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Microsoft LicensingProduktbenutzungsrechte Deutsch (German) Januar 2010 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 1 von 163 Vorbemerkung Diese Produktbenutzungsrechte weisen folgende Eigenschaften auf: Gruppierung aller Microsoft-Produkte in neun Lizenzmodelle. Jedes Modell verfügt über eine Basisreihe von Lizenzbestimmungen. Identifizierung der Produkte in den einzelnen Lizenzmodellen. Universelle Lizenzbestimmungen. Die universellen Lizenzbestimmungen im Anschluss an das Inhaltsverzeichnis gelten für alle Produkte. Lizenzmodelle. Die vorliegenden Produktbenutzungsrechte umfassen Abschnitte für jedes Lizenzmodell. Sie lauten wie folgt: Desktop-Anwendungen Desktop-Betriebssysteme Entwicklertools Onlinedienste Server – Betriebssysteme Server – Management Server Server – Server/CAL Server – Pro Prozessor Server – Spezialserver Im Inhaltsverzeichnis und in der Vorbemerkung der einzelnen Abschnitte sind die Produkte aufgelistet, die unter das jeweilige Lizenzmodell fallen. Die einzelnen Abschnitte enthalten die allgemeinen Lizenzbestimmungen für das jeweilige Lizenzmodell und beschreiben anschließend die produktspezifischen Lizenzbestimmungen für die Produkte des jeweiligen Lizenzmodells. Kombinierte Lizenzmodelle. Diese Produktbenutzungsrechte enthalten außerdem einen separaten Abschnitt zu bestimmten Produkten, die unter einer Kombination aus mindestens zwei der neun Lizenzmodelle lizenziert werden. Software Assurance-Vergünstigungen. Anhang 1 enthält Lizenzbestimmungen, die für Software Assurance-Vergünstigungen gelten. In der Produktliste werden diese Vergünstigungen beschrieben. Internetbasierte Dienste. Anhang 2 enthält Hinweise, die sich auf die mit den Produkten bereitgestellten internetbasierten Dienste beziehen. Produktpools. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Lizenzmodellen nicht um Produktpools handelt. In der Produktliste wird angegeben, in welchen der drei Pools (Anwendungen, Systeme, Server) die einzelnen Produkte fallen. Lizenzbestimmungen für ein Produkt. Um die Lizenzbestimmungen für ein Produkt zu finden, müssen Sie das Lizenzmodell für das entsprechende Produkt identifizieren (siehe Inhaltsverzeichnis). Für Ihre Verwendung des Produkts gelten folgende Lizenzbestimmungen: die universellen Lizenzbestimmungen die allgemeinen Lizenzbestimmungen für das entsprechende Lizenzmodell produktspezifische Lizenzbestimmungen für das entsprechende Produkt (am Ende des Lizenzmodellabschnitts enthalten). Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 2 von 163 Frühere Versionen und nicht mehr weltweit verfügbare Produkte. Im Allgemeinen decken diese Produktbenutzungsrechte die jeweils aktuellste Version der Produkte ab, die weltweit verfügbar sind. Lizenzbestimmungen für Produkte, die nicht mehr in diesen Produktbenutzungsrechten aufgeführt sind, finden Sie in einer früheren Version. Das letzte Produktbenutzungsrechte-Dokument, in dem ein Produkt aufgeführt war, finden Sie in der unter http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PURRetired.aspx verwalteten Liste. Außerdem finden Sie einige archivierte Produktbenutzungsrechte-Dokumente unter http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PURArchive.aspx. Wenn Sie nicht über die benötigte Version verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder Händler. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 3 von 163 Verdeutlichungen der Produktbenutzungsrechte und Zusammenfassung der Änderungen Wir haben diese Produktbenutzungsrechte entworfen, um Ihnen beim Lizenzieren und Verwalten von Microsoft-Produkten behilflich zu sein. Für die Verwendung eines vorhandenen Produktes lesen Sie bitte die vorliegenden Produktbenutzungsrechte oder eine frühere Ausgabe der Produktbenutzungsrechte, die für Ihre Verwendung des Produktes galt. Nachfolgend identifizieren wir Hinzufügungen, Löschungen und sonstige Änderungen der Produktbenutzungsrechte. Außerdem werden Verdeutlichungen als Antwort auf Kundenfragen bereitgestellt. Diese Verdeutlichungen spiegeln die vorhandenen Lizenzierungsrichtlinien von Microsoft wider. In der vorliegenden Ausgabe wurden folgende Produkte hinzugefügt (das Lizenzmodell wird als Verweis ebenfalls genannt): Desktop-Anwendungen Access 2010 Communicator 2010 Excel 2010 Excel Web App 2010 SharePoint Workspace 2010 InfoPath 2010 Office Multi Language Pack 2010 Office Professional Plus 2010 Office Standard 2010 OneNote 2010 OneNote Web App 2010 Outlook 2010 Outlook 2010 mit Business Manager Contact PowerPoint 2010 PowerPoint Web App 2010 Project 2010 Professional und Standard Edition Publisher 2010 Visio Premium, Professional und Standard Edition Word 2010 Word Web App 2010 Server – Server-Betriebssysteme Windows MultiPoint Server 2010 Academic Server – Server/CAL FAST Search Server 2010 für SharePoint Forefront Unified Access Gateway 2010 Project Server 2010 SharePoint Server 2010 Visual Studio Team Foundation Server 2010 Server – Pro Prozessor Visual Studio Team Lab Management 2010 Forefront Threat Management Gateway 2010 Standard und Enterprise Edition Server – Spezialserver Groove Server 2010 Search Server 2010 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 4 von 163 SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise Entwicklertools MSDN Embedded Visual Studio 2010 Professional, Premium und Ultimate Visual Studio 2010 Professional, Premium und Ultimate mit MSDN Visual Studio 2010 Professional mit MSDN Embedded Visual Studio Test Elements 2010 Visual Studio Test Elements 2010 mit MSDN Onlinedienste Dienst-AL für Microsoft Learning Solutions IT Academy In der vorliegenden Ausgabe wurden folgende Produkte gelöscht: Microsoft Application Virtualization 4.5 für Terminaldienste Microsoft ESP und Microsoft ESP SDK Microsoft Learning Solutions Exam Vouchers Service Nutzer-AL für Microsoft Learning Solutions IT Academy Office Access 2007 Office Communicator 2007 Office Excel 2007 Office Enterprise Edition 2007 Office Groove 2007 Office Groove Server 2007 Office InfoPath 2007 Office Multi Language Pack 2007 Office Professional Plus Edition 2007 Office OneNote 2007 Office Outlook 2007 Office PowerPoint 2007 Office Project 2007 Professional und Standard Edition Office Project Portfolio Server 2007 Office Project Server 2007 Office Publisher 2007 Office SharePoint Server 2007 Office Small Business Edition 2007 Office Standard Edition 2007 Office Visio 2007 Premium, Professional und Standard Edition Office Word 2007 Search Server 2008 Office SharePoint Server 2007 for Internet Sites TechNet Plus Einzelnutzer Visual Studio Team System 2008 Team Foundation Services mit SQL Server 2005Technologie Visual Studio 2008 Professional Visual Studio Team System 2008 Development Edition, Test Edition, Architecture Edition, Database Edition und Suite Edition Visual Studio Team System 2008 Test Load Agent Works 9.0 Whale Intelligent Gateway Application 2007 Verdeutlichungen und sonstige Änderungen: Management Server Wir haben die Lizenzbestimmungen für Management Server aktualisiert, um die Verwaltung der physischen OSE auf einem lizenzierten Server zu ermöglichen, dem eine oder mehrere Server-Management-Lizenzen zugewiesen sind, sofern die Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 5 von 163 physische OSE ausschließlich verwendet wird, um virtuelle OSEs zu unterstützen, die auf diesem Server ausgeführt werden. Onlinedienste Wir haben die Sprache in den Zusätzlichen Bestimmungen im Abschnitt „Onlinedienste“ dieser Produktbenutzungsrechte so aktualisiert, dass sie mit der Sprache in den Nutzungsrechten für Onlinedienste für den Microsoft-Vertrag über Onlinedienste übereinstimmen. TechNet Premium Wir haben die TechNet-Angebote unter einem neuen Namen, „TechNet Premium“, zusammengefasst. Namensänderung von Virtual Earth und weitere Updates Die Angebote des Onlinedienstes Virtual Earth werden jetzt unter einem neuen Namen angeboten, „Bing Maps“. Darüber hinaus haben wir die Lizenzbestimmungen aktualisiert, die auf Bing Maps anwendbar sind. Windows 7 Enterprise Ab der Freigabe von Windows 7 ist für die fortlaufende Nutzung der WindowsDesktop-Betriebssystem-Software auf bis zu vier virtuellen Rechnern pro Lizenz aktive Software Assurance erforderlich. Dies stellt eine Umstellung von einem lizenzbasierten Angebot, das mit einer bestimmten Edition von Windows, nämlich Vista Enterprise Edition, verknüpft ist, auf ein Software Assurance-basiertes Angebot für das Windows-Desktop-Betriebssystem dar. Das heißt, die Rechte von Kunden zur Nutzung von Windows 7 auf bis zu vier virtuellen Rechnern auf dem lizenzierten Gerät enden ungeachtet etwaiger anderer zeitlich unbeschränkter Rechte, über die der Kunde zur Nutzung von Windows 7-Software verfügt, mit Ablauf von Software Assurance. VDI Premium Suite Wir haben die Lizenzbestimmungen aktualisiert, um zugehörige Updates für Zugriffsrechte für Microsoft Application Virtualization für Remotedesktopdienste zu berücksichtigen. Windows Server 2008 Remotedesktopdienste R2 -- Microsoft Application Virtualization 4.6 für Wir haben die Lizenzbestimmungen aktualisiert, die die Nutzung von Microsoft Application Virtualization für Remotedesktopdienste regeln. Mit der Freigabe von Microsoft Application Virtualization 4.6 für Remotedesktopdienste ist der Zugriff auf diese Funktion unter der CAL für Windows Server 2008-Remotedesktopdienste und der CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste zulässig. Windows Web Server Remotedesktopdienste 2008 -- Microsoft Application Virtualization 4.6 für Wir haben die Nutzungsrechte weiter verdeutlicht, indem wir die Szenarios, in denen Windows Web Server 2008 verwendet werden kann, näher ausgeführt haben. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 6 von 163 Microsoft-Lizenzmodelle Überblick Diese Produktbenutzungsrechte enthalten jeweils einen Abschnitt für jedes der 9 Lizenzmodelle. Diese Abschnitte beschreiben im Einzelnen die mit jedem Modell verbundenen Nutzungsrechte und -beschränkungen sowie die produktspezifischen Ausnahmen. In diesem Abschnitt soll jedes Modell kurz erklärt werden. 1) Desktop-Anwendungen – Pro-Gerät-Lizenz Für jedes Gerät, mit dem Sie auf die Software zugreifen oder sie nutzen (lokal oder remote über ein Netzwerk), müssen Sie eine Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien und jegliche frühere Version der Software auf dem Gerät oder auf einem Netzwerkgerät zu installieren, um diese Nutzung der Software zu unterstützen. Sie sind auch berechtigt, diese Kopien auf dem Hostbetriebssystem oder innerhalb eines virtuellen Hardwaresystems zu installieren. Abbildung 1 Auf dem lizenzierten Gerät können mehrere Kopien installiert werden. Der Zugriff auf Kopien der auf einem Netzwerkgerät installierten Software ist Ihnen nur von einem Gerät aus erlaubt, das für die Software lizenziert wurde. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 7 von 163 Abbildung 2 Das Gerät, das Sie für den Remotezugriff auf Software benutzen, muss für die gleiche oder höhere Version, darf jedoch nicht für eine niedrigere Version lizenziert sein. 2) Desktop-Betriebssysteme – Pro-Kopie-pro-Gerät-Lizenz Für jedes Gerät, mit dem Sie auf die Software zugreifen oder sie nutzen (lokal oder remote), müssen Sie eine Lizenz erwerben. Sie dürfen nur eine Kopie auf dem Gerät installieren. Sie sind berechtigt, diese Kopien auf dem Hostbetriebssystem oder innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems zu installieren. Bei einem Volumenlizenzprogramm ist die Lizenz für das Desktop-Betriebssystem eine „Upgrade-Lizenz“. Sie dürfen Upgrade-Lizenzen nur für Geräte erwerben, für die Sie bereits ein „berechtigendes Betriebssystem“ lizenziert haben. Eine Liste der „berechtigenden Betriebssysteme“, die zu einer Upgrade-Lizenz berechtigen, ist in der Produktliste enthalten, die Sie unter http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/PL.aspx finden. Falls Sie „Software Assurance“ erwerben, haben Sie das Recht, auf dem Gerät „Windows 7 Enterprise“ statt Windows Professional zu verwenden. Damit sind Sie auch berechtigt, bis zu vier weitere Kopien oder Instanzen während der Laufzeit Ihrer Software Assurance auf dem Gerät zu nutzen. Abbildung 3 Bei einem Gerät mit aktiver Software Assurance für Windows kann die Software (Windows 7 Professional, Windows 7 Enterprise oder eine frühere Version) in der physischen Betriebssystemumgebung sowie eine Mischung aus Windows 7 Professional, Windows Enterprise und früheren Versionen in vier virtuellen Betriebssystemumgebungen auf demselben physischen Gerät ausgeführt werden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 8 von 163 3) Entwicklertools – pro-Nutzer-Lizenz Sie müssen eine Lizenz für jeden Nutzer erwerben, dem Sie den Zugriff auf die Software oder deren Verwendung erlauben. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien auf einer beliebigen Anzahl von Geräten zu installieren, die ein Nutzer verwenden oder auf die er zugreifen darf, um Programme zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen. Nur lizenzierte Nutzer sind berechtigt, auf die Software zuzugreifen. 4) Onlinedienste – Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenz, Dienst-Abonnementlizenz oder Add-On-Abonnementlizenz Onlinedienste sind abonnementabhängig und bieten den Zugriff auf Software und Dienste. Die Lizenzierung nach diesem Modell besteht in einem oder mehreren der folgenden Lizenztypen: Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenz (Nutzer-AL oder Geräte-AL) Bei Angeboten, die diese Lizenztypen beinhalten, werden Nutzer-ALs oder Geräte-ALs für jeden Nutzer oder jedes Gerät benötigt, der/das auf die Onlinedienste zugreift. Dienst-Abonnementlizenz (Dienst-AL) Bei Angeboten dieses Lizenztyps bezieht sich die Lizenz auf die Nutzung der Onlinedienste durch die gesamte Organisation. Nutzer-, Geräte- oder Add-On-ALs sind möglicherweise je nach Dienstangebot ebenfalls erforderlich. Add-On-Abonnementlizenz (Add-On-AL) Diese Lizenz wird manchmal an Stelle von Nutzer-ALs, Geräte-ALs und Dienst-ALs oder zusätzlich dazu genutzt. Ihr Zweck ist unterschiedlich. Sie kann beispielsweise für eine spezifische Anzahl von verbrauchten Einheiten, wie die Gigabytes Speicherplatz, oder für einen einzelnen Server gelten, auf den externe Nutzer zugreifen. Add-On-Abonnementlizenzen sind nicht immer erforderlich. 5) Server – Betriebssysteme – Serverlizenz + CAL + optionaler externer Connector Bei den meisten Produkten müssen Sie für jede Instanz der Serversoftware, die Sie auf einem Server ausführen, diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen. Bei Ausnahmen zu dem Lizenzmodell bieten einige Produkte umfangreichere Nutzungsrechte. Beispielsweise erlaubt eine Lizenz für Windows Server 2008 R2 Enterprise die Ausführung einer Instanz auf dem lizenzierten Server in bis zu vier virtuellen Betriebssystemumgebungen gleichzeitig. Bei einigen Produkten, wie z. B. Windows Server 2008 R2 Datacenter, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen gleichzeitig auszuführen, solange Sie für jeden physischen Prozessor auf dem lizenzierten Server eine Lizenz erwerben. Abbildung 4 Die Anzahl von erlaubten Instanzen für jede Betriebssystemlizenz Betriebssystem Erlaubte Instanzen in physischen und virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einem einzelnen Server Windows Server 2008 R2 Standard und Windows MultiPoint Server 2010 Academic 1* + 1 Windows Server 2008 R2 Enterprise 1* + 4 Windows Server 2008 R2 Datacenter 1 + Unbeschränkt Windows Small Business Server 2008 Standard 1* oder 1 Windows Server 2003 für Small Business 1* oder 1 *Falls die Höchstzahl der zulässigen Instanzen ausgeführt wird, darf die Instanz in der physischen Betriebssystemumgebung nur verwendet werden, um die Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen, Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen oder um die Software für die Verwaltung und Wartung von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server auszuführen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 9 von 163 Außer wie in diesen Produktbenutzungsrechten dargelegt, benötigen alle ServerbetriebssystemProdukte eine CAL für alle Nutzer oder Geräte, die auf die Serversoftware zugreifen. Es gibt zwei Typen von CALs: Geräte-CALs und Nutzer-CALs. Sie können zwischen den beiden Lizenztypen wählen, die Wahl muss jedoch zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs oder der Verlängerung von Software Assurance feststehen. Geräte-CAL Eine Geräte-CAL lizenziert ein Gerät für die Verwendung durch Nutzer, damit sie auf Instanzen der Serversoftware zugreifen können. Nutzer-CAL Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung eines Geräts, damit er auf Instanzen der Serversoftware zugreifen kann. CALs sind versionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die CALs eines Kunden erlauben den Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in dem Volumenlizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den Zugriff auf Server, die von einer anderen Institution lizenziert wurden. Abbildung 5 CAL-Zuweisung nach Nutzer oder Gerät Sie sind berechtigt, Netzwerk-Architekturen zu verwenden, die Hardware oder Software für die Reduzierung der Anzahl von Geräten oder Nutzern einsetzen, die direkt auf die Software auf einem Server zugreifen. Dies wird als Multiplexing oder Pooling bezeichnet. Damit wird jedoch nicht die Anzahl von CALs reduziert, die für den Zugriff oder die Nutzung von Serversoftware erforderlich sind. Eine CAL wird für alle Geräte oder Nutzer benötigt, die an die Multiplexing-/Pooling-Front-EndSoftware oder -Hardware angeschlossen sind. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 10 von 163 Abbildung 6 Multiplexing: Nutzer und Geräte können indirekt auf die Windows oder SQL Serversoftware zugreifen, wie im nachfolgenden Diagramm dargestellt. Durch den indirekten Zugriff auf die Serversoftware wird die Notwendigkeit einer CAL nicht aufgehoben. Bei allen Servern, auf die externe Nutzer zugreifen, stellt die externe Connector (EC)-Lizenz eine Alternative zu CALs dar. Als externe Nutzer werden Nutzer bezeichnet, die keine Angestellten oder Vertragspartner vor Ort sind. Eine EC-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern den Zugriff. Unabhängig von der Anzahl der Instanzen, die ausgeführt werden, ist für jeden physischen Server, auf den externe Nutzer zugreifen, nur eine EC-Lizenz erforderlich. Das Recht zur Ausführung von Instanzen der Serversoftware wird separat lizenziert; die EC erlaubt genauso wie die CAL nur den Zugriff. EC-Lizenzen sind wie CALs versionsund funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die Entscheidung für den Erwerb von CALs oder einer EC für externe Nutzer ist in erster Linie eine finanzielle. 6) Server – Management Server – Serverlizenz + Management-Lizenz Sie müssen für jede Instanz der Management-Serversoftware, die Sie auf einem Server ausführen, diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen. Außer wie in diesen Produktbenutzungsrechten dargelegt, benötigen alle ManagementServerprodukte Management-Lizenzen für jedes Gerät, das von der Serversoftware verwaltet wird. Es gibt zwei Kategorien von Management-Lizenzen: eine für Server und eine für Nicht-Server. A. Lizenzen, die für verwaltete Server benötigt werden Für jede Server-Betriebssystemumgebung (Operating System Environment, OSE) auf einem Gerät, die Sie verwalten möchten, benötigen Sie eine Server-Management-Lizenz (ML). Falls Sie mehr als eine OSE haben, benötigen Sie eine entsprechende Anzahl von MLs für dieses Gerät. Es ist erlaubt, mit einer einzelnen Lizenz für System Center Server Management-Suite Enterprise (SMSE) bis zu vier OSEs auf einem lizenzierten Gerät zu verwalten*. Wenn Sie für jeden Prozessor auf dem Gerät, das Sie verwalten möchten, eine Lizenz für System Center Server Management-Suite Datacenter (SMSD) zuweisen, dürfen Sie auf diesem lizenzierten Gerät eine beliebige Anzahl von OSEs verwalten. Einem Gerät müssen mindestens zwei SMSD-Lizenzen zugewiesen sein. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 11 von 163 *Hinweis zu SMSE. Diese Nutzungsrechte gelten für die Nutzung der Lizenz für System Center Server Management-Suite Enterprise in Verbindung mit Versionen der zugehörigen System Center-Produkte, die am oder nach dem 1. Juli 2009 herausgegeben werden. Bei Produkten, die vor diesem Datum herausgegeben werden, können die Kunden weiterhin OSEs gemäß den Produktbenutzungsrechten für diese Produkte auf dem lizenzierten Gerät verwalten. Falls Sie vier virtuelle OSEs auf dem lizenzierten Gerät verwalten und die physische OSE nur verwendet wird, um Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen, Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen und Software für die Verwaltung und Wartung von Betriebssystemumgebungen auf diesem Gerät auszuführen, sind Sie außerdem berechtigt, die physische OSE zu verwalten. B. Lizenzen, die für Nicht-Server benötigt werden Für jede Nicht-Server-OSE auf einem Gerät, das Sie verwalten möchten, benötigen Sie eine Client-ML. Es gibt 2 Typen von Client-MLs: OSE-MLs und Nutzer-MLs. OSE-Management-Lizenzen Wie Server-Management-Lizenzen, bei denen die erforderliche Anzahl der ManagementLizenzen der Anzahl der OSEs entspricht, benötigen Sie eine OSE-Client-Management-Lizenz für jede Nicht-Server-OSE, die Sie auf einem Gerät verwalten möchten. Ihre OSE-ClientManagement-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware, eine entsprechende Anzahl von Nicht-Server-OSEs zu verwalten, die von jeglichen Nutzern eines Geräts verwendet werden. Nutzer-Management-Lizenzen Als Alternative können Sie sich dafür entscheiden, die Nutzer-Client-Management-Lizenzen nicht zu verwenden. Diese Management-Lizenzen erlauben die Verwaltung von Nicht-ServerOSEs, die von jedem Nutzer verwendet werden, dem eine Nutzer-Client-Management-Lizenz zugewiesen wurde. Wenn Sie mehr als einen Nutzer haben, der eine OSE verwendet, und Sie nicht nach OSE lizenzieren, sind Sie verpflichtet, jedem der Nutzer Nutzer-ClientManagement-Lizenzen zuzuweisen. Die Core CAL und die Enterprise CAL Suite-Lizenzen gestatten auch die Verwaltung einer beliebigen Anzahl von Nicht-Server-OSEs auf einem Gerät unter einer Lizenz (pro Gerät). Die CALs eines Kunden erlauben den Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in dem Volumenlizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den Zugriff auf Server, die von einer anderen Institution lizenziert wurden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 12 von 163 Abbildung 7 Für jede OSE auf einem Gerät ist eine Management-Lizenz erforderlich, um sie mit einem Management-Serverprodukt zu verwalten. Bei Server-OSEs besteht eine weitere Option darin, eine SMSE-Lizenz zu erwerben, mit der bis zu vier OSEs auf einem lizenzierten Gerät verwaltet werden dürfen. Eine weitere Option für Server-OSEs besteht darin, für jeden Prozessor auf dem zu verwaltenden Gerät eine SMSD-Lizenz zu erwerben, mit der eine beliebige Anzahl von OSEs auf einem Gerät verwaltet werden darf. Es sind mindestens zwei SMSD-Lizenzen erforderlich. Bei der Verwaltung von Nicht-Server-OSEs besteht außerdem die Option zur Lizenzierung nach Nutzern oder über die Core CAL oder ECAL Suites. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 13 von 163 7) Server – Server/CAL – Serverlizenz + CAL + optionaler externer Connector Bei den meisten Microsoft-Server-/CAL-Produkten müssen Sie für jede Instanz der Serversoftware, die Sie auf einem Server ausführen, diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen. Bei Ausnahmen zu dem Lizenzmodell bieten einige Produkte umfangreichere Nutzungsrechte. Beispielsweise erlaubt eine Lizenz für SQL Server Enterprise die Ausführung beliebig vieler Instanzen der Serversoftware in einer physischen und einer unbegrenzten Anzahl von virtuellen Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server. Außer wie in den Produktbenutzungsrechten dargelegt, benötigen alle Server-/CAL-Produkte eine CAL für alle Nutzer oder Geräte, die auf eine Instanz der Serversoftware zugreifen. Es gibt zwei Typen von CALs: Geräte-CALs und Nutzer-CALs. Sie können zwischen den beiden Lizenztypen wählen, die Wahl muss jedoch zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs oder der Verlängerung von Software Assurance feststehen. Geräte-CAL Eine Geräte-CAL lizenziert ein Gerät für die Verwendung durch Nutzer, damit sie auf Instanzen der Serversoftware auf lizenzierten Servern zugreifen können. Nutzer-CAL Eine Nutzer-CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer zur Verwendung eines Geräts, damit er auf Instanzen der Serversoftware auf lizenzierten Servern zugreifen kann. CALs sind versions- und funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die CALs eines Kunden erlauben den Zugriff auf Server, die von diesem Kunden oder seinem verbundenen Unternehmen (gemäß der Definition in dem Volumenlizenzvertrag des Kunden) lizenziert wurden. Sie gestatten nicht den Zugriff auf Server, die von einer anderen Institution lizenziert wurden. Sie sind berechtigt, Netzwerk-Architekturen zu verwenden, die Hardware oder Software für die Reduzierung der Anzahl von Geräten oder Nutzern einsetzen, die direkt auf die Software auf einem Server zugreifen. Dies wird als Multiplexing oder Pooling bezeichnet. Damit wird nicht die Anzahl von CALs reduziert, die für den Zugriff oder die Nutzung von Serversoftware erforderlich sind. Eine CAL wird für alle Geräte oder Nutzer benötigt, die an die Multiplexing-/Pooling-Front-EndSoftware oder -Hardware angeschlossen sind. Abbildung 8 CAL-Zuweisung nach Nutzer oder Gerät Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 14 von 163 Bei allen Servern, auf die externe Nutzer zugreifen, stellt die externe Connector (EC)-Lizenz eine Alternative zu CALs dar. Als externe Nutzer werden Nutzer bezeichnet, die keine Angestellten oder Vertragspartner vor Ort sind. Eine EC-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern den Zugriff. Unabhängig von der Anzahl der Instanzen, die ausgeführt werden, ist für jeden physischen Server, auf den externe Nutzer zugreifen, nur eine EC-Lizenz erforderlich. Das Recht zur Ausführung von Instanzen der Serversoftware wird separat lizenziert; die EC erlaubt genauso wie die CAL nur den Zugriff. EC-Lizenzen sind wie CALs versionsund funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die Entscheidung für den Erwerb von CALs oder einer EC ist in erster Linie eine finanzielle. 8) Server – Pro Prozessor – Pro-Prozessor-Lizenz Sie müssen für jeden Prozessor auf einem Server, der die Software nutzt, diesem Server eine Lizenz zuordnen. Bei Software, die in physischen Betriebssystemumgebungen ausgeführt wird, müssen Sie jeden physischen Prozessor lizenzieren. Bei Software, die in virtuellen Betriebssystemumgebungen ausgeführt wird, benötigen Sie nur eine Lizenz für die virtuellen Prozessoren, welche die Software nutzt. CALs oder EC-Lizenzen sind nicht erforderlich, weil bei dem Einsatz einer Pro-Prozessor-Lizenz beliebig viele Nutzer von beliebig vielen Geräten auf die Software zugreifen können. Sie sind berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl von Instanzen in lizenzierten physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auszuführen. Abbildung 9 Pro Prozessor – physische Betriebssystemumgebungen Abbildung 10 Pro Prozessor – virtuelle Betriebssystemumgebungen 9) Server – Spezialserver – Serverlizenz Sie müssen für jede Instanz der Serversoftware, die Sie auf einem Server ausführen, diesem Server eine Lizenz zuordnen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf diesem Server in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen. Einige Produkte haben allerdings spezifischere Nutzungsrechte. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 15 von 163 Verwenden der Microsoft LicensingProduktbenutzungsrechte Verwenden Sie das Inhaltsverzeichnis, um das gewünschte Lizenzmodell zu finden. Lizenzmodelle Lesen Sie die „universellen Lizenzbestimmungen“ aufmerksam durch. Sie gelten für alle Produkte. Lesen Sie „A. Allgemeine Lizenzbestimmungen“ für das ausgewählte Modell. Diese gelten für alle in dem Modell aufgelisteten Produkte. Achten Sie auf Sternchen (*), die Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen in Abschnitt B anzeigen. Produkte Achten Sie auf LM (LM), wodurch auf Lizenzmobilitätsrechte hingewiesen wird. Achten Sie auf den Buchstaben I, (I) der Hinweise zu internetbasierten Diensten in Anhang 2 anzeigt. A. Allgemeine Lizenzbestimmungen Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 16 von 163 Für Produkte, neben deren Namen ein Sternchen (*) steht, gelten zusätzliche spezifische Lizenzbestimmungen. Sie finden diese unter „B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte.“ Für Produkte, neben deren Namen ein (I) steht, gibt es Hinweise zu internetbasierten Diensten. Sie finden diese unter „Anhang 2 – Internetbasierte Dienste“. Bei Produkten, neben deren Namen (LM) steht, ist Lizenzmobilität möglich. Siehe „C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen.“ Bei Produkten, neben deren Namen (SH) steht, ist das Selbsthosten von Anwendungen möglich. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie in „Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen“. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 17 von 163 Inhaltsverzeichnis Universelle Lizenzbestimmungen 22 Microsoft-Desktop-Anwendungen 27 1. Access 2010 2. AutoRoute 2010 3. Communicator 2010 4. Excel 2010 5. Excel Web App 2010 6. InfoPath 2010 7. MapPoint 2010 Fleet Edition 8. MapPoint 2010 Standard Edition 9. Microsoft Entourage 2008 für Mac 10. Microsoft Excel 2008 für Mac 11. Microsoft Math 3.0 12. Microsoft Office Mac 2008 13. Microsoft PowerPoint 2008 für Mac 14. Microsoft Word 2008 für Mac 15. Office InterConnect 2007 16. Office Mobile 6.1 17. Office Multi Language Pack 2010 26. Project 2010 Professional und Standard Edition 27. Publisher 2010 28. Vermietungsrechte für Office 29. Vermietungsrechte für Publisher 2007 18. Office Professional Plus 2010 30. SharePoint Workspace 2010 19. Office Standard 2010 31. Streets and Trips 2010 20. OneNote 2010 32. Virtual Earth Desktop mit erweitertem Inhaltspaket 21. OneNote Web App 2010 22. Outlook 2010 23. Outlook 2010 mit Business Contact Manager 24. PowerPoint 2010 25. PowerPoint Web App 2010 33. Visio 2010 Premium, Professional und Standard 34. Word 2010 35. Word Web App 2010 Microsoft-Desktop-Betriebssysteme 1. Windows 7 Professional 34 3. Vermietungsrechte für Windows 2. DVD Playback Pack für Windows Vista Microsoft-Server – Betriebssysteme 1. Windows Essential Business Server (EBS) 2008 Standard und Premium Edition 41 5. Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions 2. Windows MultiPoint Server 2010 Academic 6. Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions ohne Hyper-V 3. Windows Server 2008 R2 Standard, Enterprise und Datacenter 7. Windows Small Business Server (SBS) 2008 Standard und Premium Edition 4. Windows Server 2008 R2 für Itaniumbasierte Systeme Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 18 von 163 Inhaltsverzeichnis Microsoft-Server – Server/CAL 1. Customer Care Framework 2009 2. Duet für Microsoft Office und SAP 1.5 3. Dynamics CRM 4.0 Professional und Enterprise Server 4. Exchange Server 2010 Standard und Enterprise 5. Exchange Server 2007 Standard für Small Business 6. FAST Search Server 2010 für SharePoint 7. Forefront Unified Access Gateway 2010 8. Identity Lifecycle Manager (ILM) 2007 9. Office Communications Server 2007 R2 Standard und Enterprise Edition 10. Project Server 2010 11. SharePoint Server 2010 58 12. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Workgroup, Small Business und Standard 13. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Standard 14. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Enterprise 15. System Center Mobile Device Manager 2008 16. System Center Mobile Device Manager 2008 mit SQL Server 2005Technologie 17. Virtual Earth Server 18. Virtual Earth Server mit erweitertem Inhaltspaket 19. Visual Studio Team Foundation Server 2010 Microsoft-Server – Pro Prozessor 1. BizTalk Adapter Pack 2.0 2. BizTalk RFID 2009 3. BizTalk Server 2009 Branch Edition 4. BizTalk Server 2009 Standard Edition 5. BizTalk Server 2009 Enterprise Edition 6. Commerce Server 2009 Standard Edition 7. Commerce Server 2009 Enterprise Edition 8. Forefront Threat Management Gateway, Medium Business Edition 74 9. Forefront Threat Management Gateway 2010 Enterprise Editions 10. Forefront Threat Management Gateway 2010 Standard Edition 11. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Workgroup und Web 12. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Standard 13. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Enterprise 14. Visual Studio Team Lab Management 2010 Microsoft-Entwicklertools 81 1. BizTalk Server 2009 Developer Edition 11. Visual SourceSafe 2005 2. Expression Blend 3 12. Visual Studio 2010 Professional, Premium und Ultimate 3. Expression Studio 3 4. Expression Professional-Abonnement 5. Expression Web 3 6. MSDN-Betriebssysteme 7. MSDN Embedded 8. SQL Server 2008 Developer 9. TechNet Premium 10. Visual FoxPro 9.0 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte 13. Visual Studio 2010 Professional, Premium und Ultimate mit MSDN 14. Visual Studio 2010 Professional mit MSDN Embedded 15. Visual Studio Test Elements 2010 16. Visual Studio Test Elements 2010 mit MSDN Januar 2010 Seite 19 von 163 Inhaltsverzeichnis Microsoft-Server – Management-Server 90 1. System Center Configuration Manager 2007 R2 5. System Center Essentials 2007 mit SQL Server 2005-Technologie 2. System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie 6. System Center Operations Manager 2007 R2 3. System Center Data Protection Manager 2007 4. System Center Essentials 2007 7. System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie 8. System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Microsoft-Server – Spezialserver 1. Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server 104 2. HPC Pack 2008 8. System Center Reporting Manager 2006 3. Identity Lifecycle Manager 2007 Windows Live Edition 9. System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Workgroup Edition 4. Microsoft Services for Netware 5.03 5. Groove Server 2010 6. Search Server 2010 7. SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise 10. Virtual Server 2005 R2 Standard und Enterprise Edition 11. Windows HPC Server 2008 12. Windows Server 2008 HPC Edition 13. Windows Server 2008 HPC Edition ohne Hyper-V 14. Windows Web Server 2008 R2 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 20 von 163 Inhaltsverzeichnis Microsoft-Onlinedienste 112 1. Bing Maps Standard und Professional Edition (ehemals Virtual Earth) 16. Microsoft Learning Solutions eReference Library 2. Dynamics CRM Online 17. Microsoft Learning Solutions Technical eLearning Course Collection 3. Exchange Online Deskless Worker und Standard Edition 4. Forefront Client Security 18. Microsoft Learning Solutions IT Academy 5. Forefront Client Security mit SQL Server 2005-Technologie 19. Office Communications Online Standard Edition 6. Forefront Online Protection für Exchange 20. Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity mit America Online (AOL) Instant Messaging Service und Windows Live Messenger Service 7. Forefront Protection 2010 für Exchange Server 8. Forefront Security für Office Communications Server 9. Forefront Security für SharePoint 10. Forefront Server Security Management Console 11. Forefront Threat Management Gateway Web Protection Service 12. Microsoft Exchange Hosted Archive 13. Microsoft Exchange Hosted Continuity 14. Microsoft Exchange Hosted Encryption 15. Microsoft Learning Solutions eLearning Library 21. Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity mit Instant Messaging Service von Yahoo 22. Office Groove Enterprise Services 23. Office Live Meeting Standard und Professional Edition 24. SharePoint Online Deskless Worker und Standard Edition 25. Tellme Basic, Standard und Premium Edition 26. Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition Kombinierte Lizenzmodelle 1. Virtual Desktop Infrastructure (VDI) Standard Suite 136 2. Virtual Desktop Infrastructure (VDI) Premium Suite Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen 139 1. Wiederherstellungsrechte für „Cold“ Disaster 8. Windows 7 Enterprise 2. E -Learning 10. Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop und Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance. 3. Abonnementmedien von TechNet Plus 4. Step-Up-Lizenzen 5. MSDN 6. Software Assurance Product Support Services 7. Windows Fundamental for Legacy PCs 9. Virtualisierungsrechte für Windows 7 11. Microsoft Desktop Optimization Pack (MDOP) für Software Assurance 12. Selbst Gehostete Anwendungen Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte 145 Januar 2010 Seite 21 von 163 Universelle Lizenzbestimmungen Diese Lizenzbestimmungen gelten für Ihre Verwendung sämtlicher Software und aller Onlinedienste von Microsoft, die unter Ihrem Volumenlizenzvertrag lizenziert wurden. A. Ihre Nutzungsrechte. Wenn Sie Ihren Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte und der Produktliste, einhalten, sind Sie berechtigt, die Software und Onlinedienste nur wie in diesen Produktbenutzungsrechten ausdrücklich erlaubt zu verwenden. B. Rechte zur Nutzung anderer Versionen. Lizenzbestimmungen für bestimmte Produkte gestatten die gleichzeitige Nutzung einer oder mehrerer Kopien oder Instanzen. Für jedes dieser Produkte sind Sie für jede erlaubte Kopie oder Instanz berechtigt, anstelle der lizenzierten Version eine Kopie oder Instanz des Folgenden zu erstellen, zu speichern oder auszuführen: eine frühere Version eine andere zulässige Sprachversion eine andere verfügbare Plattformversion (beispielsweise 32 Bit oder 64 Bit) Sie sind nicht berechtigt, unterschiedliche Versionen verschiedener Komponenten wie z. B. Serversoftware und zusätzlicher Software zu verwenden, es sei denn, dies wird Ihnen in den Lizenzbestimmungen des Produktes ausdrücklich gestattet. C. Drittanbietersoftware. Wenn mit von einem Dritten lizenzierter Software andere Bestimmungen geliefert werden, werden Ihre Rechte zur Nutzung der Software und andere zugehörige Rechte oder Abhilfeansprüche durch diese Bestimmungen festgelegt. D. Vorabversionscode. Wenn mit Vorabversionscode andere Bestimmungen geliefert werden, gelten jene Bestimmungen für Ihre Verwendung des entsprechenden Codes. E. Updates und Ergänzungen. Wir sind berechtigt, die von Ihnen lizenzierte Software zu aktualisieren oder zu ergänzen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, das entsprechende Update bzw. die entsprechende Ergänzung mit der Software zu verwenden. Wenn mit einem Update oder einer Ergänzung andere Bestimmungen geliefert werden, gelten jene Bestimmungen für Ihre Verwendung des entsprechenden Updates bzw. der entsprechenden Ergänzung. F. Kein kommerzielles Hosting. Sie sind nicht berechtigt, die Produkte für kommerzielle Hostingdienste zu hosten. G. Technische Beschränkungen. Sie sind verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in den Produkten einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind nicht berechtigt, diese Beschränkungen zu umgehen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/TechLimit.aspx. H. Andere Rechte. Rechte zum Zugriff auf die Software auf einem Gerät geben Ihnen kein Recht, Patente von Microsoft oder anderes geistiges Eigentum von Microsoft in Software oder Geräten zu implementieren, die auf jenes Gerät zugreifen. I. Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden. Zur Dokumentation gehören keine elektronischen Bücher. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 22 von 163 Universelle Lizenzbestimmungen J. Produktaktivierung. Für einige Produkte und Onlinedienste ist die Aktivierung oder ein Volumenlizenzschlüssel erforderlich, um sie zu installieren oder auf sie zuzugreifen. Informationen darüber, wann die Aktivierung oder ein Schlüssel erforderlich ist, finden Sie unter dem Hyperlink „Activate“ auf http://www.microsoft.com/licensing. Sie tragen die Verantwortung sowohl für die Verwendung der Ihnen zugewiesenen Schlüssel als auch für die Aktivierung von Produkten mithilfe Ihrer Schlüsselverwaltungsdienst-Computer (Key Management Service, KMS). Sie sind nicht berechtigt, Schlüssel Dritten gegenüber offenzulegen. Sie sind nicht berechtigt, einen nicht gesicherten Zugriff auf Ihre KMS-Computer über ein unkontrolliertes Netzwerk, wie z. B. das Internet, bereitzustellen. K. Zusätzliche Funktionalität. Möglicherweise stellen wir zusätzliche Funktionalität für die Produkte bereit. Hierfür können andere Lizenzbestimmungen und Gebühren gelten. L. Verwenden von mehr als einem Produkt oder mehr als einer Funktionalität. Sie benötigen eine Lizenz für jedes Produkt und jede separat lizenzierte Funktionalität, das bzw. die auf einem Gerät oder von einem Nutzer verwendet wird. Wenn Sie beispielsweise Office unter Windows verwenden, benötigen Sie Lizenzen sowohl für Office als auch für Windows. Ebenso benötigen Sie für den Zugriff auf Remotedesktopdienste in Windows Server sowohl eine CAL für Windows Server als auch eine Remotedesktopdienste-CAL. M. Schriftartkomponenten. Bei laufender Software sind Sie berechtigt, mit deren Schriftarten Inhalt anzuzeigen und zu drucken. Sie sind nur dazu berechtigt: Schriftarten in dem Ausmaß in Inhalt einzubetten, Einbettungseinschränkungen in den Schriftarten gestattet ist, und diese zum Drucken von Inhalt vorübergehend auf einen Drucker oder ein sonstiges Ausgabegerät herunterzuladen. das durch die N. .NET Framework- und PowerShell-Software. Die Software für die nachfolgend aufgelisteten Produkte enthält die Microsoft .NET Framework-Software und möglicherweise die PowerShell-Software. Andere Produkte können ebenfalls .NET Framework-Software oder PowerShell-Software enthalten. Diese Software-Komponenten sind Teil von Microsoft Windows. Außer wie bei den Vergleichstests unten dargelegt, gelten die Lizenzbestimmungen für Microsoft Windows für Ihre Verwendung dieser Komponenten. BizTalk Server Customer Care Framework MSDN SQL Server System Center Essentials und System Center Essentials mit SQL Server-Technologie Visual Studio (alle Editionen) mit und ohne MSDN Visual Studio Team Foundation Server O. Vergleichstests. i. Software. Für die Offenlegung von Ergebnissen von Vergleichstests mit der Serversoftware oder mit zusätzlicher Software, die mit der Serversoftware geliefert wird, gegenüber Dritten benötigen Sie die vorherige schriftliche Genehmigung von Microsoft. Dies gilt für Produkte in den Lizenzmodellen Microsoft-Server und MicrosoftEntwicklertools (siehe Inhaltsverzeichnis). Dies gilt nicht für .NET Framework (siehe weiter unten) oder für die folgenden Produkte: Class Server, Live Communications Server, Systems Center Operations Manager, System Center Data Protection Manager, System Center Essentials, Systems Management Server, Virtual Server, Windows Server, Microsoft Services for Netware, Windows Small Business Server. Es gilt jedoch für ggf. mit diesen Produkten lizenzierte SQL-Technologie. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 23 von 163 Universelle Lizenzbestimmungen ii. Microsoft .NET Framework. Die Software umfasst möglicherweise eine oder mehrere Komponenten von .NET Framework („.NET-Komponenten“). In diesem Fall sind Sie berechtigt, interne Vergleichstests dieser Komponenten durchzuführen. Sie sind berechtigt, die Ergebnisse von Vergleichstests dieser Komponenten offenzulegen, vorausgesetzt, Sie halten die unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=66406 dargelegten Bedingungen ein. Wenn Sie solche Ergebnisse von Vergleichstests offenlegen, hat Microsoft ungeachtet anderer Verträge, die Sie möglicherweise mit Microsoft abgeschlossen haben, das Recht, die Ergebnisse von Vergleichstests offenzulegen, die Microsoft mit Ihren Produkten, die mit der jeweiligen .NET-Komponente im Wettbewerb stehen, durchführt, vorausgesetzt, Microsoft hält die gleichen unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=66406 dargelegten Bedingungen ein. P. Multiplexing. Hardware oder Software, die Sie für Folgendes verwenden: Zusammenfassen von Verbindungen, Umleiten von Informationen, Verringern der Anzahl der Geräte oder Nutzer, die direkt auf das Produkt zugreifen oder es verwenden, oder Verringern der Anzahl der Betriebssystemumgebungen, Geräte oder Nutzer, die das Produkt direkt verwaltet, (manchmal als „Multiplexing“ oder „Pooling“ bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen irgendeines Typs. Q. Vertreibbarer Code. Die Software oder der Onlinedienst enthält möglicherweise Code, den Sie in von Ihnen entwickelten Programmen vertreiben dürfen, wenn Sie die nachfolgenden Bestimmungen einhalten. i. Recht zur Nutzung und zum Vertrieb. Bei dem nachfolgend aufgelisteten Code und den nachfolgend aufgelisteten Textdateien handelt es sich um „Vertreibbaren Code“. Diese Produktbenutzungsrechte sehen möglicherweise Rechte für anderen Vertreibbaren Code vor. Dateien namens REDIST.TXT. Sie sind berechtigt, die Objektcodeform des in den Dateien namens REDIST.TXT aufgelisteten Codes zu kopieren und zu vertreiben. Mustercode. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des als „Muster“ gekennzeichneten Codes zu ändern, zu kopieren und zu vertreiben. Dateien namens OTHER-DIST.TXT. Sie sind berechtigt, die Objektcodeform des unter den Dateien namens OTHER-DIST.TXT aufgeführten Codes zu kopieren und zu vertreiben. Vertrieb durch Dritte. Sie sind berechtigt, Distributoren Ihrer Programme zu erlauben, den vertreibbaren Code als Teil dieser Programme zu kopieren und zu vertreiben. Zusätzliche Lizenzbestimmungen für MSDN Universal, MSDN Premium sowie Visual FoxPro 9.0. o MSDE 2000. Der Vertreibbare Code umfasst Microsoft SQL Server 2000 Desktop Engine (MSDE 2000). Sie sind berechtigt, die Objektcodeform von MSDE 2000 zu kopieren und zu vertreiben. Zusätzliche Lizenzbestimmungen für Produkte im Abschnitt „Entwicklertools“ dieser Produktbenutzungsrechte. Die Software enthält außerdem möglicherweise den folgenden Vertreibbaren Code. Sie sind berechtigt: o Microsoft Merge Modules. das nicht geänderte Ergebnis von Microsoft Merge Modules zu kopieren und zu vertreiben. o MFCs, ATLs und CRTs. die Quellcodeform von Microsoft Foundation Classes (MFCs), Active Template Libraries (ATLs) und C-Laufzeitdateien (CRTs) zum Entwerfen, Entwickeln und Testen Ihrer Programme zu ändern sowie die Objektcodeform Ihrer geänderten Dateien unter einem neuen Namen zu kopieren und zu vertreiben. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 24 von 163 Universelle Lizenzbestimmungen o MDAC. die Objektcodeform der Datei MDAC_TYP.EXE zu kopieren und zu vertreiben und o Bildbibliothek. die Bilder und Animationen in der Bildbibliothek wie in der Dokumentation der Software beschrieben zu kopieren und zu vertreiben. Außerdem sind Sie berechtigt, diesen Inhalt zu ändern. Wenn Sie den Inhalt ändern, muss dies für eine Verwendung erfolgen, die mit der erlaubten Verwendung des nicht geänderten Inhalts in Einklang steht. ii. Vertriebsbedingungen. Für Vertreibbaren Code, den Sie vertreiben, sind Sie verpflichtet: diesem in Ihren Programmen wesentliche primäre Funktionalität hinzuzufügen, von Distributoren und externen Endbenutzern die Zustimmung zu Bestimmungen zu verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für ihn bieten wie Ihr Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte und der Produktliste, Ihren gültigen Urheberrechtshinweis auf Ihren Programmen anzubringen und Microsoft von allen Ansprüchen freizustellen und gegen alle Ansprüche zu verteidigen, einschließlich Anwaltsgebühren, die mit dem Vertrieb oder der Verwendung Ihrer Programme in Zusammenhang stehen, bzw. Microsoft entsprechend zu entschädigen. iii. Vertriebsbeschränkungen. Sie sind nicht dazu berechtigt: Urheberrechts-, Markenrechts- oder Patenthinweise im Vertreibbaren Code zu ändern, die Marken von Microsoft in den Namen Ihrer Programme oder auf eine Weise zu verwenden, die nahelegt, dass Ihre Programme von Microsoft stammen oder von Microsoft empfohlen werden, Vertreibbaren Code, mit Ausnahme des in den Dateien namens OTHER-DIST.TXT aufgelisteten Codes, zur Nutzung auf einer anderen Plattform als den MicrosoftBetriebssystemen, Laufzeittechnologien oder Anwendungsplattformen zu vertreiben, Vertreibbaren Code in bösartige, täuschende oder rechtswidrige Programme aufzunehmen oder den Quellcode von Vertreibbarem Code so zu ändern oder zu vertreiben, dass irgendein Teil von ihm einer Ausgeschlossenen Lizenz unterliegt. Eine Ausgeschlossene Lizenz ist eine Lizenz, die als Bedingung für eine Verwendung, eine Änderung oder einen Vertrieb erfordert, dass: o der Code in Quellcodeform offengelegt oder vertrieben wird oder o andere das Recht haben, ihn zu ändern. Die folgenden Lizenzbestimmungen gelten für Ihre Verwendung von Produkten in den Microsoft-Serverlizenzmodellen. Sie gelten ebenfalls für Ihre Verwendung von Windows 7-Software unter Lizenzen, für die Sie eine gültige Software Assurance haben. A. Instanz. Sie erstellen eine „Instanz“ einer Software, indem Sie die Setup- oder Installationsprozedur der Software ausführen. Sie erstellen außerdem eine Softwareinstanz, indem Sie eine vorhandene Instanz duplizieren. Verweise auf Software schließen „Instanzen“ der Software ein. B. Ausführen einer Instanz. Sie „führen eine Instanz“ einer Software „aus“, indem Sie sie in den Arbeitsspeicher laden und eine oder mehrere ihrer Anweisungen ausführen. Sobald eine Instanz ausgeführt wird, wird sie so lange als ausgeführt betrachtet (unabhängig davon, ob ihre Anweisungen weiterhin ausgeführt werden oder nicht), bis sie aus dem Arbeitsspeicher entfernt wird. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 25 von 163 Universelle Lizenzbestimmungen C. Betriebssystemumgebung. Bei einer „Betriebssystemumgebung“ handelt es sich um i. die Gesamtheit oder einen Teil einer Betriebssysteminstanz oder die Gesamtheit oder einen Teil einer virtuellen (oder anderweitig emulierten) Betriebssysteminstanz, die separate Rechneridentitäten (primärer Computername oder ähnliche eindeutige Kennung) oder separate Administrationsrechte ermöglicht, und ii. ggf. Instanzen von Anwendungen, die für die Ausführung Betriebssysteminstanz oder den oben bezeichneten Teilen konfiguriert sind. unter der Es gibt zwei Typen von Betriebssystemumgebungen: physische und virtuelle. Eine physische Betriebssystemumgebung ist für die direkte Ausführung auf einem physischen Hardwaresystem konfiguriert. Die Betriebssysteminstanz, die für die Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware (z. B. Microsoft Virtual Server oder ähnliche Technologien) oder zur Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten (z. B. die Virtualisierungstechnologie von Microsoft oder ähnliche Technologien) verwendet wird, gilt als Bestandteil der physischen Betriebssystemumgebung. Eine virtuelle Betriebssystemumgebung ist für die Ausführung auf einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem konfiguriert. Ein physisches Hardwaresystem kann über eines oder beide der folgenden Elemente verfügen: i. eine physische Betriebssystemumgebung ii. eine oder mehrere virtuelle Betriebssystemumgebungen D. Server. Bei einem Server handelt es sich um ein physisches Hardwaresystem, das fähig ist, Serversoftware auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates physisches Hardwaresystem betrachtet. E. Zuweisen einer Lizenz. Zuweisen einer Lizenz bedeutet einfach, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder einem Nutzer zuzuordnen. F. Keine Trennung von Software. Sie sind nicht berechtigt, die Software für die Verwendung in mehr als einer Betriebssystemumgebung unter einer einzelnen Lizenz zu trennen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt wird. Dies gilt auch dann, wenn sich die Betriebssystemumgebungen auf demselben physischen Hardwaresystem befinden. G. Physische und virtuelle Prozessoren. Bei einem physischen Prozessor handelt es sich um einen Prozessor in einem physischen Hardwaresystem. Physische Betriebssystemumgebungen verwenden physische Prozessoren. Bei einem virtuellen Prozessor handelt es sich um einen Prozessor in einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem. Virtuelle Betriebssystemumgebungen verwenden virtuelle Prozessoren. Ein virtueller Prozessor wird als die Anzahl von Threads und Cores aufweisend betrachtet, die jeder physische Prozessor im zugrunde liegenden physischen Hardwaresystem aufweist. H. Höchstzahl der Instanzen. Möglicherweise beschränkt die Software oder Ihre Hardware die Anzahl von Instanzen der Software, die in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einem Gerät ausgeführt werden können. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 26 von 163 Microsoft-Desktop-Anwendungen Lizenzmodell: Pro-Kopie-pro-Gerät Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen. 1. Access 2010*, I 2. AutoRoute 2010* 3. Communicator 2010*, I 4. Excel 2010* ,I 5. Excel Web App 2010*, I 14. Microsoft Word 2008 für Mac*, I 15. Office InterConnect 2007I 17. Office Multi Language Pack 2010I 7. MapPoint 2010 Fleet Edition* 18. Office Professional Plus 2010*, I 9. Microsoft Entourage 2008 für Mac 10. Microsoft Excel 2008 für Mac* 11. Microsoft Math 3.0 12. Microsoft Office Mac 2008 13. Microsoft PowerPoint 2008 für Mac*, I 27. Publisher 2010I 16. Office Mobile 6.1* 6. InfoPath 2010*, I 8. MapPoint 2010 Standard Edition* 26. Project 2010 Professional und Standard EditionI 28. Vermietungsrechte für Office*, I 29. Vermietungsrechte für Publisher 2007*, I ,I 19. Office Standard 2010* 20. OneNote 2010*, I 21. OneNote Web App 2010*,I 30. SharePoint Workspace 2010*, I 31. Streets and Trips 2010* 22. Outlook 2010*, I 32. Virtual Earth Desktop mit erweitertem Inhaltspaket* 23. Outlook 2010 mit Business Contact Manager*, I 33. Visio 2010 Premium, Professional und StandardI 24. PowerPoint 2010*, I 34. Word 2010*, I 25. PowerPoint Web App 2010*,I 35. Word Web App 2010*, I A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. I) Rechte zur Installation und Nutzung. a) Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software und früherer Versionen der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden. Außer wie im Abschnitt „Remotezugriff“ weiter unten beschrieben, darf nur jeweils ein Nutzer die Kopien auf dem lizenzierten Gerät verwenden. Sie sind berechtigt, eine Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird das Gerät, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, das neue lizenzierte Gerät für die entsprechende Lizenz. b) Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch die einzige Hauptnutzerin oder den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 27 von 163 Microsoft-Desktop-Anwendungen c) Netzwerkgerät. Sie sind außerdem berechtigt, zusätzliche Kopien auf einem Netzwerkgerät zu installieren. Sie dürfen diese Kopien nur wie im Abschnitt „Remotezugriff“ weiter unten beschrieben verwenden. II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Remotezugriff. Sie sind wie nachfolgend beschrieben berechtigt, auf die Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen. Hauptnutzer. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des Geräts, das die Remotedesktop-Sitzung hostet, ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur Bereitstellung von Supportservices ist keine andere Person berechtigt, die Software zur gleichen Zeit unter derselben Lizenz zu verwenden. Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem separat lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen. Remoteunterstützung. Sie sind berechtigt, anderen Geräten den Zugriff auf die Software zu erlauben, um Ihnen Supportservices bereitzustellen. Sie benötigen keine zusätzlichen Lizenzen für diesen Zugriff. b) Medienelemente und Vorlagen. Medienbilder, ClipArt, Animationen, Ton, Musik, Videoclips, Vorlagen und andere Formen von Inhalten sind „Medienelemente“. Möglicherweise haben Sie Zugriff auf Medienelemente, die mit der Software oder als Bestandteil eines zugehörigen Dienstes bereitgestellt werden. Sie sind berechtigt, diese Medienelemente zu kopieren und in Projekten und Dokumenten zu verwenden. Sie sind nicht dazu berechtigt: Kopien der Medienelemente für sich allein oder als Produkt zu verkaufen, zu lizenzieren oder zu vertreiben, wenn der primäre Wert des Produktes in den Medienelementen besteht, Ihren Kunden Rechte zur weiteren Lizenzierung oder zum Vertrieb der Medienelemente zu gewähren, Medienelemente, die die Darstellung von identifizierbaren Personen, Verwaltungseinrichtungen, Logos, Marken oder Symbolen enthalten, für kommerzielle Zwecke zu lizenzieren oder zu vertreiben oder diese Arten von Bildern auf eine Weise zu nutzen, die eine Billigung von oder eine Verbindung zu Ihrem Produkt, Ihrem Unternehmen oder Ihrer Tätigkeit implizieren kann, oder mithilfe der Medienelemente obszöne oder anstößige Werke zu erstellen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/permission. B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte. Für Excel Web App 2010, OneNote Web App 2010, PowerPoint Web App 2010 und Word Web App 2010: Der Abschnitt „Rechte zur Installation und Nutzung“ und die Unterabschnitte „Hauptnutzer“ und „Nicht-Hauptnutzer“ unter „Remotezugriff“ im Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte“ oben gelten nicht. Sie sind berechtigt, die Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden. Sie dürfen die Software nur wie nachfolgend beschrieben verwenden. Hauptnutzer. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, von einem beliebigen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Nicht-Hauptnutzer. Ein Nutzer ist jederzeit berechtigt, vom lizenzierten Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 28 von 163 Microsoft-Desktop-Anwendungen Für MapPoint 2010 Fleet und Standard Edition, Streets & Trips 2010 und AutoRoute 2010: Verwendung von Landkarten. Sie sind berechtigt, Landkarten und Informationen aus Landkarten zu Ihrer internen, nicht kommerziellen Verwendung zu kopieren. Sie sind nicht berechtigt, rechtliche oder Urheberrechtshinweise zu löschen oder zu ändern. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um Vertriebsleads von Kunden zu erzeugen. Einige der Informationen in der Software sind möglicherweise ungenau und erzeugen möglicherweise falsche Ergebnisse. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Software genaue Distanzen, Wegbeschreibungen oder geografische Merkmale bereitstellt oder beschreibt. Sie sind nicht berechtigt, die Software auf eine Weise zu verwenden, die sicherheitsgefährdend ist. Für MapPoint 2010 Fleet und Standard Edition: Verwendung von Landkarten. Sie sind nicht berechtigt, Fahrzeugleitung in Echtzeit bereitzustellen. Sie sind nicht berechtigt, eine Route oder Reihenfolge von Zielen auf Basis des Standorts von mehr als einem Fahrzeug zu berechnen oder zu empfehlen. Sie dürfen das lizenzierte Gerät mit den Systemen Ihres Fahrzeugs nur verbinden, um Strom zu erhalten oder das Audiosystem des Fahrzeugs zu verwenden, um sprachbasierte Ansagen der Software zu ermöglichen. Sie sind nicht berechtigt, mit der Software auf irgendeine andere Weise eine Schnittstelle mit jenen Fahrzeugsystemen zu haben. Fuhrparkanwendungen. Fuhrparkanwendungen sind Software, die MapPoint und Daten von Sensoren verwendet, die speziell mit mehreren Fahrzeugen verwendet werden, um Standortinformationen bereitzustellen (z. B. GPS-Systeme und Triangulationsgeräte). Sie dürfen MapPoint nur mit Fuhrparkanwendungen verwenden, wenn Sie MapPoint Fleet Edition lizenzieren. Bei MapPoint Fleet Edition sind Sie berechtigt, die Software mit Fuhrparkanwendungen für eine beliebige Anzahl von Fahrzeugen zu verwenden. Für Office Mobile 6.1: Rechte zur Installation und Nutzung. Sie dürfen nur eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät installieren und verwenden. Sie sind nicht berechtigt, weitere Kopien der Software auf irgendeinem anderen Gerät zu installieren. Für Office Professional Plus 2010 und Office Standard 2010: Work-at-Home (WAH)-Lizenz. Für jede WAH-Lizenz, die Sie erwerben, ist der einzige Hauptnutzer eines Geräts, auf dem Sie eine separat lizenzierte Kopie der Software ausführen (Arbeitsgerät), berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Heimgerät zu installieren und zu verwenden (WAH-Nutzer). Wenn Sie die Software auf dem Arbeitsgerät aktualisieren, ist der WAH-Nutzer berechtigt, die Kopie auf dem Heimgerät zu aktualisieren. Das Recht des WAH-Nutzers zur Verwendung der Software endet, wenn der WAH-Nutzer Ihre Organisation verlässt. Zu diesem Zeitpunkt ist der WAH-Nutzer verpflichtet, die Software von dem Heimgerät zu entfernen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 29 von 163 Microsoft-Desktop-Anwendungen Office Resource Kit. Rechte zur Installation und Nutzung. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software Office Resource Kit zu installieren und zu verwenden. Vertrieb. Sie sind berechtigt, die Software Office Resource Kit zu kopieren und zu vertreiben. Jede Kopie muss vollständig sein, einschließlich aller Urheberrechtsund Markenrechtshinweise. Sie sind verpflichtet, von Endbenutzern die Zustimmung zu Bestimmungen zu verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für die Software bieten wie Ihr Volumenlizenzvertrag einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte. Office Web Apps. Zusätzlich zu den oben genannten Rechten sind Sie berechtigt, die Web App-Software auf einem Netzwerkgerät zu installieren. Sie dürfen die Web App-Software nur wie nachfolgend beschrieben verwenden. Hauptnutzer. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, von einem beliebigen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Nicht-Hauptnutzer. Ein Nutzer ist jederzeit berechtigt, vom lizenzierten Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden. Für Vermietungsrechte für Office und Vermietungsrechte für Publisher: Die Vermietungsrechtsangebote sind keine eigenständige Lizenz zur Nutzung von Volumenlizenzsoftware, sondern eine zusätzliche Lizenz, die Ihre Rechte zur Nutzung anderer berechtigender Software auf einem Gerät ändert. Zur „berechtigenden Software“ gehören die Produkte, die in der Produktliste als berechtigende Software für Vermietungsrechte für Office bzw. als berechtigende Software für Vermietungsrechte für Publisher aufgeführt sind. Außer wie weiter unten beschrieben, unterliegt die Nutzung der berechtigenden Software weiterhin den Lizenzbestimmungen, die ihr beilagen und ihre Nutzung regeln. Die hier gewährten Rechte begründen oder erweitern keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen. Die Allgemeinen Lizenzbestimmungen weiter oben finden keine Anwendung. Sie sind verpflichtet, die Vermietungsrechte jedem lizenzierten Gerät zuzuweisen, das Sie vermieten, verleasen oder verleihen. Auf das Verbot der Vermietung, des Verleasens oder des Verleihens der berechtigenden Software wird verzichtet. Sie sind berechtigt, nachfolgenden Nutzern die Verwendung der auf dem lizenzierten Gerät installierten berechtigenden Software zu erlauben. Sie sind verpflichtet, von den Nutzern die schriftliche oder Online-Zustimmung zu den Lizenzbestimmungen zu verlangen, bevor sie mit der Nutzung der Software beginnen. Sie sind verpflichtet, alle Nutzer über Folgendes zu informieren: Wir bieten den Nutzern keine Gewährleistung für die berechtigende Software an. Wir verteidigen die Nutzer nicht gegen von Dritten vorgebrachte Ansprüche dahingehend, dass die berechtigende Software die gewerblichen Schutzrechte oder das Urheberrecht dieser Partei verletze. Wir haften nicht für Schäden, die aus der Nutzung der berechtigenden Software entstehen. Sie stellen uns von allen Ansprüchen und Verlusten frei, die daraus entstehen, dass Sie nicht alle Nutzer informiert haben. Sie sind berechtigt, das lizenzierte Gerät, dem Sie die Vermietungsrechte zugewiesen haben, zu Ihren eigenen Gunsten zu nutzen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 30 von 163 Microsoft-Desktop-Anwendungen Sie sind nicht berechtigt, zusätzliche Kopien der berechtigenden Software auf einem separaten tragbaren Gerät oder einem Netzwerkgerät zu nutzen bzw. eine solche Nutzung zu erlauben. Dieses Verbot setzt alle folgenden Rechte außer Kraft, die Sie unter den Ihrer berechtigenden Software beiliegenden Lizenzbestimmungen haben: das Recht, zusätzliche Kopien dieser Software auf einem separaten tragbaren Gerät oder einem Netzwerkgerät zu installieren das Recht der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts, diese Software auf einem separaten tragbaren Gerät zu nutzen das Recht eines Nutzers eines separat lizenzierten Geräts, auf diese Software auf einem Netzwerkgerät zuzugreifen. Sie sind nicht berechtigt, die Nutzung der berechtigenden Software innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems zu erlauben. Sie sind nicht berechtigt, den Remotezugriff auf die berechtigende Software zu erlauben. Dieses Verbot setzt alle Rechte der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts bzw. jedes Nutzers eines separat lizenzierten Geräts außer Kraft, unter den der berechtigenden Software beiliegenden Lizenzbestimmungen auf diese Software zuzugreifen. Sie sind nicht berechtigt, die Vermietungsrechte einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Die hier gewährten Rechte laufen beim Eintreten des früheren der folgenden Ereignisse ab: dauerhafter Hardwarefehler des lizenzierten Geräts Neuzuweisung des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software zu einem anderen Gerät oder Ablauf des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software unter den ihr beiliegenden Lizenzbestimmungen. Für Virtual Earth Desktop mit erweitertem Inhaltspaket: Nutzung des Inhalts. Sie sind berechtigt, die Software zu verwenden, um Ergebnisse zwischenzuspeichern und Karten-, Routen- und Standort-Nachschlagetransaktionen (Definitionen siehe unten) bereitzustellen. Kartentransaktionen. Diese beinhalten ein einzelnes Raster- oder Vektorbild mit einem der folgenden Inhalte: (a) ein sensorgestützter Standort zur Ermittlung des Standorts und des Maßstabs der Rasteroder Vektorkarte oder (b) eine Karte für ein bestimmtes, vorab festgelegtes geografisches Gebiet zur Anzeige des Vektorbilds. Routentransaktionen. Diese beinhalten eine oder mehrere der folgenden Optionen: (a) Fahrtanweisungen von einem einzigen Startort zu einem einzigen Zielort in Text- oder Sprachform, jedoch keine Echtzeit-Fahrtanweisungen in Text- oder Sprachform, (b) die Fahrtzeit und/oder Entfernung für die gesamte Route oder Teile davon und/oder (c) Darstellung einer Landkarte durch ein einzelnes Raster- oder Vektorbild oder eine Serie dieser Bilder. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 31 von 163 Microsoft-Desktop-Anwendungen Standort-Nachschlagetransaktionen. Hierdurch wird eine Straße oder eine Straßenkreuzung ermittelt. Die Standort-Nachschlagetransaktionen beinhalten das Raster- oder Vektorbild, mit dem der vom Benutzer gesuchte Standort auf einer Landkarte abgebildet wird. Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem Fahrzeug oder dessen Systemen und Funktionen zu verbinden. Hierzu gehören Systeme oder Funktionen, mit denen das Fahrzeugverhalten beeinflusst oder gesteuert werden kann, wie z. B: (a) Geschwindigkeit (b) Bremsverhalten (c) Aufhängung (d) Abgase (e) Scheinwerfer (f) Stabilität oder (g) Lenkung. Sie sind nicht berechtigt, die Software an einen in einem Fahrzeug installierten oder sich dort befindlichen externen Anzeigebildschirm anzuschließen. Sie sind nicht berechtigt, die Software über Steuerfunktionen zu bedienen, die Teil eines anderen in einem Fahrzeug befindlichen Gerätes sind. Dies betrifft jedoch nicht die Regelung der Lautstärke über die Lautsprecher eines Fahrzeugs oder die Nutzung der Fahrzeuglautsprecher zur Spracherkennung. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um einem Benutzer Kurven oder Stopps auf einer Route in einer Weise zu zeigen oder ihn in einer Weise darauf aufmerksam zu machen, die auf die sensorbasierte Position des Benutzers entlang der Route abgestimmt ist. Beispielsweise sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um „Echtzeit“Routeninformationen bereitzustellen, die die Position eines Benutzers mithilfe von GPS verfolgen und über Stopps oder Kurven informieren, sobald sich der Benutzer diesen Stellen nähert. Sie sind nicht berechtigt, die Software zum Fuhrpark-Management zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, Entsendungsinformationen bereitzustellen, die auf Positionsbestimmung oder Routing mehrerer Objekte unter Einsatz von GPS oder anderer sensorgestützter Methoden basieren. Sie sind nicht berechtigt, die Software zur Berechnung von Isochronen zu verwenden, die auf Karten verwendet und/oder angezeigt werden, welche mithilfe der Vektordaten in der Software erstellt wurden. Isochrone sind eine Reihe von Punkten, die eine ähnliche Fahrtzeit von oder zu einem bestimmten Standort repräsentieren. Sie sind nicht berechtigt, in der Software verfügbare Daten oder sonstige Inhalte unterzulizenzieren oder weiterzuvertreiben. Sie dürfen die Vektordaten zu keinem anderen Zweck als zur Anzeige entsprechender Vektorbilder verwenden. Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem anderen Gerät zu verwenden, das Straßennetzdaten lokal nutzt, wenn die Straßennetzdaten nicht auch in der Software zur Verfügung stehen. Sie dürfen die in der Software verfügbare Daten oder sonstige Inhalte nur in Verbindung mit der Software verwenden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 32 von 163 Microsoft-Desktop-Anwendungen Zusätzlicher Haftungsausschluss. Die in der Software enthaltenen oder über die Software verfügbaren Informationen, Inhalte und Dienste können Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten. Gewährleistungsausschluss. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag werden sämtliche Informationen, Inhalte, Dienste und zugehörige Grafiken ohne jegliche Art von Gewährleistung bereitgestellt. Microsoft und/oder ihre jeweiligen Lieferanten schließen hiermit sämtliche Gewährleistungen und Garantien in Bezug auf Informationen, Inhalte, Dienste und zugehörige Grafiken aus, einschließlich sämtlicher konkludenter Gewährleistungen und Garantien in Bezug auf Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, fachmännische Bemühungen, Eigentum und Nichtverletzung von Rechten Dritter. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 33 von 163 Microsoft-Desktop-Betriebssysteme Lizenzmodell: Pro-Kopie-pro-Gerät Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen. 1. Windows 7 Professional*, I 2. DVD Playback Pack für Windows Vista* 3. Vermietungsrechte für Windows* Lizenzbestimmungen für Windows 7 Enterprise und Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop sowie Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance finden Sie im Software Assurance-Nachtrag. A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. a) Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden. Außer wie im Abschnitt „Speicherung“ weiter unten dargelegt, sind Sie nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu verwenden. b) Anzahl der Nutzer. Außer wie in den Abschnitten „Geräteverbindungen“ und „Andere Zugriffstechnologien“ weiter unten dargelegt, ist nur jeweils ein Nutzer berechtigt, die Software zu verwenden. c) Verwendung mit anderer Software. Sie sind nicht berechtigt, die Laufzeit- und sonstigen Dateien der Software zum Ausführen von Anwendungen zu verwenden, die nicht unter der Software ausgeführt werden. II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Speicherung. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Speichergerät, wie z. B. einem Netzwerkserver, zu speichern. Sie sind berechtigt, diese Kopie zur Installation der Software auf einem beliebigen anderen Gerät zu verwenden, dem eine Lizenz zugewiesen wurde. b) Geräteverbindungen. Sie sind berechtigt, bis zu 20 anderen Geräten den Zugriff auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software zu ermöglichen, um ausschließlich Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 34 von 163 Microsoft-Desktop-Betriebssysteme c) Remotezugriffstechnologien. Sie sind wie folgt berechtigt, mit Hilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen. Remotedesktop. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung“ ist das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabeund Anzeigeperipheriegeräten. Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) Das Remotegerät ist separat für die Ausführung der Software lizenziert. (2) Der Nutzer oder das Remotegerät verfügt über die entsprechende RemotedesktopLizenz (RDL). Andere Zugriffstechnologien. Sie sind berechtigt, Remoteunterstützung oder ähnliche Technologien zu verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben. d) Andere Remoteverwendungen. Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software zum Aktivieren mit Key Management Services oder einer ähnlichen Technologie zu ermöglichen. e) Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden, sind Sie berechtigt, eine Kopie innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden. Bei einer derartigen Verwendung ist geschützter Inhalt möglicherweise nicht so sicher wie bei der direkten Verwendung auf dem lizenzierten Gerät. (Geschützter Inhalt ist Inhalt, der durch Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte, BitLocker oder eine Technologie zur Verschlüsselung ganzer Volumes auf Festplattenlaufwerken geschützt ist.) Sie sollten alle inländischen und internationalen Gesetze einhalten, die für geschützten Inhalt gelten, den Sie wiedergeben oder auf den Sie zugreifen. f) Symbole, Bilder und Ton. Bei laufender Software sind Sie berechtigt, deren Symbole, Bilder, Töne und Medien zu verwenden, aber nicht freizugeben. Die mit der Software bereitgestellten Beispielbilder, -töne und -medien dürfen Sie nur zu nichtkommerziellen Zwecken nutzen. g) Media Center Extender. Sie sind berechtigt, fünf Media Center Extender-Sitzungen (oder sonstige Software oder Geräte mit ähnlicher Funktionalität für einen ähnlichen Zweck) gleichzeitig auszuführen, um die Software-Benutzeroberfläche oder den Inhalt auf anderen Bildschirmanzeigen oder Geräten anzuzeigen. h) Elektronische Programmzeitschrift. Wenn die Software den Zugriff auf einen Dienst für eine elektronische Programmzeitschrift bietet, der das Fernsehprogramm benutzerdefiniert anzeigt, gilt für den Dienst ein separater Servicevertrag. Wenn Sie mit den Bestimmungen des Servicevertrages nicht einverstanden sind, sind Sie weiterhin zur Verwendung der Software berechtigt, werden jedoch nicht in der Lage sein, den Dienst für die elektronische Programmzeitschrift zu verwenden. Der Dienst enthält möglicherweise Werbeinhalt und dazugehörige Daten, die von der Software empfangen und gespeichert werden. Der Dienst steht nicht in allen Regionen zur Verfügung. Anweisungen für den Zugriff auf den Dienstvertrag finden Sie in den Softwareinformationen. i) Zugehörige Medieninformationen. Wenn Sie zugehörige Medieninformationen als Teil Ihres Wiedergabeerlebnisses anfordern, liegen die Ihnen bereitgestellten Daten möglicherweise nicht in Ihrer örtlichen Sprache vor. In einigen Ländern oder Regionen gelten Gesetze und Bestimmungen, die Ihre Möglichkeit für den Zugriff auf bestimmte Arten von Inhalt einschränken oder begrenzen können. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 35 von 163 Microsoft-Desktop-Betriebssysteme j) Weltweite Verwendung von Media Center. Media Center ist nicht zur Verwendung in jedem Land bestimmt. Obwohl die Media Center-Informationen sich z. B. auf bestimmte Features wie eine elektronische Programmzeitschrift beziehen oder Informationen über die Konfiguration eines TV-Tuners enthalten können, funktionieren diese Features in Ihrer Region möglicherweise nicht. Eine Liste der Features, die in Ihrer Region möglicherweise nicht funktionieren, finden Sie in den Media Center-Informationen. III) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht dieser Ihren Computer nach „Spyware“, „Adware“ und sonstiger potenziell unerwünschter Software. Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der Software gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen möchten. Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch“ oder „ernst“ eingestuft wird, wird nach dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern. Das Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise dazu, dass andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen. Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software entfernen oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt. IV) Hinweise. HINWEIS ZUM H.264/AVC VISUAL-STANDARD, ZUM VC-1 VIDEO-STANDARD, ZUM MPEG-4 VISUAL-STANDARD UND ZUM MPEG-2 VIDEO-STANDARD. Diese Software enthält möglicherweise die Bildkomprimierungstechnologien H.264/AVC, VC-1, MPEG-4 Part 2 und MPEG-2. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis: DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN AVC-, VC-1-, MPEG-4 PART 2 VISUAL- UND MPEG-2 VIDEO PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR (i) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN OBEN GENANNTEN STANDARDS („VIDEOSTANDARDS“) UND/ODER (ii) DECODIERUNG VON AVC-, VC-1-, MPEG-4 PART 2- ODER MPEG 2-VIDEO, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN DIESER VIDEOFORMATE LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER http://www.mpegla.com/index1.cfm. V) Obligatorische Aktivierung. Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem bestimmten Gerät zugeordnet. Bei der MAK-Aktivierung (Multiple Activation Key) übermittelt die Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft. Bei der KMS-Hostaktivierung (Key Management Service) sendet die Software Informationen zur KMS-Hostsoftware und zum Hostgerät an Microsoft. KMS-Clientgeräte, die mithilfe von KMS aktiviert wurden, senden keine Informationen an Microsoft. Für sie ist jedoch eine regelmäßige erneute Aktivierung bei Ihrem KMS-Host erforderlich. Die bei der MAK- oder KMS-Hostaktivierung an Microsoft gesendeten Informationen umfassen Folgendes: die Version, die Sprache und den Product Key der Software die Internetprotokolladresse des Geräts aus der Hardwarekonfiguration des Geräts erhaltene Informationen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 36 von 163 Microsoft-Desktop-Betriebssysteme Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=69497. Durch die Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Vor der Aktivierung haben Sie das Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software zu verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der Software nach der im Installationsvorgang angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert. Hierdurch soll deren nicht lizenzierte Verwendung verhindert werden. Nach dieser Zeit können Sie die Software nicht mehr verwenden, wenn Sie sie nicht aktivieren. Wenn das Gerät mit dem Internet verbunden ist, kann die Software zur Aktivierung automatisch eine Verbindung mit Microsoft herstellen. Sie können die Software auch manuell über das Internet oder per Telefon aktivieren. Hierbei fallen möglicherweise Internet- und Telefongebühren an. Wenn Sie an den Komponenten Ihres Computers oder der Software Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie die Software möglicherweise erneut aktivieren. Solange Sie die Software nicht aktiviert haben, werden Sie automatisch daran erinnert, sie zu aktivieren. Microsoft ist berechtigt, folgende Aktionen bezüglich der nicht autorisierten Verwendung von MAK oder KMS-Keys zu ergreifen: Verhindern weiterer Aktivierungen Deaktivieren anderweitiges Blockieren des Keys für die Aktivierung oder Überprüfung. Bei der Deaktivierung eines Keys muss der Kunde möglicherweise einen neuen Key von Microsoft erwerben. VI) Überprüfung. a) Bei der Überprüfung wird geprüft, ob die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß lizenziert ist. Außerdem wird sichergestellt, dass keine nicht autorisierten Änderungen an den Überprüfungs-, Lizenzierungs- oder Aktivierungsfunktionen der Software vorgenommen wurden. Bei der Überprüfung wird möglicherweise auch eine Prüfung auf bestimmte bösartige oder nicht autorisierte Software im Zusammenhang mit solchen nicht autorisierten Änderungen durchgeführt. Eine Überprüfung, bei der bestätigt wird, dass Sie über eine ordnungsgemäße Lizenz verfügen, gestattet es Ihnen, die Software oder bestimmte Features der Software weiterhin zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu erhalten. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Überprüfung zu umgehen. Hierdurch soll die nicht lizenzierte Verwendung der Software verhindert werden. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=104610. b) Von Zeit zu Zeit führt die Software eine Überprüfung der Software durch. Die Überprüfung kann durch die Software oder durch Microsoft eingeleitet werden. Zur Aktivierung der Aktivierungsfunktion und von Überprüfungen erfordert die Software möglicherweise von Zeit zu Zeit Updates oder zusätzliche Downloads der Überprüfungs-, Lizenzierungs- oder Aktivierungsfunktionen der Software. Die Updates oder Downloads werden für das einwandfreie Funktionieren der Software benötigt und können heruntergeladen und installiert werden, ohne dass Sie hierüber benachrichtigt werden. Während oder nach einer Überprüfung übermittelt die Software möglicherweise Informationen über die Software, den Computer und die Ergebnisse der Überprüfung an Microsoft. Zu diesen Informationen gehören z. B. die Version und der Product Key der Software, an den Überprüfungs-, Lizenzierungs- oder Aktivierungsfunktionen der Software vorgenommene nicht autorisierte Änderungen, gefundene damit zusammenhängende bösartige oder nicht autorisierte Software sowie die Internetprotokolladresse des Computers. Microsoft verwendet die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Weitere Informationen über die Überprüfung und die während oder nach einer Überprüfung übermittelten Daten finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?Linkid=104611. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 37 von 163 Microsoft-Desktop-Betriebssysteme c) Wenn nach einer Überprüfung festgestellt wird, dass die Software gefälscht, nicht ordnungsgemäß lizenziert oder ein nicht originales Windows-Produkt ist oder nicht autorisierte Änderungen enthält, hat dies Auswirkungen auf die Funktionalität und das Erlebnis der Verwendung der Software. Beispiel: Microsoft kann die Software reparieren, nicht autorisierte Änderungen, die die ordnungsgemäße Verwendung der Software stören können, einschließlich der Umgehung der Aktivierungsoder Überprüfungsfunktionen der Software, entfernen, in Quarantäne verschieben oder deaktivieren oder eine Prüfung auf bösartige oder nicht autorisierte Software, von der bekannt ist, dass sie im Zusammenhang mit solchen nicht autorisierten Änderungen steht, durchführen und diese Software entfernen oder Benachrichtigungen bereitstellen, dass die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert oder ein nicht originales Windows-Produkt ist, und Sie erhalten möglicherweise Erinnerungen, eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie der müssen möglicherweise den Anweisungen von Microsoft folgen, um zur Verwendung der und möglicherweise können Sie auch nicht die Software oder einige der Features der Software verwenden oder weiter verwenden oder bestimmte Updates oder Upgrades von Microsoft erhalten. d) Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten Quellen erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten Quellen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?Linkid=104612. B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte. Für DVD Playback Pack für Windows Vista: Das DVD Playback Pack für Windows Vista ist ein separat lizenziertes Add-On für Windows Vista. Der obige Abschnitt „Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte“ gilt hierfür nicht. Für Windows 7, Windows 7 K, Windows 7 KN gilt: Windows 7 und Windows 7 K enthalten Windows Media Player und damit zusammenhängende Technologien, die von der Korean Fair Trade Commission (KFTC) bezeichnet wurden, sowie einen Link zum Download von Windows Live Messenger. Windows 7 KN enthält Windows Media Player oder damit zusammenhängende Technologien, die von der KFTC bezeichnet wurden, nicht. Details darüber, welche Sprachversionen und Medienfulfillmentoptionen für jede dieser Editionen verfügbar sind, finden Sie in der Microsoft-Produktliste unter http://www.microsoft.com/licensing. Windows 7 K. Die KFTC verlangt, dass die Software Links zu einer Media Player Center-Website und einer Messenger Center-Website enthält, die Links zu Websites von Drittanbietern enthält, damit Sie Mediaplayer und Instant Messaging-Software von Drittanbietern downloaden und installieren können. Die Drittanbietersites stehen nicht unter der Kontrolle von Microsoft, und Microsoft ist nicht für die Software oder den Inhalt von Drittanbietersites, jegliche Links in Drittanbietersites oder jegliche Änderungen oder Aktualisierungen der Drittanbietersoftware oder -sites verantwortlich. Die Aufnahme eines Links auf der Media Player Center-Website oder Messenger Center-Website impliziert keine Billigung der Drittanbietersoftware, der Site oder ihrer Inhalte durch Microsoft. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 38 von 163 Microsoft-Desktop-Betriebssysteme Windows 7 KN: Nicht anwendbare Nutzungsrechte für Windows Media Player. Die Bestimmungen „Verwaltung digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media“ und „Windows Media Player“ gelten bei der Nutzung dieser Software nicht. Hinweis bezüglich des Nichtvorhandenseins von Windows Media Player. Die Software enthält nicht Windows Media Player (wie von der Korean Fair Trade Commission definiert) und damit zusammenhängende Technologien wie z. B. Windows Media Center oder Windows DVD Maker. Infolgedessen benötigen Sie Software von Microsoft oder einem Drittanbieter, um Audio-CDs, Mediendateien und Video-DVDs abzuspielen oder zu erstellen, Inhalt in einer Medienbibliothek zu organisieren, Wiedergabelisten zu erstellen, Audio-CDs in Mediendateien zu konvertieren, Informationen zu Interpreten und Titeln von Mediendateien anzuzeigen, Albumcover von Musikdateien anzuzeigen, Musik auf persönliche Musikabspielgeräte zu übertragen oder TV-Sendungen aufzuzeichnen und wiederzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=147432. Zusätzlicher Ausschluss von Gewährleistungen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag gibt Microsoft keinerlei Gewährleistungen in Bezug auf Funktionalität im Zusammenhang mit Windows Media Player, wie von der KFTC definiert. Für Windows 7 N gilt: Nicht anwendbare Nutzungsrechte für Windows Media Player. Die Bestimmungen „Verwaltung digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media“ und „Windows Media Player“ gelten bei der Nutzung dieser Software nicht. Hinweis bezüglich des Nichtvorhandenseins der Windows Media-Funktionalität. Die Software enthält nicht Windows Media Player (wie von der Europäischen Kommission definiert) und mit Windows Media Player zusammenhängende Technologien wie z. B. Windows Media Center und Windows DVD Maker. Infolgedessen benötigen Sie Software von Microsoft oder einem Drittanbieter, um Audio-CDs, Mediendateien und Video-DVDs abzuspielen oder zu erstellen, Inhalt in einer Medienbibliothek zu organisieren, Wiedergabelisten zu erstellen, Audio-CDs in Mediendateien zu konvertieren, Informationen zu Interpreten und Titeln von Mediendateien anzuzeigen, Albumcover von Musikdateien anzuzeigen, Musik auf persönliche Musikabspielgeräte zu übertragen oder TV-Sendungen aufzuzeichnen und wiederzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=147431. Zusätzlicher Ausschluss von Gewährleistungen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag gibt Microsoft keinerlei Gewährleistungen in Bezug auf Funktionalität im Zusammenhang mit Windows Media Player, wie von der Europäischen Kommission definiert. Für Vermietungsrechte für Windows gilt: Das Vermietungsrechtsangebot ist keine eigenständige Lizenz zur Nutzung von Volumenlizenzsoftware, sondern eine zusätzliche Lizenz, die Ihr Recht zur Nutzung anderer berechtigender Software auf einem Gerät ändert. Zur „berechtigenden Software“ gehören die Produkte, die in der Produktliste als berechtigende Software für Vermietungsrechte für Windows aufgeführt sind. Außer wie weiter unten beschrieben, unterliegt die Nutzung der berechtigenden Software weiterhin den Lizenzbestimmungen, die ihr beilagen und ihre Nutzung regeln. Die weiter unten gewährten Rechte begründen oder erweitern keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen. Die Allgemeinen Lizenzbestimmungen weiter oben finden keine Anwendung. Sie sind verpflichtet, die Vermietungsrechte jedem lizenzierten Gerät zuzuweisen, das Sie vermieten, verleasen oder verleihen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 39 von 163 Microsoft-Desktop-Betriebssysteme Auf das Verbot der Vermietung, des Verleasens oder des Verleihens der berechtigenden Software wird verzichtet. Sie sind berechtigt, nachfolgenden Nutzern die Verwendung der auf dem lizenzierten Gerät installierten berechtigenden Software zu erlauben. Sie sind verpflichtet, von allen Nutzern die schriftliche oder Online-Zustimmung zu den Lizenzbestimmungen zu verlangen, bevor sie mit der Nutzung der Software beginnen. Sie sind verpflichtet, alle Nutzer über Folgendes zu informieren: Wir bieten den Nutzern keine Gewährleistung für die berechtigende Software an. Wir verteidigen die Nutzer nicht gegen von Dritten vorgebrachte Ansprüche dahingehend, dass die berechtigende Software die gewerblichen Schutzrechte oder das Urheberrecht dieser Partei verletze. Wir haften nicht für Schäden, die aus der Nutzung der berechtigenden Software entstehen. Sie stellen uns von allen Ansprüchen und Verlusten frei, die daraus entstehen, dass Sie nicht alle Nutzer informiert haben. Sie sind berechtigt, das lizenzierte Gerät, dem Sie die Vermietungsrechte zugewiesen haben, zu Ihren eigenen Gunsten zu nutzen. Sie sind nicht berechtigt, die Nutzung der berechtigenden Software innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems zu erlauben. Sie sind nicht berechtigt, den Remotezugriff auf die berechtigende Software zu erlauben. Dieses Verbot setzt alle Rechte der Hauptnutzerin oder des Hauptnutzers des lizenzierten Geräts bzw. jedes Nutzers eines separat lizenzierten Geräts außer Kraft, unter den der berechtigenden Software beiliegenden Lizenzbestimmungen auf diese Software zuzugreifen. Sie sind nur dann berechtigt, eine frühere Version der Software anstelle der berechtigenden Software zu nutzen, wenn die berechtigende Software unter Ihrem Volumenlizenzvertrag lizenziert wurde, ausgenommen Windows XP Professional, das von einem Original Equipment Manufacturer lizenziert wurde. Dieses Verbot setzt jedes Downgraderecht außer Kraft, das in den Lizenzbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die der berechtigenden Software beilagen, gewährt wurde. Sie sind nicht berechtigt, die Vermietungsrechte einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Die hier gewährten Rechte laufen beim Eintreten des früheren der folgenden Ereignisse ab: dauerhafter Hardwarefehler des lizenzierten Geräts Neuzuweisung des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software zu einem anderen Gerät oder Ablauf des Rechts zur Nutzung der berechtigenden Software unter den ihr beiliegenden Lizenzbestimmungen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 40 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme Lizenzmodell: Serverlizenz oder Prozessorlizenz + CAL + optionaler externer Connector Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen. Jedes Produkt wird entweder pro Server oder Prozessor lizenziert. Für alle Produkte sind CALs erforderlich, und alle verfügen über einen optionalen externen Connector. Datacenter Edition und Windows Server 2008 R2 für Itanium-basierte Systeme werden pro Prozessor und andere Editionen werden gegenwärtig pro Server lizenziert. 1. Windows Essential Business Server (EBS) 2008 Standard und Premium Edition*, I 5. Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions*, I 2. Windows MultiPoint Server 2010 Academic*, I 6. Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions ohne Hyper-V*, I 3. Windows Server 2008 R2 Standard, Enterprise und Datacenter*, I, SH 7. Windows Small Business Server (SBS) 2008 Standard und Premium Edition*, I 4. Windows Server 2008 R2 für Itaniumbasierte Systeme*, I, SH A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, bzw. jeden ordnungsgemäß lizenzierten Server haben Sie die folgenden Rechte. Windows Server 2008 R2 Datacenter und Windows Server 2008 R2 für Itanium-basierte Systeme werden pro Prozessor und andere Editionen werden gegenwärtig pro Server lizenziert. I) Je nach verwendetem Produkt müssen Sie entweder eine Serverlizenz oder Prozessorlizenzen erwerben. a) Serverlizenzen: Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. i) Zuweisen der Lizenz zum Server. Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. ii) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 41 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme b) Prozessorlizenzen. Für jeden Server, den Sie ordnungsgemäß lizenzieren, haben Sie die folgenden Rechte. i) Lizenzieren eines Servers. Bevor Sie Instanzen der Serversoftware auf einem Server ausführen, sind Sie verpflichtet, wie nachfolgend beschrieben die erforderliche Anzahl von Softwarelizenzen zu bestimmen und diese Lizenzen dem entsprechenden Server zuzuweisen. Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Sie benötigen für jeden physischen Prozessor im Server eine Softwarelizenz. ii) Zuweisen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen zum Server. Nachdem Sie die Anzahl der Softwarelizenzen bestimmt haben, die Sie für einen Server benötigen, sind Sie verpflichtet, diesem Server die entsprechende Anzahl von Softwarelizenzen zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für alle diese Lizenzen. Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. iii) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jeden Server, dem Sie die erforderliche Anzahl von Softwarelizenzen zugewiesen haben, sind Sie berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen: (1) eine Instanz der Serversoftware in der physischen Betriebssystemumgebung und (2) eine beliebige Anzahl von Betriebssystemumgebungen Betriebssystemumgebung). Instanzen der (nur eine Serversoftware in Instanz pro virtuellen virtueller Die Gesamtanzahl der von diesen Betriebssystemumgebungen verwendeten physischen Prozessoren kann jedoch nicht die Anzahl der dem entsprechenden Server zugewiesenen Softwarelizenzen überschreiten. Möglicherweise beschränkt die Software oder Ihre Hardware die Anzahl von Instanzen der Serversoftware, die in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf dem Server ausgeführt werden können. iv) Neupartitionierung eines Servers. Sie sind berechtigt, Lizenzen früher als oben gestattet neu zuzuweisen, wenn Sie: Prozessoren von einer lizenzierten Hardwarepartition auf eine andere neu zuweisen aus einer lizenzierten Hardwarepartition zwei oder mehr Partitionen erstellen aus zwei oder mehr lizenzierten Hardwarepartitionen eine Partition erstellen sofern (i) vor der Neupartitionierung jede Hardwarepartition vollständig lizenziert ist und (ii) die Gesamtzahl der Lizenzen und Prozessoren unverändert bleibt. Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 42 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme Produkt Liste zusätzlicher Software Für alle Editionen von Windows EBS 2008 AD-Migrationsprogramm FRS-Überwachungstools Remotedesktopverbindungs-Client RSAT Client Nur für Windows EBS 2008 Premium Edition Exchange-Verwaltungstools Forefront Threat Management Gateway Management Console Microsoft Sync Framework SQL Business Intelligence Development Studio Windows EBS 2008 Standard und Premium Edition SQL-Clienttools-Abwärtskompatibilität SQL-Clienttools-Konnektivität SQL-Clienttools-Software Development Kit SQL Management Studio SQL Server 2008-Onlinedokumentation – System Center Essentials Management Packs System Center Essentials User Interface Console Vorbereitungsassistent für Windows Essential Business Server Planungsassistent für Windows Essential Business Server Schema-Aktualisierungsprogramm für Windows Essential Business Server AD-Migrationsprogramm FRS-Überwachungstools Remotedesktopverbindungs-Client RSAT Client Windows MultiPoint Server 2010 Academic Windows Server 2008 R2, Standard, Enterprise und Datacenter Windows Server 2008 R2 für Itanium-basierte Systeme Servermigrationsprogramm Microsoft Application Virtualization Sequencer, Version 4.6 Microsoft System Center Application Virtualization Streaming Server, Version 4.6 Microsoft System Center Application Virtualization Management Server, Version 4.6 Microsoft Application Virtualization Client für Remotedesktopdienste, Version 4.6 Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions und Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions ohne Hyper-V Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte AD-Migrationsprogramm FRS-Überwachungstools Remotedesktopverbindungs-Client RSAT Client Januar 2010 Seite 43 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme Produkt Liste zusätzlicher Software Für alle Editionen von Windows SBS 2008 AD-Migrationsprogramm FRS-Überwachungstools Remotedesktopverbindungs-Client RSAT Client Servermigrationsprogramm Migrationsvorbereitungstool für Windows Small Business Server Windows SBS 2008 Standard und Premium Edition Nur für Windows SBS 2008 Premium Edition Microsoft Sync Framework SQL Business Intelligence Development Studio SQL-Clienttools-Abwärtskompatibilität SQL-Clienttools-Konnektivität SQL-Clienttools-Software Development Kit SQL Management Studio SQL Server 2008-Onlinedokumentation II) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte. a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software zu erstellen. b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern. c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben). III) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Client-Zugriffslizenzen (CALs). Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Sie benötigen keine CALs für Folgendes: (1) einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, ohne von der Serversoftware oder durch eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden, (2) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen derselben ausgeführt werden, (3) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten, oder Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 44 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme (4) jede Instanz, die in einer physischen Betriebssystemumgebung ausgeführt wird, die ausschließlich für Folgendes verwendet wird: (i) Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware (ii) Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten (iii) Ausführung der Software zum Verwalten und Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server. Warten von Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie auch berechtigt, CALs zu verwenden, die dieser Version entsprechen. Jeglicher Zugriff auf Serversoftware kann nur mit Basis-CALs erfolgen, und für einige Funktionalitäten der Serversoftware sind außerdem zusätzliche CALs erforderlich. Beide Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die Basis-CAL des Produkts als auch die zusätzliche CAL. Produkt oder Funktionalität Liste von CALs Microsoft Application Virtualization 4.6 für Remotedesktopdienste. CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste oder Windows EBS 2008, Standard Edition CAL für Windows Server 2008Remotedesktopdienste Windows EBS 2008-CAL-Suite oder Windows EBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer oder -Geräte Windows EBS 2008, Premium Edition Windows EBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer oder -Geräte oder Windows EBS 2008 CAL-Suite (zum Zugreifen auf andere Instanzen der Software Windows EBS Server als SQL Server) CAL für Windows MultiPoint Server 2010 und eines der folgenden Produkte: Windows MultiPoint Server 2010 Academic o Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder o CAL für Windows Server 2008 oder o Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder Dienste für die Windows Server 2008 R2Rechteverwaltung Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte CAL für die Dienste für die Windows Server 2008Rechteverwaltung oder Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder Januar 2010 Seite 45 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme Produkt oder Funktionalität Liste von CALs CAL für BackOffice 2000 (mit aktiver Software Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder CAL für Windows Server 2008 oder Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder Windows Server 2008 R2, Standard, Enterprise und Datacenter Windows Server 2008 R2 für Itanium-basierte Systeme Windows SBS 2008 CAL-Suite (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer SBSDomäne befinden) oder Windows SBS 2008 CAL-Suite für Premium-Nutzer oder -Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer SBS-Domäne befinden) oder Windows EBS 2008 CAL-Suite (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer EBSDomäne befinden) oder Windows EBS 2008 CAL-Suite für Premium-Nutzer oder -Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer EBS-Domäne befinden) Windows Server 2008Remotedesktopdienste Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions und Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions ohne Hyper-V CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste oder CAL für Windows Server 2008Remotedesktopdienste CAL für Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions Windows SBS 2008-CAL-Suite oder Windows SBS 2008 Standard Edition Windows SBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer oder -Geräte Windows SBS 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer oder -Geräte oder Windows SBS 2008 Premium Edition Windows SBS 2008 CAL-Suite (zum Zugreifen auf andere Instanzen der Software Windows SBS Server als SQL Server) b) Typen von CALs. Es gibt zwei Typen von CALs: eine für Geräte und eine für Nutzer. Eine Geräte-CAL erlaubt einem Gerät, das von einem beliebigen Nutzer verwendet wird, auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Eine Nutzer-CAL erlaubt einem Nutzer, der ein beliebiges Gerät verwendet, auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Sie sind berechtigt, eine Kombination von Geräteund Nutzer-CALs zu verwenden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 46 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme c) Neuzuweisung von CALs. Sie sind berechtigt: Ihre Geräte-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder Ihre Nutzer-CAL von einem Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder Ihre Geräte-CAL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist, oder Ihre Nutzer-CAL einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend ist, vorübergehend neu zuzuweisen. d) Externe Connector-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, jede externe Connector-Lizenz, die Sie erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer Instanzen der Serversoftware lizenziert ist. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. Jede externe Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware auf dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für diese Nutzer. „Externe Nutzer“ sind Nutzer, die weder: (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen noch (ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind. Sie benötigen keine externe Connector-Lizenz für externe Nutzer, die nur über das Internet auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, ohne von der Serversoftware oder durch eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden. Die entsprechenden externen Connector-Lizenzen für die einzelnen Produkte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Externe Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie auch berechtigt, eine externe Connector-Lizenz zu verwenden, die dieser Version entspricht. Wenn Sie sich entscheiden, den Zugriff unter diesem Lizenztyp zu lizenzieren, beachten Sie, dass jeglicher Zugriff auf die Serversoftware nur mit Basislizenzen erfolgen kann und für einige Funktionalitäten der Serversoftware außerdem zusätzliche Lizenzen erforderlich sind. Beide Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die externe Connector-Basislizenz des Produktes als auch die zusätzliche externe Connector-Lizenz. Produkt oder Funktionalität Microsoft Application Virtualization 4.6 für Remotedesktopdienste. Liste von externen Connector-Lizenzen Externer Connector für Windows Server 2008Terminaldienste oder Externer Connector für Windows Server 2008Remotedesktopdienste Windows EBS 2008 Standard und Premium Edition Keine verfügbar Windows MultiPoint Server 2010 Academic Keine verfügbar Dienste für die Windows Server 2008 R2-Rechteverwaltung Windows Server 2008 R2, Standard, Enterprise und Datacenter Windows Server 2008 R2 für Itanium-basierte Systeme Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Externer Connector für die Dienste für die Windows Server 2008-Rechteverwaltung Externer Connector für Windows Server 2008 Januar 2010 Seite 47 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme Produkt oder Funktionalität Windows Server 2008 R2Remotedesktopdienste Liste von externen Connector-Lizenzen Externer Connector für Windows Server 2008Terminaldienste Externer Connector für Windows Server 2008Remotedesktopdienste Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions und Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions ohne Hyper-V Keine verfügbar Windows SBS 2008 Standard und Premium Edition Keine verfügbar e) Neuzuweisung von externen Connector-Lizenzen. Sie sind berechtigt, eine externe Connector-Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine externe Connector-Lizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den Server, dem sie zugewiesen war, aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. f) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden. g) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs. Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren System Center-Produkte im Abschnitt „Server – Management-Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung dieser Management Packs. IV) Hinweise. a) Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard. Diese Software enthält die visuelle Decodierungstechnologie MPEG-4. Bei dieser Technologie handelt es sich um ein Format für die Datenkomprimierung von Videoinformationen. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis: DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG-4 VISUALSTANDARD ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE VERWENDUNG IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM KOSTENLOS ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN. Falls Sie Fragen zum MPEG-4 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C., 250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com. b) Hinweis zum VC-1 Visual-Standard. Diese Software enthält möglicherweise die visuelle Decodierungstechnologie VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis: DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR (A) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM VC-1-STANDARD („VC-1 VIDEO“) ODER (B) DECODIERUNG VON VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1-VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. Falls Sie Fragen zum VC-1 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C., 250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 48 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme V) Obligatorische Aktivierung. Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem bestimmten Gerät zugeordnet. Bei der MAK-Aktivierung (Multiple Activation Key) übermittelt die Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft. Bei der KMS-Hostaktivierung (Key Management Service) sendet die Software Informationen zur KMS-Hostsoftware und zum Hostgerät an Microsoft. KMS-Clientgeräte, die mithilfe von KMS aktiviert wurden, senden keine Informationen an Microsoft. Für sie ist jedoch eine regelmäßige erneute Aktivierung bei Ihrem KMS-Host erforderlich. Die bei der MAK- oder KMS-Hostaktivierung an Microsoft gesendeten Informationen umfassen Folgendes: a) die Version, die Sprache und den Product Key der Software b) die Internetprotokolladresse des Geräts c) aus der Hardwarekonfiguration des Geräts erhaltene Informationen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/piracy/mpa.aspx. Durch die Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Vor der Aktivierung haben Sie das Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software zu verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der Software nach der im Installationsvorgang angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert. Hierdurch soll deren nicht lizenzierte Verwendung verhindert werden. Nach dieser Zeit können Sie die Software nicht mehr verwenden, wenn Sie sie nicht aktivieren. Wenn das Gerät mit dem Internet verbunden ist, kann die Software zur Aktivierung automatisch eine Verbindung mit Microsoft herstellen. Sie können die Software auch manuell über das Internet oder per Telefon aktivieren. Hierbei fallen möglicherweise Internet- und Telefongebühren an. Wenn Sie an den Komponenten Ihres Computers oder der Software Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie die Software möglicherweise erneut aktivieren. Solange Sie die Software nicht aktiviert haben, werden Sie automatisch daran erinnert, sie zu aktivieren. Microsoft ist berechtigt, folgende Aktionen bezüglich der nicht autorisierten Verwendung von MAK oder KMS-Keys zu ergreifen: a) Verhindern weiterer Aktivierungen b) Deaktivieren c) anderweitiges Blockieren des Keys für die Aktivierung oder Überprüfung. Bei der Deaktivierung eines Keys muss der Kunde möglicherweise einen neuen Key von Microsoft erwerben. VI) Überprüfung. a) Die Software wird das Überprüfungsfeature der Software von Zeit zu Zeit aktualisieren oder einen entsprechenden Download erforderlich machen. Bei der Überprüfung wird geprüft, ob die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß lizenziert ist. Die Überprüfung gestattet Ihnen auch, bestimmte Features der Software zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=39157. b) Bei einer Überprüfung übermittelt die Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft. Diese Informationen umfassen die Version und den Product Key der Software und die Internetprotokolladresse des Geräts. Microsoft verwendet die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Weitere Informationen über die Überprüfung und die übermittelten Daten finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96551. c) Wenn die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, ist möglicherweise die Funktionalität der Software beeinträchtigt. So ist es z. B. möglich, dass Sie die Software erneut aktivieren müssen oder Erinnerungen zum Erwerb einer ordnungsgemäß lizenzierten Kopie der Software erhalten; Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 49 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme möglicherweise können Sie auch nicht eine Verbindung mit dem Internet herstellen oder bestimmte Updates oder Upgrades von Microsoft erhalten. Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten Quellen erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten Quellen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96552. VII)Datenspeicherungstechnologie. Die Serversoftware enthält möglicherweise eine Datenspeicherungstechnologie mit dem Namen Windows Internal Database oder Microsoft SQL Server Desktop Engine für Windows. Komponenten der Serversoftware verwenden diese Technologien, um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt, diese Technologien auf der Grundlage dieser Produktbenutzungsrechte anderweitig zu verwenden bzw. auf sie zuzugreifen. VIII) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht dieser Ihren Computer nach „Spyware“, „Adware“ und sonstiger potenziell unerwünschter Software. Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der Software gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen möchten. Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch“ oder „ernst“ eingestuft wird, wird nach dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern. Das Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise dazu, dass andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen. Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software entfernen oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt. B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte. Für externe Connector-Lizenzen für Windows Server 2008 R2, Windows Server 2008Rechteverwaltung und Windows Server 2008-Remotedesktopdienste Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen. Zuweisen von externen Connector-Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, externe Connector-Lizenzen wie in den Zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechten vorgesehen neu zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen. Serverfarm. Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen angeordnet sind: in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 50 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme Neuzuweisung von externen Connector-Lizenzen. Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben Serverfarm externe Connector-Lizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für externe Connector-Lizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm zugewiesen werden. Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen Serverfarmen externe Connector-Lizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Für Windows EBS 2008 Standard und Premium Edition: a) Zuweisen der Lizenz zum Server. Normalerweise wird die Softwarelizenz einem Server zugewiesen. Im Fall von Windows EBS 2008 Standard und Premium Edition können Sie dieselbe Lizenz mehreren Servern gleichzeitig zuweisen. Wenn die Lizenz gleichzeitig mehreren Servern zugewiesen ist und später neu zugewiesen wird, wird der Server, dem die Lizenz neu zugewiesen wird, zu einem der lizenzierten Server für diese Lizenz. (i) Eine erworbene Lizenz für Windows EBS 2008 Standard Edition können Sie bis zu drei Servern zuweisen. In diesem Fall wird die Lizenz gleichzeitig bis zu drei Servern zugewiesen. Diese Server sind die lizenzierten Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, dem-/denselben Server(n) andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz für die Standard Edition mehr als drei Servern zuzuweisen. (ii) Eine erworbene Lizenz für Windows EBS 2008 Premium Edition können Sie bis zu fünf Servern zuweisen. In diesem Fall wird die Lizenz gleichzeitig bis zu fünf Servern zugewiesen. Diese Server sind die lizenzierten Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, dem-/denselben Server(n) andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz für die Premium Edition mehr als fünf Servern zuzuweisen. b) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Die folgenden Rechte haben in Bezug auf das Ausführen von Instanzen der Serversoftware Vorrang vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen und ersetzen diese. (i) Standard Edition. Sie sind berechtigt, gleichzeitig je eine Instanz der folgenden Serversoftware in einer physischen oder virtuellen OSE auf dem/den lizenzierten Server(n) auszuführen. Management-Serversoftware Sicherheits-Serversoftware Messaging-Serversoftware Management-Serversoftware umfasst Windows Server 2008 Standard-Technologien und System Center Essentials (SCE) 2007. Sicherheits-Serversoftware umfasst Windows Server 2008 Standard-Technologien, Exchange Server 2007 Standard Edition, Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition und Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition. Messaging-Serversoftware umfasst Windows Server 2008 Standard-Technologien, Exchange Server 2007 Standard Edition und Forefront Security für Exchange Server. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 51 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme (ii) Premium Edition. Premium Edition enthält die oben aufgeführte Serversoftware der Standard Edition und Premium-Serversoftware. Sie sind berechtigt, gleichzeitig je eine Instanz der folgenden Serversoftware in einer physischen oder virtuellen OSE auf dem/den lizenzierten Server(n) auszuführen. Management-Serversoftware Sicherheits-Serversoftware Messaging-Serversoftware Premium-Serversoftware Premium-Serversoftware umfasst Windows Server 2008 Standard und SQL Server 2008 Standard. Für Premium-Serversoftware gelten die folgenden Ausnahmen: Windows Server 2008 Standard: Wenn Sie die Instanz dieser Komponente in einer virtuellen OSE ausführen, sind Sie berechtigt, eine weitere Instanz in der physischen OSE auf demselben lizenzierten Server in der Windows EBS 2008-Domäne ausschließlich zu folgenden Zwecken zu nutzen: Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von OSEs auf dem lizenzierten Server Sie sind außerdem berechtigt, eine Instanz von Windows Server 2003 R2 anstelle einer der erlaubten Instanzen von Windows Server 2008 Standard zu nutzen. SQL Server 2008 Standard: Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen dieser Komponente in einer physischen oder virtuellen OSE in der Windows EBS 2008-Domäne auszuführen. Sie sind außerdem berechtigt, eine Instanz von SQL Server 2005 Standard Edition anstelle einer der erlaubten Instanzen von SQL Server 2008 Standard zu nutzen. Ihre Software oder Hardware kann jedoch die Anzahl der Serversoftware-Instanzen, die Sie gleichzeitig ausführen können, begrenzen. Failover-Rechte für SQL Server 2008 Standard. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie erlaubte Instanzen der Serversoftware ausführen, sind Sie berechtigt, zur vorübergehenden Unterstützung passive Failover-Instanzen bis zu der gleichen Anzahl in einer separaten Betriebssystemumgebung in der Windows EBS 2008Domäne auszuführen. Sie sind berechtigt, die passiven Failover-Instanzen auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen. c) Client-Zugriffslizenzen. Die folgenden Ausnahmen zu CAL-Anforderungen haben Vorrang vor den Ausnahmen zu CAL-Anforderungen in den allgemeinen Lizenzbestimmungen und ersetzen diese. (i) Zusätzlich zu einer Windows EBS-CAL benötigen Sie eine Enterprise-CAL für Exchange Server 2007 für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen von Unified Messaging- und Compliance-Funktionalität zugreift. (ii) Es werden keine Windows EBS-CALs für Nutzer oder Geräte benötigt, die nur über das Internet auf Ihre Instanzen der Software Windows Server 2008 in EBS zugreifen, ohne durch die Serversoftware oder über andere Methoden authentifiziert oder auf andere Weise individuell identifiziert zu werden. Jeder Nutzer und jedes Gerät, der bzw. das in dieser Weise auf ein anderes individuelles Windows EBS-Produkt als die Software Windows Server 2008 zugreift, muss jedoch über entsprechende CALs für diese Produkte verfügen. Beispielsweise wird durch Exchange-CALs der Zugriff auf Exchange zugelassen. Sie dürfen auch auf die einzelnen Windows EBS-Produkte unter Ihren Windows EBS-CALs zugreifen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 52 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme (iii) Es werden keine CALs für Ihre lizenzierten Windows EBS 2008-Server benötigt, auf denen Serversoftware-Instanzen eines individuellen Windows EBS-Produkts ausgeführt werden, wenn Sie auf Serversoftware-Instanzen desselben Windows EBS-Produkts auf Ihren anderen lizenzierten Windows EBS 2008-Servern zugreifen möchten. Wenn Exchange Server 2007 bei Ihnen beispielsweise auf mehreren lizenzierten Windows EBSServern ausgeführt wird, benötigen Sie keine Exchange-CALs für einen dieser Server, um auf einen anderen zuzugreifen. (iv)Es werden keine CALs für Ihre Server benötigt, die separat zur Ausführung von Windows Server 2008, Exchange Server 2007 oder SQL Server 2008 lizenziert sind, wenn Sie auf Instanzen des gleichen individuellen Windows EBS-Produktes auf Ihren lizenzierten Windows EBS 2008-Servern zugreifen möchten. (v) Es werden keine CALs für bis zu zwei Geräte oder Nutzer benötigt, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten. d) SCE-Management-Lizenz in Windows EBS. Zusätzlich zu der Verpflichtung, für Ihre Nutzer und Geräte zum Zugriff auf die Serversoftware CALs zu erwerben und diesen zuzuweisen, müssen Sie für Ihre Server und sonstigen Geräte für die OSEs, die Sie mit der Serversoftware verwalten, Management-Lizenzen erwerben und diesen zuweisen. Die zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte bezüglich Management-Lizenzen im Abschnitt „Server – Management Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Nutzung von Windows EBS mit folgenden Ausnahmen: (i) Mit Ausnahme der OSE, in der eine Instanz von SCE ausgeführt wird, benötigen Sie Management-Lizenzen für Ihre verwalteten OSEs, die zum Ausführen der Windows EBSServersoftware lizenziert sind. (ii) Sofern nicht in mindestens einer verwalteten OSE auf einem Gerät ServerBetriebssystemsoftware ausgeführt wird, benötigen Sie für folgende Geräte keine Management-Lizenz: jedes Gerät, dem Sie eine Windows EBS-Geräte-CAL zugewiesen haben, jedes Gerät, das nur von Nutzern verwendet wird, denen Sie eine Windows EBSNutzer-CAL zugewiesen haben. e) Enthaltene Microsoft-Dienste. Die folgenden Microsoft-Dienste sind in der Software Windows EBS enthalten. Die Lizenzbestimmungen im Abschnitt „Onlinedienste“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Nutzung dieser Dienste, Sie müssen jedoch keine Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenzen für Ihre Nutzung dieser Dienste unter Ihren Windows EBS-Lizenzen erwerben. Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition – Ein-Jahres-Abonnement. Nach Ablauf erhalten Sie keine weiteren automatischen Updates mehr. Sie werden innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf des Abonnements benachrichtigt. Forefront Security für Exchange Server – Ein-Jahres-Abonnement. Wenn Sie den Abonnementdienst nicht erneuern, werden Teile der Software zum Ende des Abonnementzeitraums deaktiviert, und Sie müssen die Software zu diesem Zeitpunkt deinstallieren. Sie werden nicht vor Ablauf des Abonnements benachrichtigt. Für Windows Server 2008 R2 Datacenter Edition gilt: Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie sind nicht berechtigt, die Software auf einem Server mit weniger als 2 Prozessoren auszuführen. Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard oder Enterprise Edition anstelle der Datacenter Edition in den Betriebssystemumgebungen auszuführen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 53 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme Für Windows MultiPoint Server 2010 Academic, Windows Server 2008 R2 Standard, Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions (WESS) und Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions (WESS) ohne Hyper-V: Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt Folgendes: Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen: o eine Instanz der Serversoftware in einer physischen Betriebssystemumgebung und o eine Instanz der Serversoftware in einer virtuellen Betriebssystemumgebung. falls Sie eine Instanz in der virtuellen Betriebssystemumgebung ausführen, darf die in der physischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem genutzt werden: o Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware o Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten o Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für Windows Server 2008 R2 Enterprise gilt: Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt Folgendes: Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen: o eine Instanz der Serversoftware in einer physischen Betriebssystemumgebung und o bis zu vier Instanzen der Serversoftware in virtuellen Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung). Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard anstelle der Enterprise Edition in den Betriebssystemumgebungen auszuführen. Falls Sie alle fünf zulässigen Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem genutzt werden: o Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware o Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten o Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für Windows Server 2008 R2 Standard und Enterprise gilt: CALs für Windows Server 2008. Die Serversoftware kann entweder im „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer“Modus oder im „Pro-Server“-Modus verwendet werden. Im „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer“-Modus benötigen Sie eine CAL für Windows Server 2008 für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zugreift. Im „ProServer“-Modus benötigen Sie die Anzahl von CALs für Windows Server 2008, die der Höchstanzahl der Geräte und Nutzer entspricht, die gleichzeitig direkt oder indirekt auf eine Instanz der Serversoftware zugreifen können, und Sie sind verpflichtet, diese CALs ausschließlich dieser Instanz zuzuweisen. Sie dürfen den Modus nur einmal vom „Pro-Server“-Modus in den „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer“-Modus ändern. Wenn Sie diese Änderung vornehmen, behalten Sie die gleiche Anzahl von CALs für Windows Server 2008. Sie dürfen Core-CAL-Suites, Enterprise-CAL-Suites und BackOffice-CALs nur für den Zugriff auf Serversoftware verwenden, die im „Pro-Gerät- oder Pro-Nutzer“-Modus verwendet wird. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 54 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme Für Windows Server 2008-Remotedesktopdienste gilt: Unabhängig vom Modus, in dem Sie die Serversoftware verwenden, gelten die folgenden Bestimmungen. CALs für Windows Server 2008-Remotedesktopdienste. Zusätzlich zu einer Windows ServerCAL, Core-CAL-Suite oder Enterprise-CAL-Suite sind Sie verpflichtet, eine CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste oder Windows Server 2008-Remotedesktopdienste für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät zu erwerben, der bzw. das direkt oder indirekt auf die Serversoftware zugreift, um (mithilfe der Windows Server 2008Remotedesktopdienstefunktionalität oder anderer Technologie) eine grafische Benutzeroberfläche zu hosten. Für Windows SBS 2008 Premium Edition: a) Zuweisen der Lizenz zum Server. Normalerweise wird die Softwarelizenz einem Server zugewiesen. Im Fall von Windows SBS 2008 Premium Edition können Sie dieselbe Lizenz mehreren Servern gleichzeitig zuweisen. Sie können die Lizenz einem zweiten Server zuweisen, auf dem Sie beliebige Technologien der Premium Edition ausführen können. In diesem Fall wird die Lizenz gleichzeitig zwei Servern zugewiesen. Diese Server sind die lizenzierten Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, den Servern andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als zwei Servern zuzuweisen. Wenn die Lizenz gleichzeitig mehreren Servern zugewiesen ist und später neu zugewiesen wird, wird der Server, dem die Lizenz neu zugewiesen wird, zu einem der lizenzierten Server für diese Lizenz. Die Betriebssystemumgebung, in der die Instanz von Windows Server 2008 Standard ausgeführt wird, muss der Windows SBS 2008-Domäne beitreten. b) Ausführen von Instanzen von Premium Edition-Komponenten der Serversoftware. Virtualisierungsausnahme für Windows Server 2008 Standard für SBS Premium: Wenn Sie die Instanz dieser Komponente in einer virtuellen Betriebssystemumgebung ausführen, sind Sie als Ausnahme berechtigt, eine weitere Instanz in der physischen Betriebssystemumgebung auf demselben lizenzierten Server zu nutzen. Diese zusätzliche Instanz darf nur zu folgenden Zwecken verwendet werden: Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten Ausführung der Software zum Verwalten Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server. und Warten von Domänenausnahme für Windows Server 2008 Standard für SBS Premium: Wenn Sie eine erlaubte Instanz dieser Komponente in einer physischen Betriebssystemumgebung ausführen, egal, ob Sie von der oben stehenden Virtualisierungsausnahme Gebrauch machen oder nicht, muss diese physische Betriebssystemumgebung nicht der Windows Small Business Server 2008-Domäne beitreten, sofern die Instanz nur zu folgenden Zwecken verwendet wird: Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten Ausführung der Software zum Verwalten Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server. und Warten von Diese physische Betriebssystemumgebung kann keiner anderen Domäne beitreten. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 55 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme SQL Server 2008 Standard Edition für Small Business: Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen dieser Komponente in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen. Sie sind nicht berechtigt, Instanzen der SQL ServerSoftware gleichzeitig in einer anderen Betriebssystemumgebung in derselben Domäne auszuführen. Dies gilt für separat lizenzierte und andere Instanzen, jedoch mit der folgenden Ausnahme: Failover-Rechte. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie erlaubte Instanzen der Serversoftware ausführen, sind Sie berechtigt, zur vorübergehenden Unterstützung passive Failover-Instanzen bis zu der gleichen Anzahl in einer separaten Betriebssystemumgebung in der Windows SBS 2008-Domäne auszuführen. Sie sind berechtigt, die passiven FailoverInstanzen auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen. Die Betriebssystemumgebung, in der Instanzen der SQL Server-Software ausgeführt werden, muss der Windows Small Business Server 2008-Domäne beitreten. Sie sind außerdem berechtigt, eine Instanz von SQL Server 2005 Standard anstelle einer der erlaubten Instanzen von SQL Server 2008 Standard Edition für Small Business zu nutzen. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für Windows SBS 2008 Standard und Premium Edition: a) Client-Zugriffslizenzen. Sie dürfen höchstens insgesamt 75 CALs jeglicher Arten oder Editionen zuweisen, um den Zugriff auf die lizenzierten Instanzen der Serversoftware zu gestatten. Die folgenden Ausnahmen zu CAL-Anforderungen haben Vorrang vor den Ausnahmen zu CAL-Anforderungen in den allgemeinen Lizenzbestimmungen und ersetzen diese: (i) Zusätzlich zu einer Windows SBS-CAL benötigen Sie eine Enterprise-CAL für Exchange Server 2007 für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen von Unified Messaging- und Compliance-Funktionalität zugreift. (ii) Es werden keine Windows EBS-CALs für Benutzer oder Geräte benötigt, die nur über das Internet auf Ihre Instanzen der Software Windows Server 2008 in SBS zugreifen, ohne durch die Serversoftware oder über andere Methoden authentifiziert oder auf andere Weise individuell identifiziert zu werden. Jeder Benutzer und jedes Gerät, der bzw. das in dieser Weise auf ein anderes individuelles Windows SBS-Produkt als die Software Windows Server 2008 zugreift, muss jedoch über entsprechende CALs für diese Produkte verfügen. Beispielsweise wird durch Exchange-CALs der Zugriff auf Exchange zugelassen. Sie dürfen auch auf die einzelnen Windows SBS-Produkte unter Ihren Windows SBS-CALs zugreifen. (iii) Es werden keine CALs für Ihre lizenzierten Windows SBS 2008-Server benötigt, auf denen Serversoftware-Instanzen eines individuellen SBS-Produktes ausgeführt werden, wenn Sie auf Serversoftware-Instanzen desselben Windows SBS-Produktes auf Ihren anderen lizenzierten Windows SBS 2008-Servern zugreifen möchten. (iv) Es werden keine CALs für Ihre Server benötigt, die separat zur Ausführung von Windows Server 2008, Exchange Server 2007 oder SQL Server 2008 Small Business Edition lizenziert sind, wenn Sie auf Instanzen des gleichen individuellen Windows SBS-Produktes auf Ihren lizenzierten Windows SBS 2008-Servern zugreifen möchten. (v) Es werden keine CALs für bis zu zwei Geräte oder Nutzer benötigt, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 56 von 163 Microsoft-Server – Betriebssysteme b) Enthaltene Microsoft-Programme. Die folgenden Microsoft-Programme sind in der Software Windows SBS 2008 enthalten: Windows Server 2008 Standard-Technologien Exchange Server 2007 Standard Edition Windows SharePoint Services 3.0 Windows Server Update Services 3.0 SP1 Wenn es sich bei der Software um Windows SBS 2008 Premium Edition handelt, enthält die Software außerdem: Windows Server 2008 Standard für SBS Premium und SQL Server 2008 Standard Edition für Small Business. Die Lizenzbestimmungen für Windows SBS 2008 gelten für Ihre Verwendung dieser Programme. c) Enthaltene Microsoft-Dienste. Bestimmte Microsoft-Dienste werden möglicherweise für die Nutzung in Verbindung mit der Software Windows SBS 2008 angeboten. Ihre Nutzung dieser Dienste mit der Software ist optional. Forefront Security für Exchange Server, 120-Tage-Testversion – Wenn Sie diesen Dienst nicht wünschen, können Sie ihn deinstallieren. Die Nutzung dieser Dienste unterliegt dem Abschnitt „Onlinedienste“ dieser Produktbenutzungsrechte, Sie müssen jedoch keine Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenzen für Ihre Nutzung von Forefront Security für Exchange Server unter Ihren Windows SBS-Lizenzen erwerben. Microsoft Office Live Small Business – Ein separates Angebot für diesen Dienst wird möglicherweise mit der Serversoftware Windows SBS 2008 vorgeführt. Sie dürfen den Dienst nur verwenden, wenn Sie sich für ihn anmelden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 57 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Lizenzmodell: Serverlizenz + CAL + optionaler externer Connector Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen. 1. Customer Care Framework 2009LM, SH 11. SharePoint Server 2010LM 2. Duet für Microsoft Office und SAP 1.5*, LM 12. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Workgroup, Small Business und Standard* 3. Dynamics CRM 4.0 Professional und Enterprise ServerLM, SH 4. Exchange Server 2010 Standard und Enterprise*, LM, SH 5. Exchange Server 2007 Standard für Small Business* 6. FAST Search Server 2010 für SharePointLM 7. Forefront Unified Access Gateway 2010LM 8. Identity Lifecycle Manager (ILM) 2007*, LM, SH 9. Office Communications Server 2007 R2 Standard und Enterprise Edition*, LM 10. Project Server 2010 LM 13. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Standard*, SH 14. SQL Server 2008 (im Server-proCAL-Modus lizenziert) Enterprise*, LM, SH 15. System Center Mobile Device Manager 2008*, LM, I, SH 16. System Center Mobile Device Manager 2008 mit SQL Server 2005Technologie*, I, LM, SH 17. Virtual Earth Server* 18. Virtual Earth Server mit erweitertem Inhaltspaket* 19. Visual Studio Team Foundation Server 2010*, LM, SH A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. I) Zuweisen der Lizenz zum Server. a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. b) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 58 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen. Produkt Liste zusätzlicher Software Distributed Connectivity Service Multi-Channel Engine Konfigurationsserver Customer Self-Service Web Portal Customer Care Framework 2009 Hosted Application Toolkit Integrated Agent/Teller Desktop Interaction Server (Integration für E-Mail, Webchat, Sprache und Computertelefonie) Enterprise Single-Sign On Software Development Kit (SDK) Duet für Microsoft Office und SAP 1.5 Komponenten für Microsoft Office Komponenten für mySAP ERP Microsoft Dynamics CRM 4.0 für Microsoft Office Outlook Dynamics CRM 4.0 Professional und Enterprise Server Microsoft Dynamics CRM 4.0 Connector für Microsoft SQL Server Reporting Services Microsoft Dynamics CRM 4.0 E-Mail-Router Microsoft Dynamics CRM 4.0 Data Migration Manager Microsoft Dynamics CRM 4.0 Language Packs Exchange Server 2010 Standard und Enterprise Exchange-Verwaltungstools Exchange Server 2007 Standard für Small Business Exchange-Verwaltungstools FAST Search Server 2010 für SharePoint Software Development Kit Forefront Unified Access Gateway 2010 Keine PCNS (Password Change Notification Service) ILM 2007 Certificate Lifecycle Manager Client Bulk Smart Card Issuance Tool Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 59 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Produkt Liste zusätzlicher Software Verwaltungstools Archivierungsdienst Konferenz-Add-In für Microsoft Office Outlook Gruppenchat-Verwaltungstool Office Communications Server 2007 in der Rolle als Communicator Web Access Server Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Archivierungsserver Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Director Server Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Mediation Server Office Communications Server 2007 R2 Standard Edition Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Monitoring Server Office Communicators Server 2007 R2 Attendant Console Office Communications Server 2007 R2 Group Chat Console Office Communications Server 2007 R2 Software Update Service Office Communications Server 2007 R2 Web Components Office Communicator Web Access 2007 R2 Office Communicator Mobile für Java 2007 R2 Office Communicator Mobile für Windows Mobile 2007 R2 Office Live Meeting-Client Software Development Kit Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 60 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Produkt Liste zusätzlicher Software Verwaltungstools Archiving Service-Conferencing-Add-In für Microsoft Office Outlook Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Archivierungsserver Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Audio-Video-Konferenzserver Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Communicator Web Access-Server Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Directory Server Office Communications Server 2007 R2, in der Enterprise Edition bereitgestellt: Back-End Gruppenchat-Verwaltungstool Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als IIS Server Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Mediation Server Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Monitoring Server Office Communications Server 2007 R2 Enterprise Edition Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Group Chat Server Office Communications Server 2007 in der Rolle als Communicator Web Access Server Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Unified Communications Application Server Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Web Conferencing-Server Office Communications Server 2007 R2 in der Rolle als Reach Application Sharing Server Office Communicators Server 2007 R2 Attendant Console Office Communications Server 2007 R2 Group Chat Console Office Communications Server 2007 R2 Software Update Service Office Communications Server 2007 R2 Web Components Office Communicator Web Access 2007 R2 Office Communicator Mobile für Java 2007 R2 Office Communicator Mobile für Windows Mobile 2007 R2 Office Live Meeting-Client Software Development Kit UCAS-Anwendungen Project Server 2010 Software Development Kit SharePoint Server 2010 Software Development Kit Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 61 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Produkt Liste zusätzlicher Software Business Intelligence Development Studio Clienttools-Abwärtskompatibilität Clienttools-Konnektivität SQL Server 2008 Workgroup, Small Business, Standard und Enterprise Clienttools-Software Development Kit Management Studio SQL-Clientkonnektivität SDK Sync Framework SQL Server 2008-Onlinedokumentation System Center Mobile Device Manager 2008 und System Center Mobile Device Manager 2008 mit SQL Server 2005Technologie Management Pack für Operations Manager 2007 Management Pack für Operations Manager 2005 Virtual Earth Server Keine Virtual Earth Server mit erweitertem Inhaltspaket Keine Visual Studio Team Foundation Server 2010 Team-Explorer (aus den Versionen 2010 und 2008 des Produktes) Team Foundation-Build Team Foundation Server Sharepoint Extensions IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte. a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software zu erstellen. b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern. c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben). V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Client-Zugriffslizenzen (CALs). Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Sie benötigen keine CALs für Folgendes: (1) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen derselben ausgeführt werden, und (2) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 62 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie auch berechtigt, CALs zu verwenden, die dieser Version entsprechen. Jeglicher Zugriff auf Serversoftware kann nur mit Basis-CALs erfolgen, und für einige Funktionalitäten der Serversoftware sind außerdem zusätzliche CALs erforderlich. Beide CAL-Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die Basis-CAL des Produkts als auch die zusätzliche CAL. Produkt oder Funktionalität Customer Care Framework 2009 Duet für Microsoft Office und SAP 1.5 Dynamics CRM 4.0 Professional und Enterprise Server Funktionalität von Dynamics CRM 4.0 Professional und Enterprise Server, die zum Schreiben und Ändern von Daten erforderlich ist Liste von CALs CAL für Customer Care Framework 2009 CAL für Duet für Microsoft Office und SAP 1.5 Beschränkte CAL für Dynamics CRM 4.0 Limited Zusätzliche CAL zur vollständigen Verwendung von Dynamics CRM 4.0 BackOffice-CAL (mit aktiver Software Assurance am 1. November 2009 oder später) oder Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite oder Exchange Server 2010 Standard und Enterprise Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. November 2009 oder später) oder Standard-CAL für Exchange Server 2007 oder Nutzer-AL für Exchange Online Standard oder Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. November 2009 oder später) Exchange Server 2010 Standard und Enterprise Voicemail Persönliches Archiv Erweiterte Mobilrichtlinien Informationsschutz und Compliance Suche in mehreren Postfächern Enterprise-CAL für Exchange Server 2010 oder Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. November 2009 oder später) Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen Benutzerdefinierte Aufbewahrungsrichtlinien Journale pro Nutzer/Verteilerliste CAL für Exchange Server 2007 Standard für Small Business oder CAL-Suite für Windows Small Business Server 2008 oder Exchange Server 2007 Standard für Small Business Windows Small Business Server 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer oder -Geräte oder CAL-Suite für Windows Essential Business Server 2008 oder Windows Essential Business Server 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer oder -Geräte Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 63 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Produkt oder Funktionalität Exchange Server 2007 Standard für Small Business Unified Messaging- und ComplianceFunktionalität FAST Search Server 2010 für SharePoint Liste von CALs Enterprise-CAL für Exchange Server 2007 Es gibt keine separaten CALs für FAST Search Server 2010 für SharePoint; die Enterprise-CAL für SharePoint Server 2010 gewährt Ihnen Rechte zum Zugriff auf FAST Search Server 2010 für SharePoint. Da jede Enterprise-CAL für SharePoint Server 2010 Enterprise CAL eine Standard-CAL für SharePoint Server 2010 erfordert, ist Folgendes für den Zugriff auf FAST Search Server 2010 für SharePoint erforderlich: Standard-CAL für SharePoint Server 2010 und Enterprise-CAL für SharePoint Server 2010 oder Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. März 2010 oder später) Forefront Unified Access Gateway 2010 ILM 2007 CAL für Forefront Unified Access Gateway 2010 CAL für ILM 2007 Standard-CAL für Office Communications Server 2007 R2 oder Office Communications Server 2007 R2 Standard und Enterprise Edition Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite oder Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Februar 2009 oder später) oder Nutzer-AL für Office Communications Online Standard Office Communications Server 2007 R2 Standard und Enterprise Edition Audiokonferenz Enterprise-CAL für Office Communications Server 2007 R2 oder Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite oder Desktopfreigabe Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Februar 2009 oder später) oder Webkonferenz Nutzer-AL für Office Live Meeting Standard oder Anrufmanagement Nutzer-AL für Office Live Meeting Professional Project Server 2010 CAL für Project Server 2010 Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite oder SharePoint Server 2010 Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. März 2010 oder später) oder Standard-CAL für SharePoint Server 2010 oder Nutzer-AL für SharePoint Online Standard oder Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. März 2010 oder später) Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 64 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Produkt oder Funktionalität Liste von CALs SharePoint Server 2010 Business Connectivity Services Line of Business Webparts Office 2010 Business Connectivity Services Client Integration Access Services InfoPath Forms Services Excel Services Enterprise-CAL für SharePoint Server 2010 oder Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. März 2010 oder später) Visio Services PerformancePoint-Dienste Custom Analytics Reports Advanced Charting CAL für SQL Server 2008 Small Business oder CAL für SQL Server 2008 oder SQL Server 2008 Small Business Windows Small Business Server 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer oder -Geräte oder Windows Essential Business Server 2008-CAL-Suite für Premium-Nutzer oder -Geräte CAL für SQL Server 2008 oder CAL für SQL Server 2008 Small Business (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer SBS-/EBS-Domäne befinden) oder SQL Server 2008 Standard und Enterprise CAL-Suite für Windows Small Business Server 2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer SBSDomäne befinden) oder CAL-Suite für Windows Essential Business Server 2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer SBS-Domäne befinden) CAL für SQL Server 2008 oder CAL für SQL Server 2008 Workgroup oder CAL für SQL Server 2008 Small Business (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer SBS-/EBS-Domäne befinden) oder SQL Server 2008 Workgroup CAL-Suite für Windows Small Business Server 2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer SBSDomäne befinden) oder CAL-Suite für Windows Essential Business Server 2008 für Premium-Nutzer oder -Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer SBS-Domäne befinden) Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 65 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Produkt oder Funktionalität Liste von CALs System Center Mobile Device Manager 2008 und System Center Mobile Device Manager 2008 mit SQL Server 2005Technologie CAL für System Center Mobile Device Manager 2008 CAL für Virtual Earth Server Virtual Earth Server CAL für Virtual Earth Server mit erweitertem Inhaltspaket Virtual Earth Server mit erweitertem Inhaltspaket CAL für Visual Studio Team Foundation Server 2010 Visual Studio Team Foundation Server 2010 b) Typen von CALs. Es gibt zwei Typen von CALs: eine für Geräte und eine für Nutzer. Eine Geräte-CAL erlaubt einem Gerät, das von einem beliebigen Nutzer verwendet wird, auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Eine Nutzer-CAL erlaubt einem Nutzer, der ein beliebiges Gerät verwendet, auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Sie sind berechtigt, eine Kombination von Geräteund Nutzer-CALs zu verwenden. c) Neuzuweisung von CALs. Sie sind berechtigt: Ihre Geräte-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder Ihre Nutzer-CAL von einem Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder Ihre Geräte-CAL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist, oder Ihre Nutzer-CAL einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend ist, vorübergehend neu zuzuweisen. d) Externe Connector-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, jede externe Connector-Lizenz, die Sie erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer Instanzen der Serversoftware lizenziert ist. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. Jede externe Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware auf dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für diese Nutzer. „Externe Nutzer“ sind Nutzer, die weder: (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen noch (ii) Vertragspartner oder Unternehmen sind. Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Die entsprechenden externen Connector-Lizenzen für die einzelnen Produkte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Externe Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, sind Sie auch berechtigt, eine externe Connector-Lizenz zu verwenden, die dieser Version entspricht. Wenn Sie sich entscheiden, den Zugriff unter diesem Lizenztyp zu lizenzieren, beachten Sie, dass jeglicher Zugriff auf die Serversoftware nur mit Basislizenzen erfolgen kann und für einige Funktionalitäten der Serversoftware außerdem zusätzliche Lizenzen erforderlich sind. Beide Typen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für den Zugriff auf die unten beschriebenen Funktionalitäten benötigen Sie sowohl die externe Connector-Basislizenz des Produktes als auch die zusätzliche externe Connector-Lizenz. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 66 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Produkt oder Funktionalität Customer Care Framework 2009 Duet für Microsoft Office und SAP 1.5 Liste von externen Connector-Lizenzen Externer Connector für Customer Care Framework 2009 Keine verfügbar Dynamics CRM 4.0 Professional und Enterprise Server Beschränkter externer Connector für Dynamics CRM 4.0 Funktionalität von Dynamics CRM 4.0 Professional und Enterprise Server, die zum Schreiben und Ändern von Daten erforderlich ist Zusätzlicher externer Connector zur vollständigen Verwendung von Dynamics CRM 4.0 Exchange Server 2010 Standard und Enterprise Externer Connector für Exchange Server 2010 Exchange Server 2010 Standard und Enterprise Voicemail Persönliches Archiv Erweiterte Mobilrichtlinien Informationsschutz und Compliance Keine verfügbar Suche in mehreren Postfächern Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen Benutzerdefinierte Aufbewahrungsrichtlinien Journale pro Nutzer/Verteilerliste Exchange Server 2007 Standard für Small Business Keine verfügbar FAST Search Server 2010 für SharePoint Keine verfügbar Forefront Unified Access Gateway 2010 Externer Connector für Forefront Unified Access Gateway 2010 ILM 2007 Office Communications Server 2007 R2 Standard und Enterprise Edition Externer Connector für ILM 2007 Externer Connector für Office Communications Server 2007 R2 Standard Office Communications Server 2007 R2 Standard und Enterprise Edition Audiokonferenz Anrufmanagement Externer Connector für Office Communications Server 2007 R2 Enterprise Desktopfreigabe Webkonferenz Project Server 2010 Keine verfügbar SharePoint Server 2010 Keine verfügbar SQL Server 2008 Workgroup, Small Business, Standard und Enterprise Keine verfügbar System Center Mobile Device Manager 2008 und System Center Mobile Device Manager 2008 mit SQL Server 2005-Technologie Keine verfügbar Virtual Earth Server Keine verfügbar Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 67 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Produkt oder Funktionalität Virtual Earth Server mit erweitertem Inhaltspaket Visual Studio Team Foundation Server 2010 Liste von externen Connector-Lizenzen Keine verfügbar External Connector für Visual Studio Team Foundation Server 2010 e) Neuzuweisung von externen Connector-Lizenzen. Sie sind berechtigt, eine externe Connector-Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine externe Connector-Lizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den Server, dem sie zugewiesen war, aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. f) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden. g) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs. Die Lizenzbestimmungen für das anwendbare System Center-Produkt im Abschnitt „Server – Management Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung dieser Management Packs. B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte. Für Duet für Microsoft Office und SAP 1.5 Keine Geräte-CALs. Sie können nur Nutzer-CALs erwerben. Geräte-CALs sind nicht verfügbar. Für Exchange Server 2010 Standard und Enterprise Sie benötigen keine CALs für einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, ohne direkt oder indirekt von Active Directory authentifiziert zu werden. Für Exchange Server 2007 Standard für Small Business Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie sind berechtigt, eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen. Die Betriebssystemumgebung, in der die Instanz der Serversoftware ausgeführt wird, muss einer Domäne beitreten, in der Active Directory folgendermaßen konfiguriert ist: Ein einzelner Server in der Domäne muss alle FSMO-Rollen (Flexible Single Master Operations) enthalten und den Stamm der Active Directory-Gesamtstruktur darstellen. Es dürfen keine Vertrauensbeziehungen mit anderen Domänen vorliegen. Es dürfen keine untergeordneten Domänen vorhanden sein. Die Summe der Nutzer und Geräte in der Domäne darf 75 nicht überschreiten. Für ILM 2007 Sie sind verpflichtet, eine Nutzer-CAL für jede Person zu erwerben und zuzuweisen, für die die Software ein oder mehrere digitale Zertifikate ausgibt oder verwaltet. Anderweitig benötigen Sie keine CALs zum Zugriff auf Instanzen der Serversoftware. Keine Geräte-CALs. Sie können nur Nutzer-CALs erwerben. Geräte-CALs sind nicht verfügbar. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 68 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Für Office Communications Server 2007 R2 Standard und Enterprise Edition: Sie benötigen keine CALs für einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, ohne direkt oder indirekt von Active Directory authentifiziert zu werden. Für SQL Server 2008 Enterprise: Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie haben das folgende Recht für jeden Server, dem Sie eine Softwarelizenz zuweisen. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in einer physischen und einer beliebigen Anzahl virtueller Betriebssystemumgebungen auf diesem Server auszuführen. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für SQL Server 2008 Enterprise, Small Business*, Standard* und Workgroup*: Failover-Rechte. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie Instanzen der Serversoftware ausführen, sind Sie berechtigt, bis zu der gleichen Anzahl von passiven Failover-Instanzen in einer separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind berechtigt, die passiven Failover-Instanzen auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für SQL Server 2008 Small Business Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen. Die Betriebssystemumgebung, in der Instanzen der Serversoftware ausgeführt werden, muss einer Domäne beitreten, in der Active Directory folgendermaßen konfiguriert ist: Ein einzelner Server in der Domäne muss alle FSMO-Rollen (Flexible Single Master Operations) enthalten und den Stamm der Active Directory-Gesamtstruktur darstellen. Es dürfen keine Vertrauensbeziehungen mit anderen Domänen vorliegen. Es dürfen keine untergeordneten Domänen vorhanden sein. Die Summe der Nutzer und Geräte in der Domäne darf 75 nicht überschreiten. Sie sind nicht berechtigt, Instanzen der Serversoftware gleichzeitig in einer anderen Betriebssystemumgebung in derselben Domäne auszuführen. Dies gilt für separat lizenzierte und andere Instanzen. Für SQL Server 2008 Standard und Workgroup: Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 69 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Für System Center Mobile Device Manager 2008 mit SQL Server 2005-Technologie und Visual Studio Team System 2008 Team Foundation Server mit SQL Server 2005Technologie: Lizenzbestimmungen für SQL Server 2005-Technologie. Die Software enthält SQL Server 2005Technologie. Sie dürfen jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server ausschließlich zur Unterstützung dieser Software ausführen. Sie benötigen keine CALs für SQL Server für diese Verwendung. Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der SQL Server 2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen einer Instanz dieser Technologie unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie hier beschrieben auszuüben. Sie sind außerdem berechtigt, eine passive Failover-Instanz in einer separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen. Für Virtual Earth Server und Virtual Earth Server mit erweitertem Inhaltspaket gilt: Nutzung des Inhalts. Sie sind berechtigt, die Software zu verwenden, um Ergebnisse zwischenzuspeichern und Karten-, Routen- und Standort-Nachschlagetransaktionen (Definitionen siehe unten) bereitzustellen. Kartentransaktionen. Diese beinhalten ein einzelnes Raster- oder Vektorbild mit einem der folgenden Inhalte: (a) ein sensorgestützter Standort zur Ermittlung des Standorts und des Maßstabs der Rasteroder Vektorkarte oder (b) eine Karte für ein bestimmtes, vorab festgelegtes geografisches Gebiet zur Anzeige des Vektorbilds. Routentransaktionen. Diese beinhalten eine oder mehrere der folgenden Optionen: (a) Fahrtanweisungen von einem einzigen Startort zu einem einzigen Zielort in Text- oder Sprachform, jedoch keine Echtzeit-Fahrtanweisungen in Text- oder Sprachform, (b) Die Fahrtzeit und/oder Entfernung für die gesamte Route oder Teile davon und/oder (c) Darstellung einer Landkarte durch ein einzelnes Raster- oder Vektorbild oder eine Serie dieser Bilder. Standort-Nachschlagetransaktionen. Hierdurch wird eine Straße oder eine Straßenkreuzung ermittelt. Die Standort-Nachschlagetransaktionen beinhalten das Raster- oder Vektorbild, mit dem der vom Benutzer gesuchte Standort auf einer Landkarte abgebildet wird. Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem Fahrzeug oder dessen Systemen und Funktionen zu verbinden. Hierzu gehören Systeme oder Funktionen, mit denen das Fahrzeugverhalten beeinflusst oder gesteuert werden kann, wie z. B: (a) Geschwindigkeit (b) Bremsverhalten (c) Aufhängung (d) Abgase (e) Scheinwerfer (f) Stabilität oder (g) Lenkung. Sie sind nicht berechtigt, die Software an einen in einem Fahrzeug installierten oder sich dort befindlichen externen Anzeigebildschirm anzuschließen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 70 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Sie sind nicht berechtigt, die Software über Steuerfunktionen zu bedienen, die Teil eines anderen in einem Fahrzeug befindlichen Gerätes sind. Dies betrifft jedoch nicht die Regelung der Lautstärke über die Lautsprecher eines Fahrzeugs oder die Nutzung der Fahrzeuglautsprecher zur Spracherkennung. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um einem Benutzer Kurven oder Stopps auf einer Route in einer Weise zu zeigen oder ihn in einer Weise darauf aufmerksam zu machen, die auf die sensorbasierte Position des Benutzers entlang der Route abgestimmt ist. Beispielsweise sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um „Echtzeit“Routeninformationen bereitzustellen, die die Position eines Benutzers mithilfe von GPS verfolgen und über Stopps oder Kurven informieren, sobald sich der Benutzer diesen Stellen nähert. Sie sind nicht berechtigt, die Software zum Fuhrpark-Management zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, Entsendungsinformationen bereitzustellen, die auf Positionsbestimmung oder Routing mehrerer Objekte unter Einsatz von GPS oder anderer sensorgestützter Methoden basieren. Sie sind nicht berechtigt, die Software zur Berechnung von Isochronen zu verwenden, die auf Karten verwendet und/oder angezeigt werden, welche mithilfe der Vektordaten in der Software erstellt wurden. Isochrone sind eine Reihe von Punkten, die eine ähnliche Fahrtzeit von oder zu einem bestimmten Standort repräsentieren. Sie sind nicht berechtigt, in der Software verfügbare Daten oder sonstige Inhalte unterzulizenzieren oder weiterzuvertreiben. Sie dürfen die Vektordaten zu keinem anderen Zweck als zur Anzeige entsprechender Vektorbilder verwenden. Sie sind nicht berechtigt, die Software mit einem anderen Gerät zu verwenden, das Straßennetzdaten lokal nutzt, wenn die Straßennetzdaten nicht auch in der Software zur Verfügung stehen. Sie dürfen die in der Software verfügbare Daten oder sonstige Inhalte nur in Verbindung mit der Software verwenden. Zusätzlicher Haftungsausschluss. Die in der Software enthaltenen oder über die Software verfügbaren Informationen, Inhalte und Dienste können Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten. Gewährleistungsausschluss. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag werden sämtliche Informationen, Inhalte, Dienste und zugehörige Grafiken ohne jegliche Art von Gewährleistung bereitgestellt. Microsoft und/oder ihre jeweiligen Lieferanten schließen hiermit sämtliche Gewährleistungen und Garantien in Bezug auf Informationen, Inhalte, Dienste und zugehörige Grafiken aus, einschließlich sämtlicher konkludenter Gewährleistungen und Garantien in Bezug auf Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, fachmännische Bemühungen, Eigentum und Nichtverletzung von Rechten Dritter. Für Visual Studio Team Foundation Server 2010 Arbeitsaufgabenverfolgung. Ein Nutzer benötigt keine CAL, um neue Arbeitselemente zu erstellen oder um Arbeitselemente, die der Nutzer erstellt hat, anzuzeigen und zu aktualisieren. Dieser Verzicht gilt nur für Arbeitselemente, die mit defekten Ablage- oder Erweiterungsanforderungen in Zusammenhang stehen. Für alle anderen Zugriffe auf Nachverfolgungsfunktionalität für Arbeitselemente sind CALs erforderlich. Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 Express Service Pack 1A. Im Lieferumfang der Software ist Microsoft SQL Server 2008 Express Service Pack 1a enthalten. Die im Lieferumfang enthaltene Software wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert. Die Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 Express SP1a finden Sie hier: %programfiles%\Microsoft SQL Server Service Pack 1a. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 71 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 SQL Management Objects. Im Lieferumfang der Software ist Microsoft SQL Server 2008 SQL Management Objects enthalten. Die im Lieferumfang enthaltene Software wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert. Die Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 SQL Management Objects finden Sie hier: %programfiles%\Microsoft SQL Server\100\SDK\Assemblies. Lizenzbestimmungen für Windows Sharepoint Services. Im Lieferumfang der Software ist Microsoft Windows SharePoint Services Version 3 mit Service Pack 2 enthalten. Die im Lieferumfang enthaltene Software wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert. Wenn Sie über eine Lizenz zur Verwendung von Microsoft Windows Server verfügen, sind Sie berechtigt, diese im Lieferumfang enthaltene Software zu verwenden. Sie sind berechtigt, mit jeder ordnungsgemäß lizenzierten Kopie von Windows Server eine Kopie der im Lieferumfang enthaltenen Software zu verwenden. Diese Bestimmungen und die Lizenzbestimmungen für Windows Server gelten für Ihre Verwendung der im Lieferumfang enthaltenen Software. Bei einem Widerspruch gelten diese Lizenzbestimmungen. Die Verwendung der im Lieferumfang enthaltenen Software auf Microsoft Windows Server 2003 Web Edition ist auf Front-End-Webserver-Aufgaben beschränkt. Der Datenspeicherungsteil der im Lieferumfang enthaltenen Software darf nicht auf Microsoft Windows Server 2003 Web Edition installiert oder verwendet werden. Visual Studio Team Lab Management 2010. Die Software enthält die Team Lab ManagementFunktionalität. Für die Aktivierung dieser Funktionalität können andere Lizenzbestimmungen und Gebühren gelten. C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen). LM in der Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere Versionen der Software. Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Software- und externe Connector-Lizenzen wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen und Zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechten vorgesehen neu zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen. Serverfarm. Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen angeordnet sind: in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder innerhalb der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Union (EU) und/oder der Europäischen Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 72 von 163 Microsoft-Server – Server/CAL Neuzuweisung von Software- und externen Connector-Lizenzen. Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben Serverfarm Software- und externe Connector-Lizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Software- und externe Connector-Lizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm zugewiesen werden. Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen Serverfarmen Software- und externe Connector-Lizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 73 von 163 Microsoft-Server – Pro Prozessor Lizenzmodell: Prozessorlizenz Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen. 1. BizTalk Adapter Pack 2.0 9. Forefront Threat Management Gateway 2010 Enterprise EditionLM, SH 2. BizTalk RFID 2009 3. BizTalk Server 2009 Branch Edition*, 10. Forefront Threat Management Gateway 2010 Standard Edition I 4. BizTalk Server 2009 Standard Edition*, I, SH SH 11. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Workgroup und Web* 5. BizTalk Server 2009 Enterprise Edition*, I, LM, SH 12. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Standard*, SH 6. Commerce Server 2009 Standard EditionSH 13. SQL Server 2008 (im Pro-ProzessorModus lizenziert) Enterprise*, LM, SH 7. Commerce Server 2009 Enterprise EditionLM, SH 14. Visual Studio Team Lab Management 2010* 8. Forefront Threat Management Gateway, Medium Business EditionI A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jeden lizenzieren, haben Sie die folgenden Rechte. Server, den Sie ordnungsgemäß I) Lizenzieren eines Servers. Bevor Sie Instanzen der Serversoftware auf einem Server ausführen, sind Sie verpflichtet, die Anzahl der erforderlichen Lizenzen zu bestimmen und dem entsprechenden Server zuzuweisen. a) Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Die Anzahl der erforderlichen Lizenzen richtet sich entweder nach der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf dem Server (wie in Option (i) unten beschrieben) oder nach der Anzahl der verwendeten virtuellen und physischen Prozessoren (wie in Option (ii) unten beschrieben). Bei den Enterprise-Editionen der Software können Sie sich für eine dieser Optionen entscheiden. Bei allen anderen Editionen der Software müssen Sie sich nach der zweiten Option richten. i) Unlimited Virtualization. Bei dieser Option entspricht die Anzahl der für einen Server erforderlichen Softwarelizenzen der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf diesem Server. Die Berechnung und Zuweisung von Lizenzen auf der Grundlage dieser Option erlaubt Ihnen, die Serversoftware in einer physischen und einer unbegrenzten Anzahl von virtuellen Betriebssystemumgebungen ungeachtet der Anzahl der verwendeten physischen und virtuellen Prozessoren auszuführen. Diese Option ist nur bei den Enterprise-Editionen der Software verfügbar. ii) Lizenzierung nach verwendeten Prozessoren. Bei dieser Option entspricht die Gesamtanzahl der für einen Server erforderlichen Softwarelizenzen der Summe der unter den nachfolgenden Ziffern (A) und (B) erforderlichen Softwarelizenzen. Bei anderen Editionen als der Enterprise Edition ist dies die einzige Option. (A) Zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware in der physischen Betriebssystemumgebung auf einem Server benötigen Sie eine Softwarelizenz für jeden physischen Prozessor, den die physische Betriebssystemumgebung verwendet. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 74 von 163 Microsoft-Server – Pro Prozessor (B) Zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware in virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einem Server benötigen Sie eine Softwarelizenz für jeden virtuellen Prozessor, den jede dieser virtuellen Betriebssystemumgebungen verwendet. Wenn eine virtuelle Betriebssystemumgebung einen Teil eines virtuellen Prozessors verwendet, zählt der Teil als vollständiger virtueller Prozessor. b) Zuweisen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen zum Server. i) Nachdem Sie die Anzahl der Softwarelizenzen bestimmt haben, die Sie für einen Server benötigen, sind Sie verpflichtet, diesem Server die entsprechende Anzahl von Softwarelizenzen zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für alle diese Lizenzen. Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. ii) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Ihre Rechte zum Ausführen der Software richten sich nach der Option, die zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl von Lizenzen verwendet wurde. i) Unlimited Virtualization. Wenn Sie einem Server Lizenzen zuweisen, die der Gesamtanzahl von physischen Prozessoren auf dem Server entsprechen, (A) Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in einer physischen und einer beliebigen Anzahl virtueller Betriebssystemumgebungen auf diesem Server auszuführen. (B) müssen Sie virtuelle Prozessoren nicht lizenzieren. ii) Lizenzierung nach verwendeten Prozessoren. Sie sind berechtigt, gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in physischen und virtuellen Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server auszuführen. Die Gesamtanzahl der von diesen Betriebssystemumgebungen verwendeten physischen und virtuellen Prozessoren darf jedoch nicht die Anzahl der diesem Server zugewiesenen Softwarelizenzen überschreiten. III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen. Produkt BizTalk Adapter Pack 2.0 Liste zusätzlicher Software Keine RFID Client und Tools BizTalk RFID 2009 RFID SDK RFID Mobile Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 75 von 163 Microsoft-Server – Pro Prozessor Produkt Liste zusätzlicher Software Für alle Ausgaben von BizTalk Server 2009 Verwaltungs- und Überwachungstools Zu BizTalk Server gehörige Schemata und Vorlagen Geschäftsaktivitätsdienste Entwicklungstools Server für den geheimen Hauptschlüssel/Einmalige Anmeldung im Unternehmen Software Development Kit(s) MQHelper.dll Business Activity Monitoring („BAM“)-Ereignis-APIs und Interceptors & Administration Tools Für SQL Notification Services bereitgestellte BAMWarnung BizTalk Server 2009 Branch, Standard und Enterprise Edition BAM-Client Windows SharePoint Services Adapter-Webdienst Windows Communication Foundation-Adapter SOAP-Empfangsadapter HTTP-Empfangsadapter ADOMD.NET MSXML SQLXML Geschäftsregelkomponente MQSeries Agent BizTalk RFID Client und Tools BizTalk RFID SDK BizTalk RFID Mobile Nur für BizTalk Server 2009 Branch Edition BizTalk Adapter für SQL Server Commerce Server 2009 Standard und Enterprise Edition Forefront Threat Management Gateway, Medium Business Edition Forefront Threat Management Gateway 2010 Enterprise Edition Forefront Threat Management Gateway 2010 Standard Edition Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Adapter Schema-Editor Geschäftsbenutzeroberflächen Forefront Threat Management Gateway Admin Console Forefront Threat Management Gateway Enterprise Management Server Forefront Threat Management Gateway Management Console Forefront Threat Management Gateway Management Console Januar 2010 Seite 76 von 163 Microsoft-Server – Pro Prozessor Produkt Liste zusätzlicher Software Business Intelligence Development Studio Clienttools-Abwärtskompatibilität Clienttools-Konnektivität SQL Server 2008 Workgroup, Standard, Enterprise und Web Clienttools-Software Development Kit Management Studio SQL-Clientkonnektivität SDK Sync Framework SQL Server 2008-Onlinedokumentation Visual Studio Team Lab Management 2010 Keine IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte. a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software zu erstellen. b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern. c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben). V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Keine Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs) für Zugriff erforderlich. Sie benötigen keine CALs, damit andere Geräte auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen können. b) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden. c) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs. Die Lizenzbestimmungen für das anwendbare System Center-Produkt im Abschnitt „Server – Management Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung dieser Management Packs. B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte. Für BizTalk Server 2009 Standard Edition: Netzwerkcluster. Die Serversoftware darf nicht auf einem Server, der Teil eines Netzwerkclusters ist, oder in einer Betriebssystemumgebung, die Teil eines Netzwerkclusters von Betriebssystemumgebungen auf demselben Server ist, verwendet werden. Server für den geheimen Hauptschlüssel. Die Software des Servers für den geheimen Hauptschlüssel darf nicht auf einem Server, der Teil eines Netzwerkclusters ist, oder in einer Betriebssystemumgebung, die Teil eines Netzwerkclusters von Betriebssystemumgebungen auf demselben Server ist, verwendet werden. Sie darf nicht in mehreren Betriebssystemumgebungen, in denen Sie die Serversoftware ausführen, gemeinsam verwendet werden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 77 von 163 Microsoft-Server – Pro Prozessor Office-Webkomponente. Die Lizenzbestimmungen für die Office-Webkomponente in Office Professional im Abschnitt „Desktop-Anwendungen“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung jener Software. Für BizTalk Server 2009 Branch Edition: Sie dürfen Instanzen der Software auf lizenzierten Servern nur am Endpunkt Ihres internen Netzwerks (oder am Rand Ihres Unternehmens) ausführen. Sie können so geschäftliche Ereignisse oder Transaktionen mit an diesem Endpunkt vearbeiteten Aktivitäten verbinden. Kein lizenzierter Server darf: als zentraler Knoten in einem „Hub and Spoke“-Netzwerkmodell dienen, die unternehmensweite Kommunikation mit anderen Servern oder Geräten zentralisieren oder Geschäftsprozesse automatisieren, die Folgendes übergreifen: o Abteilungen, o Geschäftseinheiten oder o Zweigstellen. Für SQL Server 2008 Enterprise, Standard, Web und Workgroup: Failover-Server. Für jede Betriebssystemumgebung, in der Sie Instanzen der Serversoftware ausführen, sind Sie berechtigt, bis zu der gleichen Anzahl von passiven Failover-Instanzen in einer separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Die Anzahl der in dieser separaten Betriebssystemumgebung verwendeten Prozessoren darf nicht die Anzahl der Prozessoren überschreiten, die in der entsprechenden Betriebssystemumgebung verwendet werden, in der die aktiven Instanzen ausgeführt werden. Sie sind berechtigt, die passiven Failover-Instanzen auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen. Für SQL Server 2008 Web: Die Software darf nur für die Unterstützung der folgenden öffentlichen und über das Internet verfügbaren Elemente verwendet werden: Webseiten Websites Webanwendungen Webdienste Sie sind nicht berechtigt, sie für (z. B. Kundenbeziehungsmanagement, Anwendungen) zu verwenden. die Unterstützung von Line-of-Business-Anwendungen Unternehmensressourcenmanagement und ähnliche Für Visual Studio Team Lab Management 2010: Laborumgebung. Eine Laborumgebung ist eine virtuelle Betriebssystemumgebung, die ausschließlich zum Entwickeln und Testen Ihrer Programme genutzt wird. Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Bevor Sie Laborumgebungen auf einem Server einrichten, sind Sie verpflichtet, die Anzahl der erforderlichen Lizenzen zu bestimmen und dem entsprechenden Server zuzuweisen. Die Anzahl der für einen Server, auf dem Sie Ihre Laborumgebungen ausführen, erforderlichen Softwarelizenzen entspricht der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf diesem Server. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 78 von 163 Microsoft-Server – Pro Prozessor Lizenzieren eines Servers. Für jeden Server, den Sie lizenziert haben, sind Sie berechtigt, (i) eine beliebige Anzahl von Laborumgebungen auf dem lizenzierten Server einzurichten, (ii) das Lab Management-Feature von Microsoft Visual Studio Team Foundation Server 2010 zu aktivieren und mit einer oder mehreren Laborumgebungen auf lizenzierten Servern zu verknüpfen und (iii) die enthaltene Kopie von SCVMM in Verbindung mit lizenzierten Servern zu den im nächsten Absatz beschriebenen Zwecken zu verwenden. Lizenzbestimmungen für Microsoft System Center Virtual Machine Manager (SCVMM). Die Software enthält eine Kopie von SCVMM. Sie sind berechtigt, die enthaltene Kopie von SCVMM nur zum Erstellen, Bereitstellen und Verwalten der Laborumgebungen, die auf lizenzierten Servern ausgeführt werden, zu installieren und auszuführen. Sie benötigen keine Management-Lizenzen für diese Verwendung. Unter diese Lizenz werden keine anderen Rechte an SCVMM gewährt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte zur Verwendung von SCVMM für eine Produktionsumgebung, beispielsweise zum Verwalten virtualisierter Produktionsserver. Ausführen von Kopien der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der nachfolgend aufgelisteten zusätzlichen Software auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen zusätzliche Software nur mit den Laborumgebungen verwenden, die auf dem lizenzierten Server ausgeführt werden. Visual Studio Lab Agent C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen). LM in der Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere Versionen der Software. Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, die Anzahl der von Ihnen benötigten Lizenzen zu bestimmen, diese Lizenzen zuzuweisen und die Serversoftware wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen zu verwenden. Alternativ sind Sie berechtigt, die unten aufgeführten Nutzungsrechte anzuwenden. Serverfarm. Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen angeordnet sind: in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 79 von 163 Microsoft-Server – Pro Prozessor Neuzuweisung von Lizenzen. Neuzuweisung von Lizenzen innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Lizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm zugewiesen werden. Neuzuweisung von Lizenzen über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen hinsichtlich der Berechnung von virtuellen und physischen Prozessoren benötigen Sie die Anzahl von Lizenzen, die jeweils der Anzahl der physischen Prozessoren auf den lizenzierten Servern innerhalb einer Serverfarm, die Betriebssystemumgebungen, in denen Instanzen der Software ausgeführt werden, unterstützen oder von diesen verwendet werden, entspricht oder diese übersteigt. Ausführen von Instanzen der Serversoftware in einer Serverfarm. Da es Ihnen erlaubt ist, Lizenzen bei Bedarf neu zuzuweisen, solange Sie die nachfolgende Bedingung einhalten, sind Sie berechtigt, die Software in einer beliebigen Anzahl von Betriebssystemumgebungen innerhalb einer Serverfarm auszuführen. Die Anzahl der physischen Prozessoren, die jeweils Betriebssystemumgebungen unterstützen oder von diesen verwendet werden, darf die Anzahl der den Servern innerhalb der Farm zugewiesenen Lizenzen nicht überschreiten. Alternative Berechnungsmethode. Anstatt die Anzahl der physischen Prozessoren zu berechnen, die virtuelle Betriebssystemumgebungen unterstützen, können Sie die Anzahl der virtuellen Prozessoren berechnen, die von virtuellen Betriebssystemumgebungen, in denen Instanzen ausgeführt werden, verwendetet werden. Für die Zwecke dieser Berechnungsmethode können Sie die Aussage in den Universellen Lizenzbestimmungen außer Acht lassen, nach der ein virtueller Prozessor als die Anzahl von Threads und Cores aufweisend betrachtet wird, die jeder zugrunde liegende physische Prozessor aufweist. Sie sind verpflichtet, eine Anzahl von Lizenzen zuzuweisen, die der Summe der Höchstanzahl von Folgendem entspricht: virtuelle Prozessoren, die jeweils von virtuellen Betriebssystemumgebungen, in denen Instanzen der Software ausgeführt werden, verwendet werden, und physische Prozessoren, die jeweils von physischen Betriebssystemumgebungen, in denen Instanzen der Software ausgeführt werden, verwendet werden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 80 von 163 Microsoft-Entwicklertools Lizenzmodell: Nutzerlizenz Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen zu den mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt B). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen. 1. BizTalk Server 2009 Developer Edition* 11. Visual SourceSafe 2005 2. Expression Blend 3* 12. Visual Studio 2010 Professional, Premium und Ultimate*, I 3. Expression Studio 3* 4. Expression Professional-Abonnement*, I 5. Expression Web 3* 13. Visual Studio 2010 Professional, Premium und Ultimate mit MSDN*, I 6. MSDN-Betriebssysteme*, I 14. Visual Studio 2010 Professional mit MSDN Embedded*, I 7. MSDN Embedded*, I 15. Visual Studio Test Elements 2010*, I 8. SQL Server 2008 Developer* 16. Visual Studio Test Elements 2010 mit MSDN*, I 9. TechNet Premium* ,I 10. Visual FoxPro 9.0 A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. I) Rechte zur Installation und Nutzung. a) Allgemeines. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Nutzer zuweisen. Dieser Nutzer ist der „lizenzierte Nutzer“ für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, andere Lizenzen anderen Nutzern zuzuweisen. Sie sind berechtigt, die Software zu installieren und Ihren lizenzierten Nutzern das Verwenden von Kopien zum Entwerfen, Entwickeln, Testen und Vorführen Ihrer Programme zu gestatten. Sie sind nicht berechtigt, die Software in einer Produktionsumgebung zu verwenden. Sie sind berechtigt, eine Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Nutzer, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Nutzer für die entsprechende Lizenz. b) Im Lieferumfang enthaltene Microsoft-Softwareprogramme. Dieser Abschnitt dieser Produktbenutzungsrechte gilt grundsätzlich für alle Microsoft-Programme, die im Lieferumfang der Software enthalten sind. Einige enthaltene Microsoft-Programme werden unter eigenen Lizenzbestimmungen bereitgestellt. Wenn ein anderer Abschnitt für ein Programm gilt und Ihnen andere Rechte gibt, die nicht im Widerspruch zu diesem Abschnitt stehen, haben Sie außerdem diese anderen Rechte. II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Nutzertests. Ihre Endbenutzer sind berechtigt, auf um Akzeptanztests mit Ihren Programmen durchzuführen. die Software zuzugreifen, b) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 81 von 163 Microsoft-Entwicklertools c) Downgrade. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, für jede beliebige ausgeführte Kopie eine frühere Version anstelle der lizenzierten Version auszuführen. Dieses Recht zum Ausführen einer früheren Version besteht zusätzlich zum Recht zum Ausführen der von Ihnen lizenzierten Produktversion. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, beide Versionen gleichzeitig auszuführen. d) Software Development Kits. Die Software kann Komponenten enthalten, die als Software Development Kits (SDKs) und Device Driver Kits (DDKs) gekennzeichnet sind. Wenn im Lieferumfang eines SDK oder DDK andere Bestimmungen enthalten sind, gelten jene Bestimmungen für Ihre Verwendung des entsprechenden SDK bzw. DDK. B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte. Für Expression Studio 3 und Expression Web 3 Vertreibbarer Code. Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen und -beschränkungen in den Universellen Lizenzbestimmungen. Websitevorlagen. Die Software enthält als „Websitevorlagen“ gekennzeichneten Code, den Sie zusammen mit Ihren Inhalten verwenden dürfen. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform dieser Websitevorlagen zu ändern, zu kopieren, einzusetzen und zu vertreiben. Für Expression Studio 3 und Expression Blend 3 Vertreibbarer Code. Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen und -beschränkungen in den Universellen Lizenzbestimmungen. Formatvorlagen. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des „X Formatvorlagen“ gekennzeichneten Codes zu kopieren, zu ändern und zu vertreiben. als Für Expression Professional-Abonnement, Expression Studio 3, Expression Blend 3 und Expression Web 3 Vertreibbarer Code. Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen und -beschränkungen in den Universellen Lizenzbestimmungen. Sie sind berechtigt, unveränderte Kopien der Schriftart Buxton Sketch und der Schriftart SketchFlow Print zu vertreiben. Symbole. Die Software enthält als „Symbole“ gekennzeichneten Code. Sie sind berechtigt, unveränderte Kopien der Symbole zu vertreiben. Vorlagen. Die Software enthält Vorlagen, die unter „\Program Files\Microsoft Expression\Encoder 2\Templates“ installiert sind.Sie sind berechtigt, diese Vorlagen zu ändern, zu kopieren, einzusetzen und zu vertreiben. HINWEIS ZUM MPEG-2 VISUAL-STANDARD. Diese Software enthält Decodierungstechnologie MPEG-2. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis: die visuelle DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG 2 VISUAL-STANDARD ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE VERWENDUNG IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM KOSTENLOS ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 82 von 163 Microsoft-Entwicklertools Falls Sie Fragen zum MPEG-2 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C., 250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com. DAS PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1- UND AVC/H.264-PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR (i) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN STANDARDS VC-1 UND AVC/H.264 (VC-1- UND AVC/H.264-VIDEO UND/ODER (ii) DECODIERUNG VON VC-1- UND AVC/H.264-VIDEO, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1- UND/ODER AVC/H.264-VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER http://www.mpegla.com. DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1- UND AVC/H.264-PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN LIZENZIERT. DERARTIGE LIZENZEN BEZIEHEN SICH NUR AUF DIESES PRODUKT UND NUR GEMÄSS DEM UMFANG ANDERER MÖGLICHERWEISE IN DIESEM DOKUMENT GENNANTER HINWEISE. DIE LIZENZEN BEZIEHEN SICH AUF KEINE WEITEREN PRODUKTE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PRODUKTE MIT DIESEM LIZENZIERTEN PRODUKT ALS EIN ARTIKEL VERTRIEBEN WERDEN ODER NICHT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER http://www.mpegla.com. Für Expression Professional-Abonnement, MSDN Embedded, MSDN-Betriebssysteme, TechNet Premium, Visual Studio (alle Editionen) mit MSDN Datenspeicherungstechnologie in Windows Server 2003 und Windows Server 2003 R2. Windows Server enthält möglicherweise eine Datenspeicherungstechnologie mit dem Namen Microsoft SQL Server Desktop Engine für Windows. Komponenten der Serversoftware verwenden diese Technologie, um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt, diese Technologie auf der Grundlage dieser Produktbenutzungsrechte anderweitig zu verwenden bzw. auf sie zuzugreifen. Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte und Hinweise für Windows 7 und Windows Vista. Die folgenden Abschnitte des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung von Windows 7 und Windows Vista. Schriftartkomponenten Verwendung mit Virtualisierungstechnologien Potenziell unerwünschte Software Internetbasierte Dienste Hinweise zum MPEG-4 Visual-Standard, MPEG-2 Visual Standard und VC-1 Visual-Standard Obligatorische Aktivierung Überprüfung Die folgenden Abschnitte des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung von Windows 7. Symbole, Bilder und Ton Elektronische Programmzeitschrift Zugehörige Medieninformationen Weltweite Verwendung von Media Center Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für Windows 7, Windows 7 K, Windows 7 KN, Windows N Die Ausnahmen und zusätzlichen Bestimmungen für Windows Vista, Windows Vista K, Windows Vista KN und Windows Vista N des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte für Windows Vista gelten für Ihre Verwendung von Windows Vista. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 83 von 163 Microsoft-Entwicklertools *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für Expression Professional-Abonnement: Lizenzbestimmungen für virtuelle Festplattenabbilder. i. Sie sind berechtigt, Kopien der virtuellen Festplattenabbildkomponenten der Software auf Ihren Geräten, auf denen Sie eine Kopie der Microsoft Virtual PC- und/oder Microsoft Virtual Server-Komponenten der Software ausführen, zu installieren und zu verwenden. ii. Sie sind nicht berechtigt, die einzelnen Bestandteile des virtuellen Festplattenabbilds für die Verwendung auf mehr als einem Gerät oder in mehr als einer Betriebssystemumgebung zu trennen. Für relevante Ebenen von MSDN und Visual Studio mit MSDN: Die Komponenten, die Nutzern über MSDN-Abonnements zur Verfügung stehen, hängen von der Ebene ab. Die folgenden Lizenzbestimmungen gelten für Komponenten, die in der von Ihnen erworbenen MSDN-Ebene enthalten sind. Vertreibbarer Code von Access-Laufzeitdateien. Diese Rechte unterliegen den Vertriebsbedingungen und -beschränkungen in den Universellen Lizenzbestimmungen. Sie sind berechtigt, die Objektcodeform der Dateien SETUP.EXE, ACCESSRT.MSI und ACCESSRT.CAB von einer lizenzierten Kopie der Software Microsoft Office Professional Enterprise Edition 2003 oder Microsoft Office Access 2003 zu kopieren und zu vertreiben. Sie und Ihre Endbenutzer dürfen diese Dateien nur verwenden, um Datenbankfeatures für Ihre Nichtdatenbankverwaltungs-Programme bereitzustellen. Vertreibbarer Code. Neben dem Objektcode in der Datei REDIST.TXT sind Sie berechtigt, Folgendes gemäß denselben Anforderungen und Beschränkungen zu kopieren und zu vertreiben: die Objektcodeform der Dateien, die in der http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518 für Visual http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=100327&clcid=0x409 (für aufgeführt sind, und Liste REDIST Studio 2010 Visual Studio unter und 2008) die Quell- und Objektcodeform des als „Extensibility Kit“ gekennzeichneten Codes (für Microsoft Commerce Server 2009 Standard und Enterprise). Sie sind außerdem berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des als „Codeausschnitt“ gekennzeichneten Codes gemäß denselben Anforderungen und Beschränkungen zu ändern, zu kopieren und zu vertreiben: Die folgenden Rechte im Zusammenhang mit Expression 3 Design-Software unterliegen denselben Anforderungen und Beschränkungen. Websitevorlagen. Die Software enthält als „Websitevorlagen“ gekennzeichneten Code, den Sie zusammen mit Ihren Inhalten verwenden dürfen. Sie sind berechtigt, die Quellund Objektcodeform dieser Websitevorlagen zu kopieren, zu ändern, bereitzustellen und zu vertreiben. Schriftarten. Sie sind berechtigt, unveränderte Kopien der Schriftart Buxton Sketch und der Schriftart SketchFlow Print zu vertreiben. Symbole. Die Software enthält als „Symbole“ gekennzeichneten Code. Sie sind berechtigt, unveränderte Kopien der Symbole zu vertreiben. Vorlagen. Die Software enthält Vorlagen, die unter „\Program Files\Microsoft Expression\Encoder 3\Templates“ installiert sind. Sie sind berechtigt, diese Vorlagen zu kopieren, zu ändern, bereitzustellen und zu vertreiben. Formatvorlagen. Sie sind berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des als „X Formatvorlagen“ gekennzeichneten Codes zu kopieren, zu ändern und zu vertreiben. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 84 von 163 Microsoft-Entwicklertools Mancher Vertreibbare Code hat die Dateinamenerweiterung LIB. Sie dürfen nur die Ergebnisse der Ausführung des Vertreibbaren Codes über einen Linker mit Ihrem Programm vertreiben. Sie dürfen den in einem Setupprogramm enthaltenen Vertreibbaren Code nur als Teil dieses Setupprogramms vertreiben. Sie dürfen ihn nicht ändern. FrontPage-Webkomponenten. Die Software enthält Webkomponenten für MSNBC-Nachrichtenschlagzeilen, MSN MoneyCentral-Aktienkurse und MSN Suche. Sie dürfen diese Webkomponenten nur auf von Ihnen erstellten Websites verwenden. Sie dürfen die Webkomponenten nur wie von der Software zugelassen ändern. Sie sind nicht berechtigt, in den Webkomponenten angezeigte Marken oder Logos separat zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, die Hyperlinks in den Webkomponenten zu deaktivieren oder umzuleiten. Sie sind nicht berechtigt, die Webkomponenten zu verwenden, um eine Beziehung zu Microsoft oder MSNBC nahezulegen, Microsoft oder MSNBC oder deren Produkte, Software oder Dienste herabzusetzen oder gegen ein Gesetz zu verstoßen. Abonnementdienste. Um auf Abonnementdienste zuzugreifen oder diese nutzen zu können, muss Ihr Abonnement aktiv sein. Zu den Diensten, die Ihnen im Rahmen Ihres Abonnements zur Verfügung stehen können, gehören Softwaredownloads, technischer Support und Product Keys. Systems Management Server (SMS) 2.0. SMS Installer. Sie dürfen SMS Installer nur auf Geräten verwenden, die von SMS verwaltet werden. Vertreibbarer Code von SMS. Sie sind verpflichtet, von Ihren Endbenutzern zu verlangen, den in der Datei REDIST.TXT aufgelisteten Vertreibbaren Code nur auf Geräten zu verwenden, die von SMS verwaltet werden. Mustercode von SMS. Code, der in der Datei SAMPLES.TXT als „Mustercode“ gekennzeichnet ist, ist kein Vertreibbarer Code. Sie dürfen diesen Mustercode nur verwenden, kopieren und ändern, um Ihre Programme zu entwerfen, zu entwickeln und zu testen. Hinweis für Visual J#. Anwendungen und Dienste, die mit Microsoft Visual J# 2005 erstellt wurden, können nur in Microsoft .NET Framework ausgeführt werden. Visual J# 2005 wurde eigenständig von Microsoft entwickelt. Es wird von Sun Microsystems, Inc. weder gebilligt noch genehmigt. Visual Studio Team Foundation Server 2010. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, ist jeder lizenzierte Nutzer berechtigt, eine Instanz von Visual Studio Team Foundation Server 2010 auf einem Gerät zu Produktionszwecken zu installieren und auszuführen. Sie dürfen die folgende zusätzliche Software mit der Serversoftware verwenden: Team-Explorer, Team Foundation Build, Team Foundation Server SharePoint Extensions. Sie sind verpflichtet, für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, die entsprechende Client-Zugriffslizenz (CAL) zu erwerben und dem entsprechenden Nutzer bzw. Gerät zuzuweisen. Eine CAL für Team Foundation Server ist für den lizenzierten Abonnenten enthalten. Jeder Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das über eine CAL verfügt, ist berechtigt, auf die Team Foundation Server 2010-Software zuzugreifen. Windows Embedded-Produkte. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen im Abschnitt „Im Lieferumfang enthaltene Microsoft-Softwareprogramme“ der allgemeinen Lizenzbestimmungen gelten für Windows Embedded-Produkte eigene Lizenzbestimmungen, mit der Ausnahme, dass ein Benutzer mehrere Kopien installieren und nutzen darf. Dies umfasst die Windows CE Platform Builder-Programme und die in der Software enthaltenen Dienste. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 85 von 163 Microsoft-Entwicklertools Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag gelten bei mobilen oder eingebetteten Softwareprodukten die Verpflichtungen von Microsoft im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzung und widerrechtlicher Verwendung nicht, insoweit der jeweilige Anspruch oder das jeweilige Urteil seine Grundlage in Patenten findet, die angeblich durch eine Implementierung von Telekommunikations- oder Codecstandards verletzt werden oder für diese wesentlich sind. Beispiele: Global System for Mobile (Communications) (GSM), General Packet Radio Services (GPRS), Code Division Multiple Access (CDMA), Single Carrier Radio Transmission Technology (CDMA/1xRTT) und MPEG (Audio und Video). Windows Azure Platform-Dienste. Mit jeder Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie Zugriff auf Windows Azure Platform-Dienste. Ihre Verwendung dieser Dienste ist ausschließlich auf das Entwerfen, Entwickeln, Testen und Vorführen der Programme beschränkt, die Sie mit der Software erstellen, und unterliegt ansonsten den Microsoft Licensing-Nutzungsrechten für Onlinedienste. Überprüfen Sie in Ihrem MSDN-Abonnement, welcher Dienstumfang Ihnen aufgrund Ihrer Abonnementebene zur Verfügung steht. Remotezugriffs-Features von Windows Home Server. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Verwendung der Remotezugriffs-Features von Windows Home Server den Servicebestimmungen Ihrer Breitbandanbieter entspricht. Um die Remotezugriffs-Features zu verwenden, müssen Sie möglicherweise Dienste von Ihrem Breitbandanbieter hinzufügen. Beispielsweise müssen bestimmte „Ports“ für die Nutzung dieser Features offen sein, und einige Breitbandanbieter sperren diese Ports für Kunden mit bestimmten Diensteeinstellungen. Darüber hinaus wird das Einrichten und Ausführen von „Servern“ in ihrem Netzwerk durch Kunden mit bestimmten Diensteeinstellungen durch die Servicebestimmungen einiger Breitbandanbieter möglicherweise eingeschränkt oder untersagt. Wenden Sie sich an Ihren Breitbandanbieter, wenn Sie Fragen zu den Servicebestimmungen haben. Windows-Software. Die Software Microsoft Data Access Component ist in der Software enthalten. Diese Software ist Bestandteil von Windows. Windows Server 2003-Terminaldienste, Windows Server 2003 R2-Terminaldienste, Windows Server 2008-Terminaldienste und Window Server 2008 R2-Remotedesktopdienste. Bis zu 200 anonyme Nutzer sind gleichzeitig berechtigt, das Feature Remotedesktopdienste (oder Terminaldienste) der Windows Server-Software zum Zugriff auf Internetdemonstrationen Ihrer Programme zu verwenden. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für SQL Server 2008 Developer: Demonstration. Zusätzlich zum lizenzierten Nutzer ist jede Person, die Zugriff auf Ihr internes Netzwerk hat, berechtigt, Kopien der Software zu installieren und zu verwenden, um die Verwendung Ihrer Programme mit der Software vorzuführen. Für TechNet Premium: Rechte zur Installation und Nutzung. Sie dürfen die Software nur wie hier beschrieben installieren und verwenden. Ein Nutzer ist berechtigt, Kopien der Software auf einem beliebigen Ihrer Geräte zu installieren und zu verwenden. Andere ausführbare Dateien. Die Software enthält Tools, Dienstprogramme, Resource Kits, Patches, Updates und Schulungsmaterialien. Die Bestimmungen, die bei diesen anderen ausführbaren Dateien angezeigt werden, gelten für Ihre Verwendung dieser Dateien. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 86 von 163 Microsoft-Entwicklertools Bewertungssoftware. Nur ein Nutzer ist berechtigt, Kopien der in den Dateien namens COMPONENTS.TXT aufgelisteten Bewertungssoftware zu installieren und zu verwenden. Sie dürfen die Bewertungssoftware nur verwenden, um sie zu bewerten. Sie sind nicht berechtigt, sie in einer realen Betriebsumgebung, in einer Probebetriebsumgebung oder mit Daten zu verwenden, die nicht gesichert wurden. Sie sind nicht berechtigt, die Bewertungssoftware zur Softwareentwicklung oder in einer Anwendungsentwicklungsumgebung zu verwenden. Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden. Diese Person ist außerdem zu Folgendem berechtigt: Ändern der Dokumentation zu Ihren internen Zwecken Verwendung der Dokumentation zur Bereitstellung von Supportservices an Ihre Kunden Vertrieb der Dokumentation ohne Änderung an Ihre Supportservicekunden zu deren interner Verwendung. Zur Dokumentation gehören keine elektronischen Bücher. Für Visual Studio Load Test Virtual User Pack 2010: Der unter einer Lizenz für Visual Studio 2010 Ultimate lizenzierte Nutzer ist berechtigt, ein Virtual User Pack auf jedem Gerät zu verwenden, auf dem die Software Visual Studio Test Controller von Microsoft Visual Studio Team Agents 2010 ausgeführt wird, sofern diesem Gerät eine Lizenz für Virtual User Pack zugewiesen ist. Sie sind berechtigt, diesem Gerät weitere Lizenzen für Virtual User Pack zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz für Virtual User Pack mehreren Geräten gleichzeitig zuzuweisen. Sie sind berechtigt, eine Lizenz für Virtual User Pack neu zuzuweisen, jedoch nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung. Sie sind berechtigt, eine Lizenz für Virtual User Pack früher neu zuzuweisen, wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz für Virtual User Pack neu zuweisen, wird das Gerät, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, das neue lizenzierte Gerät für die entsprechende Lizenz für Virtual User Pack. Für Visual Studio 2010 (alle Editionen mit und ohne MSDN): Datei BUILDSERVER.TXT. Wenn Ihre Version der Software eine Datei namens BUILDSERVER.TXT enthält, sind Sie berechtigt, Kopien der darin aufgeführten Dateien auf Ihren Buildcomputern zu installieren. Sie sind dazu ausschließlich zum Kompilieren und Erstellen Ihrer Programme berechtigt. Möglicherweise werden unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518 weitere Dateien genannt, die zu denselben Zwecken verwendet werden dürfen. Microsoft Office-Benutzeroberfläche. Mit diesen Lizenzbestimmungen werden Ihnen keinerlei Rechte zum Anfertigen, Kopieren, Verwenden oder Vertreiben von Elementen der Microsoft Office-Benutzeroberfläche, wie die Multifunktionsleiste oder die Symbolleiste für den Schnellzugriff, gewährt. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 87 von 163 Microsoft-Entwicklertools Silverlight 3 und Software Development Kit für Silverlight 3. Hinweis zum H.264/AVC Visual Standard und dem VC-1 Video Standard. Silverlight enthält möglicherweise die Decodierungstechnologie H.264/MPEG-4 AVC und/oder VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis: DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN AVC- und VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR (A) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN OBEN GENANNTEN STANDARDS („VIDEOSTANDARDS“) UND/ODER (B) DECODIERUNG VON AVC- UND VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON DERARTIGEM VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. KEINE DER LIZENZEN BEZIEHEN SICH AUF WEITERE PRODUKTE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PRODUKTE MIT DIESER SOFTWARE ALS EIN ARTIKEL VERTRIEBEN WERDEN ODER NICHT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER HTTP://WWW.MPEGLA.COM. Aus Gründen der Deutlichkeit sei klargestellt, dass der obige Hinweis die Verwendung der unter diesen Produktbenutzungsrechten bereitgestellten Software zu normalen Geschäftszwecken, die auf dieses Geschäft beschränkt sind und Folgendes nicht umfassen, weder einschränkt noch untersagt: Vertrieb der Software an Dritte oder Erstellung von Inhalten mit Technologien, die den VIDEOSTANDARDS entsprechen, für den Vertrieb an Dritte. Dienstprogramme. Listen mit Dienstprogrammen finden Sie unter und http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=100284. Die Software enthält bestimmte Komponenten, die in dieser Liste angegeben sind. Die in der Software enthaltenen Komponenten variieren je nach Edition. Sie sind berechtigt, die Dienstprogramme, die Sie mit der Software erhalten, auf bis zu fünf Geräte gleichzeitig zu kopieren und zu installieren. Sie dürfen die Dienstprogramme nur zu dem Zweck verwenden, bei Ihren mit der Software entwickelten Programmen ein Debugging durchzuführen. Sie sind verpflichtet, alle auf einem Gerät installierten Dienstprogramme zu löschen, sobald Sie das Debugging Ihres Programms abgeschlossen haben, jedoch spätestens 30 Tage, nachdem Sie die Dienstprogramme auf dem Gerät installiert haben. http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518 Visual Studio Team Lab Management 2010. Die Software enthält möglicherweise Features für die Nutzung der Team Lab Management-Funktionalität. Für die Aktivierung dieser Features können andere Lizenzbestimmungen und Gebühren gelten. Für Visual Studio 2010 (alle Editionen; ohne MSDN): Microsoft SQL Server Compact 3.5 mit SP2, SQL Server 2008 Express SP1a und SQL Server 2008 SQL Management Objects. Jedes Produkt wird unter eigenen Bestimmungen an Sie lizenziert. Die Lizenzbestimmungen für SQL Server Compact hier: %programfiles%\Microsoft SQL Server Compact Edition. 3.5 mit Die Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 hier: %programfiles%\Microsoft SQL Server Service Pack 1a. Express Die Lizenzbestimmungen für SQL Server 2008 SQL Management hier: %programfiles%\Microsoft SQL Server\100\SDK\Assemblies. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 SP2 SP1a Objects finden Sie finden Sie finden Sie Seite 88 von 163 Microsoft-Entwicklertools Vertreibbarer Code. Neben dem Objektcode in der Datei REDIST.TXT sind Sie berechtigt, Folgendes gemäß denselben Anforderungen und Beschränkungen zu kopieren und zu vertreiben: o Dateien, die in der Liste REDIST unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=165518 aufgeführt sind. o die Objektcodeform des als „Silverlight-Bibliotheken“, Silverlight-„Client-Bibliotheken“ und Silverlight-„Serverbibliotheken“ gekennzeichneten Codes. Andere Windows-Komponenten. Die Software enthält bestimmte .dlls, die mit Microsoft Build-Technologie zusammenhängen. Diese Dateien sind Bestandteil von Windows. Die Lizenzbestimmungen für Windows gelten für Ihre Verwendung dieser Dateien. Für Visual Studio 2010 Ultimate (mit und ohne MSDN): Virtuelle Nutzer von Visual Studio Load Test. Die Software umfasst eine Kapazität für zweihundertfünzig (250) virtuelle Load Test-Nutzer. Diese Kapazität darf nur für lokale Auslastungstests verwendet werden. Für Visual Studio 2010 Ultimate und Premium mit MSDN: Desktop-Anwendungssoftware. Trotz der Einschränkung in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen oben ist der lizenzierte Nutzer für jede Lizenz, die Sie erwerben, berechtigt, auch eine Kopie aller folgenden Produkte zu Produktionszwecken auf einem Gerät zu installieren und zu verwenden. Außer wie hier dargelegt gilt der Abschnitt „Desktop-Anwendungen“ dieser Produktbenutzungsrechte für die Verwendung dieser Software durch den lizenzierten Nutzer. Office Professional Plus 2010 Visio Premium 2010 Project Professional 2010 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 89 von 163 Microsoft-Server – Management-Server Lizenzmodell: Serverlizenz + Management-Lizenz (Server oder Client) Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen. 1. System Center Configuration Manager 2007 R2*, LM, SH 5. System Center Essentials 2007 mit SQL Server 2005-Technologie*, LM 2. System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie*, LM, SH 6. System Center Operations Manager 2007 R2*, LM, SH 3. System Center Data Protection Manager 2007*, LM, SH 4. System Center Essentials 2007*, LM 7. System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie*, LM, SH 8. System Center Virtual Machine Manager 2008 R2*, LM, SH A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. I) Zuweisen der Lizenz zum Server. a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. b) Sie sind berechtigt, eine Serversoftwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen. III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 90 von 163 Microsoft-Server – Management-Server Produkt System Center Configuration Manager 2007, R2 Liste zusätzlicher Software Für alle Ausgaben von System Center Configuration Manager 2007 R2 Konfigurations-Manager-Konsole Konfigurations-Manager-Client Geräteverwaltungspunkt Veröffentlichungstool für benutzerdefinierte Updates Verteilungspunkt Fallback-Statuspunkt Inventurtool für Microsoft-Updates PXE-Dienstpunkt Verwaltungspunkt Berichterstattungspunkt System Center Update Publisher Sekundärer Standortserver Serverlocatorpunkt Softwareupdatepunkt Statusmigrationspunkt System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005 Technologie Systemintegritätsvalidatorpunkt Configuration Pack Nur für System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie Gemeinsame Tools von Analysis Services Business Intelligence Development Studio Konnektivitätskomponenten Legacykomponenten Verwaltungstools Microsoft Baseline Security Analyzer Notification Services-Clientkomponenten Berichts-Manager von Reporting Services Gemeinsame Tools von Reporting Services Gemeinsame Tools von SQL Server 2005 Software Development Kit SQLXML-Clientfeatures SQL Server 2005-Onlinedokumentation Servertools von SQL Server Mobile Data Protection Manager 2007-Agent System Center Data Protection Manager 2007 Data Protection Manager-Remote-BefehlszeilenSchnittstellenkonsole Data Protection Manager-Systemwiederherstellungstool-Agent Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 91 von 163 Microsoft-Server – Management-Server Produkt System Center Essentials 2007 Liste zusätzlicher Software Für alle Ausgaben von System Center Essentials 2007 User Interface Console Management Packs Agent- und Helper-Dateien Nur für System Center Essentials 2007 mit SQL Server 2005Technologie Gemeinsame Tools von Analysis Services Business Intelligence Development Studio SQL Server 2005-Onlinedokumentation System Center Essentials 2007 mit SQL Server 2005Technologie Konnektivitätskomponenten Legacykomponenten Verwaltungstools Notification Services-Clientkomponenten Berichts-Manager von Reporting Services Gemeinsame Tools von Reporting Services Gemeinsame Tools von SQL Server 2005 Software Development Kit SQLXML-Clientfeatures Servertools von SQL Server Mobile Für alle Ausgaben von System Center Operations Manager 2007 R2 Agent- und Helper-Dateien Audit Database Connector Framework Console Datenbank Management Packs System Center Operations Manager 2007 R2 Power Shell Reporting Data Warehouse Berichtsserver Webkonsole Nur für System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie Gemeinsame Tools von Analysis Services Business Intelligence Development Studio Konnektivitätskomponenten Legacykomponenten Verwaltungstools Notification Services-Clientkomponenten Berichts-Manager von Reporting Services System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008Technologie Gemeinsame Tools von Reporting Services Gemeinsame Tools von SQL Server 2008 Software Development Kit SQLXML-Clientfeatures SQL Server 2008-Onlinedokumentation Servertools von SQL Server Mobile Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 92 von 163 Microsoft-Server – Management-Server Produkt Liste zusätzlicher Software Virtual Machine Manager-Agent System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Physical to Virtual Agent Administratorkonsole Virtual Machine Manager-Self-Service-Portal VMRC-Client IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte. a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software zu erstellen. b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern. c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben). V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Management-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, für ein Gerät bzw. einen Nutzer die entsprechende Kategorie und den entsprechenden Typ von Management-Lizenz für die Betriebssystemumgebungen (Operating System Environments, OSEs), für deren direkte oder indirekte Verwaltung Sie Ihre Instanzen der Serversoftware verwenden werden, zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. i) Kategorien von Management-Lizenzen. Es gibt zwei Kategorien von ManagementLizenzen: Client und Server. Die erforderliche Lizenzkategorie hängt von der Betriebssystemsoftware ab, die innerhalb einer OSE ausgeführt wird. Für OSEs, in denen Server-Betriebssystemsoftware ausgeführt wird, sind Server-Management-Lizenzen erforderlich. Für alle anderen OSEs können Sie entweder Server- oder ClientManagement-Lizenzen verwenden. ii) Zwei Typen von Client-Management-Lizenzen. Es gibt zwei Typen von ClientManagement-Lizenzen: eine für verwaltete OSEs und eine für Nutzer. Ihre OSE-Client-Management-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware, eine entsprechende Anzahl von OSEs zu verwalten, die von beliebigen Nutzern verwendet werden. Ihre Nutzer-Client-Management-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware, die OSEs zu verwalten, die von den einzelnen Nutzern verwendet werden, denen Nutzer-Client-Management-Lizenzen zugewiesen werden. Wenn Sie mehr als einen Nutzer haben, der eine OSE verwendet, und Sie nicht nach OSE lizenzieren, sind Sie verpflichtet, jedem der Nutzer Nutzer-Client-ManagementLizenzen zuzuweisen. Ihre Client-Management-Lizenzen erlauben nicht die Verwaltung von OSEs, in denen ein Server-Betriebssystem ausgeführt wird. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 93 von 163 Microsoft-Server – Management-Server Ein Typ von Server-Management-Lizenz. Es gibt keine Nutzeroption für Server-Management-Lizenzen. Die OSE-Server-Management-Lizenz ist der einzige Typ von Server-Management-Lizenz, den Sie erwerben können. Ihre OSE-ServerManagement-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware, eine entsprechende Anzahl von OSEs zu verwalten. Falls Sie eine virtuelle OSE auf dem lizenzierten Gerät verwalten und die physische OSE nur verwendet wird, um HardwareVirtualisierungssoftware auszuführen, Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen und Software für die Verwaltung und Wartung von Betriebssystemumgebungen auf diesem Gerät auszuführen, sind Sie berechtigt, diese virtuelle OSE und die physische OSE unter einer einzelnen Server-Management-Lizenz zu verwalten. Obwohl es nur einen Typ von Server-Management-Lizenz gibt, kann es bis zu zwei Editionen geben. Wenn es mehr als eine Edition der Server-Management-Lizenz gibt, hängt die Edition, die Sie benötigen, von der verwalteten Arbeitsauslastung ab. Ein einzelnes Gerät kann über eine Mischung von OSEs verfügen, einschließlich einer Untermenge, in der Server-Betriebssysteme ausgeführt werden. Wenn dies der Fall ist, benötigen Sie eine Mischung der beiden Kategorien für dieses Gerät, sofern Sie nicht nur Server-Management-Lizenzen erwerben. b) Zuweisen von Management-Lizenzen. Wenn Sie Nutzer-Client-Management-Lizenzen erwerben, sind Sie verpflichtet, sie den Nutzern Ihrer verwalteten OSEs zuzuweisen. Wenn Sie OSE-Client- oder Server-Management-Lizenzen erwerben, sind Sie verpflichtet, sie den Geräten zuzuweisen, auf denen Ihre verwalteten OSEs ausgeführt werden. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Die Anzahl der jeweils auf einem Gerät verwalteten OSEs darf nicht die Anzahl der OSE-Client- oder Server-Management-Lizenzen überschreiten, die diesem Gerät zugewiesen sind (außer, wenn es Ihnen wie oben dargelegt gestattet ist, die physische OSE und eine virtuelle OSE unter einer einzelnen Server-Management-Lizenz zu verwalten). Die entsprechenden Management-Lizenzen: i) Server oder Client ii) OSE oder Nutzer (sofern vorhanden) für die einzelnen Produkte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. In diesem Absatz bedeutet das „Verwalten“ einer OSE: i) Daten über die der OSE zugeordneten Hardware oder Software abzurufen oder zu empfangen, ii) die der OSE zugeordnete Hardware oder Software zu konfigurieren oder iii) der Hardware oder Software, die der OSE zugeordnet ist, Anweisungen zu erteilen, außer zum Feststellen des Vorhandenseins eines Geräts. Sie benötigen keine Management-Lizenz für i) jegliche Ihrer OSEs, die Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern ausführen, ii) jegliche Ihrer OSEs, in denen keine Instanzen der Software ausgeführt werden, oder iii) jegliche Ihrer Geräte, die lediglich als Netzwerkinfrastrukturgeräte dienen (OSI-Layer 3 oder darunter), oder iv) jegliche Ihrer durchführen. Geräte, Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte für die Sie ausschließlich Januar 2010 Out-of-Band-Management Seite 94 von 163 Microsoft-Server – Management-Server „Out-of-Band-Management“ umfasst die Interaktion mit einem HardwareManagementcontroller über eine Netzwerkverbindung zum Überwachen oder Verwalten des Status von Hardwarekomponenten wie den folgenden: Systemtemperatur Lüftergeschwindigkeit Ein-/ausgeschalteter Zustand Systemreset CPU-Verfügbarkeit Das Überwachen der Nutzung folgender Elemente wird als indirekte Verwaltung der OSE angesehen und erfordert eine Management-Lizenz: CPU Arbeitsspeicher (RAM) NIC Speicherung. Ihre Management-Lizenzen erlauben die Verwaltung durch Ihre Instanzen früherer, jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie Instanzen einer früheren Version der Serversoftware unter diesen Lizenzbestimmungen ausführen, sind Sie auch berechtigt, Management-Lizenzen zu nutzen, die dieser Version entsprechen. In diesem Fall dürfen Management-Lizenzen für die frühere Version auf folgende Arten verwendet werden. i) Server-Management-Lizenzen verwendet werden. dürfen als OSE-Server-Management-Lizenzen ii) Client-Management-Lizenzen dürfen als OSE- oder Nutzer-Client-ManagementLizenzen verwendet werden. Mit jeder Instanz der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern sind Sie berechtigt, Folgendes zu verwalten: i) eine beliebige Anzahl von OSEs auf einem Gerät, sobald Sie diesem Gerät eine entsprechende Anzahl von Server- oder Client-Management-Lizenzen zugewiesen haben ii) die von Ihren Nutzern verwendeten OSEs, sobald Sie diesen Nutzern ClientManagement-Lizenzen zugewiesen haben. Sie sind jedoch berechtigt, die physische OSE und virtuelle OSEs unter einer einzelnen Server-Management-Lizenz zu verwalten, wenn Sie die physische OSE zu den oben beschriebenen eingeschränkten Zwecken verwenden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 95 von 163 Microsoft-Server – Management-Server Produkt oder Funktionalität (oder Arbeitsauslastung) Kategorie und Liste von ManagementLizenzen System Center Configuration Manager 2007 R2 und System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005Technologie Verwaltung nach Instanzen der Serversoftware mithilfe von Desired Configuration Management (DCM) von nur grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen, die in der lizenzierten OSE ausgeführt werden, sowie Verwaltung aller Anwendungen, die in der entsprechenden OSE ausgeführt werden und für die nicht die Verwendung von DCM erforderlich ist. Grundlegende BetriebssystemArbeitsauslastungen bedeutet: folgende grundlegende BetriebssystemDienstprogramme: SystemressourcenManager, Password Change Notification, Baseline Security Analyzer, Reliability and Availability Services folgende Datei- und DruckdienstArbeitsauslastungen: Druckserver, verteiltes Dateisystem (Distributed File System, DFS), Dateireplikationsdienst (File Replication Service, FRS), Netzwerkdateisystem (Network File System, NFS), File Transfer Protocol (FTP) und Windows SharePoint Services folgende NetzwerkdienstArbeitsauslastungen: Distributed Naming Service (DNS), Dynamic Host Configuration-Protokoll (DHCP) und Windows Internet Naming Service (WINS). System Center Configuration Manager 2007 R2 und System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005Technologie Verwaltung nach Instanzen der Serversoftware mithilfe von DCM von: IT-Compliance- und GovernanceKonfigurationen grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen Alle anderen BetriebssystemDienstprogramme, Dienstarbeitsauslastungen sowie alle Anwendungen, die in der lizenzierten OSE ausgeführt werden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Server-Management-Lizenzen Standard-Server-Management-Lizenz (Standard-Server-ML) für System Center Configuration Manager 2007 R2 oder System Center Server Management-Suite Standard (mit aktiver Software Assurance am oder nach dem 1. Oktober 2008) Server-Management-Lizenzen Enterprise-Server-Management-Lizenz (Enterprise-Server-ML) für System Center Configuration Manager 2007 R2 oder System Center Server ManagementSuite Enterprise (am oder nach dem 1. Oktober 2008 erworben oder mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum) oder System Center Server Management-Suite Datacenter (am oder nach dem 1. Juli 2009 erworben oder mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum) Januar 2010 Seite 96 von 163 Microsoft-Server – Management-Server Produkt oder Funktionalität (oder Arbeitsauslastung) Kategorie und Liste von ManagementLizenzen Client-Management-Lizenzen BackOffice 2000-CAL (mit aktiver Software Assurance am 1. Oktober 2008 oder später) oder System Center Configuration Manager 2007 R2 und System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005Technologie Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Oktober 2008 oder später) oder Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Oktober 2008 oder später) oder Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder OSE-Client-ML) für System Center Configuration Manager 2007 R2 System Center Data Protection Manager 2007 Grundlegende Dateisicherungs- und Wiederherstellungsverwaltung durch Instanzen der Serversoftware von Betriebssystemkomponenten Dienstprogrammen Dienstarbeitsauslastungen Server-Management-Lizenzen Standard-Server-Management-Lizenz (Standard-Server-ML) für System Center Data Protection Manager 2007 oder System Center Server Management-Suite Standard (mit aktiver Software Assurance am oder nach dem 1. November 2007) die in der lizenzierten OSE ausgeführt werden. System Center Data Protection Manager 2007 Sicherung und Wiederherstellung, einschließlich grundlegende Dateisicherung und Wiederherstellung, durch Instanzen der Serversoftware von dem Serversystemzustand allen Betriebssystemkomponenten allen Dienstprogrammen allen Serverarbeitsauslastungen allen Anwendungen, die in der lizenzierten OSE ausgeführt werden. Server-Management-Lizenzen Enterprise-Server-Management-Lizenz (Enterprise-Server-ML) für System Center Data Protection Manager 2007 oder System Center Server ManagementSuite Enterprise (am oder nach dem 1. November 2007 erworben oder mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum) oder System Center Server Management-Suite Datacenter (am oder nach dem 1. Juli 2009 erworben oder mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum) Client-Management-Lizenzen System Center Data Protection Manager 2007 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder OSEClient-ML) für System Center Data Protection Manager 2007 System Center Essentials 2007 und Server-Management-Lizenzen System Center Essentials 2007 mit SQL Server 2005-Technologie Server-Management-Lizenz (Server-ML) für System Center Essentials 2007 System Center Essentials 2007 und Client-Management-Lizenzen System Center Essentials 2007 mit SQL Server 2005-Technologie Client-Management-Lizenz (Client-ML) für System Center Essentials 2007 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 97 von 163 Microsoft-Server – Management-Server Produkt oder Funktionalität (oder Arbeitsauslastung) Kategorie und Liste von ManagementLizenzen System Center Operations Manager 2007 R2 und System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008Technologie Verwaltung nach Instanzen der Serversoftware von nur grundlegenden Betriebssystem-Arbeitsauslastungen, die in der lizenzierten OSE ausgeführt werden. Grundlegende BetriebssystemArbeitsauslastungen bedeutet: folgende grundlegende BetriebssystemDienstprogramme: SystemressourcenManager, Password Change Notification, Baseline Security Analyzer, Reliability and Availability Services folgende Datei- und DruckdienstArbeitsauslastungen: Druckserver, verteiltes Dateisystem (Distributed File System, DFS), Dateireplikationsdienst (File Replication Service, FRS), Netzwerkdateisystem (Network File System, NFS), File Transfer Protocol (FTP) und Windows SharePoint Services Server-Management-Lizenzen Standard-Server-Management-Lizenz (Standard-Server-ML) für System Center Operations Manager 2007 R2 oder Systems Center Standard-ServerManagement-License 2006 (am oder nach dem 1. Juli 2009 erworben oder mit aktiver Software Assurance an diesem Datum) oder System Center Server Management-Suite Standard (mit aktiver Software Assurance am oder nach dem 1. Juli 2009) folgende NetzwerkdienstArbeitsauslastungen: Distributed Naming Service (DNS), Dynamic Host Configuration-Protokoll (DHCP) und Windows Internet Naming Service (WINS). Microsoft ist berechtigt, die Liste der grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen durch Bereitstellen von Updates unter http://go.microsoft.com/?linkid=4426611 zu erweitern. System Center Operations Manager 2007 R2 und System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008Technologie Verwaltung nach Instanzen der Serversoftware von: grundlegenden BetriebssystemArbeitsauslastungen allen anderen BetriebssystemDienstprogrammen allen anderen Dienstarbeitsauslastungen allen Anwendungen Server-Management-Lizenzen Enterprise-Server-Management-Lizenz (Enterprise-Server-ML) für System Center Operations Manager 2007 R2 oder System Center Server Management-Suite Enterprise (am oder nach dem 1. Juli 2009 erworben oder mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum) oder System Center Server Management-Suite Datacenter (am oder nach dem 1. Juli 2009 erworben oder mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum) die in der lizenzierten OSE ausgeführt werden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 98 von 163 Microsoft-Server – Management-Server Produkt oder Funktionalität (oder Arbeitsauslastung) System Center Operations Manager 2007 R2 und System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008Technologie Kategorie und Liste von ManagementLizenzen Client-Management-Lizenzen Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder OSE-Client-ML) für System Center Operations Manager 2007 R2 oder Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Juli 2009 oder später) Server-Management-Lizenzen Enterprise-Server-Management-Lizenz (Enterprise-Server-ML) für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 oder System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 System Center Server ManagementSuite Enterprise (am oder nach dem 1. Oktober 2009 erworben oder mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum) oder System Center Server Management-Suite Datacenter (am oder nach dem 1. Oktober 2009 erworben oder mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum) Client-Management-Lizenzen System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Client-Management-Lizenz (Nutzer- oder OSE-Client-ML) für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 c) Neuzuweisung von Management-Lizenzen und CALs. Sie sind berechtigt: Folgendes dauerhaft neu zuzuweisen: i) eine OSE-Server- oder -Client-Management-Lizenz von einem Gerät auf ein anderes ii) oder eine Nutzer-Client-Management-Lizenz anderen, oder von einem Nutzer auf einen Folgendes vorübergehend neu zuzuweisen: i) eine OSE-Server- oder -Client-Management-Lizenz einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist, ii) oder eine Nutzer-Client-Management-Lizenz einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend ist. d) Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Code wie in den Universellen Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 99 von 163 Microsoft-Server – Management-Server e) Lizenzbestimmungen für SQL Server 2005-Technologie und SQL Server 2008Technologie. Wenn Ihre Edition der Software entweder SQL Server 2005-Technologie oder SQL Server 2008-Technologie (z. B. System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Data Protection Manager 2007, System Center Essentials 2007 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie) enthält, dürfen Sie jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server ausschließlich zur Unterstützung dieser Software ausführen. Sie benötigen keine CALs für SQL Server für diese Verwendung. Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der SQL Server-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen einer Instanz dieser Technologie unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie hier beschrieben auszuüben. Sie sind außerdem berechtigt, eine passive Failover-Instanz in einer separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen. f) Management und Configuration Packs. Die Software enthält möglicherweise Management oder Configuration Packs. Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren System Center-Produkte gelten für Ihre Verwendung dieser Packs. B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte. Für System Center Configuration Manager 2007 R2, System Center Configuration Manager R2 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Operations Manager 2007 R2 und System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie Management-Lizenzen. Ein dritter Typ von Client-Management-Lizenz ist verfügbar. Die Core-CALSuite und Enterprise-CAL-Suites sind als Geräte-Client-Management-Lizenzen verfügbar. Sie sind berechtigt, für ein Gerät auch eine Geräte-Client-Management-Lizenz für die OSEs, für deren Verwaltung Sie Ihre Instanzen der Serversoftware verwenden werden, zu erwerben und dem entsprechenden Gerät zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Ihre Geräte-Client-Management-Lizenzen erlauben Ihren Instanzen der Serversoftware, eine beliebige Anzahl von OSEs zu verwalten, die auf den Geräten ausgeführt werden, denen die Lizenzen zugewiesen sind. Jeder beliebige Nutzer ist berechtigt, diese verwalteten OSEs zu verwenden. Sie sind berechtigt, Ihre Geräte-Client-Management-Lizenzen auf die gleiche Art neu zuzuweisen wie OSE-Client-Management-Lizenzen. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für System Center Configuration Manager 2007 R2, System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie und System Center Data Protection Manager 2007 Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von OSEs auf Ihren Geräten, denen eine berechtigende Lizenz für System Center Server Management-Suite Enterprise zugewiesen ist, zu verwalten. Eine berechtigende Lizenz ist eine Lizenz, die an oder nach dem Datum erworben wird, an dem der zugehörige Server erstmalig verfügbar gemacht wird. Diese Daten sind je nach Produkt unterschiedlich. In der Tabelle für Management-Lizenzen finden Sie Einzelheiten. Die mit der Lizenz für System Center Server Management-Suite Enterprise verknüpften Rechte variieren je nach System Center-Produkt. Für oben nicht genannte Produkte und Versionen gelten andere Rechte. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 100 von 163 Microsoft-Server – Management-Server *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für System Center Operations Manager 2007 R2 und System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie und System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Sie sind berechtigt, bis zu vier OSEs gleichzeitig auf Ihren Geräten zu verwalten, denen eine berechtigende Lizenz für die System Center Server Management-Suite Enterprise zugewiesen ist. Falls Sie vier virtuelle OSEs auf dem lizenzierten Gerät verwalten und die physische OSE nur verwendet wird, um Hardware-Virtualisierungssoftware auszuführen, Hardware-Virtualisierungsdienste bereitzustellen und die Software für die Verwaltung und Wartung von Betriebssystemumgebungen auf diesem Gerät auszuführen, sind Sie ebenfalls berechtigt, die physische OSE zu verwalten. Eine berechtigende Lizenz ist eine Lizenz, die an oder nach dem Datum erworben wird, an dem der zugehörige Server erstmalig verfügbar gemacht wird. Diese Daten sind je nach Produkt unterschiedlich. In der Tabelle für Management-Lizenzen finden Sie Einzelheiten. Für System Center Configuration Manager 2007 R2, System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie, System Center Data Protection Manager 2007, System Center Operations Manager 2007 R2, System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie und System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Wenn Sie einem Gerät die im Resultat höhere Anzahl von entweder (i) zwei berechtigenden Lizenzen für System Center Server Management-Suite Datacenter oder (ii) einer der Gesamtanzahl physischer Prozessoren des Geräts entsprechenden Anzahl an berechtigenden Lizenzen für System Center Server Management-Suite Datacenter zuweisen, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von OSEs auf diesem Gerät zu verwalten. Eine berechtigende Lizenz ist eine Lizenz, die an oder nach dem Datum erworben wird, an dem der zugehörige Server erstmalig verfügbar gemacht wird. Diese Daten sind je nach Produkt unterschiedlich. In der Tabelle für Management-Lizenzen finden Sie Einzelheiten. Die Lizenzen für System Center Server Management-Suite Datacenter gestatten auch die Verwaltung durch frühere Versionen dieser System Center Management Server-Produkte. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für System Center Configuration Manager 2007 R2 und System Center Configuration Manager 2007 R2 mit SQL Server 2005-Technologie: Sie sind nicht berechtigt, in der Software enthaltene Datasets (oder Teile von Datasets) zu kopieren oder zu vertreiben. Windows-Vorinstallationsumgebung. Sie sind berechtigt, die Windows-Vorinstallationsumgebung zum Zweck der Diagnose und zur Wiederherstellung von Windows-Betriebssystemsoftware zu installieren und zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, sie als: allgemeines Betriebssystem Thin-Client Remotedesktop-Client oder zu irgendeinem anderen Zweck zu verwenden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 101 von 163 Microsoft-Server – Management-Server ImageX.exe, Wimapi.dll, Wimfilter und Package Manager. Sie sind berechtigt, die folgenden Teile der Software zur Wiederherstellung von Windows-Betriebssystemsoftware zu installieren und zu verwenden: ImageX.exe Wimapi.dll Wimfilter und Package Manager. Sie sind nicht berechtigt, diese Teile der Software für die Sicherung Ihres Windows-Betriebssystems oder für irgendeinen anderen Zweck zu verwenden. Für System Center Data Protection Manager: Ausführen von Instanzen von Serversoftware. Die System Center Data Protection Manager-Software enthält das Microsoft-Systemwiederherstellungstool für Microsoft System Center Data Protection Manager 2007. Für jede System Center Data Protection Manager-Softwarelizenz, die Sie erwerben und einem Server zuweisen, sind Sie auch berechtigt, jeweils eine Instanz der Systemwiederherstellungstool-Serversoftware in einer separaten physischen oder virtuellen OSE auszuführen. Für System Center Essentials SQL Server 2005-Technologie 2007 und System Center Essentials 2007 mit Keine Nutzer-Management-Lizenzen. Sie dürfen nur OSE-Client-Management-Lizenzen erwerben. Die Nutzer-Client-Management-Lizenzen sind nicht verfügbar. Für System Center Operations Manager 2007 R2 und System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie: Sie benötigen keine Client-Management-Lizenz für Ihre Geräte, die für die Verwendung von Desktop-Fehlerüberwachungstechnologie (Desktop Error Monitoring, DEM) lizenziert sind. Dies gilt, wenn DEM alleine lizenziert wird oder mit dem Microsoft Desktop Optimization Pack 2007. Dies betrifft nur die agentenlose Überwachung von OSEs, in denen ein Nicht-Server-Betriebssystem ausgeführt wird. Für System Center Operations Manager 2007 R2, System Center Operations Manager 2007 R2 mit SQL Server 2008-Technologie und System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Für verwaltete OSEs, in denen Server-Betriebssystemsoftware ausgeführt wird, sind Server-Management-Lizenzen erforderlich. Für alle anderen verwalteten OSEs sind ClientManagement-Lizenzen erforderlich. Ihre Server-Management-Lizenzen erlauben nicht die Verwaltung von OSEs, in denen Betriebssystemsoftware ausgeführt wird, die keine Server-Betriebssystemsoftware ist. Für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Sie dürfen System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 nur verwenden, wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Lizenzen erwerben. berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Enterprise berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Datacenter Server-Management-Lizenzen für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Enterprise Client-Management-Lizenzen für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Dabei gilt, dass Sie eine Softwarelizenz für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 erworben haben, wenn Sie eine der oben aufgeführten Lizenzen erwerben. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 102 von 163 Microsoft-Server – Management-Server Berechtigende Lizenzen für System Center Server Management-Suite Enterprise und System Center Server Management-Suite Datacenter sind Lizenzen, die am oder nach dem 1. August 2009 erworben wurden, oder Lizenzen mit aktiver Software Assurance an oder nach diesem Datum. Konvertieren von physisch in virtuell. Möglicherweise möchten Sie OSEs von physischen in virtuelle konvertieren. In diesem Fall benötigen Sie keine Management-Lizenz für OSEs, die nur für den Zeitraum und Zweck der Konvertierung verwaltet werden. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von OSEs zu verwalten, die auf Ihren Geräten ausgeführt werden, denen eine Server-Management-Lizenz für System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Enterprise zugewiesen ist. C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen). LM in der Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere Versionen der Software. Zuweisen von Serverfarm. Softwarelizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Sie sind berechtigt, Softwarelizenzen wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen neu zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, diese Lizenzen wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen. Serverfarm. Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen angeordnet sind: in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Neuzuweisung von Softwarelizenzen. Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Softwarelizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm zugewiesen werden. Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 103 von 163 Microsoft-Server – Spezialserver Lizenzmodell: Serverlizenz Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte (weitere Informationen zu den mit einem Sternchen oder LM gekennzeichneten Produkten finden Sie in Abschnitt B bzw. C). Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen. 1. Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server 2. HPC-Pack 2008* 3. Identity Lifecycle Manager 2007 – Windows Live Edition* 4. Microsoft Services for Netware 5.03* 5. Groove Server 2010LM 6. Search Server 2010 LM 7. SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise*, LM 8. System Center Reporting Manager 2006 9. System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Workgroup Edition 10. Virtual Server 2005 R2 Standard und Enterprise Edition 11. Windows HPC Server 2008*I, SH 12. Windows Server 2008 HPC Edition*I, SH 13. Windows Server 2008 HPC Edition ohne Hyper-V*, I, SH 14. Windows Web Server 2008 R2*, I A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. I) Zuweisen der Lizenz zum Server. a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. b) Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen. III) Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese Instanzen nur mit der Serversoftware verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt über andere zusätzliche Software oder direkt erfolgen. Produkte Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Liste zusätzlicher Software Januar 2010 Seite 104 von 163 Microsoft-Server – Spezialserver Produkte Liste zusätzlicher Software Microsoft Dynamics CRM 4.0 für Microsoft Office Outlook Dynamics CRM 4.0 Workgroup Server Microsoft Dynamics CRM 4.0 Connector für Microsoft SQL Server Reporting Services Microsoft Dynamics CRM 4.0 E-Mail-Router Microsoft Dynamics CRM 4.0 Data Migration Manager Microsoft Dynamics CRM 4.0 Language Packs HPC-Pack 2008 Identity Lifecycle Manager 2007 – Windows Live Edition Groove Server 2010 SharePoint Server 2010 for Internet Sites Client-Dienstprogramme Client-Software Keine Software Development Kit Enterprise Microsoft Services for Netware 5.03 Search Server 2010 System Center Reporting Manager 2006 Novell Client 32 Software Development Kit Datenquelle für die Berichterstellung Virtual Machine Manager-Agent System Center Virtual Machine Manager 2008 R2 Workgroup Edition Physical to Virtual Agent Administratorkonsole Virtual Machine Manager-Self-Service-Portal VMRC-Client Virtual Server 2005 R2 Standard und Enterprise Edition Virtual Machine-Remotesteuerung Client-Dienstprogramme AD-Migrationsprogramm Windows HPC Server 2008 FRS-Überwachungstools Remotedesktopverbindungs-Client RSAT Client AD-Migrationsprogramm Windows Server 2008 HPC Edition Windows Server 2008 HPC Edition ohne Hyper-V FRS-Überwachungstools Remotedesktopverbindungs-Client RSAT Client Windows Web Server 2008 R2 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Keine Januar 2010 Seite 105 von 163 Microsoft-Server – Spezialserver IV) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte. a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software zu erstellen. b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern. c) Sie dürfen Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben). V) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Keine Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs) für Zugriff erforderlich. Sie benötigen keine CALs, damit andere Geräte auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen können. b) Keine Management-Lizenzen für Verwaltung erforderlich. Sie benötigen keine ManagementLizenzen für Geräte, die von Instanzen der Serversoftware verwaltet werden. c) Management Packs. Die Software enthält möglicherweise Management Packs. Die Lizenzbestimmungen für die anwendbaren System Center-Produkte im Abschnitt „Server – Management-Server“ dieser Produktbenutzungsrechte gelten für Ihre Verwendung dieser Management Packs. B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte. Für SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise: „Externe Nutzer“ sind Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch (ii) Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind. Alle anderen Nutzer sind „interne Nutzer“. Sämtliche Inhalte, Informationen und Anwendungen, die für interne Nutzer zugänglich sind, müssen auch externen Nutzern zugänglich sein. Server, die Inhalte, Informationen und Anwendungen bereitstellen, die internen Nutzern vorbehalten sind, müssen für SharePoint Server 2010 und sofern erforderlich für FAST Search Server 2010 für Sharepoint lizenziert sein. Verwenden derselben ausgeführten Instanz zur Unterstützung von SharePoint Server 2010 und SharePoint Server 2010 for Internet Sites Enterprise: Kunden, die ihre SharePoint-Anforderungen unter einer einzelnen Bereitstellung konsolidieren möchten, sind berechtigt, Lizenzen für beide Produkte zu erwerben, diese Lizenzen demselben Server zuzuweisen und dieselbe ausgeführte Instanz der Software gleichzeitig unter beiden Lizenzen zu verwenden. Kunden müssen jedoch CALs wie unter den Nutzungsrechten für SharePoint Server 2010 vorgesehen erwerben, um auf Inhalte zuzugreifen, die internen Nutzern vorbehalten sind. Für HPC-Pack 2008, Windows HPC Server 2008*, Windows Server 2008 HPC Edition* und Windows Server 2008 HPC Edition ohne Hyper-V*: Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Sie dürfen jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen Betriebssystemumgebung und eine Instanz in einer virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server ausführen. Falls Sie beide zulässigen Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem genutzt werden: Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 106 von 163 Microsoft-Server – Spezialserver Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für Identity Lifecycle Manager 2007 – Windows Live Edition: Sie sind berechtigt, die Software für Folgendes zu verwenden: Importieren von Identitätsdaten und Änderungen an diesen Daten aus einer oder mehreren angeschlossenen Datenquellen und Erleichtern der Synchronisierung und Übertragung dieser Daten zwischen Ihren angeschlossenen Datenquellen und dem Microsoft Passport-Netzwerk/Windows Live ID-Dienst („Dienst“). Sie sind nicht berechtigt, die Software für irgendeinen anderen Zweck zu verwenden. Sie sind z. B. nicht berechtigt, die Software zu verwenden, um Daten zwischen Ihren angeschlossenen Datenquellen zu synchronisieren oder die Übertragung von Daten von einer Ihrer angeschlossenen Datenquellen auf eine andere zu erleichtern. Ihre Verwendung des Dienstes unterliegt weiterhin sämtlichen anwendbaren Nutzungsbestimmungen, und diese Bestimmungen werden durch diese Rechte weder geändert noch ergänzt. Für Office SharePoint Server 2007 for Internet Sites: Sie dürfen die Software nur für internetseitige Websites verwenden. Sämtliche Inhalte, Informationen und Anwendungen müssen für Nichtmitarbeiter zugänglich sein. Für Windows HPC Server 2008*, Windows Server 2008 HPC Edition* und Windows Server 2008 HPC Edition ohne Hyper-V*: Bei „HPC-Anwendungen“ handelt es sich um Hochleistungsberechnungsanwendungen. Geclusterte HPC-Anwendungen lösen komplexe Berechnungsprobleme oder einen Satz eng miteinander verwandter Berechnungsprobleme parallel, üblicherweise unter Verwendung mehrerer Server als Gruppe (oder „Cluster“). Sie sind berechtigt, die Software zu folgenden Zwecken auszuführen: i. Hauptsächlich zum Ausführen geclusterter HPC-Anwendungen ii. In Verbindung mit anderer Software nur, sofern dies zum Ermöglichen der Sicherheits-, Speicher-, Leistungsverbesserungs- und Systemverwaltung von Geräten im Cluster beim Ausführen der anderen Software in einem Clusterknoten zum ausschließlichen und dedizierten Zweck der Unterstützung der geclusterten HPC-Anwendungen notwendig ist. Sie sind nicht berechtigt, die Serversoftware zu irgendeinem anderen Zweck zu verwenden. Sie sind z. B., sofern nicht in (ii) oben zugelassen, nicht berechtigt, die Serversoftware als allgemein verwendbaren Server, Datenbankserver, Webserver, E-Mail-Server, Druckerserver oder Dateiserver zu verwenden. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für Windows HPC Server 2008, Windows Server 2008 HPC Edition, Windows Server 2008 HPC Edition ohne Hyper-V und Windows Web Server 2008 R2*: I) Hinweise. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 107 von 163 Microsoft-Server – Spezialserver a) Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard. Diese Software enthält die Decodierungstechnologie MPEG-4. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis: visuelle DIE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUF EINE WEISE, DIE DEM MPEG-4 VISUALSTANDARD ENTSPRICHT, IST UNTERSAGT. AUSGENOMMEN IST EINE VERWENDUNG IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT (A) DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE (i) VON EINEM VERBRAUCHER, DER DAMIT KEIN UNTERNEHMEN BETREIBT, GENERIERT UND VON DIESEM KOSTENLOS ERWORBEN WURDEN UND (ii) NUR ZUR PERSÖNLICHEN VERWENDUNG DIENEN, SOWIE (B) ANDEREN VERWENDUNGEN, DIE SPEZIELL UND GESONDERT VON MPEG LA, L.L.C. LIZENZIERT WURDEN. Falls Sie Fragen zum MPEG-4 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C., 250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com/index1.cfm. b) HINWEIS ZUM VC-1 VISUAL-STANDARD. Diese Software enthält möglicherweise die visuelle Decodierungstechnologie VC-1. MPEG LA, L.L.C. verlangt den folgenden Hinweis: DIESES PRODUKT WIRD UNTER DEN VC-1 PATENT PORTFOLIO-LIZENZEN FÜR DIE PERSÖNLICHE UND NICHTKOMMERZIELLE NUTZUNG DURCH EINEN VERBRAUCHER ZUR (A) CODIERUNG VON VIDEO IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM VC-1-STANDARD („VC-1 VIDEO“) ODER (B) DECODIERUNG VON VC-1-VIDEO, DAS VON EINEM PERSÖNLICHEN UND NICHTKOMMERZIELLEN AKTIVITÄTEN NACHGEHENDEN VERBRAUCHER CODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM ZUM ANBIETEN VON VC-1-VIDEO LIZENZIERTEN VIDEOANBIETER ERHALTEN WURDE, LIZENZIERT. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR ANDERE ZWECKE GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. Falls Sie Fragen zum VC-1 Visual-Standard haben, wenden Sie sich bitte an MPEG LA, L.L.C., 250 Steele Street, Suite 300, Denver, Colorado 80206, USA, http://www.mpegla.com. II) Obligatorische Aktivierung. Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem bestimmten Gerät zugeordnet. Bei der MAK-Aktivierung (Multiple Activation Key) übermittelt die Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft. Bei der KMS-Hostaktivierung (Key Management Service) sendet die Software Informationen zur KMS-Hostsoftware und zum Hostgerät an Microsoft. KMS-Clientgeräte, die mithilfe von KMS aktiviert wurden, senden keine Informationen an Microsoft. Für sie ist jedoch eine regelmäßige erneute Aktivierung bei Ihrem KMS-Host erforderlich. Die bei der MAK- oder KMS-Hostaktivierung an Microsoft gesendeten Informationen umfassen Folgendes: i. die Version, die Sprache und den Product Key der Software ii. die Internetprotokolladresse des Geräts iii. aus der Hardwarekonfiguration des Geräts erhaltene Informationen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/piracy/mpa.aspx. Durch die Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Vor der Aktivierung haben Sie das Recht, die während des Installationsvorgangs installierte Version der Software zu verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der Software nach der im Installationsvorgang angegebenen Zeit ist beschränkt, es sei denn, sie wird aktiviert. Hierdurch soll deren nicht lizenzierte Verwendung verhindert werden. Nach dieser Zeit können Sie die Software nicht mehr verwenden, wenn Sie sie nicht aktivieren. Wenn das Gerät mit dem Internet verbunden ist, kann die Software zur Aktivierung automatisch eine Verbindung mit Microsoft herstellen. Sie können die Software auch manuell über das Internet oder per Telefon aktivieren. Hierbei fallen möglicherweise Internet- und Telefongebühren an. Wenn Sie an den Komponenten Ihres Computers oder der Software Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie die Software möglicherweise erneut aktivieren. Solange Sie die Software nicht aktiviert haben, werden Sie automatisch daran erinnert, sie zu aktivieren. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 108 von 163 Microsoft-Server – Spezialserver Microsoft ist berechtigt, folgende Aktionen bezüglich der nicht autorisierten Verwendung von MAK oder KMS-Keys zu ergreifen: i. Verhindern weiterer Aktivierungen ii. Deaktivieren iii. anderweitiges Blockieren des Keys für die Aktivierung oder Überprüfung. Bei der Deaktivierung eines Keys muss der Kunde möglicherweise einen neuen Key von Microsoft erwerben. III) Überprüfung. a) Die Software wird das Überprüfungsfeature der Software von Zeit zu Zeit aktualisieren oder einen entsprechenden Download erforderlich machen. Bei der Überprüfung wird geprüft, ob die Software aktiviert wurde und ordnungsgemäß lizenziert ist. Die Überprüfung gestattet Ihnen auch, bestimmte Features der Software zu verwenden oder zusätzliche Vorteile zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=39157. b) Bei einer Überprüfung übermittelt die Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft. Diese Informationen umfassen die Version und den Product Key der Software und die Internetprotokolladresse des Geräts. Microsoft verwendet die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Durch die Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Weitere Informationen über die Überprüfung und die übermittelten Daten finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96551. c) Wenn die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, ist möglicherweise die Funktionalität der Software beeinträchtigt. So ist es z. B. möglich, dass Sie i. die Software erneut aktivieren müssen oder ii. Erinnerungen zum Erwerb einer ordnungsgemäß lizenzierten Kopie der Software erhalten; möglicherweise können Sie auch nicht iii. eine Verbindung mit dem Internet herstellen oder iv. bestimmte Updates oder Upgrades von Microsoft erhalten. Sie dürfen Updates oder Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten Quellen erhalten. Weitere Informationen über das Erhalten von Updates von autorisierten Quellen finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=96552. IV) Potenziell unerwünschte Software. Wenn Windows Defender aktiviert ist, durchsucht dieser Ihren Computer nach „Spyware“, „Adware“ und sonstiger potenziell unerwünschter Software. Wenn dabei potenziell unerwünschte Software erkannt wird, werden Sie von der Software gefragt, ob Sie diese ignorieren, deaktivieren (in Quarantäne versetzen) oder entfernen möchten. Jegliche potenziell unerwünschte Software, die als „hoch“ oder „ernst“ eingestuft wird, wird nach dem Scannen automatisch entfernt, wenn Sie die Standardeinstellung nicht ändern. Das Entfernen oder Deaktivieren potenziell unerwünschter Software führt möglicherweise dazu, dass i. andere Software auf Ihrem Computer nicht mehr funktioniert oder ii. Sie eine Lizenz zur Verwendung anderer Software auf Ihrem Computer verletzen. Durch die Verwendung dieser Software besteht die Möglichkeit, dass Sie auch Software entfernen oder deaktivieren, bei der es sich nicht um potenziell unerwünschte Software handelt. V) Datenspeicherungstechnologie: Die Serversoftware enthält eine Datenspeicherungstechnologie mit dem Namen Windows Internal Database. Komponenten der Serversoftware verwenden diese Technologie, um Daten zu speichern. Sie sind nicht berechtigt, Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 109 von 163 Microsoft-Server – Spezialserver diese Technologie auf der Grundlage dieses Vertrags anderweitig zu verwenden bzw. auf sie zuzugreifen. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für Windows Web Server 2008 R2: Nutzungsbeschränkung. Sie sind berechtigt, die Software für die Entwicklung und Bereitstellung von Internet-Weblösungen zu verwenden. „Internet-Weblösungen“ sind öffentlich zugänglich und bestehen ausschließlich aus Folgendem: Webseiten Websites Webanwendungen Webdiensten POP3-Mailservern Aus Gründen der Deutlichkeit sei gesagt, dass der Zugriff auf Inhalte, Informationen und Anwendungen, die durch die Software innerhalb einer Internet-Weblösung bereitgestellt werden, möglicherweise nicht auf Ihre Mitarbeiter oder die Mitarbeiter Ihrer verbundenen Unternehmen beschränkt ist. Sie sind berechtigt, die Software zu verwenden, um Folgendes auszuführen: Webserver-Software (z. B. Microsoft-Internetinformationsdienste) und Management oder Security Agents (z. B. den System Center Operations Manager-Agent) Datenbankmodulsoftware (z. B. Microsoft SQL Server) ausschließlich zur Unterstützung von Internet-Weblösungen den DNS-Dienst (Domain Name System) zur Auflösung von Internetnamen in IP-Adressen, sofern dies nicht die einzige Funktion dieser Instanz der Software ist. Ein andere Verwendung der Software ist nicht erlaubt. C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen). LM in der Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere Versionen der Software. Zuweisen von Lizenzen und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Lizenzen wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen neu zuzuweisen. Alternativ sind Sie berechtigt, Lizenzen wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen. Serverfarm. Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen angeordnet sind: in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 110 von 163 Microsoft-Server – Spezialserver innerhalb der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Union (EU) und/oder der Europäischen Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Neuzuweisung von Softwarelizenzen. Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben Serverfarm Softwarelizenzen so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Softwarelizenzen, die Servern innerhalb derselben Serverfarm zugewiesen werden. Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen Serverfarmen Softwarelizenzen neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 111 von 163 Microsoft-Onlinedienste Lizenzmodell: Einer oder mehrere der folgenden Lizenztypen - Nutzer- oder Geräte-Abonnementlizenz, Dienst-Abonnementlizenz oder Add-On-Abonnementlizenz Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte. Er gilt auch für Produkte, die wir unter diesem Lizenzmodell in der Produktliste hinzufügen. 1. Bing Maps Standard und Professional Edition (ehemals Virtual Earth)* 16. Microsoft Learning Solutions eReference Library* 2. Dynamics CRM Online* 17. Microsoft Learning Solutions Technical eLearning Course Collection* 3. Exchange Online Deskless Worker und Standard Edition* 4. Forefront Client Security* , LM 5. Forefront Client Security mit SQL Server 2005-Technologie*, LM 6. Forefront Online Protection für Exchange* 7. Forefront Protection 2010 für Exchange Server* 8. Forefront Security für Office Communications Server* 9. Forefront Security für SharePoint* 10. Forefront Server Security Management Console*, LM 11. Forefront Threat Management Gateway Web Protection Service* 12. Microsoft Exchange Hosted Archive* 13. Microsoft Exchange Hosted Continuity* 14. Microsoft Exchange Hosted Encryption* 15. Microsoft Learning Solutions eLearning Library* 18. Microsoft Learning Solutions IT Academy* 19. Office Communications Online Standard Edition* 20. Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity mit America Online (AOL) Instant Messaging Service und Windows Live Messenger Service* 21. Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity mit Instant Messaging Service von Yahoo* 22. Office Groove Enterprise Services* 23. Office Live Meeting Standard und Professional Edition* 24. SharePoint Online Deskless Worker und Standard Edition* 25. Tellme Basic, Standard und Premium Edition* 26. Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition* *, LM Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten B und C. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 112 von 163 Microsoft-Onlinedienste A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Sie sind berechtigt, wie nachfolgend beschrieben auf den Onlinedienst zuzugreifen und ihn zu verwenden. I) Nutzungsrechte. a) Nutzer-Abonnementlizenzen (Geräte-ALs). (Nutzer-ALs) und Geräte-Abonnementlizenzen Wenn ein Onlinedienst in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet ist, sind Sie verpflichtet, wie in der Tabelle beschrieben Nutzer-ALs oder Geräte-ALs zu erwerben und Ihren Nutzern und Geräten zuzuweisen. Wenn für den Onlinedienst sowohl Nutzer- als auch Geräte-ALs aufgeführt sind, sind Sie berechtigt, zur Nutzung des Onlinedienstes eine der beiden Arten zu erwerben und zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind Onlinedienst Bing Maps Standard und Professional Nutzer-/Geräte-AL Nutzer-AL für Bing Maps Nutzer-AL für Dynamics CRM Dynamics CRM Online Exchange Online Deskless Worker Nutzer-AL für Dynamics CRM für Software Assurance Nutzer-AL für Exchange Online Deskless Worker oder Nutzer-AL für Business Productivity Online Deskless Worker Suite Nutzer-AL für Exchange Online Standard oder Exchange Online Standard Nutzer-AL für Exchange Online Standard für Software Assurance oder Jeweils erforderlich für... Nutzer, die von Ihren Programmen, die auf den Dienst oder verwandte Software zugreifen, authentifiziert werden Nutzer, die auf den Onlinedienst oder verwandte Software zugreifen Nutzer, die auf den Onlinedienst oder verwandte Software zugreifen Nutzer, die auf den Onlinedienst oder verwandte Software zugreifen Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite oder Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite für Software Assurance Forefront Client Security und Forefront Client Security mit SQL Server 2005Technologie Nutzer-AL für Forefront Client Security oder Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)1 oder Nutzer, die auf vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitete Daten zugreifen Forefront Protection Suite (Nutzer) Geräte-AL für Forefront Client Security oder Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder Forefront Protection Suite (Gerät) Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Geräte, die auf vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitete Daten zugreifen Seite 113 von 163 Microsoft-Onlinedienste Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind Onlinedienst Nutzer-/Geräte-AL Nutzer-AL für Forefront Online Protection für Exchange oder Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)1 oder Forefront Online Protection für Exchange Enterprise-CAL für Exchange Server 2010 (Nutzer)1 oder Jeweils erforderlich für... Nutzer, deren Abonnentendaten2 vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitet werden Forefront Protection Suite (Nutzer) Geräte-AL für Forefront Online Protection für Exchange oder Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder Enterprise-CAL für Exchange Server 2010 (Gerät)1 oder Geräte, die auf vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitete Abonnentendaten2 zugreifen Forefront Protection Suite (Gerät) Nutzer-AL für Forefront Protection 2010 für Exchange Server oder Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)1 oder Forefront Protection 2010 für Exchange Server Nutzer, deren E-Mails vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitet werden Enterprise-CAL für Exchange Server 2010 (Nutzer)1 oder Forefront Protection Suite (Nutzer) Geräte-AL für Forefront Protection 2010 für Exchange Server oder Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder Enterprise-CAL für Exchange Server 2010 (Gerät)1 oder Geräte, die auf vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitete E-Mails zugreifen Forefront Protection Suite (Gerät) Nutzer-AL für Forefront Security für Office Communications Server oder Forefront Security für Office Communications Server Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)1 oder Forefront Protection Suite (Nutzer) Geräte-AL für Forefront Security für Office Communications Server oder Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder Forefront Protection Suite (Gerät) Nutzer-AL für Forefront Security für SharePoint Geräte, die auf vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitete Instant Messages zugreifen Nutzer, die auf vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitete Daten auf SharePoint-Websites zugreifen Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)1 oder Forefront Security für SharePoint Nutzer, deren Instant Messages vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitet werden Forefront Protection Suite (Nutzer) Geräte-AL für Forefront Security für SharePoint Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder Forefront Protection Suite (Gerät) Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Geräte, die auf vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitete Daten auf SharePoint-Websites zugreifen Seite 114 von 163 Microsoft-Onlinedienste Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind Onlinedienst Nutzer-/Geräte-AL Nutzer-AL für Forefront Threat Management Gateway Web Protection Service oder Enterprise-CAL-Suite (Nutzer)1 oder Forefront Protection Suite (Nutzer) Forefront Threat Management Gateway Web Protection Service Geräte-AL für Forefront Threat Management Gateway Web Protection Service Enterprise-CAL-Suite (Gerät)1 oder Forefront Protection Suite (Gerät) Jeweils erforderlich für... Nutzer, die auf vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitete Daten zugreifen. Sie benötigen jedoch keine Nutzer-ALs für externe Nutzer3, deren Daten von dem Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitet werden. Geräte, die auf vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitete Daten zugreifen. Sie benötigen jedoch keine Geräte-ALs für Geräte, die von externen Nutzern3 verwendet werden, deren Daten von dem Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitet werden. Microsoft Exchange Hosted Archive Nutzer-AL für Microsoft Exchange Hosted Archive Nutzer, deren Abonnentendaten2 vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitet und gespeichert werden Microsoft Exchange Hosted Continuity Nutzer-AL für Microsoft Exchange Hosted Continuity Nutzer, deren Abonnentendaten2 vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitet und gespeichert werden Microsoft Exchange Hosted Encryption Nutzer-AL für Microsoft Exchange Hosted Encryption Nutzer, deren Abonnentendaten2 vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitet werden Microsoft Learning Solutions eLearning Library Nutzer-AL für Microsoft Learning Solutions eLearning Library Nutzer, die auf den Onlinedienst oder verwandte Software zugreifen Microsoft Learning Solutions eReference Library Nutzer-AL für Microsoft Learning Solutions eReference Library Nutzer, die auf den Onlinedienst oder verwandte Software zugreifen Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity mit America Online (AOL) Instant Messaging Service und Windows Live Messenger Service Nutzer-AL für Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity oder Nutzer, die über den Onlinedienst oder verwandte Software auf die Instant Messaging-Serviceprovider AOL und/oder Windows Live zugreifen Standard-CAL für Office Communications Server 2007 R2 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 115 von 163 Microsoft-Onlinedienste Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind Onlinedienst Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity mit Instant Messaging Service von Yahoo Office Communications Online Standard Nutzer-/Geräte-AL Jeweils erforderlich für... Nutzer-AL für Office Communications Public Instant Messaging Connectivity Nutzer, die über den Onlinedienst oder verwandte Software auf den Instant MessagingServiceprovider Yahoo zugreifen Nutzer-AL für Office Communications Online Standard oder Nutzer, die auf den Onlinedienst oder verwandte Software zugreifen Nutzer-AL für Software Assurance für Office Communications Online Standard oder Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite oder Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite für Software Assurance Office Groove Enterprise Services Nutzer-AL für Office Groove Enterprise Services Nutzer, die Dateien und Dokumente über den Onlinedienst oder verwandte Software synchronisieren Geräte-AL für Office Groove Enterprise Services Geräte, die Dateien und Dokumente über den Onlinedienst oder verwandte Software synchronisieren Nutzer-AL für Office Live Meeting Standard oder Nutzer, die auf den Onlinedienst zugreifen. Sie benötigen jedoch keine Nutzer-ALs für externe Nutzer3, die zu anderen Zwecken als zum Planen oder Durchführen einer Webkonferenz oder zum Erhalten von Easy Assist auf den Onlinedienst zugreifen. Nutzer-AL für Office Live Meeting Standard für Software Assurance oder Office Live Meeting Standard Nutzer-AL für Office Live Meeting Professional oder Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite oder Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite für Software Assurance Nutzer-AL für Office Live Meeting Professional oder Office Live Meeting Professional SharePoint Online Deskless Worker Nutzer-AL für Office Live Meeting Standard Nutzer-AL für SharePoint Online Deskless Worker oder Nutzer-AL für Business Productivity Online Deskless Worker Suite Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Nutzer, die auf den Onlinedienst zugreifen. Sie benötigen jedoch keine Nutzer-ALs für externe Nutzer3, die zu anderen Zwecken als zum Planen oder Durchführen einer Webkonferenz oder zum Erhalten von Easy Assist auf den Onlinedienst zugreifen. Nutzer, die auf den Onlinedienst oder verwandte Software zugreifen Seite 116 von 163 Microsoft-Onlinedienste Onlinedienste, für die Nutzer- oder Geräte-ALs erforderlich sind Onlinedienst Nutzer-/Geräte-AL Nutzer-AL für SharePoint Online Standard oder SharePoint Online Standard Nutzer-AL für Office SharePoint Online Standard für Software Assurance oder Jeweils erforderlich für... Nutzer, die auf den Onlinedienst oder verwandte Software zugreifen Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite oder Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite für Software Assurance Web-AntimalwareAbonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition 1 Nutzer, die auf vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitete Daten zugreifen. Sie benötigen jedoch keine Nutzer-ALs für externe Nutzer3, deren Daten von dem Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitet werden. Geräte-AL für Web-AntimalwareAbonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition Geräte, die auf vom Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitete Daten zugreifen. Sie benötigen jedoch keine Geräte-ALs für Geräte, die von externen Nutzern3 verwendet werden, deren Daten von dem Onlinedienst oder von verwandter Software verarbeitet werden. Mit aktiver Software Assurance. Nachfolgend definiert. 2 3 Nutzer-AL für Web-AntimalwareAbonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition „Externe Nutzer“ bedeutet Nutzer, die weder (i) Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind noch (ii) Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind. Neuzuweisung von Nutzer- und Geräte-ALs. Sie sind berechtigt: o eine Nutzer-AL von einem Nutzer einem anderen Nutzer oder Ihre Geräte-AL von einem Gerät einem anderen dauerhaft neu zuzuweisen oder o eine Nutzer-AL einer Aushilfskraft, während der erste Nutzer abwesend ist, oder Ihre Geräte-AL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist, vorübergehend neu zuzuweisen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 117 von 163 Microsoft-Onlinedienste b) Dienst-Abonnementlizenzen (Dienst-ALs). Wenn ein Onlinedienst in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet ist, sind Sie verpflichtet, wie in der Tabelle beschrieben Dienst-ALs für den entsprechenden Onlinedienst zu erwerben und zuzuweisen. Onlinedienste, für die Dienst-ALs erforderlich sind Onlinedienst Dienst-AL Erforderliche Anzahl Bing Maps Standard Dienst-AL für Bing Maps Standard Eine pro Beitritt oder Open Value-Vertrag Bing Maps Professional Dienst-AL für Bing Maps Professional Eine pro Beitritt oder Open Value-Vertrag Forefront Client Security Dienst-AL für Forefront Client Security Eine für jeden Server, auf dem Forefront Client Security Management Console ausgeführt wird Forefront Client Security mit SQL Server 2005-Technologie Dienst-AL für Forefront Client Security Eine für jeden Server, auf dem Forefront Client Security Management Console ausgeführt wird Forefront Server Security Management Console Dienst-AL für Forefront Server Security Management Console Eine für jeden Server, auf dem Forefront Server Security Management Console ausgeführt wird Microsoft Learning Solutions IT Academy Dienst-AL für Microsoft Learning Solutions IT Academy Eine angemessene Dienst-AL pro Einrichtung* auf Basis der Anzahl der Vollzeitstudenten Microsoft Learning Solutions Technical eLearning Course Collection AL für Microsoft Learning Solutions Technical eLearning Course Collection Die Entsprechung von einer pro Nutzer für einen Kurs pro Monat Tellme Basic AL für Tellme Basic Services Eine pro Beitritt oder Open Value-Vertrag Tellme Standard AL für Tellme Standard Services Eine pro Beitritt oder Open Value-Vertrag Tellme Premium AL für Tellme Premium Services Eine pro Beitritt oder Open Value-Vertrag *Der Begriff „Einrichtung“ hat die Bedeutung, die ihm in Ihrem Campus-Vertrag oder School-Vertrag verliehen wurde. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 118 von 163 Microsoft-Onlinedienste c) Add-On-Abonnementlizenzen (Add-On-ALs). Wenn ein Onlinedienst in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet ist, sind Sie berechtigt, Add-On-ALs zu erwerben und diesen Onlinedienst wie in der Tabelle beschrieben zu verwenden. Onlinedienste, für die Add-On-ALs angeboten werden Onlinedienst Add-On-AL Erforderlichkeit… Add-On-AL für abrechenbare Transaktionen1 Für nicht authentifizierte Nutzer zum Zugriff auf den Onlinedienst über Ihre Programme auf Basis der Anzahl der abrechenbaren Transaktionen pro Monat Dynamics CRM Online Add-On-AL für Zusatzspeicher für Dynamics CRM Online Für jedes Gigabyte Speicherplatz über den mit den Nutzer-ALs bereitgestellten Speicherplatz hinaus Exchange Online Standard Add-On-AL für Exchange Online-Zusatzspeicher Für jedes Gigabyte Speicherplatz über den mit den Nutzer-ALs bereitgestellten Speicherplatz hinaus Forefront Protection 2010 für Exchange Server Add-On-AL für externen Connector für Forefront Protection 2010 für Exchange Server Eine für jeden Server, auf dem der Onlinedienst oder verwandte Software ausgeführt wird Forefront Security für Office Communications Server Add-On-AL für externen Connector für Forefront Security für Office Communications Server Eine für jeden Server, auf dem der Onlinedienst oder verwandte Software ausgeführt wird Forefront Security für SharePoint Add-On-AL für Forefront Security für SharePoint for Internet Sites Eine für jeden Server, auf dem der Onlinedienst oder verwandte Software ausgeführt wird SharePoint Online Standard Add-On-AL für SharePoint Online-Zusatzspeicher Für jedes Gigabyte Speicherplatz über den mit den Nutzer-ALs bereitgestellten Speicherplatz hinaus Bing Maps Standard oder Professional Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 119 von 163 Microsoft-Onlinedienste Onlinedienste, für die Add-On-ALs angeboten werden Onlinedienst Tellme Add-On-AL Add-On-AL für TellmeMinuten1 Erforderlichkeit… Für nicht authentifizierte Nutzer zum Zugriff auf den Onlinedienst über Ihre Programme für eine beliebige Anzahl von Minuten pro Monat, sofern die folgende Bedingung erfüllt ist. Verbrauchte Minuten über die Anzahl von Grundminuten, die Ihnen nach der Add-On-AL für einen bestimmten Zeitraum zustehen, sind „Überschreitungsminuten“. Überschreitungsminuten müssen für jeden Zeitraum innerhalb von 15 Tagen nach dem Jahrestag des Beitritts (oder des Open Value-Vertrages) erworben werden. Der erste „Zeitraum“ beginnt an dem Datum des Erwerbs der zugehörigen Dienst-Abonnementlizenz und endet am Jahrestag des Beitritts (oder des Open Value-Vertrages). Nachfolgende „Zeiträume“ beginnen am ersten Tag nach dem vorgehenden Zeitraum und enden zum nächsten Jahrestag der Anmeldung (oder des Open ValueVertrages). 1 Add-On-ALs beziehen sich auf eine spezifizierte Anzahl von Grundeinheiten (z. B. Sitzungen, Minuten oder Transaktionen). II) Zusätzliche Bestimmungen. a) Abweichende Bestimmungen für Onlinedienste. Bestimmte Regelungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag gelten nicht für den Onlinedienst, einschließlich der Verpflichtung zu Nutzungsrechten. Außerdem verfügen Sie nicht über zeitlich unbeschränkte Rechte zur Verwendung des Onlinedienstes. Die Abweichungen lauten wie folgt. Aktualisierungen der Lizenzbestimmungen. Wir sind berechtigt, diese Lizenzbestimmungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. In diesem Fall gelten während der ersten 12 Monate der Laufzeit Ihrer Abonnementlizenz diese Lizenzbestimmungen ohne diese Updates für Ihre Verwendung des Onlinedienstes unter einer bestehenden Lizenz. Trotz dieser Verpflichtung zu Nutzungsrechten gelten diese neuen Bestimmungen sofort, wenn wir gesetzlich verpflichtet sind, die Lizenzbestimmungen zu ändern. Wir werden uns bemühen, Sie mindestens 30 Tage vor dem allgemeinen Wirksamwerden von Updates über diese zu informieren. Sie erklären sich mit den neuen Bestimmungen einverstanden, indem Sie den Onlinedienst verwenden, nachdem wir sie in diesen Produktbenutzungsrechten veröffentlichen oder Ihnen eine E-Mail-Benachrichtigung zu den Updates senden. Updates des Onlinedienstes. Wir sind berechtigt, von Zeit zu Zeit die Funktionalität oder Features zu ändern oder eine neue Version des Onlinedienstes freizugeben. Nach einem Update stehen Ihnen einige Funktionalitäten oder Features möglicherweise nicht zur Verfügung. Wenn wir den Onlinedienst aktualisieren und Sie den aktualisierten Onlinedienst nicht verwenden, stehen Ihnen einige Features möglicherweise nicht zur Verfügung, und Ihre Verwendung des Onlinedienstes kann unterbrochen werden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 120 von 163 Microsoft-Onlinedienste Aussetzung des Onlinedienstes. Wir sind unter folgenden Bedingungen berechtigt, den Onlinedienst auszusetzen: o falls wir der Ansicht sind, dass Ihre Verwendung des Onlinedienstes eine direkte oder indirekte Gefahr für die Funktion oder Integrität unseres Netzwerks oder die Verwendung des Onlinedienstes durch andere darstellt, o falls wir der Ansicht sind, dass Sie Ihren Volumenlizenzvertrag, einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte, verletzt haben, o falls Ihre Verwendung die in der Dokumentation des jeweiligen Onlinedienstes angegebenen Quoten übersteigt oder o falls wir anderweitig gesetzlich dazu verpflichtet sind. b) Ablauf oder Kündigung des Onlinedienstes. Bei Ablauf oder Kündigung Ihres Onlinedienste-Abonnements müssen Sie sich mit Microsoft in Verbindung setzen und uns mitteilen, ob wir: (1) Ihr Account deaktivieren und anschließend Ihre Abonnentendaten löschen sollen oder (2) Ihre Abonnentendaten mindestens 90 Tage lang nach dem Ablauf oder der Kündigung Ihres Abonnements (der „Aufbewahrungszeitraum“) in einem Account mit eingeschränkter Funktionalität aufbewahren sollen, damit Sie die Daten extrahieren können. o Wenn Sie (1) angeben, können Sie Ihre Abonnentendaten nicht aus Ihrem Account extrahieren. Wenn Sie (2) angeben, zahlen Sie uns alle anfallenden Kosten zurück. Wenn Sie weder (1) noch (2) angeben, bewahren wir Ihre Abonnentendaten in Übereinstimmung mit (2) auf. o Nach Ablauf des Aufbewahrungszeitraums werden wir Ihr Account deaktivieren und anschließend Ihre Abonnentendaten löschen. Keine Haftung für die Löschung von Abonnentendaten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir, außer wie in diesen Bestimmungen beschrieben, keiner Verpflichtung unterliegen, Ihre Abonnentendaten weiterhin aufzubewahren, zu exportieren oder zurückzugeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir für eine Löschung Ihrer Abonnentendaten gemäß diesen Bestimmungen nicht haften. c) Verantwortung für Ihre Accounts. Sie tragen die Verantwortung für Ihre eventuellen Kennwörter und alle Aktivitäten mit Ihren Onlinedienstaccounts, einschließlich der Aktivitäten Ihrer Nutzer und der Geschäfte mit Dritten über Ihr Account oder damit verbundene Accounts. Sie sind verpflichtet, Ihre Accounts und Kennwörter vertraulich zu behandeln. Sie sind verpflichtet, uns einen möglichen Missbrauch Ihrer Accounts oder sicherheitsrelevanter Vorfälle im Zusammenhang mit dem Onlinedienst unverzüglich mitzuteilen. d) Verwendung von Software mit dem Onlinedienst. Möglicherweise müssen Sie bestimmte Microsoft-Software installieren, um sich bei dem Onlinedienst anmelden und diesen verwenden zu können. In diesem Fall gelten die folgenden Bestimmungen: Microsoft-Software-Lizenzbestimmungen. Sie dürfen die Software auf Ihren Geräten nur zur Verwendung mit dem Onlinedienst installieren und verwenden. Ihr Recht zur Verwendung der Software endet, wenn Ihr Recht zur Verwendung des Onlinedienstes endet oder abläuft oder wenn wir den Onlinedienst aktualisieren und er die Software nicht mehr unterstützt, wobei das frühere Ereignis maßgeblich ist. Sie sind verpflichtet, die Software zu deinstallieren, wenn Ihr Recht zu ihrer Verwendung endet. Außerdem sind wir berechtigt, sie zu diesem Zeitpunkt zu deaktivieren. Automatische Updates für Microsoft-Software. Von Zeit zu Zeit überprüfen wir möglicherweise Ihre Version der Software und empfehlen Updates oder laden sie auf Ihre Geräte herunter. Möglicherweise erhalten Sie keine Benachrichtigung, wenn wir das Update herunterladen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 121 von 163 Microsoft-Onlinedienste e) Verwendung anderer Websites und Dienste. Möglicherweise müssen Sie bestimmte Websites oder Dienste von Microsoft zu verwenden, um auf die Onlinedienste zugreifen und sie verwenden zu können. In diesem Fall gelten die mit diesen Websites bzw. Diensten verknüpften Nutzungsbestimmungen für Ihre Verwendung der entsprechenden Websites bzw. Dienste. f) Inhalt und Dienste von Drittanbietern. Wir sind nicht für Inhalte von Drittanbietern verantwortlich, auf die Sie direkt oder indirekt über den Onlinedienst zugreifen. Sie sind für Ihre Geschäfte mit Dritten (einschließlich Anzeigenkunden) im Zusammenhang mit dem Onlinedienst verantwortlich (einschließlich Lieferung und Zahlung von Waren und Dienstleistungen). g) Ihre Abonnentendaten. Sie können möglicherweise für die Verwendung im Zusammenhang mit dem Onlinedienst Abonnentendaten zur Verfügung stellen. „Abonnentendaten“ sind alle Daten-, Audio- oder Bilddateien und Softwareanwendungen, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird. Außer an den Ihnen von uns lizenzierten Materialien beanspruchen wir keine Eigentumsrechte an den Abonnentendaten, die Sie zur Verwendung mit dem Onlinedienst einsenden. Indem Sie Abonnentendaten zur Verwendung mit einem Onlinedienst einsenden, der eine Kommunikation oder Zusammenarbeit mit Dritten ermöglicht, erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Dritte daraufhin berechtigt sind, Ihre Abonnentendaten zu verwenden, zu kopieren, zu vertreiben, anzuzeigen, zu veröffentlichen und zu ändern, Ihren Namen im Zusammenhang mit den Abonnentendaten zu veröffentlichen und es anderen zu ermöglichen, dasselbe zu tun. Einige Onlinedienste bieten möglicherweise Funktionalitäten an, die die Fähigkeit Dritter, dies zu tun, einschränken. Sie sind dafür verantwortlich, diese Funktionalitäten wie für Ihre beabsichtigte Nutzung Ihrer Abonnentendaten erforderlich einzusetzen. h) Datenschutz. Personenbezogene Daten, die durch den Onlinedienst erfasst werden, können in den USA oder anderen Ländern, in denen Microsoft oder ihre Serviceprovider Einrichtungen unterhalten, übertragen, gespeichert und verarbeitet werden. Dies schließt personenbezogene Daten ein, die Sie durch die Nutzung des Dienstes erfassen. Indem Sie diesen Onlinedienst verwenden, erklären Sie sich mit der Übertragung von personenbezogenen Daten außerhalb Ihres Landes einverstanden. Sie erklären sich ebenfalls damit einverstanden, von den Personen, die Ihnen personenbezogene Daten bereitstellen, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen, um die Daten an Microsoft und ihre Vertreter zu übertragen und die Übertragung, Speicherung und Verarbeitung derselben zu ermöglichen. Weitere Informationen darüber, wie wir berechtigt sind, Ihre Informationen zu erfassen und zu verwenden, finden Sie in der Datenschutzerklärung des Onlinedienstes: Onlinedienst Datenschutzerklärung Bing Maps http://privacy.microsoft.com/en-us/search.mspx#EJB Dynamics CRM Online http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=156071 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 122 von 163 Microsoft-Onlinedienste Onlinedienst Datenschutzerklärung Exchange Online Deskless Worker Exchange Online Standard Office Communications Online Standard http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=104970 SharePoint Online Deskless Worker SharePoint Online Standard Forefront Client Security http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=87415 Forefront Protection 2010 für Exchange Server Forefront Security für Office Communications Server Forefront Security für SharePoint http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=91255 Forefront Server Security Management Console Forefront Threat Management Gateway Web Protection Service Groove Enterprise Services http://www.office.microsoft.com/enus/products/FX101153391033.aspx Microsoft Learning Solutions Siehe Hyperlinks zu der Datenschutzerklärung auf den Webseiten. Microsoft Exchange Hosted Archive, Continuity, Encryption und Forefront Online Protection für Exchange http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=101332 Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=102301&clcid=0x409 Office Live Meeting http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=90654 Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=116592 Verwendung von Abonnentendaten durch uns. Wir werden Ihre Verwendung des Onlinedienstes nicht überwachen und Ihre Abonnentendaten, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, nicht nachverfolgen, anzeigen, zensieren, bearbeiten, entfernen oder offenlegen, außer aus folgenden Gründen: (1) zur Bereitstellung, zum Betrieb und zur Verbesserung dieser und anderer MicrosoftProdukte und –Dienste, (2) um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Gesetze einzuhalten oder auf gesetzliche Anfragen oder gerichtliche Verfahren zu reagieren, (3) um die Rechte oder das Eigentum von Microsoft oder anderen zu schützen, einschließlich der Durchsetzung unserer Verträge oder Richtlinien, die die Verwendung des Onlinedienstes regeln, oder Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 123 von 163 Microsoft-Onlinedienste (4) um im guten Glauben zu handeln, dass ein derartiger Zugriff oder eine derartige Offenlegung notwendig sind, um die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden von Microsoft oder der Öffentlichkeit zu schützen. i) Sicherheit von Abonnentendaten. Wir werden angemessene und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, wie im Dokument „Security Overview“ für den jeweiligen Onlinedienst beschrieben, um Ihre Abonnentendaten, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, vor versehentlichem oder unrechtmäßigem Verlust oder Zugriff oder versehentlicher oder unrechtmäßiger Offenlegung schützen zu helfen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Maßnahmen: unsere einzige Verantwortung im Hinblick auf die Sicherheit und Handhabung der Abonnentendaten darstellen und anstelle jeder in Ihrem Volumenlizenzvertrag oder einer anderen Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarung enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtung gelten. Weitere Informationen darüber, wo das Dokument „Security Overview“ für den Onlinedienst zu finden ist, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Onlinedienst Security Overview Dynamics CRM Online https://signin.crm.dynamics.com/portal/security.htm Exchange Online Deskless Worker Exchange Online Standard SharePoint Online Deskless Worker Office Communications Online Standard http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=149494 SharePoint Online Standard Office Live Meeting Standard Office Live Meeting Professional Exchange Hosted Archive Exchange Hosted Continuity http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=137325 Forefront Online Protection für Exchange j) Nutzungsumfang (Verhaltenskodex). Sie sind nicht dazu berechtigt, den Onlinedienst in einer Weise zu verwenden, die durch ein Gesetz, eine Rechtsvorschrift, eine behördliche Anordnung oder ein Dekret in der zuständigen Rechtsordnung verboten ist oder die gesetzlichen Rechte anderer verletzt, den Onlinedienst auf eine Weise zu verwenden, die ihn beschädigen oder seine Verwendung durch andere beeinträchtigen könnte, den Onlinedienst zu verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke zu erlangen, Informationen in (z. B. „Spoofing“), den Onlinedienst zu verwenden, um „Spam“ (d. h. unerbetene Massen- oder Werbenachrichten) zu versenden oder anderweitig Angebote zur Verfügung zu stellen, die auf einen Verstoß gegen diese Bestimmungen ausgelegt sind (z. B. Denial-of-ServiceAngriffe usw.), die im Onlinedienst enthaltenen rechtlichen Hinweise oder Links zu entfernen, zu ändern oder zu verfälschen. einem Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Protokoll oder einer Januar 2010 E-Mail-Kopfzeile zu fälschen Seite 124 von 163 Microsoft-Onlinedienste k) Aufsicht. Wir sind berechtigt, den Onlinedienst in allen Ländern zu ändern oder zu beenden, in denen eine derzeitige oder künftige behördliche Anforderung oder Verpflichtung besteht, dass Microsoft einer Vorschrift oder einer Auflage unterliegt, die nicht allgemein auf dort tätige Unternehmen anwendbar ist, die für Microsoft eine besondere Härte darstellt, wenn Microsoft den Betrieb des Onlinedienstes unverändert fortführt und/oder die Microsoft Grund zu der Annahme gibt, dass diese Bestimmungen oder der Onlinedienst möglicherweise im Widerspruch zu einer solchen Anforderung oder Verpflichtung stehen. Wir sind beispielsweise berechtigt, den Onlinedienst in allen Ländern im Zusammenhang mit einer behördlichen Anforderung, gemäß der Microsoft den Bestimmungen für Anbieter von Telekommunikation unterworfen wird, zu ändern oder zu beenden. l) Verwendung zu Bewertungszwecken. Außer wie im Abschnitt „Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte“ erlaubt, sind Sie verpflichtet, Lizenzen für die Verwendung des Onlinedienstes zu Bewertungszwecken zu erwerben. Dies gilt ungeachtet anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag. m) Elektronische Benachrichtigungen. Wir sind berechtigt, Ihnen Informationen zu dem Onlinedienst in elektronischer Form bereitzustellen. Dies kann per E-Mail an die Adresse, die Sie bei der Anmeldung für den Onlinedienst angeben, oder über eine von uns zu benennende Website erfolgen. Eine Benachrichtigung per E-Mail ist am Übertragungsdatum erteilt. Solange Sie den Onlinedienst verwenden, verfügen Sie über die Software und Hardware, die für den Empfang dieser Benachrichtigungen notwendig ist. Sie sind nicht berechtigt, den Onlinedienst zu verwenden, wenn Sie sich nicht mit dem Empfang dieser elektronischen Benachrichtigungen einverstanden erklären. n) Beschränkte Gewährleistung. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag gilt die beschränkte Gewährleistung nicht für Ausfälle oder andere Unterbrechungen des Zugriffs auf den Onlinedienst oder andere Leistungskennzahlen, die in dem Servicelevel-Vertrag für den Onlinedienst aufgeführt werden. o) Servicelevel-Verträge (SLAs). Einige Onlinedienste können leistungsbezogene SLAs enthalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über die unten aufgeführten Links: Dynamics CRM Online https://signin.crm.dynamics.com/portal/sla.htm Exchange Online http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=127034 Forefront Online Protection für Exchange http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=133205 Microsoft Exchange Hosted Archive http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=157373 Office Live Meeting http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=127033 SharePoint Online http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=127035 Office Communications Online http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=140815 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 125 von 163 Microsoft-Onlinedienste B. Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produkte. Für Bing Maps (umfasst den MapPoint-Webdienst): Der Onlinedienst Bing Maps-Plattform beinhaltet Bing Maps AJAX Control, Bing Maps-Webdienste und den MapPoint-Webdienst. Ihre Anwendungen können wie in den SDKs der Bing Maps-Plattform beschrieben auf den Onlinedienst zugreifen und ihn verwenden. Sie finden die SDKs unter http://msdn2.microsoft.com/en-us/virtualearth/default.aspx. Nutzung des Inhalts. Sie sind berechtigt, auf den Dienst sowie von ihm bereitgestellte Funktionalitäten oder Inhalte zuzugreifen und sie zu verwenden, wenn Sie: nur die in den SDKs dokumentierten Zugriffsmethoden und -verfahren verwenden; den GetClientToken-Mechanismus (oder Folgemechanismus) wie auf der Bing Maps-Plattform bereitgestellt implementieren und verwenden; die Logos oder den Urheberrechtshinweis in durch den Dienst generierten Inhalt einfügen. Sie sind nicht berechtigt, Logos oder Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise zu verändern, wenn sie im durch den Dienst generierten Inhalt von Microsoft enthalten sind. Sie müssen die Logos und Urheberrechtshinweise dem durch den Dienst generierten Inhalt hinzufügen, wie von Microsoft bereitgestellt, wenn sie nicht von Microsoft im Inhalt angezeigt werden. Sie sind nicht dazu berechtigt, Dritte zu autorisieren, in Ihrem Namen auf den Onlinedienst zuzugreifen oder ihn zu verwenden, den Onlinedienst zu verwenden, um Informationen bereitzustellen, die auf der Positionsbestimmung oder dem Routing mehrerer Objekte unter Einsatz von GPS oder anderer sensorgestützter Methoden basieren, einem Endbenutzer einzelne Manöver einer Route in einer Weise zu zeigen oder ihn in einer Weise darauf aufmerksam zu machen, die auf die sensorbasierte Position des Endbenutzers entlang der Route abgestimmt ist, den Onlinedienst zur Verfolgung des Standortes und der Bewegung von Fahrzeugen zu nutzen, einen Teil der Bings Map-Plattform in eine andere Mapping-Plattform zu integrieren als den Map Point-Webdienst als primäre Quelle für die Straßenkartierung, eine Datenbank jeglichen Inhalts, die im Onlinedienst verfügbar ist, zu kopieren, zu speichern, zu archivieren oder zu erstellen. Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen gelten für Ihre Nutzung der Luftbilder aus der Vogelperspektive (Bird's eye aerial imagery). Sie sind nicht berechtigt, die folgenden oder andere Metadaten offenzulegen: o genauer Breitengrad o genauer Längengrad o genaue Höhe. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 126 von 163 Microsoft-Onlinedienste Sie sind nicht berechtigt, die Verwendung durch eine staatliche Behörde oder eine andere öffentliche Institution zu erlauben. Wenn Sie die Standardversion der Bing Maps-Plattform lizenzieren, sind Sie nicht berechtigt: o die Bilder aus der Vogelperspektive zu speichern, herunterzuladen, zu drucken, zu vertreiben, zu übertragen oder zu manipulieren, o durch Ihre Anwendungen anderen die Möglichkeit dazu zu eröffnen. Die folgenden zusätzlichen Bestimmungen gelten für Ihre Nutzung von Straßenverkehrsdaten. Straßenverkehrsdaten dürfen nur auf internetbasierten Webseiten (oder WAP- oder im Wesentlichen ähnlichen Seiten auf Wireless-Protokollbasis, mit Ausnahme von Messaging-Protokollen wie E-Mail, SMS, MMS oder anderen Nur-Text- oder Rich-Text-Messaging-Protokollen) verwendet werden. Ihre Nutzung dieser Daten unterliegt den folgenden Beschränkungen: Straßenverkehrsdaten dürfen nur in Kombination mit dem Dienst und nicht separat verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die Straßenverkehrsdaten zu dekonstruieren oder mit Verkehrsdaten von einem anderen Hersteller zu vermischen oder zu kombinieren oder Verkehrsdaten mit den Straßenverkehrsdaten zu verknüpfen oder Verkehrsdaten in Kombination mit den Straßenverkehrsdaten hinzuzufügen. Sie dürfen die Straßenverkehrsdaten nur kostenlos und nur zur persönlichen Nutzung durch Endbenutzer zur Verfügung stellen. Straßenverkehrsdaten dürfen nicht an folgende Einrichtungen lizenziert oder von ihnen verwendet werden: o Radio- oder Fernsehsender, o Zeitungen, o Websites, die im Besitz von Radio- oder Fernsehsehndern oder Zeitungen sind. Straßenverkehrsdaten dürfen nicht an folgende staatlich geförderte Reiseinformationsdienste lizenziert oder von ihnen verwendet werden wie beispielsweise: o 511-Dienste, o Websites für Verbraucher oder o Wechselverkehrszeichen. Straßenverkehrsdaten dürfen nicht für folgende Zwecke lizenziert oder verwendet werden: o Fernseh- oder Radiosendungen, o als Bestandteil von oder zusammen mit wetterbezogenen Diensten, o Animationen oder o Speichern oder Bereitstellen von fortlaufend aktualisierten Verkehrsdaten oder meldungen für Endbenutzer. Straßenverkehrsdaten dürfen nicht zur Entwicklung einer eigenständigen Verkehrsanwendung (nur für Verkehr) lizenziert oder verwendet werden. Probebetriebsumgebung. Sie sind berechtigt, in der Probebetriebsumgebung des MapPoint-Webdienstes und von Bing Maps AJAX Control auf insgesamt bis zu 30.000 Transaktionen pro Monat zuzugreifen und sie zu nutzen, um Ihre Programme, die den Onlinedienst verwenden, zu entwickeln, zu testen und zu warten. Sie dürfen Belastungstests mit dem Onlinedienst nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Microsoft durchführen. Jegliche Verwendung muss den Kundenidentifikationsanforderungen von Microsoft entsprechen. Diese sind im relevanten SDK dargelegt. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 127 von 163 Microsoft-Onlinedienste Nutzungsbestimmungen und Datenschutzerklärung für Endbenutzer. Die Nutzungsbestimmungen unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=21969 und der Datenschutzhinweis unter http://privacy.microsoft.com/en-us/maps.aspx gelten für die Endbenutzer des Dienstes über Ihre Anwendung. In jeder Anwendung, die den Dienst verwendet, sind Sie verpflichtet, einen Hyperlink zu http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=21969 bereitzustellen, der mit „Nutzungsbestimmungen von Microsoft“ beschriftet ist, und einen Hyperlink zu http://privacy.microsoft.com/en-us/maps.aspx, der mit „Datenschutzerklärung von Microsoft“ beschriftet ist. Die Links müssen auf derselben Seite wie der Inhalt des Dienstes oder in den Nutzungsbestimmungen für Endbenutzer der Anwendung angezeigt werden. Für Dynamics CRM Online: Daten. Sie sind für die Verwaltung und Sicherung der Daten verantwortlich, die Sie mit dem Onlinedienst verwenden. Wir sind nicht verantwortlich oder haftbar für die Löschung, Korrektur, Vernichtung, Beschädigung, den Verlust oder die Nichtspeicherung von Daten, die Sie mit dem Onlinedienst verwenden. Bei Kündigung oder Stornierung des Onlinedienstes durch Sie oder uns aus beliebigem Grund sind wir berechtigt, Ihre Daten dauerhaft von unseren Servern zu löschen. Für Forefront Client Security, Forefront Protection 2010 für Exchange Server, Forefront Security für Office Communications Server, Forefront Security für SharePoint, Forefront Threat Management Gateway Web Protection Service und Web-Antimalware-Abonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition: Verwendung in einer dedizierten Schulungseinrichtung. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag sind Sie verpflichtet, Nutzer-ALs, Geräte-ALs und Add-On-ALs wie oben beschrieben zu erwerben, um den Onlinedienst und die im Onlinedienst enthaltene Software in einer dedizierten Schulungseinrichtung zu verwenden. Verwendung unter Verlängerungen. Um eine unlizenzierte Verwendung des Onlinedienstes zu verhindern, werden bestimmte Features des Onlinedienstes möglicherweise am dritten Jahrestag des Datums Ihrer ersten Verwendung des Onlinedienstes deaktiviert. Wenn Sie Ihr Recht zur Verwendung des Onlinedienstes verlängern, stellen wir Ihnen eine Methode zur Verschiebung dieses Datums nach hinten zur Verfügung. Ersetzung von Scanmodulen. Wir sind berechtigt, die folgenden Elemente des Onlinedienstes durch vergleichbare Software und Dateien zu ersetzen: Antivirus- und Antispamsoftware Signaturdateien und Datendateien für die Inhaltsfilterung. Für Forefront Client 2005-Technologie: Security und Forefront Client Security mit SQL Server Lizenzbestimmungen für Microsoft Operations Manager (MOM) 2005-Technologie. Die Software enthält MOM 2005-Technologie. Außer wie für die zusätzliche MOM-Software weiter unten ausdrücklich dargelegt, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server auszuführen. Sie dürfen die MOM 2005-Technologie ausschließlich zur Unterstützung Ihrer Nutzung der Software und des Onlinedienstes verwenden. Sie benötigen keine MOM-Management-Lizenzen für diese Verwendung. Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der MOM 2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen einer Instanz dieser Technologie wie hier beschrieben auszuüben. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 128 von 163 Microsoft-Onlinedienste Lizenzbestimmungen der Microsoft SQL Server 2005-Technologie. Diese Lizenzbestimmungen gelten, wenn Ihre Edition der Software SQL Server 2005-Technologie enthält. Außer wie für die zusätzliche SQL Server-Software weiter unten ausdrücklich dargelegt, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz dieser Technologie in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server auszuführen. Sie dürfen die SQL Server 2005-Technologie ausschließlich zur Unterstützung Ihrer Nutzung der Software und des Onlinedienstes verwenden. Sie benötigen für diese Verwendung keine SQL Server-Client-Zugriffslizenzen. Sie dürfen eine beliebige Anzahl von Instanzen der SQL Server 2005-Technologie auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen einer Instanz dieser Technologie wie hier beschrieben auszuüben. Sie sind außerdem berechtigt, eine passive Failover-Instanz in einer separaten Betriebssystemumgebung zur vorübergehenden Unterstützung auszuführen. Sie sind berechtigt, diese Instanz auf einem anderen Server als dem lizenzierten Server auszuführen. Ausführen von Instanzen zusätzlicher Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie dürfen diese zusätzliche Software nur direkt mit der Software und dem Onlinedienst oder indirekt über andere zusätzliche Software verwenden. Liste zusätzlicher Software MOM Reporting Services SQL Server-Verwaltungstools MOM-Benutzeroberfläche Clientkomponenten von SQL Server Notification Services MOM-Webkonsole MOM Agent- & Helper-Dateien Gemeinsame Tools von SQL Server Analysis Services SQL Server Business Intelligence Development Studio SQL Server 2005-Onlinedokumentation SQL Server-Konnektivitätskomponenten SQL Server-Legacykomponenten Berichts-Manager von SQL Server Reporting Services Gemeinsame Tools von SQL Server Reporting Services Gemeinsame Tools von SQL Server 2005 SQL Server Software Development Kit SQLXML-Clientfeatures SQL Server Mobile Server Serverschutz. Für Server, auf die nur durch lizenzierte Nutzer zugegriffen wird, sind keine Gerätelizenzen erforderlich. Für Forefront Online Protection für Exchange, Microsoft Exchange Hosted Archive*, Microsoft Exchange Hosted Continuity* und Microsoft Exchange Hosted Encryption: Updates der Lizenzbestimmungen. Während der aktuellen Laufzeit Ihres anwendbaren Beitritts bzw. Ihres anwendbaren Open Value-Vertrages gelten die Lizenzbestimmungen, die am Datum Ihres ersten Erwerbs des Onlinedienstes wirksam sind, für Ihre Verwendung des Onlinedienstes, außer wie im Folgenden dargelegt. Wir sind berechtigt, die Nutzungsbestimmungen jederzeit zu aktualisieren. Sie erklären sich mit den neuen Nutzungsbestimmungen einverstanden, indem Sie den Onlinedienst verwenden, nachdem wir sie in diesen Produktbenutzungsrechten veröffentlichen oder Ihnen eine E-Mail zu den Aktualisierungen senden. Verwendung zu Bewertungszwecken. Für Forefront Online Security für Exchange sind Sie berechtigt, den Onlinedienst für einen Bewertungszeitraum von 30 Tagen zu verwenden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 129 von 163 Microsoft-Onlinedienste *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für Dynamics CRM Online, Exchange Online, Office Live Meeting*, Office Communications Online und SharePoint Online*: Nutzer-ALs für Software Assurance. Nutzer-ALs für Software Assurance können erworben und folgenden Nutzern zugewiesen werden: Nutzern, denen auch eine berechtigende CAL mit aktiver Software Assurance zugewiesen wurde, oder Nutzern, die ein Gerät verwenden, dem eine berechtigende Geräte-CAL mit aktiver Software Assurance zugewiesen wurde. Sie dürfen Nutzer-ALs für Software Assurance jeweils nicht mehr als einem Nutzer für eine gegebene berechtigende Geräte-CAL zuweisen. Sie müssen während der Laufzeit Ihrer Nutzer-AL für Software Assurance aktive Software Assurance für Ihre berechtigenden CALs beibehalten. Ihr Recht zum Zugriff auf den Onlinedienst oder zugehörige Software unter einer Nutzer-AL für Software Assurance läuft zum früheren der folgenden beiden Zeitpunkte ab: Ablauf der Software Assurance für Ihre berechtigende CAL oder Ablauf Ihrer Nutzer-AL für Software Assurance. Eine Nutzer-AL für Software Assurance, die zu einer Nutzer-CAL gehört, darf nur (und muss) einem anderen Nutzer neu zugewiesen werden, wenn die berechtigende Nutzer-CAL neu zugewiesen wird. Eine Nutzer-AL für Software Assurance, die zu einer Geräte-CAL gehört, darf einem anderen Nutzer nur dann neu zugewiesen werden, wenn dieser neue Nutzer ein Gerät verwendet, dem eine berechtigende Geräte-CAL mit aktiver Software Assurance zugewiesen wurde. Für Software Assurance-Kunden verfügbare Nutzer-ALs und die berechtigenden CALs sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Nutzer-AL für Software Assurance Berechtigende CAL Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite (für Core-CAL-Suite) Core-CAL-Suite Nutzer-AL für Business Productivity Online Standard Suite (für Enterprise-CAL-Suite) Enterprise-CAL-Suite Nutzer-AL für Dynamics CRM Online Zusätzliche CAL zur vollständigen Verwendung von Dynamics CRM 4.0 Standard-CAL für Exchange Server 2007 oder Nutzer-AL für Exchange Online Standard Core-CAL-Suite oder Enterprise-CAL-Suite Nutzer-AL für Office Communications Online Standard Nutzer-AL für Office Live Meeting Standard oder Professional Standard-CAL für Office Communications Server 2007 R2 oder Enterprise-CAL-Suite Enterprise-CAL für Office Communications Server 2007 R2 oder Enterprise-CAL-Suite Standard-CAL für SharePoint Server 2010 oder Nutzer-AL für SharePoint Online Standard Core-CAL-Suite oder Enterprise-CAL-Suite Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 130 von 163 Microsoft-Onlinedienste Verwendung zu Bewertungszwecken. Sie sind berechtigt, den Onlinedienst für einen Bewertungszeitraum von 30 Tagen zu verwenden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir keiner Verpflichtung unterliegen, Ihre Abonnentendaten aufzubewahren, zu exportieren oder zurückzugeben, wenn Sie beim Ablauf des Bewertungszeitraums keine Lizenzen zur Verwendung des Onlinedienstes erwerben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir für eine Löschung Ihrer Abonnentendaten gemäß den vorgenannten Bestimmungen nicht haften. *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für Microsoft Exchange Hosted Continuity: Abonnentendaten bei Ablauf oder Kündigung des Onlinedienstes. Jegliche bei Ablauf oder Kündigung Ihres Rechts zur Nutzung des Onlinedienstes vorliegenden Abonnentendaten sind für Sie weder zugänglich noch werden sie an Sie zurückgegeben. Die Löschung der Daten erfolgt im Einklang mit der normalen 30-tägigen Aufbewahrungszeit. Für Microsoft Learning Solutions eLearning Library*, Microsoft Learning Solutions eReference Library*, Microsoft Learning Solutions eLearning Course Collection, Microsoft Learning Solutions IT Academy und Microsoft Learning Solutions MCP-Dienste: Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden. Zur Dokumentation gehören keine elektronischen Bücher. Vertreibbarer Code. Sie sind berechtigt, Vertreibbaren Lizenzbestimmungen beschrieben zu verwenden. Code wie in den Universellen *Weitere Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen werden weiter unten aufgeführt. Für Microsoft Learning Solutions E-Learning Library, E-Reference Library und IT Academy: Neuzuweisungsrechte. Die Nutzer-ALs können von einem Nutzer einem anderen Nutzer nur neu zugewiesen werden, falls der erste Nutzer nicht mehr beim Unternehmen beschäftigt ist. Für Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity: Nur zur internen Verwendung. Nur Ihre Angestellten und Vertragspartner vor Ort sind berechtigt, auf den Onlinedienst zuzugreifen. Microsoft Office Live Communications Server 2005 („LCS“) oder Microsoft Office Communications Server 2007 („OCS“) erforderlich. Nutzer des Onlinedienstes müssen über eine Lizenz zur Verwendung von LCS bzw. OCS verfügen. Keine Verbindung. Sie sind nicht berechtigt, den Onlinedienst zu verwenden, um folgende Arten der Kommunikation zu erleichtern: mit einem anderen Instant Messaging-Serviceprovider als Yahoo!, AOL oder Microsoft oder zwischen externen Instant Messaging-Netzwerken. Zugriff über PDA oder Mobiltelefon – Beschränkung für das Instant Messenger-Netzwerk von America Online. Sie sind nicht berechtigt, den Onlinedienst zum Übertragen von Instant Messaging- und Anwesenheitsinformationen von einem (oder auf ein) PDA oder Mobiltelefon mithilfe eines lizenzierten Funkfrequenzspektrums (beispielsweise EVDO, GPRS, EDGE) zu verwenden. Verwendung zu Bewertungszwecken. Für Office Communications Server Public Instant Messaging Connectivity sind Sie berechtigt, den Onlinedienst für einen Bewertungszeitraum von 60 Tagen zu verwenden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 131 von 163 Microsoft-Onlinedienste Für Office Groove Enterprise Services: Ersetzung von Übertragungs- und Verwaltungstechnologien. Wir sind berechtigt, die folgenden Möglichkeiten des Onlinedienstes durch vergleichbare Software und Dateien zu ersetzen: das Synchronisieren von mehreren Clients mithilfe des Übertragungsdienstes und das Festlegen von Richtlinien und die Verwaltung einzelner Clients. Überwachen von Übertragungsdaten. Wir werden Ihre Übertragungsdaten, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, nicht überwachen, anzeigen oder bearbeiten, ausgenommen zur Bereitstellung oder Verbesserung des Onlinedienstes und wie im Abschnitt „Überwachen Ihrer Verwendung“ weiter oben beschrieben. „Übertragungsdaten“ sind Ihre E-Mails, Dateien, Dokumente und anderen Datendateien, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird. Handhabung von Übertragungsdaten. Wir werden die unter beschriebenen Maßnahmen anwenden, um Ihre Übertragungsdaten, die vom Onlinedienst verarbeitet werden oder auf die vom Onlinedienst zugegriffen wird, sichern zu helfen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Maßnahmen http://www.groove.net/index.cfm?pagename=PrivacySoftware unsere einzige Verantwortung im Hinblick auf die Sicherheit und Handhabung der Übertragungsdaten darstellen und anstelle jeder in Ihrem Volumenlizenzvertrag oder einer anderen Vertraulichkeitsvereinbarung enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtung gelten. Für Office Live Meeting: Hinweis in Bezug auf Aufzeichnungen. Einige Rechtsordnungen verlangen, dass die betroffenen Personen vor dem Abhören, Überwachen und/oder Aufzeichnen ihrer Kommunikationen darauf hingewiesen werden müssen oder dass deren Zustimmung hierzu eingeholt werden muss und/oder beschränken das Sammeln, Speichern und Verwenden von personenbezogenen Informationen. Sie verpflichten sich, vor der Nutzung des Onlinedienstes und/oder des/r Aufzeichnungsfeatures alle geltenden Gesetze einzuhalten, alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und alle erforderlichen Daten offenzulegen. Für SharePoint Online Deskless Worker: Deskless Workers sind berechtigt, auf Inhalte aus bezeichneten Website-Auflistungen zuzugreifen und sie anzuzeigen. Mit Ausnahme von InfoPath oder browserbasierten Formularen innerhalb dieser bezeichneten Website-Auflistungen sind sie nicht berechtigt, Websites, Seiten, Bibliotheken, Listen, Listenelemente oder Microsoft Office-Dokumente zu erstellen, zu speichern oder zu bearbeiten. Sie sind nicht berechtigt, auf einem Mobilgerät auf Inhalte zuzugreifen oder sie anzuzeigen. Für Tellme „Anwendung(en)“ sind sprachaktive, mit der Tellme-Plattform kompatible und konforme VoiceXML-Anwendungen. Mit ihnen ist es Nutzern möglich, über das Telefon oder andere sprachaktive Geräte auf Informationen zuzugreifen und diese auszutauschen. Nutzer greifen über eine Sprach-Benutzeroberfläche auf Informationen zu und tauschen diese aus. „Äußerung“ bedeutet einen Teil des Gesprochenen eines Nutzers, der durch von der Anwendung definierte Pausen vom Rest abgegrenzt ist und für den gilt: (i) Er wird von einem Nutzer als Reaktion auf eine Aufforderung der Anwendung geäußert, und (ii) er wird bei der Verarbeitung des Anrufs des Nutzers aufgezeichnet. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 132 von 163 Microsoft-Onlinedienste „Aufzeichnung des gesamten Telefonats“ bedeutet den gesamten Tondatenstrom, für den gilt: (i) Er wird zwischen dem Nutzer und der Sprachschnittstelle der Anwendung während des Anrufs eines Nutzers bei der Anwendung ausgetauscht, und (ii) er wird bei der Verarbeitung dieses Anrufs aufgezeichnet. Er schließt sämtliche Audioaufforderungen der Anwendung und die darauf bezogenen Äußerungen des Nutzers ein. Äußerungen und Aufzeichnungen des gesamten Telefonats werden gemeinsam als „Aufzeichnungen“ bezeichnet. Äußerungen und Aufzeichnung des gesamten Telefonats. Sämtliche Aufzeichnungen sind Ihr Eigentum. Sie halten alle anwendbaren Gesetze ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zum Abhören und Aufzeichnen auf Bundes- und Landesebene. Sie holen für jegliche Aufzeichnungen das vorherige Einverständnis aller Teilnehmer der Kommunikation zur Aufzeichnung ein, beispielsweise durch Abspielen einer Erklärung vor der Aufzeichnung, die den Inhalt „Anrufe werden aufgezeichnet“ oder „Dieser Anruf kann aufgezeichnet werden“ oder einen ähnlichen Inhalt hat. Wir sind je nach dem von Ihnen erworbenen Servicelevel oder nur nach der Beschreibung in den Spezifikationen für Berichte verpflichtet, Folgendes aufzuzeichnen: Aufzeichnung des gesamten Telefonats, Äußerungen oder andere anrufbezogene Daten. Sie erkennen an und stimmen zu, dass wir nicht verpflichtet sind, irgendwelche Aufzeichnungen anzufertigen, wenn das gesetzlich geforderte Einverständnis des Anrufers mit der Aufzeichnung nicht vorliegt. Sie erklären sich bereit, Microsoft, deren verbundene Unternehmen, leitende Angestellte, Direktoren und Anteilseigner von sämtlichen Forderungen, Verlusten, Schäden, Ausgaben, Verfahren, Richtersprüchen und Kosten jedweder Art, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -ausgaben, die durch die Aufzeichnungen oder in Verbindung mit diesen entstehen, freizustellen, dagegen zu verteidigen bzw. Microsoft entsprechend zu entschädigen. Dies gilt ungeachtet anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag. Wir und unsere Vertragspartner haben das Recht, Aufzeichnungen, Token, Anrufstatistiken und Systemdaten von Interaktionen mit dem Onlinedienst zum Zweck der Leistungsverbesserung des Onlinedienstes sowie der Entwicklung, Verbesserung und Erweiterung damit zusammenhängender Produkte, Technologien und Dienste von Microsoft zu erfassen und zu speichern. Wir erfassen, speichern und gruppieren Daten von allen Produkten und Diensten, die im Onlinedienst ausgeführt werden, in einen gemeinsamen Datenpool, der zum Trainieren und Verbessern der Leistung des zugrunde liegenden Onlinedienstes und damit zusammenhängender Produkte, Technologien und Dienste von Microsoft verwendet wird. Hosting. Sämtliche Anwendungen werden bei Ihnen gehostet. Freistellung durch den Kunden. Sie werden Microsoft gegen jegliche durch einen nicht verbundenen Dritten geltend gemachten Ansprüche dahingehend, dass Ihr in Verbindung mit dem Onlinedienst verwendeter Inhalt: dessen Patent, Urheberrecht oder Marke verletze oder dessen Geschäftsgeheimnis oder nicht offenbarte Informationen vorsätzlich unrechtmäßig verwende, „Ihre Inhalte“ schließen Anwendungen, Audioaufforderungen, Datenströme und andere ähnliche Inhalte oder Informationen ein, die Sie für die Verwendung mit dem Onlinedienst bereitstellen. Sie werden außerdem die Summe eines hieraus resultierenden rechtskräftigen Urteils gegen uns (oder eines Vergleichs, zu dem Sie zustimmen) zahlen. Sofern in Ihrem Volumenlizenzvertrag bezüglich ähnlicher Ansprüche in Verbindung mit unseren Produkten keine anders lautenden Angaben enthalten sind, bildet dieser Abschnitt unseren ausschließlichen Abhilfeanspruch in Bezug auf diese Ansprüche. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 133 von 163 Microsoft-Onlinedienste Wir werden Sie unverzüglich schriftlich von diesem Anspruch in Kenntnis setzen und Ihnen die vollständige Kontrolle über die Verteidigung oder den Vergleich des Anspruchs einräumen. Wir werden Sie bei der Verteidigung gegen den Anspruch angemessen unterstützen. Sie erklären sich damit einverstanden, uns sämtliche angemessenen Ausgaben, die wir im Rahmen einer solchen Unterstützungsleistung haben, zu erstatten. Beschränkungen der Verteidigungsverpflichtung. Ihre Verpflichtungen gelten nicht, soweit der jeweilige Anspruch oder das jeweilige Urteil in Folgendem seine Grundlage findet: (i) Spezifikationen, die wir Ihnen für den Onlinedienst bereitstellen, (ii) nicht autorisierte Änderungen, die wir an Ihren Inhalten vornehmen, (iii) unsere nicht autorisierte Weitergabe Ihrer Inhalte an einen Dritten oder deren Nutzung zu Gunsten eines Dritten. Örtliche Beschränkungen. Der Onlinedienst darf nur für Anrufe verwendet werden, die aus den USA stammen. Ablauf oder Kündigung des Onlinedienstes. Wir sind nicht verpflichtet, irgendwelche Systemdaten zu archivieren oder aufzubewahren. „Systemdaten“ sind alle Daten, die von uns im Rahmen des Onlinedienstes erfasst wurden. Systemdaten schließen sämtliche Datensätze über Anrufdetails, Äußerungen sowie Aufzeichnungen des gesamten Telefonats ein. Keine Partei ist gegenüber der anderen für Schäden jeglicher Art haftbar, die ausschließlich aus der Kündigung Ihres Volumenlizenzvertrages in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen entstehen. C. Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen (anwendbar auf Produkte mit Liste vor den Allgemeinen Lizenzbestimmungen). LM in der Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag im Hinblick darauf, welche Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software gelten, gelten diese Nutzungsrechte für Ihre Verwendung der Software unter allen Lizenzen, die Sie für die Software unter jenem Vertrag erworben haben. Sie gelten nicht für Ihre Verwendung von Software unter Lizenzen für frühere Versionen der Software. Zuweisen von Dienst-ALs und Verwenden von Software innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Dienst-ALs wie in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen vorgesehen zuzuweisen. Sie sind berechtigt, sie Ihrem Volumenlizenzvertrag entsprechend neu zuzuweisen (nicht kurzzeitig (innerhalb von 90 Tagen oder weniger)). Alternativ sind Sie berechtigt, Dienst-Als wie nachstehend angegeben neu zuzuweisen. Serverfarm. Eine Serverfarm besteht aus maximal zwei Rechenzentren, die physisch jeweils folgendermaßen angeordnet sind: in einer Zeitzone, die maximal vier Stunden von der örtlichen Zeitzone des anderen Rechenzentrums entfernt ist (Koordinierte Weltzeit (UTC) und nicht DST), und/oder innerhalb der Europäischen Union (EU) und/oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Jedes Rechenzentrum darf nur zu einer Serverfarm gehören. Sie sind berechtigt, ein Rechenzentrum von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 134 von 163 Microsoft-Onlinedienste Neuzuweisung von Dienst-ALs. Innerhalb einer Serverfarm. Sie sind berechtigt, Ihren Servern innerhalb derselben Serverfarm Dienst-ALs so oft wie nötig neu zuzuweisen. Das Verbot der kurzzeitigen Neuzuweisung gilt nicht für Dienst-ALs, die Servern innerhalb derselben Serverfarm zugewiesen werden. Über mehrere Serverfarmen hinweg. Sie sind berechtigt, Ihren Servern in unterschiedlichen Serverfarmen Dienst-ALs neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 135 von 163 Kombinierte Lizenzmodelle Angebote, bei denen die Lizenzbestimmungen aus einer Kombination von zwei oder mehr Lizenzmodellen bestehen Dieser Abschnitt gilt für die nachfolgend aufgelisteten Produkte. 1. Virtual Desktop Infrastructure (VDI) Standard Suite 2. Virtual Desktop Infrastructure (VDI) Premium Suite I) Definitionen. a) „Client-OSE“ ist eine Betriebssystemumgebung (Operating System Environment, „OSE“), die ein Client-Betriebssystem ausführt. b) „VDI-lizenziertes Gerät“ ist ein Gerät, dem Sie eine VDI-Suite-Lizenz zuweisen und von dem Sie auf virtuelle Client-OSEs zugreifen und diese remote verwenden. c) „VDI-Host“ ist ein Gerät, auf dem Sie virtuelle Client-OSEs hosten, die Software ausführen, auf die Sie remote von VDI-lizenzierten Geräten zugreifen und die Sie remote von VDI-lizenzierten Geräten verwenden. d) „VDI-Suite-Lizenz“ ist die VDI Standard Suite-Lizenz oder die VDI Premium Suite-Lizenz oder beides. e) „VDI-Software“ ist die Microsoft-Software, für die Ihnen Nutzungs-, Zugriffs- oder Verwaltungsrechte unter der „VDI-Suite-Lizenz“ gewährt werden. II) Abonnementlizenz. VDI-Suite-Lizenzen sind Abonnementlizenzen. Das Recht zur Verwendung von Software unter einer Abonnementlizenz läuft bei Ablauf oder Kündigung des Beitritts oder des Vertrages ab, unter dem Sie die Lizenz erworben haben. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag endet Ihr Recht zur Verwendung von oder zum Zugriff auf Software oder zur Verwaltung von OSEs unter einer VDI-Suite-Lizenz, wenn diese Lizenz abläuft. III) Anwendbare Nutzungsrechte. Ihr Zugriff und Ihre Verwendung von VDI-Software und Ihre Verwaltung von virtuellen Client-OSEs, auf die Ihr VDI-lizenziertes Gerät zugreift, unterliegen den Produktbenutzungsrechten für VDI-Software in der durch diese Lizenzbestimmungen geänderten Fassung. Sie dürfen VDI-Suite-Lizenzen nur Geräten zuweisen. Sie sind nicht berechtigt, VDI-Suite-Lizenzen Nutzern zuzuweisen. a) Zulässige Trennung von Komponenten. Wie in diesen Lizenzbestimmungen beschrieben und ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag erlaubt jede VDI-Suite-Lizenz Folgendes: i. Verwendung von und Zugriff auf VDI-Software auf oder von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät und anderen Geräten, die erlaubte Instanzen von VDI-Software ausführen, und ii. Verwaltung von virtuellen Client-OSEs auf Ihren VDI-Hosts. b) Neuzuweisung von VDI-Suite-Lizenzen. Ungeachtet der Einschränkung Produktbenutzungsrechten sind Sie berechtigt, Ihre Lizenz neu zuzuweisen, jedoch kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). berechtigt, Ihre Lizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie das VDI-lizenzierte Gerät eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 in den nicht nur Sie sind aufgrund Seite 136 von 163 Kombinierte Lizenzmodelle IV) Softwarerechte. Die VDI Standard Suite und VDI Premium Suite sehen Rechte zur Verwendung von und zum Zugriff auf alle Versionen der folgenden VDI-Software während der Laufzeit Ihres Select- oder Konzernbeitritts oder Open Value-Vertrages vor: a) Windows Server-Remotedesktopdienste („RDS“) b) System Center Virtual Machine Manager („VMM“) c) System Center Configuration Manager („SCCM“) d) System Center Operations Manager („SCOM“) V) Remotedesktopdienste. Sie sind berechtigt, von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät direkt oder indirekt auf RDS zuzugreifen, außer wie nachfolgend beschrieben. Sie sind nicht berechtigt, zum Hosten einer grafischen Benutzeroberfläche (mittels RDS-Funktionalität oder anderer Technologie) auf Windows Server-Software entweder: direkt von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät oder indirekt über eine virtuelle OSE auf Ihrem VDI-Host zuzugreifen. Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in den Produktbenutzungsrechten für Windows Server benötigen Sie keine RDS-CAL für das VDI-lizenzierte Gerät oder den VDI-Host, um diesen Zugriff zu erlauben. Sie müssen jedoch eine Basis-CAL für Windows Server erwerben und beiden Geräten oder dem zugreifenden Nutzer zuweisen. VI) System Center Virtual Machine Manager. Sie werden als Käufer einer VMM-Softwarelizenz angesehen, wenn Sie eine VDI-Suite-Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, VMM unter Ihrer VDI-Suite-Lizenz zu verwenden, um gleichzeitig bis zu vier virtuelle Client-OSEs zu verwalten, in denen Software ausgeführt wird, die Sie remote von Ihrem VDI-lizenzierten Gerät verwenden. Diese virtuellen OSEs können sich auf bis zu vier verschiedenen VDI-Hosts befinden. Sie sind nicht berechtigt, OSEs zu verwalten, die sich nicht auf VDI-Hosts befinden. Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in den Produktbenutzungsrechten für VMM benötigen Sie keine separaten VMM-Management-Lizenzen, um diese virtuellen OSEs zu verwalten. VII) System Center Configuration Manager. Sie werden als Käufer einer SCCM-Softwarelizenz angesehen, wenn Sie eine VDI-Suite-Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, SCCM unter Ihrer VDI-Suite-Lizenz zur Verwaltung der physischen OSE auf Ihren VDI-Hosts zu verwenden, ohne dass Sie eine Management-Lizenz erwerben und diesen Geräten zuweisen müssen, jedoch vorbehaltlich der folgenden Bedingung. Die physische OSE darf ausschließlich für folgende Zwecke verwendet werden: Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware, Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten und Ausführung von Software zum Verwalten und Warten von virtuellen Client-OSEs auf Ihrem VDI-Host. Sie sind außerdem berechtigt, SCCM unter Ihrer VDI-Suite-Lizenz zur Verwaltung der physischen OSE auf Ihren VDI-Hosts (ungeachtet der vorstehenden Bedingung) und anderer OSEs zu verwenden, sofern Sie Management-Lizenzen wie in den Produktbenutzungsrechten für SCCM vorgesehen separat erwerben und zuweisen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 137 von 163 Kombinierte Lizenzmodelle VIII) System Center Operations Manager. Sie werden als Käufer einer SCOM-Softwarelizenz angesehen, wenn Sie eine VDI-Suite-Lizenz erwerben. Sie sind berechtigt, SCOM unter Ihrer VDISuite-Lizenz zur Verwaltung der physischen OSE auf Ihren VDI-Hosts zu verwenden, ohne dass Sie eine Management-Lizenz erwerben und diesen Geräten zuweisen müssen, jedoch vorbehaltlich der folgenden Bedingung. Die physische OSE darf ausschließlich für folgende Zwecke verwendet werden: Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware, Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten und Ausführung von Software zum Verwalten und Warten von virtuellen Client-OSEs auf Ihrem VDI-Host. Sie sind außerdem berechtigt, SCOM unter Ihrer VDI-Suite-Lizenz zur Verwaltung der physischen OSE auf Ihren VDI-Hosts (ungeachtet der vorstehenden Bedingung) und anderer OSEs zu verwenden, sofern Sie Management-Lizenzen wie in den Produktbenutzungsrechten für SCOM vorgesehen separat erwerben und zuweisen. IX) Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für VDI Premium Suite. a) Remotedesktopdienste. Zusätzlich zu dem Recht, von jedem durch eine VDI Premium Suite abgedeckten Gerät auf RDS-Funktionalität zuzugreifen, sind Sie berechtigt, zum Hosten einer grafischen Benutzeroberfläche auf Windows Server zuzugreifen. Die Anforderung, über eine separate Windows Server-CAL zu verfügen, gilt weiterhin. b) Application Virtualization für Remotedesktopdienste. Sie sind berechtigt, von VDI-lizenzierten Geräten, denen Sie VDI Premium Suite-Lizenzen zugewiesen haben, auf die Software Applicaton Virtualization für Remotedesktopdienste auf Ihrem VDI-Host zuzugreifen und sie zu verwenden. Die Anforderung, über eine separate Windows Server-CAL zu verfügen, gilt weiterhin. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 138 von 163 Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen Für diese Vergünstigungen ist Software Assurance und in einigen Fällen eine Software Assurance-Mitgliedschaft erforderlich. Einzelheiten und eine vollständige Liste der Software Assurance-Vergünstigungen finden Sie in der Produktliste. Außer wie nachfolgend vermerkt, laufen diese Vergünstigungen ab, wenn Ihre Software Assurance endet. 1. Wiederherstellungsrechte für „Cold“ Disaster. Für jede Instanz von berechtigter Serversoftware, die Sie in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem lizenzierten Server ausführen, sind Sie berechtigt, vorübergehend eine Sicherungsinstanz in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server auszuführen, der für die Wiederherstellung bei Notfällen bestimmt ist. Die Produktbenutzungsrechte für die Software und die folgenden Beschränkungen gelten für Ihre Verwendung von Software auf einem Server für die Wiederherstellung bei Notfällen. Der Server muss abgeschaltet sein, außer (i) zu begrenzten Selbsttests der Software und zur begrenzten Verwaltung von Patches der Software oder (ii) zur Wiederherstellung bei Notfällen. Der Server darf sich nicht im gleichen Cluster wie der Produktionsserver befinden. Sie dürfen die Sicherungs- und Produktionsinstanzen nur während des Wiederherstellens der Produktionsinstanz bei einem Notfall gleichzeitig ausführen. Ihr Recht zur Nutzung der Sicherungsinstanzen endet, wenn Ihre Software Assurance endet. 2. E-Learning. Der Abschnitt „Desktop-Anwendungen“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen für eLearning-Schulungskits. Sie dürfen jedoch nicht mehr Nutzer als E-Learning-Lizenzen haben. 3. Abonnementmedien von TechNet Plus.I Der Abschnitt „Entwicklertools“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen für Abonnementmedien von TechNet Plus. Zusätzliche Software Assurance-Vergünstigungen von TechNet finden Sie in der Produktliste. 4. Step-Up-Lizenzen. Eine Step-Up-Lizenz erlaubt es Ihnen, eine Premium Edition anstelle des berechtigenden Produkts zu nutzen. Sobald Ihre Step-Up-Lizenz zeitlich unbeschränkt wird, ersetzt sie dauerhaft Ihre Rechte am berechtigenden Produkt. 5. MSDN.I Der Abschnitt „Entwicklertools“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen für MSDN. Ihre Rechte zur Nutzung von Software, die über MSDN lizenziert wurde, werden zeitlich unbeschränkt, wenn Ihr Recht zur Nutzung von Visual Studio zeitlich unbeschränkt wird. 6. Software Assurance-Produktsupport. Möglicherweise kann Ihre Art der Verwendung der Software nicht unterstützt werden. Möglicherweise ist es hierfür außerdem erforderlich, dass Sie mehr Supportservices kaufen. Wir sind beide berechtigt, Informationen, die in Verbindung mit Supportservices erworben wurden, zu verwenden, solange durch diese Verwendung keine vertraulichen Informationen der anderen Partei offengelegt werden. Die Lizenzbestimmungen für das zugrunde liegende Produkt gelten für Ihre Verwendung jeglicher Fixes. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 139 von 163 Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen 7. Windows Fundamentals for Legacy PCs.I Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte enthält Ihre Lizenzbestimmungen für Windows Fundamentals for Legacy PCs. Sie dürfen die Software jedoch nur zum Ausführen der nachfolgend aufgelisteten Typen von Anwendungen verwenden. Sicherheit Verwaltung Terminalemulierung Remotedesktop und ähnliche Technologien Webbrowser Mediaplayer Instant Messaging-Client Dokument-Viewer .NET Framework und Java Virtual Machine Sie können entscheiden, den Mediaplayer nicht zu installieren. In diesem Fall gelten die nachfolgend aufgelisteten Abschnitte des Abschnitts „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte nicht für Ihre Verwendung der Software. Verwaltung digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media Windows Media Player Hinweis zum MPEG-4 Visual-Standard Sie sind berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu verwenden als dem, auf dem sie zuerst installiert wurde, wenn Sie die entsprechende Software Assurance auf dieses andere Gerät verschieben. 8. Windows 7 Enterprise.I Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte, wie unten im Abschnitt „Virtualisierungsrechte für Windows 7“ ergänzt, enthält Ihre Lizenzbestimmungen für die Software. Abgesehen vom Abschnitt „Virtualisierungsrechte für Windows 7“ wird Ihr Recht zur Nutzung der Software zeitlich unbeschränkt, sobald Ihr Recht zur Nutzung von Windows 7 Professional Edition zeitlich unbeschränkt wird. 9. Virtualisierungsrechte für Windows 7. Es gelten „Instanz“ und andere Terminologie in den Universellen Bestimmungen, die sich auf die Nutzung der Software mit Virtualisierungstechnologie beziehen. a) Ausführen von Instanzen der Software. Für jede Lizenz, für die Sie über eine aktive Software Assurance verfügen, gilt Folgendes: Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Gerät gleichzeitig Folgendes zu nutzen: o eine Instanz der Software in einer physischen Betriebssystemumgebung und o bis zu vier Instanzen der Software in virtuellen Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung). Wenn Sie alle fünf erlaubten Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz ausschließlich zur Ausführung von Folgendem genutzt werden: o die Hardware-Virtualisierungssoftware und o Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Gerät. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 140 von 163 Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen Alternativ sind Sie für jede Lizenz berechtigt, auf dem lizenzierten Gerät gleichzeitig zwei Instanzen der Software in der physischen Betriebssystemumgebung auszuführen. Für beliebige der oben erlaubten Instanzen sind Sie berechtigt, Instanzen von einer der beiden Editionen (Professional oder Enterprise) oder eine frühere Version einer dieser Editionen auszuführen. b) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Geräten oder Speichermedien. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Software zu erstellen. Sie sind berechtigt, diese Instanzen auf beliebigen Ihrer Geräte oder Speichermedien zu speichern. Sie dürfen Instanzen der Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Software unter einer Ihrer Lizenzen wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben). 10. Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop und Windows Centralized Desktop für Software Assurance.I Der Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ der Produktbenutzungsrechte, enthält Ihre Lizenzbestimmungen für die Software. Es gelten „Instanz“ und in den Universellen Bestimmungen, die sich auf die Nutzung Virtualisierungstechnologie beziehen. Virtual Enterprise wie unten ergänzt, andere Terminologie der Software mit a) Zuweisen der Lizenz zum Gerät. Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop. Bevor Sie eine Instanz der Software unter einer Lizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Ungeachtet der Einschränkung in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen sind Sie berechtigt, Ihre Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, Ihre Lizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance. Das Gerät, dem Sie Ihre entsprechende Lizenz und Windows-Software Assurance zugewiesen haben, ist das „lizenzierte Gerät“. Wenn Sie Ihre Windows-Software Assurance auf einen Ersatzcomputer verschieben, wird dieser Computer zum „lizenzierten Gerät“. Sie können Ihre Lizenz auch einem anderen lizenzierten Gerät zuweisen, für das Sie über aktive Windows-Software Assurance verfügen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, Ihre Lizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie das lizenzierte Gerät aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. b) Ausführen von Instanzen der Software. gilt Folgendes: Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, Sie sind berechtigt, vom lizenzierten Gerät aus gleichzeitig auf Folgendes zuzugreifen: o eine ausgeführte Instanz Betriebssystemumgebung oder der Software in einer o bis zu vier ausgeführte Instanzen der Software in Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro Betriebssystemumgebung). physischen virtuellen virtueller Sie sind berechtigt, die erlaubte Anzahl von Instanzen gleichzeitig auf bis zu vier verschiedenen Servern auszuführen. Sie sind berechtigt, in diesen virtuellen Betriebssystemumgebungen eine Instanz von Windows 7 Professional anstelle der Software auszuführen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 141 von 163 Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag dürfen Sie mit folgenden Ausnahmen nur vom lizenzierten Gerät aus auf die Instanzen zugreifen. o Sie sind berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus, dem Sie eine aktive Lizenz für Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop oder Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance zugewiesen haben, auf die Instanzen zuzugreifen. o Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, vorbehaltlich der Beschränkung der Anzahl der Nutzer in den Allgemeinen Lizenzbestimmungen von einem einzelnen Gerät in der Wohnung dieses Nutzers aus auf die Instanzen zuzugreifen. o Sie sind berechtigt, Remoteunterstützung und andere ähnliche Technologien zu verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben. o Sie benötigen keine Lizenz, um lediglich zur Verwaltung Ihrer Instanzen der Software (lokal oder remote) auf diese Instanzen zuzugreifen. Wenn dem lizenzierten Gerät eine Windows 7 Professional-Lizenz zugewiesen wurde, haben Sie das folgende Recht. Sie sind berechtigt, entweder mithilfe der Technologie Microsoft Enterprise Desktop Virtualization (MEDV) der Komponente Microsoft Desktop Optimization Pack oder ähnlicher Technologien oder von einem Speichergerät wie z. B. einem Netzwerkserver über ein internes Netzwerk eine oder mehrere der zulässigen Instanzen lokal in einer virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Gerät auszuführen. Ihre Lizenz gestattet es Ihnen nicht anderweitig, Instanzen der Software lokal auf dem lizenzierten Gerät oder einem anderen Gerät auszuführen, dem Sie eine aktive Lizenz für Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop oder Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance zugewiesen haben. c) Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden zusätzlichen Rechte. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Software zu erstellen. Sie sind berechtigt, Instanzen der Software auf beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern. Sie dürfen Instanzen der Software ausschließlich zu dem Zweck erstellen und speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Software unter einer Ihrer Lizenzen für Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop oder Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance wie weiter oben beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben). Außer wie für ein lizenziertes Gerät zulässig, dem Sie eine Windows 7 Professional-Lizenz zugewiesen haben, sind Sie nicht berechtigt, Instanzen der Software auf dem lizenzierten Gerät zu erstellen und zu speichern. d) Work-at-Home (WAH)-Lizenz für Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop und Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des entsprechenden für Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop oder Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance lizenzierten Geräts (Arbeitsgerät) ist berechtigt, mithilfe der Technologie Microsoft Enterprise Desktop Virtualization (MEDV) der Komponente Microsoft Desktop Optimization Pack oder ähnlicher Technologien eine Instanz der Software in einer virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem einzigen berechtigenden Heimgerät auszuführen. Jegliche Nutzung darf nur für arbeitsbezogene Zwecke erfolgen. Ein „berechtigendes Heimgerät“ ist ein Gerät, dem eine Lizenz für eine beliebige Edition von Windows XP, Windows Vista oder Windows 7 zugewiesen wurde und auf dem diese Software installiert ist. Das Recht des WAH-Nutzers zur Verwendung der Software endet, wenn die entsprechenden Rechte auf dem Arbeitsgerät ablaufen oder sich der Hauptnutzerstatus ändert oder wenn der WAH-Nutzer Ihre Organisation verlässt. Zu diesem Zeitpunkt stellt die Organisation sicher, dass der WAH-Nutzer keinen Zugriff auf das virtuelle Betriebssystem hat. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 142 von 163 Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen e) Laufzeit der Lizenz. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag sind Ihre Lizenzen für Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop oder Windows Virtual Enterprise Centralized Desktop für Software Assurance und entsprechende WAH-Lizenzen nicht zeitlich unbeschränkt. Sie sind nicht berechtigt, nach Ablauf Ihres Abonnements oder der entsprechenden Windows-Software Assurance unter Ihren Lizenzen auf die Software zuzugreifen oder sie zu verwenden. 11. Microsoft Desktop Optimization Pack (MDOP) für Software Assurance.I Eine aktive Windows Business- oder Professional-Software Assurance berechtigt Sie zum Erwerb von Lizenzen für MDOP für Software Assurance. Bei diesen Lizenzen handelt es sich um einen optionalen und von der Software Assurance separaten Kauf. Einzelheiten finden Sie in der Produktliste. Wenn Sie diese Vergünstigung in Anspruch nehmen, haben Sie die folgenden Rechte für jede Lizenz für MDOP für Software Assurance, die Sie erwerben. a) Rechte zur Installation und Nutzung. Das „lizenzierte Gerät“ ist das Gerät, dem Sie Ihre entsprechende berechtigende Lizenz und Windows Business- oder Professional-Software Assurance zugewiesen haben. Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, die Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden. Einige Funktionalität in der Software wurde entworfen, um Software auf dem lizenzierten Gerät zu verwalten. Sie dürfen diese Funktionalität auf anderen Geräten ausschließlich zum Verwalten von Software verwenden, die auf dem lizenzierten Gerät ausgeführt wird. Sie sind außerdem berechtigt, die folgenden Komponenten zur Verwaltung von Software auf Servern innerhalb Ihrer Domäne zu verwenden, sofern die Desktops innerhalb dieser Domäne für MDOP lizenziert sind: Advanced Group Policy Management Asset Inventory Service Toolset für Diagnose und Wiederherstellung Die Nutzung des AIS auf Ihren lizenzierten Desktops unterliegt dem Abschnitt „Zusätzliche Bestimmungen“ im Abschnitt „Onlinedienste“ dieser Produktbenutzungsrechte. Informationen darüber, wie wir berechtigt sind, Ihre Informationen zu erfassen und zu verwenden, finden Sie unter https://sc.microsoft.com/Help/Privacy.htm, der Datenschutzerklärung des Onlinedienstes. b) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. Remotezugriff. Sie sind wie nachfolgend beschrieben berechtigt, auf die auf dem lizenzierten Gerät ausgeführte Software MDOP für Software Assurance von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen. Hauptnutzer. Der einzige Hauptnutzer des entsprechenden Geräts ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur Bereitstellung von Supportservices ist keine andere Person berechtigt, die Software zur selben Zeit unter derselben Lizenz zu verwenden. Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem separat lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen. Remoteunterstützung. Sie sind berechtigt, anderen Geräten den Zugriff auf die Software zu erlauben, um Ihnen Supportservices bereitzustellen. Sie benötigen keine zusätzlichen Lizenzen für diesen Zugriff. Heimnutzung. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, die Software MDOP für Software Assurance auf einem Heimgerät zu nutzen, um die zulässige Nutzung oder den Remotezugriff Ihrer lizenzierten Software auf diesem Heimgerät zu unterstützen. c) Laufzeit der Lizenz. Sie sind nicht berechtigt, auf die Software zuzugreifen oder sie zu verwenden, nachdem Ihre entsprechende Windows-Software Assurance abläuft. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 143 von 163 Anhang 1 – Software Assurance-Vergünstigungen 12. Selbst Gehostete Anwendungen. Die folgenden zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte gelten für Selbst Gehostete Anwendungen. Selbst Gehostete Anwendungen umfassen die Produkte, die in den Produktlisten in den Lizenzmodellabschnitten dieser Produktbenutzungsrechte mit „SH“ neben dem Namen gekennzeichnet sind. Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte sind Sie vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen berechtigt, lizenzierte Kopien von Selbst Gehosteten Anwendungen mit Ihrer eigenen Software zu verwenden, um eine vereinheitlichte Lösung („Vereinheitlichte Lösung“) zu erstellen und Dritten zu erlauben, sie zu verwenden. Eine Vereinheitlichte Lösung umfasst auch alle Selbst Gehosteten Anwendungen, die mit Ihrer Software, die Bestandteil Ihrer Vereinheitlichten Lösung ist, interagieren. Anforderungen: Sie müssen über die erforderlichen Microsoft-Softwarelizenzen verfügen und Software Assurance beibehalten für: die Selbst Gehosteten Anwendungen, die als Bestandteil der Vereinheitlichten Lösung ausgeführt werden, und alle Zugriffslizenzen, die verwendet werden, um die Vereinheitlichte Lösung externen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Ihre Software muss folgende Anforderungen erfüllen: Sie muss den Selbst Gehosteten Anwendungen, die Bestandteil der Vereinheitlichten Lösung sind, wesentliche und primäre Funktionalität hinzufügen (Dashboards, HTML-Editoren, Dienstprogramme und ähnliche Technologien sind kein primärer Dienst und/oder keine primäre Anwendung einer Vereinheitlichten Lösung). Sie muss der Hauptdienst und/oder die Hauptanwendung und der alleinige Zugriffspunkt auf die Vereinheitlichte Lösung sein. Sie muss über das Internet oder ein privates Netzwerk bereitgestellt werden. Die Komponente der Selbst Gehosteten Anwendungen darf nicht auf das Gerät des Endbenutzers geladen werden. Sie muss in Ihrem Eigentum stehen und darf nicht von Ihnen lizenziert sein, mit der Ausnahme, dass Ihre Software Software Dritter enthalten darf, die in Ihre Software eingebettet ist und diese durch ihren Betrieb unterstützt. Jegliche Verwendung der Selbst Gehosteten Anwendungen wird weiterhin durch die Lizenzbestimmungen für diese Produkte geregelt. Sie dürfen Lizenzen, die unter Ihrem Volumenlizenzvertrag erworben wurden, nur wie in diesem Vertrag zulässig übertragen. Änderungen an Nutzungsrechten. Ungeachtet der Bestimmungen Ihres Volumenlizenzvertrages sind wir berechtigt, die obigen Nutzungsrechte jederzeit zu ändern oder einzustellen. In diesem Fall gelten jedoch diese Nutzungsrechte weiterhin für Ihre Verwendung der Selbst Gehosteten Anwendungen unter Lizenzen, die vor dem Wirksamkeitsdatum dieser Änderung erworben wurden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 144 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Internetbasierte Dienste. Microsoft stellt möglicherweise internetbasierte Dienste mit den Produkten bereit. Microsoft ist berechtigt, die Dienste jederzeit zu ändern oder zu kündigen. Sie sind nicht berechtigt, diese internetbasierten Dienste auf eine Weise zu verwenden, die sie beschädigen oder ihre Verwendung durch andere beeinträchtigen könnte. Sie sind nicht berechtigt, die Dienste zu verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke zu erlangen. A. Zustimmung für internetbasierte Dienste. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Features der Software stellen über das Internet eine Verbindung mit Computersystemen von Microsoft oder von Serviceprovidern her. Es werden auch die Produkte aufgeführt, in denen sie vorkommen. Einige Features kommen in mehr als einem Produkt vor. In einigen Fällen erhalten Sie keinen gesonderten Hinweis, wenn eines dieser Features eine Verbindung herstellt. Sie können diese Features abschalten oder nicht verwenden. Indem Sie diese Features verwenden, erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Microsoft verwendet die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Computerinformationen. Diese Features verwenden Internetprotokolle, die an die entsprechenden Systeme Computerinformationen senden, wie z. B. Ihre Internetprotokolladresse, den Typ des Betriebssystems, den Typ des Browsers, Name und Version der verwendeten Software sowie den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie die Software installiert haben. Microsoft verwendet diese Informationen nur, um Ihnen die internetbasierten Dienste zur Verfügung zu stellen. B. Verwendung von Informationen. Microsoft ist berechtigt, die Computerinformationen, über Schnellinfos und Suchvorschläge erhaltene Informationen, Fehlerberichte, Malwareberichte und URL-Filterberichte zu verwenden, um ihre Software und Dienste zu verbessern. Außerdem sind wir berechtigt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben, wie z. B. Hardware- und Softwareanbieter. Diese wiederum dürfen die Informationen verwenden, um die Kompatibilität ihrer Produkte mit Microsoft-Software zu verbessern. C. Missbrauch internetbasierter Dienste. Sie sind nicht berechtigt, diese Dienste auf eine Weise zu verwenden, die diese Dienste beschädigen oder ihre Verwendung durch andere beeinträchtigen könnte. Sie sind nicht berechtigt, die Dienste zu verwenden, um zu versuchen, auf irgendeine Weise nicht autorisierten Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke zu erlangen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 145 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Beschreibung Wenn Sie im Internet Explorer auf eine Schnellinfo klicken oder mit der Maus darüberfahren, können folgende Daten an den Serviceprovider gesendet werden: Produkte Windows 7 MSDN* Visual Studio mit MSDN* Titel und vollständige Internetadresse bzw. URL der aktuellen Webseite, Weitere Informationen Go to http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=31493 und Datenschutzbestimmungen zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604. StandardComputerinformationen und von Ihnen ausgewählte Inhalte. Schnellinfos Wenn Sie eine von Microsoft bereitgestellte Schnellinfo verwenden, unterliegen die gesendeten Daten der Microsoft Online-Datenschutzerklärung Diese Erklärung ist auf der folgenden Website verfügbar: http://go.microsoft.com/fwlink/?li nkid=31493. Wenn Sie eine von einem Drittanbieter bereitgestellte Schnellinfo verwenden, unterliegen die gesendeten Daten den Datenschutzrichtlinien dieses Drittanbieters. Mit dem Feature zur automatischen Aktualisierung von Stammzertifikaten wird die Liste von vertrauenswürdigen Zertifizierungsstellen aktualisiert. Sie können das Feature zur automatischen Aktualisierung von Stammzertifikaten abschalten. Expression Studio Professional Edition* MSDN* Visual Studio mit MSDN* TechNet Premium* Forefront Threat Management Gateway 2010 Standard und Enterprise Edition Windows EBS 2008 Automatische Aktualisierung von Stammzertifikaten Windows FLP Windows HPC Server 2008 Windows MultiPoint Server 2010 Academic Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604. Oder Wichtige Punkte der Datenschutzerklärung von Windows Server finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=34493. Oder rufen Sie http://go.microsoft.com/ fwlink/?LinkId=130980 auf. Windows SBS 2008 Windows Server 2008 R2 (alle Editionen) Windows Server 2008 für Windows Essential Server Solutions (WESS) Windows 7 Windows Web Server 2008 R2 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 146 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Beschreibung Produkte Weitere Informationen Office 2010 und Komponentenprodukte. Automatische Updates Software mit Click-to-RunTechnologie kann gelegentlich bei Microsoft nach Updates und Ergänzungen suchen. Wenn die Software Updates und Ergänzungen findet, werden diese womöglich heruntergeladen und auf Ihrem lizenzierten Gerät installiert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu Office 2010 unter http://r.office.microsoft.c om/r/rlidOOClientPrivacy Statement14?clid=1033. Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition und Web-AntimalwareAbonnement für Forefront Threat Management Gateway Medium Business Edition Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?LinkId=116592. Automatische Updates Um die Software auf dem neuesten Stand zu halten, stellt die Software von Zeit zu Zeit über das Internet eine Verbindung mit Computersystemen von Microsoft oder von Serviceprovidern her. In einigen Fällen erhalten Sie keinen gesonderten Hinweis, wenn die Verbindung hergestellt wird. Dabei überprüfen wir möglicherweise Ihre Version der Software und empfehlen Updates oder laden sie auf Ihre Geräte herunter. Möglicherweise erhalten Sie keine Benachrichtigung, wenn wir das Update herunterladen. Sie können dieses Feature abschalten. MSDN* Zustimmung zum Update des Infrarotsenders/-Empfängers. Die Software enthält möglicherweise Technologie, um die ordnungsgemäße Funktion des Infrarotsender-/empfängergeräts sicherzustellen, das im Lieferumfang bestimmter Media Center-basierter Produkte enthalten ist. Sie erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Software die Firmware dieses Geräts aktualisieren kann. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmung en zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Visual Studio mit MSDN* Windows 7 Januar 2010 Seite 147 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Digitale Zertifikate Beschreibung Die Software verwendet digitale Zertifikate. Diese digitalen Zertifikate bestätigen die Identität von Internetnutzern, die Informationen senden, die nach dem X.509-Standard verschlüsselt sind. Sie können auch dazu verwendet werden, digital Dateien und Makros zu signieren, um die Integrität und den Ursprung der Dateiinhalte zu überprüfen. Die Software ruft über das Internet, falls verfügbar, Zertifikate ab und aktualisiert Zertifikatsperrlisten. Produkte Expression Studio Professional Edition* MSDN* Office 2010 und Komponentenprodukte von Office TechNet Premium* Forefront Threat Management Gateway 2010 Standard und Enterprise Edition Visual Studio mit MSDN* Windows EBS 2008 Windows FLP Windows HPC Server 2008 Windows MultiPoint Server 2010 Academic Windows SBS 2008 Windows Server 2008 R2 (alle Editionen) Windows Server 2008 für WESS Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu Office 2010 unter http://r.office.microsoft.c om/r/rlidOOClientPrivacy Statement14?clid=1033; oder Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604; oder Wichtige Punkte der Datenschutzerklärung von Windows Server finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=34493; oder Rufen Sie http://go.microsoft.com/ fwlink/?LinkId=130980 auf Windows 7 Windows Web Server 2008 R2 Fehlerberichte Fehlerberichte. Diese Software sendet automatisch Fehlerberichte an Microsoft. Diese Berichte enthalten Informationen zu Problemen, die in der Software auftreten. Die Berichte können unbeabsichtigterweise persönliche Angaben enthalten. Beispielsweise kann ein Bericht, der einen Snapshot des Computer-Arbeitsspeichers enthält, Ihren Namen umfassen. Auch ein Teil eines Dokuments, an dem Sie gerade gearbeitet haben, kann enthalten sein. Microsoft verwendet diese Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Weitere Informationen zu Fehlerberichten finden Sie unter http://go.microsoft.com/fwlink/?L inkId=56274. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte BizTalk RDID 2009 System Center Mobile Device Manager 2008 System Center Mobile Device Manager 2008 mit SQL Server 2005-Technologie Forefront Threat Management Gateway 2010 Standard und Enterprise Edition Weitere Informationen finden Sie unter http://oca.microsoft.com/ en/dcp20.asp; oder Rufen Sie http://go.microsoft.com/ fwlink/?LinkId=130980 auf Windows EBS 2008 Windows SBS 2008 Windows Server 2008 für WESS Januar 2010 Seite 148 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Extension Manager Beschreibung Produkte Weitere Informationen Der Extension Manager kann andere Software über das Internet von der Visual Studio Gallery-Website abrufen. Zur Bereitstellung dieser anderen Software sendet der Extension Manager an Microsoft den Namen und die Version der verwendeten Software sowie den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie die Software installiert haben. Diese andere Software wird von Dritten an Visual Studio Gallery bereitgestellt. Sie wird unter Bestimmungen an Nutzer lizenziert, die von diesen Dritten bereitgestellt werden, nicht von Microsoft. Visual Studio (mit und ohne MSDN) Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungsbestimmungen von Visual Studio Gallery. Wenn Software dieses Feature umfasst, ermöglicht Groove es Ihnen, direkt mit anderen über das Internet zu kommunizieren. Wenn Sie nicht im Internet sind, werden Ihre Kommunikationen verschlüsselt und zur späteren Zustellung über Microsoft-Server versandt. Sie können diesen Dienst nicht deaktivieren. Visual Studio mit MSDN (im Zusammenhang mit Office) Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Microsoft Office Groove 2007 unter http://www.office.micros oft.com/enus/products/FX10115339 1033.aspx Groove gibt einige Informationen über Ihr Groove-Account und Ihren Computer an Ihre Kontakte weiter. Wenn Sie beispielsweise: einen Kontakt zu Ihrer Kontaktliste hinzufügen, Groove-Software und - Dienste Ihr Nutzeraccount auf ein neues Gerät importieren, die Informationen in Ihrem „Identitätskontakt“ aktualisieren oder eine Einladung in einen Groove-Arbeitsbereich unter Verwendung einer URL versenden, um auf die Einladungsdatei zu verweisen, können Informationen über Sie und Ihre Geräte an Ihre Kontakte gesendet werden. Wenn Sie Groove für die Verwendung von MicrosoftServern konfigurieren, erfassen diese Server Informationen über Ihre Computer und Nutzeraccounts. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 149 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature IPv6 Network Address Translation (NAT) TraversalDienst (Teredo) Beschreibung Dieses Feature unterstützt bestehende InternetgatewayHeimgeräte beim Übergang zu IPv6. Bei IPv6 handelt es sich um das Internetprotokoll der nächsten Generation. Es trägt dazu bei, die End-to-EndKonnektivität zu ermöglichen, die für Peer-to-Peer-Anwendungen häufig erforderlich ist. Zu diesem Zweck versucht der TeredoClientdienst jedes Mal, wenn Sie die Software starten, einen öffentlichen TeredoInternetdienst zu finden. Hierfür wird eine Anfrage über das Internet gesendet. Bei dieser Anfrage werden nur Domain Name ServiceStandardinformationen übertragen, um zu bestimmen, ob Ihr Computer mit dem Internet verbunden ist und einen öffentlichen Teredo-Dienst finden kann. Wenn Sie Produkte MSDN* Visual Studio mit MSDN* Windows EBS 2008 Windows HPC Server 2008 Windows MultiPoint Server 2010 Academic Windows SBS 2008 Windows 7 Windows Server 2008 R2 (alle Editionen) Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmung en zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604. Oder Wichtige Punkte der Datenschutzerklärung von Windows Server finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=34493. Windows Server 2008 für WESS Windows Web Server 2008 R2 • eine Anwendung verwenden, für die IPv6-Konnektivität erforderlich ist, oder • Ihre Firewall so konfigurieren, dass IPv6-Konnektivität immer aktiviert ist, werden standardmäßig in regelmäßigen Intervallen InternetprotokollStandardinformationen an den Teredo-Dienst bei Microsoft gesendet. Es werden keine anderen Informationen an Microsoft gesendet. Sie können diese Standardeinstellung so ändern, dass nicht von Microsoft stammende Server verwendet werden. Sie können dieses Feature auch über ein Befehlszeilen-Dienstprogramm mit der Bezeichnung „netsh“ abschalten. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 150 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Entfernung bösartiger Software/ Säuberung bei Update Beschreibung Während des Setups überprüft die Software möglicherweise, ob sich auf dem Gerät bestimmte Malware befindet, und entfernt diese gegebenenfalls, sofern Sie die Option „Laden Sie wichtige Updates für die Installation herunter“ ausgewählt haben. „Malware“ ist bösartige Software. Wenn die Software ausgeführt wird, entfernt sie die Malware, die unter http://www.support.microsoft.co m/?kbid=890830 aufgelistet ist und aktualisiert wird. Während einer Überprüfung auf Malware wird ein Bericht an Microsoft gesendet, der bestimmte Informationen zu gefundener Malware und zu Fehlern sowie sonstige Informationen über Ihr Gerät enthält. Diese Informationen werden verwendet, um die Software und andere Microsoft-Produkte und -Services zu verbessern. Keine der in diesen Berichten enthaltenen Informationen werden verwendet, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Sie können die Berichtsfunktionalität der Software anhand der Anleitungen unter http://www.support.microsoft.co m/?kbid=890830 deaktivieren. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung zum Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software unter http://go.microsoft.com/fwlink/ ?LinkId=113995. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Produkte MSDN* Visual Studio mit MSDN* Windows EBS 2008 Windows HPC Server 2008 Windows MultiPoint Server 2010 Academic Windows SBS 2008 Windows 7 Windows Server 2008 R2 (alle Editionen) Windows Server 2008 für WESS Weitere Informationen Wichtige Punkte der Datenschutzerklärung von Windows Server finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=34493. Oder lesen Sie die Datenschutzerklärung zum Windows-Tool zum Entfernen bösartiger Software unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?LinkId=113995. Windows Web Server 2008 R2 Januar 2010 Seite 151 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Beschreibung Wenn Sie die Media CenterFeatures der Software zum Zugriff auf internetbasierte Inhalte oder andere internetbasierte Dienste verwenden, können diese Dienste von der Software die folgenden Informationen übermittelt bekommen, um Ihnen den Erhalt, die Annahme und die Nutzung bestimmter Werbeangebote zu ermöglichen: Media CenterOnline-angebote Produkte MSDN* Visual Studio mit MSDN* Windows 7 Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmung en zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604. bestimmte Computerinformationen wie z. B. Ihre Internetprotokolladresse, den Typ des von Ihnen verwendeten Betriebssystems und Browsers sowie den Namen und die Version der von Ihnen verwendeten Software, den angeforderten Inhalt sowie den Sprachcode des Computers, auf dem Sie die Software installiert haben. Durch Ihre Nutzung der Media Center-Features zum Zugriff auf diese Dienste erklären Sie sich mit der Erfassung und Verwendung dieser Informationen einverstanden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 152 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Beschreibung Microsoft Desktop Optimization Pack für das Asset InventoryFeature Die Software beinhaltet ein Asset Inventory-Feature, das sämtliche Software und Hardware, die auf den entsprechenden Computern installiert sind, identifiziert. Dieses Feature sendet diese Informationen über das Internet an die Computersysteme von Microsoft oder von Serviceprovidern. Sie können konfigurieren, wie oft Bestandsaufnahmen durchgeführt werden sollen. Sie werden keine gesonderte Mitteilung darüber erhalten, wann die Bestandsaufnahmen erfolgen. Dieses Feature verwendet Internetprotokolle, die an die entsprechenden Systeme Computerinformationen senden, wie: Produkte MDOP Weitere Informationen Siehe http://sc.microsoft.com/ Help/Privacy.htm. die Internetprotokolladresse den Computernamen den Typ des Betriebssystems bestimmte Hardwareeigenschaften wie Fabrikat, Modell und Seriennummer des Computers Benutzerprofilname Sprachcode des lizenzierten Geräts Name, Version und Profilinformationen über die installierte Software Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 153 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Beschreibung Produkte Weitere Informationen Wenn Sie sich für die Teilnahme an Microsoft Telemetry Reporting über eine „einfache“ oder „erweiterte“ Mitgliedschaft entscheiden, werden Informationen zu Folgendem an Microsoft gesendet: Forefront Threat Management Gateway 2010 Standard und Enterprise Edition Rufen Sie http://go.microsoft.com/ fwlink/?LinkId=130980 auf. gefilterte URLs, Malware und Teilnahme an Microsoft Telemetry Reporting sonstige Angriffe auf Ihr Netzwerk. Anhand dieser Informationen kann Microsoft die Fähigkeit der Software, Angriffsmuster zu erkennen und Bedrohungen abzumildern, verbessern. In einigen Fällen können versehentlich persönliche Informationen gesendet werden. In diesem Fall verwendet Microsoft die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Sie können Telemetry Reporting abschalten. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 154 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Dienste & Updates von Money Netzwerkinformationen Beschreibung Produkte Weitere Informationen Möglicherweise müssen Sie diese Dienste von einem Serviceprovider gegen eine Gebühr separat erwerben. Durch Ihre Verwendung der Dienste und Updates werden an die entsprechenden Systeme möglicherweise Informationen gesendet, einschließlich Kontonamen, Finanztransaktionen, Zahlungsempfänger, Budgetgrenzen und Alarmeinstellungen. In einigen Fällen erhalten Sie keinen gesonderten Hinweis, wenn die Verbindung hergestellt wird. Sie können diese Features abschalten oder nicht verwenden. Weitere Informationen zu diesen Features finden Sie in der Dokumentation der Software. Microsoft ist berechtigt, auf Ihren Computer Updates für die Software herunterzuladen und dort zu installieren, einschließlich Updates, die notwendig sind, damit Sie die internetbasierten Dienste weiterhin verwenden können. Indem Sie diese Features verwenden, stimmen Sie auch den Bestimmungen für die Verwendung dieser Features, die in der Richtlinie zu internetbasierten Diensten von Money unter http://www.microsoft.com/money/ internet_essentials.mspx enthalten sind, zu. Money 2007 Deluxe Edition Siehe Dokumentation der Software Mit diesem Feature wird durch passive Überwachung des Netzwerkverkehrs oder aktive DNS- oder HTTP-Anfragen bestimmt, ob ein System an ein Netzwerk angeschlossen ist. Bei der Anfrage werden nur Standard-TCP/IP- oder -DNSInformationen zu Routingzwecken übertragen. Sie können das Feature für aktive Anfragen über eine Registrierungseinstellung abschalten. MSDN* Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmung en zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604. Visual Studio mit MSDN* Windows EBS 2008 Windows HPC Server 2008 Windows MultiPoint Server 2010 Academic Windows SBS 2008 Windows 7 Windows Server 2008 R2 (alle Editionen) Oder Wichtige Punkte der Datenschutzerklärung von Windows Server finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=34493. Windows Server 2008 für WESS Windows Web Server 2008 R2 Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 155 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Beschreibung Produkte Weitere Informationen Windows 7 Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmung en zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604. Plug & Play und Plug & PlayErweiterungen. Sie können neue Hardware entweder direkt oder über ein Netzwerk mit Ihrem Computer verbinden. Möglicherweise verfügt Ihr Computer nicht über die Treiber, die für die Kommunikation mit der jeweiligen Hardware benötigt werden. Ist dies der Fall, kann das Updatefeature der Software den korrekten Treiber von Microsoft erhalten und auf Ihrem Computer installieren. Ein Administrator kann dieses Updatefeature deaktivieren. Real Simple Syndication („RSS“)-Feed. Diese Softwarestartseite enthält aktualisierten Inhalt, der online über einen RSS-Feed von Microsoft bereitgestellt wird. Visual Studio (mit und ohne MSDN) Siehe Dokumentation. MSDN* Weitere Informationen über der Suchvorschlagsdienst finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=128106. Suchvorschlagsdienst Wenn Sie im Internet Explorer einen Suchbegriff in das Suchfeld oder ein Fragezeichen vor Ihren Suchbegriff in der Adressleiste eingeben, werden Ihnen während der Eingabe Suchvorschläge angezeigt (sofern dies von Ihrem Suchanbieter unterstützt wird). Alles, was Sie in das Suchfeld oder in die Adressleiste mit einem Fragezeichen (?) davor eingeben, wird während der Eingabe an den Suchanbieter gesendet. Darüber hinaus wird der Text im Suchfeld oder in der Adressleiste an den Suchanbieter gesendet, wenn Sie die Eingabetaste drücken oder auf die Schaltfläche zum Suchen klicken. Wenn Sie einen Microsoft-Suchanbieter nutzen, unterliegen die gesendeten Informationen der Microsoft Online-Datenschutzerklärung. Diese Erklärung ist auf der folgenden Website verfügbar: http://go.microsoft.com/fwlink/?li nkid=31493. Wenn Sie einen anderen Suchanbieter (Drittanbieter) nutzen, unterliegt die Verwendung der gesendeten Informationen den Datenschutzrichtlinien des Drittanbieters. Sie können die Suchvorschläge jederzeit deaktivieren. Verwenden Sie hierzu im Menü „Extras“ des Internet Explorers die Option „Add-Ons verwalten“. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Visual Studio mit MSDN* Windows 7 Januar 2010 Seite 156 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Setup Reports Beschreibung Produkte Weitere Informationen Das Feature Setup Reports ist ausschließlich für Nutzer in den Vereinigten Staaten aktiviert. Die Software ermittelt dies anhand der Einstellung des Windows-Gebietsschemas auf Ihrem Computer. Wenn Setup Reports aktiviert ist, sendet die Software am Ende des SetupVorgangs grundlegende SetupInformationen über das Internet an Microsoft. Dazu können die Version der Software und während des Setups aufgetretene Fehler gehören. Sie werden vor dem Senden dieser Informationen keine gesonderte Mitteilung darüber erhalten. Microsoft ist berechtigt, die erfassten Informationen für statistische Analysen und zur Verbesserung dieses und anderer Produkte und Services von Microsoft zu verwenden. Microsoft verwendet die Informationen nicht, um Sie zu identifizieren oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Expression Blend, Studio, Professional und Web Wenn Sie sich in den USA befinden, finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?LinkId=154496 weitere Informationen zu diesem Feature. Außerhalb der USA finden Sie diese Informationen unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?LinkId=154495. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Visual Studio mit MSDN Januar 2010 Seite 157 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Beschreibung SharePoint Workspace ermöglicht es Ihnen, direkt mit anderen über das Internet zu kommunizieren. Wenn Sie nicht direkt über das Internet mit einem Kontakt kommunizieren können und Ihr Administrator die öffentliche Serverinfrastruktur von Microsoft verwendet, wird Ihre Kommunikation verschlüsselt und zur späteren Zustellung über Microsoft-Server versandt. Sie können diesen Dienst nicht deaktivieren, wenn Ihr Administrator die öffentliche Serverinfrastruktur von Microsoft verwendet. SharePoint Workspace Produkte Office 2010 und Komponentenprodukte von Office (gegebenenfalls) Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu Office 2010 unter http://r.office.microsoft.c om/r/rlidOOClientPrivacyS tatement14?clid=1033. SharePoint Workspace gibt einige Informationen über Ihr SharePoint Workspace-Account und Ihr Gerät an Ihre Kontakte weiter. Wenn Sie beispielsweise: einen Kontakt zu Ihrer Kontaktliste hinzufügen, Ihr Nutzeraccount auf ein neues Gerät importieren, die Informationen in Ihrem „Identitätskontakt“ aktualisieren oder eine SharePoint WorkspaceEinladung unter Verwendung einer URL versenden, um auf die Einladungsdatei zu verweisen, können Informationen über Sie und Ihre Geräte an Ihre Kontakte gesendet werden. Wenn Sie SharePoint Workspace für die Verwendung von MicrosoftServern konfigurieren, erfassen diese Server Informationen über Ihr Gerät und Nutzeraccounts. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 158 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Beschreibung Silverlight enthält ein Feature für automatische Updates, das standardmäßig aktiviert ist. Sie können dieses Feature deaktivieren, während Silverlight 3 ausgeführt wird („Abmelden“). Wenn Sie sich für dieses Feature nicht ausdrücklich abmelden, führt dieses Feature Folgendes aus: Produkte Visual Studio 2010 (mit und ohne MSDN) Weitere Informationen Weitere Informationen zu diesem Feature, einschließlich Anweisungen zum Deaktivieren des Features, finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?LinkId=147032. (a) Herstellen einer Verbindung über das Internet mit Computersystemen von Microsoft oder von Serviceprovidern, (b) Verwenden von Internetprotokollen, um an die entsprechenden Systeme StandardComputerinformationen zu senden, wie: Silverlight 3 und Software Development Kit für Silverlight 3 die Internetprotokolladresse Ihres Computers, die Art des Betriebssystems und Browsers sowie Name und Version von Silverlight, die Sie verwenden, und den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie Silverlight installiert haben, und (c) automatisches Herunterladen und Installieren von aktuellen Updates für Silverlight oder die Aufforderung an Sie, diese herunterzuladen und/oder zu installieren. In einigen Fällen erhalten Sie keinen gesonderten Hinweis, bevor dieses Feature wirksam wird. Durch Installieren der Software erklären Sie sich mit der Übertragung von Standard-Computerinformationen und mit dem automatischen Herunterladen und Installieren von Updates einverstanden. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 159 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Beschreibung Produkte Weitere Informationen Verwaltung digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Microsoft. Visual Studio 2010 (mit und ohne MSDN) Rufen Sie http://go.microsoft.com/ fwlink/?LinkId=147032 auf. Forefront Threat Management Gateway 2010 Standard und Enterprise Edition Rufen Sie http://go.microsoft.com/ fwlink/?LinkId=130980 auf. URL-Filterung Dieses Feature identifiziert bestimmte Arten von Websites anhand vordefinierter URL-Kategorien. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, den Zugriff auf derartige Websites zu verweigern, beispielsweise bekannte bösartige Websites und Websites, auf denen unangemessene oder pornografische Materialien angezeigt werden. Zur Anwendung von URL-Filterung fragt Microsoft die URLKategorisierung beim MicrosoftAbsenderzuverlässigkeitsdienst ab. Sie können dieses Feature abschalten. Office 2010 und Komponentenprodukte Wichtige Punkte der Datenschutzerklärung von Windows Server finden Sie unter http://go.microsoft.com/f wlink/?linkid=34493. Webinhaltsfeatures Features in der Software können zugehörigen Inhalt von Microsoft abrufen und Ihnen bereitstellen. Zur Bereitstellung des Inhalts senden diese Features an Microsoft den Typ des Betriebssystems, Name und Version der verwendeten Software, den Typ des Browsers sowie den Sprachcode des Geräts, auf dem Sie die Software installiert haben. Beispiele für diese Features sind ClipArt, Vorlagen, Onlineschulungen, Onlineunterstützung und Appshelp. Sie können entscheiden, diese Webinhaltsfeatures nicht zu verwenden. Silverlight 3 und Software Development Kit für Silverlight 3 Wenn Sie Silverlight verwenden, um auf Inhalt zuzugreifen, der mit Verwaltung digitaler Rechte (DRM) von Microsoft geschützt wurde, führt die Software für die Wiedergabe des Inhalts möglicherweise Folgendes automatisch aus: Anfordern von Mediennutzungsrechten von einem Rechteserver im Internet und Herunterladen und Installieren verfügbarer DRM-Updates. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Visual Studio (mit und ohne MSDN) Windows EBS 2008 Windows HPC Server 2008 Windows MultiPoint Server 2010 Academic Windows SBS 2008 Windows FLP Windows Server 2008 R2 (alle Editionen) Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu Office 2010 unter http://r.office.microsoft.c om/r/rlidOOClientPrivacy Statement14?clid=1033. Windows Server 2008 für WESS Windows Web Server 2008 R2 Januar 2010 Seite 160 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Beschreibung Produkte MSDN* Webinhaltsfeatures Features in der Software können zugehörigen Inhalt von Microsoft abrufen und Ihnen bereitstellen. Beispiele für diese Features sind ClipArt, Vorlagen, Onlineschulungen, Onlineunterstützung und Appshelp. Sie können entscheiden, diese Webinhaltsfeatures nicht zu verwenden. Expression Studio Professional Edition* Verwaltung digitaler Rechte (Digital Rights Management) von Windows Media Inhaltseigentümer verwenden die Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte von Windows Media (WMDRM), um ihr geistiges Eigentum, einschließlich Urheberrechte, zu schützen. Diese Software und Drittanbietersoftware verwenden WMDRM, um durch WMDRM geschützten Inhalt abzuspielen und zu kopieren. Wenn die Software den Inhalt nicht schützt, verlangen Inhaltseigentümer möglicherweise von Microsoft, die Fähigkeit der Software zur Verwendung von WMDRM zum Abspielen oder Kopieren von geschütztem Inhalt zu widerrufen. Der Widerruf hat keinen Einfluss auf anderen Inhalt. Wenn Sie Lizenzen für geschützten Inhalt herunterladen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Microsoft berechtigt ist, den Lizenzen eine Widerrufsliste beizulegen. Inhaltseigentümer verlangen möglicherweise von Ihnen, WMDRM zu aktualisieren, um auf ihren Inhalt zuzugreifen. Microsoft-Software, die WMDRM enthält, bittet Sie vor dem Update um Ihre Zustimmung. Wenn Sie ein Update ablehnen, werden Sie nicht auf Inhalt zugreifen können, für den das Update erforderlich ist. Sie sind berechtigt, WMDRM-Features, die auf das Internet zugreifen, abzuschalten. Wenn diese Features abgeschaltet sind, können Sie immer noch Inhalt abspielen, für den Sie über eine gültige Lizenz verfügen. Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Visual Studio (mit und ohne MSDN)* Windows 7 MSDN* TechNet Plus* Visual Studio mit MSDN* Windows EBS 2008 Windows FLP Windows HPC Server 2008 Windows MultiPoint Server 2010 Academic Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604. Oder Wichtige Punkte der Datenschutzerklärung von Windows Server finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=34493. Windows SBS 2008 Windows 7 Windows Server 2008 R2 (alle Editionen) Windows Server 2008 für WESS Windows Web Server 2008 R2 Januar 2010 Seite 161 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Beschreibung Wenn Sie Windows Media Player verwenden, überprüft dieser bei Microsoft, ob Folgendes verfügbar ist: kompatible Onlinemusikdienste in Ihrer Region und neue Versionen des Players Produkte Expression Studio Professional Edition* MSDN* TechNet Plus* Visual Studio mit MSDN* Windows EBS 2008 Windows HPC Server 2008 Windows Media Player Windows MultiPoint Server 2010 Academic Weitere Informationen Rufen Sie http://go.microsoft.com/ fwlink/?Linkid=104605 auf. Oder Wichtige Punkte der Datenschutzerklärung von Windows Server finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=34493. Windows SBS 2008 Windows 7 Windows Server 2008 R2 (alle Editionen) Windows Server 2008 für WESS Windows Web Server 2008 R2 Dienste für die WindowsRechteverwaltung WindowsZeitdienst Die Software enthält ein Feature, das Ihnen die Erstellung von Inhalten ermöglicht, die nicht ohne Ihre Genehmigung gedruckt, kopiert oder an andere gesendet werden können. Sie können entscheiden, dieses Feature nicht zu verwenden. MSDN* Dieser Service synchronisiert Ihren Computer einmal pro Woche mit time.windows.com, sodass dieser die richtige Uhrzeit erhält. Sie können dieses Feature abschalten oder innerhalb des Applets „Datum und Uhrzeit“ der Systemsteuerung Ihre bevorzugte Quelle für die Uhrzeit auswählen. Für die Verbindung wird das Standardprotokoll NTP verwendet. MSDN* Visual Studio mit MSDN* Besuchen Sie http://www.microsoft.co m/RMS. Windows MultiPoint Server 2010 Academic Windows Server 2008 R2 Windows Web Server 2008 R2 Visual Studio mit MSDN* Windows EBS 2008 Windows HPC Server 2008 Windows MultiPoint Server 2010 Academic Windows SBS 2008 Windows 7 Windows Server 2008 R2 (alle Editionen) Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604. Oder Wichtige Punkte der Datenschutzerklärung von Windows Server finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=34493. Windows Server 2008 für WESS Windows Web Server 2008 R2 MSDN Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 162 von 163 Anhang 2 – Internetbasierte Dienste Feature Windows (oder Microsoft) Update-Feature Beschreibung Produkte Weitere Informationen Sie sind berechtigt, neue Hardware an Ihr Gerät anzuschließen. Möglicherweise verfügt Ihr Gerät nicht über die Treiber, die für die Kommunikation mit der jeweiligen Hardware benötigt werden. Ist dies der Fall, kann das Updatefeature der Software den korrekten Treiber von Microsoft erhalten und auf Ihrem Gerät installieren. Sie können dieses Updatefeature abschalten. BizTalk Server 2006 R2 Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Windows Vista unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=20615. Expression Studio Professional Edition* MSDN* TechNet Plus* Forefront Threat Management Gateway 2010 Standard und Enterprise Edition Visual Studio mit MSDN* Windows EBS 2008 Oder Wichtige Punkte der Datenschutzerklärung von Windows Server finden Sie unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=34493. Windows FLP Windows HPC Server 2008 Windows MultiPoint Server 2010 Academic Windows SBS 2008 Windows Server 2008 R2 (alle Editionen) Windows Server 2008 für WESS Windows Vista Windows Web Server 2008 R2 Windows Update Um die ordnungsgemäße Funktion des Windows Update-Dienstes in der Software sicherzustellen (sofern Sie ihn verwenden), sind von Zeit zu Zeit Updates oder Downloads zum Windows Update-Dienst erforderlich und werden, ohne dass Sie hierüber benachrichtigt werden, heruntergeladen und installiert. MSDN* Visual Studio mit MSDN* Windows 7 Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu Windows 7 unter http://go.microsoft.com/ fwlink/?linkid=104604. *in Bezug auf Microsoft-Betriebssysteme Microsoft Licensing-Produktbenutzungsrechte Januar 2010 Seite 163 von 163