei Ihrem KMS-Host erforderlich. Die bei der MAK- oder KMS-Hostaktivierung
an Microsoft gesendeten Informationen umfassen Folgendes:
a) die Version, die Sprache und den Product Key der Software
b) die Internetprotokolladresse des Geräts
c) aus der Hardwarekonfiguration des Geräts erhaltene Informationen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/piracy/mpa.aspx. Durch die
Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen
einverstanden. Vor der Aktivierung haben Sie das Recht, die während des Installationsvorgangs
installierte Version der Software zu verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der Software nach der
im Installationsvorgang angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert.
Hierdurch soll deren nicht lizenzierte Verwendung verhindert werden. Nach dieser Zeit können Sie
die Software nicht mehr verwenden, wenn Sie sie nicht aktivieren. Wenn das Gerät mit dem
Internet verbunden ist, kann die Software zur Aktivierung automatisch eine Verbindung mit
Microsoft herstellen. Sie können die Software auch manuell über das Internet oder per Telefon
aktivieren. Hierbei fallen möglicherweise Internet- und Telefongebühren an. Wenn Sie an den
Komponenten Ihres Computers oder der Software Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie
die Software möglicherweise erneut aktivieren. Solange Sie die Software nicht aktiviert haben,
werden Sie automatisch daran erinnert, sie zu aktivieren.
Microsoft ist berechtigt, folgende Aktionen bezüglich der nicht autorisierten Verwendung von MAK
oder KMS-Keys zu ergreifen:
a) Verhindern weiterer Aktivierungen
b) Deaktivieren
c) anderweitiges Blockieren des Keys für die Aktivierung oder Überprüfung.
Bei der Deaktivierung eines Keys muss der Kunde möglicherweise einen neuen Key von Microsoft
erwerben.
VI) Überprüfung.
a) Die Software wird das Überprüfungsfeature der Software von Zeit zu Zeit aktualisieren oder
einen entsprechenden Download erforderlich machen. Bei der Überprüfung wird geprüft, ob
die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß lizenziert ist. Die Überprüfung gestattet
Ihnen auch, bestimmte Features der Software zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu
erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=39157.
b) Bei einer Überprüfung übermittelt die Software Informationen über die Software und das
Gerät an Microsoft. Diese Informationen umfassen die Version und den Product Key der
Software und die Internetprotokolladresse des Geräts. Microsoft verwendet die Informationen
nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung
der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden.
Weitere Informationen über die Überprüfung und die übermittelten Daten finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96551.
c) Wenn die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, ist möglicherweise die Funktionalität
der Software beeinträchtigt. So ist es z. B. möglich, dass Sie

die Software erneut aktivieren müssen oder

Erinnerungen zum Erwerb einer ordnungsgemäß lizenzierten Kopie der Software erhalten;
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
möglicherweise können Sie auch nicht

eine Verbindung mit dem Internet herstellen oder

bestimmte Updates oder Upgrades von Microsoft erhalten.
Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten Quellen
erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten Quellen finden Sie
unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96552.
VII)Datenspeicherungstechnologie.
Die
Serversoftware enthält möglicherweise eine
Datenspeicherungstechnologie mit dem Namen Windows Internal Database oder Microsoft SQL
Server Desktop Engine für Windows. Komponenten der Serversoftware verwenden diese
Technologien, um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt, diese Technologien auf der
Grundlage dieser Produktbenutzungsrechte anderweitig zu verwenden bzw. auf sie zuzugreifen.
VIII) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht
dieser Ihren Computer nach „Spyware“, „Adware“ und sonstiger potenziell unerwünschter
Software. Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der
Software gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen
möchten. Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch“ oder „ernst“ eingestuft wird,
wird nach dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern.
Das Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise
dazu, dass

andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder

Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen.
Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software entfernen
oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für externe Connector-Lizenzen für Windows Server 2008 R2, Windows Server 2008Rechteverwaltung und Windows Server 2008-Remotedesktopdienste
Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen.
Zuweisen von externen Connector-Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, externe Connector-Lizenzen wie in den Zusätzlichen Lizenzanforderungen
und/oder Nutzungsrechten vorgesehen neu zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen
wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
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Januar 2010
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
Neuzuweisung von externen Connector-Lizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm externe Connector-Lizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der
kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für externe Connector-Lizenzen, die Servern innerhalb
derselben Serverfarm zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen externe Connector-Lizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Für Windows EBS 2008 Standard und Premium Edition:
a) Zuweisen der Lizenz zum Server. Normalerweise wird die Softwarelizenz einem Server
zugewiesen. Im Fall von Windows EBS 2008 Standard und Premium Edition können Sie
dieselbe Lizenz mehreren Servern gleichzeitig zuweisen. Wenn die Lizenz gleichzeitig
mehreren Servern zugewiesen ist und später neu zugewiesen wird, wird der Server, dem die
Lizenz neu zugewiesen wird, zu einem der lizenzierten Server für diese Lizenz.
(i) Eine erworbene Lizenz für Windows EBS 2008 Standard Edition können Sie bis zu drei
Servern zuweisen. In diesem Fall wird die Lizenz gleichzeitig bis zu drei Servern
zugewiesen. Diese Server sind die lizenzierten Server für die entsprechende Lizenz. Sie
sind berechtigt, dem-/denselben Server(n) andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind
jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz für die Standard Edition mehr als drei Servern
zuzuweisen.
(ii) Eine erworbene Lizenz für Windows EBS 2008 Premium Edition können Sie bis zu fünf
Servern zuweisen. In diesem Fall wird die Lizenz gleichzeitig bis zu fünf Servern
zugewiesen. Diese Server sind die lizenzierten Server für die entsprechende Lizenz. Sie
sind berechtigt, dem-/denselben Server(n) andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind
jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz für die Premium Edition mehr als fünf Servern
zuzuweisen.
b) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Die folgenden Rechte haben in Bezug auf
das Ausführen von Instanzen der Serversoftware Vorrang vor den Allgemeinen
Lizenzbestimmungen und ersetzen diese.
(i) Standard Edition. Sie sind berechtigt, gleichzeitig je eine Instanz der folgenden
Serversoftware in einer physischen oder virtuellen OSE auf dem/den lizenzierten
Server(n) auszuführen.

Management-Serversoftware

Sicherheits-Serversoftware

Messaging-Serversoftware
Management-Serversoftware umfasst Windows Server 2008 Standard-Technologien und
System Center Essentials (SCE) 2007.
Sicherheits-Serversoftware umfasst Windows Server 2008 Standard-Technologien, Exchange
Server 2007 Standard Edition, Forefront Threat Management Gateway Medium Business
Edition und Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway
Medium Business Edition.
Messaging-Serversoftware umfasst Windows Server 2008 Standard-Technologien, Exchange
Server 2007 Standard Edition und Forefront Security für Exchange Server.
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Januar 2010
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
(ii) Premium Edition. Premium Edition enthält die oben aufgeführte Serversoftware der
Standard Edition und Premium-Serversoftware. Sie sind berechtigt, gleichzeitig je eine
Instanz der folgenden Serversoftware in einer physischen oder virtuellen OSE auf
dem/den lizenzierten Server(n) auszuführen.

Management-Serversoftware

Sicherheits-Serversoftware

Messaging-Serversoftware

Premium-Serversoftware
Premium-Serversoftware umfasst Windows Server 2008 Standard und SQL Server 2008
Standard.
Für Premium-Serversoftware gelten die folgenden Ausnahmen:

Windows Server 2008 Standard: Wenn Sie die Instanz dieser Komponente in einer
virtuellen OSE ausführen, sind Sie berechtigt, eine weitere Instanz in der physischen
OSE auf demselben lizenzierten Server in der Windows EBS 2008-Domäne
ausschließlich zu folgenden Zwecken zu nutzen:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von OSEs auf dem
lizenzierten Server
Sie sind außerdem berechtigt, eine Instanz von Windows Server 2003 R2 anstelle einer der
erlaubten Instanzen von Windows Server 2008 Standard zu nutzen.

SQL Server 2008 Standard: Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von
Instanzen dieser Komponente in einer physischen oder virtuellen OSE in der Windows
EBS 2008-Domäne auszuführen. Sie sind außerdem berechtigt, eine Instanz von SQL
Server 2005 Standard Edition anstelle einer der erlaubten Instanzen von SQL Server
2008 Standard zu nutzen. Ihre Software oder Hardware kann jedoch die Anzahl der
Serversoftware-Instanzen, die Sie gleichzeitig ausführen können, begrenzen.

Failover-Rechte für SQL Server 2008 Standard. Für jede Betriebssystemumgebung, in
der Sie erlaubte Instanzen der Serversoftware ausführen, sind Sie berechtigt, zur
vorübergehenden Unterstützung passive Failover-Instanzen bis zu der gleichen
Anzahl in einer separaten Betriebssystemumgebung in der Windows EBS 2008Domäne auszuführen. Sie sind berechtigt, die passiven Failover-Instanzen auf einem
anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
c) Client-Zugriffslizenzen. Die folgenden Ausnahmen zu CAL-Anforderungen haben Vorrang
vor den Ausnahmen zu CAL-Anforderungen in den allgemeinen Lizenzbestimmungen und
ersetzen diese.
(i) Zusätzlich zu einer Windows EBS-CAL benötigen Sie eine Enterprise-CAL für Exchange
Server 2007 für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen von
Unified Messaging- und Compliance-Funktionalität zugreift.
(ii) Es werden keine Windows EBS-CALs für Nutzer oder Geräte benötigt, die nur über das
Internet auf Ihre Instanzen der Software Windows Server 2008 in EBS zugreifen, ohne
durch die Serversoftware oder über andere Methoden authentifiziert oder auf andere
Weise individuell identifiziert zu werden. Jeder Nutzer und jedes Gerät, der bzw. das in
dieser Weise auf ein anderes individuelles Windows EBS-Produkt als die Software
Windows Server 2008 zugreift, muss jedoch über entsprechende CALs für diese Produkte
verfügen. Beispielsweise wird durch Exchange-CALs der Zugriff auf Exchange zugelassen.
Sie dürfen auch auf die einzelnen Windows EBS-Produkte unter Ihren Windows EBS-CALs
zugreifen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
(iii) Es werden keine CALs für Ihre lizenzierten Windows EBS 2008-Server benötigt, auf
denen Serversoftware-Instanzen eines individuellen Windows EBS-Produkts ausgeführt
werden, wenn Sie auf Serversoftware-Instanzen desselben Windows EBS-Produkts auf
Ihren anderen lizenzierten Windows EBS 2008-Servern zugreifen möchten. Wenn
Exchange Server 2007 bei Ihnen beispielsweise auf mehreren lizenzierten Windows EBSServern ausgeführt wird, benötigen Sie keine Exchange-CALs für einen dieser Server, um
auf einen anderen zuzugreifen.
(iv)Es werden keine CALs für Ihre Server benötigt, die separat zur Ausführung von Windows
Server 2008, Exchange Server 2007 oder SQL Server 2008 lizenziert sind, wenn Sie auf
Instanzen des gleichen individuellen Windows EBS-Produktes auf Ihren lizenzierten
Windows EBS 2008-Servern zugreifen möchten.
(v) Es werden keine CALs für bis zu zwei Geräte oder Nutzer benötigt, die nur auf Ihre
Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten.
d) SCE-Management-Lizenz in Windows EBS. Zusätzlich zu der Verpflichtung, für Ihre
Nutzer und Geräte zum Zugriff auf die Serversoftware CALs zu erwerben und diesen
zuzuweisen, müssen Sie für Ihre Server und sonstigen Geräte für die OSEs, die Sie mit der
Serversoftware verwalten, Management-Lizenzen erwerben und diesen zuweisen. Die
zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte bezüglich Management-Lizenzen
im Abschnitt „Server – Management Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre
Nutzung von Windows EBS mit folgenden Ausnahmen:
(i) Mit Ausnahme der OSE, in der eine Instanz von SCE ausgeführt wird, benötigen Sie
Management-Lizenzen für Ihre verwalteten OSEs, die zum Ausführen der Windows EBSServersoftware lizenziert sind.
(ii) Sofern nicht in mindestens einer verwalteten OSE auf einem Gerät ServerBetriebssystemsoftware ausgeführt wird, benötigen Sie für folgende Geräte keine
Management-Lizenz:

jedes Gerät, dem Sie eine Windows EBS-Geräte-CAL zugewiesen haben,

jedes Gerät, das nur von Nutzern verwendet wird, denen Sie eine Windows EBSNutzer-CAL zugewiesen haben.
e) Enthaltene Microsoft-Dienste. Die folgenden Microsoft-Dienste sind in der Software
Windows EBS enthalten. Die Lizenzbestimmungen im Abschnitt „Onlinedienste“ dieser
Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Nutzung dieser Dienste, Sie müssen jedoch keine
Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenzen für Ihre Nutzung dieser Dienste unter Ihren
Windows EBS-Lizenzen erwerben.

Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium
Business Edition – Ein-Jahres-Abonnement. Nach Ablauf erhalten Sie keine weiteren
automatischen Updates mehr. Sie werden innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf des
Abonnements benachrichtigt.

Forefront Security für Exchange Server – Ein-Jahres-Abonnement. Wenn Sie den
Abonnementdienst nicht erneuern, werden Teile der Software zum Ende des
Abonnementzeitraums deaktiviert, und Sie müssen die Software zu diesem Zeitpunkt
deinstallieren. Sie werden nicht vor Ablauf des Abonnements benachrichtigt.
Für Windows Server 2008 R2 Datacenter Edition gilt:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware.
Sie sind nicht berechtigt, die Software auf einem Server mit weniger als 2 Prozessoren auszuführen.
Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard oder Enterprise Edition
anstelle der Datacenter Edition in den Betriebssystemumgebungen auszuführen.
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Januar 2010
Seite 53 von 163
Microsoft-Server – Betriebssysteme
Für Windows MultiPoint Server 2010 Academic, Windows Server 2008 R2 Standard,
Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions (WESS) und Windows
Server 2008 für Windows Essential Server Solutions (WESS) ohne Hyper-V:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt Folgendes:


Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen:
o
eine Instanz der Serversoftware in einer physischen Betriebssystemumgebung und
o
eine Instanz der Serversoftware in einer virtuellen Betriebssystemumgebung.
falls Sie eine Instanz in der virtuellen Betriebssystemumgebung ausführen, darf die in der
physischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich
zu Folgendem genutzt werden:
o
Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware
o
Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten
o
Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen
auf dem lizenzierten Server.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows Server 2008 R2 Enterprise gilt:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt Folgendes:

Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen:
o
eine Instanz der Serversoftware in einer physischen Betriebssystemumgebung und
o
bis zu vier Instanzen der Serversoftware in virtuellen Betriebssystemumgebungen
(nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung).

Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard anstelle der
Enterprise Edition in den Betriebssystemumgebungen auszuführen.

Falls Sie alle fünf zulässigen Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen
Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu
Folgendem genutzt werden:
o
Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware
o
Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten
o
Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen
auf dem lizenzierten Server.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows Server 2008 R2 Standard und Enterprise gilt:
CALs für Windows Server 2008. Die Serversoftware kann entweder im „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer“Modus oder im „Pro-Server“-Modus verwendet werden. Im „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer“-Modus
benötigen Sie eine CAL für Windows Server 2008 für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der
direkt oder indirekt auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zugreift. Im „ProServer“-Modus benötigen Sie die Anzahl von CALs für Windows Server 2008, die der Höchstanzahl der
Geräte und Nutzer entspricht, die gleichzeitig direkt oder indirekt auf eine Instanz der Serversoftware
zugreifen können, und Sie sind verpflichtet, diese CALs ausschließlich dieser Instanz zuzuweisen. Sie
dürfen den Modus nur einmal vom „Pro-Server“-Modus in den „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer“-Modus
ändern. Wenn Sie diese Änderung vornehmen, behalten Sie die gleiche Anzahl von CALs für Windows
Server 2008. Sie dürfen Core-CAL-Suites, Enterprise-CAL-Suites und BackOffice-CALs nur für den
Zugriff auf Serversoftware verwenden, die im „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer“-Modus verwendet wird.
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Januar 2010
Seite 54 von 163
Microsoft-Server – Betriebssysteme
Für Windows Server 2008-Remotedesktopdienste gilt:
Unabhängig vom Modus, in dem Sie die Serversoftware verwenden, gelten die folgenden
Bestimmungen.

CALs für Windows Server 2008-Remotedesktopdienste. Zusätzlich zu einer Windows ServerCAL, Core-CAL-Suite oder Enterprise-CAL-Suite sind Sie verpflichtet, eine CAL für Windows
Server 2008-Terminaldienste oder Windows Server 2008-Remotedesktopdienste für jeden
Nutzer bzw. jedes Gerät zu erwerben, der bzw. das direkt oder indirekt auf die
Serversoftware
zugreift,
um
(mithilfe
der
Windows
Server
2008Remotedesktopdienstefunktionalität
oder
anderer
Technologie)
eine
grafische
Benutzeroberfläche zu hosten.
Für Windows SBS 2008 Premium Edition:
a) Zuweisen der Lizenz zum Server. Normalerweise wird die Softwarelizenz einem Server
zugewiesen. Im Fall von Windows SBS 2008 Premium Edition können Sie dieselbe Lizenz
mehreren Servern gleichzeitig zuweisen. Sie können die Lizenz einem zweiten Server
zuweisen, auf dem Sie beliebige Technologien der Premium Edition ausführen können. In
diesem Fall wird die Lizenz gleichzeitig zwei Servern zugewiesen. Diese Server sind die
lizenzierten Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, den Servern andere
Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als zwei
Servern zuzuweisen. Wenn die Lizenz gleichzeitig mehreren Servern zugewiesen ist und
später neu zugewiesen wird, wird der Server, dem die Lizenz neu zugewiesen wird, zu einem
der lizenzierten Server für diese Lizenz. Die Betriebssystemumgebung, in der die Instanz von
Windows Server 2008 Standard ausgeführt wird, muss der Windows SBS 2008-Domäne
beitreten.
b) Ausführen von Instanzen von Premium Edition-Komponenten der Serversoftware.
Virtualisierungsausnahme für Windows Server 2008 Standard für SBS Premium: Wenn Sie die
Instanz dieser Komponente in einer virtuellen Betriebssystemumgebung ausführen, sind Sie
als Ausnahme berechtigt, eine weitere Instanz in der physischen Betriebssystemumgebung
auf demselben lizenzierten Server zu nutzen. Diese zusätzliche Instanz darf nur zu folgenden
Zwecken verwendet werden:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

Ausführung
der
Software
zum
Verwalten
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server.
und
Warten
von
Domänenausnahme für Windows Server 2008 Standard für SBS Premium: Wenn Sie eine
erlaubte Instanz dieser Komponente in einer physischen Betriebssystemumgebung ausführen,
egal, ob Sie von der oben stehenden Virtualisierungsausnahme Gebrauch machen oder nicht,
muss diese physische Betriebssystemumgebung nicht der Windows Small Business Server
2008-Domäne beitreten, sofern die Instanz nur zu folgenden Zwecken verwendet wird:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

Ausführung
der
Software
zum
Verwalten
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server.
und
Warten
von
Diese physische Betriebssystemumgebung kann keiner anderen Domäne beitreten.
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Januar 2010
Seite 55 von 163
Microsoft-Server – Betriebssysteme
SQL Server 2008 Standard Edition für Small Business: Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine
beliebige Anzahl von Instanzen dieser Komponente in einer physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebung auszuführen. Sie sind nicht berechtigt, Instanzen der SQL ServerSoftware gleichzeitig in einer anderen Betriebssystemumgebung in derselben Domäne
auszuführen. Dies gilt für separat lizenzierte und andere Instanzen, jedoch mit der folgenden
Ausnahme:
Failover-Rechte. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie erlaubte Instanzen der
Serversoftware ausführen, sind Sie berechtigt, zur vorübergehenden Unterstützung passive
Failover-Instanzen bis zu der gleichen Anzahl in einer separaten Betriebssystemumgebung in
der Windows SBS 2008-Domäne auszuführen. Sie sind berechtigt, die passiven FailoverInstanzen auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
Die Betriebssystemumgebung, in der Instanzen der SQL Server-Software ausgeführt werden,
muss der Windows Small Business Server 2008-Domäne beitreten. Sie sind außerdem
berechtigt, eine Instanz von SQL Server 2005 Standard anstelle einer der erlaubten Instanzen
von SQL Server 2008 Standard Edition für Small Business zu nutzen.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows SBS 2008 Standard und Premium Edition:
a) Client-Zugriffslizenzen.

Sie dürfen höchstens insgesamt 75 CALs jeglicher Arten oder Editionen zuweisen, um den
Zugriff auf die lizenzierten Instanzen der Serversoftware zu gestatten.

Die folgenden Ausnahmen zu CAL-Anforderungen haben Vorrang vor den Ausnahmen zu
CAL-Anforderungen in den allgemeinen Lizenzbestimmungen und ersetzen diese:
(i) Zusätzlich zu einer Windows SBS-CAL benötigen Sie eine Enterprise-CAL für Exchange
Server 2007 für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen von
Unified Messaging- und Compliance-Funktionalität zugreift.
(ii) Es werden keine Windows EBS-CALs für Benutzer oder Geräte benötigt, die nur über
das Internet auf Ihre Instanzen der Software Windows Server 2008 in SBS zugreifen,
ohne durch die Serversoftware oder über andere Methoden authentifiziert oder auf
andere Weise individuell identifiziert zu werden. Jeder Benutzer und jedes Gerät, der
bzw. das in dieser Weise auf ein anderes individuelles Windows SBS-Produkt als die
Software Windows Server 2008 zugreift, muss jedoch über entsprechende CALs für
diese Produkte verfügen. Beispielsweise wird durch Exchange-CALs der Zugriff auf
Exchange zugelassen. Sie dürfen auch auf die einzelnen Windows SBS-Produkte unter
Ihren Windows SBS-CALs zugreifen.
(iii) Es werden keine CALs für Ihre lizenzierten Windows SBS 2008-Server benötigt, auf
denen Serversoftware-Instanzen eines individuellen SBS-Produktes ausgeführt
werden, wenn Sie auf Serversoftware-Instanzen desselben Windows SBS-Produktes
auf Ihren anderen lizenzierten Windows SBS 2008-Servern zugreifen möchten.
(iv) Es werden keine CALs für Ihre Server benötigt, die separat zur Ausführung von
Windows Server 2008, Exchange Server 2007 oder SQL Server 2008 Small Business
Edition lizenziert sind, wenn Sie auf Instanzen des gleichen individuellen Windows
SBS-Produktes auf Ihren lizenzierten Windows SBS 2008-Servern zugreifen möchten.
(v) Es werden keine CALs für bis zu zwei Geräte oder Nutzer benötigt, die nur auf Ihre
Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu
verwalten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Server – Betriebssysteme
b) Enthaltene Microsoft-Programme. Die folgenden Microsoft-Programme sind in der
Software Windows SBS 2008 enthalten:

Windows Server 2008 Standard-Technologien

Exchange Server 2007 Standard Edition

Windows SharePoint Services 3.0

Windows Server Update Services 3.0 SP1
Wenn es sich bei der Software um Windows SBS 2008 Premium Edition handelt, enthält die
Software außerdem:

Windows Server 2008 Standard für SBS Premium und

SQL Server 2008 Standard Edition für Small Business.
Die Lizenzbestimmungen für Windows SBS 2008 gelten für Ihre Verwendung dieser
Programme.
c) Enthaltene Microsoft-Dienste. Bestimmte Microsoft-Dienste werden möglicherweise für
die Nutzung in Verbindung mit der Software Windows SBS 2008 angeboten. Ihre Nutzung
dieser Dienste mit der Software ist optional.

Forefront Security für Exchange Server, 120-Tage-Testversion – Wenn Sie diesen Dienst
nicht wünschen, können Sie ihn deinstallieren. Die Nutzung dieser Dienste unterliegt dem
Abschnitt „Onlinedienste“ dieser Produktbenutzungsrechte, Sie müssen jedoch keine
Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenzen für Ihre Nutzung von Forefront Security für
Exchange Server unter Ihren Windows SBS-Lizenzen erwerben.

Microsoft Office Live Small Business – Ein separates Angebot für diesen Dienst wird
möglicherweise mit der Serversoftware Windows SBS 2008 vorgeführt. Sie dürfen den
Dienst nur verwenden, wenn Sie sich für ihn anmelden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 57 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL
Lizenzmodell: Serverlizenz + CAL + optionaler externer Connector
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten
finden Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem
Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen.
1. Customer Care Framework 2009LM, SH
11. SharePoint Server 2010LM
2. Duet für Microsoft Office und
SAP 1.5*, LM
12. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Workgroup,
Small Business und Standard*
3. Dynamics CRM 4.0 Professional und
Enterprise ServerLM, SH
4. Exchange Server 2010 Standard und
Enterprise*, LM, SH
5. Exchange Server 2007 Standard für
Small Business*
6. FAST Search Server 2010 für
SharePointLM
7. Forefront Unified Access
Gateway 2010LM
8. Identity Lifecycle
Manager (ILM) 2007*, LM, SH
9. Office Communications Server 2007
R2 Standard und Enterprise
Edition*, LM
10. Project Server 2010
LM
13. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Standard*, SH
14. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert)
Enterprise*, LM, SH
15. System Center Mobile Device
Manager 2008*, LM, I, SH
16. System Center Mobile Device
Manager 2008 mit SQL Server 2005Technologie*, I, LM, SH
17. Virtual Earth Server*
18. Virtual Earth Server mit erweitertem
Inhaltspaket*
19. Visual Studio Team Foundation
Server 2010*, LM, SH
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben
Sie die folgenden Rechte.
I) Zuweisen der Lizenz zum Server.
a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie
verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere
Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem
Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server
betrachtet.
b) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt,
eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen,
wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie
zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder
virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software
in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Distributed Connectivity Service
 Multi-Channel Engine
 Konfigurationsserver
 Customer Self-Service Web Portal
Customer Care Framework 2009
 Hosted Application Toolkit
 Integrated Agent/Teller Desktop
 Interaction Server (Integration für E-Mail,
Webchat, Sprache und Computertelefonie)
Enterprise Single-Sign On
 Software Development Kit (SDK)
Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
 Komponenten für Microsoft Office
 Komponenten für mySAP ERP
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 für Microsoft
Office Outlook
Dynamics CRM 4.0 Professional und
Enterprise Server
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Connector für
Microsoft SQL Server Reporting Services
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 E-Mail-Router
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Data
Migration Manager
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Language Packs
Exchange Server 2010 Standard
und Enterprise
 Exchange-Verwaltungstools
Exchange Server 2007 Standard für
Small Business
 Exchange-Verwaltungstools
FAST Search Server 2010 für SharePoint
 Software Development Kit
Forefront Unified Access Gateway 2010
 Keine
 PCNS (Password Change Notification Service)
ILM 2007
 Certificate Lifecycle Manager Client
 Bulk Smart Card Issuance Tool
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Verwaltungstools
 Archivierungsdienst
 Konferenz-Add-In für Microsoft Office Outlook
 Gruppenchat-Verwaltungstool
 Office Communications Server 2007 in der Rolle als
Communicator Web Access Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Archivierungsserver
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Director Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Mediation Server
Office Communications Server 2007 R2
Standard Edition
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Monitoring Server
 Office Communicators Server 2007 R2
Attendant Console
 Office Communications Server 2007 R2 Group
Chat Console
 Office Communications Server 2007 R2 Software
Update Service
 Office Communications Server 2007 R2
Web Components
 Office Communicator Web Access 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Java 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Windows
Mobile 2007 R2
 Office Live Meeting-Client
 Software Development Kit
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Verwaltungstools
 Archiving Service-Conferencing-Add-In für
Microsoft Office Outlook
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Archivierungsserver
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Audio-Video-Konferenzserver
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Communicator Web Access-Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Directory Server
 Office Communications Server 2007 R2, in der
Enterprise Edition bereitgestellt: Back-End
 Gruppenchat-Verwaltungstool
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als IIS Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Mediation Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Monitoring Server
Office Communications Server 2007 R2
Enterprise Edition
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Group Chat Server
 Office Communications Server 2007 in der Rolle als
Communicator Web Access Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Unified Communications Application Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Web Conferencing-Server
 Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle
als Reach Application Sharing Server
 Office Communicators Server 2007 R2
Attendant Console
 Office Communications Server 2007 R2 Group
Chat Console
 Office Communications Server 2007 R2 Software
Update Service
 Office Communications Server 2007 R2 Web
Components
 Office Communicator Web Access 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Java 2007 R2
 Office Communicator Mobile für Windows
Mobile 2007 R2
 Office Live Meeting-Client
 Software Development Kit
 UCAS-Anwendungen
Project Server 2010
 Software Development Kit
SharePoint Server 2010
 Software Development Kit
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Business Intelligence Development Studio
 Clienttools-Abwärtskompatibilität
 Clienttools-Konnektivität
SQL Server 2008 Workgroup, Small Business,
Standard und Enterprise
 Clienttools-Software Development Kit
 Management Studio
 SQL-Clientkonnektivität SDK
 Sync Framework
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
System Center Mobile Device Manager 2008
und System Center Mobile Device
Manager 2008 mit SQL Server 2005Technologie
 Management Pack für Operations Manager 2007
 Management Pack für Operations Manager 2005
Virtual Earth Server
 Keine
Virtual Earth Server mit erweitertem
Inhaltspaket
 Keine
Visual Studio Team Foundation Server 2010
 Team-Explorer (aus den Versionen 2010 und 2008
des Produktes)
 Team Foundation-Build
 Team Foundation Server Sharepoint Extensions
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien.
Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Client-Zugriffslizenzen (CALs).

Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt
auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem
entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade
wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte
sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

Sie benötigen keine CALs für Folgendes:
(1) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen
derselben ausgeführt werden, und
(2) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware
zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 62 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL

Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht
späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts
anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie
auch berechtigt, CALs zu verwenden, die dieser Version entsprechen.

Jeglicher Zugriff auf Serversoftware kann nur mit Basis-CALs erfolgen, und für einige
Funktionalitäten der Serversoftware sind außerdem zusätzliche CALs erforderlich. Beide
CAL-Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten
beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die Basis-CAL des Produkts als auch
die zusätzliche CAL.
Produkt oder Funktionalität
Customer Care Framework 2009
Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
Dynamics CRM 4.0 Professional und
Enterprise Server
Funktionalität von Dynamics CRM 4.0
Professional und Enterprise Server, die zum
Schreiben und Ändern von Daten
erforderlich ist
Liste von CALs
 CAL für Customer Care Framework 2009
 CAL für Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
 Beschränkte CAL für Dynamics CRM 4.0 Limited
 Zusätzliche CAL zur vollständigen Verwendung von
Dynamics CRM 4.0
 BackOffice-CAL (mit aktiver Software Assurance
am 1. November 2009 oder später) oder
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite oder
Exchange Server 2010 Standard
und Enterprise
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance
am 1. November 2009 oder später) oder
 Standard-CAL für Exchange Server 2007 oder
 Nutzer-AL für Exchange Online Standard oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. November 2009 oder später)
Exchange Server 2010 Standard
und Enterprise
Voicemail
Persönliches Archiv
Erweiterte Mobilrichtlinien
Informationsschutz und Compliance
Suche in mehreren Postfächern
 Enterprise-CAL für Exchange Server 2010 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. November 2009 oder später)
Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen
Benutzerdefinierte Aufbewahrungsrichtlinien
Journale pro Nutzer/Verteilerliste
 CAL für Exchange Server 2007 Standard für Small
Business oder
 CAL-Suite für Windows Small Business
Server 2008 oder
Exchange Server 2007 Standard für
Small Business
 Windows Small Business Server 2008-CAL-Suite
für Premium-Nutzer oder -Geräte oder
 CAL-Suite für Windows Essential Business
Server 2008 oder
 Windows Essential Business Server 2008-CAL-Suite
für Premium-Nutzer oder -Geräte
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 63 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt oder Funktionalität
Exchange Server 2007 Standard für
Small Business
Unified Messaging- und ComplianceFunktionalität
FAST Search Server 2010 für SharePoint
Liste von CALs
 Enterprise-CAL für Exchange Server 2007
Es gibt keine separaten CALs für FAST Search
Server 2010 für SharePoint; die Enterprise-CAL für
SharePoint Server 2010 gewährt Ihnen Rechte zum
Zugriff auf FAST Search Server 2010 für SharePoint.
Da jede Enterprise-CAL für SharePoint Server 2010
Enterprise CAL eine Standard-CAL für SharePoint
Server 2010 erfordert, ist Folgendes für den Zugriff
auf FAST Search Server 2010 für SharePoint
erforderlich:
 Standard-CAL für SharePoint Server 2010 und
Enterprise-CAL für SharePoint Server 2010 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. März 2010 oder später)
Forefront Unified Access Gateway 2010
ILM 2007
 CAL für Forefront Unified Access Gateway 2010
 CAL für ILM 2007
 Standard-CAL für Office Communications
Server 2007 R2 oder
Office Communications Server 2007 R2
Standard und Enterprise Edition
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2009 oder später) oder
 Nutzer-AL für Office Communications Online
Standard
Office Communications Server 2007 R2
Standard und Enterprise Edition
Audiokonferenz
 Enterprise-CAL für Office Communications
Server 2007 R2 oder
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite oder
Desktopfreigabe
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Februar 2009 oder später) oder
Webkonferenz
 Nutzer-AL für Office Live Meeting Standard oder
Anrufmanagement
 Nutzer-AL für Office Live Meeting Professional
Project Server 2010
 CAL für Project Server 2010
 Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite oder
SharePoint Server 2010
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance
am 1. März 2010 oder später) oder
 Standard-CAL für SharePoint Server 2010 oder
 Nutzer-AL für SharePoint Online Standard oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. März 2010 oder später)
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 64 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt oder Funktionalität
Liste von CALs
SharePoint Server 2010
Business Connectivity Services Line of
Business Webparts
Office 2010 Business Connectivity Services
Client Integration
Access Services
InfoPath Forms Services
Excel Services
 Enterprise-CAL für SharePoint Server 2010 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. März 2010 oder später)
Visio Services
PerformancePoint-Dienste
Custom Analytics Reports
Advanced Charting
 CAL für SQL Server 2008 Small Business oder
 CAL für SQL Server 2008 oder
SQL Server 2008 Small Business
 Windows Small Business Server 2008-CAL-Suite für
Premium-Nutzer oder -Geräte oder
 Windows Essential Business Server 2008-CAL-Suite
für Premium-Nutzer oder -Geräte
 CAL für SQL Server 2008 oder
 CAL für SQL Server 2008 Small Business
(für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw.
das auf Instanzen der Serversoftware zugreift,
die sich in einer SBS-/EBS-Domäne befinden) oder
SQL Server 2008 Standard und Enterprise
 CAL-Suite für Windows Small Business Server 2008
für Premium-Nutzer oder -Geräte (für jeden Nutzer
bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der
Serversoftware zugreift, die sich in einer SBSDomäne befinden) oder
 CAL-Suite für Windows Essential Business
Server 2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte
(für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das
auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich
in einer SBS-Domäne befinden)
 CAL für SQL Server 2008 oder
 CAL für SQL Server 2008 Workgroup oder
 CAL für SQL Server 2008 Small Business (für jeden
Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw.
das auf Instanzen der Serversoftware zugreift,
die sich in einer SBS-/EBS-Domäne befinden) oder
SQL Server 2008 Workgroup
 CAL-Suite für Windows Small Business Server 2008
für Premium-Nutzer oder -Geräte (für jeden Nutzer
bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der
Serversoftware zugreift, die sich in einer SBSDomäne befinden) oder
 CAL-Suite für Windows Essential Business
Server 2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte
(für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das
auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich
in einer SBS-Domäne befinden)
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 65 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt oder Funktionalität
Liste von CALs
System Center Mobile Device Manager 2008
und System Center Mobile Device
Manager 2008 mit SQL Server 2005Technologie
 CAL für System Center Mobile Device
Manager 2008
 CAL für Virtual Earth Server
Virtual Earth Server
 CAL für Virtual Earth Server mit erweitertem
Inhaltspaket
Virtual Earth Server mit erweitertem
Inhaltspaket
 CAL für Visual Studio Team Foundation
Server 2010
Visual Studio Team Foundation Server 2010
b) Typen von CALs. Es gibt zwei Typen von CALs: eine für Geräte und eine für Nutzer.
Eine Geräte-CAL erlaubt einem Gerät, das von einem beliebigen Nutzer verwendet wird,
auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Eine Nutzer-CAL
erlaubt einem Nutzer, der ein beliebiges Gerät verwendet, auf Instanzen der Serversoftware
auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Sie sind berechtigt, eine Kombination von Geräteund Nutzer-CALs zu verwenden.
c) Neuzuweisung von CALs. Sie sind berechtigt:

Ihre Geräte-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder Ihre Nutzer-CAL von einem
Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder

Ihre Geräte-CAL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist,
oder Ihre Nutzer-CAL einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend ist,
vorübergehend neu zuzuweisen.
d) Externe Connector-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, jede externe Connector-Lizenz, die Sie
erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer Instanzen
der Serversoftware lizenziert ist. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater
Server betrachtet. Jede externe Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt
einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware auf
dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für diese Nutzer.
„Externe Nutzer“ sind Nutzer, die weder:
(i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen noch
(ii) Vertragspartner oder
Unternehmen sind.
Vertreter
vor
Ort
von
Ihnen
oder
Ihren
verbundenen
Die entsprechenden externen Connector-Lizenzen für die einzelnen Produkte sind in der
nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Externe Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen,
jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle
nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen,
sind Sie auch berechtigt, eine externe Connector-Lizenz zu verwenden, die dieser Version
entspricht.
Wenn Sie sich entscheiden, den Zugriff unter diesem Lizenztyp zu lizenzieren, beachten Sie,
dass jeglicher Zugriff auf die Serversoftware nur mit Basislizenzen erfolgen kann und für
einige Funktionalitäten der Serversoftware außerdem zusätzliche Lizenzen erforderlich sind.
Beide Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten
beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die externe Connector-Basislizenz des
Produktes als auch die zusätzliche externe Connector-Lizenz.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 66 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt oder Funktionalität
Customer Care Framework 2009
Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
Liste von externen Connector-Lizenzen
 Externer Connector für Customer Care
Framework 2009
 Keine verfügbar
Dynamics CRM 4.0 Professional und
Enterprise Server
 Beschränkter externer Connector für
Dynamics CRM 4.0
Funktionalität von Dynamics CRM 4.0
Professional und Enterprise Server, die zum
Schreiben und Ändern von Daten erforderlich ist
 Zusätzlicher externer Connector zur
vollständigen Verwendung von
Dynamics CRM 4.0
Exchange Server 2010 Standard und Enterprise
 Externer Connector für Exchange Server 2010
Exchange Server 2010 Standard und Enterprise
Voicemail
Persönliches Archiv
Erweiterte Mobilrichtlinien
Informationsschutz und Compliance
 Keine verfügbar
Suche in mehreren Postfächern
Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen
Benutzerdefinierte Aufbewahrungsrichtlinien
Journale pro Nutzer/Verteilerliste
Exchange Server 2007 Standard für
Small Business
 Keine verfügbar
FAST Search Server 2010 für SharePoint
 Keine verfügbar
Forefront Unified Access Gateway 2010
 Externer Connector für Forefront Unified
Access Gateway 2010
ILM 2007
Office Communications Server 2007 R2 Standard
und Enterprise Edition
 Externer Connector für ILM 2007
 Externer Connector für Office Communications
Server 2007 R2 Standard
Office Communications Server 2007 R2 Standard
und Enterprise Edition
Audiokonferenz
Anrufmanagement
 Externer Connector für Office Communications
Server 2007 R2 Enterprise
Desktopfreigabe
Webkonferenz
Project Server 2010
 Keine verfügbar
SharePoint Server 2010
 Keine verfügbar
SQL Server 2008 Workgroup, Small Business,
Standard und Enterprise
 Keine verfügbar
System Center Mobile Device Manager 2008 und
System Center Mobile Device Manager 2008 mit
SQL Server 2005-Technologie
 Keine verfügbar
Virtual Earth Server
 Keine verfügbar
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 67 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL
Produkt oder Funktionalität
Virtual Earth Server mit erweitertem Inhaltspaket
Visual Studio Team Foundation Server 2010
Liste von externen Connector-Lizenzen
 Keine verfügbar
 External Connector für Visual Studio Team
Foundation Server 2010
e) Neuzuweisung von externen Connector-Lizenzen. Sie sind berechtigt, eine externe
Connector-Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von
90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine externe Connector-Lizenz
früher neu zuzuweisen, wenn Sie den Server, dem sie zugewiesen war, aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen.
f) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
g) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für das anwendbare System Center-Produkt im Abschnitt „Server –
Management Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Duet für Microsoft Office und SAP 1.5
Keine Geräte-CALs. Sie können nur Nutzer-CALs erwerben. Geräte-CALs sind nicht verfügbar.
Für Exchange Server 2010 Standard und Enterprise
Sie benötigen keine CALs für einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen der
Serversoftware zugreift, ohne direkt oder indirekt von Active Directory authentifiziert zu werden.
Für Exchange Server 2007 Standard für Small Business
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie sind berechtigt, eine Instanz der Serversoftware in
einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
Die Betriebssystemumgebung, in der die Instanz der Serversoftware ausgeführt wird, muss einer
Domäne beitreten, in der Active Directory folgendermaßen konfiguriert ist:

Ein einzelner Server in der Domäne muss alle FSMO-Rollen (Flexible Single Master
Operations) enthalten und den Stamm der Active Directory-Gesamtstruktur darstellen.

Es dürfen keine Vertrauensbeziehungen mit anderen Domänen vorliegen.

Es dürfen keine untergeordneten Domänen vorhanden sein.

Die Summe der Nutzer und Geräte in der Domäne darf 75 nicht überschreiten.
Für ILM 2007
Sie sind verpflichtet, eine Nutzer-CAL für jede Person zu erwerben und zuzuweisen, für die die
Software ein oder mehrere digitale Zertifikate ausgibt oder verwaltet. Anderweitig benötigen Sie keine
CALs zum Zugriff auf Instanzen der Serversoftware.
Keine Geräte-CALs. Sie können nur Nutzer-CALs erwerben. Geräte-CALs sind nicht verfügbar.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 68 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL
Für Office Communications Server 2007 R2 Standard und Enterprise Edition:
Sie benötigen keine CALs für einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen der
Serversoftware zugreift, ohne direkt oder indirekt von Active Directory authentifiziert zu werden.
Für SQL Server 2008 Enterprise:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie haben das folgende Recht für jeden Server, dem Sie
eine Softwarelizenz zuweisen. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der
Serversoftware in einer physischen und einer beliebigen Anzahl virtueller Betriebssystemumgebungen
auf diesem Server auszuführen.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für SQL Server 2008 Enterprise, Small Business*, Standard* und Workgroup*:
Failover-Rechte. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie Instanzen der Serversoftware
ausführen, sind Sie berechtigt, bis zu der gleichen Anzahl von passiven Failover-Instanzen in einer
separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind
berechtigt, die passiven Failover-Instanzen auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server
auszuführen.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für SQL Server 2008 Small Business
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl
von Instanzen der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf
dem lizenzierten Server auszuführen. Die Betriebssystemumgebung, in der Instanzen der
Serversoftware ausgeführt werden, muss einer Domäne beitreten, in der Active Directory
folgendermaßen konfiguriert ist:

Ein einzelner Server in der Domäne muss alle FSMO-Rollen (Flexible Single Master
Operations) enthalten und den Stamm der Active Directory-Gesamtstruktur darstellen.

Es dürfen keine Vertrauensbeziehungen mit anderen Domänen vorliegen.

Es dürfen keine untergeordneten Domänen vorhanden sein.

Die Summe der Nutzer und Geräte in der Domäne darf 75 nicht überschreiten.
Sie sind nicht berechtigt, Instanzen der Serversoftware gleichzeitig in einer anderen
Betriebssystemumgebung in derselben Domäne auszuführen. Dies gilt für separat lizenzierte und
andere Instanzen.
Für SQL Server 2008 Standard und Workgroup:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie zuweisen, sind
Sie berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in einer
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 69 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL
Für System Center Mobile Device Manager 2008 mit SQL Server 2005-Technologie
und Visual Studio Team System 2008 Team Foundation Server mit SQL Server 2005Technologie:
Lizenzbestimmungen für SQL Server 2005-Technologie. Die Software enthält SQL Server 2005Technologie. Sie dürfen jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebung auf einem Server ausschließlich zur Unterstützung dieser Software
ausführen. Sie benötigen keine CALs für SQL Server für diese Verwendung. Sie dürfen eine beliebige
Anzahl von Instanzen der SQL Server 2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server oder
Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen einer
Instanz dieser Technologie unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie hier beschrieben auszuüben.
Sie sind
außerdem
berechtigt,
eine
passive
Failover-Instanz
in
einer
separaten
Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind berechtigt, diese
Instanz auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
Für Virtual Earth Server und Virtual Earth Server mit erweitertem Inhaltspaket gilt:
Nutzung des Inhalts.

Sie sind berechtigt, die Software zu verwenden, um Ergebnisse zwischenzuspeichern und
Karten-, Routen- und Standort-Nachschlagetransaktionen (Definitionen siehe unten)
bereitzustellen.
Kartentransaktionen. Diese beinhalten ein einzelnes Raster- oder Vektorbild mit einem der
folgenden Inhalte:
(a) ein sensorgestützter Standort zur Ermittlung des Standorts und des Maßstabs der Rasteroder Vektorkarte oder
(b) eine Karte für ein bestimmtes, vorab festgelegtes geografisches Gebiet zur Anzeige des
Vektorbilds.
Routentransaktionen. Diese beinhalten eine oder mehrere der folgenden Optionen:
(a) Fahrtanweisungen von einem einzigen Startort zu einem einzigen Zielort in Text- oder
Sprachform, jedoch keine Echtzeit-Fahrtanweisungen in Text- oder Sprachform,
(b) Die Fahrtzeit und/oder Entfernung für die gesamte Route oder Teile davon und/oder
(c) Darstellung einer Landkarte durch ein einzelnes Raster- oder Vektorbild oder eine Serie
dieser Bilder.
Standort-Nachschlagetransaktionen. Hierdurch wird eine Straße oder eine Straßenkreuzung
ermittelt. Die Standort-Nachschlagetransaktionen beinhalten das Raster- oder Vektorbild,
mit dem der vom Benutzer gesuchte Standort auf einer Landkarte abgebildet wird.

Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem Fahrzeug oder dessen Systemen und
Funktionen zu verbinden. Hierzu gehören Systeme oder Funktionen, mit denen das
Fahrzeugverhalten beeinflusst oder gesteuert werden kann, wie z. B:
(a) Geschwindigkeit
(b) Bremsverhalten
(c) Aufhängung
(d) Abgase
(e) Scheinwerfer
(f) Stabilität oder
(g) Lenkung.

Sie sind nicht berechtigt, die Software an einen in einem Fahrzeug installierten oder sich dort
befindlichen externen Anzeigebildschirm anzuschließen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 70 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL

Sie sind nicht berechtigt, die Software über Steuerfunktionen zu bedienen, die Teil eines
anderen in einem Fahrzeug befindlichen Gerätes sind. Dies betrifft jedoch nicht die Regelung
der Lautstärke über die Lautsprecher eines Fahrzeugs oder die Nutzung der
Fahrzeuglautsprecher zur Spracherkennung.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um einem Benutzer Kurven oder Stopps
auf einer Route in einer Weise zu zeigen oder ihn in einer Weise darauf aufmerksam
zu machen, die auf die sensorbasierte Position des Benutzers entlang der Route abgestimmt
ist. Beispielsweise sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um „Echtzeit“Routeninformationen bereitzustellen, die die Position eines Benutzers mithilfe von
GPS verfolgen und über Stopps oder Kurven informieren, sobald sich der Benutzer diesen
Stellen nähert.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zum Fuhrpark-Management zu verwenden. Sie sind
nicht berechtigt, Entsendungsinformationen bereitzustellen, die auf Positionsbestimmung oder
Routing mehrerer Objekte unter Einsatz von GPS oder anderer sensorgestützter Methoden
basieren.

Sie sind nicht berechtigt, die Software zur Berechnung von Isochronen zu verwenden, die auf
Karten verwendet und/oder angezeigt werden, welche mithilfe der Vektordaten in der
Software erstellt wurden. Isochrone sind eine Reihe von Punkten, die eine ähnliche Fahrtzeit
von oder zu einem bestimmten Standort repräsentieren.

Sie sind nicht berechtigt, in der Software verfügbare Daten oder sonstige Inhalte
unterzulizenzieren oder weiterzuvertreiben.

Sie dürfen die Vektordaten zu keinem anderen Zweck als zur Anzeige entsprechender
Vektorbilder verwenden.

Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem anderen Gerät zu verwenden,
das Straßennetzdaten lokal nutzt, wenn die Straßennetzdaten nicht auch in der Software zur
Verfügung stehen.

Sie dürfen die in der Software verfügbare Daten oder sonstige Inhalte nur in Verbindung mit
der Software verwenden.
Zusätzlicher Haftungsausschluss. Die in der Software enthaltenen oder über die Software verfügbaren
Informationen, Inhalte und Dienste können Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten.
Gewährleistungsausschluss. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem
Volumenlizenzvertrag werden sämtliche Informationen, Inhalte, Dienste und zugehörige Grafiken
ohne jegliche Art von Gewährleistung bereitgestellt. Microsoft und/oder ihre jeweiligen Lieferanten
schließen hiermit sämtliche Gewährleistungen und Garantien in Bezug auf Informationen, Inhalte,
Dienste und zugehörige Grafiken aus, einschließlich sämtlicher konkludenter Gewährleistungen und
Garantien in Bezug auf Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, fachmännische
Bemühungen, Eigentum und Nichtverletzung von Rechten Dritter.
Für Visual Studio Team Foundation Server 2010
Arbeitsaufgabenverfolgung. Ein Nutzer benötigt keine CAL, um neue Arbeitselemente zu erstellen
oder um Arbeitselemente, die der Nutzer erstellt hat, anzuzeigen und zu aktualisieren. Dieser Verzicht
gilt nur für Arbeitselemente, die mit defekten Ablage- oder Erweiterungsanforderungen
in Zusammenhang stehen. Für alle anderen Zugriffe auf Nachverfolgungsfunktionalität für
Arbeitselemente sind CALs erforderlich.
Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 Express Service Pack 1A. Im Lieferumfang der Software
ist Microsoft SQL Server 2008 Express Service Pack 1a enthalten. Die im Lieferumfang
enthaltene Software wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert. Die Lizenzbestimmungen
für SQL Server 2008 Express SP1a finden Sie hier: %programfiles%\Microsoft SQL Server
Service Pack 1a.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 71 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL
Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 SQL Management Objects. Im Lieferumfang der Software
ist Microsoft SQL Server 2008 SQL Management Objects enthalten. Die im Lieferumfang enthaltene
Software wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert. Die Lizenzbestimmungen für
SQL Server 2008 SQL Management Objects finden Sie hier: %programfiles%\Microsoft
SQL Server\100\SDK\Assemblies.
Lizenzbestimmungen für Windows Sharepoint Services. Im Lieferumfang der Software ist Microsoft
Windows SharePoint Services Version 3 mit Service Pack 2 enthalten. Die im Lieferumfang enthaltene
Software wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert. Wenn Sie über eine Lizenz zur
Verwendung von Microsoft Windows Server verfügen, sind Sie berechtigt, diese im Lieferumfang
enthaltene Software zu verwenden. Sie sind berechtigt, mit jeder ordnungsgemäß lizenzierten Kopie
von Windows Server eine Kopie der im Lieferumfang enthaltenen Software zu verwenden. Diese
Bestimmungen und die Lizenzbestimmungen für Windows Server gelten für Ihre Verwendung der im
Lieferumfang enthaltenen Software. Bei einem Widerspruch gelten diese Lizenzbestimmungen.
Die Verwendung der im Lieferumfang enthaltenen Software auf Microsoft Windows Server 2003 Web
Edition ist auf Front-End-Webserver-Aufgaben beschränkt. Der Datenspeicherungsteil der im
Lieferumfang enthaltenen Software darf nicht auf Microsoft Windows Server 2003 Web Edition
installiert oder verwendet werden.
Visual Studio Team Lab Management 2010. Die Software enthält die Team Lab ManagementFunktionalität. Für die Aktivierung dieser Funktionalität können andere Lizenzbestimmungen und
Gebühren gelten.
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Software- und externe Connector-Lizenzen wie in den Allgemeinen
Lizenzbestimmungen und Zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechten vorgesehen
neu zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen wie nachstehend angegeben neu
zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb
der
Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA).
Union
(EU)
und/oder
der
Europäischen
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 72 von 163
Microsoft-Server – Server/CAL
Neuzuweisung von Software- und externen Connector-Lizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Software- und externe Connector-Lizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen.
Das Verbot der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Software- und externe
Connector-Lizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Software- und externe Connector-Lizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur
kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 73 von 163
Microsoft-Server – Pro Prozessor
Lizenzmodell: Prozessorlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen
zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt
B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste
hinzufügen.
1. BizTalk Adapter Pack 2.0
9. Forefront Threat Management
Gateway 2010 Enterprise EditionLM, SH
2. BizTalk RFID 2009
3. BizTalk Server 2009 Branch Edition*,
10. Forefront Threat Management
Gateway 2010 Standard Edition
I
4. BizTalk Server 2009 Standard
Edition*, I, SH
SH
11. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Workgroup
und Web*
5. BizTalk Server 2009 Enterprise
Edition*, I, LM, SH
12. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Standard*, SH
6. Commerce Server 2009 Standard
EditionSH
13. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Enterprise*, LM, SH
7. Commerce Server 2009 Enterprise
EditionLM, SH
14. Visual Studio Team Lab
Management 2010*
8. Forefront Threat Management
Gateway, Medium Business EditionI
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jeden
lizenzieren, haben Sie die folgenden Rechte.
Server,
den
Sie
ordnungsgemäß
I) Lizenzieren eines Servers. Bevor Sie Instanzen der Serversoftware auf einem Server
ausführen, sind Sie verpflichtet, die Anzahl der erforderlichen Lizenzen zu bestimmen und dem
entsprechenden Server zuzuweisen.
a) Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Die Anzahl der erforderlichen
Lizenzen richtet sich entweder nach der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf dem
Server (wie in Option (i) unten beschrieben) oder nach der Anzahl der verwendeten virtuellen
und physischen Prozessoren (wie in Option (ii) unten beschrieben). Bei den
Enterprise-Editionen der Software können Sie sich für eine dieser Optionen entscheiden.
Bei allen anderen Editionen der Software müssen Sie sich nach der zweiten Option richten.
i)
Unlimited Virtualization. Bei dieser Option entspricht die Anzahl der für einen Server
erforderlichen Softwarelizenzen der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf diesem
Server. Die Berechnung und Zuweisung von Lizenzen auf der Grundlage dieser Option
erlaubt Ihnen, die Serversoftware in einer physischen und einer unbegrenzten Anzahl von
virtuellen Betriebssystemumgebungen ungeachtet der Anzahl der verwendeten
physischen und virtuellen Prozessoren auszuführen. Diese Option ist nur bei den
Enterprise-Editionen der Software verfügbar.
ii) Lizenzierung nach verwendeten Prozessoren. Bei dieser Option entspricht die
Gesamtanzahl der für einen Server erforderlichen Softwarelizenzen der Summe der unter
den nachfolgenden Ziffern (A) und (B) erforderlichen Softwarelizenzen. Bei anderen
Editionen als der Enterprise Edition ist dies die einzige Option.
(A) Zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware in der physischen
Betriebssystemumgebung auf einem Server benötigen Sie eine Softwarelizenz für
jeden physischen Prozessor, den die physische Betriebssystemumgebung verwendet.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
(B) Zum
Ausführen
von
Instanzen
der
Serversoftware
in
virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf einem Server benötigen Sie eine Softwarelizenz für
jeden virtuellen Prozessor, den jede dieser virtuellen Betriebssystemumgebungen
verwendet. Wenn eine virtuelle Betriebssystemumgebung einen Teil eines virtuellen
Prozessors verwendet, zählt der Teil als vollständiger virtueller Prozessor.
b) Zuweisen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen zum Server.
i)
Nachdem Sie die Anzahl der Softwarelizenzen bestimmt haben, die Sie für einen Server
benötigen, sind Sie verpflichtet, diesem Server die entsprechende Anzahl von
Softwarelizenzen zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für alle diese
Lizenzen. Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen.
Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.
ii) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine
Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen,
wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Ihre Rechte zum Ausführen der Software
richten sich nach der Option, die zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl von Lizenzen
verwendet wurde.
i)
Unlimited Virtualization. Wenn Sie einem Server Lizenzen zuweisen, die der
Gesamtanzahl von physischen Prozessoren auf dem Server entsprechen,
(A) Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der
Serversoftware in einer physischen und einer beliebigen Anzahl virtueller
Betriebssystemumgebungen auf diesem Server auszuführen.
(B) müssen Sie virtuelle Prozessoren nicht lizenzieren.
ii) Lizenzierung nach verwendeten Prozessoren. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine
beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in physischen und virtuellen
Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server auszuführen. Die Gesamtanzahl
der von diesen Betriebssystemumgebungen verwendeten physischen und virtuellen
Prozessoren darf jedoch nicht die Anzahl der diesem Server zugewiesenen
Softwarelizenzen überschreiten.
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Produkt
BizTalk Adapter Pack 2.0
Liste zusätzlicher Software
 Keine
 RFID Client und Tools
BizTalk RFID 2009
 RFID SDK
 RFID Mobile
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
Produkt
Liste zusätzlicher Software
Für alle Ausgaben von BizTalk Server 2009
 Verwaltungs- und Überwachungstools
 Zu BizTalk Server gehörige Schemata und Vorlagen
 Geschäftsaktivitätsdienste
 Entwicklungstools
 Server für den geheimen Hauptschlüssel/Einmalige
Anmeldung im Unternehmen
 Software Development Kit(s)
 MQHelper.dll
 Business Activity Monitoring („BAM“)-Ereignis-APIs
und Interceptors & Administration Tools
 Für SQL Notification Services bereitgestellte BAMWarnung
BizTalk Server 2009 Branch, Standard und
Enterprise Edition
 BAM-Client
 Windows SharePoint Services Adapter-Webdienst
 Windows Communication Foundation-Adapter
 SOAP-Empfangsadapter
 HTTP-Empfangsadapter
 ADOMD.NET
 MSXML
 SQLXML
 Geschäftsregelkomponente
 MQSeries Agent
 BizTalk RFID Client und Tools
 BizTalk RFID SDK
 BizTalk RFID Mobile
Nur für BizTalk Server 2009 Branch Edition
 BizTalk Adapter für SQL Server
Commerce Server 2009 Standard und
Enterprise Edition
Forefront Threat Management Gateway,
Medium Business Edition
Forefront Threat Management Gateway
2010 Enterprise Edition
Forefront Threat Management Gateway
2010 Standard Edition
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Adapter
 Schema-Editor
 Geschäftsbenutzeroberflächen
 Forefront Threat Management Gateway Admin
Console
 Forefront Threat Management Gateway Enterprise
Management Server
 Forefront Threat Management Gateway
Management Console
 Forefront Threat Management Gateway
Management Console
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Business Intelligence Development Studio
 Clienttools-Abwärtskompatibilität
 Clienttools-Konnektivität
SQL Server 2008 Workgroup, Standard,
Enterprise und Web
 Clienttools-Software Development Kit
 Management Studio
 SQL-Clientkonnektivität SDK
 Sync Framework
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
Visual Studio
Team Lab Management 2010
 Keine
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für
jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Keine Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs) für Zugriff
erforderlich. Sie benötigen keine CALs, damit andere Geräte auf Ihre Instanzen der
Serversoftware zugreifen können.
b) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
c) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für das anwendbare System Center-Produkt im Abschnitt „Server –
Management Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für BizTalk Server 2009 Standard Edition:
Netzwerkcluster. Die Serversoftware darf nicht auf einem Server, der Teil eines Netzwerkclusters ist,
oder
in
einer
Betriebssystemumgebung,
die
Teil
eines
Netzwerkclusters
von
Betriebssystemumgebungen auf demselben Server ist, verwendet werden.
Server für den geheimen Hauptschlüssel. Die Software des Servers für den geheimen Hauptschlüssel
darf nicht auf einem Server, der Teil eines Netzwerkclusters ist, oder in einer
Betriebssystemumgebung, die Teil eines Netzwerkclusters von Betriebssystemumgebungen auf
demselben Server ist, verwendet werden. Sie darf nicht in mehreren Betriebssystemumgebungen, in
denen Sie die Serversoftware ausführen, gemeinsam verwendet werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
Office-Webkomponente. Die Lizenzbestimmungen für die Office-Webkomponente in Office
Professional im Abschnitt „Desktop-Anwendungen“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre
Verwendung jener Software.
Für BizTalk Server 2009 Branch Edition:
Sie dürfen Instanzen der Software auf lizenzierten Servern nur am Endpunkt Ihres internen Netzwerks
(oder am Rand Ihres Unternehmens) ausführen. Sie können so geschäftliche Ereignisse oder
Transaktionen mit an diesem Endpunkt vearbeiteten Aktivitäten verbinden. Kein lizenzierter Server darf:

als zentraler Knoten in einem „Hub and Spoke“-Netzwerkmodell dienen,

die unternehmensweite Kommunikation mit anderen Servern oder Geräten zentralisieren oder

Geschäftsprozesse automatisieren, die Folgendes übergreifen:
o
Abteilungen,
o
Geschäftseinheiten oder
o
Zweigstellen.
Für SQL Server 2008 Enterprise, Standard, Web und Workgroup:
Failover-Server. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie Instanzen der Serversoftware
ausführen, sind Sie berechtigt, bis zu der gleichen Anzahl von passiven Failover-Instanzen in einer
separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Die Anzahl der
in dieser separaten Betriebssystemumgebung verwendeten Prozessoren darf nicht die Anzahl der
Prozessoren überschreiten, die in der entsprechenden Betriebssystemumgebung verwendet werden,
in der die aktiven Instanzen ausgeführt werden. Sie sind berechtigt, die passiven Failover-Instanzen
auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
Für SQL Server 2008 Web:
Die Software darf nur für die Unterstützung der folgenden öffentlichen und über das Internet
verfügbaren Elemente verwendet werden:

Webseiten

Websites

Webanwendungen

Webdienste
Sie sind nicht berechtigt, sie für
(z. B. Kundenbeziehungsmanagement,
Anwendungen) zu verwenden.
die Unterstützung von Line-of-Business-Anwendungen
Unternehmensressourcenmanagement
und
ähnliche
Für Visual Studio Team Lab Management 2010:
Laborumgebung. Eine Laborumgebung ist eine virtuelle Betriebssystemumgebung, die ausschließlich
zum Entwickeln und Testen Ihrer Programme genutzt wird.
Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Bevor Sie Laborumgebungen auf einem Server
einrichten, sind Sie verpflichtet, die Anzahl der erforderlichen Lizenzen zu bestimmen und dem
entsprechenden Server zuzuweisen. Die Anzahl der für einen Server, auf dem Sie Ihre
Laborumgebungen ausführen, erforderlichen Softwarelizenzen entspricht der Gesamtanzahl der
physischen Prozessoren auf diesem Server.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Server – Pro Prozessor
Lizenzieren eines Servers. Für jeden Server, den Sie lizenziert haben, sind Sie berechtigt, (i) eine
beliebige Anzahl von Laborumgebungen auf dem lizenzierten Server einzurichten, (ii) das Lab
Management-Feature von Microsoft Visual Studio Team Foundation Server 2010 zu aktivieren und mit
einer oder mehreren Laborumgebungen auf lizenzierten Servern zu verknüpfen und (iii) die
enthaltene Kopie von SCVMM in Verbindung mit lizenzierten Servern zu den im nächsten Absatz
beschriebenen Zwecken zu verwenden.
Lizenzbestimmungen für Microsoft System Center Virtual Machine Manager (SCVMM). Die Software
enthält eine Kopie von SCVMM. Sie sind berechtigt, die enthaltene Kopie von
SCVMM nur zum Erstellen, Bereitstellen und Verwalten der Laborumgebungen, die auf lizenzierten
Servern
ausgeführt
werden,
zu
installieren
und
auszuführen.
Sie
benötigen
keine Management-Lizenzen für diese Verwendung. Unter diese Lizenz werden keine anderen
Rechte an SCVMM gewährt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte zur Verwendung von
SCVMM für eine Produktionsumgebung, beispielsweise zum Verwalten virtualisierter
Produktionsserver.
Ausführen von Kopien der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von
Kopien der nachfolgend aufgelisteten zusätzlichen Software auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen zusätzliche Software nur mit den
Laborumgebungen verwenden, die auf dem lizenzierten Server ausgeführt werden.

Visual Studio Lab Agent
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, die Anzahl der von Ihnen benötigten Lizenzen zu bestimmen, diese
Lizenzen zuzuweisen und die Serversoftware wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen
vorgesehen zu verwenden. Alternativ sind Sie berechtigt, die unten aufgeführten Nutzungsrechte
anzuwenden.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 79 von 163
Microsoft-Server – Pro Prozessor
Neuzuweisung von Lizenzen.

Neuzuweisung von Lizenzen innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern
innerhalb derselben Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot
der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Lizenzen, die Servern innerhalb derselben
Serverfarm zugewiesen werden.

Neuzuweisung von Lizenzen über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt,
Ihren Servern in unterschiedlichen Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen,
jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen.
Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen hinsichtlich der
Berechnung von virtuellen und physischen Prozessoren benötigen Sie die Anzahl von Lizenzen,
die jeweils der Anzahl der physischen Prozessoren auf den lizenzierten Servern innerhalb einer
Serverfarm, die Betriebssystemumgebungen, in denen Instanzen der Software ausgeführt werden,
unterstützen oder von diesen verwendet werden, entspricht oder diese übersteigt.
Ausführen von Instanzen der Serversoftware in einer Serverfarm.
Da es Ihnen erlaubt ist, Lizenzen bei Bedarf neu zuzuweisen, solange Sie die nachfolgende Bedingung
einhalten,
sind
Sie
berechtigt,
die
Software
in
einer
beliebigen
Anzahl
von
Betriebssystemumgebungen innerhalb einer Serverfarm auszuführen. Die Anzahl der physischen
Prozessoren, die jeweils Betriebssystemumgebungen unterstützen oder von diesen verwendet
werden, darf die Anzahl der den Servern innerhalb der Farm zugewiesenen Lizenzen nicht
überschreiten.
Alternative Berechnungsmethode. Anstatt die Anzahl der physischen Prozessoren zu berechnen,
die virtuelle Betriebssystemumgebungen unterstützen, können Sie die Anzahl der virtuellen
Prozessoren berechnen, die von virtuellen Betriebssystemumgebungen, in denen Instanzen
ausgeführt werden, verwendetet werden. Für die Zwecke dieser Berechnungsmethode können Sie die
Aussage in den Universellen Lizenzbestimmungen außer Acht lassen, nach der ein virtueller Prozessor
als die Anzahl von Threads und Cores aufweisend betrachtet wird, die jeder zugrunde liegende
physische Prozessor aufweist. Sie sind verpflichtet, eine Anzahl von Lizenzen zuzuweisen, die der
Summe der Höchstanzahl von Folgendem entspricht:

virtuelle Prozessoren, die jeweils von virtuellen Betriebssystemumgebungen, in denen
Instanzen der Software ausgeführt werden, verwendet werden, und

physische Prozessoren, die jeweils von physischen Betriebssystemumgebungen, in denen
Instanzen der Software ausgeführt werden, verwendet werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Seite 80 von 163
Microsoft-Entwicklertools
Lizenzmodell: Nutzerlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in
Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der
Produktliste hinzufügen.
1. BizTalk Server 2009 Developer Edition*
11. Visual SourceSafe 2005
2. Expression Blend 3*
12. Visual Studio 2010 Professional,
Premium und Ultimate*, I
3. Expression Studio 3*
4. Expression Professional-Abonnement*, I
5. Expression Web 3*
13. Visual Studio 2010 Professional,
Premium und Ultimate mit MSDN*, I
6. MSDN-Betriebssysteme*, I
14. Visual Studio 2010 Professional mit
MSDN Embedded*, I
7. MSDN Embedded*, I
15. Visual Studio Test Elements 2010*, I
8. SQL Server 2008 Developer*
16. Visual Studio Test Elements 2010 mit
MSDN*, I
9. TechNet Premium*
,I
10. Visual FoxPro 9.0
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die
folgenden Rechte.
I) Rechte zur Installation und Nutzung.
a) Allgemeines.

Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem
Nutzer zuweisen. Dieser Nutzer ist der „lizenzierte Nutzer“ für die entsprechende Lizenz.
Sie sind berechtigt, andere Lizenzen anderen Nutzern zuzuweisen.

Sie sind berechtigt, die Software zu installieren und Ihren lizenzierten Nutzern das
Verwenden von Kopien zum Entwerfen, Entwickeln, Testen und Vorführen Ihrer
Programme zu gestatten. Sie sind nicht berechtigt, die Software in einer
Produktionsumgebung zu verwenden.

Sie sind berechtigt, eine Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Wenn Sie eine Lizenz neu
zuweisen, wird der Nutzer, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Nutzer
für die entsprechende Lizenz.
b) Im Lieferumfang enthaltene Microsoft-Softwareprogramme. Dieser Abschnitt dieser
Produktbenutzungsrechte gilt grundsätzlich für alle Microsoft-Programme, die im
Lieferumfang der Software enthalten sind. Einige enthaltene Microsoft-Programme werden
unter eigenen Lizenzbestimmungen bereitgestellt. Wenn ein anderer Abschnitt für ein
Programm gilt und Ihnen andere Rechte gibt, die nicht im Widerspruch zu diesem Abschnitt
stehen, haben Sie außerdem diese anderen Rechte.
II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Nutzertests. Ihre Endbenutzer sind berechtigt, auf
um Akzeptanztests mit Ihren Programmen durchzuführen.
die
Software
zuzugreifen,
b) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Seite 81 von 163
Microsoft-Entwicklertools
c) Downgrade. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, für jede beliebige ausgeführte Kopie eine
frühere Version anstelle der lizenzierten Version auszuführen. Dieses Recht zum Ausführen
einer früheren Version besteht zusätzlich zum Recht zum Ausführen der von Ihnen
lizenzierten Produktversion. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, beide Versionen gleichzeitig
auszuführen.
d) Software Development Kits. Die Software kann Komponenten enthalten, die als Software
Development Kits (SDKs) und Device Driver Kits (DDKs) gekennzeichnet sind. Wenn im
Lieferumfang eines SDK oder DDK andere Bestimmungen enthalten sind, gelten jene
Bestimmungen für Ihre Verwendung des entsprechenden SDK bzw. DDK.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Expression Studio 3 und Expression Web 3
Vertreibbarer Code. Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen und -beschränkungen in den
Universellen Lizenzbestimmungen.

Websitevorlagen. Die Software enthält als „Websitevorlagen“ gekennzeichneten Code, den
Sie zusammen mit Ihren Inhalten verwenden dürfen. Sie sind berechtigt, die Quell- und
Objektcodeform dieser Websitevorlagen zu ändern, zu kopieren, einzusetzen und zu
vertreiben.
Für Expression Studio 3 und Expression Blend 3
Vertreibbarer Code. Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen und -beschränkungen in den
Universellen Lizenzbestimmungen.

Formatvorlagen. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des
„X Formatvorlagen“ gekennzeichneten Codes zu kopieren, zu ändern und zu vertreiben.
als
Für Expression Professional-Abonnement, Expression Studio 3, Expression Blend 3 und
Expression Web 3
Vertreibbarer Code. Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen und -beschränkungen in den
Universellen Lizenzbestimmungen.

Sie sind berechtigt, unveränderte Kopien der Schriftart Buxton Sketch und der Schriftart
SketchFlow Print zu vertreiben.

Symbole. Die Software enthält als „Symbole“ gekennzeichneten Code. Sie sind berechtigt,
unveränderte Kopien der Symbole zu vertreiben.

Vorlagen. Die Software enthält Vorlagen, die unter „\Program Files\Microsoft
Expression\Encoder 2\Templates“ installiert sind.Sie sind berechtigt, diese Vorlagen zu
ändern, zu kopieren, einzusetzen und zu vertreiben.
HINWEIS ZUM MPEG-2 VISUAL-STANDARD. Diese Software enthält
Decodierungstechnologie MPEG-2. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
die
visuelle
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG 2 VISUAL-STANDARD
ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE VERWENDUNG IN DIREKTEM
ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM VERBRAUCHER,
DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM KOSTENLOS
ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG DIENEN, SOWIE
(B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT
WURDEN.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 82 von 163
Microsoft-Entwicklertools
Falls Sie Fragen zum MPEG-2 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C.,
250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
DAS PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1- UND AVC/H.264-PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE
PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR
(i) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN STANDARDS VC-1 UND AVC/H.264
(VC-1- UND AVC/H.264-VIDEO UND/ODER (ii) DECODIERUNG VON VC-1- UND AVC/H.264-VIDEO,
DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN
VERBRAUCHER CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1- UND/ODER
AVC/H.264-VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD
KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. WEITERE INFORMATIONEN
ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER http://www.mpegla.com.
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1- UND AVC/H.264-PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN
LIZENZIERT. DERARTIGE LIZENZEN BEZIEHEN SICH NUR AUF DIESES PRODUKT UND NUR GEMÄSS
DEM UMFANG ANDERER MÖGLICHERWEISE IN DIESEM DOKUMENT GENNANTER HINWEISE. DIE
LIZENZEN BEZIEHEN SICH AUF KEINE WEITEREN PRODUKTE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE
PRODUKTE MIT DIESEM LIZENZIERTEN PRODUKT ALS EIN ARTIKEL VERTRIEBEN WERDEN ODER
NICHT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER
http://www.mpegla.com.
Für Expression Professional-Abonnement, MSDN Embedded, MSDN-Betriebssysteme,
TechNet Premium, Visual Studio (alle Editionen) mit MSDN
Datenspeicherungstechnologie in Windows Server 2003 und Windows Server 2003 R2. Windows
Server enthält möglicherweise eine Datenspeicherungstechnologie mit dem Namen Microsoft SQL
Server Desktop Engine für Windows. Komponenten der Serversoftware verwenden diese Technologie,
um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt, diese Technologie auf der Grundlage
dieser Produktbenutzungsrechte anderweitig zu verwenden bzw. auf sie zuzugreifen.
Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte und Hinweise für Windows 7 und Windows
Vista.
Die
folgenden
Abschnitte
des
Abschnitts
„Desktop-Betriebssysteme“
dieser
Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung von Windows 7 und Windows Vista.

Schriftartkomponenten

Verwendung mit Virtualisierungstechnologien

Potenziell unerwünschte Software

Internetbasierte Dienste

Hinweise zum MPEG-4 Visual-Standard, MPEG-2 Visual Standard und VC-1 Visual-Standard

Obligatorische Aktivierung

Überprüfung
Die folgenden Abschnitte des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme“ dieser Produktbenutzungsrechte
gelten für Ihre Verwendung von Windows 7.

Symbole, Bilder und Ton

Elektronische Programmzeitschrift

Zugehörige Medieninformationen

Weltweite Verwendung von Media Center

Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für Windows 7, Windows 7 K, Windows 7 KN,
Windows N
Die Ausnahmen und zusätzlichen Bestimmungen für Windows Vista, Windows Vista K, Windows Vista
KN und Windows Vista N des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte für
Windows Vista gelten für Ihre Verwendung von Windows Vista.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Entwicklertools
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Expression Professional-Abonnement:
Lizenzbestimmungen für virtuelle Festplattenabbilder.
i.
Sie sind berechtigt, Kopien der virtuellen Festplattenabbildkomponenten der Software auf
Ihren Geräten, auf denen Sie eine Kopie der Microsoft Virtual PC- und/oder Microsoft
Virtual Server-Komponenten der Software ausführen, zu installieren und zu verwenden.
ii.
Sie sind nicht berechtigt, die einzelnen Bestandteile des virtuellen Festplattenabbilds für
die Verwendung auf mehr als einem Gerät oder in mehr als einer
Betriebssystemumgebung zu trennen.
Für relevante Ebenen von MSDN und Visual Studio mit MSDN:
Die Komponenten, die Nutzern über MSDN-Abonnements zur Verfügung stehen, hängen von der
Ebene ab. Die folgenden Lizenzbestimmungen gelten für Komponenten, die in der von Ihnen
erworbenen MSDN-Ebene enthalten sind. Vertreibbarer Code von Access-Laufzeitdateien.
Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen und -beschränkungen in den Universellen
Lizenzbestimmungen. Sie sind berechtigt, die Objektcodeform der Dateien SETUP.EXE,
ACCESSRT.MSI und ACCESSRT.CAB von einer lizenzierten Kopie der Software Microsoft Office
Professional Enterprise Edition 2003 oder Microsoft Office Access 2003 zu kopieren und zu vertreiben.
Sie und Ihre Endbenutzer dürfen diese Dateien nur verwenden, um Datenbankfeatures für Ihre
Nichtdatenbankverwaltungs-Programme bereitzustellen.
Vertreibbarer Code.
Neben dem Objektcode in der Datei REDIST.TXT sind Sie berechtigt, Folgendes gemäß denselben
Anforderungen und Beschränkungen zu kopieren und zu vertreiben:

die
Objektcodeform
der
Dateien,
die
in
der
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518
für
Visual
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=100327&clcid=0x409
(für
aufgeführt sind, und

Liste
REDIST
Studio
2010
Visual Studio
unter
und
2008)
die Quell- und Objektcodeform des als „Extensibility Kit“ gekennzeichneten Codes
(für Microsoft Commerce Server 2009 Standard und Enterprise).
Sie sind außerdem berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des als „Codeausschnitt“
gekennzeichneten Codes gemäß denselben Anforderungen und Beschränkungen zu ändern,
zu kopieren und zu vertreiben:
Die folgenden Rechte im Zusammenhang mit Expression 3 Design-Software unterliegen
denselben Anforderungen und Beschränkungen.

Websitevorlagen. Die Software enthält als „Websitevorlagen“ gekennzeichneten Code,
den Sie zusammen mit Ihren Inhalten verwenden dürfen. Sie sind berechtigt, die Quellund Objektcodeform dieser Websitevorlagen zu kopieren, zu ändern, bereitzustellen und
zu vertreiben.

Schriftarten. Sie sind berechtigt, unveränderte Kopien der Schriftart Buxton Sketch und
der Schriftart SketchFlow Print zu vertreiben.

Symbole. Die Software enthält als „Symbole“ gekennzeichneten Code. Sie sind berechtigt,
unveränderte Kopien der Symbole zu vertreiben.

Vorlagen. Die Software enthält Vorlagen, die unter „\Program Files\Microsoft
Expression\Encoder 3\Templates“ installiert sind. Sie sind berechtigt, diese Vorlagen zu
kopieren, zu ändern, bereitzustellen und zu vertreiben.

Formatvorlagen. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des als
„X Formatvorlagen“ gekennzeichneten Codes zu kopieren, zu ändern und zu vertreiben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 84 von 163
Microsoft-Entwicklertools
Mancher Vertreibbare Code hat die Dateinamenerweiterung LIB. Sie dürfen nur die Ergebnisse
der Ausführung des Vertreibbaren Codes über einen Linker mit Ihrem Programm vertreiben.
Sie dürfen den in einem Setupprogramm enthaltenen Vertreibbaren Code nur als Teil dieses
Setupprogramms vertreiben. Sie dürfen ihn nicht ändern.
FrontPage-Webkomponenten.
Die
Software
enthält
Webkomponenten
für
MSNBC-Nachrichtenschlagzeilen, MSN MoneyCentral-Aktienkurse und MSN Suche. Sie dürfen diese
Webkomponenten nur auf von Ihnen erstellten Websites verwenden. Sie dürfen die
Webkomponenten nur wie von der Software zugelassen ändern. Sie sind nicht berechtigt, in den
Webkomponenten angezeigte Marken oder Logos separat zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt,
die Hyperlinks in den Webkomponenten zu deaktivieren oder umzuleiten. Sie sind nicht berechtigt,
die Webkomponenten zu verwenden, um eine Beziehung zu Microsoft oder MSNBC nahezulegen,
Microsoft oder MSNBC oder deren Produkte, Software oder Dienste herabzusetzen oder gegen ein
Gesetz zu verstoßen.
Abonnementdienste. Um auf Abonnementdienste zuzugreifen oder diese nutzen zu können, muss Ihr
Abonnement aktiv sein. Zu den Diensten, die Ihnen im Rahmen Ihres Abonnements zur Verfügung
stehen können, gehören Softwaredownloads, technischer Support und Product Keys.
Systems Management Server (SMS) 2.0.

SMS Installer. Sie dürfen SMS Installer nur auf Geräten verwenden, die von SMS verwaltet
werden.

Vertreibbarer Code von SMS. Sie sind verpflichtet, von Ihren Endbenutzern zu verlangen,
den in der Datei REDIST.TXT aufgelisteten Vertreibbaren Code nur auf Geräten zu
verwenden, die von SMS verwaltet werden.

Mustercode von SMS. Code, der in der Datei SAMPLES.TXT als „Mustercode“ gekennzeichnet
ist, ist kein Vertreibbarer Code. Sie dürfen diesen Mustercode nur verwenden, kopieren und
ändern, um Ihre Programme zu entwerfen, zu entwickeln und zu testen.
Hinweis für Visual J#. Anwendungen und Dienste, die mit Microsoft Visual J# 2005 erstellt wurden,
können nur in Microsoft .NET Framework ausgeführt werden. Visual J# 2005 wurde eigenständig von
Microsoft entwickelt. Es wird von Sun Microsystems, Inc. weder gebilligt noch genehmigt.
Visual Studio Team Foundation Server 2010. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, ist jeder lizenzierte
Nutzer berechtigt, eine Instanz von Visual Studio Team Foundation Server 2010 auf einem Gerät zu
Produktionszwecken zu installieren und auszuführen. Sie dürfen die folgende zusätzliche Software mit
der Serversoftware verwenden: Team-Explorer, Team Foundation Build, Team Foundation Server
SharePoint Extensions. Sie sind verpflichtet, für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das direkt
oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, die entsprechende Client-Zugriffslizenz
(CAL) zu erwerben und dem entsprechenden Nutzer bzw. Gerät zuzuweisen. Eine CAL für Team
Foundation Server ist für den lizenzierten Abonnenten enthalten. Jeder Nutzer bzw. jedes Gerät,
der bzw. das über eine CAL verfügt, ist berechtigt, auf die Team Foundation Server 2010-Software
zuzugreifen.
Windows Embedded-Produkte.

Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen im Abschnitt „Im Lieferumfang
enthaltene Microsoft-Softwareprogramme“ der allgemeinen Lizenzbestimmungen gelten für
Windows Embedded-Produkte eigene Lizenzbestimmungen, mit der Ausnahme, dass ein
Benutzer mehrere Kopien installieren und nutzen darf. Dies umfasst die Windows CE Platform
Builder-Programme und die in der Software enthaltenen Dienste.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 85 von 163
Microsoft-Entwicklertools

Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag gelten
bei mobilen oder eingebetteten Softwareprodukten die Verpflichtungen von Microsoft im
Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzung und
widerrechtlicher Verwendung nicht, insoweit der jeweilige Anspruch oder das jeweilige Urteil
seine Grundlage in Patenten findet, die angeblich durch eine Implementierung von
Telekommunikations- oder Codecstandards verletzt werden oder für diese wesentlich sind.
Beispiele:

Global System for Mobile (Communications) (GSM),

General Packet Radio Services (GPRS),

Code Division Multiple Access (CDMA),

Single Carrier Radio Transmission Technology (CDMA/1xRTT) und

MPEG (Audio und Video).
Windows Azure Platform-Dienste. Mit jeder Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie Zugriff auf Windows
Azure Platform-Dienste. Ihre Verwendung dieser Dienste ist ausschließlich auf das Entwerfen,
Entwickeln, Testen und Vorführen der Programme beschränkt, die Sie mit der Software erstellen,
und unterliegt ansonsten den Microsoft Licensing-Nutzungsrechten für Onlinedienste. Überprüfen Sie
in Ihrem MSDN-Abonnement, welcher Dienstumfang Ihnen aufgrund Ihrer Abonnementebene zur
Verfügung steht.
Remotezugriffs-Features von Windows Home Server. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen,
dass Ihre Verwendung der Remotezugriffs-Features von Windows Home Server den
Servicebestimmungen Ihrer Breitbandanbieter entspricht. Um die Remotezugriffs-Features zu
verwenden, müssen Sie möglicherweise Dienste von Ihrem Breitbandanbieter hinzufügen.
Beispielsweise müssen bestimmte „Ports“ für die Nutzung dieser Features offen sein, und einige
Breitbandanbieter sperren diese Ports für Kunden mit bestimmten Diensteeinstellungen.
Darüber hinaus wird das Einrichten und Ausführen von „Servern“ in ihrem Netzwerk durch Kunden
mit bestimmten Diensteeinstellungen durch die Servicebestimmungen einiger Breitbandanbieter
möglicherweise eingeschränkt oder untersagt. Wenden Sie sich an Ihren Breitbandanbieter, wenn Sie
Fragen zu den Servicebestimmungen haben.
Windows-Software. Die Software Microsoft Data Access Component ist in der Software enthalten.
Diese Software ist Bestandteil von Windows.
Windows Server 2003-Terminaldienste, Windows Server 2003 R2-Terminaldienste, Windows Server
2008-Terminaldienste und Window Server 2008 R2-Remotedesktopdienste. Bis zu 200 anonyme
Nutzer sind gleichzeitig berechtigt, das Feature Remotedesktopdienste (oder Terminaldienste) der
Windows Server-Software zum Zugriff auf Internetdemonstrationen Ihrer Programme zu verwenden.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für SQL Server 2008 Developer:
Demonstration. Zusätzlich zum lizenzierten Nutzer ist jede Person, die Zugriff auf Ihr internes
Netzwerk hat, berechtigt, Kopien der Software zu installieren und zu verwenden, um die Verwendung
Ihrer Programme mit der Software vorzuführen.
Für TechNet Premium:
Rechte zur Installation und Nutzung. Sie dürfen die Software nur wie hier beschrieben installieren und
verwenden. Ein Nutzer ist berechtigt, Kopien der Software auf einem beliebigen Ihrer Geräte zu
installieren und zu verwenden.
Andere ausführbare Dateien. Die Software enthält Tools, Dienstprogramme, Resource Kits, Patches,
Updates und Schulungsmaterialien. Die Bestimmungen, die bei diesen anderen ausführbaren Dateien
angezeigt werden, gelten für Ihre Verwendung dieser Dateien.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 86 von 163
Microsoft-Entwicklertools
Bewertungssoftware. Nur ein Nutzer ist berechtigt, Kopien der in den Dateien namens
COMPONENTS.TXT aufgelisteten Bewertungssoftware zu installieren und zu verwenden. Sie dürfen
die Bewertungssoftware nur verwenden, um sie zu bewerten. Sie sind nicht berechtigt, sie in einer
realen Betriebsumgebung, in einer Probebetriebsumgebung oder mit Daten zu verwenden, die nicht
gesichert wurden. Sie sind nicht berechtigt, die Bewertungssoftware zur Softwareentwicklung oder in
einer Anwendungsentwicklungsumgebung zu verwenden.
Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes
Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren
und zu verwenden.
Diese Person ist außerdem zu Folgendem berechtigt:

Ändern der Dokumentation zu Ihren internen Zwecken

Verwendung der Dokumentation zur Bereitstellung von Supportservices an Ihre Kunden

Vertrieb der Dokumentation ohne Änderung an Ihre Supportservicekunden zu deren interner
Verwendung.
Zur Dokumentation gehören keine elektronischen Bücher.
Für Visual Studio Load Test Virtual User Pack 2010:
Der unter einer Lizenz für Visual Studio 2010 Ultimate lizenzierte Nutzer ist berechtigt, ein Virtual User
Pack auf jedem Gerät zu verwenden, auf dem die Software Visual Studio Test Controller von Microsoft
Visual Studio Team Agents 2010 ausgeführt wird, sofern diesem Gerät eine Lizenz für Virtual User
Pack zugewiesen ist.
Sie sind berechtigt, diesem Gerät weitere Lizenzen für Virtual User Pack zuzuweisen. Sie sind jedoch
nicht berechtigt, dieselbe Lizenz für Virtual User Pack mehreren Geräten gleichzeitig zuzuweisen.
Sie sind berechtigt, eine Lizenz für Virtual User Pack neu zuzuweisen, jedoch nicht innerhalb
von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung. Sie sind berechtigt, eine Lizenz für Virtual User Pack früher
neu zuzuweisen, wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer
Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz für Virtual User Pack neu zuweisen, wird das Gerät, dem Sie die
Lizenz neu zuweisen, das neue lizenzierte Gerät für die entsprechende Lizenz für Virtual User Pack.
Für Visual Studio 2010 (alle Editionen mit und ohne MSDN):
Datei BUILDSERVER.TXT. Wenn Ihre Version der Software eine Datei namens BUILDSERVER.TXT
enthält, sind Sie berechtigt, Kopien der darin aufgeführten Dateien auf Ihren Buildcomputern zu
installieren. Sie sind dazu ausschließlich zum Kompilieren und Erstellen Ihrer Programme berechtigt.
Möglicherweise werden unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518 weitere Dateien genannt,
die zu denselben Zwecken verwendet werden dürfen.
Microsoft Office-Benutzeroberfläche. Mit diesen Lizenzbestimmungen werden Ihnen keinerlei Rechte
zum Anfertigen, Kopieren, Verwenden oder Vertreiben von Elementen der Microsoft
Office-Benutzeroberfläche, wie die Multifunktionsleiste oder die Symbolleiste für den Schnellzugriff,
gewährt.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Entwicklertools
Silverlight 3 und Software Development Kit für Silverlight 3.
Hinweis zum H.264/AVC Visual Standard und dem VC-1 Video Standard. Silverlight enthält
möglicherweise die Decodierungstechnologie H.264/MPEG-4 AVC und/oder VC-1. MPEG LA, L.L.C.
verlangt den folgenden Hinweis:
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN AVC- und VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE
PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR
(A) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN OBEN GENANNTEN STANDARDS
(„VIDEOSTANDARDS“) UND/ODER (B) DECODIERUNG VON AVC- UND VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM
PERSÖNLICHEN UND NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER
CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON DERARTIGEM VIDEO LIZENZIERTEN
VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. KEINE DER LIZENZEN BEZIEHEN SICH AUF
WEITERE PRODUKTE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PRODUKTE MIT DIESER SOFTWARE ALS EIN
ARTIKEL VERTRIEBEN WERDEN ODER NICHT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE
GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C.
UNTER HTTP://WWW.MPEGLA.COM.
Aus Gründen der Deutlichkeit sei klargestellt, dass der obige Hinweis die Verwendung der unter
diesen Produktbenutzungsrechten bereitgestellten Software zu normalen Geschäftszwecken, die auf
dieses Geschäft beschränkt sind und Folgendes nicht umfassen, weder einschränkt noch untersagt:

Vertrieb der Software an Dritte oder

Erstellung von Inhalten mit Technologien, die den VIDEOSTANDARDS entsprechen, für den
Vertrieb an Dritte.
Dienstprogramme.
Listen
mit
Dienstprogrammen
finden
Sie
unter
und
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=100284.
Die Software enthält bestimmte Komponenten, die in dieser Liste angegeben sind. Die in der Software
enthaltenen Komponenten variieren je nach Edition. Sie sind berechtigt, die Dienstprogramme, die Sie
mit der Software erhalten, auf bis zu fünf Geräte gleichzeitig zu kopieren und zu installieren.
Sie dürfen die Dienstprogramme nur zu dem Zweck verwenden, bei Ihren mit der Software
entwickelten Programmen ein Debugging durchzuführen. Sie sind verpflichtet, alle auf einem Gerät
installierten Dienstprogramme zu löschen, sobald Sie das Debugging Ihres Programms abgeschlossen
haben, jedoch spätestens 30 Tage, nachdem Sie die Dienstprogramme auf dem Gerät installiert
haben.
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518
Visual Studio Team Lab Management 2010. Die Software enthält möglicherweise Features für die
Nutzung der Team Lab Management-Funktionalität. Für die Aktivierung dieser Features können
andere Lizenzbestimmungen und Gebühren gelten.
Für Visual Studio 2010 (alle Editionen; ohne MSDN):
Microsoft SQL Server Compact 3.5 mit SP2, SQL Server 2008 Express SP1a und SQL Server 2008 SQL
Management Objects.
Jedes Produkt wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert.
Die
Lizenzbestimmungen
für
SQL
Server
Compact
hier: %programfiles%\Microsoft SQL Server Compact Edition.
3.5
mit
Die
Lizenzbestimmungen
für
SQL
Server
2008
hier: %programfiles%\Microsoft SQL Server Service Pack 1a.
Express
Die Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 SQL Management
hier: %programfiles%\Microsoft SQL Server\100\SDK\Assemblies.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
SP2
SP1a
Objects
finden
Sie
finden
Sie
finden
Sie
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Microsoft-Entwicklertools
Vertreibbarer Code.

Neben dem Objektcode in der Datei REDIST.TXT sind Sie berechtigt, Folgendes gemäß
denselben Anforderungen und Beschränkungen zu kopieren und zu vertreiben:
o
Dateien, die in der Liste REDIST unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518
aufgeführt sind.
o
die Objektcodeform des als „Silverlight-Bibliotheken“, Silverlight-„Client-Bibliotheken“ und
Silverlight-„Serverbibliotheken“ gekennzeichneten Codes.
Andere Windows-Komponenten. Die Software enthält bestimmte .dlls, die mit Microsoft
Build-Technologie
zusammenhängen.
Diese
Dateien
sind
Bestandteil
von
Windows.
Die Lizenzbestimmungen für Windows gelten für Ihre Verwendung dieser Dateien.
Für Visual Studio 2010 Ultimate (mit und ohne MSDN):
Virtuelle Nutzer von Visual Studio Load Test. Die Software umfasst eine Kapazität für
zweihundertfünzig (250) virtuelle Load Test-Nutzer. Diese Kapazität darf nur für lokale
Auslastungstests verwendet werden.
Für Visual Studio 2010 Ultimate und Premium mit MSDN:
Desktop-Anwendungssoftware. Trotz der Einschränkung in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen
oben ist der lizenzierte Nutzer für jede Lizenz, die Sie erwerben, berechtigt, auch eine Kopie aller
folgenden Produkte zu Produktionszwecken auf einem Gerät zu installieren und zu verwenden. Außer
wie hier dargelegt gilt der Abschnitt „Desktop-Anwendungen“ dieser Produktbenutzungsrechte für die
Verwendung dieser Software durch den lizenzierten Nutzer.

Office Professional Plus 2010

Visio Premium 2010

Project Professional 2010
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Lizenzmodell: Serverlizenz + Management-Lizenz (Server oder Client)
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden
Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell
in der Produktliste hinzufügen.
1. System Center Configuration
Manager 2007 R2*, LM, SH
5. System Center Essentials 2007 mit
SQL Server 2005-Technologie*, LM
2. System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2005-Technologie*, LM, SH
6. System Center Operations
Manager 2007 R2*, LM, SH
3. System Center Data Protection
Manager 2007*, LM, SH
4. System Center Essentials 2007*, LM
7. System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server
2008-Technologie*, LM, SH
8. System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2*, LM, SH
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben
Sie die folgenden Rechte.
I) Zuweisen der Lizenz zum Server.
a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie
verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere
Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem
Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server
betrachtet.
b) Sie sind berechtigt, eine Serversoftwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine
Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird
der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie
zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder
virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt
System Center
Configuration
Manager 2007, R2
Liste zusätzlicher Software
Für alle Ausgaben von System Center Configuration
Manager 2007 R2
 Konfigurations-Manager-Konsole
 Konfigurations-Manager-Client
 Geräteverwaltungspunkt
 Veröffentlichungstool für benutzerdefinierte Updates
 Verteilungspunkt
 Fallback-Statuspunkt
 Inventurtool für Microsoft-Updates
 PXE-Dienstpunkt
 Verwaltungspunkt
 Berichterstattungspunkt
 System Center Update Publisher
 Sekundärer Standortserver
 Serverlocatorpunkt
 Softwareupdatepunkt
 Statusmigrationspunkt
System Center
Configuration
Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2005
Technologie
 Systemintegritätsvalidatorpunkt
 Configuration Pack
Nur für System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL
Server 2005-Technologie
 Gemeinsame Tools von Analysis Services
 Business Intelligence Development Studio
 Konnektivitätskomponenten
 Legacykomponenten
 Verwaltungstools
 Microsoft Baseline Security Analyzer
 Notification Services-Clientkomponenten
 Berichts-Manager von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2005
 Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 SQL Server 2005-Onlinedokumentation
 Servertools von SQL Server Mobile
 Data Protection Manager 2007-Agent
System Center Data
Protection Manager 2007
 Data Protection Manager-Remote-BefehlszeilenSchnittstellenkonsole
 Data Protection Manager-Systemwiederherstellungstool-Agent
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt
System Center
Essentials 2007
Liste zusätzlicher Software
Für alle Ausgaben von System Center Essentials 2007
 User Interface Console
 Management Packs
 Agent- und Helper-Dateien
Nur für System Center Essentials 2007 mit SQL Server 2005Technologie
 Gemeinsame Tools von Analysis Services
 Business Intelligence Development Studio
 SQL Server 2005-Onlinedokumentation
System Center Essentials
2007 mit SQL Server 2005Technologie
 Konnektivitätskomponenten
 Legacykomponenten
 Verwaltungstools
 Notification Services-Clientkomponenten
 Berichts-Manager von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2005
 Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 Servertools von SQL Server Mobile
Für alle Ausgaben von System Center Operations Manager 2007 R2
 Agent- und Helper-Dateien
 Audit Database
 Connector Framework
 Console
 Datenbank
 Management Packs
System Center Operations
Manager 2007 R2
 Power Shell
 Reporting Data Warehouse
 Berichtsserver
 Webkonsole
Nur für System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL
Server 2008-Technologie
 Gemeinsame Tools von Analysis Services
 Business Intelligence Development Studio
 Konnektivitätskomponenten
 Legacykomponenten
 Verwaltungstools
 Notification Services-Clientkomponenten
 Berichts-Manager von Reporting Services
System Center Operations
Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2008Technologie
 Gemeinsame Tools von Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2008
 Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 SQL Server 2008-Onlinedokumentation
 Servertools von SQL Server Mobile
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 92 von 163
Microsoft-Server – Management-Server
Produkt
Liste zusätzlicher Software
 Virtual Machine Manager-Agent
System Center Virtual
Machine Manager 2008 R2
 Physical to Virtual Agent
 Administratorkonsole
 Virtual Machine Manager-Self-Service-Portal
 VMRC-Client
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für
jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Management-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, für ein Gerät bzw. einen Nutzer die
entsprechende Kategorie und den entsprechenden Typ von Management-Lizenz für die
Betriebssystemumgebungen (Operating System Environments, OSEs), für deren direkte oder
indirekte Verwaltung Sie Ihre Instanzen der Serversoftware verwenden werden, zu erwerben
und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen.
i)
Kategorien von Management-Lizenzen. Es gibt zwei Kategorien von ManagementLizenzen: Client und Server. Die erforderliche Lizenzkategorie hängt von der
Betriebssystemsoftware ab, die innerhalb einer OSE ausgeführt wird. Für OSEs, in denen
Server-Betriebssystemsoftware ausgeführt wird, sind Server-Management-Lizenzen
erforderlich. Für alle anderen OSEs können Sie entweder Server- oder ClientManagement-Lizenzen verwenden.
ii) Zwei Typen von Client-Management-Lizenzen. Es gibt zwei Typen von ClientManagement-Lizenzen: eine für verwaltete OSEs und eine für Nutzer.

Ihre OSE-Client-Management-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware,
eine entsprechende Anzahl von OSEs zu verwalten, die von beliebigen Nutzern
verwendet werden.

Ihre
Nutzer-Client-Management-Lizenzen
erlauben
Ihren
Instanzen
der
Serversoftware, die OSEs zu verwalten, die von den einzelnen Nutzern verwendet
werden, denen Nutzer-Client-Management-Lizenzen zugewiesen werden. Wenn Sie
mehr als einen Nutzer haben, der eine OSE verwendet, und Sie nicht nach
OSE lizenzieren, sind Sie verpflichtet, jedem der Nutzer Nutzer-Client-ManagementLizenzen zuzuweisen.
Ihre Client-Management-Lizenzen erlauben nicht die Verwaltung von OSEs, in denen ein
Server-Betriebssystem ausgeführt wird.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 93 von 163
Microsoft-Server – Management-Server
Ein Typ von Server-Management-Lizenz. Es gibt keine Nutzeroption für
Server-Management-Lizenzen. Die OSE-Server-Management-Lizenz ist der einzige Typ
von Server-Management-Lizenz, den Sie erwerben können. Ihre OSE-ServerManagement-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware, eine entsprechende
Anzahl von OSEs zu verwalten. Falls Sie eine virtuelle OSE auf dem lizenzierten Gerät
verwalten und die physische OSE nur verwendet wird, um HardwareVirtualisierungssoftware auszuführen, Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen
und Software für die Verwaltung und Wartung von Betriebssystemumgebungen auf
diesem Gerät auszuführen, sind Sie berechtigt, diese virtuelle OSE und die physische
OSE unter einer einzelnen Server-Management-Lizenz zu verwalten.
Obwohl es nur einen Typ von Server-Management-Lizenz gibt, kann es bis zu zwei
Editionen geben. Wenn es mehr als eine Edition der Server-Management-Lizenz gibt,
hängt die Edition, die Sie benötigen, von der verwalteten Arbeitsauslastung ab.
Ein einzelnes Gerät kann über eine Mischung von OSEs verfügen, einschließlich einer
Untermenge, in der Server-Betriebssysteme ausgeführt werden. Wenn dies der Fall ist,
benötigen Sie eine Mischung der beiden Kategorien für dieses Gerät, sofern Sie nicht nur
Server-Management-Lizenzen erwerben.
b) Zuweisen von Management-Lizenzen.

Wenn Sie Nutzer-Client-Management-Lizenzen erwerben, sind Sie verpflichtet, sie den
Nutzern Ihrer verwalteten OSEs zuzuweisen.

Wenn Sie OSE-Client- oder Server-Management-Lizenzen erwerben, sind Sie verpflichtet,
sie den Geräten zuzuweisen, auf denen Ihre verwalteten OSEs ausgeführt werden. Eine
Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Die Anzahl der
jeweils auf einem Gerät verwalteten OSEs darf nicht die Anzahl der OSE-Client- oder
Server-Management-Lizenzen überschreiten, die diesem Gerät zugewiesen sind (außer,
wenn es Ihnen wie oben dargelegt gestattet ist, die physische OSE und eine virtuelle
OSE unter einer einzelnen Server-Management-Lizenz zu verwalten).

Die entsprechenden Management-Lizenzen:
i)
Server oder Client
ii) OSE oder Nutzer (sofern vorhanden)
für die einzelnen Produkte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

In diesem Absatz bedeutet das „Verwalten“ einer OSE:
i)
Daten über die der OSE zugeordneten Hardware oder Software abzurufen oder zu
empfangen,
ii) die der OSE zugeordnete Hardware oder Software zu konfigurieren oder
iii) der Hardware oder Software, die der OSE zugeordnet ist, Anweisungen zu erteilen,
außer zum Feststellen des Vorhandenseins eines Geräts.

Sie benötigen keine Management-Lizenz für
i)
jegliche Ihrer OSEs, die Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern
ausführen,
ii) jegliche Ihrer OSEs, in denen keine Instanzen der Software ausgeführt werden, oder
iii) jegliche Ihrer Geräte, die lediglich als Netzwerkinfrastrukturgeräte dienen (OSI-Layer
3 oder darunter), oder
iv) jegliche Ihrer
durchführen.
Geräte,
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
für
die
Sie
ausschließlich
Januar 2010
Out-of-Band-Management
Seite 94 von 163
Microsoft-Server – Management-Server
„Out-of-Band-Management“
umfasst
die
Interaktion
mit
einem
HardwareManagementcontroller über eine Netzwerkverbindung zum Überwachen oder Verwalten
des Status von Hardwarekomponenten wie den folgenden:

Systemtemperatur

Lüftergeschwindigkeit

Ein-/ausgeschalteter Zustand

Systemreset

CPU-Verfügbarkeit
Das Überwachen der Nutzung folgender Elemente wird als indirekte Verwaltung der
OSE angesehen und erfordert eine Management-Lizenz:


CPU

Arbeitsspeicher (RAM)

NIC

Speicherung.
Ihre Management-Lizenzen erlauben die Verwaltung durch Ihre Instanzen früherer,
jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle
nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie Instanzen einer früheren Version der
Serversoftware unter diesen Lizenzbestimmungen ausführen, sind Sie auch berechtigt,
Management-Lizenzen zu nutzen, die dieser Version entsprechen. In diesem Fall dürfen
Management-Lizenzen für die frühere Version auf folgende Arten verwendet werden.
i)
Server-Management-Lizenzen
verwendet werden.
dürfen
als
OSE-Server-Management-Lizenzen
ii) Client-Management-Lizenzen dürfen als OSE- oder Nutzer-Client-ManagementLizenzen verwendet werden.

Mit jeder Instanz der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern sind Sie berechtigt,
Folgendes zu verwalten:
i)
eine beliebige Anzahl von OSEs auf einem Gerät, sobald Sie diesem Gerät eine
entsprechende Anzahl von Server- oder Client-Management-Lizenzen zugewiesen
haben
ii) die von Ihren Nutzern verwendeten OSEs, sobald Sie diesen Nutzern ClientManagement-Lizenzen zugewiesen haben.
Sie sind jedoch berechtigt, die physische OSE und virtuelle OSEs unter einer einzelnen
Server-Management-Lizenz zu verwalten, wenn Sie die physische OSE zu den oben
beschriebenen eingeschränkten Zwecken verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 95 von 163
Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität
(oder Arbeitsauslastung)
Kategorie und Liste von ManagementLizenzen
System Center Configuration
Manager 2007 R2 und
System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005Technologie
Verwaltung nach Instanzen der
Serversoftware mithilfe von Desired
Configuration Management (DCM) von
nur grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen, die in der lizenzierten
OSE ausgeführt werden, sowie Verwaltung
aller Anwendungen, die in der
entsprechenden OSE ausgeführt werden
und für die nicht die Verwendung von
DCM erforderlich ist.
Grundlegende BetriebssystemArbeitsauslastungen bedeutet:

folgende grundlegende BetriebssystemDienstprogramme: SystemressourcenManager, Password Change Notification,
Baseline Security Analyzer, Reliability and
Availability Services

folgende Datei- und DruckdienstArbeitsauslastungen: Druckserver,
verteiltes Dateisystem (Distributed File
System, DFS), Dateireplikationsdienst
(File Replication Service, FRS),
Netzwerkdateisystem (Network File
System, NFS), File Transfer Protocol
(FTP) und Windows SharePoint Services

folgende NetzwerkdienstArbeitsauslastungen: Distributed Naming
Service (DNS), Dynamic Host
Configuration-Protokoll (DHCP)
und Windows Internet Naming
Service (WINS).
System Center Configuration
Manager 2007 R2 und
System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005Technologie
Verwaltung nach Instanzen der
Serversoftware mithilfe von DCM von:

IT-Compliance- und GovernanceKonfigurationen

grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen

Alle anderen BetriebssystemDienstprogramme,
Dienstarbeitsauslastungen sowie alle
Anwendungen, die in der lizenzierten
OSE ausgeführt werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Server-Management-Lizenzen
 Standard-Server-Management-Lizenz
(Standard-Server-ML) für System Center
Configuration Manager 2007 R2 oder
 System Center Server Management-Suite
Standard (mit aktiver Software Assurance am
oder nach dem 1. Oktober 2008)
Server-Management-Lizenzen
 Enterprise-Server-Management-Lizenz
(Enterprise-Server-ML) für System Center
Configuration Manager 2007 R2 oder
 System Center Server ManagementSuite Enterprise (am oder nach dem
1. Oktober 2008 erworben oder mit aktiver
Software Assurance an oder nach diesem
Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Datacenter (am oder nach dem 1. Juli 2009
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
Januar 2010
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Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität
(oder Arbeitsauslastung)
Kategorie und Liste von ManagementLizenzen
Client-Management-Lizenzen
 BackOffice 2000-CAL (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2008 oder
später) oder
System Center Configuration
Manager 2007 R2 und
System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005Technologie
 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2008 oder
später) oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Oktober 2008 oder
später) oder
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder
OSE-Client-ML) für System Center
Configuration Manager 2007 R2
System Center Data Protection
Manager 2007
Grundlegende Dateisicherungs- und
Wiederherstellungsverwaltung durch
Instanzen der Serversoftware von

Betriebssystemkomponenten

Dienstprogrammen

Dienstarbeitsauslastungen
Server-Management-Lizenzen
 Standard-Server-Management-Lizenz
(Standard-Server-ML) für System Center
Data Protection Manager 2007 oder
 System Center Server Management-Suite
Standard (mit aktiver Software Assurance am
oder nach dem 1. November 2007)
die in der lizenzierten OSE ausgeführt
werden.
System Center Data Protection
Manager 2007
Sicherung und Wiederherstellung,
einschließlich grundlegende Dateisicherung
und Wiederherstellung, durch Instanzen der
Serversoftware von

dem Serversystemzustand

allen Betriebssystemkomponenten

allen Dienstprogrammen

allen Serverarbeitsauslastungen

allen Anwendungen, die in der
lizenzierten OSE ausgeführt werden.
Server-Management-Lizenzen
 Enterprise-Server-Management-Lizenz
(Enterprise-Server-ML) für System Center
Data Protection Manager 2007 oder
 System Center Server ManagementSuite Enterprise (am oder nach dem
1. November 2007 erworben oder mit aktiver
Software Assurance an oder nach diesem
Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Datacenter (am oder nach dem 1. Juli 2009
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
Client-Management-Lizenzen
System Center Data Protection
Manager 2007
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder OSEClient-ML) für System Center Data Protection
Manager 2007
System Center Essentials 2007 und
Server-Management-Lizenzen
System Center Essentials 2007 mit
SQL Server 2005-Technologie
 Server-Management-Lizenz (Server-ML) für
System Center Essentials 2007
System Center Essentials 2007 und
Client-Management-Lizenzen
System Center Essentials 2007 mit
SQL Server 2005-Technologie
 Client-Management-Lizenz (Client-ML) für
System Center Essentials 2007
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 97 von 163
Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität
(oder Arbeitsauslastung)
Kategorie und Liste von ManagementLizenzen
System Center Operations
Manager 2007 R2 und
System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008Technologie
Verwaltung nach Instanzen der
Serversoftware von nur grundlegenden
Betriebssystem-Arbeitsauslastungen, die in
der lizenzierten OSE ausgeführt werden.
Grundlegende BetriebssystemArbeitsauslastungen bedeutet:



folgende grundlegende BetriebssystemDienstprogramme: SystemressourcenManager, Password Change Notification,
Baseline Security Analyzer, Reliability and
Availability Services
folgende Datei- und DruckdienstArbeitsauslastungen: Druckserver,
verteiltes Dateisystem (Distributed File
System, DFS), Dateireplikationsdienst
(File Replication Service, FRS),
Netzwerkdateisystem (Network File
System, NFS), File Transfer Protocol
(FTP) und Windows SharePoint Services
Server-Management-Lizenzen
 Standard-Server-Management-Lizenz
(Standard-Server-ML) für System Center
Operations Manager 2007 R2 oder
 Systems Center Standard-ServerManagement-License 2006 (am oder nach
dem 1. Juli 2009 erworben oder mit aktiver
Software Assurance an diesem Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Standard (mit aktiver Software Assurance am
oder nach dem 1. Juli 2009)
folgende NetzwerkdienstArbeitsauslastungen: Distributed Naming
Service (DNS), Dynamic Host
Configuration-Protokoll (DHCP)
und Windows Internet Naming
Service (WINS).
Microsoft ist berechtigt, die Liste der
grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen durch
Bereitstellen von Updates unter
http://go.microsoft.com/?linkid=4426611
zu erweitern.
System Center Operations
Manager 2007 R2 und
System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008Technologie
Verwaltung nach Instanzen der
Serversoftware von:

grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen

allen anderen BetriebssystemDienstprogrammen

allen anderen Dienstarbeitsauslastungen

allen Anwendungen
Server-Management-Lizenzen
 Enterprise-Server-Management-Lizenz
(Enterprise-Server-ML) für System Center
Operations Manager 2007 R2 oder
 System Center Server Management-Suite
Enterprise (am oder nach dem 1. Juli 2009
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Datacenter (am oder nach dem 1. Juli 2009
erworben oder mit aktiver Software
Assurance an oder nach diesem Datum)
die in der lizenzierten OSE ausgeführt
werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 98 von 163
Microsoft-Server – Management-Server
Produkt oder Funktionalität
(oder Arbeitsauslastung)
System Center Operations
Manager 2007 R2 und
System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008Technologie
Kategorie und Liste von ManagementLizenzen
Client-Management-Lizenzen
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder
OSE-Client-ML) für System Center Operations
Manager 2007 R2 oder
 Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software
Assurance am 1. Juli 2009 oder später)
Server-Management-Lizenzen
 Enterprise-Server-Management-Lizenz
(Enterprise-Server-ML) für System Center
Virtual Machine Manager 2008 R2 oder
System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2
 System Center Server ManagementSuite Enterprise (am oder nach dem
1. Oktober 2009 erworben oder mit aktiver
Software Assurance an oder nach diesem
Datum) oder
 System Center Server Management-Suite
Datacenter (am oder nach dem
1. Oktober 2009 erworben oder mit aktiver
Software Assurance an oder nach diesem
Datum)
Client-Management-Lizenzen
System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2
 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder
OSE-Client-ML) für System Center Virtual
Machine Manager 2008 R2
c) Neuzuweisung von Management-Lizenzen und CALs. Sie sind berechtigt:

Folgendes dauerhaft neu zuzuweisen:
i)
eine OSE-Server- oder -Client-Management-Lizenz von einem Gerät auf ein anderes
ii) oder eine Nutzer-Client-Management-Lizenz
anderen, oder

von
einem
Nutzer
auf
einen
Folgendes vorübergehend neu zuzuweisen:
i)
eine OSE-Server- oder -Client-Management-Lizenz einem entleihenden Gerät,
während das erste Gerät außer Betrieb ist,
ii) oder eine Nutzer-Client-Management-Lizenz einer Aushilfskraft, während der Nutzer
abwesend ist.
d) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 99 von 163
Microsoft-Server – Management-Server
e) Lizenzbestimmungen für SQL Server 2005-Technologie und SQL Server 2008Technologie. Wenn Ihre Edition der Software entweder SQL Server 2005-Technologie oder
SQL Server 2008-Technologie (z. B. System Center Configuration Manager 2007 R2 mit
SQL Server 2005-Technologie, System Center Data Protection Manager 2007, System Center
Essentials 2007 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Operations Manager 2007
R2 mit SQL Server 2008-Technologie) enthält, dürfen Sie jeweils eine Instanz dieser
Technologie in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server
ausschließlich zur Unterstützung dieser Software ausführen. Sie benötigen keine CALs für
SQL Server für diese Verwendung. Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der
SQL Server-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien
ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen einer Instanz
dieser Technologie unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie hier beschrieben auszuüben. Sie
sind außerdem berechtigt, eine passive Failover-Instanz in einer separaten
Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind
berechtigt, diese Instanz auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
f) Management und Configuration Packs. Die Software enthält möglicherweise
Management oder Configuration Packs. Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren
System Center-Produkte gelten für Ihre Verwendung dieser Packs.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für System Center Configuration Manager 2007 R2, System Center Configuration
Manager R2 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Operations Manager 2007
R2 und System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie
Management-Lizenzen. Ein dritter Typ von Client-Management-Lizenz ist verfügbar. Die Core-CALSuite und Enterprise-CAL-Suites sind als Geräte-Client-Management-Lizenzen verfügbar. Sie sind
berechtigt, für ein Gerät auch eine Geräte-Client-Management-Lizenz für die OSEs, für deren
Verwaltung Sie Ihre Instanzen der Serversoftware verwenden werden, zu erwerben und dem
entsprechenden Gerät zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät
betrachtet. Ihre Geräte-Client-Management-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware,
eine beliebige Anzahl von OSEs zu verwalten, die auf den Geräten ausgeführt werden, denen die
Lizenzen zugewiesen sind. Jeder beliebige Nutzer ist berechtigt, diese verwalteten OSEs zu
verwenden. Sie sind berechtigt, Ihre Geräte-Client-Management-Lizenzen auf die gleiche Art neu
zuzuweisen wie OSE-Client-Management-Lizenzen.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für System Center Configuration Manager 2007 R2, System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie und System Center Data Protection
Manager 2007
Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von OSEs auf Ihren Geräten, denen eine berechtigende
Lizenz für System Center Server Management-Suite Enterprise zugewiesen ist, zu verwalten. Eine
berechtigende Lizenz ist eine Lizenz, die an oder nach dem Datum erworben wird, an dem der
zugehörige Server erstmalig verfügbar gemacht wird. Diese Daten sind je nach Produkt
unterschiedlich. In der Tabelle für Management-Lizenzen finden Sie Einzelheiten.
Die mit der Lizenz für System Center Server Management-Suite Enterprise verknüpften Rechte
variieren je nach System Center-Produkt. Für oben nicht genannte Produkte und Versionen gelten
andere Rechte.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 100 von 163
Microsoft-Server – Management-Server
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für System Center Operations Manager 2007 R2 und System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie und System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2
Sie sind berechtigt, bis zu vier OSEs gleichzeitig auf Ihren Geräten zu verwalten, denen eine
berechtigende Lizenz für die System Center Server Management-Suite Enterprise zugewiesen ist. Falls
Sie vier virtuelle OSEs auf dem lizenzierten Gerät verwalten und die physische OSE nur verwendet
wird,
um
Hardware-Virtualisierungssoftware
auszuführen,
Hardware-Virtualisierungsdienste
bereitzustellen und die Software für die Verwaltung und Wartung von Betriebssystemumgebungen auf
diesem Gerät auszuführen, sind Sie ebenfalls berechtigt, die physische OSE zu verwalten.
Eine berechtigende Lizenz ist eine Lizenz, die an oder nach dem Datum erworben wird, an dem der
zugehörige Server erstmalig verfügbar gemacht wird. Diese Daten sind je nach Produkt
unterschiedlich. In der Tabelle für Management-Lizenzen finden Sie Einzelheiten.
Für System Center Configuration Manager 2007 R2, System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Data Protection
Manager 2007, System Center Operations Manager 2007 R2, System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie und System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2
Wenn Sie einem Gerät die im Resultat höhere Anzahl von entweder
(i) zwei berechtigenden Lizenzen für System Center Server Management-Suite Datacenter oder
(ii) einer der Gesamtanzahl physischer Prozessoren des Geräts entsprechenden Anzahl an
berechtigenden Lizenzen für System Center Server Management-Suite Datacenter
zuweisen, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von OSEs auf diesem Gerät zu verwalten.
Eine berechtigende Lizenz ist eine Lizenz, die an oder nach dem Datum erworben wird, an dem der
zugehörige Server erstmalig verfügbar gemacht wird. Diese Daten sind je nach Produkt
unterschiedlich. In der Tabelle für Management-Lizenzen finden Sie Einzelheiten. Die Lizenzen für
System Center Server Management-Suite Datacenter gestatten auch die Verwaltung durch frühere
Versionen dieser System Center Management Server-Produkte.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für System Center Configuration Manager 2007 R2 und System Center Configuration
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie:
Sie sind nicht berechtigt, in der Software enthaltene Datasets (oder Teile von Datasets) zu kopieren
oder zu vertreiben.
Windows-Vorinstallationsumgebung. Sie sind berechtigt, die Windows-Vorinstallationsumgebung zum
Zweck der Diagnose und zur Wiederherstellung von Windows-Betriebssystemsoftware zu installieren
und zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, sie als:

allgemeines Betriebssystem

Thin-Client

Remotedesktop-Client
oder zu irgendeinem anderen Zweck zu verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 101 von 163
Microsoft-Server – Management-Server
ImageX.exe, Wimapi.dll, Wimfilter und Package Manager. Sie sind berechtigt, die folgenden Teile der
Software zur Wiederherstellung von Windows-Betriebssystemsoftware zu installieren und zu
verwenden:

ImageX.exe

Wimapi.dll

Wimfilter und Package Manager.
Sie sind nicht berechtigt, diese Teile der Software für die Sicherung Ihres Windows-Betriebssystems
oder für irgendeinen anderen Zweck zu verwenden.
Für System Center Data Protection Manager:
Ausführen von Instanzen von Serversoftware. Die System Center Data Protection Manager-Software
enthält das Microsoft-Systemwiederherstellungstool für Microsoft System Center Data Protection
Manager 2007. Für jede System Center Data Protection Manager-Softwarelizenz, die Sie erwerben
und einem Server zuweisen, sind Sie auch berechtigt, jeweils eine Instanz der
Systemwiederherstellungstool-Serversoftware in einer separaten physischen oder virtuellen
OSE auszuführen.
Für System Center Essentials
SQL Server 2005-Technologie
2007
und
System
Center
Essentials
2007
mit
Keine Nutzer-Management-Lizenzen. Sie dürfen nur OSE-Client-Management-Lizenzen erwerben. Die
Nutzer-Client-Management-Lizenzen sind nicht verfügbar.
Für System Center Operations Manager 2007 R2 und System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie:
Sie benötigen keine Client-Management-Lizenz für Ihre Geräte, die für die Verwendung von
Desktop-Fehlerüberwachungstechnologie (Desktop Error Monitoring, DEM) lizenziert sind. Dies gilt,
wenn DEM alleine lizenziert wird oder mit dem Microsoft Desktop Optimization Pack 2007. Dies betrifft
nur die agentenlose Überwachung von OSEs, in denen ein Nicht-Server-Betriebssystem
ausgeführt wird.
Für System Center Operations Manager 2007 R2, System Center Operations
Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie und System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2
Für verwaltete OSEs, in denen Server-Betriebssystemsoftware ausgeführt wird, sind
Server-Management-Lizenzen erforderlich. Für alle anderen verwalteten OSEs sind ClientManagement-Lizenzen erforderlich. Ihre Server-Management-Lizenzen erlauben nicht die
Verwaltung von OSEs, in denen Betriebssystemsoftware ausgeführt wird, die keine
Server-Betriebssystemsoftware ist.
Für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2
Sie dürfen System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 nur verwenden, wenn Sie eine oder
mehrere der folgenden Lizenzen erwerben.

berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Enterprise

berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Datacenter

Server-Management-Lizenzen für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Enterprise

Client-Management-Lizenzen für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2
Dabei gilt, dass Sie eine Softwarelizenz für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 erworben
haben, wenn Sie eine der oben aufgeführten Lizenzen erwerben.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 102 von 163
Microsoft-Server – Management-Server
Berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Enterprise und System Center
Server Management-Suite Datacenter sind Lizenzen, die am oder nach dem 1. August 2009 erworben
wurden, oder Lizenzen mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum.
Konvertieren von physisch in virtuell. Möglicherweise möchten Sie OSEs von physischen in virtuelle
konvertieren. In diesem Fall benötigen Sie keine Management-Lizenz für OSEs, die nur für den
Zeitraum und Zweck der Konvertierung verwaltet werden.
Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von OSEs zu verwalten, die auf Ihren Geräten ausgeführt
werden, denen eine Server-Management-Lizenz für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2
Enterprise zugewiesen ist.
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von
Serverfarm.
Softwarelizenzen
und
Verwenden
von
Software
innerhalb
einer
Sie sind berechtigt, Softwarelizenzen wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen neu
zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen wie nachstehend angegeben neu
zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Neuzuweisung von Softwarelizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen
Neuzuweisung gilt nicht für Softwarelizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm
zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 103 von 163
Microsoft-Server – Spezialserver
Lizenzmodell: Serverlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere
Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden
Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell
in der Produktliste hinzufügen.
1. Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server
2. HPC-Pack 2008*
3. Identity Lifecycle Manager 2007 –
Windows Live Edition*
4. Microsoft Services for Netware 5.03*
5. Groove Server 2010LM
6. Search Server 2010
LM
7. SharePoint Server 2010 for
Internet Sites Enterprise*, LM
8. System Center Reporting
Manager 2006
9. System Center Virtual Machine
Manager 2008 R2 Workgroup Edition
10. Virtual Server 2005 R2 Standard
und Enterprise Edition
11. Windows HPC Server 2008*I, SH
12. Windows Server 2008 HPC Edition*I, SH
13. Windows Server 2008 HPC Edition
ohne Hyper-V*, I, SH
14. Windows Web Server 2008 R2*, I
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben
Sie die folgenden Rechte.
I) Zuweisen der Lizenz zum Server.
a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie
verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der
lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere
Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem
Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server
betrachtet.
b) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine
Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines
dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird
der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die
entsprechende Lizenz.
II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie zuweisen,
sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige
Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten
auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der
Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt
über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen.
Produkte
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Liste zusätzlicher Software
Januar 2010
Seite 104 von 163
Microsoft-Server – Spezialserver
Produkte
Liste zusätzlicher Software
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 für Microsoft Office
Outlook
Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Connector für
Microsoft SQL Server Reporting Services
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 E-Mail-Router
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Data Migration
Manager
 Microsoft Dynamics CRM 4.0 Language Packs
HPC-Pack 2008
Identity Lifecycle Manager 2007 – Windows
Live Edition
Groove Server 2010
SharePoint Server 2010 for Internet Sites
 Client-Dienstprogramme
 Client-Software
 Keine
 Software Development Kit
Enterprise
Microsoft Services for Netware 5.03
Search Server 2010
System Center Reporting Manager 2006
 Novell Client 32
 Software Development Kit
 Datenquelle für die Berichterstellung
 Virtual Machine Manager-Agent
System Center Virtual Machine Manager 2008 R2
Workgroup Edition
 Physical to Virtual Agent
 Administratorkonsole
 Virtual Machine Manager-Self-Service-Portal
 VMRC-Client
Virtual Server 2005 R2 Standard und Enterprise
Edition
 Virtual Machine-Remotesteuerung
 Client-Dienstprogramme
 AD-Migrationsprogramm
Windows HPC Server 2008
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
 AD-Migrationsprogramm
Windows Server 2008 HPC Edition
Windows Server 2008 HPC Edition ohne Hyper-V
 FRS-Überwachungstools
 Remotedesktopverbindungs-Client
 RSAT Client
Windows Web Server 2008 R2
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Keine
Januar 2010
Seite 105 von 163
Microsoft-Server – Spezialserver
IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für
jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem
beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.
c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware
unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie
nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).
V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
a) Keine Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs) für Zugriff erforderlich.
Sie benötigen keine CALs, damit andere Geräte auf Ihre Instanzen der Serversoftware
zugreifen können.
b) Keine Management-Lizenzen für Verwaltung erforderlich. Sie benötigen keine ManagementLizenzen für Geräte, die von Instanzen der Serversoftware verwaltet werden.
c) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs.
Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren System Center-Produkte im Abschnitt
„Server – Management-Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung
dieser Management Packs.
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise:
„Externe Nutzer“ sind Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen
Unternehmen sind noch (ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen
Unternehmen sind. Alle anderen Nutzer sind „interne Nutzer“.
Sämtliche Inhalte, Informationen und Anwendungen, die für interne Nutzer zugänglich sind, müssen
auch externen Nutzern zugänglich sein. Server, die Inhalte, Informationen und Anwendungen
bereitstellen, die internen Nutzern vorbehalten sind, müssen für SharePoint Server 2010 und sofern
erforderlich für FAST Search Server 2010 für Sharepoint lizenziert sein.
Verwenden derselben ausgeführten Instanz zur Unterstützung von SharePoint Server 2010 und
SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise: Kunden, die ihre SharePoint-Anforderungen
unter einer einzelnen Bereitstellung konsolidieren möchten, sind berechtigt, Lizenzen für beide
Produkte zu erwerben, diese Lizenzen demselben Server zuzuweisen und dieselbe ausgeführte
Instanz der Software gleichzeitig unter beiden Lizenzen zu verwenden. Kunden müssen jedoch CALs
wie unter den Nutzungsrechten für SharePoint Server 2010 vorgesehen erwerben, um auf Inhalte
zuzugreifen, die internen Nutzern vorbehalten sind.
Für HPC-Pack 2008, Windows HPC Server 2008*, Windows Server 2008 HPC Edition* und
Windows Server 2008 HPC Edition ohne Hyper-V*:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie dürfen jeweils eine Instanz der Serversoftware in
einer
physischen
Betriebssystemumgebung
und
eine
Instanz
in
einer
virtuellen
Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server ausführen.
Falls Sie beide zulässigen Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen
Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem
genutzt werden:
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 106 von 163
Microsoft-Server – Spezialserver

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten

Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf
dem lizenzierten Server.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Identity Lifecycle Manager 2007 – Windows Live Edition:
Sie sind berechtigt, die Software für Folgendes zu verwenden:

Importieren von Identitätsdaten und Änderungen an diesen Daten aus einer oder mehreren
angeschlossenen Datenquellen und

Erleichtern der Synchronisierung und Übertragung dieser Daten
zwischen Ihren angeschlossenen Datenquellen und dem Microsoft Passport-Netzwerk/Windows Live
ID-Dienst („Dienst“). Sie sind nicht berechtigt, die Software für irgendeinen anderen Zweck zu
verwenden. Sie sind z. B. nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um Daten zwischen Ihren
angeschlossenen Datenquellen zu synchronisieren oder die Übertragung von Daten von einer Ihrer
angeschlossenen Datenquellen auf eine andere zu erleichtern. Ihre Verwendung des Dienstes
unterliegt weiterhin sämtlichen anwendbaren Nutzungsbestimmungen, und diese Bestimmungen
werden durch diese Rechte weder geändert noch ergänzt.
Für Office SharePoint Server 2007 for Internet Sites:
Sie dürfen die Software nur für internetseitige Websites verwenden. Sämtliche Inhalte, Informationen
und Anwendungen müssen für Nichtmitarbeiter zugänglich sein.
Für Windows HPC Server 2008*, Windows Server 2008 HPC Edition* und Windows Server
2008 HPC Edition ohne Hyper-V*:
Bei „HPC-Anwendungen“ handelt es sich um Hochleistungsberechnungsanwendungen. Geclusterte
HPC-Anwendungen lösen komplexe Berechnungsprobleme oder einen Satz eng miteinander
verwandter Berechnungsprobleme parallel, üblicherweise unter Verwendung mehrerer Server als
Gruppe (oder „Cluster“).
Sie sind berechtigt, die Software zu folgenden Zwecken auszuführen:
i.
Hauptsächlich zum Ausführen geclusterter HPC-Anwendungen
ii. In Verbindung mit anderer Software nur, sofern dies zum Ermöglichen der Sicherheits-,
Speicher-, Leistungsverbesserungs- und Systemverwaltung von Geräten im Cluster beim
Ausführen der anderen Software in einem Clusterknoten zum ausschließlichen und dedizierten
Zweck der Unterstützung der geclusterten HPC-Anwendungen notwendig ist.
Sie sind nicht berechtigt, die Serversoftware zu irgendeinem anderen Zweck zu verwenden. Sie sind
z. B., sofern nicht in (ii) oben zugelassen, nicht berechtigt, die Serversoftware als allgemein
verwendbaren Server, Datenbankserver, Webserver, E-Mail-Server, Druckerserver oder Dateiserver zu
verwenden.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows HPC Server 2008, Windows Server 2008 HPC Edition, Windows Server 2008
HPC Edition ohne Hyper-V und Windows Web Server 2008 R2*:
I) Hinweise.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 107 von 163
Microsoft-Server – Spezialserver
a) Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard. Diese Software enthält die
Decodierungstechnologie MPEG-4. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
visuelle
DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG-4 VISUALSTANDARD ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE VERWENDUNG IN
DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM
VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM
KOSTENLOS ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG
DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON
MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN.
Falls Sie Fragen zum MPEG-4 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA,
L.L.C.,
250
Steele
Street,
Suite
300,
Denver,
Colorado
80206,
USA,
http://www.mpegla.com/index1.cfm.
b) HINWEIS ZUM VC-1 VISUAL-STANDARD. Diese Software enthält möglicherweise die
visuelle Decodierungstechnologie VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis:
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE
PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR (A)
CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM VC-1-STANDARD („VC-1 VIDEO“)
ODER (B) DECODIERUNG VON VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND
NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE
UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1-VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER
ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT
ODER IMPLIZIERT.
Falls Sie Fragen zum VC-1 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C.,
250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com.
II) Obligatorische Aktivierung. Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem
bestimmten Gerät zugeordnet. Bei der MAK-Aktivierung (Multiple Activation Key) übermittelt die
Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft. Bei der
KMS-Hostaktivierung (Key Management Service) sendet die Software Informationen zur
KMS-Hostsoftware und zum Hostgerät an Microsoft. KMS-Clientgeräte, die mithilfe von
KMS aktiviert wurden, senden keine Informationen an Microsoft. Für sie ist jedoch eine
regelmäßige erneute Aktivierung bei Ihrem KMS-Host erforderlich. Die bei der MAK- oder
KMS-Hostaktivierung an Microsoft gesendeten Informationen umfassen Folgendes:
i.
die Version, die Sprache und den Product Key der Software
ii.
die Internetprotokolladresse des Geräts
iii. aus der Hardwarekonfiguration des Geräts erhaltene Informationen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/piracy/mpa.aspx. Durch die
Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen
einverstanden. Vor der Aktivierung haben Sie das Recht, die während des Installationsvorgangs
installierte Version der Software zu verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der Software nach der
im Installationsvorgang angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert.
Hierdurch soll deren nicht lizenzierte Verwendung verhindert werden. Nach dieser Zeit können Sie
die Software nicht mehr verwenden, wenn Sie sie nicht aktivieren. Wenn das Gerät mit dem
Internet verbunden ist, kann die Software zur Aktivierung automatisch eine Verbindung mit
Microsoft herstellen. Sie können die Software auch manuell über das Internet oder per Telefon
aktivieren. Hierbei fallen möglicherweise Internet- und Telefongebühren an. Wenn Sie an den
Komponenten Ihres Computers oder der Software Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie
die Software möglicherweise erneut aktivieren. Solange Sie die Software nicht aktiviert haben,
werden Sie automatisch daran erinnert, sie zu aktivieren.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 108 von 163
Microsoft-Server – Spezialserver
Microsoft ist berechtigt, folgende Aktionen bezüglich der nicht autorisierten Verwendung von MAK
oder KMS-Keys zu ergreifen:
i.
Verhindern weiterer Aktivierungen
ii.
Deaktivieren
iii. anderweitiges Blockieren des Keys für die Aktivierung oder Überprüfung.
Bei der Deaktivierung eines Keys muss der Kunde möglicherweise einen neuen Key von Microsoft
erwerben.
III) Überprüfung.
a) Die Software wird das Überprüfungsfeature der Software von Zeit zu Zeit aktualisieren oder
einen entsprechenden Download erforderlich machen. Bei der Überprüfung wird geprüft, ob
die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß lizenziert ist. Die Überprüfung gestattet
Ihnen auch, bestimmte Features der Software zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu
erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=39157.
b) Bei einer Überprüfung übermittelt die Software Informationen über die Software und das
Gerät an Microsoft. Diese Informationen umfassen die Version und den Product Key der
Software und die Internetprotokolladresse des Geräts. Microsoft verwendet die Informationen
nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung
der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden.
Weitere Informationen über die Überprüfung und die übermittelten Daten finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96551.
c) Wenn die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, ist möglicherweise die Funktionalität
der Software beeinträchtigt. So ist es z. B. möglich, dass Sie
i.
die Software erneut aktivieren müssen oder
ii.
Erinnerungen zum Erwerb einer ordnungsgemäß lizenzierten Kopie der Software erhalten;
möglicherweise können Sie auch nicht
iii. eine Verbindung mit dem Internet herstellen oder
iv. bestimmte Updates oder Upgrades von Microsoft erhalten.
Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten Quellen
erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten Quellen finden
Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96552.
IV) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht dieser
Ihren Computer nach „Spyware“, „Adware“ und sonstiger potenziell unerwünschter Software.
Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der Software
gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen möchten.
Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch“ oder „ernst“ eingestuft wird, wird nach
dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern.
Das Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise
dazu, dass
i.
andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder
ii.
Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen.
Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software entfernen
oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt.
V) Datenspeicherungstechnologie:
Die
Serversoftware
enthält
eine
Datenspeicherungstechnologie mit dem Namen Windows Internal Database. Komponenten der
Serversoftware verwenden diese Technologie, um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt,
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 109 von 163
Microsoft-Server – Spezialserver
diese Technologie auf der Grundlage dieses Vertrags anderweitig zu verwenden bzw. auf sie
zuzugreifen.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Windows Web Server 2008 R2:
Nutzungsbeschränkung.
Sie sind berechtigt, die Software für die Entwicklung und Bereitstellung von Internet-Weblösungen zu
verwenden. „Internet-Weblösungen“ sind öffentlich zugänglich und bestehen ausschließlich aus
Folgendem:

Webseiten

Websites

Webanwendungen

Webdiensten

POP3-Mailservern
Aus Gründen der Deutlichkeit sei gesagt, dass der Zugriff auf Inhalte, Informationen und
Anwendungen, die durch die Software innerhalb einer Internet-Weblösung bereitgestellt werden,
möglicherweise nicht auf Ihre Mitarbeiter oder die Mitarbeiter Ihrer verbundenen Unternehmen
beschränkt ist.
Sie sind berechtigt, die Software zu verwenden, um Folgendes auszuführen:

Webserver-Software (z. B. Microsoft-Internetinformationsdienste) und Management oder
Security Agents (z. B. den System Center Operations Manager-Agent)

Datenbankmodulsoftware (z. B. Microsoft SQL Server) ausschließlich zur Unterstützung von
Internet-Weblösungen

den DNS-Dienst (Domain Name System) zur Auflösung von Internetnamen in IP-Adressen,
sofern dies nicht die einzige Funktion dieser Instanz der Software ist.
Ein andere Verwendung der Software ist nicht erlaubt.
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Lizenzen wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen neu
zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, Lizenzen wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 110 von 163
Microsoft-Server – Spezialserver

innerhalb
der
Europäischen
Freihandelsassoziation (EFTA).
Union
(EU)
und/oder
der
Europäischen
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Neuzuweisung von Softwarelizenzen.

Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen
Neuzuweisung gilt nicht für Softwarelizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm
zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 111 von 163
Microsoft-Onlinedienste
Lizenzmodell: Einer oder mehrere der folgenden Lizenztypen - Nutzer- oder
Geräte-Abonnementlizenz, Dienst-Abonnementlizenz oder Add-On-Abonnementlizenz
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte. Er gilt auch für
Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen.
1. Bing Maps Standard und Professional
Edition (ehemals Virtual Earth)*
16. Microsoft Learning Solutions
eReference Library*
2. Dynamics CRM Online*
17. Microsoft Learning Solutions Technical
eLearning Course Collection*
3. Exchange Online Deskless Worker und
Standard Edition*
4. Forefront Client Security*
, LM
5. Forefront Client Security mit SQL
Server 2005-Technologie*, LM
6. Forefront Online Protection für
Exchange*
7. Forefront Protection 2010 für
Exchange Server*
8. Forefront Security für Office
Communications Server*
9. Forefront Security für SharePoint*
10. Forefront Server Security Management
Console*, LM
11. Forefront Threat Management
Gateway Web Protection Service*
12. Microsoft Exchange Hosted Archive*
13. Microsoft Exchange Hosted
Continuity*
14. Microsoft Exchange Hosted
Encryption*
15. Microsoft Learning Solutions eLearning
Library*
18. Microsoft Learning Solutions IT
Academy*
19. Office Communications Online
Standard Edition*
20. Office Communications Server Public
Instant Messaging Connectivity mit
America Online (AOL) Instant
Messaging Service und Windows Live
Messenger Service*
21. Office Communications Server Public
Instant Messaging Connectivity mit
Instant Messaging Service von Yahoo*
22. Office Groove Enterprise Services*
23. Office Live Meeting Standard und
Professional Edition*
24. SharePoint Online Deskless Worker
und Standard Edition*
25. Tellme Basic, Standard und Premium
Edition*
26. Web-Antimalware-Abonnement für
Forefront Threat Management
Gateway Medium Business Edition*
*, LM Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten B und C.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 112 von 163
Microsoft-Onlinedienste
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Sie sind berechtigt, wie nachfolgend beschrieben
auf den Onlinedienst zuzugreifen und ihn zu verwenden.
I) Nutzungsrechte.
a) Nutzer-Abonnementlizenzen
(Geräte-ALs).
(Nutzer-ALs)
und
Geräte-Abonnementlizenzen

Wenn ein Onlinedienst in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet ist, sind Sie verpflichtet,
wie in der Tabelle beschrieben Nutzer-ALs oder Geräte-ALs zu erwerben und Ihren
Nutzern und Geräten zuzuweisen. Wenn für den Onlinedienst sowohl Nutzer- als auch
Geräte-ALs aufgeführt sind, sind Sie berechtigt, zur Nutzung des Onlinedienstes eine der
beiden Arten zu erwerben und zuzuweisen.

Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Bing Maps Standard
und Professional
Nutzer-/Geräte-AL
 Nutzer-AL für Bing Maps
 Nutzer-AL für Dynamics CRM
Dynamics CRM Online
Exchange Online
Deskless Worker
 Nutzer-AL für Dynamics CRM für
Software Assurance
 Nutzer-AL für Exchange Online
Deskless Worker oder
 Nutzer-AL für Business Productivity
Online Deskless Worker Suite
 Nutzer-AL für Exchange
Online Standard oder
Exchange Online
Standard
 Nutzer-AL für Exchange Online
Standard für Software
Assurance oder
Jeweils erforderlich für...
Nutzer, die von Ihren
Programmen, die auf den Dienst
oder verwandte Software
zugreifen, authentifiziert werden
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
 Nutzer-AL für Business Productivity
Online Standard Suite oder
 Nutzer-AL für Business Productivity
Online Standard Suite für Software
Assurance
Forefront Client
Security und
Forefront Client
Security mit SQL
Server 2005Technologie
 Nutzer-AL für Forefront
Client Security oder
 Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)1 oder
Nutzer, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront
Client Security oder
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder
 Forefront Protection Suite (Gerät)
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen
Seite 113 von 163
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Nutzer-/Geräte-AL
 Nutzer-AL für Forefront Online
Protection für Exchange oder
 Enterprise-CAL-Suite
(Nutzer)1 oder
Forefront Online
Protection für
Exchange
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2010 (Nutzer)1 oder
Jeweils erforderlich für...
Nutzer, deren
Abonnentendaten2 vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
werden
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Online
Protection für Exchange oder
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2010 (Gerät)1 oder
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Abonnentendaten2
zugreifen
 Forefront Protection Suite (Gerät)
 Nutzer-AL für Forefront Protection
2010 für Exchange Server oder
 Enterprise-CAL-Suite
(Nutzer)1 oder
Forefront Protection
2010 für Exchange
Server
Nutzer, deren E-Mails vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitet werden
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2010 (Nutzer)1 oder
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Protection
2010 für Exchange Server oder
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder
 Enterprise-CAL für Exchange
Server 2010 (Gerät)1 oder
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete E-Mails zugreifen
 Forefront Protection Suite (Gerät)
 Nutzer-AL für Forefront Security
für Office Communications
Server oder
Forefront Security für
Office Communications
Server
 Enterprise-CAL-Suite
(Nutzer)1 oder
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Security
für Office Communications
Server oder
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder
 Forefront Protection Suite (Gerät)
 Nutzer-AL für Forefront
Security für SharePoint
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Instant
Messages zugreifen
Nutzer, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten auf
SharePoint-Websites zugreifen
 Enterprise-CAL-Suite
(Nutzer)1 oder
Forefront Security für
SharePoint
Nutzer, deren Instant Messages
vom Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
werden
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
 Geräte-AL für Forefront Security
für SharePoint
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder
 Forefront Protection Suite (Gerät)
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Daten auf
SharePoint-Websites zugreifen
Seite 114 von 163
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Nutzer-/Geräte-AL
 Nutzer-AL für Forefront Threat
Management Gateway Web
Protection Service oder
 Enterprise-CAL-Suite
(Nutzer)1 oder
 Forefront Protection Suite (Nutzer)
Forefront Threat
Management Gateway
Web Protection Service
 Geräte-AL für Forefront Threat
Management Gateway Web
Protection Service
 Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder
 Forefront Protection Suite (Gerät)
Jeweils erforderlich für...
Nutzer, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen.
Sie benötigen jedoch keine
Nutzer-ALs für externe Nutzer3,
deren Daten von dem
Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
werden.
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen.
Sie benötigen jedoch keine
Geräte-ALs für Geräte, die von
externen Nutzern3 verwendet
werden, deren Daten von dem
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitet werden.
Microsoft Exchange
Hosted Archive
 Nutzer-AL für Microsoft Exchange
Hosted Archive
Nutzer, deren
Abonnentendaten2 vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
und gespeichert werden
Microsoft Exchange
Hosted Continuity
 Nutzer-AL für Microsoft Exchange
Hosted Continuity
Nutzer, deren
Abonnentendaten2 vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software verarbeitet
und gespeichert werden
Microsoft Exchange
Hosted Encryption
 Nutzer-AL für Microsoft Exchange
Hosted Encryption
Nutzer, deren
Abonnentendaten2 vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitet werden
Microsoft Learning
Solutions eLearning
Library
 Nutzer-AL für Microsoft Learning
Solutions eLearning Library
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
Microsoft Learning
Solutions eReference
Library
 Nutzer-AL für Microsoft Learning
Solutions eReference Library
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
Office Communications
Server Public Instant
Messaging Connectivity
mit America Online
(AOL) Instant
Messaging Service und
Windows Live
Messenger Service
 Nutzer-AL für Office
Communications Server
Public Instant Messaging
Connectivity oder
Nutzer, die über den
Onlinedienst oder verwandte
Software auf die Instant
Messaging-Serviceprovider
AOL und/oder Windows Live
zugreifen
 Standard-CAL für Office
Communications Server 2007 R2
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 115 von 163
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Office Communications
Server Public Instant
Messaging Connectivity
mit Instant Messaging
Service von Yahoo
Office Communications
Online Standard
Nutzer-/Geräte-AL
Jeweils erforderlich für...
 Nutzer-AL für Office
Communications Public Instant
Messaging Connectivity
Nutzer, die
über den Onlinedienst
oder verwandte Software
auf den Instant MessagingServiceprovider Yahoo zugreifen
 Nutzer-AL für Office
Communications Online
Standard oder
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
 Nutzer-AL für Software Assurance
für Office Communications Online
Standard oder
 Nutzer-AL für Business Productivity
Online Standard Suite oder
 Nutzer-AL für Business Productivity
Online Standard Suite für Software
Assurance
Office Groove
Enterprise Services
 Nutzer-AL für Office Groove
Enterprise Services
Nutzer, die Dateien und
Dokumente über den
Onlinedienst oder verwandte
Software synchronisieren
 Geräte-AL für Office Groove
Enterprise Services
Geräte, die Dateien und
Dokumente über den
Onlinedienst oder verwandte
Software synchronisieren
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Standard oder
Nutzer, die auf den Onlinedienst
zugreifen. Sie benötigen jedoch
keine Nutzer-ALs für externe
Nutzer3, die zu anderen
Zwecken als zum Planen
oder Durchführen einer
Webkonferenz oder zum
Erhalten von Easy Assist auf
den Onlinedienst zugreifen.
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Standard für Software
Assurance oder
Office Live Meeting
Standard
 Nutzer-AL für Office Live
Meeting Professional oder
 Nutzer-AL für Business Productivity
Online Standard Suite oder
 Nutzer-AL für Business Productivity
Online Standard Suite für Software
Assurance
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Professional oder
Office Live Meeting
Professional
SharePoint Online
Deskless Worker
 Nutzer-AL für Office Live Meeting
Standard
 Nutzer-AL für SharePoint Online
Deskless Worker oder
 Nutzer-AL für Business Productivity
Online Deskless Worker Suite
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Nutzer, die auf den Onlinedienst
zugreifen. Sie benötigen jedoch
keine Nutzer-ALs für externe
Nutzer3, die zu anderen
Zwecken als zum Planen
oder Durchführen einer
Webkonferenz oder zum
Erhalten von Easy Assist auf
den Onlinedienst zugreifen.
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
Seite 116 von 163
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Nutzer-/Geräte-AL
 Nutzer-AL für SharePoint Online
Standard oder
SharePoint Online
Standard
 Nutzer-AL für Office SharePoint
Online Standard für Software
Assurance oder
Jeweils erforderlich für...
Nutzer, die auf den Onlinedienst
oder verwandte Software
zugreifen
 Nutzer-AL für Business Productivity
Online Standard Suite oder
 Nutzer-AL für Business Productivity
Online Standard Suite für Software
Assurance
Web-AntimalwareAbonnement für
Forefront Threat
Management Gateway
Medium Business
Edition
1
Nutzer, die auf vom Onlinedienst
oder von verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen.
Sie benötigen jedoch keine
Nutzer-ALs für externe Nutzer3,
deren Daten von dem
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitet werden.
 Geräte-AL für Web-AntimalwareAbonnement für Forefront Threat
Management Gateway Medium
Business Edition
Geräte, die auf vom
Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitete Daten zugreifen.
Sie benötigen jedoch keine
Geräte-ALs für Geräte, die von
externen Nutzern3 verwendet
werden, deren Daten von
dem Onlinedienst oder von
verwandter Software
verarbeitet werden.
Mit aktiver Software Assurance.
Nachfolgend definiert.
2
3
 Nutzer-AL für Web-AntimalwareAbonnement für Forefront Threat
Management Gateway Medium
Business Edition
„Externe Nutzer“ bedeutet Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind
noch (ii) Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind.

Neuzuweisung von Nutzer- und Geräte-ALs. Sie sind berechtigt:
o
eine Nutzer-AL von einem Nutzer einem anderen Nutzer oder Ihre Geräte-AL von
einem Gerät einem anderen dauerhaft neu zuzuweisen oder
o
eine Nutzer-AL einer Aushilfskraft, während der erste Nutzer abwesend ist, oder Ihre
Geräte-AL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist,
vorübergehend neu zuzuweisen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 117 von 163
Microsoft-Onlinedienste
b) Dienst-Abonnementlizenzen (Dienst-ALs). Wenn ein Onlinedienst in der nachfolgenden
Tabelle aufgelistet ist, sind Sie verpflichtet, wie in der Tabelle beschrieben Dienst-ALs für den
entsprechenden Onlinedienst zu erwerben und zuzuweisen.
Onlinedienste, für die Dienst-ALs erforderlich sind
Onlinedienst
Dienst-AL
Erforderliche Anzahl
Bing Maps Standard
 Dienst-AL für Bing Maps
Standard
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Bing Maps Professional
 Dienst-AL für Bing Maps
Professional
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Forefront Client Security
 Dienst-AL für Forefront Client
Security
Eine für jeden Server, auf
dem Forefront Client Security
Management Console
ausgeführt wird
Forefront Client Security mit
SQL Server 2005-Technologie
 Dienst-AL für Forefront Client
Security
Eine für jeden Server, auf
dem Forefront Client Security
Management Console
ausgeführt wird
Forefront Server Security
Management Console
 Dienst-AL für Forefront Server
Security Management Console
Eine für jeden Server, auf
dem Forefront Server Security
Management Console
ausgeführt wird
Microsoft Learning Solutions IT
Academy
 Dienst-AL für Microsoft
Learning Solutions IT
Academy
Eine angemessene Dienst-AL
pro Einrichtung* auf Basis der
Anzahl der Vollzeitstudenten
Microsoft Learning Solutions
Technical eLearning Course
Collection
 AL für Microsoft Learning
Solutions Technical eLearning
Course Collection
Die Entsprechung von einer
pro Nutzer für einen Kurs pro
Monat
Tellme Basic
 AL für Tellme Basic Services
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Tellme Standard
 AL für Tellme Standard
Services
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
Tellme Premium
 AL für Tellme Premium
Services
Eine pro Beitritt oder Open
Value-Vertrag
*Der Begriff „Einrichtung“ hat die Bedeutung, die ihm in Ihrem Campus-Vertrag oder School-Vertrag verliehen
wurde.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 118 von 163
Microsoft-Onlinedienste
c) Add-On-Abonnementlizenzen (Add-On-ALs). Wenn ein Onlinedienst in der
nachfolgenden Tabelle aufgelistet ist, sind Sie berechtigt, Add-On-ALs zu erwerben und
diesen Onlinedienst wie in der Tabelle beschrieben zu verwenden.
Onlinedienste, für die Add-On-ALs angeboten werden
Onlinedienst
Add-On-AL
Erforderlichkeit…
 Add-On-AL für
abrechenbare
Transaktionen1
Für nicht authentifizierte Nutzer zum
Zugriff auf den Onlinedienst über
Ihre Programme auf Basis der Anzahl
der abrechenbaren Transaktionen
pro Monat
Dynamics CRM Online
 Add-On-AL für
Zusatzspeicher für
Dynamics CRM Online
Für jedes Gigabyte Speicherplatz
über den mit den Nutzer-ALs
bereitgestellten Speicherplatz hinaus
Exchange Online Standard
 Add-On-AL für Exchange
Online-Zusatzspeicher
Für jedes Gigabyte Speicherplatz
über den mit den Nutzer-ALs
bereitgestellten Speicherplatz hinaus
Forefront Protection 2010
für Exchange Server
 Add-On-AL für externen
Connector für Forefront
Protection 2010 für
Exchange Server
Eine für jeden Server, auf dem der
Onlinedienst oder verwandte
Software ausgeführt wird
Forefront Security für
Office Communications
Server
 Add-On-AL für externen
Connector für Forefront
Security für Office
Communications Server
Eine für jeden Server, auf dem der
Onlinedienst oder verwandte
Software ausgeführt wird
Forefront Security für
SharePoint
 Add-On-AL für Forefront
Security für SharePoint for
Internet Sites
Eine für jeden Server, auf dem der
Onlinedienst oder verwandte
Software ausgeführt wird
SharePoint Online Standard
 Add-On-AL für SharePoint
Online-Zusatzspeicher
Für jedes Gigabyte Speicherplatz
über den mit den Nutzer-ALs
bereitgestellten Speicherplatz hinaus
Bing Maps Standard oder
Professional
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 119 von 163
Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienste, für die Add-On-ALs angeboten werden
Onlinedienst
Tellme
Add-On-AL
 Add-On-AL für TellmeMinuten1
Erforderlichkeit…
Für nicht authentifizierte Nutzer zum
Zugriff auf den Onlinedienst über
Ihre Programme für eine beliebige
Anzahl von Minuten pro Monat,
sofern die folgende Bedingung erfüllt
ist. Verbrauchte Minuten über die
Anzahl von Grundminuten, die Ihnen
nach der Add-On-AL für einen
bestimmten Zeitraum zustehen,
sind „Überschreitungsminuten“.
Überschreitungsminuten müssen
für jeden Zeitraum innerhalb von
15 Tagen nach dem Jahrestag
des Beitritts (oder des Open
Value-Vertrages) erworben werden.
Der erste „Zeitraum“ beginnt an dem
Datum des Erwerbs der zugehörigen
Dienst-Abonnementlizenz und endet
am Jahrestag des Beitritts (oder
des Open Value-Vertrages).
Nachfolgende „Zeiträume“ beginnen
am ersten Tag nach dem
vorgehenden Zeitraum und enden
zum nächsten Jahrestag der
Anmeldung (oder des Open ValueVertrages).
1
Add-On-ALs beziehen sich auf eine spezifizierte Anzahl von Grundeinheiten (z. B. Sitzungen, Minuten oder
Transaktionen).
II) Zusätzliche Bestimmungen.
a) Abweichende Bestimmungen für Onlinedienste. Bestimmte Regelungen in Ihrem
Volumenlizenzvertrag gelten nicht für den Onlinedienst, einschließlich der Verpflichtung
zu Nutzungsrechten. Außerdem verfügen Sie nicht über zeitlich unbeschränkte Rechte
zur Verwendung des Onlinedienstes. Die Abweichungen lauten wie folgt.

Aktualisierungen der Lizenzbestimmungen. Wir sind berechtigt, diese
Lizenzbestimmungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. In diesem Fall gelten während der
ersten 12 Monate der Laufzeit Ihrer Abonnementlizenz diese Lizenzbestimmungen ohne
diese Updates für Ihre Verwendung des Onlinedienstes unter einer bestehenden Lizenz.
Trotz dieser Verpflichtung zu Nutzungsrechten gelten diese neuen Bestimmungen sofort,
wenn wir gesetzlich verpflichtet sind, die Lizenzbestimmungen zu ändern. Wir werden uns
bemühen, Sie mindestens 30 Tage vor dem allgemeinen Wirksamwerden von Updates
über diese zu informieren. Sie erklären sich mit den neuen Bestimmungen einverstanden,
indem Sie den Onlinedienst verwenden,
nachdem wir sie in diesen
Produktbenutzungsrechten veröffentlichen oder Ihnen eine E-Mail-Benachrichtigung zu
den Updates senden.

Updates des Onlinedienstes. Wir sind berechtigt, von Zeit zu Zeit die Funktionalität
oder Features zu ändern oder eine neue Version des Onlinedienstes freizugeben.
Nach einem Update stehen Ihnen einige Funktionalitäten oder Features möglicherweise
nicht zur Verfügung. Wenn wir den Onlinedienst aktualisieren und Sie den aktualisierten
Onlinedienst nicht verwenden, stehen Ihnen einige Features möglicherweise nicht
zur Verfügung, und Ihre Verwendung des Onlinedienstes kann unterbrochen werden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Onlinedienste

Aussetzung des Onlinedienstes. Wir sind unter folgenden Bedingungen berechtigt,
den Onlinedienst auszusetzen:
o
falls wir der Ansicht sind, dass Ihre Verwendung des Onlinedienstes eine direkte oder
indirekte Gefahr für die Funktion oder Integrität unseres Netzwerks oder die
Verwendung des Onlinedienstes durch andere darstellt,
o
falls wir der Ansicht sind, dass Sie Ihren Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser
Produktbenutzungsrechte, verletzt haben,
o
falls Ihre Verwendung die in der Dokumentation des jeweiligen Onlinedienstes
angegebenen Quoten übersteigt oder
o
falls wir anderweitig gesetzlich dazu verpflichtet sind.
b) Ablauf oder Kündigung des Onlinedienstes. Bei Ablauf oder Kündigung Ihres
Onlinedienste-Abonnements müssen Sie sich mit Microsoft in Verbindung setzen und uns
mitteilen, ob wir:
(1) Ihr Account deaktivieren und anschließend Ihre Abonnentendaten löschen sollen oder
(2) Ihre Abonnentendaten mindestens 90 Tage lang nach dem Ablauf oder der Kündigung
Ihres Abonnements (der „Aufbewahrungszeitraum“) in einem Account mit
eingeschränkter Funktionalität aufbewahren sollen, damit Sie die Daten extrahieren
können.

o
Wenn Sie (1) angeben, können Sie Ihre Abonnentendaten nicht aus Ihrem Account
extrahieren. Wenn Sie (2) angeben, zahlen Sie uns alle anfallenden Kosten zurück.
Wenn Sie weder (1) noch (2) angeben, bewahren wir Ihre Abonnentendaten in
Übereinstimmung mit (2) auf.
o
Nach Ablauf des Aufbewahrungszeitraums werden wir Ihr Account deaktivieren und
anschließend Ihre Abonnentendaten löschen.
Keine Haftung für die Löschung von Abonnentendaten. Sie erklären sich damit
einverstanden, dass wir, außer wie in diesen Bestimmungen beschrieben,
keiner Verpflichtung unterliegen, Ihre Abonnentendaten weiterhin aufzubewahren,
zu exportieren oder zurückzugeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir für
eine Löschung Ihrer Abonnentendaten gemäß diesen Bestimmungen nicht haften.
c) Verantwortung für Ihre Accounts. Sie tragen die Verantwortung für Ihre eventuellen
Kennwörter und alle Aktivitäten mit Ihren Onlinedienstaccounts, einschließlich der Aktivitäten
Ihrer Nutzer und der Geschäfte mit Dritten über Ihr Account oder damit verbundene
Accounts. Sie sind verpflichtet, Ihre Accounts und Kennwörter vertraulich zu behandeln.
Sie sind
verpflichtet,
uns einen
möglichen
Missbrauch
Ihrer
Accounts
oder
sicherheitsrelevanter Vorfälle im Zusammenhang mit dem Onlinedienst unverzüglich
mitzuteilen.
d) Verwendung von Software mit dem Onlinedienst. Möglicherweise müssen Sie
bestimmte Microsoft-Software installieren, um sich bei dem Onlinedienst anmelden
und diesen verwenden zu können. In diesem Fall gelten die folgenden Bestimmungen:

Microsoft-Software-Lizenzbestimmungen. Sie dürfen die Software auf Ihren
Geräten nur zur Verwendung mit dem Onlinedienst installieren und verwenden. Ihr Recht
zur Verwendung der Software endet, wenn Ihr Recht zur Verwendung des Onlinedienstes
endet oder abläuft oder wenn wir den Onlinedienst aktualisieren und er die Software
nicht mehr unterstützt, wobei das frühere Ereignis maßgeblich ist. Sie sind verpflichtet,
die Software zu deinstallieren, wenn Ihr Recht zu ihrer Verwendung endet. Außerdem
sind wir berechtigt, sie zu diesem Zeitpunkt zu deaktivieren.

Automatische Updates für Microsoft-Software. Von Zeit zu Zeit überprüfen wir
möglicherweise Ihre Version der Software und empfehlen Updates oder laden sie auf Ihre
Geräte herunter. Möglicherweise erhalten Sie keine Benachrichtigung, wenn wir das
Update herunterladen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Microsoft-Onlinedienste
e) Verwendung anderer Websites und Dienste. Möglicherweise müssen Sie bestimmte
Websites oder Dienste von Microsoft zu verwenden, um auf die Onlinedienste zugreifen und
sie verwenden zu können. In diesem Fall gelten die mit diesen Websites bzw. Diensten
verknüpften Nutzungsbestimmungen für Ihre Verwendung der entsprechenden Websites bzw.
Dienste.
f) Inhalt und Dienste von Drittanbietern. Wir sind nicht für Inhalte von Drittanbietern
verantwortlich, auf die Sie direkt oder indirekt über den Onlinedienst zugreifen. Sie sind für
Ihre Geschäfte mit Dritten (einschließlich Anzeigenkunden) im Zusammenhang mit dem
Onlinedienst
verantwortlich
(einschließlich
Lieferung
und Zahlung
von
Waren
und Dienstleistungen).
g) Ihre Abonnentendaten. Sie können möglicherweise für die Verwendung im
Zusammenhang mit dem Onlinedienst Abonnentendaten zur Verfügung stellen.
„Abonnentendaten“ sind alle Daten-, Audio- oder Bilddateien und Softwareanwendungen, die
vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird. Außer
an den Ihnen von uns lizenzierten Materialien beanspruchen wir keine Eigentumsrechte an
den Abonnentendaten, die Sie zur Verwendung mit dem Onlinedienst einsenden. Indem Sie
Abonnentendaten zur Verwendung mit einem Onlinedienst einsenden, der eine
Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ermöglicht, erklären Sie sich damit
einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind,

Ihre Abonnentendaten zu verwenden, zu kopieren, zu vertreiben, anzuzeigen, zu
veröffentlichen und zu ändern,

Ihren Namen im Zusammenhang mit den Abonnentendaten zu veröffentlichen und

es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun.
Einige Onlinedienste bieten möglicherweise Funktionalitäten an, die die Fähigkeit Dritter, dies
zu tun, einschränken. Sie sind dafür verantwortlich, diese Funktionalitäten wie für Ihre
beabsichtigte Nutzung Ihrer Abonnentendaten erforderlich einzusetzen.
h) Datenschutz. Personenbezogene Daten, die durch den Onlinedienst erfasst werden, können
in den USA oder anderen Ländern, in denen Microsoft oder ihre Serviceprovider Einrichtungen
unterhalten,
übertragen,
gespeichert
und
verarbeitet
werden.
Dies
schließt
personenbezogene Daten ein, die Sie durch die Nutzung des Dienstes erfassen. Indem Sie
diesen Onlinedienst verwenden, erklären Sie sich mit der Übertragung von
personenbezogenen Daten außerhalb Ihres Landes einverstanden. Sie erklären sich ebenfalls
damit einverstanden, von den Personen, die Ihnen personenbezogene Daten bereitstellen, die
entsprechenden Genehmigungen einzuholen, um

die Daten an Microsoft und ihre Vertreter zu übertragen und

die Übertragung, Speicherung und Verarbeitung derselben zu ermöglichen.
Weitere Informationen darüber, wie wir berechtigt sind, Ihre Informationen zu erfassen und
zu verwenden, finden Sie in der Datenschutzerklärung des Onlinedienstes:
Onlinedienst
Datenschutzerklärung
Bing Maps
http://privacy.microsoft.com/en-us/search.mspx#EJB
Dynamics CRM Online
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=156071
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Microsoft-Onlinedienste
Onlinedienst
Datenschutzerklärung
Exchange Online Deskless
Worker
Exchange Online Standard
Office Communications Online
Standard
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=104970
SharePoint Online Deskless
Worker
SharePoint Online Standard
Forefront Client Security
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=87415
Forefront Protection 2010 für
Exchange Server
Forefront Security für Office
Communications Server
Forefront Security für
SharePoint
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=91255
Forefront Server Security
Management Console
Forefront Threat Management
Gateway Web Protection Service
Groove Enterprise Services
http://www.office.microsoft.com/enus/products/FX101153391033.aspx
Microsoft Learning Solutions
Siehe Hyperlinks zu der Datenschutzerklärung auf den Webseiten.
Microsoft Exchange Hosted
Archive, Continuity, Encryption
und Forefront Online Protection
für Exchange
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=101332
Office Communications
Server Public Instant Messaging
Connectivity
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=102301&clcid=0x409
Office Live Meeting
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=90654
Web-Antimalware-Abonnement
für Forefront Threat
Management Gateway Medium
Business Edition
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=116592
Verwendung von Abonnentendaten durch uns. Wir werden Ihre Verwendung des
Onlinedienstes nicht überwachen und Ihre Abonnentendaten, die vom Onlinedienst
verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, nicht nachverfolgen,
anzeigen, zensieren, bearbeiten, entfernen oder offenlegen, außer aus folgenden Gründen:
(1) zur Bereitstellung, zum Betrieb und zur Verbesserung dieser und anderer MicrosoftProdukte und –Dienste,
(2) um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Gesetze einzuhalten oder auf gesetzliche
Anfragen oder gerichtliche Verfahren zu reagieren,
(3) um die Rechte oder das Eigentum von Microsoft oder anderen zu schützen,
einschließlich der Durchsetzung unserer Verträge oder Richtlinien, die die
Verwendung des Onlinedienstes regeln, oder
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Microsoft-Onlinedienste
(4) um im guten Glauben zu handeln, dass ein derartiger Zugriff oder eine derartige
Offenlegung notwendig sind, um die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter und
Kunden von Microsoft oder der Öffentlichkeit zu schützen.
i)
Sicherheit von Abonnentendaten. Wir werden angemessene und geeignete technische
und organisatorische Maßnahmen ergreifen, wie im Dokument „Security Overview“ für den
jeweiligen Onlinedienst beschrieben, um Ihre Abonnentendaten, die vom Onlinedienst
verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, vor versehentlichem oder
unrechtmäßigem Verlust oder Zugriff oder versehentlicher oder unrechtmäßiger Offenlegung
schützen zu helfen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Maßnahmen:

unsere einzige Verantwortung im Hinblick auf die Sicherheit und Handhabung der
Abonnentendaten darstellen und

anstelle jeder in Ihrem Volumenlizenzvertrag oder einer anderen Vertraulichkeits- oder
Geheimhaltungsvereinbarung enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtung gelten.
Weitere Informationen darüber, wo das Dokument „Security Overview“ für den Onlinedienst
zu finden ist, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Onlinedienst
Security Overview
Dynamics CRM Online
https://signin.crm.dynamics.com/portal/security.htm
Exchange Online Deskless Worker
Exchange Online Standard
SharePoint Online Deskless Worker
Office Communications Online Standard
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=149494
SharePoint Online Standard
Office Live Meeting Standard
Office Live Meeting Professional
Exchange Hosted Archive
Exchange Hosted Continuity
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=137325
Forefront Online Protection für Exchange
j) Nutzungsumfang (Verhaltenskodex). Sie sind nicht dazu berechtigt,

den Onlinedienst in einer Weise zu verwenden, die durch ein Gesetz, eine
Rechtsvorschrift, eine behördliche Anordnung oder ein Dekret in der zuständigen
Rechtsordnung verboten ist oder die gesetzlichen Rechte anderer verletzt,

den Onlinedienst auf eine Weise zu verwenden, die ihn beschädigen oder seine
Verwendung durch andere beeinträchtigen könnte,

den Onlinedienst zu verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht
autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke zu erlangen,

Informationen in
(z. B. „Spoofing“),

den Onlinedienst zu verwenden, um „Spam“ (d. h. unerbetene Massen- oder
Werbenachrichten) zu versenden oder anderweitig Angebote zur Verfügung zu stellen,
die auf einen Verstoß gegen diese Bestimmungen ausgelegt sind (z. B. Denial-of-ServiceAngriffe usw.),

die im Onlinedienst enthaltenen rechtlichen Hinweise oder Links zu entfernen, zu ändern
oder zu verfälschen.
einem
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Protokoll
oder
einer
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E-Mail-Kopfzeile
zu
fälschen
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k) Aufsicht. Wir sind berechtigt, den Onlinedienst in allen Ländern zu ändern oder zu beenden,
in denen eine derzeitige oder künftige behördliche Anforderung oder Verpflichtung besteht,
dass Microsoft einer Vorschrift oder einer Auflage unterliegt, die nicht allgemein auf dort
tätige Unternehmen anwendbar ist, die für Microsoft eine besondere Härte darstellt, wenn
Microsoft den Betrieb des Onlinedienstes unverändert fortführt und/oder die Microsoft Grund
zu der Annahme gibt, dass diese Bestimmungen oder der Onlinedienst möglicherweise im
Widerspruch zu einer solchen Anforderung oder Verpflichtung stehen. Wir sind beispielsweise
berechtigt, den Onlinedienst in allen Ländern im Zusammenhang mit einer behördlichen
Anforderung, gemäß der Microsoft den Bestimmungen für Anbieter von Telekommunikation
unterworfen wird, zu ändern oder zu beenden.
l)
Verwendung zu Bewertungszwecken. Außer wie im Abschnitt „Ausnahmen und
zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte“ erlaubt, sind Sie verpflichtet, Lizenzen für
die Verwendung des Onlinedienstes zu Bewertungszwecken zu erwerben. Dies gilt ungeachtet
anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag.
m) Elektronische Benachrichtigungen. Wir sind berechtigt, Ihnen Informationen zu dem
Onlinedienst in elektronischer Form bereitzustellen. Dies kann per E-Mail an die Adresse, die
Sie bei der Anmeldung für den Onlinedienst angeben, oder über eine von uns zu benennende
Website erfolgen. Eine Benachrichtigung per E-Mail ist am Übertragungsdatum erteilt.
Solange Sie den Onlinedienst verwenden, verfügen Sie über die Software und Hardware, die
für den Empfang dieser Benachrichtigungen notwendig ist. Sie sind nicht berechtigt,
den Onlinedienst zu verwenden, wenn Sie sich nicht mit dem Empfang dieser elektronischen
Benachrichtigungen einverstanden erklären.
n) Beschränkte Gewährleistung. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in
Ihrem Volumenlizenzvertrag gilt die beschränkte Gewährleistung nicht für Ausfälle oder
andere Unterbrechungen des Zugriffs auf den Onlinedienst oder andere Leistungskennzahlen,
die in dem Servicelevel-Vertrag für den Onlinedienst aufgeführt werden.
o) Servicelevel-Verträge (SLAs). Einige Onlinedienste können leistungsbezogene SLAs
enthalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über die unten aufgeführten Links:
Dynamics CRM Online
https://signin.crm.dynamics.com/portal/sla.htm
Exchange Online
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=127034
Forefront Online Protection
für Exchange
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=133205
Microsoft Exchange Hosted
Archive
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=157373
Office Live Meeting
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=127033
SharePoint Online
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=127035
Office Communications
Online
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=140815
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Microsoft-Onlinedienste
B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.
Für Bing Maps (umfasst den MapPoint-Webdienst):
Der Onlinedienst Bing Maps-Plattform beinhaltet Bing Maps AJAX Control, Bing Maps-Webdienste und
den MapPoint-Webdienst. Ihre Anwendungen können wie in den SDKs der Bing Maps-Plattform
beschrieben auf den Onlinedienst zugreifen und ihn verwenden. Sie finden die SDKs unter
http://msdn2.microsoft.com/en-us/virtualearth/default.aspx.
Nutzung des Inhalts.
Sie sind berechtigt, auf den Dienst sowie von ihm bereitgestellte Funktionalitäten oder Inhalte
zuzugreifen und sie zu verwenden, wenn Sie:

nur die in den SDKs dokumentierten Zugriffsmethoden und -verfahren verwenden;

den GetClientToken-Mechanismus (oder Folgemechanismus) wie auf der Bing Maps-Plattform
bereitgestellt implementieren und verwenden;

die Logos oder den Urheberrechtshinweis in durch den Dienst generierten Inhalt einfügen.
Sie sind nicht berechtigt, Logos oder Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise zu
verändern, wenn sie im durch den Dienst generierten Inhalt von Microsoft enthalten sind.
Sie müssen die Logos und Urheberrechtshinweise dem durch den Dienst generierten Inhalt
hinzufügen, wie von Microsoft bereitgestellt, wenn sie nicht von Microsoft im Inhalt angezeigt
werden.
Sie sind nicht dazu berechtigt,

Dritte zu autorisieren, in Ihrem Namen auf den Onlinedienst zuzugreifen oder ihn
zu verwenden,

den Onlinedienst zu verwenden, um Informationen bereitzustellen, die auf der
Positionsbestimmung oder dem Routing mehrerer Objekte unter Einsatz von GPS oder
anderer sensorgestützter Methoden basieren,

einem Endbenutzer einzelne Manöver einer Route in einer Weise zu zeigen oder ihn in einer
Weise darauf aufmerksam zu machen, die auf die sensorbasierte Position des Endbenutzers
entlang der Route abgestimmt ist,

den Onlinedienst zur Verfolgung des Standortes und der Bewegung von Fahrzeugen zu
nutzen,

einen Teil der Bings Map-Plattform in eine andere Mapping-Plattform zu integrieren als den
Map Point-Webdienst als primäre Quelle für die Straßenkartierung,

eine Datenbank jeglichen Inhalts, die im Onlinedienst verfügbar ist, zu kopieren,
zu speichern, zu archivieren oder zu erstellen.
Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen gelten für Ihre Nutzung der Luftbilder aus der
Vogelperspektive (Bird's eye aerial imagery).

Sie sind nicht berechtigt, die folgenden oder andere Metadaten offenzulegen:
o
genauer Breitengrad
o
genauer Längengrad
o
genaue Höhe.
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Microsoft-Onlinedienste

Sie sind nicht berechtigt, die Verwendung durch eine staatliche Behörde oder eine andere
öffentliche Institution zu erlauben.

Wenn Sie die Standardversion der Bing Maps-Plattform lizenzieren, sind Sie nicht berechtigt:
o
die Bilder aus der Vogelperspektive zu speichern, herunterzuladen, zu drucken,
zu vertreiben, zu übertragen oder zu manipulieren,
o
durch Ihre Anwendungen anderen die Möglichkeit dazu zu eröffnen.
Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen gelten für Ihre Nutzung von Straßenverkehrsdaten.
Straßenverkehrsdaten dürfen nur auf internetbasierten Webseiten (oder WAP- oder im Wesentlichen
ähnlichen Seiten auf Wireless-Protokollbasis, mit Ausnahme von Messaging-Protokollen wie E-Mail,
SMS, MMS oder anderen Nur-Text- oder Rich-Text-Messaging-Protokollen) verwendet werden.
Ihre Nutzung dieser Daten unterliegt den folgenden Beschränkungen:

Straßenverkehrsdaten dürfen nur in Kombination mit dem Dienst und nicht separat verwendet
werden. Sie sind nicht berechtigt, die Straßenverkehrsdaten zu dekonstruieren oder mit
Verkehrsdaten von einem anderen Hersteller zu vermischen oder zu kombinieren oder
Verkehrsdaten mit den Straßenverkehrsdaten zu verknüpfen oder Verkehrsdaten in
Kombination mit den Straßenverkehrsdaten hinzuzufügen.

Sie dürfen die Straßenverkehrsdaten nur kostenlos und nur zur persönlichen Nutzung durch
Endbenutzer zur Verfügung stellen.

Straßenverkehrsdaten dürfen nicht an folgende Einrichtungen lizenziert oder von ihnen
verwendet werden:



o
Radio- oder Fernsehsender,
o
Zeitungen,
o
Websites, die im Besitz von Radio- oder Fernsehsehndern oder Zeitungen sind.
Straßenverkehrsdaten dürfen nicht an folgende staatlich geförderte Reiseinformationsdienste
lizenziert oder von ihnen verwendet werden wie beispielsweise:
o
511-Dienste,
o
Websites für Verbraucher oder
o
Wechselverkehrszeichen.
Straßenverkehrsdaten dürfen nicht für folgende Zwecke lizenziert oder verwendet werden:
o
Fernseh- oder Radiosendungen,
o
als Bestandteil von oder zusammen mit wetterbezogenen Diensten,
o
Animationen oder
o
Speichern oder Bereitstellen von fortlaufend aktualisierten Verkehrsdaten oder meldungen für Endbenutzer.
Straßenverkehrsdaten dürfen nicht zur Entwicklung einer eigenständigen Verkehrsanwendung
(nur für Verkehr) lizenziert oder verwendet werden.
Probebetriebsumgebung.
Sie
sind
berechtigt,
in
der
Probebetriebsumgebung
des
MapPoint-Webdienstes und von Bing Maps AJAX Control auf insgesamt bis zu 30.000 Transaktionen
pro Monat zuzugreifen und sie zu nutzen, um Ihre Programme, die den Onlinedienst verwenden,
zu entwickeln, zu testen und zu warten. Sie dürfen Belastungstests mit dem Onlinedienst nur mit
vorheriger schriftlicher Genehmigung von Microsoft durchführen. Jegliche Verwendung muss den
Kundenidentifikationsanforderungen von Microsoft entsprechen. Diese sind im relevanten SDK
dargelegt.
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Microsoft-Onlinedienste
Nutzungsbestimmungen und Datenschutzerklärung für Endbenutzer. Die Nutzungsbestimmungen
unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=21969
und
der
Datenschutzhinweis
unter
http://privacy.microsoft.com/en-us/maps.aspx gelten für die Endbenutzer des Dienstes über Ihre
Anwendung. In jeder Anwendung, die den Dienst verwendet, sind Sie verpflichtet, einen Hyperlink zu
http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=21969 bereitzustellen, der mit „Nutzungsbestimmungen von
Microsoft“ beschriftet ist, und einen Hyperlink zu http://privacy.microsoft.com/en-us/maps.aspx, der mit
„Datenschutzerklärung von Microsoft“ beschriftet ist. Die Links müssen auf derselben Seite wie der
Inhalt des Dienstes oder in den Nutzungsbestimmungen für Endbenutzer der Anwendung angezeigt
werden.
Für Dynamics CRM Online:
Daten. Sie sind für die Verwaltung und Sicherung der Daten verantwortlich, die Sie mit dem
Onlinedienst verwenden. Wir sind nicht verantwortlich oder haftbar für die Löschung, Korrektur,
Vernichtung, Beschädigung, den Verlust oder die Nichtspeicherung von Daten, die Sie mit dem
Onlinedienst verwenden. Bei Kündigung oder Stornierung des Onlinedienstes durch Sie oder uns aus
beliebigem Grund sind wir berechtigt, Ihre Daten dauerhaft von unseren Servern zu löschen.
Für Forefront Client Security, Forefront Protection 2010 für Exchange Server,
Forefront Security für Office Communications Server, Forefront Security für SharePoint,
Forefront
Threat
Management
Gateway
Web
Protection
Service
und
Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium
Business Edition:
Verwendung in einer dedizierten Schulungseinrichtung. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen
in Ihrem Volumenlizenzvertrag sind Sie verpflichtet, Nutzer-ALs, Geräte-ALs und Add-On-ALs wie
oben beschrieben zu erwerben, um den Onlinedienst und die im Onlinedienst enthaltene Software in
einer dedizierten Schulungseinrichtung zu verwenden.
Verwendung unter Verlängerungen. Um eine unlizenzierte Verwendung des Onlinedienstes zu
verhindern, werden bestimmte Features des Onlinedienstes möglicherweise am dritten Jahrestag des
Datums Ihrer ersten Verwendung des Onlinedienstes deaktiviert. Wenn Sie Ihr Recht zur Verwendung
des Onlinedienstes verlängern, stellen wir Ihnen eine Methode zur Verschiebung dieses Datums nach
hinten zur Verfügung.
Ersetzung von Scanmodulen. Wir sind berechtigt, die folgenden Elemente des Onlinedienstes durch
vergleichbare Software und Dateien zu ersetzen:

Antivirus- und Antispamsoftware

Signaturdateien und Datendateien für die Inhaltsfilterung.
Für Forefront Client
2005-Technologie:
Security
und
Forefront
Client
Security
mit
SQL
Server
Lizenzbestimmungen für Microsoft Operations Manager (MOM) 2005-Technologie. Die Software
enthält MOM 2005-Technologie. Außer wie für die zusätzliche MOM-Software weiter unten
ausdrücklich dargelegt, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer
physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server auszuführen. Sie dürfen die
MOM 2005-Technologie ausschließlich zur Unterstützung Ihrer Nutzung der Software und des
Onlinedienstes verwenden. Sie benötigen keine MOM-Management-Lizenzen für diese Verwendung.
Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der MOM 2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer
Server oder Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum
Ausführen einer Instanz dieser Technologie wie hier beschrieben auszuüben.
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Microsoft-Onlinedienste
Lizenzbestimmungen der Microsoft SQL Server 2005-Technologie. Diese Lizenzbestimmungen gelten,
wenn Ihre Edition der Software SQL Server 2005-Technologie enthält. Außer wie für die zusätzliche
SQL Server-Software weiter unten ausdrücklich dargelegt, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz
dieser Technologie in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server
auszuführen. Sie dürfen die SQL Server 2005-Technologie ausschließlich zur Unterstützung Ihrer
Nutzung der Software und des Onlinedienstes verwenden. Sie benötigen für diese Verwendung keine
SQL Server-Client-Zugriffslizenzen. Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der SQL Server
2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien ausschließlich zu dem
Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen einer Instanz dieser Technologie wie hier
beschrieben auszuüben. Sie sind außerdem berechtigt, eine passive Failover-Instanz in einer
separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind
berechtigt, diese Instanz auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen.
Ausführen von Instanzen zusätzlicher Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl
von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen
oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder
anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese zusätzliche Software nur direkt mit der Software und dem
Onlinedienst oder indirekt über andere zusätzliche Software verwenden.
Liste zusätzlicher Software
 MOM Reporting Services
 SQL Server-Verwaltungstools
 MOM-Benutzeroberfläche
 Clientkomponenten von SQL Server Notification
Services
 MOM-Webkonsole
 MOM Agent- & Helper-Dateien
 Gemeinsame Tools von SQL Server Analysis
Services
 SQL Server Business Intelligence
Development Studio
 SQL Server 2005-Onlinedokumentation
 SQL Server-Konnektivitätskomponenten
 SQL Server-Legacykomponenten
 Berichts-Manager von SQL Server
Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server
Reporting Services
 Gemeinsame Tools von SQL Server 2005
 SQL Server Software Development Kit
 SQLXML-Clientfeatures
 SQL Server Mobile Server
Serverschutz. Für Server, auf die nur durch lizenzierte Nutzer zugegriffen wird, sind keine
Gerätelizenzen erforderlich.
Für Forefront Online Protection für Exchange, Microsoft Exchange Hosted Archive*,
Microsoft Exchange Hosted Continuity* und Microsoft Exchange Hosted Encryption:
Updates der Lizenzbestimmungen. Während der aktuellen Laufzeit Ihres anwendbaren Beitritts bzw.
Ihres anwendbaren Open Value-Vertrages gelten die Lizenzbestimmungen, die am Datum Ihres
ersten Erwerbs des Onlinedienstes wirksam sind, für Ihre Verwendung des Onlinedienstes, außer wie
im Folgenden dargelegt. Wir sind berechtigt, die Nutzungsbestimmungen jederzeit zu aktualisieren.
Sie erklären sich mit den neuen Nutzungsbestimmungen einverstanden, indem Sie den Onlinedienst
verwenden, nachdem wir sie in diesen Produktbenutzungsrechten veröffentlichen oder Ihnen eine
E-Mail zu den Aktualisierungen senden.
Verwendung zu Bewertungszwecken. Für Forefront Online Security für Exchange sind Sie berechtigt,
den Onlinedienst für einen Bewertungszeitraum von 30 Tagen zu verwenden.
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Microsoft-Onlinedienste
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Dynamics CRM Online, Exchange Online, Office Live Meeting*, Office Communications
Online und SharePoint Online*:
Nutzer-ALs für Software Assurance. Nutzer-ALs für Software Assurance können erworben und
folgenden Nutzern zugewiesen werden:

Nutzern, denen auch eine berechtigende CAL mit aktiver Software Assurance zugewiesen
wurde, oder

Nutzern, die ein Gerät verwenden, dem eine berechtigende Geräte-CAL mit aktiver Software
Assurance zugewiesen wurde.
Sie dürfen Nutzer-ALs für Software Assurance jeweils nicht mehr als einem Nutzer für eine gegebene
berechtigende Geräte-CAL zuweisen. Sie müssen während der Laufzeit Ihrer Nutzer-AL für Software
Assurance aktive Software Assurance für Ihre berechtigenden CALs beibehalten. Ihr Recht zum
Zugriff auf den Onlinedienst oder zugehörige Software unter einer Nutzer-AL für Software Assurance
läuft zum früheren der folgenden beiden Zeitpunkte ab:

Ablauf der Software Assurance für Ihre berechtigende CAL oder

Ablauf Ihrer Nutzer-AL für Software Assurance.
Eine Nutzer-AL für Software Assurance, die zu einer Nutzer-CAL gehört, darf nur (und muss) einem
anderen Nutzer neu zugewiesen werden, wenn die berechtigende Nutzer-CAL neu zugewiesen wird.
Eine Nutzer-AL für Software Assurance, die zu einer Geräte-CAL gehört, darf einem anderen Nutzer
nur dann neu zugewiesen werden, wenn dieser neue Nutzer ein Gerät verwendet, dem eine
berechtigende Geräte-CAL mit aktiver Software Assurance zugewiesen wurde.
Für Software Assurance-Kunden verfügbare Nutzer-ALs und die berechtigenden CALs sind in der
nachstehenden Tabelle aufgeführt.
Nutzer-AL für Software
Assurance
Berechtigende CAL
Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite (für Core-CAL-Suite)
 Core-CAL-Suite
Nutzer-AL für Business Productivity Online
Standard Suite (für Enterprise-CAL-Suite)
 Enterprise-CAL-Suite
Nutzer-AL für Dynamics CRM Online
 Zusätzliche CAL zur vollständigen Verwendung von
Dynamics CRM 4.0
 Standard-CAL für Exchange Server 2007 oder
Nutzer-AL für Exchange Online Standard
 Core-CAL-Suite oder
 Enterprise-CAL-Suite
Nutzer-AL für Office Communications
Online Standard
Nutzer-AL für Office Live Meeting
Standard oder Professional
 Standard-CAL für Office Communications Server 2007
R2 oder
 Enterprise-CAL-Suite
 Enterprise-CAL für Office Communications Server 2007
R2 oder
 Enterprise-CAL-Suite
 Standard-CAL für SharePoint Server 2010 oder
Nutzer-AL für SharePoint Online Standard
 Core-CAL-Suite oder
 Enterprise-CAL-Suite
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Microsoft-Onlinedienste
Verwendung zu Bewertungszwecken. Sie sind berechtigt, den Onlinedienst für einen
Bewertungszeitraum von 30 Tagen zu verwenden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir
keiner Verpflichtung unterliegen, Ihre Abonnentendaten aufzubewahren, zu exportieren oder
zurückzugeben, wenn Sie beim Ablauf des Bewertungszeitraums keine Lizenzen zur Verwendung des
Onlinedienstes erwerben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir für eine Löschung Ihrer
Abonnentendaten gemäß den vorgenannten Bestimmungen nicht haften.
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Microsoft Exchange Hosted Continuity:
Abonnentendaten bei Ablauf oder Kündigung des Onlinedienstes. Jegliche bei Ablauf oder Kündigung
Ihres Rechts zur Nutzung des Onlinedienstes vorliegenden Abonnentendaten sind für Sie weder
zugänglich noch werden sie an Sie zurückgegeben. Die Löschung der Daten erfolgt im Einklang mit
der normalen 30-tägigen Aufbewahrungszeit.
Für Microsoft Learning Solutions eLearning Library*, Microsoft Learning Solutions
eReference Library*, Microsoft Learning Solutions eLearning Course Collection, Microsoft
Learning Solutions IT Academy und Microsoft Learning Solutions MCP-Dienste:
Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes
Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren
und zu verwenden. Zur Dokumentation gehören keine elektronischen Bücher.
Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren
Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden.
Code
wie
in
den
Universellen
*Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt.
Für Microsoft Learning Solutions E-Learning Library, E-Reference Library und IT
Academy:
Neuzuweisungsrechte. Die Nutzer-ALs können von einem Nutzer einem anderen Nutzer nur neu
zugewiesen werden, falls der erste Nutzer nicht mehr beim Unternehmen beschäftigt ist.
Für Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity:
Nur zur internen Verwendung. Nur Ihre Angestellten und Vertragspartner vor Ort sind berechtigt, auf
den Onlinedienst zuzugreifen.
Microsoft Office Live Communications Server 2005 („LCS“) oder Microsoft Office Communications
Server 2007 („OCS“) erforderlich. Nutzer des Onlinedienstes müssen über eine Lizenz zur
Verwendung von LCS bzw. OCS verfügen.
Keine Verbindung. Sie sind nicht berechtigt, den Onlinedienst zu verwenden, um folgende Arten der
Kommunikation zu erleichtern:

mit einem anderen Instant Messaging-Serviceprovider als Yahoo!, AOL oder Microsoft oder

zwischen externen Instant Messaging-Netzwerken.
Zugriff über PDA oder Mobiltelefon – Beschränkung für das Instant Messenger-Netzwerk von America
Online. Sie sind nicht berechtigt, den Onlinedienst zum Übertragen von Instant Messaging- und
Anwesenheitsinformationen von einem (oder auf ein) PDA oder Mobiltelefon mithilfe eines lizenzierten
Funkfrequenzspektrums (beispielsweise EVDO, GPRS, EDGE) zu verwenden.
Verwendung zu Bewertungszwecken. Für Office Communications Server Public Instant Messaging
Connectivity sind Sie berechtigt, den Onlinedienst für einen Bewertungszeitraum von 60 Tagen zu
verwenden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 131 von 163
Microsoft-Onlinedienste
Für Office Groove Enterprise Services:
Ersetzung von Übertragungs- und Verwaltungstechnologien. Wir sind berechtigt, die folgenden
Möglichkeiten des Onlinedienstes durch vergleichbare Software und Dateien zu ersetzen:

das Synchronisieren von mehreren Clients mithilfe des Übertragungsdienstes und

das Festlegen von Richtlinien und die Verwaltung einzelner Clients.
Überwachen von Übertragungsdaten. Wir werden Ihre Übertragungsdaten, die vom Onlinedienst
verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, nicht überwachen, anzeigen oder
bearbeiten, ausgenommen

zur Bereitstellung oder Verbesserung des Onlinedienstes und

wie im Abschnitt „Überwachen Ihrer Verwendung“ weiter oben beschrieben.
„Übertragungsdaten“ sind Ihre E-Mails, Dateien, Dokumente und anderen Datendateien, die vom
Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird.
Handhabung
von
Übertragungsdaten.
Wir
werden
die
unter
beschriebenen Maßnahmen anwenden,
um Ihre Übertragungsdaten, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst
zugegriffen wird, sichern zu helfen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Maßnahmen
http://www.groove.net/index.cfm?pagename=PrivacySoftware

unsere einzige Verantwortung im Hinblick auf die Sicherheit und Handhabung der
Übertragungsdaten darstellen und

anstelle jeder in Ihrem Volumenlizenzvertrag oder einer anderen Vertraulichkeitsvereinbarung
enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtung gelten.
Für Office Live Meeting:
Hinweis in Bezug auf Aufzeichnungen. Einige Rechtsordnungen verlangen, dass die betroffenen
Personen vor dem Abhören, Überwachen und/oder Aufzeichnen ihrer Kommunikationen darauf
hingewiesen werden müssen oder dass deren Zustimmung hierzu eingeholt werden muss und/oder
beschränken das Sammeln, Speichern und Verwenden von personenbezogenen Informationen.
Sie verpflichten sich, vor der Nutzung des Onlinedienstes und/oder des/r Aufzeichnungsfeatures alle
geltenden Gesetze einzuhalten, alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und alle erforderlichen
Daten offenzulegen.
Für SharePoint Online Deskless Worker:
Deskless Workers sind berechtigt, auf Inhalte aus bezeichneten Website-Auflistungen zuzugreifen und
sie anzuzeigen. Mit Ausnahme von InfoPath oder browserbasierten Formularen innerhalb dieser
bezeichneten Website-Auflistungen sind sie nicht berechtigt, Websites, Seiten, Bibliotheken, Listen,
Listenelemente oder Microsoft Office-Dokumente zu erstellen, zu speichern oder zu bearbeiten.
Sie sind nicht berechtigt, auf einem Mobilgerät auf Inhalte zuzugreifen oder sie anzuzeigen.
Für Tellme
„Anwendung(en)“ sind sprachaktive, mit der Tellme-Plattform kompatible und konforme
VoiceXML-Anwendungen. Mit ihnen ist es Nutzern möglich, über das Telefon oder andere
sprachaktive Geräte auf Informationen zuzugreifen und diese auszutauschen. Nutzer greifen über
eine Sprach-Benutzeroberfläche auf Informationen zu und tauschen diese aus.
„Äußerung“ bedeutet einen Teil des Gesprochenen eines Nutzers, der durch von der Anwendung
definierte Pausen vom Rest abgegrenzt ist und für den gilt:
(i) Er wird von einem Nutzer als Reaktion auf eine Aufforderung der Anwendung geäußert, und
(ii) er wird bei der Verarbeitung des Anrufs des Nutzers aufgezeichnet.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 132 von 163
Microsoft-Onlinedienste
„Aufzeichnung des gesamten Telefonats“ bedeutet den gesamten Tondatenstrom, für den gilt:
(i) Er wird zwischen dem Nutzer und der Sprachschnittstelle der Anwendung während des Anrufs
eines Nutzers bei der Anwendung ausgetauscht, und
(ii) er wird bei der Verarbeitung dieses Anrufs aufgezeichnet.
Er schließt sämtliche Audioaufforderungen der Anwendung und die darauf bezogenen Äußerungen
des Nutzers ein.
Äußerungen und Aufzeichnungen des gesamten Telefonats werden gemeinsam als „Aufzeichnungen“
bezeichnet.
Äußerungen und Aufzeichnung des gesamten Telefonats. Sämtliche Aufzeichnungen sind Ihr
Eigentum. Sie halten alle anwendbaren Gesetze ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze
zum Abhören und Aufzeichnen auf Bundes- und Landesebene. Sie holen für jegliche Aufzeichnungen
das vorherige Einverständnis aller Teilnehmer der Kommunikation zur Aufzeichnung ein,
beispielsweise durch Abspielen einer Erklärung vor der Aufzeichnung, die den Inhalt „Anrufe werden
aufgezeichnet“ oder „Dieser Anruf kann aufgezeichnet werden“ oder einen ähnlichen Inhalt hat.
Wir sind je nach dem von Ihnen erworbenen Servicelevel oder nur nach der Beschreibung in den
Spezifikationen für Berichte verpflichtet, Folgendes aufzuzeichnen:

Aufzeichnung des gesamten Telefonats,

Äußerungen oder

andere anrufbezogene Daten.
Sie erkennen an und stimmen zu, dass wir nicht verpflichtet sind, irgendwelche Aufzeichnungen
anzufertigen, wenn das gesetzlich geforderte Einverständnis des Anrufers mit der Aufzeichnung nicht
vorliegt.
Sie erklären sich bereit, Microsoft, deren verbundene Unternehmen, leitende Angestellte, Direktoren
und Anteilseigner von sämtlichen Forderungen, Verlusten, Schäden, Ausgaben, Verfahren,
Richtersprüchen und Kosten jedweder Art, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren
und -ausgaben, die durch die Aufzeichnungen oder in Verbindung mit diesen entstehen, freizustellen,
dagegen zu verteidigen bzw. Microsoft entsprechend zu entschädigen. Dies gilt ungeachtet anders
lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag.
Wir und unsere Vertragspartner haben das Recht, Aufzeichnungen, Token, Anrufstatistiken und
Systemdaten von Interaktionen mit dem Onlinedienst zum Zweck der Leistungsverbesserung des
Onlinedienstes sowie der Entwicklung, Verbesserung und Erweiterung damit zusammenhängender
Produkte, Technologien und Dienste von Microsoft zu erfassen und zu speichern. Wir erfassen,
speichern und gruppieren Daten von allen Produkten und Diensten, die im Onlinedienst ausgeführt
werden, in einen gemeinsamen Datenpool, der zum Trainieren und Verbessern der Leistung des
zugrunde liegenden Onlinedienstes und damit zusammenhängender Produkte, Technologien und
Dienste von Microsoft verwendet wird.
Hosting. Sämtliche Anwendungen werden bei Ihnen gehostet.
Freistellung durch den Kunden. Sie werden Microsoft gegen jegliche durch einen nicht verbundenen
Dritten geltend gemachten Ansprüche dahingehend, dass Ihr in Verbindung mit dem Onlinedienst
verwendeter Inhalt:

dessen Patent, Urheberrecht oder Marke verletze oder

dessen Geschäftsgeheimnis oder nicht offenbarte Informationen vorsätzlich unrechtmäßig
verwende,
„Ihre Inhalte“ schließen Anwendungen, Audioaufforderungen, Datenströme und andere ähnliche Inhalte
oder Informationen ein, die Sie für die Verwendung mit dem Onlinedienst bereitstellen. Sie werden
außerdem die Summe eines hieraus resultierenden rechtskräftigen Urteils gegen uns (oder eines
Vergleichs, zu dem Sie zustimmen) zahlen. Sofern in Ihrem Volumenlizenzvertrag bezüglich ähnlicher
Ansprüche in Verbindung mit unseren Produkten keine anders lautenden Angaben enthalten sind, bildet
dieser Abschnitt unseren ausschließlichen Abhilfeanspruch in Bezug auf diese Ansprüche.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 133 von 163
Microsoft-Onlinedienste
Wir werden Sie unverzüglich schriftlich von diesem Anspruch in Kenntnis setzen und Ihnen die
vollständige Kontrolle über die Verteidigung oder den Vergleich des Anspruchs einräumen. Wir
werden Sie bei der Verteidigung gegen den Anspruch angemessen unterstützen. Sie erklären sich
damit einverstanden, uns sämtliche angemessenen Ausgaben, die wir im Rahmen einer solchen
Unterstützungsleistung haben, zu erstatten.
Beschränkungen der Verteidigungsverpflichtung. Ihre Verpflichtungen gelten nicht, soweit der
jeweilige Anspruch oder das jeweilige Urteil in Folgendem seine Grundlage findet:
(i) Spezifikationen, die wir Ihnen für den Onlinedienst bereitstellen,
(ii) nicht autorisierte Änderungen, die wir an Ihren Inhalten vornehmen,
(iii) unsere nicht autorisierte Weitergabe Ihrer Inhalte an einen Dritten oder deren Nutzung zu
Gunsten eines Dritten.
Örtliche Beschränkungen. Der Onlinedienst darf nur für Anrufe verwendet werden, die aus den USA
stammen.
Ablauf oder Kündigung des Onlinedienstes. Wir sind nicht verpflichtet, irgendwelche Systemdaten zu
archivieren oder aufzubewahren. „Systemdaten“ sind alle Daten, die von uns im Rahmen des
Onlinedienstes erfasst wurden. Systemdaten schließen sämtliche Datensätze über Anrufdetails,
Äußerungen sowie Aufzeichnungen des gesamten Telefonats ein. Keine Partei ist gegenüber der
anderen für Schäden jeglicher Art haftbar, die ausschließlich aus der Kündigung Ihres
Volumenlizenzvertrages in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen entstehen.
C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit
Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen).
LM
in der
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche
Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre
Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag
erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere
Versionen der Software.
Zuweisen von Dienst-ALs und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm.
Sie sind berechtigt, Dienst-ALs wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen zuzuweisen.
Sie sind berechtigt, sie Ihrem Volumenlizenzvertrag entsprechend neu zuzuweisen (nicht kurzzeitig
(innerhalb von 90 Tagen oder weniger)). Alternativ sind Sie berechtigt, Dienst-Als wie nachstehend
angegeben neu zuzuweisen.
Serverfarm.
Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen
angeordnet sind:

in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen
Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder

innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA).
Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum
von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h.
nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Microsoft-Onlinedienste
Neuzuweisung von Dienst-ALs.

Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben
Serverfarm Dienst-ALs so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen
Neuzuweisung gilt nicht für Dienst-ALs, die Servern innerhalb derselben Serverfarm
zugewiesen werden.

Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen
Serverfarmen Dienst-ALs neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb
von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Kombinierte Lizenzmodelle
Angebote, bei denen die Lizenzbestimmungen aus einer Kombination von zwei oder
mehr Lizenzmodellen bestehen
Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte.
1. Virtual Desktop Infrastructure (VDI) Standard Suite
2. Virtual Desktop Infrastructure (VDI) Premium Suite
I) Definitionen.
a) „Client-OSE“ ist eine Betriebssystemumgebung (Operating System Environment, „OSE“), die
ein Client-Betriebssystem ausführt.
b) „VDI-lizenziertes Gerät“ ist ein Gerät, dem Sie eine VDI-Suite-Lizenz zuweisen und von dem
Sie auf virtuelle Client-OSEs zugreifen und diese remote verwenden.
c) „VDI-Host“ ist ein Gerät, auf dem Sie virtuelle Client-OSEs hosten, die Software ausführen,
auf die Sie remote von VDI-lizenzierten Geräten zugreifen und die Sie remote von
VDI-lizenzierten Geräten verwenden.
d) „VDI-Suite-Lizenz“ ist die VDI Standard Suite-Lizenz oder die VDI Premium Suite-Lizenz oder
beides.
e) „VDI-Software“ ist die Microsoft-Software, für die Ihnen Nutzungs-, Zugriffs- oder
Verwaltungsrechte unter der „VDI-Suite-Lizenz“ gewährt werden.
II) Abonnementlizenz. VDI-Suite-Lizenzen sind Abonnementlizenzen. Das Recht zur Verwendung
von Software unter einer Abonnementlizenz läuft bei Ablauf oder Kündigung des Beitritts oder des
Vertrages ab, unter dem Sie die Lizenz erworben haben. Ungeachtet etwaiger anders lautender
Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag endet Ihr Recht zur Verwendung von oder zum
Zugriff auf Software oder zur Verwaltung von OSEs unter einer VDI-Suite-Lizenz, wenn diese
Lizenz abläuft.
III) Anwendbare Nutzungsrechte. Ihr Zugriff und Ihre Verwendung von VDI-Software und Ihre
Verwaltung von virtuellen Client-OSEs, auf die Ihr VDI-lizenziertes Gerät zugreift, unterliegen den
Produktbenutzungsrechten für VDI-Software in der durch diese Lizenzbestimmungen geänderten
Fassung. Sie dürfen VDI-Suite-Lizenzen nur Geräten zuweisen. Sie sind nicht berechtigt,
VDI-Suite-Lizenzen Nutzern zuzuweisen.
a) Zulässige Trennung von Komponenten. Wie in diesen Lizenzbestimmungen beschrieben
und ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag
erlaubt jede VDI-Suite-Lizenz Folgendes:
i.
Verwendung von und Zugriff auf VDI-Software auf oder von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät
und anderen Geräten, die erlaubte Instanzen von VDI-Software ausführen, und
ii.
Verwaltung von virtuellen Client-OSEs auf Ihren VDI-Hosts.
b) Neuzuweisung von VDI-Suite-Lizenzen. Ungeachtet der Einschränkung
Produktbenutzungsrechten sind Sie berechtigt, Ihre Lizenz neu zuzuweisen, jedoch
kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
berechtigt, Ihre Lizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie das VDI-lizenzierte Gerät
eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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in den
nicht nur
Sie sind
aufgrund
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Kombinierte Lizenzmodelle
IV) Softwarerechte. Die VDI Standard Suite und VDI Premium Suite sehen Rechte zur Verwendung
von und zum Zugriff auf alle Versionen der folgenden VDI-Software während der Laufzeit Ihres
Select- oder Konzernbeitritts oder Open Value-Vertrages vor:
a) Windows Server-Remotedesktopdienste („RDS“)
b) System Center Virtual Machine Manager („VMM“)
c) System Center Configuration Manager („SCCM“)
d) System Center Operations Manager („SCOM“)
V) Remotedesktopdienste. Sie sind berechtigt, von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät direkt oder
indirekt auf RDS zuzugreifen, außer wie nachfolgend beschrieben. Sie sind nicht berechtigt, zum
Hosten einer grafischen Benutzeroberfläche (mittels RDS-Funktionalität oder anderer
Technologie) auf Windows Server-Software entweder:

direkt von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät oder

indirekt über eine virtuelle OSE auf Ihrem VDI-Host zuzugreifen.
Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in den Produktbenutzungsrechten für
Windows Server benötigen Sie keine RDS-CAL für das VDI-lizenzierte Gerät oder den VDI-Host,
um diesen Zugriff zu erlauben. Sie müssen jedoch eine Basis-CAL für Windows Server erwerben
und beiden Geräten oder dem zugreifenden Nutzer zuweisen.
VI) System Center Virtual Machine Manager. Sie werden als Käufer einer VMM-Softwarelizenz
angesehen, wenn Sie eine VDI-Suite-Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, VMM unter Ihrer
VDI-Suite-Lizenz zu verwenden, um gleichzeitig bis zu vier virtuelle Client-OSEs zu verwalten,
in denen Software ausgeführt wird, die Sie remote von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät verwenden.
Diese virtuellen OSEs können sich auf bis zu vier verschiedenen VDI-Hosts befinden. Sie sind
nicht berechtigt, OSEs zu verwalten, die sich nicht auf VDI-Hosts befinden. Ungeachtet etwaiger
anderslautender Bestimmungen in den Produktbenutzungsrechten für VMM benötigen Sie keine
separaten VMM-Management-Lizenzen, um diese virtuellen OSEs zu verwalten.
VII) System Center Configuration Manager. Sie werden als Käufer einer SCCM-Softwarelizenz
angesehen, wenn Sie eine VDI-Suite-Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, SCCM unter Ihrer
VDI-Suite-Lizenz zur Verwaltung der physischen OSE auf Ihren VDI-Hosts zu verwenden,
ohne dass Sie eine Management-Lizenz erwerben und diesen Geräten zuweisen müssen,
jedoch vorbehaltlich der folgenden Bedingung. Die physische OSE darf ausschließlich für folgende
Zwecke verwendet werden:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware,

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten und

Ausführung von Software zum Verwalten und Warten von virtuellen Client-OSEs auf
Ihrem VDI-Host.
Sie sind außerdem berechtigt, SCCM unter Ihrer VDI-Suite-Lizenz zur Verwaltung der physischen
OSE auf Ihren VDI-Hosts (ungeachtet der vorstehenden Bedingung) und anderer OSEs zu
verwenden, sofern Sie Management-Lizenzen wie in den Produktbenutzungsrechten für SCCM
vorgesehen separat erwerben und zuweisen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Kombinierte Lizenzmodelle
VIII) System Center Operations Manager. Sie werden als Käufer einer SCOM-Softwarelizenz
angesehen, wenn Sie eine VDI-Suite-Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, SCOM unter Ihrer VDISuite-Lizenz zur Verwaltung der physischen OSE auf Ihren VDI-Hosts zu verwenden, ohne dass
Sie eine Management-Lizenz erwerben und diesen Geräten zuweisen müssen, jedoch
vorbehaltlich der folgenden Bedingung. Die physische OSE darf ausschließlich für folgende
Zwecke verwendet werden:

Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware,

Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten und

Ausführung von Software zum Verwalten und Warten von virtuellen Client-OSEs auf
Ihrem VDI-Host.
Sie sind außerdem berechtigt, SCOM unter Ihrer VDI-Suite-Lizenz zur Verwaltung der physischen
OSE auf Ihren VDI-Hosts (ungeachtet der vorstehenden Bedingung) und anderer OSEs zu
verwenden, sofern Sie Management-Lizenzen wie in den Produktbenutzungsrechten für SCOM
vorgesehen separat erwerben und zuweisen.
IX) Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für VDI Premium Suite.
a) Remotedesktopdienste. Zusätzlich zu dem Recht, von jedem durch eine VDI Premium
Suite abgedeckten Gerät auf RDS-Funktionalität zuzugreifen, sind Sie berechtigt, zum Hosten
einer grafischen Benutzeroberfläche auf Windows Server zuzugreifen. Die Anforderung, über
eine separate Windows Server-CAL zu verfügen, gilt weiterhin.
b) Application Virtualization für Remotedesktopdienste. Sie sind berechtigt,
von VDI-lizenzierten Geräten, denen Sie VDI Premium Suite-Lizenzen zugewiesen haben, auf
die Software Applicaton Virtualization für Remotedesktopdienste auf Ihrem VDI-Host
zuzugreifen und sie zu verwenden. Die Anforderung, über eine separate Windows Server-CAL
zu verfügen, gilt weiterhin.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
Für diese Vergünstigungen ist Software Assurance und in einigen Fällen eine Software
Assurance-Mitgliedschaft erforderlich. Einzelheiten und eine vollständige Liste der Software
Assurance-Vergünstigungen finden Sie in der Produktliste. Außer wie nachfolgend vermerkt,
laufen diese Vergünstigungen ab, wenn Ihre Software Assurance endet.
1. Wiederherstellungsrechte für „Cold“ Disaster.
Für jede Instanz von berechtigter Serversoftware, die Sie in einer physischen oder virtuellen
Betriebssystemumgebung auf einem lizenzierten Server ausführen, sind Sie berechtigt,
vorübergehend
eine Sicherungsinstanz
in
einer
physischen
oder
virtuellen
Betriebssystemumgebung auf einem Server auszuführen, der für die Wiederherstellung bei
Notfällen bestimmt ist. Die Produktbenutzungsrechte für die Software und die folgenden
Beschränkungen gelten für Ihre Verwendung von Software auf einem Server für die
Wiederherstellung bei Notfällen.

Der Server muss abgeschaltet sein, außer (i) zu begrenzten Selbsttests der Software und zur
begrenzten Verwaltung von Patches der Software oder (ii) zur Wiederherstellung bei
Notfällen.

Der Server darf sich nicht im gleichen Cluster wie der Produktionsserver befinden.

Sie dürfen die Sicherungs- und Produktionsinstanzen nur während des Wiederherstellens der
Produktionsinstanz bei einem Notfall gleichzeitig ausführen.

Ihr Recht zur Nutzung der Sicherungsinstanzen endet, wenn Ihre Software Assurance endet.
2. E-Learning.
Der
Abschnitt
„Desktop-Anwendungen“
der
Produktbenutzungsrechte
enthält
Ihre
Lizenzbestimmungen für eLearning-Schulungskits. Sie dürfen jedoch nicht mehr Nutzer als
E-Learning-Lizenzen haben.
3. Abonnementmedien von TechNet Plus.I
Der Abschnitt „Entwicklertools“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen
für Abonnementmedien von TechNet Plus. Zusätzliche Software Assurance-Vergünstigungen von
TechNet finden Sie in der Produktliste.
4. Step-Up-Lizenzen.
Eine Step-Up-Lizenz erlaubt es Ihnen, eine Premium Edition anstelle des berechtigenden Produkts
zu nutzen. Sobald Ihre Step-Up-Lizenz zeitlich unbeschränkt wird, ersetzt sie dauerhaft Ihre
Rechte am berechtigenden Produkt.
5. MSDN.I
Der Abschnitt „Entwicklertools“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen
für MSDN. Ihre Rechte zur Nutzung von Software, die über MSDN lizenziert wurde, werden
zeitlich unbeschränkt, wenn Ihr Recht zur Nutzung von Visual Studio zeitlich unbeschränkt wird.
6. Software Assurance-Produktsupport.
Möglicherweise kann Ihre Art der Verwendung der Software nicht unterstützt werden.
Möglicherweise ist es hierfür außerdem erforderlich, dass Sie mehr Supportservices kaufen.
Wir sind beide berechtigt, Informationen, die in Verbindung mit Supportservices erworben
wurden, zu verwenden, solange durch diese Verwendung keine vertraulichen Informationen der
anderen Partei offengelegt werden. Die Lizenzbestimmungen für das zugrunde liegende Produkt
gelten für Ihre Verwendung jeglicher Fixes.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
7. Windows Fundamentals for Legacy PCs.I
Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre
Lizenzbestimmungen für Windows Fundamentals for Legacy PCs. Sie dürfen die Software jedoch
nur zum Ausführen der nachfolgend aufgelisteten Typen von Anwendungen verwenden.

Sicherheit

Verwaltung

Terminalemulierung

Remotedesktop und ähnliche Technologien

Webbrowser

Mediaplayer

Instant Messaging-Client

Dokument-Viewer

.NET Framework und Java Virtual Machine
Sie können entscheiden, den Mediaplayer nicht zu installieren. In diesem Fall gelten die
nachfolgend aufgelisteten Abschnitte des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme“ der
Produktbenutzungsrechte nicht für Ihre Verwendung der Software.

Verwaltung digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media

Windows Media Player

Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard
Sie sind berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu verwenden als dem, auf dem sie
zuerst installiert wurde, wenn Sie die entsprechende Software Assurance auf dieses andere Gerät
verschieben.
8. Windows 7 Enterprise.I
Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte, wie unten im Abschnitt
„Virtualisierungsrechte für Windows 7“ ergänzt, enthält Ihre Lizenzbestimmungen für die
Software. Abgesehen vom Abschnitt „Virtualisierungsrechte für Windows 7“ wird Ihr Recht zur
Nutzung der Software zeitlich unbeschränkt, sobald Ihr Recht zur Nutzung von Windows 7
Professional Edition zeitlich unbeschränkt wird.
9. Virtualisierungsrechte für Windows 7.
Es gelten „Instanz“ und andere Terminologie in den Universellen Bestimmungen, die sich auf die
Nutzung der Software mit Virtualisierungstechnologie beziehen.
a) Ausführen von Instanzen der Software.
Für jede Lizenz, für die Sie über eine aktive Software Assurance verfügen, gilt Folgendes:


Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Gerät gleichzeitig Folgendes zu nutzen:
o
eine Instanz der Software in einer physischen Betriebssystemumgebung und
o
bis zu vier Instanzen der Software in virtuellen Betriebssystemumgebungen (nur eine
Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung).
Wenn Sie alle fünf erlaubten Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen
Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz ausschließlich zur Ausführung von
Folgendem genutzt werden:
o
die Hardware-Virtualisierungssoftware und
o
Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem
lizenzierten Gerät.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
Alternativ sind Sie für jede Lizenz berechtigt, auf dem lizenzierten Gerät gleichzeitig zwei
Instanzen der Software in der physischen Betriebssystemumgebung auszuführen.
Für beliebige der oben erlaubten Instanzen sind Sie berechtigt, Instanzen von einer der
beiden Editionen (Professional oder Enterprise) oder eine frühere Version einer dieser
Editionen auszuführen.
b) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Geräten oder Speichermedien.
Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.

Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Software zu erstellen.

Sie sind berechtigt, diese Instanzen auf beliebigen Ihrer Geräte oder Speichermedien zu
speichern.

Sie dürfen Instanzen der Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern,
Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Software unter einer Ihrer Lizenzen wie
weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte
zu vertreiben).
10. Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop und Windows
Centralized Desktop für Software Assurance.I
Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte,
enthält Ihre Lizenzbestimmungen für die Software. Es gelten „Instanz“ und
in den Universellen Bestimmungen, die sich auf die Nutzung
Virtualisierungstechnologie beziehen.
Virtual Enterprise
wie unten ergänzt,
andere Terminologie
der Software mit
a) Zuweisen der Lizenz zum Gerät.

Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop. Bevor Sie eine Instanz der
Software unter einer Lizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz
einem Gerät zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät
betrachtet. Ungeachtet der Einschränkung in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen sind
Sie berechtigt, Ihre Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht
innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, Ihre Lizenz
früher neu zuzuweisen, wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines dauerhaften
Hardwarefehlers außer Dienst stellen.

Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance. Das
Gerät, dem Sie Ihre entsprechende Lizenz und Windows-Software Assurance zugewiesen
haben, ist das „lizenzierte Gerät“. Wenn Sie Ihre Windows-Software Assurance auf einen
Ersatzcomputer verschieben, wird dieser Computer zum „lizenzierten Gerät“. Sie können
Ihre Lizenz auch einem anderen lizenzierten Gerät zuweisen, für das Sie über aktive
Windows-Software Assurance verfügen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb
von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, Ihre Lizenz früher neu
zuzuweisen, wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers
außer Dienst stellen.
b) Ausführen von Instanzen der Software.
gilt Folgendes:

Für jede Lizenz, die Sie zuweisen,
Sie sind berechtigt, vom lizenzierten Gerät aus gleichzeitig auf Folgendes zuzugreifen:
o
eine
ausgeführte
Instanz
Betriebssystemumgebung oder
der
Software
in
einer
o
bis
zu
vier
ausgeführte
Instanzen
der
Software
in
Betriebssystemumgebungen
(nur
eine
Instanz
pro
Betriebssystemumgebung).
physischen
virtuellen
virtueller

Sie sind berechtigt, die erlaubte Anzahl von Instanzen gleichzeitig auf bis zu vier
verschiedenen Servern auszuführen.

Sie sind berechtigt, in diesen virtuellen Betriebssystemumgebungen eine Instanz von
Windows 7 Professional anstelle der Software auszuführen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen


Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag dürfen Sie mit
folgenden Ausnahmen nur vom lizenzierten Gerät aus auf die Instanzen zugreifen.
o
Sie sind berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus, dem Sie eine aktive
Lizenz für Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop oder Windows Virtual
Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance zugewiesen haben, auf die
Instanzen zuzugreifen.
o
Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, vorbehaltlich der
Beschränkung der Anzahl der Nutzer in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen von
einem einzelnen Gerät in der Wohnung dieses Nutzers aus auf die Instanzen
zuzugreifen.
o
Sie sind berechtigt, Remoteunterstützung und andere ähnliche Technologien zu
verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben.
o
Sie benötigen keine Lizenz, um lediglich zur Verwaltung Ihrer Instanzen der Software
(lokal oder remote) auf diese Instanzen zuzugreifen.
Wenn dem lizenzierten Gerät eine Windows 7 Professional-Lizenz zugewiesen wurde,
haben Sie das folgende Recht. Sie sind berechtigt, entweder mithilfe der Technologie
Microsoft Enterprise Desktop Virtualization (MEDV) der Komponente Microsoft Desktop
Optimization Pack oder ähnlicher Technologien oder von einem Speichergerät wie z. B.
einem Netzwerkserver über ein internes Netzwerk eine oder mehrere der zulässigen
Instanzen lokal in einer virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Gerät
auszuführen. Ihre Lizenz gestattet es Ihnen nicht anderweitig, Instanzen der Software
lokal auf dem lizenzierten Gerät oder einem anderen Gerät auszuführen, dem Sie eine
aktive Lizenz für Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop oder Windows Virtual
Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance zugewiesen haben.
c) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien.
Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte.

Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Software zu erstellen.

Sie sind berechtigt, Instanzen der Software auf beliebigen Ihrer Server oder
Speichermedien zu speichern.

Sie dürfen Instanzen der Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern,
Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Software unter einer Ihrer Lizenzen für
Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop oder Windows Virtual Enterprise
Centralized Desktop für Software Assurance wie weiter oben beschrieben auszuüben
(z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).

Außer wie für ein lizenziertes Gerät zulässig, dem Sie eine Windows 7 Professional-Lizenz
zugewiesen haben, sind Sie nicht berechtigt, Instanzen der Software auf dem lizenzierten
Gerät zu erstellen und zu speichern.
d) Work-at-Home (WAH)-Lizenz für Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop
und Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance.
Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des entsprechenden für Windows
Virtual Enterprise Centralized Desktop oder Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop
für Software Assurance lizenzierten Geräts (Arbeitsgerät) ist berechtigt, mithilfe der
Technologie Microsoft Enterprise Desktop Virtualization (MEDV) der Komponente Microsoft
Desktop Optimization Pack oder ähnlicher Technologien eine Instanz der Software in einer
virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem einzigen berechtigenden Heimgerät
auszuführen. Jegliche Nutzung darf nur für arbeitsbezogene Zwecke erfolgen. Ein
„berechtigendes Heimgerät“ ist ein Gerät, dem eine Lizenz für eine beliebige Edition von
Windows XP, Windows Vista oder Windows 7 zugewiesen wurde und auf dem diese Software
installiert ist. Das Recht des WAH-Nutzers zur Verwendung der Software endet, wenn die
entsprechenden Rechte auf dem Arbeitsgerät ablaufen oder sich der Hauptnutzerstatus
ändert oder wenn der WAH-Nutzer Ihre Organisation verlässt. Zu diesem Zeitpunkt stellt die
Organisation sicher, dass der WAH-Nutzer keinen Zugriff auf das virtuelle Betriebssystem hat.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 142 von 163
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
e) Laufzeit der Lizenz. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Ihrem
Volumenlizenzvertrag sind Ihre Lizenzen für Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop
oder Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance und
entsprechende WAH-Lizenzen nicht zeitlich unbeschränkt. Sie sind nicht berechtigt,
nach Ablauf Ihres Abonnements oder der entsprechenden Windows-Software Assurance unter
Ihren Lizenzen auf die Software zuzugreifen oder sie zu verwenden.
11. Microsoft Desktop Optimization Pack (MDOP) für Software Assurance.I
Eine aktive Windows Business- oder Professional-Software Assurance berechtigt Sie zum Erwerb
von Lizenzen für MDOP für Software Assurance. Bei diesen Lizenzen handelt es sich um einen
optionalen und von der Software Assurance separaten Kauf. Einzelheiten finden Sie in der
Produktliste. Wenn Sie diese Vergünstigung in Anspruch nehmen, haben Sie die folgenden Rechte
für jede Lizenz für MDOP für Software Assurance, die Sie erwerben.
a) Rechte zur Installation und Nutzung. Das „lizenzierte Gerät“ ist das Gerät, dem Sie Ihre
entsprechende berechtigende Lizenz und Windows Business- oder Professional-Software
Assurance zugewiesen haben.
Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, die Software auf dem lizenzierten Gerät zu
installieren und zu verwenden. Einige Funktionalität in der Software wurde entworfen, um
Software auf dem lizenzierten Gerät zu verwalten. Sie dürfen diese Funktionalität auf anderen
Geräten ausschließlich zum Verwalten von Software verwenden, die auf dem lizenzierten
Gerät ausgeführt wird. Sie sind außerdem berechtigt, die folgenden Komponenten zur
Verwaltung von Software auf Servern innerhalb Ihrer Domäne zu verwenden, sofern die
Desktops innerhalb dieser Domäne für MDOP lizenziert sind:

Advanced Group Policy Management

Asset Inventory Service

Toolset für Diagnose und Wiederherstellung
Die Nutzung des AIS auf Ihren lizenzierten Desktops unterliegt dem Abschnitt „Zusätzliche
Bestimmungen“ im Abschnitt „Onlinedienste“ dieser Produktbenutzungsrechte. Informationen
darüber, wie wir berechtigt sind, Ihre Informationen zu erfassen und zu verwenden, finden
Sie
unter
https://sc.microsoft.com/Help/Privacy.htm,
der
Datenschutzerklärung
des
Onlinedienstes.
b) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte.
Remotezugriff. Sie sind wie nachfolgend beschrieben berechtigt, auf die auf dem
lizenzierten Gerät ausgeführte Software MDOP für Software Assurance von einem anderen
Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.

Hauptnutzer. Der einzige Hauptnutzer des entsprechenden Geräts ist berechtigt,
von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem
Gerät aus zu verwenden. Außer zur Bereitstellung von Supportservices ist keine andere
Person berechtigt, die Software zur selben Zeit unter derselben Lizenz zu verwenden.

Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem separat
lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen.

Remoteunterstützung. Sie sind berechtigt, anderen Geräten den Zugriff auf die
Software zu erlauben, um Ihnen Supportservices bereitzustellen. Sie benötigen keine
zusätzlichen Lizenzen für diesen Zugriff.
Heimnutzung. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, die Software
MDOP für Software Assurance auf einem Heimgerät zu nutzen, um die zulässige Nutzung
oder den Remotezugriff Ihrer lizenzierten Software auf diesem Heimgerät zu unterstützen.
c) Laufzeit der Lizenz. Sie sind nicht berechtigt, auf die Software zuzugreifen oder sie zu
verwenden, nachdem Ihre entsprechende Windows-Software Assurance abläuft.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 143 von 163
Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen
12. Selbst Gehostete Anwendungen.
Die folgenden zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte gelten für Selbst
Gehostete Anwendungen. Selbst Gehostete Anwendungen umfassen die Produkte, die in den
Produktlisten in den Lizenzmodellabschnitten dieser Produktbenutzungsrechte mit „SH“ neben
dem Namen gekennzeichnet sind.
Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag
einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte sind Sie vorbehaltlich der nachstehenden
Bestimmungen berechtigt, lizenzierte Kopien von Selbst Gehosteten Anwendungen mit Ihrer
eigenen Software zu verwenden, um eine vereinheitlichte Lösung („Vereinheitlichte Lösung“) zu
erstellen und Dritten zu erlauben, sie zu verwenden. Eine Vereinheitlichte Lösung umfasst auch
alle Selbst Gehosteten Anwendungen, die mit Ihrer Software, die Bestandteil Ihrer
Vereinheitlichten Lösung ist, interagieren.
Anforderungen:
Sie müssen über die erforderlichen Microsoft-Softwarelizenzen verfügen und Software Assurance
beibehalten für:

die Selbst Gehosteten Anwendungen, die als Bestandteil der Vereinheitlichten Lösung
ausgeführt werden, und

alle Zugriffslizenzen, die verwendet werden, um die Vereinheitlichte Lösung externen
Nutzern zur Verfügung zu stellen.
Ihre Software muss folgende Anforderungen erfüllen:

Sie muss den Selbst Gehosteten Anwendungen, die Bestandteil der Vereinheitlichten
Lösung sind, wesentliche und primäre Funktionalität hinzufügen (Dashboards,
HTML-Editoren, Dienstprogramme und ähnliche Technologien sind kein primärer Dienst
und/oder keine primäre Anwendung einer Vereinheitlichten Lösung).

Sie muss der Hauptdienst und/oder die Hauptanwendung und der alleinige Zugriffspunkt
auf die Vereinheitlichte Lösung sein.

Sie muss über das Internet oder ein privates Netzwerk bereitgestellt werden.
Die Komponente der Selbst Gehosteten Anwendungen darf nicht auf das Gerät des
Endbenutzers geladen werden.

Sie muss in Ihrem Eigentum stehen und darf nicht von Ihnen lizenziert sein, mit der
Ausnahme, dass Ihre Software Software Dritter enthalten darf, die in Ihre Software
eingebettet ist und diese durch ihren Betrieb unterstützt.
Jegliche Verwendung der Selbst Gehosteten Anwendungen wird weiterhin durch die
Lizenzbestimmungen für diese Produkte geregelt. Sie dürfen Lizenzen, die unter Ihrem
Volumenlizenzvertrag erworben wurden, nur wie in diesem Vertrag zulässig übertragen.
Änderungen an Nutzungsrechten.
Ungeachtet der Bestimmungen Ihres Volumenlizenzvertrages sind wir berechtigt, die obigen
Nutzungsrechte jederzeit zu ändern oder einzustellen. In diesem Fall gelten jedoch diese
Nutzungsrechte weiterhin für Ihre Verwendung der Selbst Gehosteten Anwendungen unter
Lizenzen, die vor dem Wirksamkeitsdatum dieser Änderung erworben wurden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 144 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Internetbasierte Dienste. Microsoft stellt möglicherweise internetbasierte Dienste mit den
Produkten bereit. Microsoft ist berechtigt, die Dienste jederzeit zu ändern oder zu kündigen. Sie sind
nicht berechtigt, diese internetbasierten Dienste auf eine Weise zu verwenden, die sie beschädigen
oder ihre Verwendung durch andere beeinträchtigen könnte. Sie sind nicht berechtigt, die Dienste zu
verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten,
Accounts oder Netzwerke zu erlangen.
A.
Zustimmung für internetbasierte Dienste. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten
Features der Software stellen über das Internet eine Verbindung mit Computersystemen von
Microsoft oder von Serviceprovidern her. Es werden auch die Produkte aufgeführt, in denen sie
vorkommen. Einige Features kommen in mehr als einem Produkt vor. In einigen Fällen erhalten
Sie keinen gesonderten Hinweis, wenn eines dieser Features eine Verbindung herstellt.
Sie können diese Features abschalten oder nicht verwenden. Indem Sie diese Features
verwenden, erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Microsoft
verwendet die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen
aufzunehmen.
Computerinformationen. Diese Features verwenden Internetprotokolle, die an die
entsprechenden
Systeme
Computerinformationen
senden,
wie
z. B.
Ihre
Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, den Typ des Browsers, Name und
Version der verwendeten Software sowie den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie die Software
installiert haben. Microsoft verwendet diese Informationen nur, um Ihnen die internetbasierten
Dienste zur Verfügung zu stellen.
B.
Verwendung von Informationen. Microsoft ist berechtigt, die Computerinformationen, über
Schnellinfos und Suchvorschläge erhaltene Informationen, Fehlerberichte, Malwareberichte und
URL-Filterberichte zu verwenden, um ihre Software und Dienste zu verbessern. Außerdem sind
wir berechtigt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben, wie z. B. Hardware- und
Softwareanbieter. Diese wiederum dürfen die Informationen verwenden, um die Kompatibilität
ihrer Produkte mit Microsoft-Software zu verbessern.
C.
Missbrauch internetbasierter Dienste. Sie sind nicht berechtigt, diese Dienste auf eine
Weise zu verwenden, die diese Dienste beschädigen oder ihre Verwendung durch andere
beeinträchtigen könnte. Sie sind nicht berechtigt, die Dienste zu verwenden, um zu versuchen,
auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke zu
erlangen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 145 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Wenn Sie im Internet Explorer
auf eine Schnellinfo klicken oder
mit der Maus darüberfahren,
können folgende Daten an den
Serviceprovider gesendet
werden:
Produkte
 Windows 7
 MSDN*
 Visual Studio mit
MSDN*
 Titel und vollständige
Internetadresse bzw. URL der
aktuellen Webseite,
Weitere
Informationen
Go to
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=31493 und
Datenschutzbestimmungen zu
Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
 StandardComputerinformationen und
 von Ihnen ausgewählte
Inhalte.
Schnellinfos
Wenn Sie eine von Microsoft
bereitgestellte Schnellinfo
verwenden, unterliegen die
gesendeten Daten der Microsoft
Online-Datenschutzerklärung
Diese Erklärung ist auf der
folgenden Website verfügbar:
http://go.microsoft.com/fwlink/?li
nkid=31493. Wenn Sie eine von
einem Drittanbieter
bereitgestellte Schnellinfo
verwenden, unterliegen die
gesendeten Daten den
Datenschutzrichtlinien dieses
Drittanbieters.
Mit dem Feature zur
automatischen Aktualisierung von
Stammzertifikaten wird die
Liste von vertrauenswürdigen
Zertifizierungsstellen aktualisiert.
Sie können das Feature zur
automatischen Aktualisierung von
Stammzertifikaten abschalten.
 Expression Studio
Professional Edition*
 MSDN*
 Visual Studio mit
MSDN*
 TechNet Premium*
 Forefront Threat
Management Gateway
2010 Standard und
Enterprise Edition
 Windows EBS 2008
Automatische
Aktualisierung
von Stammzertifikaten
 Windows FLP
 Windows HPC
Server 2008
 Windows MultiPoint
Server 2010 Academic
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
Oder rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=130980
auf.
 Windows SBS 2008
 Windows Server 2008
R2 (alle Editionen)
 Windows Server 2008
für Windows Essential
Server Solutions
(WESS)
 Windows 7
 Windows Web Server
2008 R2
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 146 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Office 2010 und
Komponentenprodukte.
Automatische
Updates
Software mit Click-to-RunTechnologie kann gelegentlich
bei Microsoft nach Updates und
Ergänzungen suchen. Wenn
die Software Updates und
Ergänzungen findet, werden
diese womöglich heruntergeladen
und auf Ihrem lizenzierten Gerät
installiert.
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
zu Office 2010 unter
http://r.office.microsoft.c
om/r/rlidOOClientPrivacy
Statement14?clid=1033.
Forefront Threat
Management
Gateway Medium
Business Edition und
Web-AntimalwareAbonnement für Forefront
Threat Management
Gateway Medium
Business Edition
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=116592.
Automatische
Updates
Um die Software auf dem
neuesten Stand zu halten, stellt
die Software von Zeit zu Zeit
über das Internet eine
Verbindung mit
Computersystemen von Microsoft
oder von Serviceprovidern her. In
einigen Fällen erhalten Sie keinen
gesonderten Hinweis, wenn die
Verbindung hergestellt wird.
Dabei überprüfen wir
möglicherweise Ihre Version der
Software und empfehlen Updates
oder laden sie auf Ihre Geräte
herunter. Möglicherweise
erhalten Sie keine
Benachrichtigung, wenn wir das
Update herunterladen. Sie
können dieses Feature
abschalten.
 MSDN*
Zustimmung zum
Update des
Infrarotsenders/-Empfängers.
Die Software enthält
möglicherweise Technologie, um
die ordnungsgemäße Funktion
des Infrarotsender-/empfängergeräts sicherzustellen,
das im Lieferumfang bestimmter
Media Center-basierter Produkte
enthalten ist. Sie erklären Sie sich
damit einverstanden, dass die
Software die Firmware dieses
Geräts aktualisieren kann.
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows 7
Januar 2010
Seite 147 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Digitale
Zertifikate
Beschreibung
Die Software verwendet digitale
Zertifikate. Diese digitalen
Zertifikate bestätigen die
Identität von Internetnutzern,
die Informationen senden, die
nach dem X.509-Standard
verschlüsselt sind. Sie können
auch dazu verwendet werden,
digital Dateien und Makros zu
signieren, um die Integrität und
den Ursprung der Dateiinhalte zu
überprüfen. Die Software ruft
über das Internet, falls verfügbar,
Zertifikate ab und aktualisiert
Zertifikatsperrlisten.
Produkte
 Expression Studio
Professional Edition*
 MSDN*
 Office 2010 und
Komponentenprodukte
von Office
 TechNet Premium*
 Forefront Threat
Management Gateway
2010 Standard und
Enterprise Edition
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows EBS 2008
 Windows FLP
 Windows HPC
Server 2008
 Windows MultiPoint
Server 2010 Academic
 Windows SBS 2008
 Windows Server 2008
R2 (alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu
Office 2010 unter
http://r.office.microsoft.c
om/r/rlidOOClientPrivacy
Statement14?clid=1033;
oder
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu
Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604;
oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493;
oder
Rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=130980
auf
 Windows 7
 Windows Web Server
2008 R2
Fehlerberichte
Fehlerberichte. Diese Software
sendet automatisch
Fehlerberichte an Microsoft.
Diese Berichte enthalten
Informationen zu Problemen, die
in der Software auftreten. Die
Berichte können
unbeabsichtigterweise
persönliche Angaben enthalten.
Beispielsweise kann ein Bericht,
der einen Snapshot des
Computer-Arbeitsspeichers
enthält, Ihren Namen umfassen.
Auch ein Teil eines Dokuments,
an dem Sie gerade gearbeitet
haben, kann enthalten sein.
Microsoft verwendet diese
Informationen nicht, um Sie zu
identifizieren oder Kontakt mit
Ihnen aufzunehmen. Weitere
Informationen zu Fehlerberichten
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/fwlink/?L
inkId=56274.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 BizTalk RDID 2009
 System Center Mobile
Device Manager 2008
 System Center Mobile
Device Manager 2008
mit SQL Server
2005-Technologie
 Forefront Threat
Management Gateway
2010 Standard und
Enterprise Edition
Weitere Informationen
finden Sie unter
http://oca.microsoft.com/
en/dcp20.asp; oder
Rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=130980
auf
 Windows EBS 2008
 Windows SBS 2008
 Windows Server 2008
für WESS
Januar 2010
Seite 148 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Extension
Manager
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Der Extension Manager kann
andere Software über das
Internet von der Visual Studio
Gallery-Website abrufen. Zur
Bereitstellung dieser anderen
Software sendet der Extension
Manager an Microsoft den Namen
und die Version der verwendeten
Software sowie den Sprachcode
des Geräts, auf dem Sie die
Software installiert haben.
Diese andere Software wird von
Dritten an Visual Studio Gallery
bereitgestellt. Sie wird unter
Bestimmungen an Nutzer
lizenziert, die von diesen Dritten
bereitgestellt werden, nicht von
Microsoft.
 Visual Studio (mit und
ohne MSDN)
Weitere Informationen
finden Sie in den
Nutzungsbestimmungen
von Visual Studio Gallery.
Wenn Software dieses Feature
umfasst, ermöglicht Groove es
Ihnen, direkt mit anderen über
das Internet zu kommunizieren.
Wenn Sie nicht im Internet sind,
werden Ihre Kommunikationen
verschlüsselt und zur späteren
Zustellung über Microsoft-Server
versandt. Sie können diesen
Dienst nicht deaktivieren.
 Visual Studio
mit MSDN
(im Zusammenhang
mit Office)
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Microsoft Office
Groove 2007 unter
http://www.office.micros
oft.com/enus/products/FX10115339
1033.aspx
Groove gibt einige Informationen
über Ihr Groove-Account und
Ihren Computer an Ihre Kontakte
weiter. Wenn Sie beispielsweise:
 einen Kontakt zu Ihrer
Kontaktliste hinzufügen,
Groove-Software
und - Dienste
 Ihr Nutzeraccount auf ein
neues Gerät importieren,
 die Informationen in Ihrem
„Identitätskontakt“
aktualisieren oder
 eine Einladung in einen
Groove-Arbeitsbereich unter
Verwendung einer URL
versenden, um auf die
Einladungsdatei zu verweisen,
können Informationen über Sie
und Ihre Geräte an Ihre
Kontakte gesendet werden.
Wenn Sie Groove für die
Verwendung von MicrosoftServern konfigurieren, erfassen
diese Server Informationen
über Ihre Computer und
Nutzeraccounts.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 149 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
IPv6 Network
Address
Translation
(NAT) TraversalDienst (Teredo)
Beschreibung
Dieses Feature unterstützt
bestehende InternetgatewayHeimgeräte beim Übergang zu
IPv6. Bei IPv6 handelt es sich um
das Internetprotokoll der
nächsten Generation. Es trägt
dazu bei, die End-to-EndKonnektivität zu ermöglichen, die
für Peer-to-Peer-Anwendungen
häufig erforderlich ist. Zu diesem
Zweck versucht der TeredoClientdienst jedes Mal, wenn Sie
die Software starten, einen
öffentlichen TeredoInternetdienst zu finden. Hierfür
wird eine Anfrage über das
Internet gesendet. Bei dieser
Anfrage werden nur Domain
Name ServiceStandardinformationen
übertragen, um zu bestimmen,
ob Ihr Computer mit dem
Internet verbunden ist und einen
öffentlichen Teredo-Dienst finden
kann. Wenn Sie
Produkte
 MSDN*
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows EBS 2008
 Windows HPC
Server 2008
 Windows MultiPoint
Server 2010 Academic
 Windows SBS 2008
 Windows 7
 Windows Server 2008
R2 (alle Editionen)
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web Server
2008 R2
• eine Anwendung verwenden,
für die IPv6-Konnektivität
erforderlich ist, oder
• Ihre Firewall so konfigurieren,
dass IPv6-Konnektivität immer
aktiviert ist,
werden standardmäßig
in regelmäßigen
Intervallen InternetprotokollStandardinformationen an
den Teredo-Dienst bei Microsoft
gesendet. Es werden keine
anderen Informationen an
Microsoft gesendet. Sie können
diese Standardeinstellung so
ändern, dass nicht von Microsoft
stammende Server verwendet
werden. Sie können dieses
Feature auch über ein
Befehlszeilen-Dienstprogramm
mit der Bezeichnung „netsh“
abschalten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 150 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Entfernung
bösartiger
Software/
Säuberung
bei Update
Beschreibung
Während des Setups überprüft
die Software möglicherweise, ob
sich auf dem Gerät bestimmte
Malware befindet, und entfernt
diese gegebenenfalls, sofern Sie
die Option „Laden Sie wichtige
Updates für die Installation
herunter“ ausgewählt haben.
„Malware“ ist bösartige Software.
Wenn die Software ausgeführt
wird, entfernt sie die Malware,
die unter
http://www.support.microsoft.co
m/?kbid=890830 aufgelistet ist
und aktualisiert wird. Während
einer Überprüfung auf Malware
wird ein Bericht an Microsoft
gesendet, der bestimmte
Informationen zu gefundener
Malware und zu Fehlern sowie
sonstige Informationen
über Ihr Gerät enthält. Diese
Informationen werden
verwendet, um die Software und
andere Microsoft-Produkte und
-Services zu verbessern. Keine
der in diesen Berichten
enthaltenen Informationen
werden verwendet, um Sie zu
identifizieren oder Kontakt
mit Ihnen aufzunehmen. Sie
können die Berichtsfunktionalität
der Software anhand
der Anleitungen unter
http://www.support.microsoft.co
m/?kbid=890830 deaktivieren.
Weitere Informationen erhalten
Sie in der Datenschutzerklärung
zum Windows-Tool zum
Entfernen bösartiger
Software unter
http://go.microsoft.com/fwlink/
?LinkId=113995.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Produkte
 MSDN*
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows EBS 2008
 Windows HPC
Server 2008
 Windows MultiPoint
Server 2010 Academic
 Windows SBS 2008
 Windows 7
 Windows Server 2008
R2 (alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
Weitere
Informationen
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
Oder
lesen Sie die
Datenschutzerklärung
zum Windows-Tool zum
Entfernen bösartiger
Software unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=113995.
 Windows Web Server
2008 R2
Januar 2010
Seite 151 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Wenn Sie die Media CenterFeatures der Software zum
Zugriff auf internetbasierte
Inhalte oder andere
internetbasierte Dienste
verwenden, können diese Dienste
von der Software die folgenden
Informationen übermittelt
bekommen, um Ihnen den Erhalt,
die Annahme und die Nutzung
bestimmter Werbeangebote zu
ermöglichen:
Media CenterOnline-angebote
Produkte
 MSDN*
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows 7
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
 bestimmte
Computerinformationen wie
z. B. Ihre
Internetprotokolladresse, den
Typ des von Ihnen
verwendeten Betriebssystems
und Browsers sowie den
Namen und die Version der
von Ihnen verwendeten
Software,
 den angeforderten Inhalt sowie
 den Sprachcode des
Computers, auf dem Sie die
Software installiert haben.
Durch Ihre Nutzung der Media
Center-Features zum Zugriff auf
diese Dienste erklären Sie sich
mit der Erfassung und
Verwendung dieser
Informationen einverstanden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 152 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Microsoft
Desktop
Optimization
Pack für das
Asset InventoryFeature
Die Software beinhaltet ein Asset
Inventory-Feature, das sämtliche
Software und Hardware, die auf
den entsprechenden Computern
installiert sind, identifiziert.
Dieses Feature sendet diese
Informationen über das Internet
an die Computersysteme von
Microsoft oder von
Serviceprovidern. Sie können
konfigurieren, wie oft
Bestandsaufnahmen
durchgeführt werden sollen.
Sie werden keine gesonderte
Mitteilung darüber erhalten,
wann die Bestandsaufnahmen
erfolgen. Dieses Feature
verwendet Internetprotokolle,
die an die entsprechenden
Systeme Computerinformationen
senden, wie:
Produkte
 MDOP
Weitere
Informationen
Siehe
http://sc.microsoft.com/
Help/Privacy.htm.
 die Internetprotokolladresse
 den Computernamen
 den Typ des Betriebssystems
 bestimmte
Hardwareeigenschaften
wie Fabrikat, Modell und
Seriennummer des Computers
 Benutzerprofilname
 Sprachcode des lizenzierten
Geräts
 Name, Version und
Profilinformationen über die
installierte Software
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 153 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Wenn Sie sich für die Teilnahme
an Microsoft Telemetry Reporting
über eine „einfache“ oder
„erweiterte“ Mitgliedschaft
entscheiden, werden
Informationen zu Folgendem an
Microsoft gesendet:
 Forefront Threat
Management Gateway
2010 Standard und
Enterprise Edition
Rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=130980
auf.
 gefilterte URLs,
 Malware und
Teilnahme an
Microsoft
Telemetry
Reporting
 sonstige Angriffe auf Ihr
Netzwerk.
Anhand dieser Informationen
kann Microsoft die Fähigkeit
der Software, Angriffsmuster
zu erkennen und Bedrohungen
abzumildern, verbessern.
In einigen Fällen können
versehentlich persönliche
Informationen gesendet werden.
In diesem Fall verwendet
Microsoft die Informationen
nicht, um Sie zu identifizieren
oder Kontakt mit Ihnen
aufzunehmen. Sie können
Telemetry Reporting abschalten.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Dienste &
Updates von
Money
Netzwerkinformationen
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Möglicherweise müssen Sie diese
Dienste von einem Serviceprovider
gegen eine Gebühr separat
erwerben. Durch Ihre Verwendung
der Dienste und Updates werden
an die entsprechenden Systeme
möglicherweise Informationen
gesendet, einschließlich
Kontonamen, Finanztransaktionen,
Zahlungsempfänger,
Budgetgrenzen und
Alarmeinstellungen. In einigen
Fällen erhalten Sie keinen
gesonderten Hinweis, wenn die
Verbindung hergestellt wird. Sie
können diese Features abschalten
oder nicht verwenden. Weitere
Informationen zu diesen Features
finden Sie in der Dokumentation
der Software. Microsoft ist
berechtigt, auf Ihren Computer
Updates für die Software
herunterzuladen und dort zu
installieren, einschließlich Updates,
die notwendig sind, damit Sie die
internetbasierten Dienste weiterhin
verwenden können. Indem Sie
diese Features verwenden,
stimmen Sie auch den
Bestimmungen für die
Verwendung dieser Features,
die in der Richtlinie zu
internetbasierten Diensten
von Money unter
http://www.microsoft.com/money/
internet_essentials.mspx enthalten
sind, zu.
 Money 2007 Deluxe
Edition
Siehe Dokumentation der
Software
Mit diesem Feature wird durch
passive Überwachung des
Netzwerkverkehrs oder aktive
DNS- oder HTTP-Anfragen
bestimmt, ob ein System an ein
Netzwerk angeschlossen ist. Bei
der Anfrage werden nur
Standard-TCP/IP- oder -DNSInformationen zu
Routingzwecken übertragen.
Sie können das Feature für
aktive Anfragen über eine
Registrierungseinstellung
abschalten.
 MSDN*
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows EBS 2008
 Windows HPC
Server 2008
 Windows MultiPoint
Server 2010 Academic
 Windows SBS 2008
 Windows 7
 Windows Server 2008
R2 (alle Editionen)
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web
Server 2008 R2
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 155 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
 Windows 7
Weitere Informationen
finden Sie in den
Datenschutzbestimmung
en zu Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Plug & Play und
Plug & PlayErweiterungen.
Sie können neue Hardware
entweder direkt oder über ein
Netzwerk mit Ihrem Computer
verbinden. Möglicherweise
verfügt Ihr Computer nicht über
die Treiber, die für die
Kommunikation mit der
jeweiligen Hardware benötigt
werden. Ist dies der Fall, kann
das Updatefeature der Software
den korrekten Treiber von
Microsoft erhalten und auf
Ihrem Computer installieren.
Ein Administrator kann dieses
Updatefeature deaktivieren.
Real Simple
Syndication
(„RSS“)-Feed.
Diese Softwarestartseite enthält
aktualisierten Inhalt, der online
über einen RSS-Feed von
Microsoft bereitgestellt wird.
 Visual Studio (mit und
ohne MSDN)
Siehe Dokumentation.
 MSDN*
Weitere Informationen
über der
Suchvorschlagsdienst
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=128106.
Suchvorschlagsdienst
Wenn Sie im Internet Explorer
einen Suchbegriff in das Suchfeld
oder ein Fragezeichen vor Ihren
Suchbegriff in der Adressleiste
eingeben, werden Ihnen während
der Eingabe Suchvorschläge
angezeigt (sofern dies von Ihrem
Suchanbieter unterstützt wird).
Alles, was Sie in das Suchfeld
oder in die Adressleiste mit einem
Fragezeichen (?) davor eingeben,
wird während der Eingabe an den
Suchanbieter gesendet. Darüber
hinaus wird der Text im Suchfeld
oder in der Adressleiste an den
Suchanbieter gesendet, wenn
Sie die Eingabetaste drücken
oder auf die Schaltfläche zum
Suchen klicken. Wenn Sie einen
Microsoft-Suchanbieter nutzen,
unterliegen die gesendeten
Informationen der Microsoft
Online-Datenschutzerklärung.
Diese Erklärung ist auf der
folgenden Website verfügbar:
http://go.microsoft.com/fwlink/?li
nkid=31493. Wenn Sie einen
anderen Suchanbieter
(Drittanbieter) nutzen, unterliegt
die Verwendung der gesendeten
Informationen den
Datenschutzrichtlinien des
Drittanbieters. Sie können
die Suchvorschläge jederzeit
deaktivieren. Verwenden Sie
hierzu im Menü „Extras“ des
Internet Explorers die Option
„Add-Ons verwalten“.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows 7
Januar 2010
Seite 156 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Setup Reports
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Das Feature Setup Reports ist
ausschließlich für Nutzer in den
Vereinigten Staaten aktiviert.
Die Software ermittelt dies
anhand der Einstellung des
Windows-Gebietsschemas auf
Ihrem Computer. Wenn Setup
Reports aktiviert ist, sendet die
Software am Ende des SetupVorgangs grundlegende SetupInformationen über das Internet
an Microsoft. Dazu können die
Version der Software und
während des Setups aufgetretene
Fehler gehören. Sie werden vor
dem Senden dieser
Informationen keine gesonderte
Mitteilung darüber erhalten.
Microsoft ist berechtigt, die
erfassten Informationen für
statistische Analysen und zur
Verbesserung dieses und anderer
Produkte und Services von
Microsoft zu verwenden.
Microsoft verwendet die
Informationen nicht, um Sie zu
identifizieren oder Kontakt mit
Ihnen aufzunehmen.
Expression Blend, Studio,
Professional und Web
Wenn Sie sich in den
USA befinden, finden
Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=154496
weitere Informationen
zu diesem Feature.
Außerhalb der USA
finden Sie diese
Informationen unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=154495.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Visual Studio mit MSDN
Januar 2010
Seite 157 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
SharePoint Workspace ermöglicht
es Ihnen, direkt mit anderen über
das Internet zu kommunizieren.
Wenn Sie nicht direkt über das
Internet mit einem Kontakt
kommunizieren können
und Ihr Administrator die
öffentliche Serverinfrastruktur
von Microsoft verwendet, wird
Ihre Kommunikation verschlüsselt
und zur späteren Zustellung
über Microsoft-Server versandt.
Sie können diesen Dienst
nicht deaktivieren, wenn Ihr
Administrator die öffentliche
Serverinfrastruktur von Microsoft
verwendet.
SharePoint
Workspace
Produkte
Office 2010 und
Komponentenprodukte
von Office
(gegebenenfalls)
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu
Office 2010 unter
http://r.office.microsoft.c
om/r/rlidOOClientPrivacyS
tatement14?clid=1033.
SharePoint Workspace gibt einige
Informationen über Ihr
SharePoint Workspace-Account
und Ihr Gerät an Ihre Kontakte
weiter. Wenn Sie beispielsweise:
 einen Kontakt zu Ihrer
Kontaktliste hinzufügen,
 Ihr Nutzeraccount auf ein
neues Gerät importieren,
 die Informationen in Ihrem
„Identitätskontakt“
aktualisieren oder
 eine SharePoint WorkspaceEinladung unter Verwendung
einer URL versenden, um auf
die Einladungsdatei zu
verweisen,
können Informationen über Sie
und Ihre Geräte an Ihre Kontakte
gesendet werden. Wenn Sie
SharePoint Workspace für die
Verwendung von MicrosoftServern konfigurieren, erfassen
diese Server Informationen über
Ihr Gerät und Nutzeraccounts.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 158 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Silverlight enthält ein Feature
für automatische Updates, das
standardmäßig aktiviert ist.
Sie können dieses Feature
deaktivieren, während Silverlight
3 ausgeführt wird („Abmelden“).
Wenn Sie sich für dieses Feature
nicht ausdrücklich abmelden,
führt dieses Feature Folgendes
aus:
Produkte
Visual Studio 2010
(mit und ohne MSDN)
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
zu diesem Feature,
einschließlich
Anweisungen zum
Deaktivieren des
Features, finden
Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=147032.
(a) Herstellen einer Verbindung
über das Internet mit
Computersystemen von
Microsoft oder von
Serviceprovidern,
(b) Verwenden von
Internetprotokollen, um
an die entsprechenden
Systeme StandardComputerinformationen
zu senden, wie:
Silverlight 3
und Software
Development Kit
für Silverlight 3
 die Internetprotokolladresse Ihres
Computers,
 die Art des
Betriebssystems und
Browsers sowie Name und
Version von Silverlight, die
Sie verwenden, und
 den Sprachcode des
Geräts, auf dem Sie
Silverlight installiert
haben, und
(c) automatisches Herunterladen
und Installieren von
aktuellen Updates für
Silverlight oder die
Aufforderung an Sie, diese
herunterzuladen und/oder zu
installieren.
In einigen Fällen erhalten Sie
keinen gesonderten Hinweis,
bevor dieses Feature wirksam
wird. Durch Installieren der
Software erklären Sie sich
mit der Übertragung von
Standard-Computerinformationen
und mit dem automatischen
Herunterladen und Installieren
von Updates einverstanden.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
Seite 159 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Verwaltung digitaler Rechte
(Digital Rights Management) von
Microsoft.
Visual Studio 2010 (mit
und ohne MSDN)
Rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=147032
auf.
 Forefront Threat
Management Gateway
2010 Standard und
Enterprise Edition
Rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?LinkId=130980
auf.
URL-Filterung
Dieses Feature identifiziert
bestimmte Arten von
Websites anhand vordefinierter
URL-Kategorien. Es bietet Ihnen
die Möglichkeit, den Zugriff
auf derartige Websites zu
verweigern, beispielsweise
bekannte bösartige Websites
und Websites, auf
denen unangemessene oder
pornografische Materialien
angezeigt werden. Zur
Anwendung von URL-Filterung
fragt Microsoft die URLKategorisierung beim MicrosoftAbsenderzuverlässigkeitsdienst
ab. Sie können dieses Feature
abschalten.
 Office 2010 und
Komponentenprodukte
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/f
wlink/?linkid=34493.
Webinhaltsfeatures
Features in der Software können
zugehörigen Inhalt von Microsoft
abrufen und Ihnen bereitstellen.
Zur Bereitstellung des Inhalts
senden diese Features an
Microsoft den Typ des
Betriebssystems, Name und
Version der verwendeten
Software, den Typ des Browsers
sowie den Sprachcode des Geräts,
auf dem Sie die Software
installiert haben. Beispiele für
diese Features sind ClipArt,
Vorlagen, Onlineschulungen,
Onlineunterstützung und
Appshelp. Sie können
entscheiden, diese
Webinhaltsfeatures nicht
zu verwenden.
Silverlight 3
und Software
Development Kit
für Silverlight 3
Wenn Sie Silverlight verwenden,
um auf Inhalt zuzugreifen, der
mit Verwaltung digitaler Rechte
(DRM) von Microsoft geschützt
wurde, führt die Software für die
Wiedergabe des Inhalts
möglicherweise Folgendes
automatisch aus:
 Anfordern von
Mediennutzungsrechten von
einem Rechteserver im
Internet und
 Herunterladen und Installieren
verfügbarer DRM-Updates.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Visual Studio (mit und
ohne MSDN)
 Windows EBS 2008
 Windows HPC
Server 2008
 Windows MultiPoint
Server 2010 Academic
 Windows SBS 2008
 Windows FLP
 Windows Server 2008
R2 (alle Editionen)
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu
Office 2010 unter
http://r.office.microsoft.c
om/r/rlidOOClientPrivacy
Statement14?clid=1033.
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web Server
2008 R2
Januar 2010
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Produkte
 MSDN*
Webinhaltsfeatures
Features in der Software können
zugehörigen Inhalt von Microsoft
abrufen und Ihnen bereitstellen.
Beispiele für diese Features
sind ClipArt, Vorlagen,
Onlineschulungen,
Onlineunterstützung und Appshelp.
Sie können entscheiden, diese
Webinhaltsfeatures nicht
zu verwenden.
 Expression Studio
Professional Edition*
Verwaltung
digitaler Rechte
(Digital Rights
Management)
von Windows
Media
Inhaltseigentümer verwenden die
Technologie zur Verwaltung
digitaler Rechte von Windows
Media (WMDRM), um ihr
geistiges Eigentum, einschließlich
Urheberrechte, zu schützen.
Diese Software und
Drittanbietersoftware verwenden
WMDRM, um durch WMDRM
geschützten Inhalt abzuspielen
und zu kopieren. Wenn die
Software den Inhalt nicht schützt,
verlangen Inhaltseigentümer
möglicherweise von Microsoft,
die Fähigkeit der Software zur
Verwendung von WMDRM zum
Abspielen oder Kopieren von
geschütztem Inhalt zu
widerrufen. Der Widerruf hat
keinen Einfluss auf anderen
Inhalt. Wenn Sie Lizenzen für
geschützten Inhalt
herunterladen, erklären Sie sich
damit einverstanden, dass
Microsoft berechtigt ist, den
Lizenzen eine Widerrufsliste
beizulegen. Inhaltseigentümer
verlangen möglicherweise von
Ihnen, WMDRM zu aktualisieren,
um auf ihren Inhalt zuzugreifen.
Microsoft-Software, die WMDRM
enthält, bittet Sie vor dem
Update um Ihre Zustimmung.
Wenn Sie ein Update ablehnen,
werden Sie nicht auf Inhalt
zugreifen können, für den das
Update erforderlich ist. Sie sind
berechtigt, WMDRM-Features, die
auf das Internet zugreifen,
abzuschalten. Wenn diese
Features abgeschaltet sind,
können Sie immer noch Inhalt
abspielen, für den Sie über eine
gültige Lizenz verfügen.
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
 Visual Studio (mit und
ohne MSDN)*
 Windows 7
 MSDN*
 TechNet Plus*
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows EBS 2008
 Windows FLP
 Windows HPC
Server 2008
 Windows MultiPoint
Server 2010 Academic
Weitere
Informationen
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu
Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu
Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows SBS 2008
 Windows 7
 Windows Server 2008
R2 (alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web Server
2008 R2
Januar 2010
Seite 161 von 163
Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Beschreibung
Wenn Sie Windows Media Player
verwenden, überprüft dieser bei
Microsoft, ob Folgendes
verfügbar ist:
 kompatible Onlinemusikdienste
in Ihrer Region und
 neue Versionen des Players
Produkte
 Expression Studio
Professional Edition*
 MSDN*
 TechNet Plus*
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows EBS 2008
 Windows HPC
Server 2008
Windows Media
Player
 Windows MultiPoint
Server 2010 Academic
Weitere
Informationen
Rufen Sie
http://go.microsoft.com/
fwlink/?Linkid=104605
auf.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows SBS 2008
 Windows 7
 Windows Server 2008
R2 (alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web Server
2008 R2
Dienste für die
WindowsRechteverwaltung
WindowsZeitdienst
Die Software enthält ein Feature,
das Ihnen die Erstellung von
Inhalten ermöglicht, die nicht
ohne Ihre Genehmigung
gedruckt, kopiert oder an andere
gesendet werden können.
Sie können entscheiden,
dieses Feature nicht zu
verwenden.
 MSDN*
Dieser Service synchronisiert
Ihren Computer einmal pro
Woche mit time.windows.com,
sodass dieser die richtige Uhrzeit
erhält. Sie können dieses Feature
abschalten oder innerhalb des
Applets „Datum und Uhrzeit“
der Systemsteuerung Ihre
bevorzugte Quelle für die Uhrzeit
auswählen. Für die Verbindung
wird das Standardprotokoll NTP
verwendet.
 MSDN*
 Visual Studio mit
MSDN*
Besuchen Sie
http://www.microsoft.co
m/RMS.
 Windows MultiPoint
Server 2010 Academic
 Windows Server
2008 R2
 Windows Web Server
2008 R2
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows EBS 2008
 Windows HPC
Server 2008
 Windows MultiPoint
Server 2010 Academic
 Windows SBS 2008
 Windows 7
 Windows Server 2008
R2 (alle Editionen)
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu
Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Web Server
2008 R2
 MSDN
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
Januar 2010
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Anhang 2 – Internetbasierte Dienste
Feature
Windows (oder
Microsoft)
Update-Feature
Beschreibung
Produkte
Weitere
Informationen
Sie sind berechtigt, neue
Hardware an Ihr Gerät
anzuschließen. Möglicherweise
verfügt Ihr Gerät nicht über
die Treiber, die für die
Kommunikation mit der
jeweiligen Hardware benötigt
werden. Ist dies der Fall, kann
das Updatefeature der Software
den korrekten Treiber von
Microsoft erhalten und auf Ihrem
Gerät installieren. Sie können
dieses Updatefeature abschalten.
 BizTalk Server 2006 R2
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung
von Windows Vista unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=20615.
 Expression Studio
Professional Edition*
 MSDN*
 TechNet Plus*
 Forefront Threat
Management Gateway
2010 Standard und
Enterprise Edition
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows EBS 2008
Oder
Wichtige Punkte der
Datenschutzerklärung
von Windows Server
finden Sie unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=34493.
 Windows FLP
 Windows HPC
Server 2008
 Windows MultiPoint
Server 2010 Academic
 Windows SBS 2008
 Windows Server 2008
R2 (alle Editionen)
 Windows Server 2008
für WESS
 Windows Vista
 Windows Web Server
2008 R2
Windows Update
Um die ordnungsgemäße
Funktion des Windows
Update-Dienstes in der Software
sicherzustellen (sofern Sie ihn
verwenden), sind von Zeit zu
Zeit Updates oder Downloads
zum Windows Update-Dienst
erforderlich und werden, ohne
dass Sie hierüber benachrichtigt
werden, heruntergeladen und
installiert.
 MSDN*
 Visual Studio mit
MSDN*
 Windows 7
Weitere Informationen
finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu
Windows 7 unter
http://go.microsoft.com/
fwlink/?linkid=104604.
*in Bezug auf Microsoft-Betriebssysteme
Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte
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